1892 / 147 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Jun 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.

St. Petersburg, 23. Juni. „Köln. Ztg.“ A

E 2a Ge n gegen Kata Geb Chinese. Angeblih i

arb ein Chinesfe. Cholera erlegen, unbestätigt e er Bezirke getheilt: Bahnhof,

getroffen worden.

Kiachta wurde

zu betreten. Im kaukasischen Militärbezirk wurden sanitäre Abwe maßregeln ergriffen.

Verdingungen im Auslaude.

Spanien. _ 30. Juli. Direccion General de Obras Lieferung von Eisenbahn-Material und eisernen

Caution 14 500 Pesfeten. Näheres an Ort und Stelle.

Verkehrs-Anstalten.

Bremen, 24. Juni. Der nelldampfer „Spree“, von N 22. Juni 84 Uhr Abends auf der Weser angekommen. dampfer „Condor“ hat am 22. Juni die

ew-York kommend,

22. Juni 3 Uhr Nachmittags in ebéèrgabe der ostasiatishen Poit an den nach Brindisi bestimmten

Ueb ReichsPostdampfer „Stettin“ die Reife nah Genua fortgeseßt. Der

Reichs-Postdampfer „Stettin“ ist am 22. Juni 4 Uhr Nachm. mit der australischen Post vom Reichs-Postdampfer „Hohen- zollern“ und der ostasiatishen Post vom E Dp eBayern“ von Port Said nach Brindisi abgegangen. Der Reichs-Post- dampfer „Danzig“ ist am 23. Juni 2 Uhr Morgens mit der für Australien bestimmten Post von Brindisi nah Port Said abgegangen. Der Reichs-Postdampfer , Sachsen“, nah Ost-Asien bestimmt, ist am 22. Juni Vorm. in Aden angekommen. Der Postdampfer „ODlden- burg “, von Baltimore kommend, ist am 23. Juni 3 Uhr Nachm. in Antwerpen angekommen.

Hamburg, 23. Juni. (W. T. B.) Hamburg-Ameri- kanishe Packetfahrt-Actiengesellshaft. Der Postdampfer „Virginia“ ist, von Hamburg kommend, heute früh in N ew- Yort eingetroffen. Der Postdampfer , Helvetia®" ist, von Ham- burg kommend, gestern in St. Thomas eingetroffen.

London, 23. Juni. (W. T. B.) Der Union-Damvfer „Spartan“ ist am Donnerstag auf der Heimreise von Madeira abgegangen.

Theater und Musik.

| Kroll?s Theater. Herr Heinrih Boetel eröffnete gestern ein Gastspiel als Manrico in Verdi's „Troubadour“. Mit lebhaftem Beifall be- rüßt, gewährte er in dieser Rolle eine nicht nur in gesanglicher, ondern auch in s{hauspielerisher Hinsicht fo hervorragende Leistung, daß die Beifallskundgebungen einen immer höheren Grad annahmen. Mußte er doch die „lodernden Flammen“ sogar zweimal wieder- holen! Seine Stimme hat \ich wunderbar frisch erhalten, das Spiel entschieden vervollklommnet; die außerordeñtlihe Sicher- beit, mit der er den musikalishen Vortrag handhabty erhöht den Genuß, und die Leichtigkeit der Tongebung fordert zur Bewunderung beraus. Fräulein Beuer stand ihm in der Rolle der Azucena als würdige _vongrngy zur Seite: ihre klangvolle und vorzüglich geshulte Altstimme am in diefer Partie, die sie wahrhaft künstlerish auffaßte, zu vollster Geltung. Weniger glücklich war die Leistung des Fräulein M ugrauer als Leonore: ihre Stimme ist nicht bedeutend genug, als daß fie den Anforderungen dieser Partie hätte gerecht werden können. Als Graf Luna erzielte Herr Fricke einen vollen Erfolg. Die kleineren Partien waren dur die Herren Lurg en- stein (Ferrando) und Fräulein Jvpen (Ines) gut vertreten. Nach diesem ersten Gastspiel-Abend darf Herr Boetel neuer großer Triumphe sicher sein.

Ilka von Palmay wird im Thomas-Theater noch Sonn- abend, Sonntag und Montag als „Nitouche“ auftreten. Billets zu wat drei leßten Vorstellungen find bereits von heute an vor- zumerken.

: Aus Astrachan wird der öln. in Usun Ada seien einzelne Fälle af iatischer Cholera vorgekommen, davon einer mit tödtlihem der ganzen Linie der Transkaspi-Bahn sind demgemäß 1 : n dem pefaaunten iet berrs{cht furchtbare Die. uf der Bahnstation das Gerücht, er sei der d Dorf. Jeder Theil E dus

azar und Dorf. er wurde du Frgpen abgesperrt; nur die Bewohner des Bahnhofs haben das Recht, mit einem Erlaubnißschein des Stationsvorstehers den E Ts

ublicas Madrid: - nlegepfeilern für den Hafen Alfonfo XII. in Cartagena. Voranschlag 294 391 Pefeten,

(W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. ist am Der Post- 1 1 ; eise von Santos nah Rio de Janeiro fortgeseßt. Der Reihs-Postdampfer „Bayern“ ist am Port Said angetommen und hat nah

n m fet freie arden TEEETEX n e araan e L of. Z.* te wird, am Mittwoch Abend von eu Operngesel Gast Wagners „Rheingold“* vor vollem Hause auf- p ührt. Der Erfolg der Oper war ein durchshlagender. Alvary eistete ‘vorzügliches als Loge. Auch die Rollen des Wotan und des Alberich alke ausgezeichnete Vertreter in den Herren Grengg und Lißmann. Lieban gefiel sehr als Mime; die Fricka sang Frau Ende-Andriessen in Feblediteuber Weise; die Freia hatte eine treffliche Vertreterin in Fräulein Bettaque. Sämmtliche Darsteller fowie der Dirigent Mahler wurden häufig hervor E Der Herzog und die Herzogin von Edinburg, der rumänische Thronfolger und deffen Braut wohnten der Vorstellung bei.

Jagd. Für das Abschießen von Raubvögeln hat der Verband deutscher Brieftaubenliebhabervereine auch für dieses ‘Fahr 500 Hübner ausgeseßt.

Berücksichtigt werden aber nur Wanderfalken, Ae und Sperberweibhen. Die Fänge, niht die ganzen ubvögel, find an L Jungnickel in Chemniß oder an den Ver-

bandsgeschäftsführer J. Hörter in Hannover einzusenden. Die Höhe

der Prämien, die anfangs Dezember zur Vertheilung kommen, richtet sih nah der Zahl der eingegangenen Fänge. Im verflossenen Jahre wurden für jedes Paar Fänge 2,50 Æ gezahlt.

Mannigfaltiges.

Die nah wiederholtem Gewitterregen im Laufe des gestrigen Abends kühl gewordene Witterung in Berlin wurde in der Nacht von einem bestigen Stu rm abgelöst, dem zahlreiche Fensterscheiben und Bäume zum Dpfer gefallen sind und der auch am Nachmittage des heutigen Tages noch mit gleicher Heftigkeit fortdauert. Von der Telegraphenbehörde wird bekannt gemacht: Infolge von Leitungs störungen, hervorgerufen durch Sturm, verzögert ich die telegtay bilde Correspondeaz nah allen Richtungen.

Die 27 städtischen Volksbibliotheken Berlins find, wie der „Voss. Z.“ berihtet wird, im WVerwaltungsjahr 1891/92 von 15791 Lesern benußt worden. Verliehen wurden 376 578 Bände. Zum ersten Male seit einer Reihe von Jahren haben die Volksbibliotheken im abgelaufenen Verwaltungsjahre einen bedeutenden Fortschritt zu verzeihnen gehabt; die Zahl der Leser ist um mehr’ als 1000 und die Zahl der verliehenen Bände um mehr als 31000 gewachsen. Die Gesammtausgabe für die Verwaltung und die Unterhaltung der Volksbibliotheken hat im Jahre 1891/92 34 838,09 4 betragen, wovon auf die Ein- rihtung der im Februar 1892 eröffneten 27. Bibliothek in der renzlauer Allee 6000 entfallen. Dur ein Vermächtniß des im August 1891 verstorbenen Rentiers Theodor Wa ener wurden die Volksbibliotheken mit einer großen Zabl von Bänden illustrirter Zeitschriften und guter belletristisher Literatur sowie brauchbarer Reisewerke bedacht.

Der Stadtverordnete Dr. Friedemann hatte nah Mittheilung der hiesigen Morgenblätter nachfolgenden, von 52 Mitgliedern der StabtwerorbaetemBerfanmilang unterstüßten dringlichen Antrag eingebraht: „Die Stadtverordneten-Versammlung ersucht den Magistrat, mit dem Königlichen Polizei-Präsidium in Verbindung zu treten, um der Beläfsti mg des Publikums durch Verbreitung shamverleßender Schriften auf den Straßen der Stadt zu steuern.“ Die Versammlung hat in ihrer gestrigen Sitzung diesen Antrag angenommen.

Dem verstorbenen Meofeitor Albert Wolff, der gestern Nach- mittag auf dem bei Westend gelegenen Louifenkirhhofe zur leßten Nuhe bestattet wurde, erwiesen, wie die „Neuest. Nachr.“ schreiben, die hiesigen Kunstgenossen in gere Anzahl die leßte Ehre. Der Senat und die Mitglieder der Akademie der Künste, sowie die Hoch- louie für die bildenden Künste, denen Wolff angehörte, waren fast voll- zählig vertreten und {chmüdckten den Sarg mit reihen Kränzen. Der Verein Berliner Künstler, der mit dem umflorten Banner erschien, ehrte in gleiher Weise das Andenken seines langjährigen Mitgliedes.

Das Comité für die Feriencolonien entsendet, wie der „Voss. Z.“ mitgetheilt wird, am 11. Juli 2800 Kinder in die Sommerfrishe. Waltersbad und Luifenhall erhalten je 120, rerow 190, Zingst 120, Kösen 120, Wustrow 60, Eldena 80, B E Kammin 75, Dievenow 30, Rheinsberg und Ober-Kosfel

inder.

Königsberg i. Pr., 23. Juni. Heute Nachmittag fand laut Meldung des ,W. T. B.* unter zahlreicher Betheiligung von Offi- zieren des I. Armee-Corps die Einweihung des von Professor Reusch

entworfenen Denkmals für den vor einem Jahre orbenen Gener _Bronfart von Shellenvorff auf dein Unte d “i

te der Wittwe des Generals inSchettnienen statt. DeriFeier wohnten die Spißen der Militär- und Civilbehörden, die Ober-Präsidenten von Oft- und W ußen, Vertreter der Universität und der Kaufmannf ft, sowie eine Militärdeputation aus Danzig bei. Oberpfarrer Thiel hielt die Weiherede. Der commandirende General des I. Armee-Corps von Werder übergab das Denkmal namens des Offizier-Corps des I. Armee-Corps der Wittwe des Generals.

__ Oldenburg (Holstein), 23. Juni. Zum 700j ährigen Jubi- läum der hiesigen Johannis-Schügzengilde überreichte, wie die „Köln. Ztg.“ berichtet, der Ober-Präsident von Steinmann heute im Namen Seiner Majestät des Kaisers der alten Gilde eine prachtvolle Fahne.

Bamberg, 23. Juni. Die hiesige Strafkammer beendete, wie „W. T. B.“ mittheilt, heute die Verhandlung wegen des Sggols- heimer Eisenbahnunglücks. Der por Tremer wurde zu drei Monaten und der echselwärter Knorr aus Eggolsheim zu einem Monat Gefängniß verurtheilt. Der Bahnmeifter von Forc- heim Braster wurde freigesprochen.

Przibram, 23. Juni. Im 24. Horizont des Adalbertschachts, 700 m vom arie E entfernt, wurden, wie der „Köln. Ztg.“ berihtet wird, zwei Abschiedsbriefe verunglückter Berg- leute, Franz Soukup und Franz Liska, auf 31 dünne Patronen- hülsen geschrieben, aufgefunden. Die Zeilen enthielten Abschiedsworte an die Familien und Auskunft. über die entseßlihen Stunden im Schachte angesichts des bevorstehenden Todes. „Wir waren an unferm Werke“, schreibt Soukoup, „als Leute zu uns kamen und mittheilten, sie könnten nicht heraus. Wir irrten hin und her und versuchten zum Schacht zu gelangen, vergebens. Wir wartete auf Hilfe, sie kam aber niht. So lange es ging, beteten wir, dann wurde einer nach dem andern von Shwäche übermannt und fank um.“ Zum Schluß pt es in dem Briefe: „Theures Weib! Die leßten Worte schreibe ih in tober Angst. Der Kopf shmerzt, der Geist wird E die igkeit naht.“ Ferner werden über häusliche Angelegenheiten Verfügungen getroffen und die Frauen a die Schulden zu bezahlen und die Kinder in Gottesfurht zu erziehen.

Paris, 24. Juni. Der Professor an der polytechnischen Schule,

Laubau Mayer, ist gestern in einem Degenduell von dem

Tarquis Morès verwundet worden und, wie verlautet, diefer Ver- wundung erlegen.

Rom, 24. Juni. Der Präfect des Saa Schlosses in Eoltemo, Commandeur Sirovich, is nah einer Meldung des „H. . B.“ auf offener Straße von einem s\trafweife entlassenen Schut-

mann dur fünf Schüsse tödtlich verwundet worden.

Brüssel, 23. - Juni. In dem Kohlenbergwerk von Amercoeur bei Rour stieg, wie „W. B. B.“ berichtet, heute der Fahrstuhl mit einer Anzahl Arbeiter und Arbeiterinnen mit fo großer Geschwindigkeit aus dem Schacht empor, daß er gegen das S schlug. Mehrere Arbeiter und eine Arbeiterin follen ge- ödtet sein.

Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.

Bern, 24. Juni. (W. T. B.) Dec Nationalrath hat den Antrag des Bundesraths, wonach der Bundesrath, falls die Handelsvertrags-Verhandlungen mit Frank- rei ch binnen Monatsfrist nicht zu einem Einvernehmen führen, die Bundesversammlung späteftens auf den 1. August einbe- rufen und ihr Anträge bezüglich dieser Verhandlungen unter- breiten soll, angenommen. Ferner ermächtigte der National- rath den Bundesrath, vom 1. Juli ab die Handelsverhältnisse mit Spanien bis zum Jnkrafttreten des neuen Handels- vertrags nah bestem Ermessen zu regeln.

__ _Bern, 24. Juni. (W. T. B.) Der Ständerath be- willigte 2100000 Fres. für die Dn von St. Maurice (Wallis), lehnte es jedoch ab, den Bundes- rath zu beauftragen, die Frage der fortificatorishen Siche- pr des Straßenzugs St. Bernhard-Martigny-Tête-Noire zu prüfen.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Zweiten Beilage.)

(R R N I Et A R E E E S S S R ES E S R S I T E S T S I E I E P R E T R

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beriht vom 24. Juni, ï

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red. in Millim. ||

Stationen. Wind. Wetter.

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Mullaghmore | 759 Aberdeen …. . NW halb bed. Christiansund | 753 |NO bedeckt Kopenhagen . SSO Z3\Regen Stockhoim . | 750 |ONO bedeckt randa . |- 755 |NNO heiter t. Petersbg. | 758 heiter Moskau . . . | 764 wolkenlos

WSW 1 heiter

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\stündige

nordostwärts bis zu den dänischen Inseln fortgeschritten. Morgens. Da S über dem südwestlichen Europa ein ; ch entwidckelt hat, berrs{cht auf der eite des Minimums über Nord- deutshland {stürmische E an der deutschen Nordseeküste weht ein starker No Norddeutschland hält das trübe Wetter noch an, während in Süddeutschland Aufklaren eingetreten ift, dessen Ausdehnun Gntwickelung des Hochdruckgebietes zu erwarten ist. Nach allgemein verbreiteten Regenfällen, welhe an der deutschen Nordseeküste ftellenweise einundzwanzig- träge über 30 mm erreichten, if in Deutschland die Temperatur wieder gesunken.

ochdruckgebiet #i Sr und West

6 Uhr.

in 4 Aufzügen. Dichtung von

rdweststurm. Jn Musik von Alban Förster.

mmergarten.

Deutsche Seewarte. 4. Male: Der Casinoball.

Cork, Queens-

CÉREn Uwe 20 e.

. Cherbourg . wolkig

T. ¿4 000 bededckt E 42 Regen mburg . . | 746 Regen winemünde | 747 |S

Neufahrwasser| 750

Memel . .. | 750 bedeckt 2)

Mrs ie 1 404 a net. . «| 96 ededckt Karlsruhe . . | 763 halb bed.3) Wiesbaden . | 761 halb bed.) München . . | 765 wolkig) Chemniy . . | 758 halb bed. Fn . .. F M1 n 762 Breslau. . . | 757 Jle d’Aix . . | 763 |[NO Ni ¿ 760 |

Montag: F

E | ¿A So Friedrich - Wilhelmstädtisches Theater. | Zum 8. Male: Die um 507. Male: Die Fledermaus. Operette in 3 Acten von Johann Strauß. Anfang

tvoll rk: D S 3 Mu

Sonnabend :

1) Nachmittags Dr Nachts stürmisch. 2) Nach- mittags und Nachts Regen. #) Gestern Regen und Sturm. 4) Gestern Regen. *) Nachts Regen. s) Nachm. Regen, Nachts \türmisch. 7) Nachm.

ewitter und Regen.

Uebersicht der Witterung. Das gestern üb er Belgien liegende Minimum ist unter Zunahme an Tiefe bis auf etwa 740 mm langsam

7 Ubt.

Congreß.

Theater- Anzeigen.

Deutsches Theater. Sonnabend: Die Welt, | vot in der man fich agent, Anfang 7 Uhr. Sonntag : n Ur auft. Dienstag: Romeo und Julia. Die Tageskasse ist von 10 bis 14 Uhr geöffnet.

Berliner Theater. (Anna Haverland, Nuscha Buge, Ferdinand Suske, Ludw. Stahl.) Anfang 74 Uhr.

Sonntag: Nachmittags 24 Uhr: Narciß. (Anna

verland, Ida Bauer,

tahl.) Abends 77 Uhr : Narcifß. land, Nuscha Buße, Ferdinand Suske, Ludw.

Montag: Narcifß.

if-Corps. und Instrumental-Künstlern. Dir

Sonntag: Die Fledermaus. Im Park: Großes Doppel -' Concert. ' fangs- und Inftrumental - Künstlern. Anfang des | Nitouche.

von Dr. uo Müller. Director Sternheim.

esidenz) : ild des Tartüffe. Abends:

Licht 2c. 2c.

Sonnabend: Narciß.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

udw. Barnay, Ludw. Anna Haver- tahl). städter und K. K. Litung des Directors

S Dieselbe Vorstellun er

Internationaler Schönheits- Auftreten von Gesangs-

spiel von Ilka von Auftreten von Ge- | der. Wien in Wien. Vaudéville

Concerts Sonntags 5 Uhr, an den Wochentagen

Kroll's Tbeater. Sonnabend: Lorle. Oper

s Heinrich Schefsky. D Sa

auf den Norden bei weiterer Dee Prie L E E Deine Dotels i E bei R Wetter: Großes Concert im So Anfang an Sonn- und Festtagen 4 Uhr, an den Woghentagen 54 Uhr.

Belle-Alliance-Theater. Sonnabend: Zum

Lustspiel in 3 Acten In Scene geseßt vom

Im prachtvollen, glänzenden Sommer - Garten (vornehmstes und großartigstes Sommer-Etablissement

Großes Militär-Doppel-Concert. Auftreten fämmtliher Specialitäten. Feenhafte Illumination des ganzen Garten- Etablissements durch 50 000 Gasflammen, bengalisches

Fang des Concerts 6 Uhr, Anfang der Vorstellung 7} Uhr.

Adolph Ernst-Theater. Sonnabend: 24. Ge- sammt - Gastspiel des Wiener Ensemble, zu- sammengestellt von Mitgliedern des K. K. Josfef- Karl - Theaters ranz Josef Graselli. : 1 ettshwimmerinuen. osse mit Gesang in 3 Acten von Theodor Taube. usik von Karl Kleiber. Anfang 7+ Uhr.

Sommer-Garten it j geöffnet.

Thomas-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. ion: Emil Thomas. Sonnabend: 16. Gast-

Imay vom Theater an um 4. Male: mit Gesang in 3 Acten

(4 Bildern) von H. Meilhac und A. Millaud. Deutsch von R. Genée. Musik von Hervé. (Denife de Flavigny : Ilka von Palmay.) Anfang 7+ Uhr. Sonntag (leßte Sonntags-Vorstellung): Mamfselle Nitouche. Der Sommer-Garten ist geöffnet.

(12560) Hohenzollern-Galerie 9 Vorm. 10 Ab. Lehrter Bahnhof. Gr. histor. Rundgemälde 1640—1890.

® L A Sonutag 50 ». Kinder die Hälfte,

Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes - Auostengs - Park (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 12—11 Uhr. Täglih Vorstellung im wissenschaftlichen Theater. Näheres die Anschlag- zettel. Anfang 75 Uhr.

Familien-Nachrichteu.

Verlobt: Frl. Auguste Mez mit Hrn. Regierungs- Referendar Dr. jur. Heinrih Wilke (Freiburg i. B.— Merseburg). Frl. Jenny von Franken- berg und Proshliß mit Hrn. Rittergutébesizer Walther Kramer (Königsberg i. Pr.—Hasenberg pr. Gr. Schmückwalde).

Bere era Hr. Friedrih Karl von Heydebreck mit Frl. Martha von Gaudecker (Barzlin).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. von Borcke E P: Professor Dr. von Bramann Halle a. S.). A

Gestorben: Verw. Frau Louise von Zezshwiß, geb. von Glasenapp (Hubertusburg).

unter der

Redacteur: Dr. H. Klee," Director. Berlin:

Verlag der Expedition (Scholz). i Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlags- Anstalt. Berlin ee Wilhelmstraße Nr. 32. Sieben Beilagen

Mamselle G ) (einshließlich Börsen-Beilage). - -

“uet

Erste Beilage

6 s

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 147.

Berlin, Freitag, den 24. Juni

1892.

———————M E E

Deutsches Rei.

Postordnung für das Deutsche Reich , vom 11. Juni 1892,

Auf Grund des § 50 des Geseßes über das Faieien vom 28. Oktober 1871 wird nachstehende Postordnung erlassen.

Abschnitt L. Postsendungen. § 1. (Allgemeine Beschaffenheit der Sa, I. Die Postsendungen müssen den nachfolgenden Bestimmungen entsprechend verpackt, vers{lossen und mit Aufschrift versehen sein. : S 2. (Meistgewicht.)

T Cs Fe das Meistgewicht: eines Briefes 250 c, einer Drucksache 1 kg, einer Waarenprobe 250 g, eines Patets 50 kg.

§ 3. (Außenseite.) : :

I. Der Absender darf auf der Außenseite einer Postsendung außer den auf die Beförderung bezüglichen Angaben noh seinen Namen und Stand, seine Firma, sowie seine Wohnung vermerken. Bei Briefen können weitere Angaben und Abbildungen, welche as auf den Stand, die Firma oder das Geschäft des Absenders ) unter der Bedingung hinzugefügt werden, daß die sämmtlichen, nicht die Beförderung betreffenden Vermerke 2c. in ihrer Ausdehnung etwa ‘den elten Theil des Briefumschlags niht überschreiten und am oberen Rande des Briefumschlags auf der Vorderseite oder Nükseite sich befinden. Auf der Nückseite der Briefumschläge, und zwar auf der Verschlußklappe, können es solche Zeichen und Abbildungen angebracht werden, welche im allgemeinen als Ersaß für einen Siegel- oder Stempelabdruck anzusehen sind. Wegen der besonderen Bestim- mungen für Post-Pacetadressen, Postkarten, Drucksahen, Waaren- proben und Postanweisungen fiche §§ 4, 14, 15, 17 und 19.

IT. Die Freimarken sind in die obere rehte Ete der Aufschrift- seite, bei Packetsendungen an gleicher Stelle auf die Post-Packetadresse

zu kleben. E S 4. (Begleitadresse zu Packeten.) _

I. Jeder Paketsendung muß eine Begleitadresse (Post-Paket- adresse) in der von der Postverwaltung vorgeschriebenen Form bei- gegeben sein. f E

IT. Formulare zu Post-Packetadressen können durch alle Post- anstalten bezogen werden. : /

ITT. Für Formulare, welche mit Freimarken beklebt N wird nur der Betrag der Freimarke erhoben. Unbeklebte Formulare werden zum Preise von 5 ,„, für je 10 Stück abgelassen.

IV. Formulare, welche nicht von der Post bezogen werden, müssen in Größe, Farbe und Stärke des Papiers, sowie im Vordruck mit den von der Post gelieferten Formularen übereinstimmen.

V.- Der an der Post-Paetadresse befindlihe Abschnitt kann zu schriftlichen oder gedruckten Mittheilungen benußt werden.

VI. Die Post-Paketadresse muß bei der Aushändigung des Packets an die Postanstalt oder an den bestellenden Boten zurück- gegeben, der Abschnitt kann jedo - abgetreunt und vom Empfänger zurückbehalten werden.

§9. (Mehrere Pakete zu einer Begleitadresse.) 2

L. Mehr als drei Pakete dürfen nicht zu einer Begleitadresse gehören. Auch ist es nicht zulässig, Packete mit Werthangabe und olche ohne Werthangabe mittels einer Begleitadresse zu versenden.

IT. Gehören mehrere Packete mit Werthangabe zu einer Begleit- adresse, so muß auf derselben der Werth eines jeden Packets besonders angegeben sein. i :

ITI. Jedes Nachnahmepacket muß von einer besonderen Post- Packetadresse begleitet sein.

S 6. (Aufs@rif)_

1. In der Aufschrift müssen der Bestimmungsort und der Empfänger so bestimmt bezeichnet sein, daß jeder Ungewißheit vor- gebeugt wird. i :

IT. Dies gilt auch bei folchen mit „postlagernd“ bezeichneten Sendungen, für welche die Post Gewähr zu leisten hat. Bei anderen Sendungen mit dem Vermerk , postlagernd“ darf {statt des Namens des Empfängers eine Angabe in Buchstaben oder Ziffern ange- wendet fein. 2 4 .

ITI. Bei Postsendungen nah Ortschaften ohne Postanstalt ist in der Aufschrift außer dem eigentlihen Bestimmungsorte noch die- jenige Postanstalt anzugeben, von welcher aus die Bestellung der Sendung an den Empfänger bewirkt werden oder die Abholung er- folgen foll. Wenn der Bestimmungsort zwar mit einer Postanstalt versehen ist, aber nit zu den allgemeiner bekannten Orten gehört, so ist seine Lage in der Aufschrift noh näher zu bezeichnen.

IV. Die Aufschrift eines Packets muß die wesentlihen Angaben der Begleitadresse enthalten, fodaß nöthigenfalls das Packet auch ohne die Begleitadresse bestellt werden kann. Zur Aufs rift gehört aud), daß im Fall der Frankirung der Vermerk „frei“ 2c. und im Fall des Verlangens der Eilbestellung der Vermerk „durch Eilboten“ 2c. an- gegeben wird. Nachnahmepacktete müssen in der Aufschrift mit dem Vermerk der Nachnahme 21) versehen sein. ;

V. Die a A eines Packets muß in haltbarer Weise un- mittelbar auf der Umhbüllung oder auf einem der ganzen Fläche nah aufgeklebten oder fonst unlösbar darauf befestigten Papiere 2c. an- gebraht werden. Ist dies nicht ausführbar, fo ist für die Aufschrift eine haltbar befestigte Fahne von Pappe, Pergamentpapier, Holz oder sonstigem festen Stoff zu benuten. Besonders groß und deutlich muß der Nahié des Bestimmungéorts mit unverlöschlihem Stoff ge- schrieben oder gedruckt sein.

§8 7. (Werthangabe.)

T. Wenn der Werth einer Sendung angegeben werden foll, fo muß derselbe bei Briefen in der Aufschrift, bei anderen Sendungen in der Aufschrift der Begleitadresse und des zugehörigen Patkets ersichtlich gemacht werden. i E

IL. Die Angabe des Werths 2 in der Reichswährung zu er- folgen. Der angegebene Betrag foll den gemeinen Werth der Sen- dung nicht übersteigen. 4 ; /

ITI. Bei der Versendung von curshabenden Papieren ist der Curswerth, welchen dieselben zur Zeit der Einlieferung haben, bei der Versendung von hypothekarishen Papieren, Wechseln und ähnlichen Documenten derjenige Betrag anzugeben, welcher voraussichtlih zu verwenden sein würde, um eine neue rechtsgültige Ausfertigung des Documents zu erlangen, oder um die Hindernisse zu beseitigen, welche ih der Einziehung der Forderung ege ene würden, wenn das

ocument verloren ginge. Entspricht die Werthangabe den vorstehen- den Regeln nicht, fo kann die Sendung zur Berichtigung zurückgegeben werden. Aus einer irrthümlih zu hohen Werthangabe darf ein An- spru auf Erstattung des entsprehenden Theils der Versicherungs- gebühr nicht Het werden. / j

IV. Der Vermerk über Postnahnahme gilt nicht als Werth- angabe. "Petinefendungen werden daher nur dann als Werth- sendungen behandelt, wenn auf der Sendung außer dem Nachnahme-

etrage ausdrücklich ein Werth angegeben is. L L V. Ueber Sendungen mit Werthangabe wird eine Einlieferungs- escheinigung ertheilt.

eziehen,

: § 8. (Verpackung.)

I. Die Verpackung der Sendungen muß nach Maßgabe der Beförderungëstrecke, des Umfangs der Sendung und der Beschaffenheit des Inhalts haltbar und sichernd eingerichtet fein.

IT. Bei Gegenständen von geringerem Werth, welche nicht unter Druck leiden und nicht Fett oder Feuchtigkeit lean, ferner bei Acten- oder Schriftenfendungen genügt bei einem Gewicht bis zu 3 kg eine Hülle von Eer mit angemessener Verschnürung.

IIT. Schwerere Gegenstände müssen, infofern nicht der Snhalt und Umfang eine festere Verpackung erfordern, mindestens in mehr- fachen Umschlägen von starkem Papapier verpat sein.

TIV. Sendungen von bedeutenderem Werth, insbesondere solche, welche durch Nässe, Reibung oder Dru leiht Schaden leiden, z. B. Spiven, Seidenwaaren 2c., müssen nah Maßgabe ihres Werths, Um- fangs und Gewichts in genügend sicherer Weife in Wachsleinwand, Pappe oder in gut beschaffenen, nah Umständen mit Leinen über- zogenen Kisten 2c. verpackt sein. E _ V. Sendungen mit einem Inhalt, welcher anderen Postsendungen [eor werden könnte, müssen fo verpackt sein, daß eine folhe Be- schädigung ferngehalten wird. Eifer mit Flüssigkeiten müssen mit starken Reifen versehen sein. Kleinere mit Flüssigkeiten angefüllte Gefäße (Flaschen, Krüge 2c.) sind noch besonders in festen Kisten, Kübeln oder Körben zu verwahren. z

VI. Wenn infolge fehlerhafter Verpackung einer Sendung während der Beförderung eine neue Verpackung nöthig wird, so werden die Kosten vafür von dem Empfänger eingezogen, demselben aber erstattet, wenn der Absender die Entrichtung nachträglich übernimmt.

8 9. (Verschluß.) : _T.- Der Verschluß der Postsendungen muß haltbar und \o ein- gerichtet sein, daß ohne Beschädigung oder Eröffnung desselben dem Inhalt nicht beizukommen ist. :

11. Bei Packeten mit Werthangabe hat die Befestigung der Ie ris durch Siegellack mit Abdruck eines ordentlichen Petschafts stattzufinden.

111. Bei Packeten ohne Werthangabe kann von einem Verschluß mittels Siegel oder Bleie abgesehen werden, wenn dur den een Verschluß oder durch die Untheilbarkeit des Inhalts die Sendung hinreichend gesichert erscheint. Bei Sendungen, deren Umhüllung aus Packpapier besteht, kann der Verschluß mittels eines guten Klebstoffs oder mittels Siegelmarken hergestellt werden. Auch bei anderer Ver- packung können Siegelmarken in Anwendung kommen, fofern damit ein haltbarer Verschluß erzielt wird. : E

IV. Bei Reijetaschen, Koffern und Kisten, welhe mit Schlössern verseher sind, sowie bei gut bereiften und fest verspundeten Fässern, auch fest vernagelten Kisten, bedarf es ebenfalls keines weiteren Ver- [chlusses durh Siegel oder Bleie. i A

_V. Desgleichen können gut umhüllte Maschinentheile, größere Waffen und Instrumente, Kartenkasten, einzelne Stücke Wildpret, z. V. Hasen, Nehe 2c., ohne Siegel: oder Bleivershluß angenommen werden. i

§ 10. (Befondere Anforderungen bezüglih der Werthsendungen.)

I. Briefe mit Werthangabe (Gold, Silber, Papiergeld, Werth- papieren u. \. w.) müssen mit einem haltbaren Umschlage versehen und mit mehreren, dur dasselbe Petschaft in gutem, Lack hergestellten Siegelabdrücken dergestalt verschlossen sein, daß eine Verletzung des Inhalts ohne äußerlich wahrnehmbare Beschädigung des Umschlags oder des Siegelverschlusses nicht möglich ift. S

11. Geldstüke, welche in Briefen versandt werden, müssen in Papier oder dergleichen eingeshlagen und innerhalb des Briefes so befestigt sein, daß eine Veränderung ihrer Lage während der Beförde- rung nicht stattfinden kann. A

IIT. Schwerere Geldsendungen sind in Packete, Beutel, Kisten oder Fässer fest zu verpacken. L s

IV. Sendungen bis zum Gewicht von 2 kg dürfen, sofern der Werth bei Papiergeld niht 10 000 # und bei baarem Geld nicht 1000 6 übersteigt, in Paketen von starkem, mehrfah umgeshlagenem und gut vershnürtem ap eingeliefert werden. E

V. Bei s{chwererem Gewicht und bei größeren Summen muß die

„äußere Verpackung in haltbarem Leinen, in Wachsleinwand oder

Leder bestehen, gut umschnürt und vernäht, sowie die Naht hinlänglich oft versiegelt sein. S

VI. Geldbeutel und Säcke, welche niht in Fässern u. st. w. ver- sandt werden, können in dem Falle aus einfacher starker Leinwand bestehen, wenn das Geld darin gehörig eingerollt oder zu Päckchen vereinigt enthalten ist. Andernfalls müssen die Beutel aus wenigstens doppelter Leinwand hergestellt sein. Die Naht darf nicht auêwendig und der Kropf nicht zu kurz sein. Da, wo der Knoten geshürzt ist, und außerdem über beiden Schnurenden muß das Siegel deutli auf- gedrückt sein. Die Schnur, welhe den Kropf umgiebt, muß durch den Kropf selbst hindurhgezogen werden. Dergleichen Sendungen follen nicht über 25 kg {wer sein. L

VII. Die Geldkisten müssen von starkem Holz angefertigt, gut gefügt und fest vernagelt sein, oder gute Schlösser haben ; sie dürfen nicht mit überstehenden Deckeln versehen, die Eisenbeshläge müssen fest und dergestalt eingelassen sein, daß sie andere Gegenstände nicht zerscheuern können. Ueber 25 kg schwere Kisten müssen gut bereift uad mit Handhaben versehen sein. s 1

VIIT. Die Geldfässer müssen gut bereift, die Schlußreifen an- genagelt und an beiden Böden dergestalt vers{hnürt und versiegelt fein, daß ein Oeffnen des Fasses ohne Verleßung der Umschnürung oder des Siegels nicht möglich ist. U 5

IX. Bei Packeten mit baarem Geld in größeren Beträgen muß der Inhalt gerollt sein. Gelder, welhe in Fässern oder Kisten zur Versendung gelangen sollen, müssen zunächst in Beutel oder Paete verpackt werden. ; - Z

§ 11. (Von der Postbeförderung ausgeslossene Gegenstände.)

I. Zur Versendung mit der Post dürfen nicht aufgegeben werden : Gegenstände, deren Beförderung mit Gefahr verbunden ist, namentlich alle durch M ani Dru oder sonst leicht entzündlichen Sachen, sowie äßende Flüssigkeiten. E

O Oa Postanstolten ind befugt, in Fällen des Verdachts, daß die Sendungen Gegenstände der obigen Art enthalten, vom Aufgeber die Angabe des Inhalts zu verlangen und, falls dieselbe verweigert wird, die Annahme der Sendung abzulehnen. 26

TIIT. Diejenigen, welche derartige Sachen unter unrichtiger An- abe oder mit Vershweigung des Inhalts aufgeben, haben vor-

ehaltlih der Bestrafung nah den Geseßen für jeden entstehenden Schaden zu haften. : ;

0 ‘Die Postanstalten können die Annahme und Beförderung von Dol endiinyen ablehnen, sofern nah Maßgabe der vorhandenen Postverbindungen und Postbeförderungsmittel die Zuführung derselben an den Bestimmungsort nicht möglich ift. 5

§ 12. (Zur Postbeförderung bedingt zugelassene Gegenstände.)

T1. Flüssigkeiten, Sachen, die dem schnellen Verderben und der Sans ausgeseßt sind, unförmlih große Gegenstände, ferner lebende

hiere können von den Postanstalten zurüEgewiesen werden. Bei Sendungen mit lebenden Thieren ist vom Absender dur einen fowohl auf die Begleitadresse, als auf die Sendung selbst zu segenden Ver- merk darüber Bcliing zu treffen, was mit der Sendung geschehen foll, wenn die Annahme derselben durch den Empfänger nicht binnen 24 Stunden nah geschehener postamtliher Bena ridhtigung erfolgt. Dieser Vermerk muß, je nah der Wahl des Absenders, der u,

stehenden Faffung entsprechen :

1) Wenn nicht sofort abgenommen (oder: wenn nit sofort bezogen), zurü! 2) Wenn nicht sofort abgenommen (oder: wenn nicht sofort _ bezogen), verkaufen ! 3) Wenn nicht sofort abgenommen (oder: wenn nicht fofort bezogen), telegraphishe Nachriht auf meine Kosten!

Für die Behandlung der Sendungen mit lebenden Thieren an Bestimmungsort if die getroffene Verfügung des Absenders maß- gebend, mit der Ausnahme, daß, ün Fall ‘der Inhalt der Sen vor Ausführung der etwa anderweiten Verfügung des Absenders" - sichtlich dem Verderben ausgeseßt ist, die Bestimmungen des § 45 V. in Anwendung zu kommen haben.

IT. Für dergleichen Gegenstände 2c., wenn dieselben dennoch zur Beförderung angenommen werden, sowie für leiht zerbrechlihe Gegen- stände und für in Schachteln verpackte Sachen leistet die- Post- verwaltung keinen Ersaß, wenn durch die Natur des Inhalts der Sendung oder durch die Beschaffenheit der Verpackung während dec Beförderung eine Beschädigung oder ein Verlust entstanden ist.

IIT. Zur Verwendung für A bestimente Zünd- hüten, Zündspiegel ind. Metallyatronen, fowie Patronen aus starker Pappe mit einem zum Schuß der Pulvorladung dienenden Blech- mantel müssen in Kisten oder Fässer fest von außen uud innen ver- packt und als solche sowohl B der Begleitadresse als auch auf ‘der Sendung selbst bezeichnet sein” Die Patronen müssen für Central- feuer bestimmt und außerdem derart beschaffen sein, daß weder ein Ablösen der Kugel oder ein Herausfallen der Schrote, noch ein Aus- streuen des Pulvers stattfinden kann. Der Absender ist, wenn er diese Bedingungen nicht eingehalten hat, für den aus etwaiger Entzündung entstandenen Schaden haftbar. z

IV. Die im § 11 TT ausgesprochene Befugniß der Postanstalten tritt au in folhen Fällen ein, in welchen Grund zu der Annahme vorliegt, daß die Sendungen Flüssigkeiten, dem schnellen Verderben und der Fäulniß ausgeseßte Sachen, lebende Thiere, Zündhütchen, Zündspiegel oder Patronen enthalten.

§ 13. (Dringende Paketsendungen.) i

T. Die Postverwaltung übernimmt es, dringende, zur Beförderung mit der Post geeignete Packetsendungen, deren bescleunigte Ueber- mittelung besonders erwünscht it, ‘auf Verlangen der Absender mitz den sich darbietenden \{nellsten P aen es nah dem Be- stimmungsorte zu befördern. Das Verlangen der Einschreibung oder eine Werthangabe ift bei dringenden Paetsendungen nicht zulässig.

.__ 11. Die Sendungen müssen bei der Einlieferung zur Postanstalt äußerlih durch einen N Zettel, welcher in fettem s{warzen Typendruck oder, bei besonderen Fällen, in großen handschriftlichen Zügen die Bezeichnung

; „dringend“ g und darunter ein kurze Angabe des Inhalts trägt. hervortretend kenntlich gemacht sein. Die zugehörigen Begleitadressen sind mit dem

gleihen Vermerke zu versehen.

TIT. Dringende Packetsendungen müssen von dem - Absender frankirt werden. Als Entschädigung für die aus der bevorzugten Beförderung und der abweichenden Behandlung der Sendungen si ergebenden besonderen Aufwendungen 2c. ist außer dem tarifmäßigen Porto und außer dem etwaigen Gübestellgelde 24) eine Gebühr von 1 M für jedes Stück bei der Einlieferung zu entrichten.

8 14. (Postkarten.)

I. Auf der Vorderseite der Postkarte darf der Absender außer den auf die Beförderung bezüglichen Angaben, noch seinen Namen und Stand oder feine Firma, sowie seine Wohnung vermerken. Die Rük- seite kann zu Mittheilungen benußt werden. Die Aufschrift und die Mittheilungen können mit Tinte, Bleifeder oder farbigem Stift ge- schrieben werden; nur muß die Schrift haften und deutlich sein.

IT. Postkarten, aus deren Jnhalt die Absicht der Beleidigung oder einer sonst strafbaren Handlung sih ergiebt, ferner Postkarten, welhe nah Beseitigung der ursprünglihen Aufschrift oder der auf der Nückseite zuerst gemachten Mittheilungen mit anderweiter Auf- {rift oder mit neuen Mittheilungen versehen zur Post geliefert werden, ebenso Postkarten mit Beklebung, z. B. mit aufgeklebten Photographien, und Postkarten mit angefügten Waarenproben find von der Postbeförderung ausgeschlossen. : 4 :

I1T. Zu den Postkarten mit Antwort werden besonders dazu ein- gerichtete Formulare verwendet, von denen die zweite Hälfte zur Antwort dient. / j A L

IV. Postkarten müssen frankirt werden. Für Postkarten mit Antwort ist auch für die Antwort das Porto vorauszubezahlen.

V. Die Gebühr beträgt ohne Unterschied der Entfernung 5 S u jede Postkarte. Für Postkarten mit Antwort werden 10- er- oben. 4

VI. Formulare zu Postkarten können durch alle Postanstalten bezogen werden. : -

VII. Ungestempelte Formulare zu Postkarten werden zum Preise von 5 - für je 10 Stück verabfolgt. Für gestempelte Formulare zu Postkarten wird nur der Betrag des Stempels erhoben.

VIIT. Formulare, welche nicht von der Post bezogen werden, müssen in Größe und Stärke des Papiers mit den von der Post ge- lieferten übereinstimmen, auch auf der Vorderseite mit der gedruckten oder geschriebenen Ueberschrift „Postkarte“ versehen fein.

IX. Unfrankirte Postkarten und folhe Postkarten, welche ben äußeren Anforderungen nit entsprechen, unterliegen dem Porto für unfrankirte Briefe. Für unzureichend e bn Borte thes wird dem Empfänger der doppelte Betrag des fehlenden Portotheils in Ansatz gebracht, wobei Bruchtheile einer Mark auf eine durh 5 theilbare Pfennigfumme aufwärts abgerundet werden. Wegen der Bestellkarten für die Abholung von Paketen durch die Paetbesteller siehe § 29 III.

8 15. (Drucksachen.) S :

I. Gegen die für Drucksachen festgeseßte ermäßigte Taxe können befördert werden: alle durch Buchdruck, Kupferstich, Stahlstich, Holz- schnitt, Lithographie, Metallographie und Photographie vervielsältigten Gegenstände, welhe nah ihrer Form und fonstigen Beschaffenheit zur Beförderung mit der Briefpost geeignet sind. E

IT. Die Sendungen können entweder unter der Aufschrift be- stimmter Empfänger oder als außergewöhnlihe Beilagen folcher Zeitungen und Zeitschriften, deren Vertrieb die Post besorgt, zur Ein- lieferung gelangen. : / ,

(a. Bei der Einlieferung unter der Aufschrift bestimmter Empfänger.)

ITI. Die Sendungen müssen offen, und zwar entweder unter Streif- oder Kreuzband, oder umshnürt, oder in einen offenen Um- schlag gelegt, oder aber dergestalt einfah zusammengefaltet eingeliefert werden, daß ihr Inhalt leiht geprüft werden kann. Unter Band (Vershnürung) können auch Bücher, gleichviel ob gebunden, gefalzt oder geheftet, versandt werden. Das Band muß dergestalt angelegt sein, daß dasselbe abgestreift und die a Inhalts der Sendung auf Gegenstände, deren Versendung unter Band gestattet ist, leiht erkannt werden kann. : Z

IV. Drucksachen find auch in Form offener Karten zulässig, jedoch dürfen solche Karten die S „Postkarte“ nicht tragen. Sind. mit den offenen Karten Formulare zu Antwoortskarten verbunden, fo dürfen diese Doppelkarten gegen das Drucksachenporto nur dann ver i werden, wenn auf den Antwortskarten {ih Postwerthzeichen nicht

efinden.

V. Die Sendung kann eine innere, mit der äußeren überein= \stimmende Aufschrift enthalten.