1892 / 100 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Apr 1892 18:00:01 GMT) scan diff

aufs neue feine eigenartigen und vielseitigen sauspielerishen Gaben Man darf diese Rolle in ihrer Mischung von fprudelndem ter üfftein

ins bellfte Licht zu stellen. 1 von fröbliher Lebensluft und sittlihem Ernft, Uebermuth und innerer Einkehr, von

als dem bei der mate

ten Î dargebraht werden; hier warmherzigen, rührenden mit Adelheid Runeck tens) erschien Sonnenthal durch die S1

Dichters.

Törpert.

verdient die eilig

Die tvpvischen Rollen lagen zumeist in guten Händen: an vornebmem ganzen

Ndelheid etwas

Bertens feblt zur 1 Schelmereiì,

eiwas an hbarmlofer aber im

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ihrem fonîtigen Rollenkreije fo fern liegt.

Leistung des Herrn Pagav als Shmock, den er, wie es verlanat, fomish. und mitleiderregend zuglei spielte; gut war au der durch un- und einen über ein gab Herr Hubert

vortrefflicher shau- igen

er Piepenbrink des Herrn Adolf geschminkte Naturwahrheit zu wirken verstand, gutes Mittelmaß hinauëragenden Bellmaus

Reus, der sih mit diefer Leistung als cin spielerischer Kleinmaler offenbarte. Herr

traf den Ton des Obersten nicht rihtig und fam mit feines Gefühls bei den Vorgängen, als wäre er nicht wiri Jarno (Senden), Frau

mehbrinals etwas zu spät.

Herr

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M T „r Cr D Rollen voll befriedigen.

Kroll?s Theater.

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Wiß Laune mit Gefühlêwärme und stiller Resignation als einen Prü des echten Schauspielers anseben, und Sonnentkal bat faft in allen Zügen das Rechte getroffen : vielleicht darf man fagen, daß er zuweilen U Lewe glich und zu wenig ernst erschien, wie in der Scene mit dem

4 Mahl Unterlegenen Ovationen

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Miriimum ift an 4x | ifelttet ilt / Cis urara. | Éi als Vetter antauermc Su, mun !

| Waliner-Theater. Donnerêtag (leyte Wothe): | Der Löwe bes | Mien. M von E.

Der Lowe ves Tageëê.

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| Vol’sstleck qut Seiang in i Gs « z è & Á Z, r [Mul vor K. Vial und B. Hellanver

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und

Somnenthal es Mitspieler sehr shwer, den Ton des Lustspiels festzubalten: aber in den Hauptscenea der lustigen mit der Familie Piepenbrink und den Runeck (Fräulein Ber- L cherheit und das gewinnende Wesen seines Spiels als der denkbar beste Interpret des d Die licben8würdige und bei allem Schein der Aeußerlichkeit geistvolle und feinsinnige Natur wurde bier wahrhaft berückend ver- Eine besondere Anerkennung gebübrt dem Darsteller dafür, daß er sh fibilih bemühte, aus dem Rahmen der Gesammtdarstellung nit als der Alle Ueberragende bervorzutreten, und in der That vorbereitete Aufführung auch im ganzen Lob. dem Fräulein Wesen fand sie ih do sehr geschickt mit der shwierigen und ungewobnten Partie ab, die Sehr bedeutend war die die Nolle

August Meyer-E dem Auédruck flih anwesend, ¿lein Hofer ibren fleineren

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seinem

und

komischen Oper“ bringt, werden Billets schon von jeßt ab an der

Theaterkasse ausgegeben. : =

Im Kroll’ hen Theater findet, wie {on angekündigt, am 12. Mai unter Rubinste in's persönlicher Leitung die erste Auf- führung seiner Oper „Die Maccabäer“ statt.

Das Thomas- Theater bleibt am Freitag wegen der General- vrobe zu der neuen Operette „Die Ulanen“ ges@lof en.

Im Concerthaus findet morgen das Abschieds-Concert des Kapellmeisters Herrn Mevder mit feiner Kapelle ftatt. Das \org- fältig für diesen Abend gewählte Programm wird Werke von Weber, Wagner, Meverbeer, Stör, Sarasate, Leonard, Suppé, Küken, Mascagni, Mevder u. f. w. enthalten.

Von der Internationalen Musik- und Theater-Aus- stellung in Wien wird geschrieben : Nachdem aw 7. Mai eine Fest- vorstellung unter der Mitwirkung Charlotte Wolter's und des ge- sammten Künstlerpersonals der vier großén Wiener Theater stattge- funden bat, wird das Ausstellungs-Theater am 8. Mai durch Adolph SFrronge und sein Ensemble eröffnet. Die Stücke, welche das „Deutsche Theater® in der ersten Woche seines Gastspiels bringen wird, sind die folgenden : Goetbe, „Stella“ und „Die Mitschuldigen“, am 8. Mai: von Wolzogen, „Die Kinder der Excellenz“, am 9. Mai: Shakespeare, „Wintermärhen“, am 10. Mai: LArronge, „Dr. Claus“, am 11. Mai: Shakespeare, „Romeo und Julie“, am 12. Mai: Jbsen, „Stützen der Gesellschaft, am 13. Mai: Halm, „Sohn der Wildniß“, am 14. Mai.

Mannigfaltiges.

Der Magistrat macht jeßt öffentlich bekannt, daß für das laufende Steuerjahr (1. April 1892 bis 31. März 1893) die Quote der Gemeinde-Einkommensteuer auf 70% vom Normalk- steuersatze (Staatssteuer) festgeseßt worden ift.

Zur Baumblüthe in Werder läßt, wie die „N. Pr. Z." erfährt, die Berlin-Potsdam-Magdeburger Eitenbahn vom D ab Sonderzüge vom Potsdamer Bahnhof in Berlin abgeben ; a werden versciedene sor nur bis Wildpark gebende Vorortzüge bis

I S Sas Es üb, Werder durdhgefüdrt.

Die scit dem 1. April v. J. für den eédienstliden Gebrau geschlossene Chriftuskirche is, wie der „N. Pr. Ztg.* mitgetheilt wird, dur Kaufvertrag mit der London society für eine: Preis

on 11 000 Pfund Sterling (rund: 220000 4) in den Besiß der ifaltigfeits-Gemeinde übergegangen. Nach erfolgter Ücber- as Kirhengebäude soweit wiederhergestellt werden, als seine

der volitzeiltbe MariAritton 2 Attg or- der polizeilichen Vorschriften nothig er-

.

9 I « ed 4 L orst. 9 A. Z.* “wird mitgeldell: dem don Mora Anm & E Q.O nden Vermögen des verstorbenen Hof- S5 L ; Trr Tp S c as D ever baben die Erben der Stadt Potsdam F: ri 2

en Zwecken 300 000 zugewendet.

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lge anhaltender starker Regengüsse ist Z.“ das Memeldelta zwishen zt. Nur einzelne erhöht angelegte hervor. Auch ein Theil der König-

und großem Friedrihsgraben steht

oril. Der Uhrmacher Werner und jeine

: 20. d. M. auf ihrem neu angekauften

Srun nit Gartenarbeit. Hierbei sind sie, wie die „Frankenft.- Münstb. Zig.“ berichtet, auf einen vergrabenen Erplosions wahrscheinlih eine Flashe Sprengöl

| stoff (nah der „N. Pr. Z:“ | gestoßen, denn vlöglih vernahm man einen furhtbaren Knall; | bestürzt Hinzueilenden fanden die Eheleute thatsäblich in Stüde : Theile des Körpers waren in die Nachtargärten ge-

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| zerrissen vor.

na | flogen und eine Hand ift jeßt noch nit gefunden worden.

| Theater - Anzeigen. Königliche

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Mau sDIitIcus.

Regisseur Teßlaff.

Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 115. Vorstellung. Wohlthätige

Lustspiel in o

In Scene geseßt vom Ober-Registeur Anfang 7 Ubr.

Fraucu. LArronge.

Marx Grube.

Devnisches Theater.

Carlos. Anfana 7 Ubr.

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cxeitag: Der

- Gin Sut.

Sonnabend: Stella. Die Mitschuldigen. Die :näthste ‘Aufführung von „Das Urbild des | Tartlifse““ ‘futdet am Sonntag ftatt.

Merimner Thesier. Donnerstag: Zum 1. Male: Anfang 7 Uhr.

39.

Nora. | 75rêitag: |MRitiard A. Sonnabend: Moxa.

finvtunft. Feréitag:: Zum in 4 Acten on Mar Stempel. S-onndbend: Morphium.

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Freitag: Opernhaus. 108. Vorstellung. Boabdil, der lezte Maureuköuig. Over in 3 Arten von Moritz Moszkowéêkv. Ballet von E. Graeb.

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Das Sonuntagékind.

Schauspiele. Donnerétag: Opern- ft Hugo

Der Ning des Nibe- Richard Wagner. | Sa F ry. -

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Nheingold. Dirigent - Anfang 7 Uhr.

Boritellung. Das heilige |

vart in v Bildern von Ernft

t von Ferdinand Hummel

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- Axfang 7 Phr- | VBefidenz-Theater. Direction : Sigmund Lauten- é 13. Gastspiel des K. K. Hofburg- Sonnent! 13. Ab D Lustspiel in 4 Acten von Gustav

burg. Donnerêtag: schauspielers Adolf Sonnenthal. Journaliften. revtag. Anfang Uhr. __ Freitag: spielers

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J e geesl DOIN Ober- Dirigent: Kapellmeister Kahl.

4 Aufzügen von Adolph

Signorina Luisa Nifkita. _ Sgra. Nifkita.) Anfang 7 Uhr.

Donnerstag: Don

S(warz, als Gast.)

bolus. Die Neuvermählten.

Friedri - Wilyeimftudtishes Theagier. Donnerstag: Mit neuer Auseftattung zum 98. Male: Dyperette in. 3 Acten von ugo Wittmann und Julius Bauer. Musë Don Scene gefeßt von Jultus Dirigent: Kavellmeifter Federmann. Die acn aus bem Atelier von Fall. Die neuen Garderobzn-Inspector Vensky. An-

99. Mal-: Das Sonutags-

14. Gastspiel des K. K. Hofburgscau- Adolf Sonnenthal. 14. und Sohn. Lustspiel in 5 Acten von A. Dumas.

Kroll's Theater. Donnerstag: Gastspiel von Fra Diavolo. (Zerline: reitag: Hans Seiling. (Heiling: Hr. Franz

Sonnabend: Erstes Gastspiel der Großherzoglichen Kammersängerin Fr. Moran-Olden. Fidelio.

Belle-Allionce-Theater. Donnerstag: Zum 49. Male: Pechshulze. Posse mit Gesang und

Gifborn, 25. April. Seine Majestät der Kais at, wie das „Brschw. Tgbl.“ erfährt, für den dem Maschinenbauer Fac ide in Leiferde bei Gifbern geborenen achten Sohn Pathen-

elle übernommen,

Paris, 27. April. Der Afrikareisende Henri Duveyrier, früherer Präsident der Pariser Geographischen Gesellschaft, ershoß id, wie „H. T. B.“ meldet, gestern im Walde von Sèvres. Er gab in einem zurücgelassenen Briefe den Verlust des Gedächtnifses als Grund des Selbstmordes an.

Cattaro, 8. April. In der vergangenen Naht wurden laut Meldung des „W. T. B.* in Cattaro und in der Umgebung zwei Erdbeben um 2 Uhr 45 Min. und um 3 Uhr 22 Min. verspürt. Die erste Erdershütterung wurde, obwobl ziemlich stark, glei wobl weniger empfunden als die zweite. Auch aus Trebinje wird von derselben Nacht 2 Uhr 35 Min. ein zwei Secunden währendes ziemlich bestiges Erdbeben gemeldet.

Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.

Darmstadt, 27. April. (W. T. B.) Zum Besuch der Königin von England sind der Prinz und die Prinzessin Aribert von Anhalt heute Vormittag hier eingetroffen. Für morgen ist der Besuch der Kaiserin Friedrih und der Prin- zessin Margarethe von Preußen, sowie derjenige des Prinzen und der Prinzessin Adolf zu Schaumburg-Lippe angezeigt.

St. Petersburg, 27. April. (W. T. B.) nläßlich des Ablebens der Großherzogin-Mutter Alexandrine von Mecklenburg-Schhwerin ist cine zweiwöchige Hoftrauer an- geordnet worden. Nach hier eingegangenen Nachrichten ift die Kaiserin mit der Großfürstin Xenia, sowie dem Groß- fürsten Michael Nikolajewitsch gestern Abend in Abbaß- Tuman im Kaukasus eingetroffen.

St. Petersburg 27. April. (W. T. B.) Von dem Project einer neuen Einkommen steuer, welhes gegen- wärtig an competenter Sielle erörtert wird, erwartet man einen Ertrag von 15 Millionen Rubel. Diese Summe foll zusammen mit der Herabsegung der Etats einiger Ministerien dazu dienen, den Fehlbetrag im nächsten Budget, welcher wegen der Aufwendungen für Nothstandszwecke auf etwa 50 Millionen Rubel geschäßt wird, zu beseitigen oder doch wesentlich zu verringern.

Brüssel, 27. April. (W. T. B.) Die „Chronique“ veröffentlicht cinen Artikel, in welhem behauptet wird, daß der unabhängige Congostaat im Widerspruh mit den Be- s{hlüssen der Brüsseler Äntisclaverei-Conferenz bei einem Wasfen- fabrikanien in Lüttich 20000 Percussionsgewchre bestellt habe, um sie als Tauschartikel gegen Elfenbein zu ver- wenden, während der Congostaat Privatpersonen die Einfuhr von Gewehren verbiete. Das Blatt fordert wegen dieses Vorgehens des Congostaats volle Aufflärung und will die Negierung eventuell hierüber in d-r Kammer interpellirt wissen.

Athen, 27. April. (W. T. B.) Die Kaiserin von Oesterreich ist heute früh 9 Uhr von hier wieder abgereist.

Kopenhagen, 27. April. (W. T. B.) Jn eineni heute abgehaltenen Staatsrath wurde beschlossen, den Reichstag auf den 6. Mai d. J. einzuberufen.

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.)

Schuhe. Posse mit Gesang in 3 Abtheilungen und einem Vorspiel von Carl Görliß. Musik von Millöck#cer. Anfang 7# Uhr.

Freitag bleibt das Theater wegen der General- vrobe zu „Die Ulanen* geschlossen.

Sonnabend: 1. Gastspiel von Frau Emma Sebold und Herrn Adolf Brake vom Stadttheater in Frauk- furt a. M. Zum 1. Male: Novität! Die Ulanen. Novität! Operette in 3 Acten von Hugo Wittmann. Musik von Charles -Weinberger.

[60] HSohenzollern-Galerie am Lehrter Bahnhof. Gr. bistor. Rundgemälde 1640—1890. 9 Vorm. 11 Ab. ü Æ Kinder 560 41.

Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde.

Am Landes - Aline ugs - Park (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 12—11 Uhr. Täglich Vorstellung im wissenschaftlichen Theater. Näheres die Anshlag- ¡¿ettel. Anfang 75 Ubr

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end.

Abend. Vater

Concerte.

Concert-Haus. Donnerstag: Carl Meyder- Concert. Abschieds-Concert. Anfang 7 Uhr.

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Familien-Nachrichten.

E Tanz in 3 Acten (6 Bildern) von H. Salingré. Verlobt: Frl. Clara Lohmann mit Hrn. Berg-

Sternbeim. Anfang 72 Uhr. Á i s Freitag: Pechschulze. Abonnements - Vorstellung. König Fn ader : s

i Carl Grau.

1. Male: Morphium. Sthaufspiel

gegengencmmen.

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Tages. GSesangsvosie in 3 Acten Tae neun Gesangëéterie von L.

5 \ Sér Aufg Adolph Ernst.

Arfang 7z Uhr. webel.

Neu tiritutirt: Ehrliche Arbeit, 4 Acties von H. Willen. Neu ber- German.

Mujif von A. Lang. In Scene geseht vom Director

R Der Günstliug. în 3 Acten von Hermann Sternheim.

Sommer-Saison.

Lossing-Theaier. Donnerstag: Die Groß- Bestellungen auf Abonnements-Billets für die am 1. Mai beginnende Sommer-Saifon à 10 #, 5 M nd 3 M werden von jegt ab an der Kafse ent-

Der Sommer-Garten ift geöffnet.

Adolph Ernsi-Theater. Doanerstag: Zum 12. Male: Fräulein Feldwebel. 3 Acten von Ed. Jacobson und W. Mannstädt. Musik von G. Steffens. In Scene gesezt von

Freitag und folgende Tage: Fräulein Feld- Der Sommer-Gartea ift geöffnet. Thomas-Theater. Alte Zakobftraße Nr. 39,

Dérectíon : Emil Thomas. Donnerstag: Zum Benefiz für Emil Wirth. Zum leyten Male: D

asseïsor Heinrih Mehner (Neunkirhen, Rgb. Trier —Sulzbach b. Saarbrücken). Frl. Anna Schmidthals mit Hrn. Pastor Willy Gründler (Rügenwalde—Warnit i. d. Neumark).

Verebelicht: Hr. Hauptmann Frit von mit Frl. Melanie von Hagen (Wohlau).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann Franz von Glasenapp (Brieg). Eine Tochter: Hrn. Rittmeister a. D. Hugo Frhra- von Stumm (Berlin). :

Gestorben: Hr. Gymnasial-Director Dr. Richard Volfmann (Jauer). Hr. Pastor Obstfelder (Löbnitz b. Bitterfeld). Hr. Gym- nasiallchrer Axel Hartmann (Greifswald). Fr. Anna von Arnim, geb. von Leonhardi (Dres-

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Musik von Waldow

Gesangépofse în E

Nedacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin: M Verlag ver Expedition (Scholz).

DruF der Norddeut B erei und Verlagb- Anstalt, Berlin L, Wilhelmstraße Nr. 32. Acht Beilagen (einschließli Böôrsen-Beilage)-

rei Paar

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

.4¿ 100.

Berlin, Mittwoch, den 27. April

1892.

Deutsches Reich.

Ge Î e 0 i betreffend die Gesellshaften mit beschränkter Hastung.

Vom 20. April 1892.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung

des Bundesraths und des Reichstags, was folgt :

Erster Abschnitt. Errichtung E Gesellschaft.

V 4. Gesellschaften mit beschränkter Haftung können nah Maß- abe der Bestimmungen dieses Gesezes zu jedem geseßzlih zu- âssigen Zweck errichtet werden.

3 2. A Der Gesellschaftsvertrag bedarf des Abschlusses in gericht- licher oder notarieller Form. Er ist von sämmtlichen Gesell- schaftern zu unterzeihnen. : Z i Die Unterzeihnung durch Bevollmächtigte ist nur auf Grund einer gerichtlih oder notariell errichteten oder beglaubig- ten Vollmacht zulässig. E S 2. Der Gesellschaftsvertrag muß enthalten : 1) die Firma und den Siß der Gesellschaft, 9) den Gegenstand des Unternehmens, 3) den Betrag des Stammkapitals, 4) den Betrag der von zedem Gesellschafter auf das Stammkapital zu leistenden Einlage (Stammeinlage). Soll das Unternehmen auf eine gewisse Zeit beschränkt sein oder sollen den Gesellshastern außer der Leistung von Kapitaleinlagen noch andere Verpflichtungen gegenüber der Ge- sellschaft auferlegt werden, so bedürfen aucch diese Bestimmungen der Aufnahme in den E

S .

Die Firma der Gesellschaft muß entweder von dem Gegen- stande des Unternehmens entlehnt sein, oder die Namen der Gesellshafter oder den Namen wenigstens eines derselben mit einem das Vorhandensein eines Gesellschaftsverhältnisses an- deutenden Zusaße enthalten. Die Namen anderer Personen als der Gejellshafter dürfen in die Firma niht aufgenommen werden. Die Beibchaltung der Firma eines auf die Gefell- schaft übergegangenen Geschäfts (Handelsgeseßbbuch Artikel 22) wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Die Firma der Gesellschaft muß zusäßlihe Bezeichnung „mit Dees Haftung“

S 9. s j

Das Stammkapital der Gesellshaft muß mindestens zwanzigtausend Mark, die Stammeinlage jedes Gesellschafters muß mindestens fünfhundert Mark betragen.

Kein Gesellschafter kann bei Errichtung der Gesellschaft mehrere Stammeinlagen übernehmen.

Der Betrag der Stammeinlage kann für die einzelnen Gesellschafter verschieden bestimmt werden. Derselbe muß in Mark durch hundert theilbar sein. Der Gesammtbetrag der Stammeinlagen muß mit dem Stammkapital übereinstimmen.

Sollen von Gesellschaftern Einlagen, welche nicht in Geld U leisten sind, auf das Stammkapital gemacht oder soll die

ergütung für Vermögensgegenstände, welche die Gesellschaft übernimmt, auf Stammeinlagen angerechnet werden, so muß die Person des Gesellschafters, der Gegenstand der Einlage oder Uebernahme, jowie der Geldwerth, für welhen die Ein- lage angenommen wird, oder die für die übernommenen Gegenstände zu gewährende Vergütung im Gesellschaftsvertrage Festgeseßt werden.

in allen Fällen die enthalten.

I

vab Die Gesellschaft muß einen ‘oder mehrere Geschäftsführer aben. Zu Geschäftsführern können E oder andere Ea Ae ea R Me d E entweder im esellshafisvertrage oder nah Maßga r ti des dritten Abschnitts. nungen _Jsstt im Geiste enereags bestimmt, daß sämmtliche Ge- sellschafter zur eschäftsführung berechtigt sein sollen, so gelten nur die der Gesellschaft bei Festseßung dieser Bestimmung an- gehörenden Personen als die bestellten Geschäftsführer. 7

Der Gesellschaftsvertrag, sowie die Personen der Ge- schäftsführer sind zur Eintragung in das Handelsregister bei dem Gericht, in dessen Bezirk die Gesellshaft ihren Siß hat, anzumelden. :

Die Anmeldung darf nur erfolgen, nachdem von jeder Stammeinlage, soweit nicht andere als in Geld zu leistende Einlagen auf das Stammkapital gemacht sind, ein Viertheil, mindestens aber der Betrag von zweihundertundfünfzig Mark eingezahlt ift. F

Der Anmeldung müssen beigefügt sein:

1) der Gesellschaftsvertrag und im Falle des 8 2 Absaß 2 die Vollmachten der Vertreter, welche den Gesellschaftsverirag unterzeihnet haben, oder eine beglaubigte Abschrift dieser Urkunden, L E /

2) die Le itimation der Geschäftsführer , jofern dieselben niht im Gesellschaftsvertrage bestellt sind, / |

3) eine von den Anmeldenden unterschriebene Liste der Gesellschafter, aus welcher Name, Vorname, Stand und Wohnort der leßteren, sowie der Betrag der von einem jeden derselben übernommenen Stammeinlage ersichtlich ist,

4) in dem Falle, daß der Gegenstand des Unternehmens e anien de Genehmigung bedarf, die Genehmigungs- Urkunde.

__ Jn- der Anmeldung ist die ns abzugeben, daß die im 8 7 Atlas 2 bezeichneten Leistungen auf die Stamm- einlagen bewirkt sind, und daß der Gegenstand der Leistungen sich in der freien Verfügung der e befindet.

_ Die Geschäftsführer haben ihre Unterschrift vor dem Ge- riht zu zeihnen oder die Zeichnung in beglaubigter Form einzureichen.

S9 Die Anmeldenden haften der Gesellschaft solidarisch für die Nichtigkeit ihrer Angaben hinsichtlih der auf die n einlagen gemachten Leistungen (Z 7 Absay 2).

_ Verzichtleistungen oder Vergleiche der Gesellschaft in Be- treff der ihr nach Abloy 1 zustehenden Ersaßansprüche sind un- wirksam, soweit der Ersaß zur Befriedigung der Gläubiger der Gesellschaft erforderlich ijt. Auf einen Vergleich, welchen der Erjatpflichtige im Falle der Zahlungsunfähigkeit zur Ab- wendung oder Beseitigung des Concursverfahrens mit seinen Gläubigern abschließt, findet diese Bestimmung keine An- wendung. _

Die Ansprüche auf Grund der vorstchenden Bestimmungen verjähren in fünf Jahren seit der Eintragung des Gesellschafts- vertrags in das Handelsregister.

1

J 1U. Der eingetragene Gesellschaftsvertrag ist von dem Gericht im Auszuge zu veröffentlichen. :

Die Veröffentlihung muß das Datum des Gesellschafts- vertrages, sowie die im § 3 Nr. 1 bis 3 und gegebenenfalls die im § 5 Abs. 4 bezeihneten Festsezungen nebjt dem Namen und Wohnort der Geschäftsführer enthalten.

Jst das Unternehmen auf eine gewisse Zeit beschränkt (S 3 Abs. 2), so ist auch diese Bestimmung zu veröffentlichen. Das gleiche gilt von Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages über die Form, in welcher die Geschäftsführer ihre Willens- erklärungen kundgeben und für die Gesellschaft zeichnen, sowie über die Art und Weise, in welcher öffentlihe Bekanntmachungen der Gesellschaft zu erlassen sind.

Lt

B . Vor erfolgter Eintragung in das Handelsregister besteht die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche nicht. Jst vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft ge- handelt worden, so haften die Handelnden persönlih und

solidarisch. 8 12. :

Jede Puieigulererlalung, muß bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie sih befindet, zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden.

Die Anmeldung hat die im § 10 Absay 2 und 3 bezeich- neten Angaben zu enthalten. Derselben ist eine beglaubigte Abschrift des Ge}ellshaftsvertrages und eine von dem Gericht der Hauptniederlassung beglaubigte Abschrift der Liste der Gesellschafter beizufügen. s

Die Bestimmung im § 8 Absatz 3 findet Anwendung.

Zweiter Abschnitt.

Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesell- schafter. S 183. __ Die Gesellschaft mit beschränkter Prang als solhe hat selbständig ihre Rechte und Pflichten ; sie kann Eigenthum und andere dinglihe Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht flagen und verklagt werden. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern derselben nur das Gesellshaftsvermögen. Die Gesellschaft gilt als Handelsgesellshaft im Sinne des Handelsgeseßbuchs. As D é Der Geschäftsantheil jedes Gesellschafters bestimmt si nach dem Betrage der von ihm übernommenen Stamm- einlage. S: 15.

Die Geschäftsantheile sind veräußerlih und vererblich.

Erwirbt ein Gesellschafter zu seinem ursprünglihen Ge- schäftsantheile weitere Geschäftsantheile, so behalten dieselben hre Selbständigkeit.

Zur Abtretung von Geschäftsantheilen dur Gesellschafter La es cines in gerichtliher oder notarieller Form ge- schlossenen Vertrages. Die Angabe des Rechtsgrundes der Abtretung ist nicht erforderlich.

Der gerichtlichen oder notariellen Form bedarf auch eine Vereinbarung, durch welche die Verpflihtung eines Gesell- schafters zur Abtretung eines Geschäftsantheils begründet wird. Eine ohne diese Form getroffene Vereinbarung wird jedoch durch den nah Maßgabe des vorigen Absaßzes geschlossenen Abtretungsvertrag gültig.

Durch den Gesellschaftsvertrag kann die Abtretung der Geschäftsantheile an weitere Vorausseßungen geknüpft, ins- besondere von der Genehmigung der Gejellschaft abhängig gemacht werden. L

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Der Gesellschaft gegenüber gilt im Falle der Veräußerung des Geschäftsantheils nur derjenige als Erwerber, dessen Er- werb unter Nachweis des Uebergangs bei der Gesellschaft an- gemeldet ist. i ä J

Die vor der Anmeldung von der GAan gegenüber dem Veräußerer oder von dem Leßteren gegen er der Gesell- i in Bezug auf das Gesellschaftsverhältniß vorgenommenen Rechtshandlungen muß der Erwerber gegen si gelten lassen.

Für die zur Zeit der Anmeldung auf den Geschäfts- antheil rückständigen Leistungen ist der Erwerber neben dem Veräußerer verhattet. S 17.

Die Veräußerung von Theilen cines Geschäftsantheils kann nur mit Genehmigung der Gesellschaft stattfinden. L __ Die Genehmigung bedarf der schriftlihen Form; he muy die Pion des Erwerbers und den Betrag bezeichnen, welcher von der Stammeinlage des ungetheilten Geschäftsantheils auf ar vis durh die Theilung entstehenden Geschäftsantheile entfällt.

Jm Gesellschaftsvertrage kann bestimmt werden, daß für die Veräußerung von Theilen eines Geschäftsantheils an andere Gesellschafter, sowie für die Theilung von Geschäftsantheilen verstorbener Gesellschafter unter deren Erben eine Genehmigung der Gesellschaft niht erforderlich ist. L

Die Bestimmungen im § 5 Absaz 1 und 3 über den Be- trag der Stammeinlagen en bei der Theilung von Ge- schäftsantheilen entsprehende Anwendung.

Eine gleichzeitige Uebertragung mehrerer Theile von Ge-

eien eines Gesellschafters an denselben Erwerber ift ig. __ Außer dem Falle der Veräußerung und Vererbung findet eine Theilung von Geschäftsantheilen nicht statt. Sie kann im Gesellschaftsvertrage auch für diese Fälle ‘ausgeschlossen werden. s

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Steht ein Geschäftsantheil mehreren Mitberechtigten un- getheilt zu, so können sie die Rehte aus demselben nur ge- meinscha Gs ausüben. : :

Für die auf den Geschäftsantheil zu bewirkenden Leistungen haften sie der Gesellschaft solidarisch. : G

Rechtshandlungen, welche die Gesellschaft gegenüber dem Jnhaber des Antheils vorzunehmen hat, sind, sofern nicht ein gemeinsamer Vertreter der Mitberechtigten vorhanden ist, wirk- jam, wenn sie auch nur gegenüber einem Mitberehtigten vorgenommen werden. Gegenüber mehreren Erben eines Gejellschafters findet diese Bestimmung nur in Bezug auf Rechtshandlungen Anwendung, welhe nach Ablauf eines Monats seit dem Anfall der Erbschaft vorgenommen werden.

S 19.

__ Die Einzahlungen auf die Stammeinlagen sind nach Ver-

hältniß der leßteren zu leisten. ; |

Die Stammeinlagen können den Gesellschaftern außer dem_ Falle einer Herabsezung des Stammkapitals weder erlassen noch gestundet werden. Eine Aufrehnung können die Gesellschafter niht geltend machen; ebensowenig findet an dem Gegenstande einer nicht in Geld zu [leistenden Einlage wegen Forderungen, welche sich nicht auf den Gegenstand beziehen, ein Zurückbehaltungsrecht statt.

_ Eine Leistung auf die Stammeinlage, welhe nit in Geld besteht oder welche durch Aufrehnung einer für die Ueber- lassung von Vermögensgegenständen zu gewährenden Ver- gütung bewirkt wird, befreit den Gesellschafter von seiner Ver- pflichtung nur, soweit sie in Ausführung einer nah S 5 Absay 4 getroffenen Bestimmung erfolgt.

Ein Gesellschafter, welher den auf die Stammeinlage eingeforderten Betrag nicht zur rehten Zeit einzahlt, ist zur Entrichtung von Verzugszinsen von Rechtswegen verpflichtet.

Im Gesellshaftsvertrage können für den Fall der ver- zögerten Einzahlung Conventionalstrafen ohne Rücksicht auf die sonst stattfindenden geseßlichen Einschränkungen festgeseßt werden.

S 21.

Im Falle verzögerter Einzahlung kann an den säumigen Gesellshafter eine erneute Aufforderung zur Zahlung binnen einer zu bestimmenden Nachfrist unter Androhung seines Aus- \hlusscs mit dem Geschäftsantheil, auf welchen die Zahlung zu erfolgen hat, erlassen werden. Die Aufforderung erfolgt mittelst eingeshriebenen Briefes. Die Nahfrist muß mindestens einen Monat betragen.

Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der säumige Gesell- schafter seines Geschäftsantheils und der geleisteten Theil- zahlungen zu Gunsten der Gesellschaft verlustig zu erklären. Die Erklärung erfolgt mittelst eingeshriebenen Briefes.

Wegen des Ausfalls, welchen die Gesellschaft an dem rüständigen Betrage oder den später auf den Geschäftsantheil eingeforderten Beträgen der Stammeinlage erleidet, bleibt ihr der ausgeschlossene Gesellschafter verhaftet.

D O S

Wegen des von dem ausgeschlossenen Gesellschafter nicht bezahlten Betrages der Stammeinlage is der Gesellschaft der leßte und jeder frühere, bei der Gesellschaft angemeldete Rechts- vorgänger des Ausgeschlossenen verhaftet. A

Ein früherer Rechtsvorgänger haftet nur, soweit die Zahlung von dessen Rechtsnachfolger nicht zu erlangen ist; dies ist bis zum Beweise des Gegentheils anzunehmen, wenn der leßtere die Zahlung nicht bis zum Ablauf eines Monats geleistet hat, nahdem an ihn die B on M und an den Rechtsvorgänger die Bena rihtigung von derselben erfolgt ist. |

| Die Haftpflicht des Rechtsvorgängers ist auf die innerhalb der Frist von fünf Jahren auf die Stammeinlage eingeforderten Einzahlungen beschränkt. Die Frist beginnt mit dem Tage, an welchem der Uebergang des Geschäftsantheils auf den RNechts- nachfolger ordnungsmäßig angemeldet ijt. j

Der Rechtsvorgänger erwirbt . gegen Zahlung des rüdck- ständigen Betrages den Geschäftsantheil des ausgeshlossenen Gesellschafters. ¿a

D)

Zst die Zahlung des rüc{ständigen Betrages von Rechts- vorgängern niht zu erlangen, so kann die Gesellschafi den Geschäftsantheil durh einen Makler oder zur Vornahme von Versteigerungen befugten Beamten öffentlih verkaufen lassen. Eine andere Art des Verkaufs is nur mit Zustimmung des

ausgeschlossenen Gesellschafters zulässig. 8 24

Soweit eine Stammeinlage weder von den Zahlungs- pflichtigen eingezogen, noh durch Verkauf des Geschäftsantheils gedeck werden fann, haben die übrigen Gesellschafter den Fehl- betrag nah Verhältniß ihrer Geschäftsantheile aufzubringen. Beiträge, welche von einzelnen Gesellschaftern niht zu erlangen

sind, werden nah dem bezeihneten Verhältniß auf die übrigen vertheilt. DE «),

S2 Von den in den S8 21 bis 24 bezeichneten Rechtsfolgen fönnen die Gesellschafter nicht AeIFes werden.

Jm Gesellshaftsvertrage kann bestimmt werden, daß die Gesellschafter über den Betrag der Stammeinlagen hinaus die Einforderung von weiteren Einzahlungen (Nachshüssen) be- schließen können. i

Die Einzahlung der Nachshüsse hat nah Verhältniß der Geschäftsantheile zu erfolgen.

“Die Nahschußpflicht kann im Gesellschaftsvertrage auf einen bestimmien, nah Verhältniß der Geschäftsantheile fest- zuseßenden Betrag beschränkt Mean,

M.

Jst die Nachschußpflicht nicht auf einen bestimmten Betrag