1892 / 49 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Feb 1892 18:00:01 GMT) scan diff

samkeit und Notbwendigkeit man nit mchr überzeugt sci, so könne es nah seinem Erlöschen niht mehr angewendet werden. Es ent- sprehe daher der Sachlage, der auf Grund dieses Gesetzes aus- geübten Judicatur durch Gesez ein Ende zu machen. Ob gerade tolhe Fâlle in leßter Zeit noch vorlägen, das wisse er nicht, aber er pee, der Reichstag thue gut, eine Amnestie in dem Sinne zu beschließen, daß eine vollständige Versenkung des Socialisten- geseßes in die Vergangenheit stattfinde.

Nach einem kurzen Schlußwort des Antragstellers Stadt- hagen wird die Berathung geschlossen. Die zweite Lesung wird ohne commissarische Beluva im Plenum erfolgen.

Ein Antrag der Socialdemokraten, betreffend die Ueber- nahme der Verwaltung und des Eigenthums des Apotheken- wesens durh das Reich, wird auf Antrag der Antragsteller von der Tagesordnung abgeseßt.

Es folgt die Berathung einiger Petitionen.

Die Petition des Centralausschusses der vereinigten Jnnungsverbände Deutschlands, betreffend die Verleihung der Rechte der juristishen Personen an die Jnnungsausschüsse, soll nah dem Antrage der Commission durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt werden.

Die Abgg. Hult\chch (conf.) und Genossen beantragen die Ucber- weisung der Petition an den Reichskanzler zur Erwägung.

Berichterstatter Abg. Metz ner (Centr.): In der Commission babe der Staatssfecretär Dr. von Boetticher erklärt, die Regierung sei ohnehin in Erwägungen eingetreten, ob und wie die Ertheilung der Corporationêrechte an die Innungsausschüsse geseßlih geregelt werden föônne: unter diefen Umständen empfehle die Commission, über die Petition zur Tagesordnung überzugehen.

Abg. Dr. Hartmann (conf.): Nach der Erklärung des Staats- secretärs sollte man eher zu der Aunahme kommen, daß die Com- mission vorshlagen würde, die Petition der Regierung als Material bei der in Aussicht genommenen geseßlichen Regelung zu überweisen ; soweit gehe scine Partei gar nicht, er bitte aber, die Petition, ent- \prehend dem Antrag Hulßsch, der Negierung zur Erwägung zu überweifen.

Abg. Hitze (Centr.): Er erkläre im Namen seiner Fraction, daß auch sie für Ueberweisung zur Erwägung stimmen werde. _

Der Antrag Hulßsh wird abgelehnt, der der Commission angenommen.

Die Petitionen des Maurermeisters J. Lorenz und des Ausschusses des Verbandes der deutschen Berufsgenossenschaften, betreffend Abänderung des Unfallversiherungsgesezes, werden dem Vorschlage der Commission entsprehend und ohne Be- sprehung ebenfalls durch Uebergang zur Tagesordnung er- ledigt.

Schluß 43/4 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

_ Dem Hause der Abgeordneten ist folgender Entwurf zum Normal-Etat, betreffend Die DE- Joldungen der Letter Und Lehrer der naG- benannten höheren Unterrichtsanstalten (Gym- nasien, Realgymnasien, Ober-Realshulen, Pro- gymnasien, Real-Progymnasien, Realschulen und höheren Bürgerschulen) zugegangen:

A. Anstalten, welche vom Staat zu unterhalten sind Oder Vei denen der GSLlaalSbehorde die Berwallung U C T.

8& 1. Die Besoldungen betragen jährlih: 1) für die Leiter der Vollanstalten (Gymnasien, Realgymnastên, Ober-Realschulen) a. in Berlin 6600 #, þÞ. in den Städten mit mehr als 50 000 Civil- einwobnern 5100 bis 6000 M, c. in allen übrigen Orten 4500 bis 6000 .46.: 2) für die Leiter der Anstalten von geringerer als neun- jähriger Cursusdauer (Progymnasien, Real-Progymnasien, Realschulen und böberen Bürgerschulen) a. in Berlin und in Städten mit mehr als 50 000 Civileinwohnern 4500 bis 6000 Æ, b. in den übrigen Orten 4500 - bis 5400 A; 3) für die definitiv angestellten wissenschaftlihen Lehrer 2100 bis 4500 A Die Hälfte der Gesammtzabl dieser Lehrer an den Vollanstalten, fowie der vierte Theil der Gesammtzahl derselben an den Anstalten von geringerer als neunjähriger Cursusdauer beziehen neben dem Ge- halt eine feste vensionsfähige Zulage von 900 4 jährli: 4) für die defimtiv angestellten Zeichenlehrer, sofern sie die vorgeschriebene Prüfung bestanden haben und mit wenigstens 14 Zeichen- und 10 Stunden anderen Unterrichts wöchentlich beschäftigt sind, 1600 bis 3200 46: 5) für die fonstigen technischen, Elementar- und Vorschul- lehrer: a. in Berlin 1600 bis 3200 Æ, þ. in den übrigen Orten 1400 bis 28500 M; 6) die wissenschaftlihen Hilfélehrer erhalten Jabresremunerationen in Höhe von 1500 Æ bis 1800 M: fofern zur Zeit höhere Remunerationen gewährt werden, verbleibt es “bei den- jelben auch ferner.

& 2." Das Auffffsteigen im Gehalt geschieht in der Form von Dienstalterszulagen: 1) bei den Leitern der Vollanstalten mit je 300 M. a. in Städten mit über 50 000 Civileinwohnern 1 Nr. 1 Þ) nah 7, 14 und 20 Dienstjahren, b. in den übrigen Orten 1 Nr. 1 c) nah 4, 8, 12, 16 und 20 Dienstjahren ; 2) bei den Leitern der Nicht- vollanstalten mit je 300 (A a. in Berlin und in den Städten mit über 50 000 Civileinwohnern 1 Nr. 2a) nach 4, 8, 12, 16 und 20 Dienstjahren, b. in den übrigen Orten 1 Nr. 2b) nach 7, 14 und 20 Dienstjahren; 3) bei den wissenschaftlichen Lehrern 1 Nr. 3) mit je 300 4 nach 3, 6, 9, 12, 15, 19, 23 und 27 Dienstjahren. Die im § 1 Nr. 3 zweiter Absay erwähnte feste Zulage von 900 M wird nur bei nachgewiesener wissenschaftliher und praktisher Tüchtig- feit gewährt, sofern eine folhe Zulage frei geworden ist; 4) für die unter § 1 Nr. 4 bezeichneten Zeichenlehrer mit je 200 A nach 4, 8, 12, 16, 20, 24, 28 und 32 Dienstjahren; 5) bei den tehnischen, Elementar- und Vorschullehrern 1 Nr. 5) a. in Berlin mit je 200 M. nah 4, 8, 12, 16, 20, 24, 28 und 32 Dienstjahren, Þb. in den übrigen Orten mit je 150 A nah 4, 8, 12, 15, 18, 21, 24, 28 Diensft- jahren und mit 200 A nach 32 Dienstjahren. Die im § 1 Nr. 6 bezeichnete Remuneration der wissenschaftlichen Hilfslehrer beginnt mit 1500 und steigt nach 2 Jahren auf 1650 ., nach einem ferneren Jahre auf 1800

& 3. Das Dienstalter wird für den vorliegenden Zweck berechnet : 1) bei den Anstaltsleitern 1 Nr. 1 und 2) vom Amtsantritt als Leiter einer höberen Unterrichtsanstalt an, 2) bei den wissenschaftlichen Lehrern 1 Nr. 3) von der definitiven Anstellung als solcher an, 3) bei den Zeichenlehrern (§8 1 Nr. 4) und 4) bei den technischen, Elementar- und Vorschullehrern 1 Nr. 5) vom Tage der definitiven Anstellung im öffentlihen Schuldienste an, frühestens nah Ablegung der zweiten Elementarlehrerprüfung, 5) bei den wissenschaftlihen Hilfs- lehrern 1 Nr. 6) vom Tage der ersten Einweisung in eine etatsmäßige bezw. zur Aufnahme in den Etat geeignete Remuneration von mindestens 1500 Æ an. Die im Universitäts-, Schulaufsichts- oder Kirchen- dienst im Inlande oder Auslande zugebrahte Zeit sowie derjenige ausländische Dienst, welcher, wenn er im Inlande geleistet wäre, zur Anrechnung, gelangen würde, kann von dem Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten im Einverständniß mit dem Finanz-Minister ganz oder zum Theil eingerechnet werden. j

8 4. Neben den Gebältern wird der Wohnungsgeldzushuß den Anstaltsleitern und den wissenschaftlichen Lehrern nach Tarifklafse 111 des Geseßes vom 12. Mai 1873 (Geseg-Samml. S. 209), den teh- nischen, Elementar- und Veorschullehrern nach Tarifklasse 1V daselbst gewährt, sofern dieselben niht Dienstwohnung oder die im § d er- wähnte Miethsentschädigung erbalten. :

8 5. Diejenigen Änstalts[eiter, welche keine Dienstroohnung inne haben, erhalten an Stelle des Wohnungsgeldzuschusses eine Mieths- entshäâdigung, und zwar: z

in Berlin in Höhe von ._. 1500 , in Orten der 1. Servisklasse 1000 , in Orten der I. L 900 , in Orten der III. Z 800 , in Orten der IV. g 700 , in Orten der V. L 600 ,

Auf diese Miethsentshädigung findet das Gese vom 12. Mai 1873, betreffend die Gewährung von Wobnungsgeldzuschüfsen an die unmittelbaren Staatsbeamten (Gesez-Sammlung S. 209), insbesondere die in den 88 3, 4, 6 enthaltenen Bestimmungen, entsprehende An- wendung.

& 6. Die Besoldungen, die Alterszulagen, sowie die festen Zu- lagen 1 Nr. 3 zweiter Absaz) werden innerhalb der vorstehend angegebenen Säße und Abstufungen vom Minifter der geistlichen 2c. Angelegenheiten bezw. von den damit beauftragten Provinzial-Schul- collegien bewilligt. Den Lehrern steht cin Rethioanspruch auf Be- willigung eincs bestimmten Diensteinkommens, insbesondere auf Fest- be eincs bestimmten Dienfstalters oder Aufrücken im Gébalt nicht zu. '

S 7:=-Gegenwärtig zahlbare Besoldungen, welhe über die nah & 1 und 2 zu berechnenden Beträge hinausgehen, werden bis zum

Einrücken des betreffenden Lebrers in cine böbere Gebaltsstufe fort-.

gewährt. L S, 8. Emolumente sowie unfixirte Gebührenantheile find, fofern niht stiftungsmäßige Bestimmungen oder andere besondere Rechts- verhältnisse entgegenstehen, bei Neuanstellungen, Ascensionen, Bewilli- gung von Gehaltszulagen u. f. w. zu den Anstaltsfassen einzuziehen. Den Lehrern stebt ein Anspru auf Befreiung vom Schulgelde für ibre Söhne nit zu. Naturalemolumente, deren Einziehung zu den Anstaltskafsen unthunlich ist, werden zu threm wirklichen Werthe statt Geld als Theile der Besoldung überwiesen.

B. Die fonstigen höheren Lehranstalten, welche aus unmittelbaren oder mittelbaren Staatsfonds Unter- haltungszushüsse beziehen.

& 9. Die Bestimmungen der §8 1—8 finden auf die vorbezeich- neten höheren Schulen mit folgenden Maßgaben Anwendung: 1) Bei den cinzelnen Vollanstalten is auf je zwei etatsmäßige Stellen für wissenschaftliche Lebrer, bei den einzelnen Nichtvollanstalten (§1 Nr. 2) auf je vier solcher Stellen cine feste pensionsfähige Zulage von 900 4 jährli 1 Nr. 3, zweiter Absatz) bereit zu’ stellen. 2) Aenderungen bezüglih der Dienstaltersstufen und Zulagen sind nur mit Genehmigung des Unterrichts - Ministers zulässig. 3) Ueber die Anrehnung der im § 3 zweiter Absay erwähnten, um Universitäts-, Schulaufsichts-, Kiren- oder ausländischen Dienst zugebrahten Zeit entscheidet das zwischen den Schulunterhaltungs- vflichtigen und dem betheiligten Lehrer zu treffende Abkommen. 4) Der Unterrichts-Minister kann auf Antrag der Unterbaltungs- vflichtigen bezw. der die Anstalt vertretenden Organe genehmigen, daß für die Leiter der Anstalten 1 Nr. 1 und 2) und voll- beschäftigten Zeichenlehrer 1 Nr. 4) von der Einführung des Svstems der Dienstalterszulagen Abstand genommen werde, wenn nach seinem Ermessen Einrichtungen getroffen sind, welche das all- mäbliche Aufrücfen der betheiligten Lehrer zum Höchstgehalt ermög- lichen. 5) Von den Unterhaltungspflichtigen bezw. den die Anstalt vertretenden Organen fann von der Einführung des Systems der Dienstalterszulagen für die wissenschaftlichen Lehrer Abstand genommen werden; in diesem Falle bat das Aufrücen der Lehrer im Gehalt 1a Maßgabe des für die einzelne Anstalt oder für mehrere Anstalten zusammen aufzustellenden Besoldungs-Etats zu erfolgen, in welchem für jede Stelle der Betrag von 3300 # voll einzustellen und auf die Gesamnitzahl der Stellen in angemessenen Vbstufungen innerhalb der Saße von 2100 bis 4500 M zu vertheilen ist. 6) Das Diensteinkommen der „nit unter die Borschrift des 8& 1 Nr. 4 fallenden vollbeschäftigten technischen, Elementar- und Borschullehrer is innerhalb der im § 1 Nr. 5 bestimmten Grenzen dergestalt festzustellen, daß dasselbe hinter demjenigen der Volfs- \chullehrer in dem betreffenden Orte nicht zurückbleiben darf. Außer- dein ift jenen Lhrern eine nihtpensionsfähige Zulage von mindestens 150 4. jäbrlih zu gewähren. Bei der Berseßung des Lebrers an eine andere Schule, welche nicht zu den Eingangs bezeichneten böberen Unterrihtsanstalten gehört, fällt diese Zulage hinweg. Die hierdurch eintretende Verminderung des Dienfsteinkommens wird als eine Verkürzung des Diensteinkommens im Sinne des S 87 des Gesetzes, betreffend die Dienstvergehen der nihtrichterlichen Beamten, vom 21. Juli 1852 (Geseßz-Sammlung S. 465) nicht an- gesehen. 7) Die Zuständigkeit für die Bewilligung von Besoldungen, Alterszulagen und festen Zulagen 6 Absatz 1) wird von dem Unter- rihts-Minister unter Beachtung der für die einzelnen Anstalten gel- tenden Vorschriften insoweit neu geregelt, wie dics durch die Ver- änderung der Befoldungêëordnung erforderlich gemachi wird.

Schlußbestimmung.

S 10. Durch diesen Normal-Etat wird nicht beabsichtigt, zur Erreichung der Besoldungsfäte deéselben in der Fürsorge des Staates für die bethbeiliaten Anstalten über die ibm obliegenden rechtlichen Verpflichtungen hinauszugeben. :

In der Begründung dazu heißt es:

Der Normal-Etat für die Gymnasien und die denselben gleich- stehenden böberen Unterrichtäanstalten vom 20. April 1872 ist aus der Erwägung hervorgegangen, daß wegen der damaligen Preis- steigerung der Lebensbedürfnisse, welhe die Staatsregierung be- stimmte, allen übrigen Staatsbeamten Geßhaltsaufbesterungen zu theil werden zu lassen, auch den Lehrern der gedachten An stalten eine den Verhältnissen entsprechende höbere Besoldung zu ge- währen sei. Nachdem diese Verhältnisse inzwischen sich wieder ver- hoben haben, auch die damals festgeseßten Gehälter einiger Beamten- kategorien, so namentlih der Richter im Jahre 1879, der Bau- inspectoren im Jahre 1886 und der Oberförster im Jahre 1891 weiter erhöht worden find, hat sich die Nothwendigkeit ergeben, auch bezüglih der gedahten Lehrer wieder einen Schritt umsomehr vor- wärts zu thun, als in der anläßlih der Schulconferenz vom Dezember 1890 ergangenen Allerhöchsten Ordre vom 17. desselben Monats das Bedürfniß hierzu ausdrücklih anerkannt worden ift.

Infolge dessen ist die Aufstellung eines neuen Normal-Etats noth- wendig geworden, der, wie die Ueberschrift ergiebt, niht nur auf die Gymnasien und Realschulen erster Ordnung (jeßt Nealgymnasien), fondern auf sämmtliche höhere Lehranstalten, insbesondere auf die inzwischen hinzugetretenen Ober-Nealschulen, fowie auf die Anstalten mit einem geringeren als neunjährigen Lehrcursus erstreckt ist. Während für die Ober-Realschulen als Vollanstalten {hon bisher der Normal-Etat vom 20. April 1872 ohne weiteres als maßgebend erachtet ist, sind die Gehaltsverhältnisse an den übrigen Anstalten durch Ministerial- verfügungen geregelt worden. Da nunmehr bezüglich der Gehälter bei diesen Anstalten eine gewisse Uebereinstimmung erzielt worden ift, liegt fein Grund mehr vor, diese von der Regelung durch den Normal- Etat auszuschließen.

Der vorliegende Entwurf hat auch eine Ausdehnung gegen über dem Normal-Etat von 1872 dadurch erhalten, daß niht nur die Be- soldungen der Anstaltsleiter und wissenschaftlichen Lehrer, sondern auch die der tehnischen, Elementar- und Vorschullehrer geregelt, ferner Bestimmungen über die Remuncrirung der dauernd beschäftigten wissenschaftlichen Hilfslehrer getroffen werden: bezüglich dieser verweist der § 7 des Normal-Etats vom 20. April 1872 lediglih auf die in den Gymnasfial-Etats aus8geworfenen Summen, ohne daß Bestim- mungen über die Höbe der Remunerationen getroffen sind.

Erheblichere materielle Abweichungen von den bisherigen Normen stellen ferner neben den Gehaltsverbesserungen dar:

1) die Einführung des Systems von Dienstalterszulagen an Stelle des Aufrückens im Gehalt innerhalb bestimmt begrenzter Be- soldungsgemeinschaften,

2) die Gewährung von Miethbsentschädigungen an die nicht mit Dienstwohnungen versehenen Leiter höherer Unterrichtäanstalten statt des Wohnungsgeldzuschusses,

3) das Ausscheiden derz Leiter von? Nichtvollanstalten aus den

Géehaltsfäßen für die wissenschaftlichen Lebrer dieser Anstalten und die Festseßung besonderer Gehbaltsfäße für sie,

4) die Gewährung einer feften Gebaltszulage ju dem Lebrergehalt für die zum Ugterricht an den oberen Klassen voll qualificirten und zu einer dementsprehend hervorgehobenen Stellung berufenen Lebrer

5) die Heraushebung der definitiv angestellten, vollbeschäftigten

M EptLehere aus der Zahl der fonstigen technischen und Elementar. ehrer. _ Zur theilweisen Deckung des Mehrbedarfs für die Besoldungen ist beabsidtigt, die eigenen Einnahmen der Anstalten dadur zy steigern, daß das Schulgeld auf 120 4 jährlih bei den Vollanstalten 100 . bei den Progymnasien, 80 4 bei den höheren Bürgerschulen und für Schüler der leßteren, welche an einem besonders eingeridteten lateinischen Unterricht in Serta bis Quarta theilnehmen, auf 120 4% erhöht wird. Das Mebr an Staatszuschuß für die staatlichen An- stalten ist auf 428127 Æ berechnet: mit Rücksicht auf etwa ein. tretende Ausfälle an Schulgeld und auf die Fortgewährung bereits zahlbarer Gebälter, welche über die neuen SäBe hinausgehen, ift ein Betrag von abgerundet 500 000 (A in den Entwurf zum Staats- E Dia für 1. April 1892/93 unter Cap. 120 Tit. 5 ein- gestellt.

Bei Berechnung des Bedarfs für die nichtstaatlihen Anstalten ift davon ausgegangen, dak eine Anzahl von Communen und Patronaten, namentli in den größeren Städten, im stande sein wird, den Mehr- bedarf allein aus eigenen Mitteln oder den dazu bestimmten Special- fonds zu decken, daß ferner Staatsbeihilfen den übrigen Anstalten nur bei festgestellter Leistungsunfähigkeit der folhe in Anspru nehmenden Unterhaltungspflihtigen und nah Einführung der oben erwähnten Schulgeldsäße gewährt werden.

Der Mehrbedarf an Staatszuschuß für diese Anstalten stellt f auf rund 900 000 s y

Diese Summe ist glei{falls in den Staatshaushalt für 1. April 1892/93 unter Capitel 120 Titel 5 mit eingestellt. Dabei ift der bisherige Betrag dieses Fonds mit 11 760 4 als durch die Gefammt- summe von 1 400 000 mitgedeckt und demgemäß entbehrlih ab- gefeßt worden.

Der vorliegende Entwurf unterscheidet zwischen

A. Anstalten, welche vom Staat zu unterhalten find oder bet denen der Staatsbehörde die Verwaltung zusteht, und

B. den fonstigen höheren Lehranstalten, welche aus unmittel- baren oder mittelbaren Staatsfonds Unterbaltungszushüsse beziehen.

Während auf die Anstalten unter A die Bestimmungen des neuen Normal-Etats unbedingt Anwendung finden follen, ift den Patronaten der unter B aufgeführten Anstalten eine gleichmäßige Anwendung dieser Bestimmungen zwar ebenfalls im allgemeinen zur Pflicht ge- macht, aber zur Vermeidung erheblicher Störung des Stadthaushbalts bei Einführung des Systems von Dienstalterszulagen die Möglichkeit gewährt, hiervon abzugehen, und den bisherigen Modus des Auf- rücéens der wissenschaftlichen Lebrer, geeignetenfalls auch der Leiter der Anstalten und der Zeichenlehrer, innerhalb des Rahmens von Besfol- dungsgemeinshaften zu bes{ließen : die seminaristisch gebildeten Lebrer sollen in thunlihstem Anschluß an die für die übrigen Lehrer dieser Kategorie desselben Orts geltenden Bestimmungen befoldet werden und im Gehalt aufrücken.

Dem Hause der Abgeordneten ist nachstehender Geseßentwnrf wegen Abänderung des Geseßes vom 29. Juni 1886, betreffend die Heranziehung von Militär- personen zu Abgaben für Gemeindezwee, zu-

gegangen : Einziger Paragraph.

Soweit in dem Gesetze, betreffend die Heranziehung von Militär- personen zu Abgaben für Gemeindezwecke vom 29. Juni 1886 (Geseß- Samml. &S. 181), auf die Klassen- und klassifizirte Einkommensteuer Bezug genommen wird, finden vom 1. April 1892 ab die entsprechenden Yorschriften des Einkommensteuergeseßes vom 24. Juni 1891 (Geseßz- Samml. S. 175) nach Maßgabe folgender Bestimmungen Anwendung:

1) dem außerdienstlichen selbständigen Einkommen der Abgabe-

flichtigen 2 des Gefeßes vom 29. Juni 1886) ist das Einkommen

er zu ibrem Haushalt gehörigen Familienglieder nur nach Maß- des § 11 des Einkommensteuerge]eßes zuzurechnen.

2) An die Stelle des im § 3 Absatz 2 des Gesetzes vom 29. Juni

886 in Bezug genommenen Steuertarifs der §8 7 und 20 des Ge- zes vom 1. Mai 1851/25. Mai 1873 (Geseßz-Samml. von 1873 913) tritt der Steuertarif im § 17 des Einkommensteuergesetes. i cinem abgabepflihtigen Einkommen bis einschließlich 660 4. be- die Abgabe 2,40 1, bei einem solchen von mehr als 660 bis teßlih 900 beträgt sie 4 M. 3) Die Feststellung des der Abgabe unterliegenden Einfommens- betrages und die Ermittelung der Steuerstufe 4 des Geseßes vom 29. Juni 1886) erfolgen durch den Vorsißenden der Einkommen- iteuer-Beranlagungscommilssion.

4) Die Ermäßigung der veranlagten Abgaben 8 Q erfolgt unter Anwendung der Vorschriften in § 58 des Einkommen- teuergefeßeé.

Ueber den Antrag auf Ermäßigung entscheidet der Vorsitzende der

Finfommmenstcuer-Veranlagungscommission vorbehaltlih der Be- werde an die Bezirksregierung s Absatz 2 des Gesetzes vom 29. Iuni 1886).

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Entscheidungen des ReichLgerichts.

Ist der vom Angeklagten erwählte Vertheidiger in der?elben Strafsache als Zeuge geladen und erschienen, so fann, nah einem Urtheil des Reichsgerichts, 1V. Straffenats, vom 20. Oftober 1391, deshalb nicht obne weiteres die Zulassung dieses Zeugen als Ver- theidiger abgelehnt werden.

Die ö ffentliche Bcshimpfung des katholischen Neliquiencultus is, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Strafsenats, vom 24. November 1891, als Beschimpfung eines „Gebrauchs“ der fatholishen Kirhe aus § 166 Str.-G.-B. zu be- itrafen, dagegen ist die öffentlihe Beschimpfung einer einzelnen Neliquie beispielsweise des „heiligen Rockes“ zu Trier nur dann strafbar, wenn nach dem Willen des Thäters die einzelne Reliquie nicht als solche, sondern als Ausfluß des allgemeinen Reliquiencultus von der Beschimpfung getroffen werden soll.

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Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs Maßregeln.

Von einer größeren Sendung amerikanischer Speckseiten, welche von dem Fleishwaarenhändler B. zu Düsseldorf von der Provts10! Company in Boston bezogen waren, wurden 29/9, nämlich von 945 Seiten fünf und von 242 Seiten vier Stück bei der auf dem Düsseldorfer Schlahthofe vorgenommenen Untersuchung trihinös befunden. Die Einfuhr war auf Grund eines von den Hauptzollamt in Emmerich zurückbehaltenen Certificates einer Bostoner Behörde erfolgt. Infolge dessen sind auf Veranla}ung des Ober - Präsidenten von dem Regierungs - Präsidenten zU Aachen die Ortspolizeibehörden durch Vermittelung der _Land- räthe aufgefordert worden, dafür zu forgen, daß zur Einfüh- rung gelangende amerikanische Speckseiten dur geeignete Sadchver- ständige ciner mifrosfkopishen Untersuhung auf Trichinen unterzogei werden. Ferner sind die Grenzzollbehörden ersucht worden, die VTIS- volizeibehörden von der Einfuhr amerikanisher Speckseiten scleunig!l zu benachrichtigen. Sofern Trichinen in amerikanischen Speck|eiten gefunden werden sollten, soll das Erforderlihe veranlaßt und ! fort berichtet werden. Der Regierungs-Präfident weist ferner daraus bin, daß eine zuverlässige Untersuhung von Svpeckseiten au] Trichinen die Entnahme mindestens dreier Proben aus dem Muskelfleische jeder Speckseite und deren mikroskopishe Untersuchung erfordert.

¿ 49.

Statistik und Volkswirthschaft.

Vereinigung der Steuer- und Wirthschaftsreformer.

Fm weiteren Verlauf der gestrigen Sizung wurde_ die gestern mitgetheilte, von den Herren von Kardorff und Graf Schwerin- 2zwiß beantragte Resolution über „die Forderungen der deutschen Landwirthschaft in Confequenz der jüngsten wirthsaftspolitischen Maßnahmen“ unter Beifügung folgenden Antrages als Nr. 5 der Forderungen: „Möglichste Beschränkung des an der Börse zum Ver- derben der Landwirthschaft immer mehr überhandnebmenden Differenz- spiels in den Erzeugnissen der Landwirtbschaft, unter gleichzeitiger An- erfennung des wirtbschaftlih beretigten Terminhandels“ einstimmig, sowie ferner noch folgender Antrag des Herrn von Gontard mit allen gegen zwei Stimmen angenommen: „Die Unter- rits-Ministerien der verschiedenen Bundesstaaten wollen dafür Sorge tragen, daß hinsichtlich der Beseßung von Lebrstüblen für Roltswirthschaft an den Universitäten auch die Anstellung von Docenten scußzöllnerisher Richtung entsprehende Berücksichtigung ände.“ Den leßten Gegenstand der Tageéordnung bildete die Ver- bandlung über nachstehende Resolution der Referenten, Herren Dr. Sudéland-Halle a. S. und Ober-Amtmann A. Saeuberlich- Gröbzig, betr. „Verbände ländlicher Arbeitgeber“: j

Die 17. Generalversammlung der Vereinigung der Steuer- und MRirthschaftsreformer in Berlin erkennt in der wachsenden Des- organisation der ländlichen Arbeiterverhältnisse und der überhand- nehmenden Neigung der ländlichen Arbeiter zum Contractbruch eine were Gefahr für den gedeihlihen Fortbestand der deutschen Land- wirthschaft umsomehr, als . gegen beide Mißstände in absehbarer Zeit weder seitens der Geseßgebung noch seitens der Verwaltung ausreichen- der Schutz zu erwarten 1st.“

Es wurde beschlossen, den Vorstand zu ersuchen, Schritte zu thun, um die Aufmerksamkeit der Regierung, der gescßgebenden Körper- haften und der öffentlichen Meinung auf die oben bezeichneten Uebel- stände zu lenfen, und emvfohlen, durch Vermittelung der [landwirth- schaftlichen Centralvereine in den einzelnen Staaten und Provinzen na dem Vorbilde des „Verbandes zur Besserung der ländlichen Arbeiter- verhältnisse im Gebiete des Centralvereins der Provinz Sachsen, desHerzog- thums Anhalt, des Herzogthums Sachsen-Coburg-Gotha und der beiden Türstenthbümer Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sonders- bausen zu Halle a. S.“ das Interesse für die genannten Fragen in den Kreisen der ländlichen Arbeitgeber wahzurufen und fofort 1m Wege der Selbsthilfe durch Bildung derartiger Verbände die {wer be- drohten Interefsen der Arbeitgeber zu hüten. : S

Alsdann wurde die Versammlung mit einem Hoh auf Seine Majestät den Kaiser geschlossen.

Errichtung von Rentengütern. :

Der Specialcommissar für die Errichtung von Rentengütern in

der Provinz Posen, MNegierungs-Rath Dr. Andresen, macht der

Zdweidnitzer „Täglihen Rundschau“ zufolge bekannt, daß au! Grund

der neuen Rentengüter-Geseßgebung in nächster Zeit zunächst in den

Kreisen Posen-West, Schrimm, Wreschen, Gnesen, Witkowo, Obornik,

Wongrowig und Czarnikau mehrere hundert mittlere und kleinere

Bauern-Wirtbschaften und Häuslerstellen (für Arbeiter und Hand-

werker) als Reutengüter zu § bis 120 Morgen angewiesen werden sollen.

Eine Umwandelung der katholischen Arbeiter- und

Gesellenvereine ist im Werke. Diese follen wie die gewerkschaftlilden Organisa- tionen auf der Grundlage der s\veziellen Berufsart aufgebaut werden. Der Aachener katholishe Arbeiterverein hat bereits fechs fogenannte MWerkésgenossenschaften eingerichtet (Weber, Spinner, Appreteure, Nadler, Bauarbeiter und Metallarbeiter). Weiter sollen in den fo umgestalteten Vereinen ein organisirter Arbeitênachweis und besondere Commissionen, bhauvtsächlih zu Zwecken des Rechtsschußes eingerichtet werden. Diese Commissionen würden also bei den Rechtsstreitigkeiten der Arbeiter und Unternebmer, bei Unfallversicherungsangelegenheiten u. s. w. etwa die Aufgaben zu erfüllen haben, welche jeßt {on viel- fach die Vorstände der Fachvereine und Gewerkschaften und die Arbeiter- iecretariate erfüllen.

Zur Arbeiterbewegung. :

Aus dem rheinisch - westfälishen Kohlenrevier wird der „Frkf. Ztg.“ über das Verhalten der Bergleute geschrieben : : 4 E,

Die Bergarbeiterversammlungen werden wieder häufiger: meist baben fie den Zweck, Stellung gegen die Entlassungen von Arbeitern zu nebmen, die jegt häufiger vorkommen. So fand am Sonntag in Essen cine von mehreren hundert Bergleuten besuhte Ver- sammlung statt, die gegen das Verfahren der Gr: der Zehe „Hercules" protestirte. Dort soll etwa 30 Bergleuten gekündigt worden sein, während vor ganz kurzer Zeit erst eine Anzahl Arbeiter österreichisher Nationalität auf diefer Zeche ein- gestellt worden sein sollen. Besonders scheint die Bergleute die Ent- lassung des Bergmanns Fischer aufgeregt zu haben, der sich wegen des vermittelnden Standpunktes, den er im Strikejahre 1889 eingenommen hat, eines guten Ansehens erfreut, und Vorsizender des sog. neuen Verbandes ift. :

Für die Arbeiter der Fabrik Marie Astruc in Bühl bei

Gebweiler, die wegen einer Lohnverkürzung um 100/96 am 16. d. M. die Arbeit niedergelegt haben, wird in einem Aufruf des „Vorwärts“ um Unterstüßung gebeten. Beschäftigt waren in der Fabrif 750 Arbeiter. (Vgl. Nr. 48 d. Bl.) In Köln baben die Socialdemokraten in einer stürmischen VBer- fammlung am Montag beschlossen, die „Köln. Arbeiter-Zeitung“ für die Partei zu übernehmen, dem Verleger 2000 A baar auêzuzahlen und weiter zu entshädigen. Das Blatt erscheint vom 1. April d. I. ab als Eigenthum der Kölner focialdemokratischen Partei unter dem Titel „Rheinische Zeitung“, Organ für die Interessen der focial- demokratischen Partei der Kreise Köln-Stadt und Köln-Land, Mül- beim, Wipperfürth, Gummersbach, Aachen, Koblenz und Trier.

In Charlottenburg und Schöneberg bei Berlin fanden am 18. und 19. d. M. Versammlungen von Gaësanstalts-Arbeitern statt; eingeladen waren alle im Beleuchtungswesen beschäftigten Arbeiter. Die Versammelten vervflichteten sich in einer Refolution, dem socialdemokratishen Fachverein der Gasanstalts-Arbeiter und Berufsgenossen Berlins und Umgegend beizutreten. E

_ Auf den Antrag des Ober-Staatsanwalts in Leipzig hat, wie die Zeitungen berihten, das Reichsgericht unterm 22. d. M. beschlossen, gegen die in Berlin verhafteten Anarchisten die Untersuhung wegen Hochverraths zu eröffnen. In Haft befinden ih noch Kaufmann Ärendt, Schuhmacher Artelt, Steindrucker Biel, Dandlungsgehilfe Herzberg, Klavierarbeiter Kamien, Drechsler Müller, Gemüsehändler Radau, Obst- und Gemüsehändler NRennthaler, Schuh- macher Ruff und Schneidermeister Tebs. E

__ In Venedig sind, wie der „Voss. Ztg.“ telegrappis gemeldet wird, die Tabackarbeiterinnen der Königlichen Tabakfabrik aus- ständi g, sie verlangen Stüklohn, Gleichstellung der drei Arbeiter- klassen und besseres Material. Ein Theil der Arbeiterinnen hat die Arbeit bereits wieder aufgenommen. Da Unruhen befürchtet werden, i die Fabrik militärisch beseyt worden.

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Slaals-Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 25. Februar

1892.

Weltausstellung in Chicago. Der „Köln. Ztg.“ zufolge sind auch die Firmen Stumm in Neunktkirc{en und Krupp in Essen neuerdings entschloffen, die Weltausstellung in Chicago zu beshicken.

Literatur.

Rechts- und Staatswissenschaft.

Das neueste, 2. Heft der „Monatsschrift für Deutsche Beamte“, herausgegeben vom Kaiserlichen Regierungs-Rath Dr. jur. L, Wilhelmi (Verlag von Friedr. Weiß Nachf. in Grünberg i. Scl.), enthält unter anderem folgende beachtenswerthe Artikel: Meichs- Beamtenrecht. Preußisches Beamtenrecht. Württembergisches Beamtenrecht. Das neue Einkommensteuergesez. Anrechnung der Militärdienstzeit auf das Dienstalter der Civilbeamten. Die Eisenbahnbeamten - Begräbnißkasse in Berlin. Die Flüssig- machung der sogenannten Gnadenbewilligungen. Zum Pensions- recht der Lehrer und Lebrerinnen an den preußischen öffentlichen Volksschulen. Anstellung von technishen Subalternbeamten in Preußen. Erhöhung der Beamtengehälter in Sachsen-Weimar- Eisenach. Aus Parlamentspapieren. Reisebilder aus dem Elsaß. Die Nothwendigkeit, den deutshen Schriftstil zu verbessern. Cautionen der Beamten und Unterbeamten der NReichs-Post- und Telegravhenverwaltung und der Reichédrucerei. Rang und Uniform der Negierungs- und Forsträthe und der Oberförster (Titulatur-Forst- meister). Annahme von Nebenbeschäftigungen seitens der Kreis-

secretäre. Philosophie.

Gustav Engel: Die Bedeutung der Zablenverhält- nisse für die Tonempfindung. 1892. Dresden, Richard Bert- ling. Es besteht diese Abhandlung aus zwei Abschnitten : 1) über Vergleihungen von Tondistanzen, 2) die Zahl als Grundlage von Melodie und Harmonie. In dem ersten wird die Frage unter- sucht, ob diejenigen Zahlenverhältnisse, welche factisch die Grund- lage der Tonkunst bilden, auch für die nah psychopbysisher Methode gevrüfte Tonempfindung als das Grundlegende, Entscheidende gelten fönnen. Geometrisde Verhältnisse, das der Octave 1:2, das der Quinte 2: 3, das der großen Terz 4 : 5, entscheiden für das musikalische Gebör, und infolge dessen gilt dem Musiker jede Octave, jede Quint, jede Terz als dieselbe Distanc, mag sie hoch oder tief liegen: von der hohen oder tiefen Lage bängt aber der arithmetische Werth des Zakblenverbältnisses ab, indem z. B. C, e, ct, c? je 64, 128, 256, 512 Sdwingungen in der Secunde vollenden und fomit e um 64 Schwingungen schneller als C, c! um 128 S{wingungen schneller als c, c? um 256 Schwingungen schneller als c! ist. Psycho- vbvsiker ersten Ranges und zwar Mundt in Leivzig mit seinem Schüler Lorenz und Stumpf in München find darüber in_ einen heftigen Streit gerathen, der in Mundt's philofophischen Studien und in der von Ebbinghaus und König geleiteten Zeitschrift für Psvchologie und Physiologie der Sinnesorgane innerhalb der Sahrgänge 1890 und 1891 zum Auêstrag gebracht worden it. Es ershien auch für die Musikwissenshaft nit un- wesentli, dazu Stellung zu nehmen, und für diese Aufgabe standen dem Verfasser obiger Abhandlung außer seinem musikalish geübten Gehör auch noch die besten für diesen Zweck geeigneten afustishen Instrumente, nämlih eine große Zabl von Appun und König gefertigter Stimmgabeln mit Resonanzkasten von t bis et reichend zu Gebot. Er fonnte, darauf gestüßt, zu dem Resultat fommen, daß bei dem Versu, Distanzen von Tonhöhen nach dem bloßen Klanggefühl ohne alle Rücksicht auf das Intervallgefühl zu schâten, das Urtheil wohl um ein geringes von dem musika- lishen Distanzgefühl abzuirren und die Mitte zwischen zwei Tonhöhen etwas böber anzugeben vermag, als es nach dem Intervall- gefühl geschehen würde, fand aber dafür in Ueber- einstimmung mit Stumpf die erklärende Ursache theils in der Täuschung des Gehörs durch Einmischung von Obertönen, theils in der Begünstigung, welhe einige Tonregionen vor anderen durch die größere Anzahl der in ihnen wahrnehmbaren Töne haben. Sodann wandte er sich zu den in der Tonkunst unbestritten allein gültigen Zahlenverhältnissen und untersuhte von neuem die rage, wie die Gesetze, welhe unserer Melodie und Harmonie zu Grunde liegen, zu erflâren seien. Die alte Leibniz-Euler'sche Theorie von den einfachsten geometrischen Verhältnissen, die Oberton- und Klangver- wandtschaftstheorie, die Schwebungstheorie von Helmholy und Moriß Hauptmanns die Zakblenverhältnisse logisch umdeutende Theorie boten ih ibm hier zur Betrachtung. Er suchte zu zeigen, daß sie alle einen Beitrag zu der Erklärung liefern, aber die voll- ständige Erklärung nur in ihrer Totalität zu bieten vermögen, und zwar in der näheren Weise, daß Leibniz, Euler und Hauptmann, dessen Beweis aber einer Revision bedurfte, das entscheidendste Wort hierbei gesprochen haben. Wie weit ihm dies gelungen, fann in einem furzen Referat nicht zur Entscheidung gebraht werden ; doch mögen Musiker, die ein Interesse für die wissen]aftlih erklärbaren Principien ihrer Kunst haben, und Philosophen und Naturforscher, die der Tonkunst befreundet sind, auf die Abhandlung hingewiesen fein.

Dichtkunst. :

Gedenkbut eines Sch{leswig-Holsteiners aus fünf Jahrzehnten. Gedichte von Karl Heinrih Keck. Erster Theil : Politishes. Gotha, Verlag von Friedr. Andr. Perthes, 1892. (Pr. 2 4 40 „). Der bekannte schleswig-holsteinische Dichter hat in diesem Buche die Denkwürdigkeiten seines bewegten Lebens in poetisher Form zur Darstellung ebraht. Zunächst schildert er seine Theilnahme am ¿fentlichen Leben in politischen und patriotishen Liedern mit vorwiegend localer Fâr- bung, aber mit fkräftigem, deutschem Pulsshlag. Was, wie er sagt „in holden Träumereicn auf anderen Fluren dichterisher Er- fahrungen und Erlebnisse ihm aufgeblüht“, das hat er für die fol- genden Theile aufgespart. Aber au seine politischen Lieder sind feineêwegs „garstige“', sondern bekunden eine dichterishe Eigenart von abtungwertber, nah Schönheit der Form ringender Gestaltung®s- kraft. Von besonders vollem und warmem Klange find die Lieder auf unser Kaiserhaus. i S

—n. „Franceóca da Rimini“. Tragödie in fünf Akten von Martin Greif. Deutsche Verlags-Anstalt. Stuttgart, Leipzig, Berlin, Wien. 1892. Preis 2,50 #, elegant gebunden 4 #4 Das tragische Schiksal der Franceöca da Rimini dramatisch zu gestalten, ist ein Problem, an dem sih Greif nicht als erster ver- sucht hat. Er hat als Lyriker wiederholt Proben eines tüchtigen Könnens abgelegt und ist auch auf dramatischem Gebiet kein Neuling. Doch sind feine Dramen bisber auf der Bühne nit recht heimisch geworden. Ob es ihm gelingen wird, mit diefer Tragödie auf den Brettern festen Fuß zu fassen ? Wir zweifeln, obne die hohen dichterishen Schönheiten des Werks zu verkennen. Die

dlung ist einfah und übersihtlich aufgebaut, auch wobl geeignet, Theilnahme zu erwecken und bis zum Sue, Paolo’'s Ver- bannung, zu steigern. Aber fic bis zum Ende festzuhalten , hat sich die Kraft des Dichters als ARBLARgNG erwiesen, und diefe Empfindung dürfte, wie sie sh bei der Lectüre unwillkür- lich aufdrängt, bei der Aufführung noch \chärfer hervor- treten. Der Dichter erweckt niht den Glauben an die wie mit Elementargewalt unwiderstehlich die Herzen der Liebenden durch- ¡uckende Leidenschaft, und diesen Mangel an dramatischer Kraft farin weder die Schönheit dec Sprache noch die Feinheit der Charafteriftik

c erseßen. Der verbängnißvolle Shwur, den Lanziotto vom Brude, fordert, ersheint nicht genügend motivirt, und Montefeltro vollends der Vertreter der strafenden Gerechtigkeit, erinnert etwas star? an den

deus ex machina der Alten.

Erst vor wenigen Wocen sind 1 Bibliothek der deutschèn und ausländischen Klassiker des Bibliog zen Instituts in Leipzig und Wien die vortrefliden Ausgaben von Hauff's Werken und Bürgers Gedichten erschienen, jetzt erfreut uns die Verlagshandlung mit zwei ähnlichen Gaben, indem soeben erschienen: „Eichendorff?s Wer fke*, mit Eichendorf's Leben, mit Einleitungen und mit er- läuternden Anmerkungen berausgeyeben von Dr. Nich. Diege, 2 Vände (Preis in elegantem Leinenband 4 #4, in Saffianeinband 6 #4) und „Gellert’s Dichtungen“, mit Gellert’'s Leben, mit Einleitungen und mit erläuternden Anmerkungen herausgegeben von Dr. A. Schullerus, 1 Band (Preis in elegantem Leinenband 2 Æ, in Saffian- einband 3 -6) Eichendorf's Werke finden auch heute noch eine große Anzabl wärmster Verehrer. Obwohl der moderne Geschmack der Literatur in andere Bahnen eingelenkt ist, weiß doh ein großer Kreis von Freunden unserer älteren Literatur die vorzüglich-n Leistun- gen der romantishen Scbule nah wie vor boczushäßen. Die dichte- rische Freude an den Wanderungen durch duftende Wälder und Thaler, der Eichendorf einen so begeisterten Ausdruck verlieben hat, wird ihren Eindruck auf alle für wahre Poesie empfänglihen Ge- mütber nie versagen. Eichendorf's Werken voran geht eine fesselnde Schilderung der Lebensschicksale des Dichters, an die ih cine treffende und feinsinnige Beurtheilung seiner Werke, beides aus der Feder Diete'ss ans{hließt. In Schullerus" Bearbeitung von Gellert's Dichtungen werden uns zunächst die poetishen Werke des beliebten Volfksdichters geboten, dana folgt eine gesdhickte Auswahl der „Moralischen Gedichte“ und der „Geist- lien Oden und Lieder“; den Beschluß machen einige der be- rühmtesten Briefe Gellert's. Unter Zugrundelegung des gleichen Bearbeitungéplans wie bei Hauff und Bürger herausgegeben von gründlihen Kennern der Eichendorf’s{hen und Gellert'shen Muse, ieten die neuen Erscheinungen der Mever’schen Klassiker-Bibliothek in forgfältigster Ausführung alles das, was der heutige Leser zum Verständniß der älteren Autoren bedarf. Auch die neuen Ausgaben sind aufs vortrefflihste ausgestattet: bolzfreies, gutes Papier, klarer Druck, gediegener Einband; hervorzuheben sind noch die Porträt- beigaben Eichendorf's und Gellert's, welhe in fünstlerisch aus- geführten Kupferstihen die Werke zieren.

Volkswirthschaft.

Taschen- Kalender 1892 zum Gebrauche bei Hand- habung der Arbeiterversiherungsgeseße für Behörden, Berufsgenossenshaften (Genossenschafts- und Sectionsvorstandsmitglie- der, Vertrauensmänner, Mitglieder der Entschädigungs-Feststellungs- Commissionen, Versicherungsanstalten, Genossenschafts- 2c. Beamte), Schiedsgerichte, Krankenkassenvorstände, Rechtsanwälte, Aerzte u. f. w. Nach amtlichen Quellen zusammengestellt und herausgegeben von Buschmann, Geschäftsführer der Ziegelei-Berufsgenossenschaft, G ö tze, ervedirendem Secretär im Reichs-Versicherungsamt. Verlag der Liebel- {hen Buchhandlung, Berlin. 811 S. Kl. 80. 2 Theile (1. Theil in Leder gebunden). Preis 6,25 A In dem IV. Jahr- gange ist auch das Krankenversicherungsgeseß durch die wih- tigsten der im Laufe der Zeit bekannt gewordenen gericht- lichen Erkenntnisse und fonstigen Entscheidungen erläutert worden. Sodann haben die Erläuterungen zu den Unfallversicherungsgefeßen auf Grund der nach dem Abschluß der früheren Jahrgänge erlassenen zahlreichen Bescheide und Entscheidungen der maßgebenden Behörden, insbesondere des Neichs-Versicherungsamts, vielfache Erweiterungen und Ergänzungen erfahren. Ganz besonders wichtig sind ferner zur näheren Verständigung auf dem bisher noch wenig ershlossenen Ge- biete der Invaliditäts- und Altersversicherung die erstmalig in aus- führliherer Weise gebrahten Angaben über die Organisation dieser Versicherung und vor allem die für die künftige Behandlung gleicher Fragen grundlegenden Entscheidungen des hier endgültig zuständigen Neichs - Versicherungsamts. Die Beschaffung des neuen, ebenfalls wieder in 2 Theilen erscheinenden Jahrgangs des Kalenders, dessen Aenderungen und Verbesserungen sih im einzelnen nicht herzählen lassen, dürfte bei den vorgenommenen Erweiterungen für alle bei der Durchführung der Arbeiterversicherunng betheiligten Stellen 2x. sich empfehlen, da der Kalender das gesammte Geseßesmaterial mit allem Zubehör in einem handlihen Nachschlagebuch in übersichtliher Weise für den Gebrauch vereinigt und somit einen zuverlässigen Ueberblick über die Rechtslage in Fragen der Arbeiterversicherung ermöglicht.

Wegweiser zur Aufstellung von Arbeitsordnungen auf Grund des Arbeitershußgeseßes vom 1. Juni 1891. Von Dr. von Rüdiger, Regierungës- und Gewerbe-Nath. Zweite Auflage (Berlin, Carl Heymann's Verlag, 1892) Preis 2 #4 Das Arbeiter- \{huBgeset tritt am 1. April in Kraft und vier Wochen nahher müsen in allen Fabrifen mit mindestens zwanzig Arbeitern Arbeitsordnungen erlassen sein. Um dieser Verpflihtung nachzukommen, werden die Arbeitgeber den vorliegenden Wegweiser, der fie über die einshlägigen Verhältnisse genau orientirt und ihnen auch als Muster einige Normalarbeitsordnungen“ vorführt, mit Nußen gebrauchen können. Er sei den Arbeitgebern bestens emvfoblen.

Natur- und Völkerkunde.

Der Weltpostverein und der Wiener Postcongr Von F. Jung, Kaiserlihem Postinsvector in Berlin. Mit gravbishen Darstellungen. Leipzig, Verlag von Dunker und Hum- blot, 1892. (Sonderabdruck aus Schmoller's Jahrbuch für Geseß- gebung. X VI. Jahrgang, 1. Heft). In gedrängter Uebersicht giebt die kleine Schrift eine Darstellung der bisherigen Entwickelung der Meltvost und der neuesten Fortschritte, die der Weltpostcongrez vom Fabre 1891 in Wien gezeitigt hat. Nach einer Borgeschichte des Congresses werden die Aufgaben und der Verlauf des leßteren dar- gelegt. Als das wichtigste Ergebniß wird der Beitritt der britischen (Colonien Australasiens gebührend gewürdigt und dann Form und Inhalt der neuen Verträge sowie die dadurch eingeführten Verkebrserleihterungen im Postwesen besproben. Graphische Darstellungen auf befonderen Beilagen veranschaulichen die außerordentlihe Zunahme des Post- verkehrs im Deutschen Reiche und im ganzen Gebiete des Welkpost- vereins, wie sie si in dem Zeitraum von 1874—1889 ergeben hat. Der gesammte Weltpostverkehr, d. i. die Zabl aller in den Ländern des Weltvostvereins aufgelieferten Postsendungen, belief sih danach im Jahre 1873 in den heute zum Weltpostverein gehörigen Ländern auf rund 3300 Millionen Sendungen jährlich und ist bis 1889 auf 15 000 Millionen Sendungen jährli, bezw. auf 41 Millionen Sen- dungen täglich gestiegen. Unter jenen 15 Milliarden befinden sih rund 7000 Millionen Briefe, 1600 Millionen Postkarten, 5700 Millionen Druck- sachen, 100 Millionen Waarenproben, 220 Millionen Werthfendungen, 40 Millionen Postanweisungen, 260 Millionen Pakete, 60 Millionen MBertbsendungen, 40 Millionen Post-Auftrags- und Nachnahmesendungen. Der Postverkehr der Welt hat sich mithin seit der Gründung des MWeltvostvereins verfünffaht, auch die Zabl der ihm dienenden ost- anstalten ist von 85 443 auf 169795 gestiegen, und von wirthschaft- liden Werthen, soweit folhe auf den Sendungen angegeben sind, vermittelt die Weltpost jährlich mehr als 67 Milliarden Mark. Nach dieser Darlegung der dur die Weiterentwickelung des Weltpostvereins so enorm gesteigerten Verkehrsleistungen bespricht der Verfaffer noch die Fortbildung der Grundgeseße des Vereins, feiner Organisation und feines Abrechnungswesens sowie die Rückwirkung der Vereins- bestimmungen auf die innere Geseßgebung der Einzelländer und die

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