1892 / 59 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Mar 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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‘ibn zut Empörung gegen die deutsche SihatherriGant E R: Während diefer Empörung habe er sich von Ma rens supge tete abtreten lassen, deren Besißtitel jeßt selbstverständlich annullir e Herr Carrey arbeite jeßt weiter, nachdem Lewis ausgewiesen fi, Er babe das gethan, was der Abg. Dr. Bamberger t per E e- mübe sich, das Vertrauen in die Zukunft der Colonie zu A ern. In der Presse würden allerlei s{limme Gerüchte _ verbreitet, Tamit naher Südwest-Afrika als reise Fruht in NA Syoh Eng- lands falle. Er müsse bedauern, daß der Abg. Dr. Bamberger mit Serrn Carrey in diesem Falle ganz übereinstimmende Ziele verfolge, und er müsse auf das Bestimmteste erklären, daß sein Stolz auf das Emvfindlichste leiden würde, wenn das Ziel dieser Herren erfüllt würde und die Colonie in die Hände Englands überginge. Was den Bterth der Colonie betreffe, so glaube England immer noch an den Werth der Minen. Jedenfalls eigne sich das Land nach allem, was er gelesen habe, wegen seines guten Klimas vorzüglich zur Schaf- zut. Er würde gern bereit sein, eine Anzahl von Stimmen über das Und vorzutragen, er habe aber die Beobachtung gemacht, daß gewisse Zeitungen, namentlich Berliner Zeitungen, gerade die Nach- ridten nit wiedergäben, die für die Colonien sprächen. So habe man neulih ein von ihm mitgetheiltes Gutachten, daß die Tabak-

erzeugnisse aus Lewa. ganz vorzüglich ausgefallen seien, ignorirt, sodaß |=s{hüttert werden. (Schr richtig! rechts.)

er fagen müsse, es set allerdings leichter, Unruhe zu {afen und Mißvergnügen zu erregen als einen gewth}en Glauben und eine ge- wisse Zuversicht in die Zukunft der Colonien_ hervorzubringen. Es werde immer gesagt, es verdorre alles in Südwest-Afrika. Das fei nur scheinbar der Fall, das weidende Vieh werde von diesem Grase dié und fett. Nach eberflähliher Schäßung erxistirten ja in dem Gebiete mindestens 3 Millionen Schafe; die Möglichkeit einer Bieh- zucht in großem Stil sei also unbedingt gegeben. Es sei jammer- hade, daß das geistige und materielle Kapital Deutschlands nach Amerika gebe, das ihm einen unangenehmen Wettbewerb mache, statt nad Südwest-Afrika. Mit Herrn Witboy müsse man noh ein ernstes Wort sprechen. Es würde der Würde Deutschlands nicht entspre{en, wenn man derartige Grausamkeiten gestatte. Man fei dort der Gefahr ausgeseßt, daß Witboy auch einmal über die Schußtruvpen herfalle; bis jet habe er sie eigentlih nur geschont. Er würde also diesen Posten zu bewilligen Bedenken tragen, wenn er nicht die feste Ueberzeugung hätte, daß dic Regierung die Absicht habe, im nästen Jahre eine Vorlage zu machen, die geeignet fei, iesem für die Wür! es Deutschen Reichs nicht erträglichen Zu- diesem für die Würde des Deutschen Reichs nicht erträglichen Zi

stand ein Ende zu machen. J’y suis, j’y reste habe die Ve- gierung in der Commission erklärt. Er hoffe, Deutschland behalte Südwest - Afrika und zerstöre damit diejenigen Hoffnungen , die von englischen Speculanten gehegt würden. Ohne bestimmte Erklärungen der verbündeten Regierungen könne das Ver- trauen zu der Colonie nicht kommen. Diejenigen, welche Geld, Kräfte und Gesundheit dafür opfern wollten, müßten erfahren, ob die Regierung gewiüt sei, diese Colonie weiter zu entwickeln und tas nöthige Geld dafür auszugeben. Nichts set \chädlicher als hier etwas zu wenig zu geben. Die 15 Millionen, die der Abg. Dr. Bamberger für Ost-Afrika geben wolle, würden die Verwaltung von Ost-Afrika zur Liquidation bringen. (Zu- stimmung.) Ungern spreche er noch von sich selbst. Einige Zeitungen bätten behauptet, er sei mit großen Kapitalien an den colonialen Angelegenheiten betheiligt. Er habe für 3000 „4 Plantagenactien, ungefähr die Hälfte dessen, was er für die Alters- und Juvaliden- versicberung bezahle.

Staatssecretär Freiherr von Marschall:

Ter geehrte Herr Vorredner hat den Wunsch ausgesprochen, daß ib bier die Erklärung wiederholen möge, die ich seinerzeit in der Commission abgegeben habe, und insbesondere auch mi darüber aus- spreche, weldbe Mittel die Regierung ins Auge fassen wolle, um dem gegenwärtigen Verhältniß zu Hendrik Witboy ein Ende zu machen. Fcch fomme diesem Wunsche sehr gerne nach und erkläre hier noh- mals, daß die Kaiserliche Regierung fest entschlofsen ist, die Schuzßhberrschaft über Südwest-Afrika aufrecht zu er- halten (Bravo! rechts und bei den Nationalliberalen), und auch weiterhin die Frage in Erwägung zu ziehen, welche Mittel aufzu- wenden sind, um einem Zustande cin Ende zu machen, den ih mit dem Herrn Vorredner auf die Dauer als einen allerdings unhaltbaren betrahten muß.

Kir baben vor zwei Jahren in dem Vertrage mit England uns gewisse territoriale Beschränkungen auferlegt und, ih weiß wohl, damit in manchen colonialen Kreisen eine gewisse Verstimmung hervor- gerufen. Wir find damals von der Ueberzeugung ausgegangen, daß Deutshland angesichts der {weren Pflichten, die ihm seine euro- väisde Stellung auferlegt, wohl daran thut, bezüglih feiner übersccishen Politik ein gewisses Maß zu halten, und wir waren andererseits der Ueberzeuzung, daß au das deutsche Privat- fapital, dessen wir zur Befruchtung unserer Colonien bedürfen, eber geneigt sein würde, sih diefen Colonien zuzuwenden, wenn wir dort stabile, fest begrenzte Verhältnisse schaffen. Aber, meine Herren, die logise und nothwendige Voraussetzung einer Colonialpolitik auf dieser Basis ist nah meiner Ueberzeugung der feste und unerschütter- liche Entschluß, das zu halten, was wir haben, das, was wir haben, nah Maßgabe unserer wirthschaftlihen Kräfte auh weiter zu ent- wickeln. (Sehr richtig! rets.)

Wir bedürfen für eine solche maßvolle Colonialpolitik des Ver- trauens derjenigen Kreise in Deutschland, welche Sinn und Verständ- niß für Colonien haben, und wir fönnen uns dieses Vertrauen nur erwerben und erhalten, wenn wir auch unsererseits treu und fest an dem Grundgedanken festhalten, auf dem unsere Colonialpolitik beruht. (Bravo! rechts.)

Wenn wir überbaupt zu einem guten Ende gelangen wollen mit unserer Colonialpolitik in ethisher Beziehung durch Förderung der Missionarthätigkeit, durch Unterdrückung ‘des Sklavenhandels, in wirthscaftliher Beziehung durch Erschließung neuer Absfatgebiete und neuer Bezugsquellen, dann bedarf es dazu ciner langsamen, s\tetigen, rubigen und unverdrossenen Arbeit, einer Arbeit, die sich einerseits fern hält von der Jllusion, als ob wir im Handumdrehen uns große Schätze erwerben könnten, auf der anderen Seite und das betone ih be- fonders sich auch fern hâlt von dem Kleinmuth und der Verzagt- heit, die vor jedem Hindernisse zurückschreckt. (Sehr richtig! rets.)

Wir dürfen unter keinen Umständen den Gedanken aufkommen lassen, als ob irgend ein Mißerfolg, irgend eine Enttäushung, selbst irgend eine Niederlage in uns einen anderen Entschluß zeitigen könnte als den, jeßt erst recht darauf zu sehen, wie wir es besser machen sollen, und wie wir auf anderen Wegen dem Ziele zustreben follen, das wir im Auge haben. (Bravo! rechts.)

Das, meine Herren, ift in großen Zügen die Colonialpolitik der verbündeten Regierungen. Ich bin nicht gewillt, mit dem geehrten Herrn Abg. Bamberger in eine Diécussion über den Werth oder den

Unwerth von Südwest-Afrika einzugchen. Wer ein fo entschiedener- principieller und grundsäßlicher Gegner einer jeden Colonialpolitik 1it wie der Herr Abg. Bamberger, der jederzeit und bei jeder Gelegen- heit fcin ceterum censeo dahin abgiebt: ‘weg mit jeder Colonial- politik! mit dem werde ih mich unmöglich über die Frage ver-

Wir müssen, meine Herren, in der gegenwärtigen Lage unter allen Umständen auc den Anschein vermeiden, als ob von Deutschland die eine oder die andere Colonie überhaupt zu haben wäre, und als ob das unter irgend welchen Verhältnissen für uns ein Handelsartifel bilden könnte. (Sehr richtig! rechts.) Ich wicderhole: wir wollen das behalten, was wir haben. (Sehr gut! rets.)

Es ist von dem Herrn Abg. Grafen Arnim mit großem Rechte auf die Geringfügigkeit der Summe hingewiesen worden, die wir für Südwest-Afrika verwenden. Ich glaube, alles, was wir bis jeßt für Südwest-Afrika aus den Mitteln der Steuerzahler verwendet haben, waren etwa 290 000 secit etwa 5 Jahren, und ih möchte doch sagen: welchen Eindruck würde es in der Welt machen, wenn wir angesichts einer so minimalen jährlichen Leistung nun erflären sollten : wir sind mit unserer Kraft zu Ende, jeßt wollen wir das Land ver- lassen! Es würde das einer der s{wersten Schläge für unsere ganze Colonialpolitik sein: denn es würde von vornherein und von Grund aus das Vertrauen in die Stabilität unserer Colonialpolitik er-

Und dann hat die Sache au eine politische Seite: auf die habe ih in der Budgetcommission au hingewiesen. Wenn wir nach der minimalen Leistung, die wir bis jeßt für Südwest-Afrika aufgewendet haben, dort unsere Zelte abbrechen und kleinmüthig und verzagt nach Hause fahren, ih fürchte, daß dann auch anderwärts, au außer- halb Afrikas das Vertrauen in deutshe Energie, deutsche Thatkraft und deutshe Ausdauer cine bedenklidde Schädigung erfahren könnte. (Lebhaftes Bravo! rets.) Abg. Richter (dfr.): Für Südwest-Afrika sei der Abg. Dr. Ham- macher 1884 sehr begeistert gewesen, heute sei fein Ton sehr herab- gestimmt. Er (Redner) habe damals gleich gesagt, Südwest-Afrika sei ein elendes Sandloch und niht werth, daß man die Hand darauf lege. Das habe sich immer mehr bestätigt und immer neue künstliche Mittel sollten scinen Werth hochhalten. Erst habe es eine werthvolle Handelscolonie sein follen. Lüderiß habe _man einen Pionier des Handels genannt. Davon fei jeßt keine Nede mehr, Lüderiß sei verschollen. Dann sei die neue Aera des großen bergmännishen Wesens gekommen, es seien Syndicate gebildet und selbst von Behörden Sachverständige hinausgeschickt worden zur Prüfung, und jeßt habe selbst der Abg. Dr. Hammacher in der Com- mission erklärt, nit eine Mark sei der dortige Bergbau werth. Nun werde das Klima gelobt. Man kenne ja die Regel für die Schuß- gebiete: wo Fieber sei, da sci es fruchtbar, und wo es unfruchtbar sei, da sei es gesund. Das Klima komme also nicht in Betracht, wenn man nicht etwa Luftkurorte dort begründen wolle. Das Neueste sei nun die Viehzucht. Aber in der Commission sei hon gesagt worden, die Viehzucht lohne sich überhaupt nicht. Die künstliche Beseitigung des Wassermangels sei gewiß möglich, es frage sich nur, was es koste. Die aufgehende Sonne für die Gegend sei die Schaf- zuht. Geseßtzt, es brächte die Wollzuht Erfolge wie in Capland, die Folge wäre ein Wettbewerb, ein Preisdruck der eingeführten und damit au der iuländishen Wolle, das Gegentheil von dem, was die Rechte wolle, nämli von dem Schußzoll der einheimischen Wolle. Die Siedelungsgesellschaft, die sich gebildet habe, lehne ab, aus der Heimath Deutsche dorthin reisen zu lassen, sie halte es nur für möglih, Deutshe dort anzufiedeln, die schon im LCaplande géwesen seien. Die VEULL Der Zukunft sollten die Boeren sein; der Dirigent des Colonial- amtes berufe sich dabei auf die Berichte des Herrn von François. Aber die Unsicherheit des Landes sei so groß, daß cs felbst die Boeren dort nit aushielten. Auch hier müsse überdies die Aufhebung der Sklaverei herhalten, die in Südwest-Afrika gar niht in Frage stehe: die Missionen aber hätten {hon früher bestanden und be- ständen noch jeßt und würden vielleiht noch mehr prosperiren, wenn fich keine europäische Nation hineingemisht hätte: Witboy halte es für seine Mission, Vieh zu stehlen. „Gott sei Dank“, habe der Negicrungscommissar in der Commission gesagt, „daß er nur das Vieh der Eingeborenen, nicht der Weißen stiehlt." (Heiterkeit.) Das sei aber nicht zutreffend, denn ein schr bald nah dieser Aeußerung erschienener Bericht in der „Kreuzzeitung“ bezeuge, daß au das Vich der Schußtruppe gestohlen worden sei. Da habe Herr von Francçois eine sehr energische Note an Maherero gerichtet, und infolge dessen habe sich das gestohlene Vieh langsam wieder bei der Schutßtruppe eingefunden. Die 50 Mann der Schußtruppe fosteten 200 000 A Wie groß solle wohl eine Schußtruppe sein und was würde sie kosten, die diescs Land, 15 mal so groß wie Deutschland, schüßen solle? 310 Deutsche lebten da: sie könnten für die 200 000 46 allesammt nah Deutschland übergeführt und hier sehr anständig unterhalten werden. Statt dessen empfehle der Abg. Graf von Arnim noch eine Erhöhung des Zuschusses. Im vorigen Jahre habe es geheißen: wir müßten da bleiben, weil die Engländer da seien; heute solle das Reich dableiben müssen, weil die Eng- länder nicht mehr da seien. Für England könne Südwest-Afrifa immerhin einen gewissen negativen Vortheil haben, nämli den, daß sich feine andere Macht in der Nähe des Caplandes festseße. Der deutsche Unternehmungsgeist habe doch nicht auf die deutshe Colonial- politik gewartet, um sih in fremden Meeren niederzulassen. Man wolle dem deutschen Volke seine Schulden erhalten, so werde feierli erklärt, denn etwas anderes bedeute es nicht, wenn man versichere, Südwest-Afrika solle Deutschland erhalten bleiben. Deutschland habe au eine falshe Samoagpolitik aufgegeben, es habe die Karolinen auf- gegeben und nirgends habe das dem Ansehen Deutschlands geschadet.

Abg. Dr. Bamberger (dfr.): Für jegt stehe fest, daß alle Provhezeiungen der leßten ses Jahre wegen der Colonie nicht ein- getroffen seien. Jn dem dicken Buche von Schinz befinde sich nur eine Stelle, die günstig gedeutet werden könne; sonst enthalte es nichts für die gute Meinung der Freunde dieses Colonialbesißes. Wäre die Sache etwas werth, das deutsche Kapital wäre längst herangegangen. Aber große Unternehmungen aufbauen auf Berichte, die irgend ein Reisender schreibe, das sei niht die Art, wie man Geschäfte mache; diese Art Kapitalisten seien keine Idealisten, sondern Verschwender! Man berufe sich immer so auf die Berichte des Herrn von François, aber diese Briefe gingen 51, ia, in einem Fall 110 Tage, und es sei nicht gerechtfertigt, die Auswanderer in eine Gegend zu locken, die vom Vaterland so weit entfernt sei. Die 300000 A, die man hier bewilligen solle, seien feine Bagatelle; das Reich gebe sie jährlich und zwar schon seit sechs Jahren. Alle diefe großen Borte seien sehr billig; die armen Leute aber, die man mit diesen Worten dort hingelockt habe, hätten nachher die Zeche zu bezahlen. Der Reichskanzler habe im vorigen Jahr ein Jahr Zeit verlangt, dann würden die neuen Vorschläge gemacht werden. Heute seien die neuen Vorschläge so wenig wie der Reichskanzler hier. Der Abg. Graf von Arnim habe ihm vorgeworfen, er hätte die Absicht, Südwest-Afrika den Engländern auszulic!ern: als er (Redner) eine ähnliche Aeußerung des Fürsten Bismarck zurückgewiesen habe, sei er hon einmal zur Ordnung gerufen worden. Abg. Graf von Arnim sei cs ihm nicht werth, sich seinetwegen einem Ordnungérufe auszu- teen. 4 : Abg. Dr. Hammacher (nl.): Wenn alle Deutschen so dächten, wie der Abg. Dr. Bamberger, würde Deutschland nicht zu Colouien,/ überhaupt niht zu einem Deutschen Neich, und die Neichs- politik niht zu threm großen Schwunge gekommen sein. Glück- liherweise gebe es zwischen der Senden Begeisterung und der Anschauung des Abg. Dr. Bamberger noch eine breite Mittelstraße, die seine Partei zu wandeln empfehle. :

Abg. Graf von Arnim (NRp.): Den Abg. Richter könne er über Schafzucht hier nicht belehren, denn man fei hier kein land- wirtbschaftlicher Verein. Die Entwickelung der Nationen lehre aber,

iht der Mühe werth, seinetwegen zur Ordnung ge e L E antworte darauf hier nicht, vielleicht werde r halb des Parlaments mit ihm sprechen. Der Abg. Dr. Bamberger wolle ihm dadurch seine geringe Achtung bezeugen. Der Mann, der vor langen Jahren seine Flinte ins Korn geworfen habe, wie jeßt bei der Frage der Colonien, sollte doch etwas vorsihtiger mit solchen Aeußerungen fein.

Staatssecretär Freiherr von Marschall:

Der Herr Abg. Bamberger hat den Versuch gemacht, meine beutigen Erflärungen in Widerspruch zu bringen mit den Aeußerungen des Herrn Reichskanzlers vom vorigen Jahre. Er hat darauf hin- gewiesen, daß der Herr Reichskanzler damals erklärt habe, er erachte den gegenwärtigen Zustand für unhaltbar und es würden nach Ablauf dieses Jahres andere Vorschläge gemacht. Genau dasfelbe habe ih beute erklärt. Au ih habe dargethan, daß der Zustand auf die Dauer, inébesondere in Bezug auf Hendrik Witboy, nicht haltbar fei, und wir in Erwägung ziehen mußten, in welcher Weise dieser Zustand

beseitigt werden kann.

Was die Vorschläge betrifft, die der Herr Abg. Bamberger ver- mißt, so {lagen wir Ihnen vor, Sie möchten uns wiederum 991 000 A bewilligen, und mein College von der Colonialabtheilung bat Ihnen die neuen Gesichtspuukte auf Grund der amtlichen Berichte mitgetheilt, welhe für die weitere Verwendung für uns maßgebend sind. Allerdings müssen wir zu unserm Bedauern von vornherein darauf verzichten, Vorschläge zu machen, von denen wir die Hoffnung baben, die Billigung des Herrn Abg. Bamberger jemals zu ge- winnen: der Vorschlag, den er uns heute macht, und zwar niht zum ersten Mal, daß wir West - Afrika weg- werfen, ist für uns ein für alle Mal indiscutabel.

Der Herr Abg. Nichter hat von meinen Ausführungen gesagt : je shlechter eine Sache ist, um so größer sind die Worte. Nun, darüber, wer hier große Worte gemacht hat, wer niht, will ih nicht rechten, und was die Frage betrifft, wer die gute, wer die s{lechte Sache vertheidigt, so lasse ih jedem seine ehrliche Ueberzeugung: ih kann es \{lißlich, so schwer cs mir fällt, verstehen, daß jemand grundsäßlicher Gegner der Colonialpolitik ist. Was ih aber nicht verstehe, das ist, daß, nachdem einmal die Frage, ob wir Colonial- politik treiben, in bejahendem Sinne entschieden ist, man dann nicht müde wird, hier im Hause fortwährend die deutschen Colonien mit allem Aufwand von oratorischer Dialektik herunterzuwürdigen (fehr richtig! rechts) und als öde Sandlöcher oder als fiebergiftige Sümpfe darzustellen. Wenn das, meine Herren, eine gute Sache ist, die man vertritt, dann kann ich den Vorwurf, hier der Vertreter einer {lehten Sache gewesen zu sein, ganz ruhig ertragen. (Bravo! rets.)

Abg. Richter (dfr.): Der Abg. Dr. Hammacher babe die Grün- dung des Deutschen Reichs mit der Colonialpolitik in Zufammenhang bringen wollen, aber selbst nah Fürst Bismarck's Meinung “habe es bei seiner Gründung nihts mit der Colonialpolitik zu thun gehabt. Fürst Bismarck habe im Hauptquartier von Versailles gesagt: wenn das Deutsche Reich an Colonialpolitik denken wolle, so fäme ihm das gerade so vor, wie wenn ein ganz zerlumpter Mensch sich seidene Kleider anschaffen wollte, ohne sih den nothwendigen Lebenéunterhalt beschaffen zu können. Die Begeisterung für die Colonien stamme aus einer viel späteren Zeit. Der Abg. Dr. Hammacher follte sich doch lieber daran erinnern, wie er seiner Zeit die Verstaatlichung der Eisenbahnen betrieben habe, von der er jeßt selbst fagen müsse, daß die Entwickelung an einem todten Punkt angelangt sei. Die Colonialpolitifk sei allerdings niemals über den todten Punkt hinaus- gekommen. : L : i

Abg. Graf von Mirbach (cons.): Seine Partei werde die Vorschläge der Regierung annehmen und die Forderung bewilligen. Er bestätige, daß die Freisinnigen auch heute die Colonien fo gut wie möglich discreditirt hätten, und daß ihre Vorschläge ganz indis- cutabel seien. L i: :

Abg. Dr. Ba mberger (dfr.): Der Abg. Graf von Arnim habe ibn aufs \{chwerste beleidigt, er habe ausgeführt, daß er und Herr Carrey vereint darauf aus feien, Südwest-Afrika in englische Hände zu spielen. Wäre das der Fall, dann wäre er ein Schurke. Er habe die Worte hingehen lassen. Jeßt füge der Abg. Graf von Arnim zu seiner erften eine zweite N die der Feigheit hinzu, er spreche davon, daß er, vermuthlich spiele der Abg. Graf von Arnim auf das Fahr 1848 an, die Flinte ins Korn geworfen habe, und deute I lih an, daß er mich zum Duell fordern würde. Er habe folche Hängereien hier {hon wiederholt durchgemaht. Collegen, die den Sfandal hätten vermeiden wollen, hätten die Sache jedesmal kurz beigelegt : heute sei er zu alt, um zu solchem Zweck ins Terrain zu gehen. Der Abg. Graf von Arnim habe ihn zweimal beleidigt. Seine Herausforderung zum Duell nehme er niht an, und er fei überzeugt, daß die öffentlihe Meinung ihm Recht gebe.

Präsident von Leveßow: Er habe die Worte des Abg. Grafen von Arnim nicht dahin verstanden, daß es die Absicht des Abg. Dr. Bamberger, sondern nur dahin, daß es die Wirkung seiner Haltung sei, das Land in englischen E überzuführen. Sonst würde er den Ordnungsruf haben eintreten lassen.

Abg. Graf von Arnim: Der Abg. Richter habe doch selbst ausgeführt, daß Englands Interesse an dem Besiß nicht unerheblich fei: daraus habe er geschlossen, daß auch der Abg. Dr. Bamberger lieber das Land in Englands Händen sehe. Selbstverständlih halte er den Abg. Dr. Bamberger für einen vaterlandsfreundlichhen Mann. Er halte die Gegner der Colonialpolitik ebenso für Freunde des Vater- landes, wie die Freunde dieser Politik, nur für kurzsichtige Freunde. Also er habe den Abg. Dr. Bamberger nicht beleidigt, auf seine erste beleidigende Bemerkung habe er allerdings die ihm gebührend er- scheinende Antwort gegeben. E

Abg. Dr. Bamberger: Nach diesen Erklärungen sei er natürlich gern bereit, seine Worte zurückzunehmen; er halte aber daran fest und der stenographische Bericht werde es ausweisen, daß die vom Abg. Grafen von Arnim gebrauchten Worte nicht anders hätten aus- gelegt werden fönnen, als er fie ausgelegt habe.

Die Position wird bewilligt, ebenso der Rest des Etats für Südwest: Afrika. i

Die allgemeine Bemerkung zu dem Etat der drei Schuß- gebiete, wonah ein bei einem Schußtzgebiet sih ergebender Ueberschuß zur Deckung etwaiger Fehlbeträge in anderen Schußgebieten mit herangezogen werden kann, wird entsprechend dem Antrage der Budgetcommission gestrichen.

Das von der Commission vorgeschlagene besondere Etats- gesez für die Schußgebiete wird in erster und zweiter Be- rathung ohne Besprechung genehmigt, desgleihen in zweiter Berathung der Geseßentwurf, betreffend ‘die Einnahmen und Ausgaben der Schußgebiete.

Schluß 51/5 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

In der Volksschœulge).eßcommission des Hauses der Abgeordneten wurde gestern Abend, wie wir den Morgenblättern entnehmen, die am Sonnabend abgebrochene Debatte über § 51 ‘der Vorlage, mit welchem der dritte Abschnitt über die Verwaltung der Volksschulangelegenheiten und über die Schulbehörden be- ginnt, fortgeseßt und zugleich der gemeinsame Antrag der freiconser-

ständigen können, welchen Werth die cine oder die andere Colonie hat.

daß zuerst die Viehzucht aufgetreten sei, dann die Landwirthschaft, dann erst der Handel. Der Abg. Dr. Bamberger habe erklärt, er

vativen, nationalliberalen und freisinnigen Mitglieder discutirt, welche

¿ine Subcommissioa mit der Umarbeitung des ganzen dritten Ab- schnitts beauftragen wollen. Abg. Weber (nl.) betonte den großen Rortheil der bestehenden Einrichtung der Schuldeputationen für die Förderung des Schulwesens. Die Vorlage, welche diese Deputationen beseitigen wolle, stehe im Widerspruch „mit der historischen Entwickelung des preußischen Schulwesens. Die Schul- deputationen, denen die _regiminalen Behörden auf verschiedenen Gebicten ihre Befugnisse E würden viel besser, sicherer und segenéreicher arbeiten, als die Behörden, welche der Entwurf con- struire. Würden die Schulbehörden nach der Vorlage construirt, fo würde das eine Förderung der sogenannten Mittelshulen und eine Degradation der Volksschulen zu Armenschulen zur Folge haben. Staats-Minister Graf Zed lit erklärte sich wiederholt bereit, Vor- \blâge, welhe in shärferer und exacterer Weise die Mitwirkung der städtishen Schulbehörden an der Verwaltung der Volksschule ge- statteten, zu acceptiren. Abg. Rickert (dfr.) glaubte, daß die Con- servativen und das Centrum den Minister daran hindern würden, den anderen Parteien entgegen zu kommen. Der Minister habe an feine Bereitwilligkeit die Bedingung geknüpft, daß die confeffionellen Grundsäße niht angetastet würden. Auf dieser Basis sei aber eine Einigung mit ihm nicht möglich. Eine Local- inspection in bisheriger Weise halte er_ überhaupt nicht für nöthig, er lege den Schwerpunkt in die Kreis-Schulinspection. Der Minister habe ja felbst ager daß die Kreis-Schulinspectoren Fachmänner, welche theoretisch und praftish im Schulfah ausgebildet seien, sein müßten. Das wolle er (Redner) au, ohne den Geist- lichen principiell ausschließen zu wollen. Die Mehrkosten von 15 Mil- lionen, welhe nach den Compromißvorschlägen die Kreis-Schulinspec- tionen durch Anstellung von Fahmännern verursachten, kämen nicht in Betracht. Abg. Dr. Enneccerus(nl.) : Er freue sich, daß das Princip der Shuldeputation auch von den Conservativen anerkannt werde. Die in dem Antrage der drei Parteien niedergelegten Ideen bedeuteten nichts weiter, als die Erhaltung bestehender fegensreiher Zustände. Er könne nit begreifen, daß Conservative und Centrum den ftädtishen Schul- deputationen in allem, was mit der Confefsion und der Lehrerwahl zu- sammenhänge, Befugnisse nicht einräumen wollten. Art. 24 der Nerfassung räume doh gerade den Gemeinden eine Betbeiligung an der Leitung der äußeren Angelegenheiten ein. Eine folhe Stellung- nahme schaffe doch ganz unsichere Nechtszustände. Die Grundsäße im Antrage der vereinigten Parteien würden auch das Hineintragen der confessionellen Gegensäßze in die Schulverwaltung verhüten. Be- züglih der Local- und Kreis-Schulinspectoren \tche er ganz auf dem Standpunkte des Abg. Rickert. Staats-Minister Graf Zedliß hob als besonderen Vorzug seines Entwurfs bezüglich der Organisation der Schulinspection hervor, daß die Kreis-Schulinspectoren von nun an von vielem Schreibwerk und Bureauwesen befreit würden und ihre Thätigkeit lediglih eine directoriale und auf perfönliche Einwirkung beschränkt sein werde. Gegen den Antrag der drei Parteien habe er auch das einzuwenden, daß der Gemeindevorsteher den Vorsiß im Schulvorstand cinnehmen solle; dazu ‘seien viele auf dem Lande wegen ihrer geringen Bildung nicht fähig. Geheimer Ober-Finanz-Rath Germar wandte sich gegen eine Behauptung der Presse, daß er den von den drei Parteien gestellten Antrag bezüglich der Kreis-Schulinspectoren als für die Staatsregierung unannehmbar erklärt habe. Er habe nur ge- beten, im Juteresse der Staatsfinanzen es bei den bestehenden Einrich- tungen, welche auch Kreis-Schulinspektoren im Nebenamt zuließen, zu belassen. Abg. Dr. Brüel (Centr.): Nach der Verfassung müßten ¡wei Organe, eines für die inneren, und das andere für die äußeren Angelegenheiten geschaffen werden. Er sei nicht dafür, den Stadten etwas auf dem Gebiete der äußeren Angelegenheiten zu nehmen. Durch Statut könne die Möglichkeit ofen gelassen werden, sle in ihren bisherigen Befugnissen zu s{hüßen. Auf dem Boden der Grundprincipien, welche der Entwurf enthalte und welche die Mehrheit der Commission anerkannt habe, sei er bereit, einer - Subcommission zuzustimmen. Abg. Seyffardt (nl.) bat dringend, der Einseßung einer Subcommission zuzustimmen. Es sei nit anders mögli, die schwierige Frage der Construction der Schulbehörden zu lösen. Abg. Wessel (freicons.): Aus langjähriger Praxis habe er den Kreis-Schulinspector im Hauptamt {haßen ge- lernt. Es habe ihm und seinen Freunden fern gelegen, den Geistlichen, insofern er nicht Local-Schulinspector sei, als Vertreter des Vorsitzenden zu eliminiren. Es würde, wenn ein Geistliher eine Mehrzahl von Schulen unter sih habe, zu einer Verschleppung der Geschäfte führen, wenn nur er allein den Vorsiß haben solle. Im Schulverbande neben dem Verbandsaus\{uß noch einen Schulvorstand hinzustellen, erscheine niht zweckmäßig. Nach der Vorlage habe der Schulverband, obgleich er die Last trage, keinen Vertreter im Schulvorstande. Die Gemeinde- und Gutsvorsteher, die nach_ der Vorlage zum Schulvor- stand gehörten, seien Vertreter der betreffenden Gemeinde- und Guts- bezirke, niht aber der Gemeinden. Die Wahl der Schulvorstands- Mitglieder durch die Gemeinden werde in confessionell gemischten Orten Unfrieden in die Gemeinden bringen. Abg. Dr. von Heydebrand (cons.): So sehr er den Wunsch nah einer Verständigung theile, jo habe er doch niht die Ueberzeugung gewinnen können, daß Aussicht auf eine Verständigung vorhanden sei. Insbefondere shwebten bezüglih der Zusammenseßung des Schulvorstandes er- bebliche Differenzen, für deren Lösung er keine Aus)icht sehe. Nach seiner Meinung würden die Gemeinden bei der Wahl des Schul- vorstandes den confessionellen Verhältnissen nit dieselbe Berücksichti- gung angedeihen lassen, wie die Hausväter. Abg. Dr. Virchow (dfr.) \uhte aus den Berliner Schulverhältnissen die Vorzüge der städtischen Schuldeputationen nachzuweisen. Der Geseßentwurf wolle den Städten die Schulverwaltung nehmen und neue Lasten auferlegen. Für die ländlichen Verhältnisse halte er die Wahl des Schulvorstandes durh die Hausväter für niht denkbar. Staats - Minister Graf Zedlitz bestritt, daß die Gemeinden nach dem Entwurf mit der Schul- verwaltung nichts mehr zu thun haben sollten. Das Gegentheil fei der Fall, sie würden künftig genau so wie bisher über Schulgründungen, Lehrerwahlen und überhaupt in der ganzen Schulverwaltung ein Wort mitzusprehen haben. Abg. Dr. ¿Friedberg (nl.): Durch die SDG Ne N pen seien der Gemeindeverwaltung und ihren Vertretern größere Befugnisse eingeräumt, als es der Antrag der drei Parteien auf dem Schulgebiet wünsche. Weshalb solle also der Gemeindevorstand niht den Vorsiß im Schulvorstand führen? Ju Baden, Sachsen und anderen Ländern sei der Gemeindevorsteher der geborene Vorsißende des Schulvorstandes. Gegen die Vor- nahme der Wahl des Schulvorstands durh die Hausväter, also auch durch solche, welche feine Steuern zahlten, habe er ernste Bedenken, das würde socialdemokratishe Schulvorstände zur Folge haben. Er müsse constatiren, daß auh heute die Conservativen eine Neigung zur Verständigung niht gezeigt hâtten. Abg. Dr. Enneccerus (nl.) stimmte dem Abg. Virchow darin bei, daß der Entwurf den Städten weitgehende Rechte nehme, das set der allgemeine Eindruck. Darauf wurde zur Abstimmung ge- schritten und der Antrag der freiconservativen, national- liberalen und freisinnigen Mitglieder, eine Sub- commission mit der Umarbeitung des dritten Ab’ \chnitts der Vorlage (Verwaltung der Volksschulangelegenheiten, Zchulbehêrden) nah bestimmten Grundsäßen zu betrauen, ab- gelehnt. Die nächste Sißung der Commission is auf Mittwoch Abend anberaumt.

Revisionsentscheidungen, Bescheide und Beschlüsse des Reichs-Versicherung8amts, Abtheilung für JFuvaliditäts- und Altersversicherung.

107) In einer Revisionsentscheidung vom 18. Januar 1892 bat das Reichs-Versicherungsamt im Hinblick auf § 139 Absatz 1 des Znvaliditäts- und Altersversicherungsgeseßes, wonach Zustellungen, welche den Lauf von Fristen bedingen, durch die Poft mittels ein- geschriebenen Briefes erfolgen können, den Grundsaß ausgesprochen, daß in dem durch das vorgenannte Gesetz und die auf Grund desselben erlassenen

Kaiserlihen Verordnungen vom 1. und 20. Dezember 1890 geregelten Ver- fahren jede Art der Zustellung, durch welche die Thatsache und das Datum des Empfanges des zuzustellenden Schriftstüks ersichtlich gemacht wird, für auéreiend zu erachten ist. Läßt sich nicht feststellen, wann ein mit der Berufung angefochtener Bescheid der Versicherungsanstalt dem Kläger behändigt worden ist, so kann die Berufung nicht als ver- spâtet zurückgewiesen werden.

108) In einer Altersrentensache hat das Reichs-Versicherungs- amt mittels Revisionëentscheidung vom 22. Januar 1892 einen wesent- lichen Mangel des Verfahrens § 80 Absatz 2 Ziffer 2 des Inva- liditäts- und Altersversicherungsgefeßes darin gefunden , daß das Schiedsgericht nicht in derjenigen Beseßung erkannt hatte, welche der § 74 Absatz 3 a. a. D. vorschreibt. Danach entscheidet das Schieds- gericht in der Beseßung von drei Mitgliedern; nah dem Protokoll über die mündliche Verhandlung vom 7. Juli 1891 aber haben sich fünf Mitglieder an der Urtheilsfindung betheiligt, sodaß sih nit ermessen läßt, ob die Entscheidung auf einem nah Stimmenmehrheit 74 Absayz 4 a. a. O.) gefaßten Beschlusse derjenigen drei Mit- glieder beruht, aus denen das Geriht nach Vorschrift des Gesetzes hätte zusammengeseßt sein sollen. 5

_ 109) Die Ebefrau eines landwirthschaftlihen Gutstagelöhners stand zu der Gutsherrschaft in einem derartigen Verhältniß, daß sie auf deren Erfordern zur Arbeit zu kommen und diese ihr auf An- suchen Arbeit zu geben verpflichtet war. Sie hat in den drei Kalender- jahren vor Inkrafttreten des Invaliditäts- und Altersversicherungë- geseßes nur noch an einigen wenigen Tagen gearbeitet, behauptet aber, gleihwohl einen Anspruch auf Altersrente zu haben, da das geschilderte Verhältniß die Erfordernisse des § 157 a. a. O. dem Wortlaut nach erfülle. Das Reichs - Versicherungsamt hat mittels Revisions- entsheidung vom 26. November 1891 den Anspruh zurückgewiesen und in den Gründen zunächst ausgeführt, daß nah der Entstehungs- geschichte des § 157 a. a. O. und nah dem sonstigen Inhalt des Invaliditäts- und Alterêversicherungsgesezes im allgemeinen nur die thatsächlihe Leistung von Arbeit zur Begründung der Versicherungepfliht für geeignet erachtet werden könne. Alsdann heißt es weiter: Allerdings giebt es feste Dienst- oder Arbeitsverhältnisse, in denen der dargelegte Grundsatz, wonach die Versicherungspfliht nur durh wirkli geleistete Arbeit bedingt wird, anscheinend nicht zur Anwendung gelangt. In diesen Mibsnci@den Fällen, zu denen namentlih der Gesindedienst gehört, muß aber der Arbeitnehmer in denjenigen Zeiten, während deren er nicht zu wirk- licher Arbeit herangezogen wird, sich stets zur Verfügung des Arbeit- gebers balten, sodaß er auch in den Arbeitspausen unfrei ist, und mit Rücksicht hierauf erhält er auch seinen Lohn nicht für die einzelne effective Arbeitsleistung, sondern für die ganze Zeit des bestehenden Verhältnisses. Hier gilt also das Bereithalten der Arbeitskraft zur aussch{ließlihen Verwendung für den bestimmten Arbeitgeber der wirklichen Beschäftigung gleich, und die Versicherungs- pflicht bleibt bestehen, soweit und lo lange das feste Dienstverhältniß aufrecht erhalten wird. Ein Verhältniß der vorstehenden Art hat indessen zwischen der Klägerin und ihrem Arbeitgeber nicht bestanden. Nach der thatsächlihen Feststellung des Swiedsgericb(s welche durch den Acteninhalt bestätigt wird, war die Klägerin "zwar verpflichtet, für die Gutsherrschaft Arbeiten zu verrichten, wenn letztere sie dazu aufforderte; geschah dies aber niht, fo war fie in der Ver- wertbung ihrer Arbeitskraft frei und konnte niht nur ihre Hauswirth- schaft besorgen, sondern auch jedwede andere Beschäftigung übernehmen. Demzufolge wurde ihr auch nur die einzelne Arbeit im Tagelohn be- zahlt, während sie an den threm Ehemann als hberrschaftlihem Kuh- hirten gewährten Naturalbezügen lediglih vermöge der ehelichen Ge- meinschaft theilnahm. Hiernach hat der Vorderrichter nicht geirrt, wenn er auf die während der leßten drei Jahre vor dem Inkraft- treten des Gesetzes nur ab und zu wirklich beschäftigt gewesene Klä- gerin den § 157 a. a. O. nicht angewendet hat.

110) Bei einer dem Rechnungsbureau obliegenden Renten- vertheilung waren zwei Arbeitsbescheinigungen eingereiht worden, nach deren Inhalt der Rentenempfänger in der Zeit vom 11. Februar 1886 bis 31. Dezember 1887 im Bezirk der Bersicherungsanstalt A und in der Zeit vom 1. Januar 1888 bis 29. Dezember 1890 im Bezirk der festsezenden Versicherungsanstalt B eine die Versicherungs- vfliht begründende Beschäftigung ausgeübt hat. Das MNechnungs- bureau zog bei der Vertheilung der Rente nur die in den Arbeits- nachweisen bescheinigte Zeit, mcht auch den dem Inkrafttreten des Invaliditäts- und Altersversicherungsgeseßes vorangegangenen * ge- sammten Zeitraum von fünfzehn Jahren bis zum 1. Januar 1876 zurück in Betracht und belastete demgemäß die Bersicherungs8anstalt A für die Zeit vom 11. Februar 1886 bis 31. Dezember 1887 unter Anrechnung von 98 Wochenbeiträgen und die Versicherungsanstalt B für die Zeit vom 1. Januar 1888 bis 29. Dezember 1890 unter An- rechnung von 157 Wochenbeiträgen mit den entsprehenden Rentenantheilen. Gegen diese Vertheilung erhob die Versicherungsanstalt A gemäß § 90 des Invaliditäts- und Altersversicherungsgeseßes mit der Behauptung Einspruch, daß die VBersicherungsanstalt B für die gesammte seit dem 1. Januar 1876 verflossene Zeit, mit Ausnahme des Zeitraums vom 11. Februar 1886 bis 31. Dezember 1887, belastet werden müsse, sofern ihr nicht der Nachweis gelinge, daß der MNRenten- empfänger während dieser Zeit im Bezirk einer anderen Ver- sicherungsanstalt gearbeitet habe. Wollte man nicht diesen leßteren Grundsaß anwenden, so würde die festseßende Versicherungsanstalt durch Ermittelung auch nur einer einzigen betheiligten Versicherungs- anstalt diese ungebührlih belasten oder ihr die Beweislast für eine weitere Betheiligung anderer Versicherungsanstalten aufbürden können. Unter dem 8. Oktober 1891 hat das MNeichs-Versicherungsamt den Einspruch verworfen, indem es grundsäßlih annahm, daß bei der Vertheilung von Renten gemäß § 160 a. a. D. die Belastung der einzelnen Versicherungsanstalten aus der vorgeseßlichen Zeit nur nah Verhältnß der in diese Zeit fallenden nachgewiesenen Beschäftigungen erfolgen fönne, und daß es dem Gesetz niht entspreche, von vornherein die ganzen fünfzehn vorgeseßlichen Jahre zu Lasten der festseßenden Versicherungsanstalt in Anrechnung zu bringen und lediglich ihr den Nachweis der Betheiligung ciner anderen Versicherungsanstalt aufzuerlegen. Im § 160 Absatz 2 des Inviliditäts- und R LS werde bestimmt, „jede“ Versicherungsanstalt, welcher ein Rentenantheil auferlegt werden folle, sei berehtigt, fich die Führung des Nachweises dafür vorzubehal- ten, daß ein nah Absatz 1 zu berücksichtigendes Arbeits- oder Dienst- verbältniß auch im Bereiche einer anderen Versicherungsanstalt bestanden habe. Der Zweck diefes Vorbehalts gehe nah den Motiven (Steno- raphische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags 7. Legis- aturperiode IV. Session 1888 89 4. Band Seite 101) unzweifel- haft dahin, allen an der Rente betheiligten Versicherungsanstalten die Möglichkeit zu geben, die Rente dadurh theilweise auf andere Versicherungsanstalten zu übertragen, daß der Nachweis versicherungs- pflihtiger Beschäftigungen in den Bezirken der leßteren erbracht werde; denn die Belastung der Versicherungsanstalten werde durch antheilige Heranziehung anderer Versicherungsanstalten gemindert. Hätte nun das Rechnungsbureau bei der Vertheilung der Renten stets die gesammten dem Inkrafttreten des Gesetzes voraufgehenden fünfzehn Iahre in Betracht zu ziehen ohne Nücksiht darauf, ob für die ganze Dauer derselben P VFRL Cn beigebracht sind oder nit, fo wäre jener Zweck durh § 160 Absatz 2 nur în sehr beschränktem Maße erfüllt. Denn alsdann würde auf jede der 783 Wochen des frag- lien fünfzehnjährigen Zeitraums derselbe Antheil entfallen, gleichviel ob während einer kürzeren oder während einer längeren Zeit nachweislich ein Arbeits- oder Dienstverhältniß bestanden habe. An dem Nachweise, daß für den Versicherten innerhalb der fraglichen fünfzehn Jahre auch in Bezirken anderer Versicherungsanstalten ein die Versicherungspflicht begründendes Verhältniß bestanden, habe alsdann zunächst nur die festsezende Versiherungsanstalt ein Interesse. Dieser sei aber bereits vor der Vertheilung der Rente die Möglichkeit gegeben, ih über etwaige Arbeitsleistungen des Versicherten in den Bezirken anderer Versicherungsanstalten zu informiren, sodaß es der Bestimmung im 8 160 Absay 2 a. a. D. nicht bedurft hätte. Die mitbetheiligte

Versicherungsanstalt indeffen, für welche vornehmlich die vorgedachte Bestimmung gegeben sei, würde durch weitere Nachweise nicht ih felbst, sondern nur die festseßende Versicherungsanstalt ent- lasten und nur in dem Falle eine Entlastung für ih herbeiführen, wenn ihr der Nachweis gelinge, daß innerhalb derjenigen Zeit, welche bei der erstmaligen Meibeilana für sie als belastend in Ansatz gebracht worden, eine Beschäftigung im Bezirke einer anderen Versicherungéanstalt vorgelegen habe, das heißt, daß sie nahweise, daß die sie belastende Arbeitsbesheinigung ge- falscht oder irrthümlih ausgestellt worden sei. Im übrigen würde die Auffassung der Versicherungsanstalt A sogar dazu führen, daß die festseßende Anstalt bei der Vertheilung für Zeiten belastet werden könnte, in denen der Rentenempfänger in einem versicherungspflichtigen Verhältniß überhaupt nicht gestanden habe, während es im Hinblick auf den flaren Wortlaut des § 160 a. a. O. ausges{blossen erscheine, Krankheitszeiten, Arbeitsunterbrehungen, Zeiten selbständiger Berufs- arbeiten irgend einer Versicherungsanstalt in Rechnung zu stellen. Wenn es in den Motiven zu §§ 148 ff. des Gesetzentwurfs (dem jeßigen § 160 des Gesetzes) heiße: „Nach §S 148 und 149 foll ferner wahrend der ersten Jahre nah dem Inkrafttreten des Geseßentwurfs bei der Vertheilung von Nenten der Nachweis früherer Beschäftigung den Nachweis der Beitragszahtung erseßen, sodaß insoweit die An- theile der einzelnen Versicherungsanstalten nah der Zeitdauer dieser früheren Beschäftigung bemessen werden“ (vergleihe Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags 7. Legislaturperiode IV. Session 1888/89 4. Band Seite 101), so unterliege es keinem Zweifel, daß die Belastung der Versicherungsanstalten nur eine Folge der in threm Bezirke ausgeübten Beschäftigung sein sollte, und daß, foweit eine solhe Beschäftigung niht dargethan sei, auch eine Be- lastung nicht in Frage kommen fönne.

111) Bei der Entscheidung über den gegen cine Nenten- vertheilung erhobenen Einspruch hat das Reichs - Versicherungsamt unter dem 14. Dezember 1891 beschlossen, daß eine Vertheilung der während der Uebergangszeit gewährten Renten gemäß § 160 des Inbvaliditäts- und Altersversicherungsgeseßes nur zwischen den einzelnen Versicherungsanstalten, niht auch zwischen Versicherungsanstalten und den bisher zugelassenen Kasseneinrihtungen oder zwischen verschiedenen Kasseneinrichtungen stattzufinden hat. In den Gründen beißt es u. A.: Die Vorschrift des § 160 a. a. O. kann nah ihrem Wort- laut und nah der Absicht des Geseßzgebers nur auf die Ver- sicherungsanstalten, niht auch auf die gemäß §8 5 ff. a. a. O. zugleih mit dem Inkrafttreten des Geseßes zugelassenen befonderen Kasseneinrihtungen Anwendung finden. Im § 160 sind lediglich die auf Grund des Gefeßes errichteten Versicherungsanstalten erwähnt, und ein Vertreter der verbündeten MNegierungen hat bei der Berathung des Gesetzes in der Commission die Erklärung abgegeben, daß in dem § 149 (jeßt § 160) absihtlich nur die Versicherungs- anstalten genannt seien; die darin enthaltenen Bestimmungen sollten sich deshalb nicht auf die Kassencinrichtungen erstrecken, weil für diese jonst bedenkliche Schwierigkeiten entstehen könnten (vergleihe Steno- graphische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags 7. Legis- laturpertode IV. Session 1888/89 5. Band Seite 986). Der Grund für diese Maßnahme ist offenbar in der Erwägung zu suchen, daß es als unbillig erachtet wurde, die Kasseneinrihtungen, welche nah ibren Statuten mit Leistungen für bereits ausgeschiedene Kassenmitglieder bisher nicht belastet waren, auch eine solche Belastung bei Bemessung ihrer Beiträge unmögli in Betracht ziehen konnten, durch Gesetz zu nöthigen, nachträglich derartige Leistungen zu übernehmen. Auch im S 6 Absfaß 1 des Invaliditäts- und Altersversiherungsgesetzes sind für Vertheilung der von den Kasseneinrihtungen festgeseßten Renten nur die Bestimmungen der §8 27, 89 und 94 a. a. O. als maßgebend angeführt, während der § 160 hier nit erwähnt ist und zwar, wie aus der Aeußerung des Abgeordneten Struckmann in der Neichstagsverhandlung vom 1. April 1889 (vergleiche die vorerwähnten Stenographischen Berichte über die Verhandlungen des Reichstags 2. Band Seite 1168) hervorgeht, deshalb nicht, weil man die Kassen- einrihtungen jener Erklärung des Negierungsvertreters entsprehend bei der Vertheilung der Renten auf Grund des § 160 absichtlich nicht heranziehen wollte. Jst demnach anzunehmen, daß die Ausnahme- bestimmung des § 160 des Invaliditäts- und Altersversiche- rungsgeseßes auf die mit dem 1. Januar 1891 eingerichteten Kasseneinrihtungen keine Anwendung zu finden 26 fo folgt hieraus weiter, daß Renten, welhe, wie die Alters- renten der beim Inkrafttreten des Gesetzes bereits 70 Jahre alten Personen, lediglich auf Grund eines vorgeseßlihen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses gewährt sind, überhaupt einer Vertheilung zwischen den Versicherungsanfstalten und den oben erwähnten Kasseneinrihtungen nicht unterliegen, gleichviel in welcher Beschäftigung sich die Ver- sicherten während der leßten fünfzehn Jahre vor dem Inkrafttreten des Gefeßes befunden haben, und ohne Nücksicht darauf, ob die Fest- seßung der Rente von einer Versicherungsanstalt oder von einer Kassen- einrihtung erfolgt ist. “Bei einem derartigen Verfahren wird der dar- gelegte Gejichtspuntt gewahrt, wonach die Kasseneinrihtungen nicht mit Leistungen für bereits ausgeschiedene Mitglieder der Kasse belastet werden follen:; denn die Renten dieser Personen werden eben von der Versicherungsanstalt, in deren Bereich sie übergetreten sind, fest- geseßt und die Kasseneinrihtungen davon niht betroffen. Dieser Grundfatß wird aber ebenso wie zu Gunsten der Kasseneinrichtungen auch zu Gunsten der Versicherungsanstalten gelten müssen. Wollte man etwa annehmen, daß zwar die Kafseneinrihtungen niht durch die von den Versicherungsanstalten festgeseßten Renten, umgekehrt aber die Versicherungsanstalten durh die Renten der Kasseneinrichtungen be- lastet werden können, so würde dies eine unbillige Benachtheiligung der leßteren zur Folge haben, deren Beiträge, wie die Entstehungsgeschichte des Geseßes beweist, nur mit Rücksicht auf eine der Zahl der Ver- ficherten entsprehende vorauss\ichtlihe Anzahl von Rentenbewilligungen bemessen worden sind. Diese Unbilligkeit würde namentlich dann hervortreten, wenn innerhalb des Bezirks einer Versicherungsanstalt eine Kasseneinrihtung mit erheblicher Mitgliederzabl vorhanden ist. Sofern in einem solchen Falle die Zahl der Mitglieder der Versicherungsanstalt eine verhältnißmäßig geringe wäre, fkönn- ten durch die einseitigen Belastungen während der Ueber- gangszeit di Verpflichtungen der Versicherungsanstalt eine Höhe erreichen, welche bei Bemessung der für die erste Beitrags- periode vom Gese festgeseßten Beiträge 96) nicht berücksichtigt ist. Dazu kommt, daß eine Vertheilung der während der Uebergangs- zeit festgeseßten Renten zwischen galt und Kassen- einrihtungen auf Grund der vorgeseßlihen Arbeits- und Dienst- verhältnisse hon um deswillen unausführbar sein würde, weil es an einer Bestimmung darüber fehlt, welher Beitragssaß in concurrirenden Fâllen für die nachgewiesenen Arbeitswochen zu Grunde gelegt werden soll. Die im § 160 für die Vertheilung festgeseßte Lohnklasse 1 gilt nur für das Belastungsverhältniß zwishen den einzelnen Ver- ficherungéanstalten und kann nicht ohne weiteres auf das Ver- hältniß zwischen Kasseneinrihtungen und Versicherungsanstalten angewandt werden. Im übrigen ist durh die Zulassung der Kassen- einrihtungen ein bestimmter Kreis von Versicherten der allgemeinen e ea tale entzogen worden, und zwar dergestalt, daß alle aus der Mitgliedschaft derselben entstehenden Rehte und Pflichten nicht der Versicherungsanstalt, fondern der Kasseneinrihtung gegenüber er- wachsen. Wenngleich nach § 6 des Invaliditäts- und Altersversicherungs- gesetzes die Betheiligung bei einer Kafseneinrichtung erst von dem În- krafttreten des Gesetzes ab der Versicherung in einer Versicherungs- anstalt gleihgeahtet wird, so hat hierdurch nicht auer en werden sollen, daß die Kasseneinrihtungen auch bereits für die Uebergangszeit die volle Haftung für ihre Mitglieder übernehmen. Dies wird um fo mehr der Fall sein, als für die Rechte der Kassenmitglieder während der Uebergangszeit niht die Vorschriften der §§ 156 ff. a. a. O,., fondern die s\tatutarishen Bestimmungen der Kafsseneinrihtun eutscheidend sind, "und als angenommen werden muß, da der Haushalt der Kasseneinrihtungen \o bemessen ist, daß sie den statutarischen Leistungen gegenüber den jeweiligen Mitgliedern gerecht werden können. Soweit daher die Statuten der Kasseneinrihtungen

cine Berücksichtigung der vorgeseßlichen Dienstverhältnifse vorschreiben,

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