1911 / 282 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Nov 1911 18:00:01 GMT) scan diff

btel va: hier aber haben Sie (zum Zentrum) plößlich kein Nückgrat mehr! Sie sollten do der Regierung die Verantwortung dafür überlassen, daß sie hier ihren dicken Kopf niht durh- segen fann. Und müssen “wir denn bei Arbeiterschuß- ge]eßen immer erst die Erfahrungen anderer Länder abwarten ? Von der Parallele mit dem Schugzoll will die Regierung nichts wissen ; aber greift sie niht bei der Branntweinliebesgabe durch Herab- seßung des Kontingents ganz direkt zum Vorteil der Schnapsjunker preisregulierend ein? “Aber hier, wo es sih um die Aermsten“ der Arbeiter handelt, f das grundsäßlih ausgeschlossen O Nun vertröstet die Regierung die Arbeiter auf die Selbsthilfe. Tarifverträge gelten doch nur da, wo starke Organisationen sind. Aber wir baben doch keine Organisation für die Heimarbeiter, und wenn wir sie hätten, dann würden {hon die Freisinnigen und erst recht die anderen Parteien diese Organisation totshlagen. (Zuruf von der fortschrittlichen Volkspartei: Unsinn!) Nun, das werde ich Ihnen später nahweisen! Die Fachaus\hüsse werden ja angenommen werden; der Staatssekretär hat diese Ausschüsse sogar gelobt. Aber die Fachausshüsse enthalten durhaus niht die Vorzüglichkeit, die man ihnen angelobt hat. Wo sie das Beschlußrecht haben, haben sie kein Jnitiativreht, und wo sie ein Jnitiativreht haben, haben fie kein Beschlußreht. Dazu haben wir noch die Bestimmung, daß sich die Fachaus\hüsse niht mit den Verhältnissen eines einzelnen Betriebes beschäftigen können; dadurch wird man viele Miß- stände gar nicht berühren können. Und wie steht es mit den Gutachten? Gutachten über Löhne dürfen nur abgegeben werden, wenn die Unternehmerbeisißer sich vollständig einig sind, und die Arbeiter- beisißer sih auch völlig einig sind! Da werden die Unternehmer immer Widerspruch erheben. Ünd dann dürfen Gutachten nur ge- geben werden, wenn auch die Mehrheit der Unternehmer dafür 1st. Zu einer Null werden die Fachausschüsse aber erst recht dadurch, vaß die Beisißer nit gewählt, sondern vvbn den Behörden ernannt werden. Es ist doch gar niht daran zu denken, daß die preußische Regierung jemand htneinnehmen wird, der gewerk- scaftlih organisiert ist, erst recht nicht die anerkannten Ver- trauensleute der Arbeiterorganisationen, die Arbeitersekretäre. Wenn es \ch nur um Erhebungen über die Löhne der Heimarbeiter handelt, dann haben wir ja den Beirat für Arbeiter- statistik, der gegenwärtig beschäftigungslos zu fein scheint. Aber dieser Beirat für Arbeiterstatistik scheint der Negterung jeßt chon recht unangenehm geworden zu sein. Der Antrag Naumann ist ja für uns annehmbar, aber was wird dur thn auf der Grund- lage der Fachaus\hüsse erreiht? Es hätte wenigstens die allgemeine Wahl für die Fachausshüsse eingeführt werden müssen. Aber so pflanzen Sie einen frischen Nosenzweig auf einen dürren ausgestorbenen Stamm. Mein Parteigenosse Göhre hat gestern an Ihre christliche Barmbherzigkeit appelliert, er hat noch ein liebevolles Herz aus seiner früheren pastoralen Tätigkeit mitgebraht. Er hat in seiner Täuschung angenommen, daß diese christlihe Barmherzigkeit auch in der Politik anzutreffen sei. Er hâtte aber nicht an Ihre Barmherzigkeit appellieren müssen, er hat ja das Echo gehört. In der Politik gilt, wie die Abgg. Enders und Manz gezeigt haben, nur die nüchterne, berechnende Tätigkeit des Geschäftsmannes, des Jndustriellen. Das ist das einzig Richtige. Die Heimarbeiter werden daraus schen, daß sie niht an die Barmherzigkeit appellieren dürfen, sondern daß sie ihr Recht fordern müssen.

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Jnnern Or. Delbrü:

Meine Herren! Jch habe den Antrag auf Nr. 1180 der Druck- sachen niht nur sorgfältig gelesen, sondern, soweit ih übersehen kann in seinen Konsequenzen auch ganz rihtig verstanden. Sowohl der Abs. 1 wie der Abs. 2 des § 3b, den dieser Antrag gestalten will, sieht vor ein Kollegium, bestehend aus einem Vorsißenden, der Ver- treter der Gewerbeinspektion bezw. Vorsitzender des Gewerbegerichts ist, und einer gleihen Anzahl von Beisißern aus dem Stande der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Nun sind zwei Möglichkeiten gegeben für das Zustandekommen eines Beschlusses: es besteht allgemeine Einigkeit; das wirkt etwa, wie wenn ein Tarifvertrag zustande ge- kommen ift; die beteiligten Vertreter haben fi geeignet. Die andere Möglichkeit ist die, daß die Arbeitgeber und Arbeitnehmer niht zu einer Einigung kommen, und in diesem Fall erfolgt die Festsezung de facto dur die Stimme des der Kommission vorsißzenden Ver- treters der Gewerbeinspektion; fie wirkt unter allen Umständen zwingend gegen denjenigen Teil, dem die Stimme des Vorsitzenden nicht zugefallen ist. Insofern waren die Ausführungen, die ih gemacht habe, zutreffend.

Abg. Giesberts (Zentr.): In dem Gedanken, die Heims arbeiter aus ihrem Elend herauszubringen, find wir vollständig einig. In der Beurteilung der politishen Situation ist der Kollege Nau- mann aber ein sehr großer Optimist. Ich freue mi, daß er das häßlihe Wort von der weißen Salbe nicht mehr vollständig aufrecht erhalten hat und \sich darauf beschränkt, daß er die Fachausshüsse nur als allgemein unpraktisch und unwirksam bezeihnet. Wenn er aber sagt, daß die Fachaus\hüsse eine kompetenzlose Körper- schaft seien, ähnlih wie die Arbeiterausshüsse, dann muß ich thn - aber doch auf die segensreihe Wirksamkeit der Arbeiter- aus\hüsse verweisen. Wenn soviel mit den Fachaus\{hüfsen erreicht wird, dann ist {on viel erreicht. Auch- die Arbeiteraus\hüsse haben - organisierend auf die Arbeiterwelt gewirkt. Auch der kleinite Erfolg auf sozialem Gebiet muß gegen eine Welt von Widerständen errungen werden; wir suchen, das Erreichbare zu erreichen und zu sichern. Wir können es nicht darauf ankommen lassen, jeßt für die Lohnämter zu stimmen in der Meinung, daß Sie in der dritten Lesung schon das Nötige finden werden ; ih halte die Annahme eines solchen Be- \chlusses durch die verbündeten Regierungen für ausgeschlossen ; vor einer Ieichstagsmehrheit, wie sie sih heute vielleiht ergeben könnte, würde die Regierung nicht kapitulieren. Der Kommissionsbes{luß ist eins der Momente gewesen, die die Regierung veranlaßten, die große Gewerbeordnungsnovelle langsam unter den Tisch fallen zu lassen. Es ift hier nur auf dem Wege des Kompromisses etwas zu erreichen : da müssen denn auch die Parteien, die es durseßen wollen, Zurück- haltung üben. Die Fachausshüsse übertragen das Arbeitskammer- prinzip auf die Heimindustrie, und {hon deshalb sind sie wertvoll ; dur) sie werden die Bestrebungen, das Elend der Hausarbeiter durch versöohnende Liebesarbeit zu mildern, Bestrebungen, wie fie au in dem erwähnten westdeutshen Tarif eine Frucht gezeitigt haben, einen neuen Resfonanzboden erhalten. Ohne Lohnregulierung, ohne Lohn- ämter wird es allerdings auf die Dauer nicht abgehen; die sich ent- gegentürmenden ungeheuren Schwierigkeiten werden aber erst in Jahren zu überwinden sein. Darum wollen wir das Gesetz nicht ge- fährden, und auch ih sehe aus Opportunitätsgründen von der Stellung cines Antrages ab.

Mit einer Richtigstellung des Abg. Everling gegenüber dem Abg. Zietsch schließt die Beratung der Anträge.

Der Antrag der Sozialdemokraten wird gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt. §16 a der Anträge Behrens u. Gen. gelangt hierauf einstimmig zur Annahme, ebenso § 16 b. Der Antrag Oeser-Naumann wird gegen die Stimmen der A C ralen und von 6 Mitgliedern der fortschrittlihen Volkspartei abgelehnt. 88 16e bis 16 h der Kompromißanträge werden mit großer Mehrheit angenommen. Die Beratung der Vorlage selbst war gestern bis § 7 inklusive gediehen. Jn der Fortseßung der Beratung werden 88 8 bis 11 mit einem von dem Abg. von Strombe ck (Zentr.) beantragten und begründeten unwesentlichen Zusaß angenommen.

__Bet § 12 erkflärt auf eine Anfrage des Abg. Ever - ling der

Direktor im Neichsamt des Jnnern Caspar: Die Vorschrift, daß die Räume, in denen Hausarbeit getrieben werden soll, den an fie gestellten Anforderungen genügen, muß natürlich durchgeführt werden. Beim Wohnungswechsel wird der Hausarbeiter {on beim Wohnungmieten die nötige Vorsiht anwenden müssen; man wird aber ‘event. nicht die Hausarbeit in nicht entsprehenden ‘Räumen verbieten, sondern nur eine vorläufige Genehmigung erteilen und dann auf die Beseitigung der Mängel hinwirken.

Bei § 16 (Revisionen zur Nachtzeit) bestätigt der Direktor im Reichsamt des Jnnern Caspar auf eine Anfrage des Abg. Kolbe (Rp.), daß der Begriff „Nachtzeit“ im Sinne der Strafprozeßordnung zu verstehen ist. :

Der Abg. Dr. Fleischer (Zentr.) stellt fest, daß die Gruppe Naumann aus den sechs Abgg. Oeser, Naumann, Traeger, Potthoff, Hormann-Bremen und Neumann-Hofer bestanden hat.

Die S8 18 bis 22, die die Strafbestimmungen enthalten, werden nach einer kurzen Auseinandersezung zwischen dem Abg. von Strombeck (Zentr.) und dem Direktor im Reichsamt des Jnnern Caspar angenommen.

Die Sozialdemokraten haben folgenden § 23 a beantragt:

Für das Nechtsverhältnis zwischen denjenigen Personen, welche

im Auftrage und für Rechnung von Unternehmern gewerblich tätig

sind, und den Unternehmern sind die Vorschriften des Tit. VII G.O.

und des Abschnitts „Dienstvertrag“ im B.G.B. maßgebend, gleich-

viel ob die mit gewerblichen Arbeiten Beschäftigten als Heim- arbeiter oder als Hausarbeiter oder als Hausgewerbetreibende bezeihnet werden.

_ Abg. Stadthagen (Soz.) begründet diesen Antrag mit dem Hinweis darauf, daß nah der bestehenden Nechtsprehung die Heim- arbeiter als selbständige Gewerbetreibende behandelt werden und so sämtlicher Arbeitershußbestimmungen verlustig gehen.

Direktor im Reichsamt des Innern Caspar: Ich bitte Sie, den Antrag abzulehnen. Bezieht er sih auf den begrenzten Kreis derjenigen Hausarbeiter, die unter § 1 fallen, so fallen darunter nur diejenigen Haus- arbeiter, die im engeren Sinne als Familienhausarbeiter zu bezeichnen sind. Geht er aber über diesen Kreis hinaus, so würden auch große Fabriken davon ergriffen werden. Es geht nit an, in dieses Spezial- geseß einen Grundsaß aufzunehmen, der die Werkverträge in Dienst- verträge verwandelt.

Abg. P iep er (Zentr.): Wir wollen uns bis zur dritten Lesung überlegen, ob wir eine Formulierung finden, die diesem Antrage in klarer und präziser Form gerecht wird.

Der Antrag wird abgelehnt.

Nach 8 24 soll das Geseß am 1. April 1912 in Kraft treten. Die Jnkraftseßung der 88 3 und 3a soll Kaiserlicher Lans mit Zustimmung des Bundesrats vorbehalten

eiben.

Die von der Kommission vorgeschlagene Resolution, wonach der Reichskanzler dahin wirkten foll, daß bei der Vergebung öffentlicher Lieferungen, die in der Hausindustrie hergestellt werden, an erster Stelle Hausarbeiterorganisationen berück- sichtigt werden sollen und im übrigen solche Gewerbetreibende, die tarifmäßige Löhne zahlen, wird ohne Debatte angenommen.

Damit ist die zweite Lesung der Vorlage erledigt.

Das Haus vertagt sich.

Schluß gegen 7 Uhr. Nächste Sißung Donnerstag 1 Uhr. (Zweite Lesung der Vorlagen wegen Aufhebung des Hilfskassengeseßes und wegen Versicherung der Privat angestellten.)

Verdingungen.

Oesterreih-Ungarn.

Stadtgemeinde in Bjeltna: Einführung einer elektrishen Be- leuGtungs8anlage in Bjelina. Die Ausschreibung umfaßt: 1) den Bau der Zentrale, der außer dem Maschinenraum und den Kanzlei- raumen auch noch die nötigen Wohnungen für den Leiter des Werks und die übrigen Angestellten enthalten foll ; 2) den eleftrishen Teil, wobei die Auswahl der Maschinen eben- falls anheimgestellt ist, doch wird dabei bemerkt, daß {ih in der Nähe von Bjelina Braunkohle und weihes Brunnenwasser befinden. Die Pläne sind kostenfrei bei der städtishen Bauabteilung in Bjelina zu bekommen, Die Angebote, in denen Daten über die Tage und die Rentabilität angeführt sein müssen, find bis zum 20. Dezember d. J. zugesiegelt und gestempelt mit der Aufschrift : nPonuda na broj 3140 za elektranu“ bei dem Magistrat der Stadt Bjelina einzureichen.

Niederlande.

8. Dezember 1911. Boerenbond (Bauernverein) in Clinge (Provinz Seeland) : Lieferung von Kunstdünger, Leinmehl und Mais. Auskunft erteilt der Schriftführer.

8. Dezember 1911. Boerenbond (Bauernverein) in Fynaart (Provinz Nordbrabant): Lieferung von 285 000 kg verschiedener Sorten Kunstdünger und 24000 kg Leingrus. Die Bedingungen sind für 0,05 Fl. bei dem Schriftführer erhältlich.

9, Dezember 1911. Landbouwvereeniging A. B. in Kerk-

Anger und Viehfutter. Nähere Auskunft erteilt der Schrift- ührer. Belgien.

(Lastenhefte können, wenn nihts anderes vermerkt, vom Bureau des adjudications in Brüffel, Rue des Augustins 15, bezogen werden.)

6. Dezember 1911, 1 Uhr. Börse in Brüssel; Ueferung von 60 Kurbelahsen für Lokomotiven, 50 Stablahhsen für Wagen, 1600 Stahlheizrohre für Ueberhizer System Schmidt, 900 Kreuzrohre und 70 vollständige Kohlenwagenvershlüfse. 10 Lose. Speziallasten- heft Nr. 679. 19. Dezember 1911, 2 Uhr. Hôtel commual in St. Gilles- Brüssel: Lieferung: 1) eines Gleichstromdvnamos zu einer Dampf- maschine zu 1000 HP, Sicherheitsleistung 2000 Fr., Laftenheft 1 Fr. ; 2) einer Dampfmaschine von 1000 P zum Betrieb eines Gleich- stromdynamos, Sicherheitsleistung 5000 Fr., Lastenheft 1 Fr. Ein- piorirvens Angebote zum 18. Dézember. Lastenhefte vom Stadt- efretariat. 27. Dezember 1911, 11 Uhr. Société nationale des chemins de fer vicinaux in Brüssel: Rue de la Science 14: Ausrüstung der elektrishen Hochleitung der Kleinbahn St. Vaast-Wazoir nah Bracquegnies. Eingeschriebene Angebote zum 26. Dezember. Be- dingungen von der Gesellschaft.

Mitteilungen des Königlichen Aöronautischen Observatoriums,

veröffentlißt vom Berliner Wetterbureau. Drachenaufstieg vom 29. November 1911, 8 bis 12 Uhr Vormittags:

Station Seechöhe . . . . .| 122 m | 500m |1000m | 2000m | 3000m | 4250 m

Temperatur (0) D670 | 09 | 08 | 44 |ca.—9,7 Rel. Fctgk. (0/0)| 94 | 67 | 68 | 90 | 100 | 48

Wind-NRichtung .| 80, W W WSW | WSW bis SW Geschw. mps. 4 8—10 12 16 1 14

Himmel größenteils bewölkt, etwas neblig, Reif; untere Grenze

von Stratocumuluswolken in etwa 1860 m Höhe. Bis zu 670 m Höhe Temperaturzunahme bis 7,4, detgleihen zwishen 2790 und

2860 m von 4,1 bis 2,4 °,

werve (Provinz Seeland): Lieferung von einer großen Partie,

Wetterbericht vom 30. November 1911, Vorm. 9} Uhr.

Witterungs- verlauf der leyten 24 Stunden

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*) Die Zahlen dieser Rubrik bedeuten: 0=0 mm; 1 = 0,1 bis 0,4; 2 = 0,5 bis 2,4;

B = 2,5 bis 6,4; 4 = 6,5 bis 124; 5 = 12,5 bis 20,4; 6 == 20,5 bis 81,4; 7 = 831,5 bis 44,4; 8 = 44,5 bis 694; 9 = nit gemeldet.

Ein Hochdruckgebiet breitet sich von Rußland bis Frankrei aus und entsendet einen Ausläufer nah Skandinavien, sein Maximum von 780 mm liegt über Jnnerrußland. Ein neues ozeanisches Tief- drucgebiet ist {nell herangezogen und bedeckt bereits Großbritannien; sein Minimum von 720 mm befindet sich \üdwestliß von Jsland, wo ein Barometersturz stattgefunden hat. Jn Deutschland ist das Wetter meist ruhig, neblig und etwas milder; vereinzelt sind leichte Niederschläge erfolgt. Deutsche Seewarte.

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Bemerkun gen. Die verkaufte Menge wird auf bolle D Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die

Berlin, den 30. November 1911.

Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 30. November

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17 00 2150 19,80 19/60 20,20 16,00 26 00 20.90 20,00

923.00

16,00 20,00 20,60 21,20 1948 20,00 20,80

L 50 /

18,80

18 60 19 00 17,70 17,20 18 09 17,20 18,20 17,90 17,60 17,80 17,60 22.00 21,00 17,40 20,00 19,40 17,80 18,60 18,80 19,00 19/00 t8,10 18,30 20,00

oppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet

Doppelzentner

Verkaufs-

wert

M

7760

1 184 5 572

298 1 497 5 095 5 880

24 379

E N )

) 3

) úr O

)

4 54 14 043

668 14 415

4 555

- 90 ) 038

ad dchnitts prets

für

1 Doppel- zentner

M

19,76 19 45 20,00

17,20

1891 17,30 18,54 18,7( 18,67 19,36 18,02

18,22

Am vortgen Markttage

Durch- \hnitts- | preis |

M

19,70 19,26 19,31

19,60

19,73 19/90 21,58 21,13 22,16 19,59 19,41

17,20

18,85 17,30 18 22 18 30 18.70 19,20 18 00 18,03

Der Dur@hschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berenet. Bedeutung, daß der betreffende Préis niht vorgekommen ift, ein Punkt (.) in den leßten sechs Spalten, daß entsprehender Bericht fehlt.

Kaiserlihes Statistishes Amt. pan der Borght.

19118.

Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) \{läglicher Schäßung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)

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