1892 / 54 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Mar 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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, Meliorationen ; 3) zur Abfindung von Miterben.

verurtheilt worden i}, oder wenn derselbe unter Drohungen oder mit Waffen gebettelt hat. Im N Ae des § 361 Nr. 6 kann die Landes-Polizeibebörde die verurtheilte Person statt in ein Arbeitshaus in eine Besserungs- oder Erziehungsanstalt, oder in ein Asyl unterbringen. Ist gegen cinen Ausländer auf Ueberweisung an die Landes-Polizei- behörde erkannt, fo fann an Stelle der Unterbringung in ein Ärbeits- haus Verweisung aus dem Bundesgebiet eintreten. _ i i

Artikel 111. Dem § 173 des Gerichtsverfassungsgeseßes in der durch das Gese vom 5. April 1888 festgestellten Fassung wird als Absay 2 binzugefügt : i S E

S eit die Oeffentlichkeit niht ausgeschlossen wurde, kann, falls eine Gefährdung der Sittlichkeit zu besorgen ist, durch Beschluß die öffentlihe Mit- theilung aus den Verhandlungen oder aus einzelnen Theilen derselben untersagt werden. :

Artikel IV. Artikel 11 des Gesetzes, betreffend die unter Auës- {luß der Oeffentlichkeit stattfindenden Gerichtsverhandlungen, vom 9. April 1888, erhält folgende Fassung: Wer die nah den §§ 173 Absay 2 und 175 Absay 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes ibm auf- erlegte Pflicht dur unbefugte Mittheilung verleßt, wird mit Geld- strafe bis zu eintausend Mark oder mit Haft oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft.

Der allgemeine Theil der Begründung lautet:

Der kürzlich vor einem Berliner Shwurgericht verhandelte Mord- proceß gegen die Heinze’shen Eheleute hat verbreitete Mißstände hervortreten lassen, welchen troß der Anstrengungen der betheiligten Behörden auf Grund der bisherigen Gesetze niht binlänglich gesteuert werden kann, und welche daher eine Abänderung und Ergänzung der leßteren erforderli“ ersheinen lassen. Zu jenen Mißständen gehört das Unwesen der fogenannten „Zuhbälter“, dessen Umfang und Semeinaekibrlibtet in dem bezeihneten Processe besonders auf- fällig geworden ist. Ferner ift hierher zu rechnen die gegenwärtige Erscheinungsform der Prostitution, welche durch dic Zerstreuung der Prosftituirten über den ganzen Bereich großer Städte die Ausbreitung von Krankheiten begünstigt, die Ordnung und Sittlichkeit in den Straßen und an öffentlichen Orten empfindlich beeinträchtigt, die polizeilide Beaufsichtigung ershwert und das Zuhälterthum hervorruft und befördert. Im Zusammenhange mit diesen Erfchei- nungen stebt der immer mehr fih auébreitende Vertrieb unzüchtiger Schriften, Bildwerke und Darstellungen, welcher, aus verwerflichem Eigennußtz entspringend, die erheblihsten sittliben Schäden vor allem der heranwachsenden Jugend, aber auch dem Volksleben im allge- meinen, zufügt.. Der vorliegende Geseßentwurf beabsichtigt daber, durch Abänderung und Ergänzung der einshlägigen Bestimmungen des Strafgeseßbuchs in erster Linie cine Einschränkung und erfolg-

reichere Beaufsichtigung der Prostitution sowie ein wirk- sames Einschreiten gegen Kupyrler und Zuhälter zu ermög- lihen. Weil aber diefer Erfolg nur unvollkommen errei{t werden

würde, wenn si nicht die zu verhängenden, der Mebrzabl nach fürzeren Freibeitéstrafen empfindlicher gestalten, als dies gegenwärtig der Fall ist, so hat der Entwurf auch eine Vorschrift über Schärfung gewisser Freiheitsstrafen vorgesehen. Die wiederholte Erfahrung end- lih, daß Gerichtsverhandlungen fittlich anstößigen Inhalts infolge unterlassenen Ausschlusses der Oeffentlichkeit mit ihren widerwärtigen Einzelheiten in der Tagespresse wiedergegeben worden sind, hat darauf Bedacht nehmen lafsen, die einshlägigen Bestimmungen des Gericßts- verfassungsgeseßzes über Ausschlicßung der Oeffentlichkeit zweck- entsprehend zu ergänzen.

Der Heimstätten-Gesecßentwurf des Grafen Dön- hoff und Genossen hat, wie wir der „N. Pr. Ztg.“ entnehmen, in der betreffenden Commission des Reichstags folgende Gestalt erhalten :

§ 1. Jeder Angehörige des deutschen Reichs hat nah vollendetem 24. Lebensjahre das Recht zur Errichtung einer Heimstätte. Die Errichtung erfolgt durch Eintragung eines nach Maßgabe dieses Gefeßes geeigneten Grundstücks in das Heimstättenbu).

2. Die Größe einer Heimstätte darf die eines Bauernhofes nit übersteigen. Sie muß wenigstens einer Familie Wohnung ge- währen und die Erzeugung landwirthschaftliher Producte ermöglichen. Zubehör einer jeden Heimstätte sind: 1) die Wohnung des Heim- stätten-Gigenthümers, 2) die nothwendigen Wirthschaftsgebäude, 3) das zum Wirthschaftsbetriebe tuenbelrlide Geräth, Vieh- und Feld- inventarium, der vorhandene Dünger sowie die landwirtbschaftlichen Erzeugnisse, welche zur Fortsezung der Wirthschaft bis zur nächsten Ernte unentbehrlich sind.

S 9. Der zur Heimstätte festzulegende Besitz darf bis zur Hälfte des Werthes, und zwar nur mit Renten oder mit Annuitäten ver- schuldet sein. Die Renten oder die Annuitäten müssen dur Amor- tisation getilgt werden. Die Errichtung hat die Umwandlung der Ovpotheken und Grundschulden des Grundstücks in amortisirbare Nenten oder in Annuitäten zur Vorausseßung. Höher versGuldeter Besitz kann von den durch die Landeëgesetzgebungen zu errichtenden Landes-Heimstättenbehörden zur Eintragung in das Heimstättenbuh zugelassen werden, wenn der Besißer die Verpflichtung übernimmt, die über die Hälfte des Ertragswerthes hinausgehenden Hypotheken- und Grundschulden mit 19/6 für das Jahr zu tilgen und die Tilgung nah Ermessen der Landes-Heimstättenbebörden gesichert ersheint. Ver- stärkte Amortisation ist gestattet. i

§ 4. Mit Bewilligung der Heimstättenbehörde können aus be- gründetem Anlaß bis zur Hälfte des Restes Rentenschulden oder Annuitäten mit einer dem Zweck entsprehenden Amoctisationsveriode Diese Bewilligung muß erfolgen: 1) Im Falle einer Mißernte oder bei fonstigen Unglücksfällen ; 2) zu nothwendigen __§ 95. Die Heimstätte unterliegt der Zwangsvollstreckung nur in folgenden Fällen : 1) Wenn die Forderungen aus der Zeit vor Errich- tung der Heimstätte stammen und nicht drei Jahre nah WVeröffent- lichung der Heimstätteneigenschaft verflossen sind; 2) au nah Er- rihtung wegen rechtskräftiger Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen, die zur Einrichtung und zum Ausbau der Heimstätte verbraucht sind; 3) wegen rüständiger Rente in den Annuitäten ; 4) wegen geseß- liher Verpflichtungen; 5) wegen Verpflichtungen aus unerlaubten Handlungen. In den Fâllen zu 2 bis 5 ift als Vollstreckungs8maß- regel nur die von der Heimstättenbehörde zu vollziehende Zwangsver- waltung der Heunstätten zulässig.

Die Heimstätte ist untbeilbar und Nießbrauchérechts des überlebenden Ehegatten Falle des Vorhandenseins mehrerer Erben, nur auf einen derselben (‘Anerbe) übertragbar. Der Umtausch von Grundstücken fann mit Genehmigung der Heimstättenbehörde stattfinden.

: A6 Die Veräußerung der Heimstätte unter Lebenden i nur mit Genehmigung des Cbegatten und nur an Angehörige des Deutschen Neichs zulässig. Niemand darf obne Genehmigung der Heimstätten- behörde mehr als ein Grundstück besitzen.

§ 7 a (neu). Die Aufhebung der Heimstätteneigenshaft erfolgt dur Löschung im Heimstättenbuch. Die Löschung kann dur Beschluß der Heimstättenbehörde auf hinreichend begründeten Antrag des Heim- stätteneigenthümers dann erfolgen, wenn der Ehegatte und der Renten- berehtigte zustimmen. Die Heimstättenbehörde kann die Genehmigung zur Löschung an die Bedingung knüpfen, daß der Heimstättenetigen- thümer eine_neue, niht minderwerthige Heimstätte gründet.

__ § 8. Der landesrehtlichen Ordnung bleiben alle näheren Be- \timmungen überlaffen und speciell 1) die Bestimmungen der Marimal- und Minimalgröße der Heimstätten innerbalb der in § 2 angegebenen Grenzen; 2) der Gewährung der Stempel- und Gebübrenfceibeit bei Errichtung der Heinstätten; 3) die Abgrenzung der Steuerfreiheit der kleinffen Heimstätten: 4) die Grrichtung der Heimstättenbehörde; N die Errichtung der Heimstätten-Nentenbanken: 6) die Regelung des Nießbrauchsrechts des überlebenden Chegatten an der Heimstätte: 7) die Ordnung des Heimstätten-Erbrechts. :

vorbehaltlih des durch Erbgang, im

Statistik und Volkswirthschaft.

Auswanderung. i : E

Im Jabre 1891 sind aus dem Regierungsbezirk Köln, soweit dies nah den amtlihen Ermittelungen festzustellen war, nach anderen Erdtheilen bezw. Ländern ausgewandert : 645 männliche und 491 weib- liche Personen, überhaupt 1136 Personen. Davon haben Entlassungs- urkunden erbalten 398 männlihe und 382 weibliche, überhaupt 680 Perfonen. Die übrigen sind ohne Entlassungsurkunden auêgewandert. Die Hauptzahl der Auëgewanderten entfällt auf Nord-Amerika; denn von den vorstehend erwähnten 680 Perfonen, die Entlassungsurkunden erhalten baben, sind allein 661 Personen dorthin ausgewandert.

Arbeiterwobnungen. Zur Beschaffung billiger und gesunder Arbeiterwobnungen wird in der Stadt Berncastel die Gründung ciner gemeinnützigen Bau- esellsdaft betrieben. Die Stadtverwaltung beabsichtigt, den großen tädtischen Bleichplaßt zu diesem Zweck in Baustellen eintheilen zu lassen und leßtere allmäblich zum Verkauf zu stellen. Die von der gemeinnüßigen Baugesellschaft zu Malstatt-Bur bach a. Saar im Laufe des lebten Sommers erbauten drei Arbeiterhäuser sind den Betheiligten über- geben worden. Die Thätigkeit der Gesellschaft findet steigende An- erkennung. Auch die Burbacher Hüte hat unter Aufwendung erbeb- licher Mittel theils selbst neue Ärbeiterwohnungen bergestellt, theils an Arbeiter Vorschüsse für solche Neubauten geleistet.

: Zur Arbeiterbewegung.

__ Jn Hannover kamen, wie der „Hann. Cour.“ mittheilt, gestern einige von Arbeitslosen hervorgerufene Ruhe- storungen vor; das Blatt theilt über die Vorgänge Fol- gendes mit :

Die Arbeitslosen hatten #sch im Laufe des Tages angesammelt und erschienen dann Nachmittags an der Arndtstraße, wo sie ver- langten, daß man sie bei den dortigen städtischen Kanalarbeiten anstelle. Da sie versuchten, die dort beschäftigten polnischen Arbeiter von der Arbeit abzuhalten, wurden zwei Ver \aftungen vorgenommen und die beiden Festgenommenen mittels Droschke nach der Polizei- wae transportirt. Die Genossen der Verhafteten, zum großen Theil junge unreife Burschen, insultirten die begleitenden Scußleute und s{leuderten nah dem einen, der neben dem Kutscher Platz ge- nommen hatte, Steine und einen Stock. Sie kehrten dann nad dem Klagesmarkt zurück, tumultuirten dort weiter und durchzogen in Trupps die anliegenden Straßen. Da die Menge durch viele Neugierige ver-

stärkt worden war, zog man eine stärkere Anzahl von Schußleuten beran, denen es bald gelang, die Ansammlung zu zerstreuen. Ein Trupp von ungefähr sechzig Arbeité-

losen war zur Wohnung des Stadtdirectors Tramm gezogen, um ihm das Gesuch vorzutragen, er möge dafür sorgen, daß die beim Kanalbau beschäftigten polnischen Arbeiter entlassen und an ibrer Stelle die in Hannover ansässigen Arbeitélosen beschäftigt würden. Der Herr Stadtdirector sagte diesen sih durchaus ruhig benehmenden Arbeitern Untersuhung und eventuelle Berücksichtigung ihres An- liegens zu. Am Abend berrsch{te vollständige Ruhe.

_In Halle a. S. erklärte eine Versammlung von Arbeits- losen, nah Berichterstattung über den Empfang der Abordnung dur den Ober-Bürgermeister Staude, von weiteren Schritten vorläufig Abstand nehmen und abwarten zu wollen, was die städtischen Be- hörden beschließen; eine Ueberwahungscommission wurde, wie wir einer Mittheilung der „Mgdb. Ztg.“ entnehmen, mit der Wahrung der Interessen der Arbeitslojsen betraut.

In Braunschweig sprach der socialdemokratishe Reichstags- Abgeordnete Bebel vor einer nach der „Madb. Ztg.“ ungefähr 6000 Personen zählenden \ocialdemoftratischen Versammlung über das Wesen und Ziel der Socialdemokratie. Einer der „Jungen“, Namens B âr hatte im Anschluß an den Vortrag den Muth, die focialdemokratische Fraction beftig anzugreifen, weil sie nur agitire und nicht politis belehre und so im Nothfalle äußerst zweifelhafte Massen hinter sich habe; ferner weil “sie zu viel mit den herrschenden Par- teien pactire und überhaupt corrumpirt sei. Es entstand ein fürcter- licher Tumult gegen den Redner, dem die Versammlung schließlich das Wort entzog. Ein Gesinnungsgenosse des Redners, Na- mens Göße, interpellirte den Parteiführer in verfängliher Weise.

Er befragte ihn unter Hinweis auf die Berliner und Braun- shweiger Excesse der „Arbeitslosen“, ob es wabr [d DOB

die Parteileitung den Vertrauenêmännern den Rath ertheilt habe, sich derartige zweifelhafte Elemente vom Leibe zu halten. Falls das sih bewahrbeite, könne cin derartiges Verhalten im Interesse der Partei nidt gutgeheißen werden. Bebel bezeichnete die Rathschläge des Vorredners als deplacirt, weil der Parteivorstand über die An- gelegenheit der Arbeitslosen-Versammlungen bisher feine Berathung gehabt und deshalb auch feinen Beschluß darüber habe fassen können. Hier in Berlin fand am Montag eine Versammlung der Socialdemokraten des vierten Reichstags-Wahlkreises statt, in welcher der socialdemokratische Reichstags-Abgeordnete Singer nach einer Rede über die Handelsverträge auch über die von Arbeitslosen verursahten Tumulte Betrachtungen anstellte. Die Versammlung nahm, nachdem noch einige andere Redner über diesen Gegenstand gesprochen hatten, folgende vom „Vorwärts“ mitgetheilte Resolution an: _ „In Anbetracht der Thatsache, daß ein Theil der hiesigen, vorzugs- weise der sogenannten liberalen Presse die Versammlung der Arbeits- losen vom 25. Februar und die Socialdemokratie für die in den leßten Tagen stattgehabten Straßenfrawalle verantwortlih zu machen versucht, erklärt die im Concerthause Sanssouci tagende social- demokratishe Versammlung dieses Bestreben für eine gewissen- lose Denunciation. Ferner erklärt dieselbe, daß die Berliner Arbeiter niht so wahnsinnig sind, sih als Versuchsobjecte für das klein- kalibrige Gewehr herzugeben. Sie matt es vielmehr jedem ziel- bewußten Arbeiter zur Pflicht, etwaige fkandalsüchtige Elemente ganz energisch zur Ruhe zu verweisen, da für die Socialdemokratie der- artige, nur den Gegnern dienende Tumulte von unberehenbaren Folgen sein können.“ „In Wien fand gestern eine Vertheilung von Brot an bedürftige Ar. beitslose statt. In einem Stadttheile erschienen nahezu 6000 Männer, in einem anderen gegen 6000 Frauen; je 4000 erhielten Brot. Es fam hierbei, wie ein Wolf"sches Telegramm be- richtet, zu geringen Ausschreitungen, wobei zwei Verhaftungen vor- genommen wurden. Von den für die bedürftigen Arbeitslofen ein- Aen: Geld sammlungen verspriht man ih ein bedeutendes Grgebniß. Eine für Freitag und Sonnabend eiuberufene Ver- sammlung der Bäcker ist von der Behörde untersagt worden. _ In Berg stadt (Mähren) ift einer Mittheilung des „Vorwärts“ zufolge der Ausstand der Seidenweber beendet. In Teplitz ne Maler der Firma Scheuer und Pick die Arbeit ein- gestellt. __ An der für den 12. d. M. geplanten allgemeinen Arbeit s- einstellung der Bergleute Englands werden sih, wie der „Voss. Hue telegraphisch gemeldet wird, neuerer Shäßung zufolge 450 000 Mann betheiligen. An der Londoner Koblenbörfs stiegen vorgestern die Koblenpreise um 2 bis 3 sh. per Tonne: eine weitere Steigerung wird erwartet. Ein Bericht- erstatter der „Daily News“ führt in einer Besprechung der Ursachen des Ausstandes über die Föderation der Berg- leute Englands folgendes an: Die Föderation ist eine aggrefsive, kriegerishe Körperschaft. Jhr Entstehen und ihre wunderbar \chnelle Entwickelung lind an sich selbst eines der bezeihnendsten Zeichen der Zeit. Die Föderation der Bergleute trat vor vier Jahren mit etwa 36000 Mitgliedern ins Leben, heute gehören ihr etwa 300000 Bergleute an. Das Gesammt- vermögen der verschiedenen Grafschaftsvereine, aus denen sich die Föderation zu]ammenseßt, beläuft sih auf eine halbe Million Pfund Sterl. Die Föderation nimmt ausschließlich die Ebre für ih in Anspruch, eine Aufbesserung der Löhne der Bergleute seit dem Jahre

der Laien als

fangreiche erläutern und

emann der felb ür den

nun nmch

Charakter

stellern. Ihre

die Wanderungen \chaftliches Leben z

führlich beritet er Wendepunkt in den

die Christianisirung

natürlih das

Staates beschäftigt.

nügend die L

macht, und jener

stimmung.

jeiner Geschichte jährigen Krieges

wünschen übrig :

Ueberhaupt ift

nirgends dargestellt,

nommen. Vielleicht Darstellern zur Last

raum erstrecken, sehr

beiten bervor.

einer oberflächlichen fonen, welhe die

aus den lofe

1888 um 4090/9 „etrzwungen“ zu haben. 5

s\chauung zu bilden.

In Barcelona hat die Polizei heute eine Vershwz rung von Anarchisten entdeckt, die angebli ein Konsulategebz in die Luft zu sprengen beabsichtigten. Die Rädelsführer der arcisten, vier an der Zahl, wurden verhaftet. den zablreide Sriftstücke mit Beschlag belegt.

Union, Deutsche Verlagsgesellschaft. 1891. 16 Æ U gemein gefühlten Mangel an einer zusammenfassenden Darstellung der deutschen Geschichte abzuhelfen, bietet Bruno Gebhardt in Verbindun: mit einer Anzahl Gelehrter dem gebildeten Publikum eine deuts: Geschichte von der Urzeit bis 1890 dar, die mehr den Bedürfnissen i denen der Forscher entgegenkommen soll. Jeder seiner Mitarbeiter hat cinen bestimmten Abschnitt darzustellen unternommen # und zwar ist die Darstellung derartig Í [ summarischen Uebersicht über einen Zeitraum zahlreihe oft fehr um: Anmerkungen hinzugefügt sind, die einzelne wichtige Punkte | noti beibringen, | die Behandlung der |

U einige Diese Arbeitstheilung verschiedenen Gebiete durch Specialforscher, beeinträchtigt aber anderer- seits die Einbeitlichfkeit der Darstellung: fo erscheinen von einer Periode zur anderen oft die bâufige Unterbrehung der Schilderung dur kleiner Druck überdies die Lectüre ershwert : ferner sehen wir feinen Grund für die ausgedehnten Quellen- und Literaturangaben : für dez ständig forschen will, sind sie E ausreichend und

n Belehrung suchenden Laien überflüssig; da auf die O Specialuntersuhungen genügt. iesen der Publikation zu i Reihe Schilderung der indogermanischen Cultur

Princip der Arbeitstheilung die Schilderun welche sih auf einen langen, von mehreren Autoren behandelten Zeit-

Die folgende Epoche der beberrscht zunächst durch den Gegensatz Preußen, sodann durch das Verhältniß mächte zu dem Revolutions\taate Frankreih. Die Darstellung diescé Zeitalters, vom Regierungsantritte Friedri

Untergange Napoleon's aus der Feder von

scheint uns die schwäste Partie des ganzen

Le

, der An. Von der Polizei wur,

Literatur. Geschichte. ffÆ Handbuch der deutshen Geschichte. Herausgegeben von Bruno Gebhardt. 2 Bände. Stuttgart, Berlin, Leipzia

m dem all.

eingerihtet, daß einer furzen

Ouellen- und Literaturnotizen ermöglicht allerdings

nmerkungen, deren

ätte der Hinweis Wenden wir unt allgemeinen Bemerkungen über dey den einzelnen Schrift Bethge. Nah einer iebt er cine Uebersicht über

eröffnet R.

der Germanenstämme, thr staatlihes und wirth, } _¿ur Zeit des Câsar und Tacitus, wobei er der zahllosen, auf dies Gebiet bezüglihen Controversen berührt.

einige Aué-

über die Angriffskriege der Römer gegen die Ger,

manen, versucht aber leider keine Erklärung für den entscheidenden

römish-germanishen Beziehungen, den Entschluß

des Tiberius, Germanicus troß feiner Siegeszüge vom Rheine abzu- berufen und auf rechtsrheinise Eroberungen zu verzihten. Die Zeit der Völkerwanderung, deren Beginn der Verfasser in dem Markomannen- friege unter Mark Aurel und Commodus siebt, behandelt W. Su lge: er schildert die allmählihe Germanisirung des römischen Weltreichs und

der Deutschen, die Gründung germanischer Reiche

auf rômishem Boden und deren Zerstörung durch die Oströmer und Mubhamedaner. Das Hauptinteresse unter den Neugründungen nimmt l fränkische Reich in Anspruch, und \

Klodwig's und feiner Nachkommen ein breiter Naum gewidmet: da- neben werden die Verfassungsentwickelung, der Verfall des Königthumé, die ständishe Gliederung,

zwischen Staat und Kirch Merovinger durch das Hausmeiergeshlecht der Karolinger und die Regierung dieses Hauses behandelt Heinrich Carl Köhler mit den

o ist den Kriegen

die Reichsverwaltung und das Verhältnix e geschildert. Die Verdrängung der entarteten

] rich Hahn, während si 1 inneren Verhältnissen des farolingischen In diesen Abschnitten hätten wir eine stärkere Her-

vorhebung der Mi}fionsthätigkeit des Bonifacius und gründlichere Beband-

lung des Lehens- und Beneficialwesens gewünscht. Die Zeit der Sachsen, Salier und Hobenstaufen bebandein W. Schulte und F. Großmann;

im allgemeinen fachgemäß dieser betont freilich nit ger

edeutung des Thronstreites zwischen Philipp von Schwaben und Otto von Braunschweig für den Zerfall der deutschen Königé-

hat den Investiturstreit, dessen Ausgang doch

Deutschland von der Gefabr des Câsaropapiêmus befrei.e, nit in seiner ganzen Tiefe erfaßt. - Ueberblick über die Verfassungsgeschichte dieser Feriade jene Probleme nit genügend: überdies erscheinen scine Auéfü

rafter der deutschen Königsmacht nicht ershövfend, fo bätte z. B. die Unmöglichkeit, eine feste deutsche Residenz zu gründen im Gegensaß zu Frankrei schärfer betont werden müssen. Dagegen verdient seine Darstellung der Ergebnisse der vielfachen Cinzelforshungen zur städtischen Verfassungêgescbihte zu einer Gewißheit von allgemeiner Bedeutung ist man auf diesem Gebiete noch nit gekommen durchweg Zu- Als wohlgelungen können wir die Geschichte des aué- ehenden Mittelalters von ür cinige auffallende Erscheinungen, Oussiten über Kaiser und Reich, die Erklärung vermissen. Nückblick auf das geistige Leben des Mittelalters Ellinger vornehmlich die literarische Thâtigkeit, Universitäten und die Bestrebungen der Humanisten, sichtigt er die Entwickelung der Kunst.

Auch Georg Liebe würdigt in feinem

rungen über den Cba-

eorg Erler bezeichnen, wenn wir au wie die Ueberlegenbeit der Î In einem schildert Georg insbesondere die weniger berüd- Georg Winter folgt in

des Neformationszeitalters und des dreißig: vornehmlih den Ideen Nanke's: freilich

läßt feine Schilderung der vorreformatorischen Zeit manches zu ) r die Entartung der Hierarchie und ibre Erprefsungen in Deutschland sind niht gebührend charakterisirt, und die theils corn- munistischen, theils religiösen Bewegungen des hunderts hat er überhaupt nit erwähnt. dic steigende Bedeutung des Territorialfürstenthums in dieser (Fpoche bin; auch die Beurtheilung der beiden größten Kriegshelden des dreißig- jährigen Krieges, Gustas Ad j

einen Grund für die überrashenden Erfolge des Schwedenkönigs, die si aus seiner überlegenen Taktik erklären,

fünfzehnten Jahr- Mit Necht weist er auf Adolf und Wallenstein, ist zutreffend, aber

giebt er uns nicht an.

b „in dem ganzen Werke die Entwickelung des Militär- wesens vernahlässigt; so ist die fundamentale Umwälzung der Taktik und Heerebverfassung in den letzten Jahrhunderten des Mittelalters, die im engsten Zusammenhang mit der Ausbildung des Territorialstaats steht,

und ebensowenig ist später auf die Abwandlung

in der Strategie vom 17. bis 19. Jahrhundert, die si ebenfalls nur aus den Wandlungen der Staatéverfafsung erklären läßt, Bezug ge-

fallen derartige Mängel weniger den einzelnen als der äußeren Form des Buches, die bei dem folher Entwickelungen,

erschwert. Die Zeit vom Westfälischen Frieden

bis zur Thronbesteigung Friedrih's des Großen, die durch die Ünions- olitik der deutschen Fürsten, teugründung und Confolidirung Oesterreihs und Brandenburgs, end- lih durch die Vorherrschaft Frankreihs und die Reaction dagegen harafterisirt wird, schildert F

die Einwirkung der europäischen deutshem Boden ausgefohten wurden,

den Einfluß der fremden Mächte, die

erdinand Hirsch; treffend bebt er

Politik, deren Streitfragen oft auf auf die deutschen Angelegen- deutschen Geschichte wird zwischen Oesterrei und der beiden deutshen Groß-

's des Großen bis zum rthur Kleinschmidt Buches zu sein. Der

Verfasser hat sih zu wenig in den Stoff vertieft, sondern fich mit

Charatteristifk

der Verhältnisse“ und Per- verwickelte

Politik jener Tage beeinflußten

und leiteten, begnügt. Der Vertrag von Kleinschnellendorf z. B., in dem Friedrih's neuester Großen Königs sieht, ist so harmlos dargestellt, daß der Laie bei der Lectüre unmögli auf den Gedanken kommen fann, daß bier in der That ein Ereigniß von welthistorischer Bedeutung vorliegt. In der Vorgeschihte des zweiten der politische Causalzusammenhang ebensowenig wie in der Schilderun der Feldzüge der strategische klar zu erkennen: es ift unmöglich, sich zusammengestellten Angaben Kleinshmidt's eine An-

BViograph die Katastrcphe im Leben des

und dritten \{lesis{hen Krieges ferner ist

An denselben Mängeln leidet die Darstellung

ie Uebergänge f ret eporngen, Störend wirkt F

# E

f lers ie u. a. eine sorgfältige Beispielsberehnung enthalten, mit brauden.

È Nutzen ge Î preußischen Rentengutsgesege,

f

der inneren Regententhätigkeit Friedris und Joseph’s 1I. sowie die

dlung der he nelieferten Darstellun

. Aus der vom Heraus- des 19. Jahrhunderts seit 1815 machen wir rter Parlaments und der sechziger Jahre

Napoleonis

auf die Geschilhte des Frazfu ist ferner die Uebersicht über die Ge- aufmerksam. ctien Reichs von 1871 bis 1890, die die Hauptereig-

nisse zusammenstellt und namentli Auskunft g

über die Reichstagsverhandlungen

iebt. Ein alphabetif, Namen- und Sachregister er-

leichtert die Benußuna des Werks.

_— Die Rentengütergeseße in

1890 und Dr. Andr

ission Posen. s Tag, commission Je kleine Publication der Rentengütergeseße ist dazu be-

in landwirthschaftlihen Kreisen für die

Diese b stimmt,

sei dnungen 2. : Geseße, Verordnu Preuhen vom n A 7. Juli 1891. Text-Auësgabe mit Anmerkungen von e se Á Königlichen Regierungs-Rath, Vorsteher der Special- : Berlin, Carl Heymann’s Verlag, 1892.

dur diefe ge-

in wirthschaftliher und socialer Beziehung gleich

schaffenen , T Verständniß ihti d bedeutsamen neuen Einrichtungen Verständni wu n: Der Commentar berücksichtigt vorwiegend die S irtbschaftlichen Verhältnisse des Ostens der Monarchie, die

der Verfasser in langjähriger amtlicher Thätigkeit genau kennen ge-

rungen,

raun, Re

bietet diese um

gabe der

Auch Beamte, Richter und Anwälte werden die Erläute-

In demselben Verlage erschien: Die ee pan 2 Ma ierungs-Rath. Neben der vorerwähnten Taschenauësgabe ; gtrre und ausfübrliher commentirte Aus-

beiden neuen MRentengütergeseze im Anhang auch

ie Ge‘eße über die Beförderung deutscher Ansiedelungen in den L ain Westpreußen und Posen, vom 26. April 1886, das Geseß über die Errichtung von Rentenbanken, vom 2. März ‘1850, das

Gese

über das Kostenwesen in

Auseinandersezungsfachen, vom

Fr c M 7 S int t i 4 S 24. Juni 1875, sowie die Ministerialanweisung vom 16. November 1891. Sie vereinigt mithin alles geseßgeberische Material, welches

beim Grundstücêverkebr in Betracht

ommt. Ein alphabetisches

Sachregister erleichtert die Orientirung.

NRechts- und Staatswissenschaft.

[ei Recht der Sorgfalt gefunden werden muß: jedenfalls ift die

infhräntung auf cles ¿u f ein fen, wie man au die Stellung des Revisors auffassen mag. 3) Das Verfolgungêreht Art. 223 betreffend Ansprüche aus Gründung, Geschäftsführung und Liquidation, S. 44 Anm. 5 wird gegen eine Anmerkung Kayser's S. 113 (183 ift ein Druck- febler) angekämpft ; Kavyser-Schück S. 141 Anm. 117 hat die frühere Ansicht selbst aufgegeben und mit Gründen berichtigt. 4) Widerspruchs- ret gegen Vergleihe und Verzichte Art. 2134. 5) Berufungsrecht Art. 237, d. h. die Berufung einer Generalversammlung und An- seßung einer bestimmten Tagesordnung zu verlangen. 6) Das Ver- tagungsrecht der Versammlungen zur Prüfung der Bilanz. 7) Das Recht auf richterlihe Ernennung von Liquidatoren. In einem S{hlußwort ist bemerkt, daß eine Anerkennung der Minderheitsrechte von Gefeßes- wegen im Princip läuternd und fördernd auf den Verkehr und Credit einzuwirken vermöge, daß sie in gewissen Fällen niht nur wünschenswerth, sondern sogar nothwendig erscheine; demgegenüber werden einzelne Be- denken scharf hervorgehoben. Die Schrift {ließt mit den Worten: „die Minderheitörechte sind es, die dem schwächeren Theile die Macht geben, sich gleihwerthig dem stärkeren zur Seite zu stellen; in den „Minderheitsrechten“ also liegt das Stückchen socialer Weisheit, das auch im Actiengeseß zu finden ist.“ Den Actionären, welche in Betracht ziehen, ob fie von einem Minderheitsrech{t Gebrauch _machen sollen, ist eine überfihtlihe Darstellung ihrer Rechte in klarer Fassung gegeben.

Handel und Gewerbe.

München, 1. März. (W. T. B.) Serienziehung der Bayerischen 4prozentigen 100 Thaler-Loofe von 1866: 17 19 57 58 66 86 213 228 2599 262 318 321 415 431 463 947 595 596 623 637 654 691 736 756 765 774 826 841 899 1097 1028 1007 1148 1192 1308 1319 1355 1394 1423 1448 1467 1475 1492 1528 1567 1577 1587 1658. 1912 1975 2061 2079 2172 2173 2191 2217 2226 2229 2293 2395 2403 2436 2455 2496 2509 2515 2564 2577 2582 2629 2723 2778 2798 2807 2808 2832 2865 3007 3045 3055 3061 3098 3187.

Augsburg, 1. März. ( der Augsburger 7 Fl.-Loose.

(W. T. B) Gewinnziehung 6000 Fl. Ser. 1307 Nr. 34;

Kammzug-Termin- S B 3,324 “Ls

ril 3,35 Æ, ver Mai 3,374 #4, per ni 3,40 4, per Iuli S t, per August 3,42} #, vec September 3,42} #, per Okto-

Leipzig, 1. März. (W. T. B.) handel. La Plata. Grundmuster B. per

ber 3,45 A, per November 3,45 4, ver Dezember 3,45 #, per Januar 3,45 A Umsay 85 000 kg. E ]

Braunschweig, 1. März. (W. T. B.) Serienziehung der Braunschweiger 20 Thaler-Loose: 3 120 293 1291 1339 2440 2724 2796 2803 2926 3417 3618 3627 3876 3896 3960 4762 4785 5373 5404 5459 5544 9726 6053 6724 7354 7499 7756 8093 8421 8895 9303 9641 9754 99770.

Wien, 1. März. (W. T. B,) Serienziehung der Oesterreichischen 1864er Loose: 73 158 396 413 460 651 987 1403 1676 1716 1779 2032 2058 2109 2140 2147 2581 2586

9605 2997 3200 3369 3466 3526 3702 3748 3929. _150 000 Fl. fielen auf Serie 2032 Nr. 42, 20000 Fl. Ser. 1716 Nr. 63, 10 000 Fl. Ser. 1716 Nr. 68, je 5000 Fl. Ser. 1403 Nr. 17,

Ser. 3466 Nr. 52, je 2000 Fl. Ser. 158 Nr. 89, Ser. 3929

Nr. 14 je 1000 A Ser. 2032 Nr. 23, Ser. 2109 Nr. 40,

Ser. 2109 Nr. 88. : - Le London, 1. März. (W. T. B.) An der Küste 1 Weizen-

ladung angeboten. S : Mändiester. E Mis (W. T. B) 12x Water Taylor 5E;

30r Water Taylor 7}, 20r Water Leigh 64, 30r Water Clayton 6}, 32r Mock Brooke & 40r Mayoll 7, 40r Medio Wilkinfon 8, 32r Warpcops Lees 6#, 36r Warpcops Rowland 74, 40r Double Weston 8, 60r Double L enr red G! 8 32“ 116 vards y Printers aus 32r/46r 148. Stetig. , n S 1. März. (W. T. B.) Die heute von der Nieder- ländischen Handelsgesellshaft abgehaltene Auction über 26 857 Ballen Java-, 335 Ball. und 41 Kisten Padang-Kaffee ist wie folgt L laufen. Es wurden angeboten : 24 Vall, 41 Kisten Padang W. J. B, Sare 69 C, Abl SEE, 341 Ball. Java W. I. B: Taxe 587 à 634 C., Ablauf 59§ à 64} C., 5997 Ball. do. Preanger rünlich Taxe 57 à 574 C., Ablauf 55} à 583 C., 3000 Ball. do. Bezoekie Taxe 574 à 584 C., Ablauf 57} à 58 C., 1488 Ball. do. Tagal Taxe 59 C., Ablauf 632 à 643 C., 971 Ball. do. Solo Taxe 54} à 55F C., Ablauf 54 à 54} C., 3000 Ball. do. Probo-

Ie ie Minderheit der Actio- : Fl. -Loose. 6000 1 2 ; i 2 G, Ablauf 542 C, 3 all. 0 E Mee Beri? Von Dr. jur. Julius | 500 Fl. Ser. 1307 Nr. G E La R s Lugo Tae E E N E A cor C e s 5 8Ti ri : Li S, 70. N 20 Ser 721 Nr. 52, Sér: 1092 Nr: 89, Ser. 8 Nr. 59, | Malang Tax è à 995 C. & 904 C, 2091 Dal. do. P e a M laut Verve Lanübi newescn, 07 56; 50 Fl. Ser. 739 Nr. 21, Ser. 1052 Nr. 37, | blaß grünlich Taxe 534 à 554 C., Ablauf 537 à 58 C., 104 Ball. L G Norfasser i\ Zorwort bemüht gewesen, in | Ser. 2073 Nr. 56; 50 Fl. Ser. 735 Nr. 21, Ser. 1052 Nr. 37, ß grünlich Ta) } FE S A O, L N S E Au S für den Nichtiuristen bere 1 Sé. 1226 Nr. 88, Ser. S e E a 2 Er ia E u Dee a Me f ständli i si f wissenschaftliher | Ser. 1699 Nr. 54, Ser. 1699 Nr. 89, Ser. 1925 Nr. 83, | Ablauf 39 à 51 C., 385 Ball. do. B. S. D : S E E L fe Schrift Ser. 2044 Nr. 11, Ser. 2073 Nr. 30; 40 Fl. Sér. 592 Nr. 70, | 27192 Ballen und 41 Kisten. L Grundlage zu halten, womit hoffentlih der kleinen Schrift auch | Ser. L T 739 Nr. 18 Ser. 739 Nr. 89. Ser. 1052 Washington, 1. März. (W. T. B.) Die Schuld der É e C, LiT, liehen werde. In der Einleitung | Ser. 721 Nr. 55, Ser. 739 Nr. 18, Ser. 739 Nr. 89, Ser. 52 Wh gton, J : I K Ge E fn Om ber Aiiclttre as BeldiBuit, S Î 8 0 S 2 36, Ser. 1052. Nr. 90, Ser. 1092 Nr. 8 Vereinigten Staaten hat im Monat Februar um 1703 4( sind di Y S 8 Handels- | Nr. 5, Ser. 1052 Nr. 36, Ser. 1052 - Nr. 90, Ser. 1092 Nr. 87, | V nic en hat im 19 lc 70 E P C 0 in U A nicht be- | Ser. 1226 Nr. 30, Ser. 1285 N 89, Sex. 1288 Ne 60, Dollars abgenommen, im Staatsschatz befanden sich ult. Februar nannt) eingetbeilt, und wird im Gegensaß zu den_ t A Ser. r a 38, Sen 248 id ck s E ia 2 l aaa s E März. (W. T. B.) Die Haltung der F onds- / Mi its ( ) s Ser. Met, 02, ŒeL: S Nt 00 Ser. 8 Nr. 76, S -Vork, 1. März, (W. T. B.) Di : ] i rechten Le g A ian E: ober Ser. E Ser. 1699 Nr. 13, Ser. 1699 Nr. 58, | börse war anfangs ruhig und wurde im weiteren Verlaufe Unregel- A er Beschlüsse, Art. 222. 190 a. b. H.-G.-B. Die Unter- | Ser. 1699 Nr. 84, Ser. 1711 Nr. 08, Ser. 1711 Nx 46, | maßig. Schluß im allgemeinen schwach. p pi g ee cbéeilunges wée hier, wie in den folgenden Abschnitten, cine zweck- | Ser. 1925 Nr. 28 Ser „2044 Nr. S e aeA as Ne. 46, e vesbèot Fa L E P E a 1D a 4 e Bi l e Y f. 2) Das Untersuhungsrecht, | Ser. 2044 Nr. 64, Ser. 2073 Nr. 54; 30 Fl. Ser. 563 Nr. 25, nzen 4 . Die Silberve i ) 000 Unzen. E L wud ichtli ( Ser. & Nr. 56, Ser. 563 Nr. 66, Ser. 592 Nr. 28, Ser. 592 Für morgen sind 500 000 Dollars Gold zur Verschiffung Art. 222 a (223 a ist ein Drufehler), durch gerihtlich ernannte Re- Ser. 563 Nr. 56, Ser. 563 Nr. 6, Ser. 592 Nr. 28, Ser. 592 G i ) oe E G Es ist hier dem Saß „der Revisor | Nr. 57, Ser. 592 Nr. 74, Ser. 721 Nr. 21, Ser. 721 Nr. 22, na ch Europa ar A hat feir bestimmte Sorgfalt aufzuwenden, er baftet nur für dolus.“ | Ser. 721 Nr. 64, Ser. 739 Nr. 48, Ser. 739 Nr. 63, Ser. 739 Wetten s BEL| )iffungen B leß j Mes A p merfun ‘beißt es „Anders Kayser S. 109 Es. ist dem | Nx. 96, Sér. 1052 Nr. 26, Ser. 1052 Nr. 89, Ser. 1052 Nr. 89, atlantischen _Hâfen der i Ee r Af O nas S l e M en T E von diesem Commentar bereits im vorigen Jahre | Ser. 1092 Nr. 49, Ser. 1125 Nr. 46, Ser. 1226 Nr. 71, | britannien 67 000, do. nah Frankreich E 0. nes S eren e eite Mlgee A ist (Kayser-Schück). Daselbst beißt es | Ser. 1226 Nr. 91, Ser. 1285 Nr. 81, Ser. 1307 Nr. 50, | Hâfen des Continents 66 000, do. von Ca ifornien und S S. 89 Anm 18: “Die Haftung des Revisors wird in dem Gesetz niht | Ser. 1307 Nr. 61, Ser. 1476 Nr. 46, Ser. 1476 Nr. 61, | nah Großbritannien 34 000, do. nach anderen Hâfen des Conti- 7 L f ck ; E S Q p A ; Ç Q a Lirts näher bezeichnet ; die Sorgfalt welche er bei der Revision anzuwenden | Ser. 1680 Nr. 65, Ser. 1680 Nr. 75, Sér. 1699 Nx. 88, nents - Orts. f S s E ie ien bat, bestimmt si landesrechtlich. Vgl. 1. 9 & 5 d. 19. 2; A. L.-R. | Ser. 1711 Nr. 42, Ser. 1925 Nr. 22, Ser. 1925 Nr. 25, Der Werth der in der vergangenen Se 0 uer t l S M, Code civ. Art. 1991, 1992, 1383.* Es sei bier nit | Ser. 1925 Nr. 88, Ser. 2044 Nr. 48, Ser. 2044 Nr. 95, S betrug 8255011 Doll. gegen 7 015 852 Dol. in der E 7 G x ; E E R 6 Q E F) : (ck4 O7 a EF 2 T D) T weiter untersuht, ob nicht für den Bereich des Reichsgesetzes ein | Ser. 2073 Nr. 74. S3orwoche Hs i-S s. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesells&. ? e n E, deral 7. Erwerbs- und Wirthschafts-Genofsenschaften. z e ri Invaliditäts» 2c Versicherung 8. Niederlaffung 2c. von Rechtsanwälten.

4, Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5. Verloosung 2c. von

[71376]

unter den 24. Mai

[71377] Der ge

Günther aus Kefferhausen unterm 4. März 1889 erlassene Stebrief 65 447 ist erledigt. Nordhausen, den 27. Februar 1892.

[71378]

Die hinter dem früheren Amts- und Gemeinde- Vorsteher Bruno Schöneich u. Gen. unterm 24. Fe- bruar 1888 in Stück 71 sub Nr. 61 225 erlassene Strafvollstreckungsreguisition wird hiermit erneuert. M. T1. 7/82.

Waldenburg, den 25. Februar 1892.

\) Untersuhungs-Sahen.

Der gegen den Bauunternehmer Josef Schureck, geboren am 26. März 1837 zu Bladen, Kreis Leob- [chüß, wegen Vollstreckung ciner Gefängnißstrafe von 9 Monaten in den Acten J. 111 c. 532/80 rep.

zurückgenommen. _ Verlin, den 22. Februar 1892. _ : Staatsanwaltschaft beim Königlichen Landgericht I.

erthpapieren.

Deffentlicher Anzeiger. |:

Bank-Ausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

Steckbriefs-Erledigung. zurütreten.

1882 erlassene und am

1 2, Dezember lassen d arn Steckbrief wird hiermit

1884 erneuerte

Stebriefs-Erledigung. e gen den Wehrpflichtigen Carl Joseph

[71389]

Der Erste Staatsanwalt.

Königliche Staatsanwaltschaft.

A S P C

2) Aufgebote, Zustellungen

[71388]

Im Wege der Zwangsvollstre ou von den Umgebungen Niederbarnim Band 77 L

buche

Namen de getragene ,

25. April 1892, Vormittags 114 Uhr, vor | Ge unterzeichneten Neue Friedrichstraße of, W/hoß, Saal Nr. 40, versteigert werden.

dem

rundstück Nußungsw

aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund- buhblattes, g G das Grundstück betreffende Na weisungen, sowie be-

sondere K {reiberei werden.

fordert, die

übergehend

oder Betrag aus er Eintragun,

bedingungen

All

und dergl. a

Zwangsversteigerung.

ung soll das im Grund- Berlins im Kreise

Vlatt Nr. 3289 auf den

s Buchhalters Karl Kubig zu Berlin ein-

dem

Gerichtsstelle Grd- Das ift 10 a 51 qm groß und mit 14470 M erth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug

GSeriht an 13, Hof, Flügel C,

: N A i etwaige Abschäßungen und andere die Einstellun

aufbedingungen können in der Gerichts- drigenfalls na

ebenda, Flügel D, Zimmer 42, eingesehen Alle Realberecchti ten werden aufge- nicht von felbst auf den Ersteher en Ansprüche, deren Vorhandensein dem Grundbuhe zur Zeit des Versteigerungsvermerks nicht

stücks tritt.

kündet werden.

dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls die- selben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berüdcksichtigt werden und bei Vertheilung des Kauf- geldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range 1 Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungétermins die Einstellung des Verfabrens herbeizuführen, widrigenfalls nah er- folgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 77.

Zwangsversteigeruug.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll Grundbuche von Alt-Schöneberg Band 32 Blatt Nr. 1283 auf den Namen des Schlossermeisters Emil Korgezu Berlin eingetragene, zu Berlin am Plaß C. be- legene Grundstück am 5. Mai 1892, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, an Ge- richts\telle, Neue Friedrichstraße Nr.13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Grundstück is mit 13,26 . Reinertrag und einer Fläche von 16 a 13 qm zur Grundsteuer, zur Ge- bäudesteuer aber nicht veranlagt. ; Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch- blatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grund- stüdck betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf- können in der i ebenda, Flügel D., Zimmer 42, eingesehen werden. Realberechtigten j selbst auf den Ersteher übergehenden j 28 Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus Grundbuche zur ragun Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder- fehrenden Hebungen oer N IPEINEEE E Maldstraße Nr 7 bele Z3runditü steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ne 0, C LetReiie Sritndltier al boten anzumelden und, falls der betreibende Gläu- biger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des gering- sten Gebots nicht berücksihtigt werden Vertheilung des beri Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche

Berlin, den 16. Februar 1892.

1S892, Vormittags 10: Uhr,

werden. Das Grundstück ift

steuer veranlagt. Auszug aus

Das

Abshäßungen und andere das

25. April 1892, Nachmittags A Uhr, an | treffende Nachweisungen, fowie obenbezeichneter Gerichtéstelle verkündet werden. bedingungen können in der Berlin, den 11. Februar 1892, ebenda, Zimmer 41, eingesehen

felbst auf

das im vermerks

Das

Auszug aus der

die Einstellung des Verfahrens

Gerichtéschreiberei

in Bezug auf den Anspruh an

werden aufgefordert. die | Grundstücks tritt. mittags 127 Uhr, verkündet werden. i Berlin, den 18. Februar 1892. Königliches Amtsgericht 1.

Zeit der Eintragung des

(71393]

und bei

E D, barnimshen Kreise aufgeldes gegen die berüdcksichtigten

Namen des Tischlermeisters

Liebenwa

das Kaufgeld in ; Grund- rtheil über die Ertheilung des Nach:

Friedrihstraße 13, versteigert werden. Das

Grundsteuer veranlagt.

Abschäßungen und andere

auf den Namen des Eigenthümers Traugott Berndt hier eingetragene, in der Swinemünderstraße (Nr.) angeblih Nr. 42 belegene Grundstük am 18S. Mai vor dem unter- zeihneten Gericht, an Gerichtsstelle, Nei ted straße 13, Hof, Flügel C, part., Saal 40, versteigert l mit 8,31 M ertrag und einer Fläche von 11 a 80 qm zur Grund- der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts , etwaige

besondere Kauf- Gerichtsschreiberei

Nealberechtigten werden aufgefordert, die niht von den Ersteher übergehenden An/sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund- buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs- nicht hervorging, insbesondere Forderungen - von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder S E Neger termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- ty l i l ; boten anzumelden Ind, falls Er bebralbeiide Glâu-| Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 76. biger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berüdcksichtigt werden und bei Verthei- lung des Kaufgeldes gegen die berücsihtigten An- sprüche im Range zurücktreten. Di das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins

widrigenfalls nah erfolgtem Pullag das Kaufgeld

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 18. Mai 1892, Nach: an Gerichts\telle, wie oben,

Abtheilung 76.

Zwangsversteigerung. : Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Nieder- Band 18 Nr. 1008 auf den Julius G 1 Berlin eingetragene, in der von der NReinickendorfer- das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden straße abgehenden neuen Straße Nr. (—), angeblich aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins 1 des Verfahrens herbeizuführen, wi- erfolgtem Zufschla l Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Das : Zuschlags wird am 5. Mai 1892, mittags L Uhr, an Gerichtsftelle, wie oben, ver-

derstraße Nr. 39, belegene Grundstü 27, April 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht an Gerichtsstelle, Neue Hof, ee C, part., Saal 40,

Grundstück ift mit 1,71 M. Reinertrag und einer Fläche von 12 a 25-qm zur Auszug A R beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Ï bid das Grundstück be-

sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuhe zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, inéebe- sondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, s\pä- testens im Versteigerungstermin vor der Auf- forderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspriht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berüd- sichtigt werden und bai Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksihtigten Ansprüche im Range zurück- treten. Diejenigen, welhe das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellun des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls ‘nad erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 27. April 1892, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden. Gerlin, den 19. Februar 1892.

Neue Friedrich-

Nein-

Grundstück be- Kauf-

werden. Alle

derartige

(71391] Zwangsversteigerung. - | Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Nieder- barnimschen“ Kreise Band 22 Blatt Nr. 1153 auf den Namen des Landwirths Carl Zindler zu Berlin eingetragene, in der Dalldorferstraße (angebli Nr. 38) belegene Grundstü am 3. Mai 1892, Vor- mittags LL Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrihstraße Nr. 13, Hof, Flügel C, Erdgeschoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grundstü ift 4a 13 qm groß und weder zur Grundsteuer noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Ge- richts\chreiberei ebenda, Flügel D, Zimmer 42, eingesehen werden. Alle NRealberechtigten werden aufgefordert, die nit von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Ver- steigerungsvermerks nicht Na, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder- kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver- steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Fefistellung des eringsten Gebots nit berücksihtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berüdcksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des x Sch beanspru en, wer-

icjemgen, welche

herbeizuführen,

die Stelle des

Grunow zu

am

den aufgefordert, vor Schluß des VBersteigerungs-

verbo c Shof i : - Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 77. treffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf- | termins die Einstellung des A herbeizuführen, via, Gh wibertcbeendog E es L S EETELT D bedingungen fTönnen in der Gerichtéschreiberei widrigenfalls A E D N das mdr Kosten, spätestens im Versteigerungétermin vor der | [71390] Zwangsverfteigerung. __ ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle in Bezug auf den E Ls dn E th il A Sox Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden | Im Wege der Zwangsvollstreckung foll das im | Realberehtigten werden aufgefordert, die nicht P 2 rt S ü ae He S Len Rad und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, | Grundbuche von den Umgebungen Band 161 Nr. 7052 | von selbst auf den Ersteher übergehenden An- | Zuschlags wird am 83, ai ,