utem Material ügen müßten, so litten diese u nter. Der Staat habe ber cin bten, so litten iere ad Se U Shulen, aus denen er si seine späteren mten u. \. w. ziehe. Die Gleichstellung der Lehrer sei um so mehr gerechtfertigt, als alle dieselbe Vorbildung hätten, derselben Prüfung ih unter- werfen und dies Seminare besuhen müßten. Da dieses Gefeß also ebenso im Interesse der ule wie des Staates liege, begrüße er es mit Freuden. Er sei aber der Ansicht, Ms wünschenswerth sei, völlige Arbeit zu machen und niht auf halbem e stehen zu bleiben. Seine Partei babe her in der Commission s{lofsen, auch die Vorschul- und Ele- mentarlehrer mit in dieses Gesetz hineinzuziehen. Er empfehle dringend die Annahme der Commissionsbeshlüsse und freue sich, daß seine Fractionsgenofsen mit ihm nach dieser Richtung hin ein- tanden seien.
Finanz-Minister Dr. Miquel:
Gestatten Sie mir, bei dieser Gelegenheit der Berathung des § 1 einige- allgemeine Bemerkungen zu machen, die allerdings auch Bezug haben auf die hier vorliegende besondere Frage, weil ih nicht weiß, ob ih den Berathungen des Hauses nahher noch beiwohnen kann mit Rücksicht auf die Verhandlungen im Herrenhause. Jh habe {on in der Commission die allgemeine Stellung der Staats- regierung zu diesem Entwurf gezeihnet, und möchte das hier noch eiwas schärfer wiederholen. J habe dort gesagt, daß der Entschluß, diese Vorlage zu machen, der Staatsregierung nicht leiht geworden ist, und zwar um deswillen, weil gewichtige Rücksichten und Bedenken für und gegen von großer Bedeutung waren, welche es schwer machten, fih nach der einen oder anderen Seite zu entscheiden.
Als wir den ersten Normal-Etat hier verabschiedeten, hat man niht gewagt, zwangsweise die Dur(führung desselben in den einzelnen städtischen und stiftishen Gymnasien anzuregen. Nachber sind mehr- fache Versuche gemaht worden, eine Gleichstellung der Lehrer an den nihtstaatlihen Anstalten durzuführen aus der Initiative des Hauses. Sie sind in der Berathung des Landtags felbst gescheitert. Schon diese Thatsache mußte doch die Staatsregierung einigermaßen bedenklich machen, nun aus ihrer Jnitiative heraus eine solche Geseßvorlage einzubringen.
Aber materiell stand auf der einen Seite das Bedenken, daß es sich
um einen bedeutenden Eingriff in die Selbstverwaltung der Geme!nden handelt, welche durch die Tragung der Schullasten hon an und für sih in erheblihem Maße in Anspruch genommen find. Es bestand weiter das Bedenken, daß in manchen Fâllen die finanziellen Kräfte der Ge- meinden hier so stark in Anspru genommen werden müßten, daß nothwendig wird Staatshilfe eintreten müssen. Es resultirte daraus die Gefahr einer weiteren finanziellen Belastung des Staats, während wir nicht im stande gewesen sind, irgend welchen anderen staatlichen Beamten neue Bewilligungen zukommen zu laffen, mit Ausnahme der Lehrer allein. Es stand endli das Bedenken entgegen, daß diese ganze Entwickelung nothwendig drängen mußte zu einem weiteren Streben nach Verstaatlihung dieser Communal- anstalten, welches ich wenigstens persönlih für durchaus nicht wünschenswerth halte. Wenn nun diese Bedenken überwunden wurden mit Rücksicht darauf, daß allerdings anerkannt werden mußte, daß die akademish gebildeten Lehrer an den höheren Schulen, welche die gleihe Berechtigung haben, denen genau dieselben Aufgaben seitens des Staats gestellt werden, die auch im wesentlichen bisher diese Auf- gaben in gleih tüchtiger Weise erfüllt haben, daß eine solche Differenz unter den Lehrern an diesen Anstalten auf die Dauer nicht aufrecht zu erhalten war und die Erfahrung auch gelehrt hatte, daß man ohne eine obligatorische Vorschrift zu einer folhen Gleihstellung nit ge- ZAangt war und in Zukunft nah der sehr bedeutenden Verbesserung der “Gehalte der Lehrer an staatlichen Anstalten erst reht bisher nicht ge- langen würde, so waren diese Erwägungen auch {ließli die ent- Fcheidenden.
Meine Herren, aus dieser Situation ergiebt sih nun, glaube i, für die Staatsregierung und für das Haus ganz von selbft, gewifsen- haft im einzelnen Falle zu untersuchen, wie weit man über die erfteren Bedenken und Rücksichten hinweggehen darf, um das große Ziel, welches wir hier verfolgen: eine durhgängige Gleichfiellung der
«akademish gebildeten Lehrer an den verschiedenen Schulen, ob \taat- - lichen oder nitstaatlichen, zu erreihen, aber au nit weiter zu
gehen als dieser Gesichtspunkt unbedingt gebietet. Das if mein
«Grund, warum ich dringend bitte, au den § 2 anzunehmen, und ih glaube, Ihnen bei dieser Gelegenheit zeigen zu dürfen, daß die An-
nahme des § 2 auch nur zu einer scheinbaren Gleichftellung führen würde, |
daß hier in Wahrheit ungleihmäßige Verhältnisse in einer gleih- mäßigen Schablone behandelt werden sollen.
Meine Herren, wenn ih aber den § 1 ins Auge fasse, fo Xönnte ih alles unterschreiben, was der Herr Abg. Dr. Kropat- \check vorgetragen hat. Die allgemeinen Gesichtspunkte, die er uns ‘hier nohmals ans Herz gelegt hat, theilen wir sämmtli, aber ih glaube nur nicht, daß diese allgemeinen Gesichtspunkte zur Annahme ‘der Commissionsanträge zu § 1 führen. Ih will vorausschicken — wenn es sich um staatlihe Beamte handelt, abgesehen von dem ‘Wohnungsgeldzushuß, kann man ja nicht unterscheiden nah Maßgabe ‘der verschiedenen Verhältnisse in den einzelnen Provinzen, der Wirth- fhafts-, der Theuerungsverhältnifse. Eine gewisse Egalisirung ist da än Beziehung auf die Gehaltsverhältnisse unbedingt geboten. Ob das schon in vollem Maße zutrifft felbst bei den höher gebildeten Lehrern, wo es sich um Gemeindeshulen handelt, und nicht um staatliche Beamte, wo von einer zwangsweisen Verseßung von einer Gemeinde in die andere garniht die Rede ist, wo die Lebens- verhältnisse und Theuerungsverhältnisse in den einzelnen Provinzen ganz verschieden sind, — das kann man dahingestellt sein lassen. Ddß aber diese Nücksiht sehr maßgebend if bei den Elementarlehrern, darüber kann doch kein Zweifel sein. Wir haben doch unsere Elemen- tarlehrer nicht gleichmäßig durch den ganzen Staat besoldet. Stets ist anerkannt worden, daß die Gehalte der Elementarlehrer si richten müssen nah den besonderen Lebens-, Theuerungs- und wirthschaftlichen Verhältnissen in den einzelnen Provinzen und einzelnen Gemeinden. Nun stehen doch — darüber kann auch - kein Zweifel sein — die Elementarlehrer, sofern sie zufällig am Gymnasium oder an einer höheren Bürgerschule unterrichten, ihren Collegen, die in der
Volksschule unterrihten, viel näher als das in Betreff der höher,
akademisch gebildeten Lehrer der Fall ist; und ich meine da- her: es ift an und für sich {hon bedenklih, hier einen Zwang auf völlig gleichartige Behandlungen mit den Bestimmungen für die Besoldung diefer Lehrer bei den staatlichen Schulen vorzu- schreiben. Jch bin auch der Meinung, und ih habe sie aus meiner eigenen langjährigen Erfahrung in der Communalverwaltung ent- nommen, daß es \sich in der Regel empfehlen wird und berechtigt ift,
die Gehälter derjenigen Elementarlehrer, die an den höheren Schulen Unterricht geben, etwas höher zu stellen, als die Gehälter der übrigen Volks\hullehrer, hon deswegen, weil man für diese Stellen doch be- sonders qualificirte und \trebsame Lehrer ausfuchen muß, und es \ich daher empfiehlt, etwas zuzulegen. Aber hier haben wir nit diese Frage zu beurtheilen, in der Beziehung kann ih mit dem Abg. Herrn Dr. Kropatscheck einverstanden sein ; sondern wir haben die Frage zu entscheiden, ob Sie einen Zwang gegen -die Gemeinden üben wollen und müssen, unter allen Umständen solchen Lehrern den Gehalt der- jenigen Lehrer zu geben, die an staatlichen Anstalten unterrichten. Das könnte -in einzelnen Gemeinden Sprünge von 600 bis 800 Æ geben. Nun ziehen Sie sich aber weiter die Con- sequenzen. Wir wünschten ja, und gerade die Cultusverwaltung steht in dieser Beziehung im Vordergrund, daß si die Bürgerfchulen nah Maßgabe der neuen s{hulreformatorishen Bestimmungen gerade in den Gemeinden entwickeln, wo vielleicht Gymnasien in Zukunft garniht mehr am Plate sind. Sie werden aber bei der großen An- zahl von Elementarlehrern, die an diesen Bürgershulen anzustellen sind, diese Entwicklung im höchsten Grade gefährden und verlangsamen. Aus allen diesen Gründen kann ih auch vom Standpunkt der Finanzverwaltung mit Rücksicht auf die Rückwirkung, die derartige Bestimmungen auch auf die Staatsfinanzen nothwendig haben müssen, jedenfalls haben können, mich meinem Herrn Collegen nur anschließen und bitten, den § 1 in der Faffung der Regierungsvorlage anzu- nehmen. „Abg. Dre. Ritter (freicons.): Ein gewisser Zwang auf die- Frias Gemeinden, „die höhere Schulen hâtten, werde jeßt son taatlicherseits ausgeübt. Das sei eine Consequenz des Ümstandes, daß die Lehrer an diesen Anstalten mittelbare Beamte des Staats seien. Es fei also das ed und die Pflicht des Staats, auf diese Beamten einzuwirken selbs gegen den Willen der Gemeinden. Die (Sen Bedenken, die der inanz-Minister hinsichtlih des § 1 ervorgehoben habe, halte er (Redner) niht für aus\{laggebend. daß durhschnittlih für diese Lehrer 500 M dann kämen für 100 Lehrer im
Dabei gebe es eine Reihe roßen Städten, in denen
enn man annehme, Erhöhungen Platz griffen, Ganzen 50000 in Frage. von höheren Anstalten in den sowieso schon die Elementarlehrer höher besoldet würden. Unter diesen Umständen halte er es für ungerehtfertigt, denjenigen Collegen, weldhe für eine bessere Besoldung der Vorschullehrer eingetreten seien, unberechtigten Fanatismus für die Schule und die Lehrer vorzuwerfen. Es - handele sich hier Ae um eine Forderung des Centrums: gleiches Necht für Alle. Es komme in Frage: das entgegengeseßte Interesse der juristishen Person, der Gemeinden, die dauernd existenzfähig blieben, mit dem Staat im Hintergrunde, gegen- über den physishen Personen, den Familien, die um ihre Existenz zu kämpfen hätten. Da sei cs billig und ret, daß man zu Gunsten der Shwäheren, der physischen Personen, nach Kräften eintrete, um so mehr, als hier ein so minimales nanzielles Interesse in Frage komme. Es sei ein Act der ausgleihenden Gerechtigkeit, diesen wenigen Lehrern dasselbe zu ewähren, was seitens der Staatsregieung im Normal-Etat den ihnen leihstehenden Lehrern bewilligt worden sei. Seine Partei habe den Normal-Etat bewilligt in der Glei daß dem Hause ein Geseß werde vorgelegt werden,
das die Gleichstellung der Lehrer an staatlichen und nichtstaatlichen Anstalten regele, und sie sei der Re ierung dankbar, daß je ein folches Gesetz eingebraht habe. Um so lebhafter bedaure er, daß es der Regierung unmöglich fei, den Absatz 3 des § 1 fallen zu lassen. Er gebe die Hoffnunz nicht auf, daß man do noch zu einer eei
gelangen werde. Man möge milde und gerecht sein und verhüten, da
eine Klasse von Lehrern auf socialem Gebiet anders behandelt werde, wie die analoge andere. Er bitte deshalb dringend, das Gesetz in der Fassung der Commission anzunehmen.
Abg. von Schhencken dorff (nl.) bemerkt, er habe nit geglaubt, daß die Staatsregierung zu den Anträgen der Commission bei § 1 eine ablehnende Stellung einnehmen werde. Nach den Deductionen des Finanz-Ministers ständen die Vorschullehrer an den höheren Lehr- anstalten ien Thür und Angel. Diese Lehrer seien doch Mit- lieder eines abgeschlossenen Collegiums, und es würde ihrer Autorität ehr abträglih fein, wenn sie sGlecter bezahlt würden, als die Lehrer an den staatlihen Anstalten. Jm übrigen erkläre er sich für den Antrag des R von Bülow für den Fall, as der § 2 gestrichen werde, wonach die Gemeinden ihre alten Bes dungs-Etats aufrecht erhalten fönnten.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Meine Herren! Jh möchte nur den Gedanken des Herrn Vor- redners niht unwidersprochen lassen, als wenn der Vorschlag, welchen die Staatsregierung in § 1 gemacht hat hinsichtlih der Stellung der Vorschullehrer gegenüber den Elementarschullehrern, zu \chultehnishen Bedenken Anlaß gebe, und zwar, wenn ih ret verstanden habe, um deswillen, weil ja die Schüler selbs der Autorität des Lehrers gegen- über einen gewissen Anstoß daran nehmen könnten, weil diese Lehrer anders gestellt seien, als die übrigen Lehrer in demselben Collegium. Ich halte das nicht für zutreffend. Ich muß fagen, daß die bis- herigen Erfahrungen das in keiner Weise bestätigt haben. Denn seit 1874 haben wir ja diesen Zuftand. Ich kann uur darauf aufmerksam machen, daß in einem Erlaß ?meines Herrn Amtsvorgängers vonz 2. Mai 1874 dieser Standpunkt, wie mir feint, ganz zutreffend und erfahrungsgemäß begründet ift. J darf wohl um die Erlaubniß bitten, ein paar Worte aus diesem Erlaß vorzulesen. Der damalige Herr Unterrichts-Minister sagte :
„So fehr ih es im Intereffe ‘des Unterrichtswesens wünschen muß, daß den Elementar- und technischen Lehrern an den höheren Unterrichtsanstalten privaten Patronats die zur Erhaltung und Förderung ihrer Berufsfreudigkeit unter den gegenwärtigen Preis- verhältnissen erforderlihe, ihren Leistungen angemessene Befoldung gewährt werde, so kann doch von Seiten des Staats, nachdem bei Durchführung des Normal-Etats vom 20. April 1872 den an
höheren Unterrihtsanstalten ftädtishen u. \. -w. Patronats befind- .
lihen Elementar- u. st. w. Lehrern bereits eine Besoldungsver- besserung in der Regel erwirkt worden ist, die von den Bittstellern gewünschte Regelung ihrer Befoldungen {on deshalb nit wohl “ durchgeführt werden, weil bei sehr vielen höheren Unterrichtsanstalten städtishen Patronats die an diesen angestellten Elementar- und tehnishen Lehrer mit den Lehrern derselben Kategorie an den mittleren und niederen Schulen des Ortes rangiren, und von den betreffenden Patronaten die Lösung dieses durhaus im Interesse der gesammten Elementar- u. \. w. Lehrer des bezüglihen Orts liegenden Verhältnisses nicht verlangt werden kann, ohne entweder die Commune oder die betheiligten Lehrer zu schädigen.“ | Das sind ganz genau dieselben Ausführungen, die ih mir vorhin anzudeuten erlaubt habe, und ich bin durhaus niht der Meinung, daß das unterrichtlihe Inkèresse das Gegentheil von diesen Ausfüh- rungen bedinge; ih glaube vielmehr, daß es der Stellung der Elementarlehrer und dem Interesse der Anstalten und Gemeinden mehr entspriht, wenn Sie auf den Vorschlag der Königlichen Staats- regierung eingeben. ;
g. Dr. Meyer (dfr.): Seine Partei wünsche die Veraz- in einer Form, die ünshe ‘di
Ab
un n ben Genie besdlüssen abwiche, und wünsche die bann Verabschiedung des Gesezes. Der Abg. Lieber sehe eine Beeinträchti,
ung der Selbstverwaltung der Gemeinden in der Vorlage. freisinnigen ei liege die Selbständigkeit der Communen gewiß am
J abe aber mit der Regelung der Lehrergehälter nichts zu thun. In staatlichen Angelegenheiten müßten die Gemeinden an Staats lege gebunden sein. Entweder besoldeten sie die Lehrer nah der SFestste ung des Staats oder sie gäben die ule auf. Es sei kein Grund dafür vorhanden, die an taatlihen Schulen angestellten Elementarlehrer mit anderem Maße zu messen, als die an Communal- schulen angestellten. Die Annahme der Regierungsvorlage werde die Gefühle aller seminaristisch gebildeten Lehrer verleßen. Gegen den
ntrag von Bülow werde er stimmen, weil er sich in Diesem Stadium der Verhandlungen kein klares Bild mehr von dessen Folgen machen könne.
Finanz-Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Der Herr Abg. Dr. Meyer hat gemeint, es schiene fo, als wenn die Elementarlehrer an den höheren Séhulen hier namentlich seitens der Staatsregierung — so habe ih ihn wenigstens aufgefaßt, weil er es in Beziehung auf meine Worte fagte — als eine quantité négligeable behandelt werden sollten. Wenn Herr Dr. Meyer meinen kurzen Be- merkungen wirkliGß gefolgt wäre , so - würde er gehört haben, daß ih aus meinen eigenen Erfahrungen ausdrücklich anerkannt habe, daß es si in vielen Fâllen durchaus empfehlen könnte, die in der Regel Hervorragendes leistenden Elementarlehrer an den höheren Schulen einigermaßen auch im Gehalt gegenüber ihren Collegen an den Volks\hulen auszuzeinen. Ich darf aber au behaupten, daß die meisten Städte das längst freiwillig gethan haben. Der Streit zwischen ihm und mir ist bloß darüber, ob es nothwendig ift, einen Zwang dahin zu üben, daß die Gemeinden gehalten werden follen, diese Lehrer unter allen Umständen so zu behandeln wie die Lehrer an den fstaatlihen Anstalten.
Nun sagt Herr Dr. Meyer, ih hâtte dafür gar keinen Beweis beigebraht, warum denn diese Neunormirung der Gehalte an den staatlichen Anstalten so, wie sie erfolgt sei, auch habe erfolgen müssen.
Meine Herren, der Staat — das habe ich {on mehrfach her- vorgehoben — ist garniht in der Lage, derartige Verschiedenheiten in seinen Gehaltsverhältnissen zuzulaffen; er wird in den meisten Fällen dahin gedrängt werden durch die nothwendige Egalifirung der Gehaltsverhältnisse seiner Beamten und Lehrer, daß er diejenigen Säge nimmt, die in den Gemeinden und Gegenden erforderli find, wo die Lebensverhältnisse am theuersten sind, und dabei haben au bei den übrigen Beamtenverhältnissen diejenigen Beamten den Vor- theil, die in billigen Gegenden leben, während diejenigen Beamten Tagen, die in theuren Gegenden leben müssen. Also der Staat konnte garnihts Anderes thun, als er gethan hat.
Nun frage ih aber weiter: ift dieselbe Nükficht, die der Staat zu nehmen gezwungen ift, auch für die Gemeinden vorhanden? Da sage ih: im Gegentheil! Da kann man individualifiren. Da ift die Individualisirung fogar völlig berechtigt, und da tritt der Gefichts- punkt, von dem ih gesprochen habe, in den Vordergrund, daß eine fehr nahe Beziehung der ganzen Verhältnisse dieser oft nur zeitweilig an den höheren Schulen functionirenden ESlementarlehrer mit den übrigen Volkss{hullehrern vorhanden ift. Ih darf also gerade umgekehrt sagen: Sie egalisiren hier mechanish. Sie unter- suchen nicht die innere Verschiedenheit des Falles, fondern gehen von dem allgemeinen. Saß aus: es muß alles glei behandelt werden. Sie find aber doch nit consegquent darin; denn Sie haben sehr wohl den Paragraphen ftehen lassen, der zu Gunsten der Lehrer eine Ungleichheit aufrecht erhält in der Zukunft; Sie ver- wehren keineswegs den einzelnen Städten, nah ibren be- sonderen Verhältnissen und nah Maßgabe ihrer Mittel die städtifhen Lehrer beffer zu ftellen als die ftaatlihen, und das fann auch zu großen Unzuträglithkeiten führen. Darüber ift gar fein Zweifel, wie ih es felbf in Frankfurt erlebt habe, wo die Stadt die Gymnafiallehrer besser befoldete und au vielleiht in der Zukunft beser besolden wird, als die Lehrer an dem dortigen ftaatlihen Gymnafium besoldet werden. Allein zu einer mechanischen Gleichheit können Sie doch nicht kommen wollen, Sie müssen in jedem einzelnen Falle untersuchen: ift hier wirkli ein Grund vorhanden, absolute Gleichheit vorzufhreiben? Und eine
zweite Frage ist die: Jf ein Grund vorhanden, hier Zwang vorzu- | schreiben auf principale Kosten eines Anderen ? Herr Dr. Meyer fagt, das wäre kein Eingriff in die Sekbftverwaltung ; denn es handle
sih hier niht um eine Communalangekegenheit, sondern um staatliche Anftalten. lihe Interessen das Eingreifen in die freie Beschlußfassung der Ge- meinde erfordern, man da auch nit vor dem Worte „Selbft- verwaltung“ stehen bleiben darf ; nur kann ih doch nicht bestreiten, daß, wenn aus höherem Interesse eine Beschränkung der bisherigen Befuguiffe der Gemeinden dur Geseg eintritt, daß da ein Eingriff in die bisherige freie Selbstbestimmung der Gemeinden vorliegt. Es is doch noch immer so, daß zwei Drittel unserer Schulen Gemeinde- und Stifts- schulen find, daß sie principaliter von den Gemeinden unterhalten werden, daß die Gemeinden die Kosten tragen und nicht der Staat. Wenn der Staat also bindende Vorschriften macht, die die Laften der Gemeinden erhöhen, so kann das garniht anders a!ïs als eine Be- shränkung der bisherigen freien Selbstbestimmung der Gemeinden angesehen werden. Und mein Saß ist nun immer der: Man muß untersuchen, wie weit die höheren Interessen, die Interessen der Schule und die Berücksichtigung der Lage der Lehrer einen folchen Zwang erfordern; das if in dem vorliegenden Falle bei § 1 nach meiner Meinung nicht der Fall.
Abg. von Bülow - Wandsbek (freicons.): Sein Antrag sei durchaus harmloser Natur und er sei damit durchaus _mißverstanden worden, auch vom Cultus-Minister. Es fei ihm gar nicht eingefallen, Befoldungsgemeinschaften einführen zu wollen. :
Abg. Schmelzer N Er glaube nit, daß, wenn die Ge- haltsverhältnisse der Lehrer an höheren Schulen niht wesentlich ver- bessert würden, diese dann immer mehr ‘aus den niederen Schulen sh rekrutiren würden. Nach den in legter Zeit erlaffenen geseb- geberishen Maßnahmen sei es gar nicht mö lih, daß junge Leute aus mittellosen Familien sich dem Lehrerberufe widmeten. Wolle man, wie es vielfa ausge]prochen sei, in kleinen Gemeinden, welhe
die Mittel für ihre höhere Lehranstalt nit aufbringen könnten,
diese möglichst beseitigen , so würde er das für einen großen Verl für die Gesammtschule halten. Er wünsche umgekehrt, pa ret ibe Gymnasien aus den großen Städten in kleine verle t würden. Da fei di Schulzucht eine ganz andere. Man erhebe mit R t den Porwurl, * die Lahrer vielfah nur Lehrer seien und aufgchè hâtten, Suntcer zu sein. An kleinen Anstalten würden fe zu Erziecherr Die S in Städten von 3- bis 6000 Einwohnern käme zu F von
—
__ wärts.
Nun bin ih ganz seiner Meinung, daß, wo höhere staat.
Greife man hier kräftig zu, so helfe man dadur nit der Stadt allein, sondern einem wetteren Kreise. Die Eltern würden es wer empfinden, wenn sie ihre Kinder weit bon Haufe geben 1 gar in eine große Stadt. Aber au die Stadt selbst werde durch die Wegnahme ihres Gymnasiums schwer geschädigt. Sehr viele Leute lebten davon, dur jeden auswärtigen üler flöffen gegen 200 Thlr. in die Stadt. Zudem gingen die Eltern dorthin, um einzukaufen, wo sie ihre Söhne auf der Schule hätten. Er möchte also den Minister bitten, diese Gymnasien in kleinen Städten zu wahren.
Abg. Dr. Lieber (Centr.): Auch seine- politischen Freunde hegten selbstverständlich den Wunsch, daß die Berathungen über den vor- liegenden Gefeßentwurf bald zu Ende gingen. Aber man blrse diesen Wunsch nicht befriedigen auf Kosten der gründlichen und fa lien Erledigung der Materie. Die anze Hee, in die man ih jeßt hincinarbeite, entsprehe weder der Würde dieses Hauses, noch liege fie im Interesse der drei Hauptverhandlungsgegenstände, die es noch beschäftigen sollten. Entweder lasse man die Gesetze liegen und ehe lieber heute als morgen nah Hause, oder man komme nach Pin sten wieder zusammen, um die Vorlagen fahlih zu behandeln. Fr fönne nicht versprechen, daß er den unsch auf Schluß der Session dadur fördern werde, daß er sih mögli Schweigen auf- erlege. Wenn der freiconservative Abg. Ritter ih für den Eingriff in die Selbstverwaltung aussprehe, so wundere ihn das nit, um so mehr aber wundere es ihn von dem Sprecher der frei- finnigen Partei. Es fei eine sehr sonderbare Wahrung des Interesses des höheren Schulwesens, wenn man von dem stolzen Standpunkte eines Abgeordneten von Berlin aus sage, die kleinen Städte, die es niht fertig brähten, ein Gymnafium zu unterhalten, sollten die Hand davon lassen. Es liege im allgemeinen Interesse ebenso wie im Interesse der kleinen Gemeinden, daß sie in der Forterhaltung ihrer Schule von dem Hause auf jede Weise unterstüßt würden. Er habe dies beinahe hartherzige Wort von einem freisinnigen Manne nit erwartet. Seine Partei wolle den Arbeitern ebenfo gut ihren verdienten Lohn zu theil werden lassen, wie der Abg. Meyer in seinem milden und gerechten Sinne, - aber was sei „verdienter Lohn“ ? Die Gleichstellung der Volks\chullehrer mit den afkademisch gebildeten Lehrern sei durhaus nicht nothwendig. Die Consequenz würde sein, daß man die Nâthe des Finanz-Ministers ebenso befolde, wie den Finanz-Minister selbs, denn beide arbeiteten an derselben Behörde. Dem aus Lehrerkreisen herangetretenen Argument: „Wir Lehrer liefern dem Staat die Beamten, deshalb müssen wir auch diesen Be- amten gleihgestellt werden“, könne seine Partei niht Folge geben.
Abg. Dr. Meyer (dfr.): Der Vorredner habe behauptet, er (Redner) habe die fat gd gebildeten Lehrer mit den akademish gebildeten glei gestellt und habe dabei von dem Finanz-Minister und seinen Räthen ate Er habe nur die Vorschullehrer der städtishen und der staatlichen Lehranstalten mit einander gleichftellen wollen. Die übrigen Ausführungen des Abg. Lieber ent ielten ähnlihe Uebertreibungen. Die Stellung an einem Gymnasium sei die höchste, die ein seminaristisch gebildeter Lehrer erreichen könne, sie werde nur von den fähigeren erreiht. Er finde kein Unrecht darin, wenn sie eine folhe Stellung annähmen,
und würde nur ein Unrecht darin finden, fie darum zu beneiden.
Ueber den Begriff der a werde er MA mit dem
Abg. Lieber nit verständigen, so lieb ihm eine solche seltene Ver- ständigung auch sein würde: Seine Partei glaube, mit ihrer Auf- fassung der Selbstverwaltung jederzeit vor ihren Wählern bestehen zu onnen. 4
Ein Schlußantrag wird angenommen und 8 1 nach dem Antrage der Commission unverändert gegen die Stimmen des Centrums und einiger Conservativen angenommen.
Nach 8 2 der Regierungsvorlage follten die Gemeinden das Recht haben, statt die Dienstalterszulagen einzuführen, ihre Besoldungs-Etats aufrecht zu erhalten.
Die Commission hat diesen § 2 gestrichen; Abg. Nadbyl (Centr.) beantragt die Wiederher tellung Ag
Die Abgg. von Schencken dorff (nl.) und Dr. Kro- patsheck (cons.) beantragen, die Gemeinden zur Einführung des Systems der Dienstalterszulagen zu Bejoldungsgemein-
haften zu vereinigen. Abg. Dr. Ritter (freicons.) : Auch hier wolle seine Partei den
Unterschied ¿wischen akademisch gebildeten und Vorschullehrern nicht durhführen. Man müsse das nteresse der Schulen im Auge be- halten und daneben bedenken, daß. auch die einzelnen Gemeinden ein Interesse an der möglichst guten Gestaltung ihrer Schulen hätten. Die finanzielle Rücksiht könne für den Staat niht maßgebend sein. Er empfehle also, dem Commissionsvorshlage beizutreten. Sollte aber doch die Re ierungsvorlage angenommen werden, dann bitte er, wenigstens eine ermittelung anzunehmen und seinem Antrage zu- zustimmen, daß bis zum 1. Januar 1900 die Einführung der Dienst- alterszulagen überall durchgeführt sein solle.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Meine Herren! Vielleicht liegt es im Sinne des Herrn Abg. Dr. Meyer, nämlih im Sinne einer Beschleunigung Ihrer Berathung, wenn ih mi gleih jeßt über den § 2 und die dazu vorliegenden Anträge, und zwar in aller Kürze, äußere, und ih hoffe, daß dadurch vielleicht eine Beschlußfassung beschleunigt werden kann, auch ohne daß die Gründlichkeit der Berathung beeinträchtigt wird, wie es der Herr Abg. Dr. Lieber mit Recht abgelehnt hat.
Meine Herren, daß ih den Lehrern die Alterszulagen gönne, geht {hon daraus hervor, daß wir überhaupt die Vorlage gemaht haben, aber gerade deshalb möchte ih Sie auch bei dieser Gelegenheit wieder bitten, sih auf das Erreichbare zu beschränken.
Der Vorschlag der Königlichen Staatsregierung in § 2 beruht auf einer sehr eingehenden Erwägung, und ih darf meine Ueberzeu- gung dahin aussprechen, daß die Ablehnung des von der Regierung vorgeschlagenen § 2 der Königlichen Staatsregierung die Zustimmung zu dem ganzen Geseß unmöglich machen würde. (Hört! hört!) Ich würde das tief bedauern, weil ih es immerhin für richtiger halte, daß man das Erreichbare nimmt, wenn man niht alles Wünschenswerthe haben fann.
Ich will niht noch einmal bei der Lage der Berathung auf die finanziellen Gründe, auf die Lage der Gemeinden, die ja ausgiebig genug {on bei § 1 erörtert worden ist, wieder eingehen. Jch bin der Meinung, daß wir auc den Gemeinden gegenüber gerade allen Anlaß haben, uns auf das Mögliche und Dur(hführbare zu beschränken, sonst bekommen wir das Gefeß überhaupt nicht.
Dazu kommt aber noch ein tehnisher Grund. Wenn Sie die Gehälter überall durh die zwangsweise durhgeseßte Einführung der Alterszulagen völlig gleistellen, fo kann sehr leiht der Zustand ein- treten, daß für gewisse Lehrbedürfnisse geeignete Kräfte an Anstalten in kleineren Gemeinden sih überhaupt niht mehr bereit finden lassen. Es kann kommen, daß die Lehrer, da sie überall dasselbe Einkommen haben, es ablehnen, .an nichtstaatlihe Anstalten zu gehen. Darauf möchten wir es wenigstens für jeßt niht ankommen lassen, sondern lieber erst einmal abwarten, wie sih die ganze Sache bei den staat- lihen Anstalten gestalten wird.
Wir besorgen, daß die Ablehnung des § 2 einen sehr starken Sritt in der Richtung der grundsäßlichen Verstaatlichung aller höheren Lehranstalten bilden würde. Die Bedenken dagegen hat ja
er Herr Finanz-Minister vorhin hon ausgeführt; ih werde es mir versagen, darauf noch einmal näher einzugehen, und bemerke nur, daß
ih diese Bedenken im vollsten Maße theile. Deshalb möchte ih auh nicht, daß die Regierung vor die Frage gestellt würde, das Geseg überhaupt ablehnen zu müssen, wenn § 2 abgelehnt werden sollte. Ich gestatte mir daher die dringende Bitte, den §2 nah dem Antrage der Herren Nadbyl und Genossen wiederherzustelléfi und die fonst dazu gestellten Anträge abzulehnen. ;
Abg. von Schhenckendorff (nl.): Sein Antrag ermögliche eine Verständigung zwischen denen, die für die Regierungsvorlage seien, und den Anhängern des Commissionsantrages. Die Besoldungsgemein- schaften s{hüfen den Leh wolle, ohne daß sie andererseits den Communen
u große Lasten auflegten. Es werde durch feinen Antrag eigentli Ab edie
nur eine Art
ung für die einzelnen Communen herbeigeführt, am Jahres- -
{luß werde festgestellt, ob die einzelne Commune neben den von thr im Jahre {hon getragenen Lasten noh einen Betrag für die Be- foldungsgemeinschaft zu zahlen habe oder einen folchen erhalte. Diese ¿mrecnung werde keine zu complizirte sein, fie bedeute „auch \{on infofern kein Novum, als fih der Minister am 2. Mai für die Be- soldungêgemeinschaften ausgesprochen habe. Uebrigens bedaure er, daß der Abg. Ritter seinen Antrag nicht schon in der Commission gestellt habe.
Abg. von Buch (conf.): Seine Fraction habe stets die Ver- besserung der Lehrer esoldungszulagen für nothwendig gehalten, und diese Stellung nehme sie auch jeßt noch ein. Die Conservativen könnten aber in ihrer Mehrheit niht für die Streichung des § 2 stimmen, weil auf die finanzielle Belastung sowohl des Staats als au der Gemeinden Rücksicht genommen werden Bai Die Finanz- lage des Staats zwinge sie zum Verzicht auf manche ehr nothwendige Ausgabe. Die Ens des § 2 werde einen Theil seiner Freunde wingen, gegen die Vor age zu stimmen. Auch die Bildung von
esoldungsgemeinschaften hielten sie für niht durchführbar.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Meine Herren! Ih möchte nur mit zwei Worten nohmals zurückfommen auf die Einwendung, die mir Herr Abg. von Schencken- dorff gemacht hat, daß ih am 2. Mai mich hier selbst für Besoldungs- gemeinschaften ausgesprochen hätte. Ja, meine Herren, ih habe mich allerdings für freiwillige Besoldungsgemeinschaften ausgesprochen. Ih bin au nicht nur nicht abgeneigt, sondern entschlossen, wenn das Geseß zu stande kommt, den Versuch zu machen, im Aufsichtswege folche freiwilligen Gemeinschaften herbeizuführen. Wenn das geschieht, so werden die Gefahren, die in dem Antrage des Herrn Abg. von Schenckendorff liegen würden, vermieden werden ; denn dann würde man Statuten machen und würde in den Statuten die Einzelheiten des Verfahrens genau feststellen Eönnen. Thut man das nicht, meine Herren, so liegt in der That eine Gefahr vor. Meine Herren, de: Herr Abg. von Schenckendorfff beschränkt zunächst seinen Antrag auf die communalen Anstalten. Es entsteht sofort die Fragè: wie wird es denn mit den stiftischen An- stalten ? Sollen die stiftishen Anstalten mit den Communalanstalten einen Verband bilden, oder sollen sie besondere Verbände bilden ? Das würde aus der Fassung des § 4 zunächst noch nit hervorgehen.
Dann mache ih aber darauf aufmerksam, daß, wenn man einen folchen Antrag, der noch erst in leßter Stunde zu stande gekommen ist, hier annimmt und dadur einen Zwang ausübt, *dadurch eine Unklarheit und Rechtsunsicherheit in das Verhältniß hineinkommt. Es wird eine unendliche Rechnerei und Schreiberei bei der Kasse, die der Herr Abg. von Schenckendorff hier bezeichnet hat, entstehen. Es bestehen aber au fonst noch rechtlidhe Zweifel. Es fragt sih: wie soll es werden, wenn im Vertretungsfalle Remunerationen aus den Gehältern gezahlt werden? Soll das Minus, das dadurch entsteht, allen an der Gemeinschaft betheiligten Angestellten zu gute fommen, foll das Plus, was nothwendig wird an Ausgaben, wenn in einer Anstalt sehr viele hochbefoldete und ältere Lehrer sind, von den anderen Anstalten mit getragen werden ?
Kurz, alle diese Dinge, die zugleich eine Unsicherheit in den Gemeindehaushalt hineintragen, find nah meiner Auffassung bedenklich, und ih gebe deshalb anheim, den Antrag des Herrn Abg. von Schenckendorfff niht anzunehmen.
Abg. Dr. Kropats\check (conf.) erklärte, für die Commissions- beschlüsse einzutreten, troßdem nach der ‘Erklärung der Regierung wenig Aussicht auf Annahme derselben vorhanden sei. Die Ein- führung der Dienstalterszulagen sei dringend nöthig, an den Com- munalschulen gebe es Lehrer, die fünfzehn Jahre hindur) auf der untersten Gehaltsftufe blieben. Bei s\taatlihen Anstalten kämen solche Ungeheuerlihkeiten nicht vor. Daß Befoldungsgemeinschaften etwas Umständliches hätten, gebe er zu, er sehe aber in ihnen die Moöglich- keit eines Zwanges für die Communen.
Abg. Dr. Lieber (Ctr.): Mit Wiederherstellung der Regierungs- vorlage handele man für die Lehrer. Daß feine Freunde das System der Vienstalterszulagen für das bessere hielten, hätten sie bei den Be- rathungen über den Normal-Etat gezeigt. Wenn es irgend möglich e würden sie au bei den nihtstaatlihen Anstalten für dieses Be- oldungssystem eintreten. Sie hätten sich aber überzeugt, daß die staatlichen Mittel hierzu niht ausreihten. Noch auf osten der einzelnen Gemeinden. Der zwishen den beiden Besoldungssystemen würde die Last bei einzelnen Gemeinden bis zu 12000 M steigern. Der von den gg. von Scenckendorf und Kropatsheck ver- suchte Ausweg dur Besoldungsgemeinschaften bedeute für seine Freunde den Weg vom Regen in die Traufe. Wenn es zu freiwilligen Be- soldungsgemeinschaften kommen sollte, so hoffe er wenigstens, daß das Princip der Freiheit voll gewahrt werden werde.
Finanz-Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Wenn ih meine Aufgabe darin fände, ledigli einseitig fiscalishe Interessen zu vertreten ohne Rücksiht auf die Folgen für andere Verhältnisse, so wäre ih in der Lage, den Antrag von Schenckendorff-Kropatscheck zu acceptiren. Denn der Antrag würde die Staatskasse vor den Rükgriffen wegen Ueberlastung von einzelnen Gemeinden durch das obligatorishe System der Dienstalterszulagen in einer ganz vortrefflihen Weise hüten. (Sehr rihtig! im Centrum.)
Es werden hier Gemeinschaften gebildet von leistungsfähigen und weniger leistungsfähigen Gemeinden; Gemeinden mit einer großen Anzahl von Lehrern und mit weniger Lehrern. Jch nehme an — dein fonst wäre der Antrag überhaupt nicht verständlih, ganz un- acceptabel, wahrsheinlich auch vom Standpunkt der Antragsteller felbst —, daß hier alle Gemeinden des Staats zu- sammen vereinigt werten follen, und nit bloß einzelne, nah dem Erniessen des Cultus-Ministers. Diese Gesfammt- heit aller Gemeinden, weldhe solhe Communalshulen haben, würde ja genügende Deckung geben, damit das Finanz-Ministerium in der Lage wäre, zu sagen: von Leistungsunfähigkeit infolge des Alters- stufen-Systems kann hier garnicht die Rede fein.
Also von diesem rein finanziellen Standpunkk’ aus könnte ih diesen Antrag nur mit Freuden begrüßen, ih wäre manche Sorge los, die daraus resultirt, daß dur Steigerung der Anforderungen an die Ge- meinden die Nothwendigkeit und die Neigung des Rükgriffs auf die Steuerkasse in sehr erheblicher Weise gestärkt wird. (Abg. Rickert : Hört! hört!)
weniger gehe dies Unterschied
rern das, was ihnen die Commission geben
[
Aber denno bin ih gegen diesen Antrag, und zwar im Interesse der Beruhigung und des Friedens, der niht oß bei den Lehrern von Bedeutung ist, fondern .auh bei den Gemeinden. (Sehr rihtig! links und im Centrum.)
Wohin führt denn dieser Antrag? Er führt, wenn ih ihn recht verstehe, dahin, daß die eine Gemeinde, die vielleiht darauf Bedacht genommen hat, möglichst junge Lehrer anzustellen, gezwungen wird, zu zahlen für andere Gemeinden, die sich die besten Kräfte, ältere, er- fahrene Kräfte atsgesuht und daher ihre Ausgaben nah dem System der Dienstalterêzulagen erheblich in die Höhe geshroben haben. Feden- . falls führt es dazu, daß es ganz zufällig ift, ob die eine Gemeinde niht für die andere zu zahlen hat, wenn au der Wille der Be- theiligten dabei nit in Betracht kommt.
Ih bin überzeugt, wenn Sie diese Zwangsgenossenschaften bilden in der Weise, „wie hier vorgeschlagen wir so drängt das doh \{chließlich zu einer Verstaatlichung der Communalanstalten. Wenn einmal derartige Genossenschaften dur die ganze Monarchie ¿wangsweise etablirt sind, fo wäre der Schritt, daß man nun überhaupt „von diesen Communalanstalten, deren Finanzen man schon so durcheinander verkoppelt hat, absicht und * nun sagt: alle diese Anstalten müssen Staatsanstalten werden, ein Erfolg, den wenigstens ein großer Theil des Hauses nicht wünscht. Jch bin immer der Meinung, daß, so s{wierig auch inêrnanhen Dingen für die Communen die Verwaltung des höheren Schulwesens, die doh nur bis zu einer gewissen Grenze frei ist, \sich gestalten möge, diese ideale Seite, möchte ih sagen, der Gemeindeverwaltung für die Städte neben der sonstigen aus\hließlihen Verwaltung materielle? Interessen von der größten Bedeutung ist. Auf der anderen Seite bin ich der - Meinung, daß eine gewisse Individualität der Schulen in ihren historishen und besonderen Ver- hältnissen und Aufgaben am besten erhalten wird dadur, daß die Communalschulen nicht beseitigt, sondern in ihrer Besonderheit er- halten werden, wenn sie auch allmählih etwas davon abzugeben durch den allgemeinen Schliff der Entwickelung gezwungen sein werden.
Ich bitte unter diesen Umständen, auch den Antrag des Herrn von Schenckendorff abzulehnen, so sehr ih* den guten Willen und den Eifer anerkennen kann, einen wirklich wünschenswerthen Zu- stand der allgemeinen Durchführung der Alterszulagen aug bei den Communen, wie ih vollkommen anerkenne, durchzuführen; wir find aber gegenwärtig. dazu nicht in der Lage, und ih bitte dringend, nit das ganze Geseß, wie der Vater das Kind in seinen Armen erdrückte vor großer Liebe, dur solche Anträge zu gefährden. (Heiterkeit.)
Abg. Dr. Dürre (nl.): Er müsse \ich für di i 82 Cubfpredien, dessen Heibehatteno f bie Ertviti e P des
wesens nit erforderlih und zweckmäßig sei. So komme man zu den Schluß, daß das System der Stellenbeso]dung beseitigt werden müsse, niht bloß im Interesse der Lehrer, fondern au im Interesse
der Schule. Ihm stehe das Interesse der Schule böber als das Interesse der Gemeinden, wenn diese auch vorübergckeu durch dieses
R elastet werden möchten.
bg. Rickert (dfr.): Ob das Interesse der Schule höher stehe, oder das der Gemeinden, darauf werde er hier nicht eingehen. Es handele gd hier letiglich um eine Frage der Tactik. Der Cultus-Minister habe auf Grund von Bes lüssen des Staats- Ministeriums erklärt, daß für den Fall der Annahme der Commissions- beschlüsse das Geseß fallen werde. Er möchte aber den Herren, die dem Geseß freundlih gegenüberständen, noch eine andere Erwä ung an das Herz legen. Der Finanz-Minister habe von {weren Bebanken in der Commission gesprochen, die er bei diesem Gesetz gehabt habe. Er bitte, das Herz des Es niht zu {wer zu machen, damit nicht das ganze Gefeß wirklih heitere. Er glaube, daß jeder fo stimmen müsse, daß er überzeugt sei, die Majorität zu haben. Er wolle damit nur sagen, man müsse in dem Bewußtsein stimmen, daß die Majorität mit Einem gehe; er hoffe, daß ein Theil séiner Freunde für die Wiederherstellung der Regierungsvorlage stimmen werde, damit das Geseß durchkomme und au das Herrenhaus das Geseß glatt annehmen könne, was es thun könne, wenn der §2 nah der Regierungsvorlage angenommen werde. Werde § 2 ab- geen so werde das Herrenhaus auch gegen den § 1 Einwendungen erheben.
Finanz-Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Der Herr Abg. Rickert meint, es fönnten meine Bedenken im Herrenhause so {wer werden, daß das Geseg infolge dessen gänzlih zum Scheitern gelange. Das kann- doch nur so viel heißen, als daß ih einen gewissen heimlihen Wunsch haben könnte, daß dieser Erfolg einträte. Meine Herren, ich würde gegen eine folhe Annahme auf das allerentsciedenste protestiren. Ich habe keineswegs verhehlt in der ganzen Verhandlung, daß hier zwei fehr wichtige Gesichtspunkte, die ih mehrfach entwidckelt habe, gegen einander stehen; aber nahdem die Staatsregierung und ih selbst mit voller Ueberzeugung doch die Gründe für das Geseß als über- wiegend erahtet haben, würde sie nichts mehr bedauern, als wenn das Geseß in der gegenwärtigen Lage zum Scheitern käme; ich werde daher niht nur hier, sondern auch im Herrenhause alle Hindernisse aus dem Wege zu räumen suchen, die wirklih zu einem solchen Scheitern des Gesetzes führen könnten.
Nun fage ih, wenn die Sache so liegt, so liegt au die drins gendste Veranlassung für Freunde des Geseßes vor — ich s{chließe mihch in dieser Beziehung den Ausführungen des Herrn Abg. Rickert durh- aus an —, das Geseß in seiner großen Bedeutung für die ganze Lage des Lehrerstandes mit den sehr weitgehenden Concessionen, die in diefer Beziehung gemacht sind, zu stande zu bringen und niht, ohne Maß zu halten, aus dem puren Wunsch das Alleräußerste und Allerbeste zu erreihen, das Gute felbst zu gefährden. Diesen Standpunkt habe ih immer eingenommen, und ih glaube allerdings, daß es durchaus rihtig ist, daß die Gefahr des Scheiterns im Herrenhause um fo größer wird, je mehr Sie über dies nothwendige Maß hinausgehen.
Abg. Dr. Enneccerus (nl.): Man dürfe lolten, daß, wenn das us sich jeßt auf die Regierungsvorlage beschränke, für die spätere
Zeit dadur niht einem Fortschritt vorgebeugt werde. Er werde deshalb nah der ken des Finanz- inisters „mit einer Anzahl seiner Freunde für die Wiederherstellnng des § 2 stimmen. L
Abg. von Schenckendorff (nl.) zieht seinen Antrag zurück.
S 2 der Vorlage wird darauf in namentlicher Abstimmung mit 241 gegen 28 Stimmen angenommen.
Darauf wird die Sißung um 4!/, Uhr vertagt. .
Präsident von Köller s{chlägt vor, die nächste Sißung auf Abends 8 Uhr anzuseßen. S l
Abg. Dr. Lieber (Centr.): Es sei eine übermens{hliche ane derung, daß das Haus, nachdem es von 10 Uhr an, einzelne Ab- eordnete von 9 Uhr an, in der Arbeit sei, heute Abend wieder- Forinnen solle. Es habe do, fo zu sagen, auch ein Recht, Rück- iht zu fordern, wie es sie den Le rern in fo reihlihem Maße oeben erwiesen habe. Er bitte den Präsidenten, das aus bis morgen zu entlaffen, zumal noch Fractionsberathungen die itglieder
in Anspruch nehmen würden.