1892 / 38 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Feb 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Zeit erfordern, so ist eine shnelle und pünktliche Beförde- Seel der L durhweg gefichert. Die Auf- lieferung wird besonders dadurch erleichtert, daß jeder Rohr- pojtbote verpflichtet ist, auf seinen Bestellgäängen Rohrpost- sendungen vom Publikum zur Weiterbeförderung entgegen- zunehmen und dem nächsten Rohrpostamt unmittelbar na der Rückkehr vom Bestellgange zur weiteren Behandlung zu über- liefern. Entgelt ist für die Mitnahme richt zu entrichten. 792 Briefkasten im Ortsbezirk, welche stündlich geleert werden, bieten außerdem in ausgedehntem Maße geeignete Gelegenheit zur erleichterten Auflieferung der Rohrpofstsendungen.

Bremen, 12. Fehruar. (W. T. B.) Norddeutscher Llovd. Der Sinelldampfer „Trave“ hat am 10. Februar E, die Reise von Southampton nah Bremen fortgeseßt; er überbringt 194 Passagiere und volle Ladung. Der Postdampfer „Kronprinz Friedrich Wilhelm“, nah dem La Plata bestimmt, hat am 10. Februar Nachmittags St. Vincent passirt. Der Postdampfer „Stuttgart“ is am 11. Februar Morgens in B ort Said an- gekommen und hat nah Uebergabe der ostajiatishen Post an den nah Brindisi bestimmten Reichs-Postdampfer „Danzig“ die Reise nach Genua fortgeseßt. Der Neichs-Postdampfer „Danzig“ t am 11. Februar Morgens mit der ostasiatishen Post vom Reichs-Post- dampfer „Stuttgart* von Port Said nah Brindisi abgegangen. Der Reichs-Postdamvfer „Kaiser Wilhelm IT.“, von Australien fommend, it am 11. Februar Nachmittags in Antwerpen an- gekommen. A E

Wien, 11. Februar. (W. T. B.) Der Verkehr auf der Strecke Langen—Bludenz der Arlbergbabn, welcher seit einigen Tagen dur Lawinenstürze und Steinabrutschungen gestört war, Ut heute wieder aufgenommen worden.

Theater und-Musik,

Am Sonntag gebt im KöniglihenLOpernhausfe „Die Afrikanerin“ mit den Damen Pierson, Hiedler und Henneberg, den Herren Rothmühl, Mödlinger, Krolop, Bulß, Ernst, Stammer und Krasa in Scene. :

Im Deutschen Theater ist Herr Dr. Pohl von feiner Heiserkeit jeßt soweit hergestellt, daß er im Anfang nächster Woche seine Thätigkeit wieder aufnehmen fann. Infolge dessen wird die Aufführung von „Don Carlos“, welche verschoben werden mußte, am Montag stattfinden. : a _

Im Berliner Theater findet morgen, wie bereits gemeldet, die erfte Aufführung des anonym eingereihten Schauspiels „Schlimme Saat“ ftatt.

Zum Besten der Feriencolonien veranstaltet das Comité des Vereins der Westvorstadt (Frau Dr. Christ) im Saale der Königlichen Hochschule für Musik (Potsdamerstraße 120) Dienstag, den 23. Februar, Abends 77 Uhr, ein Concert, bei welchem die Concertsängerin Fräulein Toni |Lieber (Sopran), Frau da Klee (Alt), die Violinvirtuosin Fräulein Roja Schindler, der Opernfänger Herr Folmer Hansen und einige Mitglieder der Vor- tragéshule von Frau Ernst-Cochoy mitwirken werden. Einlaßkarten zu 2 und 1 M find in den Musikfalienhandlungen von Raabe und Plothow, Potsdamerstr. 7a, und von Rühle und Hunger, Friedrich- „Itraße 00, u haben.

In dem morgigen l n Frâ Frida Scotta n der Sing-Akademie wird Herr Heinrich Grahl Weder von Brabms, Schumann, Tausch und Stange vortragen. Die Sängerin Fräulein Helene Jahncke wird in ibrem am Sonntag in der Sing-Akademie stattfindenden mit der Pianistin Fräulein Martha Hornig gemeinschaftlich zu veranstaltenden Concert u. a. die Arie „Qual? farfalletta“ aus Híândel’s „Partenope“, Rossini’s „La promessa* und Lieder von Schubert, Wagner, Stange und H. Schmidt zu Gehör bringen. Im 11]. Quartett-Abend der Herren Professor Joachim und Genossen am Dienstag, 16. Fe-

Concert der dänischen Geigerin Fräulein

bruar, gelangen von Herzogenberg's Quarteit G-dur, op. 42, Beet- bovenB Onarieli F-moll, op. %, und Schubert’s D-moll-Quartett zur Ausführung. Für das VIII. Philharm onische Concert unter Hans von Bülow?s Leitung (29. Februar) if der Karten- verkauf bei Bote und Bock eröffnet.

Mannigfaltiges.

Cuxhaven, 10. Februar. Die Abfahrt der „Augusta Victoria*“ zu threr Orientreise fand, wie der „Hamb. Corr. mittbeilt, beute Mittag statt. Troß des f{lechten Wetters hatten sih viele Zuschauer auf dem Hafenbahnhof eingefunden, wo der Extrazug um 11 Uhr eintraf. Es waren etwa _ahtzig Personen, größtentheils Herren, die dem Zuge entftiegen und fich auf den Salon- dampfer „Blankenese“ begaben, der nach Uebernahme des Gepäs i{leunigst den Hafen verließ und sh längsseits des Schnelldampfers legte. Um 12 Ubr lichtete die „Augusta Victoria“ die Anker und vers{wand bald im Nebel.

Warschau, 11. Februar. In der Stadt Grzegorzewo im Gouvernement Warschau wurden, wie „D. B. H.“ meldet, dur Brandstiftung 45 Häuser eingeäschert. Hierbei kamen drei Perfonen

in den Flammen um. Der Schaden ist bedeutend.

Aus den Alven. In dem österreihischen Alpengebiet trat, wie Wiener Blätter melden, am Sonnabend starker Schneefall in Verbindung mit Gewitter und Lawinenstürzen ein. Lawinen- stürzc maten die Einstellung des Zugverkehrs zwischen Hieflau— Gítatterboden und Aussee—Obertraun nothwendig. Die Posftableitung für die Route Admoni—St. Michael mußte von Wien aus über Bruck a. M. verfügt werden. Zwischen Amstein—Hicflau ist der Gefammtpostverkehr aufrech. Am Arlberg _ er- folgte eine Verkehrs|törung durch Lawinenstürze und Stein- abrutiGung. Auch der Postverkehr von und nach Mariazell über Mürzzushlag und über Bruck a. M. ist ganz unterbrochen. Wegen Verkehröstörung am Pyrbhn-Paß werden Brief- und _Fabrposten für die Strecke Spital a. P.—Klaus über Linz geleitet. Infolge des außerordentlichen Scbneefalls und großer Lawinenstürze ist Aussee nah außen ganz abgeschlossen. Im Mürzthal war der Schneefall so itarf, dai der Verkehr auf der Südbahn behindert wurde und die Züge um mebr als zwei Stunden sich verspäteten. Auf den Dächern der Waggons lag der Schnee fast fußhoch. Von Mürzzuschlag aus mußten ununterbroben Scneepflüge verkehren, und zwar bis Marburg.

Aus Davos wird vom 9. Februar geschrieben : Infolge at- tägigen Schneefalls steigerte sih die Masse auf 25 m, weshalb aroße Unglüsfälle unausbleiblih sein werden. Alles muß Hand an- legen, um den 2 m heben Schnee von den flachen Dächern zu schaffen, selbt die gesünderen Herren und Damen, Kurgäste, bieten ihre Dienste gern an und machen dabei gute Kur. Gestern stürzte bei Davos- Dörfli eine Lawine mit furhtbarem Getöse nieder, über die Land- straße hinweg in den Davoser-See, ohne Jemand zu treffen. Heute Vormittag ging unweit von diesem Plat eine weitere sehr starke Lawine nieder, nahm aber fünf Ställe mit Vieh und Futter mit in die Tiefe. Ein Knecht, welcher zum Füttern in einem Stalle war, konnte mit großer Mühe noch lebend ans Tageslicht befördert werden. Mehrere Stück Vieh und Ziegen sind umgekommen. Die Hauptstraße nah Klosters-Landauart ift gesperrt; man mußte Sturm läuten, worauf sid 300 Personen zur Rettungsarbeit anschickten. Mittags gingen noch weitere 3 Lawinen ins Thal (in Laret, Clavadell”"und grauentird Je ob bierbei Jemand verunglückt, ist bis jeßt nicht bekannt. Viele Familien zichen aus, da weitere Lawinen zu befürchten sind. Gestern Bormittag blieben auch die Schneelokomotiven stecken, obgleich die- selben die ganze Nacht hindurh mit Mübe die Bahn offen hielten. Vorauësctli% is nun der Bahnverkehr auf mebrere Wochen zwischen Davos und Klosters unterbrechen: wie auch heute die Babnverwaltung dem Kreizamt Mittheilung maht. Der Verkehr zwischen der Station Klosters-Davos resp. Landquart-Davos wird nun täglich mit dreißig Postshlitten unterhalten, wobei die nöthige

Bedienungsmannschaft nit fehlen darf. Heute s{neit den ganzen Ta cinige stark weiter. Seitenstraßen, in welchen der Sünee nicht festgewalzt werden kann, gleichen tiefen Gräben und Wällen, vor denen man die Parterrewohnungen nicht mehr sehen kann.

Der „Frkf. Ztg.“ wird aus Innsbruck vom 11. Februar telegraphirt: In St. Jakob, Bezirk Taufers, riß eine Law ine ein Gehöft fort. Zwei Schwestern des Besißers wurden getödtet.

Wellington (Neuseeland), 9. Februar. In vielen Theilen der Nordin sel haben sih schwere Erdbeben ereignet, die wahrschein- lich mit der gegenwärtigen beftigen Eruption des Vulcans Ngaurukh oe in Zusammenhang stehen. Rauch und Flammen fteigen aus dem Krater bis zu einer ungeheuren Höbe empor, und das Schau- spiel gewährt, wie „R. B.“ meldet, namentli zur Nachtzeit, einen großartigen s{aurig s{önen Anblick.

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Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.

Wien, 12. Februar. (W. T. B.) Der „Presse“ zufolge hat der Central-Inspector der Donau-Dampfschiffahrt-Gesell- schaft Etienne dem Ans Lueger wegen der am Dienstag, 9. d. M., im Abgeordnetenhauje vorgebrachten ehren- rührigen Angriffe eine Herausforderung zum Duell zugehen lassen. Auf der Linie Amstetten—Pontafel 1st der Gesammtverkehr wieder aufgenommen worden.

St. Petersburg, 12. Februar. (W. T. B.) Finanz-Ministerium nimmt von einer inneren Staats- Anleihe, von dec A acta für di zunächst absolut Abstand und wird die Bedürfnisse für die Staatsausgaben resp. für den Nothstand durch Ueberweijung von Gold aus dem Staatsschag an die Reichsbank deen und dem Staatsshaz dagegen entsprechende Creditvalutabeträge bei der Reichsbank zuschreiben lassen. Da ein Theil der temporär emittirten Creditrubel durch eigene Bestände der Reichsbank bedeckt wurde, so werden durch obige Operation diese Goldbestände der Reichsbank zurü: erstattet, sodaß die temporär emittirten Rubel nur dur Gold- bestände des Staatsschaßes bedeckt sein werden.

Bern, 12. Februar. (W. T. B.) Die Handels- vertrags-Unierhandlungen der Schweiz mit Jtalien sind einstweilen abgebrochen. Von morgen ab hndet daher der Genera ltarif Anwendung. Der amtliche Bericht über die Bundesrathsverhandlungen bezeichnet als Ursache des Abbruchs, daß die von Jtalien ge- machten Zugeständnisse für diejenigen Arten von Baum- wollgeweben und Stickereien, welhe hauptsählich aus der Schweiz nah Jtalien importirt würden, ungenügend seien, da jie nicht einmal 3 Proc. der gegenwärtigen Zollsäße ausmahten, und daß Jtalien für die Ausfuhr aus der Schweiz bedeutendere Vortheile verlange, als es bisher genossen, besonders für Wein und für frische sowie gestampîte Trauben, ingleichen für Schweine u. \. w., während Jtalien selbst eine compenjationsweise Herabsegung des Käsezolls ablehne. Angesichts dieser Thatsachen scheine der Abschluß eines Vertrags um so weniger mögli, als die italienishen Delegirten die Weisung erhalten hätten, für den Fall, daß die Anträge ihrer Regierung so, wie sie gestellt seien, abgelehnt würden, Zürich zu verlaîsen.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

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Karlsrukbe . . Wiesbaden . München .. | Chemniy .. | Berlin .…. | Wien .... Breslau. le d'Airx…. | S | Me... (00 R Uebersicht der Während das barometrische Marimum im Westen ih wenig verändert bat, ist über Nordfchweden ein tiefes Minimum erschienen, welches cinen Ausläufer nad dem südösftlichen Ostieegebiete entsendet, unter dessen Einfluß die westlichen und nordwestlichen Winde an der deutschen Küste ziemli erbeblich auf- gefrisht sind. Christiansund meldet Schneesturm aus Westen. In Deutschland dauert die trübe, milde Witterung noch fort, nur am Nordfuße der Alpen herrs{t leichter Frost. Stellenweise ist in Deutschland etwas Niederschlag gefallen, da das Maximum im Westen ziemlich große Beständigkeit zeigt und das Depressionsgebiet sch weiter südwärts auézubreiten \cheint, so dürfte feuchte bovige Witte- rung für unsere Gegenden zu erwarten sein. Deutsche Seewarte.

C E E T S S P E C Theater - Anzeigen.

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Anfang 7 Ubr.

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Abends 7 Uhr Augen.

von C. Laufs Holländer. Schwank in 3

Sonntag :

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Fritzsche.

Decorationen

3 Acten von Richard Wagner. Dirigent: Kapell-

meister Sucher. Anfang 6# Uhr.

Kleist. In Scene geseßt vom Ober-I Der cingebildete Kranke.

Opernhaus.

Text von E. Scribe, deutsch von F. Gumbert. Ballet von Paul Taglioni. In : vom __ Regisseur Teßlaff. Dirigent: Kapellmeister Sucher.

Schausptelhaus. 45. Vorstellung.

Sonntag: College Crampton.

Berliner Theater. Sonnabend: Zum 1. Male: Schlimme Saat.

Sonntag: Nachmittags 22 Uhr: Othello. Abends 77 Uhr: Schlimme Saat.

Montag: Der Hüttenbesizer. (Nuscha Bugte, Agnes Sorma, Ludw. Barnay, Ludw. Stahl.)

Lessing-Theater. Sonnabend: Zum 75. Male:

S E ——| Die Grofßsftadtluft. 3'beiter Sonntag: Nachmittags 27 Uhr: Sodoms Ende.

i Der sechste Sinn. Witterung. Montag: Die Grofßsftadtluft.

Waliner-Theater. Sonnabend: Zum 4. Male: Ein berühmter Mitbürger. Burleske in 1 Act

Teuscher. Anfang 7F Uhr. Sonntag u. Ein berühmter

ermäßigten Preifen. Ein toller Einfall. Schwank in 4 Acten von Carl Laufs.

D S: M ee Ausftattung E : L 4 ás Sonutagskind. Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern- Lugo Mittmann und haus. 40. Vorstellung. Tristau und Jfolde. In | Carl Millôcker. Jn E l Dirigent: Kapellmeister Federmann. Die

us. 44. Vorstellung. Der zer- g. Uistspiel in 1 Ausaus pon H. von egisseur Mar Lustspiel pon Molière, mit Benußung der Uebersezung. In Scene geseßt vom Max Grube. Anfang 7 Uhr. 41. Vorstellung. Die Oper in 5 Acten von G. Meyerbeer.

fang 7 Uhr.

Modebazar Violet. In Scene geseßzt vom Ober-

Anfang 7X Uhr.

Der neue spiel in 7 Vorgängen von Ernst von In Scene gesett vom Ober-Regifseur Anfang 7 Uhr.

Theater. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend: College | Hofpauer. _Zum 2.

von Amand Kolbe.

on Carlos. 1. Aufzuge:

S E DO Der Nothhelfer.

Anfang 7 Ubr.

51. Male: Der Ta

Gustav Steffens. Ernst. Anfang 7X Ubr.

: Fräulein Frau. Unter vier

G. v. Moser.

August Kurz. Anfang Ubr.

Costume vom Garderoben-Inspector Venßky. An-

Sonntag: Das Sonutagskind.

Residenz-Theater. Direction: Sigmund Qauten- burg. Sonnabend: Zum 16. Male: Musotte. Sitten- bild in 3 Acten von Guy de Maupassant. In Scene gesekzt von Sigmund Lautenburg. Schwank in 1 Act von Benno Jacobson. In Scene geseßt von Emil Lessing.

Die Aufführung von „Musolte“ beginnt um 8 Ubr. Sonntag: Dieîclbe Vorstellung.

NLelle-Alliance-Theater. Sonnabend: 44. En- semble - Gastsviel der Münchener unter Leitung des Königlich baverishen Hofschauspielers Herrn Mar

Male: Der Nothhelfer. Ländlicher Schwank mit Gesang und Tanz in 4 Acten Musik von Iosef Krügel. Im „Schuhplattl-Tanz“. J Sonntag: 45. Ensemble-Gastspiel der Münchener.

Adolph Ernst-Thegter. Sonnabend: Zum

teufel. 4 Acten von Ed. Jacobson und W. Couvlets theilweise von Gustav Görß. Musik von In Scene geseßt von Adolph

Sonntag: Der Tanzteufel.

Thomas-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30.

Direction: Emil Thomas. Sonnabend : Zum 1. Male: E E Nrtow, Reif - Reiflingen. Schwank in 5 Aufzügen von eni Paul Looff (Petersdorf bei Bl: [ In Scene gesetzt vom O

Sonntag: Dieselbe Verstellung.

von Liszt. Phantasie „Cavalleria rusticana* bon Mascagni. „Donauwellen®*, Wakzer von Ivano-ic!. Rhapsfodie Nr. 11. von Liszt. Zigeunerweisen für die Violine von Sarasate (Herr Concertmeister Hell- riegel).

Circus Renz. Karlftraße. Sonnabend, Abends 74 Uhr: Gala - Verstellung. Zum Benefiz für die Geschwister Oceana und Ernst Renz. Zum 1. Male; Fahrschule, geritten von der

Norkhber :

Beneficiantin Frl. Oceana Renz mit 2 Vollblutpferden. Zum 1. Male: Vorführung zweier Blumenpferde ( Vollblut- Araber) durch die Beneficiantin Frl. Oceana Renz. „Coriclan“, geritten von der Benefiziantin Frl. Oceana Renz. „Kandelaber“, geritten von dem Benefizianten Herrn Ernst Renz. Sisters Lawrence am fliegenden Trapez. Gebrüder Briatore, Afre- baten. Auftreten der besten Reitkünstlerinnen und Neitkünstler. Komische Entrées und Intermezios von sämmtlichen Clowns 2c. Zum Schluß der Vorstellung: Auf Helgoland oder: Ebbe und Fluth. Gr. hydrol. Ausstattungs-Pantomirne in 2 Ab- theilungen mit Nationaltänzen (60 Damen), Auf- zügen. Neue Einlage: „Die Garde - Husaren“ und „ÜÚlanen*. Dampfschiff- und Bootfahrten, Wafser- fälle, Riesenfontänen mit allerlei Lichteffecten X- arrangirt und inscenirt vom Director E. Reni. Sonntag: 2 Vorstellungen. Nachmittags" 4 br (1 Kind frei). Mazeppa’s Verbaunung. Sreye hbistorishe Pantomime von 150 Kindern mit Balle! (Polnischer Nationaltanz vom gesammten Corps Ballet). Abends 77 Uhr: Auf Helgoland.

E Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Else Plümicke mit Hrn. Ritter-

Anfang 7 Uhr.

Gesang8posse in Mannstädt.

vommern—Groß-Polczen). Frl. Margaretb Schottlaender mit Hrn. Rittergutsbesitzer A Graeßzer (Breëlau—Groß-Wilkowiß). T Geboren: Ein Sohn: Hrn. Rechtsanwalt e Notar Siegfried Zuckermann (Forst). Ein

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und W. Jacobi. Musik von Victor Zum 4. Male: Der Värenführer. cten von Franz Wallner und Déêcar | Geöffnet von 12—11

ae Tage: Der Värenführer. | zettel. Anfang 7{ Ubr. i

bürger. j

Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes - Ausstellungs - Park (Lehrter Bahnhof). Übr Täalich Vorstellung im

wissenschaftlichen Theater. Näheres die Anschlag-

Tochter: Hrn. von Lieres (Reppline)- E Regierungs-Asfessor Cháles de Beaulicu (S L ERA Hrn. Regierungs-Baumeister C. LanE Berlin). U Ged ben: Verw. Fr. Geheime Justiz-Ratb Juliane Berendes, geb. Weber (Genthin). d Hr. Oberförster Gustav Prause (Schloß Falfe

Nachmittags-Vorstellung zu bedeutend Parquet 1 2c. An-

- Wilhelmfstädtisches Theater. zum 24. Male: Operette in 3 Acten von Julius Bauer. Musik von 3 9 Scene gesetzt von Julius | Concert. Anfang 7 Uhr. Ouv. „Der Flüchtling“ belm Tell“ von Rossini.

aus dem Atelier von Falk. Die neuen

Concerte. Sing-Akademie. Sonnabend, Abends 74 Uhr:

Concert der Violinvirtuosin Frida Scotta.

Concert-Haus. Sonnabend: Karl Meyder-

von Kretschmar. Polonaise Nr. 11. E-dur

berg O.-S.). l

Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin:

Verlag der Expedition (Scholz)-

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlagb Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr- 32

Sechs Beilagen (eins(ließlich Börsen-Beilage).

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Erste Beilage

zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

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Berlin, Freitag, den 12. Februar

1892,

Deutscher Reichstag. 169. Sitzung vom Donnerstag, 11. Februar. 1 Uhr.

Am Tische des Bundesraths die Staatsfecretäre Dr. von Boctticher und Dr. Bosse.

Auf der Tagesordnung stchen Anträge aus dem Hause und zwar zunächst die erste Berathung des Antrages R in- telen (Centr.) wegen Aenderung der Strafproceßordnung in Bezug auf die Wiederaufnahme des Verfahrens, sowie die Entschädigung für Pia erlitteneStrafen, mit welcher verbunden wird die erste Berathung des Antrages Träger (dfr.), betreffend die Entschädigung für un- shuldig erlittene Strafen.

Abg. Rintelen (Ventr.): Dieser Gegenstand habe das Haus bereits seit einem Jahrzehnt befchäftigt. Es fei möglich, daß jemandes Schuld durch das Zusammentreffen gewisser Umstände vollständig erwiesen scheine, während es ch nachher berausfstelle, daß er denncch uns{uldig sei. Dies sei einer der Unglücksfälle, die den Einzelnen treffféèn könnten in allen Verhältnissen des Lebens. Das allgemcine Rechtsbewußtsein des Volkes verlange aber, daß ein derartiger Fall seine Sühne finde und daß womöglich auch die durch die Verurtheilung entstandenen Vermögenênachtheile aus- geglihen würden. Durch die Verbüßung der Strafe könne die Eristenzfäbigkeit des Einzelnen und der ganzen Familie zerstört werden. Nun würden derartige oktjective Ungeretigkeiten zum theil dadur gesühnt, daß der Staat freiwillig aus seinem Dispofitionsfonds eine gewiîse Entschädigung gewähre. Diese Vergütung berube aber lediglich auf dem Ermessen der obersten Staatsbehörden und entspreche nit dem, was das Volk verlange. Er gebe zu, daß sich aus den alten deutschen Rechtsgrundsäten ein Anspruh auf Entschädigung rechtlich niht begründen lasse. Das Rechtsbewußtsein des Volfes sei aber entwickelungsfähßig; auch in dem Unfall- und Kranken- versicherungsgeset u. j. w. fei aus der Masse des Volkes heraus ein ganz neuer Gedanke hervorgetreten, und er sage, wenn er für einen Unfall jemand verantwortlih mache, der an sih feine Schuld daran trage, so fehlten auch dafür alte juristische Nechtsgrundsäte. Das sei eben eine Forderung des neuen Gewissens. Dasselbe gelte aber auch von der Entschädigung für unschuldig erlittene Strafen. Fn der Schweiz bestehe ein solhes Gesetz schon feit langer Zeit und in Oesterreih und Frankreich sei man nahe daran, ein solches Gese zum Abschluß zu bringen. Er bedauere, daß andere Völker dem Deutschen Reich in dieser hochwichtigen Frage zuvorgekommen seien. Im Jahre 886 sei der Gesetzentwurf, der aus der Commission ervorgegangen fei, einmüthig angenommen worden. Er meine, ; würde für die verbündeten Regierungen und die ‘inzelstaaten von bohem Werth fein, diese Frage ein für allemal eseßlich zu regeln, und zwar zunächfst aus Nügtlichkeitsrücssichten gegenüber dem allgemeinen Nechtsbewußtscin des Volks. Nedner giebt hierauf eine historische Uebersicht Über die Berathung ähnlicher Anträge im Reichstag. Im Jahre 1835.86 sei cin Antrag gestellt worden, wonah cine Entschädigung nur für unschuldig erlittene Strafhast habe gewäbßrt werden sollen. Dies habe aber so außerordentliche Schwierigkeiten geboten, daß der Reichstag die Unterfuchungshaft auégeschieden und lediglih die Entschädigung für unschuldig erlittene Strafen, sei es Geld- oder Haftstrafen, gese8geberisch behandelt habe. Bei diefer Gelegenheit sei auch die Frage etner Aenderung des Wieder- aufnahmeverfahrens erörtert worden. Die bisherige Art des Wieder- aufnabmeverfahrens biete feine Gewähr dafür, daß jemand frei- gesprehen werde, weil er absolut s{huldlos sei; die Freisprechung tonne auch erfolgen, wenn nur ein sogenanntes non liquet vorliege. Man sei der Meinung gewesen, daß die Zeugen {on im Vor- verfahren vereidigt werden müßten, damit sväter nicht die ganze Verbandlung von vorn wieder begonnen werden müsse. Der Antrag Träger die Entschädigung auch dann gewähren, wenn im Wiederaufnahmeverfahren die Freispreung lediglich auf Grund eines non liquet erfolge. Dieser Antrag habe weder im Haufe nech bei den verbündeten Regierungen auf Annahme zu rechnen. Eine Entschädi- gung könne nur dann gewährt werden, wenn die Schuldlosigkeit des Angeklagten wirklih erwiesen sei. Es läge nahe, die Frage wegen Einführung der Berufung in Strafsachen mit dieser Frage gleichzeitig zu behandeln. Er glaube aber, daß man mit der Regelung der vorliegenden Frage nicht fo lange warten dürfe, bis die verbündeten Regierungen, was Hheffentlih recht bald ges{ehen werde, die Berufung in Straf?achen einführten. Die Frage fet seit einem Jahrzehnt so spruchreif, daß es überflüssig sei, über die beiden Anträge nochmals commissarish zu berathen.

_ Abg. Träger (dfr.): Diese Angelegenheit beschäftige den Neichstag nun schon seit zehn Jahren, der Gegenstand habe die wohl- wollendste Theilnahme des Hauses gefunden, niemals sei er auf Widerstand gestoßen, und es gebe keine Sache, die so vollkommen \pruchreif sei. Da sei es ein unbehagliches Gefühl für den Reichstag, unmer diefelben Monologe halten zu müssen, ohne daß die Regierung irgend ein Entgegenkommen zeige. Doch müsse wenigstens der eine der gesckgebenden Factoren bei einer Sache von solher Wichtigkeit seine Schuldigkeit thun: viellcit, daß die Regierung endlich sih be- Échren laffe. Das Verdienst, diese Frage zuerst angeregt zu haben, ge- bübre L A Frobme, der s{chon 1882 einen Autrag in diefer Richtung eingebracht habe; ein Jahr später sei ein Antrag Phillips- Lenzinann in einer Commission berathen worden, über den der leider verstorbene Abg. von Schwarze einen vorzüglihen Be- richt erstattet habe. Doch sci der Antrag im Plenum nicht mehr zur Verbandlung gekommen, sondern erst in der Session 1885/86 sei der Bericht des Abg. Spahn über einen analogen An- irag im Hause zur Berathung und der Antrag zur Annahme ge- langt. Jin Jahre 1888 sei dann der Abg. Munckel nochmals nit dem Antrage gekommen, der wieder nach dreimaliger Lesung an- genommen worden fei. Von allen Parteien des Hauses sei die Sache auf das woblwollendfte behandelt worden : man dürfe den Sinn für ausgleichende Gerechtigkeit und Entschädigung des Unglücks der un- \{uldig Verurtheilten niht für eine einzelne Partei in Anspruch neomen. Die verbündeten Regierungen hätten sich allen diesen bestimmt auêgesprochenen Wünschen des Reichstags gegenüber theoretisch wohl- wollend verhalten; die Commissarien, die fie in die Commissionen entlandt, bâtten sich aber stets gegen die Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungéhaft, und gegen eine gesetzliche Rege- lung der Materie überbaupt verwahrt. Sie. hätten gemeint, die Sache let am -beften zu regeln, indem man dem Kaiser oder dem Reichs- kanzler einen Dispositionsfonds überweise, aus dem die Ent- schadigungen zu zahlen seien. Diese Regelung laufe aber mehr oder weniger auf einen Gnadenact hinaus; dies solle aber fein Act der Gnade fein, sondern ein Act des Rechts. Im Jabre 1887 habe die Kegierung erklärt, daß sie zur reihsgeseßlihen Regelung diefer An- gelegenbeit überhaupt feine Veranlassung habe, daß diese vielmebr n Einzelstaaten überlassen werden müsse. Diese Lösung halte er deshalb für unglücklich, weil dadurch die ganze Rechkseinheit verlegt De zudem seien auch son genug einzelstaatliche Eigenthümlich- Ande aufgenommen worden, fo die Zeugenpfliht des verantwortlichen dul Lan die verschiedene Behandlung der Preßvergehen theils U Mie gewöhnlichen, theils durch Geschworenengerichte. Alle dicfe d noch weitere Opfer habe man für die Rehtseinheit gebracht. —® würde einen unkeilvollen Particulariëmus herstellen. Jn

einigen Staaten würden Entschädigungen gezahlt, in anderen niht; das sei ein unhaltbarer Zustand. Der Gedanke der Ent- shädigung unschuldig Verurtheilter fei auch kein Gedanke der Neuzeit. Der Sachsenspiegel spreche bereits davon ; auch die Karolina verheiße die Entschädigung unschuldig Verurtheilter; Friedrich 11. habe im Jahre 1776 ein MRescript an seinen damaligen Kanzler gerichtet, das im gleichen Sinne gehalten sei. Andere Staaten hätten sich im Laufe des vorigen und dieses Jahrhunderts dem angeschlossen. In Württemberg sei 1868 die Entschädigung unschuldig Verurtheilter eingeführt worden, sodaß die Württemberger bei der Einführung der Nechtseinheit entschieden ein s{lechtes Geschäft gemacht hätten. Man gebe jeßt schon soweit, daß man die Freisprehung eines früber Verurtheilten im „Reichs-Anzeiger“ veröffentlihe, um ihm seine Ehre nach Möglichkeit wieder zu geben, warum thue man nun nicht auch den Schritt, ihn nach Möglichkeit zu entschädigen ? Der Einwand, daß der Justizfiscus sehr arm sei, könne doc nicht ausslaggebend fein; au der Einwand, daß ein solches Gefeß das Ansehen der Justiz schädigen könne, sei niht stihhaltig. Denn wenn es durch das Vorkommen einer Verurtbeilung Unschuldiger nicht geschädigt werde, durch die Entschädigung werde es sicher nicht beeinträchtigt. Warum sollte man auch gerade in der Justizverwaltung die Fiction der Un- fehlbarfeit bestehen lassen? Im Jahre 1884 fei der damals tagenden Commisfion eine Nachweisung der scit der Justizreorganisation vor- E E vos Verurtheilungen Unschuldiger gegeben worden.

s seien 205 Freisprehungen im Wiederaufnabmeverfahren vorgekom- men, ungefähr zu gleiden Theilen seien die Verurtheilungen vor Shöffengerichten und ver Strafkammern erfolgt. In 96 Fällen sei die Strafe ganz, in 78 Fällen theilweise verbüßt gewesen; seit jener Zeit seien natürlih noch sehr viele Fälle dazu gekommen, und jeder neue Fall rufe neue Beunruhigung in der Bevölferung hervor. Dabei fei zu bedenten, daß in jedem neuen Geseg, das man mache, neue Uebertretungêsmöglichkeiten geschaffen, und daß jeßt die Möglichkeit, si strafbar zu machen, viel größer geworden fei; au sei die Straf- vollstreckung strenger als früher, und erst vorgestern habe der preußische Justiz-Minister erklärt, das Et N E bedürfe einer Aende- rung. Schon vor längerer Zeit habe Abg. Windthorst erklärt, das Ver- trauen der Bevölkerung zu der Cximinaljustiz nehme ständig ab. Man sebe also, daß die Erledigung des Antrages eine dringende Nothwendigkeit sei. “Bis hierher sei er mit dem Abg. Rintelen voll- ständig einer Meinung: aber der Abg. Rintelen habe, um das Gesetz ein wenig schmadckhaft zu machen, die Möglichkeit einer Enschädigung mit der Wiedereinführung einer Berufungéinstanz in Strafsachen ver- knüpft. Das Reich gebe so viel Geld zu beunruhigenden Zwecken aus, könnte es nit au einmal zu Zwecken des Friedens felbst größere Summen bergeben? Der Abg. Rintelen glaube aber vermuthlich, die für Entschädigungen zu zahlende Summe durch seinen Antrag zu ermäßigen, weil dadur die Zahl der in Betracht kommenden Fälle verringert werden würde. Die im Jahre 1885 für diefen Gegenstand eingeseßte Commission babe sich zugleich mit der Frage der Wieder- einführung der Berufung zu beschäftigen gehabt, und der vom Abg. Rintelen bier mit seinem (des Redners) Antrag verknüpfte Gesetzentwurf fet von der damaligen Commission beantragt worden, weil sie sich eben mit der Wiedereinführung der Berufung zu beschäftigen gehabt habe. Ohne leßtere werde aber das Princip, um das es sich bier handele, geradezu verkehrt. Der einmal Freigesprochene werde noch einmal auf die An- klagebank geseßt, um vielleicht una befunden, statt entschädigt zu werden. So lange es bei dem bisherigen Strafverfahren bleibe, kônne seine Partei den Antrag Nintelen nicht annehmen. Auch er halte eine nochmalige Commissionsberathung nicht für noth- wendig ; er würde sih aber nicht dagegen erklären, denn man befinde sich in einem Reichêtag, der sich mit der Sache noch nicht beschäftigt babe, und jeder neue Reichstag stehe in dem Verdacht, neue Ge- danken zu baben, und diese müßten auch hierbei zur Geltung kommen. Man betone bei fast allen neueren Geseßen mit Recht ihren social- politischen Charakter, die hier vorliegende Angelegenbeit habe diesen Charakter in ganz bedeutendem Maße. Es werde zur Beruhigung des ganzen Volkes beitragen, zu schen, daß, da die Justiz auch irren könne, der Staat bereit sei, den durch einen folchen Irrthum Ge- schädigten zu entschädigen, sobald der Irrthum nachgewiesen sei! (Beifall.)

Staatssecretär Dr. Bosse:

Meine Herren! Das Unbehagen, mit dem der Herr Abg. Träger in die Begründung seines Antrags eingetreten ist, kann nit größer sein, als das Unbehagen eines Vertreters der verbündeten Regierungen, wenn er si nicht in der Lage befindet, von der liebenswürdigsten Eigenschaft der Menschen, wie sie der Herr Abg. Träger nannte, sich zu bessern und zu bekehren, hier Gebrauh zu machen oder sie zu bethätigen.

Ich bin nicht in der Lage, in Aussicht zu stellen, daß wenigstens jeßt unmittelbar eine Aenderung in den Anschauungen der verbün- deten Regierungen eingetreten wäre oder eintreten würde. (Zuruf links.)

Meine Herren, ih bin, als ih das Reichs-Justizamt übernommen habe, sofort in eine Erwägung der Frage eingetreten, ob es denn nicht möglich fein würde, eine Frage, die den Reichstag fo oft und lange beschäftigt hat und die ich im Laufe der leßten zehn Jahre wenigstens so weit verfolgt habe, als jeder Deutsche derartig wichtige einshneidende, wie ih vollfommen zugebe, focialpolitis bedeutsame Fragen zu verfolgen pflegt, ob es niht möglich sein würde, daß wir von Seiten der JIustiz- verwaltung nochmals versuchten, die Initiative für die Lösung dieser Frage in die Hand zu nehmen. Jch habe die Acten, -die wir darüber haben, studirt; ich muß aber sagen, daß das Resultat meiner Be- mühungen das gewesen ift, daß ih mich nur überzeugt habe, daß die alten Gegensäge in ungetrübter Schärfe weiter bestehen, freilih nicht in dem Sinne, daß die verbündeten Regierungen überhaupt nicht wünschten, daß eine Entschädigung unschuldig Verurtheilter stattfin- den foll.

Meine Herren, die Frage, ob cin uns{uldig Verurtheilter, ein von den Organen des Staats, wenn auch unabsichtlich und irrthümlic, Verurtheilter wenigstens für einen Theil seines Unglücks, so weit dies mensdhermöglich ist, denn es ift niht nah allen Richtungen hin mög- li, zum großen Theil bängen an der uns{uldigen Verurtheilung und an der Verurtheilung überhaupt Imponderabilien, die sich mit Geld niemals bezahlen lassen so weit das mögli ift, entschädigt werden soll, diese Frage ist eine so unmittelbar ad hominem spredende, daß ih glaube, daß es überhaupt weder im Reichstage ncch im Bundesrath irgend eine Person giebt, die grund- säßlich diese Frage verneinen möchte. Es handelt sich nur darum, wie die Sache anzufassen ist, und da liegt die große Schwierigkeit. Die erfte und hauptsächlihste Schwierigkeit liegt in der Frage: wie soll festgestellt werden, ob jemand wirklich uns{uldig verurtheilt ist? und in diesem Punkte befinde ih mich mit dem Herrn Abg. Träger niht in Uebereinstimmung. Der Herr Abg. Dr. Rin-

telen ist ja in seinem Antrage nach dieser Richtung hin immerhin einigermaßen entgegengekommen, insofern er wenigstens die Zulaffung des Wiederaufnahmeverfahrens im Falle des § 399 Nr. 5 auf Grund neuer Thatsachen und neuer Beweise davon abbängig macht, daß anzunehmen ift, daß der Verurthbeilté der ibm zur Last gelegten That nicht schuldig ist, oder Umstände, durch welche die Anwendung einer schwereren Strafe begründet. ist, 4vegfallen.

Er hat aber selbst anerkannt, daß eine wirflibe Gewähr dafür, daß nun nit bloß auf Grund eines non liquet freigesprochen wird, auch dadurch noch nit gegeben ist. Nun ift diese Frage in dem treff- lihen Commissionsberiht des verewigten Herrn Dr. von Schwarze ganz ausgezeichnet erörtert und zwar von Dr. von Schwarze selbst in dem Sinne, dem ih mi ebenfalls zuneige, daß nämlih jede Entschädi- gung aus Staatsmitteln zur unerläßlihen Vorausseßung die Fest- stellung baben muß, daß der Angesc{uldigte s{uldles verurtbeilt worden ist. Ich kann mich in dieser Beziebung den Ausführungen des Herrn Abg. Träger nicht anschließen, daß damit cin Eingriff in unser ganzes Strafproceßverfahren ges{behen würde: auch niht dem Einwande, der auch damals in der Commission erhoben worden ist, daß man damit wieder eine Freispreßung ab instantia einführe. Meine Herren, die Freisprebung ab instantia ift ganz etwas anderes; sie war eine provisorische, bei der das Damokleësshwert einer nochmaligen Anklage und Ver- urtbeilung fortwährend über dem Angeklagten bing: davon ift bier gar feine Rede, die Freispre{hung foll Freisprehung bleiben und wird es bleiben mit allen Folgen. Daneben aber kann sebr wobl als Vorausseßung eines fo zu fagen civilrechtlichen Geldanspruches fest- gestellt werden, ob der Angeschuldigte wirklich unschuldig verurth-ilt gewesen ist oder niht. Denn das werden auch Sie, meine Herren, anerÉennen müssen: wenn jemand, der bloß wegen eines non liquet freigesprochen ist und im Volksbewußtsein für s{uldig gilt, daß das nicht geeignet ist, das Rehtsbewußtsein im Volke zu stärken. (Wider- spruch links.) Meine Herren, das ist die eine Frage, die auch durch die jeßige Vorlage nicht gelöst werden wird. Die andere Frage ist die, wie soll das Verfahren gestaltet werden? Und auch da gehen die Meinungen wefentlich auseinander. Nun gebe ich fehr gerne zu, daß ein Rechtsanspruh besser ist als ein Gnadenansvrut ; ih möchte mir aber gestatten, zu Ihrer Erwägung zu stellen, ob mit Rücksicht darauf, daß die Fälle, in denen eine wirkli un- \chuldige Verurtheilung bei uns vorkommt, nur Ausnahmefälle sind, daß sie sehr selten sind. Ich werde das gleich noch begründen, ob es denn nicht möglich ift, wenigstens einstweilen und bis zur definitiven und fystematishen Neuregelung unserer Strafproceßordnung diese Sache auszusetzen und sich damit zu begnügen, daß auf Anregung des Bundesraths festgestellt ist, daß in jedem deutschen Staat Fonds vorhanden sind, aus denen die Justizverwaltung im Falle unsc{uldiger Verurtbeilungen Entschädigungen zu gewähren hat. Der Herr Abg. Träger hat gesagt, wir shickten damit gewissermaßen den Freigesprochenen auf den Bettel bei den einzelnen Negierungen. Ih möchte das doch so nicht ausdrücken. Denn, meine Herren, die Gründe, die der Herr Abg.Träger aus der Einheit unserer Gerichtsverfassung entnommen hat, treffen nit zu. Auch bei seinem Antrage verweist er die Leute an die Staats3- fasse des Bundesraths, dessen Gericht das aufgehobene Urtheil ge- sprochen batte. Nun find nah den Verhandlungen in den einzelnen Staaten diese Fonds in so außerordentlich seltener Weise in Anspruch genommen, daß z. B. in Bayern der Fonds im vorigen Jahre etats- mäßig auf die Hälfte herabgeseßt worden ist. Ih muß zugeben, wenn auch nur einzelne Fälle vorkommen, in denen man hbelfen könnte und müßte und gleihwohl nicht helfen würde, so ist das eine höchst be- flagenswerthe Thatsahe. Aber, meine Herren, nachdem hier in Reichstage anerkannt ist, daß Fonds zu diesem Zwecke da sind, glaube ih doch, daß die Gefahr, daß irgend eine deutsche Justizverwaltung in einem Falle diefer Art, wie ih fie bezeihnet habe, sih weigern sollte, eine Entschädigung zu gewähren, ganz undenkbar ift, und daß der Angeschuldigte, der wirklich ein solches Unglück hat, wohl darauf rechnen fann, daß ihm eine angemessene Entschädigung zu Theil wird.

Ich will noch eins anführen. Aus der ganzen Zeit, seitdem das Deutsche Neich besteht, befindet sih in den Acten des Îustizamts nur eine einzige Beschwerde eines angeblih unshuldig Verurtheilten, der die Hilfe, die Intervention des Justizamts in Anspru genommen bat, um ihm eine Entshädigung zu verschaffen. Diese Beschwerde fam aus Sachsen. Sie ist auch früher {hon einmal im Reichs- tag besprohen worden und hat vorher den sächsishen Kam- mern \{chon vorgelegen, und beide Kammern hatten sie nicht für geeignet erachtet, sie der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Nun kann ih versihern, daß ich toto die von Ge- suhen und Beschwerden heimgesucht werde, die die Intervention des Neichs-Justizamts gegen verweigerte Rechtshilfe u. dgl. in An- spruch) nehmen. Schr viele Leute, die einen Proceß in drei Instanzen verloren haben und bei den Gerichten keine Hilfe mehr finden, wenden sich an das Justizamt und verlangen von dem Justizamt ein Einschreiten gegen den betreffenden Bundesstaat wegen Nechts- verweigerung. Das passirt sowohl auf dem Gebiete des Strafrechts, als es auf dem Gebiete des Civilprozesses vorkommt, und es find ja begreifliGerweise nur die allerwenigsten Fälle, wo man auch nur die Feder in die Hand nehmen kann, um in folhen Fällen zu helfen. Wenn das aber fo durch unser ganzes Volk hindurchgeht, daß man an die Neichs-Justizverwaltung sih wendet, falls man glaubt, definitiv Unrecht erlitten zu haben, dann is do gewiß“ anzunehmen, daß, wenn folche Fälle unshuldiger Verurtheilungen, in denen eine Entschädigung von den Justizverwaltungen versagt wäre, öfter vorkämen, diese Fâlle ganz gewiß zur Kenntniß der Reichs-Justizverwaltung kommen. Mit Nücfsicht hierauf möchte ih mir die Anheimgabe gestatten, ob”es sih nicht empfehlen möchte, bis zur systematischen Nevision unserer Strafproceßordnung auch diese Sache auszusetzen und sich mit dem jeßigen Zustande einstweilen zu begnügen, wonach die Justizverwaltungen der Bundesstaaten in der Lage und, wie ih

noch hinzufügen darf, au bereit find, eine Entschädigung dem un-