1892 / 79 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 31 Mar 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Urkundlich unter Unuserèr Höthsteigenhändigen Unterschrift Und beigedrucktem Königlichen Znsiegel. Gegeben Berlin, den 30. März 1892. (L. S.) Wilhelm. Graf zu Eulenburg. von Boetticher. Herr furth. von Schelling. N von Berleps\ch. Graf von Caprivi. iquel. von Kaltenborn. von Heyden. Thielen. Bosse.

Verordnung

über das Junkrafttreten des Geseßes, betreffend die Fürlorge für die Wittwen und Waisen der Geistlichen der evangelischen Landeskirche in den neun älteren Provinzen der Monarchie, vom 15. Juli 1889 in der Provinz Westfalen und der Rheinprovinz. Vom 30. März 1892.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. : i: E verordnen gemäß Artikel 8 des Gesehes, betreffend die Für- sorge für die Wittwen und Waisen der Geistlichen der evan- gelischen Landeskirhe in den neun älteren Provinzen der Monarchie, vom 15. Juli 1889 (Gesez-Samml. S. 139) auf den Antrag Unseres Staats-Ministeriums für die Provinz Westfalen und die Rheinprovinz, was folgt : Einziger Artikel. | i

Das Gesetz, betreffend die Fürsorge für die Wittweif und Waisen der Geistlihen der evangelischen Landeskirche in den neun älteren Provinzen der Monarchie, vom 15. Juli 1889 tritt in der os Westfalen und in der Rheinprovinz mit dem 1. April d. J. in Kra. : :

HERORRO unter Unserer A Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Instegel. Z ]

Gegeben im Schloß zu Berlin, den 30. März 1892.

S Wilhelm. von Dae errfurth. reiherr von Berlepsch.

von Kaltenborn. Bosse.

Graf zu Eulenburg.

oon Schelling.

Graf von Caprivi. von Heyden.

iquel. Thielen.

Auf Jhren Bericht vom 7. März d. J. will Jh dem Kreise: Jerichow 1 im Regierungsbezirk Magdeburg gegen Uebernahme der causseemäßigen Unterhaltung der Chaussee von Ziesar nah Görzke das Recht zur Erhebung des Chaussee- geldes nah den Bestimmungen des Chausseegeld-Tarifs vom 39. Februar 1840 (Ges.-Samml. S. 94ff.) einshließlih der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusäßlichen Vor- schriften —- vorbehaltlich der Abänderung der jämmilichen voraufgeführten Bestimmungen verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1849 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussce-Polizei-Vecgehen auf die gedahte Straße zur Anwendung kommen. Die eingereichte Karte erfolgt anbei zurü.

Berlin, den 16. März 1892.

Wilhelm R. Thielen. An den Minister der öffentlihen Arbeiten.

Königliches Staats-Ministerium.

Der Archivar zweiter Klasse Dr. phil. Konrad Panzer ist von Königsberg O.-Pr. an das Staatsarchiv in Wiesbaden verseßt worden.

Finanz-Ministerium. Bekanntmachung.

Am 1. April d. J. wird in Magdeburg ein Erbschafts- steuer-Amt und Stempelfiscalat neu errichtet, welches die Be- zeihnung „Erbschaftssteuer-:Amt und Stempelfiscalat 1TT1“ führt.

Von dem gleichen Zeitpunkt ab werden die Geschäfts- bezirke der alsdann daselbst bestehenden drei Erbschaftssteuer- Aemter und Stempelfiscalate wie folgi abgegrenzt. Es umfaßt:

1) das Erbschaftssteuer - Amt und Siempelfiscalat 1 den Negierungsbezirk O, mit Auss{hluß der Kreise Wanzleben, Aschersleben, Kalbe a. S., Jerihow T1 und Jerichow TI, ferner den Bezirk des bisherigen Amts Elbingerode im Kreise Jlfeld und die Nevisionsstellen in Braunschweig, : j

2) das Erbschaftssteuer - Amt und Stempelfiscalat 1 den Regierungsbezirk Merseburg, mit Ausfluß der Kreise Sange: hausen, Mansfelder Gebirgs- und Seekreis, ferner die Nevistonsstellen in Anhalt, Altenburg und Gera,

3) das Erbschaftssteuer-Amt und Stempelfiscalat 111 den Regierungsbezirk Erfurt, ferner die Kreise Wanzleben, Aschers- leben, Kalbe a. S., Jerichow T, Jerichow 11, Sangerhausen, Mansfelder Gebirgs- und Seekreis, Schmalkalden, Jlfeld, mit Ausschluß des Bezirks des bisherigen Amts Elbingerode, außerdem die Revisionsstellen in Coburg, Gotha, Hildburg- hausen, Meiningen, Rudolstadt, Sondecebanien und Weimar.

Berlin, den 29. März 1892.

Der Finanz-Minister. Miquel.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Königliche Kreis-Bauinspector Gibelius ist von Osterode O.-Pr. nach Frankenberg, Regierungsbezirk Cassel, verseßt worden.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Königliche Akademie der Künste.

Bekanntmachung.

Das Ergebniß der laut Bekanntmachungen vom 4. und 13. November v. J. für das laufende Jahr E EIUP Se e tita um die Stipendien ¿er Michael - Beer 'shen Stiftungen im Betrage von je 2250 s. zu cincr einjährigen Studienreise nah Jtalien ist folgendes ge- wescn:

a. Die Concurrenz um den Preis der ersten Stiftung für Maler mosaischer Contession ist wegen Unzulänglichkeit der ein-

b. der Preis der zweiten nun für Bildhauer ohne Unterschied. des religiösen Bekenntnisses bestimmt, ist dem

Bildhauer Wilhelm Kumm aus Hamburg, z. Zk.

in Berlin wohnhaft, zuerkannt worden. 4

Berlin, den 29. M E er Senat, Z Section für die bildenden Künste. C. Beer.

Die Nummer 6 der Geseß-Sammlung, welhe von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 9513 das Gesch zur Ergänzung der Gesetze, Men das Ruhegehalt der emeritirten Geistlihen, vom 15. Marz 1880 (Geseß-Samml. S. 216) und, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Geistlichen der evangelischen Landeskirche in den neun älteren Provinzen der Monarchie, vom 15. Juli 1889 (Gesez-Samml. S. 139). Vom 30. März 1892: unter

Nr. 9514 die Verordnung über das Jnkrafttreten des Gesezes vom 30. März 1892 zur Ergänzung der Geseße, be- treffend das Ruhegehalt der emeritirten Geistlichen, vom 15. März 1880 und, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Geistlihen der evangelischen Landeskirche in den neun älteren Provinzen der Monarchie, vom 15. Juli 1889. Vom 30. März 1892; unter

Nr. 9515 die Verordnung über das Jnkrafttreten des Gesetzes, - betreffend das Ruhegehalt der emeritirten Geistlichen, vom 15. März 1880, sowie über die Auflösung der Emeriten- Unterstüßungsfonds in der Provinz Westfalen und der Rhein- provinz. Vom 30. März 1892: und unter

Nr. 916 die Verordnung über das Jnkrafttreten des Gesehes, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Geistlihen der evangelishen Landeskirche in den neun älteren Provinzen der Monarchie, vom 15. Juli 1889 in der Provinz Westfalen und der Rheinprovinz. Vom 30. März 1892.

Berlin, den 31. März 1892.

Königliches Geseßz-Sammlungsamt. Jn Vertretung : Weberstedt.

Nichtamtliches.

Deutsches Reicdech.

Preußen. Berlin, 31. März.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen use von 101/24 Uhr Vormittags ab die Vorträge des Kriegs- inisters von Kaltenborn und des Chefs des Militärcabinets von Hahnke entgegen. Um 1 Uhr ertheilten Seine Majestät dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Köller sowie dem Landesdirector Freiherrn von der Goly und dem .Vor- sißenden des Provinzial-Ausschusses, Landschafts-Director von Holy Audienz.

Das Armee-Verordnungsblait veröffentliht nachstehende Allerhöchste Cabinetsordre über die Anlegung von Trauer für den verstorbenen General der Jnfanterie zur Disposition von Alvensleben: Í

Um das Andenken des verstorbenen Generals der Infanterie zur Disposition von Alvensleben, des langjährigen, dur hervorragende Leistungen im Kriege wie im Frieden ausgezeichneten commandirenden Generals des III. Armee-Corps, zu ehren, bestimme Ich hierdurch, daß sämmtliche Offiziere dieses Armee-Corps drei Tage und diejenigen desLeib-Grenadier-Regiments König Friedrich Wilhelm IIIT. n Branden- burgisches) Nr. 8, à la suite dessen der _Verewigte ge tanden hat, sieben Tage Trauer (Flor um den linken Oberarm) anzulegen haben. Außerdem hat eine Abordnung des Regiments, bestehend aus dem Commandeur, 1 Stabsoffizier, 1 Hauptmann, 1 Premier- und 1 Second- Lieutenant, an der Leichenfeier in Berlin theilzunehmen. Ich ke- auftrage Sie, dies der Armee bekannnt zu machen. Berkin, decn

98. März 1892. Wilhelm. An den Kriegs-Minister.

Wie wir hören, ist es richtig, daß der Staatssecretär des Jnnern, Staats-Minister von Boetticher an Allerhöchster Stelle die Entlassung aus den von ihm bekleideten Aemtern erbeten hat. Aber wir dürfen hinzufügen, daß Seine Ma- jestät der Kaiser und König das Gesuh in einem huld- vollen Handschreiben abzulehnen geruht hat. Seine Majestät hat dem Minister den Wunsch zu erkennen gegeben, ihn in seinen derzeitigen Stellungen im Reich und in Preußen ver- bleiben zu sehen.

Jn der gestern unter dem Vorsit des Vice-Präsidenten des Staats-Ministeriums, Staats-Ministers Dr. von Boetticher abgehaltenen Plenertiung ertheilte der Bundesrath dem Geseßentwurfe, betreffend - die Feststellung des Neichshaus- halts-Etats für 1892/93, hängenden Anleihe - Gesegentwurf, ferner dem Entwurf eines Gesezes, betreffend die Einnahmen und Aus-

aben der Schußgebiete, und dem Haushalts - Etat für die Schuggebiete ür 1892/93 in der vom Reichstag beschlossenen assung die Zustimmung. Sodann wurde über die Seiner Majestät dem Kaiser für die Besezung einer Anzahl von Mitgliedsstellen beim Reichs-Versicherungsamt zu unter reitenden Vorschläge Beschluß gefaßt.

Heute trat der Bundesrath abermals zu einer Plenar- sizung zusammen. :

und dem damit zusammen-

Heute Mittag um 12 Uhr fand im Reichstagsgebäude (Saal der Bund-srathsausschüsse) eine Sizung des Reichs- bank-Curatoriums statt.

Die vom Reichskan; ler ernannten, verschiedenen Berufs- kreisen angehörigen itglieder der Börsen-Enquéête- Commission sind von dem Vorsigzenden, Neichsbank- L eO Dr. Koch, zum Beginn ihrer Berathungen auf

ittwoch, den 6. April Vormittags 11 Uhr, in den großen

gelieferten Arbeiten resultatlos verlaufen;

Sizungssaal des Reichsbankgebäudes eingeladen worden.

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Stellvertreter des Vorsißenden ist der Geheime Ober-Regierunge- Rath Gamp, als Protokollführer sind zugeordnet die Gerichts- Affsessoren Endemann und Eschenbach.

Die Commission für die zweite Lesung des Entwurfs eines Bürgerlihen Gesezbuchs erledigte in den Sigungen vom 28. und 29. März zunächst den e On, Vorschriften über den Er bschaftskauf (§8 488

is : ;

Zu einer eingehenden Erörterung gab die im § 491 ge- regelte rage Veranlassung, inwieweit der Verkäufer für die vor Abschluß des Kaufs eingetretenen Verringerungen oder Verschlehterungen von Erbschaftsgegenständen dem Käufer zu einer Erjayßleistung verpflichtet ist. Der Ent- wurf beschränkt die Ersaßtpflicht auf die Fälle, wenn der Verkäufer Erbschaftsgegenstände verbraucht oder über solhe unentgeltlich verfügt hat. Von verschiedenen Seiten war A a beantragt die Ersaßpflicht des Verkäufers zu erweitern, insbesondere eine Verpflichtung des Verkäufers zum Wertherfaß auch dann an- zuerkennen, wenn durh sein Vershulden vor Abschluß des Kaufvertrages Erbschaftsgegenstände untergegangen oder ver- s{hlehtert sind oder wenn der Untergang oder die Verschlech- Meheh nicht auh bei dem Käufer eingetreten wäre. Die Mehrheit entschied sih für den Standpunkt des Entwurfs, jedoch mit der Modification, daß der Verkäufer auch zur Ersaßgleistung wegen der von ihm vor Abschluß des Kaufes verbrauchten oder unentgeltlih veräußerten Erbschaftsgegenstände dann nicht ver- pflithtet sein soll, wenn dem Käufer bei Schließung des Ver- trages der Verbrauch oder die unentgeltlihe Veräußerung bekannt war. DMSNEO von dem Entwurf (Z 491 Abs. k, E wurde ferner beschlossen, daß die auf die Zeit vor dem

bshluß des Kaufs fallenden Nußungen, mit Einschluß der Früchte, dem Verkäufer verbleiben, andererseits die auf diese Zeit fallenden Lasten von dem Verkäufer getragen werden sollen. Die von der Gewährleistungspflicht des Verkäufers are S8 492, 493 rófirden mit dem Zusag genehmigt, daß die im Verpflichtung zur Gewährleistung sich auch auf Aus- gleihungsansprüche von Miterben gegen den Verkäufer erstrecken soll. Der 8 494, welcher bestimmt, daß mit dem Abschluß des Kaufs die Gefahr auf den Käufer übergeht und von diesem Zeitpunkt an die Nußungen dem Käufer gebühren, erfuhr keinen Widerspruch. Pinzuge ügt wurde, da} andererseits von da an der Käufer die Lasten zu tragen hat. Auch der § 495 wurde insoweit, als er dem Käuser die Verpflihtung auferlegt , dem Verkäufer gegenüber die Nachlaßverbindlichkeiten und die von der Erbschaft zu entrichtenden Abgaben zu tragen, sachlich nicht beanstandet. Dagegen führte die Vorschrift des S 495 Saß 4, daß, soweit der Verkäufer eine dem Käufer zur Last fallende Ver- pflichtung vor Abschluß des Vertrages erfüllt hat, ihm der Käufer zur Ersaztleistung verpflichtet ist, in Verbindung mit dem 8 496, nah welchem der Käufer dem Verkäufer die vor Abschluß des Vertrages auf die Erbschaft gemachten nothwendigen und nüßlihen Verwendungen Ersaß zu leisten hat, zu einer lebhaften Discussion, da von verschiedenen Seiten befürwortet wurde, im Anschluß an das preußische Recht in den bezeichneten Nichtungen dem Käufer eine Ersaßpfliht nicht aufzuerlegen. Die Mehrheit {loß ih jedoch dem Stand- punkte des Entwurfs an. Auch die das Verhältniß des Käufers gegenüber den Nachlaßgläubigern sowie das Inden tarert und die daraus sh ergebenden Befug- nisse, den Nachlaßkonkurs zu beantragen u. \. w., regelnden Vorschriften der §8 497, 498 fanden im wesentlichen ér stimmung; doh erachtete man abweichend von dem Ent- wurf es für erforderlih, auch dem Verkäufer wegen der ihm nah § 495 zustehenden Ansprüche das Recht, den Nachlaßfonkurs gegen den Käufer zu Rae in gleicher Weise Been, wie wenn er Nachlaß- gläubiger wäre. Eine Ano erfuhr ferner der ch 498 dur Aufnahme einer Vorschrift, welhe im Jnteresse der Nachlaßgläubiger den Verkäufer verpflichtet, unverzüglich nah dem Abschluß des E dem Nachlaßgericht eine rift liche Anzeige von dem Kauf unter Bezeichnung des Käufers zu machen. Gegen den sachlihen Jnhalt des 8 499, welcher den Fall einer infolge des Erbfalls in der Person des Käufers. eingetretenen Vereinigung einer Forderung und Schuld u. \. w. betrifft, erhob sich kein A Ebenso wurde der & 500, welcher die- Vorschriften über den Erbschafts- kauf für entsprechend anwendbar erklärt, wenn die Veräußerung einer Erbschaft Gegenstand eines anderen Vertrags, ins- besondere einer Schenkung, ist, sachlich genehmigt. Dagegen wurde der von der Veräußerung des Bruchtheils einer Erb- schaft handelnde § 591 als eitbatelid gestrichen. t

Der §8 502, welcher bestimmt, daß auf den Tausch- vertrag die Vorschriften über den Kaufvertrag entsprechende Anwendung finden, gelangte nah dem Entwurf zur Annahme.

Aus amerikanischen Zeitungen is neuerdings in deutsde Blätter die Mittheilung übergegangen, es habe der für die deutshe Abtheilung auf der Welt-Ausstellung in Chicago im Jndustriegebäude ausersehene Raum dadurch einc Einschränkung erfahren, daß deutscherseits dieser Raum dur eine Anzahl von Wegen zersplittert worden sei. Diese Angabe trifft nicht zu, da auf ente Seite eine Wegevertheilung über- haupt noh nicht erfolgt ist. Jm Gegentheil ist der deutsche Commissar bemüht, Ersaß für denjenigen Raum zu beschaffen, welcher dadurch in Ausfall gelangt ist, daß die am erikanische Ausstellungsbehörde mehrere bedeutende Wege, die nah dem in Amecrifa ausgearbeiteten Plan an der deutschen Ab- theilung entlang und durch dieselbe hindurhführen sollen, in den der deutshen Industrie zugewiesenen Plaß mit eingerehnet hat. Um diese und andere Fragen zu erledigen, ist seitens der Reichsvertretung die Entsendung eines Technikers nah Amerika erfolgt, und nach den vorliegenden Mittheilungen darf angenommen werden, daß die entstandenen Zweifel hier- dur binnen kurzem ebenso beseitigt sein werden, wie es, dank dem seitens der Ausstellungsorgane stets bewiesenen Entgegen- ea hinsichtlih aller bisher aufgetauhten Fragen ge-

chen ijt.

Der Puanpiner hat ‘die Provinzial-Steuer-Directoren: ermächtigt, in den Brennereien die Aunerang von Ge- ein zum Kochen und Entbittern der je iechfütterung; bestimmten Lupinen unter folgenden Bedingungen zu gestatten.

: zessin Christian zu Shleswig-Holstein treffen morgen

8 492 * bestimmte

-und sind in erhöhtem Grade aufgetreten. Sie dauern seitdem

1) die Bewilligung ist stets eren

Ÿ auf Seite 4 in Spalte 1 des Betri S ist die Zahl und Art der zur Entbitterung der Lupinen dienenden Gefäße, sowie die Zeit, in der die Entbitterung stattfinden soll, anzugeben,

3) die fraglichen Geräthe dürfen entweder nur unzerkleinerte Lupinen enthalten, oder müssen leer sein,

4) nach erfolgter Entbitterung müssen die erweichten Lupinen \o- gleih aus der Brennerei entfernt werden. :

Sofern besondere Umstände vorliegen, sind weitere Sicher- heitsmaßregeln anzuordnen. Soweit nicht besondere Bedenken obwalten, ist auch die Benußung außer Gebrauch befindlicher Maischbottihe zu dem vorgedachten Zwecke zugelassen worden.

Jhre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prin-

Abend 16 Uhr 32 Minuten auf dem Bahnhof e straße hierselbst ein und nehmen im Königlihen Schlosse Wohnung.

Der Kaiserliche Gesandte am Königlich niederländischen Hofe, Geheime Legations-Rath Graf zu Ranßau hat cinen ihm A bewilligten kurzen Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit vom Haag fungirt der Legations-Rath Freiherr von Gaertner-Griebenow als Geschäftsträger.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Fürstlih s{hwarz- burgishe Staats-Minister von Starck ist von hier abgereist.

Der Gesandte der Republik Haïti am hiesigen Allerhöchsten Hofe Delorme hat Berlin für einige Zeit verlassen. Während seiner Abwesenheit fungirt der Legations-Secretär Duvivier als Geschäftsträger.

S. M. Kanonenboot „JFltis“, Commandant Capitän- E Müller, ist am 29. März in Shanghai einge- troffen.

Das Kreuzer-Geshwader, bestehend aus S. M. Schiffen „Leipzig“, „Alexandrine“ und „Sophie“, Geshwader-Chef Contre-Admiral von Pawelsz, is am 29. März in Mozambique cingetroffen und beabsichtigt, am Ls April über Lindi und Quiloa nah Dar-es-Salam zu gehen.

S. M. Kreuzer „Habicht“, Commandant Corvetten- Capitän Heßner, is am 29. März in San Paolo de Loanda eingetroffen und geht am 3. April nah Togo.

Vayernu.

München, 30. März. Die Kammer der Abgeord- neten hat heute, wie der „Köln. Ztg.“ berichtet wird, den Geseßentwurf über die Erweiterungs- und Neubauten auf den bestehenden Staatsbahnen mit dem Gesammt- betrag von 20770000 A6 einhellig angenommen, darunter 4365 000 4 für eine neue Central-Werkstätte in Weiden, 640000 e für den Bau von Arbeiterwohnungen bei verschie- denen Central-Werkstätten, 246000 M für eleftrishe Beleuch- tung des Bahnhofs Gemünden.

Sachsen.

_Dresden, 30. März. Jn der heutigen Sißung der Ersten Kammer gelangte E dem Referat des „Dr. J.“ unen der Bericht der dritten Deputation über den Rechen- chaftsberiht auf die Jahre 1888 und 1889 zu Berathung. Die Kammer beschloß auf Antrag der Deputation ohne weitere Debatte, der Regierung Entlastung zu ertheilen. Auf Antrag der ersten Deputation beschloß die Kammer, nahdem Staats-Minister Dr. Schurig sich zu der Angelegenheit geäußert hatte, bei ihren Beschlüssen hinsichtlih des Entwurfs eines Gesehes über die Dienstverhältnisse der Ortsgerichtspersonen stehen zu bleiben. Hierauf erledigte die Kammer dic Kapitel des Staats- haushalts-Etats für 1892/93, Landeslotterie, Lotteriedarlehns- kasse und allgemeine Einnahmen bei der Kassenverwaltung, indem sie die betreffenden Beträge auf Antrag der zweiten Deputation bewilligte, nahdem Freiherr von Friesen die Gründung einer Landeshypothekenbank in Verbindung mit der Lotteriedarlehns- kasse in Anregung gebracht hatte. Die Zweite Kammer lehnte auf Antrag der Mehrheit der Finanzdeputation A nach längerer Debatte den Beitritt zu dem Beschlusse der Ersten Kammer nach der Regierungsvorlage für die geistlihen Stellen sehs Alterszulagen zu bewilligen, mit 41 gegen 23 Stimmen ab und beschloß einstimmig die Aufrechterhaltung ihres früheren Beschlusses, nur fünf Alterszulagen zu bewilligen. Dagegen trat die Kammer dem von der Ersten Kammer angenommenen Antrage des Staats-Ministers a. D. von Nostiß-Wallwiß auf Aufhebung der Ephoralgebühren einstimmig bei.

Baden.

Karlsruhe, 30. März. Seine Königliche Hoheit der Großherzog ist der „Karlsr. Z.“ zufolge noch genöthigt, das Bett zu hüten; auch tritt der Husten zeitweise heftiger an- greifend auf; gleihwohl verläuft die Lösung des Katarrhs im übrigen regelmäßig und befriedigend. S e Ore Vuigtice Hoheit die Kronprinzessin von Schweden und Norwegen hat nah den hier E al enen Nathrichten ihre Nilreise beendet und in der Nähe von Kairo Aufenthalt genommen, wo sie bis zum 26. April zu bleiben

edenkt. Alsdann beabsichtigt Jhre Königliche Hoheit nach Europa, und zwar zunächst nah Süd-Jtalien, zurückzukehren. Das Befinden der Kronprinzessin ist durchaus befriedigend.

Hessen.

Darmstadt, 30. März. Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich von Preußen is heute Nbend von hier nah Wilhelmshaven abgereist. i

Seine N Ne Hoheit der Prinz Alfred von Edinburg hatte si, wie die „Darmst. Ztg.“ meldet, bereits auf der Reise von Coburg hierher am 16. d. M. unwohl ge- fühlt, ebenso am folgenden Tage. Am 17. d. M. Nach- gg wurde der Großherzogliche Leibarzt, Geheimer Rath Dr. Eigenbrodt gerufen. Von diesem wurde das Be- stehen einer Entzündung des aufsteigenden Dickdarms und des Blinddarms festgestellt. Am 18. spät Abends fand die erste Consultation mit dem Geheimen Medizinal-Rath Dr. Riegel aus Gießen statt. Die gee einungen hatten sich je dieser Zeit bereits erheblih gebessert. iese Besserung at bis zum 22. d. M. angehalten: hierauf haben die anfangs vorhandenen Krankheitsersheinungen wiederum zugenommen

unverändert fort. Die Krankheit ist nicht ohne Gefahr. Die Genesung kann erst nah Wochen erwartet werden. Jhre Königlichen Hoheiten die Prinzessinnen Alexandra und Beatrice von Edinburg werden heute Abend hier ein-

treffen. M Sachsen-Coburg-Gotha. Gotha, 30. März. Der Landtag hat nach mehrtägiger Debatte die Sena eas für die Volksschullehrer nach den Regierungsvorshlägen angenommen.

Bremen.

__ Bremen, 30. März. In der heutigen Sißung der R ATAM E E wurde, wie „W. T. B.“ meldet, der zwischen Bremen und Preußen vereinbàrte Staatsvertrag über die Gebietsabtretung und den Ausbau des Kaiserhafens in Bremerhaven auch für Marinezwecke ohne Debatte mit großer Mazorität genehmigt.

Elsaß-Lothringen.

Nr. 5 des e für Elsaß-Lothringen“ vom 30. März veröffentliht das Geseßt, betreffend die 49 stellung des Landeshaushalts - Etats von Elsaß- Lothringen für das Etatsjahr 1892/93, welcher

in Einnahme und Ausgabe auf 50 849080 M festgestellt ist.

Oesterreich-Ungarn.

Der Kaiser ist heute früh von Budapest wieder in Wien eingetroffen.

Der Finanz-Minister hat für die in den nächsten 4 N vorzunehmenden Umbauten in Wien Steuerfreiheit

ewilligt.

Im ungarischen Unterhause hat gestern die Be- rathung des Budgets begonnen. Der Referent Hegedues wies dabei auf die Erhaltung des Gleichgewichts im Budget innerhalb der legten drei Jahre, sowie A die Nothwendigkeit einer ferneren Erhaltung bin und hob hervor, daß die Valutaregulirung die ganze Kraft des Landes in Anspruch nehmen werde.

Großbritanuien und JFrland.

Jn Stafford hat gestern der Prozeß gegen die sechchs Fee S begonnen, welche wegen eines anarchistis hen omplots verhaftet worden waren, das man, wie s. Zt. be- rihtet, in Wallsall in Staffordshire entdeckt hatte. Der General-Staatsanwalt Webster vertrat, wie dem „W. T. B.“ gemeldet wird, die Anklage in eigener Person, woraus geschlossen wird, welhe Wichtigkeit die Regierung dem Prozesse n Webster betonte in der Anklagerede, daß der socialistische Club in Wallsall, dem die Angeklagten angehörten, unzweifelhaft Beziehungen zu den europäischen anarGiflischeit Gefellshaften unterhalten habe. __ Wie man der „Magdb. Ztg.“ aus London berichtet, sollen infolge der dortigen Ankunft flühtiger französischer Anarchisten von den Zollbehörden in den britishen See- häfen die zur R der Londoner Dynamit-Attentate angeord- neten strengen Maßregeln gegen Einshmuggelung von Spreng- stoffen wieder in Kraft geseßt werden.

Schweiz.

Der Zusammentritt der österreihisch- ungarischen und shweizerishen Delegirten zur Berathung eines zwischen den beiden Staaten Tbzusliehenden Vertrags über die Rheinregulirung steht der „Pol. Corr.“ zufolge im Laufe des Frühjahrs zu erwarten. Da die beiderseitigen Re- gierungen in allen Hauptfragen der An elegenheit grundsäßli einig seien, lasse sich der'endgültige Abschluß des Vertrags fast mit Sicherheit voraussehen. Die Conferenz der Delegirten wird in Wien stattfinden.

Jn dem Zusatartikel zu dem am 10. Dezember 1891 in Wien unterzeihneten neuen \{chweizerisch-österreichischen Handelsvertrag ist, der „N. Zürch. Ztg.“ zufolge nach- stehende Bestimmung enthalten :

„Die den \ch{chweizerischen Militärpersonen in Dienst-

fleidung mit oder ohne Bewaffnung bei Passirung des auf ¿sterreichisdem Gebiet gelegenen Theils des Weges von der ehemaligen Altfinstermünzbrücke über den Schalkel- oder Schergenhof nah Spißermühl zugesicherte Befreiung von der Revision ist an die Bedin- gung geknüpft, daß sich dic betreffenden Perfonen bei dem österreichi- ichen Zollamt Spißermühl und dem neu zu errichtenden österreichischen Zollamt Schalkelhof durch ein Certificat der hierzu ermäctigten er Gen Organe darüber auêéweisen, daß sie entweder zur Mitilitärdienstleistung in der Schweiz einberufen sind, oder von der- selben in ihre Wohnstätte zurückehren.“ Nach einem Beschluß des Bundesraths werden in Aus- führung des Erlasses vom 8. Januar 1892 über die Ver- theidigung der Gotthardbefestigung vom 28. April bis 15. Mai auf dem Gotthard die ersten Uebungen mit Positions-Artillerie und vom 9. bis 19. Mai Sappeur- und Pionierübungen abgehalten werden.

Parlamentarische Nachrichten.

In der heutigen (208.) Sißung des Reichstags, welcher die Staatssecretäre Dr. von Boetticher und Freiherr von Malgzahn beiwohnten, wurden in dritter Berathung die Uebersicht der Reihs-Ausgaben und -Einnahmen für das Etatsjahr 1890/91 den Anträgen der Rechnungs- commission gemäß, die von den Abgg. Möller (nl.) und Nösicke (b. fk. F.) beantragte Novelle zum Unfall- versiherungsgeseß, der Gesezentwur{ über den Belagerungszustand in Elsaß - Lothringen auf Grund der Beschlüsse der zweiten Berathung, der Nachtrags- Etat, betreffend den Bau strategisher Eisenbahnen und der Me MAouTi betreffend die Vergütung des Cacaozolls bei der Ausfuhr von Cacaowaaren, ohne Be- sprechung endgültig genehmigt.

Sodann wurde der Antrag des Abg. Auer (Soc.), be- treffend die Uebernahme der Verwaltung und des Eigenthums des Apothekenwesens durch das Reich, dessen Berathung fortgeseßt werden sollte, ebenfalls ohne Be- sprehung abgelehnt. i Auf Antrag des Abg. Grafen von Ballestrem (Centr.) wurden als Mitglieder der Commission für Arbeiter- statistik durch Zuruf folgende sechs Abgeordnete gewählt: Biehl und Hitze (Centr.), Dr. Hartmann-Plauen (conf.),

wo der Reichstag nicht versammelt ist, nöthigenfalls Stell- vertreter für die Genannten zu berufen. P

Auch der Gesegentwurf, betreffend die Unterstüßung von Familien der zu Friedensübungen einbe- rufenen Mannschaften, wurde mit großer Mehrheit in dritter Berathung genehmigt, obwohl der Staatssecretär Dr. von Boetticher die finanziellen Bedenken gegen die, Beschlüsse, die er bei der zweiten Lesung geäu yert Ee auch heute aufrechterhielt und die Geneigtheit der verbün- deten Regierungen, die Militärverwaltung unter allen Um- ständen mit 3600000 M mehr zu belasten, nit in Aussicht stellen, jedoh zur Zeit niht in ihrem Namen sprehen könne.

bg. Gamp (Rp.) forderte auf, die Beschlüsse des Reichs- tags, falls sie mit denen der zweiten Lesung übereinstimmen würden, abzulehnen; die Abgg. Hahn und Dr. Hart- mann (cons.), Freiherr von uene (Centr.), Dr.

Buhl (nl.) und Singer (Soc.) erklärten, aus verschiedenen Gründen an den Beschlüssen - der zweiten Lesung festhalten zu müssen, und somit wurden sie endgültig genehmigt.

Von der Berathung der Petitionen, die auf der Tages- ordnung standen, wurde Abstand genommen u damit war die Tagesordnung erschöpft.

__ Hierauf gab der Präsident die übliche Uebersicht über die Geschäfte des Haujes.

Der Alters-Präsident des Hauses, Abg. Freiherr von Tettau (cons.) spra dem Präsidenten unter allgemeinem Beifall des Hauses den Dank aus für seine treue, sahgemäße und unpartelishe Leitung der Geschäfte.

__ Präsident von Levegzow erblickte in dieser Anerkennung eine reihlihe Entshädigung für die Mühseligkeiten, die seine Amtsführung ihm auferlegt habe. Er dankte seiner- seits den beiden Herren Vice - Präsidenten, ins- besondere dem Ersten Vice-Präsidenten, den Herren Schriftführern und den Herren Quästoren für d treue Mühewaltung in der Führung der Präsidialgeschäfte. Er bat das Haus um ein freundlihes Andenken und {loß unter dem allgemeinen Beifall mit dem Ausdruck der Hoff- nung, die Mitglieder des Hauses in der nächsten Tagung stets recht vollzählig versammelt zu finden.

Sodann crgriff der Staatssecretär Dr. von Boetticher das Wort, um folgende Allerhöchste Botschaft mit- zutheilen, deren Verlesung die Mitglieder stehend anhörten:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser

und König von Preußen, thun fund und fügen hiermit zu wissen, daß Wir Unseren Staatê- fecretär des Innern, Staatë-Minister Dr. von Boetticher ermächtigt haben, gemäß Art. 12 der Verfassung die gegenwärtige Sißung des Neichstags in Unserem und Unserer verbündeten Regierungen Namen am 31. März d. I. zu schließen.

Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel.

Gegeben im Schloß zu Berlin, den 30, März 1892.

Die Allerhöchste Botschaft trägt die Unterschrift Seiner Majestät des Kaisers und die Gegenzeihnung des Reichs- kanzlers.

__ Der Staatssecretär überreichte das Original der Aller- höchsten Botschaft dem Präsidenten und erklärte auf Grund der ihm ertheilten Ermächtigung im Namen der verbündeten Negierungen die Sißung des Reichstags für geschlossen. Um 12 Uhr 50 Minuten {loß der Präsident die Sißung mit folgenden Worten: Meine Herren! Wie wir zusammen- etreten sind und redlih gearbeitet haben für das deutsche olk, für Kaiser und Reich, so gelten unsere leßten Worte dem hohen Herrn, in dem Volk und Reich sich verkörpern, mit dem das Wohl und Wehe des Vaterlandes eng verknüpft ist, den Gott segnen und erhalten wolle. Seine Majestät der Deutsche Kaiser und König Wilhelm I. von reußen, Er lebe hoh! (Die Mitglieder des Hauses hatten L erhoben und stimmten dreimal begeistert in diesen zuf ein.)

Jn der heutigen (10.) Sißung des Herrenhauses, welcher die Staats-Minister Minister des Jnnern Herrfurth, Justiz-Minister Dr. von Schelling, Minister für Landwirth- schaft, Domänen und Forsten von Heyden, Cultus-Minister Dr. Bosse und Commissarien beiwohnten, wurde die Special- berathung des Staatshaushalts-Etats beim Etat der Justizverwaltung fortgeseßt.

Auf eine Anfrage des Freiherrn von Durant erklärte der Justiz-Minister Dr. von Schelling, daß er bestrebt ge- wesen sei, eine Trennung der jugendlihen Gefangenen von den anderen herbeizuführen, doch sei die gründliche Lösung der Frage nur durh Reichsgeseß möglich.

__ Geheimer Ober-Justiz-Rath Starcke fügte hinzu, daß die neuen Gefängnisse sämmtlih für Einzelhaft eingerichtet seien.

__ Graf Hohenthal erklärte fich durch die gestrigen Aus- führungen des Ministers befriedigt.

Ober-Bürgermeister Bötticher empfahl dringend einen Neubau des Gerichtsgebäudes in Magdeburg.

Geheimer Ober-Justiz-Rath Star cke sagte zu, alles da- für zu thun, was möglich sei.

Prinz zu Schöônaich-Carolath dankte dem Minister für seine Verfügung in Betreff der Mazjestätsbeleidigungsprozesse, wie sie ähnlich auch in Sachsen vor langen Jahren er- lassen sei.

Der Etat der Justizverwaltung wurde bewilligt.

Beim Etat des Ministeriums des Jnnern Deftiré wortete Graf Dönhoff-Friedrichstein die Theilung des Re- gierungsbezirks Königsberg. Der Minister des Jnnern Herrfurth erklärte sich per- sönlih damit einverstanden, da eine Theilung sowohl im Interesse der Beamten als der Bevölkerung nothwendig sei. Doch wäre das Bedürfniß in Brandenburg und Schlesten noch dringender. Um überall gleihmäßig in diesem Sinne vorzugehen, wäre eine Million Mark nöthig, die jedoch der Finanz-Minister nit bewilligen wolle.

Bear oes Schlieben und Freiherr von Solemacher traten ebenfalls für die Theilung des Regierungsbezirks Königsberg ein.

Herr von Woyr sch beklagte die Verminderung der Zahl der Éhrenamtsvorsteher, denen eine zu große Geschäftslast auf- gebürdet sei, was auch Herr von Kleist-Rezow bestätigte. Der Minister des Jnnern Herrfurth bestritt, daß die Verminderung allgemein eingetreten sei. Es komme dabei lediglih auf den A an, ob dieser lieber Ehrenamts-

Be

mit kleineren ‘oder größeren Schwankungen in ihrer Stärke

Dr. Hir\ch (dfr.), Siegle (nl.) und Schippel (Soc.). Der Präsident des Reichstags soll ermächtigt sein, in der Zeit,

vorsteher oder besoldete. Beamte habe. Die Arbeitslast solle vermindert werden.