1892 / 54 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Mar 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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Grei Sf Nf A ie E E Sir ne B R M T De T

E B A 5

Ein Mißstand fei aber zu bemerken; er

Schaden zu tragen hätten. 1 / Wo die Tagelöhner von dem chemaligen

habe die Bauern gefragt :

Gute hingefommen seien ? Die Antwort babe gelautet : Sie seten ausgewandert! Auf die_ Verhütung diefes Mißstandes folle man bei der Weiterführung Rücksicht nehmen. Veberbauvt follte man

solche

beim weiteren Ankauf der Güter vorsichtig sein und nicht E wei

Güter faufen, welche zu nahe der russischen Grenze lägen, diese cinen s{chlechten Absaß hätten.

Minister für Landwirthschaft 2c. von Heyden:

Ih möchte zunächst meiner Befriedigung darüber Auëdruck geben, daf der Herr Vorredner, welcher si die Nerbältnisse und die Thätig- feit der Ansiedelungscommission an Ort und Stelle angesehen hat,

zu demselben günstigen Eindruck über die Gesammtthbätigkeit der Ansiedelungscommission ge

fommen ift, welden ih bei meinem Besuch versciedener Ansiedelungsgüter empfangen babe.

Es pulsirt dort ries Leben, und es werden Wirthschaften begründet, die im Ver- Tres ACDUli, U l

aleid zu den früheren Verhältnissen lebenéfräftiger ershecinen. Diese NRaßrnehmung wird bestätigt durch die eingetretene erbebliche Steigerung der Viehbestände, sie wird ferner bestätigt, dur die Thatsate, daß in den schwierigen wirthschaftlichen Verhältnissen, welhe gerade die Provinz Posen in den leßten drei Jahren getroffen haben, nennenéwerthe Schwierig-

Feiten unter den neu angeseßten Ansiedlern, welche doch in einer ganz besonders schwierigen Lage fi befanden, nit hervorgetreten sind.

Im übrigen hat es mi nicht überrascht, daß seitens des Herrn Abg. vou Czarlinsfi aud beute wieder ein Protest ausgesprochen worden ist gegen den Erlaß des Geseßes von 1889 und gegen die Ausführung desselben. Er hat es an Schärfe bei seinen Ausführungen nit feblen lassen; ich habe aber aus den Ausführungen der übrigen Herren Redner entnebmen fönnen, daß es nicht in der Absicht des boben Hauses liegt, heute eine größere volitische Debatte an diesen Punkt anzuknüpfen. Ich glaube, es mir deshalb auch meinerseits versagen zu fönnen, ausführlich auf die Aeußerungen des Herrn von Czarlinski einzugehen. Ich will nur der Behauptung widersprechen, daß dur die Thâtigkeit der Ansiedelungscommission eine Demoralisation sowohl bei den Deutschen wie bei den Polen eingeführt resp. verbreitet wird. Fch glaube, ein Besu der Ansiedelungsgegend wird jeden, der dort- bin fommt, von dem Gegentheil überzeugen. Und wenn der Herr Abgeordnete die Frage aufgeworfen hat, ob sih die Diebstahlsfälle im Bereiche der Ansiedelungêcommission vermehrt und ob vermehrte Verurtbeilungen dort stattgefunden haben, so kann ich nur versichern, daß in dieser Beziehung wenigstens zu meiner Kenntniß nichts ge- fommen it. Wenn der Herr Abgeordnete ferner gesagt hat, die Königlihe Staatsregierung verfolge bei der Ausführung des einmal bestehenden Geseßes die Absicht, die Polen zu vernichten, so muß ih diese Ausführungen als unrichtig bezeichnen. Eine derartige Absicht besteht nicht. Das Geseß i nit erlassen worden, um die Polen zu vernihten, sondern um das im Rückgang befindliche Deutshthum in den betreffenden Landestheilen zn kräftigen.

Hiermit glaube ih, die Ausführungen des Herrn Abg. von Czar- linéki verlassen zu können, und ih hoffe, daß meine Darlegungen, aus denen ih jede Schärfe fernzuhalten bemüht war, ihm nicht Ver- anlassung geben werden, seine Beschwerden wiederholt zum Ausëdruck zu bringen.

Die übrigen Herren Redner haben ihre Ausführungen im ganzen in woblwollender Weise an die Denkschrift angeknüpft. Von zweien derselben ift bereits bervorgeboben, daß in diesem Augenblick von mir faum eine vräcise Antwort auf die zur Discussion gestellten Fragen zu erwarten sei, sondern daß man im wesentlihen nur Anregungen

für die Folgen an die Königlihe Staatsregierung, bezw. an die Ansiedelungscommission habe richten wollen. Von meiner Seite wird den gegebenen? Anregnngen volle Beachtung

zu tbeil werden. Nur kann i keine allzu großen Hoffnungen erwecken in Bezug auf cine sehr viel größere Specialisirung des Rehnungs- wesens.

Der Abg. Knebel bemängelt, daß man nicht genügend ersehen fönne, wele Wirthschaftsausgaben der Verwaltung zur Last fallen und welche als Verbesserungen der Vermögenésubstanz h darstellen. Von Beginn der ganzen Thätigkeit der Ansiedelungscommission an, läßt sid eine derartige Unterscheidung der Ausgaben nit durchführen, weil anfangs die dazu erforderlihen genauen Inventaraufnahmen nicht stattgefunden haben. Dieser Fehler läßt sch für die Vergangen- beit nicht mehr rückgängig macben ; dagegen finden bei neuen Erwerbungen die erforderlichen Feststellungen statt. Uebrigens ist die ganze Nechnungs- legung bei einer so ausgedehnten Gutéverwaltung so s{chwierig und wir haben dabei zunä den Wünschen der Ober-Rechnungskammer Rech- nung zu tragen, daß ih glaube, man thut gut, wenn man nit zu viel Gewicht auf diese formale Seite der Angelegenheit legt. Ein

Hauptmoment für die spätere Beurtheilung der Verhält- nisse wird immer das sein, daß die Rechnungen nach gleihmäßigen Gesichtêpunkten aufgestellt werden. Ohnedem wird die VergleiGung der KRechnungsergebnisse erschwert.

Indessen ist der Wunsch, die laufenden Wirthschaftsausgaben von den Substanzverbesserungen streng zu scheiden, an sich ein berechtigter, und was ohne allzu große Belastung der ohnehin belasteten Beamten nah dieser Richtung hin gesehen kann, das wird geschehen.

Wenn der Herr Abg. Sombart hervorhebt, daß der ganze Beamtenapparat zu umfangreich sei und gesteigerte Kosten er- fordere, so made ich demgegenüber darauf aufmerfsam, daß, abgesehen von den Landmessern und den Bureaubeamten, eine Vermehrung des Personals nicht beabsichtigt ist. Die Anstellung dieser Landmesser, namentlich auch die eines Vermessungsinspectors, erschien absolut geboten, um die Vermefsungsarbeiten zu fördern, und ih bin überzeugt, daß nach dieser Richtung hin dur die Bewilligung, die, wie ih hoffe, in diesem Etat ausgesprochen werden wird, die Thätigkeit der Ansiedelungscommission und die Erfolge dieser Thâtig- feit wesentlih werden gefördert werden. Nach den mir bisher vor- liegenden Informationen is es wahrscheinli, daß dies schon im Laufe dieses Jahres dadurch zum Auédruck kommen wird, daß die Zakbl der Ansiedler zunimmt.

Hierzu war es nothwendig, die Arbeiten zur Vorbereitung der Ansiedelungen möglichst zu fördern, und das ift im abgelaufenen Jahre geschehen.

Es ist weiter dem Gedanken Ausdruck gegeben, daß der ganze Verwaltungéapparat zu groß sei und nicht im Verhältniß ftehe zu den bisber damit erzielten Erfolgen. Auf den ersten Blick mag ein derartiger Eindruck ja entstehen. Es ist aber nicht zu übers eben, daßein großer Apparat nothwendig ist dur die fortwährend steigende Zabl der Güter,

Und diese Vermehrung läßt sih der Natur der Sache nach nicht ver- meiden. Gerade den Ankauf zu forciren, liegt nicht in der Absicht der Staatsregierung, weil dann die Preise zu sebr in die Höbe gehen. Dabei ift zu beachten, daß die- neuerdings böber angelegten Preise im wesentlichen darauf zurückzuführen find, daß erheblich werthvollere Objecte gerade im Interesse einer gesunden und lebenéfähigen Ansiede- lung angefauft sind, und man fi wobl auf den Ankauf bei Sub-

bastationen beschränkt habe. Andererseits hat man es nickt immer in der Hand, den Zeitpunkt eines Aukaufs beliebig zu wählen. Wenn sich di Gelegenheit - bietet,

ein günstig gelegenes Gut zu erwerben, welches für eine zweckmäßige Ansiedelung besonders geeignet ist, oder wenn ein Zusammenschluß der deutshen Elemente dazu nöthigt, an einer bestimmten Stelle einen Besiß zu acquiriren, so muß zugegriffen werden; ‘man kann das nit vershieben. Aber ich kann zur Beruhigung der Herren, welche in der steis anwasenden Zahl der Güter ein Bedenken hinsichtlich der soliden und vraktishen Ausführung des ganzen Werks schen, die Erklärung wiederholen, daß von Seiten der Staatsregierung in keiner Weife die Absicht vorliegt, mit dem Ankauf in übertriebener Weise vorzugehen, während sie andererseits die Ansiedelungsangelegenheit in derselben sicheren und consequenten Weise zur Durchführung zu bringen ent- {lossen is, in der sie in Angriff genommen und bisher durch- geführt ist.

Der Herr Abgeordnete hat die Rangverbältnisse der Landmesser berührt. Der geehrte Herr wird mit mir dahin einverstanden fein, diese Frage bei dieser Gelegenheit nit weiter zu discutiren.

Von anderer Seite ist die Frage aufgeworfen: was wird aus den Tagelöhnern, welche sich auf den Gütern befinden, die von der An- siedelungscommission angekauft wurden? Die Schicksale der einzelnen Leute sind, soweit meine Informationen reichen, bisher nicht genau verfolgt.

Es besteht jedoch kein Zweifel, daß durch die ganze Thätigkeit der Ansiedelungscommission, dur die intensivere Wirthschaft, durch Bauten und Meliorationen, die ausgeführt find von dem Moment des Ankaufs der Güter an, ein derartig gesteigerter Bedarf nach Arbeitskräften hervortritt, daß biéher jedenfalls eine Schwierigkeit wegen Unterbringung und Beschäftigung dieser Arbeiter nicht hervor-

getreten ist. Die ersten zwei, drei Jahre bleiben die Leute an Ort und Stelle, und die Ansiedelungscommission muß nit bloß diese Leute, sondern auß noch andere Arbeitskräfte

zur Ausführung ihrer Arbeiten heranziehen. Denn im großen und ganzen waren die Güter nicht mit zablreihen und nicht mit sehr leistungsfähigen Arbeitskräften beseßt. Im übrigen ist bekanntli der Abzug der Arbeitskräfte nah dem Westen aus diesen Landestheilen so erheblich, daß eine Schwierigkeit zur Unterbringung der s{ließlich frei werdenden Arbeitskräfte keineswegs bervorgetreten ist. Wenn der Ausdruck „Auswanderung* hier gebraucht ist, so wäre richtiger

gewesen, von dem Verziehen der Leute zu sprehen. Daß diese Leute

zur Auswanderung wobei man gewöhnlich an Amerika denkt getrieben seien, ist in feiner Weise anzunehmen. Sehr

_

viele sind bloß von dem einem Ort verzogen und baben an anderer naber Stelle wieder Arbeit gefunden.

Es war nabe gelegen, diese Fragen weiter zu klären und statistisch weiter zu verfolgen. Ih muß aber ofen gestehen, ih habe Bedenken getragen, die Localbehörden noch weiter mit statistischen Arbeiten über diese Fragen zu belästigen. Eine Feststellung und Ver- folgung dieser einzelnen Leute nah dem Auswanderungsziel, nah Nationalitäten, ob volnisch oder deutsch, würde eine ganz erhebliche Belästigung für die Ortébehörden mit si bringen.

Der Herr Abg. Sombart macht der Ansiedelungscommission einen Vorwurf daraus, daß biéher noch nicht mit der Gründung von Gemeinden an Stelle der aufgelösten Gutsbezirke vorgegangen sei. Meine Herren, es war alles vor zwei Jahren vorbereitet, um mit dieser Arbeit, soweit eine Besiedelung stattgefunden hatte, vorzugehen. Es ift unterlassen worden, um nicht infolge der Einführung der Gemeindeordnung die Leute in die Lage zu bringen, nah zwei Jahren eine neue Gemeindeverfassung anzunehmen. Nach den damaligen

Rerbältnissen hätten wir wahrscheinlich angeschlossen an diejenigen Verhältnisse der Gemeinden, Wee Ae __DOEE

bestanden. Welche Neugestaltung die Gemeindeordnung bringen würde, war damals nit vorauszusehen; deshalb habe ih mich damit ein- verstanden erklärt, diese Angelegenheit zu sistiren bis zu dem Moment,

wo die Gemeindeordnung in Kraft steht. Sobald dies der Fall ist, wird mit der Gemeindebildung in möglichst starkem Umfange vorgegangen werden. An fi ist es ja nicht

im Interesse der Ansiedler, wenn es zu rasch geht; denn fo lange die Gemeindebildung noch nicht stattgefunden hat, erhalten sie immer noch gewisse Erleichterungen und Unterstüßungen dadur, daß die Ansiedelungscommission alë Gutsherr einen Theil der Lasten tragen muß. Aber sobald an sih eine Gemeinde thatsächlich besteht, bin ih auch der Ansicht, daß es nothwendig ist, sie auch rechtlich aus8zu- gestalten, um die Verhältnisse zu consolidiren und die Ansiedler an

I

das Gefühl der Pflicht zu gewöhnen, daß sie nunmehr ihre Angelegen- beiten selbst zu verwalten und selbst zu führen haben. (Bravo! rets.)

Abg. Dün ckelberg (nl.) verzichtet bei der vorgeschrittenen Zeit auf das Wort. / |

Abg. Seer (nl.): Wenn die Polen die blühenden Felder der neuen Colonien gesehen hätten, welche an die Stelle der ausgesogenen, schleckcht bewirtbsbastelen Felder der ehemaligen polnischen Besitzer ge- treten seien, dann würden sie nicht davon sprehen, daß das Geseß \{chädlich gewirkt habe.

Abg. von Czarlinski (Pole): So lange die Polen von dieser Debatte nie ausges{lossen würden, müßten sie ihren Widerspruch gegen das Gese geltend machen, denn es widersprehe der Ver- fa)jung, daß den Polen die Güter abgekauft und nur an deutsche Colonisten vertheilt würden.

Abg. von Puttkamer - Plauth (cons.): Er wünsche, daß das Gese überflüssig werden möge, denn seine Heimathsprovinz leide unter dem Kampf der beiden Nationalitäten. Als Preuße könne er h nur auf der Basis mit den Polen verständigen, daß das Interesse des preußischen Staats gewahrt werde. Man sei jeßt wieder in eine schwankende Politik den Polen gegenüber eingetreten, die uns son in früherer Zeit keinen Segen gebra habe. Die Polen hätten Beweife ihrer Loyalität gegeben. Er wolle hoffen, daß sie auf diesem ege, fortführen, dann werde auch der nationale Friede gefördert werden. ¿e Polen wollten an dem Nationalitätenstreit nicht \huld sein. Wenn j das beweisen wollten, dann müßten sie die sociale Abgeschlossenhbeit, _ihr gefondertes Vereinsleben u. \. w. aufgeben. Die Polen träten nur in vereinzelten Fällen in dén Staatsdienst und in die Armee ein. Das zeige, daß die Loyalitäts- bezeugungen der thatsählichen Grundlage entbehrten. Daß die Provinz Preußen unbedingt zum preußischen Staat gehören müsse,

lichen Frieden. Wenn das Ansiebelungsges gen nit schnell genug vor- wärts gehe, so liege das an den hoben Forderungen, welche an die Ansiedler gestellt würden. Man sollte nicht ängstlih darauf sehen, daß die Verzinsung hoh auFêfalle; der politishe Zweck müßte in den Vordergrund gestellt werden. Außerdem müsse man auch an eine Vermehrung der ange}e}tenen Arbeitskräfte denken , dazu gehöre cine Verkleinerung der Stellen. : ¿ : Abg. von Czarlinsfki (Pole): Wie wolle der Vorredner nach- weisen, daß die Loyalitätébezeugungen der olen der ¿hatsählichen Grundlage entbehrten? Daß die Polen ncht in den Staatsdienst träten, sei begreiflih; denn die deutschen Studirenden würden ja unterstüßt, die polnischen aber nicht. Es sei bedauerlich, daß die Deutschen sich nicht bemühten, der polnischen Sprache mächtig zu werden (Heiterkeit), damit he sh mit den Polen verständigen könnten.

Minister für Landwirthschaft 2c. von Heyden:

Der Herr Abg. von Puttkamer-Plauth hat dem lebhaften Wunsche Ausdruck gegeben , daß der Gegensaß der Nationalitäten in seiner Heimaths®provinz vollständig versGwinden möge , und hat gleichzeitig hinzugefügt, daß, wenn auf der von ibm bezeihneten Basis der

absoluten Anerkennung der deuts{en und der preußischen S taatsinteresscn seitens der Polen ein derartiges Ver-

{winden der Gegensäße niht zu erzielen 1ein würde, er lebhaft bedauern würde, daß die Königlihe Staatsregierung zur Zeit gegenüber den Polen eine schwankende Haltung eingenommen habe. Meine Herren, welche Momente er für diese s{hwankende Haltung anführen zu fönnen glaubt, hat Herr von Puttkamer nicht geäußert. Fc glaube aber, wenn auch von feiner Seite der Wunsch nach einer Verständigung mit den Polen derart lebhaft betont wird, wie es heute gesehen ist, daß jedenfalls die Staatsregierung das wird im Auge behalten müssen, daß sie alles vermeidet, womit sie den Polen eine derartige Annäbßerung an unsere Nationalität in dieser Provinz erschwert. Ih glaube daher, daß der Vorwurf einer \{wankenden Haltung gegenüber der Staatsregierung nicht gereht- fertigt gewesen ist.

Wenn im übrigen der Herr von Puttkamer meint, ich hätte selber anerkannt, daß das Ansiedelungêgeseß eigentlich nit so recht vorwärtêgehe, so hat er mich in dieser Beziehung jedenfalls* miß-

verstanden. Ich habe ausgeführt, daß es nit fo rasch vorwärtsgebe, wie id es selber wünshe, und habe die Gründe dafür bereits dargelegt. Ich habe den Eindruck, daß das Ansiedelungswerk selbst rasher vorwärtêgehen wird, nachdem die Sachen einmal in Fluß gekommen sind; denn aus anderen Landestheilen Ansiedler in größerem Umfange gerade nach dem Osten

heranzuziehen, ist ein von vornherein sehr s{wieriges Unternehmen gewesen, und ih glaube, man muß anerkennen, daß die Ansiedelungs- commission in der Heranziehung von Luten, in der Auswahl des Materials geradezu gutes und mehr, wie man anfänglih erwarten fonnte, in kurzer Zeit geleistet hat.

Wenn der Herr Abgeordnete ferner gemeint hat, man solle bei

der Auswahl und Annahme dieser Leute niht zu ängstlich im fiscalishen Gesichtspunkte sein, daß man den Annahmepreis für die Grundstüde zu hoch stelle, so stimme _ich dem vollständig zu; aber vershenken fönnen wir die Sachen

doch au nicht. Daß die Anfiedelungscommission gerade nicht fiscalis§ vorgeht, kann daraus entnommen werden, daß do neben dem Anrecnungswerth einer dreiprocentigen Verzinsung des in die Ansiedlerstelle verwendeten Kapitals, wobei die Generalfosten nicht in Rechnung gestellt werden, auch Fälle vorkommen, je nah den Ver- hältnissen der Ansiedelung, wo die Rente herabgeseßt wird- auf 2 9/6 und einen noch geringeren Saß. Sowie si herausstellen follte, daß 3% zu hoch sind, so glaube ih, daß da fein Bedenken sein würde, einen geringeren Procentsaß zu grunde zu legen. Aber auf der anderen Seite, glaube i, liegt auch keine Veran- lassung ‘vor, hier gerade die Anrehnungswerthe so berabzusetzen, um für jeden Preis Leute heranzuziehen. Die Hauptsache ift, daß wir zuverlässige Ansiedler bekommen , damit die geschaffenen Ansiedelungen einen dauernden Bestand haben.

Im übrigen wünscht der Herr Abg. von Puttkamer, es möchte seitens der Ansiedelungscommission im größeren Umfange, wie bisber, respective hervorragend das Augenmerk gerihtet werden auf die Bes seßung von Arbeitercolonien. Ich gebe bereitwillig zu, daß das Glüdlidste bei einer derartigen Colonisation die Mischung der ver- schiedenen Besißstufen wäre; das wird das gesündeste Verhältniß abgeben.

Wenn man aber dauernde Verbältnisse {hafen will, fo ist das Notbwendigste ein leistungsfähiger und widerstandsfähiger Baucrn- stand. Darauf ist der Schwerpunkt zu legen. Ich glaube, daß ich die Ansiedelung von Arbeitern später von selber dazu finden wird, wenn sih Absplisse verkaufen lassen. Im übrigen aber diefe doch nur be- schränkt leistungsfähigen Leute als Deutsche, als Arbeiter nach Posen zu berufen, um sie auf die kleinen Stellen einzuseßen, das ist gerade fein sehr richtiges Vorgehen meines Erachtens in dem Moment, wo man die Arbeitêgelegenheit für diese be- s{hränkt. Man kann, glaube ih, die Parallele mit Friedrich dem Großen und der Beseßung des Warthe-Netebrucks in diesem Fall nit heranziehen. Damals handelte es ih nicht um die Ueberführung von großen landwirtbschaftlichen Betrieben in fleine, fondern um die Ershließung von Boden, der der Cultur neu gewonnen wurde, allerdings mit der ausgesprochenen Absicht, daß' kleine Stellen geshaffen wurden, um den größeren Gütern die Arbeits- kräfte zu gewähren. Es ist bekannt, daß die dortige Gegend über einen Mangel von Arbeitern gerade so klagt, wie alle andern Gegen- den des Ostens. Es sind allerdings Arbeiterstellen geschaffen wordén, deren Eigenthümer von ihren Besißungen allein niht leben können; sie suchen aber als sogenannte Sachsengänger in andern Landestheilen ihre Arbeit, als in demjenigen Landesthéile, für welchen sie als Arbeits- kräfte angeseßt gewesen find.

Nun glaube ih auch, wenn man Arbeitskräfte haben will, daß das au bei dem jeßigen Vorgehen ‘der Ansiedelungscommission' in vollem Maße eintreten dürfte. Meine Herren, die Folgen werden nicht sofort eintreten; aber wenn erft die Kinder und Kindeskinder der jeßt an- gesiedelten Bauern da sind, so werden auch auf diesem Gebiet» neue Arbeitskräfte frei werden. Momentan die einzelnen Ansiedelungen mit neuen Arbeitékräften zu versehen, ift, glaube ich, ein aussichtslofer Versuch.

Der Etat der Ansiedelungscommission wird bewilligt und die Denkschrift über die Thätigkeit der Ansiedelungscommission durch Kenntnißnahme für erledigt erklärt.

Schluß 4 Uhr.

welche in die eigene Verwaltung der Ansiedelungëcommission übergeht.

müßten die Polen unbedingt anerkennen, font gebe es keinen ehr-

E mit Wahrnehmung der Geschäfte des Directors der Art. Werkstatt

| König Friedrich TIT. (1. Oftpreuß.) Nr. 1, dessen Commando zur

4 «Al T X G U | vem 111. (1 Brantenburg.) Nr. 8, Dr. Treger vom 4. Thüring.

u Asfist. Aerzten 2. Kl. ; die Assist. Aerzte 1. Kl. der Res. : Dr. Nelke

| zirk Bonn, Dr. Geuer vom Landw. Bezirk Köln, Waldow vom

Ai 54.

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preu

Berlin, Mittwoch, den 2. März

ischen Staats-Anzeiger.

1892.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Portepee-Fähnrihe x. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im activen Heere. Berlin, 2. Februar. Selhau}en, Major à la suite des Fuß- Art. Regts. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1 und Director der Art. Werkstatt in Deuß, unter Verseßung in das Kriegs-Ministerium, mit

Wahrnehmung der Geschäfte etnes Abtheil. Chefs bei demselben, Liebig, Hauptm. à la suite des Fuß-Art. Regts. von Hindersin

(Pomm.) Nr. 2 und Unter-Director der Pulverfabrik in Spandau,

in Deuß, beauftragt. Eschborn, E Lt. vom Feld-Art. Regt. Nr. 36, unter Stellung à la suite des Regts., zum Directions-Afsist. bei den technischen Instituten der Art. ernannt. v. Anderten, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt.,, Engel, Sec. Lt. vom Shlesw. Feld-Art. Regt. Nr. 9, zum überzähl. Pr. Lt, befördert. Rafalski, Hauptm. à la suite des 5. Bad. Inf. Regts. Nr. 113, unter Entbindung von dem Commando zur Dienstleistung bei dem Kriegs-Ministerium, als Comp. Chef in das Inf. Regt. von der Marwiß (8. Pomm.) Nr. 61 verjent. André, Sec. Lt. vom Inf. Regt. von Horn_ (3. Rhein.) Nr. 29, in seinem Com- mando als Insp. Offizier von der Kriegsschule in Anklam zu derjenigen in Meß übergetreten. v. Seebach, Sec. Lt. vom 3. Thüring. Inf. Regt. Nr. 71, als Insy. Offizier zur Kriegssbule in Anklam commandirt. Friecke, Major und Abtheil. Commandeur

vom 1. Westfäl. Feld-Art. Regt. Nr. 7, zum Commandeur des Train-Bats. Nr. 16 ernannt. Koenig, Major vom Magdeburgishen Feld-Artillerie-Regiment Nr. 4, als Abtheil.

Commandeur in das 1. Westfäl. Feld-Art. Regt. Nr. 7, Schneider, Major, bisher Battr. Chef vom Nassau. Feld-Art. Regt. Nr. 27, in das Magdeb. Feld-Art. Regt. Nr. 4, verseßt. v. Ramm, Pr. Lt. vom Nassau. Feld-Art. Regt. Nr. 27, zum Hauptm. und Battr. Chef befördert. Eckhardt, Sec. Lt. vom 2. Bad. Feld-Art. Regt. Nr. 30, unter Beförderung zum Pr. Lt., in das Nassau Feld-Art. Regt. Nr. 27 verseßt. : S __ Berlin, 27. Februar. v. d. Borne, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 141, von seinem Commando zur Dienstleistung bei einer Militär- Intend. entbunden. von Bülow 11. Sec. Lt. vom Gren. Regt.

S

Dienstleistung bei der Shloß-Garde-Comp. um sechs Monate verlängert. L Abschiedsbewilligungen. Imactiven Heere. Berlin, 25. Februar. Schüler, Gen. Major und Abtheil. Chef im Kriegs- Ministerium, in Genehmigung seines Abschiedégesucbes mit Pension jur Disp. „Bestellt. Ax, Sec. Lt. vom Nhein. Fuß - Art. Regt. Nr. 8, scheidet behufs Uebertritts zur Deutsh-Ostafrikanischen Schußz- truppe mit dem 8. März d. I. aus dem Heere aus. Böhmfker, Sec. Lt. bom Gren. Regt. König Friedrich 11. (3. Ostpreuß.) Nr. 4, mit Pension der Abschied bewilligt. Dittmar, Rittm. a. D., zuleßt Comp. Chef im Oftpreuß. Train-Bat. Nr. 1, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform des genannten Train-Bats., Burgund, Pr. el a. D, zuleßt im Inf. Regt. Nr. 141, die Erlaubniß zum Tragen der Armee-Unifom, 2 ECEDEUL

t Berlin, 27. Februar. v. Mog, Rittm. a. D., zuleßt Escadr. %bef im Magdeburg. Drag. Regt. Nr. 6, unter Ertheilung der Er- laubniß zum ferneren Tragen der Uniform des genannien Regts. mit feiner Pension zur Disp. gestellt. e „_ Im Sanitäts-Corps. Berlin, 25. Februar. Die Assist. Aerzte 1. Kl.: Ullrich vom 4. Thüring. Inf. Regt. Nr. 72, zum n und Bats. Arzt des 3. Bats. des Infant. Regts. Keith N Nr. 22, Dr. Hoffmann vom Holstein. Feld-Art. ¿regt “r. 24, zum Stabs- und Bats. Arzt des 2. Bats. des Inf. R219. Graf Barfuß (4. Westfäl.) Nr. 17, Mersmann vom Ulan. | ege, Prins August von Württemberg (Posen.) Nr. 10, zum Stabé- E as Arzt des 2. Bats. des Füs. Regts. General-Feldmarschall Graf Moltke (Schles.) Nr. 38, Dr. Reepel vom Garde-Train- ¡um Stabs- und Bats. Arzt des 3. Bats. des Inf. Negts. r Leopold bon Anhalt - Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26, A Le vom 2. Garde-Regt. zu Fuß, zum Stabs- und Bats. E a N des Inf. Regts. Herzog Ferdinand von Braun- s po gr Mar) Nr: 57, Schhaubach vom 2. Bad. Drag. “tive (r. 21, zum Stabs- und Bats. Arzt des JIäger-Bats Nr. 8; M Ierarzte: Dr. Villaret vom Eisenbahn - Regt. Nr. 1, unter gletzeitiger Verseßung zum Leib-Gren. Regt. König Friedrih Wil-

E Nr. 72, Holzhausen vom 5. Westfäl. Inf. Regt. Nr. ai Dr. Tobold vom Inf. Regt. von Goeben (2. Rhein.) (r. 28, unter gleichzeitiger Verseßung zum Huf. Regt. König Wil-

son belm I. (1. Rhein.) Nr. 7 Koevpe Sroßbe Hess el 14. (1, i: . 7, Dr. Koeppe. vom 1. Großherzogl. Hess Gs Ie d 5 h T A M F ® L Ceid-Sucde-) Regt. Nr. 115, unter gleichzeitiger Verseßung zum nf. Negt. Kaiser Wilbelm (2. Großherzogl. Hess.) Nr. 116, nA

y Q . - —- c. m Landw. Bezirk Deutsh-Eylau, Dr. Ebeling vom Landw.

die rem Dr. Eschbaum vom Landw. Bezirk Düsseldorf ; boi Ba “erzte 1. Kl. der Landw. 1. Aufgebots: Haenel gm andw. Bezirk Teltow, Dr. Doergens vom Landw. H eairt Erkelenz, Dr. Wachs vom Landw. Bezirk Bitterfeld, Prof. Dr. Leo vom Landw. Bezirk Bonn, Dr. Heßler vom E Bezirk Gera, Dr. Bertrand vom Landw. Bezirk Halber-

Hos De Stahr vom Landw. Bezirk Hamburg, Dr. Jaworowicz bom Landw. Bezirk Gnesen, Dr. Schede, Assist. Arzt 1. Kl. der randw. 2. Aufgebotes vom Landw. Bezirk Magdeburg, zu Stabs- arzten: die Unterärzte der Res.: Wilbelm, Dr. Schüße, Dr. Richter, Derbe vom Landw. Bezirk Königsberg, Dr. Hinße vom rzandw. Bezirk Stettin, Dr. Kasten vom Landw. Bezirk Danzig,

Piel ide, Dr. I Dre Unger De, Meyer vou Landw. Dezirk I Berlin, Appel vom Landwehr Bezirk Branden- A a. H., Dr. Kramer vom Landwehr Bezirk Bitterfeld, r. Daentsh vom Landwehr Bezirk Sorau, Haur- “A2 Muter De Ef V Pr. BViexmérxr vom Landwehr= - Dezirk T] Breslau, Larish vom Landw. Bezirk Brieg,

gQlesinger bom Landw. Bezirk 1 Cassel, Dr. Seemer vom zandw. Bezirk Dortmund, Dr. Kreuzberg vom Landw. Bezirk Zndernach, Dr. Hummels heim vom Landw. Bezirk Köln, Dr. S Res vom Landw. Bezirk 1 Trier, Dr. Nockher, Dr. Swulte vom Landw. Bezirk Köln, Dr. Pitsch vom Landw. Be-

tan c : _ s Landw. Bezirk Rostock, Dr. Albers-Schönberg vom Landw.

Hezirk Hamburg, Schwabe vom Landw. Bezirk Schwerin, D upt, Dr. Hartge, Deydcke vom Landw. Bezirk Hamburg, Mebl vom Landw. Bezirk Flenëburg, Lampel, Dr. Ae Dr. Bodenstab vom Landw. Bezirk Hannover, Dr. 0 Von Landw. Bezirk Frankfurt a. M., Dr. Romberg vom zandw. Bezirk Meiningen, Dr. Haustaedt vom Landw. Bezirk

n Dtainz, Bertrand, Dr. Ricker vom Landw. Bezirk Wiesbaden, Lank De usinger vom Landw. Bezirk Marburg, Dr. Cuno vom Marte edit Franffurt a. M., Dr. Lederer vom Landw. Bezirk be N De D vom Landw. Bezirk Bohum, Dr. Goebel Bear andw, Bezirk Soest, Dr. Haensler vom Landw. Bezirk T lle, Fleisher vom Landw. Bezirk Danzig, Dr. Boermer, u arzt der Marine-Ref. vom Landw. Bezirk 1 Leipzig, Wilkens, rarzt der Marine-Res. vom Landw. Bezirk Kiel, Heuschkel,

zu Assist. Aerzten 2. Kl., befördert. 1. Kl. und Regts. Arzt vom Hess. Feld-Art. Regt. Nr. 11, ein Patent seiner Charge verlieben. Dr. Boldt, Stabsarzt à-1a suite des Sanitäts-Corps, in das Sanitäts-Corps, und zwar als Bats. Arzt des 2. Bats. des Gren. Regts. König Friedrich I. Nr. 5, wiedereinrangirt Dr. Shloesser, Assist. Arzt 1. Kl. der Res. vom Landw. Bezirk ar: gui im activen Sanitäts-Corps, und zwar als Assist. Arzt 1. Kl. mit einem Patent vom 25. Februar dieses Jahres bei dem Westpreuß. Feld-Art. Regt. Nr. 16, angestellt. Dr. Klamroth Stabsarzt vom medizinis{ch-chirurgishen Friedrich-Wilhelms-Institut, mit dem 1. März diefes Jahres zum Cadettenhause in Karlsrube, Dr. Brandt, Stabsarzt vom medizinisch - chirurgishen Friedrich- Wilbelms-Institut, als Bats. Arzt zum 2. Bat. 8. Rbein. Inf. Regts. Nr. 70, Dr. Passow, Stabs- und Bats. Arzt vom Rbein. Jäger-Bat. Nr. 8, zum medizinish-chirurgischen Friedrih - Wilhelms- Institut, Dr. Shumburg, Stabs- und Bats. Arzt vom 2. Bat des Inf. Regts. Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westfäl.)

Dr. John, Ober-Stabsarzt

Nr. 57, zum medizinis{-chirurgishen Friedri - Wilhelms - In- stitut Dr. Schönfeld, Stabs- und Bats. Arzt vom c S of Tr Parte Ionoral - F î, f e

2. Bat. des Füs. Regts. General - Feldmarshall Graf Moltke

(Shles.) Nr. 38, zum Cadettenhause in Wahlstatt; die Assist. Aerzte 1. Kl.: Dr. Ferber, vom Cadettenhause in Plön, zum Garde-Train- Bat., Dr. Eble, vom Inf. Regt. von Lützow (1. Rhein.) Nr 25 zum 2. Bad. Drag. Regt. Nr. 21, Dr. Gralow, vom Inf. Negt. Freiherr Hiller von Gaertringen (4. Posen.) Nr. 59, zum 3. Posen. Inf. Regt. Nr. 58, Dr. Meiser, vom Leib-Gren. Regt König Friedri Wilhelm 111. (1. Brandenburg.) Nr. 8, zum Ulan Regt Kaiser Alexander 11. von Rußland (1. Brandenburg.) Nr. 3: die Assist. Aerzte 2. Kl.: Baumann vom 3. Posen. Inf. Regt. Nr. 58,

zum Inf. Regt. Graf Kirhbach (1. Niederschles.) Nr. 46 Dr. Papenhausen, vom Hus. Regt. König Wilbelm 1. (1. MNhein) “Nr. 7, zum Leib - Garde « Hus. - Regt. ver- t I x m) 5 y N y C - G L tj seßt. Dr. Maeder, Ober-Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt

vom Posen. Feld-Art. Regt. Nr. 20, mit Pension und feiner bisherigen Uniform, Dr. Dreising, Stabs- und Bats. Arzt vom 3. Bat des Inf. Regts. Fürst Leopold von Ankhalt-Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26, mit Penfion und feiner bisherigen Uniform, Lorenz Stabs- und Bats. Arzt vom 3. Bat. des Inf. Negts. Keith (1. Obersdle).) Nr. 22, mit Pension und feiner bisherigen Uniform, Dr. Lemcke, Assist. Arzt 1. Kl. der Res. vom Landw. Bez. NRostock; den Stabs- ärzten der Landw. 1. Aufgebots: Dr. Kroner vom Landw. Bezirk T Breslau, Dr. Fester vom Landw. Bezirk Frankfurt a. M,, Dr. Ber- wald, Afffsist. Arzt 1. Kl. der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Schwerin, Dr. Berthold, Stabsarzt der Landw. 2. Auf- gebots vom Landw. Bezirk Köniasberg, der Abschied bewilligt. Evangelische MilitärszGeistliche. B Sebruar Yrietinghaus, Pastor in Scblichting Cadetten-Pfarrer in Wahlstatt berufen. j a Beamte der Militär-Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 4. De-

zum

zember. Dr. Streit, Professor, Dr. Hecker, wissenschaftlicher Lebrer, beide beim Cadettenbause Bensberg, Dr. Gräfenhan,

wissenschaftliher Lehrer beim Cadettenhaufse Wahlstatt, Dr Lot wissenschaftlicher Lehrer beim Cadettenhause Köslin, Gelpke Civil- erzieher beim Cadettenhause Plön, sämmtli in gleicher Eigen- haft an das Cadettenhaus Karlsruhe, Berg, wissenscaftlicher Lehrer beim Cadettenhause Wahlstatt, Funke, wissenschaft- licher Lehrer beim Cadettenhause Oranienstein, an das Cadetten- haus Oranienstein bezw. Potsdam, Dr. Pidcker, wissenschaftlicher Lebrer bei der Haupt-Cadettenanstalt, Karißtzki, wien sbartlider Lehrer beim Cadettenhause Köslin, an das Cadettenhaus Bensberg bezw. zur Haupt-Cadettenanstalt , verseßt. Schliephacke Reichert, wissenschaftlihe Lehrer beim Cadettenhause Potsdam, unter Verleibung der Oberlehrerstelle beim Cadettenhause zu Karls- ruhe bezw. Bensberg, zu etatsmäßigen Oberlehrern des Cadettencorvs befördert. Floß, Hilfslehrer beim Cadettenhause Wablstatt, Dr. Berg, bisheriger Gymnasiallehrer, Söhle, bisheriger Bürgerschul-

lehrer, Regeler, bisheriger Hilfslehrer an der Haupt-Cadetten- anstalt, Vollhase, bisheriger Realschullebrer, unter Ver- leibung von etatêmäß. Lehrerstellen bei den Cadettenhäusern zu Potsdam bezw. Karlêéruhe, Wahlstatt und Köélin, zu etatsmäß.

wissenschaftlichen Lehrern des Cadetten-Corps ernannt.

"29. Jáanuar. Bockshämmer, Flasche, Fridcker, ÔHe- ring, Herrmann, Dr. Holfert, Keller, Maubacch, Paeßler, Schaeffer, Dr. Shaumann, Sievers, Wegner, Unter- Apotheker des Beurlaubtenstandes, zu Ober-Apothekern befördert. Habicht, v. Hinüber, Hirschfeld, Kolbe, Langer, Fuchs, Quirin, Dr. Teschen, Ober-Apotheker des Beurlaubtenstandes der Abschied bewilligt. 18. Februar. Dr. Amsel, bisheriger Hilfslehrer bei der Haupt-Cadettenanstalt, unter Verleihung ciner etatsmäßigen wissen- schaftlichen Lehrerstelle daselbst, zum etatsmäßigen wistenschaftlichen Lehrer des Cadetten-Corps ernannt. i A j X1T1E. (Königlich Württembergishes) Armee-Corps.

_ Offiziere, Portepee-Fähnriche2c. Ernennungen, Be- förderungen und Verseßungen. Im activen Heere. 24. Februar. v. Woelckern, Gen. Lt. und commandirender Gen. des Armee-Corps, zum Gen. der Inf. befördert. v. Rummel,

L

Oberst-Lt, beauftragt mit der Fübrung des Inf. Regts. Kaiser Friedri König von Preußen Nr. 125, unter Beförderung zum

Obersten mit einem Patent vom 27. Januar 1892, zum Comman- deur dieses Regts. ernannt. v. Dalbenden, Oberst-Lt. und Com- mandeur des Feld-Art. Regts. König Karl Ur.13,. v. Flaiz, Oberst-Lt. und Cor:nmandeur des 2. Feld-Art. Regts. Nr. 29 Prinz-

Regent Luitpold von Bayern, zu Obersten, vorläufig ohne Patent, befördert. v. Nagel, Oberst-Lt. z. D., Stabsoffizier und Bezirks-

Commandeur im Landjäger-Corps, v. Menzel, Oberst-Lt. z. D. und Commandeur des Landw. Bezirks Reutlingen, der Charafter als Oberst, Stein, Major im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm König von Preußen Nr. 120, ein Patent seincr Charge vom 16. Februar 1892, Fränzinger, Nittm. und Escadr. Chef im Drag. Negt. Königin Olga Nr. 25, Griesinger, Rittm. u. Escadr. Chef in demselben Negt., der Charakter als Major, verliehen. Frhr. v. Bod- inan, Pr. Lt. im Juf. Regt. Alt-Württemberg Nr. 121, zum überzähl. Hauptm., Frhr. Thumb v. Neuburg, Pr. Lt. im Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25, zum überzähl. Rittm., Levering, Koerbling, Pr. Lts. im Inf. Negt. Kaiser Wilhelm König von as Nr. 120, v. Biela, Pr. Lt. im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, zu überzähl. Hauptleuten, Frhr. v. Ow-Wachendorf, Pr. Lt. im Ulan. Regt.König Karl Nr.19, zum überzähl. Nittm., Lotterer, Pr. Lt. im Feld-Art. Negt. Nr. 13, v. Sonntag, Pr. Lt. à la suits desselben Regts., unter vorläufiger Belassung in seinem Commando als Adjutant der 13. Feld-Art. Brig. (Königl. Württemberg.), zu überzähl. Hauptleuten, Herrmann, Sec. Lt. im Inf. Regt. König Wilhelm 1. Nr. 124, E. v. Gemmingen -Hornberg, Sec. Lt. im 4. Inf. Negt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich König von Ungarn, Ströhlin, Sec. Lt. im Gren. Negt. Königin Olga Nr. 119, Shroter, Sec. Lt. im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreih König von Ungarn, Kurz, Sec. Lt. im Inf. Regt. Alt-Württemberg Nr. 121, Jordan, Sec. Lt. im

Interarzt der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Halle,

er, Sec. Lt. in demselben Negt., zu über- befördert. Dinkelmann, Sec. Lt. im Train Inf. Negt. Kaiser Fricdrich König von

Bayern, v. Schroeder, zahl. Pr Lts., Bat. Nx: 13 i Das

Preußen Nr. 125 verfeßt. __ Im Sanitäts-Corps. 24. Februar. Die Ober-Stahs- ärzte 2. Kl.: Dr. Steiner, Garn. Arzt der Festung Ulm (linkes Donau-Ufer), Dr. Baumgärtner, Regts. Arzt des Inf. Regts Alt-Württemberg Nr. 121, Dr. Schelling, Regts. Arzt des Inf. Regts. König Wilbelm I. Nr. 124, Dr. Strauß, Referent im Kriegs-

Ministerium, zu überzähl. Ober-Stabsärzten 1. Kl., Dr. Rein - hardt, Assist. Arzt 1. Kl. in der etatsmäß. Stelle beim Corps- Generalarzt, zum überzähl. Stabsarzt, befördert.

L Beamte der Militär-Verwaltung. 24. Februar. Straßer, Bauinspector bei der Corps-Intend., der Charakter als Baurath verlieben.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstag ist vom Reichskanzler der folgende Entwurf eines Geseßes über Abänderung von Bestim- mungen des Strafgeseßbuchs, des Gerichtsver- fassungsgeseßes und des Geseßes vom 5. April 1888, betreffend die unter Ausschluß der Oeffent- lihteit jtattfindendén Gerichtsverhandlungen, vorgelegt worden: ;

Artikel 1. Die 88 180, 181 und 184 des Strafgeseßbuchs werden dur folgende Bestimmungen erseßt: x § 180. Wer gewohnheitsmäßig oder aus Eigennußz dur seine Vermittelung oder durch Gewährung oder Vershaffung von Gelegen- heit der Unzuht Vorschub leistet, wird wegen Kupvelei mit Ge- fängniß niht untereinemMonat bestraft; auch kann zuglei c) auf Geldstrafe von einhundertfünfzig bis sechstausend Mark, auf Verlust der bürgerlihen Ehrenrehte, sowic auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden.

Die Vermiethung: von Wohnungen- an Wetbs- personen, welche wegen gewerbsmäßiger Unzucht einer polizeilihen Aufsicht unterstellt sind, bleibt straflos, wenn sie unter Beobachtung der hierüber erlassenen polizeilihen Vorschriften erfolgt.

181. Die Kuppelei ist, selbst wenn fie ewohnheits- mäßig, noch aus Eigennug betrieben wird, mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren zu bestrafen, wenn 1) um der Unzucht Vorschub zu leisten, hinterlistige Kuustgriffe angewendet werden, oder 2) der Schuldige zu der verkuppelten Person in dem Verhältniß des Fhemanns zur Ehefrau, von Eltern zu Kindern, von Vormündern zu Pflege- befohlenen, von Geistlichen, Lehrern oder Erziehern zu den von ibnen zu unterrichtenden oder zu erziehenden Personen \teht. Neben der Zuchthauéstrafe ist der Verlust der bürgerlichen ECbrenrehte auszu- sprechen ; auch fann zugleich auf Geldstrafe von einhundert- fünfzig bis sechstausend Mark, sowie auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden.

__§ 181a. Eine männlihe Person, welhe, ohne im gegebenen Falle einen geseßlihen Anspruh auf Alimentation zu haben, von einer Weibsperson, die gewerbêmäßig Unzucht treibt, ganz oder theil- weise den Lebensunterhalt bezieht, oder welche ciner folhen Weibs- person gewobnheitsmäßig oder aus Eigennuß in Bezug auf die Ausübung des unzüchtigen Gewerbes Schuß gewährt oder sonst förderli ist, wird wegen Zuhälterei mit Gefängniß nicht unter cinem Monat bestraft. Die Bestimmung des § 180 Absatz 2 findet auch hier Anwendung. Ist der Zuhälter der Ehemann der Weibsperson, oder hat der Zubälter die Weibsperson unter Anwendung von Gewalt oder Drohungen zur Ausübung des unzüchtigen Gewerbes angehalten, so tritt Gefängniß nicht unter einem Jahre ein. Neben der Gefängnißstrafe kann auf Verlust der bürgerlichen Ehren- rechte, auf Zulässigkeit von Polizeiauffiht, sowie auf Ueberweisung an die Landes-Polizeibehörde mit den im § 362 Absatz 2 und 3 vor- gesehenen Folgen erkannt werden. i:

___§ 184. Wer unzüchtige Schriften, Abbildungen oder Dar- stellungen feilhält, verkauft, vertheilt, an Orten, welche dem Pu- blikum zugänglich sind, ausftellt oder anshlägt, oècr sonst verbreitet, wer sie zur Verbreitung herstellt, oder zum Zwedck der Verbreitung im Besiß hat, ankündigt oder anpreist, oder wer durch Ankündigung in Druckschriften unzüchtige Verbindungen_ einzuleiten ft tnalelWen Wér an öffentlichen Straßen oder Pläßen Abbildungen oder Darstellungen ausstellt oder anschlägt, welche, ohne unzüchtig zu sein, Ur agroblihe Verleßung des Scham- und Sittlichkeitsgefühls Aergerniß zu erregen geeignet sind, wird mit Gefängniß bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark oder mit einer diéser Strafen bestraft

Ist die Handlung gewerbsmäßig begangen, so tritt Gefängnißstrafe niht unter drei Monaten ein, neben welher auf Geldstrafe bis zu eintausendfünfhuudert Mark, auf Verlust der bürgerlihen Ehrenrehte fowie auf Zulässigkeit von Polizeiaufsiht erkannt werden Iun Die Strafen Les Ua 1 treffen auch den- jenigen, welcher aus Gerichtsverhandlungen, für die wegen Gefährdung der Sittlichkeit die Deffentlichkeit ausgeschlossen war, oder aus den diesen Verhand- lungen zu Grunde liegenden amtlihen Schriftstücken öffentlihe Mittheilungen macht, welche geeignet sind, Aergerniß zu erregen. Artikel 11. Hinter § 16 des Strafgeseßbuchs wird folgender

Veder

neue § 16a eingestellt, und § 362 erhält folgende Fassung: & 16a. Bei der Verurtheilung zu Zuchthaus- oder Gefängniß-

strafe kann, wenn die That von besonderer Rohheit oder Sitten- losigkeit des Thäters zeugt, auf Verschärfung der Strafe bis auf die Dauer der_ ersten sechs Wochen erkannt werden. Die Verschärfung der Strafe besteht darin, daß der Verurtheilte eine harte Lagerstätte und als Nahrung Wasser und Brot erhält. Die Berschärfungen können einzeln oder vereinigt angeordnet werden und kommen an jedem dritten Tag in Wegfall. Auch kann auf eine mildere Vollstreckungsweise erkannt werden. Die Strafverschärfungen sind auszuseßen, wenn und fo lange der förperlihe Zustand des Ver- urtheilten den Vollzug nicht zuläßt.

__§ 362. Die nah Vorschrift des § 361 Nr. 3 bis § Verurtheilten fönnen zu Arbeiten, welche ihren Fähigkeiten und Verhältnissen

angemessen sind, innerhalb und, fofern sie von anderen freien Arbeitern getrennt gehalten werden, auch außerhalb der Straf- anstalt angehalten werden. Bei der Verurtheilung zur Haft fann zugleich auf die im § 16a vorgesehenen Straf-

vershärfungen sowie darauf erkannt werden, daß die ver- urtheilte Person nah verbüßter Strafe der Landes-Polizeibehörde zu überweisen sei.- Durch die Ueberweisung erhält die Landes- Polizeibehörde die) Befugniß, die verurtheilte Person entweder bis zu zwei Jahren in ein Arbeitshaus unterzubringen oder zu gemein- nüßigen Arbeiten zu verwenden. Im Falle des § 361 Nr. 4 ift

Inf. Regt. Kaiser Wilhelm König von Preußen Nr. 120, v. Maur, Sec. Lt. im 2. Feld-Art. Negt. Nr. 29 Prinz-Regent Luitpold von

dieses ledos nur dann zulässig, wenn der Verurtheilte in den leßten drei Jahren wegen dieser Üebertretung mehrmals rechtskräftig