1892 / 112 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 May 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Abg. Dr. Lieber (Centr.): Sei die Auffassung des Vorredners Über die Bedeutung der von der Commission vorges x ava Reso- lution richtig, so müßten die in der Minderheit geb en Com- missionêmitglieder hier ihre Resolution wieder ausnehinen ; er selbst aber s{ließe sih jeßt der von der Commissionsmehbrheit vorge- shlagenen Resolution an, weil damit eben der erste itt gethan werden solle auf ciner längeren Bahn. Die von der Mehrheit der Commission abgelehnte Resolution enthalte eine wesentlide Um- ünderung des bestehenden Eisenbahn-Garantiegeseßzes; gewiß sei eine sol nöthig, aber er wisse niht, ob sie in vollem Umfange jeßt werde durhführen lassen. Das öthigste sei eine rennung der Finanzen der Eisenbahnverwaltung von denen der allgemeinen Staatsverwaltung, das lehre gerade die jeßige Zeit; denn wenn die Ueber]hüsfse aus der Eisen- bahnverwaltung in demselben Maß abnähmen, wie es jeßt geschehe, fo werde jeder im Hause einsehen, daß es nicht länger angebe, Feste Ausgaben mit sehr s{wankenden Einnahmen zu verknüpfen. Er e ja dem Vorredner anheim, den in der Commission abgelehnten Antrag wieder aufzunehmen, er selbst aber unterstüße den Commissions- antrag, den ersten Schritt bei der Neuregelung der Frage, welche Neuanschaffungen in der Eisenbahnverwaltung aus laufenden Mitteln, die aus Anleihen zu decken seien, bei den Bahnhofsbauten zu thun. Uebrigens sei dabei. zu bedenken, daß ohne Störung des Betriebes oder der Sicherheit gerade bei Bahnhofsbauten manche Ersparniß eintreten könne.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Ich habe schon früher ganz ofen ausgesprochen, Taß die Meinung, die ih {on als Abgeordneter batte, ih au heute noch als Mitglied der Regierung festhalte, daß das Eisenbahngarantie- geseß vom Jahre 1882 diejenigen finanziellen Garantien für die all- gemeine Staatsverwaltung und die allgemeinen Staatsfinanzen nit geschaffen hat in vollem Maße, welche nothwendig waren bei Ueber- nahme einer so folossalen Betriebsverwaltung und zur Bekämpfung der daraus für die allgemeinen Staatsfinanzen. sih ergebenden großen Risiken. Jch kann auch nicht bestreiten, daß die Erfahrungen, die wir namentlih in den leßten beiden Jahren gemadt haben, den Kritiken verschiedener Redner in Betreff der bisher stattgefundenen Ver- theilung der Ausgaben auf die etatsmäßigen Mittel und auf An- Teiben in vielen Beziehungen Recht geben. Aber ih glaube, es hat ‘gar keinen Werth, in dieser Beziehung eine retrospective Kritik zu üben. Man muß ja doch auch zugeben, daß sowobl die Staats- regierung wie der Landtag einen in vielen Beziehungen unbekannten neuen Wefen gegenüberstand. Die Fragen: was gehört auf die eigenen Einnahmen einer Verwaltung? was kann dur Anleihen aufgebracht werden ? was muß den Betriebsergebnissen entnommen werden ? sind an und für sih in vielen Grenzpunkten diêcretionäre; sie hängen ab namentlich au von den Anschauungen, die der Einzelne sich?macht über die zukünftige Entwidckelung einer großen Betriebsverwaltung in Betreff des Verhältnisses von Einnahmen und Ausgaben. Es ift daher natürli, daß da in den ersten 10 Jahren nah der Verstaat- Tihung des Eisenbahnwesens vielleiht hier und da feblgegriffen ift, und es ist rihtig, daß wir ‘von diesen Erfahrungen nunmehr den be- treffenden Nußen ziehen und die betreffenden Consequenzen ins Leben führen sollen. Jnsofern bin ich mit der Tendenz, die alle die ver- sicdenen Anträge gleichmäßig verfolgen, durchaus einverstanden. Aber Leider muß ich das auch in vollem Maße unterschreiben, was ver- schiedene Redner betont haben, was namentli von den Herren Abgg. Schmieding und Dr. Lieber hervorgehoben is, daß es leiter ist, hier die Konsequenzen theoretisch zu erkennen, als in der gegens- wärtigen bedrängten Finanzlage sie unmittelbar ins Leben zu führen.

Wenn ih wählen follte zwischen diesen verschiedenen Anträgen, so müßte ih sagen, daß der Antrag 2, wie er auf Seite 11 sich befindet, meiner Auffassung eigentli ch am meisten entsprähe. Jch glaube, was gegen den Antrag der Budgetcommission von verschiedenen Rednern vorgebracht ist, ist doch nicht unbegründet. Auf der einen Seite giebt der Antrag allerdings zu viel, weil er unbedingt bindet in einer Finanzlage, wo man eine solche unbedingte Vindung nit vertragen

Tann, jie vielleidt au geradezu unzweckmäßig ist in einzelnen Jahren. Auf der anderen Seite bietet der Antrag aber zu wenig, weil es sich Teineëwegs um diese Erneuerungëbauten allein handelt, sondern auch um eine Reihe anderer Auêgaben, von denen man mindestens mit dem- selben Recht sagen kann: sie gehören in den Etat, sie müssen dur Etatsmittel gedeckt und dürfen nit aus der Anleihe beschaffft werden.

Wenn es dem Hause erwünscht und nothwendig scheint solange mein Herr College, der Herr Minister für öffentlihe Arbeiten, und ih an dieser Stelle steben, halte ih es nit für nothwendig: denn wir theilen beide gemeinsam die Anschauung, die hier in dieser Be- ziehung geltend gemacht is seinerseits durch einen besonderen Beschluß zu betonen, daß in stärkerem Maße, soweit als irgendwie mögli, auch bei der gegenwärtigen Finanzlage die Ausgaben der Eisenbahnen durch ihre eigenen Mittel gedeck werden müssen, so ist ein folher allgemeiner Ausspruch nach meiner Meinung vollständig genügend und auch im ganzen richtiger bei der ganzen Situation, als einen einzelnen Punkt berauszugreifen. Würde man das dennoch be- ließen, so würde allerdings die Staatsregierung diesen Beschluß nur in dem Sinne auffassen können, daß bier nur an einer Stelle ein Anfang gemacht werden, und daß man bestrebt sein foll, wenigstens an dieser einen Stelle das Richtige zu thun.

Nun hat Herr Dr. Lieber aber den Wunsch ausgesprochen, es möge überhaupt demnächst eine feste Grenzscheide zwischen der Eisen- bahnverwaltung und der allgemeinen Finanzverwaltung bergestellt werden. Ueber diese Frage läßt \sih ja sprehen. Es fommt aber vor allem auf die Modalitäten an. Wenn dies Bestreben etwa dabin führen foll, die Eisenbahnverwaltung gewissermaßen ganz oder do zu erheblihem Theile der allgemeinen Finanzcontrole zu entziehen, so würde ich einen folchen Gedanken entschieden abweisen. Es könnte sehr wohl dahin führen, daß wir eine Art von Staat im Staate hätten, und daß die Eisenbahnen nun ihrerseits in guten Jahren auch große Verwendungen zu machen geneigt wären, wozu ja in einer tenishen Verwaltung immer die Gefahr viel größer ift, als in jeder anderen Verwaltung, ohne daß man den Mitgliedern der Verwaltung dabei einen geringsten Vorwurf machen fann. Eine folhe Schei- dung, daß alfo eine andere Stellung der Eisenbahnverwaltung zur allgemeinen Finanzcontrole, wie sie alle anderen Staatsverwal- tungen unterliegen, eingeführt würde, würde ich für im bêchsten Grade gefährlich und für die allgemeinen Staatsfinanzen für völlig un- annehmbar halten.

Dagegen läßt sich ja schon wohl denken, daß man in Zukunft dabin kommt was bereits vor der Verstaatlichung der Eisenbahnen und während der Maßregeln, die damals getroffen wurden, vorgeschlagen - wurde —, gewisse Marimalerträgnisse der Eisenbahnen zu firiren, bis “¿u welcher Grenze hin diese Einnahmen der Eisenbahn für ihre eigenen

Zwecke verbleiben und über welche hinaus nicht jedesmal die ganzen Vebershüssé der allgemeinen Finanzverwaltung zuzuführen gestattet sein würde. Das if ein Gedanke, der sih wobl hören läßt. Im Jahre 1880 war vorgeschlagen, jedes Jahr efnen bestimmten Preocent- faß der Brutto-Einnahme zurückzustellen für die besonderen Eisenbahn- zwecke, zur Deckung extraordinärer Ausgaben, zur Uebertragung von Minderübershüssen in s{lechteren Jahren und dadur zu einer gleich- mäßigen Einwirkung - der Eisenbahnverwaltung auf die allgemeine Staatsverwaltung zu kommen ein solher Gedanke läßt si ja erwägen, würde aber gegenwärtig auch praktisch keine unmittelbare Wirkung haben.

Die gegemwvärtige Situation is diese: unsere Staatsausgaben steben fest, und alle Versuche, sie wesentlich herabzudrücken, werden scheitern. Ih habe oft genug aufgefordert, mir bestimmte Punkte anzuzeigen, wo erhebliche Verminderungen der Ausgaben möglich sind. Ich habe darauf entweder gar keine oder sehr geringe, nur an einzelne Forderungen, worüber ja vershiedene Meinungen sein können, si an- knüpfende Antworten bekommen. So viel ift gewiß: wenn in einem einzelnen Jahre die Eisenbahnverwaltung Mindererträge von 50 Millionen haben kann, so können sie durch entsprehende Ver- minderung der allgemeinen Staatsausgaben nicht gedeckt werden, darüber ift gar kein Zweifel; durch Steuern sie zu decken würde das Haus ebenso wenig geneigt sein, und wir haben uns ja sogar entshließen müssen, weil auf eine andere Art eine Steuerreform, d. h. das Streben nah einer gerechteren Vertheilung der Staatslaften in Staat und Conimune, nit dur{zuseßen war, die gesammten Mehrerträgnisse aus diefer Reform wiederum zur Erleichterung geseßlih festzulegen.

Wenn Sie nun hier eingreifende Beschlüsse in Betreff einer anderen Vertbeilung der Ausgaben der Eisenbahnverwaltung, je nahdem sie zu decken sind, durch die eigenen Einnahmen der Eisenbahnen oder sonstige etatsmaßige Mittel oder durch Anleihen plößlich einführen wollten, was würde in der nähsten Zeit der einzige Erfolg sein? Sie würden die Wahl treffen zwishen der Deckung des Deficits in der Rechnung durch Anleihen und zwischen der Ergänzung des Etats au dur Anleihen. Das if thatsählich der Erfolg, wie unsere heutige Finanzlage beschaffen ist, derjenigen Anträge, die bier vorliegen, wenn sie rücksihtslos fofort zur vollen Durchführung ge- langen würden.

Nun glaube ih, daß es doch nit rihtig ist, diese eben berührte Frage, ob es fich zur Zeit, wo die Einnahmen und Ausgaben si niht decken, zutreffender ist, auf die Rehnung als auf den Etat zu verweifen, generell und bindend zu entsheiden. Mit größerer Spar- samkeit bin ich vollkommen einverstanden; soweit es irgend möglich ist, müssen die Ausgaben überhaupt beschränkt werden, und das ift zur Zeit wichtiger als uns zu streiten über die Art der Ver- rechnung. , Wenn die Ausgaben mal da sind und nicht mebr zurückgewiesen werden können, wenn die Einnahmen nit da sind, die Ausgaben voll zu decken, dann wird diese ganze Frage für diese Zeit eine Frage der Verrechnung beziehuugêweise der Etatisirung, und ih glaube daher, in diesem Augenblick is die ganze Sache nicht von dieser großen praftishen Bedeutung, wie die Herren Antragsteller und die Herren von der Budgetcommission glauben. (Abg. Rickert: Sehr rihtig!) Sie können darüber vollkommen berubigt sein, die Staats- regierung stebt im großen Ganzen auf denselben Anschauungen, wie die Herren sie vertreten baben. Wir werden diesen Anschauungen nah Möglichkeit gerecht werden, aber wir sind ebenso wenig wie Sie selbst in der Lage, Mittel anzugeben, um diesen Anschauungen au in der Praxis in der nädsten Zeit in vollem Maße Rechnung zu tragen.

Meine Herren, ih würde daber bitten, keinen von diesen Anträgen anzunehmen; wollen Sie do einen Antrag annehmen, so wäre mir der abgelehnte Antrag Nr. 2 eigentlih der liebste. Aber wenn Sie denno den Antrag Nr. 1 annehmen, den Antrag, welchen die Com- mission angenommen hat, so werde ich ihn in dem Sinne interpretiren, wie ihn auch der Herr Berichterstatter in seiner fahkundigen und gründlichen Ausführung ausgelegt hat, d. h. dahin, daß es nit die Absicht der Budgetcommission ist, diese ganze Frage auf diesen cinen Punkt einzuschränken, sondern diesen einen Punkt als den ersten An- fang für eine andere Art der Etatisirung zu bezeichnen.

Inzwischen ist von den Abgg. Dr. Lieber und Schmie- ding folgender Antrag eingegangen :

„Die Staatsregierung aufzufordern, darauf Bedacht zu nebmen, daß thunlichst bald ‘die Kosten für Anlage zweiter und weiterer Geleise, für Um- und Erneuerungsbauten von Babnhöfen und für Vermehrung von Betriebsmitteln für die bereits bestehenden Bahnen in dem Staatshaushaltéplan ausgebraht und demgemäß die Mittel zur Befriedigung diefer Bedürfnisse schrittweise aus den Betriebseinnahmen der Staatseisenbahnen beschafft werden.“

Abg. Graf zu Limburg-Stirum (confs.): Der größte Theil aller unserer Einnahmen sei ihrer Natur nach \{wankend, am meisten shwankend die aus den indirecten Steuern, am wenigsten die aus directen. Ganz beseitigen lasse sich das nicht. Nun seien alle diejenigen Schritte, die man unternehme, um diese Mißstände bei der Eisenbahnverwaltung zu beseitigen, deshalb so bedeutsam, weil es sich bier um ganz ungeheure Summen handele. Man könne sich wobl über den Grundsaß einigen: die laufenden Einnahmen müßten, je nahdem es gebe, bis zu einem gewissen Beitrage zu der Deckung bestimmter Ausgaben herangezogen werden, wenn es fi um Erweiterung des Geschäftes handele. Das bedürfe aber der Prüfung in den einzelnen Fallen. Er wolle ein klares Bild dessen, was eigentlihe Ein- nahmen der Eisenbahnverwaltung seien. Durch eine solche Verstän- digung finde sowohl eine Regulirung dieses Hauses als der Negie- rung ftatt. Es werde immer zur Sparsamkeit geratben, aber wenn der Etat komme, gebe eine Hohfluth von Forderungen an die Regierung beran, entweder auf Einnahmen zu verzihten oder neue Ausgaben in den Etat einzustellen. Deshalb sei zu wünschen, daß die heutige Debatte niht obne Eindruck auf das Haus bleibe. Ob der Antrag Lieber oder der Antrag der Commission angenommen werde, sei ziem- lich gleigültig ; denn in beiden Fällen werde die Regierung nah dem Grundsaß verfahren müssen: Ultra posse nemo obligatur. Die Aus- gaben bei den Eisenbahnen seien ganz enorm geftiegen, die Einnabmen wollten nit steigen, weil die Tarife nicht erhöht würden. Bei den Personen- tarifen gebe das Publikum der Eisenbahn nicht das Aequivalent dafür, was die Verwaltung aufwenden müsse. Es sei für jemand, der reise, ein sehr“ großer Unterschied, ob er in einem Eilzuge fahre oder in einem solchen, der sehr oft halte und langsam fahre, sowohl was Zeitersparniß als was Annebmlichkeit anbetreffe. her fönne man für Schnellzüge ganz gut erhebliche Zuschläge fordern, diese Ausgabé werde das Publikum leichter tragen, als neue Steuern. Daß die A D OL/Ga hard ltungen, mit Ausnahme der Thüringer Babn, ih sehr gegen die Ginrihtung von Secundärbahnlinien gesträubt bätten, sei bekannt. Der weite Ausbau des Secundärbahnnetes sei nur mögli dur die Verstaatlihung gewesen.

Abg. Dr. Sattler (nl.): Eine Erhöhung der Tarife heine ibm nach den Erfahrungen in den siebziger Jahren nicht geeignet zu sein. Mit dem Vorredner stimme er darüber überein, daß éine geseßliche Festlegung für die Regierung und das Haus sehr erwünscht sei. Eine erhöhte Bedeutung werde dies haben, wenn das Haus

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seinerseits die Willenêmeinung Sai auf die welcher verfahren werden solle, li kundgebe. Er den Antrag Ebe R vorziehen und - werte in Linie für diesen stimmen; sollte er abgelehnt werden , für den der Budgetcommission. Ob die Ausgaben Anleihen oder etatsmäßig gedeckt werden sollten, dafür no ein Gesichtspunkt in Wenn man für ei

alljährlich stattfindende Tilgung der Ausgaben sorge,

wirthsaftlich berechtigt, derartige Posten aus Anleihen

wenn man nicht für eine Tilgung sorge. Da f

in leßterem Falle befinde, sei man um so mehr verpflichtet, im nteresse der Finanzen des Staats darauf binzudrängen, daß wenigstens dieser Richtung möglichst vorsichtig verfahren werde. Deshalb bitte er, den Antrag Lieber oder den Commissionsantrag anzunehmen, da, duch binde sich das Haus zum theil selbst, zum theil die

egterung. A 5 S

Abg. Stengel (freiconf.): Seine Meinung sei, daß man die Ays- gaben leihmähi amortisire, und zwar in guten Jahren ziemli stark. an müsje dahin streben, daß alle diejenigen Ausgaben, die für Vervollständigung und Erweiterung der Bahnhöfe und für Ver. mehrung der Betriebsmittel gemaht würden, die doch wesentli die höheren Einnahmen bedingten, möglichs gleich auf den Etat übernommen würden. Er stehe auf dem Standpunkt, taß ez ziemli gleihgültig sei, welhe von den Resolutionen angenommen werde, denn eine Resolution werde bei der gegenwärtigen Finanz, E feinen erbeblihen Eindruck machen. Das Haus müsse sich selbi;

streben, möglihst sparsam zu sein. Er werde für die Resolution stimmen, die zuerst zur Abstimmung komme.

_Abg. Ri ckert (dfr.): Die leßte Aeußerung biete einen Beweis dafür, was für einen Werth die Resolutionen überbaupt hätten. Man könne ja dann auch an den Knöpfen abzählen, welche man: an- nebmen wolle. Das heiße doch Scherz treiben mit der Autorität dieses Haufes ; er glaube, dies habe do ernsthaftere Aufgaben ;y [ôsen. Er werde für keine Resolution stimmen, weil diefe do feine Bedeutung hätten, namentlich nach der Interpretation, welche die Resolutionen hier erfahren hätten. Hier entscheide die Práris: das Anleibegeseß und der Etat müßten vorgenommen und den Ministern das Concept , corrigirt werden. Ohne eine quoliirte Skeuer werde man aber zu einer einschnei- denden Aenderung der Praxis nit kommen. Gegenüber den Tkaj- sahen werde eine folche windige Resolution niht viel belfen. Er bitte also, davon Abstand zu nehmen, eine Resolution anzunehmen. Das Haus möge zufrieden sein mit der Aussprahe und der dankens- werthen Anregung, die es jeßt gebabt habe. Der Abg. Graf zu Limburg-Stirum habe wieder ein Loblied auf die Verstaatlichung gefungen. Dem könne er nur erwidern: woher wisse er denn, wie geworden fein würde, wenn wir feine Verstaatlihung gehabt bättenck Manche theure Secundärbahn würde vielleicht nicht gebaut worden sein. Der Finanz-Minister habe das Haus auf- aefordert, zu sagen, wo Ersparnisse gemacht werden könnten. Die Minister , die innerhalb der Verwaltung ständen, die die ganze Verwaltungsmaschinerie übersehen könnten, fönnten wohl Vorschläge für Ersparungen machen , für Vereinfahung der Verwaltung, wirk- lie Verminderung des Schreibwerks, wonach man sih schon seit Jahrzehnten sehne. Aus dem Schoße der Landesvertretung fönnten jolhe Vorschläge niht ohne weiteres gemaht werden. Die Anregung, Zuschläge zu den Schnellzügen zu erheben, sei kein glückliher Grif gewesen. Es würde ein sehr bedenklihes Beginnen fein, wenn man das allgemein vorhandene Bedürfniß nach Verbilligung der Tranë- portmittel einfa mit einer Erhöhung der Gebühren für snellere Züge beantworte. Es gebe einen Punkt, wo auch die reichere Bevöl- terung fein Vergnügen mehr daran finde, noch böbere Steuern ¿u zahlen; die Leute würden eben weniger reisen. /

e Resolution, die der Abg. Dr. Lieber beantragt hat, wird gegen die Stimmen der Freisinnigen und eines Theils der Confervativen angenommen, die Resolution der Commission wird abgelehnt.

_ Es folgt die erste Berathung des Geseßentwurfs, be- treffend die Gewährung einer Staatsrente für Stolgebührenentshädigungen in der evangelisch- lutherischen Kirche der Provinz Hannover.

_ Abg. von Voß (freicons.): Die Tendenz dieser Vorlage sei dieselbe, wie die des Gesetzes für die aht älteren Provinzen, welde in der Commission erledigt fei. Es handele d darum, die Un- entgeltlichkeit geviser firchlihen Handlungen herbeizuführen. Das Geseß sehe allerdings anders aus wie das frühere, weil es sih in Hannover nur um Taufgebühren handele, da die Ge bühren für Aufgebote und Trauungen bereits dur ein früheres Ges dort aufgehoben seien. Da alle in Betraht kommenden Principien bereits bei der früheren Vorlage zur Sprache gekommen seien, so E das Haus diesmal wobl von einer Commissionsberatbung ab- sehen.

Abg. Simon von Zastrow (cons.) erklärt seine Zustimmung zu diesen Ausführungen.

Abg. Dr. Sattler (nl) erkennt es als einen großen Vortbeil an, daß die Gebübrenpfliht auch für sämmtliche Taufen in der Provinz Hannover aufgehoben werden folle. Die weitergehenden Wünsche, daf aud die Annahme von Geschenken für fkirchenamtlihe Handlungen verboten werden folle, seien nit zu befriedigen gewesen. Dem Än- trege des Abg. von Veß auf Berathung im Plenum schließe sih an.

_ Auch Abg. Dr. Brüel (Welfe) {ließt sich diesen Aus- ührungenan :

Das Haus beschließt demgemäß. f

_ Es folgt die erste Berathung des Geseßzentwurfs, betreffend die Geheimhaltung der Ergebnisse der Veranlagung zur Staatscinkommensteuer.

Abg. von Meyver- Arnswalde (b. k. F.): Das Geheimniß der Veranlagung zur Staatseinkommensteuer fei überbauvyt nit zu wahren, da 12—15 Personen davon erführen. Au bisher hätten Bestimmungen bestanden, daß die Ergebnisse geheim gehalten werden sollten, aber bei der Wahl sei alles herauësgekommen. Deshalb sei es besser, man streiche die ganze Geheimhaltung aus dem Gescß. Wenn man Bestimmungen erlassen wolle, wona der in die Steuerlisten Einsicht Nehmende nur seine eigene Veranlagung er- fabren folle, dann müfse man einen Wächter daneben setzen, und zwar einen sebr gewiegten. Sonst könne doch noch allerlei passiren.

_ Abg. Seyffardt- Magdeburg (nl.): Das Geseß, wie es vorliege, entspreche ganz den Vorausseßungen, von denen der Minister bei der Ausarbeitung desselben auëézugeben versprochen habe. Daß die Re- gierung das Gefeß erst nach mehrmonatigem Zögern vorlegs, beweise die mannigfaltigen Bedenken, die sie bezüglich deéselben ge habt habe. Er seinerseits lege großen Werth darauf, daß die noth- wendige Oeffentlichkeit, die für die Herren der Ein- shäßungscommission bestehe, möglihst eng begrenzt werde. Ganze Berufsgenossenschaften und Stände hätten ein Interesse an der Ges heimbaltung der Ergebnisse der Veranlagung. Wenn der Staat dafür sorge, daß niemand zu niedrig - eingeshäßt werde, so dürfe er aber auch nit zugeben , daß die Steuerpflichtigen aus bestimmfen Grün- den sih zu boch einshäßten. Bei Kaufleuten und Industriellen sei jeder Credit Personalcredit; sie hâtten ein Interesse daran, daß die Kenntniß von dem Rückgang ihrer Einnahmen infolge ungünttiger Conjuncturen niht in unberufene Kreise dringe. Der Geseß- entwurf gewähre in dieser Hinsicht erheblihe Vortheile gegen der N A: er möchte seine Annahme dringend empfehlen. Abg. Mooren (Ctr.): Seine Partei sei gern bereit, die Ver- dienste des Finanz-Ministers anzuerkennen, halte die Vorlage aber nicht für geeignet, den gewollten Zweck zu ecfüllen. Die biéherigen E über die Geheimhaltung „der Steuereinshätzung enthielten manche Lücken, die durhaus ausgefüllt werden müßten. Die Steuer-

zettel würden bäufig an den Portier oder an die Dienstboten über-

geben und lägen fozusagen auf dem Markte. Hier folle man eit legen und die Uebermittelung in geschlossenen Umschlägen veranlasscn-

gedeckt , daß Í ählerlisten controlirt . Er bitte, dem Ges Steuer. d e Begräbnisses in einer Touiliis zu theil f laffen. E Minister des Innern Herrfurth:

Bei der Begründung der Interpellation des Abg. von Eynern ift von demselben unter ausführlicher Bezugnahme auf die im vorigen Zahre ftatigehabten Verhandlungen in der Commission und im Plenum dieses hohen Hauses über das Cinfommensteuergesez auédrüdlich darauf hingewiesen worden, daß die Geheimhaltung nicht bloß der Declarationen, sondern auch der Veranlagungsergebnifsse der Einkommensteuer in der Tendenz dieses Geießes liege und von der Mehrheit der Landesvertretung beabsichtigt worden sei. Er hat darauf hingewiesen, daß mit dieser Tendenz die Bestimmungen über die Offenlegung der Steuerlisten und der Wäbhlerliften in directem Widerspruch ständen. Er hat die Staatsregierung aufgefordert, diesem Miderspruch zwischen dem neuesten Einkommensteuergeset und den älteren Gesetzen über die Offenlegung von Communalsteuer- und Wählerliften zu bescitigen. Ih habe ibm damals entgegnet, daß die Staats- regierung mit der Erwägung dieser Frage beschäftigt sei, daß fie das Vorhandensein einer Antinomie zwischen diefen Geseßen anerftenne, daß sie aber nit soweit gehen fönne, wie er es vorgeschlagen habe, und daß sie vor Aufstellung eines Geseßzentwurfs eine eingehende Er- örterung der Frage werde eintreten lassen, ob und inwieweit über- baupt eine Abänderung der bestehenden Bestimmungen nothwendig und durchführbar sein werde, obne berechtigte Interessen einerseits der Communen, andererseits der Wäkhlerschaften zu verletzen.

Meine Herren, wer nun, wie der Herr Abg. von Meyer (Arns- walde) und au der Herr Abg. Mooren, auf dem Standpunkt steht, daß er sagt: die Gebeimhbhaltung der Ergebnisse der Einkommen- teuer ist überhaupt kein Bedürfniß, die Oeffentlichkeit der- selben is vielmehr eine constitutionelle Forderung, sie wird von ganz günstigem Erfolge sowohl für die Richtigkeit der Ver- anlagung der Staatssteuer als auch für eine richtige und gleihmäßige Vertheilung der Communalsteuer sein, der wird allerdings nothwendigerweise dazu gelangen müfsen, dieses Gese einfah und pure abzulehnen. Er wird aber dänn einen Schritt weiter gehen müssen und diese Consequenz hat Abg. von Meyer auch ganz. rihtig angedeutet er wird nämli darauf driñgen müssen, daß aus dem Einkommensteuergeseß diejenigen Bestimmungen eliminirt werden, welche auf eine Geheimhaltung der Ergebnisse der Staatésteuerveranlagung abzielen. : Eine derartige Auf- fafung würde aber allerdings in directem Widerspruch stehen mit den Beschlüssen, die gerade dieses selbe Haus im vorigen Jahre gefaßt hat.

Fch gebe zu, daß diese Antinomie zwischen den Bestimmungen des Staats\teuergeseßes über die Geheimhaltung und den Bestimmungen der Wahl- und Communalsteuergeseße über die Oeffentlichkeit der Steuerlisten \chon früher bestanden hat; fie wird aber jeßt in einer viel shärferen Weise hervortreten, und die Erörterungen des vorigen Fahres haben die Staatéregierung nur zu der Ueberzeugung führen fêönnen, daß es die Absicht der Landesvertretung gewesen fei, auf eine strenge Durchführung der Gebeimhaltung zu dringen. Um dieser Forderung zu genügen, hat die Staatsregierung sich veranlaßt gesehen, Erörterungen darüber einzuleiten, wie diesem Bedürfniß Abhilfe geschaffen. werden kann. Nun, meine Herren, ersehen Sie aus dem Entwurf, daß derselbe nur ein Kompromiß i. Er sichert das gebe ich dem Abg. Mooren zu keineswegs unbedingt die Gehbeimhaltung in vollem Maaße. Wir mußten uns hiermit begnügen, weil, wenn wir weiter gegangen wären, und Maßregeln vorgeschlagen bätten, wie sie z. B. der Abg. Sevffardt in Betreff der Wähblerlisten vorgeschlagen hat, oder wie sie von dem Herrn Abg. von Evnern vorgeschlagen wurden, wir berechtigte Interessen der Communen geschädigt und eine Controle der Wähler- listen unmöglih gemaht baben würden. Wir sind deshalb nur soweit gegangen in diesen Vorschlägen, welche übrigens, was vielleiht die Be- denken gegen die praftische Durchführung derselben beseitigen wird, sich auf Vorschläge von Prafktikern, auf Vorschläge von Regierungs-Präsidenten, Landräthen und Vorstehern von größeren Stadtgemeinden ftüßen wir sind nur soweit gegangen, daß wir die oficielle Veröffentlihung und die Möglichkeit einer ohne jede Mühe zu erlangenden Kenntniß- nahme der Ergebnisse der Einkommensteuer-Veranlagung etwas be- \schränfkt haben. Eine vollständige Geheimhaltung der leßteren wird durh den Geseßentwurf nicht erzielt werden, das gebe ih zu. Wenn ih wissen will, wieviel der einzelne Wähler an Einkommensteuer zahlt, fo kann ich mir mit Hilfe der anderen verschiedenen Listen über Grund- Gebäude- und Gewerbesteuer dieses Resultat mit annähernder Sicherheit beschaffen. Aber es wird durch dieses Gesetz wenigstens verhindert, daß ohne weitere Mühe jeder beliebige Reporter nunmehr eine Uebersicht über die ganze Steuer- veranlagung \sih beschafft und veröffentlicht und daß mit der Publikation dieser Steuerveranlagung Mißbrauch getrieben wird.

Meine Herren, ich glaube, die Frage liegt so: entweder Sie müffen demnäcst die Bestimmungen des Einkommensteuergeseßzes über die Gebeimhaltung der Veranlagung ändern cder Sie müssen irgend welche Mittel finden, welche die Geheimhaltung au sichern bei der Auflegung von Steuer- und Wählerlisten; und weil die

Staatsregierung sh auf den Standpunkt stellen, mußte, den das Haus im vorigen Jahre bei der Discussion des Ein- tommensteuergesetes eingenommen, hat sie diesen Vorschlag gemacht, welcher einen Versuch darstellen soll, einigermaßen die Gebeimhaltung der Ergebnisse der Staatssteuer herbeizuführen, chne do die Interessen der Gemeinden und das öffentliche Interesse einer regelmäßigen Con- trole der Wählerlisten in hohem Maße zu beeinträchtigen. Ich stelle Ihnen deshalb anheim, in welcher Weise Sie die Sache weiter be- bandeln wollen. Ich meinerseits kann vom Standpunkt meines

lorts aus und namentlich auch im communalen Interesse einen so durchgreifenden Werth auf die volle Geheimhaltung nit legen. Ich glaube aber, die Staatsregierung muß sich auf den Standpunkt stellen, den sie im vorigen Jahre selbst festgehalten und der damals die volle Billigung diefes hohen Hauses gefunden hat.

. von S s .): Er kônne sih den Ausführungen

des Mibisteca i E La Princi e Beim der Der géergebnisse fallen zu lafsen, würde sehr bedenklch sein. er Behar tung, daß in einem constitutionellen Staat eine solche Ge- Die främerei nicht angebracht sei, müffe er durchaus widersprechen. gebnifsse der Veranlagung könnten wohl geheim gehalten

« wenn sie auch. einer ganzen Anzahl von Personen bekannt

-

des Reichstags und Landtags

Regierung vertrauliche Mitthei-

ie “an die Oeffentlichkeit ge- Strafbestimmungen darüber

. Daß sich Lüden in unserem Einkommensteuergesez be- fänden, erkenne er an, aber es sollten niht bloß diejenigen Be- stimmungen eine Remedur erfahren, die ih auf die materiellen Interessen bezögen, sondern auch diejenigen, die* sih auf die ideellen und moralischen Interessen bezögen. In den getroffenen Cautelen habe sih kein Mensch um die ideellen Güter gekümmert. Die Ehre eines Mannes fônne durch eine falshe Handhabung der geseßlichen Bestimmungen in einer geradezu unerträglichen Weise verleßt werden. Er werde nah dieser Richtung in der zweiten Lesung einen Ab- änderungsantrag stellen.

. von Rauchhaupt (cons.): Man werde gut daran thun, den Ge? twurf nicht so ohne weiteres zu verwerfen, sondern ihn in einer Commistion auf seinen Werth zu prüfen. Vielleicht komme dabei doh etwas Brauchbares beraus. Die Einzelheiten der Veranlagung müßten geheim gehalten werden ; aber die S{lußsumme der Veranlagun sei pnublici iuris. Das Gesetz sprehe auch nur von dem Geheimniß der Sieuerveranlagung, niht der Steuererhebung und der weiteren Dinge. Die Landgemeindeordnung müsse geändert werden, denn danach müsse die Wäblerliste aufgestellt werden nach den einzelnen Steuergattungen, es _müfse nun noch eine besondere Liste mit der Schlußsumme aller Steuern aufgestellt werden. Diese Leistung sei zu viel für die Landgemeinden. Deshalb müfse der Staat darauf verzichten, das Sens der Steuerveranlagung als ein Geheimniß zu behandeln. Wie solle denn das Geheimniß gewahrt werden, wenn die WSEpagcoR in bezw. ihr Vorfigender das Recht habe, zur Aufklärung der Steuererklärung die Gemeindebehörden und die Voreinshäßungêcommission beranzuziehen? Da könne das Geheimniß gar niht bewahrt bleiben.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Der Herr Abg. von Rauhhaupt hat in den Fällen, welche er hier schilderte, durchaus correct und rihtig gehandelt, und wenn er in Zukunft so verfährt, nachdem dieses vorliegende Gesetz in der Geseßz-Sammlung publicirt ist, so wird er auch richtig verfahren, denn die Bestimmungen dieses Gesetzes stehen niht entfernt damit in Widerspruch, daß diejenigen Personen, die fraft ihres Amtes die Declarationen, die Verhandlungen über den JFnhalt derselben kennen müssen, die ibrerfeits auH zur Geheimhaltung verpflichtet sind, auch in Zukunft von diesen Dingen Kenntniß nehmen wie bisher. Wenn er also die Declarationen, die abgegeben find von den Steuerpflichtigen unter 3000 Æ hinterher den Voreinshäßungscommissionen zur Kennt- niß gebracht, mit denselben über die Sache verhandelt hat, ift das vollständig zulässig, denn das" widerspriht den Bestimmungen des Staatseinkommensteuergeseßes nicht, das sind eben Behörden, die mit der Sache befaßt sind, die also natürlich auch Kenntniß von der Sache haben müssen. Darüber ist niht der geringste Zweifel.

Meine Herren, wie bedeutungsvoll aber das will ih bei der Gelegenheit erzählen die Aufforderung der gesammten Steuer- pflichtigen in der 11. und 12. Klafse der bisherigen Klafsensteuer zur Declaration war, können Sie am besten an einem Beispiel hier in Berlin sehen. Von den, ih glaube, 15 bis 16 000 derartigen Steuer- pflichtigen in Berlin haben 6000 allein auf Grund ihrer Declarationen mehr Einkommen als 3000 Æ declarirt, und zwar inégesammt allein 10 Millionen Mark Einkommen mehr. (Hört, hört!) Es zeigt sich also, wie nothwendig ein solhes Vorgehen war und wie wirksam es gewesen ift. solhe Resultate vor sich sehen, wie ein Einkommen von 10 Millionen Mark bisher in diesen Klassen bei 6000 Steuervflichtigen unversteuert blieb, fo müssen fie wirklch nicht zu sehr an fleinen Unzuträglich- Feiten hängen, die hier und da zum Vorschein kommen, - und nicht eine Jolche Kritik an dem eminent heilsamen und nothwendigen Geseß ausüben, als ob das ganze Gese nihts taugte. Meine Herren, die Finanzverwaltung steht diesem Gesetz so gegenüber : bisher hat die Finanzverwaltung nicht ungern gesehen, wenn die Refultate der Einkommensteuereinshäßung durch die Commission publicirt wurden, denn die Einshäßung war vielfah eine so mangelhafte, daß die offentlihe Kritif faum entbehrt werden fonnte. (Sehr richtig! links.) Die öffentliche Kritik hat auch in der Zeit dieser höbst mangelhaften Veranlagung und Einschäßung in vielen Fällen sehr erbeblih ein- gewirkt; ih kann das aus meiner eigenen Praris als Ober-Bürgermeister bezeugen.

So braucht heute aber die Finanzverwaltung diese Frage niht mehr anzusehen. Die sfonstigen Garantien, die das Geseß in Betreff der Richtigkeit der Veranlagung giebt, find doch so bedeutend und so durchs{hlagend, außerdem werden da auch noch immer eine so große Anzahl von Personen bei der reih- lichen Ausstattung diefer Steuerveranlagung mit Selbsiverwaltung, die vielleicht zu reihlich ist, doch Kenntniß haben, und eine erforderliche Vergleihung und Kritik ausüben können während die Stellung der Commissionen zu der Richtigkeit der Veranlagung auch ihrerseits eine ganz andere geworden ist, als in der Vergangenheit —, daß wir diefe öffentliche Kritik niht mehr so unbedingt nöthig zu haben glauben, um zu einer rihtigen Veranlagung der Steuer zu gelangen.

Wenn nun auf der anderen Seite aber doch ein sehr lebhafter Wunsch in einem großen Theil der Bevölkerung besteht, die Resultate dieser Einshäßung nicht gewissermaßen ohne Noth auf den öffentlichen Markt zu bringen, wenn dabei sih der Landtag au seinerseits eine Incongruenz in der Publication und dem allgemeinen öffentlih Be- fanntwerden der Ergebnisse der Einshäßung gegenüber den Bestim- mungen des Einkommensteuergeseßzes gefunden hat, so war es wohl ganz naturgemäß, daß die Staatsregierung, da ihrerseits Interessen nit vorliegen, die die allgemeine Veröffentlihung aufrecht zu er- balten gebieten, solchen Wünschen entgegentam. ;

Nun muß ih zugeben, daß dies Geseß die Frage durchaus nicht ganz ershöôpft; das hat ja schon der Herr Minister des Innern Ihnen dargelegt. Namentlih die Wahllisten bleiben ja noch immer der öffentlichen Einsichtnahme ausgeseßt, man fann daher allerdings auch noch zu einer niht verbotenen Publication der Ergebnisse kommen, wenn jemand die gesammten Wahllisten beispielswcise abstenograpbirt, wie daë genügend vorgekommen ist. Aber einen erheblichen Theil von Unzuträglichkeiten beseitigt do dies vorliegende Gesetz, und ih be- haupte, dies Geseß schadet in feinem Falle irgend einem erheblichen Interesse. S

Meine Herren, wenn der § 1 hier vorschreibt, daß, wo die Steuer- erhbebungslisten ausgelegt werden, der einzelne Betheiligte nur die Befugniß haben soll, seine eigene Veranlagung anzusehen, so frage ih: Hat er denn ein Recht oder ein Interesse daran, bei der Hebeliste Einsicht zu nehmen von der Veranlägung aller übrigen Steuer- pflichtigen? Wo existirt das Interesse ? Bei den Wahlen ist das ja ganz etwas Andéres. Davon reden wir hier aber nit, wir haben

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bier bloß die Frage von der Einsicht der Heberollen; und da genügt

es doch für den Einzelnen, wenn er weiß, was er zu zahlen hat; er braucht nit zu wiffsen, was alle Anderen zu zahlen haben. Bei den Wakbllisten kommt es doch auch nicht darauf an, niederzuschreiben den Betrag jeder einzelnen Steuer, sondern, da Fie Wahllisten nah dem Gesammtbetrage aller Steuern aufgestellt werden, die der einzelne Steuerpflichtige zahlt, so ift hier auch feinerlei Interèfse verleßt, wenn dies vorgeschrieben wird.

Wenn nun der Herr Abg. von Rauchhaupt geglaubt hat, daß dadurch den Gemeindebehörden mebr auferlegt würde, so halte ih gerade das Gegentheil für richtig. Hier brauchen sie sich ja nur eine Gesammtsumme: aufzuschreiben, während sie bisber genöthigt waren, die einzelnen Summen von Grundsteuer, Gewerbesteuer, Gebäude- «steuer „u. \. w. aufzushreiben. Also der berechtigte Gesichtépunkt, den der Herr Abg. von Rauchhaupt bier in den Vordergrund geschoben hat, daß man nit unbedingt unnötbige Arbeit den Gemeindebehörden niht auferlegen soll, trifft in dem vorliegenden Falle gar nit zu. Ich glaube allerdings, Sie können den Ein eck gegen diesen Geseßentwurf machen, ‘daß er den Zweck nicht vollstäckig erreicht; er wird aber doch shon mande Unzuträglichkeiten, Weiterungen und Un- annehmlihkeiten abschneiden. Schaden fann aber diese Bestimmung meines Erachtens überhaupt nicht, und ich fann Ihnen daker nur die Annahme des Gesetzes empfehlen. Es mag ja rathsam sein, in der Commission die Sache eingehend zu erwägen, und ich möchte durch- aus nit gegen eine commiffarishe Berathung mi erklären, glaube aber doch, daß es ctwas eigenthümlich ausscbhen würde, wenn das Abgeordnetenhaus von der Regierung die Vorlegung eines Geseß- entwurfs verlangt, dieser Geseßzentwurf nun vorgelegt wird (Zuruf) und nun der Landtag ohne weiteres ein solches Gese ablehnt, welches seine damaligen Wünsche, wie ih bekennen muß, noch nit einmal in vollem Maße erfüllt.

Abg. Mooren (Centr.) bält es nohmals für zweckmäßig, das ganze Gefeß abzulehnen.

Abg. von Kardorff (freicons.): Im vorigen Jahre, als die jetzige Vorlage von dem Hause verlangt worden fei, babe es die vielen Schwierigkeiten noch nit gekannt, die in der Materie lägen, und die eine Verweisung vor eine Commission, in der die Vorlage genau werde geprüft werden müfsen, wohl rechtfertigten. Er bitte also, falls man nicht zu Unzuträglichkeiten der s{limmsten Art kommen wolle, für commiffarishe Berathung zu stimmen.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Ih babe vorber im Laufe der Re eine Aeußerung des Herrn Abg. von Schalscha, einen Antrac getündigt hat, zu erwidern. Ih will auch über den Antrag # niht fpreben. Jch mêchte nur meine Auffassung von j Fällen, die seine Entrüstung in so hohem Grade erregen, ganz of bei dieser Gelegenheit aussprechen. ih gebe auh

avon aus, daß die Veranlagungéconmmissionspv: mit Vorsicht

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Meine Herren,

fahren. Wir haben wis, glaube ih, alle überzeugt, daß eine gesetzliche Bestimmung, nach welcher die Declarationen unbedingt bindend sein sollen, für die Behörden unmeöglih ift und zu den verfebrtesten Ver- anlagungen führen werde. Wir haben die Garantie gesucht darin, daß die Commission auch ihrerseits nah ibrem Gutdünken auf Grund der Declarationen den Steuerfaß festsezen soll. Wir haben aber vorgeschrieben, daß iner Regel, sofern niht besondere Umstände es verhindern, vor dem Abweichen von dem Inhalt der Declaration die Declaration beanstandet, dem Cenfiten gesagt werden foll, warum ie Declaration nicht zutreffend is, welhe Bedenken man gegen fie hat, und demselben Gelegenheit geben, diese Anftände aufzuklären. Ich lege auch, meine Herren, das größte Gewicht auf die soweit irc möglich strenge Aufrechterhaltung dieser Bestimmung; denn i

mit dem Herrn Abg. voi: Schalscha davon aus, daß wir

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gefühl und das Pflichtgefühl der Censiten erziehen, befördern müßen, d niht Maßregeln treffen, die allmählich die Bedeutung der De- ion von mft der Lffentlichen Pflichten abzushwächen spreche ih ganz offen aus. Wenn

diese Commissionen end welche Rücksprahe mit den Cenfsiten sich angewöhnen, ein Declaration als Material zu behandeln, was man beachten fann und nicht beachten fann, so wird allmählih die Declaration in der Bedeutung der Declaranten selber herabgedrüdckt und das würde ih für ein großes Uebel halten und auch s{ließlich für für die Richtigkeit der Veranlagung.

Danach wird die Vorlage an eine Commission von 14 Mit- gliedern überwiesen. : -

Es folgt die zweite Berathung der Anträge der Abgg. Neufkirch und Drawe auf Annahme von Geseßentwürfen a. betreffend eine vorläufige Bestimmung über die Regulirung der gutsherrlihen und bäuerlichen Verhältnisse behufs der Eigenthumsverleihung in Neuvorpommern und Rügen; b. betreffend die Regu- lirung der gutsherrlihen und bäuerlichen Verhält- nisse in Neuvorpommern und Fugen

Die Justizcommission hat die beiden Entwürfe in einen Gefeßentwurf zusammengezogen. e R

Abg. Drawee (dfr.): Die Justizcommission habe allerdings einige Aenderungen an den Geseßesvorschlägen vorgeschlagen, die Antrag- steller hielten sie aber nit für so grundsäglich bedeutend, daß fie dagegen Widerspruch erheben müßten; er erfläre deshalb, daß sie dem Gesetzentwurf, wie er von der Justizcommission angenommen fei, "Abe Rachel (nl.): Er {ließe sih den Aeußerungen des Vor- redners an und bitte namens seiner politishen Freunde ebenfalls um Annahme der Vorschläge der Justizcommission. e

Darauf wird die Vorlage nach den Vorschlägen der Justiz- commission mit einer vom Abg. Shmidt-Warburg (Centr.) vorgeschlagenen redactionellen Aenderung, der auch die Negie- rung zustimmt, nah kurzer Debatte angenommen.

Die Petitionen der Kossäthen Danckwardt und Gen. zu Moönkwitß sind dadurch erledigt.

Schluß 31/5. Uhr.

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Ueber die Lage der sogenannten „unabhängigen“ Socialdemokraten wird den „Münchener N. N.“ aus Berlin geschrierhnm e / 7

Die Zahl der unabhängigen Sccialisten vermindert fih ver- bâältnißmäßig sehr dadur, daß mancher von ihnen Deutschland ver- läßt. Der erste war Herr Richard Baginsky, der, weil mehrere Strafverbandlungen gegen ihn bevorstanden, nach Amerika flüchtete, angeblich mit ener Ünterstüßung aus der Kasse der Unabhängigen. Kurz darauf flüchtete gleih eine ganze Gruppe von Unabhängigen und

Anarchisten infolge der Verhaftung von Kamien und Genoffen, weil ste ihr