1892 / 88 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Apr 1892 18:00:01 GMT) scan diff

B. Durch Baarzahlung des Nennwerthes einzulösende Pfandbriefe, und zwar: l, Dur Baarzahlung des Nennwerthes einzulösende altland\schaftliche Pfandbriefe.

a. Z/eprozentige altlandschaftlihe Pfandbrief Deutsch Cr Reichs -Anzeiger i

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E E. E l an E öniglich Preußischer Staats-Anzeiger.

Coslan Baues annen 4 50 27. 1000 } Peterwig bei Hochkirch OM. k 1000 36. 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 45. Æ 0 K P

400 46. 47, 48. 49 Iusertionspreis für den Raum einer Druzeile 39 -. |

D 100 c 500 E 24 60 42. 43, 44. 45, 46. 51. 52. 53, 55. | 100 N 7 2O Hummel u. Zub. GS. C E 300 es 70. 72 50 O a A S M 4 prozentige altlandschaftlihe Pfandbriefe. Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung; s N | Inserate nimmt an: die Königliche Expedition. für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition | 4 i des Deutschen Reichs-Anzeigers

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15 | Jedlin 2c. 08. 600 31, 32 400

H er Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4 4 50 S.

5 h 7% 77: 200 30 15. 16. 17 L: . 16. 1000 84. 85. 88. 89 20 25. 26. 27. 28, 29. 30 500 ] Rogau, Kreis Falkenberg M i : 8W., Wilhelmftraße Nr. 32. und Königlich Preußishen Staats-Anzeigers Berlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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Il, Dur Baarzahlung des Nenuwerthes einzulösende Pfandbriefe Litt. A. - a. 3/2 prozentige Pfandbriefe Litt. A. In Reihs- Gold - Währung.

Serie I über 3000 Mark. 10693, | Serie TV über 250 Mark. 8461.

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Serie T über 3000 Mark. 5095. 19273. 19825, |

4

I, Dur Baarzahlung des Nennwerthes einzulösende Pfandbriefe Litt. C. a. SB/eprozentige Pfandbriefe Litt. C. In Reichs-Gold-Währung.

Seric I über 300 Mark. 7367. Serie TV über 150 Mark. 3285.

Serie V über 100 Mark. 314. 438, 815.

b. A prozeutige Pfandbriefe Litt. C. In Reichs-Gold-Währung.

Serie T über 3000 Mark. 6336. 6370. 6411 Serie IFT über 300 Mark. 113 i . . 12. 11326, 113792, Seri SGS5, 4894, 6419. 6462. e IV über 150 Mark. 4855, 4 . Tate 4 é ; i 11376. 11381. 11387. 11401. 11446. 11479. |

IV, Dur Baarzahlung des Nennwerthes einzulösende Neue Pfandbriefe.

a. 3/2 prozeutige Neue Pfandbriefe. In Reihs- Gold -Währung.

Serie L über 3600 Mark. 24 1351. k Seri i 2537. 2929. 4643. 5653. voor LRE, HSAE 2465, E LEO Marr, sms, LLOS SRANe

5020. 7318.

Serie T über 3000 Mark. 2235. 3916. 43475. Serie T über 1500 Mark, 543. 628. 22675. |

b. Aprozentige Nene Pfandbriefe. In Reichs - Gold - Währung.

Serie L über 3000 Mark. 20908. 3031. 3502 Serie LLL üb Z S ? ° iber 300 Mark. 102. 112.1137. 1752. Serie IV ü 4611. 5054. 5576. 5743. 6367. 6899. 7110. | 2234. 2825. 3034. 3283. 3601. 3627. 4780. 2171. SBSG. BBRA, BRAM gS26. 1274, 1847, Serie IT über 1500 Mark, 2357. 2448, 2512, | 8322. 9290. 9472.1 : E O S 5890. | : i « 4 + . D. O0 s E é 2718. 3221. S322. 9290. 9472. 10949. 1180S. 11875, 11940. |

V, Dur Baarzahlung des Nennwerthes einzulösende Pfandbriefe Litt. D. 31/2 prozentige Pfandbriefe Litt. D.

Serie IIT über 1000 Mark. 7949 Serie V üs i + 7949. erie V über 200 Mark. 524. Serie IV über 500 Mark. 83900. 5066. | Serie VI über 160 Mark, 840. 1167. 5974,

LXnmerkung zu W. Die durch fetten Druck ausgezeichneten Pfandbriefe sind für di ifati é ; Fonds, die übrigen zur Kafsation gekündigt. ch Pfandbriefe sind für die Amortisations- und Sicherheits

Breslau, den 15. März 1892,

Stlesishe Generallandschafts-Direktion.

Druck von Graß, Barth u, Comp. (W. Friedrich) in Bretlau,

E 5 i Einzelne Uummern kosten 25

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Berlin, Moutag, den 11. April, Abends.

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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General-Major z. D. von Petersdorff, bisher Commandeur der 21. Infanterie-Brigade, den Rothen Adler- Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, : E dem Amtsgerichts-Rath Möllendorf zu Potsdam, dem Justiz-Rath Gravenhorst zu Lüchow und dem Hauptpajtor und Kirchenpropst Andersen zu Grundhof im Kreise Flens- burg den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Shleife, dem Pastor und Kirchenprop|t Jensen zu Nustrup im Kreise Hadersleben und dem Pastor Duchstein zu Sievers- dorf im Kreise Ruppin den Rothen Adler-Orden vierter Klaîse, dem Regierungs- und Forstrath a. D. Sievers zu Hildesheim den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse, _ dem pensionirten Steuer-Aufseher Jungnitsh zu Prauß im Kreise Nimptsh und dem Vice-Wachtmeijter Häusler im Husaren-Regiment von Schill (1. Swhlesisches) Nr. 4 das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie , ; “den pensionirten Steuer-Aufsehern Giese zu Gehrden im Kreise Linden, Boldt zu Lübeck, bisher zu Köln, und Lampe zu Sálzderhelden im “Kreise Einbeck, und den herrschaftlichen Förstern Sievert zu Heiderhof 1m Krete Altenkirhen und Grzyb zu Brynnek im Kreise Gleiwiß das Allgemeine Ehren-

zeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigft geruht :

den nachbenannten Personen aus dem Ressort des Ober-

Hof-Marschallamts die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen ver- liehenen nihtpreußishen Insignien zu ertheilen, und zwar:

des Königlich sächsishen Allgemeinen Ehren- zeichens:

dem Kammerlakaien Wessels:

des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Königlich württembergischen Friedrihs-Ordens:

dem Hofstaats-Secretär Waldmann, : A as Ober-Hof-Marschallamts-Secretär, Bureau- Vorsteher Fischer, Se

dem Ober-Hof-Marschallamts-Secretär Weymann,

den Hoffourieren Denecke, Schramm und Thyssen und

dem Kellermeister Walter;

der Königlich Verem erau Gen goldenen Ver- dienst-Medaille: dem Kammerdiener Nolte IL, j den Salon-Kammerdienern Nolte I. und Weiß und dem Backmeister Jaedicke: der Königlich württembergischen silbernen Ver- dienst-Medaille: den Leibjägern Schulze und Borgwardt und den Kammerlafaien Prill und Müller, dem Botenmeister Krupinsfki, dem Hoflakaien Schiller und dem Hofjäger Wiese; des Mone hessishen Allgemeinen es C S ___ den Hoflakaien Schiller und S Z ua Sdilling; hade und dem Hof- des Ritterkreuzes zweiter Klasse des i sahsen-ernestinishen Sa e rsoglid dem Hofstaats-Secretär Waldmann; der demselben Orden affiliirten gold Verdienst-Medaille: I ERER dem Castellan Schüße beim Jagdschlosse Letlin den Leibjägern Rollfing und Srupke ry t dem Garderobier Föllbach; der demselben Orden affiliirten silbernen Verdienst-Medaille: dem Hofjäger Denecke; der Fürstlih waldeckshen Verdienst-Medaikle: dem Damenlakaien Höfffen und dem Hofjäger Digmann; des Fürstlih reußishen Ehrenkreuzes : dritter Klasse: dem Hofstaats-Secretär Reichel; der Fürstlih schaumburg-lippischen goldenen Verdienst-Medaille: Y

den Leibjägern Schulze und dem Garderobier Mrede Nau und

ferner :

des Commandeurkreuzes des Ordens der Königlich rumänischen Krone:

__ dem Director im Ober-Hof-Mars ; ; gierungs-Rath Ra t h: Dof-Marschallamt, Geheimen Re-

des Offizierkreuzes desselben Ordens: dem Hofstaats-Secretär, Hofrath Schwerin: des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Hoffourier Thyssen und dem Shhloßcastellan Staar zu Potsdam; des Nitterkreuzes des Königlich rumänischen Ordens „Stern von Rumänien“: dem Schloßcastellan Ukermarker: der Königlih rumänischen goldenen Verdienst- - Medaille: dem Kellermeister Weigand und dem Salon-Kammerdiener Hoffmann; der Königlich rumänischen silbernen Verdienst-Medaille: dem Kammerlakaien Wessels, den Leibjägern Rollfing und Rau, dem Hofjäger Knopp,

dem Hoflakaien Keib und : e den Damenlakaien Höffken, Will und Hoffmann.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: nah Maßgabe des Geseßes vom 17. März 1878 (Neichs- Geseßblatt Seite 7) mit der Stellvertretung des Reichskanzlers im Bereich der Justizverwaltung, soweit Ls diese inder eigenen und unmittelbaren Verwaltung des eis befindet, den Staatssecretär des Reichs-Justizamts, Wirklichen Geheimen Rath Hanauer zu beauftragen.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Ober-Postrath und ständigen Hilfsarbeiter im Reichs- Postamt Neumann in Berlin zum Geheimen Postrath und vortragenden Rath im Reichs-Postamt, und dic Posträthe Staiger in Oppeln, Lauenstein in Gumbinnen und Gürtler in Frankfurt (Oder) zu Ober- Postdirectoren zu ernennen.

Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs Allergnädigst geruht :

den bisherigen Eisenbahn - Betriebs - Director Louis Ferdinand Kriesche zum S und Mitgliede dcr Kaiserlichen General-Direction der Eisenbahnen in Elsaß- Lothringen zu Straßburg, sowie

den bisherigen Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Znspector Leo Franken bei derselben Behörde zum Eisenbahn-Betriebs- Director mii dem Range cines Raths vierter Klasse zu er- nennen.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

dem bei dem Reichsamt des Jnnern ameltenten Geheimen

expedirenden Secretär und Calculator Blumenthal den Charakter als Nehnungs-Rath zu verleihen.

Der Kaiserliche Konsul Alexander R obertson in Peterhead (Schottland) is gestorben.

Das nachstehende Regulativ für die Errichtung einer Commission für Arbeiterstatistik wird hiermit veröffentlicht. : *

Berlin, d:n 1. April 1892.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Boetticher.

Negulativ für die Errihtung einer Commission für Arbeiterstatistik.

: : 81.

_ Zur Mitwirkung bei den statistishen Erhebungen, welche

bei der Vorbereitung und Ausführung der die Verhältnisse der

gewerblichen Arbeiter (Titel VI1 der Gewerbeordnung) betref-

A Gesetzgebung erforderlih werden, wird cine Commisfion r Arbeiterstatistik errichtet.

__Die Commission besteht Si einem Vorsißenden und zwölf Mitgliedern. Der Vorsißende wird vom Reichskanzler ernannt. Von den Mitgliedern werden fünf vom Bundesrat und sechs vom Reichstag gewählt; ein Mitglied ernennt der Reichs- fanzler aus den Beamten des Kaiserlichen Statistishen Amts.

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Die Ernennungen erfolgen für fünf Jahre, die Wahlen für die Dauer jeder Legislaturveriode: jedoch verbleiben am Schluß einer Legislaturveriode die gewählten Mitglieder so lange im Amt, bis die Neuwahlen vollzogen sind.

Gewählte Mitglieder, welhe während der Dauer der Legislaturperiode aus der Commission ausscheiden, werden durch Neuwahlen ersesßt.

8. 4.

Die Commission für Arbeiterstatistik hat die Aufgabe :

1) auf Anordnung des Bundesraths oder des Reichs- fanzlers die Vornahme statistisher Erhebungen, ihre Durch- führung und Verarbeitung, sowie ihre Ergebnisse zu begutachten ;

9) dem Reichskanzler Vorschläge für die Vornahme oder Durchführung solcher Erhebungen zu unterbreiten.

Q A.

Die Commission ist befugt, Arbeitgeber und Arbeiter in gleicher Zahl zu ihren Sißungen mit berathender Stimmezu- zuziehen, und in Fällen, in denen eine Ergänzung des \tatistishen Materials zur Aufklärung der Verhältnisse er- forderlich erscheint, Auskunftspersonen zu vernehmen. Die Zuziehung von Arbeitgebern und Arbeitern muß erfolgen, wenn dies vom Bundesrath oder vom Reichskanzler angeordnet wird.

Die Commijsion kann die Erledigung einzelner der ihr obliegenden Aufgaben und Befugnisse einem aus ihrer Mitte gewählten Ausshuß übertragen. Die Einberufung der zu den Sizungen zuzuziehenden Arbeitgeber und Arbeiter und die Vorladung der- Auskunftspersonen erfolgen durch den Vor-

fißenden. : 8 6.

Der Vorsizende- und die Mitglieder der Commission, die u den Sißbungen zugezogenen Arbeitgeber und Arbeiter, sowie ie Auskunftspersonen erhalten nah im voraus durch den Reichskanzler zu bestimmenden Säßen Ersaß ihrer baaren Auslagen, die Arbeiter außerdem für entgangenen Arbeits- verdienst. :

8 7.

Die Einberufung der Commission erfolgt auf Anordnung oder mit Genehmigung des Reichskanzlers durch den Vor- sizenden.

Die Commission ist bei Anwesenheit von mindestens sieben Mitgliedern beschlußfähig ; sie faßt ihre Beschlüsse nah Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit giedt die Stimme des Vorsißenden den Ausschlag. E

Im übrigen wird die Geschäftsordinng der Commission zunächst vorläufig, demnächst nach Anhörung der Commission endgültig vom Reichskanzler erlassen.

Der Reichskanzler, jowie die Bundesregierungen find be- fugt, zu den Sißungen der Commission und ihrer Ausschüsse Vertreter zu entsenden, welche jederzeit gehört werden müssen.

Dem Betriebs-Director Franken ist die Stelle des Vor- stehers des bautehnishen Bureaus der Kaiserlichen General- Direction der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen zu Straßburg übertragen worden.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

auf Grund des § 28 des Landesverwaltungsgesezes vom 30. Juli 1883 (Ges.-S. S. 195) den bei der Regierung zu Oppeln beschäftigten Gerichts-Asjessor Halle zum Stellver- treter des zweiten ernannten Mitgliedes des Bezirksausschusses zu Oppeln auf die Dauer eines Hauptamts daselbst zu ernennen, A

dem Kreisphysicus, Sanitäts-Rath Dr. A emann zu Frankenberg den Charakter als Geheimer Sanitäts-Rath zu verleihen, und 1

infolge der von der Stadtverordneten-Versammlung zu Kottbus getroffenen Wahl den bisherigen Bürgermeister der Stadt Hamm Werner als Ersten Bürgermeister der Stadt Bee für die geseßlihe Amtsdauer von zwölf Jahren zu estätigen.

Verordnung, betreffend die Feststellung der nach § 46 der Wege- ordnung für die Provinz va T vom 11. Juli 1891

zu gewährenden Jahresrente.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen in Gemäßheit des Z 46 der Wenrordauta ür die Pren Sachsen vom 11. Juli 1891 (Gesez-Samml. S. 316 f.) was folgt : L;

; ß S Die Provinz Sachsen erhält vom Staate für die Ueber- nahme - der Verwaltung und Unterhaltung der im § 44 der

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