1911 / 252 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Oct 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Staatssekretär des Reichsshaßamts Wermuth:

Meine Herren! Ich beabsichtige niht, mi über die finanziellen Wirkungen des Einfuhrscheinsystems zu äußern. Der Herr Neichs- kanzler hat bereits festgestellt, daß jeyt der wirtshaftliche Einfluß dieses Systems im Vordergrunde steht. Es kann deshalb für jeßk niht meine Aufgabe sein, die Frage auch vom finanziellen Gesichts- punkte zu behandeln.

I habe mi zum Wort gemeldet, um einen kleinen Ausschnitt aus der reihbhaltigen Nede des Herrn Vorredners zu beleuchten, und zwar den, der von der provisorishen Suspension oder der Nück- vergütung des Futtergersten- und des Maiszolles handelt.

Ih finde, daß das Loblied, das der Herr Dr. Heim soeben auf die Schutzzölle und deren Wirkung angestimmt hat, nicht ganz im Einklang mit seiner Haltung zu der Frage der zeitweiligen Aufhebung steht. (Sehr richtig! rechts und lin) Der Herr Abg. Dr. Heim will durch sie eine Festigung des Schutzolls\systems erreihen. Meiner Ueberzeugung nach erreicht er aber nur dessen Unterminierung. (Sehr richtig! rets.) Ein Provisorium im Zollsystem hat immer etwas hochgradig Be- denklihes und Unerwünschtes. (Sehr rihtig! rechts.) Es ist un- erwünscht vom Standpunkt des Produzenten, des Konsumenten, des Neichsfiskus und ebenso auch des Handels. Der Handel selbst liebt derartige Provisorien, eine derartige Unsicherheit in der Gesetzgebung durchaus nicht. Aber wenn sie eintritt, dann sucht er si natürlich so geshwind wie möglich der Situation zu bemächtigen. Er sucht si die Vorteile zu vershaffen, die aus der Suspension entstehen. Und das kann er: denn er ist ges{winder als der Produzent, er ist geshwinder als der Konsument kraft seiner gesamten Struktur und fraft seiner Hilfsmittel. Auh das Genossenschaftswesen hilft dagegen niht entscheidend. Ich glaube nicht, daß sich die landwirtschaftlichen Genossens&aften vollständig von dem Zwischenhandel und von dem Großhandel emanzipieren können. Versuchen Sie das einmal und Sie werden sehen, daß am Ende eine größere Ershwerung und Ver- teuerung eintritt, die wieder dazu führt, daß man sich den früheren Wegen zuwendet, und die vielleiht das Genossenshaftswesen selbst diskredittert.

Wenn man glaubt, die Zolldifferenz, die durch eine derartige Suspension entsteht, für den Konsumenten bei Seite bringen zu fönnen, fo fommt mir das vor, als wenn einer aus einem ungeheuren Behälter einen Eimer Wasser {öpft und nun glaubt, daß an der Schöpfstelle ein leerer Raum fest stehen bleibt. (Sehr richtig! rechts.) n einem Moment ist die Schöpfstelle wieder überflutet und die Fläche glatt. Dafür hat der Herr Reichskanzler Ihnen ein ausländisches Beispiel {on angeführt: es ließen sich deren mehrere finden. Wir haben demgegenüber und deshalb sind bei uns solche Beispiele n cht zu finden durchaus daran festgehalten, daß solhe Provisorien nicht eintreten dürfen: wir haben fie bei jeder sich bietenden Gelegenheit abgelehnt, und es scheint doch, als ob die Erfahrung, die man im Auslande gemacht hat, auch dort einigermaßen zu der Ueberzeugung geführt habe, daß man mit derartigen Eingriffen nicht recht weiter kommt: denn es ist gegenwärtig überaus still von ähnlihen Maßregeln im Auslande. (Hört, hört! rets.) Maßnahmen zu nennen, welche uns diesmal als Beispiel vorgeführt werden können. ;

Nun macht der Herr Abg. Dr. Heim ja bei dem Mais und der Futtergerste den besonderen Versuch, das Loh im Wasser festzuhalten ; er will, wenn ich ihn recht verstanden habe, das Verfahren fo -ein- riten, daß der Mais direkt an den Viehzüchter durch Vermittlung der Genossenschaft geht, daß der Zoll vorläufig unerhoben bleibt, demnächst formell zurückvergütet wird, daß Bescheinigungen ausgestellt werden müssen, wonach der Viehstavel bis zum Sommer durh- gehalten ist, und daß auf irgend cine Weise, mutmaßlih kontraktlich, der Viehzüchter die Verpflihtung übernimmt, den Mais nur zum Zweck der Fütterung innerhalb des zollfreien Zeitraums zu verwenden. Wir baben diese wohlgemeinte Idee sehr eingehend geprüft und sind zu der Ueberzeugung gekommen, daß sie zolltehnisch undurchführbar ist. Wir würden einen ungeheuren Apparat von Bescheinigungen, von Kontrollen aufbieten müssen, der die Zollverwaltung, die Kom- munen, die Genossenschaften und die Viehzüchter selbst auf das \{werste belasten würde, und {ließlich wird irgend eine Sicherheit nicht herbeigeführt. Ich bitte doch zu bedenken, daß es fch um ein Quantum von 7 Millionen Doppelzentnern Mais handelt, das in die allerverschicedensten Kanäle fließt und sich in große und kleine Mengen zerteilt. Wie soll da eine Kontrolle derart stattfinden, daß sie wirksam

ist? Die Bescheinigungen, die wir den Genossenschaften auferlegen, fönnen immer nur unvollfommener Natur sein. Jede Kontrolle muß unfehlbar endigen mit dem Zeitpunkt, wo die Zollfreihcit abgelaufen ist; wir können niht in alle Ewigkeit den Empfänger unter Kon- trolle halten! Das würde zur Folge haben, daß derjenige Mais und diejenige Gerste, die sh noch weiterhin im Besiß des Empfängers befindet, beliebig verwendet werden könnte. Die kontraktlihe Ver- pflichtung, an die man gedacht hat, führt zu irgendwelchen Kontroll- wirkungen nit; im Gegenteil, sie hat nur die Folge, daß der minder Gewissenhafte Vorteile für fih erlangen fann, die der Gewissenhafte von fic abweist; und gerade das ift es, was dem ganzen System der Zoll- und Steuerverwaltung am meisten zuwiderläuft. Das Schlimmste ist aber von dem Standpunkte des Herrn Abg. Dr. Heim, daß durh

die Nückvergütung der Zollbetrag in keiner Weise dem Handel entzozen wird. Ih muß das, was der Herr Minister für Landwirtshaft gesagt hat, dahin ergänzen, daß Klauseln, wie „die Frachtermäßigung zu meinen Gunsten“, \ich in großer Zahl \chon auktgedehnt. finden auf den Zoll. Der Händler hat \ich beizeiten vorgesehen. Ih weiß nicht ret, wie er das deshalb getan haben könnte, weil der

Zoll in der Kalkulation liegt, wie der Herr Abg. Dr. Heim eben meinte: denn er kann ja niht wissen, ob der Zoll erstattet wird oder nit. MWird er also unerwarteterweise nachträglich erstattet, fo ift das ein barer Vorteil, der dem Händler zufließt, derselbe Vorteil, der d:-m Konsumenten zugedacht ist.

Nun hat der Herr Abg. Dr. Heim zwar nit hier, aber in der kayerischen Kammer der Abgeordneten den nabeliegenden Einwand, den ich erhebe, zu widerlegen gesuht. Er hat gesagt: wenn wir einen Zweifel haben, ob der Händler sich vorsehen wird, fo seßen wir eben eine dicsbezüglihe Klausel in das Gese hinein, daß zuwiderlaufende Berträge einfach ungültig sind. Ja, meine Herren, von der Linken,

die Sie so lebhaft dem Gedanken des Herrn Abg. Dr. Heim zu- gestimmt haben, ih erlaube mir die Anfrage an Sie, ob Sie eine

Ich bitte, mir auéländishe

derartige Klausel für zulässig halten würden, ob Sie 68 für suristisch möglich und für wirtschaftlih denkbar ansehen, in ein zu erlassendes Geseß zu schreiben: der Händler darf sich aber nicht in einem Kontrakt den Vorteil des Zolles seinerseits sihern. Jch halte es für ganz ausges{lossen, einen derartigen Bestandteil aus dem Ganzen des Vertrages hberauszushneiden, und selbst wenn uns das gelänge, fo würde der Händler doch immer noch die Möglichkeit finden, sich den Vorteil auf irgend eine andere Weise durch die Art der Kalkulation zuzuführen.

Meine Herren, das sind, kurz gefaßt, die technischen Bedenken, welche uns gegen jedes Provisorium einnehmen. Ein derartiges Pro- visoruum würde wirtschaftlich und, auch für die Reichskasse von der eins{neidendsten Wirksamkeit sein. Ih möchte dabei gleich die An- nahme des Herrn Abg. Dr. Heim abweisen, als ob die landwirt- schaftlichen Zölle in keiner Weise für die Stärkung der Neichsfinanzen bestimmt seien. Diese Annahme verstehe ih nicht. Von jeher, schon vom Fürsten Bismarck her, ist der Schußzoll auch als ein Finanzzoll, als ein Mittel zur Stärkung des Reichs behandelt worden. Und wenn nun der Herr Abg. Dr. Heim erklärt, die Neichsfinanzen kämen bei der Frage nit in Betracht, so möchte ih mir doch die Frage er- lauben: wollen Sie denn der unmittelbar bevorstehenden Gesfundung der Reichsfinanzen wieder den Boden dadur entziehen, daß Sie über außerordentliß hohe Beträge ditponieren, ohne mitzuteilen, was an deren Stelle treten soll? (Sehr rihtig! rets.) Es handelt sich um ganz beträhtlihe Summen. Schon ein Jahres- betrag dessen, was der Herr Abg. Dr. Heim uns entziehen will, beläuft sch für Futtergerste und für Mais zusammen auf 50 bis 60 Millionen Mark. (Hört, hört! rets.) Etwas teurer ist {hon das, was beispielsweise von den Aeltesten der Kaufmannschaft in Berlin vorgeschlagen wird; da handelt es sich um Beträge von 70 und mehr Millionen Mark. (Hört, hört! rechts.) Sie werden die Eingabe zur Hand haben; es ist eine sehr ausgedehnte Zahl von Artikeln, in denen die Zollfreiheit eintreten soll. Am teuersten ist natürli der Wunsch der Herren von der äußersten Linken. Diese wünschen eine Zollfreiheit im Werte von reihlich 150 Millionen Mark.

Nun, meine Herren, möchte ih doch hinzufügen, daß es mit dem einzelnen Jahretbetrag nicht reiht, sondern daß wir mit einer ganz erheblihen Vermehrung dieses Betrages werden rechnen müssen. Denken Sie \sich, daß wir vor dem Wieder- eintritt des zollpflihtigen Zustandes niht die mindesten Garantien {hafen wollen und schaffen können. Schaffen wir sonst ein Zoll- gesetz, so schaffen wir gleichzeitig ein Sperrgeseß, sodaß die Waren nicht, bevor der Zoll in Kraft tritt, zollfrei oder zum niedrigeren Be- trage eingehen können. Hier würden der zollfreie und der wieder zollpflihtige Zustand vollständig ineinander überlaufen. Es würde also Gelegenheit zu einer Vorversorgung gegeben sein, wie wir sie bei den Reichsfinanzgeseßen s{audernd felbst erlebt haben, und wie sie dort auf Jahre hinaus die Ergebnisse einzelner Steuern in Frage gestellt hat. Das kann in so hohem Maße eintreten, mene Herren, daß die immerhin recht stattlihen Zahlen, welhe ich vorhin nannte, noch um eine ungemessene Millionenziffer überschritten werden dürften. Wenn ich auf die Frage vom finanziellen Standpunkt niht weiter eingehe, so glaube ih do, spiegeln die zahlenmäßigen Angaben auch ein Bild dessen wider, was an wirtschaftlißer Mißwirkung eintreten würde, wenn wir Quantitäten, die auf lange hinaus den Vorrat decken fönnen, in das Land zollfrei einführten. (Sehr richtig! rets.) Meine Herren, vom Standpunkt derjenigen, die den Schug der Land- wirtschaft beseitigen und allmählich abbauen wollen, verstehe ih ein derartiges Vorgehen vollkommen. (Sehr richtig! rechts.) Aber die- jenigen, die diesen Schuß beibehalten wollen, möchte ih denn do

Mittwoch 1 Uhr vertag

f

Statiftik und Volkswirtschaft.

Nachweisung der Robsolleinnahme an Reichsstempelabgabe für Wertpapiere

fragen, ob sie niGt mit derartigen Vorschlägen den Schuß der in, ländischen Arbeit gegen ein Lnsengeriht preisgeben. (Beifall rehts.)

Hierauf wird um 7 Uhr die weitere Besprechung auf

Wertpapiere

September 1911

M |S

April 1911 bis Septbr. 1911

# [S

April 1910 bis Septbr. 1910

G A

I. Inländishe Aktien und Interimsscheine

Il. Anteilscheine der deutshen Kolonial- gesellschaften und der thnen gleihgestellten

deutshen Gesell- schaften ITI. Ausländische Aktien und Interimsscheine IV. Inländische Renten- und Schuldverschrei- bungen und Interims- scheine außer den unter V genannten . Y, Inländische auf den Snhaber lautende und auf Grund staatlicher Genehmigung aus- gegebene Renten- und Schuldverschreibungen der Kommunalver- bände undKommunen, der Korporationen ländlicher oder städti- {her Grundbesitzer, der Grundkredit- und

Hypothekenbanken oder der Cisenbahn- gesellschaften sowie íInterimsscheine . . VŸI. Renten- und Schuld- verschreibungen und Interimsscheine aus- ländisher Staaten, Kommunalverbände, Kommunen undEisen- bahngesellschaften . AusländischeNenten- und Schuldverschret- bungen und Interims- scheine außer den unter VI genannten

VIII. Bergwerksanteil-" scheine und Einzah-

lungen auf folhe

IX. Genußscheine .

G Q S

VLIL.

2 095 879/60

|

34 494 50 176 261/60

611 451|—

| | |

369 736|—

14 822|—

7 800/60

117 428/50 2 190/—

94 153 70 627 494 40

| | | |

4 592 759|— |

J e]

3 323 Gi

1783 327/30

784 292 20

678 036/30) 9 920

15 304 329 69]13 779 781/95

| | | |

98 285 2 131 753/60

2536 72740

l \ |

2 938 80440

| j j

2 281 179/40

262 894

635 1609 26 463 2

zusammen .

3 430 063/80[27 198 302/29 Berlin, den 24. Oktober 1911.

Kaiserliches Statistishes Amt. van der Borght.

24 621 049,70

Ein- und Ausfuhr von ZuckFer vom 11. bis 20. Oktober 1911 und im Betriebsjahr 1911/12, beginnend mit 1. September.

Berlin, den 25. Oktober 1911.

van der Borght.

Einfuhr Ausfuhr tim Spezialhandel im Spezialhandel 1. Sept. | 1. Sept. 1. Sept. | 1. Sept. Gattung des Zuckers 11, Bi 1911 1910 11. Bis 1911 1910 B is is i 20. Okt. | 20. Okt. | 20. Okt. | 20. Dkt. | 20. Okt. | 20. Oft. 101 1 LOLO 1911 1910 dz rein dz rein Verbrauchhszucker, raffinierter und dem raffinierten glei gestellter HUREL (O) C 756 3056 3487 22195 255 364 238 225 Nobrzucker (16D) e Tee 678 2 884 3 226 1 davon Veredelungsverkehr ........, -—— 365 203 -— Nübenzucker: Kristallzucker (granulierter), (au} Sandzucker) - G e 283 42 5 12 389 139 067 159 497 davon Veredelungsverkehr ....., L _— -—— rf Platten-, Stangen- und Würfelzucker (176 c) . . 5 17 5 2 442 35 426 22 792 aecmablener L) e ooo 1 2 266 21 841 14 459 davon AEATEDELUNOSDCtICDE . eee o _— —— _— á Stüdcken- und Krümelzuder (176e) ...... a | 1 1 423 21 308 15 529 DADON ETGDGLUNGSDETLeCNE eo eon E ar | E id E e î gemahlene Raffinade (176) ......... 45 | 90 | 226 1318 12 624 9 942 Davon IEFEDELLUNGSDeTICDT a ee | _— _— Ÿ ie 3| 2 1 856 19 690 12 089 é Sa ei, N 183 1 920 109 davor BEredelungoverlehr . «s —— “- | dis lu A s e Kandis (A ¿s e oa e a9 r O 19 | 22 318 3488 2822 dabon LWeredelungoverlehr . . ¿o s dis is U anderer Zucker L ea oe 443 | 38832 6 317 10 132 104 711 194 465 Rohrzucker, roher, fester und flüssiger (176) ......., 379 545 | 411 —— S Rübenzucker, roher, fester und flüssiger (1761) ...., « 1 T 10 8 321 98 911 190 4422 davon Bereveluncoberleht . _— anderer fester und flüssiger Zucker (flüssige Naffinade einschließli a des InvertzulerirUpg O) —— 1 18 188 40d davon Veredelungsverkehr . „.. .., ¿ -— e l ci 11 Füllmafsen und Zuckerabläufe (Sirup, Melasse), Melassekraft- futter; Rübenfaft, Aa). o eo aaa 63 3 330 5 895 1793 5 612 3 640 - davon Veredelungsverkehr ....,.,.,. 3156 5 725 467 2 416 2 512 Zuckorhaltige Waren unter steueramtliher Aufsicht: | Gesamt S ; 1 240 6 306 8 210 Menge des darin enttaltenen Zus... ...... ¿ é 376 2 167 3010

Woßhlfahrtsþflege.

Christiania, 24. Oktober. (W. T. B) Andrew Carnegie O Dollars zu einem Heldenfonds für Norw Ten

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs- maßregeln.

Das KaiserltGe Gesundheitsamt meldet den Ausbruch d ) der L N E vom e zu Stuttgart, ch )Do0T zu L Nj d) \ 93. Oktober 1911. öln und vom Viehhof zu Mannheim am

Türke i. __ Der internationale Gesundheitsrat in Konstantinopel hat folgende Verfügungen erlaffen : Die Herkünfte von Faßa (am Schwarzen Meere) und von Pbéniks bei Adalia unterliegen der ärztlichen Untersuchung e A Ankunft im ersten türkishen Hafen, wo si ein Sanitätsarzt deNnnder. Die für die Herkünfte von Ranias (Syrien) und von Mar]etlle angeordnete äârztliche Untersuhung ift aufgehoben. Die Herkünfte von Katif unterliegen einer ärztlihen Unter- suhung nebst Desinfektion im Lazarett von Salahieh. __ VleHerkünfte vonHaiffa unterliegen außer der angeordneten ärztlihen UntersuBung einer 24stündigen Beobachtung und der Des- infektion. Die Maßnahmen haben entweder in einem Lazarett oder in einer der Sanitätsstationen der Türkei zu erfolgen. QUE [L DIE Herkünfte von dem Küstenstrich von Kon- stantinopel, einschließlich bis Silivri, aus\ch{ließlich, und gegen die Herkünfte der verseuchten Häfen des Marmara- meeres angeordneten Quarantänemaßregeln find aufgehoben. An deren Stelle tritt eine ärztlide Untersuhung bei der Ankunft im ersten türkisben Hafen, wo fich ein Sanitätsarzt befindet. In den Hâfen des Marmarameeres, wo ein Sanitätsarzt nit vorhanden ist, erfolgt diefe Untersuhung durch die Munizipalitätsärzte. Der Hafen von Panderma wurde als cholerafrei erklärt.

Essen (Nuhr), 24. Oktober. (W. T. B.) In den von den Wasserwerken an der unteren Nuhr versehenen Städten und Ort- s{1ften herrscht seit einiger Z-it der Typhus. In Essen sind im September 38, im Oktober 19 Fälle vorgekommen, von denen 6 töôd- lih verlaufen sind. Aus Borbe ck werden täglich an zwanzig Fälle

von Neuerkrankungen gemeldet; die Gesamtzahl der Erkrankten beträgt dort 150, yon denen 12 gestorben sird. In Bottrop gad es 150 Erkrankungen und : 8 Tote: in Gladbedck

123 Erkrankungen; in Oberhausen 30: in Mülheim a. d. Ruhr seit dem 1. Juli 175; in Hamborn 215 Erkrankungen und seit August 22 Todesfälle: in Duisburg 143 Erkrankungen, wovon 11 tôdlich verliefen. Die Gesamtzahl der bisher festgestellten Er- krankungen beträgt etwa 1200. Durgängig verlaufen die Erkrankungen günstig, denn die Anzahl der Todesfälle ist durchs{chnittlich gering. Da seit einigen Tagen Typhusbazillen im Nubrwasser nachgewiesen werden, warnen die Behörden überall vor dem Gebrauch ungekohten Wassers.

Handel und Gewerbe.

(Aus den imNeichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie “.)

Von der im Neich8amt des Innern unter dem Titel Zoll- und handelsrechtlive Bestimmungen des Auslandes (Verlag der Königlichen Hofbuchhandlung E. S. Mittler u. Sohn, Berlin SW. 68, Kodstraße 68/71) länderweise bearbeiteten Zusammenstellung der für unseren Handel wichtigsten ausländischen Bestimmunaen er- {eint jeßt Heft 6 (Oesterreich-Ungarn). Der Preis beträgt 6 46.

__ Das Heft enthält u. a, Vorschriften über: die Zollförmlichkeiten bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr, die Zollbebandlung der Waren, Muster und Musterkarten, die Zahlung der Zölle, die Ursprungs- zeugnisse und Konsulargebühren, das Zollstreitverfahren, die Erteilung bon Zolltarifautkünften, die Befugnisse der Zollämter, die Handels- und sonstigen Warenbezeihnungen, die Handlungsreisenden, die eisen- bahnamtlichen Erleichterungen für die leßteren, die Zollbefreiungen, Zollrückerstattung, Zollerlaß und Zollnacherhebung, den Veredelungs-, Neparatur-, Vormerk-, Nückwaren-, Meß- und Marktverkehr, die Ein-, Aus- und Dur{fuhr fowie den inneren Verkehr für verschiedene Waren und den Verkehr mit Edelmetallwaren.

_ Eine Uebersicht über die handelepolitisden Beziehungen Oester- reih-Ungarns und ein ausführliches Sachregister sind dem Hefte bei- gegeben.

Die bereits berausgegebenen Hefte 1 bis 5 enthalten die für den

Nov fok (F ° ; N1 - Í Vertehr nach Spanien, Belgien, den Niederlanden, der Schweiz und Schweden in Betracht kommenden Bestimmungen. Der Preis beträgt

für: Heft 1 (Spanien) 2 , Heft 2 (Belgien) 1,25 1, Heft 3 O 2,29 #4, Heft 4 (Schweiz) 4 / und Heft 5 (Schweden)

j Frankrei. Hinausschiebung des Inkrafttretens der neuen Larahestimmungen. Der Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Fun Tarabestimmungen ist bis zum 1. Februar 1912 hinausgeschoben vorden,

Muster von billigen, in Kalkutta marktgängigen Bleistiften. E

Veim Neichsamt des Innern sind Muster von billigen Blei- lsten eingegangen, wie sie in dem Basar in Kalkutta verkauft werden. Darunter befinden fih ein japanishes Fabrikat (Racket Pencils) jowie zwei Muster aus zwei kleinen Bleistiftfabriken, die in den legten Jahren in der Nähe yon Kalkutta entstanden sind. Es sind dies ein Muster mit der Aufschrift „Taj“ made in Kalkutta, sowie cin Bleistift in weißer Holzshale mit Aufdruck in Bengalischrift- ¡eien „Tara“ made in Ralfutta. |

___ Die Muster liegen während der nächsten dret Wochen im Bureau der „Nachrichten für Handel und Industrie", Berlin W. 8, Wilhelm- Bye 74 [TI, im Zimmer 154 zur Ansicht aus und können nah Zolauf dieser Frist inländischen Interessenten auf Antrag für kurze A werden. Die Anträge sind an das genannte Bureau au richten. i

Absatz von Kaffernartikeln nach British-Südafrika. 4 "Das Kaiserliche Konsulat in Johannesburg berichtet: Mehrere Sfporteure von fogenannten Kaffernartikeln und ähnlichen Waren baben zur Sprache gebracht, die deutschen Erporteure wüßten häufig h recht darüber Bescheid, in welchen Maßen und in welcher sonstigen Pe!caffenheit sowie in welher Aufmachung und Verpackung diese Artikel hier zu Lande benôtigt werden.

_ Der Kaffer hängt bekanntlich äußerst zäh an seinen Gewohn- 9 iten, Es ist nahezu unmöglih, thn zum Kauf einer Ware zu be- veg?n, die auch nur um eine Kleinigkeit von der ihm geläufigen adweicht. Zum Teil hängt dies mit dem Stammesgefühl der Ein- Œorenen zusammen; Verschiedenheiten im Schmuc oder in den Kleidungsstücken, die so unbedeutend sind, daß ein Uneingeweihter fle faum bemerkt, bilden oft das untersheidende Kennzeichen zwischen nadbarten Stämm-: n. Daher ist es notwendig, daß die europäischen Yaorifanten sih aufs genaueste an die von den hiesigen íImporteuren aussprocbenen Wünsche halten. Daher ist es aber auch umgekehrt möglich, daß eine Ware, die genau dem Bedürfnis eines Trandvaal- ers entspriht, \chon in Süd-Rhodesien oder Zululand unver-

[ Eine AufzeiGnung, die eine Reihe von Angaben über die in

Zransvaal gangbarsten Sorten solcher Artikel, wie Draht aller Art, Kaffernkohtöpfe, Decken und Laken, enthält, liegt während der nächsten drei Wochen im Reichsamt des Innern im Bureau der „Nachrichten für Handel und Industrie“, Berlin W. 8, Wilhelm- straße 74 ITT, im Zimmer 154 zur Einsichtnahme aus. Abschrift der- selben kann inländischen Interessenten übersandt werden. Anträge find an das Reichsamt des Innern zu richten. Es is auch beab- sichtigt, Proben von derartigen Artikeln durh das Kaiserliche Konsulat beshaffen zu lassen

Japan.

__ Vorschriften über die Vorlage der Fakturen. Die früher mitgeteilten Vorschriften über die Vorlage der Fakturen bei den Einfuhranträgen sind durch folgende weitere Erläuterungen er- gânzt worden:

Die Abschrift der Faktur, welche mit dem Anspruhß auf Rük- gabe zugleih mtt dem Einfuhrantrage vorgelegt wird, muß gleich- zeitig mit dem Original in dem Lande, wo der letzte Verkauf statt- gefunden hat, von dem leßten Verkäufer ausgestellt und unterzeichnet lein. Sind die Einfübrer in Japan entweder ein Zweiggeschäft oder Vertreter der ausländischen Fabrikanten, so können die von folchen Fabrikanten auf das Zweiggeschäft oder die Vertretung aus- gestellten Fakturen als solche im Sinne der vorstehenden Vorschrift nicht angesehen werden. Indessen dürfte in solhem Falle dem nichts entgegenstehen, daß mit dem Einfuhrantrag eine Erklärung über den Preis, die Fraht- und Versicherungskosten sowie f\onstige die

Wagengestellung für Kohlen, Koks und Briketts (in Einbeiten zu 10 t) | f R ENBSA für die Zeit vom 1. bis 15. Oktober ) in den großen Kohlenbezirken

A. Steinkohlenbezirke.

Waren betreffenden Einzelheiten vorgelegt wird, die den Zollbeamten bei der Zollfestseßung als Anhalt. dienen kann. Trade Journal.)

Japanisches Geseß, betreffend Regelung der Elektrizitätsunternehmungen.

_Im „Japanischen Staatsanzeiger“ vom 30. März d. I. ist ein Gese (Nr. 55 vom 29. März), betreffend Negelung der Elektrizitäts- unternebmungen, veröffentliht worden. Das Inkrafttreten des Geseges ist einer Kaiserlichen Verordnung vorbehalten, die jedoch noch nicht ergangen ift.

Die im Gesetz bchandelte Materie war bisher im wesentlichen durch Verordnungen des Verkehrsministeriums geregelt, die indessen keine Vorschriften für den Fall der Interessenkollifion zwischen den Gleftrizitätsunternehmungen einerseits und Einzelpersonen, öffentlichen Anlagen sowie anderen Elektrizitätsunternehmungen andererseits enthielten. Auf das hieraus entstandene praktishe Bedürfnis dürfte der Erlaß des Gesetzes zurückzuführen sein, von defsen 22 Para-

grapben allein 10 (S8 7 bis 16) der Negelung dieser Frage gewidmet 1nd. Eine deutshe Uebersetzung des Gesetes liegt während der

nächsten drei Wocen im Bureau der „Nachrichten für Handel und

j Industrie“, Berlin W. 8, Wilhelmstr. 74 111, im Zimmer 154 zur

Einsichtnahme aus. (ine Abschrift desselben kann tnländishen Inter- estenten auf Antrag übersandt werden. Die Anträge sind an das ge- nannte Bureau zu richten. (Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Yokohama.)

_ E ————————__

_

011

Gegen das Vorjahr (+) . Ha

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 24. Oktober 1911: Nuhrrevier Oberschlesis{hes Nevier Anzahl der Wagen 22 632 T OLS

6 080 4 214,

et Nicht gestellt .

Konkurse im Auslande. Rumänien.

Amt3beztrk des Galayzer Konsulats.

| Anmeldung | Verifikation

Maschinenbau-Aktiengesellswaft vormals L Schwarß- kopff legte der Vorstand den Abschluß für das mit dem 30. Juni d. J. abgelaufene Geschäftsjahr vor.

- | | | | | allite Firmen | Domizil | der | der F S O: | Forderungen | Forderungen bis am David D. Kofler Foczani | 30./17. Okt. |9. November/

1011 |27, Okt, 1911,

In der gestrigen Sigung des Aufsichtsrats der Berliner

, / Vorbehaltlich der Revision der Bücher und der Zustimmung der Generalversammlung genehmigte der Aufsichtsrat die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung und seyte bei ebenso - reihlic bemessenen Abschreibungen wie im Vorjahre die Dividende auf 137% fest. Wie im Vorjahre wird bei der Generalversammlung beantragt werden, aus dem verfügbaren Neingewinn wiederum der Beamtenvors{huß- und Unterstüzungskasse 100 000 4 und der Fabrikarbeitervo!{uk- und Unterstüßungsfasse 50 000 F zu überweisen. außerdem für die Talon- steuer 20 000 # aus dem Neingewinn zurückzustelen. Der derzeitige Auftragsbestand erreiht die Höbe von rund 14,3 Millionen Mark gegen 14 Viillionen Mark um die gleickce Zeit des Vorjahrs. ‘Aus der Herbstvergebung der vpreußischen Staatseisenbahnverwaltung wird in allernô&ster Zeit ein weiterer Auft1ag von etwa 44 Millionen Mark erwartet. :

In der gestrigen Aufsichtsratssißung der Wittener Stahl-

täuflich ist.

röhrenwerke wurde, laut Meldung des „W. T. B.", beschlossen,

; Arbeits- niht recht- | Im Durchschnitt O Berterk Jahr g gestellt zeitig für den Atbeltstag Bemerkungen aestellt| v. H. gestellt u 1191 12 307 539 7349| 12,1 25 628 1910| 13 322 591 1766| 0,5 24 815 Gegen das Vorjahr (+) 15052 = 4,7% | + 813= 3,3096 Sawener Bezirk. 1911 12 9/932 1130 114 828 E 1910 | 13 10 293 A 792 Gegen das Vorjahr (+) - 3607= 3,69/ | + 36 = 4559/0 Saat C 1911 12 35 275 3721| 10,5 2 940 e 1910 | 13 38 066 239| 0,8 2 928 Gegen das Vorjahr (+) «- 279L= 7,3% + 12 = 0,49% Elsaß-Lothringen (Saarbezirk) . . 1911 12 11 672 1726| 14,8 973 N 1910 | 13 10 569 895| 7,8 813 Gegen das Vorjahr (+) - + 1103 = 10,4% F 160 = 19,7 °% DbcrsMlelien C, 1911 Lo 110 536 18012. 118 921 1910| 13 115 033 6 770| 5,6 8 849 Gegen das Vorjahr (+) . . 4497= 3,99% E 363 = 4,19% Vtieder|MIlelen - « 1911 12 16 859 11581 69 1405 1910 13 16 998 42 0,0 1 308 Gegen das Vorjahr (+) 139= 08% + 97= 7,490 Säcsisher Steinkoblenbezirk. . . . .| 1911| 12 19 452 1005 5,2 1621 : 19010 13 19 463 243| 1,2 1497 Gegen das Vorjahr (+) ll= 0,19% + 124= 8,39/0 Gesamtsumme tin den 7 Bezirken « - 1911 511 265 59 107| 11,6 42 606 1910 533 019 10612 1,9 41 002 Gegen das Vorjahr (+) «- 21754 = 4,19/0 —+ 1604= 3,9 0/0 B. Braunkohlenbezirke. C 1911 12 49 792 3189| 63 4149 1910 13 48 085 oIO LO 3 699 Gegen das Vorjahr (+) . +— 1707= 3,59% +— 450 =12,2 9/0 Deaadeod - «a 1911 12 20 964 LOLO Cd 1 4c 1910 13 29 696 2290| 08 2 284 Gegen das Vorjahr (+) . 8732 == 29,4 9/0 557 = 23,5 9/0 G. 1911 12 7219 719| 10,0 602 1910| 18 8574 12A S 660 Gegen das Vorjahr (+) . 1359 =15,89/6 08= 8,89% Sähhsisher Braunkohlenbezirk . 1911 12 15 519 64! 3,6 1 293 1910 13 14 489 a i 114 Gegen das Vorjahr (+) Í +— 1030= 7,19% E 179 164% Rheinisher Braunkohlenbezirk 1911 12 24 377 2308| 9,5 2031 1910 | 13 17777 79| 0,4 1367 Gegen das Vorjahr (+) « + 6600 = 37,1 9% +— 664 =48,6 9/5 Gesamtsumme in den 5 Bezirken . « .| 1911 117871 8334| 7,1 9 822 1910 118 621 954| 0,8 9 124 7590 = 0,6 9/0 T 698 = 7,7%

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der auf den 23. November zu berufenden ordentlihen Generalver- sammlung bei Abschreibungen in vorjähriger Höhe die Verteilung einer Dividende von 6% für das verflossene Geschäftsjahr und eine Kapitalserhöhung von 2000000 # vorzuschlagen. Die Aktien sollen zu 140%) ausgegeben werden und sind zu diesem Kue den Ullonâren im WBerhälinise von 2:1 aganzu- bieten. Das neue Kapital dient zur Errichtung eines neuen Nöhren- werkes in England in Gemeinsbaft mit einem englishen Röhren- werke. Bei der zu errichtenden Gesellschaft werden die beiden Gesfell- schaften, die englishe und die Wittener Stahblröhrenwerke, zu gleichen Teilen beteiligt. Außerdem erhalten die Wittener Stahlröhrenwerke eine besondere Entschädigung, aus Patentansprüchen herrührend. Der E his neuen Kapitals dient zur Verstärkung der eigenen Betriebs- mittel.

Nach einer durch_,W. T. B.“ übermittelten Meldung der Kaiserlich russishen Finanz- und Handelsagentur ergab der Wochenausweis der Russishen Staatsbank vom 21. Ok- tober d. I. folgende Ziffern (die eingeklammerten Ziffern entsprehen den gleihen Positionen des neuen Bilanzformulars der Staatsbank

bezw. den Ziffern der Vorwoche), alles in Millionen Nubel : Aktiva. Gold (in Münzen, Barren und Anweisungen der Minen-

verwaltung) (Nr. 1) 1263,8 (1261,9), Gold im Auslande {Nr. 2) 165,9 (166,6), Silber- und Scheidemünze (Nr. 3) 60,4 (60,6), Wechsel und andere kurzfristige Verpflichtungen (Nr. 4) 430,1 (418,0), Vorschüsse, sichergestelt durch Wertpapiere (Nr: 5) 192,7 (195,8), Sonstige Vorschüsse (hierher gehören: Vorschüsse, sicheraestellt dur Waren; Vorschüsse an Anstalten des Kleinen Kredits; Vorschüsse an Landwirte; Industrielle Vorshüsse; Vorschüsse an das St. Peters- burger und Moskauer Leihhaus; Protestierte Wechsel) (Nr. 6 bis 11) 185,2 (179,5), Wertpapiere im Vesiß der Staatsbank (Nr. 12) 119,2 (116,6), Verschiedene Konten (Nr. 13) 36,5 (38,5), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 14) 3,3 (3,0), zusammen 2457,1 (2440,5). Passiva. Kreditbillette, welhe sh im Umlaufe hefinden (Nr. 1) 1387,4 (1377,2), Kapitalien der Bank (Nr. 2) 55,0 (5,0), Laufende Rechnungen der Departements der Reichsrentei (Nr. 4) 443,9 (451 4), Einlagen, Depositen und laufende Nehnungen verschiedener Anstalten und Personen (Nr. 3, 5 und 6) 509,5 (498,2) Verschiedene Konten (Nr. 7, 8, 9 und 10) 61,3 (58,7), Saldo der iehnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 11) (—

2457,1 (2440,5). E ) L R

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(The Board of