1911 / 233 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Oct 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Frankreich.

estrigen Ministerrat erklärte, „W. T. B.“ zufolge, der Ao des Aeußern de Selves, daß die französisch- deutshen Verhandlungen befriedigende Fortschritte machten. v

Rußland.

i Mohammedanermacht, den Gang des italienischen Angriffs Der Finanzminister hat in der Reichsduma eine Geseb- ien Eine andere Depesche bittet den Großwesir, die vorlage eingebracht, die die Vereinfachung und Beschl eu- Ehre des Jslam zu verteidigen.

Zollformalitäten für ausländische Maren anstrebt. Wie „W. T. B.“ meldet, schaffen die neuen Zollabfertigungsmaßnahmen das obligatorishe Vorzeigen der Deklarationen über eingeführte Waren ab und gewähren den Schiffskapitänen das fakultative Recht, entweder das S der Schiffsvorräte vorzulegen oder alle

nigung der

Räumlichkeiten, in denen die Vorräte si befinden, anzugeben. age Unruhen in Kwantung bevorstehen. : | Sie L statt obligatorisher Besichtigung der Schiffs- Im Bezirk Tschenasien in der Provinz Kiangsu sind räume durch Zollbeamte nah dem Einlaufen der Schiffe in | wegen des Verbots der Aussaat von Mohn Unruhen aus-

den Hafen das fakultative Recht der Besichtigung, falls diese notwendig sein sollte. Sie erseßen ferner die obligatorische Plombierung durch die fakultative; nur wird die obligatorische Plombierung für Schiffsvorräte beibehalten. Sie schaffen endlich die abermalige Besichtigung des Schiffes nach der Aus- ladung ab und lassen das gleichzeitige Ausladen und Beladen er Schiffe zu. / : . s d ¿L Handelsminister hat in der Reichsduma einen Gesezentwurf, betreffend die Bestimmungen über die Zwangs- enteignung von Privilegien für Erfindung und Vervollkommnung von Kriegsmaterial und Ver- teidigungsmitteln, eingebracht. : M : Der Präsident des Hofgerihts in Abo (Finnland) Aferman ist obiger Quelle zufolge gestern dur einen Revolvershuß getötet worden. Der Täter verübte Selbst-

mord. / Ftalien.

Die vorgestern verbreitete Nachricht, daß eine Landung italienisher Truppen in Prevesa statigefunden habe, wird nah etner Meldung des „W. T. B.“ von der italienischen Botschaft in Berlin offiziell in der entschiedensten Weise für unrichtig erklärt. És sei auch nit ein einziger Mann ausgeschifft worden. Da damit hätte gerechnet werden müssen, daß türkishe Torpedoboote, die in der Adria kreuzten, die italienischen Handelsschiffe bedrohen würden, habe die Königliche Marine Maßregeln ergreifen müssen, hie außer Stand zu seßen, die Sicherheit der Schiffahrt im Adriatischen Meere zu gefährden. Es sei möglich, daß, um zu diesem Ziele zu gelangen, einige Kanonenschüsse in der Nähe der Küste ab- gegeben worden seien, aber zu Lande sei keine Operation vor- genommen worden. : j E

Die „Agenzia Stefani“ bezeichnet auch die aus türkischer Quelle stammende Meldung über ein Bombardement der albanishen Häfen Reshadie und Murtoy als voll-

ständig unzutreffend. Jtalien sei nach wie vor fest enilschlossen, den status quo auf der Balkan- halbinsel in keiner Weise zu ändern. Die italienische

Flotte habe sih darauf beschränkt, gegen die türkischen Kriegs- chiffe zu kämpfen, die sich gegen die italienishen Küsten wandten, um die Städte zu bedrohen und den Handel zu stören, oder sih anschickten, die gegen Tripolis gerichteten militärischen Expeditionen Jtaliens anzugreifen. : j L Der türkishe Dampfer „Sabab“, der türkische, für Tripolis bestimmte T n an Bord hatte und ‘von italienif Kriegsschiffen S ebeadn worden war, ist gestern in Brir®Sisi angekommen. : Spanien.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Santiago de Compostela (Provinz Coruña) ist der Kapitän Paiva Conceiro, das Haupt der portugiesishen monarchistishen Vershwörer am 1. Oktober, 2 Uhr Morgens, mit 4000 Bewaffneten, mehreren Geschüßen und Mitrailleusen sowie 120 Mauleseln in Portugal eingefallen.

Türkei.

Der englishe Botschafter hat dem Großwesir nah

Meldungen des „W. T. B.“ gestern die Antwort des Königs auf den Appell des Sultans mitgeteilt. Jn

der Antwort wird die Unmöglichkeit hervorgehoben, eine Ver- mittlung zu übernehmen, und der Pforte angeraten, mit allen Mitteln eine Verständigung mit Jtalien zu suchen. Der französishe Geschäftsträger hat dem Großwesir eine ähnlihe Mitteilung gemacht. / : Der Marineminister hat seine Entlassung ge- nommen. Jn seinem Demissionsschreiben erwähnt er die erstörung der türkishen Torpedoboote durch die italienische Flotte und erflärt, da die Flottille, obwohl er rechtzeitig die Rückkehr der Flotte in die Dardanellen und die Flucht der im Adriatischen Meere befindlichen Flottille in die Dalmatinischen Gewässer angeordnet habe, der italienishen Flotte nicht ent- kommen fonnte, finde er es unmöglich, auch nur interimistisch die Geschäfte des Ministeriums zu führen, i L Nach einer Meldung von „Lloyds Agentur“ befindet sich

die türkishe Flotte auf der Reede von Nagara- (Dardanellen). Der frühere Gesandte in Belgrad, General Fethi- Pascha ist, „W. T. B.“ zufolge, zum Kommandeur der Truppen ernannt worden, die zur Verteidigung der Küste der Adria mobilisiert worden sind. Wie die „Agenzia Stefani meldet, hat die Verwaltung

der türkischen Leuchttürme auf Befehl der türkishen Admiralität ihren Beamten auf Kreta die telegraphishe Weisung gesandt, die Feuer aller Leuchttür me auf der Jnsel zu löschen. Die Konsuln Frankreihs, Englands, Rußlands und Jtaliens haben jedoch in ihrer Eigenschaft als Vertreter der Kreta- shußmächte auf ihre Verantwortung Maßnahmen angeordnet, um die Ausführung des Befehls zu verhindern, und haben zugleih ihre Regierungen um weitere Weisungen gebeten.

Schweden.

Der König hat nah einer Meldung des „W. T. B.“ den Führer der liberalen Partei Staaff mit der Bildung eines neuen Kabinetts beauftragt.

Dänemark.

Der Reichstag ist gestern eröffnet worden. Sowohl

vom Folkething als vom Landsthing sind die Präsidien wieder- gewählt worden.

Amerika.

Asien. Meldun des „Reutershen Bureaus“ hat as Q air Tolhaltene Versammlung von

Mohammedanern an den Unterstaatssekretär des Jnnern in Simla eine Depesche in London gebeten wird,

ordnung mit einem Gesuch gesandt worden, in dem, wie die „St. Retérabuents Telegraphenagentur““ meldet, gebeten wird, die Verstaatlihung der Kanton—Hanfkau-Eisenbahn rückgängig zu machen. j

giering daraus E iam gemacht, daß wegen der Eisenbahn-

zum Sinken gebracht worden.

esandt, in der das Auswärtige Amt roßbritannien möge, als die größte

Aus der Provinz Kwantung ist nah Peking eine Ab-

Der Generalgouverneur hat die Re-

ebrochen. , Afrika.

Wie die „Tribuna“ meldet, ist der türkische Dampfer „Derna“ vor dem Hafen von Tripolis von den JFtalienern

eamter des britischen Konsulats in Tripolis, der auf gestern auf Malta eingetroffen „Reutershen Bureaus“,

Ein dem Dampfer „Castle Garth“ ist, berihtet laut Meldung des

daß der Rest von Jtalienern, etwa 150 mit Einschluß pas Journalisten, sich genötigt gesehen habe, Züflucht auf dem italienischen Konsulat zu suchen. Kaum war

dies geschehen, als ein Haufe von Mohammedanern erschien, das a OO Ee he unter wilden Drohungen und Nache- \{hwüren in das Konsulatsgebäude einzudringen versuchte. Die Ataliener hißten darauf die deutsche Flagge. Es gelang ihnen, an den türkischen Pascha eine Botschaft mit der Bitte um Hilfe zu senden, worauf fünfzig bewaffnete türkishe Soldaten auf dem Schauplaß erschienen. Diesen gelang es, die Jtaliener, die drei deutshe Flaggen entfalteten, nah dem Landungsplaß zu geleiten, wo sie zunächst an Bord der „Castle Garth“ Schuß fanden. Später wurden die Jtaliener auf einen italienischen Torpedobootszerstörer gebracht und nah Syrakus geschafft.

Nr. 51 des „Zentralblatts für das Deutsche Neich“, he:ausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 29. September 1911 bat folgenden Inhalt: 1) Konsulatwesen: Ernennungen; Erxequatur- erteilungen ; Entlassungen. 2) Medizinal- und Veterinärwesen : Neränderungen in tem Verzeichnis der in ten Anlagen zum Bieb- seuhenübcreinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Oesterreich- Ungarn aufgeführten Sperrgebiete. 3) Post- und Télegrapben- wesen: Ausdehnung dcs Geltungsbereihs der Ortstaxe auf Nachbar- vostorte. 4) B iherungêwesen: Beaufsichtigung privater Ver- siherungéunternehmungen durch die Lantetbehörte. Polizeiwesen : Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.

Statistik und Volkswirtschaft.

Die deutsche Lebensversiherung im Jahre 1910.

Wern au in Deutschland die Erkerntnis von der Wichtigkeit der ¿ne S insbesondere für den Grundbesiß, noch lange nit die Verbreitung erreiht hat wie in Großbritannien, wo man es als einen felbstderständlichen Aft weiser Fursorge betrachtet, die Lebensversiherung zur SichersteUung der Familie und des Familien- besizes zu benuyen, so ist erfreuliherweise die Beteiligung, neuer- tings au die der Landwirtschatt, an dieser segensreihen Ein- rihtung doch in stetem Wachsen begriffen. Man hat diese Bewegung zum großen Teil auf die sh immer mehr verbreitende Erkenntnis von dem hohen sozialen Werte der Lebensversicherung, nicht zu‘eßt aber auch auf unfere veränderten Lebenéverbältnifse zurüd- zuführen. Das Leben ist heute teurer als früber. Vie Anforderungen, die an den wirtschaftlich Arbeitenten jeßt gestellt werden, find ganz andere als zu Zeiten d r Eltern und Voreltern. Es is dies cin sozialer Vorgang, der ncch lange nit abgeschlossen ist, und der jedem rechtlid denkenden Familienvatir die Pflicht auferlegt, durch Ab\{luß einer Versicherung für seine Hinterbliebenen die mannigfachen Ver- luste und Nachteile auszugleichen, tie mit seinem Tode unauébleiblih verxbunten sind. R 2 Welche bobe Bedeutung der Lebensversiherung für die Hebung tes deutshen Volkéwohlstandes zukommt, zeigen ganz besonders die im dritten Heft vom Jahbrgarg 1911 der „Veröffentlihungen des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicerung“ (Berlin, F Guttentag, Verlagëbucbandlung) mitgeteilten Ergebnisse des Jah:es 1910. Der wichtigste Geschäftszweig der deutschen Lebensversicherungsgesellshaften ist die große Todesfallversiherung. Der Bruttozugang an Versicherungen dieser Art betrug bei den 42 deutschen Ge]ell- schaften 1221,7 Millionen Mark, womit der des Borjahres um 125,6 Millionen Mark übertroffen wurde. In Abgang kamen on fälligen Versicherungésummen durch Tod und Ablauf bei säwtliden Gesellschaften 198,2 Millionen Mark. Die durch RNRúckauf, Umwandlung und Aufgabe der Versichecung vorzeitig ab- gegangen.n Versicerungen sind gegen das Vorjahr prozentual zurüd- gegangen: von 2,40 9/6 der im Laufe des Jahres versichert gewesenen Summen im Jahre 19/9 auf 2,31 °%% im Jahre 1910. Wie sich der vorzeitige Abgang, dessen mehr oder minder großer Prozentsaß als ein Beweis nicht nur für das Vertrauen des Publikums zu der be- treffenden Gesellschaft, sondern besonders a1ch für die Güte der ge- botenen Leistungen anzusehen ist, bei den vier größten deutschen Gegenseitigkeits- und den vier größt:n deutschen Aktiengesellschaften in den legten zwei Jahren stellte, zeigt die folgende Uebersicht :

Vorjzeitiger Abgang in 9/9 der im Laufe des Jahres versichert gewesenen Summen :

199 1910 G. 1,01 0,89 Alte Stuttgarter . 0,79 0,71 Alte: Leipzig... 1,16 1,12 Ratibdrube 4+ «118 1,06 R s e e 2,98 215 Germania (Stettin) . , 1,9 1,10 DIOLDIIELN a a: e e 213 1,97 GONcordIia. „e + ck.o 1,95 2,20.

Nach Abzug aller in Abgang gekommenen Versicherungen ver- blieb in ter grcßen Todesfallversiherung am Schlusse des Jahres 1910 ein Gesamtversicherungsbestand von 11,2 Milliarden Nark. Davon entfallen etwa } auf die sogenannte abgekürzte alternative Form. Diese Versicherungsart, bei der das Kapital sofort beim Tode, spätestens nah Grreihung eines bestimmten Lebensjahres autgezahlt wird, wird jeyt ganz beionders bevorzugt, da sie den Interessen und Bedürfnissen des versiherungsucenden Publikums am meisten ent- spricht und \ih für die Versicherten auf die Dauer am rentabelsten

estaltet. E Nimmt man zur großen Todeësfallversikerung noch die Aus- steuer- (Erlebenéfall-) und die Sterbekassenversiherung hinzu, fo erhält. man in der regulären Kapitalversiherung für Ende 1910

gesellshaften entsprechen nahmen an L D im Jahre 1909 auf 667,8 Millionen Mark im Jabre 1910. Von ten Ausgaben stehen an erster Stelle die Zablungen an Versicherte im Betrage von 267,4 Millionen Mark, die h zusammensczen aus den durch ür Abgangsentschädigungen. s T las Lobe Einfluß auf die Erzielung des Ueberschusses ist, war, wie im Vorjahre, günstig. Es waren im Jahre 1910 39,4 (i. Vors. 34,9) Millionen Mark weniger autzuzablen, als sich nah den Nechnunçs: grundlagen erwarten ließ.

ichts kann uns die gewaltige Bedeutung der Lebensversicherung in ai Enwerbölebên effsec vor Augen führen als diese Zahl.

Für die oben genannten acht Gesellschaften betrug in der regulären

Kapitalversicherung Ende 1910 der

Versicherungsbestand Reinzuwachs : l Mitiones b Millionen #4

Gothaer 5 4 . 10506 41,5 Alte Stuttgarter 957,6 53.7 Alte Leipziger 937,1 43,3 Karlsruher . 061 33,4 Mita «5 Uo 1265 Germania (Stettin) 856,9 30,5 Nordslern 2+. & .- .% 949,0 30,1 Concordia . 3527 130.

eschäftlihen Ergebnissen der deutschen Leben®versiherunge- en A die finanziellen. Die gesamten Ein-

Prämien, Zinsen usw. stiegen von 625,9 Vèillionen Mart

d oder Ablauf fälligen Versicherungen und den Zahlungen E A Der A rettor erlau, der F

Die Verwaltungskosten haben gegenüber dem Jahre 1909 eine Erhöhung um 6 Millionen Mark und im Verhältnis zur Fahreseinnabme eine solche um 0,31 9/6 erfahren. Sie beliefen sid im Jahre 1910 bei den

15 Gegenseitigkeitsanstalten ¡usammen auf 7,40 %/o, *

27 Aktiengesellschaften @ e 12,06 9/6 i der Jahreseinnahme. Bei den oben genannten acht Gesellschaften betrugen sie in dem gleichen Verhältnis :

Golbaœ 2, 5,5 9/0 Viktoria . E 8,99%, lie Siuliddeiee 5,5 9/0 Germania (Stettin) . 7,6% Alte Leipziger 5,6 9/0 Nordflern. + «14,7% Karlsruher 6,4 9/0 Concordia . 11,1 9%,

Nach Abzug aller Auëgaben verblieb ein Jahresüberschuß von Iss Millionen Mark, d. \ 8,8 Millionen mehr als im Jahre 1909. Vom Jahresüberschuß wurden 110,5 (im Vorjahre 101,1) Millionen Mark zur Dividendenverteilung an die Versicherten über: wiesen. Von den zur Dividendenverteilung an die Versicherten übe: wiesenen Beträgen bängt bei den einzelnen Gesellschaften die Billigkeit der Versicherung ab. Nicht die Versicherung mit den niedrigsten Tarifprämien ist die billigste, sondern diejenige, bei der dem Versicherten im Verhältnis zur dividendenberc{tigten Prämieneinnabme die böchslen Uebershüsse zufließen. Bei der arößten deutshen Gegenseitigkeits- und Aftiengelelishaften stellen fih die den Versicherten im Jahre 1910 zur Dividendenverteilung überwiesenen Beträge einshließlich vorweg an Dividendenfonds _Über: wiesener Zinsen in Prozenten der dividendenberehtigten Prämien wie folgt:

Alte Stuttgarter . 337% | Victoria «—- 29,0 0% Gothaer . eas 2 319 Germania (Stettin) 28,8 , Alte Leipziger . 2. Concordia!) M1. Karlsruher . 29,9 , | Nordstern!) 200.

Das Gesamtbarvermögen der deutschen Lebenversicherungé- gesellshaften, mit dem sie für tie pünktlihe Erfüllung der über- nommenen Verpflichtungen einstehen, belief sch am Schlusse det über 5 Milliarden Mark. Im Interesse ihrer Versicherten bevorzugen die deutschen Gesellshast:n bei der Anlegung ihrer Vermögensbestände die Hypotheken, da diese im Vergleih mit sicheren Wertpapieren einen bedeutend F böberen Zins abwerfen und bei vorsihtiger Auswahl dieß solidesten und sichersten Kapitalanlagen sind. Welchen Teil de: Gesamtvermögens bei den genannten aht Anstalten die Hypotheka aulagen auêmachen, und wieviel von den Verpflichtungen durch tat- sählih vorhandenes Vermögen gedeck wird, d. h. welche Sicherb-it die einzelnen Gesellschaften in außergewöhnlihen Zeiten, z. D während eines Krieges, bei Epidemien usw., bieten, zeigt die leßt Uebersicht : G

Jahres 1910 auf

Von dem Gesamt- vermögen ?) find Ente 1910 in Hypo- theken angelegt

Auf je-100 4 rechnungt

mäßige Verpflichtungen\F treffen tatsächlih handenes Vermögen ?)

Gothaer . ; 845 9/0 1168 4 Alte Stuttgarter . Ly 123,1 , Alte Leipziger . 856 , 127 Karlsruher . 83,2. 11917 Victoria Ee 850 1209 5) Germania (Stettin) . 845 , HO0S 9 Nordstern é 809 ,„ 109,5 ,„ Cob C E 118,6 -,

1) Für Versiherungen obne Vorbehalt. ?) Bei ten Afkticr- gesellihaften ein]sließlih des bar eingezahlten Aftienkapitals. 3) In der regulären Kapitalversicherung. Hierunter 7.326 110 # (bares Aktienkapital, Aktienwechseltilg.-Reserve, Kavitalreserve un! Kursreserve), die zugleich für das hohe Nisiko der Volks-, Renten Unfall-, Haftpfliht- und Transportversiderung haften. {) Ein- \{ließlich von Unfall-, Haftpfliht- und Rentenversicherung.

Zur Arbeiterbewegung.

Die im Zentralverband organifierten Töpfer Groß-Berlin! nabmen, wie die „Voß. Ztg.“ berichtet, gestern abend in außerordent licher Mitgliederversammlung zur Fensterfrage Stellung. Es wurt‘F beschlossen, überall auf den Bauten die Arbeit niederzulegen, wo di Fenster niht oder nur ungenügend vergla1t sind. Wegen Tari! treitigkeiten haben gestern, demselben Blatte ufolge, in ter biefiger Kontobücherfabrik von Ferdinand Ashelm 150 Bu bindereiarbeiterinnen und 50 Buchbinder die Arbeit niedergelegt. / A

Der Ausstand der Straßenbahnangestellten in Saar brüdcken (vgl. Nr. 231 d. Bl.) eint, wie die „Köln. Ztg.“ mitteilt ergebnislos zu verlaufen. Die Direktion hat jeßt von/ autwärtige" Pläßen in genügender Anzahl Fabrer herangezogen, sodaß ter Verkeb: wieder regelmäßig ist. Die Direktion beharrt auf ihrem Standpunkt daß die Angestellten, die nit b.dingungélos zur Arbeit zurückgekebr! sind, entlassen find. Ein weiteres Verhacteln mit ter chrijlid« Gewerkschastsorganisation wind abgelehnt. Damit ist die Loge de: Auss\töndigen auésichtslcs. / -

Veber eine weitere Vershärfung des Lohnkampfes.- in Leipziger Steindruckgewerbe (vgl. Nr. 231 d. Bl.) berichtä! die „Lpz. Zta.*, daß auch die in den dortigen Steindruckereien be \häftigten Hilfsarbeiter beiderlei Geschlechts \ich ter * Lobnke& wegung der Lithographen- und Steindruckergehilfen angeslossen haber. Sie haben den Arbeitgebern neue Forderungen unterbreitet. Sie wollen wenn bis beute feine zustimmende bezw. entgegenkommende Antwort erfolgen sollte, die Arbeit einstellen. Inzwischen baber \fih auch t! Zeichner dem Lohnkampfe angeschlossen. Ferner haben dieNoter' steher in einer Versammlung nach längerer Aussprache einstimmi beschlossen, in eine Tarifbewegung einzutreten und inébesondere ein! allgemeine prozentuale Erhöhung der. Tariflchnsêg? zu fordern sowi! eine Verkürzung der Arbeitezeit und eine Verminderung ter Ueber stundenarbeit. ‘Die Organisationéleitung erhielt den Auftrag, rinen entsprechenden Tarifvertragéentwurf auszuarbeiten und der Gehilfen:

Einer Depesche des „W. T. B.“ zufolge ist Madero zum

Präsidenten von Meriko gewählt worden.

einen Reinzuwachs von 747,5 Millionen Mark und einen Ge- samtversiherungsbestand von 12,2 Milliarden Mark.

saft zur Beschlußfassung vorzulegen.

b: P vor- O

Wohlfahrtspflege.

Die Firma van der Zypen u. Charlier G. m. b. H. in Cöln hat, ,W. T. B.“ zufolge, aus Anlaß der Fertigstellunz des 100 000. Wagens für Beamten- und Arbeiterwohblfabrts- ¿wecke im ganzen 500000 Æ gestiftet. Max Charlier stiftete

er 150009 4 für eine Volksbibliothek. Eine Anzahl Arbeiter mit längerer Dienstzeit erhielten außerdem Zuwendungen.

Kunft und Wissenschaft.

Um die archäologischen Studien zu beleben und die an- shauliche Kenntnis des klassischen Altertums möglichst zu verbreiten, insbesondere um für das arhäologishe Institut leitende Kräfte und für die vaterländischen Universitäten und Museen Vertreter der Archäologie beranzubilden, werden mit dem genannten Institut fünf Ae NReisestipendien, ein jedes im Belauf von viertausend

ark, verbunden, die den nahstehenden Bestimmungen gemäß vergeben -

werden sollen.

Zur Bewerbung um vier der gedahten Stipendien wird der Nachweis erfordert, daß der Bewerber entweder an ei: ec Universität des Deutschen Reichs, beziehentlich an ter Akademie zu Münster die Pphilosophisbe Doktorwürde erlangt oder das Examen pro facultats docendi bestanden und in ihm für den Untecriht in den alten Sprachen in dec obersten Gymnasialklasse die Befähigung nachgewiesen hat. Der Bewerber hat ferner nah:uweisen, däß zwischen dem Tage, an dem er promoviert worden oder das Oberlebrereramen bejtanden hat, bezw. wo beides stattgefunden hat, dem späteren von beiten, und dem Tage, an tem das nachgesuchte Stipendium für ihn fällig werdea würze, höchstens ein dreijahriger Zwischenraum liegt.

Für das fünfte der jährlih za vergebenden Stipendten, tas in erster Nethe bestimmt ist, die Erforshung der christlichen Alter- tümer der römischen Kaiserzeit zu fördern, wird erfordert, daß der Bewerber an der theologishen Fakultät ciner Universität des Deutschen Reid;s den Kursus der protestantischen oder der katholischen Theologie absolviert, das heißt nah Ablauf mindestens des akademischen Trienniums in ordnungsmäßiger Weile die Ermatrikulation bewirkt hat. und daß er an dem Tage, wo das Stivendium fällig wird, das dreißigste Lebensjahr noch nicht übersbritten hat

Der Bewerber hat ferner die gutahtlihe Aeußerung der philo- fopbischen, bezw. theologiichen Fakultät einer Universität des Deutschen Reiches, oder ter kademie zu Münster, cder au einzelner bei einer solhen Fakultät angestellter Professoren der einshlagenten wissen- scha'tlihen Fächer über seine bisherigen Leistungen und seine Be- fähigung zu erwirken und seinem Gesuch beizufügen, au, falls er schon lit-rarische Leistungen aufzuweisen bat, wo mögli diese mlt einzusenden. Ferner sind in dem Gesucdle die besonderen Reise- zwecke kurz zu bezeihnen. Daß unter den Reisezielen in der Regel Rom mit einbegriffen sei, liegt im Geiste der Stiftung.

Bei Gesuchen um Verlängerung des Stipendiums finden diese Bestimmungen keine Anwendung. Dacegen ist hier eine übersichtliche Darstellung der bisberigen Reiscergebnisse in das Gesuh aufzunehmen, und wird. falls der Stipendiat bereits in Nom oder Atben \ich auf- gehalten hat oder noch aufbält, über seine Leistungen und seine Be- fäbig!ng das Gutachten des Sekretariats des Instiruts erfordert.

Die Gesuche um Erteilung des Stipendiums find in jedem Jahre vor dem 1. Februar an die Z-ntraldirektion des archäologischen Instituts nah Berlin einzusenden, welche tie Wabl nah voraenommener Prüfung der Tüchtigkeit des Bewerbers in der Gesamtsizung vor- nimmt usw. Bei gleicher wissenschaftliher Tüchtigkeit wird die Zentraldirektion denjenigen Bewerbern den Vorzug geben, die neben der unerläßlichen philologishcn Bildung ih bereits einen gewissen Grad kunstgeschihtlider Kenntnisse und monumentaler Anschauungen zu eigen gemaht baben und welch2 dem arhäologisden Institute oder den deutschen Lehranstalten oder Museen dereinst nüßlih zu werden versprechen.

Die Stipendien können niht kumuliert, noch für einen längeren Zeitraum als ein Jahr vergeben werden; zulässig ist jedoch die Wieder- gewäbrung eines Stipendiums für ein zweites Jahr. Die Wieter- gewährung des im § 20 bezeihneten fünften Stipendiums auf ein zweites Jahr kann auch erfolgen, wenn der Stipendiat bei eintretender Fälägkeit des zweiten Stipendiums das 30. Lebentjabr bereits über- schritten baben sollte.

Diépensation von den aufgestellten Vorscriften erteilt in be- fonderen Fällen das Auswärtige Amt nach Anbörung der Zentral- direktion. j

Bis auf weiteres kann jährlih eines ter vier Reisestipendien für flassishe Archäologie mit Wegfall der gesezten Präklusivfrist an Gymnafiallehrer vergeben werden, die an einem öffentlihen Gym- nasium innerhalb des Deutschen Reiches festangestellt und in Lehre und Wissenschaft besonders bewährt sind. Das Stipendium kann zu diesem Zwede in zwei halbjährige jedes zu 1500 A zerlegt werden behufs einer im Winterhalbjahr spätestens am 1. Dezember anzutretenden halbjährigen Studienreise. Anstatt der geforderten Zeugnisse ‘von Universitäten oder Professoren hat der Bewerber ein Zeugnis seiner vorgeseßten Bebörde, sowohl über seine bisberige Amtswirksamkeit, als auch da&:über beizubringen, daß im Falle der Stipendienverleibung auf die Erteilung des erforderlichen Urlaubs gerechnet werden könne. Ein derartiges Stipendium fann an ein und dieselbe Person nur einmal verliehen werten.

Die schließlihe Entscheidung wird in der Regel vor Ablauf des Sulimonats den Empfängern mitgeteilt, deren Namen in dem „Reichs- e, veröffentliht werden.

as Stip-ndium wird jährlich am 1. Oktober fällig, und der ganze Betrag auf einmal dem Bewerber oder seinem gebörig legitimierten Bevollmättigten durch die Kasse der Zentraldirektion gegen Quittung ausgezahlt.

Der Stipendiat ist verpflichtet, so lange er in Rom oter Athen verweilt, an den Sißungen des Instituts recelmäßigen Anteil zu nebmen. Er hat übzdies während seiner Neise die Zwecke des Instituts nah Möglichkeit zu fördern und nah Beentigung derselben über deren Ergebnis einen summarishen Bericht an tie Zentral- direktion einzusenden.

Es ist erwünsht, daß jedem Gesuche um ein Stipcndium wenigstens 6 Ex-mplare der Öoktordissertation des Beweibers bei- gelegt werden, soweit diese den außerhalb Berlins ansässigen Mit- liedern der Zentraldirektion nit {hon mitgeteilt it. Die Gesuche find an die Zentraldirekcion des Kaiseclihen Arhäcologishen Instituts,

erlin W. 50, Ansbacherstr. 46, einzusenden.

Tie in München vom 2. bis 4. Oktober unter dem Ehbren- vorsiy Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Therese von Bayern tagende 12. Allgemeine Versammlung der deutschen meteorologishen Gesellschaft bielt gestern vormittag in der Aula der technishen Hochschule eine öffentliche Festsißzung ab. An- wesend waren, „W. T. B.“ zufolge, außer Ihren Königlichen Hokbeiten der Prinzessin Tberese und dem Prinzen Alfons von Bayern u. a. die Ministerialräte Freiherr von Pracher und Dr. Zabn, die Rektoren

der Universität und der technishen Hochschule sowie eine großzgë Anzahl von Mitgliedern der meteorolegishen Ge- lellsdaft. Der Vorsitzende, Professor Hellmann, Direktor

des Königlichen Meteorologishen Instituts in Berlin, hieß die Anwesenden kberzlich willkommen. Es folgten Begrüßunge- ansprachen der Regierungsvertretet, der Rektoren der techaishen Hoch- \{ule und der Universität sowie des Präsidenten _der Akademie der Wissenschaften. Sodann hielt der Vorsitzente, Prefesior Dellmann, einen wissenschaftlichen Vortrag über die Beo Ungarn läge der modernen Méeteorologie; hierauf sprach der Professor Günther - München über die Entwicklung der Geschibte der Meteorologie in Bayern. Am S@hluß der Sitzung gab der Vorsigende bekannt, daß die Gesellschaft folgente Gelehrte zu korrespondierenden Viitgliedern ernannt habe: von A a iaoen, Direktor des meteorologishen Instituts in Brüssel, Roma - Ungarn, Klossoskly und Sresnewsky - Rußland,

ard von der Harvard - Univeisität in Cambridge und Abbot-

Die Lebensdauer der Bakterien. Daß Bakterien gusa:

ordentli lebensfähig sind, geht wieder aus einem fürzlich von Busson o tsentlichtes Bed hervor, über den die bekannte Zeitschrift für raftishe Arbeit auf dem Gebiet der Naturwissenschaften - Mifkrco- Louos? (Stuttaart, Franckb'che Verlagshandlung) berichtet. Busson nahm vor 62 Jahren ein kleines Glasröhrchen mit destilliertem Wasser und übertrug hernah mit der Platinöse Bactérium cóli, den bekannten Darmbewohner, aus einer Kultur auf Agar, unter möglichster Vermeidung einer Uebertragung von Nährboden. Destilliertes Wasser wirkt auf die meisten Bakterien entwicklungshemmend bezw. abtötend, da ihm jede Spur von Nährwert abgeht. Bei Bufsons Versuch waren aber die Bakterien nach 6} Jahren noch lebendig. Sie hatten \sich in dem Glaëröhrhen sogar erheblich vermehrt, obwohl ibiten nicht die geringste Nor zugefübrt wurde. Wie ist dies zu erklären? Es it dabei auf Versude Fickers hinzuweisen, daß das destillierte Wasser, sobald von der Glaswand Alkali darin übergeht, die bakterientôtenden Eigenschaften verliert. Dazu kommt u. E. noh der Umstand, daß die Bakterienleihen felbst den überlebenden Stammesgenossen eine Nahrungéquelle darbieten. Busson hatte au Gelegenheit, die bekannten Milzbrandsporen auf ibre Lebens- fähigkeit zu untersuhen. Vor 17 Jahren batte Hammerl Milzbrand- sporen an Seidenfäden angetrocknet. Die Seidenfäden wurden jeßt in Bouillon übertragen, und es zeigte sib, daß die Milzbrandsporen, troßdem sie 17 Jahre lang im Sporenzustand verblieben waren, nicht allein ibre Lektensfähigkeit, sondern au die Virulenz, d. h. die Fähig- feit, Milzbrand zu erzeugen, bewahrt hatten.

Literatur.

Das Beutereht im Land- und Seekriege, dargestellt unter besonderer Berücksichtigung der modernen Entwicklung des inzter- nationalen Handels von Dr. Hans Wehberg in Düfseldorf. Vérlog von J. C. B. Mohr, Tübingen. Preis 3,60 A. Die praktische Handhabung des Völkerrehts hinsihtlich des Beutzrehts ist zusehends \honevder geworden. Der Aneignung uuterliegen zunächst alle Gegenstände, die zur Kriegführung notwendig sind und -daher eine unmittelbare Unterstüßung darstellen (Munition, Waffen usw). Das Privateigentum der Angebörigen der feindlihen Macht gilt für den Landkcieg grundsäßlich als unverleßlich, im Seekrieg ist die Entwicklung besonders infolge des Verhaltens Groß- britanniens noch nicht so weit gediehen, das jeder solchen Bindung abgeneigt ist, weil fie geeignet sein soll, die Suprematie Englands zur See zu ershüttern und zu beeinträhtigen. Viele Fragen sind auch für den Landkrieg noch ungelöst. Die gut desEriebene und Sachkenntnis atmende Darstellung von Webberg behandelt alle wesentlichen Fragen des Beuterechts unter besonderer Berücksichtigung der heutigen Entwœicklung des internationalen Handels. Der Verfasser tritt für die Beseitigung des Seebeuterehts ein, und seine Aus- fübrüngen bierüber ersheinen als beahtenêwert. :

Das Seekriegsrecht. Von Dr. Karl H. Bernsten, Gerichtéasssor. XV und 255 Seiten. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Geb. 5,40 A. Die Rechtsgrundsäße des Seekriegsrets, von denen die des Seebeute- bezw. Prisenrcchts, des Blockaderechts und des Durchsuchungérehts die wichtigsten sind, haben fih seit dem Ende des vergangenen Jahrhunderts durch Verträge zu einem wobl- geordneten Rechtsgebilde entwidelt, wobei freilih zu berücksitigen ist, daß papierne Verträge im Kriegsfalle häufig ur Ne Macht der Verbältnifie außer Geltung gefeßt worden sind. nsbesondere ift durch die erste Baunes Friedensfonferenz von 1599, die neue Genfer Konvention von 1906, die zweite Haager Konferenz von 1907 und die Londoner Seekciegsrehtskonferenz von 1908/09 eine umfassende Neuschöpfung \zekriegsrehtliher Grundsäße erfolgt. Bei der zweiten Haager Friedenskonferenz wurde die Ein]eßung eines internationalen Oberprisengerichts, das im Kriegsfalle zu bilden ist und über die Be- rechtigung des Fortnehmens einer Prise in leßter Inflanz zu ent- scheiden hat, beschlofsen, ferner das Verbot der Beschießung offener, unve-teidigter Küstenpunkte und Seestädte ausgesprochen und wurten Bestimmungen über Seeminen getroffen. Bei der auf Anregung Groß- britanniens im Anschluß an diese Friedenskonferenz in der Zeit vom 4. De- zember 1908 bis 26. Februar 1909 in London abgehaltenen Seekrieg8- rechtsfonferenz wurde eine fast vollständige Kodifikation der Grundfäße über die Rehte und Pflichten der Kriegführenden in Ansehung des neutralen Seebandels und der neutralen Schiffahrt erreiht, wurden die Fragen der Blockade, der Konterbande, der neutralitätswidrigen Unterstüßung, der Zerstörung neutraler Prifen, des Flaggenwechsels im Kriegéfalle, der feindlichen oder neutralen Eigenschaft des Schiffes und teilweise auch der Ware, des Geleites durch neutrale Kriegsschiffe und des Schadenersates bei ungerechtfertigter Beschlagnahme geregelt. In- dessen ist das Abkommen über die Einseßung eines internationalen Oberptrifengerihts wie die ganze Londoner Deklaration vom Deutschen Neich und von Großbritannien ncch nit ratifiziert worden. Berniten gibt im ersten Teile seines hier angezeigten Buches über das See- kriegêrecht einen Ueberblick über die gescichtlihe Entwicklung und fodann im umfangreicheren zweiten Teile eine übersichtlicke systematische Darstellung des geltenden Rechts, der zum Teil in noch unverbindlicem Entwurf vorliegenden seekriegérechtlihen Ergeb- nisse der zweiten Haager Konferenz und des Inhalts der biéher nit ratifizierten Londoner Deklaration. Erschöpfend ist die Darstellung des geltenden Nechtes niht; so hâtte z B., was das deutshe Recht anbelangt, in dem Abschnitt über „das Prisenverfahren des Seekriegs- rechts“ auf das Reichsgeseß vom 3. Mai 1884, betreffend die Prisen- gerihtsbarfeit, als einzige Quelle tes beutigen deutshen formellen Prisenrechts und auf die in Ausführung jenes Gesetzes ergangene Kaiserlihe Verordnung vom 15. Februar 1889, betreffend die Ausübung der Prisengerihtsbark-it aus Anlaß der ostafrikanishen Blotade, durch die damals ein Prisengeriht in Zanzibar und ein Ober- prisengeriht in Berlin. eingeseßt wurde, näher eingegangen werden mössen. Aber schon das im vorliegenden Werke Gebotene zeigt, wie umfassend und feingegliedert das durch Gebrauch und Verträge geregelte Seekciegsreht und wie außerordentlih wichtig seine Kenntnis namentli für jeden Befehlshaber zur See ift.

Deutsche Prisengerichtsbarkeit, ihre Reform durch das Haager Abkommen vom 18. Oktober 1907. Von De, jur. Heinr ih Pohl, Gerichtsafsessor, Privatdozent an der Universität Bonn. 233 Seiten Tübingen, Verlag von von I. C. B. Mohr (Paul Stebeck). Geh. 6 4. In dieser einige der wichtigsten Spezialfragen des Seekriegërechts behandelnden Schrift wird zunächst der Grundgedanke der Prisengerihtstarkeit, deren ursprünglihe Auf- gabe die Kontrolle der Kaperschiffe war, einer Erörterung mit ge\chicht-

lihen Nükblicken unterzogen. Dann folgt eine ershöpfende Darstellung des zurzeit geltenden deutshen formellen Prisen- rechts. Der Verfasser unterrihtet über die Entstehungs-

geshihte des Neicksgesezes vom 3. März 1884, das diese Materie ordnet, behandelt darauf ausführlich dessen Inhalt und geht au auf die Verordnung vom 15. Februar 1889, welche die Ausübung der Prisengerichtsbarkeit aus Anlaß der ostafrikanishen Blokade regelte, näber ein, da sie als Beispiel ciner für den Kriegsfall auf Grund jenes Reich8gesezes zu erlassenden Kaiserlichen Verordnung dienen kann. Von dem deutschen Nechte als fester Grundlage ausgehend, gelangt der Verfasser dann zu dem Hauptteil seiner Schrift, in dem er fich mit der „Internationalisierung“ der Prifengerichtsbarkeit besbäftigt. Nach einem Ueberblik über die geschihtlihe Ent- wicklung des Gedankens einer internationalen Prisengerichtsbarkeit schildert er den Gang der Verhantlungen der zweiten Haager Friedenskonferenz, die zu dem vom Deutschen Reiche wie auch von Grofßbritannien noch nit ratifizierten Abkommen über die Errichtung eines internationalen Oberprisengeridts vom 18. Oftober 1907 ge- führt baben, und {ließt daran eine gründliche systematische Darstellung des rechtlichen Inkalts diescs Abkommens an, dessen Text nicht leicht verständlich ist. Er behandelt zunächst den Geltungsbereih und die Geltung8zeit des Abkommens, dann die Zuständigkeit tee für den Kriegéfall in Ausfiht genommenen Oberprisengerichts, die pungonr die seine Entscheidung anzurufen berechtigt find, die Verfassung und

Washington.

Beseßung des Gerichts, das Verfahren vor diesem, das Urteil des

Eine fkritische Würdigung der E des Oberprisengerichts, der rechts- wie der allgemeinpolitishen Bedeutung des Abkommens überbaupt bildet den Schluß der Ausführungen des Verfassers, die deutlih erkennen lafs:n, daß er sich mit der ,Internationali ierung“ der Prisengerihtsbarfeit in der vorgeshlagenen Form nit befreunden kann, jedenfalls -die Wichtigkeit der Neuerung nicht übershäßt. Im Gegensaß zur herrs{enden Meinung vertritt der Verfafser die Rects- ansiht, daß ein zuverlässiges System des Völkerrechts nur durch Ver- gleiQuag der in den einzelnen Staaten geltenden internationalen

ehtésfäge gewonnen werden könne. Hierfür follen seine Unter- fuchungen über das Prisenrecht eine Vorarbeit sein. Auch diejenigen, die seine wissenshaftlihen Ueberzeugungen nicht in allen Punkten teilen, werden seinen Ausführungen mit Interesse folgen und tas Werk als eine wertvolle Bereicherung der völkerrechtlihen Literatur anerkennen.

Die völkerrechtlihe Garantie. Von Dr. Georg Quabbe. (Abhandlungen aus dem Staats- und Verwaltungsrecht mit Einschluß des Kolonialrechts und des Völkerrehts, herausgegeben von D. Dr. Siegfried Brie, o1d. Professor an der Universität Breslau, und Dr. Mar Fleishmann, Universitätsprofessor in Halle, 24. Heft.) X und 174 Seiten. Breslau, Verlag von M. u. H. Marcus. Preis 5,60 A. Unter den in der NRehtsübung unserer

age verwendeten Mitteln zur Sicherung völkerrechtliher Ver- pflihtungen spielt der Garantievertrag mit oder zwischen dritten

ächten ein völkerrechtlider Vertrag, durch den ein Staat sich verpflihtet, entweder für die Erfüllung der völker- rehtlichen Verpflihtungen eines anteren Staates oder aber dafür einzustehen, daß dieser von seiten cines anderen Staates in seinen völferrechtlihen Rechten nit beeinträhtigt werde eine wichtige Rolle. Die verschiedenartigsten Rechtsverbältnisse, die nit notwendig dem Völkerreht anzugehören brauchen, kênnen den Gegenstand eines Garantievertrages bilden. Ir; der Schrift von Quabbe ist zunächst die völkerrechtlide Garantie im allgemeinen Sinne, das System der historishen und prafktishen Garantiemittel und sodann eingehend die bölkerrechtlihe Garantie im engeren Sinne, der eigentlihe Garantie- vertrag, behandelt und tabei eine Füll: von ges{ichbtlihem Material verarbeitet. Der Verfasser gibt der Ueberzeugung Ausdruck, daß die shon heute beträhtlide praftishe Bedeutung des Instituts der Ga- rantie noch größer werden dürfte, wenn erst die Zukunft gewisse dem Institute noch anbaftende Mängel keseitigt haben wird. Die klare Darstellung _ift für alle, die sih für diese Spezialfragen des Völker- rets interessieren, sehr lesenêwert.

; Jagd. ___ Die erste der diesjährigen Königlichen Parforce- jagden findet Freitag, den 6. d. M. statt. Stelldichein : Os 1 Uhr am Gasthof „zum Gardestern“ am Döberiger ager.

Theater uud Musik,

Neues Theater.

Hansi Niese ershien am Sonnabend im weiteren Verlauf ibres Gastspiels im Neuen Theater, nach einem kleinen Ausflug auf das litcrarische Gebiet, wieder in einer Gesangsposse. Sie gab die Nolle der Lotti Grießmayer in der Posse „Die Näherin“ von Ludwig Held. Ueber den Inhalt des Stückes etwas zu berichten, wäre vergebene Mühe, denn es besteht nur aus lose zusammen-

hängenden Szenen. In der Hauptrolle eines Wiener Mädchens aus dem Volke ist Hansi Niese ganz in ihrem Element. Hier lös sie durch ihre derbe Komik herzlihes Lachen

aus, bier kann sie dur ihr eigenartig-s Organ, ihre drollige Be- weglihkeit die besten Wirkungen erzielen. Von den übrigen Mit- spielenden sei Kurt von Lessen als Schreiber Stephan Hoch genannt, der ihr bei den Gesangseinlagen besten Beistand leistete. Die Musik, die aus der ersten, aber noch nit der besten Zeit Millöckers her- stammt, zeigt den herkömmlichen Wiener Volkston und ist im ganzen ziemlih unbedeutend. Das Publikum unterhielt fich offenbar vor- trefflih und spendete der beliebten Künstlerin reisten Beifall.

Konzerte.

_Im großen Saal der Philharmonie fand aus Anlaß des 10jährigen Bestehens des Berliner Sängerbundes am Mittwoch v. W. ein Festkonzert unter der Leitung von Professor Felir Shmidt statt. Als Mitwirkender betätigte sih außecdem der Pianist Waldemar Lütschg. Die Darbietungen des gewaltigen Chores standen wie immer auf der Höhe, und man mußte die Präzision in der Ausfübrung, tie Klangschönheit und den Stimmenausgleich bewundern. Gesungen wurden einige Lieder aus dem auf V:r- anlassung Seiner Majestät des Kaisers herausgegebenen „Volkslieder- buche für-Männerchöre“, so u. a. das feinsinnige Madrigal „Ich fahr’ dahin“, „Aus der Jugendzeit“ von Radecke, „Das Herz“ und „Ober- chwäbisches Tanzliedden“ von Silcher: ferner die gewaltigen Chöre „Warnung vor dem Rhein“ von Neumann und „Der Trierer Nacht- wache“ von Heuberger: Beides überaus \{chwierige und packende Chöre, deren Klippen mit Leichtigkeit genommen wurden. Der rühmlichst bekannte Klaviervirtuose glänzte wie selten dur seinen Vortrag von Kompositionen von Chopin, Liszt und Mendelsfohn. Die begeisterte Anteilnahme des Auditoriums erhöhte noh den Eindruck der festlihen Veranstaltung. Interessante Daten über die Tätigkeit des Sängerbundes im ersten Jahrzehnt seines Bestehens gibt eine aus Anlaß der Feier herausgegebene Festscrift. Am Donnerstag veranstaltete Herr Edwin Witt im Blüthnersfaal ein Konzert mit ausschließlich s{chwedischen Kompo- sitionen. Das Interessanteste an diesem Abend waren unstreitbar die Orgelvorträge des ausgezeihneten Orgelkünstlers Bernhard I rrgang. Er spielte Stücke von Otto Ols\fon und Emil Sjögren: besonders dessen leßte „Zwei Legenden“ waren ungewöhnlih feîn empfund-ne kleine Stimmungsbilder, die in einer wundervollen, \pinnwetartig dur- sichtigen Registrierung dargeboten, den Zuhörern Augenblicke des reinsten Genusses gewährten. Mit Herrn Hoffzimmer am Klavier spielte Herr Witt zwei hier wohl noch unbekannte Violin- sonaten: eine in Es-Dur von Munktell und eine in G-Dur von Peterson-Berger. Die beiden Sonäten paßten insofern ganz gut hintereinander, als der Fehler der einen ein etwas formloses Durch- einander von Gedanken und Einfällen gerade der Vorzug der anderen war. Peterson-Bergers Form ist kurz und klar, sein Fnhalt aber oft be- tenklih das Banale streifend. Die Ausführung war im ganzen lobenswert, nur hätten die beiden Instrumente an manchen Stellen wohl besser gegeneinander abgestimmt sein können. Auh müßte si Herr Witt, der in den Pianostellen über einen weichen, vollen Ton verfügt, das Kratzen abgewöhnen, das jeßt noch manchmal die Ge- samtwirkung beeinträchtigt. Das Publikum war zahlreich zugegen und lTohnte den Auftretenden durchweg wit freundlihem Beifall. Auch in der Philharmonie fand gleichzeitig ein Komponistenabend statt. Das verstärkte Philharmonishe Orchester führte hier unter Dr. Ernst Kunwalds bewährter Leitung „einer Faust- symphonie ersten Teil“ (in 5 Sätzen) von Siegmund auf. Es ist ein Chaos von Tönen, bei denen es kein Ruhen, kein Genießen gibt und es niht verwundern konnte, daß sih die Neihen der Zuhörer nah jedem Sate zusehends lihteten. Die Einstudierung seitens des ausgezeihneten Tonkörpers verriet großen Fleiß und Hingebung, und es fann nur bedauert werden, daß soviel Kraft ohne 4nennens- werten Erfolg aufgewandt war. Jn angenehmem Gegensaß zu dieser Komposition standen die von Fräulein Elisabeth Oblhoff im ersten Teil des Programms vorgetragenen Lieder desselben Tondichters, deren innige, {lichte Art von ihr eindrucks- und seelenvoll wieder- gegeben wurde. Alle weifen eine gewisse Gleicharttgkeit auf und zeigen einen getragenen, fast choralartigen Charakter. Von ihnen fanden „Soldatenbraut“ und „Wiegenlied“ den größten Beifall. Das Chepaar Nomeo Frick (Bariton) und Karola Frick- Poel S trug, gleichfalls am Donnerstag, im Beethoven- aal eine stattlide Anzahl von Liedern und Duetten vor. Beide Sänger erwarben \ich die ungeteilte Sympathie der Zuhörer, wenn

Oberprisengerihts und das von ihm anzuwendente materielle Recht.

auch die Gesangstehnik der Sängerin und die Aussprache des