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! um die
Po mit den zuständigen fkirhlihen Behörden Sich ins ehmen segen zu wollen. Der Entwurf lehnt sich im wesentlihen an diejenigen Bestimmungen an, welche in der Mehrzahl der R bereits seit ciner längeren Reihe von Jahren in Kraft sind. Abgesehen von den durch die reichs- eseßlihe Regelung der gewerblichen Sonntagsarbeit bedingten Renderungen enthält der Entwurf somit im wesentlihen nur
| eine Codification der bisherigen Bestimmungen. Die Milde- B SLEE in déx Praris a Se ligbalt ârten ist erfolgt,
t orschriften der äußeren Heilighaltung der Sonn- und Festtage mit den ANOT Ier gen des täglihen Lebens besser in Qutlang zu bringeg und ihre völlige Durhführung zu sichern. Erläuternd bemerke ih, daß die fünf Stunden, an welchen die Beschäftigung und der -Betrieb im Handelsgewerbe an Sonn- und Festtagen stattfinden darf, dur Geg voraussichtlih so werden gelegt werden, daß, sie um 7 Uhr Vormittags (eventuell im Sommer um 6 Ühr) beginnen und um 2 Uhr (eventuell 1 Uhr) shließen, und daß eine zweistündige Unter- brehung für den Hauptgottesdienst und die Vorbereitung zu demselben stattfindet, deren Beginn von der Orts-Polizeibehörde festgeseßt wird. :
Die Prüfung des Entwurfs ist darauf zu richten, ob ein- zelne seiner Bellinimun en zu Bedenken nainentlich auch wirthschaftliher Art Anlaß geben, und inwieweit Besonder- heiten der dortigen Provinz eine Abänderung oder Ergänzung des Entwurfs erfordern. Jn § 10 Absag 1 des Entwurfs [nd alle diejenigen Festtage aufzunehmen, welhe nah den ür die dortige Provinz geltenden Vorschriften als geseßliche Festtage anzusehen sind. :
Es empfiehlt sih, dem Provinzialrath schon jeßt Gelegen- heit zu geben, zu dem Entwurfe Stellung zu nehmen und s gutahtlih über denselben zu äußern. Jm übrigen halte i es für erwünscht, daß die Verhandlung über den vielerlei Lebens- und Wirthschaftsverhältnisse berührenden Gegenstand zur öffentlichen Kenntniß und Erörterung gelangt. Jch werde deshalb die Berbglliana dieses Erlasses und des Entwurfs im „Reichs- und Staats-Anzeiger“ veranlassen.
Eurer Excellenz gefälligem Berichie mit den Aeußerungen des Provinzialraths und der kirchlichen Behörden sehe ih bis zum 15. Mai d. J. ergebenst entgegen.
i usaz für Potsdam :
Für die Stadt Berlin habe ih den hiesigen Polizei- Präsidenten mit der Berichterstattung beauftragt, da die Polizei- verordnung von ihm in seiner Eigenschaft als Landes-Polizei- behörde mit Eurer Excellenz Zustimmung zu erlassen sein wird. Der Minister für Handel und Gewerbe.
1) An die Königlichen Ober-Präsidenten.
Abschrift lasse ich Euer Hochwohlgeboren mit dem er- gebensten Ersuchen zugehen, Sich nah Maßgabe des vorstehenden Erlasses über den in fünf Eremplaren beiliegenden Entwurf einer Polizeiverordnung über die äußere Heilighaltung der Sonn- und Festtage bis zum 15. Mai d. J. gutachtlih zu äußern.
Obwohl die Polizciverordnung nach der Cabinetsordre vom 7. Februar 1837 von Euer Hochwohlgeboren in Jhrer Eigen- schaft als Landes-Polizeibehörde zu erlassen und demgemäß cine Mitwirkung des Magistrats nicht vorgeschrieben ist, - so wollen Sie dennoch dem hiesigen Magistrat Gelegenheit geben, Sich zu dem Entwurfe gutachtlih zu äußern.
Der Minister für Handel und Gewerbe. 2) An den Königlichen Polizei-Präsidenten Herrn Frei- herrn von Richthofen Hochwohlgeboren hier.
(Unter Abschrift von 1 ausscließlih des Zusaßes.)
Abschrift lasse ih Euer Hohwohlgeboren mit dem ergeben- sten Bemerken zugehen, daß eine entsprehende Polizeiverord- nung für den dortigen Regierungsbezirk durch Euer Hoch- wohlgeboren unter Mitwirkung des Bezirksausshusses zu er- lassen sein wird. Sie wollen sih deshalb nah Maßgabe des vorstehenden Erlasses über den in fünf Exemplaren beiliegenden Entwurf einer Polizeiverordnung über die äußere Heilig- haltung der Sonn- und Festtage ebenfalls bis zum 15. Mai d. J. gutachtlich äußern.
erlin, den 9. April 1892. Der Minister für Handel und Gewerbe. Freiherr von Berlepsch. 3) An den Königlichen Regierungs-Präsidenten Herrn Freiherrn Frank von Fürstenwerth Hochwohlgeboren zu Sigmaringen
Anlage. EuUtwUxr] ciner Polizeiverordnung über die äußere Heilighaltung der Sonn- und Festtage. 8 1. :
An den Sonntagen und den geseßlichen Festtagen find alle öffentli bemerkfbaren Arbeiten, fowie alle geräushvollen Arbeiten in d?:n Häusern und Betriebsstätten verboten. s
Bu den hiernach verbotenen Arbeiten gehören
a. die gewöhnlichen Arbeiten der Feldbeftellung, Saat und Ernte, des Cinfahrens, Ausdreschcns und Düngerfahrens, sowie alle Erd-, Cultur- und sonstigen Arbeiten in Feldern, Gärten, Weinbergen,
Wiesen, Forsten und Anpflanyzungen ; :
b. ófentlih bemertbáre Handwerktéarbeiten außerhalb der Werkstätte, soweit dab niht nach den Bestimmungen der §8 105c bis 105f der/ Gewerbeordnung die Beschäftigung von Arbeitern an Sonn- zend Festtagen statthaft ist, und folhe Hand- werkéarbeitén innerbglb der Werkstätte, welhe, wie die der Klempner, Schmiede, Stellmaser mit besonderem Geräusch verbunden find;
c. Arbeiten iú Fabriken, Bergwerken, Salinen, Aufbereitungs- anstalten, Brüchen und Gruben, Hüttenwerken, Mühlen, Zimmer- pläßen und anderen Bauhöfen, Werften und Ziegeleien, sowie bei Bauten aller Art, soweit die Arbeiten niht nah den Bestimmungen der §8 4 bis 105f der Gewerbeordnung gestattet sind;
d. dás Beladen und Entladen von Frahtfuhrwerken und Möbel-
en auf öêffentlihen Straßen und Pläßen, fowie in geschlossenen Höfen, wenn es dort niht ohne öffentli bemerkbares Geräusch vorgenommen werden fann; das Beladen und Entladen von Schiffen, Kähnen und Flößen, es sei denn, daß Naturercignisse wie Hochwasser, Niedrigwasser, Frost u. f. w. den Betrieb der Schiffahrt oder die Ladung bedrohen, oder daß die Ladung durch längeres Verbleiben in oder auf dem Fahrzeuge dem Verderben oder einer erheblichen Min- derung ihres hes ausgeseßt ift; :
e. der mit besonderem Geräush oder Aufsehen verbundene Trans- port von Sachen auf den Straßen in ges{chlo}jenen rialien, z. B. von Bier- und Rollwagen, von Wagen mit leeren Fässern, Eisen- stangen u. dergl, der A mit Möbeln aus einer Wohnung in die andere, der Tranéport von Koblen, Holz, Feldfrüchten und Lebens- mitteln, soweit nicht diese Tranéporte zum durhgehenden Fracht- verkehr gehören oder bei ihnen nah den Beftimmungen der §§ 105c bis 105f ter ( ewerbeordnung die Beschäftigung von Arbeitern an Sonn- und Festtagen statthaft ift;
f. das Aus- und Cintreiben des Weideviehes während der Zeit des Hauptgottesdienstes, das Treiben anderen Viehes auf öffentlichen
Wegen, Straßen und Pläßen während der gesammten Dauer der
Sor” alle Fbrigen ‘Arbeiten und gewerblichen Beschäftigungen, f g. alle übrigen en und gewerbli e ngen, fo- weit sie fih öffentlich als die Sonntagêruhe störend bemerkbar
maden.
D Der Eisenbahn-, Post- und L clegravhénvorlchr: sowie das Lobns fuhrwesen für Personen und Reisegepäck werden durch die Bestim Bs des è i nit berührt. Der Schiffahrts-, Flößerei- und FraGtfuhrverkehr sowie der Betrieb des Gewerbes der Dienst- männer und Lobndiener sind an Sonn- und Festtagen gestattet, soweit nicht die Bestimmungen des § 1d und 6 entgegenstehen. Der durch Privat - Unternehmer vermittelte Brief- und Packetverkehr ist an diesen Tagen nur während der Stunden zuläsfig, in denen ein gleiher Betrieb durch die Reichspost stattfindet.
Von dem Verbote des § 1 fas ferner ausgenommen: _
a. diejenigen Arbeiten, welhe zur Fortseßung des bâusTlichen Lebens und des -Landwirthschaftsbetriebes erforderlih sind und feinen
b. die Arbeiten, welche kleine Leute, Insten und Tagelöhner mit ihren U arigen zur Bestellung ihres Gartens oder Feldes vor dem Beginn des Borikitlags-Vauptgotlelienstes vornehmen. Sowcit die nach § 1 verbotenen Arbeiten nicht unter die 41a, 55a, 105b der Gewerbeordnung fallen, fann sie die Orts- olizeibebörde gestatten, wenn sie zur Verhütung eines unver- âltnißmäßigen Schadens oder im öffentlihen Interesse unver- züglich vorgenommen werden müssen und wenn die Nothwendigkeit der Sonntagsarbeit niht von dem Betriebsunternehmer absihtlich herbeigeführt oder durch Fahrlässigkeit verschuldet ist. Die Erlaubniß ist beispielsweise zu ertheilen, wenn anhaltend nngunge. Witterung während der Saat- oder Erntezeit die Sountagsarbeit dringend erforderlih macht. - / ; Die Erlaubniß kann nah Befinden der Umstände auf die Zeit vor oder nach beendigtem Vormittags-Hauptgottesdienst beschränkt oder für den ganzen Tag ertheilt werden. E L Auch ohne vorherige Erlaubniß der Orts-Polizeibehörde dürfen die nöthigen Arbeiten vorgenommen werden, wenn es sich — wie bei Sue en, Uebershwemmungen und dergl. — um die bwehr einer evorstebenden oder um die Bewältigung einer bereits einge- tretenen gemeinen Gefahr oder um unverzügliche Abhilfe in Noth- fällen handelt.
8 4.
An Sonn- und Festtagen dürfen öffentlihe Versteigerungen und Verpachtungen niht abgehalten werden. Während der Zeit des Hauptgottesdienstes ift die Auszahlung des Lohnes an Arbeiter, Hand- werker und Hausgewerbtreibende verboten.
Das Aushängen und Ausstellen von Waaren vor den Thüren und in den Schaufenstern is nur in denjenigen Stunden gestattet, während welcher nah der Gewerbeordnung die Verkaufsstellen ofen gehalten werden dürfen. 2 S i
Finden Iabrmärkte und Messen an Sonn- und Festtagen statt, so muß der Marktverkehr während der Zeit des Hauptgottesdienstes ruhen. An Orten, wo ein Nachmittags-Gottesdienst abgehalten wird, fann der Marktverkehr dur ortépolizeilihe Verordnung außerdem bis zum Schlusse des Nachmittags-Gottesdienftes untersagt werden. Ieder sonstige Marktverkehr ist an Sonn- und Festtagen während des ganzen Tages untersagt. : ; : :
Den Apotbekern ist der Verkauf von Arzneimitteln jederzeit gestattet.
o S
5.
In Schankwirthschaften, Restaurationen und Konditoreien ift an Sonn- und Festtagen während der Zeit des Hauptgottesdieastes der Gern insoweit verboten , als er sich öôffentlich bemerft- ar mat.
Oeffentliche Versammlungen und Aufzüge, welche niht gottes-
dienstlihen Zwecken dienen, sind an Sonn- und Festtagen erft nah beendetem Vormittagê-Hauptgottesdienst gestattet.
T.
An Sonn- und Festtagen sind alle Concerie und mit Geräusch verbundenen gesellshaftlihen Vereinigungen und Vergnügungen an öffentlichen ten, namentlich das E und Scheiben- oder Vogelschießen, deëgleichen alle die Sonntagsrube stôrenden Be- lustigungen in Privatwobnungen oder Privatgärten während der Zeit des Hauptgottesdienstes verboten. :
Den Orgelspielern, Puppenspielern, Thierführern, Seiltänzern und fonstigen im § 33b der Gewerbeordnung bezeihneten Gewerbe- treibenden, welde Musifaufführungen, Schaustellungen, theatralisce Vorstellungen oder fonstige Lustbarkeiten öffentlih darbieten, ohne daß ein höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft dabei obwaltet, darf der Betrieb ihres Gewerbes erst nach beendigtem Hauptgottes- dienst gestättet werden.
An den Vorabenden der drei großen Feste, Weihnachten, Oftern und Pfingsten, des Bußtags und des dem Andenken der Verstorbenen gewidmeten Dts sowie an den beiden leßtgenannten Tagen elbst, in der ganzen Charwoche und am Aschermittwoh dürfen Tanz- mußten, Bâlle und ähnliche öffentliche Lustbarkeiten nicht veranstaltet werden.
Am Bußtag und am Charfreitag dürfen außerdem auch theatra- lische Vorstellungen, sowie öffentlihe Lustbarkeiten im Sinne des 8 33 b der Gewerbeordnung nicht stattfinden. /
An den Orten, wo bisher an den ersten Tagen des Weibnachts-, Oster- und Pfingstfeftes theatralishe Vorstellungen, Bälle und ähn- liche Lustbarfeiten nicht baben stattfinden dürfen, behält es hierbei auch ferner fein Bewenden. j
Oeffentliche Tanzmusiken und Luftbarkeiten, die Sonnabends statt- finden, müssen spätestens Nachts 12 Uhr geschloffen werden. Aus- nabmen fönnen bet besonderen Anläfsen wie Königs Geburtêtag, Sepanseler Erntefesten, durch die Orts-Polizeibehörde gestattet werden.
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d S Treib- und Klapperjagden. sind während der Sonn- und Festtage unbedingt, fonftiges Jagen is während der Zeit des Hauptgottes- dienites untersagt. S 10.
Gesegliche Festtage im Sinne dieser Verordnung sind der erste und zweite Wethnachtstag, der Neujahrêtag, (Charfreitag), Osfter- montag, Bußtag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag,. . . . 1
Der ortspolizeilihen Verordnung leibt es überlassen, den an anderen chriftliden Feiertagen stattfindenden Gottesdienst gegen Störungen zu s{üßzen.
S 1L
Die gewöhnliche und regelmäßige Zeit des Hauptgotteëdienstes an Sonn- und Festtagen, mag er nun am Vormittag oder auch am Nachmittag stattfinden, wird von der Orts-Polizeibehörde nah Benehmen mit den firhlihen Behörden ortsüblich befannt gemacht.
Die Dauer des Vormittags-Hauptgottesdienstes einshließlih der Vorbereitung und des Abganges wird auf zwei Stunden festgeseßt. Findet nicht am Vórmittag, fondern nur am Nachmittag Haupt- gotteédienst fiatt, so ist au für diesen die Dauer auf zwei Stunden festzuseßen.
Den außer dem Hauptgottesdienste stattfindenden christlichen Gottesdienst gegen Störungen zu s{chüßen, bleibt der e E Verordnung überlassen.
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Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1892 in Kraft. Solange der § 105b Abs. 1 der Gewerbeordnung noch nit in Kraft getreten ist, behalten diejenigen Bestimmungen der bisherigen (Gefeße und) Oro E Geltung, welche sich auf die Sonntagsarbeit im Be- triebe von Bergwerken, Salinen, Aufbereitungéanstalten, Brüchen und
1) Anm. An dieser Stelle sind etwaige sonstige in den ein- zelnen Provinzen bestehende „geseßliche Festtage“ Oi
Aufschub erleiden können, |
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Gruben, von Hüttenwerken, Muhles, Fabriken und Werkstätten immerpläßen und/ anderen Bauhöfen, v len, von owie auf Bauten aller Art beziehen. on Werften und Ziegeleien,
Nr. 15 der Veröffentlihungen des Kai i S sundheitsamts vom 13. April hat fo enden Inhalt: Gen Se stand. Mittheilungen über Volkskrankheiten, inêb. Influeg Leit Sterbefälle in deutschen Städten mit 40000 und mebr 6. wohnern. — l. in größeren Städten des Auslandes. — Er. franfungen in Berliner Krankenhäusern. — Desgl. R eue Stadt- und Landbezirken. — Gesundheitsverhältnifse des 4 Sigmaringen 1886/88. — Sterblichkeit in Stuttgart 18% S Mng. — Zeitweilige Maßregeln gegen Volkskrankheiten. (Portugal.) — Thierseuhen. Maul- und Klauenseuche in den Nieder; landen. — Rinderpest in Rußland 1887/91. — Rinderpest und sibirische Fest in Rußland 1891, 3. Vierteljahr. — Veterinär-polizeilidße Maßregeln. (Mecklenburg-Schwerin, ber-Elsaß, Norwegen.) — Geseßgebung u. st. w. SeatGes Reich.) Todesursachenstatift;z (Schluß). — Thierseuchenstatiftik. (Schluß). — (Bayern). Desg[” — (Oesterreih und Saa Thierseuhen. — (Oesterrei). Haar balsam. — Obductionsgebühren. — (Italien). Prostitution. — Rer. bandlungen von geseßgebenden Men. (Preußen.) Ent. schädigung für an Milzbrand gefallene Thiere. — Beilage. (Ver, dorbenes Fleis, insbef. ange aleies, mageres, blutiges u. î wy. faules, shimmliges oder mit Maden bedecktes Fleisch.) E
Nr. 16 des „Centralblatts der Bauverwaltung“ herausgegeben im Ministerium der öôffentlihen r; beiten, vom 16. April, hat folgenden Inhalt: Kirche von Ast, Geltow bei Potsdam. — Doppelte Lokomotivpfeifen und solde mit Doppelton. — Hydraulishe Tafelaufzugs- und Verdunklungépor- rihtungen im pbysiologishen Institut in Greifswald. — Einfluß der Stromregulirungen auf den Eisgang und die Deichbrüche an der Oder. — Vermischtes: Preisbewer ung um ein Rathhaus für Plauen. Dresden. — Preisausschreiben für Pläne zu einem Landbays, — Deutsche Ingenieur-Ausftellung auf der Weltausstellung in Chicago 1893. — Photographie als Hilfsmittel beim perspectivischen Zeiknen. — Inhalt der Zeitschrift für Bauwesen. — Geheimer Ober-Baurath a. D. Ernst Buresch 7.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
__ Eintragungen oder Nermerke in oder an den Invalidi- täts- und Altersversicherungs-Q uittung s8fkarten, welche dur das Invaliditätsversicherungsge|eß nicht vorgesehen sind, find na einem Urtheil des Reichsgerihts, 1. Straffenats, vom 4. Februar 1892, aus § 151 dieses Gesetzes zu bestrafen, auch wenn sie weder für den Arbeitsgeber, noh für den Arbeitsnehmer von Werth sind, also völlig bedeutungslos find. — Die Quittungskarten, welhe in der Fabrik des M. für die Ar- beiter S. und M. in Gemäßheit des Invaliditätsgeseßes vom 22. Juni 1889 ausgestellt. wurden, trugen am oberen Rande der Titelblattseite den Vermerk: „Kl. II. Nr. 6“ bezw. „Kl. 1. Nr. §*. Diese Vermerke sind im Auftrage des M. dur dessen Commis gemacht worden. Die Vermerke hatten den Zweck, zur Förderung der Ordnung in der Verwaltung des Quittungskarten- wesens darüber Aufs{hluß zu geben, in welcher Lohnklasse der Ver- sicherte sich befinde, und unter welcher Nummer er in der Lobnliste aufgeführt sei. Der Pa Se M. wurde wegen vorschriftswidriger Eintragungen aus §§ 108, 151 des Invaliditätsgeseßes angeklagt. Die Strafkammer sprach _ihn frei, indem sie auéführte, daß jene Be- stimmungen nur dem Mißbrauch der Quittungskarten zu Ungunsten der Arbeiter vorbeugen wollen, und daß unter den sonstigen dur dieses Geseß nicht vorgesehenen Eintragungen oder Vermerken nicht jeder be- liebige Vermerk zu verstehen sei, sondern nur ein folcher, der, abgeseben von der „Führung und den Leistungen“, über andere Eigenschaften des Inhabers Aufshluß giebt oder anderweitige geheime, für das Fortkommen deéfelben unzuträglihe Zwecke verfolgt. Auf die Revifion des Staatsauwalts hob das Reichsgericht das erste Urtheil auf, indem es begründend ausführte: „Zunächst stebt der Wortlaut der Bestim- mungen der erstrihterlichen Interpretation entgegen. Der § 108 a. a. O. lautet: „Die Eintragung eines Urtbeils über die Fübrung oder die Leistungen des Inhabers sowie fonstige durch dieses Gese niht vorgesehene Eintragungen oder Vermerke in oder an der Quittungskarte find unzulässig.“ Welchen Zweck die Vermerke DeSFoIgen, welche Bedeutung dieselben haben, ob sie nachweislich für den Arbeitgeber oder für den Arbeitnehmer von Werth sind, ob die Vermerke einen in sich verständlihen Sinn haben oder nicht, für alle derartige Unterschiede findet sfih im Geseße keinerlei Anhalt. Als alleiniges Unterscheidungsmerkmal führt es auf, ob die Ein- tragung oder der Vermerk im Geseße vorgesehen oder nid vorgesehen ist. Da nun die in Rede stehenden Vermerke in dem Gesezge vom 22. Juni 1889 nirgends vorgeschrieben, so sind sie als unzulässig anzusehen und nach Maßgabe des § 151 a. a. O. mit Strafe bedroht. Zu demselben Resultat führen Zweck und Sinn der Bestimmungen, wie beide in der dem Geseß seitens der Staatsregierung beigegebenen Begründung gekenn- zeichnet sind. Von demselben Bestreben, außer den im Ge?eß be- stimmten jede und alle sonstigen Eintragungen und Vermerke zu verbieten, legen auch die über das Zustandekommen des Gesetzes ge- pflogenen Reichstagsverhandlungen Zeugniß ab. — — Es muß daher angenommen werden, daß die geseßgeberishe Absicht dahin gegangen ift, die Eintragungen und Vermerke ausnahmslos auf folche zu be- schränken, die im Geseße felbst vorgesehen sind, und denjenigen zu be- strafen, der andere lediglich objectiv unzuläfssige Eintragungen oder Vermerke macht.
Rennen zu Charlottenburg. Montag, den 18. April. _ 1. Spreewald-Hürdenrennen. Pr. 2000 6, Dist. 30001 Lt. Grf. Königmarck's 5j. br. H. „Sharpshooter“ 1, Herrn John? 2 - br. W. „Illufion“ 2, Herrn H. Suermondt's 5j. F. St. „As Emily“ 3. Leicht mit drittehalb Längen gewonnen. Werth: 200 # dem Srieger.
II. Damenpreis und 1509 # Distanz 3500 m. Lt. 2 Clave's a. br. St. „Fig“ Bes. 1., Lt. G. von Arnim's 6j. br. 2 „Wagalla“ Bes. 2., Lt. von Waldow's sj. br. St. „Semillante“ Î- Grf. Bredow 3. Sehr leicht mit 3 Längen gewonnen. Werth : Ebren* vreis und 1500 Æ der Siegerin.
111. Preis von Rummelsburg. 1500.46 Distanz 4090 0- Lt. Grf. Hahn's a. br. St. „Fine Lame“ 1., Hrn. v. Tepper-Laéktis 4j. F.-St. „Eleanor Ward* 2., Lt. Grf. Finkenstein?'s a. br. Zl. „#Frida* 3. Nah Gefallen mit zehn Längen gewonnen. Werth: 1500 Æ der Siegerin.
A Ga o Prei S gt er Day 3500 m. Lt. Fre, v. Reitenstein's 4j. F.-St. „Erfrishung“ Li. v. ierstädt 1., £1. Suske's a. br. W. „Oxford“ Bef. 2., et. v. ofes 4j. ‘br. Ÿ. „Nottingham“ Lt. v. Gräveniß 3. Um einen Kopf herausgeritten- Werth: 2000 Æ der Siegerin.
V. Preis von Halensee. 1500,64 Dist. 3000 m. Lt. Roos
4 j. F.-St. „Grille“ 1., Lt. Graf Montgelas? 5 j. br. St. „Räthbsel“ 2. Hauptmann R. Spiekermann's 4j. br. St. „Minna“ 3. Siegte mit anderthalb Längen. Werth: 1500 Æ der Siegerin. A Frühjahrs - Handicap - Jagdrennen. Pr. 1300 #4 Dist. 3500 m. Herrn Albert's 4 j. br. H. „Bengairn“ 1., Lt. Frhrn. v. Kapherr“s 5j. s{w. H. „Black Wolf“ 2., Herrn R. Haniel's 6 j. F.-St. „Pleurnicheux“ 3. Siegte im Kanter. Werth: 1300 M dem Sieger.
VII. Preis von Buckow. 1500 4. Dist. 1400 m. ren Hewald's 3 j. br. St. „Pirmdell“ 1., Herren Landfried's 41. „H, „Oakland“ 2., Hauptmann Spiekermann's 3 j. br. St. „Filine 3. Um cinen Kopf gewonnen. Werth: 1500
Dritte Beilage iger und Königlih Preußischen Slaals-Anzeiger.
Berlin, Dienstag, den 19. April
Personalveränderungen. Königlich Preußische Armee.
S - ec-Fähnriche2c. Ernennungen, Be-
i: Offiziere, Portep er cpungen. Im activen Heere. [edern April. v. Steinwehr, Oberst-Lt. und etatsmäß.
zerlin, des 1. Hanseat. Inf. Regts. Nr. 75, commandirt zur S ‘bei dem Stabe der 10. Gend. Brig., mit Pension zur Dienstlei l und gleichzeitig als Brigadier der“ 10. Gend. Brig. ur d stellt Mün, Port. Fähn. vom Rhein. Fuß-Art. Regt. wiederange außeretatsmäß. Sec. Lt., vorläufig ohne Patent, befördert. Nr. 8, zum hewilligungen. In der Gendarmerie.
Gerd! G5 April v. Heister, Oberst und Brigadier der 10. Gend.
h n der Abschied bewilligt. Brig-, mit Pensio Militär-Justizbeamte.
Durch Verfügung des General - Auditeurs der A ree 1L April. Daffner, Justiz-Rath, Div. Auditeur der Tee Div., zur 21. Div., Kloß, Div. Auditeur der 9. Div., zur 15. Div, Schwabe, Garn. Auditeur in Glogau, als Div. Auditeur
2. T Siv, — sämmtlich zum 1. Juni d. I. verseßt. zur 9. VIV-, Zes Beamte der Militär-Verwaltung.
Dur Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 26. Fe- bruar. Rappsilber, Proviantmeister in Küstrin, auf seinen An- trag mit Penfion in den Ruhestand verseßt. : i
5. März. Lubbe, Proviantamts-Controleur auf Probe in Darmstadt, zum A LiENen ernannt. _ E
8. März. ock, Proviantamts-Rendant in Saargemünd, als “Proviantmeister auf Probe nah Küstrin, Güntsch, Proviantamts- Controleur in Königsberg, unter Ernennung zum Proviantamt®- Rendanten, nah Saargemünd, Biehler, _Proviantamté-Rendant in Danzig, als Proviantamts-Controleur auf Probe nach Königsberg, Fawohl, Proviantamts-Assistent in Breslau, nah Danzig, — verseßt.
19. März. Wolff, Proviantamts-Controleur in Saarburg, unter Ernennung zum n, nach Rathenow, Oswald, Proviantamts-Assist. in Frankfurt a. O., zur Wahrnehmung der Controleurgeshäfte zum Proviantamt Saarburg, — verseßt.
95. März. Nordmann, Proviantmeister auf Probe in Saar- brücken, zum Proviantmeister mit einem Dienstalter vom 17. De- zember v. I. ernannt. Hilgert, Corell, Proviantamts-Controleure auf Probe bezw. in Neisse und Rendsburg, zu Proviantamts-Con- troleuren ernannt.
9%. März. Schmidt, Hauptm. a. D,, Schoenermark, Sec. Lt. der Landw. Inf., — als Proviantamts-Controleure bezw. in Saarbrücken und Lyck angestellt.
28. März. Wasciewiß, Rechnungs-Nath, Buchhalter bei der Gen. Militärkasse, auf seinen Antrag mit Pension in den Nuhe- {tand verseßt.
29. März. Scheda, Ober - Stabsapotheker vom Kriegs- Ministerium, auf seinen Antrag mit Pension, Bando, Proviant- Ens in Saarlouis, auf seinen Antrag mit Pension, — in den Ruhestand versetzt.
31. März. Bruhn, Intend. und Baurath von der Intend. des Garde-Corps, zur Intend. des 1. Armee-Corps, Meyer, Intend. und Baurath von der Intend. des I. Armee - Corps, zur Intend. des Garde-Corps, — zum 1. Juli d. I. E Zeimer, Winther, Hartig, Lasch, Baldus, Jauer, Rechnungs-Näthe und Fortifications-Secretäre in Königsberg bezw. Swinemünde, Mainz, Posen, Danzig und Spandau, Hingstler, Rehnungs-Rath, Festungs- Insp. Secretär der 4. Festungs-Insp., Winter, Lunow, Hinze, Schneider, Zachariae, Kopf und Strempel, Nechnungs- Räthe und-Fortifications-Secretäre in Ulm bezw. Küstrin, Thorn, Köln, Straßburg, Diedenhofen und Glogau, Herrmann, Rechnungs- Rath, Festungs-Insp. Secretär bei der Insp. der Militär-Telegraphie, Nimt, Rechnungs-Ratb, Fortifications-Secretär inWesel, Keller, For- tifications-Secretär in Magdeburg, Arnold, Fortifications-Secretär in Koblenz, Haberer, Fortifications-Secretär in Meß, — zu Festungs- Ober-Bauwarten ernaunt. Hen t \ ch, Fortifications-Secretär beim Ingen. Comité, Thomaschki, ehnungs-Rath, Festungs-Insp. Secretär der 1. Festungs - Insp., Handel, Fortifications - Secretär in Geeste- münde, Wiesenthal, Fortifications-Secretär in Glaß, Bongard, Fortifications-Secretär in Memel, Giese, Rechnungs-Ratb, Festungs- Insp. Secretär, commandirt im Kriegs-Ministerium, — der & harakter als Festungs - Ober - Bauwart verliehen. Hayn, Fortifications- Secretär in Magdeburg, Wittzack, Fortifications-Secretär in Königs- berg, — diefe Beiden mit einer Bestallung vom 17. März 1890, Untermann, Domke, Festungs-Bauwarte 2. Kl. der Fortification Met, — zu Festungs-Bauwarten 1. Kl. ernannt. Hoppe, Garn. Verwalt. Ober-Insp. in Meß, nach Celle, Barth, Garn. Verwalt. Insp. in Celle, nah Meg, K ö ser, Garn. Verwalt. Insp. in Schweidnitz, nach Brieg, Mertins, Garn. Verwalt. Insp. in Brieg, nah Schweidnitz Hoffmann, Kasernen-Insp. in Lyck, nah Marienwerdec; Müll er, Kasernen-Insp. in Schöneberg, nah Salzwedel, Walter, Kasernen- Insp. in Köln, nah Goldap, Hamann, Kasernen-Insy. in Schwerin nach Schönekerg, Schmidt, Kafernen-Insp. in Brandenburg nach Lyck, Lange, Kalten Bul in Hannover, nah Königsberg i. Pr Neuß, Kasfernen-Insp. in Meß, nah Hannover, Bolß, Kasernen- Insp. in Thorn, nah Berlin, — verseßt. Die Kasernen-Inspectoren : Burghof in Rostockx, Kühn in Arys (Baraenlager) Wal d- mann in Altdamm, Seher in Rathenow, Detering in Bielefeld Stahn in Beuthen O. S., v. Amehr in Detmold, Schulz in Gera, Vanselow in Lübeck, Sabin in Hammerstein (Baracken- lager), Buchholz in Lockstedt (Barackenlager), Kiselowsky in Lößen, Felmberg in Goslar, Lehnert in Jüterbog, Meyer in Neuhaus, Zimmermann in Pfalzburz, Brüske in Rawitsch Hinze in Üssa, Beck in Hildesheim, Bock in Leobschüß, Ziegen - horn in Heidelberg, Balder in Pr. Stargardt, zu Garn Verwalt. Inspectoren ernannt. : 4
1. April. Beer, Krüger, Dörre, Seegert, Kleebeck Intend. Secretariats-Assistenten von der Intendantur des 111. bezw. VIL. Armee-Corps, Garde-Corps, XY. und XV1. Armee-Corps, Kung, Sprockhoff, Zwanziger, Schiele, Steinmeß, Intend. Secretariats-Assistenten von der Intend. des TII. bezw. IX., IV., 1V. und XV. Armee-Corps, Springer, Wallis, Dolch, Masuch, Müller, Koch, Intend. Secretariats-Assistenten von der Intend. des V. bezw. VI, VIT, I, XV. und IX. Armee-Corps, — zu Intend. Secretären, Proschky, Körner, Plöß, Schmidt, Eitelbach, Intend. Bureau-Diätarien von der Intend. des XVII. bezw. VIII., IL, XVII. und XI. Armee-Corps, Peudcker, Niebel, Grube, Ullrich, Hinrichs, Intend. Bureau-Diätarien von der Intend. des TV. bezw. VII., [IV., IX. Armee-Corps und Garde-Corps, Franke, Thorau, Heyland, Ruhl, Grober, Intend. Bureau- diâtarien von der Intend. des X[1. bezw. X.,, XV., XI. und 111. Armee-Corps, Blume, Fiedler, Hußmann, Pottschalk, Machnig, Intend. Bureaudiätarien von der Intend. des IV. bezw. V., VIL, I. und VI. Armee-Corps, Hardeland, Brix, Nicolai, Balk, Intend. Bureaudiätarien von der Intend. des V. bezw. X., IV. und I. Armee-Corps, — zu Intend. Secretariats- Assistenten, Tittler, Hoene, Ahterberg, Intend. eRisratuee Assistenten von der Intend. des XV. bezw. 1V. und VII. Armee- Corps, zu Intend. gistratoren, Albrecht, Keihl, Scholz, Intend. Bureaudiätarien von der Intend. des 1V. bezw. VI. und I. Armee-Corps, zu Intend. Registratur-Assistenten, — ernannt.
2. April. la Pierre, Beyer, Doebber, Kalkhof,
Jungeblodt, Bauräthe, Garn. Bau-Inspectoren in Berlin T- dezw. Straßburg i. E. I., Spandau, Mülhausen i. E. uud Koblenz, behufs Wahrnehmung der Dienstgeschäfte der zweiten Intend. und Bauratbsftellen zu den Intendanturen des Garde-Corps bezw. XI., ITL, XVII. und I. Armee-Corps verseßt. Garnison des 2. Doebber bleibt Spandau. Con tent Baurath, Garn. Bau-Insp. in Insterburg, nach Trier; die Garnison-Bau-Inspectoren: Heckhoff în Trier, nach Thorn IL, Gabe in Rastatt, nah Straßburg i. E. I., Aßtzert in Stettin 11, nah Mülhausen i. E., Kahl in Berlin IV., nah Straßburg i. E. 11, Schmid in Glogau, nah Koblenz, Anderson in Straßburg i. E. I1., nach Hannover Il, Well- mann in Thorn IL, nach Stettin 11, — verseßt. Hellwich, Garn. Bau-Insp. in Karlsruhe, die Local-Baubeamtenstelle in Karls- rube IT. übertragen. Wieczorek, Vetter, Garn. Bau-Infpectoren, tehnisce Hilfearbeiter in der Bau-Abtheilung des Kriegs-Ministeriums, mit Wahrnehmung der Dienstgeschäfte der Local-Baubeamtenstellen Berlin IV. bezw. Berlin 1. beauftragt. Die Negierungs-Baumeister : Lebnow, z. 2. technischer Hilfsarbeiter bei der Intend. des I. Armee Corvs, mit Wahrnehmung der Dienstgeshäfte der Local - Bau- beamtenstelle zu Insterburg beauftragt, Rathke, tehnisher Hilfs- arbeiter bei der Fntend. des XVII. Armee-Corps, Afinger in Spandau, mit Wahrnehmung der Dienstgeschäfte der Local-Bau- beamtenstelle Spandau II. beauftragt, Mebert in Posen, als techni- scher Hilfsarbeiter der Intend. des VI. Armee-Corps überwiesen, Feuerstein in Spandau, Lattke, z. Z. technischer Peter in der Bau-Abtbeilung des Kriegs-Ministeriums, mit Wahrnehmung der Dienstgeschäfte der Local-Baubeamtenstelle zu Glogau beauftragt, Weisenberg in Berlin, als technischer Hilfsarbeiter der Intend. des Garde-Corps überwiesen, Herzfeld, Schirmacher in Graudenz bezw. Dieuze, Rohblfing in Frankfurt a. M., mit Wahrnehmung der Dienstgeschäfte der Total - Baubeamtenstelle daselbst beauf- tragt, Schild in Darmstadt, Knoch, technischer Q arbeiter bei der SIntendantur des X. Armee - Corps, Knothe, 3. Z- tehuisher Hilfsarbeiter bei der Intend. des XVI. Armee-Corps, in gleicher Eigenschaft der Intend. des X1[V. Armee-Corps überwiesen. Stabel, Doege in Straßburg i. E. bezw. Düsseldorf, als tehnishe Hilfsarbeiter den Intendanturen des VIII. bezw. XVI. Armee-Corps überwiesen, Krebs, technischer Hülfsarbeiter bei der Intend. des I[I. Armee-Corps, Stahr in Jüterbog, Zavpe in Berlin, mit Wahrnehmung der Dienstgeschäfte der Local-Baubeamtenstelle Berlin 111. beauftragt, Soenderop in Stettin, Sonnenburg, technisher Hilfsarbeiter bei der Intend. des IX. Armee-Corps, Hahn, Maurmann in Düsseldorf bezw. Karlsruhe, als technische Hilfsarbeiter der Bau-Abtheilung des Kriegs-Ministeriums überwiesen, Sorge in Gnesen, Polack, Knirck in Spandau, Rahmlow, T itsehèr Hilfsarbeiter bei der íSntend. des 1V. Armee-Corps, — zu Garn. Bauinspectoren ernannt. Sämmtliche Veränderungen treten im Laufe des April d. I. ein. Hammer, Zahlmstr. Aspir., zum Zahlmstr. beim 1X. Armee-Corps ernannt.
3. April. Jaide, Lambert, Garn. Verwalt. Ober-Inspec- toren 9 Hagenau bezw. Mülhausen i. E., zu Garn. Verwalt. Directoren ernannt.
4. April. Dr. Beckers, Chemiker 1. Kl. bei der Geshüß- gießerei in Spandau, zum Ober-Ingen. ernannt.
Durch Verfügung des General-Commandos. Zahl- meister. a. A Stiemert von der 3. Abtheil. Feld-Art. Regts. Prinz August von Preußen (Ostpreuß.) Nr. 1, zum ck \tpreuß. Train-Bat. Nr. 1, Peters, vom 3. zum 1. Bat. Inf. Regts. Prinz Friedrich der Niederlande (2. Westfäl.) Nr. 15, Taurat vom 1. Bat. Juf. Regts. Nr. 135, zum 1. Bat. 5. Rhein. Inf. Regts. Nr. 65, Rißling vom 3. Bat. 2. Hannov. Inf. Regts. Nr. 77, zur 2. Abtheil. 2. Hannov. Feld-Art. Regts. Nr. 26; þ) infolge Ernennung über- wiesen: Behnert der 2. Abtheil. Feld-Art. Regts. Nr. 31, g n A dem 1. Bat. Großherzogl. Mecklenburg. Füs. Regts. Vir. :
XTTI. (Königlich Württembergisches) Armee-Corps. DIIere, Portepee-Fähnriche 2c. Ernennungen, B e- förderungen und Verseßungen. Im activen Heere. 9. April. Haldenwang, Sec. Lt. im Gren. Negt. Königin Olga Nr. 119, Seeger, Sec. Lt. im Inf. Regt. Alt-Württemberg Nr. 121, — zu überzähl. Pr. Lts., Kölle, Paschke, Unteroff. im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm König von Preußen Nr. 120, Sch meter, Unteroff. im Ulan. Regt. König Wilhelm I. Nr. 20, — zu Port. Fähnrs., — befördert. Strölin, Pr. Lt. im Gren. Regt. B Olga Nr. 119, unter Stellung à la suits des Negts., als Adjutant zur 54. Inf. Brig. (4. Königl. Württem- berg.) commandirt. :
Fm Beurlaubtenstande. 9. April. v. Dumreicher, Vice-Wachtm. vom Landw. Bezirk Stuttgart, zum Sec. Lt. der Res. des Ulan. Regts. König Wilhelm 1. Nr. 20, Jeni #\ch, Vice- Feldw. von demselben Landw. Bezirk, Hailer, D aus vom Landw. Bezirk Mergentheim, — zu Sec. Lts. der Res. des Inf. Regts. Kaiser Friedrih König von Preupyen Nr. 125, — ernannt. Eichhoff, Sec. Lt. von der Feld-Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Stuttgart, zum Pr. Lt. befördert.
Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande- 9. April. Kübel, Hauptm. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Stuttgart, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, unter Ertheilung der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des Inf. Regts. Kaiser Friedrich König von Preußen Nr. 125, mit seiner bisherigen Pension zur Dis V vags Cronmüller, Ott, Hauptleute von Der S. L, Aufge ots des Landw. Bezirks Stuttgart, Frhr. v. Seckendorff-Gutend, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Biberah, Schmidt, Hauptm. von der Inf. 2. Auf- ebots des Landw. Bezirks Heilbronn, Frhr. Schott von
hottenstein, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Rottweil, unter Verleihung des Charakters als auptm, — mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee-Uniform, Kirchberg, Pr. Lt. der Res. des Inf. Regts. Alt-Württemberg Nr. 121, behufs Ueberführung zum Sanitätsperfonal, s olßmann, Pr. Lt. von der Landw. Inf. 1. Aufgebots des Landw. ezirks Biberach, Maat. Sec. Lt. von der Landw. Inf. 1. Auf- ebots des Landw. Bezirks Heilbronn, Kurz, Pr. Lt. vom Landw. rain 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Calw, Pomm er, Sec. Lt. von der Landw. Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Bat L Pr. Lt. von der Landw. Inf. 2. Aufgebots des Landw. 5 ezirks Reutlingen, Vo tteler, Furh, Matthias, Sec. Lts. von So Landw. Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Döser, e Lt. von der Landw. Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Rott- r aeußermann, Nöhrich, Pr. Lts. von der Landw. Sf s ufdebots des Landw. Bezirks Stuttgart, Keller, Märklin, B zu a d r. Lts. von der Landw. Cav. 2. Sago desselben Landw. elben g T ert, Pr. Lt. von der Landw. Feld-Art. 2. Aufgebots des- L c A w. Bezirks, Sh mitt, Staib,Krais, Sec. Lts. von der U w. Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Römer, Sec. S vom Landw. Train 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, ee g er, Heuser, Sec. Lts. von der Landw. Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Seyffardt, Sec. Lt. von der Landw. Cav. 2. Aufgebots d selben Landw. Bezirks, Walter, Pr. Lt. vom Landw. Train 2. ufgebots des Landw. Bezirks Leonberg, Schaeuffelen, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Art. 2. Aufgebots des
1892.
Landw. Bezirks Heilbronn, Blumhardt, Buck, Pr. L
Landw. Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirfs Ulm j Abel Clausnizer, Sec. Lts. von dét Landw. Inf. 2. Aufgebots des- selben Landw. Bezirks, Maier, Autenrietb, Pr. Lts. von der Landw. Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Ravensburg, Scholl,
r. Lt. von der Landw. Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Biberach, — der Abschied bewilligt.
_Im Sanitäts-Corps. 9. April. Kurt, Unterarzt der Res. vom Landw. Bezirk Ravensburg, Dr. Distel, Unterarzt der Res. vom Landw. Bezirk Stuttgart, — zu Assist. Aerzten 2. Kl. ernannt. . Dr. Fischer, Assi#t. Arzt t.-Kl. der Nes. vom Landw. Bezirk Reutlingen, Dr. Härlin, Stabsarzt von der Landw. 2. Auf- gebots des Landw. Bezirks Calw, Dr. Brudîi, Dr. Gärttner, Dr. Hauff, Stabsärzte von der Landw. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Stuttgart, — der Abschied bewilligt.
Beamte derMilitär-Verwaltung.
9. April. Dc. Denzel, Ober-Apotheker von der Landw. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Reutlingen, Dr. Beck, Gramm, Dr. Reuß, Ober-Apotheker der Landw. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Stuttgart, — der Abschied bewilligt.
Kaiserliche Marine.
Offiziere 2c. Ernennungen, Beförderungen, Ver- seßzungen 2. Berlin, 11. April. Westphal, Capitän-Lt., Assist. des Ober-Werftdirectors der Werft zu Wilhelmshaven, zum Corv. Capitän, Plachte, Capitän-Lt., Assist. des Ober-Werstdirectors der Werft zu Kiel, Graf v. Moltke, Capitän-Lt., commandirt beim Stabe des Ober-Commandos der Marine, — zu Corv.-Capitäns unter Vorbehalt der Patentirung, Janzen L, v. Bursfki, Gerdes, Schliebner, Schmidt 1., Dunbar, Krause, Lans I. Kinderling, Lieutenants zur See, zu Capitän- Lieutenants, Seiferling, Kloebe Il, Wedding, Albi- nus, Valentiner, Pohl, Rollmann, Krüger Il, Uthemann, Liersemann, v- d. Osten, Pindter, Unter-Lts. zur See, zu Lts. zur See, Graf v. Oeynhausen, Nevymann, SFsendahl, v. Weise, Fischer II., v. Mueller, Püllen, Noßkath, Boy, Köhler, Heydel, Nölle, Weniger, von Trotha, Frhr. v. Bibra, Schult 11., Looff, Boethfke, Michaelis 11, Graf v. Zepvelin, Wolfram, v. Diederichs, rhr. v. Bülow Il., Matt haei, Lieber, West, Haß, Pegel,
rueger, Reiß,Glatte, v.Rosenstiel, Vincenz, Momm fen, Wolff, Tepfer, Ritter, v. Z”erßen, Mersmann, Schmidt[1., Ebert, Goebel, Loch, Graf Mörner af Morlanda, Bruck- meyer, Brandt, Schramm, Kühlenthal, Kurß,Tidemann, Schmidt I1., Behnisch, Frhr. v. Kleydorff, v. Blumen- thal, Breuer, Luppe, Nippe, v. Bülow, Schulze Il. Soffner, Mysing, Stüß, v. Gordon, Giebler, Shuls Ill, Schichau, Bechtold, Cadetten, das Zeugniß der Reife zu See- cadetten erbalten und gleichzeitig zu Seecadetten, Beers, Bräunig, Maschinen-Ingenieure, zu Maschinen-Ober-Ingenieuren, Eggert, Gottschalk, Köbish, Niedt, Maschinen-Unter- Ingenieure, leßterer unter Belassung in der Stellung à la suite des Maschinen-Ingen. Corps und in dem Commando bei dem Gouverne- ment von Deutsh-Ostafrika, zu Maschinen-Ingenieuren, unter Vorbehalt der Patentirung, Prenzloff, Schulz, Leipold, Tag, Ludwig, Schorsch, Ober-Maschinisten, zu Maschinen-Unter-Ingenieuren, Feiland, Lt. zur See der Res. im Landw. Bezirk 1. Berlin, zum
apitän-Lt. der Res. des See-Offiziercorps, Teubner, Zedel, Vice-Seecadetten der Res. in den Landw. Bezirken Neu-Ruppin bezw. Altona, zu Unter-Lts. zur See der Res. des-See-Offiziercorps, T olki, Waltjen, Stellter, Vice-Seecadetten der Res. in den Landw. Bezirken Osterode bezw. I. Berlin bezw. Stettin, zu Unter- Lts. zur See der Res. der Matrosen-Art., — befördert.
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung. i
Hier in Berlin fand am Charfreitag eine ziemlich gut besuchte Maurerversammlung statt, die über die diesjährige Lohn- bewegung verhandelte. Nach dem Beschluß der Versammlung wird für dieses Jahr von einer eigentlihen Lohnbewegung, von einem Aus- stand abgesehen; höchstens will man zur Durchsebung der Forderungen, die auf Beseitigung verschiedener sanitärer und anderer ißstände auf den Bauten sowie auf Erringung des 60 Pfennig-Stunden- lohns anstatt des gegenwärtigen von 45 —59 H ge- rihtet sind, dem einen oder anderen Unternehmer den Bau sperren. Zu dem Zwecke foll, wie die „Voss. Ztg." berichtet, ein Generalfonds der Berliner Maurer gesammelt und eine statistische Erhebung über die Lohn- und Arbeitsverhältnisse auf den einzelnen Bauten vorgenommen werden. — Die Berliner Getreideträger und Speicherarbe iter haben in einer Versammlung am 10. d. M. einen Berufsverein gegründet, dem, wie der „Vorwärts“ mittheilt, sofort 105 Mitglieder beigetreten sind. , : —
Wie dem „Hamb. Corr.“ aus Berlin telegrapbirt wird, hat eine größere Zahl von Walzwerk-A rbeitern der der Oberschlesischen Eisenindustrie-Gesenlafe Ai Baildonhütte wegen Lohn- fürzung die Arbeit niedergelegt. : S
Tan Zürich, Winterthur und St. Gallen befinden sich nah dem „Vorwärts“ die Schneider in einer Lohnbewegung.
Aus Stockholm meldet ein Telegramm des „D. B. H.“ unter dem 15. d. M.: Die ausständigen Grubenarbeiter ver- suchten, die zur Arbeit zurückgekehrten Kameraden mit Gewalt von dem Hüttenwerke Langgrufvan a E A es kam zu einem ernsten Zusammenstoße zwischen den Ausständigen und. der Polizei- mannschaft. — Der eia dds de Agitator Quarnstrôm wurde gestern Nacht verhaftet. i S : 5 ,
Zur Maifeier berichtet die Münchener „Allg. Ztg.“ aus Augsburg, daß die dortigen Socialdemokraten den ersten Mai burt eine Volksversammlung unter freiem Vim mel außerhalb der Stadt A P anes E o es die nachgesuchte Ueber- lassung der rannenhalle abgelehnt hatte. M s :
h Beim daten mils für die \chweizerische Maifeier sindeiner Mittheilung des „Vorwärts“ zufolge bis jeßt. über vierzig Ortschaften verzeidnet, deren Arbeiter den 1. ai nach einheitlichem Plane fetern werden. In e Mg S A wird von den zwanzig Arbeiterver- einen eine große Demonstration für den 1. Mai geplant. Als fran- zösisher Redner wird der socialdemokratishe Deputirte Lafargue
aus Paris auftreten. » 3 er Sir ermeister von Lüttich hat die für den 1. Mai ge-
anten focialistishen Kundgebungen verboten. : i: E In Bien raden am Sonntag in allen Arbeiterv ereinen Versammlungen fait die, wie „H. T. B.“ meldet, in dex größten Nuhe E In Prag kam es in Arbeiterver]amn angen: die an den beiden Osterfeiertagen abgehalten wurden, wiederholt zu argen Tumulten, so daß die Versammlungen von der Polizei auf- elós]st werden mußten.
N lein L Ie Telegramm des Wolff “schen Bureaus meldet, daß der Bürgermeister von Gent die für den zweiten Ostertag ge- planten socialistishen Demonstrationen verboten hat i In Aarau fand während der Oes rio ein a gemeiner \chweizerisher Gewerfkshaftscongreß statt, der, wie der „Ft i Ztg.“ telegraphirt wird, von 107 Delegirten und 20 Gäften besucht war»