1892 / 146 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Jun 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Bereits seit einiger Zeit bei den Anträgen, die an mi gelangt sind

auf Genehmigung der Kleinbahnen, die mir unterstellten Behörden dahin instruirt wurden, es möge bei Beurtheilung der sachlichen und rehtlihen Verhältnisse des betreffenden Unternehmens von den Gesichtspunkten ausgegangen werden, die in dem Geseßentwurf enthalten sind, so glaube ich, damit nur meine Pflicht erfüllt zu haben. Es sind das Vorbereitungsstadien für die Genehmigung von Kleinbahnen, die sich vermuthlich erst vollziehen wird nah der Verabschiednng des Gesetzes, und es müßte im Inter- effse aller Betheiligten, niht bloß in demjenigen der Behörden liegen, _ daß diefe Verhandlungen in dem Sinne erfolgten, wie sie das künftige Geseß vorgesehen hat. Es fann daher wohl aus diesen Vor- schriften logisch nicht der Schluß gezogen werden, daß, wenn man das einfah machen könnte durch eine Verfügung des Ministers, daß man dann dazu nicht hätte den geseßgeberishen Apparat in Bewegung zu seßen brauchen. Der Minister würde über- haupt nit eine derartige Verfügung haben erlassen können, wenn nicht die Verabschiedung des Geseßes vor der Thür stände, er würde nicht in der Lage scin, auf Grund der gegenwärtigen geseßlihen Be- stimmungen die Regelung des Kleinbahnwesens eintreten zu lassen, die sich als nothwendig ergiebt.

Herr Graf von Mirbach hat ausgeführt, daß für ihn ein weiteres Bedenken bezüglich dieses Gesetzes darin liege, daß nach seiner Auf- fassung es nicht ausbleiben könne, daß nach Verabschiedung dieses Geseßes eine neue Aera des Gründungsfiebers und des Eisenbahn- schwindels sich bilden würde. (Stimme: Sehr richtig !)

Meine Herren, diese Befürchtung, die, wie ich höre, au von anderer Seite als sehr rihtig angesehen wird, hat sih ja natürlich auch die Staatsregierung nicht verhehlen können. Allein, meine Herren, - wenn man das Licht will, so kann man nit wohl gut den Schatten vermeiden; wenn man das Privatkapital heran- ziehen will zu dem Bau der Kleinbahnen, so kann man nicht wohl ganz vermeiden, daß sich unter diesem Privatkapital auch Unternehmer einshleihen, die von rein egoistishen Erwerbsrücksihten \ich leiten lassen, und es wird gewiß eine der s{chwierigsten, aber auch eine der ernstesten Aufgaben der Staatsreigerung sein, in dieser Beziehung thunlichst Schädlichkeiten abzuweisen. Herr Graf von Mirbach macht darauf aufmerksam, daß das große Schwierigkeiten haben wird. Jch verkenne das durchaus nicht, aber ich meine doch, daß mancherlei Mittel auch in der Beziehung der Staatsregierung wohl zur Hand sind.

Ohne das Priatkapital wird es allerdings nur unter günstigen Verhältnissen gelingen, aus der eigenen Macht der Betheiligten her- aus derartige Kleinbahnen zu stande zu bringen. Daß das auch möglich ist, dafür liegen allerdings mir jeßt bereits hon eine ganze Reihe von Beispielen vor, und gerade in den östlihen Provinzen, gerade in den Provinzen, die Herr Graf von Mirbach als die wirth- schaftlich s{chwächeren bezeichnet, regt sich das Bestreben, derartige Kleinbahnen aus eigener Initiative zu bauen. In der Pro- vinz Pommern beispielsweise sind verschiedenartige Projecte bereits so weit, daß man von ihnen sagen kann, sie werden nah Ver- abschiedung des Gesetzes ins Leben treten können. Andererseits ift aber gerade auch das Zusammenwirken der Betheiligten, sei es der Privaten oder der betheiligten Corporationen, de Gemeinden, der Kreise und der Provinzen, mit dem Privatkapital in vielen Fällen gewiß die Bedingung des Zustandekommens derartiger Klein- bahnen. Wenn das Privatkapital sich darauf beschränkt, subsidiär einzutreten und bei einer Gesellschaft, die {on am weitesten in ibrer Gründung vorgeschritten ift, die mir ihre Statuten bereits zur Kenntnißnahme mitgetheilt hat, wird dieser Zweck in erster Linie verfolgt, und zwar in Form der Gesellshaft mit beshränkter Haft- pfliht —, subsidiär einzutreten mit ihrem Kapital, mit ihren Er- fahrungen, mit ihrem Apparat an Personen und an Material, um den Bau und auch, wenn gewünscht wird, den Betrieb derartiger Kleinbahnen zu fördern und zu erleihtern, so werden wir alle damit einverstanden sein, daß, wenn sich derartige Privatgesellshaften finden, dies im großen und ganzen als ein Segen für das ganze Verkehrs- wesen des Landes zu betrachten sein wird.

Ich meine aber, wir sollten der Zukunft mit etwas weniger Be- fürhtung entgegentreten, mit größerer Zuversicht, daß es uns gelingen wird, in der Beziehung das Richtige zu finden und die Schädlichkeiten abzuwenden, ebenso wie es anderen Ländern unter ähnlichen Ver- hältnissen bereits gelungen ist. Was in Belgien und Holland, was in Jtalien unter zum Theil viel weniger günstigen Verhältnissen mögli ist, kann uns unmöglih {wer fallen. Denn ih glaube, daß der Zustand unserer Rechts- und Verwaltungseinrihtungen, die Auffassung unseres Volkes sowohl, als die Auffassung unserer Regierung in der Beziehung einen größeren Halt bieten wird, als

dies in irgend einem der anderen Staaten der Fall is, in denen ähnliche Kleinbahnbauten mit Glück zum Segen des Landes erbaut und betrieben werden. Wer heute durch Oberitalien, durch Belgien und Holland fährt, kann sich davon überzeugen, in welhem Maße dieses Kleinbahnwesen dem Lande zum Segen gereiht hat. Es ist, als wenn Berieselungskanäle über die Länder gelegt werden, unter deren fruchtbringendem Naß alles sprießt und keimt. Der Segen, der von diesen Kleinbahnen ausgeht, tritt beispielsweise in Oberitalien so klar zu tage, daß selbst der Tourist sih davon über- zeugen kann. Ich glaube deshalb, meine Herren, Sie dürfen die Be- fürhtung, die in dieser Beziehung gehegt worden is, nicht in dem Maße theilen, daß Sie sich abhalten lassen, mit Vertrauen in das Gesetz hineinzugehen. (Bravo!)

Herr Graf von Mirbach hat ferner hervorgehoben und ih kann in der Beziehung wohl kurz sein seine Befürchtung, es möchten durch das Inslebentreten des Kleinbahngeseßes die Neben- bahnen entweder ganz bei Seite gelassen oder doch in einem viel geringeren Maße gebaut werden, als bisher der Fall gewesen ift. Zu meiner großen Freude hat Herr Graf von Mirbach hinzugefügt, daß er durch die Erklärungen des Herrn Finanz-Ministers und dur meine Erklärungen in der Commission sowohl, wie im Plenum dieses hohen Hauses beruhigt sei. Jch kann noch weiter sagen, daß ih bereits heute in sehr lebhaften Unterhandlungen mit dem Herrn Finanz-Minister über die Vorlage stehe, die wir in der nächsten Tagung des Landtages vorlegen wollen. Also es besteht bei uns durchaus nit die Absicht ich brauche das kaum zu wiederholen —, nunmehr von dem Bau der Nebenbahnen abzugehen. Wir stehen aber allerdings unter dem Druck der gegenwärtigen Verhältnisse und “Haben uns nach der Dee zu \trecken. E

Der Herr von Bethmann-Hollweg hat dem Geseße zum Vor-

wurf gemacht, und daraus, wenn ih ihn ret verstanden habe, eigent- lich seine Hauptbedenken gegen das Geseß entnommen, daß durch den Instanzenzug, der in diesem Geseße vorgesehen is, durch das Con- cessionswesen, welches in diesem Geseße vorgeschrieben worden ift, der bureaukratishe Zug, der durch unser Land geht, noch vermehrt würde, die Schreiberei eine ganz erhebliße Vergrößerung er- fahren würde. Meine Herren, daß mehr geschrieben wird, wenn das Kleinbahngeseß verabschiedet ist, ist auch mix klar, und das ist ja unvermeidlich: wo Holz gehauen wird, da fallen Späne, und ohne Schreiberei mit bloßer mündliher Verhandlung können wir so wichtige Dinge, wie die Genehmigung von Kleinbahnen, nicht fertig bringen. Aber gegen die Auffassung möchte ich mich doch aus- sprechen, daß der Negierungë-Präsident heute niht mehr im stande sei, die Verhältnisse in seinem Bezirke zu kennen, die Bedürfnisse in seinem Bezirke beurtheilen zu können. Dagegen möchte ich mich entschieden ausfprehen. Jch glaube, daß das in dem Sinne und Umfange durch- aus nit richtig ist. Wenigstens aus meinen Erfahrungen kann ih nur das Gegentheil behaupten.

Es mag ja einzelne große Bezirke geben, und ich kenne folche großen Bezirke, bei denen es allerdings der ganzen Arbeitsfreudigkeit und Pflichttreue des Regierungs-Präsidenten bedarf, um über alle ein- zelnen Dinge in seinem Bezirk unterrihtet zu sein und zu bleiben, und ih möchte daher auch meinerseits dringend wünschen, daß unsere Verhält- nisse baldigst es erlauben, in der Beziehung eine Aenderung eintreten zu lassen. Aber ih glaube nicht, daß die Besorgniß, es werde die Ent- {eidung in diesen Fragen lediglih vom grünen Tisch oder, wie Herr von Bethmann-Hollweg sich ausdrückte, von jungen Affsessoren ge- troffen werden, begründet ist. Jch glaube, die ganze Entwickelung unserer allgemeinen Verwaltung bürgt dafür, daß die wirklihen Be- dürfnisse des wirthschaftlichen Lebens auch in diesen Fragen zu ihrem Rechte gelangen.

Ich möchte daher nohmals zum Schluß dieses Geseß Jhnen dringend ans Herz legen. Es regt sich überall im Lande, um, wenn dieses Gesetz verabschiedet ist, mit dem Bau von Kleinbahnen vorzu- gehen. Es regt sih in allen Provinzen und wird mit Ungeduld und Spannung erwartet, daß durch dieses Geseß eine klare Grundlage für die rechtliche und verwaltungsseitige Behandlung der Kleinbahnen ge- schaffen und dadurch die Möglichkeit geboten wird, in Zukunft die Kleinbahnen gedeihlih zu entwickeln, den Bau und Betrieb derselben zum Segen des Landes zu fördern. Jch bitte dringend, daß das hohe Haus die Geseßesvorlage annehme. (Bravo!)

Graf Mirbach weist darauf hin, daß die Regierungs-Präsidenten des Ostens gar nicht die Möglichkeit hätten, ihre Bezirke so kennen zu lernen, wie es in diesem Falle nothwendig sei.

Damit schließt die Generaldiscussion.

Herr von Wedell-Piesdorf beantragt, daß Geseh aus- \hließlich der §8 21 und 30 en bloc nen.

Graf Mirbach widerspricht diesem Antrag, worauf Herr von Wedell seinen Antrag zurücßzieht.

Beim S 17, der sich auf die Planfestsezung der Bahn- anlagen, welche die öffentlihen Wege mitbenugzen, bezieht, er- klärt auf eine Bemerkitng des Grafen Mirbach

Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:

Meine Herren! Ich erkenne gern an, daß die Frage, die Herr Graf von Mirbach eben angeregt hat, von großer Tragweite is, und daß die Staatsregierung die Verpflichtung hat, ihrerseits dafür zu forgen, daß eine Gefährdung, die aus dem Betriebe der Kleinbahnen, namentlich auf den Straßen, hervorgehen kann, thunlichs hintan- gehalten werde. Diese Frage wird in jedem einzelnen Fall genau zu untersuchen sein; es wird in der Polizeiverordnung, die über den Betrieb der betreffenden Bahnen zu erlassen is, gerade diesem Punkt befondere Aufmerksamkeit zu schenken sein. Wie nun die Gefährdung des Landverkehrs, namentlich desjenigen, der sich mit Pferden vollzieht, am “besten hintan zuhalten ist, das ist eine Frage, die ganz individuell zu beantworten und zu behandeln sein wird. Ob in dem betreffenden Fall beide Verkehre ganz unbedenklich nebeneinander gehen können, wie das ja sehr vielfah der Fall ist, namentlich auf großen Strecken im Westen, oder ob eine räumliße Trennung zwishen den beiden Verkehren stattfinden soll, entweder da- durh, daß eine Schranke zwishen der Bahn und dem Land- verkehr errihtet wird, oder daß die Bahn auf ein höheres Banket zu legen sein wird, oder in irgend einer anderen Weise, das muß der jedesmaligen Entscheidung vorbehalten bleiben. Ich mache auch noch darauf aufmerksam, daß eine Gefahr eintritt nit nur, wenn die betreffende Kleinbahn auf die Straße gelegt wird, fondern auch dann, wenn die Kleinbahn neben die Straße gelegt wird, also unmittelbar neben leßterer herfährt; das ist aber in Ge- birgsländern überhaupt niht zu vermeiden; es würde sonst auf den Bau der Bahn ganz und gar verzihtet werden müssen, denn wir haben nur eine Thalsohle und innerhalb dieser Sohle muß fic sowohl die Eisenbahn bewegen als das Landfuhrwerk. In folhen Fällen müssen aber beide lernen, sich miteinander zu vertragen, und nah den Erfahrungen, die nickt bloß bei uns zu Lande, fondern in Jtalien, Belgien, Holland und den übrigen LUindern, die mehr Kleinbahnen haben als wir, gemacht worden sind, lernen auh diese beiderseitigen Verkehre miteinander auszukommen. Ich hoffe, daß dadur die Befürchtungen, die Herr Graf von Mirbach angeregt hat, und deren Bedeutung ih durchaus nit verkenne, {ih durch die Erfahrung widerlegen oder doch erheblich abschwächen werden.

ü eldt weist darauf hin, daß die Gefahren, die für Pjerte p Nb er t ciner Bahn Sitten au

äßt würden.

17 wird in der a dem Hause der Abgeordneten beschlossenen Fassung genehmigt. /

V S 21 beantragt Fürst Lofelot in der von dem Hause der Abgeordneten beschlo senen Fassung wieder- herzustellen; Herr von Graß - Klanin beantragt außerdem g folgenden Husay: „Ermäßigungen der Beförderungspreise, welche nicht unter Erfüllung der gleichen Bedingungen jeder- mann zu gute kommen, sind unzulässig.“

Fürst auLetDe mat darauf aufmerksam, daß der Beschluß des Hauses der Abgeordneten von der Commission des Be nur mit Stimmengleichheit abgelehnt sei. Es sei Fein Zweifel, daß das Haus der Abgeordneten mit seiner Fassung nur die Ausnahmetarife beseitigen wolle. i:

Herr von Graß - Klanin: Der Beschluß des auses der Ab- geordneten bezwecke, die Eisenbahnverwaltungen an le einmal von lhnen festgestellten Tarife zu binden; es könne niht verkannt werden, daß die absolute Freiheit der Eifenbahnverwal- tungen, jeder Zeit von den von ihnen selbst publicirten Tarifen abzuweichen, in wirthschaftliher Hinsicht nachtheilig wirken

die über

könne. Es sei nit auegelplofsen, E einzelne bei der Verwaltung

betheiligte größere Kapitaliften oder Unternehmungen dur eine cin- seitige Ausnußung der Bahn für die für fie zu transportirenden Waaren die mit ihnen concurrirenden kleineren Unternehmungen ge- fährden könnten. Und es sei nit zu verkennen, daß die Berechtigung der Verwaltungen, na ihrem Belieben jeder Zeit einzelne Waaren von den bestehenden Tarifen befreien zu können, n lih dazu führen könnte, daß die wirthschaftli Schwächeren thatsählich in ihrer Existenz bedroht würden. Andererseits aber seien Fälle denkbar, in denen eine Abweichung von den einmal festgeseßten Tarifen nicht allein zulässig, sondern sogar geboten sei. So föônne z. B. eine Eifenbahn- verwaltung einer Fabrik den Kohlentransport fehr viel billiger leisten, wenn sie sichere Aussicht habe, eine Rückfracht zu finden. Bei strikter Festhaltung des Beschlusses des E würde die Eisen- bahnverwaltung gar nicht in der Lage fein, einen Ausnahmetarif zu bewilligen. m dies zu verhüten, habe er sein Amendement ge- stellt. Das Haus der Abgeordneten werde zweifellos damit ein= verstanden sein.

Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:

Meine Herren! Ih möchte nur zunächst eine Erklärung darüber geben, warum der angefohtene Absatz ursprünglich in die Negierungs- vorlage nicht aufgenommen worden ist. Das is nicht etwa darum gesehen, weil die Regierung der Meinung gewesen is, auf den Kleinbahnen könne reine Tarifwillkür eingeführt werden, könnten Re- factien und ein Handel mit Tarifen stattfinden, darum brauche sih die Staatsregierung niht zu kümmern. Diese Ansicht hat durchaus niht obgewaltet, sondern die Staatsregierung is der Meinung gewesen, daß von einer öffentlihen Verkehrsanstalt, sei es eine Klein-, Neben- oder Vollbahn, die gleihmäßige Behandlung aller Interessenten durhaus unzertrennlich is. Es würde den Charakter der öffentlihen Verkehréanstalten meines Erachtens ver- nihten, wenn man zugeben wollte, daß eine derartige, mit allen Pri- vilegien des Staats ausgerüstete Anstalt nunmehr frei \chalten und walten dürfe nach Willkür und ihre Tarife nah Gunst und Gabe jedem einzelnen zu gute kommen lassen dürfe. Diese Auffassung hat nicht obgewaltet. Die Regierung is vielmehr der Ansicht gewesen, daß unter den Concessionébedingungen, den allgemeinen Vorschriften für die Concession diese Bedingung die erste sein und daß in jeder Concessionsurkunde diese Clausel Aufnahme finden müsse.

Das Abgeordneten baus hat es für zweckmäßig befunden und die Staatsregierung hat dem Hause darin Reht geben müssen —, diesen Grundsaß in das Gesetz selbst aufzunehmen, und aus dieser Er- wägung heraus ist der Absaß 2 des § 21 entstanden. Die Erörte- rungen, die in der Commission stattgefunden haben, haben wesentli den Zweck gehabt, den Sinn dieses zweiten Absatzes klar zu stellen, und diefe Klarstellung is meines Erachtens au durch die Erklärungen, die meinerseits abgegeben worden sind, erreicht.

Ich kann daher nur erklären, daß die Staatsregierung an und für fih den Antrag auf Wiederherstellung dieses Absatzes als voll- ständig ausreichend erachtet, au um diejenigen Bedenken zu beseitigen, die von Seiten Einzelner in der Commission aufgestellt worden sind, daß die Staatsregierung aber auch ihrerseits keine Bedenken dagegen hat, wenn das hohe Haus sich für den Antrag des Herrn von Graß entscheidet. Nach meiner ganz unmaßgeblihen Meinung würde es sich aber vielleihßt doch empfehlen, die Fassung des Abgeordnetenhauses wiederherzustellen, da na den Erklärungen, die in der Commission wie im Plenum abgegeben sind, ja über den Sinn dieses Absatzes durchaus kein Zweifel mehr obwalten fann.

Professor Dernburg: Es könne doch nach den Ausführungen des Ministers nicht in der Absicht des Hauses liegen, an die Stelle der von dem Hause der Abgeordneten beschlossenen Fassung den gleich- werthigen Antrag Graß zu seßen, da das nur zu Weiterungen Anlaß

eben würde. Er bitte, die vom Hause der Abgeordneten beschlossene Fassung anzunehmen.

Der Antrag Graß wird angenommen.

gu S 30 befürwortet Berichterstatter Graf Fra nken berg den Commissionsantrag. : p f

Fürst Haßfeldt: Da der Minister feinen Widerspruch gegen die Beilfe des Abgeordnetenhauses zurückgezogen habe, fo habe das Herrenhaus keine Veranlassung, hier fiscalischer zu fein als der #Fiscus. Er möchte bitten, um das Zustandekommen des Geseßes zu Wern, die von der Commission gestrichenen Worte wiederherzustellen.

Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:

Meine Herren! Herr Fürst von Haßfeldt hat mich doch wohl mißverstanden. Ich habe in der Generaldiscussion gesagt, daß das Bedenken, welches die Staatsregierung im Abgeordnetenhause in sehr lebhafter Weise geltend gemacht hat, auch heute noch bei ihr bestehe, und daß fie nur dann, wenn etwa das hohe Haus sich entschließen könnte und bereit fein würde, das Gefeß in der Fassung des Abgeordnetenhauses pure zu acceptiren, auch ihrerseits bereit wäre, von einer Aenderung des S 30 im Sinne der Wiederherstellung der ursprünglichen Vorlage Abstand zu nehmen. Da diese Vorausseßung aber nicht zutrifft, so möchte ih do großen Werth darauf legen, daß die Beschlußfassung, der Commission au von dem hohen Hause zu der feinigen gemacht wird. Die Gründe, die dafür sprechen, find in der Commission dieses Hauses, wie auch im Abgeordnetenhause in sehr eingehender Weise von mir ausgeführt worden, und bestehen im wesent- lichen darin, daß die Staatsregierung meines Erachtens un- bedingt das Recht haben muß, Bahnen, deren Erwerb für das allgemeine Staatswohl nothwendig ist, aus diefem oder aus jenem Grunde es werden im wesentlihen immer entweder Betriebs- rüsihten des Staatseisenbahnnetes oder strategishe Nücksichten sein, und, wie ih vorausseße, wohl faum jemals rein fiscalische Gründe E gegen die im Gefseße vorgesehenen sehr reihlichen Entschädigungen in das Eigenthum und den Betrieb des Staats über- zuführen. Der Erwerb der Bahn i} aber durch den Zusaß, den das Abgeordnetenhaus dem § 30 gegeben hat, in die Hand des Unternehmers gelegt worden. Der Unter- nehmer hat danah die Wahl, ob er das Angebot des Er- werbes des Unternehmens durch den Staat annehmen will, oder ob er sih dem Geseß vom 3. November 1838 unterwerfen will. Wenn auch nichts Anderes, so; würde doch diese Bestimmung jedenfalls den Erfolg “haben, daß die Vechandlungen darüber sich in ungemessene Zeiten hinziechen. Jch bitte daher dringend, daß das hohe Haus an den Beschlüssen seiner Commission festhält. 4 A

î : Er freue si, daß der Minister seine Stellun mit Erisvicdenbeit aufs f nilien be Wütde Fürst Hatfeldt seinen Antrag auf Wiederherstellung der Beschlüsse des Abgeordneten- hauses aufreht erhalten, dann müßte er eine namentlihe Abstimmung beantragen und würde eventuell gegen das Gesetz stimmen. :

Fürst Hat Jede zieht jcinen Antrag zurück, um nicht unter den obwaltenden Umständen (es sind nämlich nur 55 Mit- glieder anwesend, während 60 zur aal A L feit gehören) die Gefahr einer namentlichen Abstimmung heraufzubeshwören-

§230 wird nach dem Antrage der Commission angenommen, die übrigen Paragraphen werden ohne Besprehung en bloc angenommen. s

Die Vorlage muß wegen der Aenderungen in §8 21 und 30 an das Abgeordnetenhaus zurügehen. :

Ueber die Petition des Stabsarztes a. D. Dr. S tern- berg und dessen Ehefrau, wegen der Beschwerde über Ein- leitung des Entmündigungsverfahrens unter einer großen Zahl von Rechtsverlezungen beantragt die Petitionscommission „in Erwägung 1) daß die Prüfung des Entmündi ungs- verfahrens über den Dr. Sternberg zur Zeit im geordneten Rechtswege noch \{chwebt, 2) daß das Entmündigungsverfahren über die Frau Sternberg auf den Antrag A Vertheidigers stattfindet und das Strafverfahren gegen dieselbe noch \{chwebt, zur Tagesvrdnung überzugehen.“

Berichterstatter Freiherr von Durant: Er sei in der schwierigen Lage, daß er als Berichterstatter verpflihtet fei, einen Beschluß der Petitionscommission vor dem hohen aue zu vertreten, der feiner innersten Ueberzeugung nah niht den Thatsachen gerccht werde. Der Ursprung der Petition und des darin erwähnten CEnitmündigungs- verfahrens amme von einer Beleidigungsklage eines Nechtéanwalts gegen Dr. Sternberg, die vor mehr als Jahresfrist angestrengt worden

ei. Das Verfahren, das ein Jahr lang gedauert habe, sei {ließlich

als ungeseßliÞh und unzulässig eingestellt worden. Hieran hätten sich zwei Klagen des Dr. Sternberg gegen zwei Nichter des Amts- erihts Charlottenburg und den erwähnten Rechtsanwalt ge- chlossen. Diese Klagen seien indessen erfolglos geblieben, und {chließlich ei das Entmündigungsverfahren gegen den Dr. Sternberg eingeleitet worden. In der Petition werde nun ausgeführt, daß bei diesem Entmündigungsverfahren eine Neihe \{werster Rechtsverletungen stattgefunden babe: Nach der Ansicht Sternberg?s habe einen aupt- rund dafür abgegeben eine delicate Angelegenheit, die den Iustiz- Minister betroffen habe. Der Sachverständige, Kreiëphysikus Dr. Falk, habe Dr. Sternberg zu einem Sonntag Vormittag zu si bestellt, und als er für diefen Tag behindert gewesen sei, auf den ersten O elertag Vormittags 10 Uhr. Dr. Sternberg habe gegen diese Vorladung in einem Schreiben, das feiner Meinung nah vollständig sachzemäß abgefaßt gewesen sei, Einspruch erhoben. Aus diesem Schreiben habe aber Dr. Falk sein Gutachten über den Geisteszustand des Dr. Sternberg abgeleitet und eine Untersuchung nunmehr für überflüssig erklärt. „Ein weiteres Gutachten des Herrn Dr. Gutfleish sei ebenfalls oberflählich abgefaßt. Die Folge sei ge- wesen, daß das Entmündigungsverfabren eingeleitet worden fei. Frau Dr. Sternberg habe ihre Kenntniß von der eingangs erwähnten delicaten Geschichte benußt und sich unter Hinweis hierauf in einem Brief an dieGemahlin des Justiz-Ministers gewandt; deswegen sei sie wegen Be- leidigung in erster Instanz zu zwei Monaten Gefängniß verurtheilt. Im weiteren Verlaufe der Angelegenheit hätten nch, wenn die in der Petition angeführten Thatsachen wahr seien, Vorfälle wieder- holt, wie sie bei Verhandlungen des Falles Paash zur Sprache ge- kommen seien. Schließlich fei au gegen Frau Dr. Sternberg das Ent- mündigungsverfahren eingeleitet. Der Vormund des Dr. Stcrnberg, Rittergutsbesißer und Premier-Lieutenant Herr von Oerßen habe in einem Scbreiben an den Polizei-Director von Charlottenburg den Geistes- zustand seines Mündels für normal erklärt. Er kenne den Herrn von Oerßen perfönlih als einen einwandéfreien Zeugen. Er habe ferner Gelegenheit genommey, Herrn Dr. Sternberg zu sehen, und habe bei mehreren Unterredungen mit ihm nicht die Spur einer Geistesgestört- heit an ihm wahrnehmen können. Er könne es von seinem Standpunkt aus nicht begreifen , wie ein Mann von derartiger geistiger Frische und Klarheit für geisteskrank habe erklärt werden fönnen. Auf Grund der Thatsachen habe er beantragen zu sollen geglaubt, die Petition der Regierung zur Berücksichtigung dahin zu überweisen, daß das Entmündigungsverfahren gegen den Dr. Sternberg aufgehoben oder unter Beobachtung der geseßlichen Vorschriften vorgenommen werde; zweitens, daß wegen der Frau Dr. Sternberg alle Maßregeln unterlassen würden, die threr Gesundheit zu schaden geeignet seien, und alle geseßlihen Bestimmungen beobachtet würden, und drittens, daß cine Untersuchung darüber vorgenommen werde, wie weit etwa in diesem Verfahren geseßlihe Vorschriften verleßt worden seien. Der Regierungsvertreter habe aber erflärt, daß dieser Antrag weit über die Befugnisse des Herrenhauses hinauêgehe und in ein s{hwebendes Verfahren eingreife. Nechtsverleßungen seien durchaus nicht vorgekommen. Gegen Dr. Sternberg fei Qucrulanten- wahnsinn angenominen, und sehr häufig sei in ähnlichen Fällen das Entmündigungsverfahren eingeschlagen worden. Wenn man nun bedenke, wie groß die Trauer in einer Familie sei, in der sich ein wirklicher Fall von Irrsinn ereigne, so könne man fich vorstellen, wie groß die Trauer hier sein möge, wo wegen gehäufter Beschwerten über cine Behörde ein Mens feiner bürgerlihen Eristenz und Selbstbestimmung beraubt werde, ohne daß er in der That geisteskrank sei. Der Berichterstatter habe unter diesen Umständen geglaubt, seinen Antrag aufrecht erhalten zu follen, aber die Kommission fei {ließlich zu einem anderen Bes{luß gekommen, nämlich zu dem vorliegenden ntrag. _ Geheimer Justiz-Rath Vierhaus: In dem Vortrage des Bericht- erstatters seien eine ganze Reihe von {weren Anklagen gegen die mit dem Fall befaßte Justizbehörde enthalten. Der Berichterstatter babe mehrmals erklärt, daß er nur relata referire, andererseits babe er aber Schlüsse daraus gezogen, so daß man annehmen müsse, er habe sih die angeführten Thatsachen zu eigen gemaht. Gehe er von der leßteren Vorausseßung aus, so müsse er (Nedner) bedauern, daß der Vorredner sein Vertrauen {wer habe täuschen laffen. Denn die Darstellung entspreche durhaus nicht den Thatsachen. Das Verfahren gegen Dr. Sternberg sei unter strenger Beachtung aller Vorschriften geführt worden, und dasselbe gelte von dem Verfahren gegen Frau Dr. Sternberg. Ueber ein \chwe- bendes Berlakiren könne er feine Kritik üben, au das hohe Haus werde das niht thun. Dr. Sternberg sei ent- fs und habe das zuständige Rechtsmittel dagegen ergriffen : hier- über chwebten noch Verhandlungen. Die Frau Dr. Sternberg sei wegen Nöthigung zu einer geseßwidrigen Handlung gegenüber dem Zustiz-Minister angeklagt, und auch hierüber s{chwebten Verhandlungen. wei Urtheile, die sie shuldig gesprochen hätten, seien aus rein for- mellen Gründen aufgehoben und jeßt s{chwebe ein neues Verfahren, au hier sei in keiner Weife eine Gesfetesverleßzun vorgetommen. Daß das Verfahren sih fo lange hingezogen, beruhe lediglih auf einer Verschleppungstaktif des Herrn Dr. ‘Sternberg und feiner Frau, wie sie wohl noch niemals vorgekommen sei. Der Justiz-Minister habe sich unter Verzichtleistung auf sein Recht, in seiner Wohnung vernommen zu werden, bereit erklärt, vor Gericht die Unrichtigkeit der Behauptungen der Frau Dr. Sternberg eidlih zu erhärten. Graf Klinckowström: In der Commission sei ein prin- cipieller Punkt zur Erörterung gekommen, durh den er und die ganze Commission sehr ershreckt worden seien. Das sei die Frage wegen des Querulantenwahnsinns. Es sei Pas allgemein üblich, daß, wenn jemand Behörden fortwährend mit Eingaben und Be- werden belästige, gegen ihn das Entmündigungéverfahren wegen uerulantenwahnsinns eröffnct werde, und das habe das Be- queme, daß die Behörden alle von ihm eingehenden Beschwerden ad acta legen fönnten. Das sei ja sehr bequem, aber er würde ra do hundertmal besinnen, che er ein solhes Verfahren cintreten asse. „Sr müsse deshalb drei Fragen stellen: 1) Von wem wird der elle mindigungsantrag gestellt, etwa von der durch die Eingaben be- belligten 2 chôrde? 2) Wird dieser Antrag gestellt, weil man über- O. ist, der Betreffende sei geisteskrank, oder nur, weil man aubt, daß er O hat? und 3) Ist der Queru- tantenwahnsinn eine von äârztlihen Autoritäten anerkannte Species es Wahnsinns? va Geheimer Justiz-Rath Vierhaus : Der Regierungs-Commissar, R der Commission beigewohnt habe, sei durch andere Dienst- f Hfte verhindert, hier zu erscheinen; er (Redner) wisse nicht, was er Mi er Commission erklärt habe, glaube aber, daß es sich um cin ißverständniß handele, das am besten durch Beantwortung der ge-

stellten drei Fragen zu beseitigen sei. Auf die erste Frage erwidere er, daß der Antrag entweder von Verwandten oder vom Staats- anwalt gestellt werde; entstehe bei einer Behörde der Verdacht, daß der gter geistesfrank sei, so sei sie verpflichtet, der Staats- anwaltschaft Anzeige zu machen. Die zwcite Frage beantworte er damit, daß der Verdacht des Querulirens allein niemals das Ent- mündigungsverfahren veranlassen könne. Die dritte rage fönne er als Jurist nicht beantworten. Er wisse nur aus dem Gutachten, daß der Kreisphysifus Mittenzweig und auch andere Aerzte von Queru- nas als von einer speciellen Form des Verfolgungswahn- inns sprächen. i

Darauf wird die Discussion geschlossen.

Berichterstatter Freiherr vonDurant: Der Regierungs-Commissar habe die Frage nit beantwortet, wie das Gutachten des Kreis- pbysikus entstanden sei. Die körperliche Untersuhung des Dr. Stern- berg durch den Kreisphysikus sei eine fo ungenügende gewesen, daß leßterer nicht einmal erkannt habe, daß der Dr. Sternberg nur ein Auge habe. Der Regierungs-Commissar habe gesagt, der Iustiz- Minister habe \sih bereit erklärt, eidlih zu erhärten, daß die von der Frau Dr. Sternberg seiner, des Ministers, Gemahlin gemachten Angaben, auf Unrichtig eiten beruhten. Nichts anderes wünsche die

rau Dr. Sternberg. Sie wünsche die eidliche Vernehmung des nisters. Das sei aber bisher vermieden worden. Schließlich stelle er fest, daß Frau Dr. Sternberg elf Tage in Untersuchungshaft sich befunden habe, während der Gerichtsbeschluß nicht darauf ge- lautet habe, sie in Untersuhungshaft zu bringen, sondern auf eine Beobachtungsstation. Also diese elf Tage habe sie seiner Auffassung nah zu Unrecht im Untersuchungsgefängniß zugebraht. Seiner per- fönlichen cuPassung nah erscheine es ni t gerechtfertigt, dem Be- {luß der Commission beizutreten. Indessen müsse er als Bericht- erstatter anheimstellen, zu beschließen, was dem Hause gut dünke.

Se Herzog von Ratibor: Er könne nur den Antrag der eshäftsordnungs-Commission zur Abstimmung bringen, da ein anderer Antrag nicht vorliege.

Der Antrag der Commission, auf Uebergang zur Tages- ordnung, wird angenommen.

Schluß 5/4 Ühr.

Statistik und Volkswirthschaft.

Wohnungésverkbältnisse der Arbeiter.

In den foeben erschienenen, {on in Nr. 142 des „N.- u. St.-A.“ an diefer Stelle erwähnten „Jahresberihten der Königlich preußischen Regierungs- und Gewerberäthe und Bergbehörden für E n den Wohnungsverhältnissen der. Arbeiter ein breiter Raum gewidinet. s

Der NRegierungë- und Gewerbe-Nath Sack in Königsberg hebt hervor, daß die verheiratheten Arbeiter in den größeren Städten der Provinzen Ost- und Westpreußen im Durchschnitt an Mieths- zins noh immer über 20/6, ihres Einkommens bezahlen. Der Mangel fleinerer und gefunder Wohnungen von einer Stube und Küche macht sih besonders in Königsberg fühlbar. Bei den hohen Preisen des Grund und Bodens innerhalb der Stadt sind Unternehmungen zum Bau von zweckmäßigen Arbeiterhäusern nur sehr \chwierig ein- zuleiten, und außerhalb der Festungswerke ers{hweren die ungünstigen Bodenverhältnisse und die Bestimmungen des Nayongesetes die Ent- wickelung einer etwa nah dieser Richtung hin rege werdenden Baulust. Einige größere Fabriken wären {hon längst -mit der Einrichtung von kleinen Wohnungen vorgegangen, wenn sich die Kosten aus diesen Gründen nicht gar zu unverhältnißmäßig boch stellten. _Die Schlafstellen der Ziegelarbeiter, denen die große Entfernung ihres WohnStes eine allabendlihe Rückkehr nach dem- selben von der Arbeits\telle nicht gestattet, bieten ein wenig erfreuliches Bild; nur in wenigen Fällen werden den Arbeitern von den Arbeit- gebern wollene Deen zur Verfügung gestellt; Waschgelegenheiten seien in den Ziegeleien nirgends vorhanden.

Auch in den Regierungsbezirken Frankfurt und Potsdam entsprehen die Arbeiterwohnungsvcrhältnisse nach dem Urtheil des Negierungs- und Gewerbe-Raths Dr. von Nüdiger in deu zum Fabrik- betriebe gehörigen Arbeiterkasernen (einige wenige ausgenommen) nit “den Anforderungen, welche auf Grund bestehender Kreis-Polizei- verordnungen oder vom rein mens{hlihen Standpunkt aus gestellt werden können. Die Räume în den meisten Ar- beiterkafernen waren (bei der _ Besichtigung) sehr \{chmußig, \{lecht gelüftet und mit Ungeziefer behaftet. In vielen Kasernen befanden _\ich Eß- und Schlafräume vereinigt. Der Negie- rungs-Praäfident von Potsdam hat hieraus und aus anderen Ver- hältnissen Veranlassung genommen, eine s über die Einrichtung und Benußung von Arbeiterwobnungen zu erlassen, welche geeignet erscheint, auf diesem Gebiete gründlich Wandel zu {affen. Die mauer zweier Glashütten haben im Jahr 1891 neue und aute Wohnhäuser gebaut, deren einzelne Wohnungen aus zwei Zimmern, Küche, Kammer und Stallung bestehen. Auf den Zschipkauer Werten im Kreise Kalau sind bis jeßt 45 derartige Arbeiterwohnungen ein- gerichtet worden.

Im Negierungébezirk Oppeln E vielfah eine größere Fürsorge für die Einrichtung von Arbeiterwohnungen zu erkennen. Es find dort theilweis Einrichtungen geschaffen worden, die weit über das Pen, was man îm allgemeinen für die Lebenshaltung des obershlesishen Arbeiters als Bedürfniß bezeichnet. In den von

ißner, Königëhütte, Donnersmarckhütte u. a. errichteten Häusern esteht die Wohnung aus drei Näumen mit den zugehörigen Neben- râumen, während früher nur zwei Räume üblich waren. Die Ein- rihtung und Ordnung in diesen Arbeiterwohnungen zeigt deut- lich, „daß die Arbeiter die Vorzüge einer besseren Wohnung zu shäßen rien. Die Einrichtung und Auéstattung der Schlafhäuser trâgt jeßt mehr als früher den in gesundheitlicher und sittlicher Hin- sicht zu stellenden Forderungen Rechnung. Ferner sind vielfah Wasch-, Ankleide- und Badeanstalten errichtet.

In Altona haben sich ungünstige Wohnun sverhältnifse, hohe Miethen und übervölkerte Wohnungen ergeben. er comnmissarische Gewerbe-Inspector Scheibel hat darüber einen Bericht an den Re- gierungs-Präsidenten von Schleswig-Holstein erstattet und dieser hat die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die Lösung der Frage der Neuerrihtung bon billigen und gesunden Arbeiterwohnhäusern in Altona in dringlichster Weise anzuregen.

In der Zuckerfabrik Mühlberg (Provinz Sachsen) war vor Jahr und Tag cin Theil der Arbeiter-Schlafräume polizeilicherseits geshlossen worden; jeßt ist dort eine musterhafte Arbeiterkaserne für weibliche und männliche Arbeiter errihtet worden.

Die Ilseder Hütte t Hannover) hat zahlreiche Arbeiterwohnhäuser errichtet. ede E liegt in einem etwa 00 qm großen Grundstü, welches für den Bau von Kartoffeln und Gartenfrüchten für eine Familie genügt. Je zwei Wohnungen bilden ein dur eine and getrenntes Gebäude, wobei zwei Systeme berücksichtigt wurden: Wohnungen nur für eine amilie, und a ads Wohnungen mit der Einrichtung, unverheirathete Ko tgänger aufzunehmen. Die Herstellungskosten einer Wohnung der ersten Art betragen 2100 A und der zweiten 3200 ÁÆ, der jahrlihe Mieths- preis 90 bezw. 120 G An Familienwohnungen waren Ende 1891 271 vorhanden. Mit einer größeren Anlage von Arbéiterwohnhäusern ist die Oderfelder Möbelfabrik in Barbis am Harz beschäftigt. Die in eee belegene Hamburger Wollkämmerei hat 40 Wohn- häuser für ihre Arbeiter errichtet; der Miethzins beträgt für ein Paue monatli 18 4 Jedes dieser Wohnhäuser enthält im Erdge ol die Küche und cin großes Zimmer und im ersten und zweiten Sto je 2 Züunmer, von denen das cine zwei, das andere ein Fenster hat; auch N zu jedem Haus cin Garten von etwa 75 qm.

Im Si geber „Arnsberg hat ein Arbeitgeber cine Wohnungsrevisions- ommission errihtet, welche die Wohnungen von Arbeitern auf ihre Güte und Gesundheit zu revidiren hat. Es

werden überhaupt solche Wohnungen revidirt, welche von Arbeitern

. die Heimathgemeinde ni

Infolge etwa 400 Personen am

der Firma gemiethet sind. Dabei stellte sih heraus, daß von 123 untersuhten Wohnungen in der Stadt Altena n m Urtheil des DAemegtes 84 zulässig, 7 zu flein, 12 mangelhas, 2 unwürdig, 4 ungesund, 4 durchaus unzulässig waren.

Im Regierungsbezirk Kassel hat \sih die Sorge für Beschaffun gesunder und billiger Wohnungen für Arbeiter auß im Jahre 1891 erfreulich bethätigt. Die Heynshe Glasfabrik hat jeßt 50 Arbeiter- wohnhäuser. T R Ie Tuchfabrik in Hersfeld is mit der Anlage einer Arbeiter-Colonie beschäftigt. Die Firma Wegmann in NRothenditmold bei Kassel hat eine ausgedehnte Baufläche erworben, un in diesem Jahr mit dem Bau von Arbeiterwobnungen vorzu- gehen. e

Im Regierungsbezirk Wiesbaden sind die Wohlfahrtseinrih- tungen der Firma Farbwerke vormals Meister, Lucius und Brünin in Höchst “zu gr r sie hat jeßt 180 Familiendoppelwohnungen mi Stallung und Gärtchen ; sie „erhebt dafür eine Miethe, welche einer Verzinsung von ungefähr 3% des Baukapitals ent- priht. Zur Beschaffung von gesunden und billigen Wohnungen für

rbeiter ist in Höchst eine Actiengesellschaft zusammengetreten. ¿wei Wohnhäufer id pexelss fertiggestellt. E In den Regierungsbezirken Köln und Koblenz war die Bau-

[ thätigkeit für Arbeiterwohnungen eine geringere als im Vorjahr, was

auf die ungünstigere Geschäftslage zurückgeführt wird. Friedrich Krupp hat auf der Hermannshütte ein Logirhaus für 120 Arbeiter in mustergültiger Weise errihtei. Jn Köln hat sih die Stadtverwaltung durch Zeichnung eines Theils des auf 600 000 M bemessenen Actienkapitals an der dort in Bildung be- s gemeinnüßigen Baugesellschaft betheiligt. Fm Negierungs- ezirt Düsseldorf sind auch im Jahre 1891 gemein- nüßige Bauvereine, Werksverwaltungen und Private Mit dem Bau von Arbeiterwohnungen weiter vorgegangen. Im Regierungsbezirk Sigmaringen bestehen Arbeiterwohnungen nur in einem Pütten- wert; ein dringendes Bedürfniß zur Errichtung solher ist bei den dortigen Verhältnissen au nicht vorhanden.

A Trinkerheilanstalt.

M Königreich Sachsen ist jeßt die erste Trinkerheilanstalt eröffnet worden; ste bietet bereits einigen Patienten ein friedliches

eim, in dem sie ihrer Gesundung entgegengehen. Borsteher der Anstalt ift der frühere RNettungshaus-Inspector, jeßige Gutsbesiger L. Kreßshmar in Stenz bei Königsbrück. Ein Comité zur Ueber- wachung und ada, des Unternehmens hat sich unter dem Vorsiß des Ge eimen Regierungs-Raths Dr. Böhmert in Dresden gebildet, und die Mitglieder dieses Comités sind gern zur Auskunfts- ertheilung an Alfoholfranke und deren Angehörige bereit. Es sind außer dem genannten Vorsitenden die Herren Dr. Bode-Herms- dorf bei Dresden, von Graisowsfy-Dresden, Bürgermeister Heinze und Dr. med. Hottenroth. in Königsbrüd, Oberförster Lehmann- Laußniß, Dr. med. Meinert-Dresden und Pastor Weinart in Krakaft. Die Austalt steht im Zusammenhang mit dem Verein gegen den Mißbrauch geistiger Getränke, der in Dresden, Wasserstraße 7, U Sitz hat, und der Vorstand dieses Vereins hat kürzlih auch be- \{lofsen, einigen von der Trunksucht betroffenen Familien dadurch bei- zustehen, daß die Kosten des Aufenthalts in Stenz zum theil von der Vereinskasse übernommen werden. Selbstverständlih wird diese Vergünstigung nur dann gewährt werden, wenn die Angehörigen oder ht in der Lage sind, die ganze Summe zu zahlen, und wenn der Fall von einem Vereinsmitgliede empfohlen wird. Der Pensionspreis beträgt 400 im Fahr, fann aber auch ermäßigt werden, wenn der Pflegling zu voller Arbeitsleistung fähig und willig ist. Ein Aufenthalt von weniger als einem Jahr ist nicht zu empfehlen. An die Vorstände von Armenverbänden, Wohl- thâtigkeitsvereinen und Krankenkassen ergeht die Bitte, die Unter- bringung von Trunksüchtigen in dieser Anstalt in Erwägung zu ziehen, wo N dauernder Noth odes dauernder Krankheit vorgebeugt werden tann.

Trunksucht als Todesursache.

Nach den aus 15 größeren Städten der Schweiz vorliegenden amtlichen Sterbekarten ist im Jahre 1891 bei 425 Personen im Alter von 20 Jahren und darüber Trunksucht als mittelbare oder unmittel- bare Ursache des Todes angegeben, und zwar bei 366 (von insgesammt 3409) verstorbenen Männern und bei 59 (von insgesammt 3476) ver- storbenen Frauen dieses Alters. Auf je 100 gestorbene männliche Personen kamen im Alter von 20 bis 39 Jahren 11,6, im Alter von 40 bis 59 Jahren 14,8 Todesfälle an Trunksucht und deren Folgen, Von den einzelnen Berufsarten waren am häufigsten die Handwerker und Fabrikarbeiter (139 Mal), demnächst die Wirtbe (46 Mal) unter jenen 366 Gestorbenen vertreten.

Zur Arbeiterbewegung.

Opposition gegen die socialdemokratische Parteileitung und das Centralorgan „Vorwärts“ macht sih in Arbeiterver- sammlungen periodisch immer wieder bemerklich. Der „Vorwärts“ pflegt dann die Widerstrebenden einfach den jogenannten „Unabhängigen“ zuzuzählen. Das geschieht au mit den Berliner Klempnergechilfen, die in einer Ver- sammlung des Fachvereins der Klempner und Berufsgenossen am lid deey sih sehr heftig über den „Vorwärts“ und cin Mitglied der focialdemokratis\ en Parteileitung aussprachen. Die Berliner „Volksztg.“ berihtet über diese Versammlung :

Klempner Elend theilte der Versammlung mit, daß der „Vorwärts“ sich weigere, Berichte von den Klempnern aufzunehmen. - Diese Mittheilung rief große Entrüstung hervor und gab zu einer heftigen Polemik gegen das focialdemokratische Centralorgan Veranlassung. Die Klempner hatten sich von dem Metallarbeiter-Verband los esagt und eine selbständige Vereinigung begründet, um ihre Interessen bêéfser wahren zu können. Dies sei niht nach dem Willen des Verbands- vorsißenden Herrn Gerisch, der gleichzeitig Vorstandsmitglied der focia demokratischen Parteileitung is, gewesen, und nun suche dieser augenscheinlich die Veröffentlihung der Berichte über die Klempner- bewegung zu bintertreiben. Der „Vorwärts“ fei ein reines «Bourgeois- blatt“; das Geld der Arbeiter sei den Herren dort angenehm. Klempner Bräuer trat den Ausführungen einiger Vorredner, soweit diese sich gegen den Metallarbeiter-Verband richteten, entgegen, wurde aber durchZwischen- rufe und Lachen unterbrochen. Klempner Sel chow empfahl die An- nahme einer Resolution gegen den „Vorwärts“. Hiergegen machte Klempner Köhler geltend, daß man das Blatt einfach nicht mehr halten möge; dies zu befolgen, sei besser als cine Resolution. Da diese Ansicht keinen Widerspruch fand, wurde von der Annahme einer

Resolution Abstand genommen. dem Lande bildete den Gegen-

Die Agitation au stand der Verhandlung in einer socialdemokratishen U der sih der „Lpz. Ztg.“

Versammlung in Leipzig, ienstag eingefunden hatten.

as Blatt berichtet :

Die auf die erun der E Bezirke von der Social- ei

demokratie gerichtete Thätigkeit der .con}servaiiven Partei {ien un- angenchm empfunden worden zu sein ; wenigstens unternahm Herr

Geyer als Neferent mehrere scharfe Angriffe auf diese Thätigkeit. Er kündigte das Erscheinen zweier epohemachenden Broschüren über die abi L Se und das Parteiprogramm an und empfahl bis dahin seiner Partei bei ihren Agitationsausflügen aufs Land das unausgeseßte Betonen der Getreidezölle und der Seliadeorbiune als vorzüglich geeignet für den „Gimpelfang“. Der Rath eines anderen ing dahin, die in den Städten hberangebildeten Agitatoren nach ihren Besiatkbäcfen zum Zwette der Agitation zu entsenden.

Jn Breslau fand am leßten Sonntag die Haupt- versammlung des Deutschen Buchdruckervereins statt, in der die Tarifan( elegenheit zu einer langen Debatte Veranlassung gab. in ursprünglih vom Vereinsvorstand

zur Beschlußfassung vorgelcgtcr Antrag wurde von ver-