1892 / 125 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 May 1892 18:00:01 GMT) scan diff

ügen müßten, so litten diese Schulen darunter. teresse auch an diesen mten u. f. w. ziehe. erehtfertigt, als alle rüfung fich unter-

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Staat habe aber ein ganz eminentes Schulen, aus denen er fs seine späteren Die Gleichstellung der Lehrer fei u dieselbe Vorbildun bâtten, selben werfen und dieselben Seminare besuchen müßten. Da dieses Gese also ebenso im Interesse der ule wie des Staates liege, begrüße er es mit Freuden. Er fei aber der Ansicht, Ms wünschenswerth sei, völlige Arbeit zu machen und niht auf halbem Wege stehen zu bleiben. Seine Partei babe daher in der Commission Geschlossen, auch die Vorschul- und Ele- mentarlehrer mit in dieses Gefeß hineinzu iehen. Er empfehle dringend die Annahme der Commissionsbeshlüsse und freue ih, daß seine Fractionsgenossen mit ihm nach dieser Nichtung bin ein- verstanden feien.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Gestatten Sie mir, bei dieser Gelegenheit der Berathung des § 1 einige- allgemeine Bemerkungen zu machen, die allerdings auch Bezug haben auf die bier vorliegende besondere Frage, weil ih nit weiß, ob ich den Berathungen des Hauses nachher noch beiwohnen kann mit Rücksicht auf die Verhandlungen im Herrenhause. Ich habe schon in der Commission die allgemeine Stellung der Staats- regierung zu diesem Entwurf gezeihnet, und möchte das hier noch etwas schärfer wiederholen. J habe dort gesagt, daß der Entschluß, diese Vorlage zu machen, der Staatsregierung nit [leiht geworden ist, und zwar um deswillen, weil gewichtige Rücksichten und Bedenken für und gegen von großer Bedeutung waren, welche es schwer- machten, fih nah der einen oder anderen Seite zu entscheiden.

Als wir den ersten Normal-Etat hier verabschiedeten, hat man nicht gewagt, zwangsweise die Dur{hführung desselben in den einzelnen städtischen und stiftischen Gymnasien anzuregen. Nachber find mehr- fache Versuche gemaht worden, eine Gleichstellung der Lehrer an den nichtstaatlihen Anstalten durchzuführen aus der Initiative des Hauses. Sie sind in der Berathung des Lanttags selbst gescheitert. Schon diese Thatsache mußte doch die Staatsregierung einigermaßen bedenklich machen, nun aus ihrer Jnitiative heraus eine folche Geseßvorlage einzubringen.

Aber materiell stand auf der einen Seite das Bedenken, daß es sich um einen bedeutenden Eingriff in die Selbstverwaltung der Geine!nden handelt, welche durch die Tragung der Schullasten {on an und für sich in erheblihem Maße in Anspruch genommen sind. Es bestand weiter das Bedenken, daß in manchen Fällen die finanziellen Kräfte der Ge- meinden hier so stark in Anspru genommen werden müßten, daß nothwendig wird Staatshilfe eintreten müssen. Es resultirte daraus die Gefahr einer weiteren finanziellen Belastung des Staats, während wir nicht im stande gewesen sind, irgend welchen anderen staatlichen Beamten neue Bewilligungen zukommen zu lassen, mit Ausnahme der Lehrer allein. Es stand endlih das Bedenken entgegen, daß diese ganze Entwickelung nothwendig drängen mußte zu einem weiteren Streben nach Verstaatlihung dieser Communal- anstalten, welhes ih wenigstens persönlih für durchaus nit wünschenswerth halte. Wenn nun diese Bedenken überwunden wurden mit Rücksicht darauf, daß allerdings anerkannt werden mußte, daß die akademisch gebildeten Lehrer an den höheren Schulen, wel{e die gleihe Berechtigung haben, denen genau dieselben Aufgaben seitens des Staats gestellt werden, die auch im wesentlihen bisher diese Auf- gaben in glei tüchtiger Weise erfüllt haben, daß eine solche Differenz unter den Lehrern an diesen Anstalten auf die Dauer nicht aufrecht zu erhalten war und die Erfahrung auch gelehrt hatte, daß man ohne

eine obligatorische Vorschrift zu einer folhen Gleichstellung nit ge- angt war und in Zukunft nah der sehr bedeutenden Verbesserung der Gehalte der Lehrer an staatlichen Anstalten erst ret bisher nicht ge- Tangen würde, so waren diese Erwägungen auch \{chließlich die ent- {heidenden.

Meine Herren, aus dieser Situation ergiebt sih nun, glaube id, für dic Staatsregierung und für das Haus ganz von selbft, gewifsen-

haft im einzelnen Falle zu untersuchen, wie weit man über die ersteren i

Bedenken und Rücksichten hinweggehen darf, um das große Ziel, welches wir hier verfolgen :

gehen als dieser Gesichtspunkt unbedingt gebietet. Das is mein

Grund, warum ich dringend bitte, au den S 2 anzunehmen, und ich |

glaube, Ihnen bei dieser Gelegenheit zeigen zu dürfen, daß die An- nahme des § 2 auch nur zu einer s{heinbaren Gleichftellung führen würde, daß hier in Wahrheit ungleichmäßige Verhältnisse in einer gleih- mäßigen Schablone behandelt werden sollen. Meine Herren, wenn ih aber den § 1 ins Auge fasse, fo Tönnte ih alles unterschreiben, was der Herr Abg. Dr. Kropat- ‘\heck vorgetragen hat. Die allgemeinen Gesichtspunkte, die er uns ‘hier nohmals ans Herz gelegt hat, theilen wir sämmtlih, aber ich glaube nur nit, daß diese allgemeinen Gesichtspunkte zur Annahme ‘der Commissionsanträge zu § 1 führen. JIch will vorausshicken wenn es sich um staatlihe Beamte handelt, abgesehen von dem Wohnungsgeldzushuß, kann man ja niht unterscheiden nah Maßgabe ‘der verschiedenen Verhältnisse in den einzelnen Provinzen, der Wirth- fafts-, der Lheuerungêverhältnisse. Eine gewisse Egalisirung ist da in Beziehung auf die Gehaltsverhältnisse unbedingt geboten. b das s{hon in vollem Maße zutrifft selbst bei den höber gebildeten Lehrern, wo es sich um Gemeindeschulen handelt, und nicht um staatlichGe Beamte, wo von einer zwangêweisen Versetzung von einer Gemeinde in die andere garnicht die Rede ist, wo die Lebens- verhältnisse und Theuerungsverhältnisse in den einzelnen Provinzen ganz verschieden find, das kann man dahingestellt sein lassen. Di aber diese Rücksicht sehr maßgebend is bei den Elementarlehrern, darüber kann do kein Zweifel sein. Wir haben doch unsere Elemen- tarlehrer niht gleihmäßig durch den ganzen Staat besoldet. Stets ist anerkannt worden, daß die Gehalte der Elementarlehrer si richten müssen nah den befonderen Lebens-, Theuerungs- und wirthschaftlichen Verhältnissen in den einzelnen Provinzen und einzelnen Gemeinden. Nun stehen doch darüber kann auch - kein Zweifel sein die Elementarlehrer, sofern sie zufällig am Gymnasium oder an einer höheren Bürgerschule unterrihten, ihren Collegen, die in der Volksschule unterrichten, viel näher als das in Betreff der höher, akademish gebildeten Lehrer der Fall ist; und ih meine da- her: es ist an und für sich {hon bedenklich, hier einen Zwang auf völlig gleichartige Behandlungen mit den Bestimmungen für die Besoldung dieser Lehrer bei den staatlichen Schulen vorzu- schreiben. Jch bin au der Meinung, und ih habe fie aus meiner eigenen langjährigen Erfahrung in der Communalverwaltung ent- nommen, daß es sich in der Regel empfehlen wird und berechtigt ift,

eine durhgängige Gleichftellung der „akademish gebildeten Lehrer an den vershiedenen Schulen, ob staat- lihen oder nihtstaatlichen, zu erreihen, aber auh nicht weiter zu |

die Gehälter derjenigen Elementarlehrer, die an den höheren Schulen Unterricht geben, etwas höher zu stellen, als die Gehälter der übrigen Volks\{hullehrer, hon deswegen, weil man für diese Stellen doch be- sonders qualificirte und \trebsame Lehrer aussuchen muß, und es \sich daher empfiehlt, etwas zuzulegen. Aber hier haben wir nit diese Frage zu beurtheilen, in der Beziehung kann ih mit dem Abg. Herrn Dr. Kropatscheck einverstanden sein ; sondern wir haben die Frage zu entscheiden, ob Sie einen Zwang gegen -die Gemeinden üben wollen und müssen, unter allen Umständen solchen Lehrern den Gehalt der- jenigen Lehrer zu geben, die an staatlichen Anstalten unterrichten. Das könnte in einzelnen Gemeinden Sprünge von 600 bis 800 Æ geben. Nun ziehen Sie sich aber weiter die Con- sequenzen. Wir wünschten ja, und gerade die Cultusverwaltung steht in dieser Beziehung im Vordergrund, daß si die Bürgerschulen nah Maßgabe der neuen shulreformatorischen Bestimmungen gerade in den Gemeinden entwickeln, wo vielleiht Gymnasien in Zukunft garniht mehr am Plate sind. Sie werden aber bei der großen An- zahl von Elementarlehrern, die an diesen Bürgershulen anzustellen find, diese Entwicklung im höchsten Grade gefährden und verlangsamen. Aus allen diesen Gründen kann ih auch vom Standpunkt der Finanzverwaltung mit Nücksiht auf die Rückwirkung, die derartige Bestimmungen auch auf die Staatsfinanzen nothwendig haben müssen, jedenfalls haben können, mich meinem Herrn Collegen nur anschließen und bitten, den S 1 in der Faffung der Regierungsvorlage anzu- nehmen. Abg. Dr. Ritter (freicons.): Ein gewisser Zwang auf die- jenigen Gemeinden, die böbere Schulen hätten, werde jeßt {on staatlicherseits ausgeübt. Das sei eine Consequenz des Ümstandes, daß die Lehrer an diesen Anstalten mittelbare Beamte des Staats seien. Es fei also das Recht und die Pflicht des Staats, auf diese Beamten einzuwirken selbst gegen den Willen der Gemeinden. Die Poanneen Bedenken, die der inanz-Minister hinsihtlih des § 1 ervorgehoben habe, halte er ( edner) nicht für aus\{laggebend. enn man annehme, daß durchschnittlih für diese Lehrer 500 4 Erhöhungen Platz griffen, dann kämen für 100 Lehrer im Ganzen 50000 # in Frage. Dabei gebe es eine Reihe von höheren Anstalten in den roßen Städten, in denen fowieso hon die Elementarlehrer böber besoldet würden. Unter diesen Umständen halte er es für ungerechtfertigt, denjenigen Collegen, weldhe für eine bessere Besoldung der Vorfchullehrer eingetreten seien, unberechtigten Fanatismus für die Schule und die Lehrer vorzuwerfen. Es - handele sich hier gerade um eine Forderung des Centrums: gleiches Recht für Alle. Es fomme in Frage: das entgegengeseßte Interesse der juristishen Perfon, der Gemeinden, die dauernd existenzfähig blieben, mit dem Staat im Hintergrunde, gegen- über den physishen Personen, den Familien, die um ihre Existenz zu kämpfen hätten. Da fei cs billig und recht, daß man zu Gunsten der Shwächeren, der physischen Personen, nah Kräften eintrete, um so mehr, als hier ein so minimales finanzielles Interesse in Frage komme. Es sei ein Act der ausgleihenden Gerechtigkeit, diesen wenigen Lehrern dasselbe zu gewä ren, was seitens der Staatsregieung im Normal-Etat den ibnen leihstehenden Lehrern bewilligt worden sei. Seine Partei habe den * ormal-Etat bewilligt in der Hoffnung, daß dem Hause ein Geseß werde vorgelegt werden, das die Gleichstellung der Lehrer an staatlichen und nihtstaatlichen Anstalten regele, und sie sei der dm dankbar, daß sie ein folches Gesetz eingebracht habe. Um fo lebhafter bedaure er, daß es der Regierung unmögli fei, den Absatz 3 des § 1 fallen zu lassen. Er gebe die Hoffnung nit auf, daß man doch noch zu einer es gelangen werde. Man möge milde und gerecht fein und verhüten, daß eine Klasse von Lehrern auf focialem Gebiet anders behandelt werde, wie die analoge andere. Er bitte deshalb dringend, das Gesetz in der Faffung der Commission anzunehmen.

Abg. von Schenckendorff (nl.) bemerkt, er habe nit geglaubt, daß die Staatsregierung zu den nträgen der Commission bei § 1 eine ablehnende Stellung einnehmen werde. Nach den Deductionen des Finanz-Ministers ständen die Vorschullehrer an den höheren Lehr- anstalten zwischen Thür und Angel. Diese Lehrer seien doch Mit-

lieder eines abges{lossenen Sn, und es würde ihrer Autorität ehr abträglih fein, wenn sie {ch

eter bezahlt würden, als die Lehrer an den staatlihen Anstalten. Im übrigen erkläre er sich für den Antrag des Abg. von Bülow für den Fall, daß der 8 2 gestrichen werde, wonach die Gemeinden ihre alten Befoldungs-Etats aufrecht erhalten könnten.

Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! Jh möchte nur den Gedanken des Herrn Vor- redners niht unwidersprocen lassen, als wenn der Vorschlag, welchen die Staatsregierung in § 1 gemadht hat hinsichtlich der Stellung der Vorschullehrer gegenüber den Elementarschullehrern, zu s{hultechnis{en Bedenken Anlaß gebe, uind zwar, wenn ih recht verstanden habe, um deswillen, weil ja die Schüler selbs der Autorität des Lehrers gegen- über einen gewissen Anstoß daran nehmen könnten, weil diefe Lehrer anders gestellt seien, als die übrigen Lebrer in demselben Collegium. Ich halte das niht für zutreffend. Ich muß fagen, daß die bis- berigen Erfahrungen das in feiner Weise bestätigt haben. Denn seit 1874 haben wir ja diesen Zuftand. F kann uur darauf aufmerksam machen, daß in einem Erlaß ?meines Herrn Amtsvorgängers vonz 2. Mai 1874 dieser Standpunkt, wie mir fcheint, ganz zutreffend und erfahrungsgemäß begründet ift. Jch darf wobl um die Erlaubniß bitten, ein paar Worte aus diesem Erlaß vorzulesen. Der damalige Herr Unterrihts-Minister sagte :

„So sehr ih es im Intereffe des Unterrihtswesens wünschen muß, daß den Elementar- und tehnischen Lehrern an den Föheren Unterrichtsanstalten privaten Patronats die zur Erhaltung und Förderung ihrer Berufsfreudigkeit unter den gegenwärtigen Preis- verhältnissen erforderliche, ihren Leistungen angemefsene Befoldung gewährt werde, so kann doch von Seiten des Staats, nachdem bei Durchführung des Normal-Etats vom 20. April 1872 den an böberen Unterrihtsanstalten ftädtishen u. f. rw. Patronats befind- lihen Elementar- u. \. w. Lehrern bereits eine Besoldungsver- besserung in der Regel erwirkt worden ist, die von den Bittftellern gewünschte Regelung ihrer Befoldungen shon deshalb nicht wohl durchgeführt werden, weil bei sehr vielen höheren Unterrichtsanstalten städtishen Patronats die an diesen angestellten Elementar- und tehnischen Lehrer mit den Lehrern derselben Kategorie an den mittleren und niederen Schulen des Ortes rangiren, und von den betreffenden Patronaten die Lösung dieses durhaus im Interesse der gesammten Elementar- u. \. w. Lehrer des bezüglihen Orts liegenden Verhältnisses niht verlangt werden kann, ohne entweder die Commune oder die betheiligten Lehrer zu schädigen.“

Das sind ganz genau dieselben Ausführungen, die ih mir vorhin anzudeuten erlaubt habe, und ich bin durhaus niht der Meinung, daß das unterrihtlihe Intèresse das Gegentheil von diesen Ausfüh- rungen bedinge; ih glaube vielmehr, daß es der Stellung der Elementarlehrer und dem Interesse dec Anstalten und Gemeinden mehr entspriht, wenn Sie auf den Vorschlag der Königlichen Staats- regierung eingehen.

Abg. Dr. Meyer (dfr.): Seine Partei wünsche die Verab- shiedung des G in einer Form, die nicht zu sehr von den Commissionsbeshlüssen Ea und wünsche die baldige rig aa n Eis eseßes. Der Abg. Lieber sehe eine Beeinträchti. ung der Selbstverwa tung der Gemeinden in der Vorlage. Der freisinnigen rtei liege die Selbständigkeit der Communen gewiß am

rzen, das habe aber mit der Regelung der Lehrergehälter nichts zu thun. In staatlichen Angelegenheiten müßten die Gemeinden an Staatsgeseße gebunden sein. Entweder besoldeten sie die Lehrer nah der Feststellung des Staats oder sie gäben die ule auf. Es sei kein Grund dafür vorhanden, die an taatlihen Schulen angestellten R E mit anderem Maße zu messen, als die an Communal- schulen angestellten. Die Annahme der Regierungsvorlage werde die

efühle aller seminaristisch gebildeten Lehrer verleßen. Gegen den Antrag von Bülow werde er stimmen, weil er \ich in diesem E, der Verhandlungen kein klares Bild mehr von dessen Folgen ma önne.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Der Herr Abg. Dr. Meyer hat gemeint, es schiene fo, als wenn die Elementarlehrer an den höheren Séhulen hier namentlich seitens der Staatsregierung so habe ih ihn wenigstens aufgefaßt, weil er es in Beziehung auf meine Worte fagte als eine quantité négligeable behandelt werden follten. Wenn Herr Dr. Meyer meinen kurzen Be- merfungen wirkli gefolgt wäre , so - würde er gehört haben, daß ih aus meinen eigenen Erfahrungen ausdrücklih anerkannt habe, daß es si in vielen Fällen durchaus empfehlen könnte, die in der Regel Hervorragendes leistenden Elementarlehrer an den höheren Schulen einigermaßen au im Gehalt gegenüber ihren Collegen an den Volksschulen auszuzeinen. Ich darf aber auch behaupten, daß die meisten Städte das längst freiwillig gethan haben. Der Streit zwishen ihm und mir ist bloß darüber, ob es nothwendig ift, einen Zwang dahin zu üben, daß die Gemeinden gehalten werden sollen, diese Lehrer unter allen Umständen so zu behandeln wie die Lehrer an den staatlichen Anstalten.

Nun sagt Herr Dr. Meyer, ih hâtte dafür gar keinen Beweis beigebraht, warum denn diese Neunormirung der Gehalte an den staatlichen Anstalten so, wie sie erfolgt sei, au habe erfolgen müssen.

Meine Herren, der Staat das habe ih s{chon mehrfach her- vorgehoben ift garniht in der Lage, derartige Verschiedenheiten in seinen Gehaltsverhältnissen zuzulaffen; er wird in den meisten Fällen dahin gedrängt werden durch die nothwendige Egalifirung der Gehaltsverhältnisse seiner Beamten und Lehrer, daß er diejenigen Säge nimmt, die in den Gemeinden und Gegenden erforderlich find, wo die Lebensverhältnisse am theuersten sind, und dabei haben auch bei den übrigen Beamtenverhältnissen diejenigen Beamten den Vor- theil, die in billigen Gegenden Ieben, während diejenigen Beamten klagen, die in theuren Gegenden leben müssen. Also der Staat konnte garnihts Anderes thun, als er gethan hat.

Nun frage ih aber weiter: ift dieselbe Nückficht, die der Staat zu nehmen gezwungen ift, auch für die Gemeinden vorhanden ? Da sage ih: im Gegentheil! Da kann man individualifiren. Da ift die Individualisirung fogar völlig berechtigt, und da tritt der Gefichts- punkt, von dem ih gesprochen habe, in den Vordergrund, daß eine sehr nahe Beziehung der ganzen Verhältnisse dieser oft nur zeitweilig an den höheren Schuken functionirenden Glementarlehrer mit den übrigen Volkss{hullehrern vorhanden ift. Ih darf also gerade umgekehrt sagen: Sie egalisiren hier mechanish. Sie unter- suchen nicht die innere Verschiedenheit des Falles, fondern gehen von dem allgemeinen. Saß aus: es muß alles glei behandelt werden. Sie find aber doch nit consegquent darin; denn Sie haben sehr wohl den Paragraphen ftehen lassen, der zuw Gunsten der Lehrer eine Ungleichheit aufre{cht erhält in der Zukunft; Sie ver- wehren feineswegs dex einzelnen Städten, nah ibren be- sonderen Verhältniffen und nach Maßgabe ihrer Mittel die städtischen Lehrer beffer zu ftellen als die fiaatlihen, und das fann auh zu großen Unzuträglichkeiten führen. Darüber ift gar fein Zweifel, wie ih es felbst in Frankfurt erlebt habe, wo die Stadt die Gymnafiallehrer besser befoldete und au vielleiht in der Zukunft beser besolden wird, als die Lehrer an dem dortigen ftaatlichen Gymnafium besoldet werden. Allein zu einer mechanischen Gleichheit können Sie doch nicht kommen wollen, Sie müssen in jedem einzelnen Falle untersuhen: ift hier wirkli ein Grund vorhanden, absolute Gleichheit vorzufhreiben? Und eine zweite Frage ist die: Jf ein Grund vorhanden, hier Zwang vorzu- schreiben auf principale Kosten eines Anderen ? Herr Dr. Meyer

fagt, das wäre kein Eingriff in die Selbftverwaltung ; denn es handle

sih hier niht um eine Communalangekegenheit, sondern um staatliche

Anftalten. Nun bin i ganz seiner Meinung, daß, wo höhere staat:

liche Interessen das Eingreifen in die freie Beschlußfassung der Ge- meinde erfordern, man da auch niht vor dem Worte „Selbft- verwaltung“ stehen bleiben darf; nur kann ih doh nicht bestreiten, daß, wenn aus höherem Interesse eine Beschränkung der bisherigen Befuguiffe der Gemeinden dur Geseg eintritt, daß da ein Eingriff in die bisherige freie Selbstbestimmung der Gemeinden vorliegt. Es ist doch noch immer so, daß zwei Drittel unserer Schulen Gemeinde- und Stifts- shulen find, daß sie principaliter von den Gemeinden unterhalten werden, daß die Gemeinden die Koften tragen und nicht der Staat. Wenn der Staat also bindende Vorschriften macht, die die Lasten der Gemeinden erhöhen, so kann das garniht anders a!s als eine Be- schränkung der bisherigen freien Selbstbestimmung der Gemeinden angefehen werden. Und mein Saß ist nun immer der: Man muß untersuchen, wie weit die höheren Interessen, die Interessen der Schule und die Berüsichtigung der Lage der Lehrer einen folchen Zwang erfordern; das if in dem vorliegenden Falle bei § 1 nah meiner Meinung nicht der Fall. ;

Abg. von Bülow- Wandsbek {(freicons.): Sein Antrag sei durchaus harmloser Natur und er sei damit durchaus _mißverstanden worden, au vom Cultus-Minister. , Es fei ihm gar nicht eingefallen, Befoldungsgemeinschaften einführen zu wollen. 5 j

Abg. Schmelzer O: Er glaube nicht, daß, wenn die Ge- haltsverhältnifse der Lehrer an höheren Schulen nicht wesentlich ver- bessert würden, diese dann immer mehr aus den niederen Schulen iy rexeutiien würden. Nach den in letzter -Zeit erlassenen geseb- geberischen Maßnahmen sei es gar niht mögli, daß junge Leute aus mittellosfen Familien uy dem Lehrerberufe widmeten. Wolle man, wie es vielfa ausge proden sei, in kleinen Gemeinden, welche die Mittel für ihre böbere Lehranstalt nicht aufbringen könnten, diese möglichst beseitigen , so würde er das für einen großen Derlust für die Gesammtschule halten. Er wünsche RdSETE daß recht Prie Gymnasien aus den großen Städten in kleine verleat würden. Da fei die Schulzucht eine ganz andere. Man erhebe mit R t -den Vorwurf, L die Lehrer vielfah nur Lehrer seien und aufgehört hätten, Se zu sein. An kleinen Anstalten würden sie zu rziehern. Die Schü in Städten von 3- bis 6000 Einwohnern fämen zu # von

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wärts. Greife man hier kräftig zu, so helfe man dadurch nicht der Stadt allein, sondern einem wetteren Kreise. Die Eltern würden es | wenn sie ihre Kinder weit weg von Hause geben der gar in eine große Stadt. Aber auch die Stadt felbst werde durch die Wegnahme ihres Gymnasiums {wer gesHdigt. Sehr viele Leute lebten davon, durh jeden auswärtigen Schüler flôöffen gegen 200 Thlr. in die Stadt. Zudem gingen die Eltern dorthin, um einzukaufen, wo sie ihre Söhne auf der Schule hätten. Er möhte also den Minister bitten, diese Gymnasien in kleinen Städten zu wahren.

Abg. Dr. Lieber (Centr.): Auch seine politischen Freunde hegten selbstverständlich den Wunsch, daß die Berathungen über den vor- liegenden Gefeßentwurf bald zu Ende gingen. Aber man dürfe viden Wunsch nicht befriedigen auf Kosten der gründlichen und fach- lichen Erledigung der Materie. Die anze Hebe, in die man sih jeßt hincinarbeite, entsprehe weder der Würde dieses Hauses, noch liege fie im Interesse der drei Hauptverhandlungsgegenstände, die es noch beschäftigen sollten. Entweder lasse man die Geseße liegen und che lieber heute als morgen nah Hause, oder man komme nach Pfin sten wieder zusammen, um die Vorlagen sachlich zu behandeln. Fr fônne nicht versprehen, daß er den Wuns auf Schluß der Session dadur fördern werde, daß er sih möglichst Schweigen auf- erlege. Wenn der freiconservative Abg. Ritter fich für den Eingriff in die Selbstverwaltung ausfprehe, so wundere ihn das nicht, um so mehr aber wundere es ihn von dem Sprecher der frei- finnigen Partei. Es sei eine sehr sonderbare Wahrung des Interesses des höheren Schulwesens, wenn man von dem stolzen Standpunkte eines Abgeordneten von Berlin aus sage, die kleinen Städte, die es nit fertig brächten, ein „Gymnasium zu unterhalten, follten die Hand davon lassen. Es liege im allgemeinen Interesse ebenso wie im Interesse der kleinen Gemeinden, daß sie in der Forterhaltung ihrer Schule von dem Hause auf jede Weise unterstüßt würden. Er habe dies beinahe hartherzige Wort von einem freisinnigen Manne nicht erwartet. Seine Partei wolle den Arbeitern ebenso gut ihren verdienten Lohn zu thei werden lassen, wie der Abg. Meyer in seinem milden und gerechten Sinne, aber was sei „verdienter Lohn“ ? Die Gleichstellung der Volksschullehrer mit den akademish gebildeten Lehrern sei durhaus nicht nothwendig. Die Consequenz würde sein, daß man die Räthe des Finanz-Ministers ebenso besolde, wie den

iee selbst, denn beide arbeiteten an derselben Behörde.

em aus Lebrerkreisen herangetretenen Argument: „Wir Lebrer liefern dem Staat die Beamten, deshalb müssen wir auch diesen Be- amten gleigestellt werden“, könne seine Partei niht Folge geben. Abg. Dr. Meyer (dfr.): Der Vorredner habe behauptet, er (Nedner) habe die R T gebildeten Lehrer mit den akademish gebildeten glei gestellt und habe dabei von dem Finanz-Minister und seinen Räthen e: Er habe nur die Vorschullehrer der städtishen und der staatli en Lehranstalten mit einander gleichftellen wollen. Die übrigen Ausführungen des Abg. Lieber ent telten ähnliche Uebertreibungen. Die Stellung an einem Gymnasium sei die höchste, die ein seminaristisch gebildeter Lehrer erreichen fönne, sie werde nur von den fähigeren erreicht. Er finde fein Unrecht darin, wenn sie eine folhe Stellung annähmen, und würde nur ein Unrecht darin finden, fie darum zu beneiden.

Ueber den Begriff der A werde er sich mit dem"

Abg. Lieber nicht verständigen, so lieb ibm eine solche seltene Ver- ständigung auch sein würde: Seine Partei glaube, mit ihrer Auf- fessung der Selbstverwaltung jederzeit vor ihren Wählern bestehen zu onnen. E

Ein Schlußantrag wird angenommen und S 1 nach dem Antrage der Commission unverändert gegen die Stimmen des Centrums und einiger Conservativen angenommen.

Nach § 2 der Regierungsvorlage \ollten die Gemeinden das Recht haben, statt die Dienstalterszulagen einzuführen, ihre Besoldungs-Etats aufrecht zu erhalten.

Die Commission hat diesen § 2 gestrihen; Abg. Nadbyl (Centr.) beantragt die Wiederher tellung desselben.

Die Abgg. von Schenckendorff (nl) und Dr. Kro- patscheck (cons.) beantragen, die Gemeinden zur Einführung des Systems der Dienstalterszulagen zu Besoldungsgemein-

schaften zu vereinigen. Abg. Dr. N itter (freiconf.): Auch hier wolle seine Partei den

Unterschied zwischen akademish gebildeten und Vorfchullehrern nit durchführen. Man müsse das nteresse der Schulen im Auge be- halten und daneben bedenken, daß. auch die einzelnen Gemeinden ein Interesse an der möglichst guten Gestaltung ihrer Schulen hätten. Die finanzielle Rücksicht könne für den Staat niht maßgebend sein. Er empfehle also, dem Commissionsvorschlage beizutreten. Sollte aber doch die Re terungsvorlage angenommen werden, dann bitte er, wenigstens eine Vermittelung anzunehmen und seinem Antrage zu- zustimmen, daß bis zum 1. Januar 1900 die Einführung der Dienst- alterszulagen überall durchgeführt sein solle.

Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! Vielleicht liegt es im Sinne des Herrn Abg. Dr. Meyer, nämlich im Sinne einer Beschleunigung Ihrer Berathung, wenn ih mi glei jeßt über den § 2 und die dazu vorliegenden Anträge, und zwar in aller Kürze, äußere, und ih hoffe, daß dadur vielleicht eine Beschlußfassung beshleunigt werden kann, au ohne daß die Gründlichkeit der Berathung beeinträchtigt wird, wie es der Herr Abg. Dr. Lieber mit Recht abgelehnt hat.

Meine Herren, daß ih den Lehrern die Alterszulagen gönne, geht {on daraus hervor, daß wir üverhaupt die Vorlage gemacht haben, aber gerade deshalb möchte ih Sie auch bei dieser Gelegenheit wieder bitten, sih auf das Erreichbare zu beschränken.

Der Vorschlag der Königlichen Staatsregierung in § 2 beruht auf einer sehr eingehenden Erwägung, und ih darf meine Ueberzeu- gung dahin aussprechen, daß die Ablehnung des von der Regierung vorgeschlagenen § 2 der Königlichen Staatsregierung die Zustimmung zu dem ganzen Gesetz unmöglich machen würde. (Hört! hört!) Ich würde das tief bedauern, weil ih es immerhin für rihtiger halte, daß man das Erreichbare nimmt, wenn man nicht alles Wünschenswerthe haben fann.

Ich will niht noch einmal bei der Lage der Berathung auf die finanziellen Gründe, auf die Lage der Gemeinden, die ja ausgiebig genug {on bei § 1 erörtert worden ist, wieder eingehen. Jch bin der Meinung, daß wir auch den Gemeinden gegenüber gerade allen Anlaß haben, uns auf das Mögliche und Durchführbare zu beschränken, sonst bekommen wir das Geseß überhaupt nit.

Dazu kommt aber noch ein technisher Grund. Wenn Sie die Gehälter überall durch die zwangsweise durhgesezte Einführung der Alterszulagen völlig gleihstellen, fo kann sehr leiht der Zustand ein- treten, daß für gewisse Lehrbedürfnisse geeignete Kräfte an Anstalten in kleineren Gemeinden sich überhaupt niht mehr bereit finden laffen. Es fann kommen, daß die Lehrer, da sie überall dasfelbe Einkommen haben, es ablehnen, .an nihtstaatlihe Anstalten zu gehen. Darauf möhten wir es wenigstens für jegt niht ankommen lassen, sondern lieber erst einmal abwarten, wie sih die ganze Sache bei den staat- lihen Anstalten gestalten wird.

Wir beforgen, daß die Ablehnung des § 2 einen sehr starken Stritt in der Richtung der grundsäßlichen Verstaatlihung aller höheren Lehranstalten bilden würde. Die Bedenken dagegen hat ja der Herr Finanz-Minister vorhin schon ausgeführt; ih werde es mir versagen, darauf noch einmal näher einzugehen, und bemerke nur, daß

ih diese Bedenken im vollsten Maße theile. Deshalb möchte ih auch nit, daß die Regierung vor die Frage gestellt würde, das Gesetz überhaupt ablehnen zu müfsen, wenn § 2 abgelehnt werden sollte. Ich gestatte mir daher die dringende Bitte, den § 2 nah dem Antrage der Herren Nadbyl und Genossen wiederherzustelléfi und die sonst dazu gestellten Anträge abzulehnen.

Abg. von Schhenckendorff (nl.): Sein Antrag ermöglihe eine Verständigung zwischen denen, die für die Regierungsvorlage seien, und den Anhängern des Commissionsantrages. Die Besoldungsgemein- schaften s{üfen den Lehrern das, was ibnen die Commission geben wolle, ohne daß sie andererseits den Communen u große Lasten

auflegten. Es werde durch feinen Antrag eigentlich nur eine Art

Abrechnung für die einzelnen Communen herbeigeführt, am Jahres- -

{luß werde festgestellt, ob die einzelne Commune neben den von thr im Jahre son getragenen Lasten noh einen Betrag für die Be- soldungsgemeinschaft zu zahlen habe oder einen folchen erhalte. Diese Umrehnung werde keine zu complizirte fein, fie bedeute auch son infofern kein Novum, als si der Minister am 2. Mai für die Be- 1 lb ggegemeins@Maflen ausgesprochen habe. Uebrigens bedaure er, daß der Abg. Ritter seinen Antrag nicht shon in der Commission gestellt habe.

Abg. von Buch (conf.): Seine Fraction habe stets die Ver- besserung der Lehrer efoldungszulagen für nothwendig gehalten, und diese Stellung nehme sie au jeßt noch ein. Die Conservativen könnten aber in ihrer Mehrheit niht für die Streichung des § 2 stimmen, weil auf die finanzielle Belastung sowohl des Staats als au der Gemeinden Rüsicht genommen werden usse, Die Finanz- lage des Staats zwinge sie zum Verzicht auf manche fehr nothwendige Ausgabe. Die Ablehnung des § 2 werde einen Theil seiner Freunde zwingen, gegen die Vorlage zu \timmen. Auch die Bildung von Besoldungsgemeinschaften hielten sie für niht durchführbar.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! Ih möchte nur mit zwei Worten nochmals zurückfommen auf die Einwendung, die mir Herr Abg. von Schencken- dorff gemacht hat, daß ich am 2. Mai mich hier selbs für Besoldungs- gemeinschaften ausgesprochen bätte. Ja, meine Herren, ih habe mich allerdings für freiwillige Besoldungsgemeinschaften ausgesprohen. Ich bin au nicht nur nit abgeneigt, sondern entschlossen, wenn das Geseß zu stande kommt, den Versuch zu machen, im Aufsichtswege folche freiwilligen Gemeinschaften herbeizuführen. Wenn das geschieht, so werden die Gefahren, die in dem Antrage des Herrn Abg. von Schenckendorff liegen würden, vermieden werden ; denn dann würde man Statuten machen und würde in den Statuten die Einzelheiten des Verfahrens genau feststellen können. Thut man das nicht, meine Herren, so liegt in der That eine Gefahr vor. Meine Herren, de: Herr Abg. von Schenckendorf beschränkt zunächst seinen Antrag auf die communalen Anstalten. Es entsteht sofort die Fragë: wie wird es denn mit den stiftishen An- stalten ? Sollen die stiftishen Anstalten mit den Communalanstalten einen Verband bilden, oder sollen sie besondere Verbände bilden ? Das würde aus der Fassung des § 4 zunächst noch nit hervorgehen.

Dann mathe ih aber darauf aufmerksam, daß, wenn man einen solhen Antrag, der noch erst in leßter Stunde zu stande gekommen ist, hier annimmt und dadur einen Zwang ausübt, dadur eine Unklarheit und Nechtsunsicherheit in das Verhältniß hineinkommt. Es wird eine unendliche NRechnerei und Schreiberei bei der Kasse, die der Herr Abg. von Schenckendorff hier bezeichnet hat, entstehen. Es bestehen aber au sonst noch rechtliche Zweifel. Es fragt sih: wie soll es werden, wenn im Vertretungsfalle Remunerationen aus den Gehältern gezahlt werden? Soll das Minus, das dadur entsteht, allen an der Gemeinschaft betheiligten Angestellten zu gute kommen, foll das Plus, was nothwendig wird an Ausgaben, wenn in einer Anstalt sehr viele hohbefoldete und ältere Lehrer sind, von den anderen Anstalten mit getragen werden ?

Kurz, alle diese Dinge, die zugleih eine Unsicherheit in den Gemeindehaushalt hineintragen, find nah meiner Auffassung bedenklich, und ih gebe deshalb anheim, den Antrag des Herrn Abg. von Schenckendorfff nit anzunehmen.

__ Abg. Dr. Kropats\check (conf.) erklärte, für die Commissions- beshlüfe einzutreten, troßdem nah der ‘Erklärung der Regierung wenig Aussicht auf Annahme derselben vorhanden sei. Die Ein- führung der Dienstalterszulagen sei dringend nöthig, an den Com- munalsculen gebe es Lehrer, die fünfzehn Jahre hindur auf der untersten Gebaltsftufe blieben. Bei staatlichen Anstalten kämen solche Ungeheuerlichkeiten niht vor. Daß Besoldungsgemeinschaften etwas Umständliches hätten, gebe er zu, er sehe aber in ihnen die Möglich- keit eines Zwanges für die Communen.

Abg. Dr. Lieber (Ctr.): Mit Wiederherstellung der Negierungs- vorlage handele man für die Lehrer. Daß feine Freunde das System der Vienstalterszulagen für das bessere hielten, hätten sie bei den Be- rathungen über den Normal-Etat gezeigt. Wenn es irgend möglich sei, würden sie au bei den nihtstaatlichen Anstalten für dieses Be- soldungssystem eintreten. Sie bätten sih aber überzeugt, daß die staatlichen Mittel hierzu nit ausreihten. Noch weniger gehe dies auf Kosten der einzelnen Gemeinden. Der Unterschied zwishen den beiden Besoldungssystemen würde die Last bei einzelnen Gemeinden bis zu 12000 A steigern. Der von den Abgg. von Scenckendorf und Kropatscheck wver- suhte Ausweg durch Besoldungsgemeinschaften bedeute für seine Freunde den Weg vom Regen in die Traufe. Wenn es zu freiwilligen Be- soldungsgemeinscaîten fommen sollte, so hoffe er wenigstens, daß das Princip der Freiheit voll gewahrt werden werde.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Wenn ih meine Aufgabe darin fände, ledigli einseitig fiscalische Interessen zu vertreten ohne NRüctsicht auf die Folgen für andere Verhältnisse, so wäre ih in der Lage, den Antrag von Schenckendorff-Kropatscheck zu acceptiren. Denn der Antrag würde die Staatskasse vor den Rückgriffen wegen Ueberlastung von einzelnen Gemeinden durch das obligatorishe System der Dienstalterszulagen in einer ganz vortrefflihen Weise shüßen. (Sehr richtig! im Centrum.)

Es werden hier Gemeinschaften gebildet von leistungsfähigen und weniger leistungsfähigen Gemeinden; Gemeinden mit einer großen Anzahl von Lehrern und mit weniger Lehrern. Jh nehme an dertn sonst wäre der Antrag überhaupt nit verständlih, ganz un- acceptabel, wahrscheinlih auch vom Standpunkt der Antragsteller felbst —, daß hier alle Gemeinden des Staats zu- sammen vereinigt werten follen, und nit bloß einzelne, nah dem Ermessen des Cultus-Ministers. Diese Gesammt- heit aller Gemeinden, welche folche Communalsculen haben, würde ja genügende Deckung geben, damit das Finanz-Ministerium in der Lage wäre, zu sagen: von Leistungsunfähigkeit infolge des Alters- stufen-Systems kann hier garnicht die Rede sein.

Also von diesem rein finanziellen Standpunkk’ aus könnte ih diesen Antrag nur mit Freuden begrüßen, ih wäre manche Sorge los, die daraus resultirt, daß dur Steigerung der Anforderungen an die Ge- meinden die Nothwendigkeit und die Neigung des Rückgriffs auf die Steuerkasse in sehr erheblicher Weise gestärkt wird. (Abg. Riert : Hört! hört!)

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Aber dennoch bin ih gegen diesen Antrag, und zwar im Interesse der Beruhigung und des Friedens, der nit bei den Lehrern von Bedeutung ist, sondern auch bei den Gemeinden. (Sehr rihtig! links und im Centrum.)

Wohin führt denn dieser Antrag? Er führt, wenn ih ihn ret verstehe, dahin, daß die eine Gemeinde, die vielleicht darauf Bedacht genommen hat, möglichst junge Lehrer anzustellen, gezwungen wird, zu zahlen für andere Gemeinden, die si die besten Kräfte, ältere, er- fahrene -Kräfte atsgesucht und daher ihre Ausgaben nach dem System der Dienstalterszulagen erheblich in die Höhe geshroben haben. FJeden- . falls führt es dazu, daß es ganz zufällig ift, ob die eine Gemeinde niht für die andere zu zahlen hat, wenn au der Wille der Be- theiligten dabei nit in Betracht kommt.

Ich bin überzeugt, wenn Sie diese Zwangsgenossenschaften bilden in der Weise, „wie hier vorgeschlagen wir. so drängt das doch s{ließlich zu einer Verstaatlichung der Communalanstalten. Wenn einmal derartige Genossenschaften durch die ganze Monarchie zwangsweise etablirt sind, so wäre der Schritt, daß man nun überhaupt „von diesen Communalanstalten, deren Finanzen man schon so durcheinander verkoppelt hat, absicht und * nun sagt: alle diese Anstalten müssen Staatsanstalten werden, ein Erfolg, den wenigstens ein großer Theil des Hauses nicht wünscht. Jch bin immer der Meinung, daß, so s{wierig auch inêmanchen Dingen für die Communen die Verwaltung des höheren Schulwesens, die doch nur bis zu einer gewissen Grenze frei ist, sich gestalten möge, diefe ideale Seite, möchte ih sagen, der Gemeindeverwaltung für die Städte neben der sonstigen aus\hließlihen Verwaltung materieller Interessen von der größten Bedeutung ist. Auf der anderen Seite bin ih der - Meinung, daß eine gewisse Individualität der Schulen in ihren historishen und besonderen Ver- hältnissen und Aufgaben am besten erhalten wird dadur, daß die Communalschulen nicht beseitigt, sondern in ihrer Besonderheit er- halten werden, wenn sie auch allmählih etwas davon abzugeben dur den allgemeinen Schliff der Entwikelung gezwungen sein werden.

Ich bitte unter diesen Umständen, auß den Antrag des Herrn von Schentendorf abzulehnen, so sehr ih* den guten Willen und den Eifer anerkennen kann, einen wirklich wünschenswerthen Zu- stand der allgemeinen Durchführung der Alterszulagen au bei den Communen, wie ih vollkommen anerkenne, durchzuführen; wir sind aber gegenwärtig. dazu nit in der Lage, und ih bitte dringend, nicht das ganze Gesetz, wie der Vater das Kind in seinen Armen erdrückte vor großer Liebe, dur folche Anträge zu gefährden. (Heiterkeit.)

Abg. Dr. Dürre (nl.): Er müsse 1ch für di i S2 aussprechen, dessen Beibebattend für bte Tati N00 bes

wesens nicht erforderli und zweckmäßig sei. iSo komme man zu den Schluß, daß das System der Ste enbesoldung beseitigt werden müsse, niht bloß im Interesse der Lehrer, fondern auc im Interesse

der Schule. Ihm stehe das Interesse der Schule höher als das Wie der Gemeinden, wenn diese auch vótüberaBa aco dieses

Q elastet werden möchten. Interesse der Schule böber

bg. Rickert (dfr.): Ob das stehe, oder das der Gemeinden, darauf werde er hier nicht eingehen. Es handele ne hier letiglih um eine Frage der Tactik. Der Cultus-Minister habe auf Grund von eshlüssen des Staats- Ministeriums erklärt, daß für den Fall der Annabme der Commissions- beshlüsse das Gefeß fallen werde. Er möchte aber den Herren, die dem Gesetz freundlih gegenüberständen, noch eine andere Erwä ung an das Herz legen. Der Finanz-Minister habe von {weren Bebeaken in der Commission gesprochen, die er bei diesem Gese gehabt habe. Er bitte, das Herz des Finanz-Ministers niht zu {wer zu machen, damit nicht das ganze Gesetz wirklich sceitere. Er glaube, daß jeder so stimmen müsse, daß er überzeugt sei, die Majorität zu haben. Er wolle damit nur sagen, man müsse in dem Bewußtsein stimmen, daß die Majorität mit Einem gehe; er hoffe, daß ein Theil séiner Freunde für die Wiederherstellung der Regierungsvorlage stimmen werde, damit das Geseß durchfkomme und auh das Herrenhaus das Gesetz glatt annehmen könne, was es thun könne, wenn der § 2 nah der Regierungsvorlage angenommen werde. Werde § 2 ab- gent [o werde das Herrenhaus auch gegen den § 1 Einwendungen erheben.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Der Herr Abg. Nickert meint, es könnten meine Bedenken im Herrenhause so {wer werden, daß das Geseg infolge dessen gänzlih zum Scheitern gelange. Das kann doch nur so viel heißen, als daß ich einen gewissen heimlichen Wuns haben könnte, daß dieser Erfolg einträte. Meine Herren, ich würde gegen eine folhe Annahme auf das allerentschiedenste protestiren. Ich habe keineswegs verhehlt in der ganzen Verhandlung, daß hier zwei fehr wichtige Gesichtspunkte, die ih mehrfah entwickelt habe, gegen einander stehen; aber nahdem die Staatsregierung und ih selbst mit voller Ueberzeugung doch die Gründe für das Geseß als über- wiegend erachtet haben, würde sie nihts mehr bedauern, als wenn das Geseß in der gegenwärtigen Lage zum Scheitern käme ;- ih werde daher niht nur hier, sondern auch im Herrenhause alle Hindernisse aus dem Wege zu räumen suchen, die wirklih zu einem folhen Sgeitern des Gesetzes führen könnten.

Nun sage ih, wenn die Sache fo liegt, so liegt auh die drins gendste Veranlassung für Freunde des Geseßes vor ih schließe mich in dieser Beziehung den Ausführungen des Herrn Abg. Rickert durch- aus an —, das Gefeß in seiner großen Bedeutung für die ganze Lage des Lehrerstandes mit den sehr weitgehenden Concessionen, die in diefer Beziehung gemacht sind, zu stande zu bringen und nicht, ohne Maß zu halten, aus dem puren Wunsch das Alleräußerste und Allerbeste zu erreichen, das Gute felbst zu gefährden. Diesen Standpunkt habe ich immer eingenommen, und ih glaube allerdings, daß es durchaus richtig ist, daß die Gefahr des Scheiterns im Herrenhause um so größer wird, je mehr Sie über dies nothwendige Maß hinausgehen.

Abg. Dr. Enneccerus (nl.): Man dürfe hoffen, daß, wenn das Haus si jeßt auf die Regierungsvorlage beschränke, für die spätere Zeit ned nicht einem Fortschritt vorgebeugt werde. Er werde deshalb nach der Erklärung des Finanz- inisters mit einer Anzahl seiner Freunde für die Wiederherstellnng des § 2 stimmen.

Abg. von Schenckendorff (nl.) zieht seinen Antrag zurück.

S 2 der Vorlage wird darauf in namentlicher Abstimmung mit 241 gegen 28 Stimmen angenommen.

Darauf wird die Sißung um 41/4 Uhr vertagt. .

Präsident von Köller sPlägt vor, die nächste Sitzung auf Abends 8 Uhr anzuseten. Cs l

Abg. Dr. Lieber (Centr.): Es sei eine übermenschlihe Anfor- derung, daß das Haus, nachdem es von 10 Uhr an, einzelne Ab-

eordnete von 9 Ühr an, in der Arbeit sei, heute Abend wieder- fortnen solle. Es habe do, fo zu sagen, auch ein Recht, Rück- ut zu fordern, wie es sie den Le rern in fo reihlihem Maße oeben erwiesen habe. Er bitte den Präsidenten, das Haus bis morgen zu entlassen, zumal noch Fractionsberathungen die Mitglieder

in Anspru nehmen würden.