1911 / 271 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Nov 1911 18:00:01 GMT) scan diff

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pretation den Artikel 54 der Reichsverfassung aus der Welt hafen, aber der Ministerialdirektor Peters mußte ih dann von den namhaftesten Vertretern des deutshen Staatsrehts sagen lassen, daß das ein vom Standpunkt der wissenschaftlichen Ebrlichkeit be- denkliher und aussihts!oser Versuch sei. Auch der Neichskanzler Fürst Bülow erklärte, daß Schiffahrtsabgaben nur möglich seien, wenn die Bestimmung der MNeichsverfassung entfernt würde, aber alles das hat die preußische Negterung nicht abgehalten, mit der Interpretationskunst aus der Schlinge herauskommen zu wollen. Dann kam aber eine Entscheidung, die die preußishe Negierung auf die Knie zwang; diese Entscheidung wurde gegeben durch ein Gutachten des Reichsjustizamts, das der Kanzler auf Ersuchen einiger Bundesstaaten anforderte. Der Inhalt dieses Gutachtens ist nicht offiziell bekannt gemacht, aber im „Dresdner Journal“ ist es feinem Hauptinhalt nach mitgeteilt worden ; dana steht das preußische Kanalgeseß, unter das die preußischen Minister ihren Namen geseßt haben, mit der Reichsverfassung, Art. 54, in Widerspruch. Dieses Blatt ist kein sozialdemokratisches, sondern ein ter fächsischen Regierung nicht fernstehendes Organ. Jn der Kommission hat die Vertretung der preußischen Negterung das Verlangen, das Gut- achten mitzuteilen, mit den Zeichen äußersten Schreckens zurückgewiesen. Nun hat man sich endlich dazu bequemt, den Weg der Verfassungs8änderung zu gehen. Es war keine leichte Arbeit für Preußen, die anderen Bundesregierungen zu gewinnen,

aber was bringt die preußische Regierung nicht im agrarischen Interesse fertig! Sie gebrauchte Zuckerbrot und Peitsche; sie gewann Bayern, indem sie die Mainkanalisation als Gegengabe darbrahte, Württem- berg, indem man dem Lande einen großen Zuschuß zu der geplanten Neckarkanalisation in Aussicht stellte; dieser Speck roch so gut, daß die württembergische Negierung und auch ein Teil der württem- bergishen Neichstagsvertreter in die Falle gingen. Weniger Glü hatte man mit Baden, Hessen und Sachsen, diese blieben aufrecht, au egenüber der Drohung Preußens, nihts mehr aufzuwenden für die Infstand- altung und Verbesserung der unteren Stromläufe, wenn nicht die Zu- stimmung zur Einführung von Abgaben erfolgte. Diese Androhung der Sistierung der Bauten, wie sie der Minister von Nheinbaben aussprach, erklärte er für ein erlaubtes und gebotenes Mittel; das war die bundes- freundlihe Methode, den Widerstand der opponierenden Oberlieger zu brehen. Da war es nachher ein billiger Triumph, die Vorlage als im Bundesrat einstimmig angenommen zu erklären. Selten hat eine Vorlage fo heftige Kämpfe im Bundesrat, so verzweifelte Gegenwehr gefunden. Baden und Sachsen ergriffen sogar die Flucht in die VDeffentlichkeit, nachdem thnen kein anderes Mittel mehr übriggeblieben war ; gemeinsam veröffentlichten sie gegen diese „nationale“ Unter nehmung ein Memorandum, worin sie nochmals ihre {weren Bedenken gegen die Beseitigung der Abgabenfreiheit zusammen- faßten. Cs wäre noch heute zu wünschen, wenn die Ver- treter dieser Regierung von ihrem Reht Gebrauch machten, hier im NMeichstag ihren ablehnenden Standpunkt der Mehr- heit des Bundesrats gegenüber zu vertreten; die Frage hat ja eine viel weiter tragende Bedeutung, als felbst das Weingeseßz für Württemberg hatte. Die Methode Preußens, den Widerstand kleiner Regierungen niederzuzwingen, i} seinerzeit sogar von dem Grafen Posadowsky im „März“ kritisiert worden. Diese Methode erklärt sih aber schr leiht aus der geographischen Lage der oPpP0- nierenden Oberliegerstaaten, die ihre Produkte nur auf den natürlichen Wasserstraßen zur S-e befördern können ; jede Erschwerung des Ver- kehrs schädigt die Konkurrenzfähigkeit von Handel und Fndustrie der Oberlieger, die auf die billige Wasserfraht angewiesen sind. Dieser Segen der Abgabenfreiheit für die binnenländische Industrie wird auch in dem erwähnten Memorandum ausführlih dargelegt. Der Widerstand der bezüglichen Interessenten gegen die Borlage ist denn auch bis heute aufrecht erhalten geblieben ; insbesondere haben die „, Vereinigten Arbeitëausschüsse für Nhein, Weser und Elbe“ ihre Proteste erneuert und die Ablehnung des Entwurfs empfohlen. Damit stimmt überein die Resolution des Bundes der Industriellen und eine Eingabe des Schlesishen Verbandes für Fluß- und Kanal- \chiffahrt. Schlesien würde unter der Beseitigung der Abgaben- freiheit besonders leiden. Die große und gegensäßlihe Bedeutung dieser Vorlage für verschiedene Gebietsteile erklärt es, daß alle a: außer der meinigen gegenüber dieser Vorlage geteilt ind. Die Konservativen aus Sachsen werden nicht für die Vorlage stimmen, vom Zentrum haben wir gehört daß die Gegner der Vor- lage zu Freunden geworden sind. Wir werden nicht verfehlen, das den Anwohnern des Rheins bekannt zu geben, denn früher hielt man das für unmögli; es erschien ein wütendes Flugblatt gegen die Behauptung, daß die Zentrumsfraktion für die Einführung von Schiffahrtsabgaben sei, nur vereinzelte Abgeordnete seien dafür ein- getreten. Auch bei den Nationalliberalen klt ein Widerspruch, zwei Seelen wohnen in ihrer Brust. Von den Freisinnigen i auch mancher Paulus zum Saulus geworden, oder umgekehrt, je nachdem man sih zu der Vorlage stellt. Der Abg. Haußmann ist in der Kommission einer der ersten Treiber gewesen, daß das Geseß möglichst bald zustande komme. Früher hat er hier gesagt, Württemberg habe das größte Interesse daran, daß auf dem Main keine Abgaben ein- geführt würden, weil dadurch die Konkurrenz ershwert werde; die württembergishe Regierung würde gegen diesen Versuch der Abgabenerhebung stimmen. Weiter sagte er, der ganze Ver- such set hervorgegangen aus einem agrarischen Gelüste und aus fisfalisher Begehrlichkeit. Die Abgaben auf den natürlihen Wasser- straßen seien nihts weiter als das Pflañer- und Chaufsece„eld einer überwundenen Epoche. Dabei bleibt diese ganze Vorlage eine lex imperfecta, folange Oesterreih und Holland nicht zustimmen. Die Regierung will nun diesen Staaten mit diesem Geseß die Pistole auf die Brust seyen. Das ist ein Vorgehen der deutschen Diplomatie, das mit dem Ansehen und der Ehre Deutschlands nicht vereinbar ist. Man hätte erst vorher mit den beiden Staaten sih ins Einvernehmen seßen müssen. Wenn man aber später mit den Staaten verhandeln wird, dann wird es wieder Kompcnsationen und Kompensatiönchen geben. Entspricht auch das der Würte Deutschlands ? Die Verteuerung auf der Elbe und dem Rhein muß den Aft1ionsradius der Schiffe auf diesen Strömen einshränken. Anderen Staaten wird dadurch die Konkurrenz mit uns erleihtcrt, man wird die Nobprodukte vom Süden statt wie bisher vom Norden über Hamburg und Rotterdam eifführen. Man sagt , woher soll man denn die Mittel zu den Meliorationswerken bernehmen ? Diese Ausgaben sind auch \hon unter der Abgabenfreiheit aufgebraht worden. Die Strom- verbesserungen sind außerdem niht nur im Interesse der Schiffahrt, sondern auch der Landwirtschaft notwendig gewesen. Die preußisdte Regierung droht damit, daß sie keine weiteren Verbesserungswerke durchführen wolle. Diese Drohung kann us nicht shcecken. Wir wollen einmal seben, wie lange fie den Mut haben wird, gegenüber der Gantrüstung des Volkes diese Haltung einzunehmen. Man wird vielleicht vorrechnen, wie geringfügig die in Aussicht genommenen Abgaben sind ; darüber fann man nur lachen ; die betreffenden Abgab-n |ummieren sich. Was wird die Folge sein? Es wird zunächit ein Versuch der Ab- wälzung stattfinden. Siegen werden dabei wohi die großen Needereien, die durch ihre Monopolstellung die Möglichkeit der Abwälzung am ehesten haben. Die Hauptlasten werden die kleinen Schiffer tragen müssen, und auch die Arbeiter werden darunter leiden müssea, weil ihre Löhne unter Berufung auf die Schiffabrtsabgabcn gedrückt werden. Die wirtschaftlici) Schwachen werden also die Lasten tragen müssen, die Konsumenten im weitesten Sinne des Wortes. Aber das foll ja auch der Sinn der Vorlage sein! Die Lebenshaltung wird weiter ve'teuert. Das Brot ift ja noh nicht teuer genug! Aber die Vorlage kommt zur rehten Zeit. Verseßen Sie dem Volk nur ncch einen weiteren Schlag mit der bürgerlichen Neitpeitshe ins Gesicht, die Folgen werden nicht ausbleiben.

Preußischer Minister der öffentlihen Arbeiten von

Breitenbach:

Meine Herren! Troß der lebhaften Bestrebungen der verbündeten Regierungen, das Gese vor sciner Einbringung im Neihstage fo zu gestalten, daß es einen wirtschaftlihen Fortschritt bedeutet, troy des

heißen Ringens in der Kommission und der ausgiebigen Aufklärungen, die dort gegeben worden sind, und ungeachtet der starken Entlastung, die der Geseßentwurf, wie er heute dem hohen Hause vorliegt, gegen- über demjenigen bedeutet, was die Negierung brate, ist die Opposition nit zu bewegen gewesen, ihre Stellung zur Sache zu verändern. Die Verhandlungen in der Kommission, die allerdings ein hohes Maß von Opfermut von seiten aller derjenigen erforderten, die an ihnen be- teiligt waren, leuhteten hinein ein Labyrinth von Zweifel und Mißtrauen. Aber die Hoffnung der Vertreter der verbündeten Ne- gierungen, daß diejenigen, welhe mit Zweifel und niht mit grund- fäßlicher Abneigung in die Kommission hineingingen, belehrt und auf- geklärt werden würden, hat sh nach unseren Feststellungen erfüllt.

Der Herr Abg. David hat heute den Standpunkt der grund\säßz- lihen Opposition vertreten. Er hat ja bereits bei der ersten Lesung bekannt gegeben, daß seine Partei die einzige sei, die einmütig dem Schiffahrtsabgabengeseß Widerstand entgegenseßen werde. Er hat heute einen großen Teil derjenigen Argumente wieder vorgebracht, die uns vor Jahr und Tag vor Augen geführt worden sind, und in seinen Ausführungen nahm wiederum einen großen Naum ein die Darstellung der Entstehungsgeschichte des Gesetentwurfs. Er führte es durchaus mit Recht zurück auf das preußische wasserwirtschaftliche Geseß vom Jahre 1905; er befindet sich aber nah meiner Auffassung und der Auffassung vieler, die die ganze Frage sachlich beurteilen wollen, in dem grundlegenden Irrtum, daß . der preußishen Regierung die Be- stimmung, daß auf natürlichen Wasserstraßen Schiffahrtsabgaben er- hoben werden sollen, unvermutet und wider ihren Willen aufgezwungen sei. Jch habe mir bereits erlaubt, im vorigen Jahre auszuführen, daß in Preußen zu keiner Zeit, auch nach Einführung der Neichsver- fassung, der Gedanke verschwunden ist, daß die bedeutenden Auf- wendungen des Staates für die Ströme durch Gebühren ausgeglichen werden müßten. Wer sih die Mühe gibt, die Parlamentsberi{ßte vor und nach der Begründung des Reichs dur(hzulesen, wird immer finden, daß diesbezügliße Anträge gestellt worden find. Wenn nun gelegentlih der Beratung eines Gesetzes, das einen Kapital- aufwand von rund 400 Millionen Mark vom Lande forderte, die ganz überwtegend der Schiffahrt zugute kommen, eine Nachprüfung dahin stattfand, ob das bisher angewendete Wirtschaftésystem, soweit es sich um den Ausbau der Ströme handelt, auch weiterhin an- gewendet werden darf, so war es doch meines Erachtens ein gutes Necht der Parteien, ein gutes Recht der Negierung, diese große bedeutsame Frage gelegentlih dieses Gesezes, das so erhebliche Mittel in Gang seßte, zu prüfen und zur Entscheidung zu bringen. Und dies, meine Herren, ist dur die Bestimmungen des preußis{hen Ge- feßes gesehen, und es ist eine einseitige Auffassung, die der Herr Abgeordnete wiederum bekannt gibt, daß nur agrarische Gelüste und fiskalische Begehrlichkeit zu dieser naturgemäßen und gerechten Be- stimmung geführt haben.

Gs ist viellelcht angezeigt, an dieser Stelle nohmals darauf hinzuweisen, wi?2 ungerecht die heutige Regelung in Preußen wie im Neich bezüglichßh der Erhebung von Abgaben auf den natür- lihen Wasserläufen und auf den künstlihen Wasserstraßen ist. Dort, wo wir eine Wasserstraße kanalisicren, mag es eine natürliche Wasser- straße sein, oder mögen Sie einen künstlihen Kanal graben, sind Sie in der Lage, Abgaben in Höhe der Selbstkosten zu erheben: wenn Sie aber einen natürlichen Wasserlauf regulteren, unter Umständen fast dieselben Kosten hineinstecken wie in einen kanalisierten Flußlauf, dann ist man nicht in der Lage, Abgaben zu erheben.

Ich behaupte also, daß troy der Bestimmung der Reichs- verfassu1g, die ja das Gebührenprinzip auch nit aufgegeben hat, die ¿rage der Gebührenerhebung in Preußen zu keiner Zeit verloren ge- gangen ist, und daß es berehtigt war, sie gelegentlich dieser bedeut- samen Vorlage zur Entscheidung zu bringen. Wenn der Herr Abgeordnete das, was damals beshlossen und in Gang geseht wurde, einen Kanaltorso nennt, dann wird er sich wohl über den wirtshaftlihen und den räumlihen Umfang dessen, was damals beschlossen wurde, niht genügend informiert haben. Also zu jener Zeit hat man sich s{lüssig gemacht, ein überlebtes Wirtschafts\ystem aufzugeben und im Interesse der Fortentwicklung unserer Waser- wirtschaft ein anderes an die Stelle zu seßen. Ich gebe ohne weiteres zu, daß zu jener Zeit vielleicht im Ueberschwange der Empfindungen sich extreme Hoffnungen an die Einführung von Sthiffahrtsabgaben, die ja immer nur Gebühren sein konnten, also immer nur die Deckung der Selbstkosten bezwecken konnten, geknüpft haben, daß vielleicht mancher geglaubt hat, es handle sih um eine Verstärkung des Schuh- zolls. Die jahrelangen Erörterungen über diese große wichtige Materie haben jedoch wohl viele, vielleicht alle davon überzeugt mir s{webt dabei cin Ausspruch des Herrn Grafen von Kanitz vor —, daß die Möglichkeit, den Schutzoll durch Schiffabrtsabgaben zu verstärken, überhaupt nicht mehr besteht. Und, meine Herren, wenn man berüdcksihtigt, daß eine Tonne Getreide von Notterdam nach Mannheim mit 57 - pro Tonne belastet werden wird durch die Schiffahrtsabgabe, die geplant wird, wer wollte dann leugnen, daß es sih um ein Minimum handelt, daß die Brotverteuerung, die ih daran knüpfen foll, doch weiter nihts ist, als ein Shlagwort (sehr richtig! rechts und in der Mitte) gegenüber der Tatsache, daß vom vorigen Jahre bis zum heutigen Tage die Nheinfraht zwischen Rotterdam und Mannheim um niht weniger als 3,05 \4 für die Tonne gestiegen ist. (Hört! hört! in der Mitte.)

Der Herr Abgeordnete hat gemeint, die preußische Negierurg habe, um ihren Zweck durchzuseßen, die Abgaben auf den deutschen Strömen einzuführen, eine leere Drohung au®gestoßen, als sie es autoritativ und an der zuständigen Stelle bekannt gab, daß erhebliche Miittel für die Verbesserung und den Ausbau der Ströme nur noch gewährt werden können, wenn die Möglichkeit bestände, ein Entgelt in der Form von Gebühren zu erheben. Meine Herren, das ist doch keine Drohung; es ist die Feststellung einer Tatsache, die si daraus ergibt, daß die preußische Regierung nah der Stellung ihres Landtags damit zu renen hatte, es würden ihr für umfassendere Strombauten Kapitalien niht mehr bewilligt werden, wenn sie nihcht in der Lage wäre, ein Entgelt dafür zu erheben.

Wenn der Herr Abgeordnete meint, die preußishe Regierung hätte damit bekunden wollen, daß sie bestehende internationale Verträge nicht halte, so ist das ein Jrrtum oder eine tat\ächlich falsche Behaupturg. Verträge über den Ausbau unserer Ströme mit gewissen Tiesenzielen bestehen nur bezüglich der Elbe, und dieser VBectrag ist längst erfüllt. Das Tiefenziel i lange erreicht. Bezüglich des Nheins bestehen keinerlei Verträge über die her- zustellende Fahrtiefe. Aber die preußishe Regierung hat \ich

den Ausbau des Rheins seit Jahrzehnten in umfassendem Maße angelegen sein lassen. Die Unterhaltungspfliht des Staates bezüglih der Ströme, die Erhaltung des Zustandes im Interesse der Schiffahrt, wie sie jeßt vorliegt, ist niemals zweifelhaft gewesen. Diese hat die preußische Regierung zu keiner Zeit ablehnen wollen. Meine Herren, mein Herr Vorredner hat einen \{chwarzen, un- durhsihtigen Schleier über die außerordentlichen Vorteile gezogen, die das Schiffahrtabgabengeseß in der vorliegenden Gestalt unserer gesamten Wirtschaft bringen soll. Es scheint mir doh am Plate zu sein, zu resumieren, wie sich der Zustand im Deutschen Neih nach der Durchführung des Gesetzes stellen wird. Zunächst : welchen Zwecken dienen denn die Abgaben? Dec nur dem Zwecke der Verbesserung der Schiffahrtsstraßen in den Strom- gebieten, und nur insoweit sollen Abgaben erhoben werden, als

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bestimmte Verbesserungen auf Grund bestimmter Projekte durchgeführt werden. Die Abgaben, meine Herren, sollen, wte bereits hervor- ; : 4 Z gehoben, nur nah dem Gebührentarif erhoben werden. Es dürfen also nur Selbstkosten in Rechnung gestellt werden. Die Berechnungen, die wir für die Einführung der Abgaben der Kommission im Detail unterbreitet haben, beruhen aus\chließlih auf dem Gebührenprinztp.

Meine Herren, der Zweckverbandsgedanke, der in Artikel 11 des Gesetzes ausgesprochen ist, sichert den wirtschaftlich Schwächeren im Reiche den Ausbau ihrer Stromstrecken, ein Ausbau, der ohne folidarisches Vorgehen voraussihtlich überhaupt nicht mögli sein wird. Der Zweckverbandsgedanke sichert gleichzeitig die gleihmäßige Grhebung von Abgaben innerhalb eines Stromgebietes unter Weg- wishung der Grenzen der verschtedenen Bundesstaaten. Das Gesetz sichert ferner die Mitwirkung der Interessenten auf dem Gebtete der Gemeinschaftsströme. Die Interessenten haben nicht nur eine be- ratende, sondern sie haben in sehr wihtigen Fragen eine entscheidende Stimme.

Das Geseß sichert auch dem Neichstag eine entscheidende M it- wirkung bei der Festseßung der Abgaben. Schon in seiner heutigen Fassung limitiert dieses Gesetz ja die Abgaben für einzelne Tarifklassen in ihrer Höhe und sichert dem Neichstag weiter eine entscheidende Mitwirkung dann, wenn diese Abgaben verdoppelt werden follen Das Geseg is tatsählich dur die Streichung des § 3, der die Stromkassen mit den Unter- haltungskosten für die alten Werke belasten wollte, ein reines Meliorationsgeseß geworden. Es wird in seiner Durchführung für einen großen Teil Deutschlands nur wirtshaft!lihße Vorteile bringen, und weil diejes der Fall sein wird, darum glauben dte ver- bündeten Regierungen, die Annahme des Gesetzes, wie es aus der Kommission hervorgegangen ist, empfehlen zu können. (Bravo!) bg: Vausmann (11): Den aus den Verträgen mit anderen Staaten hervorgehenden Nechten wird durch dieses Gesetz nicht vor gegriffen ; die Sorge, daß etwa durch dieses Gesetz Streit mit den anderen Staaten entstehen könnte, ift beseitigt. Die Aenderung des § 54 beseitigt auch die Bedenken der Verfassungsverlezung. Ich felbst und der größte Teil meiner Freunde können unter den Bedingungen, die die Kommission eingefügt hat, dem Geseyß unsere Zustimmung geben, vorausgeseßt, daß es nicht noch dur Bestimmungen belastet wird, die wir nicht annehmen können. Wenn die Kreise, die die Abgaben tragen sollen, es vorziehen, daß die Uferstaaten oder das Reich die Kosten tragen, so ist das zu verstehen, es ist aber au die Auffassung weiter Kreise zu verstehen, daß es gerecht und billig ist, wenn diejenigen, die an erster Stelle den Nugen haben, auch mit zu den Kosten heran- gezogen werden. Daß zwischen den Bundesstaaten verschiedene Mei nungen über die Zweckmäßigkeit der Schiffahrtsabgaben bestehen, ist doch nicht zu verwundern. Es handelt si hier nit um ein Zoll ge\eß, nicht darum, agrarische nkeressen zu vertreten, fondern es handelt sich lediglih um ein Verkehrsgeseßg. Die Frachtschiffahrt ist von Jahr zu Jahr unlobnender geworden; nur einige Betriebe, die größere Schiffsgefäße führen, haben, wenn auch keinen großen, s doch noch einigermaßen beachtenswerten CGrfolg gehabt. Es wird die Aufgabe unserer Schiffahrtsinter-\senten sein, sich mit der Einrichtung größerer Schiffsgefäße zu befassen und dafür zu s\orgen, daß die Wasserrinne so weit vertieft wird, daß auch große Schiffe fahren fönnen. Von den Uferstaaten ist zu verlangen, daß die Fahrrinne vertiest wird, und daß an Stellen, wo bisher keine Schiffahrt möglich war, der Flußlauf so gestaltet wird, daß sie möglich wird. In den 80er Jahren babe ih bereits im preußischen Abgeordneten hause beantragt, die Weser zu vertiefen. Die Parlamente der Einzel- staaten würden nicht staatliche Gelder „auswenden wollen ; wenn die preußische MNegierung Neigung hätte, die Kosten aufzubringen, fo würde sie die Zustimmung des preußischen Landtags nicht finden. Unbestreit bar ist die Tatsache, daß wir keine Verbesserung der Schiffahrt be kommen werden, wenn wir nicht zu den Kosten beitragen. Die Mehr zahl der nteressenten an der Weser und auch der Interessenten im Kohlenrevier in Nheinland und Westfalen haben Berechnungen dahin gemacht, daß sie die Abgaben in Kauf nehmen wollen, weil sie Borteil davon haben. In Württemberg und Bayern kann eine Ausgestaltung der Schiffahrt auf dem Neckar und “dem Main nit erreiht werden, wenn nicht Abgaben eingeführt und größere Zweckverbände gebildet werden. Allerdings haben sih die Interessenten an der Elbe und dem Nhein andere Rechen exempel aufgemacht, aber Jahr für Jahr sind auch diese Interessenten an die Regierungen der Uferstaaten mit der Anregung herangetreten, die Strôme weiter „auszubauen; sie haben dies also für wünschens- wert gehalten. Die Kommission hat die Vorlage wesentlih ver bessert und die Gestaltung der Verbände, die Aufbringung der Ab gaben, den Beginn der Verpflichtungen usw. in vorsichtig\ter Weise geregelt. Es ist auch für den Weiterbau der ölußläufe genügender Anreiz gegeben. Für die Mosel, Saar und Lahn ist freie Babn für die Wetterentwicklung und den Anschluß an die großen Verbände ge- geben ‘worden. Für den Ausbau des Leipziger Anschlusses an die Elbe ist in einer Weise gesorgt worden, wie es die Interessenten selbst nicht erwartet haben. Von den gestellten Anträgen ist zu be- sorgen, daß die Regierung wie in der Kommission wiederum erklären wird, daß sie das Gese so belasten, daß es zu Fall kommen kann. Es muß eine Erklärung der Negierung über die Anträge erfolgen, che wir darauf eingehen können.

Abg. Gothetn (fortschr. Volksp.): Der E Schult hat in der leßten Freitagssizung ausgeführt, daß Fürst Bismarck uns wiederholt ernst davor gewarnt habe, an der Verfassung zu rütteln, die Fortnahme eines einzelnen Steins aus dem Gebäude könne vieles andere ins Wanken bungen. Da wird es angebracht sein, die êFrage aufzuwerfen, ob „man einem „sterbenden, hon hippokratische Züge aufweisenden“ Reichstag noch eine solhe Verfassungsänderung, vie Ne Der, N Cent UNGE wichtigsten Punkte beabsichtigt wird, vorzunehmen zumuten darf. Die Verfassung ist in diesem Punkte das Ergebnis jahrhundertelangen Ningens; welche Kämpfe und Anstrengungen hat es gekostet, die Abgabenfreiheit auf den deut- hen Strömen zu erreich.n! „Zeder, der hier zur Mitentscheidung berufen ist, follte erst einmal die Geschichte der rheinishen Schiffahrts- abgabenfreiheit studieren; auch nah Beseitigung der außerdeutschen Widerstände hatte man noch den kleinlihen Widerstand Hannovers und Mecklenburgs zu überwinden. Und ley will man so leiht über einen folhen Estein der Neichsverfassung inwegschreiten ? Auf das Neferat des Professors Wach hat auch die erste sähsische Kammer sih einstimmig gegen die Vorlage erklärt; heute hören wir, daß auch die sächsischen A der deutshkonservativen Partei auf demselben Standpunkt stehen. Von Baden und Sachsen gilt heute

Tcider das coactus voluit. Sie haben \chließlih der Gewalt nach- eben müssen, nachdem sie sich mit Händen und Füßen gesträubt atten; ihre Flucht in die Oeffentlichkeit ist ein Beweis dafür, in welcher Art au heute noch Preußen „moralische Eroberungen“ macht. Bayern hat seine unbedingte Gegnerschaft aufgeben müssen, weil Preußen einfach die Fortführung der Mainkanalisation auf preußischem Boden selbst auf bayerishe Kosten verweigerte! Der Umschwung begann, als der Eisenbahnminister Thielen den Bonner e Schumacher mit der Untersuchung des Prinzips des Art. 54 eauftragte und B dazu das ganze preußishe Archiv zur Ver- fügung stellte; Schumacher kam zu der Ueberzeugung, daß es auf Grund dieser Verfassungsbestimmung ganz unmöglich sei, auf den natürlichen Wasserstraßen irgendwelche Abgaben zu erheben, daß ein Einzelstaat folche Abgaben nicht einführen könne. Der nationalliberale Abgeordnete Sattler hat im Dezember 1903 im Reichstage feine große Freude über die bezüglihe Erklärung des Reichskanzlers zu erkennen gegeben; aber {on im Februar 1904 ließ die preußishe Regierung ducch den Minister Budde eine Erklärung abgeben, die dazu im frassesten Widerspru stand! Was war da- zwischengetreten? Die Erklärung der Konservativen und des Zentrums, daß die Beseitigung der Abgabenfreiheit für sie die conditio sine qua non für die Bewilligung des Kanals sei. Heute spricht der Minister von Breitenbah von dem „guten Recht“ des Landtags und der Negierung. Es ist ja auch das „gute Necht“ der Negierung, sich in die gottgewollte Abhängigkeit von Heiligen und Rittern zu begeben. Kein Geringerer als der konservative Abg. Graf Limburg-Stirum hat die Schwenkung konstatiert, nachdem die Kanalvorlage eingebracht war. Wir sehen heute am Bundesratstishe weder den Netchskanzler noch einen Staatssekretär, sondern den preußischen Minister der öffentlichen Arbeiten und Dr. Peters, obwohl es sich um eine Verfassungsänderung handelt. Warum dieser Einbruch in die Verfassung? Damals erklärte der Abg. v. Zedliß im Abgeordnetenhause, die Einführung der Schiff- fahrtsabgaben sei geeignet, der Kanalvorlage den freihändlerishen Gift- zahn auszubrehen. Es ist ein Irrtum, daß die Strôme nicht der Landwirtschaft dienen. Die Oder befördert gerade vorwiegend Produkte, die der Landwirtschaft zugute kommen. Aehnlich liegt es für die Elbe, die ein Ausfallstor Deutschlands für Zucker ist. Solange die Elbe von den Landwirten benußt wurde, war den Konservativen die Ab- gabenfreiheit sehr recht. Man lese die „Schlesische Zeitung“ nah. Nach den Freiheitskriegen hob das notleidende Preußen die Abgaben auf den natürlihen Wasserstraßen auf, obwohl es dadurch einen Ausfall von 900 000 4 erlitt. Der Minister Budde seßte sich über den Art. 54 mit der Bemerkung hinweg, über die Frage der Einführung der Schiffahrtsabgaben gebe es so viele Meinungen wie Leute, die darüber schrieben, und“ er erwartete, daß die Nechtsgelehrten einen Ausweg finden, um die Verfassung anders zu interpretieren. Das ist wirkflich das stärkste Stück, das mir vorgekommen ist. Der Professor Laband hat allerdings gesagt, man könne alles behaupten, wenn man nur den moralischen Mut dazu habe. Es war dem Geheimrat Max Peters vorbehalten, sich über die Gutachten der Nechtsgelehrten hinwegzuseßen. Es handelte sich da um Taschen- spielerkünste: erst war es ein Taschentuh, dann ist es ein Kaninchen. Der Abg. Osfel vom Zentrum hat damals sich in solchen Interpretationskünsten versucht. Wir haben tatsählich den Zustand gehabt, daß das kleine Bremen wegen der Unterweser- kTorrektion eines Geseßes bedurfte, während das große Preußen auf natürlihen Wasserstraßen Abgaben erhob, ohne eine gesetz- lihe Genehmigung einzuholen. Darauf berief sich denn au der damalige Eisenbahnminister, und er bezeihnete die preußische Regierung als Hort der Verfassung. Das war der reine Hohn. Mein moralishes Inneres bäumt sich dagegen auf, wie gegen die Neichsverfassung verfahren worden ist. Man beklagt sich darüber, daß Deutschland im Auslande niht das genügende Vertrauen hat. Kann es Vertrauen erwecken, wenn in dieser Weise von Ministern derartige Erklärungen abgegeben werden? Das mußte einen Sturm im Auslande, einen lebhaften Zweifel an der Zuverlässigkeit der preußischen Regierung hervorrufen. Wie unhaltbar der Stand- punkt des Ministers war, zeigt die Tatsache, daß das Gesamt- ministerium s{ließlich doch die Verfassungsänderung für notwendig hielt. Daß das Gutachten des Neichsjustizamts nicht ver- öffentliht worden ist, spriht Bände. Es is merkwürdig, daß es nur zur Information des Reichskanzlers erstattet wurde. Diese Vorlage besiegelt den Sieg der Heiligen und der Nitter, den sie in der preußischen Kanalvorlage erfohten haben. Durch die Vorlage wird auch zugegeben, daß sich die preußishe Regierung bisher eines Verfassungsbruchs schuldig gemaht hat. Der Abg. von Erffa hat das im preußishen Landwirtschaftsrat ausdrücklih zugegeben. Er seßte hinzu: Warum sollen wir denn bedenklicher sein, als das ganze preußische Staatsministerium? Der Abg. von Pappenheim sagte, daß es ohne Zweifel sei, daß so große Aufwendungen für einen Grwerbsstand gemacht würden, ohne daß eine Gegenleistung da wäre. Lesen Sie die Neden sämtliher Redner, die für die Schiffahrts abgaben eintreten, so werden Sie nicht finden, daß es erwähnt wird, daß die Stromregulierungen auch anderen WVolksteilen zugute kommen. Nirgends ist die Nede von der Notwendigkeit der Ne- gulierung, zum Beispiel der Vorflut wegen, also im Landeskultur- interesse. Und das ist der wirklihe Grund für die Abgabenfreiheit ! Aber in der ganzen Bearündung finden wir nur 4 oder 5 Zeilen über diese grundlegende Frage. Auch sagt man, Preußen könne die Abgaben nicht mehr tragen. Aber was wendet Preußen für den Rhein auf ? 1029000 4! Und diese Summe verzinst sih hundert- mal. Der gesamte Wasserbau in Preußen hat 575 Millionen ge- kostet. Was ist demgegenüber allein an Liebesgaben den Brennereien gegeben worden! Wo bleibt da die Verzinsung dieser Aufwendungen, die der Abg. von Pappenheim im preußischen Abgeordnetenhause für unbedingt notwendig gehalten hat? Warum tragen die Interessenten, also die Anlieger, nicht auch die Kosten für die Stromregulierungen im Interesse der Vorflut? Das müßte nah diesem Grundsaß, den die Konservativen verkündigen, doch auch gefordert werden. Die Zahlenangaben, die die Notwendigkeit der Schiffahrtsabgaben beweisen sollen, beruhen auf einem unerhörten Rechenkunststückl. Die Be- gründung der Vorlage nimmt an, daß- die Binnenschiffahrts- statistik etwas absolut Zuverlässiges sei. Meine politishen Freunde sind an sich gar feine Gegner des Gedankens, für Ver- besserungen im Interesse der Schiffahrt Aufwendungen zu machen. Wir meinen einmütig, daß dies auch auf natürlichen Strömen ge- {ehen foll, wo ein tatsählihes Bedürfnis für solche Verbesserungen ist, und der Allgemeinheit niht die Ausgaben zugemutet werden können. Aber in jedem einzelnen Fall könnte man nah dem Vorgang von 1886 an den Reichstag gehen und von ihm verlangen, daß die Ab- gaben erhoben werden dürfen. Etwas anderes ist es aber, wenn man einfah den ganzen Schutz, den die Verfassung den natürlihen Wasser- straßen Gegehèn hat, überhaupt beseitigt. Es handelt sih jeyt darum, diesen Schutz einseitig den sogenannten privativen Strömen wegzu- nehmen, d. h. denjenigen, die im Alleinbesit eines Staates sind. Ein Teil meiner Freunde fürchtet, daß ohne dieses Gesey die Unterhaltung und der weitere Ausbau der Wasserstraßen aufgehalten werden wird, und stimmt deshalb dem Gesetz, wenn auch nicht gerade gern, zu. Aber wir anderen befürhten das niht und meinen, daß es der Negierung immer noch bleiben würde, den Weg von, 1886 in jedem einzelnen Falle zu beshreiten. Die Bauausführungen an der Elbe unterhalb der Havel find schon im Vorflutinteresse unbedingt nötig, und ih möchte sehen, ob das preußishe Abgeordnetenhaus den Mut haben würde, auf die Dauer diese Bauausführung zu verweigern. Wir haben dort shwere Deichbrüche und Uebershwemmungen gehabt, und die Regierung kann sih auf die Dauer dieser Hohwasserregulierung nicht entziehen. Nun erklärt allerdings ein bedeutender Fahmann die technische Lösung dieser Negulierungsaufgabe niht für zweckmäßig und glaubt, daß eine gefährlihe Absenkung des Wasserspiegels eintreten wird, die niht nur Gebäude, sondern auch die Landwirtschaft gefährden würde, weil die Befruchtung leiden würde. Im preußishen Abgeordneten- hause und im Reichstag hat man aber immer Wert darauf gelegt, Gelder nur zu bewilligen, wenn ein baureifes Projekt vorliegt. Fur die privativen Flüsse, namentlich die Oder, gibt es noch kein baureifes Projekt, für das man die Abgaben erheben kann. Für

die Oder liegen allerdings interessante Vorarbeiten vor, aber ein baureifes Projekt noch nicht. Erst im Dezember erwartet man die Peilungen für die Probestrecke, die auf der Oder gemacht werden soll, und die Peilungen sind die Vorausseßungen dafür, ob auf der Probestrecke etwas erreiht wird. Wenn die Peilungen erst im Dezember erwartet werden, so dauert es noch eine geraume Zeit, bis ein baureifes Projekt vorliegen kann. Jch habe nichts dagegen, wenn dies vorliegt, daß man dann an die Interessenten mit der Frage herantritt, ob fie dafür Schiffahrtsabgaben haben wollen, und daß man dann an den Neichstag herantritt, damit er dem Projekt zustimmt. Aber wenn man vorher {hon die Möglich- keit geben soll, Abgaben zu erheben für ein Projekt, von dem wir nit wissen, ob die Interessenten damit einverstanden sind, so ist das eine Zumutung, die über die Hutschnur geht. Wir haben ja Erfahrungen bet der Oder, wo jeßt die Stauwerke, die man auf einmütigen Wunsch der Interessenten gemacht hat, gänzlih überflüssig sind. Woher nehmen aber die süddeutschen Interessenten die Gewißheit, daß die thnen versprohenen Bauausführungen auch ausgeführt werden ? Gs besteht vorläufig bloß der Rahmen für eine Leinwand, auf die später einmal etwas gemalt werden wird; es ist hier ein Bild im Kientopp, das auf eine weiße Flähe geworfen wird. Nach der Vor- lage dürfen nur zu einem verhältnismäßtigen Anteil durch Sciffahrts- abgaben aufgebraht werden die Herstellungs- und Unterhaltungs- fosten für Anstalten, die niht nur zur Erleichterung des Verkehrs, sondern auch zur Förderung anderer Zwecke und Interessen bestimmt sind. Darüber, ob sie dazu „bestimmt find“, ent- scheidet die Verwaltung. Das wollen wir nicht haben, und wir be- antragen deshalb, diese Worte zu ändern und dafür zu sagen: „die der Crleichterung usw. dienen“. Die Vorlage trägt die Signatur : Bundesrat, dein Name ist Schwachheit! Und fie ist ein kaudinisches Joch, aufgerichtet von den Blauen und Schwarzen, die ihre Macht benugen, solange sie noch an der Macht sind. Sie wird nicht den Neichsgedanken {tärken, sondern Reichsmüdigkeit und Neichsverdrossen- heit erzeugen. Der Reichstag würde sh ein großes Verdienst erwerben, wenn er das Gese verwürfe. Daß die Macht der Blauen und Schwarzen nicht zum Besten des Neiches dient, werden die bevor- stehenden Reichstagswahlen zeigen.

Abg. Freiherr von Gam p (Rp ): Es handelt sich im Grunde genommen hier gar nicht um eine Verfassungsänderung. Nah dem Ubg. Gothein soll die Vorlage nur auf dem Papier stehen, gar keine praftishe Bedeutung haben. Der Abg. Gothein is eben immer von Mißtrauen gegen die Negierung beseelt; er ist immer ein prinzipieller Gegner von Borlagen, und dethalb kann ih auch sein Mißtrauen nicht gerade sehr hoch einschäßen, um so weniger, als sein Antrag eigentlich doch, soweit er berechtigt is, gegenstandslos ist, und soweit er eine Aende- rung der Vorlage bezweckt, eine unbedingte Verschlechterung involviert. Nach seinem Antrage müßte auf das peinlichste geprüft werden, was von den Ausgaben Schiffahrtszwecken tatsächlih dient. Er würde ¿- B. sagen, die und die Anlage ist nur dazu da, Fischereiinteressen zu dienen, oder die und die Ausgabe kommt nicht voll der Schiffahrt zugute; so kann man doch nicht prozedieren. Bei seiner Neigung, die Vorschläge der Negierung kritish zu beleuchten und zu beurteilen, wird er selbstverständlih dazu kommen, zu s\agen: diese Aus- gaben dienen niht der Schiffahrt. Daß die Regierung unter das fkaudinishe Joh des \chwarz-blauen Blocks gekrochen sein soll, ist eine Ansicht, die in der. Kommission keine Freunde ge- funden hat. Wir sind ja an solche Behauptungen gewöhnt und haben sie au bei der Fleishnotinterpellation gehört. Was die Vor- lage selbst betrifft, so wird meine Fraktion in ihrer Mehrzahl dafür eintreten. Einer Erweiterung der Vorlage müssen wir einen ent- schiedenen Widerstand entgegenseßen. Völlig unannehmbar ist z. B. für uns die Moselkanalisierung; sie würde eine völlige Verschiebung der Absatzgebiete zwishen Nheinland-Westfalen und Elsaß-Lothringen herbeiführen. Einen wesentlichen Vorteil von der Mofelkanalisation würden nur diejenigen Interessenten haben, die unmittelbar an der Mosel liegen. Wir haben seinerzeit die Frage geprüft und sind zu diesem Ergebnis gekommen. Sollten jedoch Wünsche hervortreten, die Eisenbahnfrachten für lothringische Erze günstiger zu gestalten, so würden wir dagegen prinzipiell nihts einzuwenden haben. Man würde auhch einen falschen Weg einschlagen, wenn man die Er- weiterungen, die von anderen Landesteilen gewünscht werden, be- rüfsichtigte. Die Kommission hat eine gründliche und tüchtige Arbeit geltefert. Die Opposition ist in einer Weise zu Worte gekommen wie selten; das zeigt auch der Bericht. Ih muß mi aber dagegen erklären, daß der Strombeirat für den Nhein vergrößert wird. Er fann doch nicht etwa 200 Mann umfassen, was der Fall sein würde, wenn man die Anträge annähme. Man sollte es bei der Zahl der Vorlage belassen.

Abg. Hani #\ch (wirts{. Vgg.): Mit meinem engeren Freunde aus Sachsen, dem Abg. Gäbel, stehe ih auf dem Standpunkt, daß die Einführung diefer Abgaben sich als außerordentlih \{chädlich er- weisen muß. Wir teilen durchaus die Auffassung des „Vereinigten Arbeitsaus|chusses für Nhein, Weser und Elbe" und sehen namentli unsere heimishe Schiffahrt als {wer bedroht an. Wir verkennen aber nit, daß die Kommission sih bemüht hat, die Vorlage an- nehmbar zu gestalten und tunlichst Erleichterung zu hafen. Diese Verbesserungen sind aber für den Abg. Gähbel und mich nicht aus- reichend; wir werden genötigt sein, unfer Votum gegen die Vorlage abzugeben. :

Württembergisher Staatsminister des Innern Dr. von Pischek: Wie schon in der Kommission, so ist auch heute ausgesprochen worden, daß die Zustimmung der süddeutshe.n Staaten zu dem Entwurf durch die Gewährung von Sondervorteilen erreiht worden wäre. Es liegt in dieser Redewendung ein Vorwurf oder wenigstens der Bei- geschmack eines Vorwurfs, daß wir unsere bessere Ücberzeugung ge- wissermaßen wegen materieller Vorteile preisgegeben hätten. Ein solcher Vorwurf ist durchaus unbegründet. Denn nachdem durch die Formulierung des jeßigen Art. 1 des Entwurfs und durch die Zu- stimmung des Bundesrats zu diesem Art. I der Art. 54 der Neichs- verfassung ausgeschaltet war, waren für die Stellungnahme Württem- bergs zu dem Entwurf wirtschaftlihe und Verkehrsinteressen, nicht aus\chließlich, aber natürli in erster Linie, maßgebend. Daß wir von diesem Standpunkt aus der Erhebung von Schiffahrtsabgaben auf dem Rhein nur dann zustimmen konnten, wenn uns die Vorlage anderweitige überwiegende wirtschaftlihe Vorteile verschafft, das versteht sich von selbst. In der Vertiefung der Wasserstraße des Rheins, wodurch sie größeren und stärker beladenen Schiffen zugänglich gemacht wird, liegt für Württemberg ein folher Ausgleich infsolange niht, als wir genötigt sind, den Rhein hinauf nach Württemberg kommende Waren in Mannheim umzuladen. Insfolange das der Fall ist, ist eine etwas größere oder kleinere Tiefe des YNheins für uns ziemlih gleih- gültig, insolange wird der Hauptverkehr stets die Eisenbahnen bevorzugen. Was aber unsere Industrie, die unter besonders \{wierigen Konkurrenzbedingungen arbeitet, als eine Lebenbfrage bezeichnet, was für unsere auf Viehzucht angewiesene Landwirtschaft im Interesse des Bezuges von Futtermitteln einstimmig verlangt wird, ist eine leistungs- fähige Wasserstraße, wie sie uns nur dur die Nearkanalisierung ver- \hafft werden kann. Das erhalten wir durch die in dem Entwurf zum Vorschlag gebrachte Errichtung einer das ganze Stromgebiet des Rheins umfassenden genossen|chaftlihen Gemeinschaft, innerhalb welcher der Ausbau der Wasserstraßen nah Maßgabe des Gesamt- interesses bei gemeinschaftliher KostendeŒung und Erhebung von Abgaben gewährleistet wird. Wir erblicken in diesem Wege im Gegen- saß zum Abg. Dr. David nicht bloß einen Weg, dem auch die Förde- rung der auf die gemeinsame Wohlfahrtspflege gerihteten Gedanken der Reichsverfassung entspricht, sondern auch einen Weg, der den wirtshaftlißen Interessen sowohl der in dem Verbande vereinigten Gesamtheit, als auch speziell den württembergishen Interessen ent- spriht. Daß durch die Erhebung von Schifsahrtsabgaben die Ge- treidepreise gesteigert werden sollten, glauben wir nit, denn die Teuerung wird für den ganzen Süden Deutschlands durch die Be- nußung der Wasserstraßen eher aufgehoben, weil eine billigere Fracht in Ansatz kommt als bei der Beförderung durch die Cijenbahn. Ich bin dazu auf Grund der Berechnungen gekommen, die wir in einer unserem Landtage übergebenen Denkschrift niedergelegt haben.

Also das Getreide wird eher verbilligt als verteuert. Jch glaube, daß die Sozialdemokraten in der kommenden Wahlbewegung mit dieser Behauptung nicht viele ernsthafte Fische fangen werden. Ich würde meine Pflicht versäumen, wenn ih nit besonders für das bundesfreundlihe Entgegenkommen Preußens danken würde, das wir von Anfang an erfahren haben. Gerade die Neckarkanali- sierung, die für uns eine Lebensfrage ist, die wir aber nit allein ausführen können, bietet einen klaren Beleg dafür, daß der dem Entwurfe zugrunde liegende Gedanke des Zusammenarbeitens der gesamten Interessen zu gemeinschaftlicher Förderung der Schiffahrt gesund ist. Ich bin der Ueberzeugung, daß wir dur die Annahme des Entwurfs ein wirksames Mittel für die Förderung unseres nationalen Wirt- \chaftslebens schaffen werden.

Abg. von Strombe ck (Zentr.): In dem Art. 1 fehlt&zeine Definition darüber, was natürlihe und was künstlihe WasserstWßen find. Darum empfiehlt es sih, gemäß meinem Antrage, die Definition von Art. IITa gleich in Art. T einzufügen. Nun sind allerdings gegen die Definition des Art. Tlla Bedenken erhoben worden, und es ist möglich, daß er abgelehnt wird; aber vorläufig ist er noch vor- handen, und ih möchte doch bitten, meinen Antrag anzunehmen, der au mit Nücksiht auf die Tarif- und Gebührenfragen von Be- deutung ist.

Direktor im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Wirk- liher Geheimer Oberregterungsrat Peters: Der Abg. Gothein hat in seiner zweistündigen Nede die ganze Ber- gangenheit einer Revision unterzogen, er ist ein ganzes Jahr- hundert zurückgegangen und hat alles ausgegraben, was gegen die Verwaltung spricht. Den verbündeten Regierungen liegt niht am Streit, sondern an der Verständigung. Es hat also keinen praktischen Zweck, auf diese vergangenen Dinge einzugehen. Wir haben das Ziel, etwas Praktishes und Nügliches zu schaffen. Es liegt ein Geseßentwurf vor, den der Bundesrat einstimmig angenommen, hat. Damit fallen die meisten Einwände fort. Der Abg. Gothein hat sih auch auf die Historie der Rheinzölle eingelassen. Dagegen muß man aber darauf hinweisen, daß 1850 Holland zuerst seinerseits die Nheinzölle abgeschafft hat. Den Bemerkungen des Abg. Gothein über die Reichsverfassung möchte ih einen Aus\spruch eines seiner Fraktionsfreunde, des Abg. Dr. Müller-Meiningen, gegenüber- stellen, der die Reichsverfassung einmal als ein Notgesetz, als ein überhastetes Geseß charafterisiert hat. Wie kann der Abg. Gothein der preußischen Regierung einen Verfassungsbruch vorwerfen ® Die von ihm kritisierte Statistik über die Nentabilität der Wasserstraßen wird schon seit dem Jahre 1901 aufgestellt, und 1903 hat der Abg. Gothein im preußishen Abgeordnetenhause selbst mit großer Bestimmtheit ausgesprochen, daß diese Berechnung durchaus richtig ist. Der Antrag Gothein is inkonsequent, er läßt im ersten Saß desselben Absatzes die Worte „bestimmt sind" slehen, während er im zweiten diese beiden Worte durh „dienen“ . erseßen will. Der Antrag Strombeck würde einen Sinn nur haben für den bisherigen Art. 54 der Reichsverfassung, aber im Rahmen der vorgesehenen Aenderungen ist er überflüssig.

Hierauf vertagt sih das Haus.

Persönlich bemerkt der

Abg. Gothein (forts{chr. Volksp.): Der Ministerialdirektor Peters hat mir vorgeworfen, tch sei hundert Jahre zurückgegangen und hâtte aus dieser Zeit “alles ausgegraben, was gegen die Ver- waltung spräche. Das ist nicht rihtig; das Material der Regierung geht auf hundert Jahre zurück, und daran habe ih angeknüpft. Ich habe auch gar nicht bestritten, daß die Holländer die Nhetinzölle [hon 1850 aufgehoben haben. Jch habe ausgeführt, daß sie in mißbräuchliher Auslegung der Worte jusqu’'à la mer am Ausgange des Nheins einen Zoll erhoben haben.

Schluß nach 6 Uhr. Nächste Sißung Donnerstag 1 Uhr. (Fortsezung der Beratung.)

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs- maßregeln.

Das Kaiserliche Gesundheitsamt meldet den Ausbruch der Maul- und Klauenseuhe vom Schlachthof in Lübeck am 14. und vom Viehhof tn Mannheim am 15. November 1911.

Spanien.

Die Generalinspektion für äußeres Gesundheitswesen in Madrid hat unter dem 5. d. M. im Hinblick auf die in Marokko auf- getretene Pes folgende weitere Verfügungen erlaffen:

Die Aerzte der örtlihen Gesundheitsinspektionen an Hafen- pläten, die keine Sanitätsstation besißen, dürfen keine Schiffe, Passagiere und Waren zulassen, die aus Marokko kommen,

Schiffe sind selbst dann nit zuzulassen, wenn sie einen „reinen“ Gesundheitspaß vorzeigen können; fie find vielmehr auch dann nach einer Sanitäts\station zu wetsen.

Passagiere dürfen nur gelandet werden, wenn sie ein persönliches Gesundheitsattest vorweisen, Waren ebenfalls nur, wenn die freie Zu- lassung der Sendung dur ein Gesundheitsattest verfügt ist. Solche Atteste sind von einer Sanitäts\station an einem Hafenplaß oder an der Landesgrenze auszustellen.

(Vergl. „Reichsanzeiger“ vom 13. d. M., Nr. 268.)

Portugal.

Durch eine im „Diario do Governo* Nr. 262 veröffentlichte Verfügung der Generaldirektion des. Gesundheitsamts vom 8. d. M. wird der Hafen von Tanger für sett dem 15. Oktober d. I. von Pest verseucht erklärt.

Verdingungen.

(Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „NReihs- und Staats- anzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in pessen Expedition während der Dienststunden von 9 bis 3 Uhr eingesehen werden.)

Niederlande.

20. November 1911. Landbouw-vereeniging Ons Belang in Grootelindt, Provinz Südholland: Ueferung von Kunstdünger. Die Bedingungen der Lieferung sind gegen Einsendung von zwei Briefmarken zu je 5 Cent bei dem Kassenführer erhältlich.

Belgien.

Bis 20. Dezember 1911. Ministère des colonies in Brüssel, Rue Bréderode 10: - Eingeschriebene Angebote für den Bau von 30 Wohnhäusern und Anbauten in Elisabethville (Katanga-Congo), Bedingungen vom Kolontalministerium.

Bulgarien.

Kreisfinanzverwaltung in Sofia. 12. Dezember 1911: Ueferung von 10 vierahsigen Personenwagen 1/11. Klasse, 50 dreiahsigen Per- \fonenwagen IIl. Klasse und 15 zweiachsigen Gepäckwagen, darunter einen nach besonderer Zeichnung, nebst den Reserveteilen für sämtliche Wagen, für die Generaldirektion der bulgarischen Staatsbahnen. An der Lieferung können sich nur Waggonfabriken beteiligen. Anschlag 1 400 000 Frs. Lieferungsfrist spätestens 30. Juni 1912. Lastenhbefte,

Zeichnungen und sämtliche N sind zum Preise von 40 Frs.

bei der Generaldirektion der bulgartishen Staatsbahnen in Sofia, 6. September-Straße, Zimmer Nr. 7, erhältlich.