1892 / 150 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Jun 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Der Zoologische Garten is neuerdings in den Besiß eines interessanten Vogels, eines Secretärs oder Kranichgeiers gekommen, wodur die s{ône Raubvogelsammlung einen lange entbehrten, werth- vollen Zuwachs erfahren hat. Der in ganz Mittel- und Süd-Afrika

* beimische Vogel wird von den meisten Besuchern auf den ersten Blick wobl faum für einen Raubvogel gehalten, da er feinem ganzen Aussehen nah eher an einen Stelzvogel erinnert. er Secretär bewohnt, auch hierin von den meisten Raub-

- vôgeln abweichend, aus]chließlich waldlose Ebenen, wo er mit den langen Beinen im hohen Grafe storchartig umberwandelt, um fleine Säugethiere, Reptilien und Amvhibien, auch wohl Heu- \hrecken u. dergl. zu fangen. Auch im Fluge gleicht er mit lang nah vorn gestrecktem Hals und nah binten berausragenden Beinen einem \torhartigen Vogel. Seinen Namen verdankt das feltsame Thier einem Federbüschel am Hinterkopf, das einer hinter dem Ohr eines Schreibers \teckenden Feder ähneln foll. Im hiesigen Garten ift dem neuen Ankömmling sein Plaß zwischen der Raubvogelvolière und den Gehegen der Stelzvögel angewiesen.

Breslau, 27. Juni. Die „Schl. Z." schreibt : Das Programm für den in der Zeit vom Sonntag, 4., bis Donnerstag, 3. Sep- tember d. I., hierselbst abzuhaltenden fünften Allgemeinen

Deutschen Bergmannstag ist nunmehr in den Grundzügen wie folgt festgeseßt: Am 4. September : Vereinigung der Festtheilnehmer, Bejichtigung wissenschaftliher Sammlungen und Anstalten; am 5. September: Vorträge in der Universität, Fahrt nah dem Zoologi- {en Garten, Festeffen daselbst; am 6. September : Auëflug nah Walden- burg, Salzbrunn und dem Fürstensteiner Grund; am 7. und 3. September : Ausflug nah Oberschlesien zur Besichtigung von Bergwerks- und Hütten- anlagen. Der Festausshuß (Vorfißender Berghauptmann Pinno in Breslau) rihtet an die Fachgenofsen die Bitte, ihre Betbeiligung an dem Bergmannstage recht bald, svätestens bis Mitte August, bei dem Geheimen Commerzien-Rath Heimann, Ring Nr. 33 in Breslau, unter Einsendung von 15 # anzumelden. Es wird dann die Mit- gliedsfarte und das genauere Programm überfandt werden. Vorträge möchten bis zum 1. August bei dem Berghauptmann Pinno hierselbst angemeldet werden.

Frankfurt a. M., 26. Juni. Seine Majestät der König von Jtalien ließ, wie der „N. Pr. Z.* gemeldet wird, - heute durch den italienischen Militär-Attahé, Obersten Zuccari dem Com- mandeur Seines 1. Hessischen Husarenregiments Nr. 13, Obersten Frei- berrn von Bissing zur Vertheilung an die Unteroffiziere und Mann- schaften des Regiments und Veranstaltung einer Festlichkeit die Summe von 5000 Fr. anweisen, während der König dem Offizier- corps einen {weren silbernen Tafelaufsaß verehrte. Die Unter- offiziere, die als Ehrenwache dem König in Potsdam Dienste leisteten, erbielten goldene, den Namenszug des erlauhten Spenders tragende Ukrren nebst goldenen Ketten. Paris, 28.. Juni. Die Dampfyacht „Aster“, deren Ver- {winden in Nr. 149 des „R.- u. St.-A.* gemeldet wurde, ist laut Meldung des „W. T. B.“ gestern in Concarneau (im französi- {en Departement Finistère) eingelaufen.

Chamounix. Eine Gruppe von Parifer Gelehrten, an deren Spitze Herr Janssen steht, trifft gegenwärtig, wie der „Magd. Ztg.“ geschrieben wird, Vorbereitungen zu einem zweiten Versuch, auf dem Gipfel des Mont Blanc ein Observatorium zu errihten. Herr Janssen hat jeßt beshlossen, das Observatorium in den gefrorenen Schnee hineinzubauen, der den Gipfel des Berges bildet. Um diesen Schneegrund auf seine Solidität zu prüfen, fowie um festzustellen, ob nach Aufstellung des Observatoriums eine Be- wegung des Schnees zu erwarten und zu berücksichtigen fei, errihtete man an der in Betraht kommenden Stelle Ende vorigen Sommers eine Holzhütte. Diese Hütte wurde dann im Januar des laufenden Jahres und zu Anfang des Frühlings besucht und dabei festgestellt, daß nit die mindeste Bewegung stattgefunden und daß die Hütte keinen nennenswerthen Schaden erlitten hatte. Das Observa- toriumsgebäude selbst wird in Paris hergestellt und in einigen Tagen abtheilungsweise nah Chamounirx gebracht. Der Transport des Ge- bäudes von Chamounirx bis auf den Gipfel des Mont Blanc is zwei bervorragenden Führern, Friedrich Payot und Julius Baffonay, über- tragen worden. Das Gebäude wird aus Holz hergestellt , es erbält eine Länge von 8 m und eine Breite von 4 m, dagegen besteht es aus zwei Stockwerken von je zwei Zimmern. Die Räume des unteren Stockwerks sollen Bergsteigern und ihren Führern zur Ver-

fügung gehalten, das obere Stockwerk aber zu Beobachtungszwecken reservirt werden. Das nahezu flahe Dach wird mit einer Balustrade sowie mit einer Kuppel zu Beobachtungszwecken versehen werden. Das anze Gebäude soll auf sechs sehr starken, mit Schraubengewinde ver- ebenen Holzpfeilern ruhen, sodaß das Gleichgewicht sofort wieder ber- zustellen is, fofern es durch irgend eine D des Schnees Schaden erlitten hat. Bevor noh der Transport von bhamounirx auf den Gipfel des Berges beginnt, sollen für die Träger zwei kleine Rubestätten errichtet werden, die eine bei Grand: Mulets, die andere bei e rouges. Die leßterwähnte Hütte, die etwa 1000 Fuß unterhalb des Gipfels belegen ist, soll auch in aut für die Besteiger des Berges erhalten bleiben; außerdem joll daselbst ein weites achteckiges, mit Dachkuppel versehenes Gebäude aufgeführt werden, um als Neben-Observatorium zu dienen. Man hofft, die Schußbütten, sowie das achteckige Gebäude (leßteres aber ohne Kuppel) noch im laufenden Sommer fertig stellen zu können. Wegen der bei dem ersten Versuch vorgekommenen Unglücksfälle werden im laufenden Jahre alle nur möglihen Vorsihtsmaßregeln angewendet ; die Unternehmer versichern das Leben eines jeden der Arbeiter zu Gunsten seiner Angehörigen, sie zahlen 10 Fr. Arbeitslohn für den Tag und außerdem 3 Fr. für jedes von Chaniounirx in der Richtung nah dem Gipfel fortgetragene Kilogramm. Finden sich genügend passende Arbeiter, so foll in etwa vierzehn Tagen mit dem Aufstieg begonnen werden.

Nom, 2. Juni. Ueber den Bergsturz bei Montefasfo an der Bahn Bologna—Florenz am Freitag (vergl. Nr. 148 u. 149 des „N.- u. St.*) erhält die „Voss. Ztg.“ folgenden näheren Bericht : Die erste Nachriht davon war dur die Insassen des um 2 Uhr 25 Minuten Nachts von Bologna abgehenden Schnellzugs, der umfkehren mußte, nah dieser Stadt gebraht worden. Der Zug war gegen 3 Uhr in der Näbe der Station Sasso, die sih zwischen dem bo auf einem ifolirten Felsen gelegenen Ort und dem Reno- Flusse befindet, angelangt, als er durch laute Warnungsrufe des ibm entgegeneilenden Bahnwärters aufgehalten wurde, nachdem kurz oe die Reisenden ein dumpfes rollendes Getöse ver- nommen hatten. Ein gewaltiges Stü des Felsens, worauf der Ort gebaut ift und dessen auffallende Vorgebirgsform dem leßteren den Namen gegeben hat, war herabgestürzt und batte einige tiefer gelegene Häuser mit im ganzen 36 Bewohnern verschüttet, zum theil zer- malmt. Die Wucht des Sturzes war so groß gewesen, daß die zwischen dem Dorf und der Eisenbahn sih am Berg entlang ziehende Straße auf eine beträchtliche Strecke zerstört und auch die Eisenbahn- linie unfahrbar gemacht worden ist. Zum Glück hatte die Felsmasse sich {on in mebrere Stücke getheilt, bevor sie die am Fluß ge- legenen Behaufungen erreihte, sodaß sie_ niht alle völlig ver- nitet wurden. Durch das Getöse des Sturzes und das Weh- geshrei der Betroffenen wurde die Einwohnerschaft sofort alarmirt, und man begann unverzüglih das Rettungswerk, das nah dem Ein- treffen der Behörden und der Militärmannschaften aus Bologna trotz der brennenden Hiße den ganzen Tag fortdauerte. Einem Manne mußte der zwishen unbeweglichen Steinblöcken eingeklemmte und zer- quetshte Arm abgenommen werden. Es wird angenommen, daß ein- sickerndes Wasser die Ursache des Bergsturzes gebildet habe. Der „Frkst. Z." wird aus Bologna vom 25. d. M. mitgetheilt : Das Dorf Sasso ist eine der ärmsten Gemeinden der ganzen Provinz Bologna. Seine Bewohner haufen zum großen theil in höhblenartigen Gemächern, die sie in den Sandsteinfelsen gehauen baben, der vom Thale des Reno jäh empvorsteigt. Am Freitag früh ist nun der mürbe Sandstein über drei jener Höhlenwohnungen zusammengestürzt und hat neun Fa- milien unter seinen Trümmern begraben. Die Ershütterung war so ge- waltig, daß man in den umliegenden Dörfern anfangs meinte, es habe ein Erdbeben stattgefunden. Aber die Sturmglocke von Sasso lehrte, daß das Höhlendorf von einem Unglück beimgesucht worden sei. Aus dem Trümmerhaufen, der 40 m in der Breite und etwa 100 m in der Länge maß, drangen ershütternde Hilferufe. Neun der Ver- unglüdckten, fast alle shwer verleßt, sowie aht Leichen wurden aus den Trümmern hervorgezogen. Heute Abend vermißte man noch etwa zwanzig der Höhlenbewohner, die alle umgekommen fein dürften.

Palermo, 24. Juni. Der Verwalter des Königlichen Palastes

in Palermo Sirovich, von dem in Nr. 147 des „R. u. St.-A.*-

unter Rom berichtet wurde, daß ein städtischer Polizist einen Mord- anfall auf ihn ausgeführt habe, ist, wie der „Mgdb. Z.* mitgetheilt wird, beute seinen Wunden erlegen: Auch der Zustand seines Sohnes, der bei dem Mordanfall durh eine Revolverkugel verwundet wurde, gilt als hoffnungslos.

News- York, 28. Juni. Gestern haben nah einer Meldung des „H. T. B.“ hier wiederholte Erdstöße stattgefunden. Vor- estern find solhe in Meriko vorgekommen. Eine Anzahl Häuser find tôrt und Personen verwundet worden. Todesfälle find nicht zu verzeichnen.

hiladelphia, 25. Juni. Ueber das Eisenbahnunglück bei Har risburg in Pennsylvanien (worüber in Nr. 148 n. Schl. d. Red. telegraphisch berichtet wurde) wird dem „B. R.“ gemeldet: Der erste Theil des Eilzuges, der gestern Abend um 65 Uhr von New- York abfuhr, traf um 20 Minuten nah 9 Uhr in Philadelphia ein und fuhr 10 Minuten später nah Harrisburg weiter. Er bestand aus der Locomotive, dem Tender, einem Gepäckwagen, einem Post- wagen, drei gewöhnlihen Wagen und dem _ Privatwagen des cy George Westinghouse, des Erfinders der Luftbremfe. r Zug jielt einige hundert Schritte öftlich vom Harrisburger Bahnhof, da dort ranagirt wurde. Ein Zugbeamter wurde zurückgeshickt, um dem zweiten Theil des Eilzuges den Befehl zum Halten zu ertbeilen. Dieser Zug bestand aus mehreren Pullman’shen Schlafwagen. Der Beamte wurde jedoch Rer weil das Rangiren beendigt war. Gerade als der erste Theil des Zuges die Fahrt fort- seßen wollte, fuhr der zweite Theil in ihn hinein. An der Stelle macht die Bahn eine scharfe Curve, sodaß der Locomotivführer des nachfolgenden Zuges die Gefahr nicht rechtzeitig Fenus erkennen fonnte. Eine furchtbare Schreckensscene folgte. D schrei der Verwun-

deten durchzuckte die Luft. Hilfe war zum Glück bald da. Die Aerzte mußten mehrere Amputationen vornehmen. Seltfam ift es, daß der einzige Insasse des Westinghouse’shen Wagens, welcher der leßte in dem ersten Zuge war, ein Gepäckträger, unverleßt blieb, troßdem dieser Wagen den ersten Anprall des nahfolgenden Zugs aushalten mußte. Zehn Personen wurden auf der Stelie getödtet. Achtzehn Fahrgäste wurden in das Hospital von Mg gebraht. Die ch

meisten werden genesen. Die zertrümmerten agen geriethen nah dem Zusammenstoß in Brand, do wurde das Feuer bald cçelöscht. Einem Mädchen wurde der Kopf vom Leibe getrennt. Viele sind jedoh auch wiederum wie durch ein Wunder gerettet worden. Der Leocomotivführer und Heizer des zweiten Puges sind fast gar nit verleßt worden, indem das Locomotivhäushen ganz blieb. Die Zabl der Verwundeten be- trägt fünfzig. Für das Unglück wird der 2Bjährige Signalist Skelton verantwortlih gemacht, der dem zweiten Zuge kein Zeichen gab. Er hat au seine Schuld zugegeben und befindet sih {on in Haft.

Nach Shluß der Redaction eingegangene Depeschen.

Brünn, 28. Juni. (W. T. B.) Der Kaifer vollzog heute die Grundsteinlegung der allgemeinen Ver- sorgungsanstalt. Sowohl bei der Hin- wie bei der Nü- fahrt wurden dem Monarchen von der Bevölkerung enthu- siastishe Ovationen dargebraht. Später empfing der Kaiser Deputationen der Gemeinden und ertheilte Audienzen.

London, 28. Juni. (W. T. B.) Das „Reuter'sche

Bureau“ veroffentliht eine Meldung der in Allahabad er- scheinenden Zeitung „Pioneer“, nah welher der Emir von Afghanistan in den jüngsten Gefechten mit den auf- ständishen Hazaras 1500 Tödte und Verwundete verloren haben joll. “Sk. Petersburg, 29. Juni. (W. B.) Nach hier eingegangenen, den Zeitraum vom 6. bis 10. d. M. um- fassenden Nachrichten sind in Dzisak (Turkestan) in den Hospitälern 130 Personen an der Cholera ge- storben, auch in Kaahka (Transkaspien) nimmt die Epidemie größeren Umfang an. Jn Schucha wurde bei drei aus Baku eingetroffenen Personen am 13, d. M. eine leihte Form der Cholera constatirt. Jn Baku wurden am 14. d M. in das Cholera-Hospital 35 Personen neu auf: enommen. Von der gesammten Anzahl der Kranken find 2 genesen und 18 gestorben. 84 Personen liegen no an der Cholera darnieder.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

D E S E E R N D E I M T E N A

Wetterbericht vom 28. Juni, S8 Uhr Morgens.

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der Excellenz.

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Stationen. Wind. | Wetter.

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Dunst wolkenlos | paranda . | 751 |SOD bedeckt St. Petersbg. | 758 |SW b Moskau . . | 763 Cork, Queens- | i, 706 L Cherbourg . | 765 1|Dunst | e... l (Be 1'halb bed. | E. 68 1 bedeckt!) burg .. | 766 4 wolkenlos | Swinemünde | 766 wollid 14 7 Ub Neufahrwasser| 765 2'beiter S ( H.

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1 wolkig

1) Nachts Regen. 2) Thau. 3) Nachts Thau. Uebersicht der Witterung. Das gestern westäich von den Hebriden befindliche

O : Freitag: Gast

fortgeschritten; in seinem Rücken hat über den britishen Inseln der Luftdruck ftark zugenommen, sodaß derselbe heute nur noch über Skandinavien und Nord-Rußland ein niedriger ift. Da Central-

nächst, von etwaigen Gewittern abgesehen, Beständ halten dürfte.

Deutsche Seewarte. der Residenz) :

Theater- Anzeigen.

Deutsches Theater. Mittwoch: Die Kinder Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Letzte Vorstellung in dieser Saifon.

Die Tageskasse ist von 10 bis 14 Uhr geöffnet.

In den Monaten Juli und August bleibt das - A E F E Deutsche Theater ges{lofsen. Mädcheu. Ludsviel in 4 Acten von Ed. Schacht.

ede | Berliner Theater. Mittwoch: Narciß. (Anna

Stahl). Anfang 74 Uhr.

L | Freitag: Narciß. PENeRoS | Die lezten beiden Vorstellungen von „Narciß“' | Fosef Graselli. Zum leiten Male:

finden Sonntag Nachmittags und Abends statt.

Friedrich - Wilhelmstädtishes Theater.

E Im prachtvollen Park: Großes Park-Fest. Í Großes Doppel-Concert. Auftreten von Gefangs- und Instrumental-Künstlern. Donnerstag: Neu einstudirt: Der lustige Krieg. Operette von Johann Strauß. Im Park: _ Großes Doppel - Concert. sangs- und_ Instrumental - Künstlern. Anfang des Concerts Sonntags 5 Uhr, an den Wochentagen

Bötel.) Anfang 7 Uhr.

Der Freischütz.

spiel des Herrn Heinrich Bötel. Täglich, bei günstigem Wetter: Großes Concert

im Sommergarten. Änfang an Sonn- und Festtagen | für Frau Ilka von Palmay. Zum leßten Male:

Minimum ift ziemlich {nell nach Nordschweden 4 Uhr, an den Wochentagen 54 Ühr.

Belle-Alliance-Theater. Mittwoch: Zum

Eurova nunmehr in der Mitte des Hohdruckgebietes | 8. Male: Der Cafinoball. Lustspiel in 3 Acten | [12560] z f liegt, so herrscht daselbst bei {wacher Luftbewegung { von Dr. _Hugo Müller. In Scene gefeßt vom Hohenzollern Galerie heiteres, warmes und trockenes Wetter, welches zu- | Director Sternheim.

Licht x. 2c.

7# Uhr. Donnerstag: Neu

Adolph Ernst-Theater.

Haverland, Nuscha Bute, Ludw. Barnay, Ludw. | [egte Vorstellung. 29. Gesammt - Gastspiel des E s ; Wiener Ensemble, zusammengestellt von Mit- : E S i deckt : Donnerstag: Narcif. liedern des se! K. Josefstädter Es K. K. Farl- | Verehelicht: Hr. Premier-Lieutenant Eduard Rolle

Theaters unter der Leitung des Directors

fang 74 Uhr.

Auftreten von Ge-

Mamfselle Nitouche.

Großes Militär-Doppel-Concert. T Specialitäten. ends: Feenhafte Jllumination des ganzen Garten- “F “Ét TZalih Norf ; Etablissements durch 50 000 Gasflammen, bengalishes Set lihen E Lue S d Rug 2 Ra

Anfang des Concerts 6 Uhr, Anfang der Vorstellung

einstudirt :

schwimmerinnen. Posse mit Gesang in 3 Acten von Theodor Taube. Musik von Karl Kleiber. An-

E : : Donnerstag: Abschieds-Vorstellung. Die Gigerln Mittwoh: Zum 511. Male: Die Fledermaus, | vou Wien. Localposse mit Gesang in 4 Acten Operette in 3 Acten von Iohann Strauß. Anfang | von F. Wimmer. Musik von Karl Kleiber.

- e E A aus 24 Ten N ; sonen bestehenden Gesellschaft des Directors Theodor rer. Lompola, 20 Sepinne, Giesrau vom K. K. priv. Theater in der Josefstadt Wien. Zum 1. Male: Leichtes Tuch. Posse mit Gesang in 5 Bildern von Theodor Taube.

Der Sommer-Garten ift geöffnet.

Thomas-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Direction : Emil Thomas. Nur noch 2 Vorstellungen. R 3 S L iee A D

5 i E almay. Zum vorleßten Male: Mamselle Nitouche. Triest * | 768 |ONO 3lwolkenlos ; Kroll's Theater. Mittw3ch: Gastspiel des Vaudeville mit Gesang in 3 Acten (4 Bildern) S z Sa Heinrich Bötel. Martha. (Lyonel: Herr | von H. Meilhac und A. Millaud. Deutsch von

N. Genée. Musik von Hervé. (Denise de ie: g n

Ilka von Palmay, vom Theater an der in | Berlin: Wien, als Gast.) Anfang 7 Ubr. Donnerstag : Abschieds-Vorstellung und Benefiz | Druck der Norddeutschen Buchdrukerei und Verlags-

Der Sommer-Garten ist geöffnet.

Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes - Ausstellungs - Park (Lehrter Bahnhof).

zettel. Anfang 74 Uhr. (R E R E E E M E E R S i

Familien-Nachrichten.

Gefährliche

Mittwoch: Vor- | Verlobt: Frl. Marie von Dallwiß mit Hrn. Land-

rath Dr. jur. E. von Heydebrand und der Lasa (Limbsee—Milit\{).

ranz | mit Freiin Metta von Eckardstein (Haselberg i. d. Mark). Hr. Forst-Assessor Carl Picht mik fet Helene Riß (NRyscewo bei Goscteszyn,

osen). ;:

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Regierungs-Rath Rudolf Glasewald (Berlin). Hrn. Frhrn. Senfft von Pilsah (Apia, Samoa). Ein Sobn und eine Tochter: Hrn. Oberst-Lieut. z. D. Frhrn. von Forstner (Marienburg f. Westpr). Eine Tochter: Hrn. Landrath Lewald (Ra- witsch). Hrn. Major Feldt (Berlin). Vtn- Landrath Ukfert (Posen).

Gestorben: Hr. Major a. D. Bernhard von Drygalski (Grünberg i. Schl.). Frau Marie von Leyser, geb. Steffen (Wiesbaden). Vr- Alexander von Schickfus und Neudorff (Trebn1g)- Hr. General-Major z. D. Eugen von Dresfv (Birkholz). Frau Pastor Dienemann, 9g? Bünger (Reesen bei Burg).

Die ett-

Redacteur: Dr. H. Klee, Director.

N Verlag der Expedition (Scholz).

Anstalt. Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen (einshließlich Börsen - Beilage),

Kinder die Hälfte,

die Besondere Beilage Nr. 3, sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des ber

9 Vorm. 10 Ab. Lehrter Bahnhof. | lichen Mugeigers (Commanditgesell\chaften he

C - S 5 Gr. histor. Rundgemälde 1640—1890. Im prachtvollen, glänzenden Sommer - Garten 1% Sonntag 50 s.

(vornehmstes und großartigstes Sommer-Etablissement

Actien und Actiengesellschafteu für die vom 20. bis 25. Juni 1892.

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Königreich Preußen.

Auf den Bericht vom 3. Juni d. J. will ih die in der urückfolgenden Jmmediateingabe der zum 27. Provinzial- Landtag versammelt gewesenen Stände der Provinz Posen vom 30. April d. J. zusammengestellten neuen Sagzungen für die Posensche Provinzial-Feuersocietät hier- durch genehmigen.

Kiel, den 8. Juni 1892.

Wilhelm k.

E Hexrrfurth. An den Minister des Jnnern.

Entwurf

neuer Satzungen für die Posenshe Provinzial- Feuer- societät.

A. Allgemeine Bestimmungen. “Theil T. Zweck, Umfang und Rechte der Societät. S 1.

Die Posensche Provinzial-Feuersocietät ift eine öffentlihe Anstalt, ee ¿0 de Ls 1 zum Zweck der gegenseitigen Versicherung von Gebäuden und zum Zw edck der Versicherung von beweglihen Gegenständen (§§ 73— 84), welche si in der Provinz Posen befinden, gegen Feuers-, Bliß- und Explosionsgefahr nah Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen und dazu ergehenden Ausführungsbestimmungen 84).

SFeder Theilnehmer befindet sich zugleih in dem Rechts- verhältniß eines Versicherten und eines Versicherers, ist jedoch als Versicherer nur mit den ihm nach diesen Sazungen obliegenden Beiträgen verhaftet.

Die Societät hat ihren Siß in der Provinzial-Hauptstadt Posen.

S2

Die der Societät auf Grund des „revidirten Reglements für die Feuersocietät der Provinz Posen vom 9. September 1863“ und feiner Nachträge hinsichtlih der Gebäudeversicherung zustehenden Ansprüche auf Stemvel- und Kostenfreiheit, sowie auf die Mitwirkung seitens der Behörden und Beamten (vgl jedoch §§ 11—14) und das ihr gewährte Ret der Einziehung im Verwaltungézwangsverfahren bleiben unverändert fortbestehen.

Insbesondere steht den mit der Verwaltung der Angelegenheiten ‘der Societät betrauten Bebörden und Beamten auch ferner das Recht zu, alle öffentlihen Bebörden in den Angelegenheiten der Societät um AusFEunft und Mitwirkung zu ersuchen.

Theil I. Verwaltung der Societät. S 3.

Die Angelegenheiten der Societät werden von den Organen des vrovinzialständischen Verbandes der Provinz Posen nah den Bestim- mungen der Allerhöchsten Verordnung vom 5. November 1889 (Geseßz-Samml. S. 177) und diefer Saßungen verwaltet.

Als sfolhe Organe sind in den Angelegenheiten der Societät thâtig :

a. der Provinzial-Landtag 4),

b. der Provinzialaus\{chuß 95),

c. der Landeshauptmann 6),

d. die Feuersfocietäts-Commission 7),

e. der Director der Societät (88S 8 u. 9).

8. 4.

Dem Provinzial-Landtag gebührt:

a. die Feststellung des Haushaltsplanes der Societät,

b. die S{lußprüfung der Jahresrechnung und die Ertheilung der Entlastung für dieselbe,

c. die Wahl der Feuersocietäts-Commission 7),

d. die Abänderung dieser Satzungen vorbehaltlich der Zustimmung des zuständigen Ministers.

S H

Dem Provinzialauss{uß steht zu:

a. die Vorbereitung und Vorprüfung der der Beschlußfassung des Provinzial-Landtags unterliegenden Angelegenheiten 4),

Þ. die Wahl des Directors der Societät, die Festsezung der An- stellungsbedingungen für denselben innerhalb der durch den Haushalts- vlan gezogenen Vrenzen: die Beschlußfassung über die Mitwirkung des Societäts-Directors bei der Erledigung anderer Geschäfte der provinzialständishen Verwaltung, die Bestellung eines Stellvertreters für den Societäts-Director 9), fowie die Beaufsichtigung der Ge- \chäftsführung des Societäts-Directors 6),

c. die Bestellung von Kreissocietäts-Directoren, örtlihen Ver- siherungsbeamten für die Gebäudeversiherung und Kreis)ocietäts- Kassen-NRendanten, sofern die dafür in erster Linie in Aussicht ge- nommenen Beamten ablehnen oder nicht geeignet erscheinen (§S 11—14), fowie die Feststellung der den Kreis\ocietäts-Directoren, örtlichen Versiche- ea Kreisfocietäts-Kasjen-Rendanten und Ortserhebern zu ge- währenden Entschädigungen und Gebühren innerhalb der durch den Haushaltsplan gezogenen und dur den Ober-Präfidenten genehmigten Grenzen 16),

d. die Beschlußfassung über NRückgewähr Vebershüssen und die Höhe derselben, sowie

ie Ausschließung bestimmter Ortschaften von ückgewähr (8 20), sowie die Beschlußfassung ü eckung von Feblbeträgen (S 21), ,

e. dic Aufstellung der Grundsäße über die zinsbare Belegung der Bestände des Sicherheitsfonds in den dafür vorgesehenen Werthen (# 23) und die Beschluß- fassung über Verpfändung von Beständen des Sicher- heitsfonds 24), e

f. die Genehmigung zur Einzelrückversicherung und Beitritt der Societät zum Rücversicherungsverbande Tants l Feuerversicherungs- Anstalten Deutsch-

ands 26),

_ S. dieEntscheidung in zweiter Instanz in Beshwerde- {sahen 29),

h. die Feststellung der näheren Bedingungen, unter welhendenVersichertenBeihilfen undDarlehnezurVer- besserung der Versiherungsobjecte gegeben werden können 34), : :

À, die Bestimmung, welche Gebäude mit besonders erhöhter Feuersgefahr von der Annahme bei der So- cietät grundsäßlih auszuschließen sind (S 36), A

K. die Festseßung der besonderen Bestimmungen [Ur die Versiherung beweglicher Gegenstände mit Geneh- migung des Ober-Präsidenten 89),

L. die Festsetzung des von den Verficherungsnehmern für pewegliche Gegenstände zu den allgemeinen und Kafsen-Koften der Societät jährlich zu leistenden Beitrags (§8 81),

m. der Erlaß der Äusführungsvorschriften zu diefen Saßungen mit Genehmigung des Ober-Präsidenten 82).

Erste Beilage

Berlin, Dienstag, den 28. Imi

S 6. Der Landeshauptmann vermittelt den gl en Verkehr zwischen dem Ober-Präsidenten und dem Provinzi aus\huß einerseits und der Feuersocietäts-Commission und dem Director der Societät andererseits und übt die dem Provinzialausshuß über die Geschäfts- führung des Directors der Societät zustehende ufsiht 5 b) aus. Zu diesem Zweck if der Landeshauptmann befugt, über alle An- elegenheiten der Societät Auskunft zu erfordern, deren Acten, Büer und Verhandlungen einzusehen und allgemeine Geschâfts- revisionen vorzunehmen. 5

Der Landeshauptmann entscheidet in leßter Instanz über Be- \chwerden, betreffend das Verfahren der örtlichen Verwaltungsorgane - (S 12), und in erster Instanz über Beschwerden, welhe von Ver- sicherten gegen die Verfügungen des Directors der Societät erhoben werden (S 29). L A

Er ist befugt, den Berathungen der Feuersocietäts-Commission beizuwohnen, ist auf Verlangen jederzeit zu hôren und übernimmt in den durch diese Saßungen bestimmten Fällen mit beschließender Stimme den Vorsitz in der Feuersocietäts- Sommisfsion an Stelle des Directors der Societät.

Der Landeshauptmann ist der Dienstvorgeseßte des Direciors der Societät und aller im unmittelbaren Dienst derselben angestellten Beamten nach Maßgabe der Dienstordnung, betreffend die besonderen dienstlichen Verhältnisse der provinzialständischen Beamten der Pro- vinz Pofen. f

S le

Die Feuersocietäts-Commission besteht aus dem Director der Societät als Vorsitzenden und sechs vom Provinzial-Landtag auf die Dauer von sechs Jahren aus der Zahl der Versicherten gewählten Mitgliedern, von denen glich# ein Drittel mit seiner beweglichen Habe bei der Societät versichert sein foll. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu wählen. Die gewählten Mitglieder bleiben auch über den fsechsjährigen Zeitraum hinaus so lange in Thätigkeit, bis eine Neuwahl stattgefunden hat.

Die Feuersocietäts-Commission tritt auf Berufung des Vor- sitzenden nah Bedürfniß zusammen, mindestens aber jährlich einmal. Die Berufung muß erfolgen, wenn mindestens die Hälfte der gewählten Mitglieder es unter shriftliher- Begründung verlangt und zwar binnen vier Wochen, nachdem der Antrag bei dem Director eingegangen ist.

Die Commission ist bes{chlußfähig, wenn außer dem Vorfißenden mindestens drei Mitglieder oder Stellvertreter anwesend sind. Bei der Abstimmung entscheidet Stimmenmehrheit.

L Se Stimmengleichheit giebt die Stimme des Vorsißenden den uêdlag.

Für die Verhandlung von Angelegenheiten, welhe den Director der Feuersocietät perfönlih berühren, und welche in feiner Abwesen- heit zu verhandeln sind, geht Vorsiß und Stimme desfelben auf den Landeshauptmann über.

Ist der Director der Societät aus anderen Gründen verhindert, in den Sißungen der Societäts-Commission den Vorsitz zu führen, fo geht derselbe, wie die Stimme des Directors, auf dessen Stell- vertreter über.

Der Stellvertreter des Directors der Societät 9) ist befugt, denjenigen Sitzungen der Commission, in welchen er nicht an Stelle des Directors den Vorsiß führt, mit berathender Stimme beizuwohnen.

Der Commission steht zu:

a. die endgültige Entscheidung über die Abstandnahme von der Verfolgung zweifelhafter Rückgriffsansprüche und von der Einziehung festgeseßzter Strafen oder fälliger Strafbeiträge, sowie über die An- erfennung streitiger oder verwirkter Entshädigungsansprüche ;

b. die Begutachtung und Vorbereitung aller der Beschluß- fassung des Proevinzialausschusses zu unterbreitenden An- gelegenheiten und die Begutachtung aller Fragen erheblicher oder zweifelhafter Art, welhe der Ober-Präsident, der Provinzial- aus\{chuß, der Landeshauptmann oder der Director der Societät der Commission vorlegen.

Die Mitglieder der Commission erhalten Reisekosten und Tage- gelder aus Mitteln der Societät, wie solche für die Mitglieder von Provinzialcommissionen jeweilig festgeseßt sind.

88

S 0.

Der Director der Feuersocietät führt die laufenden Geschäfte der Societät.

Er vertritt die Societät nach außen in allen Angelegenheiten, insbesondere auß in solchen, für welche die Geseße eine Sonder- vollmadt verlangen, zeidnet alle Schriftstücke und verwaltet die An- gelegenheiten der Societät selbständig, soweit niht durch diefe Saßungen anderen Organen des provinzialständishen Verbandes die Entscheidung vorbehalten oder deren Mitwirkung vorgeschrieben ist

8 9.

Der Director der Societät wird vom Provinzialauss{chuß ent- weder auf Zeit und zwar auf mindestens sechs und höchstens zwölf Fahre oder auf Lebenszeit gewählt. Derselbe muß die Befähigung zum Richteramt oder höheren Verwaltungsämtern besißen. Die Wahl bedarf der Bestätigung des Ober-Präsidenten. Der Director wird vom Landeshauptmann in fein Amt eingeführt.

Sofern der Director niht zu den im § 27 der Allerhöchsten Verordnung vom 5. November 1889 (G.-S. S. 177) ge- dachten Beamten gehört, teht er denselben im Range glei, genießt die denselben durch § 32 derselben Verordnung gewährleisteten Vorrehte und ist, wie diese, befugt, den Sißungen des Provinzialaus\{ufes - sowie des Provinzial - Landtags und feiner usshüsse mit berathender Stimme beizuwohnen.

Der Director kann ohne seine Zustimmung in ein anderes Þro- vinzialständishes Amt nicht verseßt werden. Im übrigen ist er den Bestimmungen der auf Grand des § 30 der Allerhöchsten Verordnung vom 5. November 1889 (Gesez-Samml. S. 177) ergangenen Diensft- ordnung, betreffend die besonderen dienstlichen Verhältnisse der pro- vinzialständishen Beamten der Provinz Posen, unterworfen. Ob und in wie weit der Director zur Mitwirkung bei Erledigung sonstiger Geschäfte der provinzialständischen Verwältung herangezogen werden fann, unterliegt der Beschlußfassung des Provinzialaus|hufsies 5 b). Der Beschluß bedarf der Genehmigung des Ober-Präsidenten.

Der Provinzialauss{chuß seßt innerhalb der durch den Haushalts- plan gezogenen Grenzen die besonderen Bedingungen, unter welchen die Anstellung des Directors erfolgen foll, und das Diensteinkommen desselben in jedem einzelnen Falle fest 5 b).

ür Abwesenheit und Behinderungsfälle bestellt der Provinzial- unde aus den oberen Beamten des Provinzialverbandes einen Stellvertreter für den Director. Besißt der Director die Befähigung zum Richteramt nicht, so muß der Stellvertreter dieselbe besißen und wird als ständiger juristisher Beirath dem Director zugeordnet. Die Form und den Umfang der Mitwirkung dieses Beiraths bei Erledi- gung der Geschäfte ordnet in folhen Fällen der Provinzialaus\{chuß des näheren. :

Im Fall der gleichzeitigen Verhinderung des Directors und seines Stellvertreters ordnet der S die Vertretung.

Die zur Besorgung der Directionsgeschäfte dauernd erforderlichen Arbeitskräfte werden als mittlere und untere Beamte der Societät angestellt; diese Beamte sind provinzialständishe Beamte, werden nah den für dieselben jeweilig geltenden Besoldungsordnungen angestellt

1892.

und unterliegen der Dienstordnung für die provinzialständisheæ Beamten. i

Das Diensteinkommen, das Wartegeld oder Rubegehalt und die Bezüge der Hinterbliebenen sowohl des Virectors, wie der vorgedachten Beamten werden aus Mitteln der Societät gewährt.

Haben die Beamten der Societät einen Theil ihrer pensions- fähigen Dienstzeit in anderen Zweigen der provinzialständischen Ver- waltung zugebracht, so ist der Societät seitens des Provinzial= verbandes ein Theil des Wartegeldes, des Ruhegehalts und der Be- züge der Hinterbliebenen zu erstatten, und zwar nah dem Verbsltni der Gesammtsummen der im Dienst der Societät und des Proviñnzial= verbandes je bezogenen Diensteinkünfte zu einander.

Die gleiche Verpflichtung liegt der Societät dem Provinzial- verbande gegenüber ob bezüglich folher Beamten, welche einen Theik ihrer Dienstzeit in Beschäftigung bei der Societät verbracht haben.

_Durch die Ausführungévorschriften ist darüber Bestimmung zu treffen, in welher Weise die Gehälter und Löhne folher Beamten und anderer Arbeitskräfte antheilig vom Provinzialverband und der Societät zu tragen sind, welche gleichzeitig für den Provinzialverband und die Societät beschäftigt werden. E

Der Director is der nächste Dienstvorgesette aller Societäts=- beamten. Ihm steht denselben gegenüber die § 32 Ziffer 3 der Aller- höchsten Verordnung vom 5. November 1889 (G.-S. S. 177) vor= gesehene Strafbefugniß zu.

S E

Zur Beaufsichtigung der örtlihen Erledigung der Angelegenheiten der Gebäudeverjicherung der Societät wird für jeden volétischen Kreis der Provinz ein Kreisfocietäts-Director bestellt. Dieses Amt ist in den Landkreisen den Landräthen, in den Stadtkreisen den Ersten Bürgermeistern zu übertragen, fofern sie die Uebernahme nit aus- drücklih ablehnen. Geschieht letzteres, so bestellt der Provinziakl- ausschuß auf den Vorschlag des Directors der Societät eine andere Persönlichkeit zum Kreiéfoctetäts-Director.

Dasselbe gilt, wenn im einzelnen Fall das Interesse der Societät es erfordert, von Amtswegen den Landrath oder Ersten Bürgermeister von der Führung des Amts als Kreissocietäts-Director zu entbinden. In einem solchen Fall bedarf der Beshluß des Provinzialaus\chuses der Genehmigung des Ober-Präsidenten.

Die Obliegenheiten der Kreissocietäts-Directoren werden durhch die Ausführungsbestimmungen des PyereR bestimmt. N

8 12. Die örtlie Erledigung der Angelegenheiten der Gebäudeversiche-

rung wird unter Aufsicht der Kretssocietäts-Directoren durch die Polizei-Districtscommisjarien und die Bürgermeister innerbalb der Grenzen ihres Amtsbezirks bewirkt, sofern sie die Uebernahme diefer nebenamtlihen Thätigkeit niht ausdrücklich ablehnen.

Dem Provinzialaus\{huß steht ferner auf. Antrag des Directors jederzeit das Recht zu, mit Genehmigung des Ober-Präsidenten die Vebertragung des Nebenamts zu widerrufen. u

In diesen Fällen is der Provinzialauss{uß befugt, andere Districts- oder Ortsbeamte der “ani zu ernennen. s

& 13,

Die Geschäfte der Versicherung von beweglihen Gegenständen werden von befonderen Beauftragten besorgt, welhe der Director der Societät nah Maßgabe des Bedürfnisses bestellt.

Die Beauftragten düffen nicht aus den im § 12 Ab- saß 1 genannten Personen, also aus den Kreisfsocietäts=- Directoren, DistrictscommissarienundBürgermeistern, auch nicht aus den den Polizeiverwaltungen angehörigen bezw. unterstellten A: entnommen werden.

8 14.

_ Die Kassengeschäfte der Societät übernimmt die Landes-Haupt- fasse in Posen gegen eine in den Haushaltsplan der Societät auf- zunehmende, an den Provinzialverband zu zahlende Vergütung. Diese wird von dem Provinzialaushuß nah Anhörung der Feuerfocietäts- Commission festgeseßt und bedarf der Genehmigung des Ober- Präsidenten.

In Verbindung mit der Landes-Hauptkasse steht in jedem Kreife eine Kreissocietäts-Kasse, an welhe alle Beiträge der Versicherten ab- zuführen find und durch welche Zablungen geleistet werden. Das Amt des Rendanten der Kreissocietàäts-Kaßte ijt dem Rentmeister der für den Kreis bestehenden Königlichen Kreiskasse zu übertragen. Falls derselbe die Uebernahme dieses Amts ablehnt oder das Interesse der Societät es erfordert, ift durch den Provinzialausschuß ein anderer Rendant zu bestellen. Die Enthebung eines Rentmeisters von dem Amt als Kreisfocietäts-Kassen-Rendant dur den Provinzialauss{uß bedarf der Genehmigung des Ober-Präsidenten.

Die Kreiss\ocietäts-Kassen-Rendanten haben Sicherheit zu bestellen.

Jede Ortsbehörde ist verpflihtet 2), auf Grund der ihr zu- gehenden Listen Beitragsrückstände von den ihrer Gemeinde angebö- rigen Gebäuden von dem Versicherten beizutreiben und an die Kreis= societäts-Kassen abzuführen.

8 15.

Ueber die gemäß S8 11 bis 14 mit der Erledigung von So- cietätsgeshäften betrauten Staats- und Gemeindebeamten steht dem Director der Societät und dem Landeshauptmann eine Disciplinar= gewalt niht zu. Bietet ihre Amtsführung Anlaß zu Beschwerden, welche ein disciplinares Einschreiten erfordern, so sind solche bei der im Hauptamt vorgeseßten Dee anzubringen.

S6:

Für die Bearbeitung der a übertragenen Geschäfte beziehen aus den Mitteln der Societät die Kreis\ocietäts-Directoren eine ver- sönliche feste Entshädigung, die Districtscommissarien und Bürger=- meister ebenfalls eine solhe und Amtsunkostenvergütung, die Kreis- societäts-Kassen-Rendanten und Ortserbeber 18) eine Tantième von den Einnahmen. Die Beauftragten erhalten Gebühren.

Die Höhe dieser Bezüge wird vom Provinzialausschuß von je fünf zu fünf Jahren durch den Haushaltsplan in Vorschlag gébracis und durch diesen vom Provinzial-Landtag festgeseßt.

Der Beschluß des Provinzial-Landtags bedarf, soweit es ih um die Bezüge der im Nebenamt für die Societät thätigen unmittelbaren und mittelbaren Staatsbeamten handelt, der Bestätigung des Obera Präsidenten.

Tagegelder und Reisekosten werden den mit der Erledigung von Societätsgeshäften nebenamtlich betrauten Staats- und Gemeinde= beamten nur für die außerhalb des Bezirks ihres Hauvtamts auszu- führenden Reisen gewährt. Für die im besonderen Auftrage des Directors der Societät vorzunehmenden Dienstreisen, wie zur Auf= nahme von Brandschäden, zu außerorbauttier Prüfung von Ver=- sicherungen und dergleichen erhalten fie Reisekosten. Die Höhe dieser Bezüge richtet sich nah den diesen Beamten für Dienstrei}en, welche sie im Hauptamt ausführen, gebührenden Sägen.

Theil ITI. Vermögens-Verwaltung. S IE

Die zur Qs der Ausgaben erforderlißen Einnahmen werden der Societät regelmäßig dur feste, nah den besonderen Vor- schriften dieser Saßungen und der Ausführungsbestimmungen zu erhebende Beiträge der Versicherten zugeführt. :

Diese Beiträge sind im voraus zu entrihten und werden bei Versicherungen von mindestens einjähriger Dauer in Theilzablungen zu bestimmten Zeitpunkten eingehoben, bei Versicherungen von kürzerer.

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