1911 / 281 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Nov 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Grofihaudelspreise von Getreide an deutschen und fremden Börseuplätzen für die W o ch e vom 20. bis 25. November 1911 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. 1000 kg in Mark. (Préise für greifbare Ware, soweit niht etwas anderes bemerkt.)

Wo@(hße | Da-

20./25, | gegen

Novbr. | V or - 1911 \wohe 182,20| 180,17 203,30| 202,92 178,90| 178,75

Berlin. gogen, guter, gesunder, mindestens 712 g das 1 Wetzen, , N 755 g das 1 B p è 450 g das 1 Mannheîm. Noggen, Pfälzer, russischer, mittel. ....... Weizen, L C i russisther, amerik., rumän., mittel Hafer, h o en meier h

adifche, Pfälzer, mittel .

Gérste j rue Futter-, mittel . E O C G

Wien. Roggen, Pester Boden . Me, De a ees e

Wai UNGGT Mer La 4e ee JETITE, TIODATUI e a9 186,98| 186,69 175,08| 173,11

9 E Mais, ungarischer | e 161,48] 159,54

Budapest.

aHh0en, Mittelware . . . 169,39

Weizen, L C 202,02 167,86

Hater, R

êrste, Futter- U U 160,63

Mals, S ils 197,32 Odessa.

Noggen, 71 bis 72 kg das hl ..,

Weizen, Ulka, 75 bis 76 kg das bl Riga.

Noggen;, 71 bis 72 kg das hl . Weizen, 78 bis 79 kg däß hl ,., Paris. lieferbare Ware des laufenden Monats |

Antwerpen. Donau-, mittel . . 57 156,29 roter Wintet- Nr. 2 62, 159,52 V6 PIAM (4 v2 « A O MUrLaE L e i 158,92| 157,91 Kallutts Nr. 2 160,93| 159,92 Amsterdam. | M 14 j

193,13 223,00 187,92 223,(5 157.50 175,00

193,33 224,08 188,75 222,50 157,50 175,00

183,58 216,72

178,48

179,05 214,70 174 81

166,50 199,00 167,17 159,11 165,65

123,32 156,01

127,70 157,99

141,53

Roggen 173,22 202,86

Weizen

Weizen

Roggen

e | St. Petersburger . . | | 158,72 | j

RIDeNA ¿4 e o Wetzen | amerziläer uer: amerilani]cker, dun , Mais La Plata . E E E

: London. Weizen ( engl. Bn | (Mark Tanne) . .

Weizen : englishes Getreide, Hafer Mittelpreis aus 196 Marktorten Gerste (Gazette averages) Liverpool. E le roter Winter- Nr. 2 Manitoba Nr. 2. . Weizen E E is E oe ie T. » + » s Hafer, englischer, Seider A A Schwarze Meer- Gerste, Futter- | Siutervechés. { I Mais amerikan., bunt | La D as e a6

t

165,77 142 21

159,42 158,30 155,44 151,80 185,12

158,30| 155 05| 150 60| 188 41/

170,09 164 45 179,49 174,32 161,64! 167,74 156,62! 140,95 142 52 140,49] 140,02 143,31| 141,90 142,37| 142,37

j j j j

171.03 161 41 175,51 L208 159,29 163 51 156,62 140,17 142,52

Chicago.

Dezember 4 A Dezember .

147,47 155,35 146,16 105,74]

145,54 154,26 145 98 105,38

Weizen, Lieferungsware Mais

Neu York.

roter Winter- Nr. 2 . 153,04

; | Dezember 153,87| 152,75 Lieferungsware } Mai 161,68| 160,95

Mais / Dezember . P T dri Buenos Aires.

Weizen, Durchschnittsware . . . .. 1) Angaben liegen nicht vor.

150 87 Weizen

161,259

161,25)

Bemerkungen.

1 Imperial Quarter is für die Weizennotiz an der Londoner E TAE = 504 Pfund engl. gerehnet; tue die aus den Um- äßen an 196 Mcxrktorten des Königreichs ermittelten Durhschnitts- pee für einheimishes Getreide (&azette averages) ist 1 Imperial

uarter Weizen = 480, Hafer = 312, Gerste = 400 Pfund engl. angeseßt; 1 Bushel Weizen = 60, 1 Bushel Mais = 56 Pfund englis, 1 Pfund englisch = 453,6 g; 1 Last Roggen = 2100, Weizen = 2400, Mais = 2000 kp.

Bei der Umrechnung der Preise tn Reichswährung sind die aus den einzelnen Tagesangaben im „Reichsanzeigér“ ermittelten wöchent- lichen Durch\{chnittsweck{chselkurse an der Berliner U zugrunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kutse auf London, für Chicago und Neu Vork die Kurse auf Neu York, für Odessa und Riga die Kurse auf St. Peters- burg, für Paris, Antwerpen und Atnsterdam die Kurse auf diese Pläye. Preise in Buenos Aires unter Bérliksichtigung der Goldprämite.

Betlin, den 29. Novethber 1911. Kaiserlihes Statistishes Amt. van der Borght.

Deutscher Reichstag. 211. Sißung vom 28. November 1911, Mittags 12 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht zunächst die Fortsezung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesezes, betreffend den Ausbau der deutschen asserstraßen und die Ér- hebung von Schiffährtsabgaben. :

Nach dem Abg. Gothein (fortsh. Volksp.), dessen Rede ‘in der gestrigen Nummer d. Bl. mitgeteilt worden ist, ergreift das Wort der

Preußishe Minister der Breitenbah: i

Meine Herren! Die Strombeiräte, wie sie dur dieses Gese für die Gemeinschastsstrôme Rhein, Elbe, Weser geschaffen werden, haben ihre besondere Bedeutung dadur, daß sie Instrumente des Interessenausgleihs find zwischen verschiedenen Staaten mit differierenden wirtschaftlichen Interessen. Der Herr Vorredner führte aus, daß diese Interessengegensäße mindestens ebenso scharf hervor- treten in denjenigen Vekehrsgebieten oder Stromgebieten, die inner- halb eines Staats gelegen sind. Ich meine aber, darüber kann do faum ein Zweifel bestehen, daß die Interessengegensäße schärfer sein werden, wenn dieses Stromgebiet durhschnitten ist von einer Vielheit yon Landesgrenzen. j

Nun setzt die Einrichtung von Strombeiräten, wie sie das Gesetz \{haffen will, einen Zweckverband voraus, etne-Finanzgemeinschaft, sett ferner voraus, daß dieser Zweckverband, diese Finanzgemeinschast Organe hat, die als Gegengewihte wirken: auf der etnen Seite der Berwaltungsaus\{chuß, -auf der anderen Seite der Strombeirat.

Alle diese wesentlichen Vorausseßungen fehlen für diejenigen Wasserläufe, die der Antrag der Herren Abg. Oeser-Gothein begreift. Es sind alle diejenigen Wasserläufe, die im § 1 des Art. 11 des Gesetzes nicht genannt sind. Dec Antrag ist außerordentlich weit- reibend. Er begreift sowohl Wasserstraßen, die dem Reiche gehören, wie den Kaiser Wilhelm-Kanal , er begreift die Wasserstraßen, die Einzelstaaten gehören, er begreift au die Wasserstraßen, die Kreifen gehören, beispielsweise den Teltowkanal.

Politisch zerfallen die Wasserstraßen, auf die dieser Antrag ab- zielt, erkennbar in zwei große Gruppen, wiederum in die gemein- samen Wasßerstraßen, und zwar diejentgen, die in § 1 des Artikels 11 des Geseßes nicht genannt sind, und solche Wasserstraßen, die nur innerbalb eines Staatshoheit8gebiets belegen sind. Gemétnsame Wassersiraßen haben wir, außer den im Gesetze benannten Strömen und Stromstrecken, die Weser unterhalb Bremen, an der drei Staaten, Preußen, Oldenburg, Bremen beteiligt find; wir haben die Elbe unterhalb Hamburg, an welcher Hamburg und Preußen beteiligt find; ferner die Trave und den Elb-Travekanal, die teils preußisch, teils lübeckis{ch sind, den im Bau befindlihen Nhein-Hannoverkanal, an dem Preußen und Schaumburg-Lippe beteiligt ist; wir haben den Ems Jadekanal, wo Preußen und Oldenburg beteiligt ist, endlich die Donau. Auf alle diese Wasserstraßen würde der Antrag Oeser ih beziehen. Nach dem Antrag soll die Organisation der Strom- beiräte Sale der Landesgeseßgebung sein. Nun, meine Herren, dort, wo mehrere Staaten beteiligt find, wie bei den eben genannten Masserstraßen, würde Vorausfezung sein für die Schaffung einer Organisation: der - Abschluß von Staatsverträgen, und wenn die Staaten si nicht einigen, wünde nichts übrig bleiben, als daß das Neich im Wege der Gesetzgebung eingreift.

Dieses bätte zu geschehen, obwohl ein Bedürfnis für ein solhes Eingreifen zu keiner Zeit hervorgetreten ist oder angemeldet wurde; das’ Reich soll eingreifen, um zweifellos bestehende Rechte, wie die Denn als durch das Gesetz

Nechte Bremens, zu kürzen. von 1886 Bremen das Recht gegeben wurde, Schiffahrtsabgaben Weser zu erheben, ist dem

unter gleichzeitigem Ausbau der

Staate Bremen keinerlei Beschränkung auferlegt worden; es ist ihm nit zugemutet worden, etnen kontrollierenden Wasserstraßenbeirat mit den Befugnissen, wie ste der vorliegende Antrag will noch dazu unter Beteiligung von Preußen und Oldenburg hinzunehmen. Gleichartige Verhältnisse liegen an der Unterelbe vor für den Staat Hamburg, der ja tatsählih seit Jahrzehnten Abgaben zur Unter- haltung von Schiffahrtsanstalten erhebt. Jch diese Er- wägungen, die ich für die gemeinsamen Wasserstraßen anstelle, weisen darauf hin, daß das Reich niht ohne Not im Wege der Geseßgebung eingreift und damit die Autonomie der Staaten beeinträdtigt.

Noch viel \{ärfer tritt das aber hervor bei denjenigen Wasser - straßen, die nur innerhalb eines Staatsoberhoheits- gebietes belegen sind. Hier scheint mir ‘nah der Fassung des Art. 1V zu 9 überhaupt keine Möglichkeit gegeben zu sein, für das Reich im Wege der Geseßgebung einzugreifen ; denn diese Bestimmung der Verfassung bezieht sh do nur auf die gemeinsamen Wassert- straßen, wenigstens soweit es sih um die Schaffung von Organisationen handelt. Nun baben wir in Preußen nicht weniger als 7 Wasser- straßenbeiräte bereits eingerihtet. Die Organisation, die wir ge- schaffen haben, ist, wie ich im Gegensaß zu «dem Herrn Abg! Gotbein meinerseits behaupten muß, allgemein als eine nüßliche anerkannt worden, und zwar so sehr, daß jahraus, jahrein Anträge an mich herantreten auf Verleihung der Mitgliedschaft in diesen Wasserstraßenbeiräten. Es ist auch die Absicht, diese Organisation der Wasserstraßenbeitäte, nahdem das Wasserstraßenneß Preußens aus- gebaut sein wird, noch weiter auszugestalten,

Wenn der Herr Abg. Gothein meint, daß die Wirksamkeit dieser Wasserstraßenbeiräte um deswillen, weil fie ja nur cine gutachiliche sei, hinfällig wäre ‘oder nicht eine derartige, wie er es von ihnen er- warte, so wéise ih meinerscits darauf hin, daß die beirätlihe Mitwirkung wie wir sie für die Eisenbahnen und im preußischen Staatsgebiet für die Wasserstraßen baben, tatsählich nichts weniger als unwirksam ist. Es sind die Fälle, in denen die entscheidende Instanz genötigt ift, gegen das Votum der Beiräte zu entscheiden, außerordentlich selten. Selbstverständlih treten sie ein ; denn wenn das niht der Fall wäre würde ja die Entscheldung bei den Beiräten liegen. Bei dem preußischen Landeseisenbahnrat, der nunmehr feit 30 Jahren tn Wirk- samféit ist, sind es nur 39/9 aller Fälle gewesen, in denen die ent- \cheidende Instanz ih hat veranlaßt fehen müfsen, eine abändernde Entscheidung zu treffen.

Der Herr Abg. Gothein hat ein von mir in der Kommission hervorgehobenes wesentlihes Bedenken erwähnt, welches sih dagegen rihtete, den Wass-rstraßenbeiräten an den privativen Flüssen eine entscheidende Stellung zu geben, und zwar gerade in der Hauptfrage,

öffentlihen Arbeiten von

mon O Lil,

der Tariffrage. Er hat auf. die Stellung der Garantie verbände zu den im Ausbau befindlihen Wasserstraßen hingewiesen. Diese Garantieverbände, Provinzialverbände haben garantiert einen Teil ‘der Zinsen des Anlagekapitals und die Betriebs- und Unter- haltungskosten. Sie gehen bei threr Garantie davon aus, daß die Tarife auf diesen Wasserstraßen so bemessen sein werden, daß ihre Garantiepfliht tunlichst niht in Anspruch genommen wird. Wenn nun ein Strombeirat mit entscheidender Befugnis bezüg- liH der Tariffestseßung neben diesen Garantieverbänden wirkt, dann müssen sich starke Interessengegensäte entwickeln. Es wird der Fall eintreten können, daß die Strombeiräte auf Grund ihres deztsiven Votums die Tarife niedrighalten, und daß die Provinzialverbände oder die Kommunalverbände, um die es fh handelt, dann die Zinsen, die fie garantiert haben, und die Unterhaltungsfostèn ganz oder teilweise zu tragen haben. Ueber diese Bedenken hinwegzugehen, {eint mir kaum mögli zu sein. J bin sogar der Meinung, daß, wenn den Strombeiräten in Tariffragen für die privativen Flüsse ein ent- \{eidendes Votum gegeben würde, der Wasserstraßenausbau innerhalb des preußishen Gebiets aufgehalten werden könnte gegen Wunsch und Willen der preußischen Regierung.

Meine Herren, ih gehe über zum zweiten Teil des Antrags Oefer-Gothetn, der darauf abzielt, einen höhsten Gerichtshof tn jedem Staatsgebiet einzuseßen oder zu beflimmen, der entscheiden soll über die Kostenanteile, mit denen die Schiffahrt oder andere Interessenten zu belasten sind. Ich darf bemerken, daß nicht jeder der beteiligten Bundes- staaten éin hö{#tés Vertwaltingsgeriht hät. Die Frage ist, wie der Herr Abgeordnete soeben hervorgehoben hät, in der Kommission sehr ein- gehend erörtert worden. Man hat sih den Kopf darüber zérbrochen, ob es nicht möglich wäre, die Frage zu lösen, indem man ad hoc einen Gerichtshof s{üfe, dem die größten Intelligenzen des Landes angehörten, oder dadurch, daß man den NeXnungshof des Deutschen Reichs zu der entscheidenden Stelle beriefe. Man hat sich damals in der Kommission überzeugt, daß-auf diesem Wege-nicht weiterzukommen sei, und zwar aus dem Gesichtspunkt heraus, daß die Fragen, die dort zur Entscheidung stehen, keineRech!sfragen, auch keine reinen Verwaltungs- fragen sind, fondérn' entinent' praktische Fragen, die vorausseßen, daß diejentgen, denen die Entscheidung „obliegt, “eine genaue Kenntnis des Stromes, der Individualität des Stromes besitzen, daß sie die Boden und die wirts{aftlihen* Verhältnisse genau kennen. Diese Voraus- segung würde abér bei ‘den Mitgliedern eines bödsten Verwaltungs- ih diese Instanzen einshäßze, niht vor- exfüllen- diese Voraussetzung die Ver- waltungs8aussGü}se “im Zusammenwirken mt den beiräten, wie“ fie das Gesey für die gemeinsamen haft, durchaus. , Deun in den Verwaltungsäusschüssen unter allen Umständen sachveritändige Männer, und in den-Stroms- für die ‘gemeinsamen Ströme sißen zweifellos ebenfalls weitesten Sinne des Wortes. I glaube ie gemeinsamen Ströme, die das Gesetz als folhe be-

gerihtshofes, so hoch liegen können. Dagegen Strom- Strôme

fikßen

beirâten Kenner also, daß für zeichnet, besser gesorgt ist durch das Zusammenwirken der- Verwal- tunggaus\chüsse und Strombeiräte als durch Einsegzung eines. höchsten tderwaltungsgerihtshofes.

Es ist weiterhin in der Kotnntisston' darauf hingewiesen" worden, aß, wenn ein folcher Gérichtshof geschaffen wird, tatsählich eine Fnstanz über Regierung und Parlament geschaffen wird, die

l mtrN l L

des Stroms im y

4 a 4h h

die Korrektur der Geldbewilligung der Parlamente vornehmen Ausbau ihrer Ströme oder bewilligen, und hbinterher

Die Parlamente entschließen . sich, , zum ibrer Stiomteile

3 Ȃ t 4 11 + x petnmie Summen zu

, n Ghor Ntofsp J ao y n Ld 4 L L Af bei al 2b fommt ein über diefen \chwebenden höchster Gerihts8hof und* erflärt:

nein, das genügt nicht; die Lasten, die die Schiffahrt tragen muß, find geringer, die Lasten, die die anderen Jfiteressenten tragen müßen, Es. würde also dazu führen, daß NRegierung und diesen Fragen ausgeschaltet werden würden. Ich glaube,

ein fol@er Zustand den Ausbau unsérer Ströme und Wasser- aßen aufs s{werste gefährden würde. Jch bin daher der Meinung, beide Anträge abzulehnen sein werden. (Bravo !- rets.)

Abg. Win ckler (dkons.): Meine politisWen Freunde werden den Antrag în beiden" Téilcn äbléhnen. Wir sind zu dieser Stellu nabme bereits dur die von ‘dem preußischen Arbeitêministér in der

11 bgegel formultierte Eiklärung gekommen, der auch der bayer1i\che r zugestimmt hat, und mit der fich heutigen Ausführunge 3 Ministe:s durchaus deck.n. Diese A führungen haben überzeugend dargetan, wie unzweckmäßig eine Einrichtung für- die privativen. Ströme sein wütide. Wir fehen den Antrag als einen Eingriff in die Landesgeseygebung an, der in keiner Weise geboten ist... Insbesondere in die -preußische Verwaltung u Geseugebung würde die Annahme dieses Antiags tief eingreifen. L dort Bereits vorhandenen Wasserstraßen beirätefunkttionieren ganz Þvo züalih. Der - zweite Teil des Antrages wüktde ‘noch eine V \{härfung dieses Eingriffs bedeuten, er rürde die Wi und Zuständigkeit von Regierung und VBolkövertretung der Einz stäaten dir-ft. unterbinden. -

Abg. Dr. David (Soz.): Wir - haben unserseits {hon in è Kommission die Berechtigung des Ant1ags anerkannt. Wenn der Peinister auf Schwierigkeiten verweist, die ‘daraus entstehen, daf noh andere gemeinsame Wasserstraßén gibt, die in § 1 des Ar! nit genannt sind, so. wird dieser Einwand durh einen foeben von den Antragstellern eingebrachten Zusayantrag beseitigt, wonach zwischen Worten „nit genannten“ und „Wasserstraßen“ eingeschaltet j soll: „im Besiß nur eines Bundesstaates befindlichen". Auch der Ein wand bezüglich der Unterweser ist hinfällig, weil dort ein Jntere}en gegensaz zwischen Schiffahrt "und Laidwirtshäft niht bestedl. Auters liegen aber die Verhältniße in Preußen. Bei der agrari]ch) Zusaumtmensetzung des Landtags und dêr daráus fh ergebenden Vet fugigkeit de preußtschen Ministertums ift dort eine Einrichtung, fie der Antrag für die privativen Ströme will, noch sehr viel wertdiger als für die Verbandsströme. Die heutigen preuß! Wasserstraßenbeiräte bieten ketneswegs die etforderlihen Gära! wenn der Minister auh das Gegeifteil behauptet; fie bietin Garantien {ort wegen threr Zusamineñsetzuyg nit. Eine uns 6 zugegangene Eingabe der Hankelskammer in Posen liefert uns d einen s{hlageñden Bewets ;' die Stadt Posen und die Schiffadr! interessenten der Warthe wlitden * danaH sehr stark von den wartenden Abgaben getrdffén, und cs wäre ein Ünrecht, folche gaben überhaupt zu etheben. Es ift doch kein Zweifel, daß die gierung und die Wasferstraßenbeitäte in Preußen. si{ch wesentlich 11 großagraris{Wen Interesse bétätigen. Alle Stromverbesserungen! fommen zum großén Teil avch dêr Landwirtschaft zugute ; die Kosien verteilung zwischen Landwirtschaft, Judustrie und Verkehr ist von der allergrößten Wichtigkeit, und für eine gerechte Verteilung würde der Autrag Gothein schon in der Vorinstanz eine Garantie schaffen. 2a ein oberster Verwaltungsgèerihtshof ñiht über die nötige Sa) fenntnis verfügt, it ein Einwand, den man gegen jedes Gericht ohne alle Auénahme erbeben kann ; diesen Mapagel etrsctt j le eran

n1ind großer.

Lamm AommiINn

Fl Ao L 4A

4 L + + trt A! 1 DLLLIUIL A

1a DIe L ziehung von Sachvernändiacn. Hinfällig it auch dèr Einwand, dab eine Instanz geschaffen wide, die über Parlament und Yegierung thront. Eine richterliche Instanz über der Regierung haben wir jeyt |ch0! in dem Neichsgericht, und das ist auch sehr gut; das wäre also nichts Icued

epubee Minisier weiter sagt, das höchste Verwaltung8gericht würde ment ja A Parlament stehen, so ist zu erwitern, daß das Parla- tibbalttee Eli, entlheidende Instanz ist. Das alles sind nicht Interesse, nivande, es sind Vorwände, um einseitig agrarischer E, zum Vurhbruch zu verhelfen. Der Abg. Windler be- S E „den Antrag als einen Eingriff in die Landesgeseßgebung. v i Atecyt geht vor Landesreht! Das ganze Gefeß greift ja untere Pflicht randetgeseßgebung ein. Dos ist unser gutes Jet, ja oBen, Ot, darum werden wir dem Antrage unsere Zustimmung

, Preußischer Breitenbach:

I of - j Ls j s Meine Herren! Ich bin veranlaßt, auch diesem amendierten : ntrag zu widersprehen und zwar aus den Gründen, die ih bereits ekannt gegeben habe, als ih über die rein preußishen Ströme mich ausließ. Ich finde auch, daß dieser Antrag eine neue Inkongruenz bringt, denn hiernah würde beispielsweise ein Strombeirat mit ent"

g ç Cor S f : ; scheidenden Befugnissen für den Großsc{iffahrtsweg Berlin—Stettin einzuseßen sein, weil. dort nur ein Staatsgebiet in Frage kommt; cs würde aber ein Strombeirat nicht einzuseßen sein für den Großschiff- fahrtsweg vom Nhein nach Hannover, weil Schaumburg-Lippe von dezn Kanal durhshnitten wird. Daraus ist {on erkennbar, daß mit dem Amendement nihts gewonnen wird, daß ihm „noch stärkere Be- tenken entgegenstehen als dem primären Antrag.

A N L e Lr M z ; " Fr T s 00: He r (fortsr. Bolksp.): Es war ein unglücklicher Ge- nes mg U "8: Winkler, uns einen Eingriff in die Landesgeseßgebung vorzurerfen. Vie Wirksamkeit der Cisenbahnbezirköräte reicht nur L N ivie der gute Wille der Verwaltung, eine, Vußfunktion be- TER I nicht. Die Strombeiräte haben auch grundverschiedene Dinge zu regeln wie die Eisenbahnbezirksräte. Jh bitte Sie deshalb, unseren Antrag in seinen beiden Teilen anzunehmen. Es muß das größte Befremden erregen, daß gerade die Herren aus den (Uer Meten Tandestellen kein Interesse für den Autrag án den Tag Cgen. T

H! y N 7 F 4 r Cv: ; 4 f

u Abg. Binckler (dkons.): Jh habe den Antrag nicht bekämpft, A er emen Gingriff in die Landesgesezgebung bedeutet, sondern weil er ein ¡gf NMINgEr und schädlicher Eingriff in die Landesgesetz- Geoung 1.

Nba: S tolle (Sou) fuyt na, fh j

Abg. S koll e (Soz.) spriht si{ch für den Antrag Gothein aus.

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7 Dol Unterantrag und der Antrag Gothein werden gegen die Stimmen der fortschrittlichen Volkspartei, der Sozial demotraten und eines Teiles der Nationalliberalen abgelehnt. L Nach Art. 111 der Vorlage dürfen zur Deckung der vor Verkündigung Diejes Geseßes auf natürlihen Wasserstraßen

07 ator (2 v ç »Î . M verwendeten Kosten Befahrungsabgaben nicht erhoben werden. Diese Vorschriften sollen auf eine Reihe von Stromverbefsse- rungen, die bei der Verkündigung dieses Geseßes noch in der Ausführun; begriffen sind, keine Anwendung finden. Dazu gehört u. a. die Kanalisierung der Lippe von

Minister der öffentlihen Arbeiten von

KLRdEE A, A, H M m Lippstadt bis esel, die Kanalisierung der Oder von der Neissemündung bis Breslau, die Kanalifierung der Warthe von Posen abwärts. Ot Antrag Oeser-Gothein und Genossen s{chlägt folgende ¿Fajjung vor: L i Zur Deckung der Kosten für die Herstellung und Unter-

haltung bereits vorhandener Negulierungs8werke, die vor Inkraft-

leßung dieses Geleges auf anderen natürliden als den im Art. 1! [ genannten Wasserstraßen ausgeführt sind, \owie für Ersaß- uten solcher dürfen Befahrungsabgaben nit erhoben werden. __ Abg. Goth ein (fortshr. Volksp.): Unser Antrag würde die Erhebung von Abgaben bei S

Q ba 9)

rhebun, / der Künalisierung der Oder von der Neifsemündung kis Breslau für Schleusen usw. gestatten, aber z. B. niht bei der Verbesserung der Lahn. Der Antrag will ein be- stehendes Unrecht beseitigen: er will die Möglichkeit beseitigen, Ab- gabêèn zu erbeben, wo fie jeßt zu ÜUhreht erhoben werden. Die Ge- ‘bung ist nicht dazu da, nachträglich es zu sanfktionieren, wo von Einzelstaaten ün Widerspruhch mit der Verfässung Abgaben er- worten find. Die Kommissionsfassung will dieses Unrecht

j fankitonieren. Wer das nicht will, muß unserem Antrag

Ministerium der ösffentlihßen Arbeiten, Wirklicher zierunggrat Peters: Die Konséquenz des Antrags als nach diesen Ausführungen anzunekbmen ist. Der 1 Geseßentwurfs ist, hinfichtlich der Finanzierung einen Schnitt zu machen, sodaß Stromverbesserungen aus der Ver- aangenheit nicht durch Abgaben gedeckt werden können. Dieses Prinzip ist durh die Kommissiöonéfafsung gewahrt worden. Man woill nun nicht willkürlich eingreifen in ein finanzielles Unternehmen, das beim Inkrafttreten - dieses Gesetzes hon im Werke war. Dieses Prinzip ift dur den Artikel 11 anerkannt worden. Die Kommijsiongs- fassung zu Artikel TIT besogt nun weiter nichts, als daß dasselbe Prinzip auf die anderen Wasserstraßen, die im Artikel 11 nit ge- nannt find, angewendet werden soll, denn tonsequenterwecise kann man die anderen Wasserstraßen niht verschieden behandeln. Det Artikel 111 bezieht: fich nir weiter auf folhe Fälle, wo hon Stromverbesserungs- foiten durch Abgaben gedeckt werden. Der Antrag Gothein will nun, daß folde Neaulterungëwerke, die vor dem Inkrasttreten des Gesetzes hon in Ausführung genommen find, nah dem Inkrasdttreten des Gesetzes niht mehr durch Schiffahrtsabgaben gedeckt werden sollen. Das würde weitgehende Konsequenzen haben. Bremen erhebt auf der Weser Schiffahrtsabgaben auf Grund des NReichégeleßes von 1886. Der: Antrag Gothein würde zwar dieses Gese nicht aufheben, aber tatsächlich würde der Antiag doc für Bremen elnen jährlihen Aus- fall von über 13 Millionen verursachen. Ebenfalls werden für die Verbesserungen bei Stettin und Königsberg Abgaben erhoben, und die Kaufmannschaften in Königsberg und Stettin würden wohl nicht mit dem Antrag Gothein einverstanden sein. Deshalb kann der Antrag nicht angenommen werden. Der Abg. Gothein will Abgaben beseitigen, die nah sciner Meinung {on nach tem alten Gese zu Unreck(t bestanden. Der politisch wichtigste Zweck des Gesetzes ist doch, daß der alte Streit aus der Welt geschafft wird. Der Antrag Gothéin gräbt aber für jeden einzelnen Fall die Streitaxt wieder aus, um zu entsckeiden, ob eine Abgabe zu Unrecht erhoben ist. Der Abg. Gothein glaubt die Lösung des Raätsels dur tas Wort „Negulierungs- werke" gefunden zu baben: aber es steht gar nit fest, was etne Negulierung i, ob z. B. Baggerungen oder Betonnungen als FRegulierung anzusehen find. Abg. Dr. David (Soz.): Der Antrag Gothein will nicht die Streitart auésgraben, sondern aus dem Geseß eine Ausnahme ent- fernen, mm das Prinziy der Nichterhebung von Abgaben bei [hon vor- handenen Werken \trikté dutchzuführen. Wozu nicht alles das Unter- wesergeseß bérbhalten muß! Nach dem Antrag Gotbein foll Bremen nit mehr Abgaben erheben dürfen, bie ihm durch das Geseß von 1886 zugebilligt find. (Widerspru des Ministerialdirektors Peters.) Das ist nit der Fall, oder es wäre elne Kleinigkeit, bis zur dritten Lesuna diese Schwieriakeit wegen des Wesergeseßzes zu beseitigen. Der Widerstand gegen den Antrag Gotbein erklärt sich nicht aus der Wahrung der Nechte Bremens oder Hamburgs, sondern daraus, daß die preußische Negierung für ihre Slröme volllommen freie Hand aben will, zu faden, wos sie will. Schützen Sie die preußischen Ströme. vor der einseitigen agrarischen Regierung! M , Ditektor im Véinisterium der öffentlichen Arbeiten, Wirkl. Geh. Vberregierungsrat Peters: Selbst wenn der Antrag & othein dahin geändert wird, daß das Wesergiselz von 1886 in Kraft bleibt, so würde do immer der bremishe Staat die Einnahmen aus den Tonnen und Baken, die seit 30 Jahren erbobet werden, verlieren. Abg. Dr. v. Dziembowski-Pomian (Pole): Wir alauben, daß ein Versehen vorlieat, weñn die Kommission unter die A 18nahmen die vom Verbot der Befabrung8sabgaben gemadt werden sollen, au tie „Verbesscrung der Warthe von Posen abwärts" auf-

y“

—_ ENTETTOT T (Bebeimer Oberr retcht viel weiter

(Grundaedanke

genommen hat. Béi den anderen Ausnahmen handelt es sich um Kanalisfierungen und Ausbauten, hier soll aber die gewöhnliche Ver- besserung mit einer Abuabe bedacht werden. Wenn auf der Warthe eme Schleuse vom Staat im militärishen Jnteresse beseitigt wird, 18. darf man doh diese Kosten niht durch Abgaben deen wollen. Geeles, 08 Ar E wider|pricht „dem Grundgedanken des s ° Schiffahrtsverkehr auf der Warthe ist so gering, daß er durch Abgaben vöUlig beseitigt werden könnte. Die Warthe paßt gar nicht in ‘den Nahmen dieses Gefeßes, und ih bitte deshalb, die Warthe herauszustreihen.

aue On ist ein Antrag Graf Mielzynski, betreffend die Warthe, eingegangen.

q, Preußischer Minister Vrei1ltenba ch:

| Meine Herren! Die sieben Einzelfälle, wel@e Art. 111 des Gefeßes anführt, bestätigen ein Prinzip, das im § 2 des Art. 11 hon dahin entschieden ist, daß für im Bau befindlihe Strom- verbesserungen die Möglichkeit gegëében werden soll, sich bei den Stromfkassen zu érbholen. m S 2 des Art. 11 ift’ diese Möglichkeit für die - Stromstrede Sondernheim—Straßburz festgestellt worden. Die hbauenden Staaten Bayern, Baden und die Reichslande sollen in die Lage gesetzt sein, für die investierten Kapitalien die Stcomkasse in Anspruch zu nehmen, die den Zinsen- und Tilgungsdienst zu tragen hat. Ganz dasselbe wird hier im Artikel [IT für die dort angeführten Wasserläufe auëgesprochen.

Bu diesen gehört auch dieWarthe. Für die Warthe ist, wie der Herr Vorredner bereits mitteilte, im Jahre 1905 durch das wasserwirt- shaftlihe Gesez in Preußen ein Bétrag von 2,2 Millionen Mark zum weiteren Ausbau und zur Verbesserung des Stromes bewilligt worden. In dasfelbe Gesetz ist auch die Bestimmung aufgenommen, daß Schiffahrtsabgaben erhoben werden sollen. Daraus ergibt sich, daß diese Stromverbesserungen zur Abgabenerhebung auf der Warthe führen müssen. Die Abgabenfestseßung muß unter allen Umständen so sein, daß die Vortéile, die durch den Ausbau des Stromes erzielt werden, erheblich größer sein müssen als die Last, die den Schiffahrttreibenden durch die Abgabe auferlegt wird. Cine andere Negelung ist niht gewollt und kann nit ge- wollt sein. Ebenso muß in sorgfältiger Weise erwogen werden, welher Teil dieser 2,2 Millionen auf die Interessen der Schiffahrt und welcher Teil auf andere Interessen entfälit. Nur insoweit wird eine Belastung der Schiffahrtsinterefsenten stattfinden. Fch meine, wenn man von diesen Erwägungey ausgeht, kann kaum ein Zweifel darüber bestehen, daß der Antrag des Herrn Abg. Grafen von Brudzewo-Mielczynski abgeleßnt werden muß. Den Interessenten, für die er eintritt, geschieht damit Fein Unrecht, ihre Interessen werden vielmehr voll gewahrt werten dur die erheblihen Verbesserungen, die diesem Stromlauf zugeführt werden.

der öffentlihen Arbeiten von

Abg. Graf Westarp (dkons.): Ih kann Sie nur um An- nahme des Antrages des Abg. von Mielzynski bitten. Es handelt sich hier nicht um eine Prinzipienfrage, sondern ledigli um eine Be rüdsihtigung öffentlicher Verhältnisse. Bei der Wartbe liegen die Verhältnisse wesentlich anders wie auf den anderen Flüssen. Die Schiffahrt auf der Warthe is überaus gering. Für den Fall der Ablehnung des Antrages dürfen wir wohl von der Erklärung des Ministers Akt nehmen, daß, wenn die Abgaben eingeführt werden, sie nur fo hoh bemessen lein werden, daß die Vorteile, welche die Schiffahrt haben wird, erheblich größer sein werden als die Abgçaben- lasten. Schließlich bitte ih, bei dieser Sache den Wajjerstraßenbeirat zu hören. ;

Abg. Gothein (forts{r. Volksp.): Die Herren aus Posen ollten doch nicht lediglih ibre provinzialen Interessen baben, sondern das allgemeine Interessé voranseßzen und darum für meinen Antrag stimmen. Das Schönste, was ih der Ministerialdirektor Peters ge leistet hat, ist die Behauptung, daß die Erhebung der Tonnen- und Bakengelder durch Bremen infolge des Antrages unmöglih wäre. Gs ist mir nie eingefallen behaupten, daß Tonnen und Baken Fegulterungen find. Nicht ih habe die Streitaxt ausgegraben, sondern das. t von der anderen Seite geschehen. Wenn man unseren Antrag vorhin angenommen hâtte, hätten wir ein oberstes Gericht, und die Stkreitart wäre begraben worden. :

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: r Antrag Oeser-Gothein wird abgelehnt, ebenso der Antrag Mielzynski gegen eine beträchtliche Minderheit, die sich aus den Sozialdemokraten, der forts{hrittlihen Volkspartei, einem Teil der Nationalliberalen, aus den Polen und ver- einzelten Mitgliedern der Rechten und des Zentrums zusammensetzt.

Artikel 11] wird angenommen, ebenso ohne Diskussion der

Nest des Gesetzes.

Die zu dem Entwurf vorliegende Resolution Varenhorst betreffs größtmöglicher Rücksichtnahme auf die Jnteressen der ¿Fischerei wird gegen die Stimmen der Linken abgelehnt. Hierauf sezt das Haus die zweite Lesung des Entwurfs eines Hausarbeitsgesetßzes fort. : | §83 enthielt in der Vorlage die Befugnis des Bundesrats, für einzelne Gewerbe zu bestimmen, daß in denjenigen Näumen, in welchen: Arbeit für Hausarbeiter ausgegeben oder Arbeit solcher Perfonen abgenommen wird, die für die einzeluen Arbeiten jeweilig gezahlten Löhne den Hausarbeitern allgemein bekannt gegeben werden, eventuell durch Aushängung - von Lohntafeln. Die Kommission hat aus dieser Befugnis eine zwingende Vorschrift gemacht und den: 8 3 wie folgt formuliert :

In denjenigen Räumen, in welchen Arbeit für Hausarbeiter ausgegeben oder Arbeit folher Personen abgenommen wird, muß den Hausarbeitern durch offene Auslage: von Lobnverzeihnissen oder Aushängen von Lohntafeln die Möglichkeit gegeben sein, sih über die fur die einzelnen in diesen Räumen zur Ausgabe gelangenden Arbeiten jeweilig gezahlten Löbne zu unterrihten. Für neu ein- zuführende Muster gilt diese Bestimmung nicht.

_ Der Bundesrat kann zur Auëfübrung dieser Bestimmung nähere Anordnungen erlassen, gegebenenfalls für einzelne Bezirke. Gr kann für bestimmte Gewerbzweige oder Betriebsarten auf An trag Belteiligter Ausnahmen gewähren.

Der Bundesrat kann vorschreibèn, daß, \oweit das Arbeits- entgelt im Preise zum Ausdruck komint, die Preise gemäß Absah 1, 2 bekanntgegeben werden. i

__ Diè Bestimmungen des Bundesrats werden durch das „Reichs geseßblatt“" veröffentliht und dem Reichstag zur Kenntnisnahme vorgelegt.

__ Von den Abgg. Albre cht und Gen. (Soz.) ist beantragt, im exsten Absaß den Saß „Für nei einzuführende Muster gilt diese Bestimmung nicht“ zu streichen, ebenso den zweiten Sab des weiten Absatzes : für den Fall der Ablehnung des ersten Antrages soll dem zweilen Saß hinzugefügt werden: „falls ein Mindestzeitlohnsaß in den Lohnverzeihnissen oder Lohntafeln vorgesehen ift“.

S 3a ist von der Kommission neu eingefügt:

Wer Arbeit für Hauzsarbeiter ausgibt, ist verpflichtet, hierbei

denienigen, welche die Arbeit enigegenuehmen, auf seine Kosten Lohnbücher oder Arbeitszettel auszuhändigen, welhe Art und

Uinfang der Arbeit sowie die dafür festgesepten Löhne oder Preise

enthalten. Für neu stimmung nicht.

Fur einzelne Gewerbzweige, Betriebsarten oder besondere Gruppen von Betrieben oder Hausarbeitern kann der Bundesrat auf Antrag Beteiligter Ausnahmen gewähren.

__ Soweit der Bundesrat auf Grund von § 114a G.D. Lohn- bücher und Arbeilsordnung vorgeschrieben hat, gelten die Vorschriften der ersten beiden Absäye nicht. t

Auch hier wollen die Sozialdemokraten den leßten Saß des ersten Absaßes und den zweiten Absay streichen. j

__ Sächsischer Geheimer Rat Dr. Hallbauer: Auf die Vorwürfe, die meinem Borgänger gestern hier gemacht worden find, kann ih ertlaren, daß zurzeit von einer allgemeinen 3otlage und Armut in der Heuntindulstrie gar keine Nede sein kaun. Es ist zweifellos gegen früher eine Besserung der wirtschaftlichen Lage der Hausarbeiter ein- getreten. Damit ift keineswegs dem widersprochen, daß es nah wie por in einzelnen Fällen fehr erwünscht sein fann, wenn eine Besserung der Lage der Heimarbeiter crreicht wird. Es ist richtig, daß die General- kommission der Gewerkschaften gewünscht hat, eine Heimarbeiter- ausstellung auf der Internationalen Hygieneaustitellung in Dresden zu ver- anstalten. (Ss ist der Generalfommisnon ausdrücklih mitgeteilt worden, daß nie 1ch dann den Anordnungen der wissenschaftlichen Abteilung unterordnen müßte. Die Generalfommission wollte aber außerhalb dieser wissenschaftlichen Abteilung 15 bis 16 Heimarbeiterwohnungen mit ihren Einrichtungen und Arbeitsgeräten vorführen. Auf Gesuch ter Ausftellungsleitung fand hierüber eine Besprehung statt. Bei dieser Besprechung erklärte die Generalkonmmiision, daß auch die Lohn- verhältnisse der Heimarbeiter eingehend beleudtet werden sollten. Die sachsishe Regierung erflärte, daß sie dann aber eine tendenzfreie Dar- \tellung haben wollte. Die zur Erreichung dieses Zweckes angeregte Mitwirkung von Arbei lehnte indessen die Generalfommission ab. Bon dieser wurde hierauf den Handelsfammern, den (Gewerbetfammern und sächsischen JIndustciellen: Veitteilung gemacht. Fie von diejen vorgetragenen Zweifel und Bedenken veranlaßten das Lclmstertlum, an den für die Ausstellung bestimmten Kommissar ein Schreiben voin 4. Januar 1911 zu rien, in dem gegen eine tendenzióse Larftellung der Heimarbeiterverbältnisse Einspruch hoben Und gefordert wurde, daß sowohl t: Schatten- als Lichtseiten in der Heimarbeitsindustrie objettiv dargestell

sollten. Aus dem Verhalten der Generaifommission

lchasten geht hervor, daß ihr an einer faciichen

Heimarbeit nit viel gelègen üt. Die Hygieneautfté

einen durchaus ernsien und wissensch{aftliizen Sha

alle einseitigen Parteibeftrebungen mußten

werden. ie war also nicht der geeignete Blayz

Borgeben, ie es die Generalfommission- wollte.

teit dieser meiner Angaben känn ‘der Abg. Dr. Stresemann,

lônlih an den Verhandlungen teilgenommen hat, nur

IRonn [Blo por Hi ck nth » ; enn |chließhch der Abg. Schmidt gegen mich perfs

cinzuführende Muster gilt diese *Be-

hat, so möchte. ih nur feststellen, daß die Frankfurter Ausstellung habe dargetan, Héimarbeiter durchaus gün|tiger lägen, ih : auégeführ nie nicht so einseitig veranstaltet worden ift, wie die Berliner Heim arbeiterausftellung, und daß sie gezeigt hat, daß auch eine rein objeftive Ausftellung der Veihältnisse der Heimarbeiter an sih mögli sel. Die persönlichen Anagrifte / aübe ih hbierd zurückgewiesen zu haben, als Vertreter meiner Regier m aber noch einmal den scarff | | würfe erheben.

Abg. A lbrecht (Sc Kollege Schmidt eingehend gek auf die Begründung unserer der Heuntndustrie hat anlaßt, den getetzgeberisd Bejeitigung der ärüste

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oder Preise. und hat aus T darauf eine Neibe von Ausnc luchen wir zu- treiben. Nun Naumann eingelaufen, der verlangt „Für Muster- und Probearbeiten gar diese Fassung angenommen wird, ist der ganze gemacht werden joll, wieder illuforis{W. Dec leßte Heimarbeitertc langte obligatori|che Lohntafeln; will man Bier entgegentommen, muß man flare, unzweideutige Bestimmungen erlassen. und die bürgerlichen Partein müssen fih den Vorwu1 daß sie seit Jahren nihts für die -Heimarbeiter g dem ihnen ihr Elend bekannt war. Alles, was ihrem Interesse geschah, hat sich als nußlos oder Seit fast 25 Jahren haben wir unermüdlih für wirken gesucht, aber vergeblich:; erst nah dem arbeiter|treif von: 1896 fam eine Vorlage und die Kleider- und Wäschekonfektion. Diese lettere bat genüßt, fondern sie hät geschadet, wie z. B. die württe: werbeinsvektoren amtlih festgestelt baben. Auch mann halt gestern fkonstätieren müssen , in der Konfektion und in der Tabakinduîtrie in der Zunahme begriffen ist. Auch Lohnbücher von 1902 blieb wirkungsles ; aus den Berichten der Gewerberäte S 137a der Gewerbeorduung, der das Arbeit nah Hause verbot. § 137 a und die Kontrolle der Durchführung wiesen; seine zweifellose Wirkung abe Vermehrung der Heimätbeit: Noch heute arbeitern thr sauer verdienter Hungerloßn wird. Eine Näherin, die 3 Duyend Bluî von 98,29 M gearbeitet hatte, erbiel | Arbeit angeblih ni(ts tauate: vor ih dabin, daß 450 6 Arbeitslohn lohn für 36 Blusen! Solthe s{händlichen mögli. Hier muß der Hebel n. ie Le müssen obligatorisch sein: die Ausnahmen wegen der Mufte aus § 3 heraus, sonst wird- für die Heimarbeiter wieder nicht sames geschaffen.

Direktor im Reichsamt des ern Caspar: bitten, beide Anträge Ulbret abzulehneai bares Geseß annehmén, so ift es unentbehrlich, beide beizubehalten, denn die Sade liegt doch so : Kommission ist - gegenübtr dem Vorlage eine Unkehrung des Verhältnisses eingetreten : ing ; Eitufük

wurf davon ausging, daß die hrung verzeihnissen nah Bedarf und nach der

zelnen Industrien vom Bundeêsrat be\@loitei wer fonn die Kommission umgekehrt gesezlih den Aushang vorgeschrieben.

man aber diesen Weg vorziehen, so ist es unentbedrlih vorgesehenen Ausnähmen beizubehalten. Einmal ist es notw-nd*g daß man zunächst für die einzufübrenden Muster» - und Probe- arbeiten, wie es der Antrag Manz will, ein Lobnverzcihnis nic anwendbar erklärt, denn zu -der Zeit, wo diese Muster angefertigt werden, läßt sh noch nit übersehen, wieviel Zeit dafür erforderlich ist. Das ist do% Gegenstand der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeiter, wieviel Zeit dafür verwendet wird. Ebenso ift die zweite Ausnahme erforderlih, daß für bestimmte Gèewerbezrorige oder Betriebsarten Ausnabmen gewährt werden Ennen. Es gibt Industrien, wo die Muster schr bâufig wehteln. Ueber: haupt muß ih diese Gelegenheit beugen, um darauf aufmerGam zu machen, daß die Regelung, wie t die Kommission bei@Sloßen hat, zwar anscheinend éine größere Sicherbeit gewährt unnd weiter geht als der Vorschlag des Entwur Vd äber fh

angesetzt

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