1911 / 273 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Nov 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Abg. Dr. Am Zehnhoff (Zentr.): Wenn man der Mosel- nung jede Möglichkeit der Durchführung in absehbarer Zeit verlegen will, dann muß man die gestellten Anträge annehmen. Wenn hier von „obligatorishen“ Bauarbeiten geredet wird, so sind das nicht etwa folche, die ausgeführt werden S der Ausdruck hat hier nur den Sinn, daß es sih um solche Arbeiten handelt, die ausgeführt werden müssen, bevor andere in Angriff genommen werden dürfen. Denn „die Selbständigkeit der Staaten T dem Gebiete des Strom- baues bleibt unberül rt; eine Verpflichtung der Staaten, Mittel für diese Wasserstraßen aufzuwenden, wird durch dieses Gesetz nicht begründet“, das steht ausdrücklich im §5 des Artikels IT. Die preußische Regierung bleibt fouverän, die Meoselkanalisierung auszuführen oder niht auszuführen, ob sie im Geseße steht oder ‘nicht. Der Antrag Bassermann if also ein Nichts, ein ausgeblasenes Ei. Die Moselkanalisierung i} eine rein preußische Frage, die allein der preußische Landtag diskutiert. Persönlich glaube ih ja, daß der Tag des Auégleichs zwishen den beiden großen jeßt Tonfurrierenden Industriezentren kommen wird, aber glauben Ste, ‘Preußen wird diesen Entshluß eher fassen in der Zwangsjacke des Rheinstrombau- verbandes? Wenn das Moselprojekt \sich rentiert, so wird sich Preußen doch erst recht nit in diese Vereinigung begeben; das wäre ja, als wenn ein Mädchen einer sehr reichen Familie in eine ganz arme Familie durchaus hineinheiraten will. Durch die Hineinbringung der Moselkanalisierung in diese Vorlage würde man die besten Ghancen gerade wegnehmen. : L : ) i: ¿ Abg. Dr. Frank» Mannheim (Soz.): Der Abg. Am Zehnhoff ist niht ein Freund, sondern einer der schärfsten Gegner der Mosel- kanalisation. Aus seinen heiteren Wendungen ging es niht ganz klar hervor. Er hat eine ofene Tür für die Moselkanalisierung zeigen wollen. Aber der Vorredner würde schon jede Tür ver- schließen, wenn er der Ueberzeugung wäre, daß man durch diese Tür zur Moselkanalisierung kommen könnte. Aber er hat uns wenigstens mit großer Offenheit klar gemaht, was von den Versprechungen der Vorlage zu balten ist. Der Minister von Breitenbach hat heute erklärt

g 5 » p ps a . 7 daß die Aufnahme der Mosel- und Saarkanalisierung unter die obligatorischen Projekte der deutschen Regierung weder eine moralische noch eine rehtlihe Verpflihtung zur Ausführung auferlegt. Damit keine Mißverständnisse aufkommen, hat der Abg. Am Zehnhoff auch ganz richtig diese Erklärung auf sämtliche Projekte, die jeßt in der Vorlage enthalten sind, erweitert. Der Abg. Am Zehnhoff hat dem Abg. Bassermann ein ausgeblasenes Ei an den Kopf geworfen. Der Abg. Behrens hat in aller Stille und Be- \cheidenheit den Antrag über die Aufnahme der Kanalisierung der Lahn zurückgezogen, nachdem der Abg. Dahlem mit einem nicht zu übertreffenden Eifer und mil außerordentliher Tapferkeit für die Lahn gekämpft hatte. Er hatte sogar daran gedacht, die Annexion der preußishen Provinz zu widerrufen. Ich bedauere, daß der Abg. Dahlem _bei dem Begräbnis feines Projekts nicht anwesend ist, er hat sich beurlauben lassen. Aber wenn man niht einmal darauf bauen fann, daß Versprehungen in einer Thronrede über die Lahnkanalifierung erfüllt werden, so zeugt es von einer rührenden Vertrauensseligkeit, wenn man nun seinen Glauben auf das jeßt, was ein preußischer Minister in aller Verschwiegenheit versprochen hat. (Zuruf : Das Versprechen ist heute gegeben worden !) Nein, der Abg. Dahlem ist ja son heute beurlaubt gewesen, hat also sein Einverständnis zu der Zurückziehung des Lahnantrages ge- en ehe die heutige Sißung begann. Wenn die Aufnahme dieles

rojeftes so bedeutungslos für die Vorlage ist, warum sträubt sich denn die preußische Negierung so dagegen? Ich kann nicht ver- stehen, wie dieses Projekt ausgenommen werden foll, wenn man die Absicht hat, einen großzügigen Wasserwirtschaftsplan aufzustellen. Elsaß und die Saar haben jegt eine Verbindung nach Frankreich, fie bekommen aber keine Verbindung mit Preußen und Deutschland. In den leßten Monaten wollten starke Interessentengruppen in Rheinland und Westfalen einen Krieg anfangen, weil wir in Marokko ein neues Erzlager haben müßten. Hier sträuben si aber dieselben Interessentengruppen dagegen, daß uns die großen französishen Erz- lager zugänglich gemaht werden. Es wird auf jeden Fall dahin kommen, daß die Schiffahrtsabgaben auf die Konsumenten abgewälzt werden. Diese Ansicht hat auch der Vorstand der Produktenbörse in Mannheim telegraphisch geäußert. Ich habe auch heute eine Zu- chrift aus den Kreisen der Neckarschiffer bekommen, die befürchten, daß sie durch die Kanalisfierung des Neckar vollkommen ruiniert werden. Sie haben sich besondere Kähne bauen lassen, die durch die Kanalisierung volllommen werilos werden. Ihr ganzes Vermögen steckt in diesen fleinen Schiffen, die einen Wert von etwa 1500 bis 3000 4 haben. Es fommen ungefähr 50 Schiffe in Betracht. Wir Sozialdemokraten wollen keinen wirtschaftlihen Fort- schritt aufhalten, aber wir haben immer den Grundjag vertreten, daß kleinere Existenzen, die dadur aufs Spiel -geseßt werden würden, entshädigt werden müssen. Ich möchte deshalb den Gedanken auf- werfen, ob nicht diesen kleinen Schiffern eine Entschädigung zugeführt werden FTöônnte.

Preußischer Breitenbach:

Meine Herren! Als die Kommission eine erweiterte Fassung des 8 1 des Art. 11 beschloß, auf Grund deren die Mosel, die Lahn, der obere Neckar und der obere Main in das Gebiet des Nbeinzweckverbandes einbezogen wurde, da habe ih wörtlich ausgesprochen :

Namens der Königlich Preußischen Staatsregierung babe ih ausdrüdcklich zu erklären, daß sie aus einer Aenderung des Entwurfs im Sinne der Kommissionsbes{lüfse keine rechtlihe, moralische oder volitishe Verpflihtung irgendwelWer Art herleiten würde, bei ihrem Landtage Mittel für die Ausführung der Mosel-, Saar-, Lahn- und Saalekanalisierung anzufordern.

Diese Erklärung gab zu Zweifeln in der Kommission Anlaß, ob au bezüglih derjenigen Aufgaben, die der § 2 des Art. I] brachte, der sogenannten obligatorischen, dieselbe Erklärung zu gelten hâtte.

Auf dieses Bedenken bin, das als Mißverständnis erklärt wurde, it, wie der Kommissionsberiht zutreffend wiedergibt, von einem Bundesratebevollmächtigten und auch von mir selbst ausdrücklih an- erkannt, daß für die im Art. 11 §2 der Regierungsvorlage bezeihneten Projekte eine Verpflihtung zur Vorlage bei den Landtagen sich aller- dings aus der Tatsache der Einbringung des Entwurfs ergebe.!

Meine Herren, damit ift die Sachlage völlig klargestellt und ich darf annehmen, daß der Herr Abg. Frank in dieser Kommissionésizung nicht zugegen gewesen ist, oder daß er diese in den Kommissionsbericht aufgenommenen Erklärungen übersehen hat. Die Sachlage ist durchaus zweifellos: die obligatorischen Projekte sind diejenigen, über die die beteiligten Bundesregierungen fich verständigt baben, und zwar sowohl nach der technishen wie nah der wirtschaft- liden Seite hin. Nicht obligatorishe Projekte sind alle diejenigen, bezüglich deren keine Verständigung vorliegt. Darum, meine i, können sich an diese Frage faum noch Zweifel knüpfen. Es kann namentlih auch nit, wie es der Herr Abg. Frank durch einen Appell an die süd- deutschen Regierungen zu erreichen suchte, der Glaube entstehen, als wenn hier Projekte in Ausficht gestellt seien, deren Ausführung nicht ernstlich beabsichtigt wäre, und als wenn eine Abgçabenerhebung stattfinden solle, ohne daß tatsächlich tie Bauausführung erfolge. Das ist eine Frrtuméerregung, die ich nit begreife nach den fast einjährigen Ver- handlungen in der Kommission. Es besteht cine Verpflichtung der Regierung, an die Ausführung dieser Projekte heranzutreten, in erster Linie natürlich die Mittel bei ihren Landtagen anzufordern.

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Minister der öffentlihen Arbeiten von

Abg. Oeser (fortschr. Volksp.): Jeßt sind wir bei dem eigentlichen Kernpunkt der Vorlage angelangt, die in der Tat mit cinem ausgeblasenen Ei zu vergleichen ist. Das einzige Sichere, was die Vorlage bringt, ist die Aufhebung der Abgabenfreiheit auf den Strömen. Alles übrige is unsicher. Der Ausdruck „obligatorisch“ hat außerordentliÞch zur Verwirrung der Sachlage beigetragen. Der Minister hat eben zugegeben, daß eine weitere Verpflichtung niht besteht, als die Bewilligung beim Landtage zu beantragen. Wenn der Landtag ablehnt, dann besteht keinerlei weitere juristische Verpflichtung. Es ist sehr richtig vorhin auf den § 5 der Vorlage hingewiesen worden. Nach § 9 können zudem die Staaten ihrerseits niht das Necht herleiten, vollständig befriedigt zu werden. Sie haben nur soweit einen Anspruch auf den Ersaß ihrer Strombaukosten, als Einnahmen überhauyt vorhanden sind. Wenn Sie sih das ver- gegenwärtigen, so werden Sie es begreiflih finden, daß wir den Norwurf, den au der bayerische Bundeskommissar uns neulich hier im Hause gemacht hat, daß Gegner der Vorlage auch Gegner des Verkehrs sind, als unrichtig zurückweisen. Durch die Vorlage wird die Abgabenfreiheit auf den deutshen Strömen beseitigt. Was wir auf der anderen Seite bekommen, ist aber nihts Sicheres. In bezug auf die Weser liegt ein Streit niht vor; hier wird ein einheitliches Votum des Hauses erzielt werden. Anders liegt es hon bei der Elbe ; das Projekt liegt vor, aber scine technishe Aus- führbarkeit ist stark angefohten worden ; sämtlihe. Mitglieder des Hauses aus Sachsen widersprehen der ihrem Lande zugedachten Wohltat, und es wäre doch eine Vergewaltigung Sachsens, wenn man gegen seinen Widerspruch hier beschließen wollte, die Elbe müsse ver- tieft werden. Bezüglich der östlihen Ströme haben wir ja gehört, daß sich Preußen durch das Neih nicht dreinreden lassen will ; die östlichen Strôme sollen keine Strombeiräte bekommen. Gerade da scheint mir die Ausdehnung der vorhandenen NRechtsgarantien ge boten. Für die Kanalisierung des Nheins und des Mains bestehen bezüglih gewisser Strecken Staatsverträge bereits. Die Neckar- fanalisation hätte Württemberg vielleiht doch allein und ohne dieses Gesetz auf sih nehmen können; jedenfalls wird thm die Sache nicht erleichtert, dein Baden und Hessen können tiese Kanalisierung au nah dem Geseß genau so verhindern wie vorher; und ob es ein Vorteil für Württemberg ist, daß in Zukunft auch Preußen, Bayern, Baden, Hessen bei der Neckarkanalisierung mitverwalten werden, möchte ih ganz dahingestellt sein lassen. Der Minister von Pischek hat das bundesfreundlihe Verhalten Preußens mit Dank anerkannt, dasselbe ist von einem bayerischen Vertreter geschehen; ih hebe das hervor mit Rücksicht auf andere noch bestehende Pläne, die ein fsoldes bundesfreundliles Verhalten zur Voraus- seßung haben. Ob die in der Vorlage enthaltenen Kautelen für die Vertiefung der Nheinfahrrinne zwishen St. Goar und Mann- heim auf 24 m ausxeihen werden, scheint mir sehr zweifelhaft. Ueber die Bedeutung dieses Projektes ist niht weiter zu reden. Das wird in Frankfurt ganz besonders verlangt. Das bisher vor- gelegte Projekt hat unter den Interessenten lebhafte Beunruhigung hervorgerufen. Es handelt sich um eine Schleuse im Binger Loch. Dagegen haben die Fachmänner erhebliche Bedenken geäußert, und in der Kommission hat man versucht, diese Bedenken zu zerstreuen. Der badishe Vertreter meinte in der Kommission, ausführbar fei die Sdlleuse \chon, aber es set keine ideale Lösung. Nun frage ih mich, wie sih die Sache wirtschaftlih gestaltet. Liegt ein Zwang vor, die Nheinvertiefung durchzuführen oder nicht? Im Gesetz ist nicht vorgesehen, daß bei einem Aufgeben der YNheinvertiefung die Ab- gaben hinfällig werden. Drei Viertel der Abgaben müßten gezahlt werden, ob die Vertiefung des NRheins erfolgt oder nicht. Gewiß haben wir mit einer Vermehrung des Verkehrs zu rednen, aber zweifelhaft ist mir, ob die gemahten Schäßungen richtig sind; es wird von über 6 9/9 gesßrohen. Es ift zweifelhaft, ob 1920 die Abgaben die erhoffte Höhe erreichen werden. Nach der günstigsten Nechnung würde eine Defizit von 800 000 4 vorhanden sein. Und dann tritt der Fall ein, daß nun die Negierungen, die hon ein Pro- jeft ausgeführt haben, das größte Interesse daran haben, weitere Pro- jekte zu hintertreiben. Die Vertiefung des Rheins wird also höchst- wahrscheinlich nit ausgeführt werden. Für diesen Fall hat die Vor- lage nichts vorgeschen, es müßte aber doch für diefen Fall der Fortfall der Abgaben vorgesehen werden. Die Mosel kany heute hon fanalisiert werden, ohne großes Nisiko der Unternehmer. Aus nationalen NRücksichten, sagt man, müsse das niederrheinische Gebiet in der jetzigen Gestalt erhalten bleiben. Nationale Nück- sichten verlangen nicht, daß andere Gebiete niht berücksichtigt werden. Der Niederrhein befindet sh doch in einer geradezu glänzenden Lage, er kann secine Erze aus der ganzen Welt beziehen; keine zweite Industrie ist so leistungsfähig. Es ist nun unbillig, daß aus Rücksicht auf ein solches Gebiet cin anderes Gebiet niht auf- geschlossen wird. Man wird sich fragen müssen, wo find denn die wirklich nationalen und zukunftsreihhen Gedanken? Wir haben ja im Spätherbst eine Reise nah Lothringen und Luxemburg ge- macht, es wäre wünschenswert, wenn sih au der ganze Reichstag davon überzeugte, in welher Lage die dortige Industrie ist. Sollen wir die lothringishe und lurxemburgishe Industrie zwingen, ihren Weg über Belgien und Frankreih zu nehmen? Cs hat mich gewundert, daß der Abg. Dr. Hahn gegen die Mosel- und Saar- fanalisation so heftig polemisiert hat, nachdem 1904 der Bund der Landwirte in eine sehr kräftige Agitation für diese Kanalisierung eingetreten ist. Dr. Hahn war doch der Referent auf den Ver- sammlungen. Was der Minister von Breitenbah von der Abwande- rung der preußischen Industrie gesagt hat, ist vielleiht vom Standpunkt der preußischen Verwaltung verständlih. Wenn aber in Lothringen Eisenerze in freiem Besiy niht vorhandèn sind, fo kann doch von einer Abwanderung von 160 000 Arbeitern niht die Nede sein. Aus diesen Erwägungen werden meine Freunde fast einstimmig für die Aufnahme der Mosel- und Saarkanalisierung in die Vorlage stimmen. Einen Zwang können wir damit allerdings nicht ausüben, weil es im Belieben des Einzelstaats \teht, ob die Projekte aus- geführt werden ; aber es wird doch eine Versiärkung unseres Ber langens bedeuten, wenn die Mehrheit des Reichstags aus nationalen und wirt\schaftlihen Gründen mit Nücksiht auf Lothringen und auf Luxemburg, welhes letztere wir niht aus dem Zollverband treiben wollen, und von dem wir wünschen, daß es seine Interessen niht in anderen Ländern sucht, einen Beschluß für die Mosel- und Saar- fanalisierung faßt. Für die Weser ist Streit niht vorhanden, für die Elbe läßt sich die Zustimmung zu dem, was geboten wird, recht- fertigen, für den Rhein fehlen die Garantien bezüglih des Mittel- rheins und bezüglih der klaren Durchführung des genossenschaftlichen Gedankens. Ein erheblicher Teil meiner Freunde wird gegen die Vor- lage stimmen.

Direftor im Ministerium der öffentlihen Arbeiten, Wirklicher Geheimer Oberregierungêrat Peters: Wenn der Antrag Sommer wegen Kanalisierung der Saale von Weißenfels ab in die Vorlage auf- genommen wird, so hat das nur die Folge, daß die Saalestrecke in die Vorlage eingeseßt wird, aber nicht, daß sie ausgebaut wird. Der Abg. Dr. Frank hat ein Telegramm der Mannheimer Produktenbörse verlesen, wonach eine wesentliche Verteuerung des Getreides zum Schaden der Konsumenten eintreten wird. Nun, wenn die Konsumenten die Schiffahrtsabgaben tragen, wie es die Meinung dieser Börse ist, so kann man doch nicht sagen, daß die Schiffer sie tragen werden. Es* trifft also zu, was ih schon gestern gesagt habe. Der Abg. Oeser hat zu meinem Bedauern die Ausführungen des Abg. Am Zehnhoff dahin ausgelegt, daß dur dieses Gese sier nur die Einführung der Schiffahrtsgabgaben sei, aber nicht die Gewährung det Gegenleistungen; in der Vorlage stehen doch aber alle die Aufgaben aufgezählt, die gemacht werden sollen Daß erst die Verbesserungen der Wasserstraßen durchgeführt und dann erst die Schiffahrtsabgaben eingeführt werden, dafür ist doch dur unsere verschiedenen Grklärungen Gewähr gegeben. Der Abg. Deser bezweifelt, ob die Mittel des Nheinstromverbandes ausreichen werden, um die Vertiefung der Ninne von St. Goar bis Mannheim durdzuführen. Das läßt ti allerdings im Plenum nicht im einzelnen nahweisen. Für den Weser- und Elbeverband sollen die Abgaben erst eingeführt werden, wenn # der veranschlagten Kosten dcr Bauten

verausgabt sind. Diese Kosten werden also zunächst vorgeschossen werden, und erst nahher werden sie aus den Abgaben gedeckt werden. Aus der Mosel- und Saarkanalisierung ist eine große Schädigung wirt\{aftliher Interessen zu befürhten. Der Abg. Deser hält zwar die Abwanderung der Industrie für ein Phantom ; wenn aber die Konkurrenz von Lothringen stärker wird, fo entsteht tat- \ählich ein Anreiz, die Werke von Norden dorthin zu verlegen. Abg. S ch mi d - Konstanz (nl.): Art. 11 des Entwurfs hat eine wesentliche Verbesserung für Baden insofern gebracht, als die Schiff- barmahung des Rheins von Basel bis Konstanz mit hinein- genommen ist. Wir sind aber der Meinung, daß sie viel schneller von den betreffenden Staaten ausgeführt würde, wenn der Rhein von Abgaben befreit würde. Wenn der Oberrhein von Basel bis Konstanz vielleicht recht spät oder gar niht fkanalisiert wird, dann sind die Abgaben da und für alle Zeiten. Am Okherrhein hat die Industrie sih in der leßten Zeit recht erfreulich entwickelt, und wir wünschen, daß das au in Zukunft der Fall sein wird. Wenn aber die Industrie in der Schweiz und in Oesterreich günstiger gestellt ist als die auf der deutshen Seite, dann muß die Entwicklung der deutsWen Industrie durh die Schiffahrtsabgaben gehindert werden. Wir sind leider vom Meere sehr weit entfernt. Durch die Kilometer- abgaben des Entwurfs werden wir stark herangezogen. Der Handeléstand hat deshalb einen lebhaften Widerstand gegen den Entwurf entwickelt, und heute no% i der Widerstand sehr lebhaft. Die Handelskammer in Konstanz und auch die Stadt Karlsruhe haben {ih neuerdings auf das entschiedenste gegen Schiffahrtsabgaben ausgesprohen. Wird der Entwurf Geseg, dann wird die Preisgestaltung der einzelnen Artikel sich verschieben, und die Unzufriedenheit über diese Differenzen wird i nah Einführung der Schiffahrtsabgaben noch {teigern. bleiben deshalb in meiner Gegend nah wie vor Gegner der Vorlage. Wir wissen ja heute noch gar nicht, wie die abzuschließenden Staatsverträge zwischen Deutschland und der Schweiz und Oesterreich zustande kommen werden, und ob nicht gerade mit Rücksicht auf diese BVerträge die Schiffbarmachung des Oberrheins hinausgezögert oder unmöglich gemaht werden wird. Die Freihaltung der Wasserwege ist für die Städte bedeutsam, die in den leßten zwanzig Jahren außerordentli} vorwärts gekommen find. Sie würden von den Schweizer Städten überflügelt werden, wenn Schiffahrtsabgaben erhoben werden. Für uns wäre nur eine Schiffbarmachung des I gr von Vorteil. Im übrigen sind wir gegen das ganze Gese. Abg. Dr. Zehnter (Zentr.): Es ist eine Jllusion, daß ohne Abgaben der Ausbau der Wasserstraßen am Oberrhein rascher vor sih geßen würde. So große Ausgaben, wie das erfordert, können die Staaten nicht allein tragen, da müssen die Interessenten mit beitragen. Der Abg. Schmid sollte dafür sorgen, daß das Volk nicht in so un- erhörter Weise angelogen wird, wie es bei seiner Wahl geschehen ift, namentli in bezug auf die Finanzreform. Es wurden da ganz un- geheuerlihe Behauptungen aufgestellt, wonach die deutshen Haus- frauen mit aht bis neun Milliarden belastet werden würden. (Bize präsident Sch ul bittet den Nedner, bei der Sache zu bleiben.) Ih möchte nur den Abg. Schmid bitten, dafür zu sorgen, daß die Wähler künftighin nicht so angelogen werden. Abg. D. Naumann (fortshr. Volksp.): Der Abg. Gothein hatte die Erklärung abgegeben, daß diejenigen, die jeßt notgedrungen und mit {werem Herzen für das Gese stimmen, weil fie lieber einen anderen Weg eingeschlagen hätten, nicht die eigentlih Schuldigen sind. Ich bin ihm für diese milde und freundlihe Beurteilung, die er uns hat zukommen lassen, dankbar. Es {eint mir aber, daß es sih in dieser Frage mehr um die Ergreifung von praktischen Möglichkeiten handelt, was sich ja auch dadur zeigt, daß die Ge- sinnungen in dieser Frage sehr geographish verteilt sind. Schon allein die Bodenständigkeit der einen oder anderen Gesinnung zeigt, daß das, was hier verhandelt wird, weniger auf Ueberzeugungen, als auf Interessenfragen beruht. Von diesem Standpunkte aus ist es vollständig zu erklären, wenn die Herren vom Rhein und Main ihrerseits sagen, wir wünschen diese Vorlage niht, wir wünschen den bisherigen Zustand weiter; aber mit derselben Logik wird es auch verständlich sein, daß diejenigen, die weiter oben sißen, fich auf einen anderen Standpunkt stellen. Wie ist denn jeßt z. B. die wirtschaft- lihe Lage des württembergisben Landes? Württemberg hat Jahr- zehnte mehr Kinder erzogen, als es bei sih behalten konnte. Seine Bevölkerung ging den Rhein hinab, weil dort Arbeit gesucht wurde. Weshalb? Weil zu wenig Kohlen den Rhein hinauf befördert werden konnten. Es liegt also tatsächlich ein wirtschaftlichhes Inter- esse vor. Die Frage ist nur, ließ ih das nicht auf andere Weise be- friedigen? Der Minister von Pischek hat angedeutet, es wäre vielleicht auch fonst auf andere Art gegangen, uur die Schwterigkeiten dauerten hon so lange, daß der Moment, wo einmal die Aussicht da ist, jeßt endlih zu einem Resultat zu kommen, natürlih von allen be teiligten Kreisen ergriffen wird ohne besondere theoretishe Bedenken. Allerdings, das Zutrauen wird durch das getrübt, was der Minister Breitenbah über den Mangel an Verpflichtungen erklärt hat. Er hat damit wohl weniger Hessen, Baden und Württemberg gemeint ; denn diese Staaten mit einer geordneten Landesvertretung werden dieses Maß von moralischer Verpflichtung, welches in dem Gesetz liegt, auch übernehmen können. Wenn der Minister glaubt, für die preußische Regierung das Maß von Verpflihtung moralisch nicht übernehmen zu können, so kann das nur darauf zurückzuführen sein, daß bei der besonderen Art der preußishen Vertretung derartige moralische Verpflichtungen infolge der von Gott gegebenen Abhängigkeit niht übernommen werden können. Wir nehmen also an, daß das Pro- gramm, das. in dem Gesetz enthalten ist, als ein zwar noch nicht formell beschlossenes, aber formal afkfzeptiertes Programm wenigstens für die be- teiligten süddeutshen Staaten gilt. Und wenn Preußen in der Art des reihen Mädchens, das in die arme Familie hineinheiratet, eine Art dauernde Gütertrennung sih sozusagen vorbehalten will, ob es in späterer Zeit noch etwas zahlen will oder nicht, so ist das in dem Moment der Cheschließung außerordentlih erschwerend, diese Er- klärung zu bekommen. Der Abg. Frank hat sih auf ein Telegramm der Produktenbörse in Mannheim berufen, wona der Transport ver- teuert würde. Diese Verteuerung wirkt aber nur für diejenigen Ge- biete, die direkt am Rhein liegen. Sobald man aber den Neckar hinauf- geht, nah Heilbronn, nah Stuttgart, so liegt die Sache anders. Das Getreide muß jeßt in Mannheim umgeladen und mit der Eisen- bahn befördert werden. Es ist deshalb durchaus glaubhaft, daß für fast das ganze württembergische Land mit Ausnahme geringer Teile des Schwarzwaldkreises das Brot und andere Dinge verbilligt werden dürften. Der Abg. Frank hat nicht die Interessen aller kleinen Neckarschiffer vertreten. Ein anderer Teil ist der Meinung, daß durch die Ver- tiefung der Fahrrinne ihnen ein großes Maß von neuer Arbeit zugeführt wird. Aber die Lösung dieser Entschädigungsfrage gehört gar nicht zu den Aufgaben dieser Vorlage, sondern ist Sache der Landesgescgebung, wenn an die Ausführung der vorgesehenen Projekte herangegangen wird. i Abg. Hildenbrand (Soz.): Es ist sicher, daß in den nächsten Wahlen gewiß recht viel gelogen wird; niemals aber ift mehr gelogen worden, als vom Zentrum im Wahlkampf in Konstanz. Wir Sozialdemokraten, die wir gern für jede Berkehrs- verbesserung eintreten, würden unserer württembergischen Regierung gewiß gern folgen in der Zustimmung zu dem Geseß, wenn wir glauben würden, daß die Garantien, die das Geseß gibt, ausreichend sind, um die Hoffnungen zu erfüllen, die Württemberg darauf seht. Wenn wir im Zweifel gewesen sind, ob wir unserer Regierung no folgen sollen, so sind wir heute in unserem Mißtrauen gegen die preußischen Versprehungen dunch die Erklärungen des preußischen Ministers ganz außerordentlich gestärkt worden. Daß man die Mosel nicht hineinnehmen will, is nur darauf zurückzuführen, daß man die dur das Gesey gewährleistete Selbstverwaltung einshränken, daß man die Mitwirkung der Interessenten ausschalten will.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

zum Deutschen Reichsanzeiger und

Berlin, Sonnabend, den 18. November

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Darum können wir dem Gescß in der vorliegenden Form nicht zu- stimmen. Wir wüssen aber als Volksvertreter alles tun, um die Suteressen der beteiligten Staaten zu fördern, darum sind wir be- rechtigt, entsprebende Anträge zu stellen. Der Abg. Naumann übersieht, daß man gerade durch die Abgabenfreiheit seinerzeit die Interessen- gegensäße zwischen den einzelnen Teilen der deutshen Bevölkerung beseitigt hat ; diese Interessengegensäße werden durch die Vorlage von neuem hervorgerufen und verschärft. Es is auch für Württemberg nicht die geringste Garantie gegeben, daß das Opfer der Abgaben- freiheit irgendwie vergolten werden wird. Nach § 1 wird der Neckar his Eßlingen in den Rheinstrombauverband hineinaezogen ; damit ift zugegeben, daß der Neckar bis Eßlingen kanalisiert werden muß. Wenn man ferner erklärt, die Kanalisierung des Neckar bis ins Innere des Landes sei für Württemberg eine Lebensfrage, so müßte sie doch auch in dieser Ausdehnung in das Bauprogramm auf- genommen werden.

Preußischer Minister Breitenbach:

Meine Herren! Der Herr Abg. Naumann stellte sich auf den Standpunkt, den ih für den allein rihtigen halte, dieses Geseß aus- \{licßlih nah wirtschaftlihen Erwägungen zu behandeln. Troßdem unternahm er einen politi)chen Erkurs, und zwar nah Preußen. Er brachte die Negierung und die Landtage von Württemberg und wahr \cheinlih auch von Bayern in Gegensaß zum Landtag von Preußen. Ich möchte seinen Zweifeln gegenüber nochmals betonen, daß dte preußische Negierung im Landtage auf Grund des verabschiedeten Schiffahrtsabgabengeseßes die Vorlage wegen Vertiefung der Rhein- straße von St. Goar bis Mannheim, soweit preußisches Gebiet tn Frage kommt, vorlegen wird.

Der Herr Vorredner hat in der bekannten Art und Weise gegen die preußishe Regierung Stellung genommen. Er hat unter anderem hier von oben herab gesagt, wir leisten Widerstand gegen die wohlerwogenen Bestrebungen, die Mosel in das Gesetz hineinzuziehen. Meine Herren, wer nach den Ver- handlungen dieses hohen Hauses und nach dem ungeheuren Widerstreit der Meinungen über die Frage der Moselkanalisierung heute hier behaupten will, daß es fich um eine wohl erwogene Frage handelt, der wird überhaupt nicht geneigt sein, sich in die Diskussion zu vertiefen. Wenn es eine Frage gibt, die zweifelhaft ist, so ist es si(erlih die Frage der Kanalisfierung der Mosel, die nunmehr seit mehr als drei Jahrzehnten alle Interessenten und auch die Regierungen beschäftigt. Er meint, nur eigennüßzige Gründe wären es, die die preußische Negierung veranlaßten, sich in der Frage zurüdckzuhalten und zu erklären, z. Zt. wäre die Kanalisierung niht möglih. Nein, meine Herren, es find sehr wohl erwogene wirtschaftliche Bedenken, die die Regierung dazu veranlassen, und wenn er weiter meinte, ih hâtte ausgeführt, daß Preußen und unter Umständen die Reichslande bestrebt sein müßten, den Verband auszuschalten, so ist er meinen Ausführungen in keiner Weise gefolgt. Ich habe gerade im Gegen- teil ausgeführt, daß zwei Möglichkeiten beständen, die Nebenflüsse zu begünstigen, durch den Verband oder ohne Verband, daß es aber zweifelhaft sein könnte, ob es den Interessen der Nebenflüfse entspräche, in den Verband hineinzugehen.

Damit schließt die Diskussion.

Fn persönlicher Bemerkung verwahrt sich der Abg. Shmid- Konstanz gegen die Unterstellung, daß er zugelassen habe, daß die Wähler angelogen wurden.

Abg. Zehnter (Zentr.): Ih muß es zurückweisen, als ob ih ohne tatsächlihe Unterlagen meine Behauptung aufgestellt hätte. Jch lege auf den Tisch des Hauses . .. (Präsident: Das ist nicht per- fönlich! Der Redner legt auf den Tisch des Hauses ein Zeitungs- blatt nieder.)

Jn der Abstimmung wird § 1 nach Ablehnung der An- träge Albrecht und Bassermann unverändert in der Kommissions- fassung angenommen. Der Antrag Sommer ist zurückgezogen.

Bei 8 2 findet über die identishen Anträge Albreht und Bassermann, die Mittel des Rheinstromverbandes auch zur Kanalisierung der Mosel von Mey bis zum Rhein auf 2,50 m Fahrwassertiefe und der Saar von Brebach bis zur Mosel auf 9 m Fahrwassertiefe zu verwenden, namentliche Ab- stimmung statt. Das Ergebnis is die Ablehnung mit 188 gegen 109 Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen.

8 9 wird unverändert in der Kommissionsfassung an- genommen; ebenso §8 3 bis 6.

8 7 statuiert die Errichtung von Strombeiräten neben den Verwaltungsausschüssen. Die Strombeiräte sind aus den beteiligten Kreisen nah Maßgabe ihres Jnteresses zu wählen, und zwar durh die berufenen Vertretungen von Handel, Jndustrie und Landwirtschaft, die Hafenstädte und die Organisationen der Schiffahrttreibenden.

Abg. Sachse (Soz.) begründet einen Antrag, auch den Gemwerbevertretungen in den Strombeiräten eine Vertretung zu gewähren und ihnen durhweg beschließende Stimmen zu geben.

Direktor im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Wirk- liher Geheimer Oberregierungsrat Peters bekämpft den Antrag; das Gewerbe würde durch das Präsentationsrecht der Jndustriekorporationen ohnehin vertreten.

Abg. Sachse (Soz): Bei gutem Willen könnte man den Arbeitern in den Sirombeiräten ebensogut eine Vertretung zugestehen, wie es im Landeseisenbahnrat von Württemberg geschehen ist.

Der Antrag Albrecht wird abgelehnt.

Ein nachträglih zum § 2 gestellter Antrag Sommer, die Kañalisierung der Saale von Weißenfels bis Halle auf- zunehmen, der bei der Abstimmung über § 2 vom Bureau übersehen war, wird hierauf zur Abstimmung gebracht und abgelehnt.

Um 6 Uhr wird die Weiterberatung auf Sonnabend 11 Uhr vertagt.

der öffentlihen Arbeiten von

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Zweite Beilage

Nr. 59 des®,

herausgegeben im Reichsamt des folgenden Inhalt: Medizinal- und Vete der Kaiserlich Deutschen Regierung und Nepublik, betreffend den Austausch von l treten von ansteckenden Menschen- und Tierkrankheiten in den beider- seitigen Grenzbezirken.

entralblatts für das Deutsche Reich“, íFnnern, vom 15. November hat

rinärwesen: Abkommen zwischen der Negterung der Französischen

on Nachrichten über das Auf-

Statistik und Volkswirtschaft.

Deutsche Seefisherei und Bodenseefischerek für Oktober 1911.

Seetiere und davon gewonnene Erzeugnisse

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Nordseegebtet **)

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Ostseegebiet

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Stcellfisch aus dem weißen Weißling Kabliat ao.

Kabliau aus dem weißen

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163 976 309 762 432 277 882 722

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47 082 154 161 2 800

8 572 77 488 1378

632 206 252 585 40 062 93 485 127 180 34 810 2764 200

93 180 7 619 3183| 9361|

31 662 98

93 182 894

2 363

7 566

1. Fti\che.

62 490 69 729 111 645 52.576 44 468 261 431 195 458

2 694

39 995 99 087 109 761 222 502

586 11 332 22 590

24 149 45 078 1 700 3 062 16 104 482

6

61 863 21 133 804 55 901 6513 7100 72 213 7 691 1 696 454 65 502 25 741 8013 20 074 15 236

3941 2 902

680 1 892 1 939

4181

398 107 849

863

441414

E F L E

9D

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1 128]

D s I © 00 =I I 00 J J]

T1 141444

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A

I T ET L E

O dei

L

3 689 141 684 46 779 1 023 80 930 160

64 452

46 344 866

19 817 49 497 63

2 354 46 910 75 742 6 064 91 649

10 077 380

868 88 248 57

3 095 28

60 661 320

8 536 196 1-20 1 325

(119

zusammen

Krabben (Garnelen,

Want) «e

Per Ae aiserhummer . L Stü

Taschenkrebse Muscheln usw. . Kg

L

7 450 266 I. Sal 427 043

606! 5 939

2 121 314 tiere.

70 934 1 298 1 329 1 982

29 645 1 898

4 220 498|

1 |

500|

906 724

200

U «2% zusammen {ei t

ITI.

Seehunde . . Stück Wet e À

480 113! 366 896)

Andere Seetiere.

/ 107 086

14

513! N

M

5 445)

251

zusammen Stück

*) Im Gemenge mit eter. **) Die Angaben eines Fischversteigerers stehen noch aus

14

5 445|

Königlich Preußishen Staalsanzeiger.

1911.

Seetiere und davon l i onnene Erzeugnisse

Nordseegebiet Ostseegebiet E Mb Ke A M

IV. Erzeugnisse von Seetieren.

Salzheringe . . Kantjes | 138 594| 3 099 706 —— Fishleberen . . kg 36747) 36461 Fischrogen AEA 74 095 10 840 -——

zusammen kg 710 842 1- Kantjes | 138 594//2 147 007

Aut U Stück 2| 14 ke | 40LBL 4 naa

- IL « {@tfig | 365 896/1 107 086

I kg | 7450266| 2121 314 8 641221 | 365 898| (5 138 594|/ 912 420

|

5 445 291 906 724

5 445 513 4 220 498

4 221 011 : 5445|} 912 420

375 421

Kantjes

kg zus. T—IV {Stück O

| Nord- und stseegebiet Gelamtwert l C200 041

Bodensee- und Nhetngebtet.

Süßwassertiere. kg

8 948 230 563

BlaufelWen « « » 6% Gan Sand-(Weiß-)Felchen . Kilche (Kropffelchen) . 902| V S 18) Ote: A A (C) O 42 b. Schweb- oder Silber-. . « « « 748 c. Grund- . L 207 d. Regenbogen- - « « » E e. Rhein-Forellen é » Sariblinge (Vote) o 9 j : 66 Nheinlachs S l s : j 281 SUUmen Nee Trüschen DEMIE «e E Barsche (Egli, Krätzer) Nar E Brachsen SwWlekte. e e Weißfische (Alet, Nasen usw.) . Ae Sonstige Fische .

zusammen 21 581| Berlin, den 17. November 1911. Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.

Literatur.

Verhandlungen des zweiten Deutshen Jugend- gerihtstages vom 29. September bis 1. Oftober 1910, heraus- gegeben von der Deutschen Zentrale für Jugendfürsorge. 210 Seiten. Verlag von B. G. Teubner, Leipzig. Geh. 4 4. Von allgemeiner Teilnahme getragen, ist die Jugendgerihtsbewegung in rashem Fort- schreiten ausgebreitet und vertieft worden. Wenige Großstädte, ja selbst nicht allzuviele Mittelstädte entbehren jeßt dieser der Sorge für das beranwachsende Geschlecht dienenden Einrichtung. Jn bisher noch nit gekannter Art haben die Jugendrichter ihre Tätigkeit mit der- jenigen der Polizet- und der Armenpflegeorgane, der Schul- und der caritativen freiwilligen Kräfte in Verbindung geseßt. Darüber, wie diese Verbindung am fruchtbarsten zu gestalten ist, baben sich die Beteiligten in den Verhandlungen des zweiten Deutschen Jugend- gerihtstages autgesprohen. E sind Richter und Ver- waltungsbeamte, Aerzt-, Lehrer und Geistliche, Vereinsmitglieder und aud Frauen zum Worte gekommen. Dabei hat sich ergeben, daß örtlihe und v-rsönlihe Eigentümlichkeiten das Verfahren der Jugend- gerichte beeinflussen, daß mehr als anderswo die Persönlichkeit der Sache den Stempel aufdrückt; es ergab sich aber aub, daß ein gemein- sames Ziel von allen ins Auge gefaßt wird: die erzieherische Beein- flussung der gefährdeten Jugend zum Zwecke der Verbrehensverhütung. Dem zweiten Deutshea J gendgerichtätage lag es ob, die schnell sich mehrenden prafktishen Erfahrungen als Material für Geseß?-svorshläge und verwaltungstehnishe Wünsbe zu formulieren und rehtzeitig zur Kenntnis der geseßgebenden Körperschaften zu bringen. Ein reicher Stoff wurde in den vom 29. September bis 1. Oktober 1910 in München gepflogenen Beratungen zusammengetragen, der jeßt, wie früher die Verhandlungen des ersten Deutschen YJugend- gerihtstages, zur WVeröffentlihung gelangt ist. Wenn auch niht jeder Wunsh und jede Forderung {hon jeßt der Erfüllung sicher ist, so werden do die Verhandlungen des zweiten Deutschen Sugendgerichtstages über die Jugendgerichte, ihre Zusammenseßung und Zuständigkeit nah bestehendem Recht und den veröffentlihten Gesey- entwürfen, über die Jugendgerihte im Vorverfahren und die Be- \sonderheiten des Hauer gegen Iugendliche, über Strafe und Erziehungsmaßnahmen sowie deren Abgrenzung, über das Zu- \sammenwirken der Jugendgerihte mit anderen Behörden und frei- willigen Organisationen eine reiche Fundgrube für die Wissenschaft und die Prarxts sein. Der vorliegende, nah \stenographisher Nieder- {rift die Verhandlungen wiedergebende Bericht dürfte daher allen, die fich für das Wohl der heranwahsenden Generation verantwortlich fühlen, willkommen fein.

Das Geseg über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874, erläutert mit Benußung der Akten des Königlich preußishen Mintsteriuums der öffentlihen Arbeiten von Dr. jur. Georg Eger, Geheimem Regierungsrat. Dritte Auflage. 11. Band. XX111 und 689 Seiten. J. U. Kerns Verlag, Breslau. Geh. 18 4. Dieser zweite Band, nah dessen Erscheinen das Werk in seiner neuen Auflage wieder vollständig vorliegt, enthält die Erläuterung der §8 15—958 des preußischen Enteignungsgeseßes. Er bietet, wie der die §§ 1—14 behandelnde erste Band, die Er- gebnisse der Praxis in großer Vollständigkeit, ohne daß der Kommentar der eingehenden wissenshaftlihen Begründung ermangelt. Die gesamte Nechtsprehung, insbesondere die Entscheidungen des Meichsgerihts und des preußishen Ober- verwaltungsgerihts haben ebenso wie die Literatur über das Ent- eignungsrecht und die Entscheidungen, Verordnungen und Erlasse der Verwaltungsinstanzen bis zur neuesten Zeit Berücksichtigung gefunden. Die wichtigen Ergänzungen und Aenderungen, die das Bürgerliche Gesezbuch auf dem Gebiete des preußischen Enteignungsrehts ge-

bracht hat, sind eingehend erörtert und die Materialien des