1892 / 59 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Mar 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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rden sle au die hieraus sih ergebenden Lasten zu tragen haben, s L die für die Ausgleichung der Belastung zwischen den Versicherungsanstalten gegebene Vorschrift des § 160 auf Kassenein- rihtungen feine Anwendung findet und deshalb weder bei Rentenver- theilungen zwischen den verschiedenen Kasseneinrihtungen, noch bei solchen zwischen Kasseneinrihtungen und Versicherungsanstalten in Be- trat gezogen werden fann. Bei diesen Vertheilungen ift vielmehr, wenn Kafseneinrihtungen der bier in Rede stebenden Art in Betracht fommen, nur nah §8 89 und 94 des Invaliditäts- und Altersversiche- rungsgeseßes zu verfahren.

Bescheide und Beschlüsse des Reichs-Versicherung8amts.

(1080.) Der Führer einer Arbeitercolonne, welher von Bau- gewerbetreibenden die Ausführung gewisser Bauarbeiten in Accord übernimmt, die erforderlihen Arbeiter anstellt und die Accordsumme na Abzug eines festen Wochenbetrages, den er sich für feine besondere Mübewaltung vorbebält, gleihmäßig unter sih und die Arbeiter ver- theilt, auch selbst mitarbeitet, ist nah einem Bescheide des Reichs- Bersicherungsamts vom 14. Januar 1892 nicht als selbständiger Unter- nebmer anzusehen (zu vergleihen Recursentsheidung 671, „Amtliche Nachrichten des R.-V.-A." 1889 Seite 161).

(1081.) Auf die Anfrage einer Berufsgenofsenschaft über die Auslegung des & 25 Abianu 3 des Bau-Unfallversicherungsgeseßes hat das RNeichs-

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Versicherungsamt sih unter bem 23. Januar 1892 dahin ausgefprdchen. daß die Gemeindebehörden auch dann, wenn fie nur die von der We-

meinde selbst für ihre Regie-Bauarbeiten zu entrichtenden Prämien übersenden, zum Abzug der Portoauslagen berechtigt sind. Aus den Restimmungen“*im § 25 Absatz 3 und 4 des Bau-Unfallversicherungs- gesetzes geht hervor, daß die Kosten der Prämienerhebung abge- leben von den Kosten einer etwaigen zwangsweisen Beitreibung unmittelbar weder den Unternehmern noch den Gemeindehörden, fondern der Versicherungéanstalt als solcher zur Last fallen sollen. Wollte man alfo selbst annehmen, daß unter den im § 25 Abs. 3 a. a. O. erwähnten „dem GSomeindebezirk angehörenden“ Unternehmern nur Dritte zu verstehen wären, nicht aber die Gemeinde selbst, obwohl auch die Organe der Gemcinde, wele Regie-Bauarbeiten auéführen, dem Gemeindebezirk angehören, so würde es doch nur im Sinne des Gesetzes liegen, daß der Gemeinde auch bei der Uebersendung ihrer eigenen Prämien das Recht zum Abzug der Portoauslagen zugestanden wird. Wenn im 8 9% Absatz 4 a. a. O. vorgeschrieben ijt, daß die der Gemeinde-, behörde für die Prämienerhebung zu gewährende N für Bau- arbeiten, welche von der Gemeinde selbst für eigene Nehnung aus- aeführt werden, nicht zu zahlen sei, so hat diese Bestimmung ibren Grund darin, daß die Hebegebühr lediglich eine Vergütung für die mit der Prämieneinziehung verbundene Mühwaltung der Ge- meinde bildet, und daß durch die bloße Einsendung der auf die Ge- meinde felbst entfallenden Prämien dieser eine Mühwaltung, für die sie billigerweise eine Entschädigung beanspruchen könnte, nicht ver- ursaht wird. Der Gemeinde aber den Anspruch auf Abzug der Portoauêlagen für die Uebersendung ihrer Prämien zu versagen und e somit s{lechter zu stellen, als alle anderen Bauunternehmer, welchen aus der fristgemäßen Prämienzahlung Kosten niht entstehen oder wenigstens nicht zu entstehen brauchen, fehlt es an einem aus- reichenden Grunde.

(1082.) Aus Anlaß eincr Vermögensauseinandersezung, welche ¿wischen einer Baugewerks- und der Tiefbau-Berufsgenossenschaft ver- einbart werden war, hat das Reichs-Versicherungsamt unter dem 6. Februar 1892 sih dabin ausgesprochen, daß es in den Fällen des & 32 Absatz 4 des Unfallversiherungsgeseßzes und des § 9 Absay 3 des Bauunfallversicherungsgeseßes weder einer Genehmigung des Reiché- Bersicherungsamts zur Üeberweisung des Antheils am Reservefonds, noch einer Ergänzung des Reservefonds auf den früheren Kapital- bestand bedarf, da die Vorschrift des § 18 Absatz 3 des Unfallversiche- rungsgeseßes sich nur auf den Fall bezieht, daß der Reservefonds zur Deckung von Bedürfnissen der Berufsgenossenschaften angegriffen werden foll, welhe nah den geseßlichen Bestimmungen im Wege des Umlageverfahrens aufzubringen sein würden.

(1083 ) Aus Anlaß eines Spezialfalles hat das Reichs-Versiche- rungéamt durch Bescheid vom 8. Januar 1892 ausgesprochen, daß aus § 26 des Bauunfallversiherungsgeseßes eine Zuständigkeit der unteren Verwaltungsbehörden zur Entscheidung von Beschwerden gegen die Berehnung der Prämien der Unternehmer, welche bei den Ver- sicherungsanstalten der Baugewerks-Berufsgenossenschaften für ihre Person versichert sind (selbstversicherte Kleinmeister) § 2 Abjsaßz 2, & 16 Absatz 3 a. a. O. —, nicht bergeleitet werden könne.

Handel und Gewerbe,

Fondsbörje, Geld- und Kapitalsmarkt.

Berlin, 7. März. Die Fondsbörse hat in den leßten Wochen auf allen Gebieten eine ziemlich feste Haltung gezeigt, wenn sich auch zeitweise größere Schwankungen in einzelnen Effectengattungen zeigten. Das wesentlichste Kennzeichen der Lage aber bleibt die ungewöhnliche Geschäftsstille, die um so unbchagliher wirkt, als fortdauernd der Geldüberfluß den Zinsfuß am offnen Markt auf einem sehr nie- drigen Niveau festhält. Es ist schon wiederholt hier auf die Ursachen diejer Erscheinung hingewiesen worden, die auch gegenwärtig noch zu einem wesentlichen Theil in der Theil- nahmelosigkeit des Privatkapitals zu suchen sind. Der sehr erfreuliche Erfolg der Begebung von zusammen 340 Millionen Mark dreiprocentiger Reihs- und Preußischer Staats-Anleihe hat erkennen lassen, daß es sh bei dem Reichthum an flot- tirendem Geld nicht nur um große Beträge handelt, die bei dem Darniederliegen von Handel und Jndustrie keine Ver- wendung finden, sondern daß an ihm neben neuen Ersparnissen erkennbar auch solhe Geldmassen theilhaben, die aus der Realisirung zweifelhafter oder solher aus- ländisher Zinspapiere herrühren, deren Verzinsung gänzlich oder zum theil eingestellt ist. Jedenfalls ist es sehr auffallend, daß, nahdem die neuen dreiprocentigen Anleihe- stücke beim ersten Einzahlungstermin bis auf einen verhältnß- mäßig geringfügigen Betrag E An wurden, die Geld- flüjsigkeit in Deutschland eine Abnahme nicht erkennen läßt und, während in London der Discont im offenen Markte fortgeseßt erheblich höher als in Deutsch- land steht, der Privatdiscont hier immer noch weichende Tendenz zeigt und zulegt bis auf 11/2 Proc. herab- gelebt wurde. Selbst in den Tagen der Subscription und Finzahlung auf die neuen Anleihen hat der Discont im offenen Markt sich beständig unter 2 Proc. gehalten, obwohl gleich- zeitig die Anforderungen der Ultimoregulirung zu lösen waren.

Die in den leßten Wochen bekannt gewordenen Abschlüsse der großen Bankinstitute haben nur ganz vorübergehend dem Börsengeschäft einige Anregung geboten. Der Anerkennung gegenüber, daß es den hervorragenden deutshen Kredit- banken, an ihrer Spiße der Deutschen Bank und der Disconto-Gesellschaft in Berlin, auch in dem ungünstigen Geschäftsjahre 1891 gelungen ist, eine gute Verzinsung zu er- wirthschaften, griff shnell die Erwägung Plaß, daß vorläufig für das neue Zahr keine Aussichten einer günstigen Geschäfts- entwickelung vorliegen, während gleichzeitig die Jahres-

wie groß die Gefahren sind, denen die Thâtigkeit großer Bankinstitute auch bei den besten Absichten der Verwaltung ausgeseßt ist. Die Reichsbank mit ihren eigen- artigen geseglih festgestellten Verhältnissen und Aufgaben als Regulirerin des gesammten Geldverkehrs und Schüzerin der Währung hat, wie die bekannt gewordenen Angaben über die wirthschaftlihen Ergebnisse des Znstituts erkennen lassen, au im vergangenen Jahre mit reichem Erfolge gewirkt und ein wesentlihes Verdienst erworben, daß die kritischen Er- scheinungen auf wirthschaftlihem Gebiet in allmählicher Ent- wicelung überwunden werden. L: ; In den leßten Tagen haben sich auf dem Montanactien- markte größere Bewegungen vollzogen, die dur den drohenden allgemeinen Ausstand der englischen und schottischen Bergleute und durch die aus diesem Grunde eingetretenen großen Preis- steigerungen für Kohlen in England veranlaßt wurden. Jn der That würde eine Rückwirkung auf den deutschen Kohlen- markt nicht ausbleiben, wenn die Arbeitseinstellung auf den englischen Kohlengruben, die am 12. d. M. ihren Anfang nehmen soll, auch nur 14 Tage dauern würde; vorläufig scheint aber eine Einigung zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die das ÎJnteresse der gesammten englishen Jndustrie erfordert, noch nicht ausgeschlossen. Eine gesunde Wiederbelebung auf diesem Börsengebiete kann aber nur auf Grund einer günstigeren Entwickelung der heimischen Jndustrie eintreten, die man mit dem Eintritt des Frühjahrs wohl niht mit Unrecht erwartet. Jn welhem Umfange die Preise der Bergwerks-Papiere, die im Februar erheblih zurückgegangen waren, in dem erwähnten Zusammenhange sich gebessert haben, zeigen folgende Angaben: 30. Jan. 15. Febr. 29. Febr. 5. März

Gelsenkirhener Bergwerk 137,40 13650 136,00 139,29 Harpener ai 142290 13800 13540 138,25 Hibernia i 128,10 127,40 12550 128,10 Dortmunder Union : i S

S 58,60 56,50 51,25 52,60 Laurahütte Act... . 108,80 103,80 100,25 101,00

Im übrigen hat das Börsengeshäft nur wenige be- merkenswerthe Erscheinungen ergeben. Der Mangel an Jnter- esse für Eisenbahnactien dauert unverändert fort; in in- ländischen Eisenbahnactien is fast völliger Geschäftsstillstand eingetreten und von den ausländischen Papieren dieser Art ge- winnen nur einzelne zeitweise das Jnteresse der Speculation, während das Comptantgeshäft auch hier überall unbedeutend ist. Von den schweizerishen Bahnen hat sih die speculative Thätigkeit seit längerer Zeit fast ganz zurüdckgezogen. Jn italienischen Eisenbahnen entwidckelte sich in den leßten Tagen regerer Verkehr, da der hiefige Plaß für zumeist auswärtige Verkäufe zu stark rückgängigen Preisen Abnehmer war; es dürfte hier dieselbe speculative Absicht zu erkennen sein, die auch fortdauernd den Werthstand der italienishen Rente herab- drückt. Der Markt für Anlagepapiere zeigt die Festig- feit, die als Folge des flüssigen Geldstandes natür- lih ist; aber der Geschäftsumfang läßt au hier fast beständig zu wünschen übrig. Eine erfreuliche Ausnahme machten, von den allerlezten Tagen abgesehen, in leßter Zeit die Reichs- und Preußischen consol. Anleihen, von denen wiederum die neuen dreiprocentigen Anleihen in be- sonders großen Beträgen gehandelt wurden und dabei eine wesentliche Preisbesserung erfuhren und den Curs der älteren Anleihen mit gleicher Verzinsung erreichten. Von den ausländischen Anlagepapieren haben namentlich russishe Staatsfonds in leßter Zeit besonders feste Tendenz gezeigt, wie gleich- zeitig mit der russishen Valuta auch die übrigen russischen Papiere Preisbesserungen erfuhren. Die Staatsfonds der fleineren europäishen Staaten wie spanische, portugiesische, serbishe und griechishe Papiere sind im allgemeinen durch leine, aber fortdauernde Abgaben des Privatkapitals gedrückt. Folgende wenigen Angaben mögen die Preisbewegung auf diesen Gebieten kennzeihnen : man notirte in Berlin: E

30. Jan. 15. Febr. 29. Febr. 5. März 4 proc. Reichs-Anleihe . 106,75 106,80 106,60 106,60 31/5 proc. Preuß. Consols 99,10 99,00 99,00 99.10 3 proc. Preuß. Consols. 8460 8,10 40 E60 4 proc. Oesterr. Goldrente 96,60 95,75 95,50 95,00 4 proc. Ungar. Goldrente 93,40 92,70 92,60 92,50

5 proc. Serbische Rente. 83,70 81,25 79,20 80,00 Oesterr.-Ung. Staatsb. . 129,50 12450 123,5 124,20 DULBodeah 236,50 23800 236,00 237,25 Gotthardbahn ... 14225 140,10 139,50 137,60 Jtal. Mittelmeerbahn. . 94,50 9360 92,4 90,90 Warschau-Wien . . 213,75 21650 217,00 217,40 Oesterr.Creditactien . . . 171,80 168,10 170,90 170,30 Disconto-Comm.-Anth. . 186,10 18325 183,80 184,75

16000 161,80 153,10#

Act.derDeutshenBank . 157,60

* Nach Zahlung der Dividende. /

Die Entwickelung des Geldmarkts war in den leßten Wochen eine, auch in den internationalen Beziehungen normale. Bemerkenswerth ist an erster Stelle, daß die reiche Ernte Nord-Amerikas die Union nicht vor einer nicht unerheblichen Goldausfuhr bewahren konnte, die in den leßten Wochen fich vollzogen und bis in die jüngsten Tage E hat und wohl noch nicht beendet ist; aber im Vordergrunde des Jnteresses steht natürlich die Jnangriffnahme der Valuta- regulirung in Oesterreih-Ungarn. Die vorbereitenden Schritte üben wohl {hon gegenwärtig einen Einfluß auf das Preis- verhältniß der bestehenden Währung zu Gold aus, der sih schnell steigern wird, jemehr die Ankäufe von Goldwechseln für die Zwecke der neuen Währung verstärkt werden. Die Beschaffung der nöthigen Goldmassen wird nah der S der Fach- leute nicht der schwierigste Theil des großen Unter- nehmens sein; in der That haben die großen europäischen Goldreservoirs, dic Bank von Frankreih, die Reichs- bank und die Bank von England ihre Goldbestände in all- mählihem Wachsthum seit Jahr und Tag, allerdings unter natürlichen Schwankungen vergrößert, und zwar beträgt der Zuwachs seit Ende 1890 bei dem französishen Institut 2153 Millionen Mark, bei der Reichsbank 170 Millionen und bei der englischen Bank 30 Millionen, zusammen 415,3 Millionen Mark. Die Heranziehung von 500 bis 600 Millionen Gulden Gold, auf die sich der Bedarf sicher wird reduciren lassen, wird zwar gewiß nicht ohne große einshneidende Bewegungen, aber hoffentlih ohne ernste Ershütterungen des internatio- nalen Geldmarkts verlaufen. Aber nach dieser Goldbeschaffung tritt die Erhaltung des Goldbestandes als entscheidende Frage hervor, und hier kann nur die wirthschaftlihe Arbeit der Be- völkerung des österreichish-ungarischen Staatswesens und die geschickte n eines centralen Bank-Jnstituts eine glück- liche Lösung herbeiführen.

ergebnisse der Bank für Handel und Jndustrie zeigten,

äglihe Wagengestellung für Kohlen und Kokz BEE Af R SEE und in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am 7. d. M. gestellt 9218, niht relhtzeitig gestellt keine Wagen. P

Zwangs-Versteigerungen. e

Beim Königlichen Amtsgeriht T Berlin standen am 7. März 1892 die nachverzeihneten Grundstücke zur Versteigerung - Holzmarktstraße 69/70, dem Zimmermeister Heinr. Helms bier gebörig: Nußungswerth 4960 4; Mindestgebot 600 4; für das Meistgebot von 365 000 Æ wurde der Kaufmann Fedor Berg, Königgräßerstraße 9, Ersteher. Stephanstraße 60, dem Tischler- meister Heinr. Engelhard hier gebörig; Nußzungewerth 7500 4: Mindestgebot 148 000 : für das Meistgebot von 242 000 - wurde der Fabrikant Heinrich Laas zu Berlin Ersteher.

Berlin, 5. März. (Wochenberiht für Stärke Stärkefabrifate und Hülsenfrüchte von Mar Sabersky.} Ia. Kartoffelmebl 323—335 Æ, Ia. Kartoffelstärke 325—332 4, Ila. Kartoffelstärke und -Mehl 31—31# #, feuchte Kartoffel stärke loco und Parität Berlin 18,50 4, Fabriken bei Frankfurt a. O. zahlen frei Fabrik 18,00 #, J Syrup 38—38L 4, Capillair - Syrup 39—39# #, Capillair - Erport 40—405 4, Kartoffelzucker gelber 38—38} Æ, do. Capillair 395—40 4, Rum-Couleur 50—51 #, Bier-Couleur 49—50 #, Dertrin, gelb und weiß, Ia. 42—44 Æ, do. fecunda 39—40 A, MYeizenstärke (kleinst.) 37—38 #, Weizenstärke (großit.) 45—46 4, Hallesche und Sthlesishe 45—46 Æ, Reisstärke (Strahlen) 47 bis 48 M, do. (Stüden) 43—44 Æ, Mais-Stärke 37—38 #, Shabe- stärke 32—33 Æ, Victoria-Erbsen 22—26 #, Kocherbsen 21—25 4, grüne Erbsen 22—26 M, Futtererbsen 16¿—172 A, Leinsaat 22—24 M, Unsen, große 40—54 Æ, do. mittel 26—40 A, do, fleine 16—26 Æ, Gelber Senf 18—30 #4, Kümmel 36—40 4, Mais loco 135—14 #, Buchweizen 173—184 #4, Pferdebohnen 165 bis 18 1, inländische weiße Bohnen 19—20 #, weiße Flachbohnen 23—2%6 M, ungarische Bohnen 175—18} Æ, galizishe und russische Bohnen 16—17 K, Wien 13;—15 #, Hanfkörner 223—235 , Leinfuchen 17—175 Æ, Weizenschale 11,30—11,60 A, Roggenkleie 11,50 bis 121 c, Rapsfkuchen 14—14; Æ, Mohn, blauer 50—60 #, do. weißer 66—86 M, Hirse, weiße 21—24 Æ Alles per 100 kg ab Bahn bei Partien von mindestens 10 000 kg. _ Z

Der Aufsihtsrath der Preußishen Hypotheken-Ver- siherungs-Actien-Gesellshaft beschloß nah Prüfung des Rechnungsabschlus}ses, der Generalversammlung die Vertheilung einer sechéprocentigen Dividende für das Jahr 1891 vorzuschlagen. i

In der gestrigen ordentlihen Generalversammlung der Dis- conto-Gesellshaft waren 613 Stimmen vertreten. Die Bilanz nebst Gewinn- und Verlust-Rechnung wurde genehmigt und der Ver- waltung Entlastung ertheilt. Die aus dem Aufsichtsrathe - ausschei- denden Mitglieder Herren R. von Hardt, G. Hansemann, M. Bd- ninger und Stadtrath Bail wurden einstimmig wiedergewählt. Es wurde mitgetheilt, daß die Dividende vom 8. März ab zur Auszah- lung gelangt. s i L

In der Generalversammlung der Berlin-Wilmersdorfer Terrain-Gesellshaft wurde der vorgelegte Abs{luß pro 1891 genehmigt, Entlastung für Vorstand und Ausfichtsrath erklärt und die Vertheilung einer Dividende von 160%/ = 160 aus jede Actie beschlossen. Zum Geschäftsbericht bemerkte Director Cichmann, daß seit dem 1. Januar d. I. eine größere Anzahl von Baustellen ver- fauft scien mit zusammen ca. 1364 Qu.-Rth. und einem Erlöse von etwa 914 000 A Die dur das Loos bestimmten ausscheidenden Aufsichtsrathsmitglieder Stadtrath Kaempf und Director Dr. Rießer wurden wiedergewählt. i E ; L

Die Generalversammlung der Provinzial-Actienban? des Großherzogthums Posen vom 5. d. M. genehmigte die vom Aufsichtsrath vorges{lagene Dividende von 51/5 9% für das Jahr 1891. Die ausscheidenden Aufsichtsrathsmitglieder wurden wieder- gewählt. : : |

Der Abschluß der Radeberger Exportbierbrauereîi vom 30. September 1891 ergiebt für die Abtheilung Radeberg einen Betriebsübershuß von 1456 , während das Pichelsdorfer Etablissement mit einem Betriebsverlust von 63 400 ( abschließt. Die Abschrei- bungen betragen für beide Etablissements zusammen 137 735 Æ: e erhöbt si hierdurch der Verlustsaldo von 286 300 4. auf 580 626 4 Der Absatz in Nadeberg erhöhte sih im abgelaufenen Geschäftsjahr um 4709 hl während Pichelsdorf einen Ausfall von 430 h1 aufweist.

Danzig, s. Marz. (W. T. B) Die Einiähmei dck Marienburg-Mlawkaer Eisenbahn betrugen im Monat Februar 1892 nah vrovisorisher Feststellung 104 000 #4 gegen 178 200 M nah provisorischer Feststellung im Februar 1891, mithin weniger 74 200 M S : -

Frankfurt a. M., 7. März. (W. T. B) Zwischen der Bankfirma St. Goar und ihren Gläubigern ist ein Arrangement zu stande gekommen; die Gläubiger erhalten 50%/6 ihrer Forderungen.

Leipzig, 7. März. (W. T. B.) Kammzug-Termtn- handel. La Plata. Grundmuster B. ver März 3,39 #, per April 3,35 #4, per Mai 3,377 #, per Juni 3,40 #4, per Juli 3,424 4, per August 3,45 #4, per September 3,45 #4, per Ofto- ber 3,475 4, per November 3,477 Æ, per Dezember 3,475 A, per Sanuar 3,474 Æ, per Februar 3,47} Umsay 20 000 kg. _

Bremen, 7. März. (W. T. B.) In der heutigen Sißung des Aufsichtsraths des Norddeutschen Lloyd erklärte der bis- herige Vorsitzende Fr. Reck wegen vorgerückten Alters und dauernder Kränklichkeit seinen Rücktritt und zugleich sein Ausscheiden aus dem Aufsichtsrath, welhem er 22 Jahre hindurch angehört hat. Der Vorsitz geht auf den bisherigen stellvertretenden Borsißenden Georg Plate über. ; i 4 ;

Wien, 7. März. (W. T. B.) Die Bilanz des Wiener Bankvereins weist pro 1891 ein Reinerträgniß von 2329 781 Fl. aus gegen 2479126 Fl. im Jahre 1890. Der Verwaltungsratb beantragt die Vertheilung einer Dividende von 7 Fl. und den Üeber- trag von 376 801 Fl. auf neue Nechnung. L ,

8. März. (W. T. B.) Ausweis der Südbahn în der Woche vom 26. Februar bis 3. März 741 488 Fl., Mehreinnahme 10240 Fl. S / e

Glasgow, 7. März. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen betrugen in der vorigen Woche 3664 Tons gegen 2835 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres. 2E i

Bradford, 7. März. (W. T. B.) Wolle fest, ruhig; Garne gedrückt und billiger verkäuflih; Stoffe geschäftslos.

New-York, 7. März. (W. T. B.) Nach recht fester Er- öffnung der Börse war das Geschäft bis zum Schluß durchweg un- regelmäßig. Der Umsaß der Actien betrug 448 000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 3 600 000 Unzen geschätt. Die Silber- verfäufe betrugen 90000 Unzen. Die Silberankäufe für den Staats\chaß betrugen 499 000 Unzen zu 90,75 à 91,09.

950 000 Dollars Gold werden morgen nah Europa ver- chit werden.

Visible Supply an Weizen 41 555 000 Bushels, do. an Mais 11 051 000 Bushels.

Land- und Forstwirthschaft.

Saatenstand in Ungarn.

Der vom ungarischen Ackerbau-Ministerium- ausgegebene Saaten- standsberiht constatirt, daß die allgemein wieder eingetretene Winterê- zeit die bereits begonnene Ackerung und an vielen Orten auch den Anbau unterbrochen habe. Die Saaten, besonders von Raps, [elen allgemein {chwach und litten unter der veränderlihhen Witterung; stellenweise herrsche Futtermangel. In mehreren nördlihen Gomitatet Ungarns werde über bedeutenden Mangel an Kartoffeln geklagt.

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M 59.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

26. Sißung vom Montag, 7. März.

Der Sitzung wohnen der Justiz - Minister Dr. von Schelling, der Finanz - Minister Dr. Miquel und der Minister i der geistlihen 2c. Angelegenheiten Graf von 2edliß Del. S : : Das Haus erledigt ohne Debatte in dritter Berathung die Geseßentwürfe, betreffend die Führung der Aufsicht bei dem Agen T und dem Landgericht T in Berlin, sowie der Handhabung der Disciplinar- gewalt bei dem ersteren Gericht; betreffend Abände- rung des Geseßes vom 29. Juni 188 über die Heranziehung von Militärpersonen zu Abgaben für Gemeindezwecke; sowie betreffend den Anschluß der Kirhengemeinde Helgoland an die evangelish- [utherishe irche der Provinz Schleswig-Holstein. Es folgt die Fortsezung der zweiten Berathung des Staatshaushalts-Etats und zwar des Etats des Ministeriums der geistlihen 2x. Angelegenheiten. Beim ersten Titel der Ausgaben: Gehalt des Ministers erhält zunächst : Abg. Neubauer (Pole) das Wort, der sich darüber be- sdwert, daß der Erlaß des Ministers, welcher den Privatunterricht des Pelnischen in den Schulen gestatte, nicht auch für Westpreußen celte. Die Lehrer und die Eltern hätten an den Minister Bittgesuche ceridtet, den Erlaß auf Westpreußen auszudehnen, aber ohne Erfolg. (s sci aber nothwendig, daß wenigstens in der Unterstufe den Kindern der Religionsunterriht in der Muttersprache ertheilt werde. Das rente aber dadurch ershwert, daß man in die polnischen Landestbeile ehrer aus den westlichen Provinzen verseße, welche der polnischen Zprache garniht mächtig seien. Ferner klagt Redner darüber , daß in vorwiegend fatholiswen Kreisen der Kreis-Schulinspector zur evangelischen Kirche gehöre. Abg. Ridckert (dfr.): Kürzlich sei durch mehrere Blätter eine rergleihende Zusammenstellung der Lasten gegangen, die von den en europäischen Staaten für Schulzwecke aufgebracht würden, von einem Mitglied der englischen Botschaft in Rom verfaßt sei. anach fämen auf den Kopf der Bevölkerung für Schulzwecke in Frankrei 3,16, in England 3,08, in Deutschland 2,20, in Oester- cih 1,64, in Rußland 1,08, in Italien 0,88, in Spanien 0,64 Die Zablen seien in fo fern nit vergleichsfähig, als z. B. bei uns die Lasten für das Elementarschulwesen baupt]äachlich der Gemeinde aufgebürdet seien und der Staat nur fubsidiâr eintrete. Außerdem aber sci die Zahl auch in der That zu niedrig gegriffen; denn Preußen gebe allein für Unterrihtszwecke 101 Millionen aus, das fei also allein {hon mehr als 2 Æ auf den Kopf der Bevöl- ferung. Dazu komme noch das übrige Deutshland. Jn Preußen seien von Staatswegen aufgewendet für Unterrichtszwecke im Fahre 1868 18 Millionen, 1870 185, 1873 31, 1878/79 44F, 1892,93 1014 Mil- lionen. Während 1870 für Elementarschulwesen vom Staate 4 Millionen gegeben worden seien, gebe er jeßt 61,1 Millionen dafür aus. Es erde aber für diefe Zwecke der Finanz-Minister noch mehr Geld

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ÿ IVET loder machen müssen, und er freue fi, daß von den Mehrerträgnissen der Einkommensteuer 94 Millionen für Schulzwecke vorweggenommen seien. Er fürchte freilih, daß die Herren drüben diefen wichtigsten Paragraphen des Unterrichtsgeseßzes \treihen würden. Nach seiner Meinung sei aber alles Geld, das man für die Elementarschulen ?, vergeudet, wenn der Unterricht nit so eingerichtet werde, 1e Kinder zu tüchtigen Menschen und Staatsbürgern erzogen : bloßes Auswendiglernen von Gesangbuchliedern und Bibel- rein confessioneller Unterricht erscheine zu diesem Zweck völlig net, ganz in Uebereinstimmung mit Cabinetsordreës Friedri elm’s III. und anderer preußischer Könige. Die Schule könne nur dann Gutes leisten, wenn die Lebrer im vollen Genuß der nen verfassungsgemäß zustehenden Rechte und Freiheiten blieben ; werde aber, fürhte er, in Zukunft niht der Fall sein, von der Regierung mit dem Volfksschulgeseß eingeshlagene g weiter verfolgt werden solle. Hierüber möchte er nun X*ragen an den Minister rihten. Schon im vorigen Jahre cine Verfügung der Danziger Regierung bier zur Sprache georact, wona den A E untersagt werde, Privatbeleidigungsklagen seibst anzustellen, sondern die Specialfälle dur Vermittlung der Kreis-Schulinspectoren der Danziger Regierung mitzutheilen, die dann 1 Jedem einzelnen Falle prüfen werde, ob sie selbst im Klagewege hen könne; wenn Ie das aber ablehne, dürften die Lebrer es Þ nit tbun, wenn ihnen nicht specielle Erlaubniß dazu gegeben de. Das sei ein verfassungéwidriger und ungeseßlicher Eingriff e Rechte der Lehrer, indem man fie in ibren Privatsachen unter Vormundschaft stelle. Er habe gehofft, daß auf seine Mittheilungen im vorigen Jahre der damalige Cultus-Minister diese Sache abstellen werde: aber jeßt lese er wieder in der Danziger Zeitung eine wohl cingeschränkte, aber {ließli denselben Zweck verfolgende Versügung der Danziger Regierung. Er frage also erstens Minister, ob ihm diese Sache bekannt sci und was darin verfügt habe. Ferner habe die Regierung in Bla 8 die Lehrer in einer kürzlichen Verfügung gewarnt, für öffentliche Platter zu schreiben. Die Regierung sehe das als eine nebensächliche Le]Waftigung an, zu der sie ihre besondere Genchmigung geben müfse. Mi ciner Cabinetsordre vom 13. Januar 1839 und in einem unterialerlaß vom 31. Oftober 1841 seien den Lehrern nur jolde nebenamtlichen Beschäftigungen untersagt, welche der Lehr- Satigteit zuwiderliefen oder mit der Lehrerstellung unvereinbar feien. Veides lasse sih auf die Mitarbeit an Zeitungen nicht anwenden, daß der vorerwähnte Regierungserlaß damit in Widerspruch stehe. Zeine zweite Frage laute: Ist der Minister mit dieser Anordnung ewerstanden? Drittens habe die Regierung in Frankfurt a. O. die “drer gelegentlih des Bekanntwerdens der Schulgesetßvorlage ermahnt, waige Besprechungen über diese Vorlage angesichté der durch diefen Gegen- „and entstandenen großen Beunruhigung streng sachlich, ruhig und im Geist r gebotenen Disciplin abzuhalten. Im Februar fei durch die tungen die Nachricht gegangen, daß die Posener Regierung den Vvolkésullebrern die Ordre babe zugehen lassen, daß sie sih weder n der Discussion noch an der Abstimmung über Resolutionen, welhe das Voiksschulge]seß beträfen, betheiligen sollten. Eine con- ltpülive Zeitung habe diese Mittheilung auf das fkategorischste aiderrufen. Jetzt heiße es, daß durch den Kreis-Schulinspektor am der abend, den 13. Februar, in einer amtlichen Gonferenz ausdrüdcklih fai E zu erkennen gegeben fei, daß die Lehrer sih nicht an Ver- möch ungen und Abstimmungen gegen das Volksschulgeset betheiligen „ten. Sollte diese Mittheilung rihtig sein und die Regierung in diee atbeißen, so würde das wiederum ein geseßwidriger Eingriff mtd staatsbürgerlichen Rechte der Lehrer feien. Das würde unsere ¿use Unterrihtöverwaltung im Inlande und Auslande schädigen. Der dein 5 ei ein ebenso freier Mann, wie der Minister; er traue aber Gingri Tee, nicht zu, daß er einen derartigen verfassungswidrigen N l Die Rechte, der Lehrer billige. Eine nicht minder wichtige s, s let die Frage der Lesebücher. Es gebe jeßt durch die Zeitungen

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Zweite Beilage

Berlin, Dienstag, den §. März

Lesebuch herausgeben und so jeder folgende Minister. intereffire ibn die. Frage des Lefebuhs für Mädchenschulen der Herren Ernst und Tews. Dieses Lesebuch sei herausgegeben worden auf Ver- or 4 p ° El! anlafsung der Gesellschaft zur Verbreitung der Volksbildung und der Commission für den Haushaltsunterriht des deuts{hen Vereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit. Das Lesebuch berücksichtige beson- ders den Hausébaltsunterricht und bringe Dinge, die jedes Mädchen wihjen müsse. Dieses Lesebuch habe in der politischen und Fachprefse die günstigste Beurtheilung erfahren. Das Königlich sächsische Ünter- rihts-Ministerium babe gegen seine Zulassung in den Schulen nichts einzuwenden. Der Ober-Schulrath für Elsaß-Lothringen habe seine Genehmigung niht versagt, dagegen habe der preußishe Unterrichts- Minister auf wiederholte Eingaben nur ein Nein gehabt. Dies wundere ibn um so mehr, als schon im Jahre 1871 die Haushaltungs- commission des deutschen Vereins für Armenpflege an den Minister eine dringlide Eingabe wegen Einführung eines solchen Lesebuches gerichtet babe, neuerdings der Landesdirector der Provinz Sachsen, Graf Winzingerode, das Buch der Herren Ernst und Tews empfohlen und die Commission des vaterländischen Frauenvereins es für das Beste erklärt habe, was für Mädchenschulen an Lesebüchern geboten werden könne. Was habe denn den Minister gebindert, dieses Buch zuzulassen? Es handele si hier niht um eine Parteifrage. Einiges Aufsehen bâtten in der neuesten Zeit die Aende- rungen deutscher Volkslieder gemaht. Was man in Bezug auf die Simultanschulen künftighin zu erwarten habe, gehe aus folgenden Fâllen hervor. In Neuteih sei 1879 auf Anordnung der König- lichen Regierung in Danzig die einklassige fatholishe Pfarrshule mi der vierklassigen GemeindefGule zu einer fünfflafsigen Simultanschule vereinigt worden. Der katholische Kirchenvorstand habe dagegen er- folglos remonstrirt. Nachdem in Folge der Schülerzahl 1882 der erste Jahrgang und später auch der zweite und dritte in con- fessionelle Parallelflajsen verwandelt worden seien, halte jeßt die Regierung in Folge einer Petition des fatholishen Kirchen- vorstandes die Zeit für gekommen, die ganze Schule confessionell zu machen. Man sehe an diesem Pal was der Paragraph in dem neuen Schulgeseß bedeute, wona es bei den bestehenden Si- multanschulen sein Bewenden haben solle. Noch screiender sei der Hörder Fall. Im Jahre 1877 seien die katholische, die evangelische und die jüdishe Schulfocietät auf Veranlassung der Regierung zu Arnsberg gefragt worden, ob sie darein willigten, daß die Societäten mit allen ibren RNehten und Pflichten auf die Commune übergingen, damit die Commune eine gemeinsame Schule errichten fönne. Die evangelische und die jüdische Societät hätten eingewilligt, und nun sei unter der auédrücklihen Genehmigung ein Abkommen zu stande ge- fominen, wonach die jüdishen und evangelischen Kinder gemeinsam unterrihtet werden sollten. Jeßt plößlich verlange die Königliche Regierung zu Arnëberg die Hinausweisung der jüdischen Kinder aus dieser Simultanschule und die Constituirung einer befonderen jüdischen confessionellen Schule. Die Juden hätten dagegen protestirt und die Stadtverordneten-Versammlung habe die Kosten für die neue Einrich- tung abgelehnt. Die Regierung scheine dabei steben zu bleiben, und am 1. April bereits folle diese Trennung durchgeführt werden. Es sei geradezu ein unerhörter Gewaltact, wenn gegen den Willen der Eltern eine Regierung fo obne weiteres bineinfahre und die jüdishen Kinder hinausweisen wolle. Welchen Kampf und Streit könne man noch er- leben da, wo jeßt friedlih die Confefsionen sich mit einander vertrügen und mit einander lebten. Schon die zarte Jugend werde tin diefen widerliben Kampf hineingezogen, und er sei überzeugt, daß das Vater- land Schaden nehmen werde. In ciner Beziehung habe die neue Volks\chulvorlage genüßt. Sie habe die Gewissen in weiten Kreisen 1tDOTÎ JenußT. e M i wachgerufen, sie habe Männer und Frauen an die Pflichten erinnert, welhe sie als Staatsbürger hätten, darüber zu wachen, daß der Jugend kein Schaden geschehe. Seine Partei werde bis zum leßten Augenblick ihre Pflicht erfüllen und alle Krart daran seyen, daß dieses Gefeß nicht in die Gelez-Sammlung übergebe. Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten Graf von Zedlig: : Meine Herren! Auf die Ausführungen des ersten Herrn Vor- redners zur Etatsdebatte speziell einzugehen, bin ih leider außer stande, weil ih ibn nur bruchstückweise verstanden habe. Ich muß mir deshalb vorbehalten, seine Rede im Stenogramm zu lefen und sie eventuell fpâter zu beantworten, namentlich mit Bezug auf die Fragen, die er an mi gerihtet hat. Jch bin dazu beute, wie i wiederhole, wegen der nit genügenden Kenntniß des Zusammenhangs seiner Rede außer stande. Was den Herrn Abg. Nickert betrifft, so danke ih ihm zunächst für die Hervorbebung der erheblichen Leistungen, welche die preußische Unterrichts- verwaltung in Uebereinstimmung mit der Finanzverwaltung für das Schulwesen des preußischen Staats in den leßten Jahrzehnten auf- gewendet hat. Thatsächlich und in diesem Punfte möchte ih die Ausführungen des Herrn Abg. Nickert ergänzen baben {on im Jahre 1886 die Leistungen des vreußishen Staats, der preußischen Bevölke- rung für die Volksshule pro Kopf der Bevölkerung 5,32 oder 5,33 M betragen, sind also sehr erheblich über diejenige Zabl binausgegangen, die in der Zusammenstellung, welche, wie ih glaube, von cinem engli- schen Konsular-Agenten berrührt, angegeben ift. Sodann hat der Herr Abg. Rickert eine Neibe von Bemerkungen zum Etat gemacht, die in sechs Fragen gipfeln. Jch bin in der Lage, alle sechs Fragen bis auf eine fofort zu beantworten und werde es auch sehr gern thun; bitte aber, mir zunächst zu gestatten, bezüglich der allgemeinen Bemerkungen des Herrn Vorredners auch meinerseits einige allgemeine Bemerkungen vorausfscicken zu dürfen. Meine Herren, ich bin durchaus mit dem Herrn Abg. Riert darin einverstanden und ich glaube, die Unterrichtsverwaltung ift stets dieser Auffassung gewesen, daß die Lehrer in ihrer Gesammtheit oder als einzelne nicht in ihren staatsbürgerlihen Rechten in irgend einer Weise beschränkt werden dürfen. Es liegt mir völlig fern, nach dieser Nichtung hin selbst etwas anderes zu thun oder auch ‘nur den mir unterstellten Behörden zu gestatten. Andererseits muß ih die Be- merkungen des Herrn Abg. Rickert über meine Stellung zur Sache aber do insofern einshränken, als ich meinerseits darauf zu halten verpflichtet bin und auch annehme, daß die nahgeordneten Be- hörden .dies sind: daß nämlich die Lehrer sich stets bewußt bleiben, daß sie auch Beamte, Staatsbeamte sind, und daß sie also diejenigen Beschränkungen bei ihrem Auftreten und bei ihren Meinungs-

die Notiz, daß der Unterrichts-Minister die Volksschullesebücher ver-

staatlicben wolle, daß er ein Staatêmonopol für die Herstellung der Lesebücher einzuführen beabsichtige. Er würde es lebhaft bedauern, wenn der Minister so {nell nach feinem Amtsantritt eine derartige Centralisation einführen wolle. Mit welchen Kräften wolle er denn ein folches Normallesebuch berstellen? Ein Nachfolger des Ministers und strenger Gegner der confessionellen Schule könnte ein neues monopolisirtes Besonders

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

1892

Ueberzeugung ganz zweifellos verpflichtet ist. (Beifall rets.)

leßung niht angebraht ift.

mit der äußersten

man mit ihnen anzufangen hat.

ursvrünglich damit begründet, daß \sich im Danziger Be- zirk nach vielfahen Beobachtungen unter der Lehrerschaft, vielleicht beeinflußt durch Verbältnisse, die ibr selbst nit immer, zum Theil auch gar nit zur Last fallen, eine starke Neigung geltend gemaht bat, die ridterliden Instanzen, den Staatsanwalt, mit einer Menge von Dingen zu befassen, die viel besser entweder im Discivlinar- oder im Beschwerdewege oder auch dur eine freundscaftlihe Auseinandersezung mit den Betheiligten bâtten geordnet werden fönnen. Sie werden mir zugeben, meine Herren, das ist ein sehr beikles Gebiet. Ein Lehrer, der innerbalb seines Dienstkreises gegen Persönlichkeiten mit dem Staatsanwalt vor- gebt, etwa auf eine Verbalinjurie tin, der comvromittirt damit nit nur leiht seine persönlihe Stellung ih sage leit, es kann Fälle geben, wo es durchaus correct und ritig i —, sondern er trägt ‘auch in die Gemeinde, die zum Frieden und zur Ordnung anzuhalten er doch berufen und vervflidtet ist, cin Element des Streites und Zankes binein, was im höchsten Grade bedenfklih ist. Wenn eine Regierung derartige Bemerkungen macht, fo ist sie nach meiner Auffassung ver- vflichtet, diesen Dingen näher zu treten, sie zu prüfen und dana auf ie Lehrer einzuwirken, ih meine wieder,- nit in dem Rabmen iner allgemeinen Verfügung, fondern in anderen Formen, die ja den Aufsichtsbehörden genügend zur Disposition steben. Also ist die Thatsache rihtig, was behauvtet wird, was ich aber sclbstverständlich juristisch nit beweisen fann, wovon ich aber annehmen muß, daß es richtig ist, so war der Gedankengang, die Lebrer von einer der- artigen Jnanspruchnabme des Staatsanwalts bei Lapvalien zurückzuhalten, durchaus berechtigt. Jn der Verfügung selbst hat die Negierung meiner Auffaffung nah feblgegriffen, fehlgegriffen namentli insofern, als fie selbst im einzelnen prüfen und, wenn nad ibrer Meinung die Prüfung die JInanspruhnahme des Staatsanwalts nicht rechtfertigte, dem Lehrer verbieten foll, das seinerseits zu thun. Das allgemeine Verbot ift ein Eingriff in die persönlichen Recbte, den id nit billige. Dies ist der Regierung in Danzig ausgesprochen worden, die Sache ist damit erledigt. Auf den Wortlaut der nun angebli neu erfolgten Verfügung einzugehen, wie der Herr Abgeordnete andeutete, bin ih nicht in der Lage: denn ih kenne den Wortlaut der neuen Verfügung nicht: ih habe bis jeßt aber feine Beschwerde über die Sade be- kommen und nebme an, daß diese Frage zur allseitigen Befriedigung ibre Erledigung gefunden hat.

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Die Frage 2? betrifft eine Circularverfügung der Regierung in Arnsberg gegen die Preßthätigkeit der Lehrershaft. Meine Herren, diefe Verfügung, kann ih bemerken, ftebt in gar feinem inneren Zu- sammenhange mit dem Schulgesez is auch viel älter und bat mit der jeßigen, unsere Bevölkerung und die Häuser des Landtags be- shâftigenden Frage absolut nichts zu thun. Auch bier liegt wieder eine Beobachtung zu Grunde, die Sie zweifellos sämmtli in ibren Thatsachen nit billigen werden. Es is nachgewiesen aus eigenen Zugeständnissen, aus einer Reibe von Facten, die auf andere Weise zur Kenntniß der Aufsichtsbehörde gekommen sind, daß eine sebr er- beblide Zahl von Lebrern in einer Mitwirkung bei der Presse, und zwar einer vollkommen gewerbêmäßigen und geordneten Mitwirkung bei der Presse, eine ihrer Aufgaben gesehen hat. Es istkdas soweit gegangen, daß ein Lehrer z. B. Chefredacteur einer Zeitung gewesen is es mag wohl nicht gerade die Kölnische gewesen sein (Heiterkeit) —, aber immerbin einer Zeitung. Nun bin ih wieder der Meinung: die Be- gründung der Verfügung, auch wenn leßtere jenem unzweifelhaft doch nicht zulässigen ausgedehnten Preßwesen was ja unabhängig bon der Frage beurtheilt werden kann, ob die Preßthätigkeit gegen oder für die Regierung gerichtet is entgegentritt, durch Bezug- nahme auf die Bestimmungen über nebenamtlide Thätigkeiten ist ein Feblgriff; die Regierung hat das auch anerkannt : in der Berichterstattung an mi hat sie hervorgehoben, daß sie si darin vergriffen hätte, die Sache ist reparirt. Aber die Absicht der Regierung, die Lehrerschaft vor einer ercentrishen und immerbin doch au agitatorishen Theilnahme an unserer öffentlichen Bewegung und an der Preßthätigkeit zu warnen und sie darauf aufmerksam zu machèn, daß sie sich dadurh in eine gewisse Ge-

äußerungen, bei der Mitwirkung an den ihnen verfassungsmäßig zu-

fährdung, namentlich au eine Gefährdung ihres eigentlihen Haupt-

stehenden Rechten sih aufzuerlegen baben, welche jeder Staatsbeamte, jeder, der freiwillig die Pflibt und auch die Ehre übernimmt, dem König und dem Vaterlande zu dienen, sich aufzuerlegen nah meiner

Nun komme ih auf die speciellen Angelegenheiten: und da [ide ih wiederum eine allgemeine Bemerkung voraus; die geht dahin, daß ih solche Cirfularverfügungen, solche generellen Anweisungen, die sich an etwas, was zufälligerweise in der Luft Tiègt, oder auch an cinen concreten Fall anknüpfen, meinerseits persönlich für etwas wenig zweckmäßiges halte; man trifft meistens nicht die concrete Sade, man schießt entweder über das Ziel hinaus, oder man bleibt zurück; man verleßt leicht da, wo eine Ver- Also ih gebe zu, folhe allgemeinen Verfügungen sind nach meiner Auffassung unpraktisch. J stebe viel- mehr vielleiht mag diese Auffassung aus meiner militärishen Erzie- bung crwasen sein auf dem Standpunkt, daß jeder Beamte felbst wissen muß, was er unter eigener Verantwortlikeit zu thun «at, und wenn er diese Grenze überschreitet, daß man dann Schârfe zufaßt, und feinen Beamten darüber in Zweifel läßt, daß, wenn er etwas thut, was unzulässig ist, er mit den gefeßlihen Disciplinarmitteln scharf angefaßt wird. Aber so allgemeine Admonitionen sind meistens unwirksam und bringen eine gewisse unbequeme Situation bervor. Mir ift es lieber. i [lerne diejenigen Leute kennen, die entschiedene Gegner sind. Wenn sie ihre Gegnerschaft in der gebörigen Form zur Geltung bringen, gut, das ift ibr Recht; wenn sie es nicht thun, nun dann weiß man, was

[i - . F. a . A Meine Herren, nun zu den einzelnen Fragen! Die Danziger Ver-

sügung datirt aus einer Zeit, die vor meinem Amtsantritt liegt, ist

aber während meiner Thätigkeit zur Regelung gelangt. Sie wurde