1892 / 79 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 31 Mar 1892 18:00:01 GMT) scan diff

. Feld-Art. t. Nr. 25 (Großberzogl. Art. Hes F Dees Major, in en Feld-Art. -Art. Regts.

vom Großherz Corps), unter Regt. Nr. 33, Künstler, Peucker (Schles.) Nr. 6 un Battr. Chef in das Gro 25 (Großherzo

örderung zum überzähl. Hauptm. à la suite des Feld-Art. d Lehrer bei der Kriegss{ule in Mey,

unter Entbindung dem Großen Batterie - Chef l Niederschlef.)

von dem Commando zur Dienstleistun Generalstabe , Kritzler, Pr. Nr. 5, unter Belassung î Meilitär-Intend., in das Feld-Art. Regt. v. Puttkamer, Sec. Lt. vom \{le\.) Nr. 5, Nr. 15 und Directions-A} u Pr: 208. y Klett, Nr. 19, zum überzähl. à la suite des Nafßjau. bei der vereinigten Art. und In C Thüring. Feld-Art. Regt. Nr. 19 verseßt. Nr. 31, unter Entbindung von roßen Generalstabe, zum Hauptm. und Battr. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., Pr. L. vom Nassau. Battr. Chef, befördert. vom 1. Pomm. Feld-Art. Regt. v. Michaelis, zum Pr. L.

zum Hauptmann e-C Lt. vom Feld-Art. Regt. von Podbielski ( [ n dem Commando zur Dienstleistung bei einer Nr. 15 verseßt. t. von Podbielski (Nieder- Sec. Lt. à la suite des Feld-Art. Negts. Assist. bei den technishen Instituten der Art., Lt. vom Thüring. Feld-Art. Regt. befördert. Ulrich, Hauptm. und Militärlehrer gen. Schule, als Battr. Chef in das Lu thmer, Pr. Lt. vom dem Commando zur

rt. Regts. Nr. 27

Feld-Art. Regt. tleistung bei dem G

obne Patent, Giebeler,

beide vorläufig 27, zum Hauptm. und

Feld-Art. Regt. Nr. v. Mertens, T in das Naffau. Feld-Art. Regt. Nr. 27 omm. Feld-Art. Regiment Nr. 2, h, Pr. Lt. vom Feld-Art. Regt. J Chef, in das 2. L Kähler, Sec.Lt. vom Feld-Art. Patent, Schlawe, Pr. Lt. zum Hauptm. und Battr. , Pr. Lt. vom Feld-Art. Regt. Prinz tvreuß.) Nr. 1, unter Entbindung von dem Offizier bei der vereinigten Art. und Ing. Feld-Art. Regt. Nr. 23 verseßt. Er Sec. Lt. vom Feld-Art. Regt. Prinz August von Preußen : vorläufig obne Patent, befördert. Feld-Art. Regt. Nr. 20, von dem

Sec. L. vom 1. P

Beförderung zum Hauptm. und Feld-Art. Regt. Nr. 26 verseßt. Nr. 34, zum Pr. Lt., vorläufig ohne 9. Rbein. Feld-Art. Negt. Chef, befördert. v. L August von Preußen (D) Commando als Directions- in das 2. Rhein.

zum Pr. Lt., Lt. vom Posen. ? l Nr z Directions - Offizier bei der vereinigten Art. und

Regt. Nr. 20, hrer zur Kriegsschule in D Posen. Feld-Art. Regt. Nr. 20, zum Sec. U. von demselben vorläufig ohne Patent, Jsbert, Sec. Lt. vom Pr. Lt., vorläufig Holstein. Feld-Art. Regt. Nr. 24, zum Hamann, Hauptm. und Battr. gmeister (2. Branden-

(Osftpreuß.) Nr. 1, Schult 1., Pr. SFommando als

entbunden. und Battr.

à la suite des Regts., als Günther, Pr. Lt. und Battr. Chef, Müller ITI., Regt., zum Pr. Lt., Feld-Art. Regt. Nr. 33, v. d. Linde,

Pr. Lt. vom überzähl. H

auptm., befördert. Feld-Art. Regt. General - Feldzeu Kut leben, Pr. Lt. vom Feld-Art. Negt. von Ostrowski, j Feldzeugmeister (2. Brandenburg.) 1. Pomm. Feld-Art. Negt. Lt. vom Westpreuß. Feld-Art. Regt. Nr. 16, arge verliehen. Frhr. v. Lyn cker, Hauptm. Feld-Artillerie-Regiment Nr. 26, Monate zur Gestüts- Schulenburg - Wolfs- Leib - Gren. Regt. König Friedri Wil- Nr. 8, als außeretatsmäß. Sec. Lt. in Wernsdorff, Pr.

burg.) Nr. 1: E: Holßendorff (1. Rhein.) ld-Art. Regt. General- urchardt, Pr. v. Bernuth, Pr. sämmtlich ein Patent ihrer Ch und Battr. Chef vom 2. Hannov. Fel vom 1. April dieses Jahres ab auf Verwaltung commandirt. Sec. Lt. vom belm ILTI. (1. Brandenburg.) das 2. Westfäl. Feld-Art. R Lt. von der Res. des Feld- (Ostpreuß.) Nr. 1, 1 | Regt. Nr. 35 verseßt und ab auf sechs Monate zur IJaroßt ky, Regts. und commandirt als A Prüfungscommission, unter vor mando und unter Versetzung zum Rhein. à la suite desfelben, zum überzähl. Hauptm. nde- Bestimmungen sich auf A l dieselben mit dem 1. April d. J. in Kraft. iedsbewilligungen. Im activen Heere. Tiehs en, Sec. L. vom 6. Thüring. Inf. Regt. ausgeschieden.

egt. Nr. 22 verseßt. v. [rt. Regiments Prinz August von Preußen als Res. Offizier zum gleichzeitig vom 1. April d. I. Dienstleistung bei diesem Regiment com- Pr. Lt. à la suite des G f djutant bei dem Präses der Artillerie- äufiger Belassung in diesem Com- Fuß-Art. Regt. Nr. 8,

früher in diejem NRegt.,

arde-Fuß-Art.

Insofern vorstehe enderungen des

Etats gründen, treten

29. März 1892. Nr. 95, bebufs Uebertritts zur Marine-Inf.,

Weitere Personal-Veränderungen in der Königlich Preußischen Armee.

Offiziere, Portepee-Fähnriche 2c. förderungen Berlin, 29. März. Armce, Militär-Gouverneur des und Krenprinzen und des Prinzen Eitel Friedrich von Preußen Könic 1. April bis 15. Juni d. I.

Ernennungen, Be-

Major à la suite der des Deutschen Reichs Kaiserlihe und Königliche Hoheit, liche Hoheit, vom dem 1. Garde-

. Falfenhayn, Kronprinzen von Preußen,

zur Dienstleistung bei commandirt. Reinl old, Major und Bats. e-Fuß-Art. Regt., unter Stellung à la suits Offizier vom Platz Chef von demselben Regt., unter Stabsoffizier, zum Major, vorläufig ohne und Comp.

Ulan. Regt. con mandeur vom Gard

, Hauptm. und Comp. Ernennung zum etatsmäß. f Patent, befördert. Limbourg, Hauptm. i Berendt, Pr. Lt. von demselben Regt., ein Nast, Hauptm. und Comp. Chef Linger (Ostpreuß.) Nr. 1, Z Stabsoffizier

Patent ihrer Charge v vom Fuß-Art.

Rheinische

Truvventheil commandirt.

von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1, dert. Philipsen, Pr. Lt. von la suite des Negts., als Adjutant zur 4. Crohn, Pr. Lt. vom Fuß-Art. Regt. von O Fuß-Art. Regt. von Linger (Ostpreuß.) Sec. Lt. vom Fuß - Art. Negt. von Elten, Hauptm. zeugmeister (Brandenb.) als Comv. Chef

Regt. von unter Be-

. Lt. vom Fuß-Art. Regt. zum Hauptm. und Comp. Chef beför- demselben Regt., unter Stellung à ¿uß - Art. JInsv. com-

Friese, P

(Pomm.) Nr. 2, in das Nr. 1 versetzt. Hindersin ( à la suite

Eichmann, joinm.) Nr. 2, zum Pr. ef des Fuß - Art. Regts. General-Feld Nr. 3 und Lehrer bei der Kriec in das Bad. Fuß - Art. Bat.

Unteroffe. vom Fuß-Art. Regt. burg.) Nr. 3, zu Fuß-Art. Regts. | bei den technischen Instituten der Schmidt, Hauptm. und Comp. Dieskau (Schles.) Nr. 6, unter Stellung als Lebrer zur Kriegsschule Hauptmann und Comp. Nr. 8, in das Fuß - Art. Regt. von Borckenhagen, Hauptm. à la suite des Nr. 8, unter Entbindung von dem C -Art. Inspection, als Comp. Müller, Pr. Lt. voin Nhein. rderung zum Hauptm. und Comp. gmeister (Brandenburg. ) Nhein. Fuß-Art. Regt. Nr. 83, zum Vockrodt, Oberst-Lt. und Bats. Regt. Nr. 8, zum Commandeur des Scheve, Oberst-Lt , beauftragt mit Wahrnehmun Art. Depot-Injp., unter Be 3 von Dieskau (Schles.) Nr. 6, zum Inspecteur ernannt. Köttshau, Port. Fähnr. vom Fuß-

Lt, befördert.

s\{ule in Glogau, tr. 14 verseßt. General - Feldzeugmeister (Branden- dort. Fähnrs., Bunsen, Pr. Lt. à la suite des Éncke (Magdeburg.) Nr. 4 und Directions - Assist. Art., zum Hauptm., befördert. Chef vom Fuß-Art. Negt. von à la suite des Regi- Hirschberg,

Dieskau (Schlef.) Nr. 6, uß-Art. Regts. jutant bei der Cbef in das Garde-Fuß-Art. ß-Art. Regt. Nr. 8, unter Chef, in das Fuß-Art. Regt. Nr. 3,— verseßt. Kipping, Pr. Lt. befördert. Commandeur vom Rhein. Fuß-Art. Regts. Nr. 10, von der Geschäfte des ffung à la suite

Chef vom Rhein.

General-Feldzeu Sec. Lt. vom

Inspecteurs der 2. Fuß-Art. Regts. dieser Depot-Infp.,

Art. Regt. Nr. 10, diefer mit einem Patent vom 17. Februar 1891, Schaum, Port. Fäbnr. von demselben Regt., zu außeretatsm. Sec. Lts., befördert. Frodien, Sec. Lt. vom Fuß-Art. Regt. Nr. 11, unter Beförderung zum Pr. L., in das Fuß-Art. Regt. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1, Jüdell, Hauptm. und Comp. Chef vom Bad. Fuß-Art. Bat. Nr. 14, in das Rhein. Fuß-Art. Regt. Nr. 8, verseßt. Die Feuerwerks - Pr. Lts.: Stolze vom Art. Depot in Wesel, Hahn vom Art. epot in Berlin, zu Feuerwerks-Hauvtleuten, die Feuerwerks-Lts.: Jkier von der uß-Art. Schießshule, Schulz 1. vom Art. Depot in Koblenz, zu Feuerwerks-Pr. Lts, die Ober-Feuerwerker : Straeter vom Schleswig. Fuß-Art. Bat. Nr. 9, Grothe vom Bad. Fuß- Art. Bat. Nr. 14, zu Feuerwerks-Lis., Fellbaum, Hauptm. von der 1. Ingen. Insp., zum Major, befördert. : Im Beurlaubtenstande. Berlin, 29. März. Die Pr. 2ts.: Bastian, Sturm von der Ref. des Garde-Fuß-Art. Regkts., Franz, Neugebauer von der Fuß-Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Schweidnitz, zu Hauptleuten, Henrich, Vice-Feldw. vom Landw. Bezirk Mainz, zum Sec. Lt. der Res. des Fuß-Art. Regts. General-Feldzeugmeister (Brandenburg.) Nr. 3, befördert. Abschiedsbewilligungen. Im activen Heere. Hu- bertusstock, 25. März 1892. Stach v. Golßheim, Sec. Lt. vom Inf. Regt. von Borcke (4. Pomm.) Nr. 21, mit Pension der Ab- \chied bewilligt. Berlin, 29. März 1892. Krummacher, Oberst von der Armee, in Genebmigung seines Abschiedsgesuh®, als Gen. Major mit Pension zur Disp. gestellt. Wiesmann, Sec. Lt. à la suite des Fuß-Art. Regts. von Hindersin (Pomm.) Nr. 2, der Abschied be- willigt. v. Krause, Oberst-Lt. a. D., zuleßt Commandeur des Drag. Regts. Freiherr von ODerfflinger (Neumärk.) Nr. 3, unter Ertheilung der eh zum ferneren Tragen der Uniform des gedachten Regts., mit feiner Penfion zur Disp. gestellt. Böhm, Major à la suite des Fuß-Art. Regts. von Unger (Ostpreuß.) Nr. 1- und Art. Offizier vom Plat in Danzig, als Oberst-Lt. mit Pension und seiner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt. Vogt, Oberst-Lt. und Commandeur des Fuß-Art. Regts. Nr. 10, in Genehmigung seines Abschiedsge\us, als Oberst mit Pension und seiner bisherigen Uniform zur Disp. gestellt. Boetticher, Sec. U. vom Bad. Fuß-Art. Bat. Nr. 14, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren des Bats. übergetreten. Foth, Feuerwerks- Hauvtm. von der 2. Art. Depot-Insp., als Feuerwerks-Major mit Pension und seiner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt. Wait, Hauvtm. und Comp. Chef vom Fuß-Art. Negt. General- Feldzeugmeister (Brandenburg.) Nr. 3, als Major mit Pension und der Regts.-Uniform der Abschied bewilligt; gleichzeitig coms- missarish zum inspicirenden Offizier der Gendarmerie in den Fürsten- thümern Waldeck und Pyrmont bestellt. 2 i Im Beurlaubtenstande. Berlin, 29. März. Sparig, Sec. U. von der Fuß - Art. 2. Aufgebots des Landw. Bez. Konly, der Abschied bewilligt.

Kaiserliche Marine.

Offiziere 2. Ernennungen, Beförderungen, Ver- sezungen. Berlin, 28. März. Valois, Contre-Admiral, unter Entbindung von der Stellung als Inspecteur der 2. Marine-Inîp., zum Inspecteur der 1. Marine-Insp., Mensing, Contre-Admiral, unter Entbindung von der Stellung als Inspecteur der 1. Marine - Inspection, zum Cecmmandanten in Helgoland, QOldefov, Contre - Admiral, zum Inspecteur der 2. Marine- Insp., Herbing, Capitän zur See, unter Entbindung von der Wahrnehmung der Geschäfte eines Commandanten in Helgoland, zum Art. Offizier vom Plaß und Vorstand des Art. Depots in Geeste- münde, ernannt. Lavaud, Corv. Capitän, Commandeur der 3. Matrosen-Art. Abtheil., von der Wahrnehmung der Geschäfte des Art. Offiziers vom Plaß und Vorstandes des Art. Devots in Geeste-

münde entbunden. S ; Berlin, 29. März. Müller, Pr. L. vom 2. See-Bat., ein Patent seiner Charge verliehen. Frhr. v. Bod, Sec. L. vom J. See-Bat., bebufs Uebertritts zur Armee, von der Marine-Inf. ausgeschieden. Tiehsen, Sec. Lt., bisber im 6. Thüring Inf. Negt. Nr. 95, mit seinem Patent bei der Marinec-Inf., und zwar bei dem 2. See-Bat., angestellt. j / : Fm Sanitäts-Corps. Berlin, 28. März. Nuszkows fi, Dr. Bonte, Marine-Assist. Aerzte 1. Kl., zu überzähl. Marine- Stabsärzten, Koch, Dr. Gudden, Dr. v. Förster, Marine-Assist. Aerzte 2. Kl., zu Marine-Assist. Aerzten 1. Kl., unter Vorbehalt der Patentirung, befördert. Dr. V. Schab, Dr. Huber, Dr. Krä- mer, Marine-Assist. Aerzte 1. Kl., ein Patent ihrer Charge erhalten. Dr. Graf v. Spee, Assist. Arzt 1. Kl. der Marine-Res. vom Land- wehr-Bez. Kiel, zum Stabsarzt der Marine-Ref. befördert.

Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts.

war von demjenigen, welchem seitens der Wegepolizeibehörde die Anordnung, den Weg zu beftern, zugegangen war, die Oeffentlichkeit des Weges bestritten. In der Berufungs- instanz hatte der Verwaltungsrichter eine Feststelluns darüber, daß eine Widmung des Weges für den öffentlichen Ver ehr erfolgt sei, überhaupt nit getroffen, si vielmehr im wesentlihen auf die Felt- stellung der that]ächlih erfolgten ungehinderten Benußung des Weges beshränkt und seinen Ausführungen _ den Saß vorausgeschickt : „die Entscheidung, ob ein Weg ein öffentlicher is oder nicht, ist eine Thatfrage.“ Das Königliche Ober-Ve rwaltungsgericht Iv. Senat hat in seinem Erkenntniß vom 4. Dezember 1891 (Nr. IV 1146) ausgesprochen, daß diese Auffassung über die rechtlichen Vorausseßungen für die Entscheidung der Frage der Oeffentlichkeit oder Nichtöffentlichkeit eines Weges den bestehenden Mgr neo nicht entspreche und jener wörtlih angeführte Saß rechtlich unhaltbar sei. Denn wenn Wege auch thatsählih dem öffentlichen Verkehre dienten, so seien sie doch nur dann öffentliche, wenn sie von den Rechtsbetheiligten für diesen Verkehr bestimmt oder demselben gewidmet seien und ihm nit kraft Privatrechts entzogen werden könnten. Ab- gesehen von den Fällen, in denen nachgewiesen werde, daß ein Weg von dem Träger der Wegebaulast mit Genchmigung oder auf Andringen der Polizeibehörde angelegt und fo durch einen förmlichen Act für den öffentlichen Verkehr bestimmt sei, könne die Bestimmung eines folchen für diefen Verkehr auch s\till{(weigend gesehen; in diesem Falle liege es dem Verwaltungsrihter ob, auf Grundlage der gesammten in Betracht zu ziehenden thatsächlihen Verhältnisse nah Maßgabe jenes Rechtsgrundsayes zu vrüfen, ob aus den Umständen, unter welchen die Anlegung und Benußung des Weges _erfolgt sei, mit Sicherheit auf die Bestimmung desselben für_den öffentlichen Verkehr und so auf die rechtliche Eigenschaft der Oeffentlichkeit geschlossen werden könne.

In ciner Wegesache

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Leipzig schreibt die „Lpz. Ztg.“ über einen merk- baren Rückgang der gewerkschaftlihen Bewegung:

Wenn man die gewerkshaftlihe Bewegung, soweit ste unter der fugung der Socialdemokratie steht, nah dem überaus schwachen Besuch der gewerkschaftlichen Versammlungen und den -unaus- geseßten Klagen der Vertrauensmänner zu beurtheilen hat, so ist fie in etnem fortwährenden Rückgang begriffen. In jeder Woche kommt es vor, daß Versammlungen mit wichtiger und interessanter Tagebord- nung, die in früheren Jahren viele Hunderte von Ser arg argen angelockt hâtte, wegen mangelnder Zubörerschaft gar nicht abgehalten werden. Diesem Schiksal sind in den leßten Tagen zwei Versamm-

1A

fleidungsindustrie zum Opfer gefallen und dieses Schicksal bz am Dienstag fast die Versammlung der in BusGbindereient Notenstehereien, Gravir- und Ciseliranstalten, sowie in den verwandten Berufszweigen beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen etheilt. Es waren faum 100 Perfonen erschienen. Aus dem über den

lberstädter Congreß erstatteten Bericht erwähnen wir, daß die Gründung eines industriellen Centralverbandes für die graphischen Gewerbe an dem Widerspruch der Buchdrucker, die ihren Sonder, Verband noch nicht aufgeben wollten, gescheitert und nur die Bildung eines Cartells der verwandten Berufe gelungenzist.

Es wurde wieder der Wunsch geäußert, daß die Gewerkschafts- bewegung neben der politischen ihrer Bedeutung entsprehend mehr gewürdigt werden möchte. E ,

In Hanau legten, wie der „Vorwärts“ berichtet, die Stein- drucker und Lithographen der Firma Heinrich und August Brüning, chromolithographishe Kunstanstalt, am 26. d. M. die Arbeit nieder. Grund hierzu soll die „Maßregelung cines Collegen“ des Bevollmächtigten der Zahlstelle Hanau, gewesen sein. Der „Frkf. Ztg.“ zufolge soll die Mehrzahl der auëständigen Litbographen, junge unverbeirathete Leute, die Stadt bereits verlafien haben.

In Frankfurt a. M. haben nach dem „Vorwärts“ die Damenschneider der Firma Jure it die Arbeit niedergelegt.

Hier in Ber lin beschäftigte sich eine öffentliche Versammlung der Schneider und Schneiderinnen am Dienstag mit den Ver- hältnissen in den Werkstätten der Friedrichsstadt. Man war durchweg der Ansicht, daß die neue Gewerbeordnung in vielen dieser Werkstätten gründlich Auskehr halten werde, weil sie in Bezug auf Raum, Luft und Licht den geseßlihen Anforderungen nicht genügten. Schneider Timm bemerkte nach dem Bericht der „Voss. Ztg.“, daß ein Beainter der Gewerbe-Inspection darum erfucht habe, ihm die Werkstätten namhaft zu machen, die mit den geseßlichen Bestimmungen nicht im Einklang ständen; es werde streng nad dem Gesetz verfahren werden. Schneider Teterow be- zeichnete die neue Gewerbe-Ordnung als ungenügend. Wenn man gegen die ungesunden Werkstätten geseßlih vorgebe, sei zu befürchten, daß die Fabrifanten ihre Arbeitsräume schließen und die Arbeiten ihren Arbeitern mit ins Haus geben würden. Das Geseß müßte sich mithin auch auf die Hausindustrie erstrecken. Schließlih wurde eine Resolution im Sinne der Redner angenommen. Eine Lohnbewecgung der Drahtarbeiter in Berlin steht bevor. Die Forderungen find täglihe neunstündige Arbeitszeit und

45 „A Stundenlohn.

Aus St. Gallen wird der „N. Zürch. Ztg.“ Delegirtenversammlung des Stickerceiver bandes Das Central - Comité wurde bestellt : vier Fabrikanten und fünf Einzelstickern; der Präsident Hart- mann wurde einstimmig bestätigt. Die Urabstimmung über Auflösung oder Fortbestand des Verbandes wurde ein- stimmig auf den 1. Mai festgeseßt. Die Delegirtenversammlung be- {loß nah sehr ernster Discussion mit großer Mehrheit, in der Ab- stimmung für die Erhaltung des Verbandes einzutreten. .

Aus Verviers schreibt man der „Köln. Ztg.“: Sämnilice Weber der großen Tuchfabrik von Fabry-Henrion in Dison legten die Arbeit nieder, weil ihr Wochenlohn, der bisher noch durh- schnittlih 26 Fr. betrug, um 2 Fr. gekürzt werden sollte. Die Aus- ständigen werden die Arbeitseinstellung schwer bereuen, da gerade in dieser Fabrik bisher noch die höchsten Löhne im ganzen Arrondisse- ment Verviers bezahlt wurden und es in den übrigen Webereien derart an Aufträgen mangelt, daß an die Annahme neuer Arbeiter nicht gedacht werden fann.

Der Gewerfverein der Bergleute von Durham haite eine namentliche Abstimmung darüber angeordnet, ob der Strike fortgeseßt werden solle. Wie nun der „Frkf. Ztg.“ aus London telegraphirt wird, ist ein Antrag, mit den Grubenbesißern Verhand- lungen anzuknüpfen, mit erdrückender Mehrheit verworfen worden. Ferner wird dem Blatte berichtet, es set begründete Aussicht vor-

5 der drobende Au sstand der Bergwerks-Masi-

handen, daß j 1 ) ] nisten in Wales dur einen Vergleih werde abgewendet werden.

über die des gemeldet : aus fünf Kaufleuten,

Handel und Gewerbe.

Täglihe Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am 30. d. M. gestellt 9117, nit reht- zeitig gestellt keine Wagen. S

Fn Oberschlesien sind am 29. d. M. gestellt 3071, nit rechtzeitig gestellt keine Wagen.

Zwangsversteigerungen. :

Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin standen am 30. März 1892 die nachverzeihneten Grundstüce zur Versteigerung: Schlegelstr. 8, der Ww. Bertha Can tin1 gehörig; Nußtungswertb 7830 M; Mindestgebot 900 ; Ersteher wurde der Kaufmann Nathan Goldstein, Linienstr. 145, für das Meistgebot von 153 000 &, Chorinerstraße 63ck. dem Zimmermeister F. V. Schneider, hier, gehörig: Mindestgebot 202250 A; [ur das Meistgebot von 202300 # wurde der Fabrikant Leopold M oses, Auguststraße 36, Ersteher. Waßmannstraße °/% den Maurermeistern Ed. Scheuer und Wilh. Günther gehörig; Mindestgebot 76 740 Æ; der Fabrikant Alb. Schellenberg, Weinmeisterstraße 9, bot 112 000 . und ließ behufs Weitercedirung des Grundstücks den Zuschlag aus}eßen.

Das „Gewerbeblatt für das Gr t Hessen, Zeitschrift des Landeëgewerbvereins*, hat in der Nr. 13 vom April 1892 folgenden Inhalt : Bekanntmachung, betr.. die Correspon- denz der Mitglieder des Landesgewerbvereins mit der Großh. Central stelle für die Gewerbe und den Landesgewerbverein. Der neu? Gebrauchêmustershuß, seine Erlangung und setne Wirkung. Sum marishe Uebersicht des Vermögenstandes der Eckhardt-Stiftung am Schlusse des Jahres 1891. Aus den Ortsgewerbvereinen. Dieburg Nidda. Worms. Verschiedene Mittheilungen. Edison's Phonso- graphenmasse. Weißbinder-, Maler- und Lairer-Innung zu Vart- stadt. Das einfahste Verfahren zum Biegen von Zinkrohren. Wie fann man Schuhwerk wasjserdicht machen ? O

Der Aufsichtérath des Stettiner „Vulkan® hat bescloen, der Generalversammlung die Vertheilung einer Dividende von 9/0 für alle Actien pro 1891 sowie Abschreibungen und Zurüstellunges im Betrage von 600 000 f. zur Genehmigung vorzuschlagen. /

Leipzig, 30. März. (W. T. B.) Kammzug-Termtk! handel. La Plata. Grundmuster B. per April 3,40 Æ, per Mal 3,40 Æ, per Jun! 3,424 4, per Juli 3,45 #, per August 3,473 per September 3,473 A, per Okteber 3 50 4, per November 3,90 # ver Dezember 3,50 4, per Januar 3,90 4, per Februar 3,50 #

100 000 kg. uis 1ER 30. März. (W. T. B.) In der Generalversammlung des Wiener Bankvereins wurden sämmtliche Anträge, daruntt! eine Vertheilung einer Dividende von 7 Fl. und die Uebertragung von 374081 F[. auf die neue Rechnung genehmigt. L: i

Prag, 30. März. (W. T. B.) Die Generalversammlung Des Böhmischen Unionbank genehmigte die vorgelegten Antrag darunter die fiebenprocentige Dividende und den Vortrag auf nes Rechnung im Betrage von 33 842 Fl. Die Umsäße des abgelaufen? Geschäftsjahres haben um 208 Miliionen f zugenommen. ée

London, 30. März. (W. T. B.) ollauction. Lebhas?? Betheiligung, Preise unverändert.

An der Küste 3 Weizenladungen angeboten. 5 Sd

New-York, 30. März. (W. T. B.) Die Börse ub anfangs weichend, später fest. Der Schluß war lustlos. Der Um der Actien betrug 270000 Stück. Der Silbervorrath S auf 3 100 000 Unzen geschäßt. Die Silberverkäufe betrug: 116 000 Unzen.

Großherzogthum

lungen der Schneider, sowie der Arbeiter der gesammten Be-

/ | Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 31. März

1 Ge A i C 9A EN A A Es

M 79. 1892.

Gefängniß bis zu 6 Monaten und mit Geldstrafe bis zu 1500 4 oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer wissentlih Wein, welcher einen Zusaß der in § 3, Ziffer 4 bezeichneten Art erhalten hat (Zusaß von Zucker), unter Bezeichnungen feilhält oder verkauft, welche die Annahme hervorzurufen geeignet sind, daß ein derartiger Zusaß niht gemacht ist," die gesperrten Worte lauten sollen: „welche besagen“. beantragen Spahn und Gröber: die Zulassung von Zuckerwasser als Zusaß ohne Declarationspflicht nur unter der Bedingung gestatten, wenn der Zufatz wäßseriger Zuckerlöfung vor dem 1. Februar des der Weinlese folgenden Jahres bewirkt ift. Endlich beantragt Abg. Lender (Centr.) die Declarationspflicht er Zuckerlöfung und die ent-

Deutscher Reichstag. 907. Sißung vom Mittwoch, 30. März, 12 Uhr.

Am Tische des Bundesraths die Staatssecretäre Dr. Freiherr von Malßahn und Freiherr [l sowie der Königlih preußische Kriegs- Kaltenborn. zweiten Berathung der Uebersicht der Ausa aben nd Einnahmen für 1890/91 werden die Etatsübershreitungen ßeretatsmäßigen Ausgaben (30 928 761 4) ohne De- genehmigt. _ en Abgg. Möller u. Gen. eingebrachte Novelle m Unfaliversicherungsgesez wird in zweiter Lesung ohne iscussion auf Grund eines Antrags der Abgg. Möller (nl.), Rösike (b. k. F.), Schrader (dfr.), Freiherr von Stumm (Rp.), Wichmann (cons.) und Higte (Centr.) in folgender Fassung an-

S Der § 87 Abs. 4 des Unfallversicherun im ersten Saße, und der § 95 Abs. 5 des Geseßes, und Krankenversiherung der in land- und forstwirthschaftlihen Be- ersonen, erbält im zweiten Sa __ nitständigen Mitglieder siherungsamts sind in der gleihen Weise nah Bedürfniß Stell- vertreter zu bestellen, welche die Mitglieder in Behinderungsfällen zu vertreten haben.“ 8 2. Dieses Gesetz tritt mit der Wirkung vom 1. Oktober 1891

ab in Kraft. (Es erhält also rückwirkende Kraft.) Es folgt die zweite Berathung des Geseßentwurfs über ustand in Elsaß-Lothringen. _den Gesegzentwurf abgelehnt und statt des- selben folgendes Geseß zur Annahme vorgeschlagen : Geseß, betreffend die Vorbercitung des Kriegszustandes «Lothringen: Bis zum Erlaß eines für das gesammte ihsgebiet geltenden Geseßes über den Kriegszustand gelten für Elsaß-Lothringen folgende, mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft tretende Bestimmungen : im Fall eines unmittelbar drohenden feindlihen Angriff mindestens in der Dienststellung eines Stabsoffiziers oberste Militär-Befehlshaber zum Zweck der Vertheidigung in dem ibm unterstellten Ort oder Landestheil vorläufig bis zu der unver- züglih einzubolenden Entscheidung des Kaisers über die Verhängung des Kriegszustandes die Ausübung der vollziehenden Gewalt über- Die Uebernahme der vollziehenden Gewalt erfolgt durch rfl obersten Militär-Befehlshabers Civilverwaltungsbehörde des betreffenden Orts oder Landestheils. Diese Erklärung ist in ortsüblicher Weife öffentli bekannt zu machen. Die Civilverwaltungs- und Gemeindebehörden haben den Anord- nungen und Aufträgen der Militär-Befehlshaber Folge zu leisten. Für ihre Anordnungen und Aufträge sind die betreffenden Militär- Befehlshaber persönlich verantwortlich. Ueber die getroffenen Ver- fügungen muß dem Bundesrath und dem Reichstag sofort, b eise bei ihrem nächsten Zufammentreten Rechnung gegeben

da dieser Fall unter keinen Umständen eintreten werde, da ein feind- licher Angriff vor der förmlichen Kriegserkflärung geradezu völker- rechtswidrig sein würde. Ferner sei garantirt worden, daß nur ein höherer Offizier die vollziehende Gewalt übernehmen und feine außer- ewöbnlichen, über die Civilbehörden hinausgehenden Befugnisse ausüben ônne. Mit dieser Lösung der Frage könnten die Elsäfser sich zufrieden des Gefeßes G S un vas B E S niemals zur Anwendun A) Und jo werbe die Berathung dieser Vorlage na Früchte bringen.

werden, daß, wenn vom Reichstage

von Boetticher, von Marsch Minister von

ie. 9 T fommen möge. die. Abgeordneten vom Centrum

i Und fo werde h seiner Ueberzeugung nur othringen werde die Zuversicht befestigt echtigte Wünsche m und a den verbündeten- Regierungen ge- würdigt und berücksihtigt würden. (Beifall). Andererseits werbe in ganz Deutschland die Auffassung hoffentlih immer mehr zur Geltung gelangen , daß die elsaß - lothri ordnungsliebende sei, die keinen Segnungen des Friedens auf alle Zeit theilhaftig zu sein, und daß für sie Auênabmegeseße und {rofe Maßregeln nicht nur unnöthig und untauglih, sondern geradezu in hohem Maße schadenbringend riet ie Elfaß-Lothringer wollten ja gewissenhast alle bürgerlichen Pflichten erfüllen , sie wollten treu und stehen (Beifall) und mitarbeiten zur Errei denen die deutsche Nation berufen sei, aber sie wollten auch die gleichen Rechte haben, wie alle anderen Deutschen; sie wollten niht Deutsche sondern E g vis des einen großen at / eiches Volk und gleiches Gefeß, gleiche Pflichten und gleihe Rechte, das sei der e Sp Erh de Elsaß-Lothringen, und das solle er au in Zukunft bleiben. Abg. Delles (b. k. F.): Er erkenne sehr gern an, daß die gewihtigen Bedenken, welche er in der Commissionsberathung aus- gesprochen habe, der neuen Vorlage gegenüber nicht mehr beständen. Doch hätte man besser gethan, die Schaffung Gesetzes für das“ ganze Reich abzuwarten. ibn die Erflärung der Regierung, daß das Gesey kein Mißtrauen gegen die Bevölkerung von Elsaß-Lothringen bedeuten folle. die Regierung mit den Elsaß-Lothringern zufrieden, fo erneuere er seine Bitte, sie möge die Ausnahmegeseße, unter welchen sie noch heute ständen, so bald wie mögli beseitigen. i Ausnabmezustand

hatte vorläufi und auch von

für den Zufaß von Z sprechende Strafandrohung, fowie die Wiederaufnahme des von Wasser und Sprit (Mouillage) unter die Nahrungsmittelgeseßes bedrohten Verfälschungen. Bamberger mit Anträgen gekommen. zu widerlegen und

if Ö ucker un If ishe Bevölkerun d wässeri

l e eine ruhige und öheren Wunsch

be, als den, der mit Strafen des

genommen: i 8geseßes erbält

í l seien die Puristen etr. die Unfall-

1 nicht hoffen , wehre sih nur dagegen, daß sie die Nicht- puristen Fälshung und Untreue darstellten. Sie \tänden auf demselben Boden wie sie, wollten nur, daß dem Wein ein Zusaß gegeben werde, welcher seine Genußfähigkeit erhöhe. Das thâten fie im Interesse der Consumenten um fo mehr, als die zu theure Bezahlung des so behandelten Weins durch die Concur- 4 Er meine, wenn die absolute Wahrheit überall agt werden sollte, so würde die Welt keine Stunde mehr bestehen. , ber] B. die absolute Wahrheit niht bei dem dem Weine fo nahe verwandten Cognac? Warum gebe man nicht ein Gese, welches es verbiete, pfälzer Cigarren _ als ehte zu bezeichnen ? Auch beim Kaffee kämen vielfa Zusäße straflos vor, warum nun D [ Purismus ? Warum den Confumen- ten mit Gewalt aus seinem Wahn reißen, daß er unverfälshten Wein trinke? Im besonderen wünsche er niht, daß der Declarations- zwang, den man principaliter aus dem Geseß ausschließen wolle, durch eine Bestimmung des § 7 indirect wieder ei 5 seßgebung Frankreihs, Spaniens, Portuga der hauptsählich weinproducirenden Länder, kenne eine folhe Ve- stimmung nicht, und da Deutschland nur im ganzen drei Millionen Hektoliter Wein producire, Frankrei allein 36 Millicnen und dabei in einem Jahre 33 Millionen Kilogramm Zucker verbrauche, würde man die deutshen Weinhändler der Concurrenz mit diesen auslän- dishen Producenten wehrlos gegenüberstellen. auf die deutschen, einen fleinen Wein producirenden Winzer follte man diese Bestimmung nicht ins Gesetz bringen.

Abg. Graf Adelmann (Centr.): promiß, bei dem der Weinhändler das \hlechte Geshäft mache. Er vertrete den Standpunkt, daß man dem Wein zuseßen könne, was man wolle, aber diesen Zusaß auch namhaft machen solle; ihm scheine dieser Standpunkt der einzig haltbare und consequente zu sein. Für den Declarationszwang habe f! die überwiegende Mehrheit der an den Reichstag gelangten Winzerpvetitionen Unterschriften

est zu Kaiser und Neich

trieben beschäftigten ung aller hohen Ziele, zu

e folgende des Reichs-Ver-

zweiter Ordnung, _ O lee renz verhindert werde J 1 - D .

arum verlange man 3. den Belagerungs 9%. Commission hat eines allgemeinen

1 s N : S 4 N 55 C F Besonders befriedigt habe gerade beim Wein abfoluter

ührt werde.

all eines Krieges oder und Ungarns V

i Er denke, 20 Iahre des : n seien genug, und die Regierung würde auch ohne ihn auëfommen und fih dadur freudigen Dank erwerben.

__Abg. Hickel (Soc.): Er werde gegen den Entwurf der Com- mission stimmen, {on deshalb, weil das Geseß für Elsaß-Lothringen allein bestimmt sei. Sei man dort s{hon mißtrauisch gegen das ge- wesen, was aus Berlin komme, so habe diese Vorlage die Stimmung hervorrufen müssen, als wenn ein Krieg in Sicht sei. Schon dies genüge, um bei der Bevölkerung in Elsaß-Lothringen Beunruhigung nd Muthlosigk Die Elsaß-Lothringer bekämen mit diesem Gefeß ein neues Ausnahmegeseß zu denjenigen, welche sie hon _Zu einem solchen Gese könne er seine Hand nicht bieten, und er sei daher in der Commission der einzige gewesen, der gegen den Entwurf gestimmt habe. Die Vorlage wird darauf in der Fassung der Commission angenommen. Es folgt die zweite Berathung des Nachtrags-Etats oll für den Neu- bezw. ein Credit von

2 ria 36D Le es M n n ta Gh R A rain

E S

Schon aus Nücksicht

Erklärung des

Die Vorlage sei ein Com-

und Mutblosigkeit hervorzurufen. ber. Ko finuent bas . V

p i ne a At m D ay

auêgesprochen , Tausende von Consumenten zu bezahlen ; das würde aber die Folge sein, da die Verlängerung ins Unendliche. fortgeseßt werden würde auch das geheimnißvolle Versteckspielen mit der sogenannten aufhören müssen. den, wenn man das Zuckern legalisire.

__ Abg. Dr. von Cuny (nl.): Die geseßlihe Regelung der Wein- frage, wie der Entwurf sie anstrebe, liege niht bloß im Interesse des Weinhandels, sondern auch eines großen Theils der Weinproducenten. Die Zahl der Weinbaudistrikte sei sehr groß, in denen ein Wein wachse, der ohne Verbesserung nicht trinkbar sei. Das Verlangen, die Verpflich- tung zur Declaration auch in dem Falle auszusprechen, wo eine bezügliche Frage gar niht an den Verkäufer gerichte für eine durch nichts gerehtfertigte Schädigun empfeble die Annahme der Beschlüsse zweiter Abg. Dr. Bürklin (nl.): Er sei heute überzeugt, daß die Declarationspflichi unausführbar sei. Declarationspflicht

für 1892/93. N der Vorlage / strategishen Eisenba 32 234 440 M bewilligt werden, wovon die erste Rate mit im Extraordinarium 1892/93 eingestellt werden joll.

Referent Abg. Dr. Hammacher (nl.): Die Commission schlage Genehmigung des Bedenken, daß dieser so schwerwiegende Nachtrags-Etat dem MNeichs- tage erst in leßter Stunde zugegangen sei, sei durch die Regierung Schweigen gebraht durch den Hinweis darauf, daß in früheren daß der Reichstag die Nachtrags- Etats dann auch stets bewilligt häbe, und daß die Verhandlungen mit den Einzelstaaten Preußen und Baden die Vorlage bis jeßt ver- zögert hätten. Zugleich sei nachgewiesen worden, daß die geforderten Eisen- bahnen und ihre \{leunige Inangriffnahme im Interesse der Wehr- fähigkeit Deutschlands nothwendig seien. habe die Commission auch dadur, daß die Verhandlungen mit Baden noch nit abgeschlossen seien, in ihrem zustimmenden Votum nicht sie das volle Vertrauen habe, daß ste

Referent Abg. Gröber (Centr.): v vorgeschlagene Geseßentwurf beschränke sich auf eine Regelung der Frage für den Kriegsfall ; für Friedenszeiten habe das Bedürfniß einer ns der verbündeten Regierungen nicht nach- 1 wer n, Die Commission habe fein Präjudiz schaffen wollen für ein allgemeines später zu erlassendes Reichsgeseß. Sie habe für Elsaß-Lothringen kein Specialgeseß hafen wollen, welches die Bestimmungen des preußischen Geseßes s der Commission wor denen der eine {ließli Stimme angenommen worden sei. mit dem Vorschlage der Commission einverstanden erklärt, der das militärische Intereste wahre, den Stachel beseitige, den die elsässische Bevölkerung mit Recht in der früheren Vorlage zu finden geglaubt be, und fein Präjudiz für ein allgemeines Geseß über den Kriegs- zustand in ganz Deutschland bilde.

Königlich preußischer Kriegs-Minister von Kaltenborn: / Meine Herren! Die Vorlage der verbündeten Regierungen hat in der Commission Widerstand gefunden, und die Commission hat Veranlassung genommen, Ihnen einen neuen Entwurf vorzulegen. Die Gründe für diese Differenzen sind ausführlich dargelegt von dem ih wohl nicht weiter gehen brauche. Die Differenzen haben aber im wesentlichen nur be- standen in den Anschaungen über die Art und Weise der Gesetzgebung ; über das Ziel selber hat ein Einverständniß sehr bald gewonnen werden können, und die Commissionsberathungen haben die Vorlage, welde aus der Commission hervorgegangen ist, wohl als einen Beweis erbracht einer einmüthigen Vaterlandsliebe, in der man bemüht ge- wesen ist, den Anforderungen, die die Militärverwaltung durchaus zu stellen genöthigt is, gerecht zu werden. (Bravo! rechts und im besonderer Freude

daß auch die

Der von der Commission Zuckerwasser

Mit der Declarationépflicht

A E rar e e ere) LemS : pitR E 5e v s

geseßlihen Regelung seite gewiesen werden können.

9 643400 M Militär-Etats für

Kellerbehandlun geschäft müsse

das Wein-

unveränderte Nachtrags-Etats

von 1851 noch verschärfe. Geseßzentwürfe vorgeschlagen gegen eine Die Militärverwaltung habe sich

mit allen Jahren ebenfo

t werde, halte er Berkäufers.

Unter diesen Umständen Die Voructheile des Publi- nicht zu überwinden; den Vortheil dabei habe bisher nur der unreelle Mann gehabt. Das werde nach der Annahme der Vorlage anders werden. preisgegeben sei ja der Declarationszwang keineswegs; § 4 stelle eine große Anzahl von besonderen Manipulationen unter den Zwang. Dieser Geseßentwurf sei ein

beirrt werden können, da sie zu einem befriedigenden Ergebniß führen würden. dabei der Regierung den Wunsch ausgedrückt, die Nachtrags-Etats in Zukunft möglichst frühzeitig vorzulegen.

Abg. Fritzen s der Vorlage im Interesse der Wehrhaftigkeit des Ueberzeugung von ihrer Nothwendigkeit bei; aber er müsse daran erinnern, daß die Schuldenlast des Reichs, um neue 32 Millionen vermehrt, bald 2 Milliarden crreiht baben werde und einzig und allein die Schultern der Steuerzahler belaste, ohne daß ihr, wie in einigen Einzelstaaten, ein eigener Besiß von Domänen und Forsten gegenüberstehe. Dieser Zustand mahne dringend zur Amortisation der wirtschaftlichen Nachtrags - Etats ganz zu vermeiden oder müßten wenigstens rechtzeitig eingebracht Hätte man diesen früher gekannt, | Etat ganz andere Abstrihe gemacht, als von 8—9 Millionen,

Abg. Hug (Centr.):

Compromiß zwi- ) Declarationszwanges. Eine Uecbereilung habe bei diesem Gese wahrlich Aber die inzwischen abgeschlossenen Handelsverträge mit

Durch den i werde der Geshmack des Publi- S Weine mehr und mehr gewöhnt werden. deutshe Producent müsse in Geschmasrichtung ebenfalls Rechnung zu tragen, fonst bleibe er mit seinen Producten einigermaßen fißen. den Antrag Bamberger, der thatfählih eine Verbesserung der Vorlage fei; wenn aber der Abg. Dr. Bamberger seine Zustimmung zu dem ganzen Geseß von der Annahme dieser Abänderung abhängig mache, jo gehe das entschieden zu weit.

Abg. von Grand- zweiter Lesung aus.

2 ci; {wer errungenes Das Centrum stimme

Düsseldorf) fe bér d Reichs aus voller

Referenten, darauf einzu-

weinexportirenden ( Session fertig erleihterten Import ausländischer

E dieser veränderten SIMULD, entgegengehen Im einzelnen empfehle er nur so hâtte man im Haupt- die mühsam durchgeseßten Nachtrags-Etat illuforish

Mit ganz

Vertreter von Elsaß- die durh diesen

t

Einverständniß Ny (Centr.) spriht \fih für die Beschlüsse Abg. Liebermann von Sonnenberg (b. k. F.) erklärt sich für den Declarationszwang im Interesse der Éleinen Winzer, welche weitaus die Mehrheit bildeten gegenüber der kleineren Zahl der Ohne Declarationszwang oder ohne die Anträge Lender würden die kleinen Winzer und der Export, sowie auh die Rücksicht auf die Moral geschädigt werden. Gehe dieses zwang durch, fo werde man annehmen, daz aus Bingen-Alzey nur ) Ob dieses dem Ansehen des dortigen Weines nützen werde, lasse er dahingestellt, aber auch der Weinexport nach dem Auslande würde würde sich die Meinung ver Weine bekomme. schieden, warum nicht au Naturwein und gezuckertem Damit schließt die Generaldebatte.

pecialdebatte werden die §Z§ 1—2 unverändert

Die in Baden nach der Vorlage neu zu errichtenden Eisenbahnen berührten weder Karlsruhe noch Rastatt, för- derten also nicht das wirthschaftlihe Interesse Badens, sondern thäten sogar den vorhandenen Bahnen Abbruch. Daher follte bei den s{hwe- benden Verhandlungen Baden möglichst milde und rüksichtsvoll be- handelt werden, da seine eigenen eisenbahnwirthschaftlihen Verhältnisse sehr ungünstig seien (die Etnnahmen aus den Eisenbahnen deckten nicht e en des Anlagekapitals) und Baden ohnehin schon schwere Lasten durch die \trategischen Bahnen aufgebürdet feien.

n 44 Anregung betreffs sation der Reichsshuld sei dankenswerth, aber verfrüht, da man des Reiches jährlih neue Anleihen aufnehmen müsse. ewiß alle Rücksicht, aber niht auf Kosten und zum

Abg. Lender (Centr.): Er bitte, diese Rücksicht namentlich Jahren set es erst ent-

eingestimmt Ld enthalte mi, den Werth dieser Kundgebung dadurch abzu- ldwächen, daß ih noch Bemerkungen oder gar Bemängelungen an die Vorlage knüpfe. Die Armeeverwaltung ist im stande, mit dem aus- fommen zu können, was der Entwurf bietet, und ih bin daher in der Lage, hier erklären zu fönnen, daß, falls das hohe Haus den Entwurf der Commission annehmen wird, ih die verbündeten Regierungen ditten kann, dem Antrage zuzustimmen.

Weinhändler.

b / eseß ohne Declarations- einmal die Z ß

noch verzuckerter Wein komme. rechts und im Abg. Hahn Y Denn im Auslande reiten, daß man von hier nur verzuckerte Man habe doch Margarine von Kunstbutter unter- beim Wein einen Unterschied zwischen ein machen ?

zum Schuß eshädigt werden. Baden verdiene

Abg. Dr. Petri (nl.): Bei der ersten Berathung habe er er- Schaden der Ge

lage in Elsaß-Lothringen eine tiefe Ver- be und daß die dortige Bevölkerung in tetes unverdientes, wenn auh von der tes Mißtrauensvotum erblicke. lier Weise wesentlih verändert. Dankbar eßentwurf alles entfernt habe, 1 arakter eines unzeitgemäßen eihen. Von Belagerungszustand in Friedens- sei feine Rede mehr. und Landesrecht zur Genüge dafür

n müssen, daß die Vor d hervorgerufen ha erselben ein gegen fi reglerung niht gewo ch seitdem in erfreu werde anerkannt, daß man aus dem Ges as geeignet gewesen sei eßes zu ver

Rastatt zukommen zu lassen. festigt worden, seine wirthschaftlihe Entwicklung habe durch seinen Festungscharafter sehr leiden m empfehle er es dem dankerfüllten neulich der Staatssecretär Dr. von Boetticher umsomehr, als die Tracirung der Bahn in der Nähe Rastatts auch dem militärishen Bedürfniß im Falle eines Krieges entsprechen dürfte. Der Nachtrags-Etat wird darauf angenommen.

Das Haus geht über zur dritten Berathung des Entwurfs eines Gesehes, betreffend den Verkehr mit Wein, wein- en und weinähnlichen Getränken.

: Zu E es is zweiter Lesung hat Abg. Dr. Bam-

erger j den Antrag wieder eingebracht, wonach in § 7, Ziffer 2: „Mit

Die Sachlage Vor wenigen und aus diesen Gründen

erzen des Bundesraths, von dem | Ange mor

8 3 befürwortet Abg. Spahn (Centr.) seinen oben ler: Die Regie-

ei, ihm den C ] mitgetheilten Antrag. :

Director des Kaiserlichen Gesundheits-Amts Köhle ien einig in dem Bestreben, die ehrliche Production Meinungen darüber aus- ie Anträge aus eg zu gehen. ts anderes übrig,

Ob l Kriegsgerichten wohl {on nach jeßzigem Reichs- gelorgt sei, daß in Elsaß-Lothringen, wenn nöthig, der Belageru zustaud rechtzeitig verhängt werde, so habe er doch abs jeßigen Entwurf auszus. ) ohne die bürgerliche Freiheit zu beein- daß auch \chon vor der

rungen und das Haus se ! ( zu schüßen und zu fördern, nur gingen die iel am besten zu errei Hause schienen ihm nicht den richtigen Fällen bleibe den Producenten ni usaß von Zucker u zu machen. Gegen einen \chiedenen Theilen Deutf

solut feinen Er wahre das

einander, wie diefes

als den Wein fern, um ihn genießbar u starken Zusay habe man in den ver- lands verschiedene Strafbestimmungen; die

mlitärische Interesse , cahtigen. Allerdings sei darin gesagt, ormlichen Kriegserklärung bei einem drohenden feindlichen

eseß zur „Anwendung gebracht werden könne; er glaube aber,

nd Waffer zu verbe