1892 / 119 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 May 1892 18:00:01 GMT) scan diff

E E u S R

Diâten erhalten sollen, abgelehnt. Die Vorlage geht h e gessen an E Repräsentantenkammer zur erneuten Bes, uße ung zurü.

Die Urheber des seines Zeit gemeldeten Eisenbahn- attentats vom 2. Mai g von dem Gerichtshof in Lüttich zu vier Jahren Gefängniß verurtheilt worden.

Bulgarien.

Die bulgarische Regierung hatte, wie erinnerlih, unter dem 12. April eine Note an die Pforte gerichtet (vgl. Nr. 23 des „R.- u. St.-A.“), worin sie die Pforte ersuhte, Rußland zur Auslieferung der intellectuellen Urheber der Ermordung Vulkovic's, der Brüder Tufektshiew und Schishmanow, aufzufordern und den bulgarishen Emigranten den Aufenthalt in. der Türkei zu verbieten. Wie die „Pol. Corr.“ jeßt aus Konstantinopel meldet, habe der türkishe Commissariats - Secretär in Sofia Reschid-Bey gleih nah seiner Rückehr nah Sofia dem Minister des Aus- wärtigen Grekow bekannt gegeben, die Pforte sei bereit, na bschluß des in Konstantinopel jchwebenden freies verfahrens an die russishe Regierung das Er an zu richten, die Brüder Tufektschiew und Schisch- manow auszuliefern. (Der eine der beiden Tufektschiew ist soeben als Anstifter des Verbrechens in Konstantinopel in contumaciam zu 15 Jahren Zwangsarbeit verurtheilt worden). Was die von der bulgarischen Regierung begehrte Aus- weisung bulgarisher Emigranten aus der Türkei anlange, so wünsche die Pforte ein detaillirtes Ver-

eichniß der betreffenden Personen. Die bulgarische

ote hatte zum Schluß als dritte Forderung die Anerkennung der Rechte des Fürstenthums bezw. des Prinzen Ferdinand gemäb Artikel des Berliner Vertrages) verlangt. Mit

ezug auf diese Forderung wird über die Antwort der Pforte berichtet, daß sie dies im gegenwärtigen Zeitpunkt für inopportun erachte. Sie empfehle der N en Regierung Geduld und Mäßigung. Die „Pol. Corr.“ meldet ferner, der bulgarische Agent Dimitrow habe, da das in Konstantinopel eingeleitete Prozeßverfahren nunmehr beendet sei, von seiner Regierung die Weisung erhalten, der Pforte die von ihr ge- gebene Zusage, die russishe Regierung um Auslieferung der Brüder Tufektschiew und Schishmanow ersuchen zu wollen, in Erinnerung zu bringen, sowie ihr mitzutheilen, daß die bulgarische Regierung ein Verzeichniß der bulgarischen Emigranten vorlegen werde.

Dänemark.

Kopenhagen, 19. Mai. Der Krondampfer „Dane- brog“ wird heute Naht nah Lübecck abfahren, um die griehishe Königsfamilie von dort abzuholen. Am nächsten Dienstag werden der Prinz und die Prinzessin von Wales nebst dem Prinzen George von Wales und den Prinzessinnen Victoria und Maud hier erwartet. Der Herzog von Cumberland, welcher gestern gleihzeitig mit seiner Familie hier eintraf, stattete heute dem österreichischen Gesandten Baron Trauttenberg einen Besuch ab.

Amerika.

Jn der Hauptstadt der Republik Mexico ist anläßlich der bevorstehenden Präsidentenwahl ein Studenten- krawall ausgebrochen, über den aus dem „R. B.“ nach- stehende Kabelmeldungen vorliegen: j

Unter den Studenten der Universität Mexico herrs{t seit einiger

eit lebhafte Aufregung über die demnächstige Präsidentenwahl. Die tudenten haben s\ih in zwei Parteien gespalten, von denen die eine für, die andere gegen den Präsidenten Diaz eintritt. Die Parteifehde erreihte am 16. d. M. ihren Höhepunkt, als beide Theile sih in lärmenden Straßenkundgebungen ergingen und \chließlich ins Hand-

Didecseten 11d den Priiiliae unk bei ber R d R widersetten olizisten, un olge defsen-entstan Kampfe wurden st verwundet und einer pier Ah Am Diet wiederholten sih die Ruhestörungen, wurden jedoch bald unterdrüdckt ;

Camen durchzogen die Stadt. Die Ordnung wird voraus- ihtlih nicht wieder gestört werden, da die Behörden \trenge Maß- regeln getroffen haben.

Afrika. Z

Ueber die Vorgänge in Uganda, wo es zwischen Katholiken und Protestanten zu heftigen Kämpfen ge- kommen sein soll und worüber lüngst ein Bericht der "Westf, Volksztg.“ verbreitet wurde, erklärte der Parlaments-Secretär des Auswärtigen Lowther am Donnerstag im englishen Unter- hause, keine näheren Nachrichten erhalten zu haben. Die leßten verläßlihen Nachrihten datirten vom 8. Januar aus der Zeit, wo Gibson Uganda verlassen habe, während nah dem oben erwähnten Bericht die Kämpfe am 24. Januar aus- gezogen sein und mit der Absezung des Königs Mwanga urch den englischen Capitän Lugard, mit der Zerstörung der fkatholishen Me und mit der Vernichtung von 50000 (?) Katholiken geendigt haben sollen. Der Parlaments-Secretär theile mit, daß Gibson jeßt mit einer kleinen Zahl egyptisher Flüchtlinge und seinem cid an der Küste angekommen sei. Eine Woche vor der Ab- reise Gibson's sei Capitän Lugard nah Uganda zurügekehrt: dieser sei Selim Pascha und tausend Mann der Truppen, Ee früher unter dem Befehle Emin's gestanden hätten, egegnet.

Parlamentarische Nachrichten.

__ DemHause der Abgeordneten ist nachstehender Entwurf eines Gesehes über die Kosten für die infolge des Reichsgejeßes vom 20. April 1892 bei der Führung des Handelsregisters vorkommenden Geschäfte zu- gegangen: :

__ §1. Für die infolge des Reichsgeseßes, betreffend die Gesell- schaften mit beschränkter Haftung vom 20. April 1892 (N.-G.-Bl. S. 477), bei der Führung des Handelsregisters vorkommenden Ge- schäfte werden Gebühren und Auslagen unter entsprehender Anwen- dung der für Actiengesellshaften geltenden Vorschriften erboben.

ierbei sind die den Vorstand der Actiengesellshaft betreffenden Be- timmungen auf die für die R, mit beschränkter Haftung be- tellten Geschäftsführer zu beziehen. § 2. Dieses Geseß tritt mit der Berkündigung in Kraft. Z :

Fs Gesegentwurf ist folgende Begründung bei- gegeben :

_ „Die Reichsgeseßgebung hat von der Festseßung von Gebühren für die auf die F UYeUng des Handelsregisters sich beziehenden Geschäfte abgesehen, die Regelung dieser Frage vielmehr den einzelnen Bundes- staaten überlassen. Jn Preußen kommt in dieser Beziehung neben dem Ausführungsgeseb zum Deutschen Gerichtskostengeseß vom 10. Mârz 1879 und dem Geseß vom 21. März 1882 die in Gemäßheit des Art. 74 - des Einführungsgesetes zum Handelsgefeßbuch vom 24. Juni 1861 erlassene erordnung vom 27. Januar 1862 in Betraht. Es erscheint zweifel- haft, ob und inwieweit die Vorschriften dieser Verordnung ohne weiteres auf die durch das Reichsgeseß vom 20. April 1892 einge- führten Gesellshaften mit beshränkter Haftung Anwendung finden; jedenfalls fehlt es zur Zeit an einer bestimmten Gebühr für die auf die Führung des Handelsregisters bezüglichen Acte dieser Gesell- schaften, da die im § 2 der erwähnten Verordnung fixirten Gebühren nur die dort im einzelnen aufgeführten Geschäfte betreffen. Bei der demnach nothwendigen Ergänzung dieser Bestimmungen empfiehlt es sich, die für Actiengesellshaften geltenden Vorschriften auf die Gesell- [haften mit beschränkter s, für anwendbar zu erklären, wobei an Stelle des Vorstandes der Actiengesellshaft die Geschäftsführer der Gesellshaft mit beshränkter Haftung zu treten haben.“

F

Die mon des Hauses ber Fb fttbucies R die Vorberathun über die Bahn : 5 Ord nung hat, wie „Nat. Zl Prittheilt, die Bahnen faretses

det und den Abg. von Bismarck (cons.) zum Referenten ernannt. Die Com- mission t auf Antrag der Á g. Dr. Kraufe (nl.) und von Tiedemann (freiconf.) folgende Refolution : „Der Königli Staats- regierung zur A are gp en, ob die Crweiterung. der Verwen. dungs8zwedcke in § 4 des lagt t vom 8. Juli 187% auf die Für- sorge für den Bau von Localbahnen und die Unterstüßung von Gemeinde- und Kreis-Localbahnen im Wege der Geseßgebung Mies uführen sei, und die Erwartung auszusprechen, daß der Staat sih an ocalbahnen mit Geldmitteln betheiligen werde, wenn es sh um Aufschließung wirthschaftlih {chwächerer Gegenden handelt.“

Der angekündigte Nachtrags-Etat ist dem Hause der Abgeordneten zugegangen. Es werden 286 500 Æ gefordert als erste Nate zur Anlage einer Wasserleitung vom Saaten Tiefbrunnen 24A Zabrze in Len Im ganzen soll die Anlage 1 700 000 (6 kosten, wozu die verbände entsprechend beizutragen haben.

Der Wirklihe Geheime D Hans von Kleist- Ret ow, Mitglied des Reichstags und des Herrenhauses, ist heute Morgen auf seinem Gute Kieckow im Kreise Belgard, Provinz Pommern, verstorben. Am 25. November 1814 en, bekleidete von Kleist-NReßow von 1851 bis 1858 die telle eines Ober-Präsidenten der Rheinprovinz; 1849 bis 1851 gehörte er als Mitglied dem Abgeordnetenhause an, seit 1858, infolge Präsentation des Familienverbandes derer von Kleist auf Lebenszeit berufen, dem Herrenhause. Seit dem Balle: 1887 vertrat er im Reichstag den Wahlkreis Herford- alle.

Theater und Musik,

Von den Mitgliedern des Königlichen Theaters, die am 20. Mai 1842 in der ersten Aufführung der „Hugenotten“ mitgewirkt, ist gegenwärtig nur noch der Musikalien-Fnspector Here Friese im Amt, der damals dieNolle des Soldaten sang und später ad, ita Bader die Partie des Nosé übernahm. Jn der Vorstellung der Oper „Lohengrin“ am

Sonntag im Königlichen Opernhause sind die Damen Hiedler und Staudigl, die Herren Gudehus, Stammer, Bulß und Fränkel beschäftigt.

__ Neben Frau Sembrich, die morgen im Kroll’ schen Theater die „Traviata“ singt, tritt Herr Westberg als Alfredo auf. Am Montag wird Verdi?s „Troubadour“ mit Herrn Max Meyer in der Rolle des Manrico zur Aufführung gelangen.

Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.

Bremen, 20. Mai. (W. T. B.) Die Rettungs- station Fedderwarder-Siel telegraphirt: Am 19. Mai von dem auf Lang-Lütgen-Sand gestrandeten deutschen Kahn „Mathilde“, Capitän Thiele, zwei Personen dur das Rettungsboot der Station gerettet. Sturm Nordwest, Boot vier Stunden unterwegs.

Wien, 20. Mai. (W. T. B.) Der Großherzog von Sachsen-Weimar ist heute früh hier eingetroffen und wurde am Bahnhof in Vertretung des Kaisers von dem Erzherzog Ludwig Victor begrüßt.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

E E E E E T E

Wetterbericht vom 20. Mai, 8 Morgens.

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red. in Millim. lsius =409R.

Stationen. Wind. Wetter.

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Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeres 52G,

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1) Regen. 5) Gestern anhaltender Regen. 6) Gestern Regen und Hagel.

Theater - Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern- | fang 7 Uhr. haus. 129. Vorstellung. Cavalleria rusti- eana (Vauern - Ehre). Oper in 1 Aufzug von Mes ag ani g nah e gleih- aamigen Volks\tück von Verga. In cene ge- R 0 egt vom Ober - Regisseur Teylaff. Dirigent: A N E en Anfang des | Ulanen. Musikdirector Wegener. Hierauf: Der Waffen- | 291 Es chmied. Komische Oper in 3 Acten von Albert orkßing. Sei Musikdirector Wegener. An-

Zauber-Komödie in 5 Aufzügen von Shakespeare. Nach A. W. von Slegel?s Vebersezung. Musik | fang 74 Uhr. von Wilhelm Taubert. Tanz von Emil Graeb. P ealisGe Direction: Herr Steinmann. Anfang 7 Uhr.

rin. Nomantische Oper in 3 Acten von Ri A In Scene geseht vom Ober Bee Sonntag: Die Zauberflöte. N- Täglich, bei günstigem Wetter: Großes Concert m! N : im Sommergarten. Anfang Sonntags 4 Uhr, an | T chauspielhaus. 137. Vorstellung. Der Kauf- den Wochentagen 54 Uhr. mann von L Komödie in 5 Aufzügen e

von Shakespeare, über In Scene gesept vom Ober-Regisseur Mar Grube. Ir.

af. Dirigent: Kape

Im prachtvollen Täglich: Militär - Goncerte. Ù

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

meister Weingartner.

t von A. W. v. Swlegel. gent: Max Gabriel. Auftreten von Specialitäten.

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Im prachtvollen, glänzenden Sommer - Garten (vornehmstes und großartigstes Sommer-Etablissement

Die Tageskasse ist von 10 bis 14 Uhr geöffnet. | der L, Militär-Doppel-Concert. Geboren: Ein Sohn: Hrn. Realgymnasial-

E Berliner Theater. Sonnabend: Der Hütten- 1) Nachmittags Gewitter mit Regen und Hagel. | befißer. (Nuscha Buße, Martha Baumgart, Ludw.

9 S 8 : . | Barnay, Ludw. Stahl.) Anfang 7+ Uhr. ) Bestern und Nachts Regen. 2) Feiner Regen Sonntag: Nachmittags 214 Ubr: Dorf und

itiér. T) S : ; it | Stadt. Abends 74 Uhr: Kean. Abends Gewitter. 7) Nachmittags Gewitter mit Montag» Noèa:

Abends: Feenhafte Jllumination des ganzen Garten- Etablissements durch 50 000 Gasflammen. ens des Concerts 6 Uhr, Anfang der Vorstellung r

Adolph Ernfst-Theater. (Vorleßzte Woge.)

Decorationen aus dem Atelier von Falk. Die neuen | 21. Male: Novität! Die Ulanen. Novität! Coftume vom Garderoben-Inspector Venyky. An- Operette in 3 Acten von Hugo Wittmann. ‘Musik

von Carl Weinberger. egie: Ernst Meißner.

Sonntag: Zum 121. Male: Das Sonutags- | Dirigent: Kapell ift d ; find. : g 71 Ubr. pellmeister Eduard Weber. Anfang

arf : Sonntag: Die Ulanen. uftreten von Ge-

Montag: Zum Benefiz für Ida Schlüter. Die

Residenz-Theater. Direction: Sigmund Lauten- | [6241] . :

s Uhr. burg. Sonnabend: Zum 60. Male: Firma Ron- Hohenzollern Galerie Schauspielhaus. 136. Vorstellung. Der Sturm. | dinot. (La Securité des Familles.)

Schwank in 3 Acten von Albin Valabrègue. An-

am Lehrter Bahuhof. Gr. histor. Nundgemälde 1640—1890.

Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde.

; Kroll's Theater. Sonnabend: Erstes Gast- | Am Landes - Ausstellungs - Park (Le rter Bahnhof), Sonntag: Opernhaus. 130. Vorstellung. Mien O D. tas, L TFGEINLA, Geöffnet von 12—11 as l s On toletta: Fr. embrIic). n\ang r.

wissenschaftlihen Theater Näheres die Athlan T ien eater. aHheres - ¿ettel. Anfang 74 Uhr. f Satt

Familien-Nachrichten,

Belle-Alliance-Theater. Sonnabend: Zum | Verehelicht: Hr. Lieut. von Müller mit Frl.

18. Male: Der Günustling. Operette in 3 Acten von Hermann Sternheim. Musik von Carl Grau.

Deutsches Theater. Sonntag: Don | In Scene geseßt vom Director Sternheim. Diri-

Carlos. Anfang 7 Uhr. Montag: Die Welt, in der mau si lang-

Margarete Brammer (Harburg a. E.). Hr. Richard von Bolschwing-Schönbruch mit Ella reiin von Hollen (Hohenwalde). Hr. Lieut. ermann von Köcriß mit Frieda Freiin Quadt- ykradt-Hüchtenbruck (Haus Bögge b. Hamm). Hr. Pfarrvicar Goetz mit Frl. Olga Stein (An- tonienhütte).

lehrer Dr. Faulde (Ratibor). Eine Tochter: Drn. Hans Frhrn. -von Meerheimb (Gnemern). u Landrath Gottfried Kögel (Schwerin a. d. arthe). Hrn. Gerihts- se or Askan von R erg (Erfurt). Hrn. Staatsanwalt Dr. Borchert (Steglitz b. Berlin). Gestorben: Hr. Rittmeister a. D. Theodor von Brescius (Hannover). Hr. Superintendent,

etheiligten Communale

Uebersicht der Witterung.

Ein barometrisches Minimum von etwa 750 mm liegt über der Nordsee, gegenüber einem Maximum über 770 mm über der Biscayasee. Eine andere Depression, ostwärts fortschreitend, lagert über Süd- s{chweden. Bei mäßigen südlichen bis westlihen Winden ist das Wetter in Deutschland kühler, vorwiegend trübe und vielfa regnerisch, nur in den südlichen und südöstlihen Gebietstheilen herrscht theilweise heitere Witterung; die Temperatur liegt 14 bis 64 Grad unter dem Mittelwerthe. Jn Nord- und Mitteldeutshland kamen vielfah Gewitter vor, in Swinemünde und Berlin mit Hagelfall.

Deutsche Seewarte.

Lessing-Theater. Sonnabend: Zum 1. Male: Ein Doppelselbftmord. Bauernposse in 3 Acten von Ludwig Anzengruber.

Sonntag : Ein Doppelselbstmord.

Montag: Ein Doppelselbstmord.

Friedrich - Wilhelmftädtishes Theater. Sonnabend : Mit neuer Aellung. dun 120. Male: Das Sonutagskind. Operette in 3 Acten von

ugo Wittmann und Julius Bauer. Musik von

rl Millöcker. In Scene gesezt von Julius Frische. Dirigent: Kapellmeifter Federmann. Die

Sonnabend : Zum 33. Male: Fräulein Feldwebel. Gesangsposse in 3 Acten von Ed. Jacobson und W. Mannstädt. Musik von G. Steffens. Jn Scene gefeßt von Adolph Ernst. Anfang 74 Uhr. Sonntag und folgende Tage: Fräulein Feld-

webel. Der Sommer-Garten ist geöffnet. Schluß der Saison : 31. Mai.

Thomas-Theater. Alte Zakobftraße Nr. 30. Direction: Emil Thomas. Sonnabend: 21. Gast- spiel von Frau Emma Sebold und Herrn Alfred William vom Carl-Theater in Wien. Zum

r. Regierungs-Nath a. D. Karl Friedrih Wil-

be N Eugen Schmidt (Mittenwalde, Mark). elm von Lieber (Obernigk).

Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin:

Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlags- :

Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen (einshließlich Börsen-Beilage).

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

505

Erfte Beilage

Berlin, Freitag, den 20. Mai

1892.

M 119. R M

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

66. Sißung vom Donnerstag, 19. Mai.

Der Sizung wohnen bei: der Präsident des Staats- Ministeriums, Staats-Minister Graf zu Eulenburg, der Vice-Präsident des Staats-Ministeriums, Staats-Minister Dr. von bee, der Minister des Jnnern Herrfurth und der Finanz-Minister Dr. Miquel.

Zur Berathung steht zunächst folgender Antrgg des Abg.

ichter: Ms Die Staatsregierung um Auskunft darüber zu ersuchen, ob dieselbe beabsichtigt, in der nächsten Session Geseßentwürfe vorzu-

_— über Abänderungen des Landtagswahlrechts aus Anlaß der neuen Steuergeseße, : :

2) über eine den seit 1860 veränderten Bevölkerungsverhält- nissen entsprehende Neueintheilung der Wahlkreife.

Abg. Richter (dfr.): Es handele sich in seinem Antrag um zweierlei: um das Wahlrecht an sich und um die Wahlkreiseintheilung. In Bezug auf das Erstere stehe er auf dem Boden des Reichstags- wahlrechts und sehe keinen Grund, der dessen Uebertragung auf den Undtag bindern könne. Die Mehrheit des Hauses und die Re- gierung ständen hier auf cinem anderen Boden; aber es werfe sich die Frage auf, wie sie angesihts der neuen Steuer- geseze und ihrer Rückwirkung auf das Wahlrecht ein Áus ommen mit dem bisherigen Wahlreht für möglich hielten. Man müsse dabei an die im vergangenen Jahre erlassenen und an die für das nächste Jahr in Aussicht stehenden Steuergeseßze denken. Die Einwirkung der erst kommenden Geseße auf die Wahlverhältnisse kenne er nit, er begnüge sih hier mit der Erwartung, daß man bei den neuen Steuergeseßen mehr als beim Einkommen- und Gewerbesteuer- geseß von vornherein die Wirkung in Betracht ziehen werde, die eine Veränderung der Steuern auf das Wahlreht habe. Was die schon erlassenen Steuergeseße anlange, so werde von niemand be- \tritten, daß durch sie die Steuerlast der Wohlhabenden vermehrt, die der mittleren Klassen entweder ebenfalls, aber in geringerem Ver- hältniß, vermehrt oder doh unverändert geblieben, und daß die der unteren Klassen vermindert sei. Dies habe auf das Dreiklassenwahl- system die Wirkung, daß in der ersten Klasse die Zahl der Wähler verrin- gert, die Bedeutung des einzelnen Wählers also vermehrt, in der zweiten und ganz gewiß in der dritten Klasse die Zahl der Wähler vermehrt, die Bedeutung des einzelnen Wählers demnach gesunken fei. Bei Ema- nirung des Cinkommensteuergeseßes habe man diese Wirkung des ver- änderten Tarifs dadurch zu neutralisiren gesucht, daß man in Wahl- kreisen mit mehr als einem Wahlbezirk die Eintheilung nit gemeinde- weise, sondern nach Bezirken vornehme, und daß man für die gar keine directe Staatsfteuer Zahlenden einen Steuersaß von 3 Æ fingire. Man müsse aber bezweifeln, ob dies auh nur die Wirkungen des neuen Steuertarifs neutralisire, feinesfalls könne es die Wirkung der neuen Cinschäßungsmethode neutralisiren, deren Bedeutung man bei Erlaß des Geseßes noh nicht gekannt, die sih aber als edler erwiesen habe, als erwartet worden sei. Wie man auf dem Boden des Drei- Tasseuwahlsystems die Einwirkungen der im nälsten Jahre vorzu- nehmenden weiteren Steuerreform auf das Wahlrecht durch Reformen desselben neutralisiren wolle, wisse er nit ; das zu entscheiden, sei auch niht Aufgabe seiner Partei, weil sie das von der nationalliberalen Partei \{chon bei deren Gründung vor 25 Jahren im Jahre 1867 für unhaltbar erklärte Wahlsystem unter den heutigen Verhältnissen für gar nicht mehr anwendbar halte. Der andere Theil der Anfrage betreffe eine veränderte Eintheilung der Wahlkreise. Die Nothwendigkeit, diese vorzunehmen, sei viel älter, als die Steuerreform-Geseßgebung und werde mit jedem Jahre dringlicher. Dié jeßige Eintheilung beruhe auf dem Princip, daß zwar nckcht auf jeden Abgeordneten mathematish die gleiche Zahl von Einwohnern entfalle, daß aber bei der Zusammenlegung von ganzen Kreisen zu Wahlkreisen und bei der Vertheilung der Mandate auf diese Wahl- treise die Bevölkerungsverhältnifse maßgebend seien. Dana ) sei das Geseß von 1860 erlassen. Dies G-seß beruhe auf der Volkszählung von 1858, die Wahlkreiseintheilung der neuen Provinzen auf der von 1864. In den seitdem verflossenen 34 resp. 28 Jahren habe sich die Bevölkerung um 40 9% vermehrt, aber nicht überall gleihmäßig, sondern in den städtishen und industriellen Bezirken mehr als in den übrigen. Nach den neuesten Volkszählungs-Nesultaten müßte der Wahlkreis Hagen 19 Mandate haben statt seiner 13, Düsseldorf 29 statt seiner 21, Oppeln 23 statt 20, Berlin 23 statt 9. Berlin habe hon 1848, als es nur 400 000 Einwohner gezählt habe, 9 Abgeord- nete gehabt, also eben so viel wie heute, wo sih die Einwohnerzahl vervierfacht habe. Inzwischen sei Berlin zwar zu einer besonderen Provinz erhoben worden, aber die Consequenzen für das Wahlrecht habe man daraus nicht gezogen ; es habe mehr Einwohner als Westpreußen mit 22, als Pommern mit 24, als Hessen-Nassau mit 26 Abgeordneten. Auch innerhalb der Regierungsbezirke müßten sich die Mandatsverhältnisse verschieben : Kattowißz-Beuthen müßte 5 Abgeordnete haben, statt seiner 2, Essen-Duisburg 7 statt 3, Dortmund-Bochum 9 statt 3, Breslau 5 statt 3, Magdeburg, Frankfurt a. M., Elberfeld-Barmen 3 statt 2, Altona und Krefeld 2 statt 1. Köln müßte {hon nach der Vermehrung der Bevölkerung, die es dur Einbeziehung seiner Vororte erfahren habe, 4 statt 2 Abgeordnete haben. Wolle man die Steuer- leistung zu Grunde legen, so müsse Berlin statt 9, niht 23, fondern 63 Abgeordnete haben (Lachen rets); denn es bezahle mehr als 1/7 sämmtlicher directen Staatssteuern, mehr als die vier Provinzen Ost-, Westpreußen, Pommern und Posen, und während diese 109 Abgeordnete stellten, stelle Berlin deren nur 9. Dieses Miß- verhältniß werde noch s{hlimmer durch die neuen Steuergesete.

nsofern hingen also auch die neuen Steuergeseße mit der Noth- wendigkeit einer Aenderung der Wahlkreiseintheilung zusammen. Diese sei aber nicht möglich ohne eine Aenderung des Wahlrechts\ystems, auf dem die Wahlkreiseintheilung beruhe. Er mache sih fein Hehl daraus, daß für alle diejenigen, die ein Jnteresse aran hâtten, die gegenwärtige Zusammenseßung des Abgeordneten- auses zu erhalten, es s{chwer sein werde, Vi Hand zu bieten zu einer anderen Eintheilung der Wahlkreise. Indessen die Forderung sei an sih eine so gerechte, daß, wenn sie energish erhoben werde, sie durchdringen müsse. Je länger die Regierung zögere, die Jnitiative azu zu ergreifen, desto größer würden die Mißverhältnisse ; je früher die Regierung die Initiative ergreife, desto mehr werde sie zur Stär-

ng der Autorität dieses Hauses beitragen.

Minister des Jnnern Herrfurth:

Wenn dêr Herr Abgeordnete Richter bei der Begründung seines Antrages davon ausgegangen ist, daß das geseßlich bestehende Landtagswahlrecht, das Dreiklassensystem, gänzlih unhalt- bar sei, wenn er behauptet hat, es könnte sich niht um eine Ab- Anderung, sondern um eine vollständige Beseitigung desselben handeln, und es müsse das Reichstag8wahlreht an seine Stelle geseßt werden, so vermag ih ihm auf diesem Wege nicht zu folgén. Ich glaube, es mir versagen zu müssen, auf die Discussion einer Frage einzugehen, deren Vorausseßung zunächst auf einer Abänderung einer

grundlegenden Bestimmung unserer Verfassung beruht. Das allge- meine, gleiche und directe Wahlrecht bildet im Deutschen Reiche die verfassungsmäßige Grundlage für die Zusammenseßung des Reichs- tags, ebenso aber ist au das indirecte ungleihe Dreiklassenwahlsystem die verfassungsmäßige Grundlage für die Zusammenseßzung des Ab- geordnetenhauses der preußishen Monarchie. Die Königliche Staats- regierung ist ihrerseits nicht gewillt, an diesen verfassungsmäßigen Grundlagen, an diesen wesentlichen Bestimmungen unseres Verfassungs- rechts rütteln zu lassen; sie wird weder ihrerseits die Jnitiative hierzu ergreifen, noch würde sie cinem Antrage, der von anderer Seite nah dieser Richtung hin gestellt werden follte, ihrerseits ihre Zustimmung zu ertheilen in der Lage sein. (Bravo! rets.)

Die beiden Punkte, welche der Antrag des Herrn Abg. Richter umfaßt, find zwar materiell mit einander in so weit connex, als sie sih beide auf die Wahlen zum Abgeordnetenhause beziehen. Im übrigen aber ist bezüglich dieser beiden Punkte, des Erlasses eines Wahlgeseßes und einer anderweiten Eintheilung der Wahlkreise, die rehtlihe und that- sfählide Lage wesentlih verschieden: Bei dem ersten Punkt handelt es sich um eine in dem Art. 72 der Verfassung gegebene Ver- heißung, welche bisher noch nit erfüllt worden ist; es handelt sich um die Beseitigung eines Provisoriums, welches seit länger als vierzig Jahren besteht, um die Erseßung einer Verordnung vom Jahre 1849, in welcher einzelne Bestimmungen zum theil {on durch Reichs- und Landesgeseß beseitigt, zum theil veraltet sind, durch ein neues Wahlgeseß, dessen Erlaß wiederholt auch von der LUndesvertretung als dringendes Bedürfniß anerkannt worden ist. Eine besondere Ver- anlassung zum Erlaß dieses Gesetzes ist aber auch dur die bereits in Angriff genommene Steuerreform und durch deren beabsichtigte Weiter- führung gegeben. Es liegt ein neuer Acs der Staatsgesegebung vor, welcher zur Begründung des Bedürfnisses des Erlasses eines Wahl- geseßes angeführt werden kann.

Wesentlich anders ist die Sach- und Rechtslage in Betreff des zweiten Punktes, einer anderen Eintheilung der Wahlkreise. Auch hier hat die Verfassung in Art. 69 die Verheißung gegeben, daß diese Frage im Wege des Gesetzes geregelt werden solle. Aber diese Ver- heißung ist bereits definitiv erfüllt, die geseßlihe Regelung it erfolgt. Ich werde gegenüber den abweichenden Aeußerungen des Herrn Abg. Nichter demnächst den Beweis hierfür actenmäßig führen. Es handelt \sich hier um die Abänderung bestehender Gesetze, für welche ein Bedürfniß bisher und namentlich auch von der Landes- vertretung niht anerkannt worden ist, und für welche auch eine beson- dere Veranlassung in einem Act staatlicher Geseßgebung nicht vorliegt.

Meine Herren, aus dieser Verschiedenartigkeif der rechtlihen und thatsächlihen Lage folgt die verschiedenartige Stellung der Staats- regierung zu diesen beiden Fragen.

Was zunächst den Erlaß des Wahlgeseßes anlangt, so will ih nicht in Abrede stellen, daß die Aenderungen, welche im vorigen Jahre aus Anlaß der Emanation des Einkommensteuergeseßes in dem Specialgeseß vom 24. Juni v. J. stattgefunden haben, lediglih den Aenderungen in dem Tarif zum Einkommensteuergeseze Rechnung tragen follten; s{chon damals konnte aber nicht angenommen werden, daß sie ein volles Aequivalent für die Verschiebung bieten würden, welche durch das Einkommensteuergeseß und demnächst durch das Gewerbesteuergeseß herbeigeführt werden mußte. Jh habe des- halb sofort nah der Emanation dieser Gesetze Verhandlun- gen wegen des Erlasses eines Wahlgeseßes eingeleitet, welches geeignet wäre, die Vershiebungen zu neutralisiren, welche durh das Staatseinkommensteuer- und Staatsgewerbesteuergeseß ent- stehen. Es sind eingehende statistische Ermittelungen zu diesem Behufe veranlaßt worden; es ist ein formulirter Entwurf aufgestellt worden, über welchen specielle Erörterungen stattgefunden haben. Aber, meine Herren, bei diesen Erörterungen hatte sich sehr bald ergeben, daß der Zeitpunkt für die endgültige Feststellung dieses Geseßes doch noch nicht gekommen war, daß man noch nit vollständig zu übersehen vermochte, in welher Weise und in welchem Umfange Verschiebungen im Wahlreht durch die Staatssteuerreform eintreten, in welcher Weise ihnen zu begegnen sein werde; und zwar einmal mit Nücksicht auf die bereits erlaffenen Geseße, zum andern aber und noch in viel höherem Maße mit Rücksicht auf die Weiterführung der Steuer- reform und die Geseße, welhe zu diesem Zweck noch in der nächsten Session erlassen werden sollen.

Wie der Herr Abg. Richter meines Erachtens mit vollem Recht hervorgehoben hat, haben wir im vorigen Jahre nit angenommen, daß das Einkommensteuergeseß eine so erheblihe Verschiebung auch nur in dem Gesammtergebnisse herbeiführen würde, als das jeßt nah den neuesten Mittheilungen der Fall ist. Meine Herren, diese Verschiebungen sind viel erheblicher, sind aber auh anders,

artige, als im vorigen Jahre angenommen wurde. Ziffernmäßig ermitteln lassen sie sih aber heute noch nicht, diese Feststellung wird erst möglich in Betreff der Einkommensteuer, wenn das Berufungs- verfahren zum Abschluß gekommen sein, und in Betreff der Gewerbe- steuer, wenn wenigstens die erste Veranlagung stattgefunden haben wird.

No viel erheblicher aber ist der Einfluß, den die weitere Fort- führung der Steuerreform auf die Gestaltung des Wahlrechts haben wird. Meine Herren, wenn Grund- und Gebäudesteuer, Ge- werbe- und Betriebssteuer ganz oder auch theilweise zu einer geringeren oder größeren Quote communalen Verbänden über- wiesen werden, wenn diese Ueberweisung in der Weise erfolgt, daß fie den Charakter einer Staatssteuer verlieren und also bei der Feststellung der Wahlklassen ausscheiden, dann werden naturgemäß wiederum fehr erheblihe neue Verschiebungen entstehen, und zwar nit etwa in dem plutokratishen Sinne, der den Verschiebungen dur das Einkommensteuergeseßz stets vorgeworfen worden ist, sondern zum Nachtheil der Grund- und Gebäudebesitßer und der Gewerbetreibenden (Sehr richtig!) Meine Herren, auch hiergegen wird für die Aufstellung des Entwurfs eines Wahlgeseßes Vorsorge ge- troffen werden müssen, und man fkann deshalb diesen

Entwurf nit eher aufstellen, als bis man \ih über die Art und den Umfang der neuen Steuerreform {lüssig gemacht hat.

Ich, glaube, hieraus folgt naturgemäß, daß ih in Betreff dieses Punktes keine andere Erklärung abgeben kann, als diejenige, daß Er- örterungen über den Erlaß eines Wahlgeseßes bereits eingeleitet, aber noch nicht zum Abschluß gelangt sind und daß \ih heute noch nicht mit Sicherheit übersehen läßt, zu welhem Zeitpunkt dieser Abschluß erfolgen wird und zu welchen Ergebnissen diese Erörterungen “hren werden. j

Meine Herren, wesentlih anders liegt die Sache in Betreff des zweiten Punktes, der Neueintheilung der Wahlkreise. Ich habe im Gegensaß zu Herrn Abg. Richter ausgeführt, daß- hier kein Provisorium mehr vorliegt, sondern daß diese Frage bereits definitiw» in Ausführung der Vorschrift des Art. 69 der Verfassung geseßlich geregelt ist. Meine Herren, das ist gesehen in Betreff.der alten Pro- vinzen durch das Geseß vom 27. Juni 1860 und ergänzungsweise dur das Gese über die Theilung der Kreise in den Provinzen Osft- und Westpreußen vom Juni 1887. Es is provisorisch ge- schehen für - die neuen «Provinzen im Jahre 1869; es ift definitiv geshehen für die Provinz - Schleswig - Holstein dur das Geseß vom 15. Februar 1872, für Hessen-Nassau und für Hannover durch die Kreisordnungen für diese Provinzen von 1884 und 1885, und außerdem noch dur einige kleine Gesetze für das Herzogthum Lauenburg, für das Jadegebiet und für Helgoland. Also wir haben hier einen definitiven Zustand, der etablirt ist in Aus- führung einer Bestimmung der Verfassung, und es handelt \fih nur um die Frage einer neuen Veränderung dieses geseßlich bestehenden Zustandes.

Nun, meine Herren, hat der Herr Abgeordnete gesagt, es wären zwei Momente für die Abgrenzung dieser Wahlkreise wesentlich maß- gebend: einmal das Bevölkerungsverhältniß und zweitens bas Steueraufkommen, Ih muß im Gegensaß zu ihm sagen: das Steueraufkommen is bei Abgrenzung der Wahlkreise grundsäßlich außer Betracht geblieben, nur bei Feststellung der Wahlabtheilungen maßgebend gewesen. Jene Behauptung des Herrn Abg. Nichter ent- behrt meines Erachtens der thatsählihen Grundlage.

Was die Bevölkerungsverhältnissè* anbetrifft, so liegt die Sache aber so, daß für die erste Abgrenzung der Wahlkreise, also für die Bildung auf Grund des § C die Bevölkerungszahl allerdings als ein sehr wesentli ches, keines- wegs aber als das allein aus\chlaggebende Moment gegolten hat, und daß für spätere Zeit eine Abänderung nah Maßgabe der Verschiebung dieser Bevölkerungsverhältnisse weder von der Staats- regierung noch von dem Hause d Abgeordneten ausdrücklich in Aus- sicht genommen, vielmehr wiederholt abgelehnt worden if. Meine Herren, daß {hon bei der ersten Bildung der Wahlkreise die Bevöl- kerungszahl nicht aus\chließlich maßgebend war, das geht einfah daraus hervor, daß in dem Geseß vom Jahre 1860 Wahl- kreise mit rund 32 000 Seelen und Wahlkreise mit mehr als 70 000 Seelen auf je einen Abgeordneten gebildet worden sind, also Shwan- kungen von mehr wie 1000/4 stattgefunden haben. Man hat eben dieses Moment der Bevölkerungszahl niht als aus\chließ- lih maßgebend erahtet und hat im übrigen bei der Abgrenzung der Wahlbezirke sich an die Verwaltungseinheit des Staats angeschlossen, hat den localen Verhältnissen, den Erwerbsverhältnissen Rechnung getragen und hat nit eine mehanishe Abgrenzung nah Zahlen, sondern eine organische Bildung von Wahlkreisen schaffen wollen und thatsählih geschaffen.

Meine Herren, so ist die ursprünglihe Bildung der Wahlkreise erfolgt. Wie stellt sih die Saché nun aber mit der Absicht, an dieser Bildung späterhin nah Maßgabe der Verschiebungen in den Be- völkerungszahlen zu ändern ?

Daß fehr erheblihe Verschiebungen eingetreten sind, stelle ih in keiner Weise in Abrede. Die Zahlen des Herrn Abg. Nichter, soweit ih sie habe controliren können, sind rihtig. Aber, meine Herren, als im Jahre 1860 für den damaligen Bezirk der Monarchie die Wahl- kreise geseßlih festgeseßt wurden, da hatte die Staats- regierung ihrerseits nicht einmal die Absicht, die legte Volkszählung von 1858 dieser Festseßung zu Grunde zu legen, sondern sie wollte es einfach bei der alten Seelenzahl von 1849 be- lassen und sie motivirte das in folgender Weise:

Eine neue Vertheilung der Abgeordneten auf die einzelnen © Regierungsbezirke nah Maßgabe der neuesten Volkszählung von 1858 würde im Vergleih zu der im Jahre 1849 bewirkten Ver- „theilung einige Abänderungen ergeben. Da indessen der Art. 69 das Bevölkerungsverhältniß niht als unbedingt maßgebend bezeichnet “hat und für die Folge eine Berücksichtigung der stattfindenden ferneren Veränderungen desselben ohnehin durch die geseßliche Fest- stellung der Bezirke ausgeschlossen wird, (hört! hört! rets) so ist auch jeßt die seit zehn Jahren maßgebend gewesene Ver- theilung - bis auf einen Ausnahmefall, in welchem zuglei eine Verbindung von Kreisen verschiedener Regierungsbezirke {ich empfahl, beibehalten worden.

Nun gebe ih zu, daß bei der Erörterung dieser Regierungs- vorlage im Abgeordnetenhause eine etwas andere Auffassung geherrscht hat. Man hat zunächst gesagt: wir müssen, wo wir jeßt die Wahl- kreise neu bilden, auf die leßte Volkszählung zurückgehen, und die Volkszählung vom Jahre 1858, nicht von 1849 zu Grunde legen. Auch hât man eine spätere Abänderung nicht für ausgeschlossen er- achtet, wie dies seitens der Königlichen Staatsregierung in den Mo- tiven geschehen war; aber man hat eine periodishe Revision ausdrücklich desavouirt. Es heißt in dem Commissionsberiht und dem hat sich im wesentlihen auch bei der Verhandlung die große Mehrheit des Abgeordnetenhauses angeschlossen :

Danach wird sih der für die Zukunft herzustellende Rehts- zustand von dem bisherigen dadur unterscheiden, daß

1) die Wahlbezirke für das Abgeordnetenhaus fortan nicht mehr

von den Regierungen bezw. dem Ober-Präsidenten im Ver=-