1892 / 48 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Feb 1892 18:00:01 GMT) scan diff

noch fein Vorwurf, wenn die Vertreter der Industrie bei der Berathung eines sie angehenden Geseßes dafür forgten, daß ihre Interessen niht geshädigt würden. Das sei denn auch bei der Berathung der Zolltarifgeseßze und der Handelsverträge anstandélos geschehen. In diesem Falle handle es ih aber fo gut wie gar nicht um die Interessen der Privatindustrie, sondern um die Interessen der großen Städte. Es wäre am besten, wenn man die Vorlage rein sahlich prüfe; seine Partei werde es jedenfalls thun. Was nun den § 1 betreffe, so sei er in seiner jeßigen Fassung geradezu unbrauchbar. Nach der Auslegung, die ihm in der ommission gegeben worden sei, würde jedwede Vermittlung von Nachrichten in die Ferne, au der unentgeltlichen, durch welche Mittel es au sei, durch ereits erfundene oder noch zu erfindende Mittel, in die Hände der verbün- deten Regierungen oder der Reichs-Telegraphenverwaltung gelegt. Aus der Fassung des §1 sei dies shwerlih herauézulesen. Darin stehe allein das Wort Telegraphenanlage. Nach dem gegenwärtigen Sprachgebrauch verstehe man darunter nur diejenigen Anlagen, die man als elef- trishe Anlagen kennen gelernt habe. Optische Telegraphen habe man nur bei den Siferbabaen, und diese müßten sih für den optischen Telegraphen erst eine Reichsconcession erbitten. Aber die Sache gehe noch viel weiter. Wenn z. B. das Bureau des Reichstags Veranlassung haben sollte, sich mit dem nebenan liegenden Herrenhaus durch eine elektrishe Anlage in Verbindung zu seßen, oder wenn jemand durch das Heraushängen einer rothen oder gelben Fahne einen Anderen zu si. einlade, so falle dies unter den 8 1. Der Reichstag würde ohne Genehmigung der Telegraphen- verwaltung kein Sprachrohr nach dem Herrenhause anlegen und benußen dürfen. Dies möge scherzhaft ersheinen, aber im Ernste habe die Volksvertretung keine Veranlassung, für die Zukunft etwas zu monopolisiren, was noch gar nicht erfunden sei. Er wolle ja nicht sagen, daß man neue Mittel nicht monopolisiren solle, aber der Reichstag müsse sich freie Hand lassen. Uebertrage der Reichstag seine Rechte an die verbündeten Regierungen, dann habe er sie auf Nimmerwiedersehen weggegeben. Der Bundesrath lebne ja die Anträge seiner Partei ab, ohne auch nur die Gründe für feine Ablehnung mitzutheilen! Das Reich leiste den Telegraphendienst nur gegen Bezahlung, aber es sei doch besser, dies noch- befonders im Geseß auszusprehen: die Befürchtung, daß Private eine Telegraphenleitung unentgeltlich benußen lassen würden, sei wobl unbegründet, und wenn Private hier mit irgend welchen Umgehungen des Gesetzes dem Reiche einen unberehtigten Wettbewerb machen wollten, würde man {on Handhaben genug finden, fie zu be- strafen. Seine Partei sei zu ihrem Antrag ganz ohne Rücksicht darauf gekommen, ob die jetzige Verwaltung gut oder minder gut fei, denn ein Gesetz solle niht nur für den Augenbli, sondern für die Dauer gelten, und darum frage seine Partei sih bei jeder einzelnen Be- stimmung, ob fie an und für fih wesentli, nicht aber, ob fie nur im Augenblick zweckmäßig sei oder nicht. Sie habe in dem von ihr aufgestellten § 1 etwas ausgelassen, was im § 1 der Vorlage enthalten sei, nämlich das ausscließlihe Recht der Verwaltung nicht nur zum Betrieb, sondern auch zur Herstellung und Errichtung der Telegraphenanlagen. Jede Verwaltung habe zwar das Necht zur Errichtung der zu ihrem Betriebe nöthigen Anlagen, soweit die ihr zur Verfügung stehenden Mittel dazu aus- reichten, oder nach Maßgabe der ihr zu dem Zwecke bewilligten Mittel. Aber warum solle denn nicht auch einmal ein anderer eine Anlage herstellen dürfen? Es bestehe wohl nur die Befürchtung, daß, wenn jemand eine Anlage mache, er sie auh widerrechtlich benußte; do darauf ständen ja genügend hohe Strafen. Uebrigens fet es febr unwahrsdeinlih, daß jemand einen Betrieb einrihten werde, den felbst zu benußen ibm verboten sei. Seine Partei wolle aber nit den § 1 in der Fassung der Vorlage. Denn einmal könnte daraus abgeleitet werden, was vielleicht augenblicklich gar nit in der Absicht der Regierung liege, daß alle Arbeiten für die Herstellung von Telegravbenleitungen nun au ausscließlich von der Telegraphenver- waltung gemacht werden müßten; zweitens aber sei dadurch Veran- lassung zu der Befürhtung gegeben, daß bei dieser Errichtung von der Verwaltung die Interessen anderer elektrischer Anlagen nicht genügend berücksihtigt würden. Die Beziehungen zu den leßteren würden sich ander- weitig leichter regeln lassen, als cs durch die Vorlage geschehen solle. Seine Partei habe beantragt, daß den Gemeindeverwaltungen unter gewissen Vorausseßungen die Errichtung des localen Telegraphen- verkebrs überlassen werden solle. Es sei dies von vielen Gemeinden gefordert, sowohl in ihrem eigenen Interesse als im allgemeinen. Die Stadtverwaltungen hätten ein großes Interesse daran, in ihrem Innern für gute Verkehrêmittel zu sorgen. Es sei aber nihcht zu bestreiten, daß, je weiter sich das Telegraphenwesen ausdehne, die Verwaltung ibren Verkehr beschränken müsse, um nicht unnöthiger- weise durch den lokalen Verkehr belastet zu werden. Dieser locale Verkebr sci hon beute so umfangreich geworden, veranlasse so viel Mübe und Arbeit, daß die Verwaltung ihn kaum fo betreiben fönne, wie er betrieben werden müßte. Es liege im Interesse der Allgemein- heit, die Möglichkeit zu geben, daß der Localverkehr von Privat- unternebmern oder von der Stadt [elbst in die Hand genommen werden könne. Auch erfordere der Fernsprechverkehr mit der wei- teren Entwickelung immer größere Kosten, und das Reich sei nicht in der finanziellen Lage, fortwahrend neue Lasten aufzunehmen, die nicht der Allgemeinheit, sondern nur ganz bestimmten Kreisen zu gute fämen. Man babe jeßt {on die Erfahrung gemacht, daß die Lasten, die dem Reich durch Heer und Marine erwüchsen, so groß geworden seien, daß es niht mehr im stande sei, auf dem (Gebiet des Verkebrs, namentlih im Eisenbahnwesen, das Erforder- liche zu leisten. Auch aus finanziellen Gründen werde es ih daher emvfeblen, der Stadt die Fernsprechanlagen zu überlassen. Der § 1 in seiner aegenwärtigen Fassung gebe demnach zu den größten Aus- stellungen Anlaß. Die Anträge seiner Partei dagegen beruhten wesent- lich auf einer Revroduction dessen, was sich seit langer Zeit bewährt habe. Er bitte dringend, ihren Antrag an Stelle des § 1 der Bor- lage anzunehmen.

Staatssecretär Dr. von Stephan:

Meine Herren! Der Herr Vorredner begann damit, zu er- wähnen, daß der Entwurf des Geseßes über das Telegraphenwesen des Deutschen Reiches in weiten Kreisen Beunruhigung hervorgerufen hätte: er seßte aber in demselben Moment hinzu, die heutige Be- seßung des hohen Hauses scheine dem freilih nicht zu entsprechen. Nun, meine Herren, der leßte Saß widerspricht dem ersten, den der Herr Vorredner aufgestellt hat. Ich muß sagen, obwohl das Publikum nah meinen Erfahrungen nicht blöde is, ih mit Be- {werden an die Post- und Telegraphenverwaltung zu wenden, so habe ih bisher von irgend einer Beunruhigung in weiten Kreisen nihts wahrgenommen (sehr richtig! rets), wobl aber von einer starken Beunruhigung in gewissen Kreisen der Großindustrie und des Capitals, denn die Stärke steht hier im umgefehrten Verhältniß zur Weite. (Sehr wahr! rets.) Eine Beunruhigung besteht allerdings zum Theil auch, ih räume das ein, in den Kreisen einiger Städte, aber, wie sih nachher ergeben wird, namentli bei § 7, auf welchen der Herr Vorredner vorgegriffen hat fierin will ich ihm niht nachahmen Diese Beunruhigung ist indeß ohne Grund, wie ich später erörtern werde.

p j Dann hat der geehrte Herr Vorredner eine retrospective Bes- trahtung angestellt über den Sinn und die Bedeutung der Bestimmung in Artikel 48 der deutschen Reichsverfassung. Er hat freilich, und das erkenne ih an, glei gesagt, diese Betrachtung wäre wohl überflüssig, da do die große Mehrheit des hohen Hauses, auch feine Parteigenossen, sowie die Herren von der Socialdemotratie entschlossen seien, dem Reiche das Monopol sowohl auf das Telegravphen- wie das Fernsprechwesen ¿zu bewahren. Ih würde mich also damit beruhigen können, daß er anerfannt hat, diese ganzen rüblickenden

Betrachtungen wären eigentlich überflüssig. Eins aber möchte ih doch erwähnen: die geringe und cingeschränkte Bedeutung, die er dem Art. 48 der Reichsverfassung zuschreibt, besißt der Artikel nimmer- mebr; denn er spriht aus, daß das Post- und Telegraphenwesen des Deutschen Reichs als einheitlihe Staatsverkehrêanstalten verwaltet werden follen, und er geht ganz einfach von der ratio aus, dieser Gesichtspunkt ist wichtig, ih komme nachher bei Besprechung des speciell vorliegenden Antrags zu § 1 noch einmal darauf zurü —, daß das Schnellnachrichtenwesen unmittelbar unter der Macht der Regierung stehen muß, wie das ja die Sicherheit des Vaterlandes in Friedens- und Kriegszeiten, die Woblfahrt der Nation, die gewaltigen Interessen, die sih für Handel und Verkehr daran knüpfen, jederzeit erbeishen. (Sehr richtig! rets.) Es ist also in diesem Artikel 48 weder von der Elektricität, noch von der Optik, noch von der Akustik die Rede. Es heißt: Telegraphie, also ein viel weiterer, größerer Fegriff als eleftrische Telegraphie, auf welche der Herr Vorredner und ein Theil seiner Parteigenossen, vielleiht nicht einmal alle, diese Bestimmung zuruckführen möchten. Es hat demnach in der That ein Veonopoi des Reichs dur den Artikel 48 festgescit werden sollen. Ich will einmal dem Herrn Vorredner in seiner Deduction folgen, wo er sagt: es ist nit die Absicht gewesen, ein Monopol Derzuitellen, der Staat soll im Gegentheil nur {den Betrieb baben, aber feine Rechte. Glauben Sie denn, verehrter Herr Abgeordneter, daß das Königreih Preußen sein Poestregal, welches es seit Jahr- bunderten rechtlich und thatsächlih besessen hat, im Jahre 1870 oder hon beim Norddeutschen Bund Gu denn der Artikel findet sih auch in der norddeutschen Bundesverfassung ganz freiwillig bergegeben baben würde? (Zuruf links.) Davon fann keine Rede fein, und aus dieser 25or1age er]eyen Sie nur die erneute Bestätigung der Absicht, welche son damals vorgewaltet hat; darüber sollte man niht mehr discutiren. (Zuruf links.)

Nun möchte i, meine Herren, vor allen Dingen dagegen PÞro- testiren, als ob mit dem Gesetzentwurf eine Schädigung der Privat- industrie beabsichtigt würde. Ich bitte, hier nur eins festzuhalten : es ist ja cine ganz befannte Art, die Sachen immer so zu wenden, als ob Sie es hier mit der Neichs-Telegrapenverwaltung zu thun bätten, das ist nicht der Fall, wir haben es mit den verbün- deten Regierungen zu thun, mit einer Vorlage, die aus dem Schoße des Bundesraths hervorgegangeu is und von fäammtlichen Regierungen Ihnen gegenüber vertreten wird, und es ist ein rein zufälliger Umstand, daß ih nun gerade hier beauftragt bin, als Chef der Telegraphenverwaltung diese Vertretung in der Hauptsache zu führen. Ih möchte.also vor allen Dingen namens der verbündeten Regierungen hier feierlich Verwahrung dagegen einlegen. als ob irgend- wie von der Reichs-Telegraphenverwaltung (und in diesem Augen- blie betrachte ih die Reichs-Telegraphenverwaltung unter mir, als Mitglied des Bundesraths, stehend) geplant würde, der Privatindustrie Schaden zuzufügen. Ich würde der erste sein, der die Neichs- Telegraphenverwaltung daran hindern würde. Wie kann man über- hauvt annehmen, daß eine Regierung heutzutage in der Welt existirt, die die Privatindustrie schädigen will ? eine blühende Privatindustrie, der wir alles mögliche gute Gedcihen wünschen; davon fann abfolut feine Rede sein, vollends jeßt, wo hie und da eine Industrie darnieder- liegt! Der beste Beweis dafür ist ja, daß Deutschland bereits unter den bisherigen Bestimmungen, also ohne dieses Gesetz, 3900 eleftrishe Privatanlagen zu Kraftübertragung, zu Beleuchtungs- zwecken, zur Elektrolyse besißt; diese baben fih ganz freudig entwickelt, ohne daß in einem einzigen Falle die Neichs-Telegraphen- verwaltung irgendwie hindernd gewesen wäre. Ich fordere Sie her- aus, hier den Fall nachzuweisen, wo man eine solche Anlage verhindert hat: man mag einer solchen Anlage hier und da ein paar hundert oder tausend Mark Kosten auferlegt haben, damit verhindert werde, daß dur dieselbe das wichtige Geschäft des Telegraphirens gestört wird: das ist vielleicht der Fall gewesen, aber verhindert haben wir feine einzige. Von 3900 Anlagen es werden zur Zeit wohl {hon 4000 sein, denn die Zahl 3900 stammt aus dem vorigen Dezember sind über 3800 für elektrische Beleuchtungszwecke, 20 für eleftrolytishe Zwecke und 46 für Kraftübertragung. Ich wiederhole, es ist nit ein Fall vorgekommen, wo der Reichs-Telegraphenverwäl- tung au nur im entferntesten in den Sinn getommen wäre, der eleftrote{nischen Industrie ernstliche Schwierigkeiten zu machen oder gar sie absihtlich zu hindern.

Ich komme nun nach diesen allgemeinen Betrachtungen, die ich nicht gemacht haben würde, wenn ih mich nicht auf dem Standpunkte der NAbwebr befände, zu dem Antrag, der hier eigentlich zur Discussion steht, nämlich dem Antrag der Herren Abgg. Schrader, von Bar, Friedländer u. |. w., dessen Wesen ja dahin geht, den Begriff Tele- graphie, wie das der Herr Abg. Schrader richtig erläutert hat, im 8& 1 auf den Begriff der elektrischen Telegraphie einzuschränken. Das ist aber fals, meine Herren. Ich möchte zunächst sagen, daß wir in dem Antrag ja einem alten Bekannten begegnen, ih kann leider nicht sagen, einem guten alten Bekannten, und ih glaube, daß ich mi bierin in Uebereinstimmung mit der Mehrheit des hohen Hauses befinde. Sie haben ihn eingebracht voriges Jahr bei der Commission in der ersten Lesung, dann in der zweiten Lesung, ferner beim Plenum voriges Iahr, dann jeßt wieder bei der neuen Commission in der \o- genannten dritten Lesung und endlich hier wiederum im Plenum. Man fann von dem Antrag nicht sagen, daß er für unsere Sache \{le{chter geworden wäre. Im Gegentheil, er hat sich immer mehr zu unferen Gunsten verändert. Ich habe den Wortlaut dieser 4 Anträge verglichen, und ih habe das Gefühl. eigentlich ist es doch schade, daß die Commissionsberathungen son zu Ende find: wenn wir noch ein Jahr gesessen haben würden, dann würden die Anträge sih immer mehr unseren Wünschen und Auf- fassungen genähert haben (Heiterkeit) und wir wären \chließlich zu dem von dem Herrn Abg. Schrader fo sehnlih herbeigewünshten Ein- verständniß gelangt. Im wesentlichen aber haben Sie den Kern des Antrages aber do wiederholt, und ich kann fagen, durch diese Wieder- holung ist er uns nicht s{chmackhafter geworden. Das decies repetita placebit paßt hier nicht. Denn geseßt, wir könnten bei § 1 darüber hinwegkommen, so schränken Sie nachher das, was Sie uns in § 1 einräumen, nämlih ein Regal auf Telegraphie und Fernsprehwesen, wieder ein. Wenn Sie sagen, es handelt sich hier nicht um einen Parteistandpunkt, fo bin ich sehr dank- bar dafür, daß Sie das Interesse des Reichs im Auge haben wollen: aber in cauda venenum, denn das Regal wird durch die folgenden Paragraphen sehr eingeschränkt, und diese Einschränkungen \härfen sich immer mehr zu bis zu dem berühmten § 7a und

\c{ließlich bleibt, nachdem Sie uns im § 1 ein blühendes und lachendes Gefilde gezeigt haben, nihts übrig als eitel Luft und Nebe[, in die si diese fata morgana aufgelöst hat. (Heiterkeit.) Das Reichsregal zerfließt uns unter den Händen, und unter diesen Um- ständen fann ich es Ihnen niht sehr hoch anrechnen, daß Sie im 8 1 das Regal für Telegravhie und Telephonie gewähren wollen.

Ich komme nun auf den Punkt wegen der elektrischen Telegraphie. Das mag ja für jemanden, der nicht Anlaß gehabt hat, die Sache genauer studiren zu müssen, etwas Verlockendes haben. Aber, meine Herren, da muß man sich doch sagen, daß, wie ich {hon vorhin erwähnte, der Art. 48 der Reichsverfassung die Absicht hat, den Schne llnahrihten verkehr für das Reich zu monopolisiren und zwar so, daß das Reih jederzeit darüber die Hand halten kann und es auch muß, wie es in allen anderen Staaten der Fall ist. Nun giebt es ja augenblicklich hauptsählich nur die elektrische Uebertragung, aber es bat die optische gegeben, sie besteht ja auch heute noch, und ich will hier gleih die Bemerkung erledigen, die der Herr Abg. Schrader machte: die Verwaltung wäre ja, wenn dieser § 1 durchginge, in der Lage, alle ovtishen Signale auf den Eisenbahnen, das Ausstecken von Fahnen, das Einschlagen eines Nagels, ‘das Anlegen einer Klingel von bier nach dem Herrenhause zu verhindern. Ja, verehrter Herr Abgeordneter, habeñ Sie denn den § 3 nicht gelesen? Darin steben ja alle diese Ausnahmen, zu denen die Unternehmer nicht einmal der Concession bedürfen; also das ift ein offenbarer Lapsus, der Jhnen passirt ist, und das fann ja vorkommen, namentlich wenn man si so lange mit einer Sache beschäftigt hat, bis man irre wird. Ab- gesehen hiervon, giebt es in der That optishe Signale noch heute, sie haben si seit früher, wo die optishe Telegraphie ein mechanisches Instrument war, welches Zeichen bewegte, die von einem erböhten Gegenstand, Thurm, Berg, Baum gesehen wurden, wesentlich verbefßert. Wir haben jeßt mit den Réverbêren die optishen Signale, die, wenn die Drähte zerschnitten sind, eine sehr bedeutende Rolle spielen können, und von denen man, ebensowenig wie von den aftustischen Signalen, noch nicht weiß, welche Zukunft ihnen bevorsteht. Es kann bei der Lebendigkeit des Entdeckungsgeistes unserer Zeit der ganze Bereich der fünf mens{lichen Sinne bineingezogen werden können. Wer will das alles voraus übersehen fönnen ? Nun fagen Sie, dazu ift dann immer noch Zeit, dann kann das Reich, wenn es nöthig fein sollte, daë Regal immer noch durch Gese bekommen. Nein, meine Herren, das ift eine Brücke, auf die ich doch nit treten möchte, die scheint mir recht wackelig zu sein; denn ebe ein Geseß.zu Stande kommt das sehen Sie an diesem harmlosen - Telegraphengeseß (Heiterkeit), haben sich Privat- oder Actiengesellshaften einer folchen Erfindung bemächtigt und die Interessen des Reiches können fo erheblich ge- fährdet sein, daß das naher garniht wieder gut zu machen ist. Glauben Sie nicht, daß das, was ih gesagt habe, theoretisch und aus der Luft gegriffen ist; das liegt gar nicht in meiner Art. Ich habe sebr positive Thatsachen dafür anzuführen, vor allen Dingen, was vor Fhrer aller Augen liegt, die Entwickelung des Fernsprechwesens. Wohin ist es denn gekommen in anderen Ländern? Der Fernfprecer ist eine derjenigen neuen Erfindungen, wie sie beim heutigen Er- findungsgeist jeden Augenblick auf der Oberfläche unserer Cultur erscheinen fönnen. In allen Ländern bemächtigten sich sofort die Privatgesellshaften des Fernsprechers, und jeßt müssen die Staaten, die das geduldet haben und haben dulden müssen, weil die Geseß- gebung ihnen nit eine Handhabe dagegen gab, mit {weren Opfern alle diese Anstalten auffaufen. (Hört! bört! rechts.) Ich will Ihnen mittheilen, was auf dem Franffurter Congresse gesagt worden ist. Fch lese es niht gern vor, weil darin meiner Person gedacht ift, aber ich bitte Sie, es mir zu gute zu halten, da i, wie ih vorbin sagte, auf den Standpunkt der Abwehr mich gedrängt sehe. Auf diesem Congreß sagte einer der englischen Abgesandten, indem er bedauerte, daß das englishe Fernsprehwesen weit binter dem deutschen zurückstehe, und daß die englische Regierung jeßt so große Opfer werde bringen müssen, Folgendes :

Für Sie in Deutschland ist dieser Vorschlag (Verstaatlichung des Fernsprechers) gegenstandslos; Sie können mit Stolz auf die Thatsache hinweisen, daß an der Spiße Ihrer Verwaltung ein Mann steht, der gleih beim ersten Bekanntwerden des Fernsprechers die unermeßlihe Bedeutung desselben als neues Verkehrsmittel erkannte, und der, lange bevor die Regierung irgend eines anderen Landes an cine soshe Verwendung nur dachte, das wunderbare neue Instrument für die Verwaltung durch den Staat in Anspruch nahm und seine ganze Energie daran seßte, es allgemein einzuführen. Seitdem is das Fernsprehwesen dur die aufgeklärte deutsche Postverwaltung in einer Weise entwickelt worden, welde Sie mit gerechtem Stolz erfüllen muß.

Wie ih schon erwähnte, ist es mir nicht sehr angenehm, das hier öffentlich zu citiren. Wenn man einmal einen wirklichen Erfolg gehabt hat, so macht der den Menschen demüthig; ist das nicht der Fall, so ist es entweder nicht der rehte Mensch oder nicht der rechte Erfolg. Ich wollte das obige Beispiel nur anführen, um Sie zu widerlegen, wenn Sie sagen: wir können uns auf die eleftrische Telegraphie beschränken und alles Andere weglassen. Ich bin anderer Meinung. Wo steht denn in Art. 48 der Verfaffung etwas von elektrischer Telegraphie, da steht nur Telegraphie, und darin ift aller Schnellnachrichtenverkehr begriffen. :

Zum Schlusse sagte der Herr Abgeordnete und das hat ja etwas Richtiges und Verlockendes —, wer kann wissen, was noch alles erfunden wird, wie fönnen wir dem Reich ein fo umfassendes Monovol geben: wir geben da wichtige Rechte aus der Hand, nämlich das Geseßzgebungêreht für unüberfehbare Eventualitäten, welche auf diesem Gebiet infolge neuer Erfindungen eintreten tônnen- Ich weiß reht gut, daß zu weit getriebene Hoffnungen, vielleicht fann man sagen JIllusionen, in Beziehung auf die Entwickelung der Elektrotechnik bestehen. Ich gehe jeßt noch nicht näher auf diele Seite der Sache ein, behalte mir aber vor, wenn in § 7a etwa eme solche Discussion wieder hervorgerufen werden follte, dann ganz gründ- lih noch darauf zu antworten; ich bin mit gutem Stein und Sta auf diesem Gebiet versehen. Aber das, meine Herren, möchte ich son jetzt sagen: wenn so großartige Erfindungen des menschlichen Geiste oder auch Entdeckungen des Zufalls, wie Sie hoffen zu fönnen glaube, fommen sollten, so gebrauhe ich ein Wort des Herrn Abg. Lucius aus der Commission: Seien Sie überzeugt, dann wird die Gewalt dieser Strömungen, dieser neuen Entdeckungen und Erfindungen eint so große sein, daß alles, was auf diesem Gebiet bis dahin ge! ) war, also au dieses Geseß, einfah hinweggeschwenmt wird, un

daß man dann dies Vertrauen babe ih zu der Weisheit der künf- tigen Geseßgeber s{chon das Rechte finden wird. Vergessen Sie nicht, meine Herren, auf dem Gebiet der Natur sind die Geseße zuerst vorhanden und die Bewegungen folgen; auf dem Gebiet der Cultur, des Staates, is es gerade umgekehrt. Da folgen die Geseze den Bewegungen. Von der Bewegung geht die Gestaltung aus, und daß es so ist, das ist gut, ja schön, weil in dieser Bewegung das ge istige Princip liegt.

Also, meine Herren, ih \{ließe: Lehnen Sie in Uebereinstim- mung mit der großen Mehrheit der Commission den Antrag der Herren ab, und belassen Sie es bei der Fassung, wie sie in dem Entwurf vorgeschlagen ist. (Bravo! rechts.)

Königlich bayerischer Bevollmächtigter zum Bundesratb, Dber- Regierungs-Rath Landmann: Er sei ebenfalls genöthigt, sih gegen die Ausführungen des Abg. Schrader in einem Punkte zu wenden. Er habe behauptet, daß für Bayern und Württemberg kein Monopol bestehe, weil fein besonderes Geseß erlassen sei, das das Telegraphen- regal für diese Staaten ausspreche, und weil Art. 48 der RNeichs- verfasung für diese Staaten nicht gelte. Er erlaube sich, soweit es sih hier um Bayern handele, dem entgegen einiges auszuführen. Vor Allem möchte er feststellen, daß in Bayern die Staatsregierung sich stets im ungestörten und unbestrittenen Besiß des Telegraphen- regals befunden habe, und daß in Bayern von feiner Seite der Bestand des Telegraphenregals bisher bezweifelt worden fei. Es sei ferner anzuführen, daß viele Acte der Geseßgebung und Verwaltung beständen, aus denen der Bestand des Telegraphenregals für Bayern hervorgehe und zu folgern sei. Allerdings das müsse er zugestehen ein Gese, das ausdrüdcklich sage: „Jn Bayern wird das Tele- graphenregal eingeführt“, sei nie erlassen worden; allein es seien andere Acte der Geseßgebung und Verwaltung, und zwar zahl- reiche Acte vorhanden, die das Telegraphenregal zur Vorausseßung hätten. s sei selbstverständlih hier niht der Platz, alles anzu- führen: er erlaube sih nur, auf einiges hinzuweisen. Er wolle davon absehen, inwieweit etwa aus den Gesetzen, die in den Jahren 1848 und 1849 in Bayern wegen des Telegraphenwefens erlaffen worden seinen, der Bestand des Regals zu folgern sei. «Jedenfalls stehe fest, daß {on im Laufe der nähsten Jahre der Bestand des Regals von der Nerwaltung als feststehend angenommen worden sei. Er führe z. B. eine Ministerial-Entschließung aus dem Jahre 1863 an, worin die Be- hôrden, um Zweifel über die Zuständigkeit abzushneiden, angewiesen worden feien, alle Gesuhe um Errichtung telegraphischer Betriebe, mêchten sie von Privatpersonen, von Corporationen oder Affsocia- tionen ausgehen, dem Ministerium des Handels zur zuständigen Würdigung und Erledigung vorzulegen. Eine gleiche Entschließung sei, nahdem das Telephon in Benußung gekommen sei, im Jahre 1880 wegen des Televhons erlassen worden, und es habe fich die Auédehnung des Regals auf das Telephon ganz unbeanstandet voll- zogen. Er erlaube sih weiter zu erwähnen, das das baye- rische Gewerbsgeseß vom 30. Januar 1868 bestimme , daf dieses Gesetz feine Anwendung finde auf das Telegraphenwesen, und es erkläre ih diese Bestimmung daraus, daß der Gesetzgeber damals ebenfalls das Telegrapbenregal als bereits vorhanden ange- nommen babe. Es sei dies festgestellt in den Landtagsverhandlungen über das Gewerbsgeseß im Jahre 1868 und in den Werken der- jenigen Schriftsteller, die dieses Geseß erläutert hätten. in weiterer Umstand, den er anführen möchte, fei eine Bestimmung des Versailler Bündnißvertrages. Wenn unter Artikel 79 111 § 4 des Versailler Ver- trages bestimmt sei: „Das Königreich Bayern behält die freie selbst- ständige Verwaltung seines Post- und Telegraphenwesens“, so dürfte wobl die Auffassung gerechtfertigt sein, daß für das Recht, das im Ver- trage Bayern vorbehalten sei, derselbe Inhalt vorausgeseßt worden sei, wie für das nach Art. 48 der Neichsverfassung dem Reich zuitehende Recht, also daß dur den Versailler Vertrag auch für Bayern der Bestand des Telegraphenregals formell zum Ausdruck und zur Anerkennung ge- braht worden {ei. Allein er wolle absehen von derartigen weiteren Ausführungen, er erlaube sich nur wiederholt festzustellen, daß in Bayern das Bestehen des Regals im allgemeinen, abgesehen von vielleicht vorgekommenen vereinzelten ibm unbekannten Ausnahmen, nicht bestritten worden sei. Die Negierung befinde sich in ungestörtem Besitz des Regals, und zwar sowohl auf dem Gebiet des Telegraphen- als auch auf dem des Telephonwesens. Es handele sich auch jeut für Bayern nur um die Sanctionirung eines bereits vorhandenen Zu- standes. Es handele si, wenn er ein Bild gebrauchen dürfe, nur darum, auf die Urkunde, die bereits unterzeichnet sei, noch das Siegel zu drücken.

__ Abg. S@midt-Fraukfurt (Soc.): Als der Bundesrath dieses Geseß geprüft habe, werde er_sich ja wohl auch gefragt haben : wie diese Bestimmungen auf die Socialdemokratie wirken, ob fie ihren Bestrebungen nicht Nahrung verleihen würden? Denn es handele ih hier um Verstaatlihung. Die Socialdemokraten gâlten ja allge- mein als eingefleischte Verstaatlicher. Die Ansichten über ihre Be- strebungen ließen ih in zwei große Kategorien bringen: Einmal sage man, abgesehen von Kleinigkeiten, wie Ehe und allgemeine Theilerei —, sie wollten alles zu Grunde richten; diese Anficht berrsche besonders auf der reten Seite. Die andere Meinung, daß sie alles verstaatlihen wollten, werde von der linken Seite vertreten. Aber diese Ansichten seien durhaus fals. Ir Qial ser allerdmgs, di se M Letung der gesammten Production in die Hände des Staats, der Gesellschaft legen wollten, aber niht in die des beutigen Staats. Allerdings sei er nun der Ansicht, daß bei der großen Bedeutung des Telegraphenwesens nur der Staat im allgemeinen Interesse seine Leitung übernehmen solle; aber seine Partei wolle dem heutigen Staat gegenüber mit der Gewährung von Monopolen nicht voreilig sein. Dafür habe sie zunächst den Grund, daß die berechtigten Interessen der Arbeiter dur den heutigen Staat als Unternehmer noch weit mehr verkümmert würden, als dur die Privatunternehmer. Zum Beweise erinnere er an die fkürzlihen Verhandlungen über den Eisenbahn-Etat, und auch der Postverwaltung sei die Sache niht ganz fremd. Staat und Privatunternehmer glihen sich auh darin, daß sie beide aus ihren Betrieben Gewinn ziehen wollten zu allerlei WUruéausgaben. Seine Partei verlange aber, daß der Gewinn aus derartigen Staatsbetrieben den darin Beschäftigten wieder zufließe. Zu diesem Zwecke habe sie in der Commission beantragt, daß die Zelegraphenverwaltung diejenigen Leitungen auszuführen verpflichtet sein folle, die der Reichstag zu errichten beschließe. Sie sei dabei von der Annahme ausgegangen, daß mit der Gewährung des Regals auch dem Reichstage größere Rechte eingeräumt werden müßten. Viele Städte klagten, daß man bei Einrichtung von Fern- \prehanlagen Garantiesummen fordere; diese Forderungen würden M gen Garantiesummen fordere; diese Forderungen würde! ogar nachträglich, wenn die erstbenannten Summen zusammengebracht elen, von der Telegraphenverwaltung erhöht. Deshalb wolle seine artei die Entscheidung über solde Anlagen dem Neichstag vor-

ehalten. Von den Negierungsvertretern sei eingewendet worden, n der Bundesrath niemals in eine solche Bestimmung willigen verde, weil sie in seine verfassungsmäßigen Rechte eingreife. In wirthschaftlichen Dingen müsse aber den Vertretern des Volkes eine größere Berechtigung zum Mitbestimmen eingeräumt werden. f die Dinge jeyt lägen, könne der Neichstag immer ir einen Wuns aussprechen; wenn dieser der MNeichs-

erfi sraphenverwaltung niht zusage, fo werde er niemals vorläufi Noch ein weiterer Grund bestimme etne Partei, 6 fet L für die Gewährung des Negals „nicht zu stimmen; ersei as Fehlen eines Gesetzes über elektrotechnische Anlagen. Ihm weit me auch die darüber in § 7a aufgenommene Verwahrung Lit von En genug. Die Bedeutung ‘der Elektrotechnik werde viellei t die etnigen Seiten zu sehr überschägt; die Arbeiter würden durch téuen îtere Ausbreitung der elektrischen Kraftvertheilung zunächst nur bètts eiden ausgeseßt werden. Der Großbetrieb, das Großcapital ite qn ganzen Vortheil einheimsen. Erst die zukünftige GeliaaNs G en vollen Nußen daraus ziehen. Ebenso nothwendig in Gesey, das die Sicherheit des Publikums gewähr-

leiste. Die Behauptung, daß man erst noch neue Erfahrungen sammeln müsse, scheine ihm nicht stihhaltig; denn wenn man fo lange warten wolle, bis einmal die Entwickelung in dieser Richtung auf- hôre, so werde man nie zu einem folhen Geseß kommen, das_in anderen Staaten {on bestehe. Bereits seien verschiedene Unglückéfälle emeldet. Wenn die Socialdemokraten gegen die Gewährung des Monopole an sich auch feine Bedenken hätten, weil die Verkehrs- mittel, sobald sie auf einer gewissen Stufe angelangt feien, am besten dur den Staat verwaltet würden, so werde er für feine Perfon doch dieses Gesetz aus den angeführten Gründen vorläufig ablehnen.

Abg. Dr. Hammacher (nl.): Im Gegenfaß zu dem Abg. Schrader halte er die Erstreckung des thatfächlichen Reihömonopols auf das Fernsprehwesen für eine der verdienstvollsten Thaten der Reichs- Posiverwalhuig. Der Staatssecretär habe sich vorher mit Recht auf das Urtheil eines Ausländers berufen. Wenn der Staats- fecretär seinerzeit nicht den Muth gehabt hätte, von den Bestim- mungen der Verfassung au für das Fernsprehwesen Gebrauh zu machen, wäre man in Deutshland noch niht so weit. In anderen Ländern habe man die Entwickelung dieses wichtigen Verkehrszweiges allerdings der Privatindustrie überlassen ; aber Ünordnung, \{lechter Dienst, Vertheuerung der Gebühren fei die Folge gewesen, und die Staaten hätten die Anlagen schließlih zu theuren Preisen kaufen müssen. Die Freisinnigen wollten die „Er- ridtung von Telegraphenanlagen“ nicht Reichsmonovol werden lassen, während seine Partei „Errichtung und Betrieb“ solher Anlagen monopolisiren wolle, denn man errichte solche Anlagen doch nur, wenn man sie auch in Betrieb nebmen wolle. Wenn man auf die posta- lischen Verhältnisse exemplificire, so sei es selbstverständlich nie- mandem verwebrt, sih einen Postfarren zu kaufen und darin herum- zufahren, aber er dürfe feine postalischen Geschäfte damit machen. In der Commission sei seine Partei zu der Ueberzeugung gelangt, daß die Hineinziehung des Fernsprechwesens das Princip des Gesetzes niht durhbrehe und das öffentliche Interesse des Reiches nicht schädige. In einer großen Stadt wie Berlin zum Beispiel ließen fh Fernsvreh- und Telegraphenverkehr gar nicht ohne Verbindung mit dem Außenverkehr denken. Daß ein Bedürfniß zu einer anderen Regelung wegen ungenügender Leistungen der Reichsverwaltung vorhanden wäre, sei von feiner Seite be- hauvtet. Den Eisenbahnen folle nah den Erklärungen in der Com- mission das Telegraphenwesen wie bisher zustehen. Wenn zwei Nach- barn wie Reichstag und Herrenhaus eine Telegraphenverbindung her- stellten und diese einen so harmlosen Charafter trage, wie der Abg. Schrader angedeutet habe, so werde schwerlid die Telegraphen- verwaltung eingreifen. Gehe man aber so weit, wie der Antrag Bar, so liege die Gefahr eines Mißbrauches vor. Wenn man aus dem Gesetze Folgerungen ziehe, welche die Entwickelung der tech- nischen Eleftricität schädigen fönnten, und wenn man behaupte, das Gesez erweitere die Rechte der Telegraphenverwaltung nach irgend einer Seite, fo entstelle man das Gesetz und thue feinem Wortlaut und Geist Zwang an. Es bandele sih nur um die Feststellung der thatsächlich bestehenden Rechte. Niemals sei eine solche Summe von Mißverständnissen und Entstellungen an ein Gesetz herangetreten, wie diesmal. Nur daher stamme die große Beunruhigung über dieses Ge- seß. Er befürworte die Aunahme des §1 in der Commisstonsfafsung.

Abg. Graf von Arnim (Rp): Man müsse der Regierung in hohem Grade dankbar sein, daß dieses Gefeß nunmehr endlih zur Beschlußfassung gelange, nachdem sein Zustandekommen durch die Linke ein ganzes Jahr verzögert sei. Das Gesetz habe in weiten Kreisen Mißverständnissen unterlegen, die Petitionen dazu gingen nicht nur blo von falschen Vorausseßungen aus, fondern kämen au zu falschen Schlüssen. Wenn es dem Staatssecretär gelungen fei, durch sein Entgegenkommen und seine Energie das jeßige System als ein einbeitliches zu erhalten, so sei es doch nunmebr die höchste Zeit, dem jetzigen, der Rechtsgrundlage entbehrenden Zustande ein Ende zu machen. In England habe der Staat mit großen Opfern die Tele- vbonanstalten anfaufen müssen. Auch in Amerika sei man bestrebt, die Privattelegraphie in die Hände des Staats überzuführen, weil ih dort unerträglihe Zustände herausgebildet hätten. Auch ibm wäre es erwünschter gewesen, das Elektricitätêgesez gleich- zeitig mit diesem Geseß zu berathen, aber das Elektricitäts- geseß sei noch nicht reif und das vorliegende Geseß könne nicht länger hinausgeschoben werden. Die Herren von der Linken wollten, daß Privatpersonen gegen die Versicherung unentgeltlichen Betriebes die Errichtung von Telegraphenanlagen freistehen solle: aber eine Controle darüber, ob diese Privaten unentgeltlih oder gegen Be- zahlung telegraphirten, würde niht möglih sein. Wenn den Ge- meinden das Recht gewährt werde, Fernsprechanlagen zu errichten, so würden sie unter Umstände:kf billiger und bequemer arbeiten als der Staat; aber es lâge die Gefahr vor, daß die Gemeinden das Fett abschöpften und die theuren Anlagen der Regierung überließen, namentli auf dem Lande. Man möge den §1 in der Commissions- fassung annehmen, damit nicht durch den Wettbewerb von Privat- gesellschaften Zustände in Deutschland einträten wie in England und Amerika. Auch im Interesse der Steuerzahler müsse man dagegen arbeiten, daß Privateinrichtungen getroffen würden, die nachher für theures Geld vom Reiche angekauft werden müßten.

Abg. Freiherr von Gagern (Centr.): Seine Partei stebe auf dem Boden der Kommissionsbeshlüsse und wünsche, daß mit dem Zustandekommen dieses Gesetzes die bestehenden Unzuträglichkeiten endlich beseitigt würden. Sie wolle, daß das Reich zu seinem Rechte fomme, wie cs im Art. 48 der Verfassung bestimmt werde. Art. 48 stelle fest, daß man es hier mit einem Monopol, einem Regal zu thun habe. Seiner Ansicht nach deckten sich die bayerischen und württem- bergishen Reservatrehte inhaltlid mit dem Rechte des Deutschen Reichs. Auch in Bayern werde von keiner Seite bezweifelt, daß man es au dort mit einem Regal zu thun habe. Seine Partei wolle nit, daß auf Kosten der Allgemeinheit einzelne Unternehmer und auch einzelne Städte den Rahm abschöpften. Der § 1 in der Fassung, wie sie der Abg. Schrader wolle, mache das Recht des Reichs illujorifch, das wolle seine Partei nicht, darum stimme sie für den Commissions- antrag. |

Abg. Dr. Giese (conf.) : Seine Partei werde für den Conimissions- bes{chluß und gegen den Antrag Schrader stimmen. Es sei ibr voll- ständig unerfindlich, wie die Herstellung und Errichtung der Telegraphen- anlagen von den Betrieben getrennt werden sollten. Wollte man dem Staat nur das Regal des Betriebs überlassen, so würde man ihm ein unvollkommenes Regal geben. Das wolle feine Partei aber niht. Sie habe das vollste Vertrauen, daß die Verwaltung dieses Negal in entsprehender Weise üben werde, und deshalb halte sie es sogar für ihre Pflicht, ihr dieses Regal zu überlassen. Man befürchte, daß die Regierung womöglich die ganze Elektricität mono- polisiren, sich zur unbeschränkten Herrscherin der Erde und des Grund und Bodens machen wolle; davon stehe aber in diesem Gesetz kein Wort und der weitere Wortlaut des Gefeßes schließe dieses au vollständig aus. Seine Partei werde für das Geseß stimmen.

Königlich württembergisher Bevollmächtigter zum Bundesratb, Staatsrath von Moser: Der Abg. Schrader habe ausgeführt, daß in Württemberg ein Telegraphenregal nicht bestehen solle, weil dafür ein Gefeß nicht vorhanden sci, und Art. 48 der Neichsverfasfung auf Württemberg keine Anwendung finde. Allerdings bestehe dort ein dem Regal entsprechender Zustand. Von Seiten der Regierung fei auch in Württemberg das Telegraphenregal thatsächlich und zwar, wie er ausdrücklid bemerfte, obne von irgend welher Seite bestritten zu werden, in Anspruch genommen worden. Wenn er ih auch noch so vorsichtig ausdrücke, so dürfe er doch sagen, daß aus dem Zusammenhang der Artikel 48 und 52, insbesondere aber aus dem Snhalt des Artikels 52 der Verfassung es unzweifelhaft hervorgebe,

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daß die Verfassung mindestens vorausgeseßt habe, es werde das Telegraphenwesen in ganz Deutschland nur als Staatsverkehrs- anstalt ersheinen. Es handele si alfo auh in Württemberg darum, dem thatsählichen Zustand eine rechtliche Grundlage zu geben, und er dürfe hervorheben, daß auch in Württemberg niht weniger als im übrigen Deutschland hierfür ein Bedürfniß vorhanden fei. Nun fei aber zur authentishen Feststellung und Abgrenzung des Telegraphen-

regals auch für Württemberg die Reich8geseßzgebung competent ; auch für Württemberg träfen die Bestimmungen des Art. 52 All. 2 6 wonach dem Reich ausfcließlich die Gesetzgebung über die Vor- rechte der Post und Telegraphie, über die rehtlihen Verhältniffe beider Anstalten gegenüber dem Publikum zustehe. Es könne nah diesem flaren Wortlaut der Verfassung fein Zweifel darüber bestehen, 2 L DA 2 E n daß auch in Württemberg das Telegrapbenregal nur auf Grund eines Reichsgesetzes zur Einführung gelangen könne. / __ Abg. Dr. von Bar (dfr.) beantragt, 1m F 1 vor: Vermittlung, einzuschieben: „entgeltlihe“. Er bestreite mit dem Staatsrechtslehrer Laband, daß bis jeyt überbaupt ein Monopol bestehe. Nur bei einer ganz willfürlichen Auslegung des Art. 48 der Verfaßung könne man ein Telegraphenmonopol berauslesen. Das Peostmonopol berube nicht auf diesem Artikel, fondern auf dem Postgeseßs. Werde ein Monopol eingeführt, so müsse dieses Monopol auch be- stimmte Pflichten des Staats gewisse Rechte des Publikums D - S : L A. N sicher stellen. Die Errichtung +von Telegraphenlinien gehöre gar niht in dieses Geseß: das englische Gese spreche auh nur vom Betriebe der Telegraphenlinien gegen Entgelt. Es sei auch gar feine Gefahr vorhanden, -daß die Errichtung von Telegrapbenlinien von Privaten im größeren Umfange vorgenommen werde. Denn dazu e Sto MRonittitnto 4 Fck tro L A E é würde doch die Benußung von Straßen und deren Ueberschreitungen nothwendig sein, wozu die Genehmigung nicht ertheilt werden würde. IOLOIO L: H CNEHMIN s Die Hauptsache fei auch, daß kein Wettbewerber auftrete, der gegen Entgelt den Telegraphenverkehr vermittele. Seine Partei glaube, daß ibr Antrag alles Misßliebige aus dem § 1 der Vorlage entferne. Nach diesem leuteren müßten z. B. auch zwei Gelehrte, die wissenschaftliche Versuhe an Telegraphenleitungen mahen wollten, dazu die Genehmigung ‘der Verwaltung nach!uchen. Es genüge vollständig, wenn heiße, den Privaten sei jede entgeltlibe Be- nußung des Telegraphen oten. Eine Zuwiderhandlung lasse h hier sehr leiht feststellen, zu weiteren Unbequemlichkeiten für die NBerwaltung werde das nicht führen.

Staatssecretär Dr. von Stephan:

Meine Herren! Auf den allgemeinen Standpunkt, den der Herr Vorredner eingenommen hat, möchte ih nicht mehr eingehen. Ich glaube, daß alles, was er in dieser Beziehung ausgeführt bat, durch die Deductionen der Herren Abg. Dr. Hammachex Graf von Arnim, Freiberr von Gagern und Dr. Giese vollfommphn widerlegt ift. Ich möcbte nur zwei Worte zu dem Antra J den er eben gestellt hat, und der darin gipfelt, daß er in § 1 dem Reiche das Recht, statt für die Vermittelung von Nachrichten überhaupt, nur für die entgeltliche Vermittelung von Nachrichten geben will. Dieser Antrag hat nah zwei Seiten s{chwere Bedenken, die seine An- nabme eigentlich unmöglich machen. Einmal würden ja dann alle Privaten berechtigt sein, sih Telegraphenlinien anzulegen für die un- entgeltlihe Vermittelung von Telegrammen. Also zwei große Bank- häuser in Berlin und in Hamburg, in Frankfurt und in Köln, in Leipzig und in Breslau könnten sich obne weiteres solche Linien an- legen und auf dieser Linie unentgeltlih, zum großen Nachtheil des allgemeinen Telegraphenverkehrs und der Volkswirthschaft, Nachrichten befördern. Das zweite Bedenken ist das, daß dann das Reich nicht mebr die sämmtlichen, jeßt gebührenfreien Deveschen für den ganzen Neichsdienst, das Militär, den Reichstag, den Bundesrath unentgeltlich befördern fönnte. Aus diesen beiden Gründen, die ja für fch selbst sprechen und denen ih kein Wort mehr hinzuzufügen brauche, bitte ih Sie, diesen Antrag abzulehnen.

Abg. Schrader (dfr.): Es sei ibm einigermaßen unerfindlich, wie der Staatssecretär die leßten Folgerungen habe machen können; es sei doch hon im Postgeses von Portofreiheit die Rede. Uvd was sei es denn sür ein großes Unglück, wenn jemand aus Gefälligkeit einen Brief befördere oder wenn zwei Bankfirmen \1ch eine Leitung zu unentgeltlicher Benußung einrihteten. Man komme so zu einer immer weiteren Ausdehnung des Monopols. Es komme vor allen Dingen darauf an, die betreffenden geseßlichen Be- stimmungen fo flar und deutlich zu falen, daß eine spätere Aus- legung zu feinem Zweifel Anlaß gebe. Die gegenwärtige Fassung des 8 1 jet aber derart, daß eine ganze Reibe unverfänglicher Tele- graphenanlagen der Concession der Verwaltung unt?rlägen, das wolle seine Partei vermeiden, und darum habe fie ihre Fassung vor- geschlagen. Dem Abg. Dr. Hammacher erwidere er, daß fie dies feineswegs aus übertriebener Vorsicht oder aus Mißtrauen gegen die Verwaltung thue. Sie überlege sih aber genau, welche Auslegung der §8 1 finden fönne, und welche Folgerungen daraus gezogen werden ( , C , 2 3 o A v" 1 könnten. Die NRegierungsvertreter aus Bayern und Württemberg hätten si auf Ministerialrescripte bezogen, die bewei?en tollten, daß

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‘es ein Telegraphenmonovol gebe. Das sei durchaus hinfällig. Denn das vorliegende Gesetz fei vorgeschlagen, wie es in den Gründen felbst ausgesprochen sei, weil es zweifelhaft geworden fei, ob es ein Tel gravbenmonopol gebe. Gegen die Anträge seiner Partei seien sachli Einwendungen schr wenig gemacht worden: die Abgg. Pr. Freiherr von Gagern und Graf von Arnim hätten ih we darauf beschränkt, für ihre Parteien zu erklären, daß sie den §1 in der Form der Regierungévorlage annähmen. Der Staat®fecretär habe wiederbolt darauf hingewiesen, daß es nothwendig sei, son jet a PDeonopol jr * aue zukünftigen Erfindungen auf diesem Gebiet zu Gunsten der Verwaltung festzustellen. Dazu sei doch wohl Zeit, wenn es soweit sei. Der elektrotechnisce Congreß habe ein großes Loblied auf die Borzüglichkeit und die weite Ausdehnung des Fernsprehwesens gesungen: dagegen mödte er dod) bemerken, daß ibm von anderer Seite Petitionen zuge- gangen seien, die darlegten, daß in vielen Städten noch Telephon- einrihtungen fehlten und die vorhandenen nicht immer genügten. Hier fönnte man doch der Privatindustrie gestatten, einzutreten. Welche Nechte wolle denn die Telegraphenverwaltung gegen Privatunter- nehmungen in Anspruch nehmen? Darüber müsse Klarheit ge- hafen werden. Es sei unbedingt nothwendig, daß das Maß der Rechte klargestellt werde, das werde das beste Mittel sein, die Be- unrubigung zu beseitigen oder diese Nechte anders zu faffen.

Abg. De. Hammacher (nl): Im § 2 [el auédrüdcklich zu- gelassen, eine Concession für Privatanlagen zu ertheilen. Wenn zwei Nachbarn sich telegraphisch verbinden wollten, wenn zwei Gelebrte das Bedürfniß bätten, dasselbe zu thun, so brauchten sie sih nur an den Reichskanzler zu wenden und der werde gewiß die Genehmigung gerne ertheilen. Dieses Gefes habe gar feine Veranlassung gegeben zu einem solchen tiefgehenden Mißtrauen, das in manchen Kreifen zu herrschen scheine. :

Abg. Dr. Sicmens (dfr.): Der Einwand des Staatssecretärs wäre begründet, wenn wirklich Bankhäuser zwischen Berlin, Hamburg u. \. w. Telegraphenlinien anlegen könnten, ohne si vorher das Expro- priationsrect gesichert zu haben oder andere Leute zu zwingen, die Ueberführung des Telegraphen über ihren Grund und Boden zu ge- statten. Da dies nicht so ohne weiteres gebe, so falle damit auch das Argument des Staatssecretärs. Auch der Abg. Graf von Arnim hätte

gerne das Elektricitätsgeseß mit diesem Gesetz zuglei berathen. Er

set aber für die Verabschiedung des vorliegenden Gefeßes, weil dazu ein großes Bedürfniß vorhanden sei. Er (Redner) habe dieses Bedürfniß nicht ermitteln können, der Staatésecretär habe selbst zugegeben, daß dieses Gese eine Festlegung der bisherigen Nechte, eine Erklärung

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dieser Rechte beabsichtige. Sei dieses der Fall und liege ein Be- dürfniß niht vor, wozu also jeßt ein Geseß machen, das ein großes Mißtrauen errege? Dieses Mißtrauen bestehe, weil man sich bei der technischen Natur der elektrishen Anlagen sage: Es sei nicht möglich, mehrere eleftrisdze Anlagen neben einander einzurichten, ohne da sie sich gegenseitig störten, oder daß Vorkehrungen getroffen würden, daß diese Störungen vermieden würden. sei, jede andere Leitung zu verlegen, unter Umständen auch zu ver- hindern, dann hätten die anderen Leute naturgemäß eine Besorgniß,

Wenn die Verwaltung befugt

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