1892 / 50 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Feb 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Häuser binziehen, daß dadur erbeblihe Nachtheile entstehen, so möchte er doch das nahweisen. Kann er das nicht, so sollte er sih doch gerade von seinem Standpunkt aus freuen, daß die Telegraphen- verwaltung so viel geleistet hat, daß diese große Ausdehnung der Fernsprecher und Telegraphen sowohl auf dem Lande als in den Städten stattgefunden hat, ohne daß wir Streit mit den Haus- besißern gehabt haben. Im Gegentheil, es ist sogar von vielen Haus- besißern das gewünscht worden, und der Grund davon ist ein ganz einfacher, und der is auch von dem Herrn Abgeordneten hervor- geboben, obgleih er die richtigen Felgen nicht daran geknüpft hat, nämlich daß wir die Dachreparaturen auf die Telegrapbenkasse über- nebmen, und zwar ist dies ein solches Object, daß allein in Berlin im vorigen Jahre 500 000 A wir baben einen eigenen staff von Arbeitern, Dachdecktern, die alle diese Dächerreparaturen vornehmen für diesen Zweck ausgegeben sind. Wie gesagt, wir beobachten darin das weiteste Entgegenkommen, die größte Coulanz. Sollte das in dem cinen Falle oder anderen von einer untergeordneten Behörde unterlassen sein, das ist ja mögli, das räume ich dem Herrn Ab- geordneten gern ein —, so habe ich doch das Vertrauen zu dem Berliner, daß ex ch nicht. viel. gefallen läßt. von, den untern Organen der Behörde, daß er sein Recht bei der oberen Behörde sucht, und da wird er es bekommen,

Nun fommt ein zweiter Umstand binzu, weshalb die Aufstellung der Telephonstangen auf dem Dach dem Eigenthümer nicht uner- wünscht ist: das ist die Beseitigung der Blißgefahr, welche da- durch berbeigefübrt wird: denn gerade die Televhone bilden natürliche und wirksame Blißableiter. Wenn Sie verfolgen, wie wenig Blib- {läge in Berlin in den leßten Jahren, seitdem die Fernsprechein- ridtung hier besteht, verhältnißmäßig stattgefunden haben, dann werden Sie auf die Thatsache hingeführt werden, ein wie mächtiger Nunen mit der Einführung der Telephondrähte verbunden ist: das wissen die Hausbesizer sehr gut. Im Anfang war zwar auch eine Agitation gegen die Sache im Werk, und zwar ziemli übereinstim- mend mit der Agitation, die gegen den § 7a worauf wir noch fommen werden jeßt in Scene geseßt ist, und zwar von den Fa- brifanten der Bligableiter, die behaupteten, es sei außerordentlich ge- fäbrlib, die Fernsprecheinrihtung auf den Dächern anzubringen, die Hausbesißer müßten sich deshalb Blißtableiter anschaffen. Das war eine allgemeine Agitation, und das war eine der finsteren Mächte, mit denen wir zu fämpfen batten bei der Ausbreitung der Fernsprecheinrihtung. Es war eine wirklihe Besorgniß in die Gemüther der Hausbesitzer durch diese Agitation der Bliyableiterfabrikanten gekommen, sodaß wir die größte Muübhe hatten, die Leute eines Besseren zu belehren. Es ist uns das endli gelungen, wie wir ja solcher verfehlten Agitationen bisher immer noch Herr geworden sind, denn bedeutend is die Macht der Wabrheit. Jett ist ja allgemein bekannt, daß nihts mehr gegen den Blitz {ütt als die Fernsprechleitung,- und das erleichtert uns deren Einrichtung.

Nun möchte ih noch sagen : wenn in einzelnen Fällen die Anzahl der Oberdrähte über Gebühr zunehmen sollte, so steht uns das Mittel der unterirdischen Legung zur Verfügung, und wir haben davon gerade infolge Bewilligungen des hohen Hauses reihlich Gebrauch ge- mat. Es sind vor mehreren Jahren mehrere Millionen bewilligt, um in Berlin, Hamburg 2c. die Fernsprechleitung in denjenigen Straßen, wo sie oberirdisch überhand zu nehmen drohte, unterirdish zu legen. Das kann natürlich nur allmählich geschehen, weil es mit großen Kosten verbunden ift. :

Endlich hat der Herr Abgeordnete darauf eremplificirt, daß wir ja das Exvpropriationsreht besißen. Das weiß ich sehr wohl. Wenn aber die Telegraphenverwaltung, die auf die größte Schnelligkeit in ibren Ausführungen angewiesen ist, alle die Formen und Vorschriften, Fristen und Bedingungen wahrnehmen wollte, die mit den Anfor- derungen der Erpropriation, welche in den einzelnen deutschen Bundes- staaten überall verschieden lauten, verbunden sind: dann darf ih dem Herrn Abgeordneten versichern, daz wir mindestens um zehn Jahre in der Entwickelung des Fernsprebnetzes uns im NRückstand befinden würden.

Nun hat der Herr Abgeordnete exemplificirt auf fremde Gefeßz- gebungen. Ja, die kennen Sie nicht, das geht deutlih aus Ihrer Rede bervor. Jch habe zufällig ein Gese von Ungarn mit. In dem Gesez heißt es ausdrücklich und ich glaube, daß in der Schweiz und anderen Staaten, besonders in Frankreich, ähnliche Bestimmungen bestehen —:

Die Haus- und Grundeigenthümer und Besißer sind verpflichtet, obne Anspruch von Entschädigung zu dulden, daß die Leitungen der der Gemeindebenüßung dienenden Telegraphen, Telephons und elet- trishen Signale über ihre Gebäude und Gründe im Luftraume in der vom Minister für öffentliche Arbeiten und Communicationen von Fall zu Fall zu bestimmenden Höhe auf Kosten der Unter- nehmung in der Weise geführt werden, daß hierdurch die unum- \chränkte Benüßung der Realität nicht behindert werde.

Wir gehen gar nicht so weit; wir verlangen in diesem Gesetz uicht eine einzige Bestimmung, wonach die Grundeigenthümer ausdrücklich verpflichtet werden sollen, es zu gestatten, weil wir bisher auf dem friedlichen Wege den beiderseitigen Interessen gereht geworden und zu unserem Ziel gekommen sind. Weshalb wollen Sie dieses friedlihe Ein- vernehmen, welches zum Segen dcs Ganzen gereicht und niemandem geschadet hat, hier ören ? Denn wenn wir die leßte Consequenz aus Ihren Ausführungen, verehrter Herr Abgeordneter, ziehen, so würde es die sein, daß wir einen Paragraphen beantragen, wonach die Telegraphenverwaltung das Necht bekommt, über die Grundstücke zu gehen, und zwar unent- geltlih, wie es hier in dem eben verlesenen Geseß der Fall ist. Es ist in der That von uns eine große Enthaltsamkeit gewesen. Der Dank dafür ist nun der, daß die Herren Freisinnigen immer wieder mit solchen Anträgen kommen, die wir seit 14 Jahren {hon be- fämpfen und abgeschlagen haben, die aber wie die Köpfe der lernäischen Hydra immer wieder herauswahsecn. In der Commission ist das ausführlih widerlegt.

Ich glaube, diese Gründe genügen in der That, dem Antrage die genügende Majorität nicht zu verschaffen. (Bravo.)

Abg. Dr. v. Bar (dfr.): Unausführbar scheine ihm das von seiner Partei gewünschte Verfahren nicht zu sein. Von der Verwaltung teien den Interessenten bisher häufig unbillige Opfer auferlegt worden, indem man ihnen gesagt habe: ihr bekommt nur unter der Bedingung eine Leitung, daß ihr 20 bis 30 andere Drähte über eure Häuser führen laßt. Auch in der Schweiz werde nit nur für directe Schäden, sondern auch für die aus dem Vorhandensein einer solchen Masse von Drähten hervorgebenden Unannehnmlichkeiten Entschädigung gewährt. Die Bedenken des Staatssecretärs erschienen seiner Partei

unbegründet ; sie wolle mit ihrem Antrage ja nur das Recht des Eigen- thums wahren. Es folle ein Gesecy erlassen werden, iw dem bestimmt werde, daß unter gewissen Vorausseßungen der Eigenthümer die Führung von Drähten über sein Grundstück gestatten müsse. Jett liege das vollkommen im Belieben der Verwaltung.

Abg. Schrader (dfr.): Es fei der Grundsaß des Staats- fecretärs, unter feinen Umständen der Gesetzgebung etwas zu geben, was er im Wege der Verwaltung machen könne. Er (Redner) müsse zurückweisen, daß der Staatssecretär die sachlichen Ausfüh- rungen mit agitatoris{en Bestrebungen in Verbindung gebracht habe. Die Partei sei einfah von der Erwägung ausgegangen, daß rechtlid niemand verpflichtet sein fönne, etwas zu leiden, wofür er feine Entschädigung bekomme. Wenn einmal ein Monopol einge- führt werde, müsse es jedem zu denselben Bedingungen zu Gebote stehen. Ein Hausbesitzer aber, über dessen Haus die Verwaltung die Leitung führen wolle, müsse härtere Bedingungen auf sih nehmen, als ein anderer: dadurch sei die Gleichheit vor dem Gesez nicht gewahrt. Die Schäden seien keineswegs unbedeutend. Die halbe Million Mark Dachauébesserungskosten seien ja nicht unershwinglih, aber immerhin einigermaßen erbeblih. Zu diesen unmittelbaren Schäden komme eine Menge mittelbarer, sodaß es fich in der That nicht um eine Kleinig- feit handele, sondern um ziemliche Unbequemlichkciten. e

Abg. von Vollmar (Soc.): In Fragen des öffentlichen Wohls ständen die Socialdemofraten wesentlih anders, als die beiden Bor- redner. Sie seien der Meinung, daß, wo cin wirkliches Interesse und das Wohl der Allgemeinheit in Frage ständen, unter allen Um- ständen das Privatinteresse zurückzustehben habe, felbst mit gewissen Opfern. Gegen die Forderung, daß ähnliche gesetzliche Bestimmungen über die den Grundeigenthümern aufzuerlegenden Verpflichtungen, wie in anderen Ländern, auch hier getroffen würden, habe er nichts einzuwenden. Hier handele es sich aber darum garnicht, sondern darum, daß das Belieben der Verwaltung maßgebend dafür sein solle, wie in diesen Dingen verfahren werden solle. Dem könne feine Partei nicht folgen. Wenn wirkli ein so angenehmes Verhältniß bestehe, wie der Staatsfsecretär behaupte, dann bedürfe die Verwaltung solcher weitgehenden Machtvollkommenhecit gar nicht. Um was es sih hter handele, sei das: ist eine öffentliche Einrichtung zu betrachten als ein Beneficium, welches in das Belieben der Verwaltung gestellt ist, oder ist sie ein allgemeines Neht Aller? Seine Partei sei der leßteren Ansicht, und aus diesem Grunde werde sie für den Antrag Schrader stimmen, ohne sihscine Grundsäße zu eigen zu machen.

Abg. Schrader (dfr.): Zwischen dem Abg. von Vollmar und dem Abg. Dr. von Bar könne er keine wesentlihe Verschiedenheit der Auffassung entdecken. Aber die Entschädigungspfliht erkenne feine Partei an, fonst fäme man ja zu ganz unhaltbaren Verhältnissen, dann fönnte man ja ebenso gut jemandem Haus und Hof ohne Entschädigung nehmen.

Hierauf wird der Antrag Bar abgelehnt, Z 4b unver- ändert angenommen. :

S4 c sagt, daß die für die Benugung von Reichstelegraphen und Fernsprechanlagen bestehenden Gebühren nur auf Grund eines Gesehes erhöht werden können, und daß eine Aus- dehnung der gegenwärtig bestehenden Befreiungen ebenso nur auf Grund eines Geseßzes zulässig sein soll.

Die Abgg. Dr. von Bar (dfr.) und Gen. wollen den S 4c wie folgt fassen: „Für den Betrieb der Telegraphen- und Telephonanlagen des Reichs bestimmt ein Geseß über die Bedingungen der Benuzung, über die zu erhebenden Gebühren und über die von solhen zu gewährenden Befreiungen. Bis zum Erlaß des leßteren Geseßes bleiben die gegenwärtig gültigen Bestimmungen in Kraft, insoweit sie nicht durch SS 4a, 4b und 4d geändert sind.“

Abg. Dr. von Bar (dfr.): Was seine Partei beantrage, wider- streite keineswegs der Verfassung. Der Reichstag könne niht auf eine geseßliche Regelung dieser Sache ganz verzichten. Es sei Pflicht des Reichstags, analog dem Postgeseß auf die Einführung des Re- gals ein Telegraphengeseß folgen zu lassen, das die Gebührenpflicht und den Contrahirungszwang regele.

Abg. Dr. Hammacher (nl.): Er sei der Meinung, daß der Antrag Bar sehr wenig fördere. Es folle die Seen dur Gesetz geregelt werden. Aber wie nun, wenn die Regierung kein Gesetz vorlege oder man sih über feine Grundlagen nicht ver- ständige? Die Benußung des telegraphischen Nad tindlenites sei von folher Bedeutung für das Land und es vollzögen sich auf diesem Gebiete so vicle Fortschritte, daß es nur zu beklagen wäre, wenn das Reich, nah Annahme des Antrags Bar, wegen Mangels eines Gesetzes den Fortschritten nicht folgen könnte. Ueber die \taats- rehtlihe Seite der Frage wolle er sih nicht äußern, nur sei es ein Irrthum, daß dem Reichstag auch in früheren Jahren wieder- holt von der Post: und Telegraphenverwaltung Conventionen vor- gelegt seien, die niemals hier im Hause auf Widerspruch gestoßen, sondern immer bereitwilligst angenommen seien. Das Hauptbedenken liege für ihn gerade auf dem Gebiet der internationalen Ab- machungen. Man könne die Telegraphenverwaltung nicht vinculiren, ohne wichtige Interessen zu schädigen. Er fehe auch gar kein Bedürf- niß für die Annahme des Antrags Bar ein; an der Hand der Erfahrung könne man nicht zweifeln, daß die Verwaltung eine den Fortschritt hemmende Telegraphenordnung nicht einführeit werde: deshalb bitte er um Ablehnung des Antrags Bar.

Commissar des Reichs-Postamts, Wirklicher Geheimer Ober-Post- rath Dr. Dambach: Er könne nur dringend bitten, den Antrag des Abg. Dr. von Bar abzulehnen. Es fei zunächst die Frage auf- geworfen, ob der Antrag eine Verfassungsänderung enthalte. Er wolle auf diesen Punkt gar nicht weiter eingehen, nur das dürfe er, da neulich einmal von der Meinung der Staatsrechtslehrer gesprochen sei, feststellen, daß alle Staatsrechtslehrer darüber einig seien, daß auf dem Gebiete der Telegraphie die Festseßung der Gebühren, die Feststellung der Höhe von Telegraphengebühren nicht durch Gesetz zu regeln sei. Aber, wie gesagt, er lege auf diesen Punkt augenblicklich gar feinen Werth. Er glaube, daß der Antrag des Abg. Dr. von Bar in der Praxis undurchführbar sein würde. Es folle also ein Gesetz erlassen werden über die Eg der Benußung. Ja, gegen- wärtig seien die Bedingungen der Benußung der Telegraphen in der Telegraphenordnung niedergelegt. Diese Telegraphenordnung sei ein ziemlich dickleibiges Werk, und die Herren könnten, wenn fie es fich einmal ansehen wollten, sich sofort überzeugen, daß sie eine Reihe von Bestimmungen enthalte, die selbstverständlich in gar kein Gesetz auf- genommen werden könnten, wie über die Frage, wie ein Telegramm aussehen müsse, wie es geschrieben fein müsse, wie es mit der Auf- chrift und Unterschrift sein müsse. Das Alles seien Dinge, die un- möglich in ein Geseß hinein fönnten. Er glaube, man werde der Telegraphenverwaltung dasselbe Necht geben müssen, wie der Postver- waltung, der nah dem § 50 des Postgeseßes auch das Recht gegeben sei, alle diese Bedingungen auf dem poftalischen Gebiete im Ver- ordnungswege durch ein Reglement durch die Postordnung zu regeln; und bei der vollfo1nmenen Homogenität dieser beiden Verkehrszweige liege es, glaube er, in der Natur der Sache, daß man der Telegraphen- verwaltung das gebe, was die Post bereits habe. Endlich aber, mit dem Schlußsaß des Amendements des Abg. Dr. von Bar würde man die Telegraphenverwaltung im Augenblick vollständig festlegen, und die Telegraphenverwaltung könnte, wenn dies Amendement an- genommen würde, bis zum Erlaß eines späteren Gesetzes nicht die geringste Verbesserung einführen. Es sage der Schlußsa des Amendements: bis zum Erlaß des leßteren Gesetzes bleiben dic gegen- wärtig gültigen Bestimmungen in Kraft. Also wann bekomme man das Gefeß? Doch jedenfalls niht in vier Wochen. Es gehe eine ganze Reihe von Zeit darüber hin, und bis dieses Gese erlassen sei, müßten die gegenwärtig gültigen Be- stimmungen aufrecht erhalten werden, und wenn die Telegraphen- verwaltung die besten Erleichterungen für das Publikum herbeiführen wollte, wenn sie die Tarife heruntersezen wollte und dergleichen, so könne sie es einfach niht. Sie würde dur dieses Amendement vin- culirt sein, die gegenwärtigen Bestimmungen blieben aufreht erhalten.

Das sei ein Zustand, der selbstverständlih nicht eintreten könne, y, mit Rücksicht darauf, glaube er den Antrag stellen zu dürfen, À Amendement abzulehnen. n

Abg. Dr. von Bar (dfr.): Dem Abg. Dr. Hammacher beme, er, daß er nur von internationalen Postconventionen gesprochen bg, Wenn übrigens cin Geseß nicht zu stande komme, dann bleibe einfa& der gegenwärtige Zustand bestehen, und die Verwaltung habe vos, kommen die Actionsfreiheit, die ste bis jeßt besize. Ein Gesetz in [e Art des Postgesetzes sei durhaus nothwendig, wenn ein_Telegrapke». monopol geschaffen werde. Wenn der Wirkliche Geheime Ober- Post Dr. Dambach sage, man möge doch der Telegrapbenverwaltung dg: selbe Recht lassen wie der Postverwaltung, fo könne er dem durdzy: beistimmen. Man könne fogar der ersteren noh eine etwas größer Freihcit lassen mit Rücksicht darauf, daß sie sich noch in einem (x wielungsstadium befinde und sich immèr weiter ausdehne und wex. vollfommne. Die Telephonverwaltung in Schweden und Dänemz;t habe, .was Gebühren und Benußung der Anlagen betreffe, für dz: Publikum viel günstigere Bedingungen als hier, wo sie z. B. viel ;, hohe Gebühren fordere. Er müsse also dem widersprechen, daß de Reichstag zu viel Berechtigung iu Anspruch nehme, wenn er sein Ref an der Mitbestimmung der Telegraphenordnung wahren wolle Darum bitte er, seinen Antrag anzunehmen. N

Abg. von Vollmar (Soc.): Den Abg. Dr. Hammather - innere er an die Beschwerden, die hier im Reichstage von ver iedenen Seiten darüber laut geworden seien, daß die hiesigen Ge, bühren sowobl für Telegramme, als für Telephonverbindung wei böber seien, als anderswo, wie z. B. in Skandinavien, wo ties Berkehr obne jeden Vergleich höher entwickelt sei als in Deutschlan sowohl was Ausdehnung als was Billigkeit anlange. Man sei j Deutschland wesentlich hinter anderen Ländern zurückgeblieben uy sollte daher die Gelegenheit ergreifen, die geeignet sei, diesen B {werden abzuhelfen. Gerade der Reichstag müsse das Recht baben mitzuentscheiden über die Benugungsbedingungen und die Festseßung de Gebühren. Er sci mit dem Grundgedanken des Antrages Bar ei verstanden; nur wünsche er ihn in der Weise geändert, daß eine Au legung, wie sie der Vertreter der Regierung gegeben habe, in Zukunk auégeschlossen sei. Es sei auch kein Zeitpunkt festgeseßt, wann di Regierung ein Gese einbringen solle Es könute nach den (r: fahrungen, die man mit verschiedenen Anträgen gemacht habe, hieruit fehr lange dauern. Immerhin werde er für das Prinzip stimmen wie es tun Antrage von Bar festgelegt sei.

Abg. Dr. Hammacher (nl.): Der Abg. von Vollmar fell

die Sache so dar, als ob der Reichstag nah Annahme des An trages Bar in der Lage wäre, über die Telegraphengebühren zu beschließen. Das Zustandekommen eines Telegraphengc)etzes bäng jedoch ab von dem übereinstimmenden Willen der Regierung und de: Neichstages. Was der Antrag Bar wolle, werde also doch nitt erreicht.

Abg. Graf von Arnim (Rp.): Seine Partei stehe in diese Frage der Telegraphenverwaltung nicht anders gegenüber als der Post: und der Eisenbahnverwaltung. Ein Anlaß zu cinem Mißtrauen geger die Verwaltung, daß sie nicht selbst bemüht sein werde, die Gebübre möglichst herabzuseßen, sei niht vorhanden. Die Telegraphengebühren feien auch s{chon sowohl für den inländischen wie den ausländisden Verkehr bedeutend herabgeseßt worden. Jn allen großen Staatez Europas setze die Verwaltung die Gebühren fest. Die Gebühren für den Fernsprechanschluß seien ja meist unerheblich, aber die Anlagekosta: seien groß, und in anderen Staaten seien die Gebühren noch viel böber. Er bitte, den Antrag Bar abzulehnen.

Unter Ablehnung des Antrags Bar wird § 4e in da Commissionsfassung angenommen.

8 44, welcher die Unverlezlichkeit des Telegraphen: geheimnisses vorbehaltlich der geseßlich festgestellten Ausnahmen ausspriht, wird ohne Besprechung angenommen.

Nach Ÿ 5 soll mit Geldstrafe bis zu 1500 .s{ oder mi Haft oder Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft werden wer vorsäßlih entgegen den Bestimmungen dieses Gesetzes ein: Telegraphenanlage errichtet oder betreibt. i H

Abg. Dr. von Bar (dfr.) beantragt, statt „oder mit Has! oder Gefängniß bis zu sechs Monaten“ zu sagen: „welche in Falle des Unvermögens in Haft bis zu sechs Wochen ver wandelt werden kann.“

Abg. Dr. von Bar: Das Maximum der sogenannten Polizel strafe genüge durchaus für das einfache Delict des Eingriffs in ei Regal. Auch in England würden Contraventionen gegen das Tel: graphenregal in maximo nur mit 5 Pfd. Sterl. bestraft. Ma könne hier nit cine Strafe festsezen, die nur für eigentliche Crimina! delicte zulässig sei. Es wäre eine Verirrung des NRechtsbewußtscin: über die Polizeistrafe, hier cine höhere Strafe zuzulassen. Commissar des Reichs-Postamts, Wirklicher Geheimer Oker Postrath Dr. Dambach: Der Entwurf, der dem Reichstag vorgele;! worden sei zu dem Telegraphengesetz, habe erbeblih s{chwerere Straf gehabt, als die, welhe die Commission s{ließlich angenommen habe Man habe sich mit den Strafen der Commission einverstanden erklärt. Es liege diesem Antrag ein recht gesundes Princip zur Basis, lich alle diese Delicte nah der Strafprozeßordnung vor die Schöffe erihte zu bringen, und mit Rücksicht auf diese Competenzabgrenzu! Lane die Commission diese Strafen festgesetzt. Aber nun noch weit! herunterzugehen, und einen folhen Eingriff mit höchstens 600 A bestrafen oder mit Haftstrafe, dazu könne cer nicht rathen. Er b merke zunächst, es könnten do recht {were Dinge vorkommen, b denen es sih niht nur etwa um finanzielle Eingriffe in das Regi! handele, sondern bei denen das öffentlihe Interesse, das öffentlidt Wohl außerordentlih auf dem Spiel stehe, und für sehr {wer Dinge gehöre auch eine {were Strafe. Ja, es sei hier dem Richte der Spielraum gegeben, von 3 M an bis zu 1500 M zu gehen u von einem Tage Haft bis zu sechs Wochen und von einem Tage N fängniß bis zu ses Monaten. Es habe der Richter die volle lichkeit, je nah der Leichtigkeit oder der Schwere des Delicts el! leichte oder s{chwere Strafe festzuseßen. Man habe nun allgemein ? den Richtern das Vertrauen, daß sie nah den einzelnen Fällt unterscheiden würden, und das Strafgeseßbuch gehe immer dab! aus, dem Richter einen möglichst weiten Spielraum zu lassen, dant er entscheiden könne: hier liege ein leichter, hier ein s{chwerer Wt vor. Er könne nur bitten, man möge den deutschen Richtern aud e diesem Delict die Möglichkeit geben, leichte Fälle leiht und Fâlle, wo das öffentliche Interesse in s{chwerem Maße dabei betheilg! sei, auh mit einer entsprechend höheren Strafe zu belegen. Er ton! nur bitten, man möge es bei dem Commissionsantrage lajjen.

Abg. Dr. von Bar (dfr.): Wenn {were Fälle vorkom? fönnten, so bitte er, ihm einen folchen \{chweren Fall anzugedel- In der Commission habe man von der Benutzung telegraph10® Einrichtungen zu landesverrätherishen Mittheilungen gesprodel In solchen Fällen liege die Concurrenz anderer Delicte vor, und, ® trete die höhere Strafe für das concurrirende Delict etn. _Gineo allzu weiten Spielraum dürften die Nichter nicht haben, wenn nicht 0 Iustizpflege Schaden erleiden follte. Jn den verschiedenen Gerl e \prengeln bildeten si schr verschiedene Strafmaße für die] Delicte aus. , adt

Abg. diker (Centr..): Die Commission habe das b Strafmaß der Regierungsvorlage von 3000 4 auf 1500 M hes? gesetzt, um diese Sachen vor das Schöffengericht bringen zu font” Aber Fälle von besonderer Hartnäckigkeit oder Gewissenlosigkeit At durch Geldstrafe oder Hast niht genügend gesühnt. Wenn S Unternehmer die Concession für eine Telegraphenanlage troß holten Drängens wiederholt abgelehnt sei, er sie aber denno® Concession errichte, so könne ein solcher Troß nicht mit Ge bestraft werden, denn das sei cine hartnäckige, offene Aufl, gegen die Staatsgewalt. Um diefen Trotz zu beugen, io fängnißstrafe angedroht werden, von der Übrigens in den ete Fällen Gebrauch gemacht werden würde. Es könnten auch I Fälle ohne Concurrenz eines anderen Verbrechens vorkommei-

Unter Ablehnung des Antrages Bar wird § 5 in der (Comnissionsfassung angenommen. Li

L 6 bedroht die Uebertretung der Controlvorschristen mit Geldstrafe bis 150 M oder Haft; Abg. Dr. von Bar bean- tragt die Streichung dieses Paragraphen. S

Abg. Schrader dfr.): Seine Partei halte es für überflüssig, ine ¿fentliche Strafe für cine Uebertretung anzudroben, die durch in der Concession anzufetzende Conventionalstrafen genügend getroffen «orden tônne.

"T Tommifsar des Reichs-Postamts Wirklicher Geheimer Ober-Post- ratb Dr. Dambach: Wenn man die Uebertretung der Control- poricriften immer durch in der Concession angedrohte Conventional- strafen treffen könnte, so würde er dem Antrage Bar zustimmen; aber der Abg. Dr. von Bahr übersche, daß es in vielen Fällen zur Anlage ¿iner Telegraphenlinie gar keiner Concession bedürfe, wo also auch zar feine Conventionalstrafe eintreten könne. Es wäre doch eigen- tbümlid, wenn man Controlvorfchriften anordnete , nachher aber 17 ibre Uebertretung keine Strafe setzte: das hieße also, wenn der Mann diesen Controlvorschriften nicht nahkomme, dann \chade es auch ichte. Darum bitte er, den Antrag Bar abzulehnen.

“8&6 wird dann genehmigt.

ch 7 lautete in der Vorlage:

Die unbefugt hergestellten oder betriebenen Telegraphenanlagen 5nd auf Ersuchen des Reichskanzlers oder der von ihm ermäch- ‘igten Behörden durch Vermittelung der Landes-Centralbehörde

polizeilich im Zwangswege außer Betrieb zu seßen oder zu beseitigen.

Die Comniission hat entsprehend cinem Antrage Bar folgende Fassung beschlossen: :

Die unbefugt hergestellten oder betriebenen Anlagen sind außer

Betrieb zu seßen oder zu beseitigen. Den Antrag auf Einleitung

des bierzu nah Maßgabe der Landesgeseßgebung erforderlichen

2wangsverfahrens stellt der Neichskanzler oder die vom Neichs- kanzler ermächtigten Behörden. Der Rechtsweg bleibt vorbehalten.

Die Commissionsfassung wird mit der vom Abg. Dr. Hammacher (nl.) beantragten Aenderung, statt „hergestellten“ zu sagen: „errichteten“, ohne Besprechung angenommen.

} & 7a, von der Commission neu eingefügt, lautet: Elektrische An- lagen sind, sobald gegenseitige Störung zu befürchten ist, auf

Kosten desjenigen Theils, welcher diese Gefahr veranlaßt, so an- zuordnen, daß sie sich nicht störend beeinflufsen können.

Abg. Bödiker (Centr.) beantragt cine anderweitige Fassung, wonach die Kosten von demjenigen Theil getragen werden sollen, der durch eine spätere Anlage oder später cin- tretende Aenderung eincr bestehenden Anlage die Gefahr veranlaßt. 7 E

Abg. Dr. Hammacher (nl.) will in dem Commisstons- text vor den Worten „so anzuordnen“ einschalten: „nach Möglichkeit“.

Die Abgg. Dr. Lieber und Spahn (Centr.) wollen Streitigkeiten darüber, ob cine Telegraphenanlage dieser An- forderung genügt, sofern sie nicht auf privatrectlichen Ber- hältnissen beruhen, durch Beschluß der Physikalisch-technischen Reichsanstalt nah Anhörung der Betheiligten entscheiden lassen. Die Ausbildung dieser Anstalt zur Spruchbehörde und das Verfahren vor derselben werden durch Kaiserliche Verordnung geregelt.

Abg. von Strombeck (Centr.) will der Verwaltung nur das Recht geben zu verlangen, daß Leitungen, welche die Leitung der Verwaltung stören, wenn die Störung nicht durch Selbstshuß verhütet werden kann, verlegt werden bezw. be- jeittgt werden.

__ Die Abgg. Auer (Soc.) und Gen. wollen die betreffenden Streitigkeiten im gerichtlichen Verfahren entscheiden lassen: die Physikalisch-tehnische Neichsanstalt soll zur Abgabe von Gut- achten verpflichtet sein.

BDetiterstatter Abg, Freiherr Hon BUol (Centr): Dex Commisfionsbeshluß wolle eine Einigung zwkschen zwei einander bekampfenden Ansichten herbeiführen: die cine gebe der Telegraphie ein Vorrecht über alle anderen elektrishen Anlagen, die andere wolle für alle eleftrishen Anlagen, auch die öffentlichen Telegraphen- und Telephonanlagen gleiche Rechte und gleiche Pflichten schaffen. Zwischen diesen beiden Ansichten habe er vermittelnd auftreten wollen, und darum seinen Antrag gestellt, dem die Commission sih angeschlossen babe und für den er die Zustimmung des Reichstags erbitte. Der Antrag Spahn gehe nach seiner Ansicht zu weit, indem er der Tele- grapbenverwaltung gar zu große Pflichten auflege.

Abg. Dr. Hammacher (nl.) (zur Geschäftsordnung): Sein zum Commissionsantrag gestelltes Amendement, das sinngemäß auch in den Antrag Bödiker passe, stelle er auch formal zu dem leßt- genannten Antrage.

Abg. Bödiker (Centr.): Er bitte seinen Antrag anzunehmen, weil cs ja vorfommen ftönne daß die Störung einer Anlage auch dur eine andere Anlage hervorgerufen werde, die bei Schaffung der nabber gestörten Anlage hon bestanden habe, später aber umgebaut oder abgeändert werde. Drieser Fall sei in dem Commissionsvorschlag nit vorgesehen, er könne aber sehr leit eintreten, und für diese Fälle vitte er, durch Annahme seines Antrages Vorsorge zu treffen.

Abg. Dr. Siemens (df.): Diese Sache sei cine der wichtigsten deé ganzen Gesetzes. Es handele sih nämlich um die Frage nach der Urt der Einführung der Elektricität in den Verkehr und wie sich eleftrishe Betriebe mit den bereits bestebenden eleftrischen Anlagen auéemander zu seßen hätten. Die wichtigste Frage hierbei fei: was sei der Zweck des Geseßes, welhe sei die Stellung der Regierung, und was verlange sie für sih? Man habe sich in der ommission vergebens bemüht, irgend eine genaue Antwort con der Regierung zu erlangen darüber, was sie als ihre Rechte n Anspru nehme. Van habe tene andere Antwort erbalten als die: wir verlangen die Aufrecht- erbaltung unserer bisherigen Rechte. Was unter diesen Rechten perstanden werde, sei nit gesagt worden. Man habe ‘gesagt : wir, e Verwaltung, vertreten das allgemeine Interesse, das in directem Gegensaß steht zu dem privaten Interesse. Ferner: wenn wir unsere zte errichtet haben, find wir da als beati possidentes, alle „Ugen müssen sich nah uns richten; und drittens: wenn wir irgendwo nund, müssen wir bleiben und entscheiden darüber, in welcher Form Ie bleiben und wie die anderen si einzurihten haben, die nah uns Da mit uns zugleih arbeiten wollen. Ueber die Einzelheiten der ette, die die Reichs-Postverwaltung für sich in Anspruch nehme, (de: man belehrt durch eine Breslauer Petition, in der gesagt O, daß die Telegraphenverwaltung das Necht beanfpruche, für alle jum Dwecke der eleftrischen Beleuchtung anzulegenden Leitungen die

éênebmigung zu ertheilen, auch in Straßen, in denen jeßt noh E feine öffentlichen Telegraphen- und Telephonleitungen lägen. Alfo u für die Sicherung zukünftiger Fälle habe man einen Einfluß verlangt. A Elektrizität sei gerade so gut an den Raum gebunden, wie irgend hs andere Kraft der Welt, ja nach ihrer ganzen Natur in noh vert, Grade als andere ; denn wenn die Elektricität ungeschickt S et werde, so könne eine ungeschickte Anlage nicht nur be- weiter! Au die Anlage selbst s{lecht functionire, sondern auch daß Uj exe Anlagen in Zukunft unmöglich gemacht würden. Diese Gefahr in Cy lehr große, und sie wahse, wenn die Entscheidung darüber ihrem Rede einer fiscalishen Behörde gelegt werde, die_ neden vertrete essortpatriotismus naturgemäß noch finanzielle Interessen zu lags habe; wenn eine folhe Richtung in der Gefeßgebung einge- a werde, so trete nah seiner und vieler anderer Männer Ueber- abe 1g cine starke wirthschaftlihe Schädigung der Nation ein. Man vrivate. dem Widerstreit der allgemeinen Staatsinteressen gegenüder babe L ZUlteressen gesprochen, und von diesem Gesichtspunkt aus beseitigen alle von Seiten der Industrie erhobenen Einwände zu

Fen gewußt. Aber es handele sich hier nicht um Privatintere}en,

sondern um wichtige nationale Interessen. Der Staatsfecretär Dr. von Stephan habe neulih mit Recht gesagt : wenn dem Reiche die alleinige Anlage von Telegraphenlinien gegeben werde, so werde es darum niht die zu der Anlage nöthigen Materialien felbst anfertigen, das liege der Privatindustrie ob, und darum fomme fein Fabrikanten- interesse in Frage, denn dem Fabrikanten sei es sogar noch lieber, für den Staat zu arbeiten, als für Private, aber ein nationales Interesse komme in Frage. Bei den tkürzlih abgeschlossenen Handelsver- trägen habe es nch wesentlich darum gehandelt: Wie machen wir die deutshe Nation concurrenzfähig dem Auslande gegenüber, wie stellen wir die billigsten Arbeitsgelegenheiten, Arbeitsmethoden und Ar- beitsmittel ber, die in der großen internationalen Con- currenz ausfchlaggebend sind? Darum handele es ih auch hier: Wie fönnen wir diese neue Kraft, deren Bewegung unauf- haltsam vor ih gehen wird, der Industrie zugänglih machen, und wie können wir sie sicherstellen, daß sie so fupctionirt, wie sie sol? Der Staatsfecretär Dr. von Stephan babe gesagt, bis jeßt sei noch nichts gemacht, man habe noch nichts ge?ehen, die Beleuchtung und Kraftübertragung sei noch sehr theuer. Er glaube, da irre sih der Staatssecretär Dr. von Stephan in hohem Grade. Man müsse nicht uur darauf schen, was schon bestehe, son- dern auf das Gefeß der Entwickelung, man müsse sh bewußt werden, daß die Elektricität in einer Weise fruchtbar werde, die man heute noch nit absehen könne. Das Entwickelungégesetz zeige auch, daz die Elektricität mit den Fortschritten der Wissenschaft und Technik, mit der Einführung großer Maschinen an Stelle der kleinen u. f. w. im Preise stets herabgehen werde ; sie werde sehr viel billiger werden, als heute, und jedenfalls billiger als Gas. Die Pferdebahnen würden den eleftrishen weihen müssen, weil Koble billiger fei als Hafer. Ihm habe heute ein Fabrikant gesagt, daß er die Pferdekraft für 37 berstelle. In anderen Ländern suche man die Herrschaft über die Wasserkräfte für die Allgemeinheit zu fichern. Weil seine Partei diese Frage niht fo beiläufig geordnet wissen wolle, babe sie zu § 1 beantragt, daß das Gese sich lediglih auf den Betrieb beschränken solle. Die Mehrheit habe es anders beschlossen. Daher müßten jegt, wo auch die Errichtung von Anlagen hinein- genommen sei, gewisse Grundsätze festgestellt werden, welche die sub- jective Willkür auss{löfsen. Zu diesen Grundsäßen gehöre, daß der Raum durch eine Leitung nit so ausgenußt werden dürfe, daß eine zweite daneben unmöglih werde. Diese Frage habe der Abg. Freiherr von Buol in der Commission durch seinen Antrag zu löfen ge- glaubt, der nichts Anderes besage, als prior tempore. potior iure. Darauf sei die Postverwaltung gekommen und babe jenen Satz offictell gar nicht anerkannt. Nehme man den Commissionsantrag an, dann werde die Verwaltung stets in der Lage sein, ihre gesammten An- lagen auf Kosten des anderen Theils vollständig umbauen zu lassen. Wenn eine sfolche Lage geschaffen werden solle, so müsse die Postverwaltung vorab die Bedingungen für ‘ein gutes Telegraphengeseg erfüllen. Das fehle hier und solle dur den Antrag von Bar geschaffen werden. Vorgestern habe der eleftrotechnische Verein die Frage, ob der Selbstshuyß durchweg möglich sei, bejahend beantwortet. Eine Resolution habe uicht gefaßt werden können, weil eine solche zwei Tage vorber angemeldet werden müsse. Die Frage sei also mindestens \treitig. Er wolle nicht be- haupten, daß seine Ansicht von der Möglichkeit genügenden Selbst- {ußes richtig sei, aber discutabel sei sie; und wenn eine Frage das ser, so fönne, was nicht bestehe, werden. Die Verwaktung fièbe auf demselben Standpunkt und weise die Bezugnahme auf den Frankfurter elektrotehnischen Congreß als unstatthaft zurück. Wozu fei das Gesetz da? Man müsse das formuliren, was die Gerechtigkeit verlange. Das Gesetz sei immer nur etwas Relatives, der Ausdruck der An- \{hauung auf einem gewissen Culturstand und bei gewissen Kennt- nissen. Die Gerechtigkeit wechsele. Vor tausend Jahren habe die Sclaverei als gereht gegolten, heute gelte sie für unmoralisch. Es müßten alfo Grundsäße in das Gese. Nun sage zwar der Staatssecretär, es bedürfe feiner Grundsäße. Er sage ferner: macht Ihr nur ruhig und vertrauens- voll das Gese. Mache man denn Gesetze für Personen ? Gebe denn der Staatssecretär die Sicherheit, daß er heute in dreißig Jahren noch an jener Stelle stehen werde? Warum folle man durch Gesetze fich binden, weil die Personen, die sie zur Zeit ausübten, vernünftige Leute seien? Wolle man das Monopol, dann müsse man ibm auch einen Inhalt geben, nicht aber das subjective Belieben der Berwal- tung als Inhalt hinstellen : das sci nur der Schein eines Gesetzes, aber fein Gesetz. Deshalb könne man, wenn man überhaupt etwas annehmen wolle, nur den Antrag Bar annehmen: „Telegraphen- und Telephonanlagen müssen, sofern eine Störung anderer elektrischer Leitungen oder durch andere solche Leitungen zu befürchten ist, so eingerichtet sein, daß sie gegen die Einwirkung anderer benachbarter eleftrisher Leitungen in sich selbst ges{hüßzt sind, vorausgesetzt, daß auch diese Leitungen den in letzterer Beziehung zu erhebenden An- sprüchen genügen.“

Commissar des Reichs-Postamts Geheimer Postrath Gra - winkel: Es frage ih, was sei denn eine ungeschickte An- lage? Eine Telegraphenanlage sei niemals eine ungeschickte Anlage, wohl aber könne eine Starkstromanlage eine un- geschickte Anlage sein. Immer sei es die Starkstromanlage, die prâä- valire, und von der die Störungen ausgehen fönnten, niemals aber von anderen Leitungen. Der Vorredner habe auf die Entwickelung der Elektrotechnik hingewiesen und ein rosiges Bild von den Preisen der Elektricität entworfen: der Preis könne fich vielleicht niedriger als der Preis des Gases gestalten. Das sei vielleiht möglich. Dann müsse man aber im Stande sein, die Kosten unmittelbar in Elektri- cität umzusetßzen, und von dieser Erfindung sei man noch sehr weit entfernt. Mit den elektrischen Bahnen sei es ein eigenes Ding. Man sehe ih einmal die elektrishen Bahnen in Bremen und Halle an. Er glaube niht, daß irgend eine Stadt wünschen mochte, eine solide elettrishe Bahn zu besißen. Ein solhes Spinngewebenetz über den Straßen sei nicht fehr angenehm weder für die Anwohner noch für die Vorübergehenden, ganz ab- gesehen von der Gefahr für die Leßteren. Anders wäre es, wenn die Leitung unterirdish ginge. Die elektrischen Bahnen würden vielleicht eine große Zukunft haben, wenn man erst in der Entwickelung der Accumulatoren weiter gekommen sein werde. Dann habe man auch feine besonderen Störungen für die Fernsprechleitungen zu befürchten. Jedenfalls sei die Annahme, daß die Pferdekraft mit 34 4 für die Stunde geliefert werden könne, noch recht weit von der Erfüllung ent- fernt. Unterirdische Leitungen störten sich allerdings nicht, aber es werde in großen Städten niht möglich sein, unterirdische Leitungen in ausgedehntem Maße zu A erusbiobiweiteil zu verwenden. Es sei nämlih nicht möglih, durch lange unterirdishe Leitungen zu \sprehen. Die Verbindung zwischen London und Paris liefere feinen Gegenbeweis, denn das Kabel sei durhaus nicht sehr lang. Was die Frage des Selbstshußes anbetrefe, so habe allerdings der Frankfurter Congreß einen Beschluß gefaßt : was aber da beschlossen worden, sei nicht bewiesen worden. Der Gegen- beweis sei in der „Elektrotehnischen Zeitschrift“ von thm und dem Dr. Strecker geliefert worden. Es sei eben bei dem heutigen Stand der Elektrotehnik unmögli, die Anlagen fo herzustellen, daß sie gegen Störungen hinreichend gesichert seien. In dieser Beziehung müsse man zuerst auf diejenigen hören, die langjährige practische Erfahrungen neben theoretisheun Beweisen aufzuweisen hätten. Daß vorgestern der celektrotechnische Verein den Frankfurter Beschluß be- stätigt habe, sei ihm nicht bekannt. Er wisse nur, daß eine Be- rathung ohne Vortrag stattgefunden habe. Bisher habe noch kein Ingenieur den Selbsts{huß als erwiesen betrachtet oder selbst be- wiesen. Unter diesen Umständen müsse die Starkstromleitung so eingerihtet werden, daß sie nur cine minimale Wirkung nah außen übe. Das erfordern schon die sicherheitspolizeilichen Rücksichten. Etwas Weiteres stehe nicht in diesem Gesetz. (Bei all.) :

Abg. Dr. Clemm - Ludwigshafen (1nl.) macht davon Mittheilung, daß auf der Strecke Lauffen—Heilbrotin, 13 km, eine Starkstrom- leitung bestehe und daß an demselben Gestänge cine Fernsprech- leitung angebracht sci, die thatsählih in fi ges{chüßt erscheine.

Commissar des Meichs - Postamts Geheimer Postrath Gra winkel: Die Sache fei folgende. Für das Cementwerk

Lauffen habe zum Anschluß an die Umschaltestelle in Heil- bronn bié vor furzem eine Fernsprechleitung an demselben Ge- stänge bestanden. An dieser Fernsprechleitung fei nah der Mit- Meiüns der württembergishen Verwaltung das Telegraphire: während des Betriebes der Starkstromleitung unmöglich gewesen. Ferner bes noch an dem Gestänge vor dem Cementwerk eine telephonisde Leitung aus Bronzedrabht für Betriebszwecke, die von der Starkstromleitung nicht erheblih beeinflußt werde. Man müsse aber wobl unterscheiden zwischen einer Leitung für Betriebszwecke, und zwischen einer Leitung, auf der die verschiedenartigsten Personen ver- schiedene Gespräche führen sollten. Auf der ersteren würden hauptsächlich conventionelle Fragen gestellt und beantwortet, und da wirkten Geräusche nicht erbeblich störend. Bei einer Fernsprechleitung zum allgemeinen Ver- fehr bringe aber ein fortgesetteës, wenn auch leises Tönen allmählich auf den Hörer eine ganz unangenehme nervöse Wirkung hervor. Bei einer Fernsprechleitung, die 150 m von einer starfen Drebstrom- leitung entfernt sei, seten noch Geräusche vernehmbar, obwohl diefe Fernsprechleitung nur auf eine Strecke von 3 km parallel mit der Drebstromleitung zusammenfalle. Man habe ganz dieselbe Erfahrung gemacht mit der berühmten Kraftübertragung zwischen Frankfurt und Lauffen. Es laufe vou Stuttgart nah Heilbronn eine doppelte, in ih geshüßte Fernsprechleitung, denn fie sei an den Stangen an- gebracht, an denen sh die übrigen Telegraphenleitungen befänden. Trotzdem sei diese Leitung von der angeblih in sich ges{ütten Dreh- \tromleitung erbeblih beeinflußt. Wenn eine Starkstromleitung in sich geschützt sei, so müsse sie eine Hin- und Rückleitung haben. Wenn beide Leitungen ih doch noch störten, so sei der Beweis geliefert, daß troß der beiderseitig geshlossenen Leitung eine Störung möglich sei. Aus dem, was der Abg. Dr. Clemm über Lauffen und Heil- bronn gesagt habe, lasse sih so ziemlich das Gegentheil von dem schließen, was er habe beweisen wollen. (Beifall.)

Abg. Singer (Soc.): Er befinde sih im Widerspruch mit dem Abg. Dr. Siemens. Er erkläre, daß er für das Regal eintrete. Seine Partei sei der Meinung, daß der Betrieb der Nachrichten sowohl bei der Telegraphie als der Telephonie Sache des Reichs sein müsse, und daß sie gar keine Veranlassung habe, der NReichsverwal tung in Bezug auf dieses Regal irgend welhe Schwierigkeiten in den Weg zu legen. Durch die Ausführungen des Abg. Dr. Siemens habe sich wie ein rother Faden die Besorgniß gezogen, daß durch die hier vorgesehenen Anordnungen der Großindustrie ein erheblicher Schaden zugefügt werden könne. Er stimme dem vollständig zu, daß die Elektricität möglichst verbilligt werden müsse, nur müsse tnan dann auch den nächsten Schluß ziehen, und den Betrieb niht in den Händen von Privaten lassen, sondern ihn in die der Gemeinden oder des Reiches legen, damit die Elektricität möglichst zum Selbstkostenpreise abgegeben werde, was die Privatunternehmer nie thun würden. Es müsse ferner eine Bestimmung in dieses Gesetz kommen, die, soweit die heutige Lage der Technik es ermöglihe, dafür Sorge trage, daß durch nicht genügend sicher eingerihtete Anlagen Schaden an Leben und Gesund: heit der Menschen verhütet werde. Die Verwaltung werde gezwungen sein, mehr und mehr die Anlagen unterirdischß anzulegen , um alle Störungen zu vermeiden. Dieser Gesichtspunkt sei für ihn der aus- C aaebenbe, und die Gestaltung des § 7a werde die Entscheidung bringen, wie seine Partei fich in der Gesammtabstimmung zu dem Gesetze stellen werde. Mit einer fast unbegreiflichhen Hartnäkigkeit habe der Staatssfecretär sih gegen die gleichzeitige Erledigung dieses Geseßes und desjenigen über die eleftrishen Anlagen gesträubt : er habe scinen Willen durhgeseßt und man stehe vor einem Gesetz, wo eine solde Schutvorschrift niht vorgesehen sei. Hier müsse eine Ergänzung erfolgen. Der Staatssecretär Dr. von Stephan habe als Ehren-Präsident der Frankfurter Ausstellung fungirt und spreche jetzt dem Congreß alle Bedeutung ab, weil seine Beschlüsse mit setner Auffassung uicht übereinstimmten. Der Berliner elektrotehnische Verein imponire ihm (dem Nedner) aber auh nicht, da sich so viele Beamte der Neichspost- und Telegraphenverwaltung darin befänden, daß die Unabhängigkeit der Beschlüsse nicht gesichert sei. Die Groß- industrie habe feine Ursache, sich über mangelndes Entgegenkommen der Staatsverwaltung zu beklagen. Was die Städte in den Petitionen E A fönne in dem ane durch das Gefeß nicht erfüllt werden.

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Doch dürfe dies energische Eintreten des Staatssecretärs für seine Telegraphenanlagen niht so weit gehen, daß er den Ge- meinden ein Hinderniß in den Weg lege bei der Einrichtung von eleftrischen Straßenbahnen oder ihnen verwehre, dort Kabel anzu legen, wo noch gar feine Telegraphenleitungen vorhanden seien. Es müsse vermieden werden, daß solhe Streitigkeiten zwischen Telegraphenverwaltung und Stadtgemeinden, wie sie z. B. in Breslau und Halle vorgekommen seien, künftig wieder vor- famen. De Commission {lage nun Cas vor, Was leiten Snhalt habe aber Lub ausfebe Der teids- tag sollte aber niht so rein decorativ arbeiten. Wenn man an die letzten Unfälle denke, die in Berlin dur die Starkströme veran laßt seien, müsse man etwas Solideres vorkehren. Es handele sich viel weniger um die Frage, wer die Kosten trage, sondern die Anlagen müßten so hergestellt werden, daß sie Leben und Gesundheit der Menschen s{üßten. Das sei ein nothwendiges Correlat für das Negal. Diese Pflicht müsse die Postverwaltung sich auferlegen laffen. Selbstverständlich werde die Kosten der tragen müssen, der dur un geiGe Anlage der Veranlasser solher Unfälle werden könne. Der Reichstag thue ein gutes Werk, wenn er den Staatssecretär zwinge, eine solhe Schußvorschrift in das Gese aufzunehmen. Seine Partei empfehle danach die Annahme des Antrags Bar, der nah dem jetzigen Stand der Technik das richtige biete.

Staatssecretär Dr. von Stephan:

Meine Herren! Mit Rücksicht auf die Zeit will ih mich heute auf eine kurze Erklärung beschränken.

Fch habe vieles von dem, was da gesprochen worden ist, und id) möchte beinahe sagen, alles von dem, was der Herr Abg. Dr. Siemens ausgeführt -hat, zu widerlegen. Jch habe nahzuweisen, daß seine Angaben zum theil auf einem thatsächlihen Irrthum, zum theil auf einer völligen Verkennung des Standpunktes beruhen, den die Staatsverwaltung in dieser Frage der Industrie gegenüber cinnimmt. (Bravo! rets. Heiterkeit links.) Jch behalte mir mit Nücksicht auf die Zeit vor, dies bei der Fortseßung der Debatte in gründlichster Weise Say für Say zu erweisen. Heute will ih nur einen Punkt widerlegen, weil cs mir darauf ankommt, daß derselbe auch nicht zehn Minuten lang unwidersprohen ins Land gehen möge, nämlich daß er gesagt lat, es wäre ganz unmöglich gewesen, von mir in der Commission irgend eine Erklärung berauszukriegen, was für Rechte denn die Telegraphenverwaltung eigentlich für dieses Gesetz in Anspruh nimmt. Jch erkläre hiermitJ auf das bestimmteste und berufe mich auf das Zeugniß des Herrn Referenten und der Herren Mitglieder der ganzen Commission, soweit sie nicht zu den Parteigenossen des Herrn Abg. Siemens gehören (Wider- spruch und Heiterkeit links) natürlih, meine Herren, ih berufe mich darauf, daß ich ausdrücklich, wie ih darüber gefragt worden bin, gesagt habe, daß die Telegra): lcnverwaltung keine anderen Nechte durch dieses Geseß in Anspruch nimmt, als die, die sie bisher bereits be- sessen hat. (Zuruf links.) Ich wiederhole, daß Herr Dr. Siemens von mir feine andere Erklärung verlangt hat. Sodann habe ich noch dem Herrn Abg. Singer mit zwei Worten für heute zu antworten, indem ih allès Andere für die Fortseßung der Debatte reservire, daß wir sowobl in. Halle als in Breslau vollständig in Ordnung sind. Die Beleuchtungsanlagen, die Bahnen sind im Gange, zum theil werden sie gebaut. Es hat allerdings im Anfang einige Differenzen gegeben,

die aber nit hervorgerufen waren durch die Anforderungen des

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