1911 / 278 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Nov 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Das ganze Markenbild ist von der gleihen Randeinfassung um- zahmt wie die Dreizehnwohenmarken, hat aber verzierte Ecken und ist an beiden Seiten durch das Schild mit der Bezeichnung der Ver- siherungs8anstalt unterbrochen.

15) Form und Zeichnung der Marke sind außerdem aus folgender Abbildung zu ersehen :

[II. Sonstige Bestimmungen.

16) Die ausgebende Versicherungsanstalt wird auf sämtlichen Marken in der nastehenden abgekürzten Form bezeichnet : Sen Westpreußen, Berlin, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen- Anhalt, Schleswig-Holstein, Hannover, Westfalen, Hessen- Naffau, Rheinprovinz, Oberbayern, Niederbayern, Pfalz, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben, Kgr. Sachsen, Württembera, Baden, Gr. Hessen, Mecklenburg, Thüringen, Oldenburg, Braunschweig, Hansestädte, Elsaß-Lothringen.

17) Zum Drucke der Beitragsmarken is ein Papter zu ver- wenden, das unter Auss{luß von verholzten Fasern mindestens 20 v. H. Hadern enthält, im übrigen fein gemahlen, in der Durch- ht gleihmäßig ist, eine Reißlänge von wenigstens 3000 m und eine Dehnung von mindestens 2 v. H. hat. Das Papier ist mit einem dem nachstehenden Muster entsprehenden natürlihen Wasserzeichen versehen, das der Reichsdruckerei geseßlih ges{üßt ist.

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18) Das Papier ist ferner mit einem unsihtbaren Aufdrucke zu versehen, der die Möglichkeit gewährt, die Echtheit der Marken jeder- zeit zu prüfen. y

19) Zum Schuße gegen die Entfernung von Gntwertungs- vermerken find sämtlihe Marken mit einem aus feinen senkrechten Linien bestehenden Schußdruck in grauer Farbe zu überdrucken.

20) Die Marken für eine Woche und für zwei Wochen sind in Bogen zu je 100 Stü (je 10 über- und nebeneinander) herzustellen. Die bedruckte Fläche eines Markenbogens muß in den Durchlohungs- linien gemessen im Durchschnitt 235 X 140 mm groß sein.

Die Marken für dreizehn Wochen sind in Bogen zu je 30 Stück je 10 Stück neben- und je 3 Stück übereinander) anzufertigen. Ein

arkenbogen muß in den Durhlochungslinien gemessen im Durh- shnitt 235 X 125 mm groß sein.

Die Zusaßmarken sind in Bogen zu je 50 Stück (je 10 Stück neben- und je 5 Stück übereinander) herzustellen. Die Größe der bedruckten Fläche eines Markenbogens muß in den Durchlochungslinien gemessen im Durchschnitt 235 X 140 mm betragen.

21) Die Ränder der Marken sind so zu durhlohen, daß die Marken ohne Zuhilfenahme eines Schneidewerkzeugs dur bloßes Ab- reißen lo8getrennt werden. können. Auf der Nückseite sind die Marken- bogen mit bestem Klebstoffe zu verschen.

22) Sofern Beitragsmarken niht durch die Reichsdruckerei ans efertigt sind, müssen dem Reichsversiherungsamt vor der Ausgabe Probe tüdcke zur Prüfung vorgelegt werden.

Berlin, den 11. November 1911. Das Reichsversicherungsamt. Abteilung für Jnvalidenversicherung. Dr. Kaufmann.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Fähnriche usw. Neues Palais, 18. No- vember. Oppenheim, Major z. D. bei der Druckvorschriften- verwaltung des Kriegsministeriums, von dieser Stellung auf sein Ge- su enthoben; zugleich unter Erteilung der Erlaubnis zum ferneren Tragen der Uniform des Füs. Negts. General-Feldmarschall Graf Blumenthal (Magdeburg.) Nr. 36 zu den mit Penfion verabschiedeten Offizieren versetzt. Steinhardt, Oberlt. im Neumärk. Feldart. Regt. Nr. 54, auf sein Abschiedsgesuh zu den Offizieren der Landw. Feldart. 1. Aufgebots übergeführt. v. Suchten, Hauptm. und Battr. Chef im Feldart. Regt. Nr. 71 Groß-Komtur, in das 1. Kur- hes. Feldart. Regt. Nr. 11, Dettmer, Hauptm. im Feldart. Negt. Nr. 72 Hochmeister, als Battr. Chef in das Feldart. Negt. Nr. 71 Groß-Komtur, Kluge, Oberlt. im 5. Rhein. Inf. Regt. Nr. 65, in das 8. Rhein. Inf. Regt. Nr. 70, versetzt.

Neues Palais, 19. November. Hoffmann, Major Und Vorstand des Festungsgefängnisses in Graudenz, unter Erteilung der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des 2. Niederschles. Inf. Negts. Nr. 47 mit der gesellihen Pension zur Disp. gestellt und zum ftell- vertretenden Direktor und Vorsteher des Knabenhauses beim Großen Militärwaisenhause zu Potsdam und Schloß- Preßsh ernannt; der- selbe wird, solange er fi in dieser Dienststellung befindet, außer in der Nanagliste au in der Dienstaltersliste der Armee geführt und als aftiver Offizier bezeichnet. Boecker, Hauptm. beim Festungs- gefängnis in Cöln, zum Vorstand des Festungsgefängnisses in Grau- denz ernannt. Gazert, Hauptm. beim Festungsgefängnis in Spandau, zum Festungsgefängnis in Cöln versegt.

Königlich Sächsische Armee.

Offiziere, Fähnrihe usw. Ernennungen, Besörde- rungen und Verseßungen. Im aktiven Heere. 18. No- vember. Den Majoren: Blümner, Verwalt. Direktor der Art. Werkstatt, Stalling, Abteil. Kommandeur im 5. Felda-t. Regt. Nr. 64, Patente ihres Dienstgrades verliehen. Fränzel, Hauptm. und Komp. Cbef im 9. Inf. Negt. Nr. 133, unter Verseßung zum Stabe des 4. Inf. Regts. Nr. 103, zum überzähl. Major befördert

Die überzähl. Hauptleute: Nicolai im Shüßen- (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, Kaufmaun im 9. Inf. Regt. Nr. 133, - zu Komp. Chefs ernannt.

Die Oberlts.: v. Wittern im 1. (Leib-) Gren. Regt. Nr. 100, Frhr. v. Gregory im 2. Gren. Negt. Nr. 101 Kaifer Wilhelm, König von Preußen, Seyfert im 7. Inf. Regt. König Georg Nr. 106, zu überzähl. Hauptleuten befördert.

v. Malortie, Fähnr. im 5. Inf. Regt. Kronprinz Nr. 104, in das 2. Ulan. Regt. Nr. 18 versfegt.

Den Ri1tmeistern und Eskadr. Chefs: Wolfgang Graf zu Gastell-Castell Erlauht im 1. Ulan. Regt. Nr. 17 Kalser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, Keyser im 2. Hus. Regt. Nr. 19, Patente ihres Dienstgrades verliehen.

Die Hauptleute: Buhheim beim Stabe des 7. Feldart. Regts. Nr. 77, Duhme beim Stabe des 2. Feldart. Negts. Nr. 28, zu überzähl. Majoren, die Oberlts.: Richter im 4. Feldart. Regt. Nr. 48, Stuhlmann im 6. Feldart. Negt. Nr. 68, zu überzähl. Hauptleuten, befördert.

Leimbach, Lt. im 1. Feldart. Regt. Nr. 12, von dem Kom- mando zur Dienstleisf{ung beim Fußart. Negt. Nr. 12 enthoben und in das 8, Feldart. Nezt, Nr. 78, Hildebrandt, Oberlt. beim

Königl. Sächs. Detachement der 4. (Funker-) Komp. des Königl. Preuß. Telegraphenbats. Nr. 1, in das b. Feldart. Regt. Nr. 64, -— verseßt. Schultze-Salich, Hauptm. z. D. und Bezirkéoffizier beim Landw. Bezirk Plauen, der Charakter als Major verlichen.

Abschiedöbewilligungen. Im aktiven Heere. Lom- maßsch, Oberstlt. beim Stabe des 2. Gren. Regts. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, unter Verlethung des Charakters als Oberst in Genehmigung seines Abschiedsgesuhs mit Pension und der Erlaubnis zum Tragen der Regts. Uniform zur Disp. gestellt. Schmalz, Major und Bats. Kommandeur im 4. Inf. Regt. Nr. 103, mit Pension und der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des 7. Inf. Regts. König Georg Nr. 106 der Abschied bewilligt. v. Shimpff, Oberlt. im Karab. Regt., zu den Offizieren der Landw. Kav. 1. Aufgebots übergeführt.

Die Ls.: Windisch im 4. Feldart. Negt. Nr. 48, Arnold im 7. Feldart. Regt. Ne. 77, diese beiden mit E Uhlig im 11. Inf. Regt. Nr. 139, zu den Offizieren der Res. der betreff. Negtr. übergeführt.

Flemming, Fähnr. im 2. Hus. Regt. Nr. 19, zur Res. beurlaubt. v. Eynard, Nittm. z. D., mit der Erlaubnis zum ferneren Tragen der Uniform des Karab. Regts, Schuhmann, Hauptm. z. D., mit der Erlaubnis. zum fernerea Tragen der Uniform des 4. Inf. Regts. Nr. 103 und Erteilung der Aussiht auf An- stellung im Zivildienst, unter Fortgewährung der geseßlien Pension der Abschied bewilligt. i

Fm Veterinärkorps. 8. November. Winkler, Stabs- veterinäâr im 8. Feldart. Regt. Nr. 78, vom 1. Dezember d. I. ab auf ein weiteres Jahr zum Kaiseclihen Gesundheitsamt in Berlin kommandiert.

Beamte der Militärverwaltung.

DurchAllerhöch sten Beschluß. 10.November. Philipp Militärintend. Rat bei der Intend. X1X. (2. K. S.) Armeekorps, bisher kommandiert zur provisorishen Dienstleistung beim Nechnungs8- hof des Deutschen Reichs, infolge Anstellung daselbst mit Wirkung vom 9. d. M. aus dem Königl. äh. Verwalt. Dienst ausgeschieden. Dr. Müller, Intend. Assessor und Vorstand der Intend. der 4. Div. Nr. 40, zum Militärintend. Rat befördert.

Kaiserliche Shußtruppen.

Neues Palais, 18. November. Dr. Kuhn, ODberstabsarzt beim Kommando der Schußtruppen im Neichéekolonialamt, unter Beendtgung des ihm am 21. April 1911 bewilligten Urlaubes mit dem 1. De- zember 1911, Dr. Nägele, Stabsarzt in der Schußtruppe für Süd- westafrika, mit dem 1. Januar 1912, in die Schußtruppe für Kamerun verseßt.

Nr. 47 der „Veröffentlihungen des Katserlihen Ge- fundheitsamts* vom 22. November 1911 hat folgenden Inhalt: Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Zeitweilige Maßregeln gegen ansteckende Krankheiten. Desgl. gegen Pest. Desgl. gegen Cholera. Mitteilungen aus British Ostindien, 1910. - Beleuge a usw. (Deutsches Reich.) Wetnuntersuhungs8zeug- nisse. Fleishuntersuhungsstellen. Cinfuhr von Schlachtrindern. Arzneimittel. (Preußen.) Viehausfuhr. Geflügeleinfuhr. Desinfektion von Eisenbahnwagen. (Italien.) Schiffe aus ver- seuchten Gegenden. (Hongkong.) Milch. Tierseuhen im Deutschen Reiche, 15. November. Desgl. im Auslande. —. Desgl. in Ungarn, 3. Vierteljahr. Desgl. in Großbritannien. Desgl. in den Niederlanden. Desgl. in Luxemburg. Desgl, in Schweden. e Maßregeln gegen Tierseuchen. (Preußen Neg.-Bezirke Königéberg, Marienwerder, Bromberg.) Vermischtes. (Deutsches Reich.) . Erkrankungen 2c. in Krankenhäusern deutscher Großstädte, 1910. (Schweden. ) Bekämpfung ansteckender Geshlechts- frantbeiten. (British Ostindien.) Pilger 2c. Geschenkliste. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgleichen in größeren Städten des Aus- landes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutsher Großstädte. Desgleichen in deutshen Stadt- und Landbezirken. Witterung.

Literatur.

Die Haftpflicht der Richter, Staatsanwälte und Notare sowie der Gerichtsschreiber und Gerichtsvyoll- zieher. Ein Natgeber für die Praxis von J. Kraft, Amtsrichter. V] und 97 Seiten. Berlin, Verlag von Otto Lebmann. Geh. 2,60 M4. Die Haftpflicht der Justizbeamten und die der Nechts- anwälte baben verschiedene Nechtsgrundlagen. Erstere beruht auf dem § 839 des B. G.-B., lettere wesentlich auf dem Klientel- vertrage. Gemeinsam ist beiden, daß tie Haftpflicht nicht nur nah rein privatrechtlihen Erwägungen zu beurteilen ist, sondern auch öffentlich- rechtlihe Gesichtspunkte in Betracht kommen, die sich für den Justizbeamten aus dem Beamtenrecht und der daraus resultierenden Amtepflicht er- geben, und die beim Rechtsanwalt darin ihre Wurzel haben, daß er, obwohl einem freien Berufe angehörend, doch ebenso wie der Justiz- beamte zur Mitwirkung bei der NechtEpflege berufen ist und setne Tätigkeit, wenn au im wesentlichen Erwerbstätigkeit, doch durch den höheren Zweck bewußter und fördernder Mitwirkung an der staatlichen Rechtspflege dem reinen Erwerbsleben enthoben und zu einer gemein- nüßzigen Tätigkeit emporgehoben und geadelt wird. Dieser Zwedck fommt baupts\ählichß darin zum Ausdruck, daß der Nechtsanwait bei Ausübung seiner Berufstätigkeit mit genau derselben Strenge wie der Suttizbeamte niht nur das Interesse der Necht' pflege, sondern auch

das Interesse des Rechtsuhenden unbedingt seinem persönlichen nteresse voranseßen muß, wenn er nicht diszivlinaris& und vermögens- rechtlich hbaftbar werden will. Nähert sih so der Nechtsanwalt dem Justizbeamten, so tritt in anderer Beziehung eine Annäherung des leßteren an den Rechtsanwalt hervor, insofern nämli ebenso wie für die Belangung der Nechtsanwälte auch für die Inanspruchnahme der Justizbeamten (mit Ausnahme der Beamten der Staats- anwalts{aft und der gerihtlißhen Polizei) auf Gcund der Haft- vfliht eine prozessuale Schranke nicht besteht. Der Verfasser der vorliegenden Schrift behandelt im ersten Abschnitt die Hasft- pfliht des Rechtsanwalts einschließlich der Haftung für Hilfs- personen, im zweiten die Haftpflicht der Justizbeamten dem Geschädigten, au dem Staat gegenüber, insbesondere die des Nichters, des Notars, des Gerihteschreibers und des Gerichtsvollziehers. In einem dritten Abschnitt werden dann noch einige Fragen erörtert, die für die Beurteilung sowohl der Haftpflicht des Newtsanwalts wie der des Justi.beamten wichtig sind: das konkurrierende Verschulden des Geschädigten, der Kausalzusainmenhang, die compensatio damni cum lucro, die Fahrlässigkeit und die Vorausjehbarkeit des Schadens. Die Darstellung is troy ihrer Knappheit eindringend genug, um einen wertvollen Wegweiser zu bilden.

Das Strafgeseßbuch für das Deutsche Neich nebst dem Einführungsgeseße, hecausgegeben und erläutert von Dr. Reinhard Frank, Professor der Nechte in Tübingen. Achte bis zehnte, neu- bearbeitete Auflage. Lieferung 3. Verlag von J. C. B. Mohr (Paul Siebe), Tübingen. Preis 5 4. In dieser dritten Lieferung find die 88 241—370 des Str.-G.-B. und die Stcafbestimmungen (§8 239—244) der Konkursordnung eingehend erläutert, womit das verdienftlihe Werk auch in seiner neuen Auflage wieder zuin Abschluß gebracht ist (VIII und 707 Seiten, geh. 11 4). Die Darstellung des geltenden Strafrechts zeichnet sih gegenüber der leßten Auflage durch weitere wissenshaftlih2 Vertiefung aus und gibt den neuesten Stand der Wissenschaft und Praxis wieder. Auch zu allen Streitfcagen ist

in voller Selbständigkeit der Ans Stellung genommen. Da die Erläuterungen, und zwar sowohl die sich an die

einzelnen Paragraphen des Geseßes anschließenden - Erörterungen als auch die ganzen Abschnitten vorausgeshickten Ausführungen, wie hon bei Besprechung der ersten Lieferungen bemerkt wurde, die Form fnapper, überfihtliher systematishec Darstellungen haben, in denen die Rechtsprechung ausreichend, die Literatur in weitgehendem Maße herangezogen ist, flellt fich die Bearbeitung als eine Vereinigung von Lehrbuch und Kommentarform dar, die das Werk sowohl für Studien- ¡wecke wie für den praktishen Gebrauch hervorragend geeignet macht. Fn einer Tabelle ist noch zu jedem Paragraphen des \peziellen Teils des Str.-G.-B. und zu jeder Strafbestimmung der Konkursordnung angegeben, welche Gerichtsinstanz für das betreffende Delikt zuständig ist. Den Schluß bildet ein gutes alphabetisches Sachregister.

Typiscve Prozesse. Ein Zivilprozeßpraktiklum zum Gebrauch bei akademishen Uebungen und zum Selbststudium von Dr. Karl Hetnsheimer, ordentlihem Professor an der Universität Heidel- berg. Dritte, veränderte und durch einen zweiten Teil erweiterte Auflage. VIII und 145 Seiten. Verlag von Otto Liebmann, Berlin. Geb. 3 #. Zweck dieses Buches ist, dur Vorführung zusammenhängender Pee den Studierenden in den Zivilprozeß als Ganzes einzuführen, thn die einzelnen Prozeßstadien von Schritt zu Schritt durchwandeln zu lassen und dur gestellte Fragen zu nötigen, über sein Verständnis des Prozeßrechts {ich NRechen- schaft zu geben. Fn der vorliegenden dritten Auslage hat der Verfasser den 33 Fällen der zweiten, die dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung angepaßt worden sind, in einem be- sonderen zweiten Leil- eine Sammlung von 67 kürzeren Aufgaben hinzugefügt. Die 100 Rechtsfälle sind geshickt gewählt und aus- gestaltet, \ämtlih dem Leben und der Praxis entnommen und geeignet, dem Studierenden den Stoff näher zu bringen. Neben dem eigent- lichen Prozeßrecht haben in den Aufgaben die Abgrenzung der streitigen Zivilgerihtöbarkeit nah den verschiedenen Seiten hin, ferner auch das Fonkursrecht und das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit Be- rücksichtigung gefunden, alles unter ausgiebiger Heranziehung materiell- redtliher Fragen. Bei gründlicher Bearbeitung der gestellten Fragen wird der junge Rechtsbeflissene eine gute Schulung für die zivik- prozessuale Praxis mit ins Leben nehmen.

Die Arbeitershutßbestimmungen der Gewerbe- ordnung mit besonderer Berücksichtigung der Werk- stätten der Puy-, Konfektions- und Wäschegeschäfte nebst der Kaiserlihen Verordnung vom 31. Mai 1897/17. Fe- bruar 1904, erläutert von Dr. Alfred Gottschalk, Rechtsanwalt in Berlin. 128 Seiten. Verlag von Franz Vahlen, Berlin. Geb. Z M. Der für Juristen und Kaufleute bestimmte Kommenta1 enthält eine sehr cingehende, wissenschaftliche, jedoch leiht verständliche Darstellung der Vorschriften der Gewerbeordnung über ten Arbeiter- chuß in der Fassung des Geseßes vom 28. Dezember 1908, durch das die früheren Bestimmungen über den Schuß der gewerblichen Arbeiter eine tiefgreifende Aenderung erfahren haben. Nach einer Einleitung über die Entstehungsgeschichte dieses Geseßes und über die Bedeutuna, die es für die Gewerbebetriebe im allgemeinen und für die Werksiätten der Konfektions-, Wäche- und Putzgeschäfte im be- sonderen hat, werden im ersten Abschnitt die Vorschriften für alle Betriebe, in denen in der Negel mindestens 10 Arbeiter, im zweiten die besonderen Bestimmungen für Betriebe, in denen in der Negel mindestens 20 Arbeiter beschäftigt sind, im dritten Abschnitt die für jene Betriebe der Konfektions-, Puß- und Wäschefabrikations8geschäfte bestehenden Strafvorschriften, im vierten die Bestimmungen der Kaijerlihen Verordnung vom 31. Mai 1897/17. Februar 1904 für die Werkstätten der Kleider- und Wäschekonfektion mit weniger als 10 Arbeitern nebst den für diese Betriebe in Betracht kommenden Strafvorschriften und im fünften Abschnitt die Bestimmungen über die Beschäftigung von Arbeitern in Fabriken und Werkstätten an Sonntagen behandelt. Der Verfasser hat die Erfahrungen, die er in seiner Tätigkeit als Syndikus des Zentral- aus\chusses der veretnigten Pußdetaillistenverbände Deutschlands und des Verbandes von Spezialgeshästen der Pußbranche gesammelt hat, für den Kommentar nußzbar gemacht. Die einshlägige oberst- richterlihe Nechtsp-echung is wohl vollständig verwertet, daneben vielfa auch die der Gewe be- und Kaufmannèëgerihte und der Be- rufungsgerihte berüdsihtigt. Die umfangrethen Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen sind systematisch gegliedert und geordnet. Ein alphabetishes Sachregister crleihtert noch die Benußung des Buches.

Das Ehrenamt in Preußen und im Neiche. Von Dr. Ernst Fölsche, Gaeuchtsassessor. (Abhandlungen aus dem Staats- und Verwaltungsreht mit Eins{luß - des Kolonialrechts und des Bölkerrechts, herausgegeben von D. Dr. Siegfried Brie, ord. Professor an der Universität Breslau, und Dr. Mar Fleishmann, a. o. Professor an der Universität Königsberg i. Pr., 25. Heft.) XVI und 258 Seiten. Breslau, Verlag von M. u. H. Marcus. Preis 8 4. Gelegentlich ger Feier des hundertjährigen Jubiläums der Steinshen Slädte- ordnung ist viel über die Bedeutung des Ehrenamtes gesprochen und ge- schrieben worden. Nirgends findet sih jedoch eine umfassende Darstellung dieses Rechtsinstituts, während über den ihm verwandten Begriff der Selbsiverwaltung eine reiche Literatur entstanden ist. Dies erscheint um so bemerkenswe:ter, als die Entwicklung in huntert Jahren überraschend zu nennen ist, die Zahl der Ehrenämter und das Gebiet ihrer Tätiz- feit sih ungeahnt vermehrt hat und die geseßliden Bestimmungen über die einzelnen Ehrenämter, so verstreut sie in Neihs- und Landes- recht, in Gesezen und Verordnungen sind, fachlich in hohem Maße itbereinstimmen. In der hier angezeigten Arbeit, die das Chrenamt in Preußen und im Reiche vom rechtlichen Standpunkt aus behandelt, wird zunächlhst ein Ueberblick über die geschihtlide Entwicklung des Ehrenamts gegeben, der Begriff desselben juristisch begrenzt und dann eingehend das den einzelnen Ehrenämtern Gemeinsame unter Hervor- bebung der Abweihungen nah dem geltenden Nechte dargestellt, im Zusammenhange mit den Gründen einer Endigung des Chrenamtdt avch das Disziplinarverfahren besprochen In einem Scbluß- abschnitt wird eine Reihe von Reformvorschlägen, insbesondere hin sichtlih einer Vereinfahung und Vereinheitlihung der geltenden Be- stimmungen gemacht und begründet. Mit Nücksicht auf die außerordent- lie Fülle des Stoffes hat der Verfasser neben dem Reichsrecht ein {chließlih des Kolonialrcchts nur das preußische Ret unter Aus\s{luß der firhlihen Aemter berücsihtigt. Aus dem gleichen Grunde bat er von einer Beiprehung der einzelnen Ehrenämter, ihrcs Inhalts und ihrer Zuständigkeit abgesehen: einigermaßea einen Ersatz dafür - ein großer Teil der Sonderbestimmungen ist im Text und In den Anmerkungen der Arbeit erwähnt bletet eine der systematischen Darstellung beigegebene tabelbarische Ucbe:siht über die einzelnen Ehbrenämter, in der Vollständigkeit erstrebt ist. Etn Verzeichnis der sämtlichen in Betracht kommenden Bestimmungen der Neichs- und der preußischen Gesepgebung und ein ausführliches alphabetishes Sach- register bilden den Schluß.

Verkehrswesen. Unmittelbarer Postpaketverkehr mit Brasilien.

Vom 1. Dezember ab können Postpakete ohne Wertangabe und ohne Nachnahme bis zum Gewicht von 5 kg auf dem direkten Wege über Bremen oder Hamburg nah Brasilien versandt werden. Die Pakcte müssen frankiert sein. Die Taxen betragen für die Pakete bis zum Gewicht von 1 kg 2 A 60 „ß, über 1 bis 5 kg 3 M 40 S. Der Verkehr ist vorläufig beschränkt auf die brasilianishen Post- anstalten in Bahia oder San (Sào) Salvador da Bahia, Belem oder Pará, Bello Horizonte (Minas Geraes), Curytiba (Paraná), Florianopolis (Santa Catharina), Fortaleza (Ceará), Marnaos (‘Amazona), Paranaguá (Paraná), Petropolis, Porto Alegre (Nio Grande do Sul), NMecife (Pernambuco), Rio de Janeiro, San (Säo) Paulo und Santos.

Bisher waren Postpakete nur nach b Orten in Brasiticn und nur bis zum Gewichte von 3 kg zulässig, und diese konnten nur au] vem Umwege über Portugal dur portugiesische oder britishe Dampfer befördert werden.

Ueber die Versendungsbedingungen des neuen Paketdienstes €£r-

teilen die Postanstalten Auskunft.

Gin-und Ausfuhr von Zucker vom

R ——————————————

pa

Gattung des Zuder3

Statiftik und Volkswirtschaft.

11. bis 20. November 1911 und im B beatnnend mit 1. September.

Einfuhr

Ausfuhr

etriebsjahr 1911/12,

im Speztialhandel

1. Sept.

90. Nov. | 20. Nov.

11. bis

im Speztalhandel

. Sept.

1911 bis

20. Nov.

1911

dz rein

erbrauchszuder ] glei

Rübenzucker :

anderer

Rohrzucker, roher, fester ind flüsfi r 076). Nübenzucker, roher, fester und flüß}

anderer fester und flüssiger Zuker (flüssige Na

des Invertzuckersirups usw.) (176m) . davon Veredelungsverkehr . Füllmafsen und Zuckerabläufe (Sirup, Melaff

(176b)

davon Peredelungsverkehr : Platten-, Stangen- und Würfelzu

gemahlener Melis (1764) . davon Veredelungsverkehr

Stü&en- und Krümelzucker (176 8)

davon Veredelungsverkehr gemahlene Raffinade (176 f)

davon Veredelungsverkehr . ..

Brotzucker (176 c)

Farin s davon 2

Kandis (176 i)

davon Veredelungsverkehr . d Kristallzuder (granulierter), (auch Sandzuder)

zeredelungsverkehr .

raffinierter und dem raffinterten gestellter Zuder (1786 a/i) 0 N Robrzuder (176 a)

der (176 c) . .

davon Veredelungsverkehr N

176k).

davon Veredelungsverkehr

futter; Nübensaft, Ahornsaft (176n) . ..

Zzuckderhaltigé Waren unter steueramtl A045) E Menge des darin enthaltenen Zuckers .

Berlin, den 25. Novemker 1911.

1 DEU preußtschen Drten

| von der Keule

davon Veredelungsverkehr

Die häufigsten Preise für F

Rindfleisch

S

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Blume, Kugel, | Nuß, Oberschale) | chulterblatt,

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| Kaiserlihes Statistishes Amt. v

Kalbfleisch

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an der Borght.

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Slägel) er Keule | vom Bug ul ulter|tüd, | Vorderschinken) Kopf und Beine

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1

| im Gesamt- | | durchschnitt | =| von d

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W _ L) = es

67 444

41 694

7838 10 705

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248 4 438

1612 315

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594

10 554 1

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1482 | 507 |

(frisch)

Rückenfett durchschnitt

im Gesamt-

Noßfleisch

450 052 3

269 346

53 737 46 220

26 413 21 993

24 874 2 530

4936 176 614 l

166 260 |

28 12

L

070 022

11 652 4174

leisch im Kleinhandel betrugen im Wochendurhchschnitt der l. Hälfte des Monats November 1911

inländischen, geräucherten

726 702 2

492 452 77 947 50 609 35 701 38 118

22 908 4 407

4 958 590 931 585 407

_—--—

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HKöntasberg

Memel Zilsit Allenstein Danzig Graudenz Berlin Potsdam

Brandenburg frankfurt a.Yder

Cottbus . Stettin @

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Breslau . Görlitz Liegnitz

Königshütte O.-S

Men is Magdeburg . .

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Erfurt Altona Kiel

Flensburg .

Vannover

Hildesheim Harburg a. Elbe

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Paderborn . Dortmund . .

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Essen .

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Neuß . Cöln

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Sigmaringen Wilbelmshaven im Durchschn. (aus\{lteßl. von Wilhelmshaven) : l, HälfteN o- vember 1911 [I. Hälfte Ofk- tober 1911... l, Hälste Of- wber 1B l, Hälfte No- vember 1910 . . l, Hälfte No- vember 1909. . i *) In Crefeld ist Schr Preises für Shweinefleish im Ge

irrankfurt a. M. Wiesbaden . .

Koblenz s Vüsseldorf . ._.

160 150| 140 140 130| 130 160 140| 130 150 140| 130 165 155| 140 150 140| 120 200 180| 140] 200 180| 160 180 160| 140! 160 150| 140| 160) 150| 140 170 150| 140] 170 140| 120 180|* 150] 140 170 150| 140 160 150| 135 170 160| 160| 155 145 135] 170 170| 140 150 140| 130 170 155| 1453| 200 180| 180 190 180| 160] 170 170| 160 200 170| 160] 180 163| 147 200] 170| 130| 200 170| 140) 180 170| - 160 160 150| 150] 180] 170| 160] 170 150} 145) 200 180| 160) 160 145| 135 170) 160) 150 160) 160| 160 160 150| 140 180 165| 150) 170 160| 150! 190 190| 150 175 163| 148| 152} 150| 129 182 175| 160) 170| 160| 140/ 170) 170| 150) 170} 160| 140| 177 1171| 164 150] 140| 130] 190 170| 140] 180) 180| 180! 2000 190| 180| 191

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183,3) 168,8/147,3/169,1

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ehrt, daß ein Preis dafür niht mehr erhoben wird ; auf die infolgedessen verzihtet werden.

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41,8 169,4 312,3 169,7 252,8/342,3 170,1 258,11344,4 189,2

Ern 1191.8.

Grrechnung des Crefelder (Stat. Korr.)

Land- und Forstwirtschaft. Weizeneinfuhr in Marseille. Nach den Wochenberichten der in Marseille erscheinenden Zeitung „L Séêmaphore“ hat die Weizeneinfuhr nah Marseille auf dem Wasserwege betragen: « j in der Zeit vom 22. bis 27. Oktober . 113 569 dz davon aus Nußland 51 260

in der Zeit vom 29. Oktober bis 3. November. „¿ 130990. Savpn aus Mullatb ee oe: OCIOO y in der Zeit vom 5. bis 10. November. . . « « « L2G E davon aus Mußland «S o e 00100 in der Zeit vom 12. bis 17. November . . . « - 120 022 ,„ it

davon aus Nußland . . - T0

Fn den Zollniederlagen in Marseille befanden ich a 15, November 69 870 dz.

Saatenstand in Rußland.

Das Kaiserliche Konsulat in Kiew berichtet unterm 16. d. M.: Der gegenwärtige Stand der Wintersaaten im Konsulatsbezirk ist befriedigend. ;

Im S oerneméni Wolhynien wird“ der Stand der Aussaat als übermittel und in den Gouvernements Kiew und Podolien sogar als beinahe gut bezeichnet. Zufriedenstellend, teilweise sogar gut stehen die Winterfelder au in den Gouvernements Poltawa und Tschernigow und nit viel \{lechter im Gouvernement Mohilew. Die anfangs Oktober eingetretenen, ziemlih \charfen Nachtfröste haben feinen Schaden angerichtet. i

Ernteergebnisse in Dänemark.

Dex Kaiserliche Generalkonsul in Kopenhagen berichtet unterm 16. d. M.: Na6 einer soeben vom Statistishen Bureau veröffent- lichten vorläufigen Uebersicht bestätigen si die bisherigen günstigen Meldungen über die diesjährigen Ernteergebnisse in Dâne- mark im wesentlihen. Sehr zufriedenstellend war im Durch- {nitt die Getreideernte, Weizen und Roggen ind in allen Aemtern mit Ausnahme von Bornholm selten gleichmäßig aus- gefallen und standen an Menge über, an Beschaffenheit erheblih über dem Mittel. Gerste, Hafer und Gemenge gaben eben- falls einen erheblich über dem Durchschnitt ftehenden Ertrag, nur auf den Inseln war die Gerstenernte etwas geringer. Die Hülsenfrüchte ergaben an Menge etwas unter, an Beschaffenheit etwas über dem Mittel, die Buchweizenernte war ret klein und von geringer Qualität. Die gute Beschaffenheit der Körnerernte kommt auch in dem Qualitätsgewiht zum Ausdruck, das durhweg über dem sonst er- reichten steht. /

Im Gegensaß zum Getreide hatten die Hadck früchte unter der großen Hitze des Sommers, zum teil au durch Insektenfraß zu leiden und haben daher keine so günstigen Ergebnisse zu verzeihnen. Am besten lohnten noch Kartoffeln, die noch ziemlich eine Durchschnitts- ernte ergaben, die Zuckerrübenernte blieb unter dem Mittel, ist aber von vorzüglicher Qualität.

Die Heuernte war im großen und ganzen über dem Durch- nitt, die Beschaffenheit sogar nicht unwesentlih besser als font.

1. R E M Ad A R A A N A A A D T A I E E A T REMRT T. E S

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrung®- maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den Veröffentlihungen des Kaiserlichen Gesvyndheitsamts Nr. 47 vom 22. November 1911.)

Pet.

Algerien. In Philippeville sind zufolge Mitteilung vom 10. November 5 Pestfälle in einem am Kai gelegenen Warenlager festgestellt worden; die Anstekung wird auf Mäuse zurückgeführt.

Marokko. Die Stadt Tanger is zufolge Mitteilung vom 11. November für pestfrei erklärt worden.

Mauritius. In der Zeit vom 29. September bis 5. Oktober ist auf der Insel 1 tödlich verlaufener Pestfall festgestellt worden.

Hawaiische Insen. In Kapulena ist am 28. Oktober ein Pestfall gemeldet worden.

Cholera.

Oesterreih-Ungarn. In Ungarn wurden vom 5. bis 11. November 46 Neuerkrankangen in 4 Komitaten festgestellt, in Kroatien-Slavonien vom 30. Oktober bis 5. November 3 in 3 Gemeinden des Komitats Sriem (Syrmien). Dagegen war im ¿sterreihischen Staatsgebiet au vom 6. bis einsl. 12. November feine Neuerkrankung mehr zu verzeichnen.

Ftalien. Vom 29. Oktober bis 4. November kamen in 16 Provinzen 153 Erkrankungen und 81 Todesfälle zur Anzeige. Es erkrankten (starben) in den Provinzen: Bergamo 2 (1), Genua 2 (1), Venedig 2 (2), Rom 3 (—), Foggia 13 (8), Bari 12 (3), Neapel 1 (—), Messina 4 (3), Palermo 4 {—} Devon 3 (—) n der WLORE Dao. Girgenti 36 (21); Caltanissetta 36 (21), Calantia 19 (13) davon. 1 (—) n der S GALEA Syrakus 9 (—), Trapani §8 (6), ferner auf der Insel Sardinien in den Pro- vinzen Cagliari 3 (1) und Sassari 2 (1). Laut Mit- teilungen a. vom 29. Oktober, b. vom 4. November, c. vom 14. November sind a. die Provinzen Alessandria, Ancona, Aquila, Benevento, Bologna, Chieti, Livorno, Lecce, Lucca Pesaro, Massa, Novara, Padua, Pisa, Potenza, Reggio di Calabria, Reggio Emilta, Teramo, T rapani, b. die Provinzen Campobasso, Caserta, Ferrara, Florenz, c. die Provinzen Avellino, Catanzaro, NRovigo und Salerno als cholerafrei anzusehen. ;

Rußland. Zufolge der amtlichen Choleraausweise Nr. 16 und 17 sind. a. vom 22. bis 28. Oftober 1 Erkrankung aus der Stadt Nostow am Don, þ. vom 29. Oktober bis 5. November 5 Erfrankfungen (und 2 Todesfälle), und zwar 3 (1) aus der Stadt Rostow am Don, 1 (—) aus der Stadt und 1 (1) aus dem Kreise Taganrog im Dongebiete gemeldet worden, do lagen aus dem Gouv. Samara und aus dem transkaspishen Gebiete für diefe Wochen feine Nachrichten vor. E

Dur nachträglihe Meldung aus dem îra nskafpischen Gebiete hat sih die Zahl der Erkrankungen (und Todesfälle) in der Woche vom 15. bis 21. Oktober um 4 (2) erhöht.

Rumänien. Nah amtlichen Ausweisen sind vom 30. Oktober bis 5. November folgende Neuerkrankungen (und Todesfälle) festgestellt worden: in den Bezirken Tulcea 2 (1), Konstanya 3 (3) Braila 4 (1), Covurlui 15 (6) und Doljiu 16 (6). Im Bezirke Doljiu war besonders das Dorf Sadowa und die leihnamige Königliche Domäne betroffen. Am 5, November war ein Bestand von 40 Kranken und 16% Bazillenträgern vorhanden.

Montenegro. Bis zum 3. November wurden in der Umgebung von Podgorißza weitere 13 Erkrankungen beobahtet. Die Gesamt- zahl der Erkrankungen (und Todesfälle) an der Cholera in Monte- negro hat bis zum 5, November 47 (21) betrazen. \

Bulgarien. Jn Varna ist am b. November ein Cholera- todesfall festgestellt worden, nahdem daselbst bereits am 4. November eine Person unter choleraverdähtigen Erscheinungen gestorben war. Die Verstorbenen waren am 31. Oktober auf einem Dampfer aus Kleinasien eingetroffen. 5

Türkei. In Konstantinopel sind vom 24. bis 30. Oktober 5 Personen an der Cholera erkrankt (und 1 estorben), in Saloniki und Umgebung vom 19. Oktober bis 4. November 126 (93), in Tripolis (Syrien) und Umgebung vom 19. bis 27. Oktober 85 (24), in Haiffa vom 23. bis 30. Oktober 4 (4), in Damaskus dom 22. Oktober bis 5. November 14 (12) darunter 4 (4) nach-

träglih gemeldete Fälle vom 2. Oktober —, im Bezirke Bagdad

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