1911 / 269 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Nov 1911 18:00:01 GMT) scan diff

famten Presse ist das Vorgehen der Generaldirektion verurteilt worden, auch von der „Elsaß - Lothringischen Lande8zeitung", dem Zentrumsorgan. Wird auch hier das Zentrum das Vorgehen der

ehörde verurteilen ? Schuld an den ganzen Vorgängen ist die Eisen- bahnverwaltung ; es muß ein anderes Verhalten gegen die Eisenbahn- arbeiter Platz greifen.

Preußischer Minister der Breitenbach:

Meine«Herren! Daß ih in wesentlichen Punkten in der Be- urteilung der Vorgänge, die uns der Herr Vorredner vor Augen ge- führt hat, von ihm abweiche, wird vorausgeseßt werden können, und zwar sowohl in rechtliher wie zum Teil auch in tatsächlicher Beziehung.

Der Herr Vorredner wirft der Verwaltung der Netchseisenbahnen, in specie der Generaldirektion vor, daß sie gegen die Bestimmungen des Reichsvereinsgesezes gehandelt und daß sie das freie Koalitions- recht der Arbeiter in unzulässiger Weise eingeschränkt habe.

Das Reichsvereinsgesetz regelt, wie bei seiner Durch- beratung und auch später von dem zuständigen Vertreter der ver- bündeten Regierungen haarscharf auseinandergeseßt worden ist, lediglich die polizeilihen Beschränkungen der Vereins- und Versammlungs- freiheit. Es {aft Rechtsnormen zwischen den Neichsangehörigen, die Vereine bilden und Versammlungen abhalten wollen, und denjenigen Behörden, die in den Bundeéstaaten zur polizeilihen Regelung des Vereintêwesens berufen sind. Es läßt völlig unberührt Rechtsverhält- nisse, wie sie sih aus der viterlihen Gewalt ergeben (lebhafte Zurufe bei den Sozialdemokraten), aus der väterlihen Gewalt, aus den Befugnissen des Lehrherrn, für die Beamten aus den Disziplinar- befugnissen der Behörden und Behördenchefs. Insbesondere ist aber au die Frage, welche Stellung der Arbeitgeber gegenüber den Ver- einigungsbestrebungen seiner Ançestellten zu nehmen hat, durch das Neichsvereinsgeseß niht berührt worden. (Sehr rihtig! rechts.) Es sind durch dasselbe alle die Nechtsverhältnisse, die durch den Arbeits- vertrag geregelt worden sind, in keiner Weise ausgeschaltet.

Von diesen unverrückbaren Gesichtépunkten wird man die Be- \chwerden, die uns der Herr Vorredner vorgetragen hat, zu prüfen haben. Wie allen _Reichsangehörigen \tcht auch den Beamten und Arbeitern der Neich8eisenbahnverwaltung das Neht zu, sich in Ver- einen zusammenzushließen, Versammlungen abzuhalten. Es ist ganz selbstverständlich, es ist eine selbstverständliche Pfliht der Verwaltung, dieses bedeutsame staatsbürgerlihe Recht, das Vcreinêrecht, niht über dasjenige Maß hinaus einzuschränken, welches dur die besonderen Bedürfnisse des Eisenbahnbetriebes bedingt ist. (Zurufe von den Sozialdemokraten: Ueberhaupt kein Einschränkungsrecht! Glocke des Präsidenten.)

Tatsächlih hat auch die Verwaltung der Necichseisenbahnen ten Bestrebungen ihrer Beamten und Arkeiter, sich zusammenzuschließen, in keiner Weise Hindernisse in den Weg gelegt mit den Aus- nalmen, die ich nachher erläutern werde —; im Gegenteil, man kann geradezu behaupten: das Bestreben, sih zu vereinigen, wird gefördert. Jch erinnere nur daran, daß die Verwaltung Beamten und Arbeitern Urlaub und freie Fahrt zur Abhaltung von Versammlungen erteilt, daß sie thnen gestattet, die Ankündigung der Ver- sammlungen an amtliher Stelle bekannt zu geben. Unter dieser Behandlung der Dinge hat sich auch im Gebiet der Neichseisenbahnen eine große Zahl von Vereinen gebildet ich spreche nicht von Vereinen, die sih einer besonderen Förderung seitens der Verwaltung erfreuen, obwohl auch fie wirtshaftlihe und gemein- nüßzige Zwecke verfolgen; ich sprehe nur von den Fachvereinen und gewerkschaftliden Bildungen, die aus der freiesten Entschließung unserer Beamten und Arbeiter hervorgegangen sind. Solcher bestehen im Gebiet der Reichseisenbahnen nicht weniger als 50. Alle diese baben bisher im wesentlihen in Frieden mit der Verwaltung gewirkt, sie haben die Wünsche derjenigen, die sfih in ihnen vereinigt haben, der Verwaltung vorgetragen es sind vielfältige Wünsche, auch Be- {werden —, ein großer Teil dieser Wünshe und Beschwerden ist befriedigt worden. Diese Vereine alle darauf lege ih den Hauptton haben niht im Gegensay zur Verwaltung gewirkt, darum haben sie au etwas erreicht.

Meine Herren, ein großer Betrieb, wie es derjenige der Eisen- bahnen ist, kann nur bestehen, er kann die großen wirtschaftlichen Zwecke dauernd nur erfüllen, wenn tn ihm eine stramme Zucht und Ordnung herrscht. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Dies gilt in allererster Unie von einem Betriebe an der Westi- grenze Deutschlands. (Erneute lebhafte Zustimmung rets.) Diejenigen, tie es für angezeigt halten, in diesen Betrieben Dienste zu tun, set es als Beamte oder als Arbeiter, werden \fih gewisse Ein- \{hränkungen in der Ausübung ihrer staatebürgerlihen Rechte gefallen lassen müssen, insoweit es die Sache erfordert, der sie zu dienen haben (sehr wahr! rechts). Insbesondere ist es nicht gestattet und wird niemals erlaubt werden, daß sich unsere Angestellten dazu verleiten lassen, Bestrebungen zu fördern, die auf den Umsturz der bestehenden Staatsordnung gerichtet sind (bravo! rets), also, um es deutlich zu sagen, sich für die Sozialdemokratie zu betätigen. (Erneutes Bravo rechts.) Ebenso kann es nit geduldet werden, daß sie die Arbeits- einstellung als ein erlaubtes Mittel zur Durchseßzung ihrer wirtshaft- lihen Ziele und anderer Zwecke betrahten. Und nun ganz allgemein: es kann keineswegs geduldet werden, daß sie thren Vorgeseßten mit Mißachtung begegnen, daß sie ihnen den Gehorsam verweigern, daß se ihre Mitarbeiter zum Widerstand gegen dieselben auffordern. (Sehr richtig! rechts.)

Damit komme ih auf einen Punkt, den der Abg. Emmel in seiner Rede bereits berührt hat: er hat geglaubt, ih hätte mi mit früheren Aeßerungen, die ih getan habe, in Widerspruch geseßt, indem ih aufeinanderseßte, unter welhen Umständen die Vereins- und Ver- \sammlungsfreiheit beschränkt werden müßte, nämlihß dann, wenn es fich um sozialdemokratishe Versammlungen handelt und um solhe Versammlungen, die den Streik proklamieren. Es ist ganz selbstverständlich, daß wir von dem Recht, dgs jedem Arbeit- geber zusteht, die Disziplin aufrecht zu erhalten, in hervorragendem Maße in diesem Betriebe Gebrauch machen müssen (sehr richtig! rechts); denn sonst können wir den Betrieb nicht führen.

Meine Herren, mit dieser Beschränkung sind die Grenzen bezeichnet, die wir der Vereins- und Ver- sammlungsfreiheit unserer Angestellten aus zwingender Notwendigkeit ziehen müssen. Wer, wie ih, hier beute vor der Oeffentlichkeit, vor dem Reichstage dafür einzustehen hat, daß dieser große Betrieb, mag es im Reiche oder in Preußen sein, ord- nungsmäßig funktioniert, wird es niemals hinnehmen können, wird es

öffentlihen Arbeiten von

niemals dulden wollen, daß diese Grenze, die ih soeben gezogen habe, übershriiten werde. (Sehr richtig! rechts.) Ganz selbstverständlich bin i, ist die Generaldirektion der Reichseisenbahnen in Straßburg an die Geseße gebunden; sie ist ihrerseits durhaus nit befugt, einen Verein auf Grund des Reichsvereinsgeseßes aufzulösen, sie ist au nit befugt, Beauftragte im Sinne des § 13 diefes Geseßes ich betone den polizeilihen Charakter in Versammlungen abzuordnen, wohl aber hält sie sch für befugt, von ihren Angestellten zu ver- langen, daß sie Beaustragte der Verwaltung zu denselben zulassen sie ist befugt, ihre Wünsche in Form einer Weisung zu kleiden. Wer einer solchen Weisung nicht folgt, mat sich nach Auffassung der Verwaltung einer Gehorsamsverweigerung \{huldig, einer Weigerung, die um so weniger am Plate is, als es durchaus im Interesse der Angestellten wie der Verwaltung liegt, die Beshwerden unmittelbar kennen zu lernen, und ich gehe weiter als es unter Umständen durchaus im Interesse der Verwaltung liegt, sofort an Ort und Stelle Jrrtämer zu berichtigen. Ich würde es daher nicht billigen können, wenn ein Beauftragter der Verwaltung es auf Anfrage ablehnt, eine ihm mögliche tatsähliche Aufklärung zu geben, die irrtümlihe Vorstellungen berihtigt. Wenn nun ein Arbeiter diese Grenzen, die ihm gezogen werden müssen, ich möchte sagen, aus einem kategorisWen Imperativ beraus, überschreitet, dann bleibt der Verwaltung nichts anderes übrig, als am leßten Ende, im {chlimmsten Falle von ihrem vertrag8mäßigen Kündigungsrecht Gebrau zu machen. Kein Geseh verbietet es, und in den fünf Fällen, die uns der Herr Vorredner mitgeteill hat, ist nichts weiter gesehen, als daß die Verwaltung von ihrem vertrags- mäßigen Kündigungsreht Gebrauch gemacht hat, weil sich die be- treffenden Angestellten der Ahtungsverleßung, des Hetens gegen die Verwaltung der Gehorsamsverweigerung \{huldig gemacht haben. (Hört! hört! rechts.) Ganz dasselbe hätte geshehen müssen, ob diese An-" gestellten einem Verein angehörten oder nicht. Damit beantwortet si auch die Frage, ob denn die Verwaltung die Koalitionsfreiheit ihrer Angestellten in unzulässiger Weise eingeshränkt habe. Der Herr Abg. Emmel war bereits seinerseits so vorsichtig, zu betonen, daß eine Berufung auf die Bestimmungen der Gewerbeordnung nicht angebe, weil die Gewerbeordnung auf die Eisenbahnen keine Anwendung finde, und troßdem sieht er in dem Vorgange eine Verleßung der Koalitions- freiheit; er sagt: es sind ja alle Beshränkungen der Koalitionsfreiheit, wo sie auch bestanden haben, aufgehoben. Ja, meine Herren, folgt denn daraus, daß dem Arbeitgeber nunmehr denn auch die Nechte eingeshränkt sind, die er aus dem Arbeitsvertrage herleitet? In dem Arbeitsvertrage, den wir mit ‘unseren Arbeitern {ließen, im Reich wie in Preußen es sind die sogenannten gemeinsamen Bestimmungen steht unter anderen ausdrücklich, daß die Leute erstens ihrem Vorgeseßten Ge- horsam s{chuldig sind, zweitens aber, daß sie sich niht ordnungéfeind- lien Vereinen und Bestrebungen anschließen jollen. Also ein Anges stellter der Verwaltung, der den Gehorsam verweigert, der der Ver- waltung und deren Beauftragten mit Mißachtung begegnet, seßt fh der Gefahr aus, entlassen zu werden, genau wie jeder andere Arbeit- geber cs tut und wie Sie, meine Herren, es in Jhrer eigenen Partet wiederholt getan haben. (Sehr richtig! rechts. Widerspruch und Zurufe bei den Sozialdemokraten.)

Ih gehe nunmehr über zur Beleuhtung der Vorgänge, die der Herr Abg. Emmel uns hier ausführlih vor Augen geführt hat. Ich werde mich meinerseits der größten Kürze befleißigen, ih kann es, da er ja vieles vorgetragen hat, was tatsächlih zutrifft.

Sm Herbst 1910 hat sich der von dem Herrn Abgeordneten bereits nominierte Verband der Eisenbahnarbeiter von Elsaß- Lothringen und Luxemburg gebildet, er hat sein Statut vorgelegt, und in dem Statut stand, was der Herr Abgeordnete mitgeteilt hat. Die Statuten werden ja nicht zur Genehmigung vor- gelegt, sondern zu dem Zwecke, feststellen zu können, daß ein solher Verein nicht Ziele erreihen will, die mit den grund- legenden Bestimmungen des Arbeitsvertrags in Widerspruch stehen. Man kann also nicht sagen, daß es sih um förmlile Genehmigung handelt. Immerhin verlangt die Verwaltung und muß sie verlangen, daß sie von Vereinsbildungen Kenntnis erhält.

Der elsaß-lothringishe Verband hat si alsbald in einen \charfen Gegensaß zur Verwaltung gestellt; er unterscheidet sih von allen anderen Vereinen, die wir auf dem Gebiete der Reichseisenbabnen haben, er hat nit mit der Verwaltung gearbeitet, sondern er hat gegen sie gearbeitet.

Znnächst will ih eines Vorgangs Erwähnung tun, den der Herr Abg. Emmel nicht herausgehoben hat, er ist aber durhaus charakte- ristisch: Ein Ortsverein dieses Verbandes hält in Straßburg eine Versammlung ab und ladet alle Eisenbahner dazu ein. Ec fordert einen der Arbeiteraus\{hü}se, die in Straßburg bestehen, und die aus der freien Wahl der Arbeiterschaft hervorgehen, vor sein Forum und verlangt von ihm eine Rechtfertigung über seine Tätigkeit. Eine Neuwahl dieses Arbeiteraus\chusses stand unmittelbar vor der Tür. Der Arbeiteraus\{huß lehnte jenes Ansinnen ab. Darauf beginnt eine heftige Agitation von seiten des Verbandes und die Folge davon 0 daß bei den Neuwahlen nur Organisierte, nur Mit- glieder des Verbandes, in den Arbeiterausschuß gewählt werden. Der Arbeiteraus\chuß i also niht Vertreter der gesamten Arbeiterschaft; er ist nicht aus der freien Wahl der Arbeiter- schaft hervorgegangen (Lachen bci den Sozialdemokraten), er ist nur noch eia Organ des Verbandes. (Zurufe bei den Sozialdemokraten.) Das nenne ich einen unzulässigen Druck, einen Dru, dem die Ver- waltung mit allen ihr erlaubten Mitteln entgegentreten muß.

Was die von Herrn Abg. Emmel zur Sprache gebrahten Einzel- fälle anlangt, so würde ih die Namen der Betreffenden niht nennen; da es aber der Herr Abgeordnete getan hat, so folge ih ihm. Es handelt sich zunächst um den Fall des Schmiedes Oertel. Dieser Schmied Oertel hat in einer von ihm geleiteten Versammlung zu Met in sehr scharfer Rede die Verwaltung kritisiert. (Zuruf bei den Sozialdemokraten.) Meine Herren, wir sind wirkli in dieser Beziehung nicht feinfühlig; wir lassen ein großes Maß von Kritik über uns ergehen; wir wissen ja, daß sich die Leute aus\prehen müssen und scharf aus\prehen wollen, damit es Wirkung maht. Wir schreiten nur dann ein, wenn tatsählich Un- rihtiges behauptet wird, wenn die Kritik eine gehässige und heyerische ist, und das ist sie in diefem Falle gewesen. Was hat der Schmied Oertel unter anderem behauptet er hat es zugegeben —? Das Akkordsystem müsse abgeschafft werden das kann er fagen. Er fuhr aber fort: Wenn der Arbeiter dabei gut verdiene, seye die Ver- waltung den Akkord so lange herunter, bis der Arbeiter ers{chöpft sei und nicht weiter arbeiten könne. Das ist eine tatsähliche Uririchtig-

keit. Er hat, verantwortlich vernommen, gesagt: jawohl, so etwas habe ih gesagt; das hat sich aber niht auf die Eisenbahnverwaltung bezogen. Er sprach aber nur vor Eisenbahnern! Weiter soll er gesagt haben das bestreitet er —: die Arbeiter müssen dur ihre Organi- sation für Besserung sorgen, damit sie niht wie das liebe Vieh zu leben brauchten (Lebhafte Zurufe bei den Sozialdemokraten.)

Der Herr Abg. Emmel hat wie bereits in der Etatsverhandlung die Beauftragten der Verwaltung, die ihre Pflicht tun, die nichts anderes tun als thren Auftrag ausführen, Spigel genannt; er hat sie heute lügenhafte Spiel genannt. (Zurufe bei den Sozialdemokraten.) Dagegen erhebe ich Einspruch; das ist“ eine unerhörte Schmähung pflihttreuer Beamten. (Zurufe bei den Sozialdemokraten.)

Oertel hat weiter tatsächlich Unrichtiges behauptet, z. B. daß der Erholungsurlaub ganz willkürlich von den Vorgeseßten erteilt werde. Er hat zugeben müssen, daß ihm nur ein einziger Fall der, Versagung bekannt war. Was ist nun geshehen? Die Behauptungen waren so kraß, so heberisch, so u: wahr, daß dieser alte Arbeiter sofort bätte entlassen werden müssen. Das ist nicht geshehen. Die Verwaltung hat eine Erklärung mit ihm vereinbart, die im Verbandsorgan veröffentlicht werden sollte. Das hat er auch getan; aber vor die Erklärung hat er geseßt Herr Emmel hat es vorgelesen —:

Ich komme hiermit dieser Aufforderung nah, obwohl ich mit den in der Zuschrift gemahten Anmaßungen und Erklärungen nicht einverstanden bin.

(Bravo und Zurufe bei den Sozialdemokraten.) Das war also pro nikilo. Darauf ist der Arbeiter, so leid es uns tut, so alte tüchtige Arbeiter zu entlassen, wegen s{werster Achtungsverlezung entlassen worden. (Zurufe bei den Sozialdemokraten.)

Fh komme jeßt zum Mülhauser Fall. Der Mülhauser Drts- verein bält eine Versammlung ab, in diese Versammlung wird ein Werkmeister der dortigen Verwaltung abgeordnet. In der Verhandlung wird dem Beamten nach einiger Zeit erklärt, nunmehr habe er zu gehen, es würden persönlihe Angelegen- heiten verhandelt wie es der Herr Abgeordnete gesagt hat. Der Mann hat #ich gesträubt; es wurde aber ein einstimmiger Be- {luß gefaßt, und der Beamte ist gezwungen gewesen, den Ver- handlungsraum zu verlassen. (Zurufe bei den Sozialdemokraten.) Dies ist gesehen das hat auch der Herr Abgeordnete zugegeben —, nachdem der Vorstand des Vereins ausdrücklih darauf hingewtesen war, daß es eine Anordnung der Verwaltung sei, daß ihre Angestellten in den Versammlungen erscheinen. Meine Herren, ein solcher Vor- gang ist sicherlich geeignet, die Autorität der BVerwaltung in hôöchstem Maße zu gefährden. Die Generaldirektion hat es daber für richtig gehalten und ih habe diese thre Entscheidung meinerseits be- stätigt —, daß diejenigen, die dafür verantwortlih zu machen waren, die Arbeiter Schmidt und Schalk, wegen Gehorsamsverweigerung entlassen wurden. (Sehr richtig! rechts.) Jch bemerke ih babe das bereits bei den Etatsverhandlungen hier ausgeführt —, daß es einer feststehenden Uebung in der ganzen Verwaltung der Nei&seisenbahnen und der preußischen Staatseisenbahnen entspricht, daß Beamte der Verwaltung den Versammlungen beiwohnen. Nicht allen Versammlungen, vielmehr wird, um feststellen zu können, ob üt er- haupt ein solhes Interesse vorliegt, daß es sih valohnt, die Vor- legung der Tagesordnung gewünscht. Die Vereine aller Art sehen ihrerseits die Abordnung gern, und es hat \ich da eine fesle Praxis ge- bildet. Dieselbe Frage ist im preußischen Abgeordnetenhause be- handelt worden, sie ist bei den diesjährigen Etatsverhandlungen in diesem hohen Hause verhandelt worden. Es ist hier und im Abge- ordnetenhause von Abgeordneten, die den Arbeiterkreisen mindestens cbenso nahe stehen wie Sie (zu den Soz.), mir bestätigt worden, daß das ein durchaus berehtigtes und angemessenes Verlangen sei.

Nun, diese beiden Fälle, der Meyer und der Mühlhauser, sind in dem Verbandsorgan einer Kritik unterzogen worden. Der Herr Abgeordnete hat bereits einiges aus der Kritik veiclesen. Sie seßt damit ein :

Die Kollegen Schmidt und SHalk sind im Ningen um das Necht auf ter Strecke geblieben.

Es war hiermit also ausgesprochen, daß \sich die-Verwaltung einer weren Nechtêverlezung \huldig gemacht habe. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokcaten.)

Ein Dritter im Bunde, der Kollege Oertel, mußte folgen. Er fiel

auch im Kampfe ums Recht. AngesiŸts aller dieser Vorgänge, die sich wiederum auf den Verband der Eisenbahnarbeiter beziehen, hat ih die Verwaltung der Neichs- etsenbahnen veranlaßt gesehen, den Fall ebenso ernst zu behandeln, und so {wer es ihr geworden ist, hat sie die beiden Arbeiter, die für den Artikel verantwortlih waren, entlassen. das ist ein {chwerer Entschluß für die Verwaltung, die ihrerseits auf

{haft wahrzunehmen (Widerspruch bei den Sozialdemokraten), durchaus im Gegensatz zu den Herren Vertretern der Sozialdemokt1atie. Das

zu Jahr sichtbar. (Lachen bei fümmern uns sehr eingehend Arbeitsbedingungen, die eigentlichen

beiter. (Abg. Emmel: Und die Beschaffung von Maulkörben!) Wer das bestreitet, dem teile ich mit, daß die Verwaltung der Neiché- eisenbahnen vom Jahre 1904 bis heute die Löhne um 284 0/9 erhöht

Jahr Wir

steigerungen sind größer gewesen als die Steigerung des Lebensuntet- halts, sodaß, wie ruhige, die Lebenshaltung der Arbeiter eine bessere geworden ist.

fassung der Verwaltung außerordentlich ernst, i antwortlihe Ressortchef hoffe, daß sich die bürgerlichen Parteicn dieses Hauses in Würdigunz der s{wierigen Situation und det großen Bedeutung der Frage auf den Standpunkt der Verwaltunß stellen werden und stellen können.

Ih möchte nicht unterlassen, eine ganz allgemeine Bemerkund einfließen zu lassen. Sie wissen, daß die Sozialdemokrat!t bestrebt ist, tas Verhältnis des Arbeitgebers zum Arbeitnehmt dadur zu: e:schüttern, daß sie die Autorität ständig angreift und das Vertrauen erschüttert (Lachen bei den Sos-)

und cinem Ressorthef gegenüber an,

Beamten und Arbeitern unterstehen. Das ist System.

Meine Herren, ich betone, F

das lebhafteste bestrebt und bemüht ist, die Vnteressen ihrer Arbeiter- d

soziale Empfinden der Verwaltung, möchte ih sagen, stcigert sih von F den Sozialdemokraten). i und dauernd um die F Lebenébedingungen der Ar- f

hat. (Zurufe bei den Soz.: Und die Lebensmittelpreise!) Die Lohn- n sachverständige Beurteiler bestätigen,

Meine Herren, so liegen die Fälle. Sie liegen nah der Auf A und ih als der bel

und diese Taktik wendet sie mit größter Schärfe einer Verwaltun dem viele Hunderttausende von Meint f Herren, dieses heiße Werben der Sozialdemokratie um unsere Ar A gestellten nimmt von Jahr zu Jahr zu. (Sehr richtig! bei del 4

Sozialdemokraten.) Wer daran zweifeln wollte, erinnere si des Aus\pruchs, den der in Ihren Kreisen angesehene Fraktionskollege, der Herr Abgeordnete Legien auf dem Mannheimer Parteitag, ich glaube es war im Jahre 1906, getan hat. Er sagte wörtlih es fommt mir tarauf an, das wörtlich festzustellen :

Um das Getriebe des Staates lahmzulegen; ‘bedürfen wir in erster

Linie der Organisation der Tranéportarbeiter (hört höct!. rechts und in der Mitte)

insbesoudere der Eisenbahnarbeiter. (Wiederholtes lebhaftes Hört, hört!) Er beklagte, daß die Organi- sation der Arbeiter noch nicht genügend vorgeschritten sei. Wir wissen ganz genau, daß seit jener Zeit die Sozialdemokratie die gewaltigsten Anstrengungen macht, um unsere Arbeiter, und wenn es anginge, au unsere Beamten, zu örganisieren und sie ihrem Zwette dienstbar zu machen.

Wer die Folgen der Organisation in allen unseren Nachbar- staaten beobachtet hat, wer die furchtbaren Wirkungen auf das Volks- wohl zuverlässig festgestellt hat, der wird der Meinung sein müssen, daß es eine der wesentlihsten Aufgaben der Verwaltung ist in diesem Falle der Neichseisenbahn- und der preußischen Staatseisen- bahnverwaltung —, diesen Bestrebungen der Sozialdemokratie einen Riegel vorzuschieben. (Bravo! rechts.) Damit erwirbt sich die Ver- waltung das Anreht auf den Dank von Reich und Staat. - (Leb- haftes Bravo!)

Auf Antrag des Abg. Bebel (Soz.) tritt das Haus in die Besprechung der Juterpellation ein. Für die Besprechung stimmen außer den Sozialdemokraten die Freisinnigen, das Zentrum und ein Teil der Neichspartei.

Abg. Be cker - Arnsberg (Zentr.) : Wir sind mit der Verwaltung darin einig, daß die Berkehréverwalturg in Deutschland alles tun muß, um die Bestrebungen der französishen Sozialisten nicht in dem \üddeutshen Verkehrsgewerbe einreißen zu lassen. Aus den Dar- stellungen des Interpellanten und des Ministers wind der Dritte fih mit ziemlicher Sicherheit ein Bild von den wirklichen Vor- gängen machen können. Ich kann nicht umhin, dem Staatsminister offen zu erk1ären, daß ih unbeschadet der Notwendigkeit, im Eisen- bahnbetriebe die Disziplin urter allen Umständen aufreht zu erhalten, es doch nicht für richtig anerkennen fann, daß die Verwaltung bei Verletzungen dieser Disziplin sogleich das größte Geshüß auffährt, zumal wenn es sh um Persönlichkeiten handelt, die 25 Jahre im Di-nste gewesen sind und Belobigungen erhalten haben. Es wäre vielleiht ausreihend gewesen, den Leuten eine scharfe Verwarnung zu ertcilen oder sie vielleicht im Interesse des Dienstes zu verseßen. Nber die Arbeiter gleih brotlos zu machen, geht etwas weit. Daß die Mitglieder des Verbandes sih bemüht haben, den Ausschuß mit seinen Mitgliedern zu besetzen, ist an sih noch nit tadelnswert. Bei diesen Wahlen entscheidet do die Mehrheit. Ob es richtig ist, bei den Wahlen nach der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Organisation die Kandidaten auszuwählen, lasse ih dahingestellt, besser wäre es, may täte es niht. Aber ih möchte diesen unerwünshten Vorgang noch niht als Grund anfehen, mit folchen Maßnahmen vorzugehen. Von Mitgliedern der hristlich-nationalen Eisenbahnerorganisation ist mir mitgeteilt worden, daß eine Meinungsverschiedenheit zwischen den elsaß-lothringischen Eisenbahnern und tenea der preußis{ch-hessishen Gemeinschaft darüber bestcht, ob Beamte sih an den Verhandlungen der Organisationen beteiligen sollen. Die Mitglieder der preußisch- bessishen Cisenbahngesellschaft, soweit sie organisiert sind, und der Christlihe Verband haben vor ciniger Zeit Direfktions8versammlungen in Münster und Kassel abgehalten und hierzu die Vertreter der Cisenbahn- verwaltung eingeladen. Diese sind aber nicht erschienen. Die Delegierten baben sich über diese Nichtteilnahme der Verwaltung beschwert und dies auch den Eisenbahndirektionen in Kassel und Münster mitgeteilt. Die Bertreter der Arbeiter sind der Meinung, daß es notwendig und erwünscht ist, daß Vertreter der Eisenbahnverwaltung sih an den Konferenzen der Eisenbahnarbciter beteiligen, um deren Wünsche fennen zu lernen. Wenn in solben Versammlungen niht ein Ton herrscht wie in einem Töchterpensionat, so brauht man doch nit glei gegen folche Arbeiter vorzugehen. Im vorigen Jahre hat sich der Abg. Hormann auch darüber beschwert, daß bei der Sitzung des Kartells der Staatsarbeiterverbände die Negierung keinen Vertreter hingeschickt hat, und die Sozialdemokraten haben es früher selbst kritisiert, daß die Regierung sih auch nicht bei den Gewerkschafts- kfongressen hat vertreten lassen. Daß die entsandten Beamten feine Spiel sein dürfen, ist selbstverständlich. Es müssen solche sein, die nicht irgendein Wort erhashen, um den Arbeitern einen Strick zu drehen, sondern die den nötigen Takt und das nôtige Verständnis für die Wünsche der Arbeiter besigen. Der Minister wird auch nicht bestreiten können, daß sehr oft Fälle vorkommen können, wo die Arbeiter unter fich einmal eine kleine \{chmußzige Wäsche waschen wollen, wo also die Teilnahme eines Be- amten unerwünsht ist. Bei gegenseitigem Vertrauen und not- wendigem Wohlwollen und Takt wird sich über die Teilnahme der Beamten an solchen Verhandlungen der Eisenbahner eine Verständi- gung zwischen den Arbeitern und der Verwaltung immer erzielen lassen. Ueber das Streikreht der Arbeiter ist hier und in einzelnen Landtagen eingehend verhandelt worden. Ich will nur konstatieren, daß die nichtsozialdemokratishen Cisenbahnerorganisationen selbst das Streikcebt aus ihren Statuten ausgeschlossen haben. Solange sie

dem Gesetz von Angebot und Nachfrage unterstellt sind, verlangen sie die weitestgehende Mitwirkung der Arbeiteraus\{hÜüsse bei D der Arbeits- und Lohnverbältuisse, den organisœen Ausbau der Arbeiter- aus\hüsse zu Direktionsausschüssen, um ihre Wünsche vorzutragen. Sie wünschen weiter Siherung der Existenz nah einer bestimmten Tätigkeitsdauec in den Eisenbahnbetrieben, etwa nah zehn Jahren. Wenn ih mich reckcht entsinne, hat der Minister in dieser Richtung den Eisenbahnarbeitern auch Entgegenkommen versprohen. Es muß ihnen {ließli auch im Falle der Entlassung eine Beschwerdeinstanz gegeben sein. Ein solhes Aequivalent muß ihnen für den freiwilligen Verziht auf das Streikreht gewährt werden. Die bürgerlichen Parteien sind betreffs dieses Verzichts und des Aequivalents dafür durchaus einer Meinung; auch die Nationalliberalen haben im vorigen Jahre durch den Mund des Abg. Schwabach sich damit einverstanden exklärt, noch präziser die Nedner der freisinnigen Volks- partei. Alle auf diesem Standpunkt stehenden nichtsozialdemo- kratishen Eisenbahnarbeiterorganisationen repräfentieren mindestens 90% aller Eisenbahnarbeiter. Wenn diese Leute so weitherzig sind, freiwillig auf das Streikrecht zu verzichten, so verdienen sie ganz be- sonders das Vertrauen und die Fürsorge der Verwaltung, und es sollte gegen sie, im Falle einmal ein scharfes _Wort fällt, nit sofort mit der äußersten Strenge disziplinarishen Einschreitens vorgegangen werden. Es häufen sih aber die Fälle, daß thr Koalitionsrecht in unberechtigter Weise eingeschränkt und eingeengt wird. Eine Benachteiligung des Arbeiters, bloß weil er einer gewerk- chaftlihen Organisation angehört, verstößt gegen die guten Sitten und ist unerlaubt; hier besteht im § 153 der Gewerbe- ordnung eine Lücke, die unbedingt ausgefüllt werden muß. Die Herren, die das Reht des Volkes nicht respektieren, müssen eben durch die Gelepgebung zur Raison gebraht werden. Haben aber gerade die Sozialdemokraten das Vorrecht, eine solche

Interpellation wie die heutige einzubringen und die verbündeten Re- erungen aufzufordern, das Koalitionsrecht der Eisenbahnarbeiter zu

i

chügen? Jhnen fehlt die Legitimation dazu; erst müssen sie dafür forgen, daß von Tra Seite das Koalittionsreht der nichtsozial- demokratischen Arbeiter respektiert wird. Die Buchdruker, die dem christlih-nationalen „Gutenbergbunde“ angehören, vermögen sich in der Neichsdruckerei niht zu halten; sie werden gezwungen, aus- zutreten, weil sie sonst ihre Stelle dort niht behaupten können.

Wir könnten also auch den Reichskanzler fragen, was er zu tun

gedenkt, um das Koalitionsrecht der nihtfozialdemokratischen Arbeiter in der Neichsdruckerei gegen die Angriffe der fozial- demokratishen Gewerkschaften zu schüßén. (Zuruf des Abg. Emmel.) Sie brauen gar nit so nervös zu fein, Herr Emmel; beseitigen Sie unsere berehtigten Beschwerden, und ih sage kein Wort mehr. Kleine Häkeleien kommen zwischen Arbeitern ver- schiedener Organisation überall vor; aber Dinge wie eine der- artige Behinderung von Arbeitern in Staatsbetrieben sind keine kleinen Häkeleien mehr. Die sozialdemokratischen Verbändler baben ja niht einmal zugelassen, daß der Gutenbergbund bei den Tarif- aus\{chußverhandlungen stimmberechtigt beteiligt sein durfte. Auch bei Ihnen muß es ßch erreichen lassen, daß diese Klagen endlich ver- \stummen; erklären Sie doch endlih, daß Sie entschiedene Gegner des gegen christliche Arbeiterorganisationen geübten Terrorismus sind. Gewiß kommt cs au vor, daß von christlich organisierten Arbeitern Sozialdemokraten terrorisiert werden, aber dann ist- es immer nur Vergeltung für die s\ozialdemokratische Terrorisierung. Jedenfalls haben die Sozialdemokraten damit angefangen. Wenn von allen Seiten das wirkliche Menschenrecht geachtet wird, so werden wir nicht mehr die Tribüne des Neichstags gebrauchen müssen, um das Menschen- recht der Arbeiter zu verteidigen. j

Abg. Graf von Westary (dkons.): Auf die fünf Einzelfälle gehe ih nit ein, denn meine Freunde halten den Reichstag nicht für das geeignete Forum, um ein Urteil über Einzelfälle herauszu- arbeiten auf Grund des sozialdemokratischen Materials, zumal wenn amtliche Berichte als lügenhafte Spiteleien bezeihnet werden. Ich fann auch einem nur hypothetishen Tadel gegen die Eisenbahn- verwaltung, als ob sie in diesen Fällen ohne dente Veranlassung aleich zu dem gröbsten Geschüß gegriffen habe, niht zustimmen. Nach der Darstellung des Ministers wußten die Arbeiter, was ihnen bevorstand, sie waren gewarnt. Ob da also ohne Veranlassung das gröbste Geshüß gebraucht ist, darüber hat auch die heutige Verhand- lung keine Klarheit gebraht, und man kann eie Verurteilung der Verwaltung nit aussprechen. Für uns handelt es si lediglih um die grundsäßliche Frage, ob das Vereinsgeseß die Eisenbahnverwaltung hindert, Beamte oder Arbeiter wegen ihrer Vereinstätigkeit disziplinarish zu bestrafen und zu entlassen. Diese Frage ist ganz ent- chieden zu verneinen. Es sollte do endlih einmal damit aufgehört werden, hier immer das Vereinsgeseß im Munde zu führen, denn über die Auslegung des Vereinsgesetßes ist vollständig dahin Klarheit geschaffen worden, daß es die Frage nur regelt, soweit ein polizeiliches Eingreifen gegen das Vereins- und Versammlungsleben in Frage kommt, daß es aber feine Anwendung findet, wo die Vereins- und Versammlungs- freiheit aus sonstigen Rechtsgründen, z. B. des Beamtenrechts oder anderer privatlichen oder öffentlihen Rechtsverhältnisse beschränkt ist. Nach seinem klaren Wortlaut hindert das Vereinsgeseß keinen Arbeit- geber, auf die Beschäftigung von Arbeitern und Angestellten wegen ihrer Vereinstätigkeit zu verzichten und sie zu entlassen. Ebenso steht einem solchen Neht des Arbeitgebers auch § 152 und § 153 der Gewerbeordnung niht entgegen, und auf die Eisenbahnarbeiter findet die Gewerbeordnung überhaupt niht Anwendung. Hatte hier- nah die Cisenbahnverwaltung zu ihrem Vorgehen das Recht, fo hat sie nah der Ueberzeugung meiner Freunde auch die Pflicht, von diesem Neht Gebrauch zu machen, wo es die besonderen Verhältnisse des Eisenbahnbetriebes erfordern. Die Beamten sind {hon durch ibren Diensteid verhindert, sozialdemokratische Bestrebungen zu fördern, für einen Sozialdemokraten zu stimmen oder sih an sozialdemokrati- {en Vereinen und Versammlungen zu betätigen. An diesem zweifel- losen Grundsaß festzuhalten, i\t eine ernste und verantwortliche Pflicht der Regierung und aller Negierungsstellen von oben bis unten. Auch die „Freisinnige Zeitung“ bat es als eine {were Beleidigung von Beamten bezeichnet, daß sie fozialdemokratishe Stimmen ab- gegeben hätten. Etwas anders liegt es bei ten Arbeitern, die nicht durch einen Beamteneid verpflichtet sind. Aber auch hier ist dem Minister darin recht zu geben, daß es eine Pflicht der Eisenbahnverwaltung ist, die besondere Disziplin, die der Eisenbahnbetrieb im öffentlichen Interesse erfordert, unter allen Umständen aufrecht zu erhalten. Es mag bedauerlich sein, wenn wegen Disziplinwidrigkeit Arbeiter, die jahrelang im Dienste stehen, entlassen werden müssen. Aber die Disziplin erfordert es, daß über fsolhe Nücksihten zur Tages- ordnung übergegangen wird. Wer sich nit fügt, kann in diesem Betriebe niht geduldet werden. Die Sozialdemokraten haben ja Nerständnis für diesen Grundsaß, denn sie halten ihn in ihren Organisationen mit Macht aufreht. Wir stehen auf dem Stand- punkt, daß auch *die Autorität des Staates aufrechterhalten werden muß, und wir würden es für eine {were Pflichtvergessenheit der Verwaltung ansehen, wenn sie Disziplinwidrigkeiten dulden würde. Bezüglich des Streikrehts der Cisenbahnarbeiter hat der Abg. Becker bei der Etatsdebatte die Formulierung ausgesprochen, daß die CEisen- bahnarbeiter wohl das Koalitionsreht, aber niht das Streikrecht haben. Die Sozialdemokraten wollen auf den Verkehrsstreik nicht verzichten, sie betrahten ihn als ein besonders wirksames Mittel nicht nur zur Erreichung wirtshaftliher Verbesserungen, sondern auch politischer Ziele. Aber die bürgerliche Gesellschaft, die der Sozial- demokratie ein solches Machtmittel überantworten würde, wäre wert, von der Sozialdemokratie über den Haufen gerannt zu werden. Es handelt sich da wesentlih um cine Machtfrage. Wir wollen nicht, daß durch den Verkehrsstreik das Getriebe des Staates und das ge- samte wirtschaftlihe Leben lahmgelegt und den {weren Störungen ausgeseßt wird, die wir in Frankreih, England usw. erlebt haben. Darin sind im wesentlichen alle bürgerlichen Parteien einig. Auch der weit überwiegende Teil der Eisenbahnarbeiter selbst steht auf diesem Standpunkt, 90 9/6 dieser Arbeiter haben es ausdrücklich aus- Jesprohen, daß fie von dem Streikreht nichts wissen wollen. lu in den Arbeiterkreisen verbreitet sich mehr und mehr das Ver- ständnis für die besondere Stellung, die die Eisenbahnarbeiter haben. Diese Arbeiter sind niht in einem Gewerbebetriebe, es würde ein Konstruktionsfehler sein, wenn man die Eisenbahnbetriebe der Gewerbeordnung unterstellen würde, denn das find niht Geschäfts- betriebe, die um des privaten Gewinnes willen, fondern im öffent- lien Verkehrsinteresse unterhalten werden. Daraus ergibt sich, daß die Behörden des Staates eine andere Stellung haben als die anderen Arbeitgeber, sie sind von Amts wegen verpflichtet, das allgemeine Interesse im Auge zu behalten. Daher sind sie auch ver- pflichtet, die Wobhlfahrtsinteressen der Arbeiter zu wahren. Der Eisenbahnminister hat mit Recht darauf hingewiesen, daß die Neichs- eisfenbahnverwaltung dieser Verpflihtung nahgekommen ift, daß von Amts wegen das Nötige geschehen ist, um die Lage der Eisenbahn- arbeiter zu heben. Diese Tätigkeit steht unter parlamentarischer Kontrolle, und meine Freunde sind bereit, alles zu tun, daß in dem Staatsbetriebe die Arbeiter wirtschaftlih so gut wie möglich gestellt sind, au hinsichtlih der Sicherung threr Stellung; aber dem- gegenüber haben auch die Arbeiter ganz besondere Pflihten. Wir halten es für eine besonders verantwortungsvolle Pflicht der Eisen- bahnverwaltung, von ihren Arbeitern Disziplinwidrigkeiten und sozial- demokratische Agitation fernzuhalten.

Abg. Be F - Heidelberg (nl.): Auch wir können diese Frage nicht lediglih nah dem Vereinsge|eß beurteilen, sondern müssen dies tun mit al auf die Sicherheit der Gesamtheit und auf das Staatswohl. Fühlung zwishen den Verbänden der Cisenbahn- arbeiter und -Angestellten mit der Verwaltung muß sein, wenn ein gedeihlihes Zufammenarbeiten stattfinden foll; diefe Fühlung darf aber nit einseitig in eive Art Polizeiaufsiht aus- arten. Es wird eine Frage des Taktes sein, wie lange der in die Versammlung entsandte Beamte den Verhandlungen beiwohnen wird; hat der Betreffende aber erklärt, daß er beauftragt ist, der Verhandlung anzuwohnen, dann ist es auch ein Fehler, ihn dur Beschluß aus der Versammlung auszuweisen. Wir sind nicht im- stande, den Eisenbahnarbeitern das Streikreht zuzugestehen. Gewiß steht ein solches Verbot nicht direkt in irgend einem E aber es ist hier die salus publica, die für uns suproma lex Jein muß. Ordnung muß herrschen, und die Disziplin muß gewahrt werden; ebenso sehr is wir auch wünschen und verlangen, daß den Ar- beitern au die freie Betätigung gewährleistet sei, durch Vereine und Versammlungen ihre wirtschaftlichen Interessen wahrzunehmen. Man

\foll da niht so empfindlich sein, jedes einzelne Wort, das v8 einem Arbeiter gesprochen wird, auf die Wagschale zu legen. Kommt die Verwaltung dem Arbeiter mit Vertrauen auch in dieser Be- ziehung entgegen, so wird sie damit auch die Disziplin am besten zu wahren verstehen.

Abg. Dr. Müller - Meiningen (forts{r. Volksp.): Auch wir find durhaus der Meinung, daß die Disziplin auf diesem Gebiete durchaus gewahrt werden muß; es fragt sich nur, ob die angewandten Mittel die richtigen gewesen sind. Wenn der Eisenbahnminister sich wirklich nach dem von ihm verkündeten Grundsaß gerichtet hätte, daß es Pflicht der Eisenbahnverwaltung sei, das Vereins- und Ver- sammlungsrecht zu wahren, so wäre ein derartiges \charfes Vorgehen wie im Falle Mülhausen nicht nötig gewesen. Es handelte sih in Wirklichkeit doch nur um einen Taktfehler der Arbeiter. Nach dem Vereins- und Versammlungerecht ist eine bureaukratishe Ueber- wachung einer Versammlung, die noch nicht einmal anzeigevflichtig ist, im allerhöhsten Maße bedenklih, sie bedeutet die in- direkte Einführung einer polizeilihen Ueberwahung. Das Neichêvereins8geseß darf durch keinerlei Bestimmungen unter- geordneter Behörden illusorisch gemacht werden. Durch eine der- artige Bevormundung der Arbeiter wird der Minister niht das erreichen, was er erreihen will, eine solche intensive Bevormundung wirkt geradezu aufreizend, und das Spißeltum wird gefördert. Die Zustände in Bayern zeigen, wie gesährlih eine solche Bevormundung ist. Meine Partei steht hinter den Forderungen des Kartells der Neichs- und Staatsarbeiter. Ich möchte den Eisecnbahnminister bei der loyalen Stellung dieses Kartells bitten, diesen Vereinen doch mit etwas mehr Vertrauen entgegen zu kommen. Wir müssen au endlich ein klares und positives geseßlichcs Koalitionsrecht haben. Die Judikatur der leßten Jahre hat in krassester Weise gezeigt, daß der jeßige Zustand unhaltbar ist. Die fogenannte Koalitions- freiheit ist von Fangeisen und Selbstschießern umgeben. Der Zustand, wie er nah §8 #152 "und 153 der Gewerde- ordnung herrscht, is auf die Dauer vollständig unzureichend. Die erste Aufgabe des neuen Reichstags ganz gleich, wie er zusammengeseßt ist muß sein, daß an diese große Aufgabe der Reform des Koalitionsrechtes mit aller Energie herangegangen wird.

Abg. Dr. Hoeffel (Np): Der Minister hat uns mitgeteilt, daß der Staatsarbeiterverband den Arbeiteraus|{chuß zur Mechen- chaft herangezogen hat. Da muß man jedenfalls sagen, daß dabet eine gewisse Verheßung stattgefunden hat. Die Eisenbahnverwaltung unterstüßt die Organisation der Eisenbahnarbeiter, und wir sehen ja au, daß in Elsaß-Lothringen eine ganze Neihe von Vereinen bestehen, die das bessere wirtschaftlihe Vorwärtsïommen der Arbeiter bezweck.n. Aber die Disziplin muß in einem so großen Betriebe aufrecht erhalten werden. Wohin sollten wir fonst kommen? Wir müssen ein gutes, \solides Eisenbahnarbeitermaterial haben, das fich allen Bestimmungen der Verwaltung unterwirft. Wir haben doch den freien Arbeitsvertrag, da steht cs doch jedem frei, sich die Arbeit zu suchen, wo er will. Im großen und ganzen besteht die Cisenbahn- arbeitershaft aus ruhigen Elementen, aus befonnenen Leuten, die keine Demagogen sind. Aber die Sozialdemokratie geht gegen ale Grundrehte der Arbeiter vor. (Zuruf bei den Sozialdemokraten: Im Gegenteil!) Sie (zu den Sozial- demokraten) haben ja feine Achtung vor dem hbeiligsten Recht eines jeden Mannes, über seine eigene Person zu verfügen. Wir erkennen dankbar an, daß die Eisenbahnverwaltung bemüht ist, für die Wohlfahrt ihrer Arbeiter zu sorgen. Wir dürfen auch sagen, daß man auf keiner Bahn besser fährt als auf den deutshen. Solche Dinge, wie sie in Frankreih und Holland vorgekommen find, können Gott sei Dank bei uns nicht passieren. Wir bitten die Regterung, fonsequent zu bleiben und gegen ein System einzutreten, das für das ganze Land \chädlich sein würde.

Abg. N ovicki (Pole): Die Rechte der polnischen Eisenbahn- arbeiter auf dem Gebiete der Koalition sind seit Jahren durch die Verwaltung immer mehr ges{hmälert worden. Ein Eisenbahnarbeiter ist gemaßregelt worden, weil er eine Wirtschaft betreten hat, in der eine polnishe Versammlung abgehalten wurde. Jh begreife nicht, daß der Neichskanzler, der nur nah seiner Ueberzeugung handeln will, so etwas dulden kann. Ich muß im Namen meiner Fraktion und der ypolnishen Arbeiter gegen folhe Vergewaltigung der Rechte der Arbeiter protestteren.

Abg. Behrens (wirth. Vgg.): Die heutige Verhandlung ist für die Eisenbahner von der größten Bedeutung. Sie war geeignet, Klarbeit zu hafen. Man spriht immer von dem Koalitions- und Vereinigungsrecht, und es ist in einzelnen Verbänden die Meinung entstanden, als ob diejenigen, die den Eisenbahnern das Vereinigungs- recht sichern wollen, ihnen auch das Streikreht geben wollen. Diese Annahme ist durch die heutigen Verhandlungen zerstört worden. Die Mehrheit des Hauses {teht niht auf dem Boden des Streikrechts der (Eisenbahner. Was die Vorgänge in Elsaß-Lothringen selbst be- trifft, so dreht ih der ganze Streit hauptsählih um die Teilnahme der Beamten an den Verhandlungen der Eisenbahner. Die preußish- hessischen Eisenbahner betrahten es als eine Unfreundlich- keit, daß keine Vertreter der Verwaltung zu ihren Verhandlungen fommen. Sie legen also großen Wert auf diese Teilnahme. Von einem Spiteltum kann doch nur die Rede sein, wenn der Betreffende im geheimen an den Verhandlungen teilnimmt; die Eisenbahner kennen aber den betreffenden Beamten. Es handelt sich bier in erster Unie um eine Taktfrage. Es kann fein, daß auf beiden Seiten in diesem Punkte gefehlt worden ist. Auch durch die Teilnahme des Beamten ist E unserer Meinung das Vereins- und Versammlungsreht nicht verleßt worden, weil er eine polizei- lie Tätigkeit niht ausgeübt hat. Den Beamten auszuschließen, hat allerdings die Versammlung das Recht; es ist dies eine reine Takt- und Zweckmäßtgkeitsfrage. Praktisch ist die Teilnahme für die Verwaltung und die Arbeiter von Wert, denn der Beamte fann den Arbeitern sofort Auskunft geben, wenn Wünsche laut werden. Auch die Sozialdemokraten werden es aber nicht billigen können, wenn die Arbeiter ihre Wünsche in taktloser Weise vorbringen. Führen sie \härfere Reden als gebildete Leute, dann mag man fie belehren. SFedenfalls bitte ich den Minister, auch in der elsaß-lothringischen Eisenbahnverwaltung möglichste Weitherzigkeit walten zu lassen. Ich billige es nit, wenn ein Eisenbahner für einen Sozial- demokraten agitiert, ihn wählt. Mir sind aber Fälle bekannt, in denen Vorgeseßzte in den D des Großblockx8 Sozial- demokraten gewählt haben; da sei man konsequent und gehe au gegen diese vor. Meine politischen Freunde stehen auf dem Standpunkt, daß mit der Stellung eines Staatsbeamten sih die Agitation für einen Sozialdemokraten nicht verträgt. Es is geradezu irre- führend und schädigend für die - Eisenbahner felbst, wenn man es von sozialdemokratisher Seite so darstellt, als ob sie Sozialdemokraten feien und für das Streikrecht agitieren dürften. Die Sozialdemokraten tragen mindestens zu einem guten Teil die Verantwortung für die Maßregelung der Eisenbahner. Das ist um so unverantwortlicher, als die Eisenbahner in Staatsbeamten- stellungen einrücken wollen. Was die entlassenen Arbeiter selbst be- trifft, so möchte ih doch die Verwaltung bitten, bei Gesuchen um Wiedereinstellung Milde walten zu lassen. Es befindet sich einer darunter, der durhaus kein Soztialdemokrat ist , sondern nur ein Opfer sozialdemokratisher Jrreführung. Nach meiner Meinung haben alle Arbeiter das Streikreht, nur nicht die in den Betrieben der Eisenbahnen, des Heeres und der Flotte. Jch schließe mich der Auffassung des Abg. Becker-Arnsberg an, daß das Koalitionsrecht der Arbeiter, wie es gegenwärtig besteht, noch des Ausbaues bedarf. Der Reichstag wird diese Lücken noch ausfüllen müssen. Die Auffassung, daß wir damit, daß wir den Eisenbahnern das Streikrecht verweigern, sie zu Arbeitern zweiter Klasse berabdrüdcken, ist eine Verdrehung der Sozialdemokraten, dazu bestimmt, die bürgerlihen Parteien zu diskreditieren. Be- reits auf dem Frankfurter Arbeiterkongreß von 1903 ist die von mir gekennzeihnete Stellungnahme gebilligt worden. Schon damals ist seitens der bürgerlihen Arbeiterschaft der Ver- ziht auf das Streikrecht für die genannten Kategorien ausgesprochen worden. Auch die Freisinnigen Hormann und Carstens haben