1911 / 285 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 Dec 1911 18:00:01 GMT) scan diff

den der Abg. Na cken (Zentr.) ver- Bei 8 369, der bestimmt, daß die Leistungen -diefer Ersfaß- fassen den reichsgeseßglichen Leistungen mindestens gleichwertig und in dieser Höhe gewährleistet sein müssen, erklärt auf eine Anfrage des Abg. Behrens der

Antrages Schul (Rp.), tritt, gestrichen.

Der 6. Abschnitt regelt das Verfahren vor den Renten ausschüssen, vor dem Schiedsgericht und vor dem Oberschieds gericht, sowie die Wiedera1 ifnahme des Verfahrens. Dircktor im NReich38amt des Innern C a

Der Abschnitt gelangt ohne Debatte mit einigen redaftionellen | sich nur auf die Höhe der Leistungen bezieht, Amendements Schulß nach den O Sn E Beitr Mae Annahme. : : S 370 besagt: E Beiträge der Arbeitgeber zu den

Der 7. Abschnitt betrifft die Auszahlung der Kassen. müssen mindest ns den reichsgeseßlichen Arbeitgeber- der 8. Abschnitt enthält die fonstigen Vorschriften. beiträgen gl leiditouitenz Die von den Arbeitgebern gemachten

S 343 sieht Geldstrafe vor wegen Beeinträchtigung der besonderen Aufwendungen sind auf die Beiträge der Versicherten

Außerdem wurden Deutscher Reichstag. am Markttage 215. Sil 92. Dezember 1911, Vormittags 11 Uhr. el (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau. )

nah überschläglicher Nach der Annahme des Entwurfs eines Gesetzes über die

Schägung verkauft dem | reis unbetanni) Ausgabe kleiner ' Aktien in den N L iter in dritter

Qualität mittel gut

Am vorigen Markttage

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner E |

niedrigster | höchster niedrigster | bôdhster | niedrigster | höchster Doppelzentne1 preis “4 M | M A M M Mt

Durchschnitts -

Es ues

Vetkaufte Menge

gering Verkaufs-

wert

Dezember

Täg

daß die Prüfung auf die Höhe der

Mearfktorte 8par,

1 D vét a nicht

zentner

Preis unbefaunt) bezirfen und im Schußgebiete Kiautschou Lesung seßt das Haus die zweite Beratung des Entwurfs eines Versicherungs geseßzes für Angestellte fort.

Ueber den Anfang der Verhandlungen ist in der vor-

Leistungen, Gerfte.

Un Insterburg E

Stettin Greifenhagen D » Kolberg . Köslin Breslau .

ck w G Ohlau Brieg - : Sagan Fauer Leobs{üß Neisse. -

Halbers tadt

v Eilenburg Crt» Mel. e 4 Goslar . Lüneburg . Fulda. - München . Straubing Meißen . . MDIENA « ») Plauen i. V. Reutlingen . Urach . Heidenheim . Navensburg - Saulgau . e Offenburg - Bruchsal. . Altenburg -

Insterburg . E Elbing . Luckenwalde . Potsdan

Anklam © ¿ Stettin . . Greifenhagen Pyrig. -

Schivelbein . Kolberg . MOPLE: ch4 Slawe. Rummelsburg

Lauenburg i. P Bromberg Namslau. . Breslau l U

C

Se». 5

SAdan . s E. ch0 Leobs{chüßz E A ‘e Halberstadt . Eilenburg 73 E e a6 Goslar . Lüneburg. Paderborn E L at F Mo Lo München. . Straubing . Mindelheim. Meißen . - As s Plauen i. V. Bauyzen . Meuiltingen . Nottweil. . Urah . . Heidenheim . Ravensburg - Saulgau. « Uin 5 Offenburg - Bruhsal. . Nostock . AVaren » - ; ann eg Altenburg L Arnstadt - á

Bemerkungen. Die verkaufte Ein liegender Stri (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende

Berlin, den 4. Dezember 1911.

Brandenburg a. H. Frankfurt a. V. . P

* 8.

Z Brandenburg a. Frankfurt a. O.

Staugard i. Pomm.

i. Pomm.

Stolp i. Po:nm. .

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Neusalz a. O. .

: Braugerste

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| j . | Menge wird auf volle Doppelzentner und der Herfäusöwert auf volle Mark abgerundet Preis nicht vorgekommen ist, ein Pun

Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.

Mili B 11S

pt prr, j 0105 | | O: E ck OOP

|

16,60 16,80

15,20

17,00 17,00

19,00 19,50 19,50

19,20 18 40 18,60 18,00 18,00

17,00 18,00 18,90

19,20

18,40 18,40 18,80

21,00 20,80 19,60

19,60

20,3 38 50 @ 20,60 22,00

19,30 19,00 19,50

19,00 19,40 18,40 183,60 18,60 19/00

19,25

1 9,20

17,00

17,25 18 00 20,90 20,00 19,70 19,00 18,00 18,30

17,80 16,80 17,90 16,40 17,20 17,00 17,60 17,10 18,00 17,10 17,10 17,60 16,30 17,60 17,50 17 00 17,00

920,50 19,75 18,50 19,50 15,50 19 00 18,50 13,50 16,80 19 00 18,80 19,50 19,30 19,50

19,40 19,60 19 60 18/97 18,60 19,00 19,25 19 20

16,85 17,00 18,45 20,00 20,80 20,00 18,00 19,50 18,00 15,70 19,50

20,00 19,60 21,00 ‘20,20

20,80

23,00 21,00 17,50 21,00 21,00 19,00 20,50 22,00 2190 21,90 21,60 21,20 20,00

20,40 20,50 21 00 21,00 21 00

23 00

17,20

17,60 I í [0

16 40 17,00 18,20 18,00 17,10 17,49 22.00 20 50 19,75 19/00 19,50 18,80 19,20 19.00 19,00 17,80 19,20 18,00 19,00 19,60 19,40 19 80 18,60 19,60

18,40 19,10 19,20 19,20 20,00 19,75 18,10 17,89 20,00 19,80 20,00

18,00 17,00 18,45 20,00 20,80 20,09) 18,30 20,00 19,00

16,00 20,00

26.00 19,60 21,00 20,40

20,80

23,00 22.20 18,00 21,00 22,00 19,00 20,50 22,00 21,60 22,00 21,90 L200 20,00

20,60 20,80 21,00 21,20 21,00 23,00 20,80

17,50 17,50 1,00

20,40 20,00 19,20 18 50 18 50 18,40 13,40 18,00 17,20 18,40

18,00 17,20 17,60 17,70 17,40 17,50 18,20 18,00 17,30 17,40 22,00 21,00 20 00 19 00 29,00 19,30 19,40 19,00 19,00 17,80 20,00 18,60 19/00 90 00 19,70 19,80 19,00 19,60 18,80 19,40 19,20 19,20 20,00 19,75 18,10 18,40 20,00 20,00 20,00

mitgeteilt.

3

95. 11. 9%. 11

50:60 20,74

.

16,80 17,590

16,90 20 40 20,00

18,20 18,21

18,80 17,43 16,80

16,00 17,20 17,00 17,82 17,00 17,60 17,00

17,40 17,20

19,00 18,91

5 640 4 960

3 700 8, 18,50 346 17,30 10 273 : 19/45

3 566 18,82

18,7 73 18,89 19,39 19,28 19,27 19,59 19,00 19,40 18,51 18,31 18,94 19,10 18,83 19,00 19,00 18 84 20,00 19,50

A, TL NU. 11 ZO 11. 4D; L, V0. TT, 20 L Le B. 13 49. T1. 25. 11. 18,10 18 01 17,97 1822

60 90 00

99. 11. D, TE,

9%. 11.

20,29

Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. ft (.) in den leyten sechs Spalten, daß entsprehender Bertcht fehlt.

gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Abg. Horman n - Bremen (frtischr. Vp.) in seiner Rede fortfahrend : Die Frauenvereine Deutfælands find in dieser Forderung volls fommen einig. Man follte fast annehmen, daß dite Herren der Schöpfung fürchten, die Frauen fönnten eine dominierende Stellung in diesem Organ haben. Das ist absolut nicht zu befürhten, dean nach der bisherigen Erfahrung sind die Frau:n in der Organisation auf Grund der Meichsversicherunasordnung nur sehr s{hwah vertreten ; die Männer werden bei der Wahl immer den Vorzug haben. Aber warum foslen die Frauen nit gewäblt werden 1d nnen? Gerade bei dem Heilverfahren sind wir der Mitwirkung der weiblichea Ver- f cherfen durchaus benötigt.

Direktor îim Reichsamt des im Jtrtum, wenn er E daz lichen Befugnisse haben; deren Tätigkeit ist gerade in verschiedenen Paragraphen als eine rifterbidbe behandelt, es heißt z. B.: „Der Nentenauëss{chuß isi Organ der Neichsversficherungs anstalt und ist nicht an Weisungen ter Reih8-ersicherungzanftalt gebunden.“ V Der Renten- a sihuß hat also selbständige richterliche Befugnisse, und dabei können

e Frauen niht mitwirken. Ich bitte, den Antrag abzulehnen. An o A Stellen fönnen die Frauen gewählt werden und können auch sonst wichtigen Einfluß auf die Entscheidungen autüben.

Abg. M olkenl bubr (Soz.): Die weiblichen Angestellten haben dieselben Beiträge zu bezahlen wie die männlichen, deshalb müssen sie auc H in den Redten glei gestell lt werden. Jit denn - irgendwo der

tachweis erbracht, daß die Frauen zu diesen Aemtern weniger fähig

ind? Es gibt eine ganze Neihe von Entscheidungen, die eine genaue

nntnis des weiblichen Organismus vorausseßen. Die Frauen pafen

) “cas für viele *folWer Aem tér besser als die Männer. Nachdem die

Frau einmal in das wirts{ zaftliche Leben hi neingeworfe n ist, muß fie

auch dieselben Nechte erhalten. Viejenigen, die Frauen wählen werden, sind doh überzeugt, daß sie für den _Po sten vass?n. i

Abg. Bassermann (nl.): Die Fraucn haben fich in den

Armen fommissionen, in den Sd julfommissio nen, in allen Fragen

oztaler Natur durchaus bewährt. Sie treten mit gtoßem Eifer und groß em Verständnis an diese Fragen beran. Dafür, sie in eineck sozialen Geseg schlechter zu bebandeln als die Männer, liegt gar fein Grund vor. Es gibt do auch viele Frauen, die einem Betriebe vor- steben; warum will man denen die Befähigung, gewählt zu werden, absprechen? Jch möchte dr ingeud bitten, die Gleichstellung von Frauen und Männern aus zufpreckchen

Abg. Mommsen (fortscr. Bo olksp.) tritt für die Gleichstel lung der weiblic chen Mitglteder ein, da es fi hier um ein S istit1 it kandelt, das allein aus den eigenen Kräften der Beteiligten

E it und unterhalten wi

Anträge werden ‘gegen die Stimmen der Sozial ten, der Fortschrittlichen Polkspartei und der Mehrheit ti tionallibérälék abgelehnt. 8 135 bleibt unverändert. i S 146, Wahl der Vertrauensmänner, wird auf An- regung des Aba. Dr. Potthoff (fortschr. Volksp.) durch den Direkt im Reichsamt des Jnnern Caspar festgestellt,

Der Vorredner ift

Innern Caspar: üsse keine richter-

die Rentenaus\

ebenfalls

MLretl OV daß die \chriftlihe Abstimmung nach. den Kommisstonsverhand- lungen br ‘ieglich geschehen ann, aber nicht brieflich geschehen muß, sodaß sie also auch durch gedruckte Stimmzettel zulässig ist.

8 150 schreibt die rcriftliché Verhältniswahl vor. Auch

hier wird von den Sozialdemokraten geheime Wahl beantragt.

Abg. Shmidt-Berlin (Soz.) befürwortet diesen Antrag und

erflärt die schon gestern besprochene Refolution der Fortsc hrittlichen

oltsp artei, wona der Neichskanzler tunlihft die geheime Abftim-

mung bei Erlaß der Wahlordnungen anordnen soll, für unzureichend er Antrag wird abgelehnt.

er IV. Abschnitt behandelt die Schieds Oberschiedsgericht, die als rehtsprehende Behörden in Instanz eingeseßt werden sollen. Nbg. Schmidt- Antrag ein, feine bef

gerichte und das höherer

oz.) tritt für einen sozialdemokratishen onde ren böberen Instanzen zu schaffen, sondern deren Funktionen von den Oberversicherungeämtern und dem Neiths- verficherungëamt wahrneb men zu laßen. Es ist nötig, eine V erbindung zwischen der Arbeiterver} niche rung und der Fa Ant ¡cher ung aufrecht zu erbalten. Es ist gar fein verständiger Grund für die zersplitterung vorhan iden. „In der K Ez hat auch das Zentrum

id auf diesem Standpunkte gestanden, es ist aber zurückgewichen FENNDET dem en tscbied _W iderstande der Regierung, die ertlärte,

E ß sonst f Bite -xn wurd e.

Direkto or im Reichsamt des Innern Caspar: Die Gründe ur die Sülbunt der Regierung sind ausführlich in dem Kommüsions beri dargelegt. Ich Bir nur die Ecfiärung wiederholen, daß die

Borlage durch die Annahme des sozialdemoktrati}chen Antrages gefährdet werden würde.

Der fozialdemotratische

Berlin (Soz

Antrag wird abgelehnt.

88 160 bis 162 regeln die Zusammenseßung der aecrihte. Nach 8 161 darf ein Beisißer nicht zugleich des Oberschiedsgerichts sein.

Der Abg. von Strombeck (Zentr. ege einen Antrag, wonach die sämtlichen Mitglieder eines Schiedsgerichts, alîo der Vorfißende, dessen Stellvertreter und die Beisitor nicht zugleich Mitglieder des Oberschiedsgerichts sein dürfen.

8 161 wird mit dem Antrage Strombec angenommen.

Der V. Abschnitt (88 171 bis 226) handelt von Q : Deckung

: Leistungen. Er regelt die Höhe der Beiträge, die ntrihtung eiträge und das Verfahren in Beitragsstre tigfeiten.

8 181 schreibt den Arbeitgebern am Schluß eines jeden Monáls einen Nachwe is über die fälligen Beiträge vor.

Nach furze r Begründung durch den Abg. Na cken (Zentr. ) wird der 8 181 in einer veränderten Fassung angenommen, die

eine rveléntl liche Verminderung des Schreibwerks für die Ver vflichteteii herbeiführt.

Nach §8 184 haben die Arbeitgeber die empfangenen Marken über die eingezahlten Beiträge sofort in. die Versicherungskarte des Angestellten einzukleben. Ueber die Entwertung erläßt der Bundesrat Vorschriftén; er kann Zuwiderhandlungen mi s bedrohen.

Auf Antrag des Abg. von St die „Strafe“ in „Geldstrafe bis zu 30 F“ i

S 208 (Beitragsstreitigkeiten) wird in einer nach einem Antrag Schul (Rp.) amendierten Fassung angenommen, die der Abg. Potthoff (fortshr. Volksp.) für eine de rartige Ber besserung erklärt, daß es dadurch seinen Freunden ermöglicht werde, 1hre Bedenken gegen die hier beliebte Organisation der (Gerichte zurücfzustellen.

Im 8 213 (Ueberwachung) wird die Verpflichtung der Arbeitgeber, die Geschäftsbücher oder Listen, aus denen die Zahl Der Beschäftigten, ihr Arbeitsverdienst usw. hervorgeht, während der Betriebszeit an Ort und Stelle vorzulegen, auf Grund eines

Schieds Mitglied

SiIrafe

rombedck entr.) wix

J

Tätigkeit der Angestellten im Rahmen dieses Gesezes durch ihre Arbeitgeber. Abg. Dr. Pottho ff (fortschr. Volksp.) empfiehlt die \ckaltung eines weiteren § 343 a ‘Ein Versicherter, der zum Vertreter im Verwali1 ing8rate oder zum Beisttzer im Obai& zied8gericht, in einem Schieds eriht oder NRentenaus) 1chusse gewäh lt ist, Cin während der BEEE Je ines Amtes nur aus eincm wich{tigen Grunde vom Arbe ibgebéc C tlafsen werden. Der Nedner béruft ich auf die-Analogie der Gei Berggeseßz- gebung, durch die ebenfalls das Kündigungs ¿ret der Verwaltung in äàhn- [icher Weise eingesch: t wird. Eine solche Einst hränkung zugu nsten der Angestellten sei notwendig mit Rücksicht auf die e Gesinnung vieler Arbeitgeb 5s bandele fh bier um die Einfübrung des Prinzips. daß te, tenen staatliché und S Narren werden follen, gei geshüßt werden, daß ihre wirtschaftliche Abhängigkeit dazu beuußt wird, die Annahme von fol [cher n Aemtern unmöglich zu nahen. Der jetzige Antrag sei außerordentlich bescheiden ; er wolle nur die Kündigung enes Angestellten auf wic Ua e Gründe beshränfea. Was wichtige Gründe seien, sei. im Handelsgesegbuch und in der Gewerbeortnung angegeben. Irgendwe le fi lichen Scbwierigkeiten für Untern-hmer oder Yngestellte würde der Antrag nit baben. Gege n eine Einschräakung des Antrags auf Arbeitgeber mit einer gewissen Zahl von Angestellten würden er und seine Freunde nichts einzuwenden haben. Abg. Dr. Stresemann (nl.): Wir wollen durchaus Angestellten Sicherbei in der Airé sitbung dieser Ehrenämter und würden ger n dem Potthoff folgen, wenn er bessere Kautele finden fönnt Aber ”" Gertedher der großen Angestelltenver Bird haben selbst mir_ die größten Bedenken gegen diesen Antrag Potthoff ausgeiprochen. ie Herren geten zu, daß in gewisse n Bezirken ein Best i roßer Unternehm ungen vorherrs{t, ihren Angeste [lten hierin Smet ‘igfeiten machen, aber fie glauben, daß diese S Schwierigkei iten verstärkt werden, wenn in dem freien ienstvertrage die Kündigung. während der ganzen secbsjahrigen s ; Eßhrenamts gewissermaßen auege {lossen wird. eren so: im - allge: neinen weiden die ver- r feine Schwierigkeiten m nahen, wenn ein An- irten will, und citivesten ns abwarten, ob teit Konflikte im Berufe geben ftöônnen ;

ergeben S pon pornt

verein fich des Rechts einer Kündigu nd einen Angestellten nur im Prozeßwege V PUrdE ntiallen ionnen, D wird er lieber chon vorher Don sein em 8 Sebrauch “machen, oder er wird sich von vornhberei1

ß „ein Angestellter in den NRentenaus\chuß eintritt ;

ellter würde noch s\{chwieriger eine neue Stellung

Annahme des Antrags Potthof wird erst recht

einen Anreiz bilden, ich die Annahme

mts durch seinen Angestellten zu wehr Wenn die

‘troffer ven diese Gründe geltend machen, so kann man sich

hn wer entziehen. Die Parallelen mit den Sicherheitsmännern reußen, Bayern und Sadsen liegen doch etwas anders : pay sich

Tätigfe it dieser Leute gegen die A1 bo itgeber richte Konfliftitof in der Luft lieat, aber bier ift ein Konfl iftstoff fiberbaupt nicht gegeben ; i kann nit einfeben, wie es überhaupt zu Differenzen zwischen dem Arbeitgeber und seinem Angestellten kommen sol. Ich bitte doc, von cinem so wichtigen Eingriff in das Privatrecht während der ganzen sechs jährigen Dauer dieses Amtes abzusehen und sich mit der Siche heit, die v S 343 liegt, zu begnügen.

Abg. £ r (Soz): Alle diese Bedenken würden ausgeräumt fein, wenn Sie : Brifalbearälen, die Nuhegehalt beziehen, das Recht geben wol Ea ‘gil thlt zu werden. Die Angestellten felbst sind damit einverstanden, daß ihre invaliden Berufsgeno sjen gewählt werden können. Gestern wollten die Nationall liberalen einigermaßen Sicherheit für die Aus übung die serAemter gewähren, und heute sindsie gegen denAntrag Pott- bof. Der Antrag des Aba. Potthc ff ist schon von unserem Vertreter in der Kommission vorgeschlagen worden, wir können also für den Antrag stimmen, weil es eigentlich unser eigener ist. Der Antrag bietet noch nicht vollkommenen Schutz, aber vecbessert immerhin die Lage der Angestellten.

Abg. Dr. Potthoff (fortschr. Volksp.): Auch in der Kom- ion ift dieser Antrag zuerst von meinen Freunden gestellt worden. Es ist also kein Gedanke der Sozialdemokraten. Diesen Gedanken einer sol{hen gesckß LiGes Negelung hat son unser Freund der Frank furter Stadtrat Flesch seit 20 Jahren vertreten.

8 343a wird gegen die Stimmen der Volkspartei und f Pee tofraten abgelehnt.

er 9. Abschnitt, §8 361 bis 389, enthält die Schluß und Uebergan q sbestimmungen. 88 362 bis 366 handeln von den Zuschußkassen, §8 367 bis 8377 von den Ersaß fassen, §8 378 bis 380 von den öffentlich-rechtlichen Pensions fassen, 88 381 bis 384 von den Versicherungsverträgen mit Lebensversicherungsunternehmungen, §8 384a (von der Kom mission ei ingeschaltet) von der freiwilligen Versicherung.

8 362, der die Zulassung von Fabrik-, Betriebs-, Haus-, cet nanns- und ähnlichen Kassen als Zuschußkassen vorsieht, estimmt, daß dabei Voraussezung ist, daß die Kassen nur für ie nach diesem Gese Versicherten errichtet sind oder der Teil

s Vermögens der Kassen für die Angestelltenversiherung aus geschieden und besonders verwaltet wird.

Der Abg. Ste (Soz.) empfiehlt die Annahme eines An- trages seiner Vartei, wonach die besondere Verwaltung dieser Kasse _durch eigene Kassenorgane“ erfolgen sóôll.|

Der Direktor im Reichsamt des JnnernCas par und der Abg. Dr. Potthoff (fortschr. Volksp. ) erklären fich gegen den Antrag, weil etwaige Befürchtungen, daß in diesem Punkte die Rechte der Angestellten beschränkt werden könnten, durchaus hinfällig seien.

Nach „Einigen weiteren Bemerkungen des Abg. Sachse (S03.) und des Direktors im Reichsamt des Jnnern Caspar zieht der Antragsteller seinen Antrag zurück.

8 362 wird mit zwei von dem Abg. Schul y (Rp.) be antragten redaftionellen Aenderungen angenommen.

Nach §8 367a gilt die Beteiligung bei einer zugelassenen rrsaßkasse ‘der Versicherung bei der Reichsversicherungsanstalt gleich. Dasselbe gilt, solange das 2 B über die Zulassung schwebt.

Ein sozialdemokratisher Antrag will ‘den Kreis der Be- dingungen, die die Ersaßkassen zu erfüllen haben, erheblich erweitern. Jnsbesondere sollen die Befugnisse der NRentenaus schüsse auch auf die Ersaßykassen ausgedehnt werden; die Ersatz kassen sollen auch Vertreter in die Rentenausschüisse entsenden.

Abg. Emmel (Soz) begründet diésen Antrag und legt die Gründe für die grundfäßlich ablehnende Haltung seiner Partéi gegen die Erfsatzkassen dar, die nur durch Ausscheidung der \{chlechten Risiken die Reichsversicherung belasten würden.

Der sozialdemokratische Antrag wird abgelehnt.

Ein-

gegen

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der So D

H

und der Arbeitgeber gleichmäßig anzurechnen.“

Abg. Behrens (wirtsch. Vgg.) beantragt hinter „Arbeit geberbeiträge“ einzufügen: „und sofern die Beiträge der Ver ncherten höher sind, diese“.

Direktor im Reichsamt des Antrag abzulehnen, die Slgen

übersehen.

1 C N a0. T.

x

)

aspar: Ich bitte, den ih im Augenblick nicht

Innern C

lassen

, )otthoff (fortshr. Volksp.): Der vorherigen Er

lärung des Minis, terial direft ors Puy qE Grsagk: gus

Les Angefte! (ten fordern. ch bofte die Ministerialdirektors iht fo ( i Kassen, welche die- selben n Leistunger teihsanstalt gewähren, aber böbere Auf- wendun zen von den ? 1gestellten erfcrdern, können feine gleichw ertigen Instanzen

Erie. nann: Es ift doch selbstverständlich 13 N bähe et » * Ae böbere Beiträge nötig find. Wenn eine Siaatane alîo Of leistet, so kann do niht die der Angestelitenbeiträge so wie bei der Neichs-

anstalt sein

Abg. Dieser Grundsatz weit der Krankenversiherung einstimmig aufgesteüten Grundsaß ab. Wenn

1 Betrieb durchaus eine eigene Kasse baben will, um durch höhe Le eiten die Angestellten an den Betrieb zu fesseln, fo dat D Nebrlast do nit von den Angestellten getra von dem Unternehmer, der auch die Vortei

Abg. Behrens (wirts{ch. Bag.): Die Ersatzkassen treten an die Stelle der Neichsversicherung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen deshalb gleibmäßig herangezogen werden; mein Antrag ist wur ein Akt der Gerechtigkeit.

Abg. Schmidt - Berlin (Sez.): Wir müsjen bier auch zukünftige Steigerung der Ersaßzkassen Rückficht nehmen. Denn eine Ersatkasse, die sich_ behaupten will, muß über die Le Zan Neichsver]icherung hinausgehen. Die Folge Beiträge In diesem Falle ist aber der Untern Beitragslasten befreit, er kann die Mehrausgaben de auferlegen. Es entspriht aber dem Grundsatze des Gesetzes, daß die Beitragslasten zu gleid#Kn Teilen getragen werden, ich bitte also, den Antra ag an zunehmen.

___ Direktor im Reichsamt d Initern Caspar: Je länger die Frage disfkutiert wird, um so größer werden meine Bedenken. Die En hat schon in dem zweiten Say einen bedeutenden Eingriff zugunsten der Ardeitnehmer gemacht, indem die Zuwend1 ingen an die Ersa ptassen aus Stiftungen usw. in gleicher Weise auf die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer verrechnet werden. S med nch die ve rbündeten tegierungen abgefunden. Aber weiter fönnen wit niht gehen. Die Wirkungen lassen sich au im Augeablick nicht übersehen.

Abg. Dr. Fleischer (Zentr.): Ich daß den Arbeitnehmern feine böberen Lasten a1 ferle gt werden dürfen als den Arbeitgebern. Diesen berechtigten Gedank en. pu n wir zum Ausdruck bringen; das geht aber durch d ntrag Behrens. Ich bitte det 8halb, den Antrag abzulehne N. Wir É nnen uns aber bis zur dritten Lesung auf eine bessere Fassung einigen.

: Abg. Hoch (Soz:): Das ist gefährlich in dieser Nehmen wir doch den Antrag Behrens an, in der dritten & \hon ein Antrag Schul kommen.

Nach einer kurzen Bemerkung des Abg. Schmidt-Berlin wird der Antrag Behrens angenommen, da ein großer Teil des Zentrums fich mit für ihn erklärt.

8 379 regelt das Verhältnis der Knappschaftskassen zu der Angestellte Alters- und Hinierbliebenenunt erstüßungen, die diese Vereine oder Kassen ihren Di iesem Gejez versicherten Mi itgliedern gewähren, ftönnen um den Betrag der Nuhe eld Dl liebenenbe züge diefes zur reichsgeseßlichen Mitteln des ] geberbeitrag

N nter d ton u enitrichienpuel

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1ch in der Hinsicht w ider)prechen,

claîse n Verden , due DIe böôbe ¿è Beitr räge von Erklärung des

Höhe

H o ch (Soz.): von dem a 1 bei

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halte es au für richtig, mcht

Situation. Lesung wird

_Knappschaftsvereine und nversicherung. Die Jnvaliden-,

naci)

Kassen na i 2 Reichsverhicheru einn I 1g n

E ein, und “ben Leistungen zu gewähren, fo N et Bestreitung der Kafsenleistungen eine ifchußz îin der Ne aue nebst Zinsen u und Zinseszinfen) für dic Knc WVsch

und Knapyvschaftskassen mit der Maßaabe zu statuieren, der einmalige Zuschuß ohne zeitlihe Enischränkung gel went bei Mitgliedern dieser Vereine und Kassen vor Erfüllung der reis geseßlichen Wartezeit e ein Versicherungsfall eintritt, für den [ mäßige Leistungen gewährt werden müssen. Die Knappscha seien genötigt gewesen, die Karenzzeit auf zuseßen, und daraus rechtfertige sich das L angs Die Knappsch aftôfassen konnten bei der durh1chnit Urbeitsfähigkeit der Bergleute gar niht daran denten zu erhöhen. Sein Antrag sei in zweiter Lesung lediglich durch eine Zufausmehrheit abgelebnt l nunmehr, daß das Plenum den Antrag annehmen Annahme des Antrags das ganze Gesetz gefaäl anzunehmen.

Geheimer Sie dringend will dauernd fünf Jahren ftatuieren, solle von zehn Jahre! der ersten zehn Iabre allen Versicherungéfällen fassen, und diese gegen die Mitglieder v der ersten N Jahre entsteben, t dieser Zeit schon abfübren fällen, die saßzungsmäß!g entsprehenden Lei! stehen. Des A ist es billig, den Kassen entgegenzukommen und ihnen innerhalb die! f tingetre ettoprämien nebst Zinsen unt C en ift es völlig unz Veraünstigungen als Dclereitei® btung beizubehalten : man shafft tann be: vußt n 1 Ge setze ; das ist vom rech1lichen ; pu nahme des Antrags würde das U seB gefal

Abg. S Sa Ste ; Soz.): Bielléicht läßt ih bet regelung bis zur dritten Lesung ein Ausweg finden, des Abg. Vogel gereht zu werden. Wir wünsch

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Oberregierungêrat bitten, den An ( für die Knappichastêlafse1

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