1892 / 69 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Mar 1892 18:00:01 GMT) scan diff

C E T I e: Es

verwaltung vor, daraufhin die Löhne der Invaliden höher zu gestalten.

Minister des Jnnern Herrfurth:

Der Abg. Szmula hat die am Schlusse Erörterungen über die Schlafhäuser in Oberschlesien zuerst bei Gelegenheit der Berathung des Etats des Ministeriums des Innern zur Sprache gebraht, und zwar hatte cr damals seine Aecuße- rungen über jene Zustände in dem Ausdrucke culminiren lassen, daß die S(lafhäuser in einzelnen Fällen geradezu stch zu Bordellen ausgebildet hätten. Ih habe hieraus Veranlassung entnommen, die Behörden zu einem Bericht darüber aufzufordern, ob bei diesen Schlafhäusern \ih irgendwelhe Unzuträglichkeiten gezeigt hätten, namentli ob irgend welche Unsittlichkeiten in den Schlafhäusern, vor- gekommen seien. Die Negierungêbehörden haben im Verein mit den Bergbehörden die geeigneten Ermittelungen veranlaßt und haben auf Grund derselben amtlih berichtigt, es sei irgend ein Fall nicht zu ihrer Kenntniß gelangt, weldher die Richtigkeit einer solchen Ausführung bestätigte. Ich babe hiervon dem Abg. Szmula Mittheilung gemacht und ihn gebeten, mir seinen Gewährs- mann zu nennen oder die Thatsachen, auf die er seine Anschuldigung gründe, zu specialisiren. Darauf hat mir Herr Abg. Szmula geant- wortet: er babe dem Betreffenden, der ihm diese Mittheilung gemacht babe, Geheimhaltung seines Namens versprochen, er könne mir die Mittheilung niht machen, er verweise mich aber darauf, daß eine gleiche Klage über die Stlafhäuser in der Schlesischen Volkszeitung erschienen sei, und daß ih von der Redaction derselben die weiteren Mittheilungen würde erhalten können. Hierauf hat si der Regierungs-Präsident in Oppeln an die Nedaction dieser Zeitung gewandt mit der Bitte, ihm bestimmte Thatsachen mitzutheilen, oder Gewährsmänner zu nennen, die er über die Thatsachen vernehmen fönne. Die Redaction hat ihm nicht geantwortet. Der Regierungs-Präsident hat sie fodann noch zweimal erinnert und Aus- funft erbeten und zweimal wiederum feine Antwort be- fommen. Meine Herren, ih glaube hiernach annehmen zu fönnen- daß irgend welche Thatsachen nicht vorliegen, auf die der Herr Abg. Szmula seine damaligen Bemerkungen gründen fann, und daß unzu- treffende Anklagen über die Schlafhäuser erhoben sind. (Bravo!)

Beim Etat der Eisenbahnverwaltung befürwortet

Abg. Jürgen fen (nl.) eine bessere Gestaltung des Eisenbahn- verkehrs in Schleswig.

Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:

Materiell bin ih nicht in der Lage, auf die Wünsche des Herrn Abgeordneten einzugehen, aber selbstverständlich sehr gern bereit, sie zunächst den Localbehörden zu übermitteln. Was die Fahrplanwünsche anbetrifft, so fann ih nur sagen, daß der Fahrplan für die betreffende Strecke zur Zeit noch nit vorliegt; wenn er eingereiht werden sollte, werde ich mi gern des Wunsches erinnern, der hier vorgetragen worden ist.

Ag: Hansen (freicon!.) empfichlt den Erlaß bestimmter Vor- schriften über das Oeffnen der Fenster in fahrenden Zügen.

Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:

Meine Herren! Die Fenster-Frage, die der Herr Vorredner an- geregt hat, is wiederholt Gegenstand der Erwägung bei den Eisen- bahnverwaltungen gewesen, es hält aber außerordentlih s{chwer, eine Bestimmung zu treffen, die nah jeder Richtung hin befriedigt und auch rücksihtslosen Mitreisenden gegenüber gehandhabt werden fann. Es i indessen in dem Entwurf des neuen Betriebsreglements eine Bestimmung enthalten, die vielleicht dem Wunsche des Herrn Borredners entsprehen würde, und die dem hohen Hause au mitgetheilt worden ist unter den Druksachen des Landes-Eisenbabnraths. Es heißt dort im § 22 folgendermaßen:

Die Fenster dürfen nur mit Zustimmung aller in derselben Abtheilung mitreisenden Personen auf beiden Seiten des Wagens gleichzeitig geöffnet sein. Im übrigen entscheidet, soweit die Reisenden ih über das Oeffnen und Schließen der Fenster nicht verständigen, der Schaffner.

Darüber hinaus glaubt die Eisenbahnverwaltung Fürsorge nicht treffen zu können. Rücksichtslose Leute werden {ließlih auch damit uicht immer zu einem den Wünschen ibrer Mitreisenden entsprehenden Rerhalten veranlaßt werden.

Abg. Meßner (Centr.): Bei der zweiten Lsung habe der

Minister es mit großem Nachdruck bestritten, daß Eisenbahnbeamte 54 Stunden hinter einander im Dienst gewesen feien, und die Richtig- feit der von ihm (Redner) vorgebrahten Zeitungsnotiz bestritten. Inzwischen sei der betreffende Prozeß, auf den er verwiesen habe, zu Ende geführt worden, der Beamte fei freigesprochen worden, weil nachgewiesen worden sei, daß er 24 Stunden im Dienst gewesen fei. Er habe noch ¿einige ähnliche Fälle vorzubringen, für welche er zum

theil actenmäßiges Beweismaterial habe.

Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:

Wenn der Herr Abg. Megner die Angaben gemacht hätte bezüg- lich des ersten von ihm erwähnten Falles in der Sitzung der zweiten Lesung des Etats, die er heute hier gemaht hat, so wäre damals sofort die Sache klar gestellt und ein Mißverständniß nicht entstanden. Er hat aber den Bahnhof, auf dem das Unglück passirt fein sollte, damals nicht genannt. Ich habe also vorausseten müssen, daß die Zeitungsnotiz, die er mittheilte, dieselbe sei, die mir in denselben Tagen auch zugegangen war, und die sich auf einen angeblichen Unfall auf dem Bahnhof Neurode bezog. Ich habe fowie mir die Zeitungsnotiz zugegangen ist, dasfelbe gethan, was ih in allen diesen Fällen thue, sofort die Untersuhung angeordnet. Die Untersuchung ergab dann, bezügli dieses angeblihen Vorfalles in Neurode das, was ih in der damaligen Sitzung mitgetheilt habe: es war weder irgend cin Unfall passirt noch hatte irgend eine gerichtliche Untersuchung stattgesunden. Kurz und gut die ganze Zeitungsnotiz, die, wenn ih nit irre, aus der Schlesischen Volkszeitung entnommen war, erwies si als durchaus erfunden. (Hört! hört! rechts.)

Fcch fann dem Herrn Abg. Meßner nur dankbar sein, daß er bcute mit vositiven Mittheilungen hervorgetreten ist, um die ih ihn {hon in der damaligen Sißung gebeten habe. Hier im ganzen Hause hat feiner ein folches Interesse daran, daß eine Ueberbürdung der Beamten, und die daraus resultirende Betriebsunsicherheit hintan- gehalten wird, als der Minister der öffentlihen Arbeiten. (Sehr rihtig !) Ich werde stets alles, was in meinen Kräften fteht, thun, dieses Ziel zu erreichen. Ich habe auch, wie ih meine, den Beweis geliefert, daß ih gerade für diese Frage ein besonderes Interesse habe, da i, wie dem Hause bekannt, eine Commission niedergeseßt habe, die jeden Bezirk, jedé Strecke in diefer Beziehung genau revidiren soll. Ih werde auch auf Grund der Angaben, die ja, so

seiner Rede bezeichneten

viel ich beurtheilen fann, zum größten Theil aus Zeitungsnotizen, seitens des Herrn Abg. Meyner gemaht worden sind, Veran- lassung nebmen, eine Untersuchung der einzelnen genannten Fälle an- zuordnen. Ich kann selbstverständlih heute über die Fälle selbst hier feine Mittheilung machen; sie sind mir mit Ausnahme des Falles auf den Bahnhof Friedrichsberg, vollständig unbekannt. Ich werde aber durch die Untersuchung feststellen, inwieweit diese Zeitungs- notizen begründet sind oder nit, und danach meine Maßregeln treffen. (Bravo! rechts.)

__ Abg. Broemel (dfr.) hält es für nothwendig, daf dem Landtag über die Ueberbürdung der Cifenbahnbeamten eine Uebersicht gegeben

werde. Namentlih der Unfall auf dem Bahnhof A

bei Berlin zeige, daß in häufigen Fällen eine übermäßig lange Dienst-

zeit eingetreten sei.

Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:

Meine Herren! Was den Fall auf dem Bahnhofe Friedrichsberg betrifft, so habe ih an demselben Morgen, als die Zeitungen die be- treffende Mittheilung brachten, Bericht über -den Fall eingefordert. Es war mir der Bericht indessen bis jeßt noch nit zugegangen; ih habe infolge dessen hier aus der Sißung fofort telephonisch Auskunft von der zuständigen Behörde gefordert und bitte um die Erlaubniß, die mir eben zugegangene Mittheilung hier verlesen zu dürfen.

Ich bemerke dazu: die amtlihe Mittheilung ist ertheilt von dem Königlichen Eisenbahn-Betriebs8amt Stadt- und Ringbahn, dem der Bahnhof Friedrihsberg unterstellt ist. Diese Mittheilung geht dahin, daß der Stations-Assistent Huth thatsählich am 14. März v. I. von 7 Uhr Morgens bis 94 Uhr Abends dienstfrei gewesen ist und tann von 97 Uhr Abends bis zur Zeit des Unfalles am 15. d., Morgens 42 Uhr, somit nur sieben Stunden Dienst gethan hat. Er war also, als er Abends 94 Uhr feinen Dienst antrat, unmittelbar vorher von 7 Uhr Morgens bis 94 Uhr Abends dienstfrei gewesen. Die hiergegen abweihende Angabe in den Zeitungen beruht auf einem Irrthum des Berichterstatters, welcher nach Auskunft des Sach- verständigen, Regierungs- und Bauraths Maßberg, voraussichtlich dadur herbeigeführt ist, daß in der Gerichtsverhandlung zur Sprache gekommen is, daß der Assistent Huth in seiner vorerwähnten dienstfreien Zeit an einem Familienfeste theil- genommen und demna, ohne ausgeruht zu sein, am 14. März, Abends 92 Uhr, seinen neuen Dienst angetreten hat.

Der Aushilfsbremser Schröter war am 14. März von 7 bis 11 Uhr Vormittags in der Reserve, hat also keinen Dienst gethan, sondern nur dienstbereit sich halten müssen; er war dann, also von 11 Uhr an, bis zur Stunde des Unfalls wirklich im Fahrdienst. Rechnet man die Reservezeit mit, so ergiebt sich für Schröter eine Dienstdauer von 214 Stunden, rechnet man sie ab, 174 Stunden.

Der Aushilfsbremser Reinhold is unmittelbar vor seiner Ver- wendung bei dem belastenden Zuge in der Bahnmeisterei als Strecken- arbeiter thätig gewesen, rehnet man diese Zeit mit, so ergiebt sih für denselben ebenfalls eine Dienstdauer von 214 Stunden.

Fn Bezug auf Schröter und Reinhold kommt jedoch in Betracht, daß der Dienst öfter Unterbrehungen erlitten hat, sodaß mit Nück- sicht hierauf eine bedenkliche Uebermüdung niht wohl angenommen werden fonnte. Die ausnahmsweise lange Dienstdauer wird damit erklärt, daß dieselbe durch eine auf dem Bahnhof Rummelsburg ein- getretene Verkehrsstockung, welche cine Ablösung verhindert, hervor- gerufen worden, worüber besonders Bericht erstattet worden ist.

Das ist die thatsächlihe Auskunft.

S@ncllA # A A E s V zweiter Lesung darum, die S üge auf dem S Ö Î A A E E eg nhof in Köln halten zu lassen und einen

Minister der öffentlihen Arbeiten Thielen:

Bezüglich der ersten Bitte, die dêr Herr Abgeordnete ausgesprochen hat, fann ich mi darauf beschränken, mitzutheilen, daß die Direction Köln von mir nohmals zum Bericht aufgefordert worden ift, dieser Bericht aber zur Zeit noch nicht vorliegt. Eine vertragliche Ver- pflichtung ist seitens der Staatseisenbahnverwaltung nicht über- nommen worden. Auch steht der betreffende Passus nicht in dem Vertrage selbst, sondern in dem Schlußprotokoll zu diesem Bectrage.

Was nun den zweiten Fall anbetrifft, so ist es allerdings richtig, daß die Route Trier—Köln über die Eifelbahn 24 km fkürzer ist, als die über Koblenz. Diese 24 km vershwinden aber in der Fahrzeit nahezu völlig, wenn man sih vergegenwärtigt, daß auf der Eifelbahn Steigunoen von 1: 60 zu überwinden sind. Es würde daher ein Schnellzug über die Eiselbahn die Fahrzeit zwischen den angegebenen Orten nur um eine ganz geringe Spanne Zeit, fagen wir um wenige Minuten, abkürzen können. An sih liegt kein Bedürfniß vor, die Schnellzugsverbindungen Trier—Köln mit Aufwendung erheblichev

Kosten zu vermehren.

Aba. Graf Kanißt (cons.) empfiehlt cine Bes i 2s Ausbaues der L ata bahnen ia E den E E

Die Strecke Stallupönen—Pillkallen sei fertig gestellt, werde aber nit eröffnet. Die längst bewilligte Strecke Mohrungen—Liebstadt—

Wormditt werde noch immer nicht ausgebaut, wie man sage wegen Mangels an Mitteln. : 9

Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:

Fch kann den Herrn Grafen von Kaniy darüber beruhigen, daß fiscalishe Rücksichten nicht mitgesprochen haben bei der Verzögerung der beiden von ihm genannten Bahnen, sondern daß diese Verzöge- rung durch andere Verhältnisse herbeigeführt is; und zwar lag zunächst bei der Bahn, die den Anschluß nach Stallupönen vermitteln soll, die Schwierigkeit darin, daß die Ueber- führung einer Straße gefordert wurde, und daraus ziemli weitläufige Verhandlungen sich entwickelt haben. Es i} indessen zu hoffen, daß die Schwierigkeiten baldigst beseitigt sein werden und energisch mit dem Weiterbau der Bahn fortgefahren werden fann.

Was die andere Bahn, Mohrungen-Liebstadt-Wormditt, anbetrifft, so ist das Project im Ministerium genehmigt und der Auftrag zur Ausführung des Baues ertheilt.

__ Abg. von Tiedemann - Bomst (freiconf.) : Auf Grund unzuver- lässiger Zeitungsnachrichten könne man solche Fälle, wie sie der Abg. Meßner vorgebraht, niht erörtern, noch viel weniger könne man

daran eine folche Anregung knüpfen, wie sie der Abg. Broemel vor- geschlagen; das würde ein, Mißtrauensvotum gegen die Verwaltung sein, wozu er seine Hand nicht bieten könne.

2 Broemel (dfr.): Wo seien denn die Beamten des Eisen- bahn 4Ministeriums gewesen, um sofort im Prozeß bezüglich des P E Ger Unfalls die Thatsachen rihtig zu stellen ? Jedenfalls

abe das Gericht Anlaß genommen, die beiden Bremser, bei denen eine Arbeitszeit von 21 Stunden festgestellt worden fei, frei zu sprechen und der Stations-Assistent sei zur'geringsten Strafe verurtheilt worden. Redner bringt ferner die Reducirung der Arbeitslöhne in den Eisenbahnwerkstätten zur Sprache.

Abg. Simon - Waldenburg (nl.): Die heute

1ch nur auf Zeitung F seien, die aber leiht daß die Arbei

leicht eine

Zweite Beilage s-Anzeiger und Königlich Preußischen Staal

Berlin, Sonnabend, den 19. März

8nachrichten, die nit zu t erbem B erbürdung eintreten, bei s{wachem Verkeb, E hen dem Dienst und längere Ehe man solche Einzelfälle vorbri davon Mittheilung machen, damit er von Eynern (nl.) wendet g. Broemel seine Beschwer nicht auf alle einzelnen Abg. Broemel einen billi Abg. Broem Zeitungsbericht welches erfolgt Es handele Eisenbahnbeam Sicherheit des Cisenbah Abg. Graf zu Lim oder Beamten, statt an die vor ordnete anonym wendeten, egierung habe zu erkennen gegeben, da der Beamten und Arbeiter nachkomme. ungere{chtfertigte Ansprüche erhoben, n Ansprüchen entgegenzutreten. nachrihtigt werde, was Sache gründlich erledig

Beunruhigung hervorriefen,

t sehr verschieden sei.

s-Anzeiger. 1892.

zum Deutschen Reich 6 69.

Königreich Preufen.

ren Bericht vom 2W. dentlichen Generalverf urter Bank vom 17. em in derselben zur Vornahme

tigten größe

eit Dienst thun t e R os i informiren könne. ih ebenfalls v den vorgebracht hab [le vorbereitet e Tp abe ih niht auf ola: f uge E ; as ar Grfenntniß inbegla ei auf Grund eidlicher Vernehmung d l! ih dabei nicht bl Q Ber betreffende ten, sondern um das Interesse des Publikum

lätter eingehen oder würden denselben nicht erfolgen ß der Generalversamm- nglichen Gesellschafts-

Würde eines der drei letztgenannten B aus anderem Grunde Bekanntmachun fönnen, so“ genügt bis lung die Bekanntmachung in den ü

Geschäftskreis. ugt, nah Maßgabe des Reichébank-

nde Geschäfte zu betreiben : Münzen zu kaufen und zu

sein; damit erzieso Reingewinne wird

Dividende von [tlih der V andelsgeseßbuchs ;

Aus dem \ich ergebenden 1) den Actionären eine Grundkapitals berechnet, vorbeha gemeinen deutschen

es eingezablten

November d. J. will Jch das I R orscrift des Art. 185 b

ammlung der Actionäre März d. J. beziehungs- redactioneller oder ren Bankausschusse 1 Anlagen hierneben zurück- furter Bank hierdurch be- elbe auf dem durch das -Samml. S. 357) vor- tenntniß zu bringen.

zu anderem L in der auß brigen zugà

der Frankf Nr. 1 des all 9) von dem Mehrbetrage Reservefonds gutgeschricben, | Diese Quot tr. 1 des allgemeinen Zurülegung vorgeschrie 3) aus dem alsdann v tragsmäßige Tantième d gestellten zu bestreiten.

Actionâre zu verwen andere Verwendung, w Spccialreserve

um die Arbeit 90 9/9 dem geseßlichen des Grundfapitals der laut Art. 185 b s zur alljährlichen n-Reingewinnes ; t ist die etwaige ver- ie Gratificationen an di RVerstärkung der Dividende cht die Generalversammlung Errichtung von

eine Quote von lange derselbe niht iht geringer sein als deutschen Handelsge!e bene Theil des- jeweilige erbleibenden Ueberre? Direction, w Der Rest ist zur den, soweit nt s Pensionsfonds,

ller Aende

neu aufgestellte, de revidir

rungen ermä nebst den übrige: te Statut der Fran und Sie ermächti vom 10. April 187 riebenen Wege Neues Palais, den

Die Frankfurter Bank ist bef ßes vom 14. März 1879, 1) Gold und Silber in

2) Wechsel, w haben, und aus we zahlungsfähi bungen des naler Corpo 1 Nennwerthe fällig sind, zu discontiren, bare Darlehen auf nicht l beweglihe P

burg-Stirum (cons.): Daß die Arbeitz

eseßte Behörde, sich an einzel halte er für einen großen Uai % ß sie gerehten An _Es würden aber und die Regierung habe das l Wenn die Regierung davon he. hier vorgebraht werden folle, so könne di

3 Wenn die Regierun e de die Sache einseitig behandelt he Meinung. i Eisenbahnverwaltung wird genehmigt. i e An E I Conviabiin fragt g. Dr. Sattler (nl.), wann das Comptabilitätsgeseß + werden werde. L O E

Finanz-Minister Dr. Miquel:

s Der Herr Vorredner hat rihtig vermuthet, daß er nicht cine jo befriedigende Antwort auf die gestellte Frage erhalten würde, wie dz vorhin der Fall war. Die Staatsregierung is davon durchdrungen daß es sehr wünschenswerth ist, ein Geseß, betreffend die Verwaltun; der Einnahmen und Ausgaben, dem Landtage vorzulegen und D schied: Es is der Entwurf eines solchen 6; setzes im Finanz-Ministerium auch {on im vorigen Herbst aufgestellt worden; aber es ist, wie das in der Thronrede angedeutet ist, quh gegenwärtig noch nicht möglih, mit Bestimmtheit vorauszusagen ob die Verhandlungen, die hierüber unter den sämmtlichen M nisterien zu führen find und sehr erheblihe Schwierigkeiten y überwinden haben, so zeitig zum Abschluß kommen können, um d Geseß noch in diesem Landtage vorzulegen. Es wird das ja aber qud von der Dauer der Session abhängen. flärung fann ih zur Zeit zu meinem Bedauern auf diese Frage nitt

Barren und

Verfallzeit von höchstens drei mindestens aber î ferner Schuldverschrei- ländisher commu- drei Monaten mit ihrem zu verkaufen.

[chen in der Regel drei,

ur öffentlichen J M ch flihtete haften,

9. Dezember 1891. WilhelmRk. Freiherr von Berlepsh. Miquel. An den Minister für Handel und Gewerbe und den Finanz-Minister. :

bekannte Verp

eis, eines deutshen Staates rationen, welhe nah spätestens zu kaufen und änger als drei Monate gegen ombardverkehr) und zwar: münzt oder ungemünzt ; ätestens nach einem Jahre f reibungen des Reich Corporationen, oder chuldverschreibungen, Bundesstaate garantirt sind, Stamm-Prioritäts deutsher Eisenbahnges sowie gege nter staatli

ie Dotirung des n u. dgl. beschließt.

lie Reservefonds ist z ustes bestimmt. ezahlten Grundkfav r dahin ergänzt werden. —— tonen erzielte Gewinn fliez

ur Deckung eines aus der Bilanz elbe soll auf die Höbe von itals gebracht und bei Ju-

informirt fei, dann wer sich vielleicht eine fal Der Etat der Beim Etat des

ih ergebenden Verl 95 9/0 des jeweils anspruchnahme wiede Der bei den Ac lichen Reservefonds zu.

fänder zu ertheilen (L Gold und Silber, ge þb. gegen zinétragende ode baber lautende Schuldvers s oder inländisher communaler de auf den Inhaber vom Reiche oder von einem

Statuten der Frankfurter Bank vom 17. März 1891.

Genehmigt durch Allerhöchsten Erlaß vom 9. Dezember 1891. Firma, Siß und E der Gesellschaft.

und auf den In tien-Emisf t dem ge!eß- deutschen Staat gegen zinstra deren Zinsen gen volleingezahlte S Obligationen Betriebe befindli sind, schaftlicher, communaler und der Boden-Credit-Institute De banken auf Actien zu höchstens 4 gegen zinstragende, aus den reibungen nichtdeutscher ausländische Eisenbah Curswerthes;

lautende S O : fann auf Beschluß des Aufsichtsraths Verwaltung geführt we

lagen der Reserven fließ

Ueber die Reservefonds nderte Rechnung un Die Zinsen der An Erträgniß zu.

Verhältniß der Bank zur Staatsregierung-

en dem allgemeinen

ellschaften , Pfandbriefe l cher Aufsicht stehen- ds und deutscher Hypotheken- 2 des Curswerthes; lautende Schuldver- sowie gegen staatlich garantirte Obligationen zu höchstens 50 °/o des

Unter der Firma /

Franutfurler Aa hre 1854 in Frankfurt a. Dieselbe nimmt unter B und der Beschlüsse“ der Genera lle der seitherigen die nach

nk

Actiengesellschaft errichtet eibehaltung der seitherigen Firma [versammlung vom 17. März stehenden Statuten als Grund-

Oberaufsicht des S sfanzler haben jederz von dem Geschäftsstande der Protokollen, Büchern f Einsicht zu nehmen, n zu überzeugen.

S 41

Bank steht unter behörde und der Reich ordnende Commi}jare

Verabschiedung zu bringen. Sias Recht, dur) abzu-

Bank Auskunft zuy Rechnungen amentlih auch vor

1891 an Ste n: Prioritäts-

‘der Bank sind in Frankfurt a. M. 88 42 und 44 Abfay 3 des Neichs- 875 Filialen und Agenturen an anderen

in den Bureaux der Vank der Befolgung des § 19 nch

Die Staatsbehörde kann zu jeder Generalversammlung einen Commisfsar senden.

Der Sit und die Ver Die Bank kann nah Maßga bankgeseßes vom 14. März 1 Orten errichten.

Die Zeitdauer der Bank ist

Die Bank hat si den Bestimmungen des § 44 (Nr. 1—7) des Reichsbankgesezes vom 14. März 1875 unterworfen.

, Actien, Actionäâre undBekanntmachungen der Gesellschaft.

8. 5

¿at 10000000 Gulden (= 4 17142 857.14), [lte Actien auf Namen lautend zu je 500F[. März 1891 hat beschlossen, das

18 000 000 M zu erhöhen und der hierzu erforderlihen Auëgabe nhaber lautend, die Besißer der Titel gegen neue Inhaber-

Verpflichtete aufweisen,

Wechsel, welche anerkannt folide Curswerthes;

nindestens 5/0 ihres vert g im Inland lagernder Kaufmannswaaren

unter Ziffer 3b be- ei jedoh der jeweilige [lten Grundkapitals

mit einem Abschlag von 1 e. gegen V höchstens bis zu Z 4) Schuldverschr n Art zu kau

Zweidrittel ihres eibungen der vorstehenden, fen und zu verkaufen, wob bestand die Höhe der Hälfte des serven nicht überschrei 5) Für Rechnung von Priva zu besorgen und nach vor Der: Ueberweisun

E niht beschränft. 4 anzen sind in einer

bs{lüs}se und Bil 1d in ein taatsbehörde etn-

Die jährlichen Rechnungsa Ausfertiguug der S

Also eine bestimmt Er: , . von der Direction beglaubigten

und der Ne j E Anstalten und Behörden ahlung zu leisten

heriger Deckung Z eiganstalten oder

f 7 82 Fo 4 t So T s gen auf ihre Zw Necht vor, von der Frank

i is d ält sih da sliches Dar-

3 Bestehens ein unverzin Million Gulden gegen un den Inhaber aus- sebener Schuld- 1 zu entnehmen.

Rechte Gebrauch ätestens am Sch Recht der Bank f den Inhaber lautenden Bank-

Grundkapital : Die Staatsregierung beh

uf die Dauer ihre Belaufe von einer städtischer 3tprocentiger abschnitten und Nominalwerthe derselbe von diesem ahrte Darlehen îp welchem das

Beim Etat der Bauverwaltung geht

Abg. Heye (nl.) auf den Ufer i Weser ein: es bestehe mae R S E bab Lie Anlleger für r tung und Sicherung der Ufer eintreten müßt lästig gewesen, oder wenigstens die an den Ufern li hätten, und zwar an ganz mittellofe die Lasten für den Ufershuß zu tragen. aiDlerorg der Beauvecnaltung Lie Wosserstrahen peesandenn V tnisterial-Director SQUl): ia on des L E ing, in welher Midi Vis zin: Eis

; V 5 ines allge meinen ‘Wasserrechts diesem ‘Uebelstande s O f L An Es müsse aber erst noch eine Entscheidung des Ober - Verwaltungé S 22 e) Lud am die Beidleurigmz 2 g g 4 11u1n0 dor Errichtung einer festen Rheinbrücke bei Düsseldorf. N

Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:

Das Mißliche der Verhältnisse in Düsseldorf bezüglich des Rhein- übergangs is mir aus persönlicher Erfahrung und aus mannigfader Petitionen und Berichten hinlänglih bekannt. Die Sache liegt in einer Richtung Hin fehr \{wicri, und es ist nicht abzusehen, bis zu welchem Zeitpunkt die Vor! verhandlungen, die bereits im Gange sind, zu einem gedeihliden E führen werden, und es \ih übersehen läßt, ob, wann und mit welcha Theilnehmern diese Brücke bei Düsseldorf wird ausgeführt werd fönnen. Ich fann meinerseits heute mich nur darauf beschränten mich auf denselben Standpunkt zu stellen, den auch mein Herr Amt vorgänger dieser Frage gegenüber eingenommen hat, indem er v cinem Theil gern bereit scin würde, mitzubelfn um diesen mißlichen Zustand in absehbarer Zeit zu beseitigen.

Abg. Bies enbach (Centr.) weist darauf bin, daß der Sta das Fährrect für sich in Anspruch nehme, deshalb müsse er au die Brücke bauen.

Minister der öffentlihen Arbeiten Thielen:

Ich glaube nicht, daß hier der Ort ist, auf juristische Deductionen Ich möchte nur die Worte des Herrn Vorredners nid! unwidersprochen lassen, daß der Fiscus verpflichtet | seine Kosten zu bauen. Nach der Ansicht, die bisher regierung obgewaltet hat, ist jedenfalls der festen Brücke nicht verpflichtet.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Ich möchte bestätigen, regierung niemals anerkannt is und äuch nicht anerkannt w daß aus dem Fährrecht eine Brüenbaupflicht folgt. Diesen Gr werden wir nit acceptiren. Der Herr Vorredner hat darauf b gewiesen, daß die verschiedenen Interessenten um einander herun daß keiner recht mit der Sprache herauskommen wollte. ihn aber doch den Rath geben, wenn derartige locale un Interessen bestehen, einmal erst anzuseßen bei theiligten; wir wollen mal sehen, was diese leisten, wir später erwägen, ob- der Staat überhaupt Veranlassung h zu thun. Aber ehe die Nächstbetheiligten sich erklärt ha der obersten Spiße anzufangen, ist, glaube ih, der vere (Sehr richtig! rechts.)

Beim Etat des werbe weist

Abg. Krah (freicons.) darauf hin, olstein etwas geschehen ändig organisirt worden, a i nihts geschehen, troßdem es deshalb eine Theilung nothwendig sei.

Der Etat wird bewilligt und die Schluß 33/4 Uhr.

und Anweisungen o denten auszustellen. 6) Für fremde nach vorheriger lieferung zu verkaufen. 7) Verzinsliche un und im Giroverkehr anzunehmen. 8) Werthgegenstände in Verwa Die näheren Bedingun aufgeführten Geschäfte werden d

furter Bank a lehen bis zum liche Hinterlegung gestellter mit Zins verschreibungen im

Hat die Staa so ist der Bank dc des Kalenderjah Ausfertigung und Aus PNiakgabe des

Art, sowie Edelmetalle

Rechnung Effecten aller nah vorheriger Ueber-

Das Grundkapital betr ¡ffe ckung zu faufen und

eingetheilt in 20000 vollbeza Die Generalversammlung vom 17. Grundkapital auf die Summe von den Aufsichtsrath beauftragt neuer Actien zu 1000 Æ. auf d alten 600 Fl. 2

müßten. Die Ausgaben dafir viele Gutsbesiger e Güter enden Streifen Landes verkauft eutc, die nicht im tande seie, Bei dem f\tets steigenden

d unverzinsliche Gelder im Depositen eschäfte „O : e Glo positengeschäf tsregierung

as von ihr s zurückzuzahlen, in gabe von au 8 14 erlischt.

ung und Verwaltung zu nehmen. etriebes dieser unter Ziffer 1

[ctien aufzufordern, diefe : : urch Reglements vom

Actien zu 1000 4 umzutauschen.

Weitere Kapitalerhöhungen lung (siehe § 34) beslof Reichsbankgeseßes vom 14. preußischen St

Aufsichtsrath | Suite V können dur die Generalversamm- IONEIILENE S den und bedürfen laut § 47 des

März 1875 der Genehmigung der K

Grundkapitals hat der be- g (nicht unter dem die neuen Actien aus

Die Uferbaulast an der Weser Es unterliege der

erung von Liegenschaften ist der stes und auf Grund eines 95) gestattet.

Vorschlag des

Die Erwerbung und Veräuß Bank nur für die Zwecke ihres Aufsichtsrathes hler werden auf den

bezw. des Bu öhung des den Mindestbetra

abgeholfen werden fönne aatsregierung, _In j Falle einer Erh treffende Beschluß g

Nennwerth) zu bezei

Personalveränderungen.

Königlich Preufische Armee.

evee-Fähnriche 2c. Versetzungen. JFsenburg u. Garde-Regts. z. F-, rten Patents feiner Oberst-Lt. und Inf. Negts. Nr. 75, zur Gend. Brig. commandirt. Juf. Regt. Nr. 53, arde-Comp. um

\{lusses des ) wei Stimmenza Rersammelten ernannt. Neber die Verhandlungen w genommen. Dasselbe enth der Verhandlungen und w zwei Stimmenzählern unterzeichnet.

Vorsitzenden

chnen, für welchen

ird ein notarielles Protokoll auf- Ernennungen, Be-

Offiziere, Port iber die Modalitäten etner neuen förderungen

Alle weiteren Bestimmungen i täten eine tatutarisch festgeseßt, der

Emission bleiben, sofern nicht Beschlußfassung des Aufsicht

sondern nur die Nesultate Vorsißenden und den

ält nicht die Discussionen, Büdingen-

setzli d geseplih er 2 ird lediglih von dem

orbehalten. 6

Actien beschli dreimal durch

a suite des 97. November 1390 dati v. Steinwehr,

Birstein Sec. Lt. à 1 Nerleißung eines vom Charge, in das Re etatsmäß. Stabsoffizie Dienstleistung bei de1 Frhr. v. Rössing,

dessen Commando zur nate verlängert. 28, Neide,

Aufsichtsrath. Die gt. einrangirt. Bekanntmachung in G das dritte Mal wenigstens vier Schlußtermin.

derten Betrag nicht zur er Verzugszinsen l die geseßlihen

Einzahlungen auf die dazu hat mindestens blättern zu erfolgen, da: Einzahlung geseßten welcher den eingefor ung seéprocentig ür den Säumnißsa

t, insoweit die gefeßlihen oder

S D Die Generalversammlung beschließ l f n Od Bestimmung treffen, mit ein-

statutarischen Vorschriften keine andere menmehrheit.

stimmung findet bei Abstimmungen können mündlich stattfinden, w

Aufforderun den Gesellschafts Wodwhen vor dem für die

Ein Gesellsch reten Zeit einzahlt verpflichtet. Im übrigen gelten \ Bestimmungen.

T G L

Düsseldorf nah mehr als E Sec. Lt. vom 5. Westfäl. Dienstleistung bei der Schloß-G ; Hauptm. und Comv. tm. und Battr. Chef vom Feld- tr. 6, deren Commando zur Großen Generalstabs um fes Major vom 2. Pomm. 6. Div., vom 1. April d. I. commandirt. Zeuner, t. König Friedrich enstleistung bei dem g zur Disp. mit

faher Stim E Wahlen stets schriftlich statt, andere ist zur Zal enn fein Widerspruch erfolgt.

Inf. Regt. Nr. 128, Ae Art. Negt. von Peucker (S ei dem Neben-Etat des Sr . Neumann - Cof el, 9 und Adjutant bei der Monate zur Gestütverwaltunc Chef vom Gren. commandirt zur Di i ITI. Armee-Corps, unter Stellun 2 bniß zum Tragen fei es Bekleidungsamts des II1T1. Armee- r. L. vom Lib-Garde-Huf. Regt., zur Gesandtschaft in Abtheil. Commandeur vom De}. s etatsmäßigen Lehrers

S 99.

ersammlung hat die Direction den Bericht über die Prüfung der ge über die Gewinn-

Direction muß nebst

en Generalv Aufsichtsrath den anz und der Anträ Der Jahresbericht der 1- und Verlustrechnung und den von

erfungen mindestens zwei Wo schäftélocale der Gesellshaft zur

Der ordentlich bericht und der Jahresrechnungen, vertheilung zu erstatten.

der Bilanz, einer Gewin he dazu gema

verlängert. Regt. Nr. ab auf sechs und Comp. (4. Ostpreuß.) Nr. 9, fleidungsamt des

tien werden von je zwei Mitgliede der Direction facsimile aufgedruckt

S C: ne und die Ac hs und einem dieser Unterschriften können per

4 Die Actien-Interimss\chei Mitgliedern de

vollzogen; zwei

sicherte, daß er an | chten Bem

Aufsichtsrat in dem Ge

vor der Versammlung t der Actionäre aufliegen. ie ordentliche Generalvers dem Auffichtsrathe Decharge,

Reingewinnes |o die Wahlen zum

Die Dividendenscheine und Talons tragen die Facsimile-Unter- schriften zweier Mitglieder der Direc s vollzogenen Un Markactien bestehen die jeweilig im auf Namen lauten, 1000 Markactien aus\{ließli Verhältniß ihres Nominalwer

Die ÜVebertragungen der alten lautend, können dur einfahes In kann verlangen, daß sein muß aber dann das auf Die Cchtheit der Indossamente zu uicht verpflichtet.

é S8 Die Erhebung der Dividenden geschi auf den Inhaber Actien auf längstens

dlichen 20 000 videndescheinen,

der Erlau n Mitgliede d . Treutler, P ab auf ein Jahr

imlung ertheilt dem Vorstande und beschließt über die Vertheilung des stände der Tagesordnung und nimmt

Guldenactien gegen lichen 500 Gulden- und die ausgegebenen neuen haber lautend, gleichrechtlih im thes nebeneinander. Actien zu 500 dossament erfol Actiengrun e letzte Indofs prüfen ist die

1tausches aller Umlauf befind erigen Uniform, zu! Corps ernannt. vom 15. d. M. Major und Zertretung eine commandirt. gungen. Im active Paul, Major a. . Nr. 94 (Großherzo bniß zum ferneren Tragen , zur Disp. gestellt.

X 111. (Königlich Württembergif Sanitäts-C orps. General- Arztes. Studirende Unterärzten Inf. Regt. beim 2. Feld-

wie die Gegen Aufsichtsrathe E

S A a t. Schießschule, sbewilli MWentworth-

Lte Abänderung der Statuten ist eine Mehrheit eilen des in der Generalversammlung ver- derlich. Diese Vorschrift ist bei der Be- mlung bekannt arf der Genehmignng des Bundesrat

Fl., auf Namen

Der Erwerber dbuch bemerkt werde, ament vorzeigen. Actiengesellschaft

einzugehen.

von wenigstens drei Vierth tretenen Actienkapitals er der Generalversan ie Abänderung bed aatsregierung und bezw. kgesez vorbehalten ist.

Die Auflösung d Generalversammlung Antrag entw Actionären gef des Grundkapitals

In dieser G Grundkapitals

sei, ‘die Brüde au bei der Staat i8cus zum Bau eint

n Heere. Berlin, zuleyt aggregirt g von Sachsen), mit seiner der Uniform des

Abschied 15. März. C dem 5. Thür. Inf. ‘Regt Pension und der genannten Negts.

Name in dem

ihn lautend U A Königlich preußt-

bs, wo diese vom

eht gegen Auslieferung der lautenden Coupons, welche 15 Jahre ausgegeben

ches) Armee-Corps. erfügung des Corps- Schloßberger, zu Berlin, zu Ersterer beim Preußen Nr. 125, Leßterer Regent Luitpold von

ültig durch eine arauf gerichtete der von einer Anzahl von sammen -den zwanzigsten Theil

9. er Gesellshaft fann nur dann beschlossen werden Aufsichtsrath tellt ist, deren Antheile zu

5 iton& Staat 1 daß seitens der Sl darüber ausgestellten,

fammt Talons mit den

_ Die im Umlauf befindlic Zeit nur mit fortlaufenden Di 1893, versehen, ohne Talons. Dividenden, welche nicht kanntmachung der Fäll sind der Gesellschaftska}je verfa Uns sind erlos

Durch V 15. März. Dr. Wagner, Dr. litärärztlihen Bildungs Dienststandes

Kaiser Friedrich König Art. Negt. Nr. 29 Prinz-

Kaiserliche Marine. Ernennungen,

Actien zu 500 Fl. sind zur der leßte Nr. 38 pro / : ß mindestens die Hälfte des

[versammlung mu l i ch eine Mehrheit von

treten und der Beschluß dur Viertheilen des vertretenen K sind bei der Berufung der

Fahren, von der Be- Bank erhoben werden, stellten Divi-

innerhalb fünf igkeit angerechnet, die darüber ausge en feinen Anspruh mehr gegen

d provinziell e Erfordernisse eneralversamm- lung bekannt zu geben.

War wegen ur versammlung nicht neue Genera Viertheilen die Auflösung beschließen kann. bekannt zu geben.

Die Veschlü zogenen Wahlen in des Handelsgese jenigen, welche ï

Beförderungen Gülich, Capitän-L., zum See, militärisher Be- Mecklenburg-Schwerin Unter-Lts. zur zum Maschinen- ngen., zumMaschinen-Ingen., er-Ingen., b unter Feststellung ihrer elbar binter dem Unter- Grüter und unter 93. Mai 1890, das

16. März. der Matrosen-Art. entlaffen.

und dann wet en und ge Offiziere 2.

ender Actienanmeldung die erste General-

# auf 6 Wochen später eine lher eine Mehrheit von Grundkapitals

ugniß ist bei der Berufung

v. Dambrowski, Lt. zur Milhelm von n-Ut., Ehrhardt, v. Reuter, Seltmann, Mas e, Maschinen-Unter- um Maschinen-Unt ; Ünter-Lts. zur See, vorstehender Reihenfolge unr Diepenbroick- ts ihrer Charge vom Offizier ertheilt.

ett, zur Ref.

gfähig, so ist a zu berufen, in we vertretenen

eiter des Herzogs oheit, zum Capità ee, zu Lts. zur See, Ober-Ingen., Shü ß

Siegmund, Anciennität in U. z. See Frh leihung eines Paten der Reife zu ffizil

Abschiedsbewillig rent, See-Cad

[versammlung

S 9, | : : Jeder Actionär ist durch die Thatsache des Besipes einer Aetie diesem Statut unterworfen.

tungen gegen die inen-Ingen.,

[lung von Verpfli egen tsstand für jeden

Soweit es ch M. der Geri

L um die Erfü Hesellschaft handelt, ist Frankfurt a.

Ministeriums für Handel und Gt und die von ihr voll-

indlih, au für die-

e der Generalversammlun d, vorbehaltlich der Be Actionäre verb

t erschienen sind. Reservefonds.

8 10. Die geseßliche d statutarischen Bekanntmachungen der Gesell- geseplihen und \ e, der Direction mittels Ein-

lait erfolgen vom Aufsichtsrat den „Deu

Sceeämter

n der Versamm Bilanz, Gewinnvertheilung,

8 37. : r der Bank i} das Kalender]

er für das j y i | then Reichs-Anzeiger",

urter Zeitung“, furter Journal“, ; : furter Intelligen Einmalige Bekanntmachung genU oder die Statuten vorges eifügung von Namensun

sehr überbürde!

weitere Yerathuts

sei immer noch

Das Geschäftsjah ahr, mit d am 31. Dezember die Art. 185a des allge

bs. 3 und 4 des Ban

das „Frank) i: darauf vertagt. E nicht mehrfache durch

ben ist ndelsgeseßbuhs und terschriften ist nicht erforderlich.

meinen deu! kgesctzes errichtet wird.