1892 / 36 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Feb 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Feiner Person nach bezeichnet hat, den § 300 der Strafprozeßordnung in eclatanter Weife verleßt habe. Ih muß gestehen, es hat cinen peinliGßen Eindruck auf mih gemacht, daß ein Richter, welchem das verantwortungsvolle Amt eines Schwurgerichts-Vorsißenden anvertraut worden, nicht davor ges{üßt ift, daß in der Landesvertretung eine abfällige Beurtheilung seiner Amtsführung eintritt, bevor derselbe überhaupt Gelegenheit gehabt hat, sih über die gegen ihn erhobene Bes&hwerde zu rechtfertigen. (Sehr richtig! rechts.) Die Beschwerde der Anwaltskammer, von welcher der Herr Abg. Munckel gesprochen hat, ist mir erst vor wenigen Tagen zugegangen. Ich habe in Ueber- einstimmung mit den bestehenden Zuständigkeitsgeseßen dieselbe dem Kammergerichts-Präsidenten zugehen laffen, und die Sache ist also jeßt in den regelrechten Weg geleitet. Wenn nun der Herr Abg. Munckel jeßt {hon wissen will, was meinerseits gesehen werde, um Ueber- \hreitungen des § 300 von Seiten des Shwurgerichts-Vorsitßent en ent- gegenzutreten, so bin ih nicht im stande, ihm in diefer Beziehung eine allgemeine Auskunft zu geben; nur darauf will ih aber hinweisen, daß die Befugnisse der Justizverwaltung in den preußischen Aus- führungsgeseßen zu den Neichsjustizgesezen beschränkt find, und daß der Justiz-Minister nur unter beschränkenden Voraussetzungen in der Lage ist, einem richterlichen Beamten eine Rüge zu ertheilen.

Abg. Fritz en -Rees (Centr.): Der Xantener Mord habe eine große Beunruhigung in der dortigen Gegend hervorgerufen. Er wolle auf die Einzelheiten niht so weit eingehen, wie der Abg. Niert, zumal der Justiz-Minister mitgetheilt habe, daß Buschoff wiederum verhaftet sei. Er werde nunmehr abwarten, was die Gerichte ent- schieden; er habe cine Hoffnung, daß nämlich das Gericht die Sache ffentlih verhandeln werde zur Beruhigung der Bevölkerung.

Abg. Brandenburg (Centr.): Er wolle nur seine Freude aus- -

sprechen darüber, daß der Justiz-Minister erklärt habe, er wolle für die Vermehrung der Richterstellen eintreten, und daß er dabei beim Finanz-Minister fo großes Entgegenkommen gefunden habe. Wenn der Justiz-Minister entbehrlih gewordene Richterstellen einziehe, fo sei das vielleiht eine Ursache der zehnjährigen Erfahrung, die man jeßt hinter sich habe. Aber man gehe dabei vielleiht etwas zu weit, wenn man z. B. beim Amtsgericht Osnabrück die Zahl der Amts- richter von 6 auf 4 vermindere, d. h. auf den Stand, welcher 1852 für die Hälfte der jeßigen Bevölkerungszahl bestimmt gewesen sei.

Abg. Lucius - Erfurt (freicons.) bittet den Minister, Erhebungen darüber anstellen zu lassen, ob nicht ein Mißbrauch des Armenrechts stattfinde, ferner empfiehlt er eine Vermehrung der Amtsrichter in Erfurt. : e : :

NRegierungscommissar , Geheimer Justiz-Rath Vierhaus er- flärt, daß die Justizverwaltung, wenn ihr Anhaltspunkte für den Mißbrauch des Armenrechts gegeben würden, die Sache näher unter- suchen werde. _ , S

Abg. Dr. Krause (nl.): Er wolle ganz fahlich die Gerichts- verhältnisse critisiren, nicht in _der ganz unsahlihen und ungerecht- fertigten Weise, wie der Abg. Stöcker es gethan habe. Er identifizire Herrn Stöcker niht mit der conservativen Partei. Denn wenn es wahr fei, daß eine öffentlihe Bewegung erst nothwendig gewesen sei, so befänden wir uns in einer sehr shiefen Cbene. Wenn die Anti- jemiten etwas vorbrächten gegen einen Juden, dann könne man doch durchaus nicht erwarten, es die Justizverwaltung dagegen einschreiten solle; das müsse man doch den betreffenden Privatpersonen überlassen. Hier handele es sih niht um eine Parteifrage, nicht um Philo- femitismus oder Antifemitiêmus, sondern darum, ob ein so fchwerer Vorwurf hier im Hause der Justiz gemaht werden dürfe. Seien verschiedene Gragen, welche zur Reichs-Geseßgebung gehörten, von der preußishen Justizverwaltung vorbereitet worden? Namentlich die Wiedereinführung der ali A und die Entschädigung unschuldig Verurtheilter müßten endlich einmal geseßlih geregelt werden. Es follte etwas mehr Junitiative in die Verwaltung kommen. Die Staatsanwalte hätten Preßerzeugnisse verfolgt wegen groben fe: was wirklih nicht der Aufgabe der Staatsanwalte entspreche, ebensowenig wie die Verfolgung der Correctoren und Maschinen- meister, welhe an strafbaren Erzeugnissen betheiligt gewesen seien. Der Minister sollte die Staatsanwalte anweisen, von solchen un- nüßen Anklagen Abstand zu nehmen.

Justiz-Minister Dr. von Schelling:

Die Anregungen des Herrn Abg. Dr. Krause berühren fich zum theil mit meinen eigenen Anschauungen. Auch ich halte eine Revision unserer Strafprozeßordnung, namentlih mit Nücksicht auf cine größere Beschleunigung des Verfahrens, für angezeigt. Noch dringender aber halte ih eine Veränderung des Systems unserer Strafvollstreckung. In letzterer Beziehung bin ih auch bereits mit dem Herrn Staats- secretär im Neichsjustizamt in Verbindung getreten; der Herr Ab- geordnete wird aber begreifen, daß ich in diefem Stadium über die Correspondenz keine Mittheilungen zu machen im stande bin.

Dagegen, meine Herren, werde ih genauer eingehen auf eine andere von dem Herrn Abgeordneten angeregte Frage, nämlich auf die Frage der Verantwortlichkeit für Preßerzeugnisse. Auf rechtlichem Gebiete ist eigentlih diese Frage gar nicht streitig. Das ist ja ganz klar: niemand hat eine Verpflichtung der Obsorge in Bezug auf er- scheinende Preßerzeugnisse als nur der Redacteur; keine andere Person, die bei der Herstellung eines Preßerzeugnisses mitwirkft, kann dafür angesehen oder bestraft werden, daß sie das nicht gesehen habe, was fie hâtte sehen follen, daß sie das niht beobachtet und das nicht ge- lesen habe, was sie hâtte beobachten und lesen sollen.!

Ganz anders aber, meine Herren, steht die Sache, wenn das Gericht die Ueberzeugung gewinnt, daß eine diefer Personen wisfent- lich zur Herstellung des strafbaren} Thatbestandes mitgewirkt babe. Dann muß natürlich {die Verurtheilung wegen Theilnahme an dem betreffenden Vergehen {erfolgen nah der allgemeinen Vorschrift des S 20, die an der Spiße {der [Verantwortlichkeitsbestimmungen des Preßgesetes steht, fund welche besagt, daß; die Verantwortung für Handlungen, deren Strafbarkeit durch! den Inhalt? einer Druckschrift begründet wird, sich nah den bestehenden allgemeinen Strafgeseßen bestimmt. Für die Staatsanwaltschaft ist es nun eine sehr s{wierige Aufgabe, wenn sie eine Preßverfolgung einleitet, sih darüber zu ent- scheiden, Fob [sie” {außer dem verantwortlichen Redakteur 'noch andere Personen auf Grund des § 20 verantwortlih zuTmachen hat. i Wenn der Herr VorrednerFmeint, derFStaatsanwalt?müsse dabei nah prak- tischen Nücksichten verfahren, so kann man dieser Aeußerung ja einen vershiedenen Sinn unterlegen ; follte aber die Meinung des Herrn Vorredners sein, daß die Staatsanwaltschaft nah Opportunitäts- gründen zu verfahren habe, so würde das dem Gefeße wider- S Die_ Strafprozeßordnung hat ausdrücklich das Prinzip

er Legalität sanctionirt ;?& die Staatsanwaltschaft muß regen jeder strafbaren Handlung einschreiten, wenn hinreichende thatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die Staatsanwaltschaft kommt somit in die Lage, sich vorher die Frage vorzulegen, ob nah Lage der Sache außer dem Redacteur noch eine andere Person als der Theilnahme an dem Vergehen hinreichend verdächtig ersheint? Jh bin mit dem Herrn Vorredner einverstanden, daß die Staatsanwaltschaft wohl thut, wenn fie bei Beantwortung] dieser Frage mit Vorsicht vorgeht; aber der Herr Vorredner wird selber [nichts dagegen zu erinnern haben, wenn

die Staatsanwaltschaft z. B. den Verfasser regelmäßig unter Anklage stellt und ebensowohl meistens auh den Zeichner, sofern es sih um eine strafbare Abbildung handelt.

In dem vom Herrn Vorredner berührten Falle ist die Staats- anwaltschaft allerdings weiter gegangen; sie hat auch den Maschinen- meister mit verantwortlih gemacht, und zwar aus dem Grunde, weil der Maschinenmeister niht bloß die Maschinen zu bedienen, sondern auch die abzudruckenden Zeilen zusammenzustellen hat.

Ich muß nun gestehen, daß, wenn ich selbst über diese thatsächliche Frage zu entscheiden gehabt hätte, ih dieses Moment für durhschlagend niht erachtet haben würde. Jch würde es vorgezogen haben, den Maschinenmeister außer Verfolgung zu lassen, und ih habe auch im gegebenen Falle niht unterlassen, von dieser meiner Ansicht der Staats- anwaltschaft Mittheilung zu machen. (Sehr gut! links.)

Abg. Nickert (dfr.): Er freue sih, daß der Justiz-Minister wegen der Reform des Strafvollzuges mit dem Staatssecretär im Reichs-Justizamt in Verbindung getreten sei, und möchte Erwägungen darüber anregen, ob es nicht möglich sei, in den nächstjährigen Etat einen Fonds aufzunehmen, der dem Justiz-Minister zu discretionärer Verfügung zur Entschädigung unschuldig Verurtheilter übergeben wer- den könne; so mißtrauisch er au sonst gegen folhe Fonds zur discretionären Verfügung der Regierung sei, hier habe er das Ver- trauen, daß dieser Fonds nur zur Sühnung geschehenen Unrechts ver- wandt werden werde. Den Abg. Frigen wollte er nur vertheidigen egen die in einer Broschüre enthaltene Bemerkung, daß der Abg. Prien den Minister egen des Xantener Mordes zu interpelliren vor- abe. Im übrigen habe er in Bezug auf den Gang der gericht- lihen Untersuchung in diesem Falle niht vorgegriffen, während der Abg. Friten ihr eine bestimmte Nichtung vorgewiesen und die Richter dadurch in gewissem Grade captivirt habe; von einem Nichter finde er das auffällig. Dem Minister sei er um so mehr für feine Er- widerung bez. des Xantener Mordes dankbar, als es für den Chef der Justizverwaltung sehr s{hwer sei, über eine {chwebende Sache sih fo zu äußern, daß der ordentlihe Gang der Gerichte dadurch nicht beeinflußt werde. Beim Abg. Frißen sei es ihm erstaunlih ge- wesen, daß er für das Moment des rituellen Mordes kein Wort übrig gehabt habe. Bezüglich des Abg. Stöcker sei den sachlichen Ausführungen des Herrn Ministers eigentlih nur wenig anzufügen; Schlag für Schlag habe dieser ihm ruhig die Thatsachen diht vor die Augen geführt, damit er fie endlih cinmal schen könne. Er bedauere, daß auf jener Seite niemand außer dem Abg. Stöcker gesprochen habe; das Vertrauen des Abg. Krause, daß von den Con- ervativen niemand den Ansichten des Abg. Stöcker zustimme, könne er leider niht theilen. Wie dächten die Juristen drüben über die Stellung des Abg. Stöcker zur Justizverwaltung? Die Unterstellung des Abg. Stöcker, daß der Minister sich einer Volksversammlung gebeugt habe, sei eine Beleidigung, die sie in anderen Fällen auch nicht einmal einem Landrath gegenüber dulden würden. Bezeichnend für die cristlihe Liebe des Abg. Stöcker sei es, daß er es als eine Schmach bezeichnet habe, daß fich Christen fänden, die zur Vertheidigung der Juden bereit jeien, und gemeint habe, er (Redner) vertheidige die Juden gegen seine bessere Ueberzeugung; um so etwas sagen zu können, müsse man wirklich viel Courage haben. Seine Partei vertheidige die Juden, weil ihr dies eine Gewissens- pflicht fei, aus einem Motiv also, das auch die Herren von der Rechten zur Judenvertheidigung antreiben müßte, wenn sie christliche Liebe im Herzen trügen; das Urtheil des Abg. Stöcker sei seiner Partei gleich- gültig, jedenfalls sei es ehrenvoller, die Juden zu vertheidigen, als fie fo anzugreifen, wie er es thue. |

Abg. Stöcker: Wenn der Abg. Nickert seine Stellung zum Judenthum aus Gewissensüberzeugung einnehme, so benecide er ihn um sein Gewissen niht. Eine auf dem Fundament des Christenthums beruhende Meinung habe er (Nedner) in den 15 Jahren, in denen er mit ihm verkehre, bei ihm noch niht gefunden. Was seine angeb- liche Vertheidigung der antisemitishen Schandliteratur anlange, \o vertheidige er die christlihe Schandliteratur niemals, die Herren dort drüben aber vertheidigten jede Schandliteratur, sobald fie nur mit Juden zusammenhänge. Die Vemerkung des Ministers, es sei am ersten Tage der Untersuchung bei Buschoff Haussuhung gehalten worden, {timme niht; nach seiner, von ciner amtlichen Person ausgehenden Infor- mation, sei, während der Mord am 24. Juni geschehen sei, die erste Untersuchung am Thatort überhaupt erst am 4. Juli vorgenommen worden. Auch habe er niht, wie der Herr Minister gemeint habe, gesagt, wo es sih um Juden handle, sei die Justiz nahsihtig, soudern er habe dies nur als die Auffassung weiterer Volkskreise hingestellt. Vorsichtiger, als er es gethan, könne man eine so s{hwierige {Frage do mcht behandeln! Cigenartig und wohl sonst noch niemals vor- ekommen sei es, daß die Juden in Xanten die Kosten für die Întertucbuna durh den Criminal-Commissar Wolf trügen das gebe in Bezug auf die unparteiishe Behandlung der Sache zu denken. In Bezug auf den Fall Bleichröder habe der Justiz-Minister gemeint, ein Beleidigungsprozeß könne nicht vor Ein- reichung der A durch den Beleidigten begonnen werden; aber es gebe doh auch eine Erhebung der Klage durh den Staatsanwalt, wenn das offentliche Interesse betheiligt fei, und das, sollte man meinen, sei doch der Fall, wo es sih um den Königlich englischen General-Konsul handele. Für das lange Entschuldigungsschreiben der Staatsanwaltschaft an die Klägerin Frau Kröhn fehle ihm jede Erklärung. Da wenige Wochen, nachdem die Sache hierdurch erledigt gewesen sci, Herr von Bleich- röder vom Reichskanzler empfangen worden sei und dies in allen Blättern gestanden habe, so müsse sich das Volk über solhe Vorgänge seine eigenen Gedanken machen, und wenn das Volksgewissen hier eine Aufklärung fordere, fo solle man diesem Volksgewien teinen Vor- wurf machen. Ueber den N Liebmann habe der Minister wentg gesagt, der Abg. Munckel gar nichts, das sei bezeichnend für die Verlegenheit, in die ex durch O Fall geseßt worden sei. Er werde in der dritten Lesung darüber ausführlicher sprechen. Der Abg. Munckel habe Unreht, wenn er die Zahl der jüdischen Richter den Verhältnissen entsprechend finde; die Statistik lehre, daß ihre Zahl viel größer sei, als sie nah der Zahl der in Preußen vorhandenen Juden fein dürfe. enn, was früher nicht geschehen sei, Juden jeßt auch zu Ober-Landesgerichts-NRäthen ernannt würden, so widersprehe dies dem Nechtsbewußtsein des Volkes'; seien die Juden zu Ober-Landesgerichts-Näthen ernannt, so werde man auch nicht A können, sie zu Ober-Landesgerichts-Präsidenten zu machen, und dabei berufe er sih auf den ten Bismarck, der im Jahre 1847 gesagt habe, wenn an der Stelle der geheiligten Justiz cin Jude ihm entgegenträte, so würde er sein Haupt tief beugen müssen. Darin gebe cer ihm vollständig Recht. Seine Partei nehme das antisemitishe Programm nicht in ihr S auf, aber sie müsse zu diefer Sache Stellung nehmen im Sinne der Förderung unserer nationalen Cultur. (Beifall rechts.)

Unter-StaatssecretärDr.Nebe-Pflugstädt: Der Mord in Xanten habe am 29. Juni stattgefunden, am folgenden Tage die Besichtigung des Orts der That und der Leiche; damals habe fein Verdacht gegen die jüdischen Schächter bestanden. Der erste Verdacht“ habe si viel- mehr gegen einen Verrückten gewandt, dann sci die Spur auf einen LUndstreicher gelenkt worden und erst vier Age nachher sei der erste Verdacht gegen Buschoff zur Sprache gekommen. Also die Behauptung, daß die Untersuchung erst am 4. Juli stattgefunden habe, une ih höchstens auf die Haussuchung beim Angeklagten Buschoff eziehen.

Abg. Cremer (b. k. P.) spriht die Hoffnung aus, daß die preußische Justiz Recht {hafen und den Fall Buschoff aufklären werde; das sei nothwendig auh'im Interesse der Juden. h _ Abg. Dr. Graf- Elberfeld (nl.) macht den Minister auf die en Verhältnisse des Amtsgerichtsgebäudes in Elberfeld auf- m

am. Negierungscommissar Geheimer Ober-Iustiz-Rath Starke:

Die Verwaltung kenne die Zustände in Elberfeld, aber die finanziellen

Verhältnisse gestatteten niht, mit dem Neubau vorzugehen.

Die Debatte wird geschlossen: persönlich bemerkt

Abg. Stöcker (con}.): Er könne nur dabei stehen bleib daß Las seiner Information der Verdacht sich von Hause aus déiles Buschoff gerichtet habe. s

Unter-Staatsfecretär Dr. N ebe - d flugst ädt : Er wolle no ia» holen, daß die Scheune, wo die Leiche gefunden wötden sei, nit än Hause des Buschoff, sondern in einer ganz anderen Sträße lie e; eg führe allerdings neben dem Buschoffschen Hause eine Einfa nah jener etne, sodaß man von ihm, ohne die Straße zu bren in die Scheune gelangen könne. Der Zeuge, der gegen Buschoff ausgesagt habe, sei erst am 5. Juli hervorgetréten, früber als am 5. Juli habe alfo kein Verdacht gegen Buschoff bestanden.

Abg. Stö cker (conf.): Nach einer ihm zugegangenen Photo. graphie könne die Scheune von dem Buschoff’schen Hause doch nur wenige Schritte entfernt fein. Wenn auch erst am 5. Juli ein bestimmt begründeter Verdacht gegen Buschoff hervorgetreten sei so sei doch hon am Tage nah dem Mord im ganzen Ort die Meinung verbreitet gewesen, Buschoff sei der Mörder.

__ Die durch das Eingreifen des Regierungsvertreters wieder- eröffnete Debatte wird abermals geschlossen, das Gehalt deg Ministers bewilligt. :

“Bei den Ausgaben für die Ober-Landesgerichte weist

Abg. Nadbyl (Centr.) darauf hin, daß der Ober-Landesgerichts. A in Breslau eine Verfügung erlassen habe, wonach im

iderspruch mit den geltenden Bestimmungen in vorwiegend katholishen Landestheilen Termine an fatholishen Feiertagen ab. gehalten werden sollten. ;

_ Regierungscommissar Geheimer Justiz-Rath V ierhaus erklärt daß die Verfügung dem älteren Rechte entspreche und es ofen lasse, die confessionellen Verhältnisse nah Möglichkeit zu berücksichtigen.

Abg. Nadbyl (Centr.): Weshalb fei die Verfügung denn an solhe Amtsrichter ergangen, in deren Bezirke gar keine Evangelischen wohnten, die man an einem katholischen Gean vorladen könne?

Die Ausgaben für die Ober-Landesgerichte, für die Land- gerichte und für die Amtsgerichte werden bewilligt. fol Außerdem beantragt die Budgetcommission folgende Re- olution :

Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, sobald als möglich in den Etat die Mittel entuitelleit; welche die N in den Stand seten, die infolge der Geschäftsvermehrung nicht vor- übergehend, sondern dauernd mehr erforderlich Part Richter- stellen a. bei den Land- und Dber-Landesgerichten mit Richtern, welche dem betreffenden Gerichte als Mitglieder angchören, b. bei den Amtsgerichten mit etatsmäßigen (vom König ernannten) Rich- tern zu beseßten. :

Referent Abg. Boediker (Centr.) berichtet über die Verhand- lung der Budgetcommission und weist an der Hand der Statistik nah , daß in Berlin eine große Anzahl von Richterstellen , die dauernd erforderli feien, mit Hilfsrihtern beseßt sei. Das gleiche f a Fall bei anderen Gerichten, wenn auch nicht in demelben

mfang.

Justiz-Minister Dr. von Schelling:

Ich möchte mir erlauben, zu der von der Budgetcommisstion be- antragten Resolution eine Erklärung abzugeben.

Ich erkenne an, daß eine crheblihe Vermehrung der etats- mäßigen Richterstellen geboten ist. Zu meiner Freude befinde ih mich in Anerkennung dieses Bedürfnisses in völligem Einverständniß mit dem Herrn Finanz-Minister; der Herr Finanz-Minister hat mih sogar ausdrücklich ermächtigt, in feinem Namen die Zusicherung ab- zugeben, daß das von der Budgetcommission betonte Bedürfniß schon

in dem nächsten Etat, soweit die Finanzlage es nur irgend thunlich

erscheinen läßt, seine Abhilfe finden wird.

Abg. Freiherr von E (conf.): Ueber den Standpunkt seien Alle einig, daß eine Vermehrung der Richterstellen noth- wendig fei. Die Zahl der Hilfsrichter sei indessen doch nicht so hoch, als man annehme, wenn man nämlich das procentuale Ver- hältniß in Betracht ziehe. |

bg. Schmidt - Warburg (Centr.) fchildert die Verhältnisse des Landgerichts T Berlin, bei welchem zahlreiche Hilfsrichter ange- stellt seien. Das habe auch schon zu mehrfachen Beschwerden geführt.

MNRegierungscommissar Geheimer Ober-Justiz-Rath Eichholz er- kennt an, daß nah dem Gesete die Richter fest angestellt werden müßten; aber das Hilfsrichterthum könne man nicht ganz entbehren; denn erst müsse sih die dauernde Nothwendigkeit einer neuen Stelle heraus- gestellt haben, ehe eine solhe im Etat eingestellt werden könne.

_Abg. Mun ckel (dfr.): Was an Verbesserungen jeßt im Etat enthalten sei, sei für Berlin lange nicht ausreichend; es müsse mindestens vervierfaht werden. Es handele sich hier um ein dringendes Bedürfniß, welhes manchem anderen Luxusbedürfniß des Etats vorangestellt werden müsse. Wer wisse, wann die Bereit- willigkeit des Finanz-Ministers wieder vorhanden tei; der Justiz-Minister sollte sie schleunigst ausnußen.

MNegierungscommissar Geheimer Ober-Finanz-Nath Lehnert: Wenn der Zustand ein I T wäre, dann müßte die Finanz- verwaltung die Mittel beschaffen; aber die Ansicht, daß eine solche Gesetzwidrigkeit vorliege, sei wohl nicht die vorherrschende. Deshalb müsse der Finanz-Minister auch fragen, ob die Mittel für die Be- friedigung des Bedürfnisses, dessen Vorhandensein anerkannt werde, zu A en Ob das im nächsten Jahre der Fall sein werde, müsse er dahingestellt fein lassen. ;

Abg. Eberhard (nl.): Er habe über die Hilfsrichter und über den Schaden, der aus ihrer großen Anwendung erwachse, {prechen wollen. Nach der Erklärung des Justiz-Ministers und nachdem der Abg. von Erffa seinen Widerspruch gegen die Resolution aufgegeben habe, könne er nur bitten, dieselbe mögli} einstimmig anzunehmen.

Abg. Avenarius (nl.) erklärt sih für die Refolution, meint aber, daß man die Nichter von mancher Arbeit, die auch minder ebildete Beamte erledigen könnten, entlasten müsse, z. B. von der Fest- ftellúng der außergerihtlihen Kosten. i |

Die A wird danah mit großer Mehrheit ge nehmigt und darauf um 4 Uhr die weitere Berathung des Justiz-Etats vertagt.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Ein nah dem Gesete, betreffend die Fürsorge für Beatmite und Perfonen des Sosldaten]tandes infolge von Betriebsunfällen, vou! 15. März 1886 infolge eines Reichs- oder Staatseisenbahn- betriebs-Unfalles pensionsberehtigter Beamter is, nah einen Urtheil des Reichsgerichts, V1. Civilsenats, vom 22. Oktober 1891, nicht genöthigt, dieses Pensionsreht geltend zu ‘machen, sondern (l kann gegen die betreffende Reichs- bezw. Staatseisenbahn-Verwaltung auf Grund des § 1 des Neichshaftpflihtgeseßes auf Schaden- ersaß klagen; aber er Pei von thr nicht mehr Dea U als ihm auf Grund des Reichsfürsorgegeseßes als Pension 2c. zusteht.

Ein Geschäftsagent, welcher von seinem Auftraggeber zur Einziehung der Gelder für die effectuirten Ee en bevollmächtigt ist, begeht, s einem Urtheil des Reichsgeriht®, IT. Strafsenats, vom 20. Oktober 1891, dadurch eine Unter“

chlagung von Geldern, wenn er diese an seinen Geschä

zwar thatsählih ahführt, dabei jedoch vorfäßlich statt der Za Leistenden f {lich frühere Zahlungsleister, deren Zahlungen er dem Geschäftsherrn nit abgeliefert hatte, als solche bezeichnet, unt fo die früheren Hinterziehungen zu verdecken.

zum N 36.

Zweite Beilage

Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Siaals-Anzeiger.

der in den deutschen Münzstätten bis Ende

Berlin, Mittwoch, den 10. Februar

1892.

Deutsches Reich. Uebersicht

anuar 1892 stattgehabten Ausprägungen von Reichsmünzen.

1) Im Monat Janua 1892 sind geprägt worden in:

z Goldmünzen

Silbermünzen

Nickelmünzen ‘Kupfermünzen

Doppel- fronen

Halbe

Kronen R Kronen

Hiervon auf Privat- rechnung

M. Pt. A. M.

Zwanzig-

unf- Jet - in - Fünfzig- Fünf Zwei Ein ; pfennig-

» = cin pfennig- marfkstüe] markstücke | markstüde stüde M. L. M. A + N, | f

stüde pfennigstüke

._ Behn- . Sünf- . Zei- __Ein- pfennigstücke | pfemnigstücke Þ pfennigstücke | pfennigstüde

f M L “A [A M [A

Zwanzig-

Berlin . München .

Muldener Hütte ,

Stuttgart Karlsruhe Hamburg

9)Vorher waren geprägt*)| 2 055 469 260 79 3) Gesammt-Ausprägung| 2 062 521 200|506 657 60027 969 925/1275 128810|76 G21 270/107 207 TLIITTO S3 T FT T5 4) Hiervon sind wieder

eingezogen 5) Bleiben

Berlin,

Kön

B betreffend das S

Summe 1 . 7 051 A

7 051 940

7051 9401 477 075

E 130 708 130 375 E

76464

F S

24 840/70 6 573/70 1 560 9 920 1 000

e 8

|

L L 111

7 051 940) 506 687 600/27 969 925/1268076900]76 013 820/107 130 680/179 701 410] 71 486 552

76464 T30 708

1192 040] 1 774 320 __10 120 2 061 329 160/504 913 280127 959 805 2594 202 245 46

| | 4 005 284 —| 29 259 336/60} 14 345 137 05

| | | | j

|

D 594 70

8 090 9138 8 636 3 493 |—

4 005 284 |—| 29 259 336 60| 14 345 137

6 213 207/44] 5 328 614/59 6 213 207 44] 5 572 508/99 |

| | | | 15/60 1217/50 422/10 30 98 25/55

76 613 180/107 198 0061179 823 489] 71 183 099 —| 39 711 367 0

4 005 268/40] 29 258 119/10] 14 344 714/95

6213176461 ck 372415371

457 831 994,80 M

*) Vergleiche den „Neichs-Anzeiger“ vom 13. Januar 1892 Nr. 10.

den 9. Februar 1892.

igreihch Preufßen.

ekanntmachung, taats-Anlehen der vormals

vorgesehene Summe die nachverzeichneten Obligationen gezogen :

1) zur Rück

24 Stü Litt. B. à 1000

907 911 926 956 998 293 Stück Litt. B.

21 Stü Litt. B.

zahlung auf den 1. April 1892.

1007 1098 = 41 142 M 96 8.

à 9300

2605 2668 2746 2948 2983 3001 3017 = 10 800 Æ 09 „s.

2 Stück Litt. B. 3172 3206 3223 3261

3192 3899 3959 4035 4076 4097 = 5142 46 80 ».

20 Stü Litt. B.

à 100

4650 4671 4673 4706 4761 4822 = 3428 M 60 „s. 108 Stück über = 80 228 46. 67 „3.

_2) zur Rück 24 Stü Litt. C.

830 890 897 915 1050 23 Stü Litt. C.

91 Stü Litt. C.

zahlung auf den 1. Juli 1892. à 1000 &l. = 1714 Æ& 29

1063 1071 = 41142 M 96 . à 500 Fl. = 857 A 14

2077 2578 2778 2806 2817 2914 3004 = 10 800 Æ 09 „s.

21 Stück Litt. C.

à 150 Fl. = 257 M 14

3899 3848 3889 3890 3907 3949 3972 = 5399 4 94 s.

20 Stück Litt. C.

à 100 FI. = 171 M 43

4648 4716 4743 4761 4829 4847 = 3428 M. 60 S. 109 Stück über = 80485 M 81 „K.

3) zur Rückzahlung auf den 1. Oktober 1892.

24 Stü Litt. D.

à 1000

828 890 916 954 969 1018 1077 = 39 428 M 67 „.

23 Stück Litt. D.

à 900

Fl. = 514 M. 29 „5 Nr. 2106 2131

a 2180 2215 2232 2370 2391 2396 2418 2470 2474 2521 2531 998 2082 2629 2668 2787 2831 3023 = 10 800 Æ 09 „8.

21 Stü Litt. D.

à 150 Fl. = 257 M 14 4 Nr. 3167 3249

l 3346 3369 3381 3427 3449 3510 3536 3544 3674 3711 3713 (45 3817 3893 3894 3974 3998 4070 = 5399 M 94 s.

20 Stück Litt. D.

à 100 Fl. = 171 M 43 Nr. 4130 4143

A 4157 4177 4178 4205 4230 4352 4389 4505 4581 4658 4661 1 4726 4739 4793 4828 4835 = 3428 M 60 „s. 109 Stück über = 80485 M 81 5. 4) zur Nückzahlung auf den 1. Januar 1893.

24 Stüd Litt. A.

à 1000 Fl. = 1714 M 29 „S Nr. 59 63 76

8 111 140 147 179 182 276 305 499 538 592 612 615 651 697

703 859 963 988 1013

2% Stü Litt. A, à 500 Fl. = 857 M 14 „5

1180 1930 1241 1260 1 9919 1629 1737 1748 1

21 Stück Litt. A. à 300

2141 2991 9967 a 2221 2267 999 al 2847 2903 5010 5 3247 381

3891 3932 3962 4

«V S 4210 1239 42948 4957 4

1043 = 41 142 M 96 „s.

Nr. 1113 1128 360 1381 1396 1447 1459 1464 1590 1592 751 1889 1891 1898 1905 = 19714

Fl. = 514 A 29 4 Nr. 2127 2134 307 2355 2378 2450 2513 2535 2665 2682 920 2963 3019 = 10 800 A 09 „s.

1 Stü Litt. A. à 150 Fl. = 27 M 14 4 Nr. 3142 3215 î 27 3310 3335 3427 3472 3473 3481 3494 3552 3764 3791

010 4015 4046 = 5399 M 94 S.

313 4331 4333 4350 4378 4388 4419 4423

1 4519 4575 4578 4627 4745 = 3428 M. 60 S. 109 Stü über = 80485 M 81 „S.

109 Stÿ j i 109 Stück Litt. D, über .

C

S R

n y y n Stück über le Inhaber di

« l eser

pierfen benachrichtigt, da

erhoben werden fönnen :

+

zu 2 § S jum betreffenden htazablungstermine er

Hierzu :

as 80485 M6 81 „S 80 485 A6 81 „A 80 228 M. 67

5 321 686 M 10 „S Obligationen werden hiervon mit dem Be-

die Capitalbeträge, deren Verzinsung nur Flat, bei folgenden Stellen

bei der Königlichen Kreiskasse in

Freien Stadt Frankfurt a. M. von 8500000F l. d. a. 9. April 1839,

Bei der am 9. d. M. stattgefundenen 51. Verloosung des 34%%igen Staats-Anlehens der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. vom 9. April 1839 wurden für die zux,Kapitaltilgung in 1892/93

Fl. = 1714 M 29 „S Nr. 100 122 167 176 177 217 299 301 498 522 526 638 651 669 683 707 807

Nr. 1104 1148 1158 1180 1183 1194 1216 1335 1393 1406 1424 1526 1631 1724 1738 1745 1763 1781 1801 1860 1937 2059 2100 = 19714 Æ 22 „. Fl. = 514 Æ 29 S Nr. 2196 2230 2292 2274 2279 2295 2363 2382 2436 2510 2524 2542 2579 2588

à 150 Fl. = 257 Æ 14 „4 Nr. 3126 3151 3962 3454 3455 3554 3570 3607 3624 3696

: Sl. = 171 M 43 F ‘Nr. 4111 4126 4254 4271 4323 4361 4391 4409 4537 4543 4556 4569 4581 4617

| Nr. 30 96 115 219 230 233 267 274 353 470 473 502 535 543 645 728 826

e Nr. 1245 1250 1357 1377 1378 1385 1408 1434 1572 1579 1619 1623 1640 1695 d 1756 1794 1799 1819 1887 1889 1890 1973 = 19714 M

à 300 FI. = 514 29 4 Nr. 2186 2211 2216 2223 2266 2312 2355 2360 2367 2495 2507 2534 2541 2645 A Nr. 3165 3171 8178 3206 3209 3245 3334 3440 3492 3603 3671 3707 3748 3835 Nr. 4103 4135 4156 4200 4210 4234 4256 4268 4306 4370 4395 4396 4513 4615

; Fl. = 1714 Æ 29 „5 Nr. 4 102 46 207 208 267 350 424 492 546 655 683 706 731 810 814 821

118922 Stüd Fl. = 857 M 14 „5 Nr. 1140 1167 1799 1324 1330 1400 1408 1419 1439 1584 1610 1641 1686 1709 (14 1729 1731 1845 1848 1963 1987 2006 2009 = 19 714 22 y.

21 Stück Litt. D. à 300

Hauptbuchhalterei des Reichs-Schagamts. Biester.

Frankfurt a, M., bei der Königlichen Staatss\chulden- ilgungsfasse in Berlin und bei jeder Königlichen NRegierungs-Hauptkasse. Die Auszahlung erfolgt bei pos. 1, 2, 3 gegen Nückgabe der Obligationen mit dem ins Peine MNeihe 11 Nr. 8 und Zinsschein- Anweisung, bei pos. 4 gegen Rückgabe der Obligationen mit der Zinsschein-Anweisung. _ Der Geldbetrag der unentgeltlich zurückzugebenden, aber fehlenden Zinsscheine wird am Capitalbetrag der Obligationen zurückbehalten. _ Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen weder bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., noch bei der Königlichen Regierungs-Hauptkasse in Wiesbaden, sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen einige Zeit vor der Auszahlung durch diese Kasse an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden. Zurücstehen noch aus der 42. Verloosung Litt. B. 4025. 45. Verloosung Litt. B. 146 2667 4337, Litt. D. 4180, Litt. A. 3867 4259 4501 4747. 46. Verloosung Litt. C. 3249 3699, Litt. A. 2464 4364. __ 47. Verloosung Litt. B. 2335 2826 4179 4302 4377, Litt. C. 475 4671, Litt. D. 749 1291 1586 2928 4217 4677, Litt. A. 1672 2471 4122 4356. 48. Verloosung Litt. B. 3725 3938 4620, Litt. C. 3594 4407 4715, Litt. D. 823 3991 4034, Litt. A. 736 1245 1379 1782 3318 3608 4720. : 49. Verloosung Litt. B. 3803 3849 3923 4240 4462 4518 4561, Litt. C. 2572 2881 3224 3955 4096 4182 4304 4452 4633, Litt. D. 251 1356 1758 2525 3902 4249 4328, Litt. A. 1105 1163 1554 1969 3174 3586 3703 3739 4633 4844. _ 90. Verloosung Litt. B. 417 2466 2601 2631 3235 3403 3727, Litt. C. 550 1183 2670 2969 3420 3629 3653 4090 4291 4676

4723 4762, Litt. D. 730 1061 1143 1547 1661 2060 2104 2344 2354 2398 2641 3133 3543 4071 4374, Litt. A. 2 17 274 367 507 519 616 794 880 996 1122 1252 1279 1309 1549 1719 1734 1942 1996 2076 2210 2286 2352 2649 2655 2896 2957 3005 3101 3374 3381 3525 3743 3856 4202 4280 4335 4363 4523 4672 4690 4800 4822. Wiesbaden, den 16. Januar 1892. Der Regierungs-Präsident. In Vertretung : de la Croix.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

__ Offiziere, Portepee-Fähnriche 2c. Ernennungen, Be- förderungen und Verseßungen. Im activen Heere. Berlin, 4. Februar. v. Pan Mew, Pr. Lt. vom 3. Posen. Inf. Regt. Nr. 58, vom 15. Februar bis Ende September d. F, Leppien, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 98, vom 15. Februar d. F. ab auf ein Jahr, .— zur Dienstleistung bei der Schloß-Garde-Comp. commandirt. v. Hanstein, Major und Abtheil. Commandeur vom 2. Garde-Feld-Art. Regt., zum Mitgliede der Studiencommission der vereinigten Art. und Ingen. Schule, Keppel, Hauptmann à la suite des Westfäl. Fuß Art. Regts. Nr. 7, unter Ent indung von dem Commando zur Dienstleistung bei dem Kriegs-Mini- sterium und unter A zum Rhein. Fuß-Art. Regt. Nr. 8, a la suite desselben, zum UÜnter-Director der Art. Werkstatt in Straßburg i. E., ernannt. Coupette, Hauptm. à la suite des Fuß-Art. Regts. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1, unter Entbindung von der Stellung als Directions-Assist. bei den tehnishen Instituten der Art., zur Dienstleistung bei dem Kriegs-Ministerium commandirt. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 28. Fa- nuar. Peterssen, Pr. Lt. à la suite des 1. Hanseat. Inf. Negts. Nr. 75 und Directions-Assist. der Gewehrfabrik Danzig, als Adjutant zur Insp. der Gewehrfabriken commandirt.

Im Sanitäts-Corps. Berlin, 4. Februar. Dr. Nidder, Ober-Stabsarzt 2. Kl. a. D., zuleßt Regts. Arzt des Inf. Regts. Prinz Friedrih der Niederlande (2. Westfäl.) Nr. 15, der Charakter als Ober-Stabsarzt 1. Kl. verliehen.

Beamte der Militär-Verwaltung. Durch Allerhöchste Bestallungen. 30. Januar. Müller, Amtsrichter, zum Geheimen Kriegsrath und vortragenden Rath im Kriegs-Ministerium, Guntelmann, Intend. Assessor, Vorstand der Intend. der 21. Div., zum Intend. Nath, ernannt. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 4. De- zember. Krüger, Ober-Roßarzt vom 2. Garde-Ulan. Negt., mit Pension in den Nuhestand verseßt. 4. Januar. Fischer I1., Proviantsamts-Assist. in Saarlouis, nah Posen verseßt. 9. Januar. Grahl, Görß, mit Wahrnehmung der Vor- stands- bezw. Controleurgeshäfte beim Proviantamt Trier beauftragt, zum Proviantmeister. bezw. Proviantamts-Controleur ernannt. 14. Januar. Murawsky, Proviantamts Anwärter, als

beitervercine, fatholishe Gesellenvereine und Vereine für ie G P für die Verbesserung der Geselligkeit bemühen, wobei zahl- rei e Gele r

zur Verfügun

Aobtbekenbe abende mit ihren Mitarbeitern eingerichtet, an denen sie selbst etwas vortragen, während die Arbeiter 4

Unterhaltungen oder für Gesänge und fleine Aufführungen sorgen. Befonders günstig wirken überall Veranstaltungen, die niht auf Ar- beiter beschränkt, fondern für alle Volksklassen ohne Unterschied bestimmt sind. Die Einrichtung der Volksunterhaltungsabende hat sich von Dresden aus schon über eine große Anzahl von Städten verbreitet. Berlin, Bremen, Hamburg, Lübeck, Leipzig, Halle, Kiel, Düsseldorf,

47 608 102,45 M. 11 585 659,90 M

15. Januar. Duhr, Geheimer Rehnungs-Rath, Geheimer expedirender Secretär im Kriegs-Ministerium, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand verseßt, Lahr, Proviantamts-Anwärter, als Proviantamts-Assist. in Militsch angestellt.

28. Januar. Nußholz, Zahlmstr. vom Hus. Negt. König Wilhelm 1. (1. Rhein.) Nr. 7, auf seinen Antrag mit Pension in Kanzleidiätar, zum

den Nuhbestand verseßt. 1. Februar. Diekmann, Geheimen Kanzleisecretär im Kriegs-Ministerium ernannt.

_Durch Verfügung der General-Commandos. Zahl- meister: Droste vom 3. zum 1. Bat. Oldenburg. Inf. Negts. Nr. 91, Emich vom 2. Bat. 4. Großherzogl. Hess. Inf. Regts. (Prinz Karl) Nr. 118, zur Reitenden Abtheil. Hess. Feld-Art. Negts. Mr. 11, versegßt.

XILITLI. (Königlich Württembergisches) Armee-Corps.

Offiziere, Portepee-Fähnrihe x. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im activen Gon

28. Januar. Frhr. Entreß v. Fürsteneck, Rittm. a. D., zuleßt Escadr. Chef im Ulan. Regt. König Wilhelm 1. Nr. 20, der Charakter eines Major verliehen.

9. Februar. Süskind, Unteroff. im Inf. Regt. Kaiser Friedri König von Preußen Nr. 125, Lägeler, Unteroff. im Inf. egt. Alt-Württemberg Nr. 121, Bleek, Unteroff. im 8. Juf. Negt. Nr. 126 Großherzog Friedrih von Baden, Sußdorff, Unteroff. im Inf. E Kaiser Friedrih König von Preußen Nr. 125, zu Port. Fähnrs. befördert.

_Im Beurlaubtenstande. 5. Februar. Scchwenk, Vice-Wachtim. vom Landw. Bezirk Ellwangen, zum Sec. Lt. der Nes. des Feld-Art. Regts. König Karl Nr. 13, von Alberti, Vice- Feldw. vom Landw. Bezirk Stuttgart, zum Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, Herschenz, Vice-Feldw. vom Landw. Bezirk Reutlingen, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Negts. Kaiser Wilhelm König von Preußen Nr. 120, Schemmann, Vice- Wachtm. vom Landw. Bezirk Stuttgart, zum Sec. Lt. der Ref. des Ulan. Negts. König Wilhelm 1. Nr. 20; die Vice-Feldwebel bezw. Vice-Wachtmeister der Reserve: Schulte vom Landw. Bezirk Eßlingen, zum Second - Lieutenant der Reserve des 8. In- fanterie-Negiments Nr. 126 Großherzog Friedrih von Baden, Geß vom Landw. Bezirk Stuttgart, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Negts. Kaiser Friedri König von Preußen Nr. 125, Denzel von demfelben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Gren. Negts. Königin Olga Nr. 119, Teichmann vom Landw. Bezirk Meergentheim, zum Sec. Lt. der Nes. des Inf. Regts. Kaiser Wilhelm König von Preußen Nr. 120, Ebervah vom Landw. Bezirk Straßburg, zum Sec. Lt. der Res. des 8. Inf. Regts. Nr. 126 Großherzog Friedrih von Baden, Sch u macher vom Landw. Bezirk Ulm, zum Sec. Lt. der Res. des Drag. Regts. König Nr. 26, ernannt. Weegmann, Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts. König Karl Nr. 123, Scheurlen, Sec. Lt. der Reserve des Gren. Negts. Königin Olga Nr. 119, Kirchberg, Sec. Lt. der Res. des Ins. Regts. Alt-Württemberg Nr. 121, zu Pr. Lts. befördert.

[bjchiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. 5. Februar. 2 e Sec. Lt. der Nes. des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, der Abschied bewilligt. Im Sanitäts-Corps. 5. Februar. Dr. Mert, Unter- arzt der Nes. vom Landw. Bezirk Stuttgart, zum Assist. Arzt 2. Kl. ernannt. Dr. Schabel, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Ellwangen, der Abschied bewilligt.

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Veredelung der Volkserholungen.

(Aus den Antworten auf das Rundschreiben über „die Erholungen der Arbeiter “.)

Das von der neubegründeten „Centralstelle für Arbeiter-

Wohlfahrtseinrihtungen“ in Berlin veranlaßte Nundschreiben

über „die Erholungen der Arbeiter außer dem Hause“ hat dem Be- richterstatter [hon viel werthvolles Material aus verschiedenen Gegenden Deutschlands und der Schweiz zugeführt. Aus den bereits eingegan- genen Mittheilungen geht, wie wir der „Social-Correspondenz“ ent- nehmen, hervor, daß an vielen Orten besondere Vereine für , Volkswohl“, sowie Bildungsvereine, Gewerkvereine, Fachvereine, evangelische Ar- innere

te, fowie ältere und jüngere Künstler ihre Kräfte gern stellen. Sogar in kleineren Orten haben manche abrikanten alle vier Wochen gesellshaftliche Vereins-

ür musikalishe und declamatorische

R N in Köln angestellt, Ohrdorff, Proviantamts- sist. in Köln, nah Saarlouis versetzt.

Bremerhaven, Elmshorn, Husum und andere deutshe wie auch österreichische und

Lüneburg, Görlitz, Flensburg, Zittau, Guben,

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