1892 / 119 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 May 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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waltungêwege zu bestimmen, sondern ein für alle Mal im

Wege der Geseßgebung festzustellen sind;

2) daß bei dieser legislativen Feststellung der Wahlbezirke nicht unbedingt, sowie es für die administrative Einrichtung vor- g-\chrieben war, die Bevölkerung maßgebend ist.

Und danú ist am S@{hluß beigefügt :

Endlich mag hier noch die Bemerkung eine Stelle finden, daß es in Bezug auf spätere, allerdings nicht ausbleibende Veränderungen und Wechsel in den Bevölkerungs- und Ortsverhältnissen gleich- wobl nur einer künftigen dem fortschreitenden Leben folgenden Gefeßgebung überlassen bleiben kann, die Wahlbezirke nebst der - Zahl der in ihnen zu erwählenden Abgeordneten und die Wahl- orte, je nah dem späteren Bedürfniß, anderweit zu regeln. Gegen- wäriig lag fo wenig eine Veranlassung zu voraussichtlichen, der Zukunft vorgrcifenden Bestimmungen etwa wegen periodischer Nevision des Verzeichnisses nah Ablauf gewisser Zeiträume, als im Hinblick auf die Verfassung und das System ibres Art. 69, eine Berechtigung dazu vor.

Wenn i nun zugeben will, daß allerdings auch in Bezug auf die Neueintheilung der Wahlbezirke die Geseßzgebung souverän ist und eine folhe Abänderung stattfinden kann, so möchte ih nun dech auf die weiteren Verhandlungen über die Frage, die wiederholt in diesem Hause stattgefunden haben, hinweisen. Meine Herren, 13 Jahre nah dem Erlaß des Wahlgeseßes, Ende 1873, beantragte die Stadt Berlin die Vermehrung der Zahl ihrer Abgeordneten, indem sie den Nachweis führte, daß sie nah Maßgabe ihrer Seelenzahl niht 9, fondern 15 Abgeordnete erhalten müßte. Die Commission dieses hohen Hauses und mit ihr das Plenum beschlossen, über diesen Antrag der Stadt Berlin zur Tagesordnung überzugehen.

Aehnliche Anträge auf Abänderung: der bestehenden Eintheilung der Wahlkreise sind gestellt in den Jahren 1875, 1876 und 1880; aber alle sind gleihmäßig abgelehnt worden, und bei dem leßten Anlaß es handelte sich um den Wahlkreis Duisburg-Essen wurde sogar im Commissionébericht Felgeades gesagt:

Es wurde beschlossen von der Commission: den ersten Theil der Petition für nicht geeignet zur Verhandlung im Hause zu erklären, da das Haus der Abgeordneten in einem früheren Falle (Session 1875, Petition der Berliner Stadtverordneten) bes{lossen hat, auf eine anderweite Feststellung der Zahl der Abgeordneten beziehentlih deren Vertheilung auf die Wahlbezirke nicht ein- zugehen.

Meine Herren, ih glaube also hiernach einem Widerspruch nicht zu begegnen, wenn ih sage, es hat das Haus der Abgeordneten in Vebereinstimmung mit der Regierung bisher auf eine Neueintheilung nicht eingehen wollen; und ih bin keineswegs sicher, daß sih nach der Richtung hin die Verhältnisse inzwischen geändert haben.

Meine Herren , wenn der Herr Abg. Richter, statt die Regierung aufzufordern, Auskunft darüber zu ertheilen, ob sie die Vorlegung eines solhen Geseßes plant, seinerseits den Antrag gestellt hâtte: das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, die Königliche Staatsregierung aufzufordern, ein \folches Geseß vorzulegen, so ist es mir sehr zweifelhaft, ob dieser Antrag hier in diesem hohen Hause Annahme gefunden hätte (sehr richtig! rechts), und ob die König- liche Staatsregierung, wenn sie dieser Aufforderung Genüge leisten wollte, auf Annahme des Gesctzes würde renen können. Jedenfalls wiederhole ih, die Staatsregierung steht nicht im Widerspru, fon- dern im Einklange mit ihren eigenen früheren Erklärungen und mit wiederholten Beschlüssen dieses hohen Hauses, wenn sie erklärt: bisher beabsichtigt die Staatsregierung nicht, eiùe geseßlihe Aenderung dur die Neueintheilung der Wahlkreise herbeizuführen, und sie hat nicht die Absicht, einen solchen Gesehentwurf in der nächsten Session ein- zubringen. (Lebhafter Beifall rechts.)

Abg. Freiherr von Huene (Ctr..): Seine Partei sei mit der Aenderung des Wahlrechts aus Anlaß der Steuergeseßze einverstanden, aber nicht mit der Aenderung der Wahlkreise. Der Abg. Nichter sei die Erklärungen darüber schuldig geblieben, woher er die vermehrte Zabl von Abgeordneten nehmen wolle. Wenn er diese Zahl entsprechend der Vermehrung der Bevölkerung um 40%, erhöhen wolle, dann werde man wohl ein ret großes Abgeordnetenhaus bauen müssen, und cs sei fraglich, ob es möglich sein werde, mit einem folchen geseßgebenden Körper

bier noch zu arbeiten. Wenn aber der Abg. Nichter den ländlichen

Kreisen und kleinen Städten Abgeordnete nehmen wolle, so werde kein Abgeordnetenhaus dem zustimmen. Es würde sich ja ganz hübsch machen, wenn der Abg. Richter an der Spite einer Fraction Berlin von 63 Abgeordneten hier erscheinen würde. (Heiterkeit.) Die Herren würden hier vollständig ein Majorat von Abgeordneten bilden. Seine Partei halte es für durchaus inopportun, wenn man in der nächsten Session neben den großen Aufgaben, die dem Hause bevor- ständen, diefen Zankapfel hier ins Haus werfen wolle. Wer die Steuerreform wolle, der müsse auch die Reform des Wahlrechts wollen, weil die neuen Tarife eine erbebliche Verschiebung des Stimm- rechts herbeigeß@hrt hätten. Deshalb fönne seine Partei auch dem ersten Punkt des Antrages Richter beistimmen. Aber man möge an die Grund- und Gebäudesteuer denken! Solle sie den Charakter als Staatsfteuer behalten? Wie stehe es mit der Gewerbesteuer? Alle diese Fragen müßten im nächsten Jahre entschieden werden. Auf dem Boden des Dreiflassensystems werde sih ein Ausweg finden müssen, daß feine weiteren Verschiebungen einträten; man müsse daran denken, daß die unteren Klassen, wenn sie auch von directen Steuern entlastet seien, doch durch die indirecten Steuern be- lastet seien. Man fönne die Abtheilungen bilden durch die Drittelung der Steuern, und zuglei fönne man festseßzen, daß cin bestimmter Procentsaß der Wähler in den oberen Klassen sein müsse. Die Einführung eines festen Zuschlags für jeden Wähler aus Anlaß der indirecten Steuern werde eine Revolution in der ganzen Wahl- rechtsfrage hervorbringen. Wolle man Staats- und Gemeindesteuern zusammen dem staatlichen und Gemeindewablrecht zu Grunde legen, so werde man vielleicht über mane Schwierigkeiten hinwegkommen. Ex freue si, daß der Abg. Richter anerkannt habe, daß eine Er- [leichterung der unteren und zum theil auch der mittleren Klassen durch das neue Einkommensteuergesetßz stattgefunden habe. Für die Neu- eintheilung der Wahlkreise könne feine Partei \sih niht erwärmen. Sie wünsche aber, daß bezüglih des Wablrehts die Regierung auf dem Boden des bestehenden Wahlsystems alles fo vorbereite, daß die Steuerreform darunter nicht leide.

_- Abg. Graf zu Limburg-Stirum (cons.): Der Abg. Richter scheine von dem Gedanken auszugeben, daß im Reich und in Preußen ein gleihes Wahlrecht gelten müsse. Wenn man das anerkenne, fo, könne man aus demfelben Grunde, aus dem der Abg. Richter nicht einsehe, weshalb das Reichstagswaßlreht nicht in Preußen eingeführt werde, au sagen: weshalb werde das preußische Wahlrecht nicht im Reich eingeführt ? Alle Wahlgeseße hätten ihre Fehler. In aen stehe seine Partei auf dem Standpunkt der Verfassung und alte an dem Dreiklassenwahlsystem fell. Wenn man ftreng nah der Verfassung gchen wollte, so würde mit einer Veränderung der Steuer au eine Veränderung des Wahlrehts Hand in Hand gehen müssen. Aber feine Partei habe s\ich_ bereits bei Berathung der Einkommensteuervorlage gegen eine ftarre Ausführung dieser Bestimmung ausgesprohen. Man könne aber no gar

niht ermessen, wie große Veränderungen durch die Steuer- reform im Werthe des Wahlrechts des Einzelnen entstehen würden. o lange das nicht der Fall sei, können man von der Regi. nicht verlangen, daß sie entsprechende Gesete vorlege, die das Wahlrecht des Einzelnen wieder in Einklang brächten mit den von ihm gezahlten Steuern. Eine zahlenmäßige Eintheilung der Wahlkreise habe |. Z. weder die Regierung noh die damalige liberale Majorität des Hauses gewollt. Man habe einmal die Kreise nicht trennen lassen wollen, man abe pu us - nicht einen Kreis allein wählen lassen wollen, damit niht unberechtigte locale Interessen allein die- Wahl beeinflu ten, und endlich habe man die größeren Städte zu einem Wahlkreife vereinigen wollen. Wenn der Abg. Nichter jeßt wünsche, daß nah den Veränderungen durch das CEinkommensteuergeseß die Wahlkreise wieder verändert würden, so durchbreße er die von den Liberalen \. Z. Pte Stabilität, und man müsse confequenter Weise dazu übergehen, nah so und so viel Jahren, nach- dem die Bevölkerungsziffer \sich verändert habe, die Eintheilung wieder anders zu reguliren. Das halte er aber für bedenklih. Der E daß bei der Eintheilung ‘der Wahlkreise eine gleiche Anzahl Menschen eine ganz gleiche Vertretung finden solle, leide an ciner eilen inneren Ungerechtigkeit. Man müsse eo neben der Zahl der Menschen auch die Grundfläche in Betracht ziehen, auf der die Menschen wohnten. 100 000 Menschen auf einer großen Fläche hätten für den Staat eine andere Bedeutung als 100 000 Menschen zusammengepfercht in der Stadt. Wenn einmal eine rückläufige Be- wegung kommen sollte, die die Einwohnerzahl der Städte vermindere, olle dann wieder eine neue Eintheilung erfolgen? Daß ein wesentliches Mißverhältniß bestehe, könne seine Partei niht an- erkennen ; deshalb werde sie den Antrag augebrahhtermaßen ablehnen. Abg. Nickert (dfr.): Daß die Conservativen das Reichstags- wahlreht nicht in ihr neues Programm aufnehmen würden, glaube er. Der Abg. Graf Limburg-Stirum berufe sich auf feine Ver- fassungstreue. Herr von Puttkamer und auch Herr von Helldorff hätten öfter erflärt, man müsse an eine Aenderung des Reichstags- wahlrechts denken. Im Reiche wollten also die Conservativen die Verfassung revidiren, hier seien sie verfassungstreu, wo das «elendeste aller Wahlfysteme“ ihnen eine Macht gebe, die ihnen weder fraft ihres Besibes, noch kraft ihrer Intelligenz gebühre. Der Minister habe sehr {rof ein Eingehen auf die Wünsche der deutschen Freisinnigen abgelehnt. Wenn die Regierung glaube, das Dreiklassenwahlsystem auf- recht erhalten zu können, fo jet das ein verhängnißvoller Irrthum. Die Abschaffung oder eine wesentlihe Modification des Neichswahl- rechts fei nit möglich. Auch die Nationalliberalen hätten vor Jahren hon das Dreiklassenwahlsystem als überlebt bezeichnet. Er nehme an, daß ihr principieller Standpunkt noch derselbe sei. Es habe ihm beute gelenen, als sei der Abg. von Huene nicht so bestimmt für das allgemeine geheime Wahlrecht eingetreten, wie früher Herr Windt- horst. Er wisse nicht, ob er darin irre. Im nächsten Jahre würden Wahlen vorzunehmen sein; er würde es für unverantwortlih halten, wenn sie nah dem jeßigen Wahlgeseß ftattfinden sollten. Jn Bezug auf die Wahlkreise meine der Minister, die Regelung sei definitiv, feine Partei meine das nicht. Der Met- nister sage, man müsse die Wahlkreise nicht nach Zahlen ab- messen, sondern es müsse eine organische Gliederung erfolgen. Die Aufklärung aber sei er \{uldig geblieben, was er daruuter verstehe. Die Behauptung des Abg. Grafen Limburg-Stirum, daß Hundert- taufend, auf eine Quadratmeile vertheilt, eine größere Bedeutung haben sollten, wie dieselbe Zahl in der Stadt, zeige den Agrarier, wie er leibe und lebe. Worin liege die größere Bedeutung? Etwa in etner größeren Wehrfähigkeit für den Staat? Er habe immer ge- bört, daß die Berliner Jungen sich gut geschlagen hätten. Oder in der höheren Intelligenz? Er frage den Minister, was sein Princip einer organischen Gliederung sei. Se die Dauer fei der Widerspruch nicht aufrecht zu erhalten, der in Bezug auf das Wahlreht zwischen dem Deutschen Neich und dem führenden Staat Preußen bestehe. Die große Wirthschaftspolitik, die hier die breiteste Basis habe, sei im Reichstag {hon etwas gelockdert. Die Volksvertretung im Neichstag en eine andere Färbung und werde wohl noch eine andere erhalten.

Minister des Jünern Herrfurth:

Der Herr Abg. Rickert hat entweder die von mir abgegebenen Erklärungen nicht gehört oder er hat sie in merkwürdiger Weise miß- verstanden. Meine Herren, er behauptet, ih hâtte erklärt, in der nächsten Session werde ein Wahlgeseß niht vorgelegt werden, und ich hâtte gesagt, eine Neueintheilung der Wahlbezirke werde niemals vorgenommen werden, denn diese Wahlkreise wären definitiv und endgültig für alle Zeiten geregelt. Ich habe von Beidem das Gegentheil gesagt; ih habe ausdrücklich erklärt, daß in Betreff des Wahlgeseßes die Verhandlungen und Er- örterungen bereits feit dem vorigen Jahre shwebten ; ih habe aber hingewiesen auf den Zusammenhang dieses Wahlgesezes mit der Weiterführung der Steuerreform und habe erklärt, daß aus diesen Gründen s\ich zur Zeit noch nit mit Sicherheit übersehen lasse, zu welchen Ergebnissen diese Erörterungen führen und zu welchem Zeit- punkt sie zum Abschluß gelangen können. Mich würde es fehr freuen, wenn jene Erörterungen \o bald zum Abschluß gelangen, daß der Entwurf eines Wakhlgesetzes in der nächsten Session vorgelegt werden kann, und zwar aus dem Grunde, weil, wie Sie aus den Ausführungen des Herrn Abg. von Huene gesehen habe, die Durchführung der Steuer- reform fehr wesentlich gefördert werden würde, wenn gleichzeitig ein Wahlgeseß vorgelegt wird, welches die durch diese neue Steuerreform bedingten Verschiebungen neutralisirt und ausgleiht.

In Betreff der Neueintheilung der Wahlkreise habe ih ausdrüdcklich hervorgehoben, daß zwar die Staatsregierung bei der Vorlage des Gesetzes vom Jahre 1860 eine definitive und endgültige Negelung unter Ausschließung künftiger Abänderungen in Aussicht genommen hat, daß aber bei den späteren Verhandlungen anerkannt worden sei, es könnte im Wege der Geseßgebung, die nah dieser Nichtung \ouverän sei, eine Aenderung der Wahlkreise stattfinden. Ich habe nur darauf hinge- wiesen, daß weder die Staatsregierung noch auch dieses Haus be- absichtigt hat, bish e r von dieser Befugniß Gebrauch zu machen.

Wenn im übrigen der Herr Abg. Nicert bei der scharfen Verurtheilung des Dreiklassenwahlsystems auf eine nähere Begründung dieser Kritik nicht eingegangen ift, sondern dasselbe immer nur mit einem Hinweis auf einen Ausspruch des Fürsten Bismarck als das elendeste aller Waßhl- systeme bezeihnet, so muß i sagen, es nimmt sich in seinem Munde die Berufung auf diese Autorität doch etwas eigenthümlich aus. (Sehr richtig! rets.) Denn ih glaube kaum, daß er und seine politishen Freunde damit einverstanden sein würden, wenn man allen Aeußerungen des Fürsten Bismarck, insbesondere über den Charakter und die Tendenzen der freifinnigen Partei, eine solche autoritative Bedeutung beilegen wollte. (Sehr richtig! rets. Heiterkeit.)

._ Abg. von C zarlinski (Pole): Die Interessen der Städte seien von denen des flachen Landes so verschieden, daß feine Panie die vom a Richter vorgeschlagene Acnderung der Wahlkreise nicht mitmachen önnten, zumal damit eine Verminderung ihrer Mandate verbunden fein würde. Gegen die Veränderung des ablrehts hätten sie nichts einzuwenden. 8- jeßige Landtagswahlrecht l allgemein als ein sehr s{chlechtes anerkannt, und. seite Bartei wünsche mit dem Abg. Richter auch Hier das allgemeine, gleihe, .directe Wahlrecht, dem ja auch der Minister ‘nit abgeneigt zu sein scheine. Wichtiger

‘theil, die bisherigen Erfahrungen im Reich

aber als E ei dessen Ausführung und gerade um gute Ausführung des lgeseßes und um Vermeidung jeder künst: lien Wahlgeometrie möchte er den Minister bitten.

- Abg. Freiherr von Zedliß (freicons.): Er widers) Auffaffung der freisinnigen S als habe sih eine Ausdehnun Reichswahlrechts auf Preußen als nothwendig erwiesen; i d s drängten dazu, es in den Einzelstaaten beim bestehenden Wahlrecht zu belassen, bei dem Arns, und Intelligenz zu ihrem Recht kämen. Es sei als die Ansicht der Regierung und der Mehrheit des Hauses festgestellt wor- den, daß die Einwirkung der Steuerreform auf das Wahlrecht dur eine Aenderung des Wahlgeseßes neutralisirt werden müsse, aber nicht schon jeßt, sondern wenn diese Reform völlig durchgeführt sein werde: daß ferner ciné Ausdehnung des Reichswahlrehts auf den Landtag, sowie eine Aenderung der Wahlkreise nicht vorzunehmen sej leßteres namentlich mit Rücfsiht auf die größere oder geringere

tetigkeit der Bevölkerung. In den Anregungen des Abg. von Huene erkenne er sehr beachtenswerthe Punkte, im übrigen lehne seine Partei die müßigen Anträge des 2E Richter ab.

Abg. Hobrecht (nl.): Dieselbe Ag vor dem bestehenden Geseß, die seine Partei hindere, im Reih das allgemeine gleiche Wahlrecht zu beseitigen, hindere sie au, das bestehende Landtags- wablrecht zu ändern. Aber gerade, weil sie dies niht verändern wolle, müsse es im Sinne des ersten Theils des Antrages corrigirt werden, und zwar schon vor ‘den nächsten Landtagswahlen. Wenn die Wirkung der Communalsteuerreform im nähsten Jahr noch nit übersehen werden fönne, so müsse den {on zu übersehenden Wirkungen der Staatsfteuerreform nah seiner persönlichen Meinung durch ein interimistishes Geses Genüge gethan werden. Er müsse sih aber gegen eine Verändéruig der Wahlkreise erklären. Allerdings seien infolge der Verschiebung . der Bevölkerung große Mißstände eingetreten ; aber diejenigen Landestheile, deren Bevölkerun relativ oder gar absolut genommen zurückgegangen sei, hätten dadur hon folhen Schaden, daß man ihnen wenigstens eine möglichst starke Vertretung im Landtage gönnen müsse. Berlin habe allerdings Anspruch auf stärkere Vertretung, ihm wie allen andern Centren seien aber aus dem Bevölkerungszuwachs große Vortheile erwachsen, und namentlich Berlin als Siß des Landtags und der Staats- und Reichsregierung habe fo große, au politische Vortheile, daß sie den Nachtheil der zu geringen Vertretung im Landtage weit überwögen. Im übrigen, glaube er, Lie der Antrag Richter dur die Erklärung des Ministers seine Erledigung gefunden.

Abg. Rickert (dfr.): Der Minister meine, mit Rücksicht aufdie Steuerreform müsse das Wahlgeseß geändert werden, aber man könne heut nit übersehen, wann dies zu gesehen habe. Er (Redner) meine, unter allen Umständen müsse das in der nächsten Session gesehen. Der Minister meine, die von der Verfassung gestellte ¿orderung bezüglich des Wahlgeseßes sei hon erfüllt. Im Fahre 1860 aber sei die Regierung anderer Meinung gewesen, damals habe man der Stadt Berlin sogar zchn Abgeordnete zugestehen wollen. Auch er wolle den entvölkerten Often durchaus nicht in Bezug auf seine Vertretung im Landtage beeinträchtigen. Der Minister wundere si, daß er den fo lange von ihm bekämpften Fürsten Bismarck heut als Autorität citire er nehme eben, wie Herr von Caprivi thun zu wollen erklärt habe, das Gute, wo er es finde, und wenn er es lebhaft bedauere, den an der Gründung des Neichs so bervorragend betheiligten Reichskanzler wegen feiner inneren Politik so energisch haben befämpfen zu müssen, so freue er sih um so mehr, ihm in Bezug auf die Bekämpfung des elendesten aller Wahlsysteme bei- stimmen zu können. Autoritäten erkenne feine Partei niht an, aber er wünsche sehnlichst , daß der Minister Herrfurth immer so reden und hande n möge, daß seine (des Redners) Partei sich stets auf ihn be- rufen Éöônne.

Abg. Dr. Lieber (Centr.): Die Frage, ob die Partei des Abg. von Huene in Deiug auf das Reichstagswahlrecht auf ihrem alten Standpunkt stehe, beantworte er mit Ja, voll und ganz. Sie halte au für den Landtag die Einführung der allgemeinen, gleichen, directen Wahl für wünschenswerth. Die durch die Aenderung der Staatsfteuer gebotene Aenderung des Wahlrechts aber müsse {hon im nächsten Jahre, vor den nächsten Wahlen eintreten. Die Acuße- rungen der confervativen und nationalliberalen Redner bewiesen, da Abg. von Huene Necht gehabt habe, als er gesagt habe, E Ì heute eine Beschränkung in Bezug auf die Aenderung des Wahlrechts auferlegen müsse. Die Aenderung der Wahlkreise wünsche seine Partei darum nicht s{on jeßt in Angriff genommen zu sehen, weil eine Cumulirung dieser Sache mit der im ersten Theile ‘des Antrages an- gegen s Erledigung der ganzen Angelegenheit zu verzögern geeignet sei. ;

Abg. v. Kardorff (freiconf.): Der praktishe Zweck der ganzen De-

batte erscheine ihm höchst problematisch. Die Herren wollten wahr- f{einlih nochmals nah außen betonen, daß sie die allgemeinen, gleichen, directen Wahlen für den Landtag wünschten, das sei wohl der Hauptzweck der Debatte gewesen ; denn über die Stellung der E und der Mehrheit des Hauses zu feinem Antrag habe sich der Abg. Richter von Hause aus klar sein können. Der Abg. Lieber habe das allgemeine, gleiche; directe Wahlrecht für den Landtag heute vroclamirt; das seien die Bundesgenossen der Conservativen! Der Wunsch, dem Abg. Lieber Ausdruck gegeben habe, bedeute nichts Anderes, als die Einführung auch der SbeA. allgemeinen, directen Communalwahlen, und die olge davon, daß man das ganze Staats- leben auf allgemeine, gleiche, directe Wahlen stüßen wolle, werde sein, daß man auch die Einseßung der höchsten Spitze in unserer Monarchie mittels deren vornähme. (Unruhe.) Im Reiche könne man die allgemeinen, gleichen, directen Wahlen eben nur darum er- tragen, weil in den Einzelstaaten das bei uns eingeführte Wahlsystem als Gegengewicht bestehe. : _ Abg. Graf zu Limburg-Stirum (cons.): Die Conservativen seten darum noch nicht die Verbündeten des Centrums in Wahlfragen, wenn sie beim Volkss{hulgeseß mit ihm zusammengingen. Er habe vorhin übrigens nit. als Agrarier für eine Bevorzugung des plattea Landes in der Landesvertretung gesprochen, sondern er wünsche die Bevölkerungszahl und die Ausdehnung des Wahlkreises zusammen für die Zahl der Mandate maßgebend zu machen. Der Abg. Nickert habe von der N aid Intelligenz seiner Partei gegenüber den Con- servativen gesprohen. Nun, dies sei eine relative Sache, jeder fei befugt, fi selbst die größte Intelligenz zuzuschreiben; aber seit er denken könne, behaupteten die Freisinnigen, mehr Intelligenz zu be- sißen als die Conservativen; die ganze parlamentarische Vergangen- heit jedoch zeige, daß die Conservativen in Bezug auf eigene Ideen und auf Durchführung ihrer Intentionen an Intelligenz den Frei- finnigen wobl noch gleichkämen, in Bezug auf die Ausdehnung der Neden allerdings seien diese den Conservativen überlegen.

Abg. Dr. Lieber (Centr.): Der Abg. von Kardorff meine, er (Redner) habe heut das allgemeine, gleiche, directe Wahlrecht für den Landtag proclamirt, aber dies habe {on der Abg. von Mal- linckrodt im Anfang der siebziger Jahre gethan. Vebrigens gebe er dem Grafen Limburg-Stirum Recht, daß die grundsäßlih ver- {iedenen Anschauungen über das Wahlreht seine (des Redners) Partei nicht hätten hindern dürfen, beim Volksshulgeseß Schulter an Schulter zu stehen. Der Abg. von Karderff glaube, auf die Folgen der Einführung allgemeiner, directer Landtagswahlen hinweisen zu sollen; aber politishe und eommunale Wahlen seien doch ganz ver- [hiedenartige Dinge, wobei er freilich seine persönlihen Ansichten über Communalwahlen hier niht ausführen wolle. Wenn aber der Abg. von Kardorff die Consequenzen gar bis an die Höhe des Thrones ziehe, so sei das eine fo ungeheuerlihe Behauptung, daß er niht wisse, wie darauf noch în parlamentarisch zulässiger Weise geantwortet werden könne; der bloße Name des von Mallinckrodt müsse genügen, um cinen folchen Angriff von seiner Partei abzuwenden. An Königstreue werde weder der Abg- von Kardorff noch jemand im Hause das Centrum übertreffen.

Abg. Freiherr von Huene (Centr.): Statt dem Centrum solhe Vorwürfe zu machen, wie es der Abg. von Kardorff gethan habe, folle man lieber auf das blicken, was es in der pes Ge- seßgebung geleistet habe. Wo seien denn die Freunde des Abg-

in Ie Mas des Volksshulgeseßes? Das sei die

Seite - gewe fen! i 2 L Abg. von Kardorff Arc: Er habe das Centrum nicht

in Bezug auf feine monarchische innung verdähtigt; er ba nur gezeigt, wohin die Wünsche des Centrums # ließlich die Be- völkerung führen müßten. Im Volksschulgesez habe es sih um all- emcine, gleiche, directe Communalwahlen in Schulfachen gehandelt, Serum Lale er das Necht gehabt, die Conservativen auf die Ansichlen ihrer Bundeêëgenossen aufmerksam zu machen. In der Sache selbst handele es A nur um eine Doctorfrage, der Abg. Richter wolle nur nah außen hin betonen, daß er allgemeine, gleiche, directe Land-

swahlen onstrebt. S s Damit {ließt die Discussion. Jm Schlußwort bemerkt

Abg. Richter (dfr.): Es sei ihm von vornherein bekannt gewesen, daß die Mehrheit des Hauses und die Regierung niht das Retchstags- wablrecht für den Landtag einführen wolle. Aber die große Mehrheit erachte es doch nit für mögli, das Dreiklassen-Wahblsystem an- gesihts der Wirkungen der neuen Steuergeseße unverändert beizu- behalten. Auch der Minister habe ähnliche Erklärungen abgegeben, aus denen man schließey müsse, daß in der nächsten Session, jeden- falls gleidchzeitig mit de neuen Steuergescßen, ein Wahlgeseß vor- gelegt werden werde; die Nationalliberalen und das Centrum wollten ja auch eine Aenderung des Wahlrechts, selbst wenn keine neuen Steuergeseß- kämen. Er [{ließe daraus, daß au, wenn neue Steuergeseze niht zu Stande kommen sollten, eine Aenderung des Wahlgeseßes Platz greifen müsse vor der neuen Wahl, um die \äd- lichen Wirkungen - des neuen E eierteie zu paralysiren. Der Minister habe es fast so dargestellt, als ob die jeßige Wahlfreis- eintheilung durch das Gefeß von 1860 stabilisirt fei. Dagegen müsse er bemerken, daß die Ausdrücke stabil, endgültig u. 1. in den damaligen Bestimmungen eine ganz besondere Bedeutung gegen- über dem Rechtszustand, wie er vor 1860 bestanden habe, gehabt hätten. Dieses Gescey habe eine endgültige Regelung nur insofern gebracht, “als vorher bei jeder neuen Volks- zählung eine neue Wahlkreiseintheilung habe stattfinden müssen. Jett müßte statt der damals als Maßstab gebrauchten Zahl von 50 000 Einwohnern die Zahl von 70000 angewendet werden. Eile periodishe Revision verlange er nicht, er verlange nur, daß jeßt nah 30 oder 32 Jahren, d. h. nach einem vollen Menschenalter, angesihts der veränderten Bevölkerungsverhältnifse eine Aenderung des Geseßes eintreten solle. Das wolle er nicht leugnen, daß die Neueintheilung der Wahlkreise nach Maßgabe der Bevölkerung die Anzahl der conservativen Mandate zu Gunsten der liberalen Richtung vermindern werde. Die Centrums- partei aber werde von einer Veränderung eher Nußen als Schaden haben. Aus dem Nein, welhes sein Antrag auf allen Seiten des Hauses gefunden habe, habe doch überall Éi dens 67 daß man eine Aenderung des bestehenden Zustandes, wenn auch gegen- wärtig, so do für fernere Zeit niht für auêgeshlossen erachte. Ec habe für den Anfang nichts anderes erwartet. Sein Antrag habe feinen Zweck, die Stimmung des Hauses aufzuklären, erfüllt; er ziehe ibn daher zurück. Der materielle Inhalt werde in anderer Form parlamentarisch wiederkehren.

Es folgt die Berathung des Antrags des Abg. von Schalscha, welcher die Regierung auffordert , einen Geseß- entwurf einzubringen des Fnhalis, daß in dem § 69 des Einfoumensteuergeehes als Absaß 2 eingeschaltet werde: :

„Dieselbe Strafe trifft den Borsißenden und die Mitglieder der Commission, welhe einen Censiten im Widerspruch mit dessen auf Pflicht und Gewissen abgegebener Steuererklärung eingeschäßt haben, bevor alle in dem § 38 Abs. 2 angegebenen Beweis- mittel zur Feststellung der Wahrheit und Vollständigkeit der von dem Censiten gemachten Angaben von diesem oder von der Commission ers{öpft sind.“ S

Abg. von Schalscha (Centr.): Es sei nöthig, daß die Stellen des Cinkommensteuergeseßes, die eine Verunglimpfung ehrlicher Leute zur Folge haben könnten, eine Abänderung erfü ren. Die Declaration werde auf Pflicht und Gewissen abgegeben; für einen Ehrenmann sei zwischen dieser Form und der eidesstattlichen Versiche- rung fein Unterschied. Es fei daher dringend nothwendig, daß hier das Idealgut der Ehre geschügt werde. Es herrsche über das neue Cinkommensteuergeseß eine gewisse Erregung im Lande und diese werde noch vermehrt dur einzelne Mißgriffe der mit der Ein- s{äßung betrauten Personen. Die Verfügung, welche der Finanz- Minister am 10. Mai erlassen habe, werde nicht ausreichen, weil darin keine Strafbestimmungen getroffen scien. Er bitte den Finanz- Minister, ihm zu sagen, in welcher Form er die Mitglieder der Ein- \{chäßung8commission, die den Bestimmungen des Gesetzes zuwider- handelten, zur Verantwortung ziehe. In einem Briefe aus Goslar werde ihm mitgetheilt, daß der Landrath des Goslarer Kreises, Herr Thon, von dem wegen seiner Thätigkeit als Einshäßzungscommissar in wenig Sutelbelbatter Weise die Rede gewesen sei, vor 14 Tagen als Polizei-Präsfident nah Stettin verseßt sei. Die Beförderung dieses Herrn fei eine sehr bedenkliche S: Habe etwa der Minister des Innern dem Finanz-Minister dadurch seinen Dank abstatten wollen ? Der Briefschreiber meine, daß diese Beförderung des Herrn Thon mit seinem shneidigen Vorgehen in Steuersachen im Zufammen- bang stehe. Troß aller Vorschriften des Finanz-Ministers würden, wenn dies der Fall sei, die Veranlagungscommissare sagen: „Macht, was ihr wollt, wir werden die Steuershraube nah Kräften anziehen ; wir werden vielleiht zur Verantwortung gezogen, aber dann gehen wir zum Minister des Innern und erhalten vielleicht irgendwo des Pöstchen eines Polizci-Präsidenten ; dann find wir {én beraus.“ Er empfehle seinen Antrag zur wohlwollenden Erwägung.

Minister des Jnnern Herrfurth:

Meine Herren! „Nur zwei Worte in Betreff der Persönlichkeit, die der Herr Abg. von Schalscha geglaubt hat, seinerseits in seiner Rede in shärfster Weise angreifen zu sollen. Ich bin zweifelhaft, ob ich darauf überhaupt eingehen soll, denn meines Erachtens gehören der- artige Bemerkungen über die Gründe einer Beförderung von Be- aiten niht vor dieses Haus. (Sehr richtig! rechts.) Ih bemerke übrigens ganz ausdrülich, ich habe bei der Beförderung des betreffenden Landraths, die wegen seiner besonderen geshäftlihen Tüchtigkeit längst in Aussicht genommen war, bevor die Einkommensteuerveranlagung stattfand, überhaupt nihts davon gewußt, daß er sich bei der leßteren etwas habe zu Schulden kommen lassen, und in diesem Augenblick höre ih von dem Herrn Finanz-Minister, daß auch die Annahme, er habe sih dabei etwas zu Schulden kommen lassen, thatsächlih falsch ist. Es ist auch über das Verfahren dieses Bcamten überhaupt niemals Beschwerde geführt worden, außer von anonymen Persönlich- keiten in Privatbriefen an Herrn von Schalscha auf welche irgend ein Gewicht zu legen ich mich nit veranlaßt finden kann. (Bravo !)

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Ich ersuhe das hohe Haus, den Antrag des Herrn von Schalscha abzulehnen, und bemerke jedenfalls, daß die Staatsregierung diesem Antrage keine Folge geben fönnte. Es wäre doch ein ganz außergewöhnliches Vorgehen, wenn wir Verstöße gegen Vorschriften, betreffend ein amtliches Verfahren, hier mit einer \folchen Strafe belegen wollten. Dann würde es \chwerlich viele Nichter in der ganzen Monarchie geben, die nicht cinmal einer solchen Strafe sich auêëzuseßen in der Lage wären. Es würde aber noh viel weniger

Verwaltungsbéamte geben, welche nicht einmal gegen eine folche Vor- -

Trift aus irgend welchen besondern Gründen einen Verstoß gemacht hätten. Ich glaube, das wird vollständig genügen, um eine derartige Geseßgebung, wie sie hier uns vorgeschlagen ist, zurückzuweisen.

Der Antrag ift aber auch aus vielen andern Gründen nicht

annehmbar. Einmal foll hier nicht bloß der Vorsißende, sondern es sollen au die Mitglieder der Commission bestraft werden. Welche Mitglieter denn? Soll die Minorität auch bestraft werden, wenn sie vielleicht überstimmt is? Soll sie mitverantwortlich sein für die Handlungen der Majorität, oder sollen bei jeder Abstimmung in der Commission festgestellt werden die Namen derjenigeu, Personen, die für den betreffenden Beshluß gestimmt haben oder für die be- treffende Unterlassung ? Nun aber noch weiter : Es soll die Strafbar- keit dadur begründet sein, daß die von dem Steuererklärer angege- benen Beweismittel nicht aufgenommen sind! Die Commission ist aber garnicht verpflichtet, alle Beweismittel, einerlei, ob sie relevant sind oder nicht, die etwa ein Steuererklärer anbietet, anzunehmen, sondern nur folhe Beweismittel, die die Commission selbst für be- deutungsvoll hält. Darüber steht der Commission die Entscheidung zu; es kann also nah allen Nichtungen hin diesem Antrage in keiner Weise Folge gegeben werden. Diejenigen Mitglieder der Commis- sionen, welhe ich kann wohl sagen im ganzen Lande mit der größten Gewissenhaftigkeit, mit dem größten Eifer, mit Aufopferung an Zeit und felbst häufig an Geld ihre Schuldigkeit als Ehrenbeamte gethan haben, kann man nit in der Weise behandeln, wie das hier vorgeschlagen ift.

Aber auch die ganze Auffassung des Herrn Abg. von Schalscha über die hier gerügte, allerdings mit dem Gesetze, wie ih ausdrüdlich anerkenne, nicht in vollem Finklang stehende Unterlassung der An- hôrung derjenigen Personen, deren Steuererklärungen beanstandet sind, ist do durchaus nicht zutreffend. Er faßt die Sache so auf, daß jedeêmal, wenn eine Steuererklärung beanstandet ist, wenn das nicht beachtet ist, was der Censit als sein steuerpflihtiges Einkommen be- zeichnet hat, darin eine Ehrverleßung liege. Das trifft durchaus nicht zu; denn sehr viele Steuererklärungen sind nicht deêwegen unrichtig, weil der Mann eine unrichtige Steuererklärung hat abgeben wollen, sondern die Unrichtigkeit beruht vielfach und meistens ih kann wohl sagen fast ausnahmslos auf thatsächlichen und rechtlißen Frrthümern der Cen- siten, welche die Steuererklärung abgeben. Wenn also die Commis- fion eine folhe Steuererklärung niht in vollem Maße beachtet, so liegt darin keineswegs die Behauptung gegenüber dem Censiten, daß er seine Pflicht, auf Ehre und Gewissen, nah bestem Wissen und Ge- wissen sein steuerpflihtiges Einkommen anzugeben, absihtlich nicht er- füllt habe. Also, glaube ich, is auch von diesem Standpunkte aus diese ganze Auffassung doch in keiner Weise zutreffend. Herr von Schalscha sagt, die Commissionen hätten vielfah in der ganzen Mon- archie ihre Schuldigkeit niht gethan. Nah dem Material, welches uns im Finanz-Ministerium zugegangen ist, kann ich gerade die ent- gegengeseßte Behauptung aussprehen. Es is gewiß un- zulässfigerweise und ich werde die Gründe nahher: noch etwas näher darlegen die Bestinmung in dem §38 des Einkommensteuergeseßzes und die correspondirende Be- stimmung in der Ausführungsordnung . hier und da außer Acht ge- lassen worden, nah welcher bei Beanstandung von Steuererklärungen unter Mittheilung der Gründe an den Steuerpflichtigen détselbe angehört werden soll; das gebe ich durhaus zu. Im großen und ganzen aber wird jeder, der mit den Verhältnissen vertraut ift, allen Behörden, die bei der Veranlagung betheiligt gewesen find, dem Vor- fißenden fowohl als den Mitgliedern der Commissionen, das Zeugniß treuer Pflichterfüllung nah allen Richtungen hin ausstellen müssen.

Meine Herren, ich habe und der Herr Abg. von Schalscha hat das anerkannt sowohl in dem Entwurf des Einkommensteuer- geseßes, als demnächst in der Ausführungsanweisung, als später dur eine Neihe von Rescripten an einzelne Vorsitßende der Veranlagungs- commissionen \{ließlichz noch durch eine Cirkularverfügung mit aller Kraft dahin gewirkt, daß die betreffende Bestimmung des Einkommensteuergesezes in allen Fällen zur vollen Ausführung gelangt, und ich stehe noch heute auf dem Standpunkt, daß das durchaus nothwendig ift und au im Inter- esse der Steuerveranlagung und der Richtigkeit der Steuerveranlagung in vollem Maße festgehalten werden muß.

Aber Sie wollen doch nit verkennen, welche besonderen Um- stände es diesmal thatsählich vielfah sehr entschuldbar erscheinen lassen, wenn diese auf das Verfahren bezüglihe Vorschrift nicht überall zur vollen Anwendung gekommen is. Der erste Grund ist der, daß wir mit einem ganz neuen Verfahren zu thun hatten, mit einem Verfahren, welches vielfah durchaus niht auf die Sympathien der an ein ganz anderes Verfahren gewöhnten Bevölkerung stieß, mit einer Steuerveranlagung, deren Zeit sehr kurz bemessen war, wo auf einige Monate sih die gesammte Thätigkeit zusammendrängte, mit Steuererklärungen, welche vielfah so mangelhaft waren, daß in einer großen Stadt sogar von 3000 Steuererklärungen 1800 und in einer anderen auch erheblih großen Ortschaft von 900 Steuererklä- rungen beispielsweise 600 beanstandet werden mußten, wobei sich naher zeigte, daß diese Beanstandungen fast ausnahmslos be- gründet waren, ja von den Steuererklärern selbst als richtig anerkannt wurden. Wenn sfolche massenhaften Beanstandungen nothwendig waren bei der ersten Veranlagung, wenn nun den Behörden kurze Fristen in Bezug auf die Durchführung der ganzen Veranlagung vor- geschrieben waren, wenn diese kurzen Fristen vorgeschrieben werden mußten, weil wir am 1. April ein neues Etatsjahr beginnen, fo ist es doch wohl sehr entschuldbar, wenn man hier und da eine folche Bestimmung nicht berücksitigt.

Nun kommt aber weiter hinzu, daß die Gründe der Beanstandung sehr verschiedener Art sind. In manchen Fällen ist die Steuer- erklärung fo beschaffen, daß man Thatsachen nicht weiter aufzuklären braucht, sondern daß die Commission lediglih eine Nechtébeurtheilung abzugeben hat, daß sie sofort aus der Steuererklärung sieht: Hier find Abzüge in der Steuererklärung enthalten, die geseßlih nicht zulässig sind, oder hier ift der ganze Lebensunterhalt unter den Abzügen auf- geführt, sodaß man also sih sagen kaun: eine Nückfrage ist garnicht erforderlich, sie hat gar keinen directen Zweck, man wird neue That- fachen garnicht erfahren und die Entscheidung der Commission wird dieselbe bleiben.

Nun unterscheidet das Geseß leider zwischen solhen Fällen nit, und es wäre auch in folchen Fällen allerdings die Anhörung nach der Beanstandung erforderliß gewesen. Es ist aber sehr ents{chuldbar, wenn die Commissionen oder die Vorsißenden in solchen Fällen, wo sie von der Anhörung si absolut keinen Erfolg verspxechen konnten, in dem Drange der Geschäfte davon absehen.

Nun lege ich mit dem Herrn Abgeordneten ein sehr erhebliches Gewicht darauf, daß doch diese Vorschrift, so {chwierig sie auch in der Ausführung si gestaltet hat, um so mehr, als diese Schwierigkeiten

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bei der weiteren Veranlagung mehr und mehr wegfallen werden ih sage, ih lege mit ihm das größte Gewicht darauf, ‘daß mit der größten Entschicdenheit auf die allmähliche volle Durhführung dieser Bestimmung hingewirkt werde. Ih möchte aber noch «ins bemerken. Meine Herren, unser Gesez geht in dieser Beziehung weiter, als andere deutshe Geseße. Beispielsweise Sachsen hat eine solhe Be- stimmung garnicht, daß, wenn die Commission das Einkommen an- ders veranlagt, als es sich aus der Steuererklärung ergiebt, irgend eine Anhörung stattzufinden braucht. Bei den Erkundigungen, die wir bei Aufstellung des Entwurfs über eine solche Bestimmung im König- reih Sachsen einzogen, wutde uns dort erklärt, daß man sie für völlig unausführbar hielte.

Es geht alfo daraus hervor, daß wir es wirklich hier mit einer Bestimmung zu thun haben, die in der Ausführung höchst \chwierig sein kann. Und darum ist es um so natürlicher, daß sie auch das erste Mal nit in vollem Maße überall und allenthalben zur Ausführung gelangen konnte. ° Le

Ich kann unter allen diesen Umständen das hobe Haus nur bitten,

dem Antrage von Schalsha nicht stattzugeben, indem ih die Ver-

sicherung wiederhole, daß ich mehr und mehr und mit der größten Consequenz und Bestimmtheit auf die volle Dur(hführung der frag- lichen Bestimmung bedacht sein werde. j

Abg. Wes sel (freicons.): Er sei erstaunt, wié der Abg. von Schalscha so schnell mit einem solchen Antrag an das Haus habe kommen können, bevor er von der Wirkung des neuen Geseßes eine rechte Ahnung habe. Das Geseh sei noch gar nicht durchgeführt, troßdem sei der Abg. von Schalscha schon mit sih einig, daß es große Lüken enthalte. Er habe bisher s{werlich etwas mehr als seine eigene Steuecrerklärung gesehen und sei gar nit in der Lage, darüber zu ur- theilen, inwieweit - die Vorfißenden der ,Veranlagungscommissionen ihre Pflicht thäten oder niht. Er würde den Antrag nicht tragish nehmen, wenn dieser und eine frühere Rede des Abg. von Schalscha nicht in der Presse dahin ausgenußt worden wären, daß die Vorsitzenden der Veranlagungscommissionen im großen und ganzen geseßwidrig gehandelt hätten. Das sei aber nicht die Anschauung des Ministers. Es liege kein Anlaß zu dieser Befürchtung vor. Er (Redner) halte das Gesetz für vorzüglich gearbeitet. Noch vorzüglicher seien die Ausführungsbestim- mungen; aber diese verursachten sehr großes Schreibwerk. Der Antrag habe im Lande eine gewisse Aufregung hervorgerufen, er sei absolut verfrüht und er bitte, ihn abzulehnen.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Wie vorsichtig man mit solchen Anträgen sein muß in einer Zeit, wo bei vielen Censiten, wenn sie mehr Steuer bezahlen sollen, die Stimmung ja niht gerade eine sehr freundliche ist, und wie leiht man dann ihnen einredeñ kann, daß sie moralisch entrüstet und erbittert sein müßten, das habe ih in diesen Tagen, nachdem die ersten Neden des Hérrn Abg. von Schalscha hier gehalten worden sind, persönlich allerdings auch genug erfahren, und es sind dabei die wunderbarsten Irrthümer vorgekommen. Beispielsweise ist eine. Deputation bei mir erschienen, aus einem Kreise, die sich auf das lebhafteste und unter Beziehung auf Herrn vonSchalscha beshwert und ihrerEntrüstung und ihrem verleiten sittlihen Bewußtsein den allerentshiedensten Ausdruck gegeben hat, und wie** ih nun näher nachfrug, stellte es sich heraus, daß der betreffende Landrath sämmtlihe Beanstandungen mit sämmtlihen Beschwerde- führern auf das gründlihste durchgesprochen hatte, also in dieser Be- ziehung ihn garkein Vorwurf t&ffft. Nun sagte ih: Liebe Leute, was wollt Ihr denn? Es ift ja alles geschehen, worüber Herr von Schalscha sih beklagt hat, daß es anderwärts nicht geschehen sei. Darauf erwiderten sie, sie fühlten sih gerade deswegen \o beschwert, daß sie troßdem so hoch veranlagt seien. (Heiterkeit.) Man sieht also, diese Mißstimmung kommt häufig daher, daß die Leute auf Grund dieses neuen Verfahrens jeßt mehr zahlen müssen, als sie früher gezahlt haben, während Verärderungen in ihren Verhältnissen garnicht vorgegangen sind.

Ich bin überzeugt, daß diese Mißstimmung nicht wesentliß von der Verleßung von Vorschriften im Verfahren kommt, sondern andere Gründe hat, daß sie aber gern den Vorwand ergreift, sich hinter solchen - Formbverleßungen zu verstecken und dadurch sehr beshwert zu zeigen.

Ich habe vorher ausgesprochen, daß über jede Steuererklärung, welche, einerlei aus welchem Grunde, beanstandet wird, eine Rücksprache mit den Betheiligten im Geseß vorgeschrieben ist. JIch habe schon angedeutet, daß ih glaube, es geht dies zu weit. Da, wo die Commission lediglih als Richter über Nechtsfragen zu entscheiden hat und Thatsachen garnicht streitig sind, da ist eine solhe Rücksprache eigentlih nit erforderli; sie ist aber einmal vorgeschrieben, und wir werden sehen, wie sih dies in der Praxis bewährt, ob man in dieser Beziehung genöthigt sein wird, in Zukunft zu Modificationen zu schreiten. Gegenwärtig- unterscheidet das Geseß nicht.

Ich will noch darauf aufmerksam machen, daß die große Schwierigkeit, die in dem hier vorgeschriebenen Verfahren liegt, durch eine Bestimmung, welche das Abgeordnetenhaus in den Geseßentrourf hineingebraht hat, erhöht worden ift. Früher sollte nach dem Ent- wurf der Steuerpflichtige über die Beanstandung sich innerhalb-einer Woche äußern, das hat man in zwei Wochen verlängert, und in ge- wissen Fällen kann diese Frist auf vier Wochen verlängert werden. Das ershwert den rehtzeitigen Abschluß des ganzen Verfahrens in hohem Grade, während nach meiner Meinung der Zeitraum einer Woche vollständig genügend gewesen wäre, wenn man daneben die Befugniß gehabt hätte, daß der Vorsitzende in besonderen geeigneten Fällen die Frist verlängern darf. Wir werden die Erfahrung erst abwarten müssen, ob man hier oder da eine kleine Correctur in das Gesetz hineinbringt, welche das Wesen allerdings nicht ändern darf. Wir hatten zwei Wege: entweder mußte das Geseß \o construirt werden, daß die ganze Steuererklärung weiter nihts bedeutete als lediglich Material für die Commission, sodaß die einzelnen Steuerpflichtigen dazu selbs mitwirken sollten, über die Ein- kommensverhältnisse Klarheit zu geben, wie alle anderen Beweis- mittel die rihtige Steuerbemessung bewirken sollten. Oder aber wir mußten der Steuererklärung eine größere Bedeutung geben, wir mußten sie so gestalten, daß sie allerdings als Grundlage für die Veranlagung dienen follte und nur aus besonderen Gründen davon abzuweichen sei. In diesem Falle aber war es ganz nothwendig, daß man nicht eher abweicht, bis man demjenigen, der die Erklärung ausgestellt hatte, Gelegenheit gegeben hatte, über Beanstandungen und Bedenken der Commission sih zu äußern. Dieser leßtere Weg ist gewählt, und ih halte ihn noch heute für einen durchaus zutreffenden und richtigen ; wir müssen allerdings sehen, daß wir das Geseß so gestalten, daß diese Nücksicht, die ih bezeichnet habe, auch wirklich zur vollen Geltung kommen fann.

Abg. Ludow ieg (nl.): Auch er meine, daß die Steuereinshäßzungs- ¿othunissfon nicht ohne Vetta übe die Steuererklärung bimveizieben