1892 / 74 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Mar 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Stolberg-Stolberg troß des Verzichtes thatsächlih in Hannover nicht zur Einkommensteuer herangezogen waren.

Zur Zeit der Einverleibung des Herzogthums Nassau und des Königsreichs Hannover befanden sich daher die dortigen, zugleih in Preußen angeseffenen Standesherren bereits unstreitig im rechtlichen und thatsählihen Besiße des Anspruhs auf Freiheit des e e

Einkommens von der preußischen Persfonalsteuer, um welche es sich gegenwärtig nur handelt. An diesem Rechtszustande haben die Creignisse des Jahres 1866 und die folgende Gesetzgebung nichts eändert. er Anwendung dieser Grundsäße auf den Grafen zu tolberg-Stolberg und den Fürsten Bentheim steht insbesondere auch E entgegen, daß der Erstere durch den Receß . Augu 2

vom—5 Su 4 1892 ; der Leßtere durch Vertrag vom 10. Juli 1848

gegenüber der vormals hannoverschen Regierung auf Steuerfreiheit aus- drücklih verzichtet hatte, da diese Verzichte nur das frühere han-

novershe niht aber das selbständig daneben bestehende preußische

Privileg betrafen. Allerdings hätte die für die neuen Landestheile ergangene Allerhöchste Cabinetsordre vom 15. September 1867 nach ihrem Wortlaut auf diese beiden Standeéherren nicht bezogen werden können ; die Anwendung diefer Ordre steht aber auch nit in Frage, fondern die Anwendung des bereits vorher erworbenen Privilegs. Ebensowenig wie der für Hannover geleistete Verzicht irgend einen Einfluß auf die \teuerlihe Behandlung in Preußen vor der Einverlei- bung des Königreichs Hannover thatsächlih oder rehtlich geübt hat, fann eine solhe Wirkung infolge der Einverleibung eingetreten fein, da durch die leßtere die NRechtsbeständigkeit des preußischen Privilegs in keiner Weise berührt wurde.

In Ansehung der genannten vier Standesherren kommt es daher nicht weiter darauf an, ob sie in den neuen Landestheilen Steuer- privilegien überhaupt besessen haben, ob diese durch Einführung der preußischen Gesetzgebung aufgehoben sind, und welche rechtliche Be- deutung der Allerhöchsten Cabinetsordre vom 15. September 1867 beizumessen ist. :

Zu prüfcn bleibt der Nechtstitel für die Steuerfreiheit der im chemaligen Kurfürstenthum Hessen angesessenen Häuser

Jfenburg-Birstein, JFfenburg - Büdingen in Wächtersbach, Isenburg - Büdingen in Meerholz,

___ Solms -Rödelheim.

Dieselben sind seit dem Fahre 1837 bis zur Einverleibung des R lcaceea in den preußischen Staat im ungestörten Besiß der # Per onalsteuerfreiheit gewesen. Die von der früheren Staatsgewalt niemals angefochtene Rechtmäßigkeit dieses Besißstandes in Frage zu stellen, lag für die preußische Staatsregierung kein Anlaß vor, zumal der in Kurhessen vorgefundene mit dem preußischen Rechts- zustande übereinstimmte, und es ohnehin den font befolgten Grundsätzen nicht entsprohen haben würde, die Steuerverhältnisse der Standesherren in dem nunmehr einheitlichen Staatsgebiet in verschiedener Weise zu regeln. Demgemäß erging die Aller- höchste Cabinetsordre vom 15. September 1867, welche beabsichtigte, die Standesherren _in den neu erworbenen Landestheilen, soweit dieselben bisher Steuerfreiheit genossen hatten, auch künftig mit ihren Standesgenossen in den älteren Landestheilen recht- lih gleichzustellen. Diese Ordre wurde vor dem Inkraft- treten der Verfassungéurkunde in den neuen Provinzen D 0, Vor Dem L D tober 1867 also zu einer Zeit erlassen, zu welcher über diefen Gegenstand unzweifelhaft durch Königliche Ver- ordnung Bestimmungen mit voller Geseßeskraft hätten getroffen wer- den können. Nur deshalb ist dieser Weg nicht gewählt, sondern der Erlaß einer nit publicirten, als Norm für die ausführenden Ver- waltungsbehörden maßgebenden Verwaltungsvorschrift für ausreichend erahtet, weil dadur den betheiligten Familien nicht ein neues Vox- ret eingeräumt, fondern lediglih der vorgefundene Besißstand auf- ret erhalten wurde, welchen der damalige Inhaber der geseßgebenden Gewalt als rechtmäßig begründet anerkannte.

Materiell ist die in der Cabinetsordre vom 15. September 1867 beabsichtigte Gleichstellung der kurhessishen mit den übrigen Standes- herren auc vollkommen zur Durhführung gelangt, indem die Ersteren seit nunmehr 25 Jahren der Graf zu Solms-Rödelheim in Ansehung seines kurhessishen Besißes thatsählih von der Ein- fommensteuer freigelassen sind. Es würde hiermit im Widerspruch stehen und von den Betheiligten als Unbilligkeit empfunden werden, wenn bei der bevorstehenden Aufhebung der Steuerfreiheit die Ent- schädigungsfrage für die bisher gleihgestellten Familien aus Gründen des formalen Rechts verschieden geregelt werden sollte.

Dies kann auch die Vorschrift im § 4 des Einkommensteuer- geseßes vom 24. Juni 1891 nicht beabsichtigen, und der Entwurf nimmt deshalb die Anerkennung des Entschädigungsanspruchs für die kurhessishen Standesherren ebenfalls in Aussicht. Hiermit steht es niht im Widerspruch, daß die auf einer hannovershen Verordnung beruhende Personalsteuerfreiheit des Hauses Arenberg durch das Gesetz vom 27. Juni 1875 ohne Entschädigung beseitigt ist; denn bei diesem Vorgange lagen die Verhältnisse infofern wesentlich anders, als das Haus Arenberg in Preußen bereits durh Vertrag vom 29. November 1824 auf die Steuerfreiheit ausdrücklih verzichtet hatte.

Aus der Erläuterung zu den einzelnen Bestimmungen des Gesezentwurfs heben wir die Begründung zu S 4 hervor, welche Bestimmung über die Bemessung des Entschädigun gs- kapitals trifft:

Gemäß der Vorschrift im § 70 der Einleitung zum Allgemeinen Landrecht muß die Entschädigung eine „hinlängliche“ sein, das heißt einen genügenden Ersaß für den Geldwerth des aufgehobenen Vor- rechtes bieten. Es entspricht den in ähnlichen Fällen angewendeten Grundsäßen bei Ermittelung des Kapitalwerthes den Jahres- werth des Privilegs zur Zeit der S zu Grunde zu legen. Der gegenwärtige Jahreswertkl der aufzuhebenden Personalsteuerfreiheit gelangt für jede betheiligte Familie in den Steuerbeträgen zum Ausdruck, Bete das Haupt und die Mitglieder der Familie in unmittelbarer Folge der Beseitigung des Privilegs im ersten Jahre nah der Aufhebung zu entrichten haben werden; hierbei kommt lediglich die neu zu veranlagende Einkommensteuer in Betracht.

Da nach den früheren Darlegungen sih das Recht der Befreiung von den Personalsteuern im _ allgemeinen nicht auf das Einkommen aus den \tandeëherrlihen Besizungen beshränkt, sondern auf das ge- sammte Einkommen erstreckt, ist der zeitige Jahreswerth des auf- gehobenen Vorrechts in der Regel dem Einkommensteuersaße ite welcher auf das \teuerpflihtige Gesammteinkommen der Berechtigten für das Steuerjahr 1592/93 rechtsfräftig veranlagt werden wird.

Soweit jedo schon seither eine theilweise Heranziehung zur Ein- fommensteuer stattgefunden hat, eine Vorausseßung, welche bei dem Grafen zu Solms-Rödelheim zutrifft, müssen selbstredend die den bereits besteuerten Einkommenstheilen entsprehenden Steuer- beträge bei der Entshädigungsberehnung außer Betracht bleiben. Abgesehen hiervon ist eine Ausnahme nur zu machen wegen derjenigen Bezüge an Gehalt, Besoldungen, Pensionen und dergl., welche den Der lebenden Betheiligten aus persönlichen Dienstverhältnissen zustehen. Da Einkünfte dieser Art höchst persönliher Natur sind und dur den Tod des zeitigen Empfängers oder infolge Lösung des Dienstverhältnisses ein baldiges Ende finden können, würde es nicht gerechtfertigt sein, dieselben bei Berehnung der Entschädigung zu be- rüsichtigen, welhe nur für die voraussichtlich dauernde Mehr- Oas zu gewähren ist.

Auf diesen Gesichtspunkten beruhen die Bestimmungen im § 4 zu Nr. 1 und 2a, þ des Entwurfs.

Das Abfindungskapital kann nur in einem vielfahen des nah den vorstehenden Grundsäßen ermittelten Jahreswerths der aufge- hobenen Personalsteucrfreiheit bestehen. Dieselbe hat für alle Ent- shädigungsberehtigten die gleiche rechtlide Natur eines, sei es auf Verlethungsact der Staatsgewalt, sei es auf Vertrag beruhenden Privilegs; es fehlt daher an einem inneren Grunde, den Saß, mit welchem der Jahreswerth zu vervielfahen is, bei den einzelnen Familien in verschiedener Höhe zu bemessen.

Der Entwurf (§8 4 Nr. 3) bringt gleihmäßig den 13F fachen

Betrag in Vorschlag, obwohl niht alle Betheiligten dies als eine „hinlänglihe“ Entschädigung anerkennen. Soweit von ihrer Seite über diesen Punkt bestimmte Aeußerungen vorliegen, wird der zwanzig- fache, der fünfundzwanzigfache Betrag der Jahres\teuer sogar noch als eine mäßige Abfindung bezeichnet, weil das Entschädigungskapital derart bemessen werden müsse, daß der voraussihtlihe Zinsertrag zur Deckung der neu aufgelegten Steuerlast genüge. Diese Erwägung beleuchtet indessen die vorliegende Frage von einem einseitigen Standpunkt aus und kann daher niht den Ausschlag e Zwar ist die auf privatrehtlihen Titeln eruhende Grund teuer freiheit auf Grund des Geseßes vom Jahre 1861 bei höherem Stande des Zinsfußes mit dem zwanzigfahen Betrage der Grundsteuer abgelöst worden, und auch in einigen mit den Standesherren abges{lossenen Recessen hat der Staat sih die Ablösung der Grundsteuerfreiheit mit dem nämlichen Betrage vorbehalten. Es würde aber den Verhält- nissen keineswegs entsprechen, nah gleichen Grundfägen bei Ablösung der Personal steuerfreiheit zu verfahren. E

Diese ist niht nur in ihrem Werthe je von den Schicksalen —- Vermehrungen oder Verminderungen des Einkommens veränderlich, sondern auch in ihrem rechtlichen Bestande von der Lebens- dauer der Berechtigten, von der Beibehaltung der Agnatenrechte und namentli aud) davon abhängig, daß das Familienhaupt im Besitze

der Standesherrschaft bleibt; geht die U e in andere Hände über, -

so erlisht das Steuerprivilegium, ein Fall, welcher seit dem Jahre 1815 thatsächlich bereits wiederholt eingetreten ist. E

Ueberdies hat es der Steuerpflichtige troß erfolgter Ablösung seines Privilegs jeder Zeit in der Hand, auf geseßlichem Wege, 3. B. dur) Anlage seines Vermögens in deutschem Grundbesiße außerhalb Preußens, erhebliche Einkommenstheile der preußishen Besteuerung wieder zu entzieben. | i;

Die Personalsteuerfreiheit is daher ein nah Dauer und Geld- werth unsicheres und stets veränderliches Recht, und dies darf bei Be- meffsung der Abfindung, welhe den Genuß einer dauernden Rente von einem bestimmten Kapital sichert, nicht unberücksichtigt bleiben.

Die in dem Entwurfe vorgeschlagene Bestimmung des Ent- \chädigungskapitals auf den 134 fachen Betrag des Jahreswerthes ent- spricht einer au anderweit auf Grund gesetzlicher Vorschrift 4 des Grundsteuer-Entschädigungsgeseßes vom 21. Mai 1861) zur Anwen- dung gelangten Norm und ist unter den angegebenen Umständen als eine hinlänglihe und angemessene Entschädigung anzusehen.

Zu 8 7 wird bemerkt: :

Die finanzielle Tragweite einerseits der Aufhebung des Steuer- privilegs, andererseits der Vorschriften des Entwurfs über die dafür zu gewährende Entschädigung wird sich mit Sicherheit erst nach erfolgter Veranlagung der bisher Bevorrechteten übersehen lassen. Nach den stattgehabten vorläufigen Ermittelungen ist der Jahres- betrag der gemäß § 1 Abs. 2 des Entwurfs zu veran- lagenden Einkommensteuer auf etwa 180000 M bis 900 000 M, das nah den Bestimmungen der Vorlage zu ge- währende Abfindungskapital mithin im ganzen auf rund 2 400 000 4. bis 2 700 000 M zu veranschlagen. Die Deckung des entstehenden Be- darfs dur Ausgabe von Staatéëschuldverschreibungen findet kein Be- denken, da vorausgeseßt werden darf, daß das infolge der Ablöfung des Privilegs erzielte Mehrauffommen an Steuer dauernd die zur le des aufgewendeten Ablösungskapitals erforderlihen Beträge iefern wird.

Statistik und Volkswirthschaft.

Untersuchung der Arbeiterverhältnisse in den Niederlanden.

Im 4. e des IV. Bandes des „Archivs für Sociale Geseß- gebung und Statistik“ (herausgegeben von Dr. Heinrich Braun, Ver- lag von J. Guttentag) wird über die Untersuchung der Arbeiter- verhältnisse in den Niederlanden berichtet. Eine solche Untersuchung fand hon im Jahre 1887 statt, wo eine parlamentarische Commission, ausgestattet mit allen Vollmachten, sich über den Zustand der Fabriken und Werkstätten zu unterrichten suchte. Die Folge jener Enquête war ein Arbeitershußgeseß vom 59. Mai 1889. Die Enquête wurde aber au na diejem Geseß fortgeseßt, und zwar auf Grund eines Gesetzes vom 19. Januar 1890. Indeß wurde sie dies- mal infolge der Erfahrungen, die man gemacht hatte, nit einer par- lamentarishen Commission, sondern einer Staatscommission von 13 Mitgliedern übertragen. Während die parlamentarische Commission ihre Verhöre im Gebäude der Zweiten Kammer vornahm, wurde es der Staatscommission freigestellt, ihre Sißzungen an jedem Dee UN zweckdienlih halten würde, abzuhalten. Die Commission hat sich zum Zweck Get Forderung der Arbeiten in drei Abtheilungen getheilt; sie hat das Recht eidliher Zeugenvernehmung; die Verhöre werden stenographisch aufgenommen und die Protocolle veröffentliht. Ueber die Unter- suchungen sind bereits elf Bände veröffentlicht worden; über die ersten sechs Bände wird in dem „Socialen Archiv“ Band IV S. 315 be- richtet. Die Untersuchung ist aber so weit ausgedehnt worden, daß die Commission, die nah dem Gesecß vom 19, Januar 1890 ihre Arbeiten bis zum 1. Januar 1892 beendigt haben follte, eine Ver- längerung ihrer Vollmachten beantragt hat. Es wurde die Untersuchung der Arbeiterverhältnisse der gesammten Industrie, der Transport- anstalten, der Torfgräbereien und der Fischerei in Angriff genommen, und sie ist noh nicht zum Abschluß gelangt. Das Gese, auf Grund dessen die Untersuhung „zur Erlangung der nothwendigen Kenntniß von Thatsachen und Zuständen, die für die Beurtheilung der Noth- wendigkeit der Ausdehnung der socialen Geseßgebung von Werth sind“, geführt wird, befindet sich in seinem Wortlaut in dem er- wähnten Heft des „Social-Archivs" abgedruckt.

Zur Arbeiterbewegung.

Bewegungen unter den Arbeits losen kommen ver- einzelt in den Provinzstädten immer noch vor. Aus Halle wird der „Mgdb. Ztg.“ unter dem 23. d. M. geschrieben:

Der von den iefigen Arbeitslosen gewählte Ausschuß, dessen Mitglieder sih zur focialdem okratischen Partei bekennen, wurde am 22. d. Mts. beim Ober-Bürgermeister Staude vorstellig. Auf die Anfrage des Sprechers, wie es mit der Beschäftigung der Arbeits- losen durch die Stadtgemeinde stehe, erwiderte der Ober-Bürger- meister, daß die Verheiratheten thunlich Arbeit erhalten sollten ; der Aus\chuß möchte sich wegen dieser Angelegenheit an den Stadt- Baurath Lohausen wenden. Die Unverheiratheten möchten Beschäfti- gung auf dem Lande suchen, da dort immer noch eher Arbeit zu be- ommen sei als in der Stadt. Der Ausschuß lehnte es ab, sich an den Stadt-Baurath zu wenden, und die Unverheiratheten werden, wie das Blatt bemerkt, es ablehnen, sih von Halle zu entfernen und auf dem Lande zu arbeiten.

Aus Stuttgart wird der „Voss. Ztg." telegraphisch berichtet : Das Stadt-Polizeiamt versagte die Erlaubniß zur Veranstaltung eines öffentlichen Aufzugs der Arbeiter durch die Straßen der Stadt am 1. Mai mit Rücfsicht auf den demonstrativen S der geplanten Veranstaltung und aus verkehrspolizeilichen

ründen.

In Leipzig fand am Mittwoch eine zahlreih besuchte social- demokratische Volksversammlunç statt, in der der socialdemokratische Reichstagsabgeordnete Paul Singer aus Berlin sprach; die Ver- sammlung drückte, wie die „Lpz. Ztg." berichtet, dem Redner und der socialdemokratischen Fraction im Reichstag ihr Vertrauen aus.

Eine T D e tee Woinei des Kreises Groß-Gerau (Hessen) erklärte sich, wie der „Vorwärts“ berichtet, am Sonntag für die neue centrale Organisation, wie sie vom hessischen Farbe vorgeschlagen ist, un beschloß, daß die Maifeier in Bischofsheim für die Orte Bischofsheim, Ginsheim, Bauschheim und Trebur, in Rüsselsheim für die Orte Raunheim, Kelsterbach, Hasloch und Nüfselsheim abgehalten wird.

Hier in Berlin ist der Ausstand der Kornträge dur Beschluß einer Versammlung der Ausständigen, die e Mittwoch Abend stattfand, beendigt worden. Einem Bericit der „Voss. 3g entnehmen wir Folgendes :

Aus der lebhaften Debatte ergab sid, daß die Korntrz sehr verschieden entlohnt werden und daß der seit dem 1. Jul 1873 bestehende Tarif durchaus nicht cinheitlih bezahlt wird In Anbetracht dieses Umstandes, sowie der Thatsache, daß die Kornträger Berlins keinerlei festen Zusammenhalt besißen ritt der Stadtverordnete Zubeil von dem Eintritt in einen all gemeinen Ausstand ab und hielt sogar dafür, auch den e

onnenen Ausstand kurzer Hand zu beendigen, da er aussidtslos fei. Er empfahl den Kornträgern, sih vor allem zu „organisiren“ und dann erst gegen die Unternehmer vorzugehen. Die Versammlun beshloß denn auch, wenn auch widerstrebend, den Ausstand für beendict zu erklären und am Donnerêtag (gestern Morgen) überall die Arbeit zu den möglichst günstigsten Bedingungen wieder aufzunehmen, beauf- tragte aber gleichzeitig das Bureau der Versammlung, die Saßungen auszuarbeiten für éinen „Verein der Kornträger“.

Wie der „Voss. Ztg.“ aus Wien mitgetheilt wird, Haben die Arbeiterführer beschlossen, daß die Wiener Arbeiterschaft am 1. Magi in blauen Blousen erscheine, um ihre numerishe Stärke zu be- weisen. Die Kundgebungen am 1. Mai follen hauptsählih der For- derung des Achtstundentags gelten.

Aus Bern wird der „Köln. Ztg.“ telegraphish gemeldet: Jn- folge eines Zwistes zwischen Fabrikanten und ungefähr 800 Arbeitern der Uhrenindustrie im Jura droht für nädsten Sonnabend eine allgemeine Arbeitseinstellung. Ein Berner 0 ta ist behufs, Schlihtung des Streites nach Bie[ gereist.

Aus Charleroi wird demselben Blatt berichtet, daß der Aus- stand auf Kohlenzeche Houssu fortdauert. Die Ausf\tändigen zogen mit rother Fahne nah Haine-Saint-Pierre, wo eine öffentliche Versammlung abgehalten und beschlossen wurde, die Belegschaft der übrigen Zechen in der Gegend von La Louvière gleichfalls zur Arbeitseinstellung zu bewegen. Gestern durhzogen zu diesem Zwecke die Ausständigen singend und lärmend die umliegenden Ortschaften. Ueber die Lage in den Ausstandsgebieten der Kohlen arbeiter in England wird der „Köln. Ztg.“ unter dem 22. März ge- schrieben: Mit Ausnahme von Durham wurde am Montag in den meisten Kohlengrubenbezirken die Arbeit wieder aufgenommen. In North Staffordshire haben nicht alle Bergleute Beschäftigung finden können, ebenso in Derbyshire, wo eine große Anzahl Hochöfen ausgeblasen sind. Che diese wieder unter Feuer D bleiben 33 000 Bergleute arbeitslos. In Loughton stehen noh immer die Töpfereien still. Zu Birkby wurden die Arbeiter nicht eher wieder aufgenommen, bis ste mit einer Ge von 15 % si einverstanden erklärt hatten. Auf der Londoner Coal Exchange ist ein Stillstand der Geschäfte ein- getreten, wie er niemals zuvor zu verzeichnen gewesen ist. In leßterer Beziehung schreibt die Londoner „Allg. Corr.“ unter dem 24. d. M.: Die Kohlenhändler klagen über Geschäftsstockung. Kein Wunder, da alles sich einen Kohlenvorrath auf Wochen angelegt hatte in der Furcht, der Strike möchte sich in die Länge ziehen. Haus- fohlen werden in London jeßt zu 1 h. 5 d. der Centner verkauft, während der Preis während der Panik 2 h. 4 d. betrug. Der Strike der Bergleute von Durham berührt namentlich die Binnen- grafschaften. Durham Koks gelten als die besten für Eisenwerke. Jn i eat und Derbyshire werden immer mehr Hochöfen aus- gelöst.

Ver Strike der Maschinenbauer des Tyne und Wear scheint si allmählich im Sande verlaufen zu wollen. Immer mehr von den Ausständigen kehren in Sunderland, des langen Haders müde, an die Arbeit zurück, ohne auf das Schlagwort ihres Gewerks- vereins zu warten.

Der Ausstand der Bediensteten auf der Canadischen Pacif icbahn ist, wie dieselbe Correspondenz aus Winnipeg mit- theilt, beendet.

Mannigfaltiges.

_Bei der Ersaÿwahl für den verstorbenen Stadtverordneten Haß wurde nah einer Mittheilung der „N. A. Z.“ am Mittwoch

in der 1. Abtheilung des 4. Wahlbezirks der Banquier Rudolf George gewählt.

O DTeslau, 24 März. Die „Schl. Z." meldet aus Beuthen in Oberschlesien: Auf der Strecke von Schwientochlowiß nah Deutschlandsgrube is vergangene Naht ein Zug entgleist; sechs Wagen sind zertrümmert, Personen sind nicht verunglückt.

Charleroi, 23. März. Aus dem Schlot des Luftschachtes in Anderlues dringen, wie der „Köln. Ztg.“ berihtet wird, feit gestern wicder mächtige Nauhwolken. Man hat ih über den Zustand der Grube 3 getäusht; das Feuer wüthet fort und bedroht au Grube 2, sodaß die Bergbehörde die Einfahrt in leßtere bis auf weiteres verbot. Gestern Morgen fuhr der Bergingenieur Ormann mit einer Anzahl Grubenbeamten in Grube 2 ein, wobei die Lampen aber derartige Mengen tödtliher Gase ankündigten, daß der Versuch, in die Stollen einzudringen, aufgegeben werden mußte. Gegen 4 Uhr waren auch die Arbeiter, welche die Verbindung der Gruben 2 und 3 durch eiserne Thüren zu sperren suchten, gezwungen, diese Arbeit wegen Erstickungsgefahr einzustellen. Mehrere der eingefahrenen Beamten und Bergleute sind infolge der cingeathmeten Gase erkrankt. Die Aussicht auf eine Bergung der in der Erde befindlichen Leichen wird wieder geringer.

London, 23. März. Der „A. C." wird unter dem 15. d, M. aus Gibraltar geschrieben: „Seit sieben Tagen ist hier keine Post von England angekommen. Das Wetter 1st furchtbar gewe!en. 51 Zoll Regen ist gefallen und die Gegend um Gibraltar steht meilen- weit unter Was e In Limea sind die Gemüsegärten vernichtet. Holzkohlen kosten 4 Sk. der Centner. Auf dem Markt ist fast nichts zu faufen. Das Elend unter der spanischen Bevölkerung bei Gibraltar ist groß. Es sind Suppenküchen eingerihtet worden und es werden Sammlungen veranstaltet. Dennoch kann nicht allen Bedürftigen ge- holfen werden.“

Marseille, 24. März. Wie aus Algier von gestern der N Me De telegraphish gemeldet wird, e große Heuschrecken- \chwärme im Süden der Provinz Constantine aufgetreten. Ve- deutende Landstrecken sind durh den Shwarm verwüstet.

Sevilla, 24. März. Der Hafen-Quai- is, wie dem „H. T. B.“ gemeldet wird, infolge neuerlicher Vebershwemmungen an mehreren Stellen eingestürzt.

Pittsburg, 23. März. In der Hill Farm-Zeche hat man nah einem Telegramm des „R. B." die Leichen von 22 Berg- leuten aufgefunden, die seit dem Grubenunglück im Juni 1890 dort begraben waren. Nur an der Kleidung waren die Leichen zU identificiren.

St. Johns, Neufundland, 23. März. Noch niemals ist nah einer Meldung des „R. B.“ der Nobbenfang so ergiebig ge wesen. Vier von den Robbendampfern find hier mit einer erstaun- lichen Menge von Fellen angekommen. Der „Ranger" bringt 2800 die „Diana“ 27 000, der „Wolf“ 27 000 und der „Labrador“ 19 000. Andere Schiffe haben zusammen etwa 107 000 an Bord. Es sind also gegen 208 000 erlegt worden.

Melbourne, 22. März. Der Gouverneur von Victoria, Lord

opetown eröffnete heute das neue West Melbourne Do Mit Ausnahme des Cavendish-Docks in Barrow ist es der „A. C. zufolge das größte Dok der Welt.

h nterfuhun s-Sachen.

L gebote, Zustellungen u. deu

h: Ao und Invaliditäts- 2c. Versicherung. d Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

5», Verloosung A. von Werthpapieren.

Deffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesellsch. 7. Erwerbs- und Wirths 8. Niederlaffung 2c. von 9. Bank-Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

fts-Genofsenschaften. cchtsanwälten.

Untersuchungs-Sathen. Steckbrief. 1 Agenten Josef Doliwa aus Gleiwitz, Gegen n 1. November 1856 zu Groß Bertung, gee Allenstein, Sohn des Peter Doliwa und dessen At 1 Marie, geb. Goron chefsfi, welcher si ver- hâlt, ist die Untersuhungshaft wegen Betruges nat. Es wird ersucht, denselben zu verhaften das Gerichtsgefängniß zu Gleiwiß abzuliefern. D. 757/91. j

den 18. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

Knecht Friedrich August Kneschke, geb. zu ei e bau am 14. November 1860, zuleßt im Amtsgerichtsbezirk Meißen aufhältlih, wird be- huldigt, als übungspflihtiger Ersaßzreservist aus- ewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Aus- Landerung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu baben, Uebertretung gegen § 360 Nr. 3 des Strafgeseßbuchs. Derselbe wird auf Moutag, den 2, Mai 1892, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffen eriht Meißen zur Hauptver- bandlung eladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird vegfelbe auf Grund der nach § 472 der Straf- prozeßordnung von dem Königlichen Bezirks-Com- mando zu Pirna ausgestellten Erklärung verurtheilt erden. 2 V Meißen, den 1. März 1892.

Der Königliche Amtéanwalt : [72241] Krahl, Ass.

77113 (77119) 99. I. St. S. gegen Friedri Mehr von Aue, wegen Körperverleßung. O Dem Antrag des Verurtheilten Friedrih Mchr von Aue auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird stattgegeben, das Urtheil der diesseitigen Straf- éammer vom 29. Oftober 1891, foweit dasfelbe den Friedrich Mehr betrifft, aufgehoben, und der Ver- urtbeilte von der gegen ihn erhobenen Anklage wegen Körperverleßung freigesprochen. Die auf den n: geflagten Mehr bezüglichen Kosten des Verfahrens werden der Großh. Staatskasse auferlegt, ‘einschließ- lid der demselben erwachsenen nothwendigen Aus- lagen und der Kosten der Vertheidigung. L Zugleih wird verfügt, daß der erkennende Theil dies Beschlusses im „Deutschen Reichs-Anzeiger“ nach eingetretener Rechtskraft desselben bekannt ge- macht werde. : Karlsruhe, den 1. März 1392. Großherzoglich Badisches Landgericht Karlsruhe. Strafkammer. (gez.) Zentner. Zehnter. O ser. Dies veröffentlicht: Karlsrnhe, den 20. März 1892. ; Der Gerichtsschreiber Gr. Landgerichts : (L. S.) Sternberg. ————

9) Aufgebote, Zustellungen e und dergl.

In Sachen des Maurers Heinrich Frühling hie- seldit, Klägers, wider den Schlahhtermeister August Brunke allhier, Beklagten, wegen Hypothekzinsen, wird, nahdem auf Antrag des Klägers die Beschlag- nabme des dem Beklagten gehörigen, Nr. 18 VII. Blatt 1V. des Feldrisses Altewiek an der Ccke der Heitberg- und E belegenen Grundstüdcks udalqm sammt Wohnhause Nr. 5315 zum Zwecke der Zwangsversteigerung dur Beschluß vom 12, März 1892 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 14. März 1892 er- folgt ist, Termin. zur Zwangsversteigerung auf den 12, Juli 1892, Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer Nr. 39, angeseßt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypotheken- briefe zu überreichen haben.

Braunschweig, den 17. März 1892.

Herzogliches Amtsgericht. VII. Rhamm.

[77244] _In Sachen des Schlossers Paul Biehler hiefelbst, Klâgers, wider den Lohgerber Theodor Schaare und Ehefrau, Marie, geborene Sachtleben, hieselbst, Be- tlagte, wegen Hypothekkapitals und Zinsen, wird der auf den 25. Mai d. I., Morgens 10 Uhr, vor unterzeichnetem Gerichte anberaumte Termin zur Zwangsversteigerung des Wohnhauses No. ass. 799 nebst Zubehör hieselbst aufgehoben.

Wolfenbüttel, 22. März 1892.

Herzogliches Amtsgericht. Behrens.

[77243] Berichtigung.

Das nach unserer A in vom 25. Januar d. J. (Nr. 37 d. Bl.) am 5. April d. J. zu ver- \teigernde Grundstück des Architekten Lucas und

alermeisters Moll Band 153 Nr. 6805 des Grundbuchs von den Umgebungen liegt nicht Ruppiner- ltraße Nr. 6, sondern Nügenerftraße Nr. 6

Verlin, den 22. März 1892.

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 77.

[77251] Aufgebot. Der {iient des Königlichen Ober-Landesgerichts zu Posen at das Alacbot der von dem am 25. Sep- ember 1891 verstorbenen Gerichtsvollzieher Schulz in h hrimm in dessen Eigenschaft als Gerichtsvollzieher geitellten und bei der Königlichen Negierungs-Haupt- Kasse in Posen am 9. August 1880 niedergelegten ntscaution, bestehend aus folgenden Werthpapieren und zwar : den Staats\huldscheinen a. Litt. F. Nr. 103 057 über 100 Thlr. = 300 M, b. Litt. F. Nr. 111 874 über 100 bl, =

i 300 M,

m Ganzen über 600 G nebst Talons, beameage

wek werden daher alle unbekannten Gläubiger,

af e an diese Caution des Schulz aus dessen

sprgerett Dienstverhältnisse als Gerichtsvollzieher An-

Ñ e haben, aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens em auf den 12, Mai 1892, Vormittags

11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Termins- zimmer Nr. 11, anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie ihrer Ansprüche an die Caution ehen und mit denselben nur an die Perfon tsvollziehers Schulz, bezw. dessen Erben, werden verwiesen werden. Schrimm, den 19. März 1892. Königliches Amtsgericht.

/ _ Aufgebot. ;

Die unverehelihte Maria Stromberg in Neheim hat das Aufgebot des von der Arnsberger Gewerbe- bank, eingetragene Genossenschaft mit unbeshränkter Haftpflicht hierselbst ausgestellten, Antragstellerin Nr. 5893 beantra

[76725]

die Königliche Eisenbahn-Direction zu Hannover, und de ( Eigenthümer von Grundstücken, die bezw. deren Nechtsvorgänger Fläch Namen verzeichneten Grundstück werden alle Diejenigen, welche irgend welche in dem Verzeichniß angegebenen und bei der

auf den Namen Quittungsbuches

Aufgebot.

Auf den gemeinschaftlihen Antrag des Königlich Preußischen Eisenbahnfiskus,

Herzberg a./H., den 5. März 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung Ik. - Bortfeld.

Verzeichniß.

en zum Bau der Eisenbahn Ansprüche an Hinterlegungsstelle der Königlich hinterlegten Abfindungs-Kapitalien zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre An in dem vor dem unterzeichneten Gerichte am 21. Mai 1892, Vormittags 10 Uhr, Termine anzumelden, widrigenfalls fie mit ihre

n Rechten und An f _Antra; ausgeschlossen werden und über die hinterlegten Abfindungs-Kapitalien weiter verfügt wird.

L.

hält sich über eine ursprüngliche Zuzug von weiteren d Abzug gemachter Nü-

Das Buch ver Einlage von 715 , wel Einlagen und Zinsen un noch 152,07 M. beträgt. bekannte Inhaber des Buches wird auf- gefordert, seine Rechte spätestens im Aufgebots- termine den L. Dezember 1892, Vormittags

Laufd. Nummer.

Der Eigenthümer

Name und Stand.

Bezeichnung des Grundstüs

Parz.

16 Uhr, anzumelden, widrigenfalls das Buch für fraftlos erklärt und die Antragstellerin berechtigt werden wird, die Rechte aus dem Buche geltend zu

Arnsberg, den 11. März 1892. Königliches Amtsgericht.

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Die Bekanntmachun Aufgebot der Spark der Sparka} der Nr. 73 dies

vom 18. März cr., betreffend enbücher Nr. 2543 und 4486 lfach, abgedruckt in der 2. Beil. es Blattes, wird dahin berichtigt, daß der Aufgebotstermin auf Mittwoch, s er 1892, Vormittags 9 Uhr, Großherzogl. Amtsgericht zu Wolfach.

Aufgebot. : ie Württembergische Vereinsbank, Actiengesfell- art, bat cinen von Carl 1891 ausgeste Foh. Chr. Böhm in Otterndorf em acceptirten, am 5. No- er 1891 zahlbaren Wechsel (Nr. 62 942) über 200 M durch Sndoffament der Maschinenpapicrfabrik Unterkochen erworben.

Dieser Wechsel ist abhanden gekommen. Auf Antrag der vorgenannten Vereinsb der Inhaber des Wechsels hierdurch auf damit auf Mittwoch, Morgens 10 Uhr, angeseßten Aufgebots- Gerichte anzumelden

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schaft zu Stuttg am 23. Juli eigene Ordre auf Jo! enen und von dies

28. September 1892, vor hiesigem A termine jetne

mtsgerichte Rechte bei dem und den Wechsel vorzulegen, unter Andro Rechtsnachtheils, daß ar é

erflärung des Wechsels erfolgen wird.

Otterndorf, den 10. März 1892. Königliches Amtsgericht. I.

Aufgebot. ; [ntrag des Kaufmanns Rudolph Ehrlich an der Sypandauerbrücke 1, vertreten Dienstag zu Berlin, lih verloren gegangenen 26. Januar

andernfalls

zu Berlin, den Rechtsanwalt Dr. wird der Inhaber des angeb 4. d. Charlottenburg, s r 200 M, zahlbar am 26. April 1892 bei alzahn in Charlottenburg, Dankelmann- H. Pfennig an eigene ahn, von H. Pfennig, n blanco indossirt, Wechsel spate-

August M , straße 10, ausgestellt von Ordre, acceptirt von August Malz Hermann Cohn und S. Frank in eine Rechte auf diesen otstermin am 7. November 1892, bei dem unterzeichneten Wechsel vorzulegen, erflärt werden

aufgefordert, \ stens im Aufgeb Vormittags 11 Uhr, Gericht anzumelden und den widrigenfalls derselbe für fraftlos

nburg, den 18. März 1892. nigliches Amtsgericht. von Arnim.

Charlotte

Aufgebot. /

riedri Kieers in Barmen ls, ausgestellt am Eilpe in Barmen armen und von diesem

10) S Broffermeister F ) hat das Aufgebot eines Wechse 6. Dezember 1890 von G. v Hildebrandt in B über 141,35 H, 1891, indossirt auf Wilhelm Schaaper,

Chr. Wagner und Friedrich Der Inhaber der Urkunde wird stens in dem auf den 20. Sep- ormittags 9 Uhr, vor dem Sitzungssaale feine Nechte anzumelden widrigenfalls

auf Wilhelm

August Drenkmann, Kieckers beantragt. aufgefordert, späte tember 1892, V unterzeihneten Gerichte raumten Aufgebotstermine vorzulegen, der Urkunde erfolgen wird. Barmen, den 20. Februar 1892.

Königliches Amtsgericht. IIL. (gez.) Endemann. fffentliht: Nömer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Aufgebot. l wirth Eduard Peters zu Ostlintel ist enthümer des im Grundbuche von aft Bd. 4 Bl. Nr. 9 Fol. 65 re- n Wohnhauses mit f in Abtheilung Ik.

áInhaber der unten bezeichneten im Hypothekenbuche für Strobenried, im Gerichtsbezirke des Kgl. Amts3- gerichts Schrobenhausen, eingetragenen Forderungen und Ansprüche fruchtlos geblieben und vom Tage h ] 5 der letzten auf diese Forderung sich beziehenden Hand- Der Gleichlaut dieser Ausfertigung mit der Urschrift

Kraftloserklärung

Wird verö

eingetragener G der Sandbauer! gistrirten, zu ofraum und Haut r. 1 Folgendes eingetra ch8 Gulden \üns

Maide an Raths Auf Antrag des genann 8, welcher behaup ber durch ei

werden würden.

Der Aufgebotstermin wird auf Montag, den 21. November 1892, Vormittags 9 Uhr, festgesetzt.

Ostlintel belegene ausgarten, worau

Schaaf Grundheuer ohne herrn Wenkebahs Erben. ten Eigenthümers obigen tet, daß die Post getilgt ne beglaubigte Quittung biger oder deren Rechtsnach- weil ihm dieselben ihrer unbekannt sind, Gläubiger oder deren ufgefordert, ihre Rechte annte Post spätestens in uni 1892, hierselbst anstehenden Auf- enfalls sie mit ihren lossen werden und gelöscht werden soll.

. März 1892.

gliches Amtsgericht.

Strobenried, . f Hypothekenobject : Anwesen Hs.-Nr. 10 in Stroben- Grundstü ie Tilgung aber tragenen Glâu chweisen kann, 1 Aufenthalt n

lies Darlehen der Maria Lang, nah Uebergabs- g vom 27. Juni 1827, i tragenen ; Fl. Elterngut zu gleichen Theilen an Anna a. Maria und Adam Lana, unverzinslich; Untersc{luf beim Hause, dann 14 Tage Krankenkost und Medizin B. in Krankbeitsfällen und Freihaltung des hochzeitlichen Auszuges ais gleihem Uebergabêvertrage für Anna 7: Maria, Ulri i obige 28 Fl. für sein außerehelihes Kind Anna Maria der Anna Maria Wörl, Gütlerstohter von Steinkirchen, als Caution unterstellt na Vertrag vom 25. August 1828, : N 44 Fl. Erbschaftsantheil zu gleiGßen Theilen an Die seitherigen 9

folger niht na vertra Person oder ihren werden die eingetragenen Rechtsnachfolger hiermit a e auf die gen

und Ansprüch | den 25.

dem auf Sonnabend, Vormittags 10 Uhr, hier]el n iden a r P widrtg lnsprüchen auf die Þ die leßtere im Grundbuch

Norden, den 16

Bode, Christoph, Heinrih's Sohn

Bode, Christoph, Stephan's Sohn

Gerhardy jun., Heinrich, Christoph’s Sohn

Gerhardy, Christoph, Philipp's Sohn

Derselbe

Lobrengel, Conrad, Ackermann

Keufner, Andreas, Andreas? Sohn

Schirmer, Daniel, Ackermann

Böttcher, Heinrih, Ackermann

Ellrott, Karl, Arbeiter

Beckmann, Franz, Kutscher

Engelhardt, Anton Carl's Sohn

Gerhardy, Carl Heinrih's Sohn

Strübex, Wilhelm Wittwe

Hobrecht, Joseph, Ackermann

Derselbe

Gemeinde Gieboldehausen

Dieselbe

Dieselbe

Dieselbe

Dieselbe

Sommer, Christoph, Franz? Sohn, Kuhbauer, jeßt dessen Erben

Dieselben

Gerhardy, Heinri, Johannes? Sohn, Ackermann, jeizt Fobannes, Heinrichs Sohn

Ellrott, Adam, Ackermann

Hartmann, Franz, minor. :

ohrengel, Heinrich jun. und Thiele, Conrad

Dieselben

Wembheuer, Conrad, Maurer

Böhme, Andreas, Ackermann

Böhme, Andreas und Wüstefeld, Andreas

Behre, Heinrich, Waldarbeiter

Lohnece, Wilhelm, Ackermanns Erben

Böhme, Christian, Ackermann

Derselbe -

Böhme, Christian, Schreiber, vormals Böhme, Hein- ri, Ackermann

Sommer, Andreas, Schuhmacher :

Bode, Christian, Zimmermann, Ehefrau Margarethe, geb. Gerhardy, i

Nolte, Hr. Joseph's Schn, Acermann, jetzt Nolte Wittwe

Hildebrandt, Anton, Stephan's Sobn, vormals Stephan,

Adam’s Sohn Gerhardy, Christoph, Heinrich's Sobn Sommer, Adam, Franz’ Sobn Elster, Wilhelm, Ackermann Beushausen, Heinrich, Ackerköthner Gerhardy, Johannes? Sohn, Ackermann Derselbe Müller, Andreas, Ackermc1n Derselbe Keune, Conrad, Aerköthner Hobrecht, Carl, Ackermann Derselbe

Schneider, Heinrich, Arbeiter, Ehefrau Catharine, |

geb. Va | Hartung, Joseph, Schuhmachers Wittwe Dieselbe : Sommer, Heinrich, Franz? Sohn, Wittwe Dieselbe, vormals Roland, Franz, Ackermann Dreykluft, Ernst, Ackermann

Gieboldehausen

| Gieboldehausen

Gieboldehausen

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Gieboldehausen

Bilshaufen Gieboldehausen

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| Gieboldehausen

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[77253] Bekanntmachung. Adam Aufgebot. protokoll vom 29. Oktober 1841, Nachdem die Nachforschungen nach dem rechtmäßigen 50 Fl. 5 9% Kaufschillingsrest der Kunigunda und j Nosina (oder Rosalia) Essigkrug’schen Kinder, nah Kaufbrief vom 5. Juni 1824. Kgl. Amtsgericht.

"T C

lung mehr als dreißig Jahre verstrichen sind, ergeht | wird bestätigt. hiermit auf Antrag des dermaligen Besißers des hypothecirten Anwesens die öffentliche Aufforderung zur Anmeldung innerhalb sechs Monaten an alle Diejenigen, welche auf die Forderungen ein Necht zu haben glauben, widrigenfalls die Forderungen für er- l loschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht Fn Sache Amortisation mehrerer au wesen Haus Nr. 5 des Bauern Welfgang Bauer zu eingetragenen Hypothbekforderungen rit Hemau unterm 16. März

und Adam Lang: Adam Lang hat

und Anna Maria

(L.

(77256)

Oberpfraundorf hat das Kgl. Amtsge 1892 nachstehendes Aufgebot erlafsen:_ Nr. 1. Besitzer: Wenzeslaus Lang, Gütler in Wolfgang Bauer, Bauer in Oberpfraundorf, hat zu gerichtsschreiberlihem P 1892 Antrag auf Kraftloserklärung der_n den auf seinem Anwesen Hs. Nr. 5 zu Oberpfraun- Bezeichnung der Forderung: 40 Fl. unverzins- | dorf na Vortrag im Hypothekenbuche für Pfraun- dorf Band 1. Seite 31 seit 15. Juli 1830 einge- Hvpothekforderungen, nämlich :

Fl. oder 102,86 Æ des Baders Wolfgang ver in Pfraundorf, :

32 Fl. 50 Kr. oder 56,28 rückständige Ge- fälle der Gutsherrschaft Wischenbofen,

10 Fl. oder 17,14 & des Georg Schmid- müller zu Hohenfels,

50 F1. oder 85,71 der Verlassenschaft der zur Lesung heiliger

d. Margarete

gestellt.

30 38 42 45 46 79 202 198 196 185

256/158

124 159 39 B 99 129 126 89 64

245/133

53 54 58 60 63 69 67

204 203

| 203 hl 258/139

201 199 166 O1 164 163 162 161 153 143

251/137 250/136 249/134

26 174

D 181 123 195 193

192 189 187 148 142 141

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Schrobenhausen, 21. März 1892. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts. (L. S)

rotocolle vem 12. Januar

taforshungen nah den reht-

vertreten dur der im nachstehenden Verzeichnisse aufge enabshnitte von den bei eines jeden strecke Wulften—Duderstadt ab die für die abgetretenen Grundflächen gezahlten, en Regierung zu Hildesheim sprüche und Rechte spätestens

getreten haben,

l anstehenden Ansprüchen den Antragstellern gegenüber

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