zum ersten Male gezeigten Films ging der Ruf vor Unterstüßung der ViUlides Biologischen Anstatt auf De der Neuen photographischen Gesellschaft, sonach mit den a Mitteln, und vom Verfasser des Vortrags selbst, sona biologishen Forsher und Kenner von Ruf, hergestellt tor Dr. Berndt hielt den Vortrag auch Per, und seine ms Theater voll ausfüllende Stimme, der begleitende Humor id stellung, vor allem aber der fesselnde, des Neuen und 1. eine Fülle bringende Inhalt des Vortrags bervols den großen Erfolg des Abends. Allgemein L der Eindruck s hier mit ebensoviel tiefem Verständnis | gewählten Gegen tand als Liebe zur Sache und mit einen 1 von Mühe für den Zweck gemeinverständlicer Belehrung mittlung bisher unbekannter Anschauungen gearbeitet wor größter Anerkennung wert ist. Wer der Welt noH ver 15 als der Kinematograph zum ersten Male von \ich reden mad haben würde, man werde dahin gelangen, Leben und ehe 7 und vom Stärkeren Besiegt- und Vertilgtwerden der Mé Augen zu führen und volle Einblike in die Art ihrer Bene gewähren, dem würde niht geglaubt worden sein. Und beut rogramm mit einer Vielseitigkeit und Gründlichkeit für nzahl von Meertieren durchgeführt, daß es kaum noq zy ist. Dr. Berndt hatte seinen Vortrag in drei Abteilung, deren Titel beredt find: Blumen und Sterne des Meeres @ Ritter am Meeresgrunde und Kopffüßler (Kraken) und Fig Anfang maten einige kinematographishen Bilder von der eins mit der roten Wand von Helgoland im Hint mit reihlider Belebung durch Wellenspiel im Soyg im Mondeéglanz und durch Möwenflug. Doch ¿g weiteren Inhalt und die ebenso merkwürdigen als zuweilen bet wert s{önen Vorführungen der prachtvollen Wiebulerfome der graziösen Quallen und ihrer reizvollen Bewegungen, der & Sonnensterne und Seeigel, der Schönheiten aus dem Wurm, der Krabben und Krebse, insonderheit der \hnurrigen Eins endli der s{limmen Kraken und zuleßt der Bewohner der aus dem Geschlecht der Fishe möchten wir an dieser Sh mehr als Andeutendes sagen, da ja der Vortrag noch mw ge werden wird und nur empfohlen werden kann si Rodi Deus Bee en S in sol&em Maße gebote uungen von eînem den meisten ungenügend bef elebten Natur nicht entgehen zu lassen. E
(Anfang 7 Uhr). — Am Montag wird „Die Glüklihe Hand" wieder- holt. — Am Dienstag geht die 1. und 2. Abteil Abend) Van R Hebbels „Nibelungen“ („Der gehörnte Siegfried“ und „Sieg- en A T b
m Deu en Theater bringt der Silvesterabend um 7 U „Turandot“, der Neujahrstag „Penthesilea" (Achilles: M rande Moissi); in den Kammerspielen wird am Silvesterabend (7 Uhr) a U ay E ca mei egeben.
m Let |tingtheater wird morgen nachmittag „Rosenmontag“, N „Der Biberpelz“*, am Montag sowie am Dietatia “Gudron'
Im Neuen Schauspielhause wird am Silvest d A Halms und Saudeks Lustspiel Seilloenoatee anf
ührt,
In der Kurfürstenoper bleibt in näshster W 7 Scchmuck der Madonna“ allabendlich auf dem S epleN S nahmittag werden „Die lustigen Weiber von Windsor“ wiederholt, So Igna Ia ns geht, neu einstudiert, „Das goldene Kreuz“ in
ene.
Im Sqchillertheater O. (Wallnertheater) wird mo Montog, Nachmittags, „Das Urbild des Tartüff“ gegeben. eee abend findet die erste Aufführung des Shwankes „Der Kilometer- fresser“ statt. — Das Schillert heater Charlottenburg bringt morgen und Montag, Nachmittags, „Maria Stuart“, morgen abend geht zum ersten Male „Der Weg zur Hölle“ in Szene.
Im Lust} pielhause finden morgen Nachmittags und Abends sowie am Montrg die leßten Vorstellungen des Schwankes „Die Vaude statt. Am Dienstagabend, 8 Uhr, geht als erste Borstellung unter der Direktion Bolten-Baeckers „Das große Ge-
heimnis“ von Pierre Wolf in Szene. Am Mont „Das Leutnantsmündel“ SGEBE ontagnahmittag wird
Telegraphischen D der Delegierten der Mandschurei ufolge hat die republikanishe Strömung auf der Fried ensktonferenz endgültig die Oberhand gewonnen. Wie das „Reutershe Bureau“ ferner aus Nanking meldet, ist Sunyatsen einstimmig zum Präsidenten der Republik China gewählt worden. — Wie aus Urga unter dem 28. Dezember vom „W. T. B.“ gemeldet wird, hat Hutuch ta, das Oberhaupt der buddhistischen Geistlichen, als Selbstherrscher die Regierung der Mongolei
angetreten. Afrika.
Wie der „Agenzia Stefani“ vom 26. d. M. aus Derna enes wird, marschierten am Vormittag dieses Tages 1/2 Bataillone Jnfanterie mit sechs Feldgeshüßen und vier Maschinengewehrabteilungen den Dernafluß aufwärts, um die Ausbesserungsarbeiten an der Wasserleitung zur Stadt zu schüßen. Die Truppen stießen bald auf den Feind, der über bedeutende Streitkräfte mit 75 mm-Geschüßen verfügte und sih in einen lebhaften Kampf einließ, während dessen die italienishen Pioniere die Ausbesserungsarbeiten vornehmen . Tonnten. Da si alsbald auf der reten Seite der italienischen Truppen - ein feindlicher Angriff entwickelte, machten die seit Beginn des Kampfes bereitgehaltenen Reservetruppen einen Gegenangriff, um den Feind zum Stehen zu bringen und den mit der Deckung der Ausbesserungsarbeiten betrauten Truppen Luft zu schaffen. Dieser Gegenangriff brachte die türkischen und arabischen Truppen zum Weichen und gestattete es den Ztalienern, nachdem die Pioniere ihre Arbeiten ausgeführt hatten, sich in ihre Verschanzungen. zurückzuziehen gemäß den Instruktionen, die sie erhalten eei Auf italienisher Seite find drei Tote und 77 Verwundete zu verzeichnen. y Gegenüber den italienishen Ableugnungen der Meldungen über einen türkishen Sieg in Tobruk teilt die Kaiserlich ottomanische Botschaft in Berlin laut Meldung des „W. T. B.“ folgendes offizielle Telegramm des Kommandanten in inte pl er x n der Naht vom 22. d. M. griffen wir die befestigten Stellungen des Feindes an. Troß des dis der Arie Lte L der Batterien der Forts drangen wir in das Fort cin, defsen Be- faßung vernihtet wurde. Munition, Lebensmittel, Kriegsmaterial und ein Maschinengewehr wurde in unfer Lager gebrachßt. Im Verlaufe des Angriffs {nitt einer unserer Flügel die Nückzugslinie des Feindes ab, der sich nah der Küste hin zerstreute. Während des Nüczugs verlor der Feind die Hälfte seiner Streitkräfte. Der Kampf dauerte den ganzen Tag und die Nacht. Unter den Gefallenen auf gegnerischer Seite befanden si drei Offiziere. Unsere Verluste betrugen sieben Tote und einige Verwundete.
4 Ul
Erfte Beilage i zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußishen Staatsanzeiger.
¿ 306. Berlin, Sonnabend, den 30. Dezember 1911.
Amlfslicßés.
Deutsches Reich. Hausarbeitgeses. Vom 20.- Dezember 1911.
Pir W ilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. | vrordnen im Namen des Reichs, nah erfolgter Zustimmung
s Bundesrats und des Reichstags, was folgt:
8 Ta ir Werkstätten, in denen / A s jemand Uten zu seiner Familie gehörige Personen S tere P sonen gewerbliche Arbeit verrichten er mehrere Person y , 2) obite von Ae Werkstattbetrieb leitenden Arbeitgeber beschäftigt zu sein, : elten n n Veiteüeaben reihsrechtlihen Vorschriften die Vor- shriften dieses Geseßes. Ausgenommen bleiben Werkstätten, in denen aus\{lteßlich für n n den Bedarf des Bestellers oder seiner eitet wird. 1 Nr. 1, 2 bezeihneten Personen, soweit sie nicht find, gelten als Hausarbeiter im Sinne
vertretenen Severbeneige in Aren Bezirke mitzuwirken sowie Gut-
achten zu erstatten, insbesondere über: i i Í
G a, die Ausführung der S 3, 4, 10, 14 bis 16 dieses Geseßzes,
b. die in ihrem Bezirke für die Auslegung von Verträgen und für die Erfüllung von Verbindlichkeiten zwishen Gewerbe- treibenden und Hausarbeitern bestehende Verkebrössitte,
2) Wünsche und Anträge, die \sih auf die gewerblihen und wirt-
schaftlichen Verhältnisse der in ihnen vertretenen Gewerbezweige in welche die Hebung der
ibrem Bezirke beziehen, zu beraten,
3) Veranstaltungen und Maßnahmen, i wirtschaftlichen Lage und der Wohlfahrt der Hausarbeiter zum Zwecke baben, anzuregen und auf Antrag der Vertreter der hierfür getroffenen Einrichtungen an deren Verwaltung mitzuwirken, : :
4) auf Ersuchen der Staats- und Gemeindebehörden in geet neter Weise, insbesondere durch Vernehmung beteiligter Gewerbetrei ender und Haugsarbeiter sowie von Auskunftspersonen, die Höhe des von den Haugsarbeitern tatsächlich erzielten Arbeitsverdienstes zu ermitteln, dessen Angemessenheit zu begutahten und Vorschläge für die Vereinbarung angemefsener Entgelte zu machen, 5) auch sonst den Abschluß von Lohnabkommen oder Tarif- verträgen zu fördern. L
Angelegenheiten, die lediglich die Verhältnisse eines einzelnen Bes triebs betreffen, dürfen nicht in den Bereih der Tätigkeit der Fach- aus\hüfse einbezogen werden. n
D ¿1e
Die Fachaus\hüsse bestehen aus der gleihen Zahl von Vertretern der beteiligten Gewerbetreibenden und Hausarbeiter sowie einem Vor- fißenden und zwei Beisizern. Der Vorsizende und die Beisiger müssen die erforderliche Sachkunde besizen. Der Vorsigende darf weder Ge- werbetreibender noch Hausarbe ter sein. S
Sofern Hausarbeiterinnen in größerer Zahl beschäftigt werden, müssen sie auf Seite der Hausarbeiter angemessen vertreten sein.
Katechumenen-, Konfirmanden-, Beicht- und Kommunionunterricht be- stimmten Stunden verboten werden.
Soweit sich in einzelnen Gewerbezweigen, insbesondere solchen, welche der N ellunc, Verarbeitung oder Berpackung von Nahrungs- oder Genußmitteln dienen, Gefahren für die öffentlihe Gesundheit ergeben, kann die zuständige Polizeibebörde durch Verfügung für einzelne Werkstätten anordnen, wie diese und die Lagerrâume ein- {ließli der Betriebsvorrichtungen, Maschinen und Gerätschaften einzurihten und zu unterhalten find, und wie der Betrieb zu regeln ist, um die Gefahren auszuschließen. 5 / AUpeeL kann die Polizeibehörde anordnen, daß Näume, in denen Nahrungs- oder Genuf-mittel bergestellt oder verarbeitet werden, zu bestimmten anderen Zwecken niht benußt werden dürfen. Die Bestimmungen des Abs. 1, 2 finden avch auf die im § 1 Abs. 1 Sah 2 aufgeführten Werften Anwendung.
Soweit niht die Anordnungen gemäß §§ 6, 7 die Beseitigung einer Vis Sar bezwecken, ist für die Ausführung eine an- emessene Frist zu lassen. :
g I e die bei Erlaß dieses Gesetzes bereits besteben, ind, solange fie nit ‘erweitert oder wesentlid verändert werden, nur s Anforderungen zulä)sig, welhe zur Beseitigung erheblicher, Leben oder Gesundheit der Hausarbeiter oder die öffentlihe Gesundbeit efährdender Mißstände erforderlich oder ohne unverhältnismäßige Nufwöudurigen ausführbar sind.
Die Verfügungen auf Grund der SS rihten, welcher das Verfügungsrecht über den als
Lagerraum benußten Raum hat. i Î Regel des Betriebs auf Grund des § 7 Verfügungen zur Regelung Ee rbeiter zu
Abs\. 1 sind im Falle des § 1 Abs. 1 Nr. 2
richten. Ó a Ï Gegen die Verfügung ist binnen zwei Wochen die Beschwerde an
die höhere Verwaltungsbehörde E diese entscheidet endgültig,
Der Bundesrat kann bestimmen welWen Anforderungen in
cie Arten dax in 88 6, 7 bezeichneten Werkstätten oder Lager-
räume zur Durchführung der dort aufgestellten Grundsätze zu ge- ügen ist. ;
O die Verrichtung solcher Arbeiten in der Hausarbeit ver-
bieten, welhe mit erheblihen Gefahren für Lben, Gesundheit oder
Sittlichkeit der Hausarbeiter oder für die öffentliche Gesundheit ver-
bunden sind.
Mannigfaltiges.
Berlin, 30. Dezember 1911.
Wie das Nachrichtenamt des Magistrats mitteilt, ersien gestern jag tlag der Kommandant von Be1lin, Generalleutnant von Behn im Obdach, um im Auftrage Seiner Majestät des Kaisers und Königs über die Vergiftungsvorgänge Auskunft einzuholen, die ihm von dem anwesenden Dezernenten, Stadtrat Jacobi und dem Oberinspektor Jaeckel erteilt werden konnte. — Jhre Majestät die Kaiserin und Königin ließ dem Oberbür ermeister Kirs{ner anläßlih der Erkrankungen im städtishen Asyl ihr Beileid ausfprechen. — In der Zeit von 2 Uhr Mittags bis 8 Uhr Abends des gestrigen Tages sind weitere aht unter den bekannten Vergiftungsersheinungen Erkrankte in das Krankenhaus Friedrichshain eingeliefert worden. Die Gesamtziffer der Erkrankten beträgt einbundertelf. Gestorben sind im Laufe des Nach- mittags fünf Personen (Gesamtzahl der Toten: 53). Unter den neuen Fällen sind einige sehr shwer. Auch ist bei einigen Erkrankten fest- estellt worden, daß sie Bücklinge und auch Pferdefleishbuletten, die e in einem Geschäft in der Danzigerstraße gekauft baben wollen, vor der Grkrankung genossen haben.
Im Wissenschaftlichen Theater der „Urania*" wird der neue zookinematographische Vortrag „Aus dem Leben des Meeres" in
ehörigen gea Mie um Abs. Sah 2 -ausgenommen
der folgenden Vorschriften.
m Sinne dieses Gesetzes gelten als : Z Werkstäten neben iodt Werkstätten im Sinne des 8 105 b bf. 1 der Gewerbeordnung Räume, die zum Slafen, Wohnen oder Kochen dienen, wenn darin gewerbliche Arbeit verrichtet wird, sowie im Freien gelegene gewerbliche Arbeitstele, 9) gewerblihe Beschäftigung oder Arbeit jede Tätigkeit, die als gewerblich 1m Sinne der Gewerbeordnung anzusehen ift, 3) Gewerbe die Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung, 4) Gewerbeaufsihtsbeamte die Gewerbeaufsihtsbeamten Sinne des § 139 þ der Gewerbeordnung.
8 3. In denjenigen Räumen, in welchen Arbeit für Hausarbeiter aus-
der Arbeit solcher Personen abgenommen wird, muß, oweit 4 nicht a Werkstätten der im § 1 Abs. 1 Say 2 Lub, Jneten Art handelt, den Hausarbeitern durh ofene Auslage von Lohn-
6, 7 sind an denienigen zu Werkstätte oder
Die Direktion der Philharmonie veranstaltet 1 j am morgigen Silvesterabend in ihren Geteh wie d Maskenball.
__Im großen Hörsaal der Treptower Direktor Dr. F. S. Archenhold morgen, Nachmlttags 5 1 eUnser Wissen bon den Sternenwelten“ und am Neujabrötag mittags 5 Uhr, über „Boten aus den fernsten Himmeltn Beide Vorträge sind gemeinverständliß und mit zahlreide bildern ausgestattet. Mit dem großen Fernrohr wird der dessen Gebirge und Krater gerade jezt in günstiza leudtung zu fehen sind, abwechselnd mit dem „Satuß «Mars" {hon von 44 Uhr Nachmittags an beobachtet,
Die Landeszentralbehörde bestimmt die Zahl der Vertreter. Sie ernennt den Vorsißenden, die Beisiger und nach Anhörung von be- teiligten Gewerbetreibenden und Hausarbeitern je die Hälfte der Ver- treter. Die andere Hälfte wird mit Stimmenmehrheit auf Seite der Gewerbetreibenden und der Hausarbeiter je von den ernannten Ver- tretern gewählt. . A
Erstreckt {ih der Bezirk eines Fachaus\husses über mehrere Bundesstaaten, \o erfolgt die Ernennung nah Vereinbarung der be- teiligten Landesregierungen. s 93
Sternwarte sy
im
Parlamentarische Nachrichten,
Das Mitglied des Herrenhauses Graf voû Stein- berg, Majoratsbesißer, ist nah einer Meldung von „W. T. B.“ aus Alfeld a. d. Leine am 29. d. M. auf Schloß Brüggen bei Brüggen (Hannover) gestorben.
Theater und Musik,
Im Königlichen Opernhause geht morgen „Der Postillon von Lonjumeau* in Szene. Fräulein Hempel, die Herren Jörn, Mang, Philipp, Krasa find in den Hauptrollen beschäftigt. (Anfang 7 Uhr.) — Am Neujahrstage findet auf Allerhöchsten Befehl Théâtre P E Aufgeführt wird Glucks „Iphigenia in Aulis“. (Anfang
K
Das Königliche Schauspielhaus bringt morgen eine Aufführung des Volkslustspiels von H. Le „Der Schlagbaum“
nächster Woche außer morgen noch am Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag gehalten. Am Sonnabend wird noch einmal der Vortrag „Von Meran zum Ortler“, der dur zahlreiche" farben- prächtige Bilder und Wandelpanoramen illusiriert ist, wiederholt werden. E enge zu kleinen Preisen finden morgen sowie am Montag und Dienstag tatt, und zwar wird morgen und Montag der Vortrag „Lebende Tierbilder von Nah und Fern“ und am Dienstag der Vortrag „Jn den Dolomiten“ gehalten werden.
A. F. Zu cinem in ihrem wissenshaftliben Theater stattfindenden Vortrage von Dr. Wilhelm Berndt über das Then „Aus dem Leben des Meeres“ hatte die „Urania“ für gestern abend eingeladen. Lichtbilder und kinematographische Aufnahmen auf die Bewohner des Meeres angewandt, wie das Programm ankündigte, das batte genügt, auch nicht eine der ergangenen Einladungen un- benußt zu lassen, und, um es glei vorauszusagen, niemand dürfte |
Theater. Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern-
S Die
Schauspielhaus. Mittwoh: Die Nibelungen. Teil: Kriemhields Rahe. — D glüliche Hand. — Freitag: Wallensteins Tod. — Sonnabend: Der Bcttler vou Syrakus.
Zwecke einen Cindecker mitgenommen.
Leipzig, 30. Dezember. (W. T. B.) eute vormitt krankte ein ctwa vierzig- bis fünfundvierzigjähriger Man o fs E E 2s ves Genusse von Roß und bra) nach kurzer Zeit tot zusammen. Die T
bis jeßt noch nicht festgestellt. ; E
Paris, 29. Dezember. (W. T. B.) Einer bi - zufolge hat \ich der Flieger S etÉ om iu Atteste f ministers nah dem Gebiet des mittleren Congo und des Ubay geben, um unter anderem die Möglichkeit der Verwendung bs
zeugen in Aeguatorialafrika zu studieren. Latham hat zu
(Fortseßung des Amtlichen und Nichtamtlichen in Ersten Beilage.)
von dem Gesechenen und Gehörten unbefriedigt geblieben sein. Den
onnerstag :
Komische Oper. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr:
Zu kleinen Preisen: Der Freischüs. — Abends 74 Uhr: Der Barbier von Sevilla.
ran von Suppé. — Abends 7 Uhr: Zux
Mon dah
ontag, Nachmittags 34 Uhr: Fatini Abends 8 Uhr: Wiener Blut. G
haus. 285. Abonnementsvorstellung. Dienst- und Frei- pläße find aufgehoben. Der Postillon von Lonjumeau. Komische Oper in zwet Akten von A. Adam. Tert nah dem Französishen des Leuven und Brunéswick, von M. G. Fricdrih. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister Blech. Negie: Herr Regisseur Braunschweig. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 298. Abonnementsvorstellung. Dienst- und Freipläße sind aufgehoben. Der Schlagbaum. Volkslustspiel in 3 Aufzügen von Heinrich Lee. Negie: Herr Eggeling. Anfang 7 Uhr. Montag: Opernhaus. 1. Abonnementsvorstellung. Dienst- und Freipläße sind aufgehoben. Auf Allerhöchsten Befehl: Théâtre paré. Fpbigenia in Aulis, Oper in drei Akten von Chr. W. von Gluck. Bearbeitung von Richard Wagner. Musikalish? Æitung: Herr Kapellmeister B'eh. Negie: Herr Oberregisseur ODroescher.
— Sonntag: Die Jungfrau vou Orleans. Neues Operntheater. Sonntag, den 7. Januar, Nachmittags 2è Uhr: Auf Allerhöchsten Be- fehl: Fünfte Vorstellung für die Berliner Arbeiterschaft: Wie die Alten suugeu.
Deutsches Theater. Sonntag, Äbeuds 7 Uhr: Turandot.
Montag, Abends 74 Ubr: Peuthesilea.
Dienstag: Turaudot.
Mittwoch: Offiziere.
Donnerstag: Venthefilea.
Freitag: Offiziere.
Sonnabend: Turandot.
Montag, den 15., und Freitag, den 19. Januar, Abends 8 Uhr: Aufführung im „Zirkus Schumann“ : Jedermauu. (Beginn des Vorverkaufs: Sonntag,
Montag, Nachmittags 3 Ubr: Zu kleinen Preisen: Migoietts: — Abends 8 Uhr: La Traviata. ienstag: Der Waffeuschmied. Mittwoch : Der Barbier von Sevilla. Donnerstag: La Traviata. Freitag: Der Troubadour. Sonnabend: Fra Diavolo.
Schillertheater. ©. (Wallnertheater.)
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Das Urbild des Tartüff. Lustspiel in fünf Aufzügen von Karl Gußkow. — Abends 8 Uhr: Zum ersten Male: Der Kilomecterfresser. Schwank in drei Akten von Curt Kraahß.
Montag, Nachmittags 3 Uhr: Das Urbild des Tartüff. — Abends: Der Kilometerfresser.
Dienstag: König Heiurich.
E rfen Y E
s achmittags 4 Uhr:
Moritz. — Abends: Wiener Blut. N Donnerstag und Freitag: Wienec Blut. Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Max
Moritz. — Abends; Wiener Blut,
Zirkus Shnmann. Sonntag und A Nachmittags 34 Uhr und Abends 74 1b 2 große Vorstellungen. In allen Vorfi (ungekürzt): 1000 Jahre auf dem L grund. Entworfen und inszentert vom L Albert Schumann. — In allen Vorstel Ausgewähltes Programm. (Zu dex mittagsvorstellungen hat jeder Erwachsene ein t Kind frei unter 10 Jahren auf allen Sit
den 31. Dezember,
Ballett : Herr Ballettmeister Graeb. Anfang 8 Uhr. Theatérs)
Schauspielhaus. 1. Abonnementsvorstellung. Dienst- und Grei age find aufgehoben. Die glüæŒliche Hand. Lustspiel in drei Aufzügen von Hugo Lubliner. In Szene geseßt von Herrn Negisseur Keßler. Anfang 74 Uhr.
Dienstag: Opernhaus. 2. Abonnementsvor stellung. Madama Butterfly. Japanishe Tragödie in drei Akten. Nah I. L. Long und D. Belasco von L. JIllica und G. Giacosa, deutsch von A. Brüggemann. Musik von Giacomo Puccini. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister Dr. Bes[. Negie : Herr Regisseur Bahmann. Anfang 7§ Uhr.
Schauspielhaus. 2. Abonnementsvorstellung. An- statt der ursprünglich angekündigten Vorstellung „Der Bettler von Syrakus“: Die Nibelungen. Ein deutshes Trauerspiel in dret Abteilungen von Friedrih Hebbel. 1. Abend: Erste Ab- teilung: Der gehörute Siegfried. Vor- spiel in einem Aufzug. In Sjene geseßt von Herrn Regisseur Patry. Zweite Abteilung: Sieg- fricvs Tod. Ein Ce in 5 Aufzügen. Fn 7e Ub gesezt von Herrn Regisseur Patry. Anfang
r.
Neues Operntheater. Sondervorsteung: Don Juan. Oper in zwei Akten von Wolfgang Amadeus Mozart. Text von Lorenzo Da Ponte. Nach dem Original der ersten Aufführung in Prag, übersetzt von Hermann Levi. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister Blech. Negie: Herr Negisseur Bach- mann. Anfang 8 Uhr.
Opernhaus. Mittwoch: Dex Rosenkavalier. — Donnerstag: Die Meistersinger vou Nürn- berg. Anfang 7 Uhr. — Freitag: Fidelio. — Sonnabend: Die Hugenotten. — Sonntag: Der Noseukavalier.
furter.
Montag:
Kamm Sonntag, Abends 7 Uhr: Die Kassette. Montag, Abends 8 Uhr: Sumurüu. Dienstag: Nathau der Weise. Mittwoch: Frühliugs Erwachen. Donnerstag: Nathan der Weise. Freitag: Sumurun. Sonnabend: Der Arzt am Scheidewege.
Berliner Theater. Sonntag, NaGmittags3 Uhr: Bunmmelftudenten. Posse mit Gesang und Tanz in fünf Bildern nah E. Pobl und L Wil Musik von Conradi. — Abends 7 Uhr: Zum ersten Male: Grofe Rosinen.
Montag, Nachmittags 3 Uhr: Bummelstudenuten. — Abends 8 Uhr: Große Nofiuen. Dienstag und folgende Tage: Große Rosinen.
Theater in der Königgräßer Straße. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Eiu Fallissement. Abends 7{ Uhr: Die füuf Frankfurter. Montag, Nachmittags 3 Uhr: Ein Fallifsement. — Abends 8 Uhr: Die fünf Frankfurter. Dienstag bis Donnerstag: Die füuf Frauk-
Freitag: Spielereien einer Kaiseriu. Sonnabend: Die fünf Frankfurter.
Lessingtheater. Sonntag, Nahmittags 3 Uhr:
Nofeumontag. — Abends 8 Uhr: Der Biberpelz. Gudrun. ‘ Dienstag: Zum 25, Male: Gudrun.
an der Tageskafse des Deutschen
Maria Stuart. Trauerspiel in
erspiele. Akten von Gustav Kadelburg.
— “Abends: Der Weg zur Hölle. Dienstag: Maskerade.
Fatiniza. Komische Operette in
: [82162]
Es Marten à M 8, 5, 3,
ilkens.
Charlottenburg. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr:
riedrich Schiller. —, Abends 8 Uhr: Zum ersten Male: Der Weg zur Hölle. Swat in drei
Montag, Nachmittags 3 Uhr: Maria Stuart.
Theater des Westens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstr. 12.) Sonntag, Nabmittags 3 Uhr:
Kal. Sochshule (gr. Saal). Chopin- Abend
Raoul von
6 jedes weitere Kind unter 10 Jahren halber
ften von
BPirkus Busch. Sonntag und Montag, mittags 34 Uhr und Abends 74 Uhr: Je 2/ Vorstellungen. — Nachmittags ein ang Kind unter 10 Jahren auf allen Sigßpläe weitere Kinder unter 10 Jahren halbe Galerie volle Preise. — Nachmittags und (ungekürzt): U 20, Originalausstattungtf Zirkus Bush in fünf Bildern. À Vorstellungen : das gläuzende Program#.
Mittwoch, 3. Jauuar, §8 Uhr:
Koczalsfki
andere ausverk. bei Bote & Bock u. A. Wertheim.
—
3 Akten von
garethe von Wißleben mit Hrn.
armer Curt
Stobbe mit Hrn. D Sámitt (Damics
m anzig- Gestorben: Dr. Lergtad beer Ca — Hr. Kruscha (Gro Krusfe ¿ Werner-Schwarzburg (Breslau).
Familiennachrichten,
Verlobt: Frl. Charlotte Hillbrichß mit Hrn. Leut- nant Paul Niebe (Berlin Peset). — Frl. Mar- agenow - Langenfelde (VMedrow bei Nossendorf, Pomm. Berlin) — Frl. Anna Stobbe mit Ben j Stoermer (Königsberg i. Okahandja, Deuts Südwestafrika). — Frl. Gertrud n. Leutnant Grafen F Finckenstein (Königsberg i. Pr.— Braunsberg). Ein Sohn: Hrn. Leutnant Karl von
r).
D. Georg von Holten- Paul von Néhring-Groß — Hr. Profefsor Albert
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. T yrol in Charl ottenbu!
Verlag der Expedition (Heidrich) in Bet
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr
Acht Beilagen (eins{ließlich Börsen-Beilage), sowie eine besondere Beilage, euthalte® Verzeichuis der öffentlichen Blätter, ueben dem Reichsanzeiger von den Amtsgerichten für die im Jahre 19 folgenden Bekanntmachungen ausdem uud Genofseuschaftêregister bestimmt
Gustav von
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ichnissen oder Aushängen von Lohntafeln die Möglichkeit egeben O über die für die einzelnen in diesen Räumen zur Ausgabe gelangenden Arbeiten jewetlig gezahlten Whne zu unterrihten. Für das Ausarbeiten neuer Muster gilt diese Bestimmung nicht. 1
Der Bundesrat fann zur Ausführung dieser Bestimmun nähere Anordnungen erlassen, gegebenenfalls für einzelne Bezirke. Er kann für bestimmte Gewerbezweige oder Betriebsarten auf Antrag Be-
‘teiligter Autnahmen gewähren. | : iben, oweit das Arbeitsentgelt Der Bundesrat Mea vorschreiben E L E hett
in Preis zen Ausdruck kommt, die Ma gegeben werden. :
Die Bestimmungen des Bundesrats werden dur das Reichs geseyblatt Mani t und dem Reichstag zur Kenntnisnahme
vorgelegt.
84, er Arbeit für Hausarbeiter ‘ausgibt, Lte Be Mitten 2 im § 1 Abs. 1 Saß 2 bezeichneten Art statt- findet, verpflichtet, hierbei denjenigen, we he die Arbeit entgegen- nebmen, auf seine Kosten Lohnbücher oder Arbeitszettel auszuhändigen, welche Art und Umfang der Arbeit sowie die dafür festgeseßten Löhne oder Preise enthalten. Für das Ausarbeiten neuer Muster gilt diese Bestimmung nicht. \ Für einzelne Gewerbezweige, Betriebsarten oder besondere Gruppen von Betrieben oder Hauzarbeitern fann der Bundesrat auf Antrag Betetligter Ausnahmen gewähren. Soweit der Bundesrat auf Grund von Lohnbücher oder Arbeitszettel vorgeschrie {riften des Abs. 1, 2 nicht.
5,
Die zuständige Polizeibehörde kann auf Antrag des Gewerbe- A M ion Pur Verfügung für einzelne Gewerbebetriebe bin- shtlich der Einrichtung der Betriebsstätte und der Regelung des Be- triebs in den im § 3 Abs. 1 bezeihneten Räumen anordnen was zur Vermeidung einer durch die Natur des Betriebs nicht geredtfertigten Zeitversäumnis der Hausarbeiter bei der Emvfangnahme oder Ab- lieferung von Arbeit erforderlich und nach der Natur der Anlage aus- führbar erscheint. Für die Ausführung ist eine angemessene Frist zu
egen. :
i triebe, die bei Erlaß dieses Gesetzes bereits bestehen, find, Mas a nicht erweitert oder wesentlih verändert werden, nur solche Anforderungen zulässig, welche ohne unverhältnismäßige Aufwendungen f O mertüguvá {ist binnen zwei Wochen die Beschwerde an die höhere Verwaltungsbehörde rang: diese entsheidet endgültig.
oweit in einzelnen Gewerbezweigen aus der Art der Be- hiftigune Seiahron für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit ergeben, fann auf Antrag des Gewerbeaufsichtöbeamten die zuständige Polizei- behörde durch Mextäguing für einzelne Werkstätten Age Maß- nahmen anordnen, welche zur Durhführung der folgenden Grundsäße ero î . : L EE "Pgerkstätten, eins{ließlich der Betriebsvorrichtungen, Masddinen und Gerätschaften, sind fo einzurihten und zu unterhalten, daß die Hausarbeiter gegen Gefahren für Leben und Gesundheit so weit geschützt sind, wie es die Natur des Betriebs gestaltet: Insbesondere ist für genügendes Licht, ausre chenden Luftraum und Lftwechsel, Beseitigung des bei dem Betrieb entstehenden S, der dabei entwidelten Dünjte und Gase sowie der dabei entstehenden
Abfälle zu sorgen. 2 : ck ä en mit Maschinen oder Pun Scube gegop Geldhelihe Ver der Betriebestätte
M gen dee U Bette liédéube Gefahren sind die erforderlichen Vor-
rihtungen berzustellen. 2) Auf Gesundheit und
ist, soweit nicht die Aus-
1148 der Gewerbeordnung zn hat, gelten die Vor-
Sittlichkeit der männlichen ausarbeiter
und der Hausarbeiterinnen sind d ejenigen be- senberee Minen L Aline, welche durch Alter und Gef hlecht dieser
Arbei ; 2 2 És Alkcieen si. denen dies zur Verhütung von Selanes ee
Leh dbeit erforderlih is, dürfen nur in dungen der Gelundhe rior aus\{ließlich hierfür benu t nerden:
ur Durchführung der Nr. 2 kann über die Vors s m § 5 Abs. 1, § 13 Abs 1, 2 des Geseyes, betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieb-n, vom 30. März 1903 (Reichsgesepbl. S. E binaus die Beschäftigung von eigenen oder fremden La ae m Einne jenes Gesezes von der Vollendung eines höheren Lebentalters abhängig gemaht oder ganz verboten werden. Für andere Pays arbeiter unter 16 Jahren fann Beginn und Ende der mulässigen, e lihen Arbeitszeit sowie Dauer und Lage der Pausen vorgeschrieben
Soweit nicht der Bundesrat Bestimmungen erläßt, Landeszentralbehörde oder nah Anhören beteiligter Gewerbe
lassen. i / ce at und Landeszentralbehörde können ihre Besti
au für einzelne Bezirke erlassen. »
geseßblait veröffentliht und dem Reichstag
t. ¿ geleg L
81 Für die Beobachtung der auf G über den e E oon Lagerraum benußten Raum die Beobachtung der Anordnungen zur i: Grund des § 7 Abs. 1, § 9 Abs. 2, § 10 find in den, 8 1 Abs. 1 Nr. 2 nur die Hautarbeiter selbst verantwortli
12.
lassen sind, fo hat dies der nah 8 11 Sa Beginne der Beschäftigung unter Anga \chriftlich der Ortspolizeibehörde Pan.
ewerbetreibende, die außerhalb ihrer Arbeitsftätte stätten gewerbliche Arbeit verrichten lassen, sind verpflichtet, 1) ein Verzeichnis derjenigen Perfonen, übertragen oder treibenden die Uebertragung erfolgt, unter Angabe der dieser Feen zu führen; das Verzeibnis ist auf Ortspolizeibehörde sowie den Gewerbeaufsichtsbeamten Einsicht vorzulegen oder einzureichen, 2) sofern die Beschaffung eines ist, daß die Räume, M Ml ätten auszugeben, Ò Die éntspreGaide Verpflichtung e solchen ohne daß sie eine Arbeitsstätte besißen, für G deren Arbeitsstätte Arbeit an Hausarbeiter übertragen.
fur welche ihnen dieser Ausweis vorgele ersonen
S
Durch Polizeiverordnung der
Anhören beteiligter Gewerbetreibent
werden, wie die Verzeichnisse einzurihten und 0
ggwischeuräunen sie in Urschrift oder in Abschrift r. 1 bezeihneten Stellen Mareien sind.
5.
Für Gewerbezweige, die der Herstellung, Verarbeitung packung von Nahrungs- oder Genußmitteln dienen, können stimmung auf Grund des § 10 Abs. 1, 3 Gewerbetreibende, balb ihrer Arbeitsstätte in Werkstätten
persönlich oder durch Beauftragte davon
richtung und Betrieb der Werk aen den
der nnen
S Sofern zur DOGSng Grund des § 10 erlassen sind, kô zuständigen Polizeibehörde auf solche welchen Personen beschäftigt sind,
Sinne der Gewerbeordnung ge
Soweit niht Bundesrat oder Landesregierüng die Aufsicht ander-
weit regelt,
Tatsachen den Verdacht begründen, daß gegen die auf 88 6, 7, 10 erlassenen Bestimmungen verstoßen wird.
des Reichs gefaßt werden. In dem oder die Teile von Gewerbezweigen,
8 19.
Die Fachaus\{chü}se haben 1) die
suchen der Staats- und Gemeindebehörden haben sie bei
werden. die Beschäftigung an Sonn- und Festtagen Dec witd u Metal vg ordentlihen Seelsorger für den
über die gewerblihen und wirtshaftlihen Verhältnisse d
und Hausarbeiter die zuständige Polizeibehörde dur Polizeiverordnung
i desrats wérden durch das Reichs- Die Bestimmungen des Bundesr I e ie vor
rund der §8 6, 7, 10 getroffenen Anordnungen ist derjenige verantwortli, welcher das Der gur Regelung. des Betriebs auf “va des
S Sollen Verrichtungen in der Hausarbeit vorgenommen werden,
i i f des § 10 Abs. 1, 3 Bestimmungen er- Ua R pen Cn A 1 Verantwortliche vor dem
e der Lage der Werkstätte
welchen fie Haußsarbeit
; b der Arbeitsstätte des Eewerbe- durch welche außerhal \ E Erfordern der
jederzeit zur
Ausweises darüber vorgeschrieben in denen die Arbeit verrichtet wird, den an Anforderungen genügen, Hausarbeit nur für solhe Werk-
ür Gewerbetreibende außerhalb
14.
uständigen Polizeibehörde kann nah ender und Havsarbeiter bestimmt b und in welchen
den im § 13 Abs. 1
gewerbliche Arbeit verrichten
lassen, sowie die im § 13 Abs. 2 bezeihneten Personen verpflichtet
i is{enräumen, mindestens halbjährlich, werden, sich in angemessenen Zwisch E e Lai Eins
nforderungen entsprechen.
88 7, 15 Bestimmungen auf #2 durch Polizeiverordnung der Betriebe ausgedehnt werden, die als gewerbliche Arbeiter im
ilt § 139b der Gewerbeordnung entsprechend. Währen be Nachtzeit darf eine Revision nur stattfinden, wenn
Der Bundesrat kann für beitimmte Gewerbezweige und Gebiete, in denen Haugsarbeiter beschäftigt werden, die Errichtung von
ü s luß fann auch für bestimmte Teile aus\{üssen beschließen. Der Besch p fblue s A plan Mac iter
für welche die Fachausschüsse er- rihtet werden, sowie Bezirk und Siy der Ausschüsse zu be\timmen. In gleiher Weise können Abänderungen vorgenommen werden.
taats. und Gemeindebehörden durch 'tatsächlihe Mit- teilungen und Erstattung ' von Gutachten zu unterstüßen.
fann die treibender
mmungen
in Werk-
fie
gt wird. ob, welche,
oder Ver- durch Be- die außer-
in
Grund der
Fach-
Auf Er- Erhebungen
Gutachten gemäß § 19 Nr. 1, 4 müssen unter Betetligung der gleihen Zabl von Vertretern der Gewerbetreibenden und der Haus- arbeiter beschlossen werden. : :
Bei der Beschlußfassung über die Erstattung der Gutachten ist zunächst für die Gruppen der Vertreter der Gewerbetreibenden und der Hausarbeiter eine gesonderte Abstimmung vorzunehmen. Ergibt die Abstimmung, daß sämtliche Vertreter der Gewerbetreibenden etner- seits und sämtliche Vertreter der Hausarbeiter anderseits einen ent- gegengeseßten Standpunkt einnehmen, so wird das Gutachten nicht erstattet. Beide Gruppen sind in diesem Falle ermächtigt, ihre Mei- nung und deren Begründung \criftlih niederzulegen und diese Auf- zeihnuna dem Vorsitzenden des _Fachausschusses einzureichen. Das leihe Recht hat in den Fällen, in denen ein gültiger Beschluß zu- tande gekommen ist, die Minderheit. Die Aufzeihnung ist von dem Vorsigenden des Fachausschusses den Verhandlungen beizufügen und der beteiligten Behörde A
Die weiteren Bestimmungen über die Errichtung und die Zu- \sammensezung der Fachausschüsje sowie über das Verfahren erläßt der Bundesrat.
8 25. h ;
Die Kosten der Fahaus\hüsse tragen die Bundesstaaten, in deren Gebiet sie errichtet sind. Ist ein Fahausshuß für das Gebiet mehrerer Bundesstaaten errichtet, so werden die Kosten nach Vereinbarung der beteiligten Landesregterungen verteilt. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet der Bundesrat. S i
Die Landesgeseßzgebung kann bestimmen, wieweit Gemeinden, Kommunalverbände oder die geseßlichen Handelsvertretungen ihre Geschäftsräume nebst Heizung und Beleuchtung den Fachaus\schüssen unentgeltlich zur Verfügung A Ee,
Welche Behörden unter der Bezeichnung : / O höhere Verwaltungsbehörde, Polizeibehörde, Ortspolizeibehörde s zu verstehen sind, wird von der Zentralbehörde jedes Bundesstaats für
dessen Gebiet bekannt gemacht. di
Der den Hausarbeitern gewährte Entgelt ist Vergütung für Arbeiten oder Dienste, welhe auf Grund eines Arbeits- oder Dienst- verhältnisses geleistet werden, im Sinne des Geseßes, betreffend die Beschlagnahme des Arbeits- oder Dienstlohns.
S 28. :
Wer den zur Durchführung des § 6 Abs. 2 Saß 1 endgültig er- lassenen Verfügungen oder gemäß § 10 Abs. 1, 3 getroffenen Be- stimmungen zuwiderhandelt, wird bestraft, : i
1) wenn es ih um fremde Kinder handelt, mit Geldstrafe bis zu zweitausend Mark, i i M
9) wenn es sid um eigene Kinder handelt, mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark. i
Bei dende Ar Zuwiderhavdlung kann im Falle der Nr. 1 auf Gefängnisstrafe bis zu sechs8 Monaten, im Falle der Nr. 2 auf Haft erkannt werden. ; N
m Falle der Nr. 1 gilt § 75 des Gerichtsverfassungsgesehes. § 29. Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark und im Un- vermögensfalle mit Haft bis zu vier Wochen werden bestraft,
l) vorbehaltlih der Vorschrift im § 31. die im § 11 Say 1 be- zeihneten Personen, wenn sie den auf Grund des Z 6 Abs. 1, Abs. 2 Saß 2, § 7 endgültig erlassenen Verfügungen oder den auf Grund des § 10 erlassenen Bestimmungen zuwiderhandeln, 4
2) wer außerhalb seiner Arbeits\tätte gewerbliche Arbeit in \folchen Werkstätten der im § 1 bezeichneten Art verrihten läßt, von welchen er weiß, oder nach den Umständen annehmen muß, daß ihre Ein- rihtung oder ihr Betrieb den auf Grund des § 10 erlassenen Be- stimmungen nit entspricht. /
War in den Fällen der Nr. 2 der Täter zur Zeit der Begehung der Straftat bereits zweimal wegen der gleihen Uebertretung rehts- kräftig verurteilt, so tritt Geldstrafe von dreißig bis zu dreihundert Mark oder Hast bis zu vier Wochen ein. Die Anwendung dieser
orshrift bleibt ausgeshlossen, wenn seit der Necktskraft der leyten Verurteilung bis zur Begehung der neuen Straftat drei Jahre ver-
en find. flossen fi ¿Wi
Mit Geldsirafe kis zu dreißig Mark und im Unvermögensfalle mit Haft bis zu aht Tagen wird bestraft, j 1) wer es erd den ns 5 3 Abs. ‘1, 88 4, 12, 13 für ihn begründeten Verpfl chtungen nahzukommen, ) I) wer den auf Grund des § 5 Abs. 1 gas erlassenen Ver- fügungen oder wer den auf Grund des § 3 Abs. 2 Saß 1, Abs. 3,
er in thnen
8 14 getroffenen Bestimmungen zuwiderhandelt.