1911 / 274 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Nov 1911 18:00:01 GMT) scan diff

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gering | Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner Tag niedrigster | höchster

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Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nah überschläglicher Schäßung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)

Am vorigen Durchschnitts - Berkaufs- S Markttage ür wert 1 Doppel- Duc. zentner prets dem

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Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt.

Noch: Gerste. | 18,00 | 18,70 18,50 19,40 16,40 16,50 O | 100 18,50 14,80 R DIGO 15,60 18,20 15,30 15,60 10,60 16,00 17,50 18,90 19,30 19,80

s 18,50 18,50 tas 18,00 A 2000 20,00 17,00 18,80 18,80 | 19,40 19,40 19,00 20,00 20,00 | 21,00 91,00 19,20 19,40 19,60 | 19,80 20,00

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20,00 20:00 22,90 22,50 18,25 19,00 19/00 20,0 21,90 15,75 16,00 16,00 17,00 18,00 18,50 18/00 19,20 19,20 1850 | 19,00 19/50 | 19/50 20,00

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15 435 19,35 19,23

9 831 18,75 18,65

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335 18,60 18,45 8 342 19,31 19,46 1653 19,00 19,08

120 20,00 20,25

4 540 18,16 17,80 L 900

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103 20,50 20,79

Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

Ein liegender Stri (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis niht vorgekommen ist, ein Punkt (. ) in den leßten sechs Spalten, daß entsprehender Bericht fehlt.

Berlin, den 20. November 1911.

Kaiserlihes Statistisches Amt. van der Borght.

Deutscher Reichstag. 209. Sizung vom 18. November 1911, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die Fortsegung der

weiten Beratung des Entwurfs eines Geseßes, betreffend den

usbau der deutshen Wasserstraßen und die Er- hebung von Schiffahrtsabgaben.

Ueber den Anfang der Verhandlungen ist in der vor- geftrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Abg. Haußmann-Württemberg (forts{chr. Volksp.): Die Aus- führungen des Vorredners waren die fassungslosen Aeußerungen des tiefsten Unmutes über die Wahlniederlage von Konstanz. Er hat Worte gebraucht, die am allerwenigsten geeignet find, einem neu ein- getretenen Mitgliede als Muster parlamentarisher Redeweise vor- geführt zu werden, Ich will diesen an den Haaren herbei-

gezogenen Streit nihcht weiter verfolgen, denn wir haben sach- lih die Verbesserung dieses Geseßzes zu behandeln und stehen vor dem wichtigsten Paragraphen des ganzen Geseßes, der den Tarif und damit die wirtschaftlihe Grundlage des ganzen Unter- nehmens, aber auch in der Frage der Minima und Maxima der Abgaben und der Bestimmung der Instanzen, die den Tarif ändern können, die konstitutionelle Frage enthält. Die Minima find so niedrig gesezt, daß von keiner Seite eine weitere Herabseßung ver- langt worden ist; es bestanden nur Besorgnisse, ob niht in der Möglichkeit der Erhöhung dieser Minima für später Gefahren enthalten sind. Die Kommission hat aber die richtige Lösung ge- bracht. Während der Entwurf die Erhöhung allein den Strombeiräten überließ und nur die Garantie einer Zweidrittelmehrheit vorsah, haben wir in der Kommission beschlossen, daß die Geseßgebung nicht den Schlüssel für die Tarife aus der Hand geben dürfe. Allerdings dürfen kleinere Abänderungen der Tarife aus praktischen Gründen nicht jedesmal die NReichsgeseßgebung in Anspruch nehmen; deshalb haben wir einen kleinen Spielraum gelassen, innerhalb

dessen die Strombeiräte und Verwaltungsaus\{hüsse Abänderungen beschließen können; dagegen haben wir für WVerdopplung der Tarife die Tarifhoheit des Reichstags aufreht erhalten. Das ist eine grundlegende Verbesserung des ganzen Geseßes in wirkt- \chaftliher und konstitutioneller Hinsicht, die auch die prinziptellen Gegner in der Kommission ehrlich anerkannt haben. Nun hat der bayerische Bundesbevollmächtigte diesem Paragraphen die Auslegung gegeben, daß der Reichstag eine Erhöhung nur vornehmen dürfe, wenn die Verwaltungsausschüsse und Strombeiräte vorher einen dies- bezüglichen Beschluß gefaßt hätten, daß also diese Instanzen gleichsam das Antragsrecht hätten. Damit wäre die MReichs- geseßgebung beschränkt und von den Beschlüssen dieser Instanzen abhängig gemacht; das könne gewisse wirtscaftlihe Vorteile haben, indem die Erhöhung noch stärker beshränkt erscheine, würde aber doch in die Rechte des Neichstags eingreifen. Ih meine, wir müssen das Gesetzgebungsrecht in der Hand behalten und die Aus- legung ablehnen, als- ob es sich nur um eine Zustimmung des Neiché- tags zu den Beschlüssen der genannten Jnstanzen handeln könne.

wird zwar die Regel sein, daz der Neichslag an diese Fragen nu herantritt, wenn die Strombeiräte eine Erhöhung vorschlagen ; das darf aber nicht die formelle Bedingung und Voraussetzung sein. Der Neichstag behält sogar das Necht, auch ianerhalb des erwähnten Spielraums Erhöhungen eintreten zu lassen, die ihm richtig erscheinen, auch wenn sie von den Strombeiräten und Verwaltungsausschüssen nicht beantragt find. Der Paragraph ist also exakt dahin auszulegen, daß die gesetzgebenden Körperschaften vollkommene Freiheit behalten und daß nur eine Erhöhung über das Doppelte nur mit ihrer Zu- stiinmung möglich fein soll.

Direktor im Ministerium der öffentlihen Arbeiten, Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat Peters: Die scheinbare Meinungs- verschiedenheit [öft sich von selber, wenn man in Erwägung zieht, daß die gesetzgebenden Körper, Reichstag und Bundesrat, ja mit fouveräner Gewalt alle Hindernisse und Schwierigkeiten beseitigen können, die entstehen könnten. Selbst wenn man annehmen wollte, daß die Strombeiräte sh gegen eine Erhöhung über das Duplum aus\prehen würden, so würde die Neichsgeseßgebung do in der Lage sein, darüber hinwegzugehen. Das ist lediglih eine Doktorfrage. In der Praxis wird man ja die Frage an den Reichstag nicht bringen, ohne ein Votum der Strombeträte zu haben; andererseits wird der Reichstag auch etwas niht beschließen, wenn die Strombeiräte da- geg?n große Bedenken haben.

Bayerischer Ministerialrat Dr. Ritter von Graßmann: Dem Aba. Pfeiffer erwidere ih, daß wir die Ershwerung der Flößerei durch die Kanalisierung ohne weiteres anerkennen; €s ist deshalb da- von abgeschen worden, die Flößerei zu diesen Abgaben heranzuziehen. Die Frage, ob seinerzeit auf dem Main ein staatliher Schlepp- dienst eingerihtet wird und eine Erleichterung der Flößerei da- durch herbeigeführt wird, daß die Gebühren ermäßigt werden, kann ih heute niht bestimmt beantworten. Wir wissen niht, ob die Flóßereci auf dem fkanalisierten Main in dem Umfange fortgeseßt werden wird, daß die Einrichtung eines staatlihen Schleppdienstes sich lohnt. Die bayerische Regierung wird in erster Linie in Aschaffen- burg Einrichtungen treffen, die der Erleichterung des Umschlages, des Verkaufs und der Veredelung des Floßholzes dienen und dadur den Snterefsen der Flößerei gerecht -werden. Die am Main beteiligten Regierungen find weiter darin einverstanden, daß die beshwerlichen Verhältnisse an der Mainmündung wesentlih verbessert werden. Wegen der Metinungsdifferenz über § 8 erkenne ih ohne weiteres an, daß selbstverständlich ein Neichsgesey fih Über diese Schranken hin- wegseßzen kann. Ich wollte nur eine Auslegung im Rahmen des be- stehenden Tertes geben. .

Abg. Dr. David (Soz.): Das dritte Mal hat jeßt das Zentrum die Konstanzer Wahl ganz unmotiviert in die Debatte hineingezogen. Das ist allerdings ein Beweis von der Größe des Schmerzes. Was aber die Wahrhaftigkeit des Zentrums anbelangt, so ist eine treffliche Jllustration dafür das gewesen, was der Abg. Pfeiffer dem Präsidenten erwidert hat: „Ich bin mitten im Thema.“ Was man unter Thema versteht, gab der Abg. Dr. Pfeiffer darauf bekannt. Nach dem Urteil des ganzen Hauses wird wohl der Begriff Thema nicht soweit ausgelegt, daß der Abg. Pfeiffer sih aus dieser S(linge herausziehen fann. Außer dem Art. 54 der Neichsverfassung, um den es sich hier hauptsächlih handelt, kommt für das vorliegende Gese noch Art. 4 Ziffer 9 in Betracht, wonach der Beaufsichtigung eitens des Reichs und seiner Geseßgebung unterliegen „der Flößerei- und Schiffahrtsbetrieb auf den mehreren Staaten gemein- famen Wasserstraßen und der Zustand der leßteren sowte die Fluß- und sonstigen Wasserzölle“. Dieser Passus der Reichsverfassung ist dur das vorliegende Geseß nicht aufgehoben worden. Ich glaube auch die Aeußerungen des Ministerialdirektors Peters in diesem Sitine auffassen zu müssen. Wir haben immer wieder betonen hören, daß in diesem Gesetz es sih nicht um agrarishe Tendenzen handele. Wenn das wirklih dec Fall ist, dann muß unser Antrag, daß auch Nahrungs- und Futtermittel immer nach der niedrigsten Tarifklasse gefahren werden, angenommen werden. Die Frage des Grafen Praschma war sehr naiv, ob ih den Wählern in Mainz vorgerechnet hätte, wie- viel die einzelnen Semmeln durch die Schiffahrtsabgaben vertenert würden. Das Faß ist durh die agrarishe Teuerungspolitik zum Ueber- laufen voll und jeder Pfennig einer weiteren Verteuerung wird empfunden. Die Schiffahrtsabgaben werden \chließlich von den Konsumenten ge- tragen. Das Petroleum is monopolisiert, ebenso ist es mit den Koblen, die im Kohlenkontor monopolisiert sind. Diese Monopole sind ohne weiteres in der Lage, die Abgaben abzuwälzen. Es ist wirkli ein fühnes Unternehmen, es so darzustellen, als ob die Ab gaben für die Fracht keine Bedeutung hätten. Es handelt sich hier nur um eine neue Auflage der agrarishen Teuerungspolitik. Man weist auf die geringen Säße hin. Aber wie lange werden sie denn so gering bleiben? Ohne. Schwierigkeiten können sie {hon auf das Dopvelte hinaufges{hraubt werden. Mit Kleinem fängt man an, mit Großem hört man auf. Daß es nicht bei den geringen Sätzen bleibt, wissen alle, die damit zu tun haben. Durch die Annahme unseres Antrages können Sie zeigen, ob Ihnen das Wohl des kleinen Bauern so am Herzen liegt, wie Sie immer sagen. Unser zweiter Antrag, der auf dem Rhein und dem Main die Abgabenfreiheit für 600 t- Schiffe, auf den übrigen Flüssen für 300 t-Schiffe fordert, ist nur eine Folgerung aus dem Prinzip, daß die Abgaben eine Gebühr sein sollen für eine Leistung, die der Staat den Schiffahrts- interessenten gibt. Aus diesem Prinzip folgt, daß die Schiffer, die gar feinen Vorteil von der Verbesserung haben, deren Schiffe au heute ohne Schwierigkeit den Rhein befahren können, nidts zu bezahlen haben. Diesen Grundsay hat man auch 1885 beim Unterwesergeseß durchgeführt. Für den Rhein ist die Grenze von 600 & gerechtfertigt, weil diese Schiffe ohne irgend- welhe Schwierigkeiten den Rhein bis Mannheim befahren können. Auf den anderen Strömen wollen wir die Abgabenfreiheit für Schiffe bis zu 300 t. Auch das ist nicht zu viel verlangt, denn auf diesen Flußläufen haben solhe Schiffe von den geplanten Verbesserungen auch feinen direkten Vorteil. Ein weiteres Motiv für unsere An träge ist das Verlangen, den Kleinschiffern, soweit es irgend möglich ist, zu Hilfe zu kommen, denn sie werden am s{härfsten von den Ab- gaben betroffen, sie werden sonst dem Konkurrenzkampf mit den großen Reedereien einfah preisgegeben. Das ist wirklihe Mittelstands- freundlichkeit. E

Abg. Oef er (fortshr. Volksp.) : Wir haben anzuerkennen, daß auch § 8 dur die Kommission Verbesserungen erfahren hat. Die Tarifgestaltung wird \sih später durh Zusammenwirken der Inter- essenten vollziehen ; das trifft aber niht für die erstmalige Gestaltung zu, die den verbündeten Regierungen überlassen ist. Wir wihjen gar niht, wie sh die Instanzen die Einteilung denken; wir wissen nur, daß Erze und Kohlen in den niedrigsten Klassen sein follen, Ge- treide aber in die höchsten Klassen eingereiht werden soll. Diesen Umständen entspringt unser Antrag. Sollten Sie ihn ablehnen, dann wird es notwendig sein, einen Zusaß dahin zu machen, daß Futtermittel auf alle Fälle in die niedrigste Tarifklasse kommen. Nun, erfreulicher- weise haben wir in diesem Jahre sehr billige Ausnahmetarife be- lommen, das ist aber für die Binnenschiffahrt selbstverständlich ein Nachteil gewesen. Ob man so weit gehen soll, wte der Antrag Albrecht will, ist uns zweifelhaft, denn es fann si da eventuell um sehr hoch- wertige Nahrungsmittel handeln. Für die Kleinschiffahrt haben wir uns in der Kommission vergeblich bemüht, bessere Bedingungen herauszuschlagen. Gerade diejenigen Parteien; die sonst den Schuy des Miktelstandes auf ihre Fahne geschrieben haben, haben uns hier vollständig im Stiche gelassen. Man hat uns entgegnet, es komme hier der Miittel- stand unter den Schiffern gar nicht in Betracht, und anderseits fei auh auf den {on abgabepflihtigen Wasserstraßen, wie den märkischen, die Kleinschiffahrt nicht benachteiligt worden. Das ist eine falshe Beweisführung, denn auf diefen Wasserstraßen handelt es sich um kleine Abmessungen, während auf dem Nhein und der Elbe die Verhältnisse anders liegen, insbesondere der Wettbewerb der Großschiffahrt immer rapider zunehmen wird. Auf dem Nhein ist {hon jeyt die Kohlenverfrahtung nahezu monopolisiert; der Verkehr tin Kohle geht der Kleinschiffahrt mehr und mehr verloren. Das Kohlenkontor berehnet sich für die Verfrachtung fehr hohe, zahlt aber an die Schiffer nur schr niedrige Preise. Darum

wüushen wir au heute noch eine stärkere Berücksichtigung der Kleinschiffer; die Befreiung bis 200 t auf dem Nhein genügt nicht, diese Befreiung würde nur den kleinen holländishen Schiffen, aber niht den größeren Kasten der deutschen Kleinschiffer zugute fommen. Der Antrag Albreht hat einen kapitalistischen Schwanz, der ibm abgeschnitten werden müßte, denn er verlangt die Befreiung der Schiffe bis zu 600 t ganz allgemein, bedeutet also auch einen Schuß der großen kapitalistishen Reedereien, während wir nur den handwerksmäßigen Betrieb, wo der Eigentümer persönlich mittätig im Betriebe i\t, süßen wollen.

__ Abg. Stolle (Soz.): Unser Antrag, die Futtermittel in die niedrigste Tarifklasse zu seten, soll gerade der kleinen Landwirtschaft zugute Tommen; Hunderttausende von Tonnen werden eingeführt. Das Zentrum und die Nechte haben hier Gelegenheit zu zeigen, ob sie wirklich die Interessen der kleinen Landwirtschaft vertreten. Den Einwand, daß unser Antrag praktisch niht ausführbar fei, können wir nicht gelten lassen, nahdem die Regierung erklärt hat, daß der Ent- wurf keine fisfalische Tendenz habe. Wenn die Tarifsäße auch nicht übermäßig hoch sind, so werden sie doch bei größeren Bezügen und weiteren Entfernungen von dem Konsumenten, der sie trägt, d. h. dem kleinen Landwirt, {wer empfunden. __ Abg. Hausmann - Hannover (nl.): alles Maß über- schreitenden Angriffe der Zentrumspresse gegen den Abg. Schmid- Konstanz müssen entschieden zurückgewiesen werden. Meinen Antrag in bezug auf die Aller empfehle ih Ihnen zur Annahme.

Direktor im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Wirkl. Geh. Oberregierungsrat Peters: Diesem Antrag können die verbündeten MNegierungen zustimmen. Dasselbe gilt aber niht von dem Antrag Albreht. Der Abg. Oeser hat schon darauf hingewiesen, daß die Begünstigung der Nahrungsmittel {hon deshalb nicht annehmbar ist, weil auf dem Rhein sehr wertvolle Nahrungsmittel gefahren werden. Aber auch der Wunsch, daß Brotgetreide darunter fallen solle, ist niht an nehmbar. Zueiner Detarifierung des Getreides liegt keine Veranlassung vor. Gbenso bitte ih, den zweiten Teil des Antrags Albreht abzulehnen. Wenn der Konsument, wie heute wiederholt gesagt worden ist, die Abgaben trägt, so kann sie weder der Kleine noch der Große tragen, ih verstehe a!s nicht, was die Herren wsklen. Die Sc{tfsahet t ein produktives Gewerbe, und es wird ihr ein weites Tätigkeitsgebiet durch die Vorlage erschlossen, und das kommt der . Kleinschiffahrt ebenso zugute wie der großen. Auf gewissen Strecken können über- haupt nur kleine Schiffe fahren. Die Anträge haben eine sehr erhebliche finanzielle Bedeutung; sie würden einen Einnahmeausfall von 174 Millionen zur Folge haben. Was den Antrag Gothein- Oeser wegen der erstmaligen Verteilung der Güter betrifft, so ent- bält er verzeihen Sie das Wort eine contradictio in adjecto. Es ist unmöglich, durch ein Neichsgeseß eine Anlehnung an eine Be- stimmung zu beschließen, die für einen einzelnen Bundesstaat besteht. Ich bitte Sie, sämtliche Anträge mit Ausnahme des Antrags Haus- mann abzulehnen.

Jnzwischen ist von dem Abg. Oeser ein Amendement zu dem Antrage Albrecht, betr. die Abgabenfreiheit für Schiffe bis zu 600 bzw. 300 t, eingegangen, wonah die Abgaben- freiheit nur eintreten soll, wenn der Eigentümer selbst das Schiff führt und nicht mehr als 2 Schiffe besißt.

Nbg. Günther -Salhsen (forts{chr. Volksp.): Auch für Ge treide ist die Elbe das Haupteinfallstor für Sachsen. Es ift uns deshalb nicht gleihgültig, zu welhen Tarifsäßen Getreide eingeführt wird. Die \säcchsische Bevölkerung brauht noch eine Zufuhr von Getreide, und daher ist mein Antrag wohl verständlich, den ih mit meinem Freunde Oeser gestellt habe, daß auch Brotgetreide und Futtermittel in die niedrigste Tarifklasse aufgenommen werden. Es ist aber gerade die Absicht in Preußen, daß das Deutsche Neich durch die Befahrungsabgaben die Getreideeinfuhr verteuert. Ich streite mit dem Negierungsvertreter niht darüber, ob die Verteuerung für die Tonne 5 oder 25 Z beträgt, denn so wie die Getreidepreise an ih {hon stehen, wirkt jede neue Belastung nachteilig. Bei den Teuerungsdebatten find meine Freunde bereits für eine Ermäßigung der Futtermittelzölle eingetreten. Wir wollen nicht nur, daß das Brotgetreide, sondern auh, daß die Futtermittel in der billigsten Tarifklasse gefabren werden, um cs auch in dem Königreich Sachsen dem kleinen Landmann zu ermöglichen, die Produktionskosten der Viehzucht herabzudrücken. Der Ministerialdirektor Peters meinte gestern, daß von einer grundsäßlihen Beseitigung der Abgabenfreiheit keine Rede sei, denn die grundsäßlihe Abgabenfreiheit habe nie be- standen. Das ift ein Spiel mit Worten, denn nah dem Wortlaut des Art. 54 der Verfassung dürfen auf den natürlihen Wasserstraßen Abgaben nicht erhoben werden, und um diesen Zustand grundfsäßlih zu beseitigen, hat man die Vorlage eingebracht. Unter welchen Bor- ausseßungen der grundsäßlihe Standpunkt verlassen werden kann, ist im Artikel 54 ausdrücklich gesagt. Jh wundere mich, daß der Ministerialdirektor Peters den Artikel fo auszulegen sucht, wie es mit dem Wortlaut nicht zu vereinbaren ist. Die Getreidepreise haben ein Niveau erreiht und werden es bei der Zunahme unserer Bevölke- rung wohl au behalten, sodaß mein Antrag der Billigkeit entspricht.

Abg. Gothein (fortshr. Volksp.): Wenn auch die Konsumenten die Abgaben für das Getreide zahlen, so istes doch nicht, wie der Ministerial - direktor Peters meint, gleichgültig, ob die Schiffe bis zu 300 oder 600 t abgabenfrei bleiben. Der Ministerialdirektor Peters meinte ferner, daß für ihn Wein auch Nahrungsmittel sei und deshalb unter den fozial- demokratishen Antrag fallen würde. Auch das ist nicht ritig. Unseren Antrag hat der Ministerialdirektor Peters augenscheinlih nicht mit der ihm sonst eigenen Aufmerksamkeit gelesen; unser jeßiger An trag ist anders formuliert als der Antrag in der Kommission. Der Ministerialdirektor Peters war gegen den Antrag, weil die Tarifbildung fortgeseßt im Fluß befindlih sei, es handelt sih aber bei unserem jeßigen Anträg nicht um die Entwicklung der Tarife, sondern um deren erstmalige Festseßung. Ohne unseren Antrag hat die Bureaukratie absolute Freiheit, die erstmalige Tarifklassen- einteilung selbst zu machen ohne Mitwirkung der Strombeiräte, also der Interessenten. Gerade durch die Zweidrittelmehrheit, die für eine Abänderung notwendig ist, wird den Strombeiräten eine vernünftige Tarifeinleilung erschwert. Diejenigen, die sich eines beschränkten Unter- tanenverstandes erfreuen und meinen, daß die Bureaukratie alles am besten mae, mögen für die Kommissionsfafsung stimmen, aber der Neichstag soll doch neben der Bureaukratie auch die Stimme des Bolkes zur Geltung bringen. Sehen Sie sich nur mal an, was das Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Preußen an Tariffestsezung für die märkischen Wasserstraßen geleistet hat. Wenn einer behaupten wollte, daß in dieser Tarifkla}seneinteilung überhaupt ein Sinn läge, so würde ih ihn für einen ungemein mutigen Mann halten. Ich bin jedesmal von neuem erstaunt, wenn ih dieses mixtum com- positum oder Simmelsammelsurium einer Tarifklasseneinteilung sehe. Wer einmal wirklich kennen lernen will, wie es von der Bureau- fratie ohne Mitwirkung der Interessenten gemacht wird, mag ih diesen Tarif ansehen. Es ist gesagt worden, die Regierungen hätten ih bereits über eine felche Klasseneinteilung verständigt. Warum wird sie uns dann nicht in der Kommission vorgelegt? Es wird äálles hinter verschlossenen Türen in der Dunkelkammer ge- macht. Die ganze Mitwirkung der Interessenten ist nicht einen Schuß Pulver wert, wenn wir hier niht die Tarifklasseneinteilung kennen lernen. Jch halte diesen Antrag {hon für einen Erzeß der Bescheidenheit des Reichstags, aber der Kommissionsantrag ist die Opferung jedes Mitwirkungsrehtes überhaupt. Wir müssen der Ne- gierung für die erstmalige Klasseneinteilung eine Direktive geben. Die Sache hat noch einen anderen Haken. Die Wasserstraßen sind eine ständige Konkurrenz für die Eisenbahn, und wir haben Eisen- bahntarife, die zux Konkurrenzierung der Wasserstraßen billiger find als die Umschlagstarife. Jett erst wieder hat der Landeseisenbahnrat für Erze von Stettin nah Öberschlesien Tarife bestimmt, die einfach die Schiffahrt konkurrenzunfähig machen gegenüber der Eisenbahn. Sollen also noch Wasserstraßenabgaben erhoben werden, fo müssen mindestens die niedrigen Ausnahmetarifeder Eisenbahnen zum Anhalt genommen werden. Ich kann den Herren, die ein Interesse an einer vernünftigen Ge- staltung dieser Tarife haben, nur raten, den Antrag anzunehmen.

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Uns im Osten wird ja jeder Schuß versagt, denn der Schutz gilt nur für die Gemeinschaftsströme. Zu bewundern ist es, mit welcher Kunst es dem Abg. Dr. Pfeiffer gelungen ist, Sachen bei den Haaren herbeizuziehen, die nicht hierher gehören. Man kann ihn in dieser Beziehung nur als Kunst-Pfeiffer bezeichnen. Aber selbst ein Kunstpsfeiser, der mit solher Kunst so etwas fertig bringt, beweist nur, daß dié Politik, der er dann dienen will, aus dem lezten Loche pfeift.

Abg. Dr. David (Zentr.): Kolonialwaren müssen auch unter den Begriff „Nahrungsmittel“ fallen. Wir haben nichts dagegen, wenn auch ein paar Austern und Kaviar dazu gerechnet werden. Die kleinen Schiffer haben niht nur keinen Nußen von der Verbesserung der Wasserstraßen, sie werden vielmehr direkt geschädigt, weil fie Aufträge verlieren. Es ist deshalb eine chreiende Ungerechtigkeit, fie zu belasten. Unser Antrag foll einen Ausfall von 1,5 Millionen be- deuten. Diese Zahl zeigt gerade, wie shwer die kleinen Schiffer be- lastet werden würden.

Damit schließt die Debatte.

Persönlich bemerkt der

Abg. Shmid- Konstanz : Der Abg. Dr. Pfeiffer hat die Liebens- würdigkeit gehabt zu behaupten, daß zu meiner gestrigen persönlichen Bemerkung eine granitene Stirn gehöre, so hart wie der Granit des Hohentwil. Herr Abg. Pfeiffer, wenn Sie in den künftigen Wahl- fampf fommen, werden Sie finden, daß der Hohentwil kein Granit ist. Dann war er der Meinung, daß ih von den Vorgängen, die sich in Konstanz abgespielt haben, nicht viel wüßte, und für diese Argumen- tation sprehe der Umstand, daß ih noch keine Erklärung abgegeben habe über den Vorwurf, daß ih gesagt hätte, ich könnte gerade so gut Zentrumsabgeordneter sein, wenn mir ein dortseitiges Angebot gemacht worden wäre. Ich habe sofort, nachdem diese verleumderische Unterstellung mir bekannt geworden war, an die liberalen Zeitungen die Mitteilung gelangen lassen, daß diese Worte von A bis Z erfunden seien, und ih wiederhole es auch von dieser Stelle aus, zu keinem Menschen habe ih je gesagt: ih könnte heute auch Zentrums- abgeordneter sein, wenn mir von dort ein Angebot gemacht worden Wr, B Q

Die Anträge Oeser, Albreht und Günther werden gegen die Linke und die Nationalliberalen abgelehnt, der Antrag Hausmann-Hannover wird angenommen.

Nach § 9 fließt der Ertrag der Abgaben in gemeinsame Stromfkassen und wird von diesen an die Verbandsstaaten im Verhältnis ihrer Aufwendungen verteilt.

Nach § 10 erhalten die von den Verbänden beschlossenen Tarife und Ausführungsbestimmungen verbindliche Kraft durch ihre Verkündigung im „Zentralblatt für das Deutsche Reich“ mit der Wirkung, daß die beteiligten Staaten ermächtigt und ver- pflichtet sind, nah Ablauf von 6 Monaten seit der Verkündigung die festgeseßten Abgaben zu erheben.

Abg. von Strombeck (Zentr.) beantragt, die von der Kommission eingefügten Worte „nah Ablauf von 6 Monaten seit der Verkündigung“ zu streichen, da er die Ermächtigung für die Regierungen, Tarifermäßigungen oder die Erhebung von Abgaben eventuell auch sofort in Kraft zu seßen, für durchaus erforderlich hält.

Direktor im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Wirkl. Geh. Oberregierungsrat Peters: Der Vorredner hat durchaus recht, ih bitte, seinem Antrage zuzustimmen,

Abg. Oeser (fortschr. Volksp.): Auch wir stimmen dem An- trage zu, denn es kann doch niht die Aufgabe der Vorlage fein, die Einführung eines Notstandstarifs um 6 Monate hinauszu}chieben.

Der Antrag Strombeck wird angenommen.

Im § 11 wird Bestimmung getroffen, wann mit der Abgabenerhebung zu beginnen ift.

Der Abg. Hausmann - Hannover (nl.) beantragt für den gegenüber dem Rhein- und Elbverband unverhältnismäßig zurückgeseßten Weserverband eine günstigere Formulierung in 8 11 dergestalt, daß zuvor bestimmte Fahrtiefen in der Weser und Aller erreicht sein müssen.

Direktor im Ministerium der öffentlihen Arbeiten, Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat Peters ist mit dem Antrage einverstanden.

Nach 8 11 follen für den Rheinverband bis zur Herstellung einer Fahrwassertiefe von 2,50 m zwishen Mannheim und St. Goar und für den Elbverband bis zur Herstellung der vollen Fahrwassertiefe die Abgaben höchstens drei Viertel der Säte des §8 8 betragen,

Ein Antrag Oeser, die Abgaben für diese Zeit auf die Hälfte der Sätze herabzuseßen, wird von den Abgg. Oeser, Gothein (fortshr. Volksp.) und Dr. David (Soz.) befür- wortet, um den Druck auf die preußische Regierung, für die Regulierung des Mittelrheins etwas zu tun, zu verstärken, von dem Ministerialdirektor Peter s und dem Abg. G ersten - berger (Zentr.) bekämpft.

Der Antrag Hausmann wird angenommen, der Antrag Oeser abgelehnt,

88 12—15 werden ohne Debatte angenommen.

Die Beratung über Art. Ila, IIT und VIL, | die die Behandlung der privativen Flüsse und bereits vorhandenen Regulierungswerke betreffen, beantragt der Abg. Gothein (fortshr. Volksp.) heute auszuseßen und bezweifelt, falls dem widersprochen werden sollte, die Beschlußfähigkeit des Hauses.

Vizepräsident Schultz: Sie wollen also die zweite Beratung der Vorlage heute nicht zu Ende kommen lassen?

Abg. Gothein (forts{chr. Volksp.): Es handelt sich hier um fehr wihtige Materien. Ih würde mit mir darüber reden lassen, metnen Antrag zurückzuziehen, wenn uns die Mehrheit die Gewähr gäbe, daß wir in der dritten Lesung zur Begründung unserer Anträge ausgiebige Gelegenheit erhalten. Das ift leider nicht sicher, denn bei der Ferienstimmung, die dann zu herrschen pflegt, wird einfach die Guillotine des Schlußantrags in Tätigkeit gesetzt.

Vizepräsident Schul: Ich bitte doch den Redner, zu dem Hause etwas größeres Vertrauen zu haben.

Abg. Gothein (fortshr. Volksp.): Ich sprehe nur nah meinen bisherigen Erfahrungen.

Abg. Kre th (dkonf.): Ich kann namens meiner Fraktion erklären, daß wir dem Abg. Gothein die Gelegenheit niht beshränken werden, seine Anträge zu begründen.

Vizepräsident Shultz: Der Abg. Gothein darf doch gewiß an- nehmen, daß das Haus bei der Wichtigkeit der Sache die Erörterung nicht übers Knie brehen wird.

Abg. Gothein (fortschr. Volksp.): Wo bleibt das Zentrum?

I erwarte immer noch eine Erklärung des Zentrums. (Pause.) Dann halte ih meinen Antrag aufrecht.

Vizepräsident Schul: Das Haus widerspriht dem nicht, daß die Beratung dieser Artikel ausgeseßt wird. (Abg. Kret h: Dann ziehe ih auch meine Zusage zurü.)

Art. I1V, der die Strafbestimmungen für die Hinterziehung von Abgaben enthält, wikd nah einer kurzen Auseinander- sezung zwischen dem Abg. von Strombeck (Zentr.) und dem Geheimen Oberreaierungsrat Oegg unverändert an- genommen, ebenso Art. VI.

Ueber die von dem Abg. Dr. Varenhor fst (Rp.) be- antragte Resolution, die die verbündeten Regierungen ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß bei Ausführung der im Geseße vorgesehenen Stromarbeiten auf die Jnteressen öér Fischerei die

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