1911 / 207 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Sep 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Aufträge der bare Gegenwert oder die Wertpapiere binterlegt werden, nur gegen entsprehende Sicherheit übernommen werden.

VI. Der § 8 erbält, unter Fortfall der jetzigen, nachstehende Fassung:

Die Depositen in barem Gelde (§3 Nr. 5) dürfen den doppelten Betrag des Vermögens der Posener Landschaftlichen Bank niemals übersteigen.

Die Bedingungen der Annahme, SErclifinad und Rückzahlung sind nah der von dem Verwaltungsrate zu erlassenden Anweisung festzusetzen.

d. Pensionsorduung für die Beamten der Poseuer Landschaft. :

L 1. Jeder bei: der Posener Landschaft mit festem Géhalt etatämäßig angestellte Beamte hat, wenn er nad vollendeter zehnjähriger Dienstführung zu der Grfüllung seiner Amtépflihten dauernd unfähig ge- worden ift, Ansvruch auf eine landschaftliche Pension.

Ist die Dienstunfähigkeit die Folge einer Kranf- beit, Verwundung oder sonstigen Beschädigung, welche dzr Beamte bei Auéübüng des Dienstes oder aus Veranlassung desselben ohne eigenes Verschulden ih zugezogen hat, so tritt die Pensionsberehtigung auch bei kürzerer als zehnjähriger Dienstzeit ein.

Ein Beamter, welcher das fünfundsedzigste Lbens8- jahr vollendet bat, fann, au obne dienstunfähig zu iein, seine Penfionierung beantragen.

& 2. Zum Erweisz der Dienstunfähigkeit eines eine Verfezung in den Nubestand nachsuchenden Direktionsmitglieds ist die Erklärung des Staats2- fommissarius erforcerlih:

daß er na pflihtmäßigem Ermessen den Beamten für unfähig halte, seine Amtspflichten ferner zu erfüllen. _

In bezug auf andere Beamte, w

nierung nahsuchen, bedarf es einer durch die Direktion.

Tritt ein Beamter ohne den Nachweis d unfähigkeit aus dem landschaftlichen Amt erli@t ein Anspru auf Pension,

8 3. Ueber den Zeitpunkt, zu welWem dem Antrage eines Beamten -auf Versezung in den Nukbestand stattzugeben ist, entscheidet bei Dir-ktion8mitgliedern der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, bei den anderen Beamten die Direktion.

L 4. Die unfreiwillige Verseßung in den Nube- stand erfolgt tn Gemäßheit des Gefeges vom 21 E 1852, betreffend die Dienstvergehen der nicht richter- lien Beamten, die Verseßung derselben auf eine

Stelle oder in den Ruhestand (Geseyfamm- 2, S. 465). L 5. Die Pension beträgt, wenn die Verseßun den Ruhestand nah vollendetem zehnten, iedod ollendetem elften Dienstjahre eintritt, 9/120 und mit jedem weiter zurückgelegten Dienstjahre um vollendeten zwanzigsten Dienstjahre um *?/1:0 von da ab um ?/12- des im § 6 b-stimmten Diensteinkommens.

Ueber den Betrag von */12 binaus findet eine Steigerung der

Fn dem im zweiten Abjatz Falle beträgt die Pension +°/120-

Der Penjionsbetrag wird stets nah oben fo ab- gerundet, daß bei Teilung durch drei sih volle Mark- beträge ergeben.

S 6. Der Berechnung der Pension wird das feste Gehalt, welches der zu vensionierende Beamte nach dem Etat zulegt bezog einscließlih des Wohnung®- geldzuschusses oder des festgefezten Merts ciner Dienft-

, zu Grunde gelegt.

G 4, ¡ôgens- und Familienverhältnisse Beamten kommen bei Feststellung des Pensions8- ges niht in Betracht.

S 8. Die Dienstzeit, welWe ter Berechnung über Diensttauer zu Grunde zu legen ist, beginnt demjenigen Tage, an welchem der Beamte bei

der Posener Landschaft eingetreten [

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erwähnten

Die Verm V a w % 4

L. Eine Dienstzeit, welhe vor dem Beginn des acht- ¿2obnten Lbentjahres liegt, bleibt außer Rerechnung.

8 9. Wenn ein Beamter aus unmittelbarem oder mittelbarem Staatsdienste zu einem landschaftlichen Amte berufen wird, so muß d:r in Ansehung seiner bäherigen Dienstzeit ibm einzuräumende Pension8- an\pruh vertragéwtife feitgestellt werden. Die be- rfende landschaftlihe Behörde ist: befugt, \solhen Vertrag, der aber ohne Zustimmung des Engeren Ausschusses niemals einen mehr als zebnjährigen Pensionsanspruh bewilligen darf, mit verpflichtender Wirkung für die Landschaft abzuschließen. Bei den Mitgliedern der Direktion wird diese Befugnis dur den Minister für Landrirtschaft, Domänen und Forsten ausgeübt. S 10. (Gege steht bei der freiwilligen, Pensionierung in Gemäßheit 24. Mai 1861 (Geseysammlung Rechtsweg offen.

L Pension wird einbezogen, wenn der Pensionär während eines feiner Dienstzeit verübten Rorbrechens überführt wird, wegen dessen, wenn es nod während Dienstzeit zur Sprache gebracht worden wäre, die Dienstentlaffung hätte beantragt werden müfsen.

S 12. Bei einer Amtsentfegung während der Dienstzeit jeder Anspruch auf Pension verloren. O L ie Pensionen werden für jedes Kalender- m voraus in einer Summe gezablt.

L interläfit ein Beamter oder Pensionär boi seinem Ableben eine Witwe oder eheliche oder legitimierte Nachkommen, so wird das Gehalt oder die Pension des Verstorbenen noch für die auf den Sterbemonat - folgenden drei Monate (Gnaden- vierteljabr) unter Anrechnung des vor dem Tode dzs Verstorbenen fällig gewordenen Betrages gezablt.

ie Zahlung erfolgt im voraus in einer Summe.

ie Zahlung fann auch dann stattfinden, wenn der Verstorbene Verwandte der aufsteigenden Linie, G-s{wister, Geschwisterkinder oder Pflegekinder, deren Ecnährer er ganz oder überwiegend gewesen ift, in Bedürftigkeit hinterläßt, oder, wenn und soweit der Nacblaß nicht ausreicht, um die Kosten der legten Kranfheit und der Beerdigung zu decken.

S 15. In dem Genusse der Dienstwohnung ist

» binterbliebene Familie eines Beamten nah Ab- uf des Sterbemonats noch fernere drei Monate

belaffen. Hinterläßt der Beamte keine Familie, o ift denjenigen, auf welche sein Na%laß übergeht, ¡ne vom Todeêtage an zu rechnende 30 tägige Frisi

r Näumung der Dienstwobnung zu gewähren.

Ir jetem Falle müssen Arbeite- und Sizzung3- immer sowie sonstige, für den amtlichen Gebrauh

, Zzumlichkeiten fofort geräumt werden.

dienstlihe Interesse es au8nahms3- ist die ganze Dienstwohnung gegen iner Entschädigung für die Beschaffung

die Festsezun 3 Pensionsbetrags unfreiwilligen

123e8 vom 241) der

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eines anderweitigen angemessenen Unterkommens zu räumen. j

Der Betrag der Entschädigung wird bon der Direktion unter Vorbehalt der Genehmigung des Engeren Ausschusses festgeseßt. -

8 16. Diese Pensionsordnung tr vom 1. Januar 1907 ab in Kraft. Zeitvunkt verliert das Pensionsreglement 12. August 1872 seine Geltung. /

Die Vorschriften des § 14 finden auf die Hinter- bliebenen aller Beamten und Pensionäre Anwendung, deren Tod nach dem 1. Januar 1907 eingetreten ilt oder später eintritt. ;

Die Vorschrift des § 13 gilt für alle nach dem Inkrafttreten dieser Pensionsordnung zahlbaren Pensionen. i

e. Satzung über die Fürsorge

für die Witwen und Waisen der Beamten

der Poseuer Laudschaft.

1. Die Witwe und die ehelichen oder legi- timierten Kinder eines zur Zeit seines Todes bzreits vensionierten oder venfionsberedtigten Beamten er- halten aus der Landschaftskasse Witwen- und Waisengeld nah Maßgabe der nafolgenden Be- stimmungen. 4 _&§ 2. Das Witwengeld besteht in vierzig vo ar derjenigen Penfion, zu welcher der Ver- torbene berechtigt gewefen ift oder berechti Leecien ubestand

tritt mit Wirkung Mit diesem vom

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sein würde, wenn er am Todeëtage in den

pecsezt worden wäre.

Das Witwengeld foll jedoch vorbebaltlih der im 8 4 verordneten Beschränkung mindestens 300 M betragen und 5000 4 nit übersteigen.

S 5 Das Waisengeld beträgt :

1) für jedes Kind, dessen Mutter noŒ lebt und zur Zeit des Todes des Beamten zum Bezuge von Witwengeld berechtigt war, ein Fünftel des Witwengeldes,

9) für jedes Kind, dessen Mutter nicht mebr lebt oder zur Zeit des Todes des Beamten zum Be- zuge von Witwengèld nicht berechtigt war, ein Drittel des Witwengeldes.

& 4. Witwen- und Waisengeld dürfen weder einzeln noch zusammen den Betrag der Pension übersteigen, zu welcher der Verstorbene berechtigt gewesen ist oder bereŸtigt gewesen sein würde, wenn er am Todestage in ten Ruhestand verseßt worden wäre.

Bet Anwendung dieser Beschränkung werden da Witwen - und das Waisengeld verhältni8mäßic gekürzt.

Der Betrag sowohl des Witwengeldes als auch des Waisengeldes wird na oben so abgerundet, bei Teilung durch drei \ih volle Markbeträge ergeben.

L 5. Bei dem Ausscheiden eines Witwen- o Waisengeldberehtigten erhöht sich das Witwen- o Waisengeld der verbleibenden Berechtigten von d nächstfolgenden Monat an insoweit, als sie fich n nit im vollen Genuß der ibnen nah den §§ 2 bi gebührenden Beträge befinden.

8 6. War die Witwe mehr als 15 Jahre jünger als der Verstorbene, fo wird das nah Maßgabe der FZ 2 und 4 berechnete Witwengeld für jedes anaefanaene Fahr des Altersunterschiedes über 15 bis einjshließlich 25 Jahre um 2s gekürzt.

Nach fünfjähriger Ehe wird für jedes angefangene Fabr ibrer weiteren Dauer dem gekürzten Betrage ein Zwanzigstel des nah Maßgabe der SS 2 und 4 zu berechnenden Witwengeldes solange hinzugeseßt, bis der volle Betrag wieder erreicht ist. ;

Auf den nach § 3 zu berehnenden Betrag des

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Waisengeldes ist diese Kürzung des Witwengeldes ohne Einfluß.

2 7, Liegen die Vorausseßungen einer Kürzung sowobl na § 4 als auch nah § 6 vor, so ist zu- nächst das Witwen- und Waisengeld nah 4 und erst dann das Witwengeld nah § 6 zu kürzen, dem- nächst aber der gemäß § 6 gekürzte Betrag des Mitwengeldes dem nach § 4 gekürzten Waisengelde bis zur Erreichung des vollen Betrages zuzuseßzen.

8 8. Keinen Anspru auf Witwengeld hat die Witwe, wenn die Ehe mit dem verstorbenen Be- amten innerhalb dreier Monate vor seinem Ableben geschlossen und die Ebeshließung zu dem Zweck er- folgt {stt, um der Witwe den Bezug des Witwen- geldes zu verschaffen.

Ebenso baben die Witwe und die binterbliebcnen Kinder eines pensionierten Beamten aus solcher Cbe, welche erst nah der Versezung des Beamten in den Rubestand ges{lossen ist, keinen Anspruch auf Witwen- und Waisengeld.

& 9. Die Zahlung des Witwen- geldes beginnt mit dem Ablause des jahrs und erfolzi monailih im voraus.

& 10. Stirbt ein noch nidt vensionsberech!igter Beamter, so kann der Witwe und den Waisen des- selben bis zum nächsten Zusammentritt des Engeren Ausschusses von der Direktion auênaßméêweise Witwen- und Waisengeld bewill gt werden. Dem- nächst befindet der Gagece Aus\{uß endgültig über die Bewilligung.

L 11. Das Witwen- und Waisengeld kann mit reŸtlicher Wirkung weder abgetreten, uoch ver- pfändet oder sonst übertragen werden.

& 12. Das Necht auf den Bezug des Witwen- und Waisengeldes erlischt:

1) für jeden Berecbtigten mit Ablauf des Monats,

in welchem er si verheiratet oder stirbt,

2) für jede Waise außerdem mit dem Ablauf des Monats, in welhem fie das 18. Lebensjahr vollendet,

und es ruht, solange der Berechtigte nicht Reichs- angebörigec E

L 13. Diese Saßung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1907 ab in Kraft.

Mit diesem Zeitpunkte verliert das betreffend die Fürsorge für die Witwen und Waisen der Beamten der Posener Landschaft, vom 27. August 1884 (abgeändert durch Nachträge vom 24. Februar 1890 und vom 22. April 1899), seine Geltung.

f. Satzung, betreffeud die Hergabe barer Darlehue an die Eigentümer landschaftlich beliehencr Grundstücke zwecks Förderung dcs Baues ländlicher Arbeiterwohnungen auf diesen Gruudstücken uud die Beschaffung der hierzu erforderlichen Barmittel.

& 1. Die Pofener Landschaft ift befugt, ten Eigen- tümern von ihr bepfandbriefter -Grundstücke zum Zwette der Sas ländlicher Arbeiterwohnung?n auf diesen Grundstücken, wenn eine so!che nach tem Ermessen der Landschaftsdirektion wirtschaftlic vor- teilbaft ist und eine dauernde Verbesserung der treffenden Grundstücke gewährleistet, tigung Darlehne in barem Gelte zu gewäh:en, wi

und Wai!en- f

(Gnadennte 2 Day Ca er L.

Reglement,

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sammen den Betrag von 3 Millionen Mark nicht

übersteigen dürfen. i 8 2. Der Betrag eines solch:n Darlehns richtet Zinsfuße des auf dem

ih nah der Höhe und dem Grundstücke für die Posener Landschaft haftenden Pfandbriefsdarlehns mit der Maßgabe, daß er

bei 34 9/6 igen Pfandbriefsdarlehnen und

bei 4 %/gigen Pfandbriefsdarlehnen BuPÿhstabe D

und E 9 %/o,

bei 3 %/oigen Pfandbriefsdarlehnen 15 /o niht überschreiten darf, und daß die zu seiner Verzinsung und Tilgung erforderliden SJahres- leistungen, eins{chlicßlid der Fahresleistungen für das Pfandbriefsdarlehn, durch eine úFahresleisiung von 5 9% des letzteren getedt sein müssen.

& 3. Das Darlehn wird als Zus(ußdarlehn zu dem auf dem Grundstücke für die Posener Landschaft bereits haftenden oder von derselben gleichzeitig zu hewilligenden Pfandbriefsdarlehn von der Landschafts- direktion in Betrag und Bedingungen festgesezt und ganz oder in Teilbeträgen ausgezahlt

8 4. Das Zuschußdarlehn ift vom SHZuldner mit demjenigen Zinsfute, welchen die Posener Landschaft selbst für das behufs Gewährung des Zuschußdarlehns von ibr entnommene Darlehn § 9 zu entrichten hat, zu verzinsen und mit demjenigen Betrage zu tilgen, welcher erforderlich ist, damit unter Berüdck- siZtigung der dur die fortschreitende Tilguna er- sparten Zinsen das Zuschußdarlehn in längstens 20 Jahren getilgt wird. Die vom Schuldner úber- nommenen Sabhresleistungen sind halbjährlich nah- träglih zugleich mit den Pfandbriefsdarlehnszinsen in der Zeit vom 15. bis ¡um 24. der Monate Juni und Dezember an die Landschaftskafse zu entrihten.

Für die Beitreibung rückständiger Zahlungen steht der Pojener Landschaft dasselbe Zwangsvollstreckungs- recht zu, wie solches ihr hbinsihtlih ibrer fälligen Forderungen an Kapitalien, Zinsen, Tilgungsbeträgen und sonstigen statuten- bzw. saßzung8mäßigen Leistungen des Pfandbriefsdarlehns dur die Saßung, betreffend das Zwangévollstreckungsrecht der Posener Landschaft, vom 22. April 1899, beigelegt ist.

§& 5. Die Kontrolle über die Verwendung des E sowie über die bestimmungsmäßige

enußung und Unterbaltung der Arbeiterwobnungen wird von der Landschaftsdirektion ausgeübt.

Verwendet der Grundstückseigentümer das Zuschuß darlehn zu anderen als den zugelassenen Zweden oder erfüllt er sonst die ihm bei defsen Bewilligung gestelltzn Bedingungen nicht, so fann irm dasjelbe

anz odec teilweise mit dreimonatlicher Frist ¿u üdzablung gekündigt werden.

Auch ist die Landschastedirektion befugt, in diesen Fällen das Pfandbriefsdarlebn ganz oder teilweise mit der gleihen Frist zu kündigen.

Die Kosten der von der Landschaftsdirektion ar- geordneten örtlichen Feststellungen hat der Grund- itück8eigentümer zu tragen.

8 6. Der Grundstückzeigentümer darf das Pfand- briefsdarlehn nicht vor Ablauf von 29 Jahren seit Eintragung dieser Beschränkung im Grundbuz zu- rückzablen. Eine frühere Rüdckzablung des Pfand- briefédarlehns ist nur unter der Bedingung zulässig, daß außer diesem Darlehn nebsi Zinsen und Neben- leitungen auch der ncch nit getiigte Betrag des Zuschußdaclehrs nebst Zinsen bis zum Zaßlungstage zurüdgezablt wird.

Der Sguldner ist nicht befugt, vor Rüzablung

8 Zuschußtarlehns LWschungtbewilligung binsichtlich

s Pfandbriefedarlebns oder Abtretung desselben von

er Posener Landschaft zu fordern.

§ 7. Der Darlehns\chuldner bat die von der Landscaftsdirektion festgesezten Verpflichtungen an Zinsen, Tilgungsbeträgen und NRückzablungsbedin- Junçen zu übernehmen und die übernommenen Leistungen durch Eintragung einer Erbshung der für das Pfandbriefsdarlehn zu zahlenden Zinfen bis auf jährlid 5 9% fscwie nach dem Er- meen der Landschaftsdirektion außerdem durch eine mindestens in Höbe des ursprünglichen Zuschuß- darlebns zur bereiten Stelle einzutragende Siche- rungstvvotbek im Grundbuche sicher zu fellen.

Der Svpndikus und der stellvertretende Svynd der Landschaft sind für die Beurkundunz oder De- alaubigung der seitens tes Darlehnss{hulvne!s behufs Eintragung oder Löschung des Zuschußdarlebns u der etwaigen Sicherungsbypotbek abzugebenden ( flZrungen innerbalb der Grenzen ihrec Amntsbefugni}]e

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trägt der Reserveverstärkungéfcnts.

shafung der baren Mittel für Ge- währung der Zuschußdarlehne wird die Landschafts- irefiion ermächtigt, zu Lasten und namens der Posener Landschaft bei der Landeëversierung8anstalt Posen oder bei einem von dem Engere Aut\chufse der Vosener Landschaft zu bestimmenden öffentlich rebtlichen Geldinstitute in Höhe des Bedürfnisses verzinélihe Darlebne bis zum Gesammtbetrage von 3 Millionen Mark ¡u entnehmen mit der Maßgabe, daß zunächst nur die Entnahme von Darlebnen bis zur Höhe von tnêgesamt 1 Million Mark erfolgen darf, und daß es zur Entnahme weiterer Beträge der Genehmigung des Engeren Ausfchusses der Posener Landschaft bedarf.

S 10. Die Rücßzablung dieser Darlehne seitens der Posener Landschaft erfolgt durch Verwendung der fär dieselben von den Schuldnern zu entrichtenden Tilgungsbeträge unter Zutritt der dur die fort- {reitende Tilgung ersparten Zinsen.

[49411 ì Von der Direction der Disconto - Gesellschaft, hier, ist der Antrag gestellt worden : «« 2000009— Wesipreußische Provinzialanlcihe, VIl. Auegabe, Tilgung f: ühestens zum 1. April 1913 zuläsfig, zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen. Berlin, den 31. August 1911. Zulassungssteile an der Börse zu Berlin. oPegiy.

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[49440] Von Herren Gebr. Arnhold in Dresden ist der Antrag gestellt worden, uom. 500 090,— 4 Aktien der Firma: Rheinishe Emulfions - Papier - Fabrik Actieu-Gesellschaft in Drcsden Nr. 1 bis 500 zum Handek: und zur Notiz an- der Börse zu Dreéden

zuzulaßen. . Dresdeu, den 31. August 1911.

Die Zulassungsstelle der Börse zu Dresden. Hugo Mende.

[49448]

Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft.

Gemäß § 54 des Grundgesezes geben wir hier- durch bekannt, daß in der Situng des Präsidiums vom 21. Juni 19{1 zu Cassel folgende Verrea in den Vorîtaud gewählt worden find, und zwar für die Zeit vom 1. Oktober 1911 bis 30. September 1912:

Rittergutsbesißer, Ritterschaftsrat von Freier, Hovvenrade bei Garz (Prigniy) (Brandenburg), Vor- figender. Wirklicher Geheimer Rat, Ministerial, direktor Dr. Thiel, Exzellenz, Berlin SW. 11, Tempelhofer Ufer 37, stellvertretender BVorsigender.

Geheimer Oberregierungêrat Dr. Ramm, Dahlem

bei Stegliß (Brandenburg), Schaßmeister. Königlich i did nba Staatsminiiter Dr. h. c. von Aruim- riewen, Exzellenz, Criewen bei Schwedt a. Oder (Birnirentürod, Rittergutébesiger W. Beseler, Cunrau (Provinz Sachsen). Hofbesigec Dr. h. e. Engelbrecht, Obendeich bei Glückstadt (Schle8wig- Holstein). Rittergutsbesiger, Kammerherr Freiherr vou Feilizsch, Trogen bei Feilißsch (Bayern). Amtsrat Köster, Coldingen bei Reiben a. Leine (Hannover). Otto Graf von Rechberg Und Rotheulöwen, Erlaucht, Donzdorf (Württemberg) Amtêrat Schrewe, Kleinhof bei Tapiau (Osipreußen). Rittergutsbesißer Viktor von Websky. Carlstorf kei Trebnig (Kreis Nimpts{) (Schlesien).

Berlin, den 31. August 1911. Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft.

Der Vorftaud.

In Vertretung: Wiese, Kgl. Oekonomierat, F Hauptgeschäftsführer der Deutschen Landwirtschafts- F Gefellschaft. /

[49432] F Gemäß § 244 H.-G.-B. wird hiermit öffentli bekannt gemacht, daß der Auffichtsrat der unter- zeichneten Gesellihaft zurzeit aus folgenden Personen # bestektt : 1) Bankdirektor Carl Fürstenberg, Berlin, fißender, 92) Wirklicher Legationsérat a. D. Dr. Adolf Boyé Berlin, stellvertretender Vorsißgender, ly 3) Dr. phil. Paul von Schwabäch, in Fa. S. Bleichröder, Berlin, 4) Dr. Eberhard Freiherr von Bodenhausen, Essen, 5) Geheimer Kommerzienrat Rudolf Abel, in Fa. Wm. Stlutow, Stettin. L

Deutsche Kolonial-Eisenbahn-Bau- und * Betriebs-Gesellschaft.

Vors |

[49439] Bekanutmachung. ;

Die Jsolatorenfabrik „Pulvolit“ Gesellschaft | mit beschränfter Haftung, Frankfurt a M. ist laut einstimmigen Gesellshafterbeshluß in Liqui- | dation getreten. Der bisherige Geschäftefübrer Ingenieur Dr. Emil Knoblauch, jezt wohnhaf zu Charlotteuburg, Knesebeckstraße 3, Ut zum Liquidator beitellt.

[48403])

Durch Beschluß 25. August 1911 der plattenfabrik G. m. b. H., Langenberg Rhld. wurde die Gesellschaft aufgelöst.

Der bisherige Geschäftsführer, Fabrikant Albert F Markmann zu Langenberg, wurde zum Liquidator # ernannt. :

Es werden sämtliche Gläubiger biermit è fordert, ihre etwaigen Forderungen innerhalb 4 Wochen bei dem Liquidator anzumelden.

Der Liquidator : Albert Markmann.

der Generalversammlung vom

F au

[48887] Die Gesellshafterversammlung vom chZ2- 1910 bat die Auflösung der Gesellschaft beslcsse Die Gläubiger der Gefellshaft werden aufgejorter? sich bei derselben zu melden. | Berlin, den 29. August 1911.

Südwest-Fischerci Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation.

. S cholz, Liguidater.

[48876] :

Die Neue Raumkunfst G. m. b. S. in Berlin

JW. 11 ist in Liquidation getreten. Etwaig:

Gläubiger wollen si bei der Geésellshaft melde: Der Liquidator: Carl Schulze.

[49197] ee G Zuderraffinerie Oschersleben,

Gesellschaft mit beschräukter Haftung. *

Gemäß; § 58 des Geseges über die Gesellschafter mit beshränkter Haftung machen wir bekannt, daz die Versammlung unserer Gesellschafter am T B vember 1908 bes{loffen hat:

Das Stammkapital und die cinzeluen Stamw-* einlagen auf die Hâlfte herabzusetzen zum Zwecke der Rüczablung def jenigen Summe, um welche die Herabsezung erfolg! an die Gesellschafter; die Fassung tes § 4 des Ge sellshaftsvertrages wird dahin geändert, daß nach de Herabsetzung die derselben entsprehenden Beträg eingeseßt werden; der Zeitpunkt der Herab)ezun4F wird auf den

1. September 1911 festgesegt; df Rüzablung erfolgt in der Weise, daß der zurüd zuzablende Kapitalbetrag ohne Zinsvergütunga JFahres8raten von je 10 °/o, beginnend am 15. Ser tember 1912, abzutragen ist. Der zweite und drit: Absatz tes § 20 des Gesellschaîtévertrages wert für die Zeit nah der Kavitalsherabsezung aufgehoter-f Mir fordern die Gläubiger unserer Gesellscha auf, fh bei derselten zu melden. : Oscherslcben (Bez. Magdeburg), den 2. Ser] tember 1911. ; Zuckerraffinerie Oschersleben, Gesellschaft mit beshräufkter Haftung. Hartekovv. Hinze.

[49457] Bekauutmachung.

Die Versammlung unserer Gesellshafter p heutigen Tage hat beschloffen, das Stammfkapit unserer Gesellschaft von 319000 #4 um 299-000 # auf 29 000 4 herabzusetzen. 2 L

Gemäß § 58 des Gesegzes vom 90. Mai 188 fordern wir daber die Gläubiger der unterzeichnet Gesellschaft auf, sich bei dersel zu melden.

Vereinigte Nährertrakt-Werke

Gesellschaft mit MTIARE Haftung. De imtqa. Dresden, am 30. August 1911.

Vierte Beilage Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanze!

Berlin Sonnabend, den

Güterrecht8-, Vereins-, Genoßsenschafts-, Eisenbahnen enthalten sind, ersckcin

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NDeSTegl ch alle Postanstalte: uch dur die Köntgli

urt | niglihe Expedition des Deutschen Reichëanzeigers und Könii SW. Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

Vom „Zentral-HandelSregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Nrn. 207A. und 207 B. ausgegeben.

Handelsregister.

Ahlen, Westf.

Fn unser Handelsregisier A ist bei etragenen Firma Gebr. en worden:

Gerhard Hinteler zu Ablen ist Alleiniger In- Firma ift der Kaufmann Hermann Hinteler Der Kaufmann Gerhard Hinteler willigt ortführung der bisherigen Firma.

August 1911.

iglihes Amtsgericht.

Ahlen, Westf.

it einem Geschäftsführer rtretung der

daß er in Gemeinschaft oder einem a Gesellschaft berechtigt ist. Ne. 4733. Deutsch- Afrikanische Sandfteinwerke, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Kauf Heinri Schloifer ist nicht mehr G Deutsche Kaninchen Großzucht - mit veshräufter Haftung. R Korth und der Administator Geschäftsführer. erswalde ist Geschäftsführer ge- Heyde Gesellschaft Fabrikbesißger de ist nicht mehr Geschäft H. A. (Optischer An- Gesellschaft beshräukter Haftung. li 1911 ist das Stamm- #6 erhöht worden. Nauchverzchrende Sparfeueruna Gesellschaft mit beschräufter Haftung. Gemäß Beschluß vom 18. Juli/2. nach Charlottenburg verlegt. Berlin, den 26. August 1911. Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 122.

uristen zur

J A , 5. n Ao M art 52er

Ema eds naësmabt order E E

esbäftsfübrer. Nr. 5799. Gesellschaft Der Kaufmann Hugo scar Krisvin fi

ien mitglieder ein S n Seollichaft L leihen, die Ge H Sva i v Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Lichterfelde bei E a ee worden. Nr. 8045. C. F- Bekanntmachuug. mit beschräukter Haftung. Carl Friedrih Hey Nr. 8150. O A. zeiger und Sellschrift- für Lichtre?!lame mit

Gemäß Beschluß vom 28. Ju favital um 20 C00 6 auf 70 000

M. J E Nr. 9379.

Ahlen, den 2s.

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mit besch

ist heute eingetr Biocitin-Fabrik- Gesellsch 4 Haftung : f register A is unter Nr. 93 ein- Ema) Schweigert & Gerlach in chaftsführern 5

nto-Record Gesellschaft mit beschränkte Haftung: Diz s erloschen. Nr. Gesellschaft mit beschränkter Haftung : t nah Berlin verlegt Berlin, den 28.

Iohann Schweigert, n Heinrih Gerlach in Ablen. zweig ist angegeben :

August 1911. iglihes Amtsgericht.

der Kaufmann

2 Gulans n chnifum Berlin

echwaren- 911 ist der Siß August 1911.

Imt8geriht Berlin-Mi

in. Handelsregifter [492

des Königlichen Armtsgerihts Berliu-Mi Abteilung A.

Q s) nus: 1011 ie 7 ad A guit AOAA D

Ahlen, ten 26.

Altona, Elbe. Eintragung in das Handelsregister. 30. August 1911. : Firma Adolph Groudziel, Altona- ufmann Wilbelm Wittenberg in das Geschäft als persönlich haftender eingetreten. _ e offene Handels8gesellschaft hat im

Amtsgericht, Abt. 6, Altona.

teilung B ift beute Bei Nr. 1239: „Hypotheken- iße z1 Hamburg Nach dem schon

Fn unser Handelsregister Ab eingetragen worden : bauf in Hamburg“ mit dem und Zweigniederlassung zu Berlin: ibrten Beschlusse der Generalversammlung Grundkapital

Ottensen. Johauna Rectz Mechanis d Geschäftelokal : H

Firma : Felix Niedergesäß in haber Felir Niedergeîäß, Bei Nr. 24 140 Firma: Walter Bloch Nachf. in Berlin : jeßt in Wilmersdorf. Schreiter'sche Veriags Niederlassung j Nr. 36 962 ofene Han Pianohaus des Westens W. Bithoru & Co. in Charlotteubuxg: Die Gese uidator ist der Kaufmann Paul Berlin. Bei Nr. 6111 Kommanditgefellsch{aft : W. Vobach & C°- in Berlin mit Zweignieder- lassung in Leipzig und Wien: manditisten | i

Berlin, den

36 000 000 M Genera[versammlung 1911 ist nach Maßgabe des Protokolls die 3 Abs. 1 des Gesellichaftsvertrags Grundkapital8erhöh ] wird bekannt gemacht: Die

6 000 000 A6

1. August 1911

Bamberg.

; _ Handelsregister wurde beute eingetragen bei

Firma „Jos. Seckendorfer“’ in Heiligen-

Firma erlos

Bamberg, den 30. Aùgust 1911. K. Amtsgericht.

in Schöncve Destillateur,

Verlag Iugendt

Faflung des entspreckend Als nicht einzutra Begebung der lautenden Aktien über Kurse von

A F d Cck S Jir. 14 563 trt

buchhandlunug n Berlin : Wilmersdorf. oi

je 1500 6 erfolgt zu einem nicht unter 1509/9. Die neuen Aktien n an dem Gewinn des Jahres 1911 mit h teilnehmen und im übrigen den alten Die Erböhung des Gcund- chnung von 4000 In- Das Grand- M, eingeteilt Stü über je 750 # Bei Nr. 2067: Commercial Union Assurance C0mM- pany Limited mit dem Zweigniederlafsun Commercial Uaion Versicherungs- se: Union Lebensversiche- bteilung der Commercial Union Ver- sicherungs-Aktien-Gesellschaft : mitglied Walter Murrav Guthrie in gestorben und das. Direktions

Bamberg. : i A éregisier wurde heute eingetragen bei P. d. W. „Fichtl & Weigand, Bamberger, ch- & Schließzgescllshaft“ in Bamberg :

Bamberg, den 30. August 1911. K. Amtsgericht.

Nicderrheinischen Trocken: F Aktien gleichgestellt sein.

fapitals ist erfolgt durch baberaftien zum Kurse von 163 %o. favital beträgt nunmebr 36 000 000 in Inhaberaktien 10 000 19000 Stück über

llschaft ist aufgelöst. Smidt osef Dung in Duis-

Abt. A) bestehende il 1) die Ebe- reizebnw Koms i

elsregister Abt. A ist irma Johannes Arras mit dem ¿ort Barth und als I Fohannes Arras in Barth eingetragen. 22. August 1911.

Königliches Amtsgericht.

29. August i911. geriht Berlin-Mitte.

zu London und zu Berlin unter den Firmen :

aber derselben Afktien-Ge-

t Bekanntmachung. Barth, den Handelsregister B des unterzeichneten ( Allgemeine Flug : Gesellshaft Vorber aesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem

itglied Hon. L 1 s L H ck r Sitze in Berlin.

er B des unterzeibneten Ge- ï beute eingetra ckchmiedeverg Sih: Berlin. er Betrieb der b Schmiedeberg zu Berlin, Prinzenstraße 33, be- : i und Galvanischen Fabrif Abschluß anderweiter Geschäfte, w indi biermit zusammenhängen. 20 000 M.

Gesellshaft mit beschränkter Gegenstand des Unter- r von dem Fabri-

C Bei Nr. 5419: Carl Li iengesellscha î S Ms Aftiengesellschaft mit ferner der Absch , O u fahrt in Zus ammlung vom 15. August 1911 1st das an O itere 1 500 000 erhoht und Durch Beschluß der General- 15. August 1911 ist nach Inkbalt der Satzung binsihtlih der

Generalvers Grundkavital ; 500 000 Mé. versammlung vom des ProtokoUs der F es Grundkavitals ge bekannt gemadt.

n , Deutsche Garte e Gildemeister & C Bonn- „Fppend

nbau- und

Geschäftsführer : in Berlin, Kaufmann g. Die Gesellschaft ist eschränkter Haftung.

Gesellschaft Außerdem wird ver- in die Gesellschafi Oranienburg die galvanishen neuartigen Rezepte zum unter Anrechnung seine Stammeinlage, 2) Fabri-

Auf die Grund- ben 1500 neue, auf den Inhaber lautende Aktien über j Ausgabe ecfolgt zum Kurfe von Aktien n-bmen an der Divide in Höbe der Hälfte teil, dagegen 11 nebmern 49g Stückzinsen für di 1911 bis zum Zablungs

zutragen wird

m 22. Juli 1911 abge!) Seschäftsfübrer ift allein z T

cy ry

ellschaft erfelge Handelsregister.

F: anz Kristar mit beschränfter Haftung fiand des Unter

l S m O

berbadishe Kunst: Most-Substanzen-

zu Berlin. Gegen ape Stühlingen, Franz

g }

Berlin gegen Barzahlung des v

ieses Betrages auf l flihtung angeboten, die Aktie

1+ E e A ; fant Carl Schmi

1TZEl Le Lor Metall ene Vtetall

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des jeßigen Betrage Fs E a nr dey D T _Josef Haas in ; Schmiedeberg“ | Zertried oder nur der Ye!frtel ‘0! erei und Galvanische Anstalt mit iven und Passiren und insbesondere mit alle zerträgen;: die Geschäfts- "doch nur insoweit übernommen werden, ese in einem von dem Gesellshafter Schmiede- zufgestellten und unterschriebenen Verzeichnis gege Der Wert dieser Einlage ist auf 0 1 feitgesezt unter Anrechnung dieses B auf die Stammeinlage. Dampfwüäscherei „Blütheuwciß“ Gese mit beschränkter Haftung. Siß: Berlin. ; einer Dampf- verwandter

¿um Kurse von 2409/5 zuzüglich E, zuzüglich Bonndorf,

1 1. Juli 1911 mit der Mafgabe anzubiete auf vier alte Aktien drei neue Aftien bezogen werden fönnen: das gesamte Grundk ebr | ch, in 3500 Stück je auf den Inbaber und über 1000 M | Ö a lautende Aktien. Bei Nr 4938: Hirsch, Kupfer- | „5 Attiecngesellschaft | 9 Halberstadt igni Nach dem Beschlusse der Generalversammlung vom 10. Aug 1st 1911 ift das Gruntfapital um 2000 000 Æ durch Ausgabe von 2000 neuen, auf den Inhaber lautenden | Aktien zum Nennbetrage von je 1000 4, also auf Durch den gleichen Bescbluf mmlurg vom 10. August 1911 {ind redaftionell S 4 Höhe des jeßigen Gru fapital8s), § 20 (betr. Berechtigung der Aktionäre Generalversammlurgen des Reingewinnes unter

3 abgeslossenen tnungSporttMtun

Bremer n. Handel®eegifter.

und Mesfingtv Rohde in Bremerhaven.

| 20 000 M.

Haftung. Der Gesel 1911 abgeschlossen.

öffentlicht ; werden in die schafter Kaufmarn die ibm gehöri

-rwarenaeschäft. g s ( f don 29 Ny91uft 10 Gardinenspannerei D pag rut rem thór Avg ‘Amt I, tammfavital beträgt 20 000 Æ. ie a aeg Se R ga fmann Peter Unruh in Berlin. ft ist eine Gesellshaft mit beshränfier Der Gesellschaftsvertrag ist am 28. Juli Außerdem wird veröffentlicht : erlag in Berlin

10 (00 000 Æ, erböbt. R L R ¡jen Warenmusters

giste eilung B Nr. 27 ift cslauer Diamant - Zichstcinfabrik

eine aus einem Papierbeh: t Gesellschaft mit beschränkter Öaftun

| Zuckterverpackuna, ¡iebungsweise N. 25 7 e Mu Kaiserlichen Patentamts zu Berlin ¡um vereinbarten Werte von 15 000 - Verlin, den 29. August 1911. Königliches Amtsgericht Berl

oizenburg, ElDe.

L bgeschlofsen. ‘Dampfwäschereibesiger Franz Nied bréngt in tie Gesellschast

g hier beute

Teilnabme ugo Diener,

SS 19, 28 (betr. Vert Neufestsegung der Bezüge des Aufsichtsrats) Satzung geandert worden. tretung der Gesellschaft lautet der § 8 unter Wegfa des § 14 der früheren Saß Die Gesellichaft wird gerichtli

eslau, ist Profura erteilt. Breslau, den 20. August 1911. Königliches Amtsgericht.

in Berlin, ene Damvfwäschereigeshäft nebst Zu- dassiven nah dem Stande n Werte von Betrages auf

strañe 26, bele behör mit Aktiren und P vom 1. August 1911 zum festgeseßte unter Anrechnung dieses

Oeffentliche Bekanntmachungen den Deutschen Neichs- Philipp Holzmann Gesellshaft mit beschränkter tung. Dem Ingenieur Paul Rhbeindorff in jurt a. M. ist Gesamtprokura erteilt in der

Hinsichtlih der Ver-

ung jeßt folgendermaken: ch und außergerih:lich | B du orstand vertreten und dur die von ihm in ibrem Namen ges{chlofsenen Re igt | Alle Erklärungen find für ( wenn sie, fofern der Vor stand aus einer Person besteht, von dieser und, sofern er aus mehreren Personen zusammengesegt

seine Stammeinlage BDPr oi A 4 eta E ett ; der Gesellschaft erfolgen durch seatische Landwirt beschränkter Haftung Paul Ecfhusen zu Boizeuburg a. E. Sitze zu Boizeuburg a. E, tes Unternebmens ift ;

câfte berechtigt Schwerin & Söhne tin Pniower, Alexander

sämtlich in Breslau, dergestalt, daß Alexander der beiden

Vi | haft mi Gesellschaft verbindli, ul |

Gegenstand | isi Gesamtprokara ertei

mit einem