1911 / 245 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 17 Oct 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Tantieme, die entweder als Pauschalsumme oder festaesezt werden faun.

Rest wird unter die Mitglieder gemäß

daß die Hauptversammlung eine anderweitige

Tung festzusetzende als Gewinnanteil Der weit-re verteilt, es sei denn, Verwendung anortnet. Innerbalb vier Wochen nah den lung werden den Mitgliedern der Gesellschaft die Gewinnanteile auêégezahlt. di

Reservefonds

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Abs. 2

Beshliissen der Hauptversamms- ibnen zukommenden

Ueber die Verwendung det sichtsrat.

bes{ließ;t der Aufs-

Nadem der Reservefonts die Hälfte des Grundkapitals erreicht baben wird, böôren die Beiträge für thn auf, sofern nit tie Hauprk- versammlung auf Vorschlag des Au'sichtsrats etwas anderes besließt. Werden ibm Geldbiträge entnommen, o ist er auf den festzenellten Betrag wieder zu ergänzen. | L 32.

F-der zugunsten einzelner Mitálieder über diz Bestimmungen des 8 30 hinaus betungene besondere Vorteil muß in tem Gesell- \haftövirtrage unter Bezeichnung des Berechtigten festgeseßt weiden, gleidviel ob die Zusicherng des Norteils bei der Gründung „ter Ge- fellschaft oter später erfolgt. :

Zinsen von bestimmter Höbe dürfen für die Mitglieder der Ge- sellschaft weder bedunaen noch ausgez hlt werden. Es darf nur dasj nige unter sie verteilt werden, was sih nach der jährlichen Bilanz als Reingewinn ergibt.

IV. Verwaltung: a. Vorstand.

S 33. Der Vorstand bat seinen Siß in Hamburg und vertritt die Geselldaft nach außen in allen Rechtsgescbäften und sonstigen An- gelegenbeiten derselben. Er fübrt die Verwaltung selbständig sowei niht nad diefen Satzungen die Hauptversammluna oder der Auf- iitsrat mitzuwirken hat. Er ist dabei an die Meisungen des Auf- sichtsrats sowie der von ihm beauftragten Mitglieder gebunden. Gegen dritte Personen hat jedoch eine solche inkung feine rechtlie Whifkung.

L 34.

eirem mehreren Mitgliedern,

Der Vorstand bestebt aus wel@e der Au!sichtsrat unter Festlegung der Anstellungsbedingungen ernennt. Die Mehrheit der Mitglieder muß die Neichsangehörtgkeit besien.

Die Ernennung

oder

¡um Vorstand kann unbeschadet des Arspruch3 auf die v rtragêmäßige Vergütung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerr: fen werden, und zwar dun den Aufsichtsrat au dann, wenn die Wabl durch die Hauptversammlung erfo!gt ist. Verteilung der Geschäfte unter die Verbältnis zu einander fowie die Beratungen und Bes{lußfa)ungen die e Stellvertretung und kann aus feiner Mitte ein Mitglied als Siellvertreter bestimmen. In diesen Fällen darf der Vertreter während seiner Mitwirkung in dem Vorstand eine Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats nit auëüben.

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Der Aufsichtèrat segt die Mitglieder des Voistandes, ibr Normen für ihre gemeinsamen fest. Er ordnet die erforderliche

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Zum Vorstandêémitgliede darf nit bestellt werden, wer durch be- bördûe Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen be- {1 änkt oder gerihtlich und rechtsfrästig wegen einer strafbaren lung verurteilt ist, die nach deutidem Recht die Aberkennung der bürgerliden Ehrenrechte na sich ziehen fann. Eine diejer Be- stimmung zuwider erfolgte Bestellung ist nit unwirksam, do können die Bestellten sofort obne Anspruch auf Entschädigung entla}jen werden, solange die vorbezeihneten Gründe fortbestehen.

Der Vorstand bat für ordnungêmäßige Buc{fübrung und Be- bandlung der Geschäftébriefe gemäß den Borschriften des vierten Ab- sœnitts des Handelsgesezbuchs Sorge zu tragen und gegebenenfalls

S& 240 daselbst zu verfahren.

der Gesellshaft müssen,

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® 45. f : L: Der Aufsichtêrat wählt sofort nah der jedesmaligen ordentlichen Hauptversammlung in einer Sigung, ¿1 welcher die anwesenden Mit- gli. der des Aufsichtsrats ohne besondere Einladung zusammentreten, falls er besh!ußfähig ist, einen Vorsißenden und. einen Stellvertreter für ibn aus feiner Mitte. Vorsigende muß Réibsangehöriger

Der der Regel in Hamburg

und in Hamburg tätig oder wohnhaft feu. Der Aufsichtsrat bâlt seine Sigungen 1

ab unter Angabe der Bergtungs-

geben. Er

wird von dem Borten b gegenslände so oft berufén, als die Geshäfte tazu Anläß

muß binnen 14 Tagen berufen werden, wenn e von wenigstens drei Mitgliedern odex. von dem Vorstand ibriftlih beantragt wird.

Der Aufsic{tsrat is be: chlußfäbia, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend tit. Alle Mitglieder des Auisichtsrats baben gleiches Stimmrecht. Die B- slüfse werden nah Stimmen- mebrbeit gefaßt. Bei Skünmengleichheit gibt die Meinung des Vor- sitenden ten Ausschlag,

Abwesente Mitglieder können anwesenten- eine. s{riftliGe Voll- mat zur Abstimmung. über solche Gegenstände erteilen, die auf der ekannt gemachten Tägesordnung stehen. 4 i

Die Beschlüsse wétteù in tec Regel in Sihungen gefäßt. Für Auênabmefälle fann schriftliche oder tele raphi\che Abstimmung ge-

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ter fämtliden in Europa anwesenden Auffichts:ätsmitglieder mit der sprechende Mindeitza

daß den Anforderungen des Absag 3,

ng einer shritliden oder telegraphischen Abstimmung dafür

ih bei eiùer von tem Aussichtsrate vorzunehmenden Wahl

¡weite Wabl unter den beiden Peisonen ftatt, welche die

stattet merten. Doch is alstann zur Beschlußfafsung Stimmeneinhbeit

Ma g be erforderli), daß jed: n'alls ene dem Absaß 3, Saß 1 ent-

k 1 bl d _Mmtlizzen Mitglteder befragt werden muß

daß die Beschlußfassung au i J

} und 4 genúg n muß. Der Vorsitzende hat vor der Herbeîi-

tragen, daß der gemäß § bestellte Kommissár séine Auf- wahrzunebmen vermag.

ute Stimuenmékxbeit in der. ersten Wablhandluug, #9

icn Stimmen erbaltên haben. allt auf jede alsdann eine gleide

Stimmenzahl, so entschéidet das Los. L 46. Die Hauptversammlung kann die Wabl eines Aufsitsratsmitgliedes jederzeit widerrufen. Sofern nit der Gesellscastévertrag cin anderes bestimmt, bedarf Beschluß; ciner Mehrheit, die. mindestens drei Vierteile des bei Beslußfassung veittétenen Grundkapitals umfaßt. & 47. e Mitglieder des Aufsichtérats können nicht zuglei Mitglieder torstandes oder dauernd Steltvertreter von Vorstandsmitgliedern “auc nit als. Beamte die Geschäfte der Gefelischast. führen. Nur für cinen im voraus begrenzten Zeitraum kann der Aufsichtsrat cinzelné seiner Mitglieder zu Stellvertretern bebindezter Vorstants- mitglicdec bestellen; während dieses Zeitraums und bis zur Entlastung des Vertreters darf der legtere eine Tätigkeit als Mitglied des Auf- sitôrats niht ausüben. Scheiden aus dem Vorstande Mitglieder: aus, so können sie nichi por der Entlastung in den Aufsichtsrat gewählt werden. 48. ine Geschäft8ordnung. & 49. Mitglieter des Aufsichtörats erhalten keine Vergütung, jedo us der Erfüllung ihres Berufes entspringenden Auslagen ntieme nach S 30 dieser Saßungen. Die Verteilung der n diè Mitglieder erfolgt nah Mäßgabe eines vom Aufsichts- enden Verteilungsplane®. Fine Herabsegung der Vergütungen kann jederzeit dur die Haupt- versammlung mit einfacher

Der Aufsichtsrat bes{lièßt

Stimmenmehrheit beschloffen werden. sind rechtêgültig vollzogen, Afrika: Maärmor-

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S 50, Aufsichtérats die Unterschrift „Der Autstzrat der und die Namensunterschrift des iedes des Auffichts-

auf Grund der

ügung über die

Ly e S Marth s » Bornlienden

Alle Erklärungen des wenn sit f Kolonitalgesellihaft Hamburg? sikenden oder seines Stelltertreters und eines Mitgl n. Der Aufsichtsrat weist si. dur ein

dlung avêgefertigte notarielle Besche seiner jedeêmaligen. Mitgliede i

ot Stellvertreters n SWiIEULCTLILc Lao

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S 51. en Aufficht über die Geschäftefübrung des Prüfung déx BüwPer und des Bestandes sonstiger Ve: mögen2ges inde und den anderweitig en ibm zugewietenen Befugnissen stebt dem

Aufsichts ate inébesondere der Beschluß tär den Betrieb zur Erreichung der Zwecke

ul: A 2 E 1) über die Grund!a

L Ds nuna der oberen Beamten der Gesells{aft in owie solher Beamten, wzlche ein jährliches 11s 6000 4 erbalten oder auf länger als drei en, die mit ibnen ecinzugehenden Verträge Entlassung ; die Grundsäße für Aufstellung der Jahresbilauz, ins- Höbe der zu beantragenten Ab\chreibungen und Reserven Vorlegung an di Hauptversammlung und Vorschläge Verwendung und Verteilung von Ueberschüfsen ; andere Vorlagen an die Hauptversammlung ; L: ie Abordnung eines oder mebrerer Mitglieder des Auf- 1 bestimmten Geschäiten, insbe'ondere zur Nevision der von eführten Bücher und Kassen sowie zur Revision der ellung eines oder. mehrerer engeren Auss{üsse us der Mitte des Auffi die Uebertragung einzelner Be1cäfte oder Gattungen davon an diese Ausschüsse durch Vollmacht.

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852. Norstandes sind berechtigt und auf Beschluß an seinen Sizungen teilzunehmen. E Der Aufsichtsrat ist befugt, die Gesellschaft bei Recbtégeichäiten mit den Vorstandemitgliedern so reitigfeiten mit diesen zu vertreten. S 54, Die Vorschriften der §8 39 und 41 finden auf die Aufsichtêrats- mitglieder entsprehendte Anwendung- d. auvtversam:nlung kann mit einfadher Stimmenmebrbeit die n außerordentliden Revisoren zur Prüfung der Vilanz ingen bei der Gründung oder der Geichäftsführung

der Vornahme wie bei Rechts-

S & 56.

Ueber die Verhandlungen und Beschlüsse Aufsichtsrats ist teilnechmenden "Mitgliedern zu unterzeichnendes Protokoll

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c. H auvbtversammlung- G E

uptversammlung vertritt die Gesamtbeit der Gesellschafts-

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Wablen find für alle Mitglieder ver- Wa

und S 58. hz

werden in Hämburg abgehalten. Dazu Aufsichtsrat die Mitalieder wenigstens in, diefen nit mit gerehret, Mitteilung der Tages-

ie Hauptversammlungen der Vorstand oder der vor. dem anberaumten Termin, ¿Fentliher Bekanntmachung unter y l in Falle einer Säßung2änderung 11f die beantragte

m wesentlichen Inhalt na bekannt zu geben. Jedes rinen Anteilschein bei der Gesellichaft binterlegt, kann

ibm die Berufung der Hauptversammlung und die

sobald deren öffentliche BekanntmaWung erfolgt ist,

dur eingeshriebenen Brief besonder® mitgeteilt werden. Die gleiche

Mitteilung kann das Mitglied über die in der Hauptversammlung gefaßten Beschlüsse verlangen. Es 4 Die Mitalieder fönnen sich durch Bevollmättigte vertreten lassen. Shriftlihe Vollmadt ist erforderlich und ausreichend. L Die Bevollmächtigung zur Stellvertretung üt ipâtestens am Tage vor der Hauptversammlung zar Prüfung dem Vorskande vorzulegen, welcher eine amtliche oder sonst ibm genügende Beglaubigung der Unterschrift zu verlangen berechtigt ift.

À: Hos y - Fn der Hauptversammlung berechtigt jeder Anteil zu einer Stimme. Das Stimmrecht kann nah Vollzablung und Ausgabe der Anteilsckeine nur von denjenigen Mitgliedern ausgeübt werden, deren Anteilsbeine auf den Namen umgeschrieben sind. oder die ibre aus den Inbaber lautenden Anteile wenigstens fünf Tage por dem Tage der Hauptversammlung bei dem Vorstande oder béi denjenigen Steslen, welche der Vorstand in der Bekanntmachuvg bezeidnet bat, gegen Bescheinigung binterlegt baben und sie bis zur Beendigung der Hauptversämmlung daselbst belasten.

Den Vorfiß in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder im Falle seiner Verhinderung |ein Stell- vertreter, oder wenn auc dieier verhindert ist, ein anderes der an- wesenden Mital!eder dcs Aufsichtèrats, von denen immer der den Lebentjabren na äitéré vor den übrigen das Vorrecht zur Uebernabme des Vorsitzes bat; in Ermangelung eines Aufsichtsratsmitglieds ilt von der Hauptver! ammlung ein. Mitglied ter Gejellshaft zum Vorsitz berufen. Der Vorsißende leitet die Verhandlungen, bestimmt die Reibenfolae der Gegenstände der Tagesordnung towie die Art der Abstimmung und. ernennt, wenn ecforderlih. die St:mmzähler. i

Die Hauptversammlung darf, unbesbadet der Bestimmung im Absatz 4, nur über G-genstände verhandeln und beschließen, wel

f è die Tageso: dnung gesezt worten: sind. Aus-

bei der Einberufung aus di D ' A 1 gencmumen von diefer Bestimmung iît der in der Hauptversammlung einer außerordentlihen Haupt-

gestelite Antrag auf Berufung verjammlung- i A Mitglieder, welche in der Hauptversammlung zusammen mindestens den zehnten Teil des Gesamtbetrages der Stimmen zu führen be- rechtigt sind, fönnen in einer von ibnen unterzeidneten Eingabe ver- langen, ta Gegenstände, für welche die Hauptversammluyg zuftändig ist, zur Bescblukfaftung in ibr angekündigt werden. Der Einberufende ist verpflichtet, diese Gegenstände auf die Tagesordnung der nâchîten Hauptversammlung zu seßen. i 4 Wird das Verlangen nah erfolgter Einberufung der Hauptver- sammlung gestellt, so müssen solhe Anträge auf Erweiterung der Tagesordnúng mindeîtens zehn Tage vor dem Versammlungêtage bei dem Vorstande eingereiht werden. Sié sind alsdann nacträglich auf die Tagesordnung: der anberaumten Hauptverfammlung zu 1egen, und es ist dies mindestens sechs' Tage vor dem Verfammlungétage- bekannt zu maten. & Gi G61. In jedem Jahre findet“ im Juni eine ordentli®e Haupt- versammlung ftatt. Eine außerordentlide Hauptversammlung wird: berufen: _ 1) wenn von einer Hauptversammlung ein dabin gehender Beschluß gefaßt ift (F 60); E 9) wenn Mitglieder, welche zusammen den zwanzigsten Teil des Gesamtbetrages der Stimmen zu führen berechtigt sind, die Einberufung fordern. und dem Vorítande einen schriftlihen Antrag einreihen, deten Gegenstand innerbalb der Zuständigkeit der Hauptversammlung liegt ; 3) wenn über die Auflösung: der Gesellichaft oder deren Ver- \{mel¡ung mit einer anderen Gejellschaft oder die Umwandlung ibrer rechtlihen Form zu besließen ist ; Y E A, 4) wenn der- Aufsichtsrat aus sonstigem besonderen Anlaß die Einberufung beschließt: & 62.

In der ordentlihen Hauptversammlung werden die Bilanz mit der Gewinn- und Verlustrechnung- für das abgelaufene Geichäftsjahr sowie die von dem Vorstande und dem Aufsichtsrat erstaiteten Berichte zur Kenntnis und etwaigen Erörterung gebracht, und wird über di Genehmigung der Bilanz sowie die damit der Verwaltung zu er- teilende Entlastung und- über: die Gewinnverteilung Beschluß gefaßt. Sodann werden die fälligen Wablen (S 44) vollzogen. ;

Die Hauptversammlung ist berechtigt, wenn die Bilanz nicht soaleih genehmigt wird, einen Auss{chuß zur Nachprüfung zu ernennen. ;

Sie ist bere{tigt, über-tie Geltendmachung der Verantworili{keit der an der Gründung beteiligten Personen, der Mitglieder des Vor- standes und des Ausihts:ats gegen die Gesellshaft und über die zu diesem Zwecke einzuleitenden Schritte Beschlüsse zu fassen und zur Ausfübrung derielben Bevollmächtigte zu wählen. :

Derartige Ansprüche müssen geltend gemacht werden, wenn es in

Hauptversammlung mit einf2cher Stimmenmehrheit besblossen

der von einer Minderbeitck die den. zchnten Teil des Grundfapital8 errei bt, rerlangt wird. Die Ansprüche verjähren gegen die aus der Gründung baftbaren Personen in fünf Jahren von der Verleihung der Rechtsfähigkeit an, geaen die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats in fünf Jahren von der den Anspru begründenden Handlung oder Unterlafsurg an. Die Vorichristen des & 268 Abs. 2 in Verbindung mit & 247, des ‘§ 269 _ und des § 270 H -G.-B. fin entipredende Anwendung mit der M..ßgabe, daß an die Stelle de: in & 268 Abs. 2 bezeihneten Gerichts die Aufsichtsbehörde tritt.

Aukerdem steht der ordentlihen Hauptversammlung der Be über jede Vorlage zu, welche nit nach § 61 unter Nr... 3 der a! ordentlidhen Hauptversammlung überwiesen ist, inébesondere:

a. über die Auégabe weiterer Anteile (S 10 Abj. 2);

b. über Aenderungen und Ergänzungen. der Saßungzen, besondere Aenderungen und Erweiterungen des Zweckes der sellschaft :

c. über „die als Bareinlagen ;

d. über di

nnder

Gewährung von Gesellschaft8anteilen gegen andere

Schaffung von Vorzugsanteilen.

S 63. Beschlü? cinen der im §61 unter Nrck 3 bezeineten Gegenstände sind nur gältig, wenn wenigstens drei Viertel der Anteile in der Versammlung vertreten sind. Ist dies nicht der Fall, fo fann zu gleidem Zwecke innerhalb der nâ&iten cs Wochen abermals eine avßerordentlide Hauptversammlung berufen werden, i cer gültig Beschluß gefaßt werden kann, auch wenn weniger als drei Viertel der Anteile vertreten sind. Außerdem ist zur Gültigkeit des Beschlusses, au in der ersten Versammlung, erforderlich, daß er mit einer Mehbr- beit von wenigstens zwei Dritteln der in der Verjammlung vertretenen Stimmen angenommen werde.

Abänderungen und Ergänzungen dieser Saßungen (8-62, leßter Absatz zu b) können nur mit. ciner Mehrheit von wenigstens zwei Dritteln der in der Versammlung vertretenen Stimmen bes{klossen werden. s

Norbebaltli® dieser Bestimmunaen werden die Beschlüsse de Hauptversammlung mit absoluter Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Gleibcit der Stimmen oder, wenn bei Abstimmung mit- erböbter Mehrheit gerade die Grenze der Mehrbeitsziffer erreiht wird, gilt der Antrâg als abgelehnt.

Die Wablen finden, falls gegen cine andere vorges{lägene Ab- stimmungéart Widerspru erboben wird, durch Abgabe von Stimm- ¿etteln nah absoluter Stimmenmehrbeit statt. Jst diese bei der ersten Abstimmung- nicht erreicht, so beschränkt sich dic weitere Wahl auf die beiden Mitglieder, welhe die meisten Stimmen erbalten haben. Rei Stimmengleichheit enticheidet das Los.

Das. Protokoll über die Hauptversammlung wird von einem Notar aufgenommen. Es führt nur die Ergebnisse der Verhandlungen an. Der Auffübrung der einzelnen ershieneven Mitglieder bedarf cs nit, jedoch ist ein. von dem Vorsißenden volliogenes Verzeichnis der erschienenen oder vertretenen Mitglieder unter Angabe ibrer Stimmen- zahl dem Protokoll beizufügen.

Eine Bescheinigung des protokollierenden

Bes({lúfse über

»l wei

Notars über das Wah!-

ergebnis dient den äblten als Ausweis.

64. Wer durch die BesGlußfaf s i ir | fassung entlastet oder von einer Ver- aus beimnit werden söll, hat bierdei kein Stimmrecht und darf BesBlute au nitt für anckere autüben; -dasfelbe gilt von einer Mitali, plaflung, elde die Barnáhine ues Rechisgeschafts mit einem E leitung oder Erledigung eines ¿ ftreits ¿wischen ihm und der Gesellichaft betrifft. E S E V. Auflösung. Di s N è Auflösung der Gesellschaft erfolgt: & is Ge der Hauptversammlung (Liguidation); sellbaft rch Groftnung des Konkurses über das Vermögen der Ge- Kür die Liguidätion gelten die VorsWri SS 48 r die Liquidati die Vors(riften der SS 483, 49 B. G.-B. BOE L der Schulden wird das Vermögen dir Gesellschaft na E A f Ron diè ate Orten Einzahlungen zunächst auf s f : ungen unter dte s alie eT 5} 11 C E e Guß den Mitgliedern ausgekebrt: Miitglieder verteilt und ein Ueber Die Verteilung darf m{cht ebèr vollzogen werden, als na Ablauf F C M ê - i, 1D Ti au? e E von dein Tage än gerechnet, an _welhem dié Auflösung s elellshaft unter Aufforderung der Gläubiger, sich bei ibr zu Dts E E Male öffentlich bekannt gemacht worden ift. D e Olaudiger find auch dann zu befriedigen, wenn sie sih nicht Im übrigen wird nach § f

B. G.-B. verfabren. Die Hinte i; h « Dez e VT L is C L )ImMierTs- legung hat unter Verzicht au 0 ea

üdcknabme zu erfolgen. orde.

Beste schaft wird von dem ReiÆEsfkanzker mebr Di Î,

t

gefübrt, der dazu einen oder

Die Aufsicht über die Ge getut r dazu ein Kommissare bestellen kann. Di Aufsicht beschränkt sib darauf, daß die Geschäftsführung n Einklang mit den gefeglihen Vorschriften und den Bestimmungen des Gefell- schaftsvertrages erfolgt, soweit sh aus dem Inhalt ter leßteren nit ein anderes ergibt. Der Kommissar ist bereHtigt, auf Kosten der Ge- fellshaft an der Sins 2 Mf e E A T E elf n Sitzungen des Auffichtérats und an den Haupt- verfammsungen teilzunehmen, die Aufnahme bestimmter Punkte Uf die Tagesordnung sowie von- dem Vorstand oder dem Aufsichtêrate jederzeit Bericht über die Angelégenbeiten der Gesellschaft zu ver- langen, au ihre Bücher und Schriften einzufében oder durch einen Bevollmächtigten einseben zu lassen, ferner auf Kosten der Gesellschaft wenn dem Verlangen der dazu Berechtigten niht entsprochen wird, oes zue sonstigen wiétigen Gründen eine außerordentliche Haupt- cefentas n i hung des Aufsichtsrats mit bestimmter Tages- e 4 MOC

Der Genehmigung der Aufsichtsbehörde worfen:

1) die Erhöhung des Grundkapitals 10 zweiter Absag):

2) die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber (S 22) :

sind inébesond?zre unter-

4444

eing

Der Nori er 2SOT

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3) die Bes{lüfse der Gesellschaft, nah welben eine oder Ergänzung de einer anderen werden soll.

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vereiniat oder in ibrer rechtlihen Form umgewandelt

VIL. Uebergangsbestimmungen.

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eingezahlt gelten.

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Versammlung dem Reichs! geforderten Ergän bindlicher Kraft

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Aéënderung

Fe Sagzungen erfolgen, die Gesellschaft aufg?löst, mit

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des Aufsichtôrats und sein Stellvertreter werden

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der Ton April 1910 angenommenen ¡zusucben uvd die eîma bon

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und Aenteturigen dieser Satzungen mit ver- Ao T doron 5m tliho (Brüinde Lein mte Grunder

G b dem Gesellschaftsvertrag e bewirkt ift; ie für die läut § 6

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S 70 erwähnten Schadens8erfaßpfli uf dürfén nicht früber als 1f Ja

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1913.

Neichsfolonialami. von Lindequist.

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Nr. 53 des „Zentralblatts fi beräusgegeben im Reichéamt des Innern, v

Inhalt :

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atwesen :

nabme von Zivilstandthandlunaen; Ere

wefen: Status der deut!

3) Militärwesen: Ermächt-gung über die Tauglihkeit von militärpflihtigen

4) Zoll. und Steuerwesen:

fontrolleuren :

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Berichte vou deutschen Fruchtmärkten.

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Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) na übers{läglier Schätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)

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Bemerkungen. Die verkaufte Menge w Ein liegender Strih (—)

Berlin, den 17. Oktober 1211.

16,40 16,50 16,30

16,4

18,75 18.20 18,20 19,40 220

22,20

20,60

22,00

17,00 16,00 16,60

7,20

19,60 19,20 18,30 19,00 19,40 19,60 19,40

17,20 16,70 17,30

17,40 17,20 17,20

22,00 24 00

18 50 15.20 13,50 16,50 17,50 17,90 16.60 19,70 20,20 19 60 20,60 19,70

18,40 16,70 16,80 16,80 18,30 16,80 16,80 17,00 18,40 * 18,20 18,60 18,40 18.80

Weizen.

19 60 19,30 19,20 19,00 19,80 19,80 19,40

99 20

Rog 17,30 17,60 17,30

1

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92 00

24,00

18 60 15,50 14,20 17,90 17,50 18,10 16,80 19,89 20,40 20,20 20 80

19,70

18,40 16,80 17,00 16,80 18,30 17,00 17,00 17,00 18,50 18,40 18,60 19,00 19,00

M ird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende

19,50 19,30 19,80 19,80 90 00 20,40 24.00

22,50

a DRI R A R Zei D

19,70 2020 19,80 20,20 20 00 20,40 24 00

2250

21,80 21,80

17,50 17,7

18,20 18 00 17,20 18,00 17,60 18 20 20,00 22,40

18,90 15,50 18,50 18,50 19.00 18-50 17,00 20,00 20,60

20,00

17,20 17,60 17,30 18,50 17,40 17,20 18,00 18,60 18,60

19,40

Kaiserliches Statistisbes Amt. van der Borght.

volle Mark abgerundet mitgeteilt. Preis nicht vorgekommen ift, ein

20

120 9 D 30

82 17

202

Ptúinfkt (.

52

1 509 316 205

3 858

18,40 16,80

17 00 17,50

1845 18 60 18,64 19,14

16,80 16,80 17,50 18,42

18,73 19,06

3. 10.

9. 10.

9

G

. 10. 10.

¿1 0. 10.

Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zablen berechnet. ) in den leßten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.