1892 / 89 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 12 Apr 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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[3269] Z Aufgebot.

Der Landwirth Diedrich Wilhelm rrs aus Weddewarden hat das Aufgebot der zu Gunsten des Antragstellers errihteten Schuld- und Pfandurkunde vom 15. März 1853 über Vierhundert Thaler Gold, eingetragen im Grundbuche von Wremen Band IV. Artikel 8 Abtheil. 111. Nr. 2, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 4. November 1892, MNtmittage 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anbe- raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- loserflärung der Urfunde erfolgen wird.

Dorum, den 1. April 1892.

Königliches Amtsgericht.

[3258] Aufgebot.

Von dein unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte ist auf Antrag des Gutsbesizers Carl August Moritz Richter in Langenhennerédorf wegen Löschung der auf dem Grundstüe Folium 55 des Grund- und Hypothekenbuchs für Langenbennersdorf in Rubrik [[1. unter 1/1. a, b, c, d, e, f, g eingetragenen Real- lasten, als:

a. des Naturalauszugs für Johann Sigismund Schubert und dessen Ehefrau Eva Rosine, geb. Kirsten, und je einer Kuh oder fünfzehn Thaler dafür und Herberge für Johanne Christiane Schubert, Iohann Christian Schubert und Eva Nosine Schubert,

t. Kaufs vom 17. Februar 1817, das Aufgebotsverfahren zu eröffnen beschlossen und als Aufgebotstermin der 20. Oktober 1892, Vorm. 10 Uhr, bestimmt worden. Z

Es ergeht daher an obgenannte Interessenten bez. deren etwaige Erben oder Rechtsnachfolger die Auf- forderung, in dem vorgedachten Termine an hiesiger Amtsgerichtsstelle persönlich oder dur einen gehörig legitimirten Vertreter zu erscheinen und ihre An- sprüche und Rechte spätestens im Termine anzumel- den, widrigenfalls auf weiteren Antrag die unbe- fannten Interessenten ihrer Rechte daran für ver- lustig zu erflären und die Löschung der bezeicneten Hyvothekenbuchseinträge erfolgen wird.

Königstein, den 9. April 1892.

Königliches Amtsgericht. Brunst.

3255] Beschluß. Aufgebot.

1) Heinrih Kern zweiter, Tünchermeister und 9) Wilhelm Müller erster, Akersmann, beide in SWöllstein wohnhaft, behaupten das Eigenthum an den nachbezeihneten in der Gemarkung Wöllstein ge- legenen, in dem Grundbuch auf den Namen „Berg- mann Konrad Erben wohnhaft zu Amerika“ ein- getragenen Grundstücken, nämlich:

1) Heinrich Kern 11., in Wöllstein an:

a. Section und alt Nr. 109a Flur IX., neu Nr. 315, Klasse 1 R. E. 1. Fl. 35. Drei hundert drei und sechszig Quadratmeter Weinberg an der Kehr links, neben Kern Heinrich zweiter Ebefrau und Hettesheimer Valentin.

b. Section und alt Nr. 141 Flur XIII., neu Nr. 134, Klasse 4 R. E. 57 Kr. Funf hundert ses Quadratmeter Acker an der Schaafgasse, neben Pitthan Adolf und Kern Heinrich zweiter.

2) Wilhelm Müller T. an:

Section und altes Nr. 312a Flur XVIIL., neues Nr. 62, Klasse +2 §3 R. E. 2 Fl. 45 Kr. Acht bundert abt und achtzig Quadratmeter Acker am Breitwieser Pfad, neben Kaiser Heinrich Joseph in Lützelwiebelsbach und Kern Heinrich zweiter Ehefrau,

durch Ersißzung erworben zu haben und haben dies auch glaubhaft gemacht. Auf deren Antrag werden alle diejenigen, welche Ansprüche auf diese Grundstücke zu haben glauben, aufgefordert, diese ihre Ansprüche in dem biermit bestimmten Aufgebotstermin vom Mitiwoch, den S. Juni 1892, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Amtsgerichte unter dem Rechtänachtheile der Anerkennung der Ersißung geltend zu machen. j __ Der Grundbuchsauszug liegt auf der Gerichts- \chreiberei des unterzeihneten Amtsgerichts zur Ein- sicht offen.

Wöllstein, den 11. März 1892.

Großh. Amtsgericht. De Be:

[3271] Oeffentliche Ladung.

Zur Grundbuchanlegung für die Gemeinde Wim- bah wird der mit unbetanntem Aufenthaltsort ab- wesende Bäcker Simon Klein aus Adenau hierdurh auf den 21. September 1892, Vormittags 10 Uhr, vorgeladen, um seine etwaigen Eigen- thuméansvrüche .an den in Artikel 113 der Grund- stcuermutterrolle von Wimbach auf seinen Vater Stefan Klein eingetragenen Grundstücken gemäß § 58 des Gesetzes vom 12. April 1888 geltend zu machen.

Beim Ausbleiben des Simon Klein in dem Termin werden die fraglihen Grundstücke auf den Namen seiner Geschwister Johann und Elisabeth in das Grundbuch eingetragen werden.

Adenau, den 8. April 1892.

Königliches Amtsgericht. Il. Beglaubigt : (L. S. Reder, Actuar.

[3290] Aufgebot. E

Im Grundbuche des dem Kreisausshußfecretär

Marimilian Schulz zu Schubin gehörigen Grund- stücks Schubin Blatt Nr. 219 steht in Abthei- lung 111. Nr. 1 eine Protestation auf Höhe von 13 Thlr. 8 Sgr. 4 Pf. nebst 5 °/o Zinsen seit dem 14. November 1844 für die unverehelichte Theresia Palicka auf Grund der Erkenntni})e vom 18. Sep- fember 1846 und 10. August 1848 zufolge Ver- fügung vom 2. Dezember 1848 eingetragen, welche mit diesem Betrage zufolge Verfügung vom 29. Sep- tember 1849 in eine förmliche Hypothek umge- schrieben ist. _ f - N Diese Post if auf nachstehende von Schubin Blatt Nr. 219 abgeschriebene Parzellen bei Abschrei- bung derselben mitübertragen, nämlich auf _

a. Schubin Blatt Nr. 529 den Ziegeleibefißer Nikolaus und Theovhila Chmielewski’schen Ehe- leuten zu Schubin gehörig am 22. Oktober 1887,

, Schubin Blatt Nr. 531 dem Gastwirth Gustav Dierfeld in Schubin gehörig am 22. November 1887,

. Schubin Blatt Nr. 589 den Bäckermeister Sanz Makowski’schen Eheleuten in Schubin gehörig, j

. S@ubin Blatt Nr. 590 dem Fleischer- meister Stanislaus Siuchninskfi in Schubin gehörig,

. Scubin Blatt Nr. 591 dem Kaufmann Philipp Anders in Schubin gehörig und zu defsen Grundstück Schubin Nr. 148 zugeschrieben,

am 28. April 1891 : / und ist im Grundbuche dieser Parzellen in Abthei-

lung III. sub Nr. 1a bezw. 1 bezw. 1a bezw. 1

bezw. 1 bezw. 22a. intabulit. E

Die Post i} angeblich längst getilgt und foll im

Grundbuche der genannten Grundstücke gelöscht

werden.

Auf Antrag der Eigenthümer der vorgedachten

Grundstücke werden deshalb die Gläubigerin Theresia

Palicka bezw. deren Rechtsnachfolger aufgefordert,

ibre Ansprüche und Rechte auf die Post 1pätejtens

im Aufgebotstermin den 16. September 1892,

Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeihneten Ge-

rit anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren An-

sprüchen auf die Post werden ausgeschlossen werden. Schubin, den 5. April 1892. Königliches Amtsgericht.

[3260] Aufgebot. /

Nr. 3937. Johann Gaß, Landwirth in Nollingen, besißt auf Gemarkung Nollingen nachverzeichnete Liegenschaften : l 1) Lagerbuh Nr. 1274: 3 a 69 qm Weinberg und

Wiesen im inneren Rießberg, neben Fridolina

Trübe und Leopold Trefzger, im Werthe von

15 M;

) Lagerbu Nr. 1573: §8 a §1 qm Aterland in Langgärten, neben Johann Roniger und Iosef Seiler, im Werthe von 200 #3z Lagerbuch Nr. 2606: 16 a Aterland in der oberen Müßmatt, neben Ludwig Renn und Gott- hold Rösch, im Werthe von 210 Æ:

) Lagerbuh Nr. 2931: 12 a 85 qm Aerland in der Klus, neben Gotthold Rösch und Josef Brombach, im Werthe von 120 Æ:

Lagerbuch Nr. 3188: 6 a 79 qm Ackerland im

Lettenstude, neben Ferdinand Hog und Adolf

Brutsche, im Werthe von 70 Auf Antrag des Jobann Gaß werden Alle, welche in den Grund- und Pfandbüchern nicht eingetragene dingliche oder auf einem Stammguts- oder Familien- gutsverbande beruhende Rechte an diesen Liegen- ichaften beansvruchen, aufgefordert, ihre Ansprüche svätestens im Aufgebotstermin anzumelden, widrigen- falls die niht angemeldeten Ansprüche für erloschen erflärt werden.

Aufgebotêtermin ist bestimmt auf Mittwoch, den

22. Juni 1892, Vormittags 9 Uhr.

Säckingen, den 4. April 1892.

Gr. Amtsgericht. (gez.) Scherer. Dies veröffentlicht : Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts : (L. 8.) Frey.

[3272] Aufgebot.

In dem Grundbuhe des Grundstücks Oschke

Nr. 42 sind:

1) die Köllmer Daniel und Anna geb. Stannull- Lindenau’schen Eheleute,

2) Jacob Gyszus,

3) ‘die Wittwe Maria Elisabeth Pauloweit,

geb. Thomas,

4) Christoph Pauloweit

als Eigenthümer eingetragen.

Jacob Gyszus, die Wittwe Maria Elisabeth

Pauloweit und Christoph Pauloweit find verstorben

und soll das Eigenthum an den diefen zustehenden Antbeilen des Grundstüks Oschke Nr. 42 für die Besitzer Friedrich Petrick August Breszinski und Eduard Sturm in Oschke in Gemäßheit des (Be- setzes vom 7. März 1845 eingetragen werden. Auf den Antrag der Leßteren werden deshalb alle Diejenigen, welche Eigenthumsansprüche an die ge- dachten Grundstüsantheile geltend maden, aufge- fordert, spätestens im Aufgebotstermine, den 6. Juli 1892, Vormittags 10 Uhr, ihre Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und ihr Widerspruchsreht zu bescheinigen, widrigen- falls sie mit ihren Ansprüchen auf dieselben werden ausge!|ch{chlossen werden. Heinrichswalde, den 6. April 1892. Königliches Amtsgericht.

[3257] Aufgebot.

Im Wege der Zwangsenteignung sind die ms bezeihneten Grundstücke an die Braunschweigische Eisenbahngesellschaft, vertreten durch Königliche Eisenbahn-Direction in Magdeburg, abgetreten :

1) von dem Kirchenvorstande der hiesigen Stadt- gemeinde in geseßliher Vertretung der Stadtkirche zieselbt vom Plane Nr. 15 der Sev.-Karte von Königslutter „auf und unter dem Stendeklee“ eine Theilfläche zu 28 a 38 qm gegen eine Entschädigung von 2270 M 40 A,

9) von den Erben des Ziegeleibesißers August Harke hieselbst, als:

A. dessen Wittwe Georgine, geb. Panzer,

B. dessen Kinder:

a. Georgine Harke hieselbst,

b. John Harke, Kaufmann in Magdeburg,

c. Ludwig Harke in Waterbury (Amerika),

d. Agnes Harke hieselbst,

e. Emil Harke, vertreten durch dessen Abwesen-

heitscurator Stadtrath Willeke hieselbst,

vom Plane Nr. 16 der Sep.-Karte „auf und unter dem Stendeklee“ ein Terrain von 1 a 75 qm, gegen eine Entshädigung von 140 Æ, 7

3) von dem Oeconomen Hermann Wessel hieselbst vom Plane Nr. 17 der Sev.-Karte „auf und unter dem Stendeklee“ eine Theilflähe von 3 a 40 qm gegen eine Entschädigung von 272 #

Zur Auszahlung dieser Entschädigungsbeträge, welhe mit 5% feit 15. Dezember 1891 verzinst werden sollen, is Termin auf den 30. Mai d. Irs., Morgens 9 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hieselbst anberaumt. t

Auf Antrag der Königlichen Eisenbahn-Direction Magdeburg werden zu diesem Termine alle diejenigen, welhe an den abgetretenen Grundflächen resp. den zu zahlenden Entschädigungskapitalien dingliche Be- rechtigungen zu haben glauben, mit der Aufforderung

vorgeladen, ihre Ansprüche spätestens im Termine

anzumelden, widrigenfalls sie mit denselben au8ge- lossen werden follen. Königslutter, den 5. April 1892. Perzogtites Amtsgericht. osenthal.

[3259] Aufgebot.

In der von Werdeck’shen Familien-Fideicommiß- sache, betreffend die im Kreise Stendal belegenen Fideicommißrittergüter Jarhau und Rindtorf, foll der nachstehend entworfene Familiens{luß errichtet

werden : S2,

Wir genehmigen :

1) die Ausführung folgender Baulichkeiten auf dem Rittergut Jarchau :

a. den Neubau eines Stall- und Scheunengebäudes nach Makßgabe des mit 11000 # abs{ließenden Anschlages des Zimmermeisters Neuholz in Stendal, vom 12. August 1888,

b. verschiedene am Dache des Wohnhauses des- selben Nittergutes ausgeführte Reparaturen bis zu einem Betrage von 774,12 M, 5

9) die Uebernahme eines Beitrags zu den Kosten ciner na) Maßgabe des Anschlags des Bauunter- nehmers Grunell in Krusemark vom 20. August 1890 in Nindtorf zu erbauenden Schule bis zu einem Be- trage von 4332 Æ auf die Fideicommißgrundstücke, 3) die Aufnahme eines Darlehns von 16 000 sammt Zinsen bis zu 5% auf ebendieselben Grund- stüde, die Verpfändung der Substanz der leßteren und die Verwendung des Darlehns zur Deckung der Ausgaben zu 1 und 2, sowie zur Bezahlung der dur den gegenwärtigen Familiens{luß erwad)senen Stempel und ge- und außergerihtlichen Koften,

4) für den Fall, daß der Fideicommißbefißer die 16 000 Æ zu Nr. 3 bei einem Pfandbriefinstitute des Königreichs Preußen aufnehmen will was er ohne Weiteres zu thun berechtigt sein foll —, genehmigen wir unter Aufhebung der Be- stimmung in § 2 des im Eingange angezogenen Testaments nach welcher zur Tilgung der beim Anfalle des Fideicommistes vorhandenen Schulden des\elken die Gutseinkünfte nur bis auf 100 Thaler verwendet werden sollen auch die Verpfändung der Fideicommißgrundstücke für die neben den Zinsen zu 37 9% zu zahlenden Amortifationsraten bis zu 1 %%6 der ursprünglichen Darlebnssurme und für alle Neben- bedingungen, welche das darleihende Institut statuten- gemäß ausbedingt oder ausbedingen wird.

Die vorstehenden Genehmigungen ertheilen wir unter folgenden Bedingungen : a. die Ausführung der Baulichkeiten zu Nr. 1 ist

von einem Sachverständigen, welcher die Qualität mindestens eines geprüften Mauer- oder Zimmer- meisters besißen muß, fowie von dem Fideicommiß- curator 2 der Stiftungsurfunde und S 2 des Codicills vom 25. Juli 1795) zu controliren,

b. der Bausachverständige zu a darf mit dem Bau- unternehmer weder verwandt noch verschwägert sein : derselbe hat sämmtlihe Baurechnungen zu prüfen und der Fideicommißcurator hat solche erst alédann zur Zahlung anzuweisen, wenn Bedenken feinerseits dagegen nicht zu erheben sind,

c. der Baufsachverständige zu a wird von dem Fideicommißcurator ernannt und von dem Fidei- commißbesißer aus dem aufzunehmenden Darlehne zu Nr. 3 für feine Mühe honorirt. Von der erfolgten Ernennung hat der Fideicommißcurator zu den Fidei- commißacten Anzeige zu erstatten. Kann oder will der ernannte tebnis{e Controleur zu a niht weiter fungiren, so hat der Fideicommißcurator eine andere geeignete Persönlichkeit zu ernennen,

d. nah Beendigung der Bauarbeiten hat der Bau- sahverständige zu a folhe abzunehmen, etwa vor- handene Mängel der Bauausführung abstellen zu lassen, in Gemeinschaft mit dem Fideicommißcurator die Baurechnungen zu dechargiren, der Fideicommiß- bebörde die sachgemäße Bauausführung fowie die rihtige Verwendung der auf das Fideicommiß auf- genommenen Gelder und die Bezahlung der Gläubiger vflihtmäßig anzuzeigen, Z e. zur Feststellung der Stempel- und Kostenbeträgz oben zu Nr. 3 bedarf es nur des Anerkenntnisses des Fideicommißcurators, J

f. insoweit die auf das Fideicommiß aufzunehmen- den 16 000 durch die Ausgaben zu 1 bis mit 3 nit abfsorbirt werden, verbleibt deren Rest ein zu binterlegender Bestandtheil des Fideicommisses,

g. das aufzunehmende Darlehn (zu 5) ist mit jährli mindestens einem halben Procent und den ersvarten Zinfen zu amortisiren (S 4).

S:

J 9.

Wir ermächtigen den jedesmaligen Besißer der Fideicommißgüter Jarchau und Rindtorkf, zunächst also Herrn Adolf Karl Wilhelm von Werdeck bezw. dessen Bevollmächtigten, in Gemeinschaft mit dem Fideicommißcurator ohne unsere Zuziehung :

1) den consentirten Betrag von 16 000 4 bei einem landschaftlihen Creditinstitute des Königreichs Preußen oder bei einem anderen Gläubiger darlehns- weise aufzunehmen und mit dem Darleiher die Versicherungs-, Verzinsungs- und Rückzahlungs- bedingungen der Bestimmung in § 2 zu Nr. 4 gemäß zu vereinbarten, i i

2) Eintragungen und Löschungen im Grundbuche bezüglich diefer Schuld zu beantragen und zu be- willigen,

3) die Bestätigung dieser Urkunde bei dem König- lichen Ober-Landesgericht zu Naumburg nachzusuchen und alle Erklärungen abzugeben, auch alle Handlungen vorzunehmen, welche zu diesem Zwecke erforderlich sein sollten, namentlich auch alle Rechte auszuüben, welhe uns das Geseß vom 15. Februar 1840, be- treffend die Aufnahme von Familienschlüssen (Geseß- sammlung vom Jahre 1840 Seite 20), gewährt, endlich

4) eidesstattliche Versicherungen und sonstige Er- flärungen abzugeben, welche ari haben auf das consentirte Darlehn und unsere Rechte an den be- zeichneten Fideicommißgütern.

& 4.

Ich, Adolf Karl Wilhelm von Werdeck, als der- zeitiger Besitzer der Fideicommißgüter und wir, die event. Nachfolger in diesem Besiße, bezw. deren Ver- treter, verpflichten uns, unsere 2 tachtgeber und Cu- randen, sowie deren Nahkommen, für den Zall der Succession in das Fideicommiß, das aufzunehmende Darlehn in Gemeinschaft mit dem Fideicommiß- curator vom Darleiher in Empfang zu nehmen, das- selbe unter eigener Verantwortung bis zum Bedarfe gehörig zu verwahren, von dem auf| dessen Eintragun im Grundbuche folgenden Quartalersten ab alljährli mit mindestens einem halben Prozent und den er-

sparten Zinsen aus den Revenuen der Fideicommiß-

güter zu amortifiren und die amortifirten Beträge zu Gunsten des Fideicommifses von 5 zu 5 Jahren im Grundbuche löschen zu laffen.

Will ein Fidelio Ee in dem einen oder andern Jahre auf die auf Grund der gegenwärtigen Urkunde eingetre Schuld einen böberen Befrag abzahlen, fo soll ihm das zu thun freistehen, ohne ihn oder seine Erben dadur zu berechtigen, das im vorausgegangenen Jahre gezahlte ehr auf den Amortisfationsbetrag späterer Jahre anrehnen zy dürfen. S5

S9.

Sollten in Bezug auf die Fideicommißgüter Jarchau und Rindtor]! fünftighin weitere Familien- {lüsse (Gese vom 15. Februar 1840 Gefeßsammlung Seite 20) erforderlich werden, so gelten für deren Errichtung folgende erleihternde Bestimmungen:

1) Der Kreis der Berechtigien wird dur eine eidesstattliche vrivatschriftliche, bei der gerichtlichen Aufnahme des Familienshlujtez zu wiederholende Versicherung des Fideicommißbesißers nachgewiesen, welche alle Anwärter namentli zu bezeichnen bat, auch diejenigen, deren Aufenthalt unbekannt ist.

92) Zuzuziehen sind nur die der Perfon und dem Aufenthalte nach bekannten Anwärter. L

3) Berechtigte müssen, sobald sie sih außerhalb Deutschlands aufhalten, zu threr Vertretung in Fidei- commißangelegenheiten, insbesondere au bei Fami- liensblüfsen, ein in Deutschland befindliches Familien- mitglied gerichtlih oder notariell bevollmnächtigen und die Vollmacht bei dem Fideicommißbesißer nieder: legen.

Unterlafsen sie dies nnd ist ferner die an ibren leßten deutshen Wobnort zu fendende Vorladung unbestellbar, so bedarf es der Zuziehung folcher Yr: fonen nicht.

4) Eine öffentliche Vorladung der ihrem Aufent halte nach nnbefannten Anwärter findet nicht statt.

5) In väterlicher Gewalt stehende minderjährige Personen werden durch ihre am Leben befindlichen Väter, bevormundete Minderjährige durch ihren Vor- mund oder einen ibrer Vormünder gültig vertreten.

6) Anwärter, welche innerhalb 302 Tagen nah der von ihren Ascendenten geschehenen Vollziehung des Familienschlusses geboren sind, werden dur die von thren Ascendenten abgegebenen Erklärungen ver- vflichtet und vertreten. Bezüglich solcher gelangt die Bestimmung des § 44 Theil 11 Titel 4 Allgemeinen Landrechts und der Allerhöchsten Cabinetsordre vom 5. Sevtember 1835 nicht zur Anwendung.

7) Thatsachen der zu Nr. 3, 4 und 6 bezeichneten Art werden dur die cidesstattlihe Versicherung des Fideicommißbesiters ausreichend festgestellt.

83) Verweigert ein Anwärter auf Aufforderung des Besitzers oder in dem nah § 13 des Gefeßes vom 15. Februar 1840 anzuberaumenden Termine oder überbaupt seinen Beitritt zum Familienshluß obne Begründung, oder hält ein, entsprechend den Vor- schriften des § 18 des Geseßes vom 15. Februar 1840 (Geseßzsammlung Seite 20) zu bestellendes Scbiedégeriht die Gründe des Widerstrebenden für nit stichhaltig, so gilt der errichtete Familiens{luß aus einem solchen gegenüber für verbindlich, sofern er nur nicht die gänzlihe Aufhebung des Fidei- commisses oder eine Abänderung des Successions- redtes des Renitenten zum Gegenstande hat und so bald er von mindestens drei Vierteln (3/4) aller Stimmberechtigten gefaßt wird.

Unter diesen Vorausseßungen ist ein einstimmig zu fassender Familienshluß nicht erforderlich.

8 6.

Die Contrahenten machen sich verbindlich, alle bis um 302. Tage nah Vollziehung diefes Familien- chlufes etwa noch geboren werdende Anwärter der

2

Ï ideicommiß

F F esizer der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

S 6 Gontrahenten bevollmächtigen für si, ihre Man- danten und Pflegebefohlenen mit Substitutions- befugniß 1) den Königlichen Premier - Lieutenant _im Kürassier - Regiment Graf Wrangel (Oft- vreußishes Nr. 3) Herrn Friedrich Adolf Wilhelm von Werdeck zu Königsberg, 9) den - Fideicommißcurator, zur Zeit Herrn Rechtsanwalt Franke zu Stendal, sammt oder sonders den gegenwärtigen Familiens{chluß vor dem Königlichen Ober-Landes- gericht zu Naumburg zu erklären, auf Erfordern der Anfi1chtébehörde zu ergänzen und zu vollziehen, alle Erklärungen, welhe in den §8 3 und 6 aufgeführt find, abzugeben, auch alle Handlungen vorzunehmen, welche erforderli find, um die Perfection und Be- stätigung der gegenwärtigen Urkunde herbeizuführen.

5 9e Alle Stempel und Kosten, welche durch die Vor- bereitung, Bestätigung und Ausführung diefes Familiens{luïses entstehen, werden von dem Fidet- commißcurator aus den aufzunehmenden Geldern 3 zu 1) bezahlt. 5 Auf Antrag des jetzigen Fideicommißbesißers, Premier-Lieutenants a. D. Adolf Karl Wilbelm vor MWerdeck zu Greifswald ist ein Termin vor de! unterzeihneten Amtsgericht auf den 21. Juni 18927, Vormittags 10 Uhr, anberaumt, zu wel hiermit 1) alle unbekannten, G 9) folgende, zwar ihrer Person nah bekanni? ihrem Leben und Aufenthalte nah aber ni®! bekannten Anwärter, nämlich: a. Asmus Wolde von Arneburg, b. Fridolin Woldeck von Arneburg, mit der Aufforderung vorgeladen werden, vor oder in dem Termine ihre Erklärungen über den zu t richtenden Familienschluß abzugeben, unter der Ver- warnung, daß nah Ablauf des Termins der Aus- gebliebene mit seinem Widerspruhsrehte wird Þrä° cludirt werden. Stendal, den 14. März 1892. Königliches Amtsgericht.

[3265] Aufgebot. E, Auf den Antrag des Tagelöhners Heinrich Pippins zu Ermsinghausen wird dessen Schwägerin, die U?“ verehelihte, am 27. Mai 1859. geborene ìè ranzisfa Wicneke, welhe am 15. Juni 1879 Erm}ing- Janin ohne anzugeben wohin sie ginge, verlassen jat, aufgefordert, sh spätestens im Aufgebots- termine, den 15. Februar 1893, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung erfolgen

wird. den 1. April 1892. Königliches Amtsgericht.

l dei BRnEe Jarchau und Rindtorf durch den’ S U

M 89.

n s-Sachen.

ustellungen u. derak. d Invaliditäts- 2c. Versichecung. Verpachtungen, Verdingungen 2c.

4, Verkäufe, erthpapieren.

5». Verloofung - von

S | Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Slaals-Anzeiger.

Berlin, Dienstag, den 12. April V ———— —___b “Pn n Arti G E, 1. it-Gesellshaften auf Aktien u. Aktien-Gesellsck.

Deffentlicher Anzeigev.

1892.

6. Kommand

7. Erwerbs- und Wirthschafts-Genofsenschaften. 8 Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.

9. Bank-Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

a

9) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

Aufgebot.

Es ift beantragt worden, folgende angeblich seit länger als 10 Fahren verschollene Personen für todt

n: E. :

zu E Partikulier Johann Frietrich Wilhelm

ittig, geb. zu Kottbus am 27. November 1810 1s Sohn des Tuchmachermeisters Johann Gottlob Mittig und feiner Ebefrau Johanne Christiane, geb. êjers{: Antragsteller der Sohn Tuchmacher Wil- helm Mittig hier, Fichtestr. 28, E S

þ. den vensionirten Gefangen- Aufseher Ioachim Gottfried Simon von hier, Antragsteller der Pfleger A. Schroeder bier, Wilsnaterstr. 51,

c. den Cigarrenmacher Alexander Stein von bier, Antragstellerin die Ehefrau Emilie, geb. Richter, zier. è L ; | Die vorgenannten verschollenen Perfonen und die von ihnen etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnebmer werden in Folge dessen aufgefordert, c vor oder in dem am 24. Februar 18983, Vormittags 11} Uhr, vor . dem unterzeichneten Amtsgericht, Neue Friedrichstraße 13, Hof Flügel B. vart., Saal 32, anstehenden Termine perfönlih oder schriftlich zu melden, widrigenfalls die genannten Personen für todt erklärt werden werden.

Berlin, den 2. April 1892.

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 73.

{321]

[3256] Oeffentliches Aufgebot.

Auf Antrag des gerichtlih bestellten Nachlaß- vflegers, Kaufmanns Erwin Müller von hier, wer- den die Nachlaßgläubiger und etwaigen Vermächtnißz- nehmer der am 4. Februar 1892 zu Landeshut verstorbenen ledigen Näherin Anna Otremba auf- gefordert, svätestens in dem auf den 17. Juni 1892, Vormittags 10 Uhr, bestimmten Auf- gebotstermin ihre Ansprüche und beziehungsweise Rechte auf den Nachlaß derselben bei dem unter- zeichneten Gerichte (Zimmer Nr. 18) anzumelden, widrigenfalls sie ihre Ansprüche gegen den Benefizial- erben nur noch insoweit geltend machen fönnen, als der Nallaß mit Ausf{chluß aller seit dem Tode der Erblasserin aufgekommenen Nußungen durch Be- friedigung der angemeldeten Ansprüche uicht erschövft Wird.

Landeshut, den 4. April 1392.

Königliches Amtsgericht. Becker.

2934] Oeffentliche Aufforderung.

Der unbekannt wo abwesende Bruder der 28. Fe- bruar 1892 ledig verstorbenen Marianne Riedlinger von Darmstadt, Heinrich Riedlinger, im Falle dessen angeblichen Todes defsen unbekannt (zuleßt in New-York) wo abwesenden Kinder Heinrich, Iobert und Caroline Riedlinger, scwie der un- betannt wo abwesende Bruder der Verlebten, Philipp Riedlinger, zuleßt angebli in Wien, werden biermit aufgefordert das von den übrigen Erb- bere ‘tigten als echt und rechtsbeständig anerkannte Zeltament der Marianne Riedlinger, wonach dieselbe ibre Schwester Katharine Riedlinger dahier zur alleinigen Erbin eingeseßt hat, binnen drei Monateu vom Tage des Erscheinens dieses in den öffentlichen Blättern fogewiß anzufecten, en emung unterstellt und der Nachlaß er Catharine Riedlinger zu alleinige i überla Hab E zu alleinigem Eigenthum

Darmstadt, den 31. März 1892.

Großherzogliches Amteégericht Darmstadt I.

Becker.

[3270] L SRRLRMDRAS,

_ Der in der Schwanißt'schen Aufgebotsf

Schmottseiffen am 26. Mai 1892 nte Ce

wird aufgehoben und auf den 28. Mai 1892,

Vormittags 49 Uhr, verlegt. l Löwenberg i./Schl., den 7. Avril 1892.

öniglies Amtsgericht.

{3328] Bekanntmachung. . Durch Aus\{lußurtheil des itétzeilnelen Ge- richts find die Schuldverschreibungen der Stadt- gemeinde Eberswalde : Litt. C. Nr. 8 über 500 A, D 75 200 für kraftlos erflärt worden. Everswalde, den 4. April 13 Königliches Amtsger

Q

-) icht.

[3325] Im Namen des Königs! j s L gs. A, den Antrag der Gastwirthin Anna Müller, geb. ofmann, hier, jeßt deren Rechtsnachfolger : 1) die Gbefrau des Restaurateurs Wilbelm D icßel dahier, Gr. Kornmarkt 14, 2) Matrofe Wilbelm Müller, erkennt das Königliche Amtsgericht [V zu Amisurt a /NT für Ls : H / S Vas Sparkassenbuch Nr. 27136 Sparkasse und Ersparungë- Anstalt der Salt Ene Gal schaft zu Franffurt a./M., ausgestellt auf den Namen des Wilhelm Müller, Wirth von bier, und die Antragstellerin, lautend auf eine Anlage von 273 M. 34 A, wird für fraftlos erflärt. s ¿raukfurt a./M., den 1. April 1392. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1V.

[3350] __ Bekauntmachung.

__ Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts ist das dem Capellenvorstand in Dangenstorf gebörige Quittungsbuch Nr: 7460 der Sparkasse der Stadt Lüchow über 1288 Æ Einlagen und 383,62 Zinsen, sowie etwaige weitere Zinsen für kraftlos ertlärt.

Lüchow, den 5. April 1892. Königliches Amtsgericht. I.

[3324] Bekanntmachung.

Durch Aus\{lußurtheil vom 15. März 1892 ift für Recht erkannt :

Die über die Post Abtheilung IIT. Nr. 6 des Grundbuchs von Lancken Band 1. Blatt §9 von 99 Thlr. 21 Sgr. nebst 49/9 Zinsen auf sehémonat- lie Kündigung für den Müllermeister Wilbelm Müller zu Seedorf gebildete Urkunde wird für fraft- los erklärt.

Bergeu a./R., den 15. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

[3338] Bekanntmachuug.

Durch Aus\{luß-Urtheil vom heutigen Tage_ift die über die auf Bromberg Brenkenhof Nr. 27 B. und Bromberg Nr. 556 Abtheilung Ill. Nr. 5 und bezw. Nr. 1 eingetragene Post von 300 # gebildete Hvpotheken-Urkunde für kraftlos erklärt.

Bromberg, den 5. April 1892.

Königliches Amtsgericht.

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75] Oeffentliche Zustellung.

In der Chescheidungssache der Frau Caroline Nadui, geb. Hoffmann, bier, vertreten durch den Rechtsanwalt Wasserfall hier, gegen ihren Chemann, den Arbeiter Johann Jacob Radui, zuleßt in Berlin, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen bös- licher Verlassung, wird der Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits und Ableistung des der Klägerin durch das am 7. November 1891 ver- fündete und dem Beklagten öffentlich zugestellte Urtbeil auferlegten Eides, sowie Läuterung des Urtheils, vor die 22. Civilfkfammer des Königlichen Landgerichts T. zu Berlin, Zimmer 119, auf den 28. Juni 1892, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung geladen, einen bei dem gedachten Gerichte zugela}tenen Anwalt zu bestellen. Zum Zweckte der öffentlichen Zustellung wird das hiermit bekannt gemacht.

Berlin, den 14. März 1892.

Dräger, Gerichtsschreiber

des Königl. Landgerichts 1. Civilkammer 22. Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung.

Die Ebefrau Caroline gen. Clara Falck, geb. Hirschfeld, verw. Heß, zu Hamburg (vertreten dur die Nechtsanwälte Dres. Oppenheimer & Behrens), flagt gegen den Rechtsconfulenten Beer, genannt Bruno Falck, früher in Hamburg, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung, und ladet den Be- flagten zur mündlichen Verhandlung des Nechts- streits vor die I. Civilfammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf den 31. Mai 1892, Vormittags 95 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladungsschrift bekannt gemacht.

Hamburg, den 8. April 1592.

Schlieckau, Gerichtsschreiber des Landgerichts, Civilkammer il.

[3273] Oeffentliche Zustellung.

Die Ekefrau Michael Müller, Maria, geb. Pen- narb, Arbeitéfrau zu Aachen, vertreten durch Rechts- anwalt Oster, klagt gegen ihren Ehemann, den früberen Dienstkneht Michael Müller zu Aachen, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, wegen Beschimpfung und Mißbandlung, mit dem Antrage: Königliches Landgericht wolle die am 14. Oftober 1876 zwischen Parteien ges{lossene Che scheiden und dem Beklagten die Kosten zur Last legen. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ber- handlung des Rechtsstreits vor die 1. Civilkammer

des Königlichen Landgerichts zu Aachen auf Moutag, j

den 13. Juni 1892, Vormittags D Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Z G Bayer, als Gerichtss{reiber des Königlichen Landgerichts.

c 97 E e E a 27 (B24 Oeffentliche Zustellung. | ¿s R ellner Felix Stolze, hier, vertreten dur) setnes Ce otsanwalt Hentig hierselbst, klagt gegen E erlau Bertha Stolze, geb. Walter, zuleßt böslicher Ve ier é unbekannten Aufenthalts , wegen VoSLIMer D n | 6 scheidung: g mit dem Antrage auf Che 1) De na Ae ¿Farteien zu trennen und die A TLMBZC n r : T hot L erflärcn, allein s{uldigen Theil zu 2) der Beklagten die Kosten des aFtroit8 aufzuerlegen, Kosten des Rechtsstreits und ladet die Beklagte zur mündlichen V luna des Rechtsstreits vor die 22, E r Ri lichen Landgerichts T. zu Berlin auf den 12. Juli 1892, Vormittags 10 Uhr , Jüdenstraße 59 Zimmer 119, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte lugelanene Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht. _ Berlin, den S: D E Dräger i. V., Gerichtsschreiber des Königlichen - gerichts 1. Civilfamwer 29 Fen Zand

[3295] Oeffentliche Zustellung.

Die | verebelichte Arbeiter Albert Hippler, Mathilde, geb. Schulz, zu Zerrin'er Ziegelei, vertreten durch den Rechtsanwalt Neißke in Stolp, flagt gegen ihren Ebemann, den Arbeiter Albert Hippler, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böswilliger Ver- lassung und Versagung des Unterhalts, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ebe zu trennen, den Verklagten für den allein {huldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und Tadet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechs\treits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stoly auf den 12. Juli 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der offentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt geinacht. E

Stolp, den 7. April 1892.

Albrecht, Gerichts\schreiber des Königlichen Landgerichts. [3294] Oeffentliche Zustellung.

Die Ebefrau Anna Catharina Sophie Sick, geb. Möller, früher zu Niendorf, jeßt zu Seereß, ver- treten durch die Rechtsanwälte Dres. Stooß und A. Kulenkamp, flagt gegen ihren Ebemann, den Fischer Heinrich Christian Sick, früber in Niendorf, jeßt unbefannten Aufenthalts, wegen böëwilliger Ber- lassung auf Ebescheidung, mit dem Antrage:

daß die Ebe der Parteien dem Bande nach zu trennen und der Beklagte tostenpflichtig für den

_\huldigen Theil zu erklären sei.

Klägerin ladet den Beklagten zu dem zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits auf Freitag, den 1. Juli 1892, Morgens 19 Uhr, vor der Civilfkammer II. des biesigen Landgerichts an- geseßten Termine und fordert ihn auf, einen bei diesem Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zweke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Lübeck, den 31. März 1392.

Der Gerichtsschreiber der Zweiten Civilkammer des Landgerichts der freien und Hansastadt Lübeck und des Gr. Oldenburgischen Fürstenthums Lübeck :

H. Köpcke.

[3285] Oeffentliche Zustellung-

Die Ebefrau des Tischlergesellen Ernst Schurig, Marie, geb. Bille, zu Potsdam, Klägerin, jeßt Be- rufungsflägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Brunêwig zu Neustreliy hat in ihrer bei dem Großherzoglihen Landgerichte zu Neustreliß an- hängigen Klagesache wider ihren Ehemann, zuleßt in Fürstenberg, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, gegen das Urtheil des Landgerichts vom 1. Februar 1892 Berufung eingelegt und ladet den Beklagten und Berufungsbeklagten zur münd- lihen Verhandlung über die Berufung vor den I. Civilsenat des Großberzoglih Mecklenburgischen Oberlandesgerichts zu Nostock auf Montag, den 20. Juni 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, bebufs seiner Vertretung einen bei diesem Gerichtshofe zugelassenen Anwalt zu be- stellen und dem Antrage, die Berufung für begründet zu erflären und die Ehe der Parteien zu trennen, den Beklagten für den {huldigen Theil zu erklären und ibm die Kosten des Verfahrens zur Last zu legen.

Rostock, den 3. April 1892.

Gerichts\chreiberei des Großberzoglich Mecklenburgischen Oberlandesgerichts. Becker.

[2935] Oeffentliche Zustellung.

Die Ebefrau des Dieners Fr. W. Füllberg, Anna, geb. Stablheber, in Dehrn, vertreten durch den Rechtsanwalt Naht in Limburg, klagt gegen ihren Ebemann Fr. W. Füllberg, unbekannt wo? ab- wesend, auf Grund böswilligen Verlassens, Ehe- bruds und Mißhandlung, mit dem Antrage, die zwischen den Streittheilen bestehende Che dem Bande nach zu scheiden, den Beklagten für den {huldigen Theil zu erklären und ihm die Prozeßkosten auf- zulegen, und ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Nechtsftreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Limburg a./d. Lahn auf den 9. Juli 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge-

| dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwccke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Limburg a./d. Lahn, den 7. April 1392. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

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[3277] Oeffentliche Zustellung.

Der Simon Schumacher, Handelsmann zu Lichten- busch b/Evnatten, vertreten durch Rechtéanwalt Bohlen in Aachen, klagt gegen den Albert Peters, früher Fuhrunternehmer zu Cornelymünster, Jeßt obne bekannten Aufenthalt, aus einem vom Be- flagten acceptirten, am 18. März 1892 zahlbaren Wechsel, welher dem Beklagten am Verfalltage dur die Post znr Einlösung vorgezeigt, aber nicht bezahlt wurde, mit dem Antrage auf Zahlung von 192 nebst 6 %/% Zinsen seit dem 18. März 1892 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts- geriht zu Aachen auf den 31, Mai 1892, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffent- lichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage befannt gemaht.

- Aachen, 9. April 1392.

Hauen, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[3296] Oeffentliche Zustellung. /

Der engere Ausshuß des Sparka}fen-Vorstandes zu Stolzenau, vertreten durch Rechtsanwalt Rofen- dorf daselbst, klagt gegen den Neubauer Friedrich Borunkamp Nr. 151 zu Neudorf, jeßt unbekannten Aufentbalts, wegen eines Darlehns von 450 laut Sculdscheins vom 12. März 1891 mit dem An- trage, den Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urtbeil kostenpflichtig zu verurtheilen, 450 M nebst 410/% Zinsen seit 12. März 1891 zu zahlen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Stolzenau, Abtheilung I., auf den 9. Juni 1892, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stolzenau, den 8. April 1892.

—Wielede, S

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. T.

[3297] Oeffentliche Zustellung.

Der Maurer Friedrih Krautscheid zu Steele, ver- treten durch Justiz-Rath von Mittelstaedt in Neu- wied, klagt gegen den mit unbefanntem Aufenthalts- orte abwesenden Peter Schmitz von Jungeroth auf Rückzahlung der Darlehn vom 1. Februar 1892 im Betrage von 300 & und vom 14. März 1892 im Betrage von 600 #4, mit dem Antrage unter An- ordnung vorläufiger Vollstreckbarkeit des Urtheils gegen Cautionsleistung den Beklagten zur Zahlung on 900 Æ nebst 49/9 Zinsen von 300 M seit dem 1. Februar 1892 und 4% ven 600 4 seit dem 14. März 1892 zu verurtheilen, und ladet den Be- klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die I. Civilfammer des Königlichen Landgerichts zu Neuwied auf den 9. Juli 18S2, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf-

dem gedahten Gerichte zu-

forderung, einen bei de! gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecte der er Auszug der Klage

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| offentlichen Zustellung wird dies bekannt gemacht.

Amberg

T2 ger, C t of dri 2 alto A aorthtea Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[3288] Oeffentliche Zustellung.

Die verwittwete Frau Bertha Roîe, geb. Stein in Neidenburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Sanio, klagt gegen die Schmied Carl und Caroline, geb. Pukrovski - Schimans®ki’schen Eheleute zu Grünfließ, z. Z. unbekannten Aufenthalts, aus dem im Grundbuche von Grünfließ Nr. 88 Abth. 111. Nr. 4 für den Kaufmann Baer Nose eingetragenen Darlehn von 139 4 55 nebst 59/9 Zinsen, mit dem Antrage, die Beklagten durch vorläufig voll- streckbares Ürtheil fostenvflihtig zu verurtheilen, zur Kaufmann Baer Rose’shen Nachlaßmasse 139,55 #6. nebst 59/6 Zinsen seit dem 14. Juli 1883 zu zahlen und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Neidenburg auf den 23. Mai 189=, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht. E

Neidenburg, den 4. Avril 1392.

Walpusfki, GericbtésMreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[3293] Oeffentliche Zustellung.

Der Leo Benedict Gerard-Legrand, Eigenthümer urd Rentner zu Jouy-aur-Arches b./Met, vertreten dur Geschäfts-Agent Walcher in Metz, klagt gegen den Karl Franz Josevh Schlüter, Schuhmacher, bisber zu Mey, jeßt obne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, wegen Miethéforderung mit dem An- trage auf fostenfällige Verurtheilung zur Zahlung von 29,90 „& nebst 59% Zinsen vom Klagezustel- lungêtage ab und das ergehende Urtbeil für vor- läufig vollstreckbar zu erkären, und ladet den Be- flagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor das Kaiserlihe Amtsgeriht zu Mes, Saal 39, I. Sto, auf den 23. Juni 1892, Vor- mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt

gemacht. . / Elsen, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

[3284] Oeffentliche Zustellung.

Die Handlung in Firma I. Bernard & B. Wolf zu Colmar im Elsaß, vertreten durch den Rechts- anwalt A. Busse hier, Leipzigerstraße 47, ladet den Schlosser Hugo Martin zu Rirdorf, jeßt unbe- fannten Aufenthalts, von Neuem zur mündlichen Verbandlung über die demselben bereits öffentlich zugestellte Klage aus dem Wechsel vom 26. Januar 1891 vor das Königliche Anitsgericht 1. zu Berlin, Jüdenstraße 59, 111 Tr., Zimmer 154, auf den 31. Mai 1892, Vormittags 10 Uhr, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 52A. 19 „5 nebst 69/6 Zinsen seit dem 15. April 1891 sowie 6 Æ 21 «4 Wechselunkosten an Klägerin zu verurtheilen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht. Berlin, den 4. April 1892.

__ Schuster, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts 1. Abtheilung 42.

[3286] Oeffentliche Zustellung.

E Abthl. 40. C. 934. 1892. L

_ Die Firma Gebrüder Mosse zu Berlin, Jäger- straße 47, vertreten durch den Rechtsanwalt Moffe hier, flagt gegen den Kaufmann Albert Neumann, zuleßt in Berlin wohnhaft, jeßt unbekannten Auf=-

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