1892 / 66 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Mar 1892 18:00:01 GMT) scan diff

; ; ; ; erer; : inet E gewisses wissenshaftlihes und gewerbliches Leben entwidckeln wird, fo Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Graf von Antrages darauf hin, daß bei den fatholishen Geistlihen {on di, j “i ú L 1, dio No e Richtigkeit dieser Maßnah Zedliß: Ungleichheit herrshe, daß fie als Unverheirathete geringere Alters : c T Ee E T A e 1 werden Sie die Bedeutung und die Richtigkeit dieser Maßnahme er- _ | S L die Beráuk dieses zulagen erhielten; es müsse wenigstens die Ungleichheit beseitigt werdey is E messen. ; Meine Herren ! Ueber die Frage, o die Veräußerung die]es ganz | daß nur die Dienstzeit im Pfarramt, die bei den katholischen Geis: 0 \ . Gs s E j FHE Mie der Herr Abgeordnete richtig hervorgehoben hat, ist die Ne- | außerordentli werthvollen Stückes mittelalterlicher Goldsc{hmiedekunst lichen nah der Einrichtung der Kirche geringer sei als die Dienstzeit zuin sli ; fn é î 37 nz 1 éT und Kôni si lf A 9 z f gierung bei der Begründung der Anstalt von dem Gesichtépunkte aus- | seitens der Stadt Osnabrück zuzulaffen ist, s{chweben die Verhand- E E e E war N Here ans hier eine 5 zl {fit ad -Z nzeiger. O E gegangen, diese nur ganz sparsam und in den engsten Grenzen zu voll- | lungen noch in den geordneten Instanzen. Ich bemerke, daß die Ent- lische farrer nici angestellt Loon fe ais auer fatho, 6 G : : 2 / P “E ziehen und nit von vornherein ein völlig ausgestaltetes wissenschaft- | sheidung darüber zunächst beim Regierungé-Präsidenten und dem Ober- Geheimer Regierungs - Rath Hegel: Die Regierung habe di (6 0 Berlin 5 Mittwoch, den 16. März 192, B liches Institut herzurihten, sondern zunächst nur die dürftigsten Ein- Präsidenten liegt. i Parität niemals f verstanden, daß unbedingt ziffermäßig gleide erer s Y E rihtungen, die nothwendigsten wissenschaftlihen Kräfte zu beschaffen Fch verkenne auf der cinen Seite nicht, daß es außerordentlich E gehe, As E ga iede Neligionsgemeinshait ¿ Ee Ä : / - R I M und der Zeit und weiteren Erfahrungen zu überlassen, ob nah dem | bedauerlich wäre, einen Ser werthvollsten Kunstgegenstände dieser Art, E g 2 Ten eei a E M n aelisG F E sich Parlamentarische Nachrichten. Æ R auf eine bessere Versorgung seiner Wittwe gewährt wird, | besondere zu prüfen, a. ob die Vorschrift des § 134 4 über die Anhörung der 16 Wertb der wissenschaftlihen Forshung, nah dem Werth, welchen die | den wir in Preußen haben, in Hände übergehen zu sehen, die keine | jherhaupt festzustellen, sondern nur darum, die Minimalgehälter fest _— Dem Hause der Abgeordneten is der Ent- | die ting fing l ae Bit ges R her gelten ees, als großjährigen Arbeiter oder eines Arbeiteraus\chusses, soweit diese Vorschrift Station für die Hochseefischerei gewinnt, cine Erweiterung der Anlage | Garantie bieten, daß er Deutschland erhalten bleibt. Andererseits | fegzen : denn es, beständen immer noch Pfründen, welche nicht mehr als wurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Gesegze, be- | regelmäßig für jüngere f s ar fas n bat Sub cue Derhege L findet, beachtet ist und sofern nur die Anhörung eines f nothwendig sein wird. Ich bin überzeugt, wenn sih die Station zu | aber verkenne ich ebensowenig, daß die Interessen großer Communen, S Ava T lec f A ‘env Ang der treffend das Nuhegehalt der emeritirten Geistlichen | rung des Waifengeldes Nechnung getragen. Das MWäisengeld erséheint ichritteq e erau euie E ie etten E Bor- V dem ausgestaltet, was wir hoffen, daß Sie dann auch bereitwillig die welche andere Aufgaben haben, auch nicht unbeahtet bleiben dürfen. Mlactiailte Gehaltserböbung für die Beaarten URGE, E eine vom 15. März 1880 (Gescß-Samml. S. 216), und betreffend nach gegenwärtigem Recht als ein Bruchtheil des Wittwengeldes. ersten Absaß des § 134þ sub 1 bis 4 erfbberten: Beigimungen “2 Mittel bewilligen werden, um den Anforderungen einer erweiterten Meinerseits schon jeßt eine bestimmte Stellung zur Sache zu | zusagen könnten nur von dem Dienst in dem betreffenden Amt abbänet die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der E Ee E das Waisengeld einheitlih für Halb- | enthält, c. ob die etwa vorgesehenen Auffündigungsfristen für A Thätigkeit gerecht zu werden. (Bravo!) nehmen, bin ih außer stande, und ih möchte dringend bitten, daß | gemaht werden, während bei der Pensionirung die gesammte Dienst Geistlichen er evangelischen Landeskirche in den Erst WERE: ebe u Einf Waises vor E 300 M (Art. IT § 4). beide Theile gleich bemessen sind (vergl. § 122), d ob die Be- Als Kosten für die Bewachung und Unterhaltung von | auch das hohe Haus seinerseits die Entscheidung der geordneten zeit in Rechnung gestellt wed. 2 ! neun ält eren Provinzen der Monarchie vom 15. Juli | eine Einschränkung ihrer e D tee A s soll in der Regel | stimmungen für großjährige Arbeiter sich auf deren Ver- Denkmälern und Alterthümern sind 14523 F ausgeseßt, und | Instanzen zunächst abwarten möge. e von Erffa (cons.) {ließt sih den Ausführungen des Re. 1889 E 139), zugegangen. Der OursHnittsbetrag eh Waisenceldes e 2 fa ten iten Eheentnbl Dees belchnanten e. os die Strafbestimmungen das B 5 S R D t 5 N E A ierungs-Commifssars an. Wie i r dem Gesetzen G5 , t N S S s na) alten Ge}eß Shrgefühl oder die guten Sitten verleße, ob die Geldstrafen die E 2400 C „mehr zu Vergütungen TUr Reisekosten und Aus- Die Ausgaben werden bewilligt. ; g Abo. Bro M mann (Centr) fübrt aus, daß vie Regieruäs b att i n L ae, De O E A B g Dageaue. O sih für Halbwaisen auf nur 167, für Ganzwaisen auf geseßlich zulässige Höbe nicht übersteigen, und in Dis Meise in d Wes fal M E f e es Rae O Aeg: Ae eth ä Jahre 1888 bei ihrem Vorschlage, das Maximalgehalt für tatholisce Landeskirche der älteren Provinzen Wünsche nah nin Befonders lebhafter Widerspruch ist erhoben gegen die Anrech e nah 5 134 Abf. 2 verwirften Lohnbeträge zum E und Westfalen. i : Abg. Dr. Dünckelberg (nl.) empfiehlt die Einrichtung von | Geistliche auf 2400 A zu normiren, selbst zugegeben habe, daß daz S Hohn Q! ß S e See Bot O E Vegen De aUeung 4 Pon Der rbeiter verwendet werden. Für diese Verwendung genügt ¿f Abg. Szmula (Centr.) empfiehlt der Regierung die Erhaltung | Spezialcursen für Landmesser an den technischen Lehranstalten. | Dienstalter vom Zeitpunkt der Prieslerweihe ab berechnet wetden E der deine S E d Nuhegehalt und die Fürsorge A S Lern, Dai und anderen Ver- | nicht die allgemeine Zwebestimmung, daß die Strafgelder tio Lolin Hj des alten Piastenschlosses in Brieg und des Mausoleums in der Geheimer Ober-Regierungs-Rath Dr. Wehrenpfenntg: Auf | Rechne man nach der Zeit des Eintritts in das Pfarramt, so erreide ür die Dl iwen UN i: Baisen er Geistlichen vom 26. Januar lia Geseges) as Wittwen- und Waisengeld (§§ 9 und 16 des beträge e Zun besten der Arbeiter der Fabrik“ verwendet werden. Es M Johanniskirche zu Liegni. S : _ | eine frühere Anregung seien Specialcurse für Landmesser bei den land- eine große Anzahl der Geistlichen das Maximalgehalt ers im hoben 1880 und 15. Juli 1889 laut geworden. Jnsbesondere haben Nachdem durch sacverständige Eriti L ist vielmehr bestimmt auch die Art der Verwendung dieser Strafgelder E Geheimer Ober-Regierungs-Rath Polen erklärt, daß nur fur wirthschaftlichen Anstalten eingerihtet worden. Wenn diese dem Be- | Alter, denn es gebe Pfarrer, die 1869 schon zum Priester geweiht die Provinzial-Synoden der beiden westlihen Provinzen ihre | der Relictenfonds selbst i Mie in rmittelung Gent ist, daß | oder Lohnbeträge zu bezeichnen. 2 M js Schlesien und Westfalen eine Mehrforderung aufgestellt fei, weil die | dürfnisse nicht genügten, werde die Unterrichtsverwaltung gern bereit | exst vor vier Jahren eine Pfarre erlangt hätten. : Zustimmung zu der in Aussicht genommenen Ausdehnung dieser | höheren Leistungen nen vieh E E der Novelle auferlegten __ IV. Da die Prüfung nicht an eine bestimmte Frist gebunden ist und D 4 anderen Provinzen zur Zeit, als der Ctat aufgestellt worden sei, sich | sein, ihrerseits diese Frage ins Auge zu fassen. _ - Abg. Brandenburg (Gentr.) legt dar, daß der Antrag Strom: Geseße von wesentlichen Abänderungen derselben abhängig ge- findet, konnte bierauf veitditet L I Anrechnung statt- | die untere Verwaltungsbehörde zu jeder Zeit, wenn sie cinen Mangel inoch nicht gemeldet hätten. Während die Unterrichtsverwaltung sich Neu eingestellt ist in den Etat ein Posten von 65 000 M | beck sehr bescheiden in seiuen Forderungen sei. Auch der katholische macht. Aus diesem Anlaß hat der Evangelische Ober-Kirchenratl Nur als Nothbehelf für E 0) ave Q | in der Arbeitsordnung, entdeckt, die Beseitigung desfelben anordnen bisher ablehnend habe verhalten müssen gegenüber der Forderung, | Antheile der Docenten der Technischen Hochschulen an den | Geistliche habe für Angehörige zu sorgen, nämlich füx feine Eltern der dritten ordentlichen G ode ber Alferen Vrogi R Ae M ven tren t zu erwartenden Fall der In- | kann, so empfiehlt es sich namentlih in der ersten Zeit, mit Vorsicht E L A conseBirt Dabe der Mi ‘Minist b At | n d 0E E D E 0% L S ; ern, er dri (l) Seneralsynode der älteren Provinzen sufficienz des Fonds ist dem Kirchenregiment die Möglichkeit belassen | vorzugeh d soweit tht Bos Herde O E i 4) gewe, s ta O Fa t 2 L F n e t ien Collegiengeldern und 30 000 #_ zu Besoldungszuschüssen zum E a A hier S N trete di Fall ein, daß das Abänderungsvorschläge gemacht, welhe die Zustimmung der | worden, für cinen Zeitraum von höchstens sechs Jahren auf jene drt A Mi i N E E Gef. E O ; i U grund)aßlt amit einverstanden erklärt, daß etn Fonds TUr h ¡ È Ner «anzi i iti Lehrkräfte | fatholishe Bol seine Geistlichen selber besser stellen müsse, währen E y L N 2 Hon Moi i an ALES t0 nur wegen zweifelloser Lücken und Gesetwidrigkeiten die Gr- r M Zweck geschaffen werde. Den Anregungen des Vorredners werde die E E en a Cr N E die evangelischen Geistlichen vom Staate unterstüßt würden. en Generalsynode dergestalt erlangt haben, wie aus den dem Ent- S rien soweit sie mehr als jährlich 200 4 be- | seßung oder Abänderung anzuordnen. In dieser Anord A 1 R Regierung ihre Aufmerksamkeit zuwenden. Aachen em} M) / & Abo Boduter (Centr.) glaubt die finanzielle Lage des Staates wurfe Migeltgten beiden Kircheng es egentwürfen hervor- Faler ‘ift N bidaus berett Beta, B azabb 5 namentlich, wenn die Arbeitsordnung noch andere rechtlich zweifel- i Finanz-Minister Dr. Miquel: Die Budaetcommission: beantragt, den ersten. Titel zu sei immer noch eine derartige, daß Ausélagen, die nothwendig seien, geht. Auch die inzwischen Zur außerordentlichen Tagung ein- | bei dem Beitritt zum Reliclentonte, aur Die Ne M 8 28 Bestimmungen enthält ausdrücklih darauf hingewiesen werden, 1E G L Q S E E Die Budgetcommij|t gl, d immer noch gemacht werden könnten. berufenen Provinzial-Synoden der westlichen Provinzen haben | r Se Dien taltes ortorS&eli V )erung der Un- die Anordnung weiterer Abänderungen vorbehalten bleibe. fi Meine Herren ! Die Finanzverwaltung ist sehr gern bereit 96° | streichen, dagegen den Betrag des leßteren von 30 000 4 auf Abg. Dr. Enneccerus (ul.) bemerkt, der Antrag Strombet ihre verfassungsmäßig nothwendige Zustimmung zu f Bach O e law R er Nachzahlungen die an die | V. Gegen die Anordnung der unteren Verwaltungbehörde f wesen, der Frage wegen der Erhaltung der alten Denkmäler in der | 90000 Ja zu erhöhen. / : A habe au für evangelische Pfarrer eine gewisse Bedeutung, da dies nung der sonach veränderten landesfirlichen Pensions- ino werbe e L A zwei Wochen die Beschwerde an die höhere Berwaltungs- 3 ganzen Monarchie näher zu treten, und man würde schon in dem | Abg. Sperlich (Centr.) empfiehlt die Annahme des Vor- | häufig bevor sie ins Amt gelangten, als Schullehrer fungirten. (6 Relictengescße auf die dortigen Provinzialkirchen erklärt Bisher war dies uicht zulässig ; vielmehr waren die Geistlich behörde statt 134 f Absay 2). Diese hat in zweifelhaften und j N jetzigen Etat eine größere Summe dafür bestimmt gefunden haben, schlages_ der Negterung (gon D L dadurch die Schaffung eines | frage sich Aber, ob e E R O ausreid)en Die Abänderungen bestehen h äuptià A6: fn Fol D welche ihrer Beitragszahlungen E Ailametie O Men, E 4 e A “die Entschließung des j S: E O Uer wesen wäre, zunächst die C , {ny | neuen Dispositionsfonds verhinderl werde. f A werde. Dies sei niht der Fall und hindere die Annahme des An- S O A ich In zyolgendem : fleaunasanstalt nit verlustig gebe E E wenver« | unsers [Ur Dandel un Sewerbe einzuholen. Gegen die Entfchei- 2 wenn es nicht h rderlich Gewelen ware, gund E Gxundluge 1 Abg. Francke- Tondern (nl.): Eine pecuniäre Beeinträchtigung | trages, namentlich mit Rücksicht auf die ungünstige Finanzlage. Zu L A. Während bisher das Nuhe gehalt bei jeder vor vollendetem A A A N Ae L O E Stag eine dung der höheren Verwaltungsbehörde findet eine weitere Beschwerde Es 4 diese ganze Operation zn finden. Vie größte Schwierigkeit | der Docenten liege nicht vor, wenn man dem Vorschlage der Com- | Frage des Minimal-Gehalts sei zu bedenken, daß der mit Kindern elften Dienstjahre eintreteuden Emeritirung */s80 des Dienst- | Ordnun zu verzichten Bei oto pru fie falls if E EN nicht statt. : E R besteht darin, festzustellen, welche Denkmäler vorhanden und erhaltens- | misfion folge. Man müsse aber die Möglichkeit freihalten, hervor- | gesegnete evangelische Pfarrer shwerer durchkomme, als der fatholisde, E Ves und alsdann mit jedem vollendeten weiteren berüdsihtigt werden solite, volle Nadiablin, lel ta s L Dn, Le Vor De e Sa e S E j A E P erth f elche cine solche Bed haben, daß dafür, seien es | ragende Kräfte aus dem besonderen Fonds höher zu bezahlen. Was | Auch der evangelishe Pfarrer habe unter Umständen für arme Eltern Dienstjahre um 1/80 bis zum Höchstbetrage von #°%/80 stieg, soll das- Ne Bn Ie, E Tung Lern : erstmalig erlassen sind, finden die Vorschriften der §§ 134d j E M, S werth find, wel je eine folche De eutung haben, dafür, seien tiS G ollegiengelder betreffe, so habe man feine C / selbe jeßt für jede vor vollendetem sechzelnten Dienstjahre erfolgende Die Novelle ließt fortan Doppelversicherung aus, gestattet | und 134e Absatz 1 über die Anhörung der Rec N E \ : R j 1E 2A staatliche, seien es provinzielle, Mittel aufzuwenden sind. Wir waren | (x Professoren an den Technischen Hochschulen eine Bestimmung ein- N “B Titel wird darauf genehmigt , der erste Antrag von Emeritirung auf %°/80 erhöht werden und von da ab mit jedem Mbiter ete una MEE U Allgemeinen O oat Dies gilt für die vor dem 1. Januar 1891 ‘erlassenen As \ 1 im Finanz-Ministerium der Ansicht und der Cultus-Minister hat R AEA die si nur an den Universitäten finde, während sonst aus- Strombeck gegen die Stimmen des Centrums und: dex Volei zurückgelegten Dienstjahre um 1/80 bis zum Höchstbetrage von 69/80 des (Art. ¿1 B 7 U N R L bliaat NRelictenfonds ordnungen auch dann, wenn sie nah diesem Zeitpunkt, aber B Se \ sih ja auf den gleichen Standpunkt gestellt —, daß die bloß bureau- | nahmslos alle Gebühren in die Staatskasse flössen. j abgelehnt A E E O wird auch der Höochstbetrag Die Nachzahlungen selbst toltad S A C hut ar i A R abgeändert oder vollständig revidirt und umgestaltet V 1 E C la -4- ; C; Do Tf i 2 î 07 ) i - G 2 P ch GWL i ) iff Z=- Î _— 4 Y f A) , Jon ck°/80 O . ( O Spe rf l v Tj it- R: E A ( , e , É e z g V 0 . Waqge fi | 8 3 2 I ah + | È i fratish-staatlih organisirten 'Kräfte nicht ausreichten, um diese Frage | t hg, Sm a E E e e Abg. von Strombeck (Centr.) empfiehlt seinen zweiten Autrg jahre erreicht E statt wie bisher erst mit dem 50. Dienst- | dem Diensteinkommen zur Zeit des Eintritts in die N nue Dina au E N A 55 I e Abfaß 1 An- W zu entscheiden, daß man sich dazu einer fest organisirten Mitwirkung aeraa eds No leb E e Daf ich fe A Liver mit dem Hinweis darauf, daß die Missionspfarrer vollständig den Zualeicd if ‘det Minimalbet s \ : erfolgen. Um auch hierin Wandel zu schaffen und gleichzeitig die | ordnungen uns auf e Nabe d 1 S Arbeits- : \ der Verbände der historishen Vereine, einzelner hervorragender Öocbschulen e zt tellt Col enen ® AaoRfelbatt batten viele | Anderen Geistlichen gleichgestellt E Das DAE daß die 1800“ s erböbt Minimalbetrag des Ruhegehalts von 900 auf E zu umgehen, welche die Berechnung der Nachzahlungen | 1892 früher erlassene E aid P N A L 2 j , / S R 49 : j A V 2 Í s Mons 2 *OVC iti 2m f seten N ¿e S n na em frühe Dienstet t oto } N U 0 T E E A0 E 9 ali CDIeande ) ¿_ QUS DET 4 T RE Kenner der Verhältnisse, solcher Personen, die Liebe zu ihren Universitäts-Profefsoren _jeht ein Einkommen, das hte mit Bôörfen- E nas A M A zen weden angestellt seien, E Diese Scala gewährt gegenüber dem bestehenden Rechte wesent- für dieses f n M Led Detimmls nul dae Dia gen Borschrift des § 134 a Absay 1: „der Erlaß erfolgt durch Aushang“ ; f heimathlichen Verhältnissen haben, versichern müsse; und daher haben | männern concurriren lasse, deshalb (fet es ganz gerechtfertigt, daß die Geheimer Regierungs-Rath Hegel: Die Alterszulagen sollt lie Vortheile. S : j leslufte-Beträge festaefe6t: (Artil) UTA 15. Dienstalter ab- M nicht zu folgern, daß ältere Arbeitsordnungen, deren Aushang S L Me E O a Ne, | Regierung jeßt das Honorar der Professoren und Docenten an den R R A Ee Ge 4 D Für die ersten zehn Dienstjahre wird eine Erhöhung des Nuhe- Es ift bereits erwál o e, D R T REo! L A nicht stattgefunden hat, nicht als erlassen gelten ; sie müssen vielmehr j , wir begonnen mit dem Versuch, solche Organisationen in den Pro- | nischen Hochschulen in Marimo auf 3900 4 limitiren wolle nur den Geistlihen zugewendet werden, welche in einer fe ais 10 1/4 068 Dienftetnts 1 R S E Es ist bereits erwähnt, daß die Zulänglichkeit des Nelictenfonds | von dem Zeitpunkt an als erlassen angesehen werden, wo sie in anderer ) vinzen unter staatlicher Mitwirkung erst herzustellen. Wir bofen, | “Sha O (dfe) Vivfieblt Ar Acne eeres: abgegrenzten Parochie angestellt seien. Die Missionspfarreien scien frägt e Ml bis Zeit S E O E M A A Ls von sachverständiger Seite geprüft und | Form z. B. durch BeGlquad More Arboiteen, eh N Ca e 2 ; N i 6; N S O S R S E Ged E eine fes ; Sprengel ; der Bischof könne jeden Auger k E b ADOLENDE «_bIS endeten | für unbedenklich erklär ‘den ist. Dasse i Aa A R S A zugänglich gewordei L daß sämmtliche Provinzen der Monarchie, da ja überall das | vorlage, Es sei wünschenswerth, daß die Professoren theilweise von Bli bien O E e N O is Dienstjahre °/80 bezw. §/80, 7/80, °/80 des Diensteinkommens, für | fonds. Demnad Bts d R E C E A Ls D agegen müssen vom 1. April 1892 an nah § 134c Absag 2 q historishe Leben, das Interesse für die Vergangenheit, ihren Zuhörern abhängig seien, damit sie sich bestrebten, diese zu | nichts, daß die Missionspfarreien staatlich anerkannt seien. Wenn s die eit vhm vollendeten 15. Dienstjahre bis zum vollendeten | namentli des ersteren, früher erheblich unterschägt fei Der Wider: S Lien an geeigneter, allen Arbeitern zugänglicher ; e C R E T A " | befriedigen. Es gebe allerdings manche Einsiedler unter den Pro- V S O G N Ana Ce A 45. Dienstjahre je 5/80, für die Zeit vom vollendeten 46. bis zum | spruch erklärt sih jedoch vie! Ú j D : Wider- | Stelle ausgehängt sein. E Gott sei Dank, ein sehr lebendiges in Deutschland ist, solche Drgani- fes elche fi freuten, wenn ihre Hörsäle leer seien. Solche das Bedürfniß herausgestellt habe, daß Missionspfarreien einen vollendeten 50. Dienstiahre je \ E : is zum | spruch erklärt fich jedoch vielmehr dadur, daß einmal nah dem ur- S ' : sationen herstellen werden, und dann wird der Staat die ihm dabei Manner A der Wissenschaft f O tir dan E seien dauernden Charakter hätten, dann stehe der Weg frei, die Missioné S Ed e jahre je 4/80 bezw. 8/80, 2/80, 1/80, 9/80 des N des Relictengesepes das Wittwengeld bis 1600 Selbstmorde M - f , . G \ Li , c L r“ , , V 1 i "r f î i ) d î s f ‘reie i S ] L a! c Are B z ET en J E E E Be ( ie \ f & A Ce r "e df r. , ; tes ti s zufallende Mitwirkung ganz gewiß nicht versagen. sie nicht von erheblicher Bedeutung. Es werde darüber geklagt, daß E A a bis L Die Aufbesserung kommt vor allem denjenigen Geistlichen zu ermntfiiate- daß Ns Nb finbuna Des Sis baadis M E _In den größeren städtishen Gemeinden der Schweiz kommen j 4 Abg. Dr. Seelig (df.) verweist darauf, daß eine Statue manche Professoren sehr viel, Geld verdienten, für die Universitäten | {han habe. E s A A welche in jüngeren Dienstjahren in den Ruhestand zu treten ge- | jährlih angenommen wurde, während sie später Tut Beteaas ba See oe O viele gewaltsame Todesfälle, insbefondere O Fricdrih's des Großen, die das dankbare Schlesien feinem großen aber würde man ein Hemmniß schaffen, wenn, man, verhindere, daß Aba, Nichter (dfr.): Es zeige sich wieder, daß die Gewähru S P Die Zahl derselben ist nicht eben groß, die Cinzelfälle | 300 000 4 gewährt worden ist, und daß endlih die Einnahmen EN lichen it Hit Ne E Beröffentlihungen des eidgenossen- ‘768 Könige in Schnellendorf (O.-S.) errichtet habe, nahdem fie reparatur- der 'rofehor sih durch den Zustrom seiner Zuhörer einen Bermögens- solcher Dispositionsfonds nur zu Streitigkeiten \ühre. Troßdem mun M N R O: In den meisten Fällen | beider Fonds eine Vermehrung erfahren haben durch die steigenden f 0 E istifc E Tus 180 (6. Wochenbulletin 1992) ereigneten 7 e bedürftig geworden, vershwunden sei, weil niemand die Yteparatur- orten versGasse: riNeatérunas Nah Dr. Webs iq: Die | die beste Absicht habe, Parität zu üben, werde doch immer übe A fi diese Geist ichen ein geringes Diensteinkommen beziehen, wäh- | Beträge, welche die landeëkirhliche Umlage von zusammen 24 ©% der | nit we E M in den 15 Städken der Schweiz 20 fosten habe übernehmen wollen. Jeßt befinde sich diese Statue in | Geheimer Ober-Regierungs-Rath Dr. chrenpfennig: De | die ungleiche Behandlung geklagt. Wenn der Antrag angenom! bab ie andererseits regelmäßig die bedeutenden Auëgaben zu tragen | Staatsklassen- und Einkommensteuer abgeworfen hat. E L E A R Selbstmorde, davon 141 bei Männern a) - Oppeln im Regierungsgebäude, wo fte am Fuße der Treppe gegen- Technischen Hochschulen E mit den Universitäten bezüglich der werde, so werde cs in das Belieben des Bischofs gestellt sein, durd ja s ein Haushalt mit jüngeren, heranwachfenden Kindern Die vorstehend besprochenen abändernden und ergänzenden Kirchen- verbältnif 20 G S (Jn ¿UNgEN früheren Jahren _ sind A t über der Med Wache halte, während der Sockel noch vor- Ns fes T e ten E e Vermehren der Zahl der Missionspfarreien die Belastung des Staat: frit welche die Vio s T Ps E A geseße bedürfen des Hinzutritts eines Staatsgeseßes. e b) fe t f S ; N anden fei ohne Statue. concurriren, well n 1 mte l Drar- P C G : A er M Wel die Borausêé]eßung threr Penstontrun vildet, wird ihne D i 1217 N OTAT E E A S Ey : é annud@ , V Ic [auden ti Aller Vou e fe Be E uen tee | D R neh Mud Be MuwlTtigen aer Da: | 2 Wn S M eng nr ete Antonie ‘a L S Lege f n i, Gnbere, Cred ali mae: | des ? otanans) fai ther das 1 grbot fer Mbit, Berdlgnbani | die lórign Ute asen taten Penig vei 30-39 Iabren ; Restaurirung von Baudenkmälern Bedacht genommen werde auf die stalten München, Dresden, Zürich u. |. w. kämen dabei in Be- ouds hätten. Bekomme denn außerhalb der evangelischen und fathe Ihre Verhältnisse ge\talten sih um fo drückender, je länger die Dauer | oder sonstigen Uebertragung der Ansprüche auf Rubbtebalt eh ung | die übrigen Altersklassen waren weniger vertreten. Tag des Selbft- E 5 Schaffung von Absteigequartieren für Fürstlichkeiten. Man könne trat; sie gewährten ebenfalls den Docenten einen Antheil an den Üben Kirche kein Geistlicher aus diesem Fonds chvas 2 Das wit des Siechthums ist, welchem sie verfallen. Von dieser Kategorie ab- | Wittwen- oder Waisengeld an Dritte, wie sie in den die: Kirchen ¿fes mords war, [owelr betannt, am häufigsten der Montag. ‘Me die Erhaltung solcher Bauten sehr leiht damit motiviren, wie Honorar. L e | doch der Bestimmung dieses Fonds widersprechen. Es gebe dot F gesehen, wird die weitaus größte Mehrzahl der Geistlichen, welhe in | vom 26. Januar 1880 und 15. Juli 1889 ergänzenden Staats feln 1 Gade in den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheits- L man ja auch den Versuch gemacht habe, in einem Postgebäude in Z Abg. Graf zu Limburg-Stirum: Seine, Partei wolle der ps Anbore anttfainte Kirchengemeinschaften, und auch die Ot oU M vollendeten 15. Dienstjahre bis zum vollendeten 45. Dienst- | vom 15. März 1880 (Geseß-Samml. S. 216) und S Zuli 1489 das L es mit der neuesten bez. Veröffentlihung j N Frankfurt am Main ein folches Absteigequartier einzurihten. Grund- Regierung Geld geben, um gute Professoren für die Technischen Hoch- nitén bestände do aus Personen L ala Steuerzahler W ja re in den Nuhestand tritt, eine Erhöhung des Nuhegehalts um | (Gesez-Samml. S. 139) enthalten sind, auf die abtnbernde N d G Ae ) preußishen Kriegs - Ministeriums (Sanitätsbericht, M K saßlid müsse die Nestaurirung und Bewachung der Denkmäler | shulen zu beschaffen. Es sei einem tüchtigen Manne, der Bedeu- erkannt seien. Man dürfe auch die ‘üdische Kirchengemeinschaf E Diensteinkommens erhalten. Daß diejenigen Geistlichen, ergänzenden Bestimmungen der neuen Kirchengeseße eft O E l) ergiebt, waren n der Schweiz die Selbstmorde nicht : uh A den Provinzen überlassen bleiben, denen dafür ein Dotationsfonds tendes leiste, nicht zu verdenken, daß er 1e Gehaltsverhältnisse nicht vergessen. Nach diefer Richtung hin folle man einmal die Paritit A nach gegenwärtigem Recht der, Erreichung des Maximal- | werden. Außerdem bedürfen staatsgefeßlicher Bestätigung die Be- L ARUNIGET 019 Uer, D AMgENOrIgen ber DeutsMen E ¡ / überwiesen sei. Der Staat folle an dem Grundsatze festhalten, daß er verbessern wolle. Er glaube, daß der Antrag der Budgetcommission das anwenden. Eine Vermehrung dieses Titels solle man unterlassen O S 2 4 nah vollendetem 45. Dienstjahre sih nähern, in | stimmungen der Novelle zum kirchlichen Relictengesetz wodurch L E e O a Ug P NIPO ck42 E 2: O : nur Denkmäler conservire E im E seten. Auf diefem nee tese Va U der Beo fs ; F ju ae L zumal in einem Augenblick wo man kein Geld übrig habe zur A E Mine L A eine Steigerung zu erwarten haben, liegt in der | dessen Borschrift über das Ausscheiden aus dem Versicherungs- wird für Ls eo e O TOT N E E e Schweiz e 4 Gebiete müsse die größte Decentralisation herrschen. enn der Zulauf der Studenten richte 1 mchk na der FARPE | besserung der Lage der Beamten, die den Staat doch näher anging: M der ch=ace. verhältniß bei der Allgemeinen Wittwenverpfle Sanstalt geänder! As ADE LAUR Auf D Le LCIUTELL 7 DADoU L geNOPICI, Cilke 0A —; tus ; A der Professoren. Da es Zwangöcollegien gebe, verschiebe sich die Ber- ENCLUNY VEL MUYE, VEL Wi S y gung B. Das Kirchengesetz, betreffend die Fürs E P E O: LV nverpflegungsanstalt geändert, | \prechend der Vertheilung der Geschlechter in der Schweiz (Statist LAAE ‘inanz-Minister Dr. Miquel: ; N 2 “eat ; 7; als die Geistlichen. : M Pr fend die Fürsorge für die | insbesondere der Verlust der Rehte aus dieser Versicherun abr S Q 949 78 L E E A A 4 L , | X 1 ron M afiky e theilung der Mehrausgaben, welche seine Partei bewilligen wolle. Abag. R (ul.): Es haudele sich hier nicht ur N wen und Waisen der Geistlichen, vom 15. Juli 18589 | der Anstalt noch angehörenden Geistlichen al Nedbtanacfolce n s Le L h. 249786 dem männlichen Geschlechte an. N E Meine Herren! Ich kann mi diesen Ausführungen des Herrn | Allerdings lege die Form, in welcher die Budgetcommission die Be- | Z,{üsse an die Kirche, sondern um Zuschüsse an die Staatsbürgr at sich möglichst an die Relictenversorgung der Staatsbeamten an- | Widerruf ihres früheren Verzichts auf die Zugehörigkeit 3 e n L M A ae | | D Abg. Richter nur in jeder Beziehung anschließen, und zwar nicht bloß A erfolgen lassen wolle, der Regierung eine größere Ver- Tue Bildung ibrer Cultusbedürfnifse, die dieselbe Berlicsichtiguni un Dasselbe bemißt daher das Wittwen- und Waifengeld nah | Relictenverforgung (Artikel 111 B 1 Abs D s s E Nicht: Ge al S. 9) 28,7 9/9 oder rund 71 690 im Alter von i : f; t ¡t 5 7 f i i i ) p fs f ag y i O s b 1 S r S. rof »y T 4 B e N v S Ee A A s É QUETEO aren. 2 b Se "T0 f toe omn &=- j è aué finanziellen Gründen, sondern hauptsächlih, wie er ganz richtig A e hl Sai badndE Sd verdienten wie andere Bedürfnisse. N R A S „dieser aber richtet sih | erklärung dieses Verzichts (Artikel 1V Abs. 3) geknüpft ist. Hierdurh | alter, w iu E A N n in en Lebens- 8 N R A 4 d F : e 2 A 6 2 E L - d c 2 : T) e A 7 2 c E C 1 8 Zofî icher i j roy S Sf i o 2 M E 7 x ; 1 d Mi 1 d]9 c H B 2 6c 25 C ck “p a) L i E Ar K Y | t dargelegt hat, aus Gründen, die in der Sache liegen. Ich bin über- Ler VOHUPag g / S A Abg. Graf zu Limburg-Stirum (conf.) erklärt sich geg" Siebel 01 Lan E eßten - 'iensteinfommen des Geistlichen. | ist ein neuer Ausscheidungsgrund aus dem Versicherungsverhältniß bei | mithin 8,5 von je 10 000 Lebende ¿e leid MALLLES Personen, 2 j f eugt, daß alle diese Fragen am besten von den Nächstbetheiligten L de angenommen, der Antrag der Budgetcommisston | Fen Antrag. Dina bält f ied Gn E E der Cin- der Allgemeinen Wittwenverpflegungsanstalt geschaffen und eine | Alters Mle 1 Lebenden des gleichen Geschlechts und | 3 E De OEE L / ' i “di C E taR z 3 neu unensverhältnisse der Geistlihen und Staatsbeamten außer Acht | übrigens ‘tell nich veanstandende Abä 8 ‘FoI8 Ee e t 0A Ó % j j L j i j ; verworfen. i Abg. Bödiker (Centr.): Auf diesen Fonds werde das n R A AA c „1nd Sa C uße zt | übrigens materiell niht zu beanstandende Abänderung des Artikels 2 ’x yreuß 9 N - R T Fz (8 d | von den Provinzen selbft, beurtheilt werden können und viel wentger Bei dem Fonds zur Remunerirung von Hilfslehrern weist Ablöfungsgeseb der Stoicebübren auch seine Wirkung haben und m t B N Ren auf dem Pfründensystem, leßtere auf Nang- | des Staatsgeseßes vom 15. Juli 1889 bedingt. g é sis O 785 N Ar E L pa (oniglig) fäch- R zutreffend behandelt werden würden hier von einer Central- n Mooren (Centr.) darauf hin, das die Stadt Aachen zur | werde aufpassen müssen, wie viel durch jene Zuwendungen an diese! bis u Ae Es ist nicht billig, einen Geistlichen, weil er N L PA le, u E oe sstta rben ; stelle aus. Aber die Organisation, wie fie hier jegt geplant | Unterhaltung der Technischen Hohschule in Nahen beitragen mis, | Fonds Jor Regierungs-R E S im leptbearbeitetenBerihtsja hre (1888/89) einschließlich H F G E r nôdte id d Herrn Aba. Nichter __| während sonst der Staat die Ünterhaltung allein trage. Sogar die Geheimer Regierungs-Rath Hegel: Es fei die Absicht, n daß for 4 Sgel at, noch dadurh zu benachtheiligen, Ee Ee L A R A E einschließlich Me 1 A M wird insofern möchte ich “den Herrn Abg. It hter be- Spargroshen der Arbeiter würden dazu herangezogen in Höhe von | dem Stolgebührengeseß Ersay zu schaffen für Gebühren, die bishe N O Hinterbliebenen s{lechter gestellt werden, wie diejenigen der zweifelhaften Fälle “und der in Lazarethen gestorbenen Selbst- D Í Lf ruhigen beruht gerade auf diesen Anschauungen. Wir wollen | 55/000 (6 jährlich auf fünf Jahre. gezahlt worden seien. Also eine Ersparniß an diesen Fonds sei nitt E allo Geistlichen, welchem vielleicht hon in jugendlichen Jahren zu- Statiftik und Volkswirthschaft. N A je 10000 der Kopfstärke dur Selbft- Q vrovinzielle Organisationen hinstellen wesentlih unter Leitung der Gebeimer Ober-Regierungs-Rath Dr. Wehrenpfennig: Nie l V dirt | Witten in E L U E theil geworden und dadurch die alies s po an e . M E w C Selbst - / provinziellen Selbstverwaltung, unter Hinzuziehung von Sachkundigen mals sei „ein ungerechterer und unbegründeterer Vorwurf erhoben Der Antrag von Strombeck wird darauf gegen di! Unbilligfkeit wird a Banbers ‘Vart e ea N D; 4 R R völkerung L Setten ais Sh Weis 11 A L t 5 s 7 “e é 7 F +4 7 , f F a) 1 2) 4 40 p) M e v S S L K V L B r L j j und in diesen Dingen erfahrenen Männern in den einzelnen Pro- C A E E R A e Be Stimmen des Centrums und der Polen abgelehnt und 1 F dotirte Pfarrstellen im Gemenge liegen E O ee C E aae e er- | daß nah demselben Sanitätsbericht au in den beiden bayerischen ß ; 5 ; ; c Sl C a Le s i »Î s ) j ; “e At : T La ene „&AUuSTuUhrungs- Ane Vergl. vetre}se ia o A L E T ' ft vinzen: der Staat soll sich wesentlih auf die Anregung der Her- FaSeaR getreten. Aachen sei ausgewählt worden, weil die Aachen- 41/7 Uhr die weitere Berathung vertagt. Drit Ngs wird von dem größeren Diensteinkommen cin höherer | im Hauptblatt dieser Nummer unter „Berlin“) enthält Olbende Beo Be 4,0 bezw. 6,6 von je 10 000 der Kopfstärke, also eben- j stellung dieser Organisationen beschränken und auf mäßige Zuschüsse für | Münchener n eren Bet große Beiträge gezahlt habe; geringeren Ph un V E entrichtet ; aber der Znhaber einer | stimmungen über die Arbeitsordnungen (§8 134a bis 134h der Ge- falls weniger als in der Schweiz, durh Selbstmord endeten.) i ¡ einen provinziellen Conservator. Die bisherige Organisation, wo wir | sie habe bis jeßt A Mas rfe lige Mee in höherem N GE e ) die procentual gleihe Belastung doch Werbecdnuna N E E N H : nur in der Centralinstanz einen Conservator hatten, der die Aufgabe | der Berein zur Beförderung der Arbeitfamkeit erhebliche Zuscu}le ; ; ; Außerdem wird die Versor ; N 1, Die Verpflichtung zum Erlaß einer Arbeitsordnung besteht i Zur Arbeiterbewegung. U \ E Gerl A entrat ta z on]er! atte! A1 fg gegeben. Sonst würde vielleicht damals Köln gewählt worden sein, Entscheidungen des Reichsgerichts. Als e die Versorgung der Wittwen und Waisen nicht | für jede Fabrik und jede durch § 154 Absatz 2 ihr gleichgestellte Anlage In einer Betrachtung über die D ¿8 der deut if E 4 hatte, sich mit dieser Frage zu beschäftigen, soll ja eben zurücktreten | und es sei fraglih, ob niht dort die Entwickelung der Technischen S N - ; ; Arbeiten kirhliche abo eiträgen allein, ondern daneben noch durch die landes- | welche während der Zeit ihres Betriebes in der Regel mindestens Arbeit bemerkt die von V. Böhmert Vera saegebe eutschen S Lf gegen diese in der bezeihneten Weise durchzuführende Decentralisation. | Schule, welche nur 220 Schüler habe, eine bessere gewesen wäre. Bei i U in t Lat sind. s der Meg ar os lästernl Ne aa E ct iee Pra bestritten. s 20 Arbeiter beschäftigt. Bei Ermittelung dieser Zahl kommen nicht corresponden ü. . DOY usgegebene „Social- E A Man fann um fo mehr vertrauen, daß dies zum besseren Ziele führt, | der Gründung der Anstalt habe die Stadt Aachen die Verpflichtung | die in dex Fahrt A Ne eri sr F U Verstorbenen ihren Grund haben erschei größeren Verdiensten des | in Anrehnung: a. diejenigen Arbeiter, welhe wegen außergewöhn- G io f peo its Strike! 4 f 4 i / : : s | : 9 zum VENEren DiEL T | rbernommen, wenn weniger als 30 000 X an _Honoraren eingingen fann nah einem Urtheil des MNeichsgerichts, I. Strafsenats, bv® „storbenen thren Grund haben, erscheinen - dieselben gerechtfertigt licher Häufung der Arbeit oder aus anderen Gründe ib __ „Gegenwärtig is der deutsche Arbeitsmarkt von Strikes fast ( E «200 als ja bisher die Privatvereine, namentlich die historischen Vereine, | en Fehlbetrag zu ten Dieser Fehlbetrag habe in ven Lat 93, November 1891 als eine öffentliche erahtet und bestr! 04 e trifft bei der Berücksichtigung der Länge der Beitragszahlung | ge end angenommen werden b. die Betriebsbeamten, Werkieifier nd Gn Iten) De Nes E bedeutungslos und s{leppen fich : E : i Ct und eine große Anzahl Communen und Verbände nach dieser Richtung Sabren 10- bis 11 000 betragen. Der Zushuß des Vereins zur werden, auch wenn zu dem gedachten Fabrikraum nur die in ® E E, Dienstalters zu. : E l Techniker. : 2 : i und | zum theil bereits seit Monaten ohne Aussicht auf Erfolg fort. Jede frei E A E hin schon sehr Erfreulihes und Ersprießliches geleistet haben. Die | Beförderung der Arbeitsamkeit fei freiwillig angeboten für den Fall Fabrik beschäftigten Arbeiter Zutritt haben. 4 geldes T E Mi L See cine Abstufung des Wittwen- 1]. Die Arbeitsordnung sowie jeder Nachtrag zu derselben ist in O arnel LaUbfglten beute ven N O Werden, Alle in- D 2 A E Erbaltung einer Reihe höchst werthvoller Denkmäler, ihre Bestim- | gewisser Erweiterungsbauten. Es handele sich dabei um Ueberschüsse, Bei der Aenderung der Person des Inhabers eint des Mindest: und Höch tos cid E E L R der Grenze | zwei Ausfertigungen unmittelbar oder durch Vermittelung der Orts- | Gestaltung ibrer Verh iltnisse Us / d M pen S Ce 1d D 0 j Ï mung, ih möchte sagen, ihre Entdeckung is allein dieser Privat- die do zu gemeinnützigen Zwecken verwendet werden würden, keines- | Firma genügt, nah einem Ürtheil des Reichsgerihts, T. Civilfen® nominen, daß dasselbe vom 19 bis 30. Dienstial M derart vorge- | polizeibehörde der unteren Berwaltungsbehörde Ans Lebtere | rungen der legten Zeit die Anschauungen N h t No ie Grsah- 4 M s “Et O E wegs um ersparte Arbeitergroschen, die etwa sonst den Arbeitern zu | vom 9. Dezember 1891 Dritten geg enüber regelmäßig die vom 30. bis 45. alle . bis 30. Dienstjahre alle zehn Jahre, | hat eine Ausfertigung alsbald dem zuständigen Gewerbe-Inspector, | der letzten günstige Ingen geaen, T, WANZHD O Un N thâtigfkeit der Selbstverwaltungsorgane oder einzelner hervorragender | qute kommen würden. Die Gelder seen noh nit gezahlt, sondern | tragung und öffentliche Bekanntmachung dieser Aenderung; die Vet Dabei Hui oi Fen! Jahre um 100 46 wächst. oder so lange ein folher noch niht vorhanden ist, dem der öheren Mea es lntigen De L Ld der Strike von den Ar- | M r H A T4 Männer auf diesem Gebiete zu verdanken, und es wäre ganz verkehrt, | erst für das nächste Jahr in Aussicht gestellt, wenn die Finanz- | sendung von Circularen an die Feu mit welchen die Fie alten Geseke Nie aBdE, A e e MSettge nah dem | Verwaltungsbehörde beigegebenen Gewerbe-Aufsichtsbeamten zu über- | ¿uwendendes iet Ds) aftliches "S nile wenn, auch n tig an- {08 j M J U j von diesem Wege abzugehen ; vielmehr müssen wir auf diesem Weg | verwaltung bereit fei, ihrerseits für den in Ausficht genommenen | bisher gearbeitet hatte, ist im allgemeinen niht erforder! 600 f verallgemeinert, # behalten; nur ist der Mindestbetrag von | senden. t tgeschritt # Griberb f b , gepriesen. Die Arbeiter : 50 R N E ; i G ; Bau Geld zu bewilligen Behauptet aber der Dritte, welher aus einem mit d Voller gemeinert, sodaß derselbe auch bei den Wittwen der vor IIT. Die untere Verwaltungsbehörde hat nach Eingang de er „fortgeschritteneren“ Erwerbszweige beginnen heute, über diefes H i T t Bj noch weitergehen, und das is eben der Zweck der vorliegenden | F Die Ausgaben werden" bewilligt irma nach der Aenderung geschlossenen Geschäfte den früheren Ÿ fudet- füg E 10. Dienstjahres verstorbenen Geistlihen Anwendung | Arbcitsordnungen und der dazu erlassenen Nachträge zu vrüfen 5b Kampsmittel kühl zu denken. Sie N den Boykott als die 4 “B 4 (s E 7 H E 7 " ! f . - O . ia p. Z wid 4 . ! x 4 , , , M T L 2 Af L Ai i i C ; 10 iber der ‘Litina haftbar machen will, daß R bere Umstän herabseßzte Ac he das alte Geseg den Mindestbetrag auf 300 4 | diefe vorschriftsmäßig erlassen sind und ob ihr Inhalt den geseßlichen wirthscaftliche Waffe der nächsten Zukunst, weil er, wie sie meinen, E O ' Abg. von Eynern (nl.) empfiehlt die Wiederherstellung des Es folgt Kapitel 124: „Cultus und Unterricht gemein- | agen welche die Annahme begründeten, daß er die Aendern dn beine: (Art. 11 § 3.) Auf die einzelne Wittwe wird hiernah | Bestimmungen zuwiderläuft 134f). Diese Prüfung is fo raf die „Macht der Arbeiter als Consumenten“ in den Interessenkampf O E Ml Stlosses an der Burg, dessen Steine zum theil zur Einrichtung des sam“. Bei den Ausgaben zur Verbesserung der äußeren Lage Me ekannt habe, noch habe Amis müssen, so muß er den Ber! alten "Gelgnittliches Wittwengeld ‘von 954 4 entfallen. Nach dem | vorzunehmen, wie es ohne Beeinträchtigung ihrer Gründlichkeit mögli führe und weniger Opfer fordere, als die glücklichsten Strikes." A Dar f 7 Landgerichts Elberfeld gebraucht fvorden seien. i der Geistlichen aller Bekenntnisse, 5 474 300 4, beantragt Abg. | dieser Umstände führen. j der Kem Eu 860 M Die durchschnittlihe Versicherung in | ist. Da bei der großen Anzahl von Ärbeitsordnungen, die innerhal , Die vom Centralverein für Arbeitsnahweis be- N E _ Abg. Brandenburg (Centr.) weist darauf hin, daß man der | von Strombeck: i ist bekannt, da esen betrug etwa 421 Es | der ersten vier Wochen s dem 1. April 1892 eingehen werden, Ae Ableitung des Stroms der Berliner Arbeits - j | Stadt Osnabrück den Verkauf des bekannten Kaiferpokäles, dessen 1) die Zulagen zu gewähren nicht nah einer weiteren : ganz seltenen A e qs reen die Ghefrauen der Geistlichen nur in | die sofortige Prüfung aller Arbeitsordnungen nicht ausführbar sein losen in die Provinzen hat bereits begonnen; auf die i : O L Erlös fie zur Deckung communaler Ausgaben habe gebrauchen wollen, Dienstzeit „im Pfarramte“ , sondern „im Amte“; 2) die Regie- i, versichert worden Ai en zu einem Betrage von mehr als 600 ( | wird, so sind zunächst diejenigen zu prüfen, gegen deren Inhalt die erste Ankündigung hin, daß der Centralverein die Leitung 1 4 E d verboten habe. Das sei zu billigen, aber es sei niht_ n daß die rung auf e diesen Titel im nächsten Etat auszudehnen auf Entspricht es ferner der Billigkei L E Arbeiter nah § 1344 Bedenken geäußert oder später Beschwerde er- übernehmen werde, meldete ich, wie die „Nat.-Ztg.“ berichtet : T 04 e h Lasten für die Erhaltung eines solchen Stücks die Stadt Vsnabrüd die staatlih anerkannten Missionspfarren. : : ner der Billigkeit, daß dem "älteren Geistlichen | hoben haben. Bei jeder Arbeitsordnung und jedem Nachtrag ist ins- | eine ganze Anzahl ländlicher Arbeitgeber, die dringend nah f Abg. von Strombeck (Centr.) weist bezüglich seines ersten i g N i V

S 7 P allein tragen solle.