1892 / 150 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Jun 1892 18:00:01 GMT) scan diff

die Societät nur dann angehalten werden, wenn ihr eine shuldbare Verzögerung der Auszahlung zur Last fällt.

8 67.

Der Versicherte kann von der Verpflichtung der Erfüllung der Bestimmung des § 65 auf seinen Antrag entbunden werden, wenn die in Abtheilung 111 auf dem Grundbuchblatt oder Artikel des be- \{hädigten Grundstücks eingetragenen Realgläubiger in beglaubigter Form ihre Zustimmung erklären. i

Ebenso erfolgt die Zahlung der Brandvergütung oder der zweiten Hälfte derselben ohne Erfüllung der Bestimmung des § 65 dann, wenn die Wiederherstellung eines zerstörten oder beschädigten Gebäudes von der zuständigen Behörde untersagt wird, oder folhe wegen der

eltenden baupolizeilihen Vorschriften oder wegen eines von der zu- tändigen Behörde aufgestellten Bebauungsplanes nicht angängig ist.

uh in diesen Fällen bedarf es zur Zahlung der Zustimmung der in Absaß 1 gedachten Realberechtigten.

S 68. Der Versicherte geht des Anspruchs auf die festgeseßte Brand- entshädigung verlustig, wenn er die Fälligkeit derielben nach Vor- {rift der §8 65 bis 67 nicht binnen zehn Jahren, vom Ablauf des- jenigen Kalenderjahres an gerechnet, in welchem die Entschädigung festaeseut wurde, hberbeiführt und innerhalb des gleihen Zeitraumes abhebt. 8 69.

Die Zahlung geschieht an den Versicherten. Darunter is der Eigenthümer des versicherten Gebäudes zu verstehen.

Die Societät wird indeß auch von ihrer Verpflichtung befreit, wenn sie an denjenigen zahlt, welher als Eigenthümer in der Ver- e eingetragen ist. Sie is aber auch berechtigt, den

tahweis des Eigenthums in beglaubigter Form zu verlangen. 8 70.

Durch einen Vollschaden wird der Versicherungsvertrag bezüglich des vernichteten Gegenstandes aufgehoben. Der Versicherte hat jedo die Beiträge für das laufende Vierteljahr zu entrichten. .

Er ist ferner verpflichtet, die mit der von der Societät geleisteten Brandschadenêsvergütung wieder aufgebauten Baulichkeiten von neuem bei der Societät gegen Feuersgefahr zu versichern. Kommt er dieser Verpflichtung nicht na, so verfällt er in eine von dem Director der E festzusetzende Vertragéstrafe bis zur Höhe von Eintausend Mark. Den Vollschäden werden in dieser Beziehung gleichgestellt Theil- {äden von folher Höhe, daß der verbleibende Ueberrest niht mehr den Mindestwerth jeder Versicherung darstellt 35 leßter Absat).

Durch alle anderen Theilshäden wird das Versicherungsverhältniß nit berührt, die Versicherungssumme verringert \sih aber auf den

emäß § 47 Absaßz 2 festzustellenden Werth des verbliebenen Nestes is zur erfolgten Wiederherstellung und der alsdann von dem Ver- sicherten nah Vorschrift des § 52 zu bewirkenden Erhöhung der Versicherungssumme.

Die veränderten Beiträge sind vom Beginn des auf den Brand folgenden Vierteljahres ab zu entrihten 50 Absatz 6).

Es steht dem Versicherten auch frei, für die Zeit der Wieder- herstellung eines beschädigten Gebäudes Versicherung nah § 35 Absatz 3 oder 4 zu nehmen.

Abschnitt 7. Berücksichtigung der Realberechtigten. S cl.

Die Rechte der Realberectigten eines Grundstücks, auf welhem sh Baulichkeiten befinden, welche bei der Societät versichert sind, werden insofern von der Societät von Amtswegen ien ati als die Einwilligung der in Abtheilung TIT des Grund us ein- getragenen Realgläubiger erfordert wird zur Zahlung der vollen Ver- gütung an den Versicherten, wenn derselbe der Bestimmung des S 65 nicht genügen will oder kann, zum freiwilligen Aus- tritt aus der Societät und zur freiwilligen Herabseßung der Ver- sicerungssumme. In leßteren beiden Fällen ift auch die Genehmigung der Königlichen Direction der Rentenbank erforderlich.

D (2.

Feder Realberehtigte eines Grundstücks, auf welchem fi Bau- lichkeiten befinden, welche bei der Societät versichert sind, i} bereh- tigt, wenn er sein Realrecht in der dur die Ausführungsvorschriften näher zu bestimmenden Art und Weise nachweist, dessen Eintragung in die Versicherungsrolle zu verlangen.

Diese Eintragung hat folgende Wirkungen: :

1) Der Versicherte kann ohne Bewilligung des eingetragenen Gläubigers nicht freiwillig aus der Societät austreten oder die Ver- sicherungssumme herabseßen. 5 E E

9) Von jeder nothwendigen Löschung oder Herabseßung der Ver- siherung wird der Gläubiger durch_ den Director der Societät be- nachrichtigt. Auch verbleibt in den Fällen des § 38 die herabgeseßte oder gelöshte Verficherung zu Gunsten der in der Bersicherungsrolle ein- getragenen Gläubiger bis zum Ablauf von sechs Monaten vom Tage der Zustellung der an sie gerichteten Benachrichtigung in dem bis- berigen Umfang und mit der Wirkung bestehen, daß im Fall eines Brandschadens die festzustellende Vergütung den Gläubigern haftet.

Der bisher gezahlte Versicherungsbetrag ist alsdann bis zum Ablauf des Halbjahres, in welhem der Brandschaden erfolgte, zu ent- richten und wird von der Brandschadenévergütung gekürzt, soweit er nicht von dem Versicherten selbst zu entrichten ist 50).

3) In denjenigen Fällen, in welchen der Versicherte auf Grund dieser Bestimmungen oder aus anderen Rechtsgründen des Anspruchs auf Entschädiqung verlustig geht, verbleibt die Entschädigung den eingetragenen Gläubigern verhaftet, welhe hiervon in Kenntniß zu seßen sind. e N

© Sowohl in den Fällen unter Nr. 2, wie in diefen Fällen, ist die ver- haftete Entschädigung den eingetragenen Gläubigern gegen Abtretung ihrer Rechte bis zur Höhe der festge)eßten Brandentschädigung infoweit zu zahlen, als dieselben aus dem verpfändeten Grundstück, oder, wenn ibnen zugleih ein persönliches Recht gegen den Versicherten oder einen Dritten zusteht, auch aus deren \onstigem Vermögen wegen ihrer Pfandforderung an Kapital und Zinsen nicht zur Hebung gelangen.

Der Antrag eines Gläubigers auf Auszahlung muß binnen etner Aus\chlußfrist von zwei Jahren nah dem Tage des Schadens bei dem Director der Societät gestellt werden. E

Die Auszahlung erfolgt entweder an die Gläubiger naG Maß- gabe ihrer ge]eßlihen Vorzugsrehte oder nah Befinden des Directors an die Hinterlegungsstelle.

Theil II. Versicherung beweglicher Gegenstände. 73.

Auf die Versicherung bewegliher Gegenstände finden die Be- stimmungen des Abschnitts B. I finngemäße Anwendung, soweit nicht Geseß, die nahstehenden Vorschriften und die auf Grund derselben vom Provinzialaus\chuß festgeseßten näheren Bedingungen besondere Vorschriften enthalten 80). :

S 74. Ueber Annahme und Ablehnung von Versicherungen beweglicher Gegenstände entscheidet der Director der Societät vorbehaltlich der Beschwerde gemäß § 29. Derselbe ist befugt, im einzelnen Fall neben den vom Provinzial- aus\huß festgesezten näheren Bedingungen noch besondere mit dem Versicherungsnehmer zu vereinbaren. i Auch is der Director befugt, jede Versicherung beweglicher Gegenstände obne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. s

76.

Für die Dauer der Versicherung kann jede beliebige Frist ver- einbart werden. If eine besondere Frist niht beantragt oder festgeseßt, so gilt die Versicherung als auf die Dauer von drei Jahren geshlossen. Diese Frist läuft von dem 1. April oder 1. Oktober ab, welcher auf den Eintritt in die Societät folgt, sofern derselbe nicht zu diesen Zeitpunkten selbst erfolgt.

8 76. Die Versicherungssumme darf den gemeinen Werth der ver- siherten Gegenstände zur Zeit der Versicherung niht übersteigen. Dem Director steht die Befugniß zu, im Laufe der Versicherung die Richtigkeit der Angaben und der Werthsbestimmung zu prüfen.

Die ordentlihen Beiträge für die Versicherung bewegliher Gegenstände werden nach einem în den näheren Bedingungen bekannt zu machenden Tarif erhoben. Derselbe is mindestens alle drei Jahre durch den Provinzialaus\chuß von neuem festzu tellen und unter Berücksichtigung der bei der Versicherung bewegliher Gegenstände erzielten Uebershüsse oder E Zuschüsse angemessen. herabzuseßen oder zu erhöhen.

8 78.

Vergütet. werden auch solhe Schäden an den versicherten Gegen- ständen, welhe bei Gelegenheit eines Brandes durch nothwendiges Ausräumen oder Abhandenkommen entstehen, sofern der Versicherte diese Schäden niht durch Vorsaß oder grobes Versehen ver-

schuldet hat.

§ 79. l

Die Vergütung darf den wirklich erlittenen Verlust in keinem Fall übersteigen. : ; a ;

Die ermittelte und endgültig feligeleple Entschädigung ist an den Beschädigten in einer Summe u zah en.

Im übrigen werden die besonderen Bestimmungen für die Versicherung beweglicher Gegenstände durch nähere Bedingungen ge- troffen, welhe vom Provinzialausshuß unter Genehmigung des Ober- Präsidenten festzustellen find. Dieselben werden durch die Amts- und Kreisblätter der Provinz veröffentlicht.

C. Schluß- und Uebergangsbestimmungen. 8 81.

Die Versicherungsnehmer für beweglihe Gegenstände treten bis zu einer Aenderung dieser Satzungen mit den versicherten Gebäudeeigenthümern in keine einheitlihe Gemeinshaft zu gegen- seitiger Uebertragung des Schadens und Gewinns. /

Es wird vielmehr für jeden der beiden Verfsiche- rungszweige völlig getrennt Buch geführt und Nech- nung gelegt, ferner E der Borschristei 10 A Theil 1IT diefer Satzungen für die Sen beweg- liher Gegenstände ein besonderer Sicher eitsfonds an- gesammelt. Die Schäden, welche in jedem Versiche- rungszweige entstehen, werden aus den befonderen Einnahmen eines jeden beglihen, Uebershüsse an die Versicherungsnehmer desjenigen Versicherungszweiges zurücégewährt, in welhem sie erwachsen sind, außer- ordentlihe Beiträge, welche erforderlich werden follten, von den Versicherungsnehmern desjenigen Versiche- rungszioeiges aufgebracht, in welchem die zu deckenden Ausfälle entstanden sind. E i

Der Provinzialaus\chuß hat alljährlich nach An- höôrung derSocietäts-Commission festzustellen, welchen Beitrag die Versicherungsnehmer für bewegliche Gegenstände zu den allgemeinen Verwaltungs- und Kassenkosten der Societät jährlich zu leisten haben. Diebesonderen Verwaltungskosten jedes Versicherun gs- zweiges werden von den Bersicherungsnehmern jedes derselben allein getragen. A

Um die Ansprüche der Versiherungsnehmer für beweglihe Gegenstände bis zu dem Zeitpunkt ¿u gewährleisten, zu welhem etl ausreichend hoher Sicherheitsfonds aus deren etgenen Beiträgen angesammelt sein wird, ftellt der Provinzialverband der Provinz Posen aus dem Provinzial-Kapital- fonds die nah Bedarf abzuhebende Summe von fünf- hunderttausend Mark der Provinzial - Feuersocietät

nehmer für

zur Verfügung. Die von dieser Summe abgehobenen Beträge sind vom Abhebungstage an mit dreiund-

seitens der Versicherungs- Gegen moe _zu verzin- sen. Der Provinzialverband behält sich das Recht vor, nach Ablauf von zehn Jahren die zur Verfügung estellte Summe, soweit sie nicht zur Deckung von nsprüchen der Versicherungsnehmer für bewegliche Gegenstände aufgebraucht sein follte, nah vorgängiger sechs8monatliher Kündigung zurückzufordern. 8 82.

Die vorstehenden Vorschriften treten mit dem 1. April 1893 in Kraft mit Ausnahme der für die Klassifikation und die ordentlichen ee der Gebäudeversiherung in §8 53 und 54 gegebenen Be-

immungen.

Na letteren ist erst vom 1. April 1894 ab zu verfahren, bis zu welhem Zeitpunkt die bestehenden Versicherungen neu zu klassi- ficiren und zu tarifiren find. Hierbei dürfen fich für die am 1. April 1893 Versicherten Erhöhungen niemals ergeben, sodaß die bisher ent- richteten Beiträge die Höchstgrenze der neuen Beiträge „bilden. Bis zum 1. April 1894 sind alle Versicherungen in die neu aufzustellende Versicherungsrolle einzutragen. Soweit die Be- stimmungen in §8 35 bis 38 dieser Saßungen Erleichterungen und Er- weiterungen für die Annahme von Gebäudeversicherungen enthalten, fann darnach auch schon vor dem 1. April 1893 verfahren werden, {n die Satzungen die Genehmigung der Staatsregierung erhalten zaben. Unter der gleihen Vorausseßung kann auch der Betrieb der Versicherung von beweglihen Gegenständen {on vor dem 1. April 1893 zu einem durch die Regierungs-Amtsblätter zu ver- öffentlichenden Zeitpunkt mit Zustimmung des Ober-Präsidenten auf- genommen werden. E J

Zu den vorbestimmten Zeitpunkten treten die entsprehenden Vor- schriften des revidirten Reglements vom 9. September 1863 nebst den dazu_ ergangenen Nachträgen außer Kraft, soweit sie niht durch die Vorschriften dieser Satzungen besonders aufrecht erhalten sind (S 2).

Mindestens drei Monate vor dem 1. April 1893 sind die neuen Satzungen der Societät dur die Regierungs-Amtsblätter und Kreis- blätter der Provinz Posen öffentlich bekannt zu maten.

8 83.

Der am 31. März 1893 vorhandene Bestand des nah Vorschrift des revidirten Reglements vom 9. September 1863 angesammelten Reservefonds bildet den Grundstock des nach § 22 diefer Satzungen anzusammelnden Sicherheitsfonds für die Gebäudeversfiche-

rung. 8 834.

Die zur Ausführung der Satzungen erforderlihen Vorschriften

werden von dem Provinzialausshuß mit Genehmigung des Ober-

Präsidenten eas A ; x Sie sind ebenfo wie die näheren Bedingungen für die Versiche-

rung beweglicher Gegenstände 80) rechtzeitig voc dem 1. April 1893 zu veröffentlichen.

einhalb vom SRudere

eweglihe

8 85.

Die am 1. April 1893. gemäß des § 70 des revidirten Negle- ments vom 9. September 1863 bei der Provinzial-Direction zur Erledigung der Bureaugeschäfte etatsmäßig angestellten Beamten und Reiseinsvectoren behalten, sofern sie niht auf Grund befonders mit ibnen zu treffender Vereinbarung provinzialständishe Beamte der Provinz as werden, die ihnen nah den bisherigen Be- stimmungen zustehenden Ansprüche auf Gehälter, Remunerationen, Wohnungsgeldzuschüsse, Tagegelder und Reisekosten, Pensionen und Relictengelder an die Kasse und das Vermögen der Societät. Auch werden diese Beamten nach den bisher geltenden Bestimmungen und Grundsätzen bezüglih des Aufrückens und der etwaigen Erhöhung der Gehälter beurtheilt. Sie dürfen nur im Dienst der Societät be- schäftigt werden, und es finden hinsihtlih des Ranges, der Disciplinar- verhältnisse, der Entlassung und Pensionirung dieser Beamten die bisher geltenden Zuständigkeiten und Rechtsbestimmungen Anwendung.

8 88. Die Staatzaufsicht über die Verwaltung der Angelegenheiten der rovinzial - Feuersocietät regelt sich nach §_ 36 der Allerhöchsten Berordnung vom d. November 1889 (Geseß-Samml. S. 177).

Statistik und Volkswirthschaft.

Ein- und Ausfuhr über die Zollgrenze.

P Cid: «12A

L A RIZ H

Weizen.

[Mühlenerzeugnisse

| an Körnern von Getreide x. ;

|Graupen, Gries2c.

Roggen. Gerste. Mehl. j

Mengen in 100 kg netto.

Eingang. 5 553 973 |

Fanuar bis Mai 1392

Davon aus: Nußland Oesterreih-Ungarn ; den Vereinigten Staaten von Amerika anderen Ländern

Fanuar bis Mai 1891

Gegen 1891 mehr weniger

Januar bis Mai 1892

Sanuar bis Mai 1891

Gegen 1891 mehr weniger

3315698 | 1524234 | 2412871 |

3 081 102 |

Ausgang.

1865 993 |

3 065 633 | 98 902 | 8 949

2 002 | 6 81016 | 626 6058 | 322 9 826 7 99 2307712 | 58 328 | 8 353 757 921 | 40 574 | 596

| 9226245 | | E

86 901 | 1161 174 | 70 975 | 546 943 | 2 092 238 |

259 254 | 170 748 | 1019120 | 1616511 |

574 803 | 139 238

15 012

253 443 | 15440

482 886

36 080 75 341

49 557 52 502 |

465 949 804 614

929 443 | 428

| | |

338 669 2945 | 39 261 |

Zur Arbeiterbewegung.

Jn Gelsenkirhen wurde eine Vertrauensmänner- versammlung des Bergarbeiterverbandes abgehalten, über die der Berliner „Volksztg.“ aus Bohum unter dem 24. d. M. berichtet wird:

Die Vertrauensmännerversammlung des Bergarbeiterverbandes ist wegen der unter den erschienenen Vertrauensmännern herrschenden Uneinigkeit resultatlos verlaufen. Es hat eine Agitation gegen den jeßigen Verbandsvorstand begonnen. i i

Eine Versammlung von Berliner Maurern, die der centralen Organisation anhängen, beschäftigte sich am leßten Sen mit der gegenwärtigen Lohnbewegung. Das bis- herige Resultat der Bewegung wurde als nicht besonders gut bezeihnet. Jm Zeitraum von drei Wochen seien 12 Sperren verhängt worden, wovon nur 5 erfolgreich ge- wesen seien. Der Referent bezeichnete die gegenwär ge Zeit für die von den Localisten inscenirte Bewegung als chlecht gewählt. Nichtsdestoweniger müßten sich auch die central- organisirten Maurer an der Bewegung betheiligen. Es wurde folgende, vom „Vorwärts“ mitgetheilte Resolution angenommen:

Die Versammlung der centralistisch gesinnten Maurer Berlins beschließt, in die ohne ihre Zustimmung vorgenommene Lohnbewegung einzutreten und Sammlungen dafür selbständig vorzunehmen. Die durh die Bewegung in Mitleidenschaft gezogenen Verbands- mitglieder werden vom Verband, die centralistis gesinnten Collegen, die nalen, daß sie zum Fonds der deutschen Maurer bei- gesteuert haben, vom Vertrauensmann unterstüßt. Dagegen beschließt die Versammlung, daß kein Verbandsmitglied zum Generalfonds der Berliner Maurer beizusteuern hat, daß aber auch kein niht organi- firter College verhindert werden darf, dafür beizutragen.

Wie dasselbe Blatt ferner meldet, wählten die Maurer von Stegliß, Friedenau, Wilmersdorf, Lankwiß, Lichter- felde, Zehlendorf und Schmargendorf in voriger Woche zwei Vertrauensmänner und beschlossen, in eine Lohnbewe-

gung einzutreten. E S i Üeber Arbeitseinstellungen und Ausstände [iegen

heute folgende Mittheilungen vor: : E In Frankfurt a. M. hat, wie die „Frff. Ztg." berichtet, elt Theil der Arbeiter in der Brauerei I. I. Jung _EÉrben, darunter Ee Küfer, am Sonnabend die Arbeit eingestellt. L Ausständigen verlangten zehnstündige Arbeitszeit, 4 oder 8 M. eine \cließlich Wohnungsgeldzushuß, Lohnerhöhung für die Wohe, E bezahlung der Sonntagsarbeit und für die Sonntags Arbeitende einen Wochentag frei. A In E sarloltenburs haben nah dem „Vorwärts au t Bau die Töpfer, neun an Zahl, wegen Lohnstreitigkeiten die Arbei niedergelegt; der Arbeitgeber will den Lohntarif nit anerkenneë.. 4 Der Ausstand der Glasperlen-Arbeiter im J]erge REN ist, wie man dem „Vorwärts“ schreibt, in der Hauptsache becndEr und zwar ist er mit Ausnahme der Löhne für einzelne Minime artifel siegreich gewesen ; 2100 Arbeiter und Arbeiterinnen nahme! i Arbeit wieder auf, 600—700 \triken weiter. Am Strike betheilig ih insgesammt 2800 Perlenarbeiter, außerdem 400 Fertigma X tig keine Perlen erzeugt wurden, und fie infolge dessen auch keine [ert machen konnten. (Vgl. Nr. 146 d. Bl) rob In Poric bei Nachod dauert der Strike der Weber voi "4 lich und Pentler fort; es \triken 85 zumeist verheirathete Ar

zu gleichen Rehten und Antheilen eingetragene, zu

Zweite Beilage

ov

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

„M 150.

Literatur.

i __Gesqgiqhte.

ff Geshichtsblätter für Stadt und Land Magde- burg. Mittheilungen des Vereins für Geschichte und Alterthums- kunde des Herzogthums und Erzstifts Magdeburg. Herausgegeben vom Vorstande des Magdeburger Geschichtsvereins. 26. Jahrgang 1891. 2. Heft. t 1891. Schäfer. Jm is Aufsatze des Heftes publicirt G. Hertel ein in der Universitätsbibliothek zu Jena I OUeRS Manuscript, das, in dem altmärkischen Klo t er Hillersleben verfaßt, nicht unwichtige Beiträge zur Geschichte dieses Klosters enthält. Der Inhalt besteht meistens aus Lehenbriefen, von denen eine Anzahl bereits bekannt war. Eine Studie von Georg Sello behandelt die Geschichte ‘des Klosters Leißkau bei Magdeburg. Leißkau, eine Stiftung aus dem Anfang des 12. Jahrhunderts, war ursprünglich das bedeutendste Kloster im Ösften Magdeburgs, mußte aber bald gegen das neubegründete Bisthum Brandenburg zurüdtreten. In der Reformationszeit wurde es von Kurfürst Joahim IT. aufgehoben. Im folgenden Aufsaß seßt Marx Dittmar die Veröffentlihung der Historia literaria Excidii Magdeburgici von Gamuel Walther fort. Diese wichtige Quelle zur Geschichte Magdeburgs beginnt in dem hier mitgetheilten Stücke mit den ersten Tagen nah der Einäscherung dur Tilly und berichtet namentli werthvolle Einzelheiten über die bedeutendsten Perfönlich- keiten jener Zeit, wie Falfenberg und Christian Wilhelm, den Ad- ministrator des Erzstifts Magdeburg. Sodann werden die wehselvollen Schicksale Magdeburgs, das in der zweiten Hälfte des Krieges noch mehrere Male belagert und eingenommen wurde, geschildert, und zum Schluß wird die historishe Bedeutung des magdeburgischen Wider- standes gegen die fatholishe Partei hervorgehoben. Ebenfalls in die Zeit des dre ig p ngen Krieges führt uns Karl Wittich mit Nach- trägen und Ergänzungen zu seinen früheren Arbeiten über Dietrich von Falkenberg. Seine Abhandlung, die er im nächsten Hefte {ließen wird, ist meist tertkritischen Inhalts. In den kleinen Mit- theilungen berichtet Georg Sello über die Siegel Magdeburgs, und Kretschmann referirt über eine Sammlung älterer nah Eisleben ergangener Rechtsbesheide des Magdeburger Schöppenstubles. Mit einem Nachrufe Hertel’s auf den verstorbenen Oberlehrer F. Hülße und Vereinsnachrichten {ließt das Heft.

e Volkswirthschaft.

Leitfaden mit Musterstatuten für freie Hilfs- kassen. Mit besonderer Berücksichtigung der Krankenversicherungs- Novelle für bestehende und neu zu gründende Kassen, bearbeitet von Dr. Max Hirs, Mitglied des Reichstages. (Pr. 1 A, kart. 1 46 25 A). Die kleine Schrift erörtert in_ der Einleitung nah allen Seiten die für die freien Hilfskafsen wichtige Frage, inwiefern sie nach den in der Krankenversicherungs-Novelle vom S9. November 1890 enthaltenen zahlreihen Abänderungen der Bestimmungen für die eingeshriebenen und landeêsrechtlichen Hilfsfassen neben diesen noch eine gleihberechtigte Stellung zu behaupten vermögen. Das Ergebniß lautet dahin, daß das neue Geseg das Fortbestehen der freien Kassen keineswegs, weder organisatorisch noch finanziell, unmögli mache. Was die Novelle er- fordere, das sei findige Thatkraft und feste Ausdauer der Hilfskassen, damit sie sich den neuen Lebensbedingungen anpassen. Die Schrift will daher dur fachgemäße Aufklärung und reiflich erwogene Rathschläge den Vorständen und Mitgliedern bei der Prüfung und Umwandelung zur Seite stehen und bietet ihnen zu dem Behuf eine Anzahl forg- fältig ausgearbeiteter Musterstatuten sowohl für locale als für ver- ¿zweigte Hilfskassen, ferner Formulare für Contracte mit Aerzten. Alle in Betracht kommenden wichtigeren Gesezesbestimmungen sind im Wortlaut mitgetheilt.

Wörterbücher.

Das große Deutshe Worlerbich von Jacob und Wilhelm Grimm (fortgeseßt von Dr. Moriz Heyne, Dr. Rudolf Hildebrand, Dr. Matthias Lerer, Dr. Karl Weigand und Dr. Ernst Wüler; Leipzig, Verlag von S. Hirzel) if neuerdings wieder dur die Ausgabe von zwei Lieferungen gefördert worden, die den VIII. Band, enthaltend die Buchstaben R und S, weiter vervoll- ständigen. Durch kürzere Abfassung der Artikel und Einschränkung der Citate sowie durch die neuerdings herangezogene frische Mitarbeit jüngerer Gelechrtenkräfte nimmt das gewaltige Werk der a lung und Ordnung unserer Sprachshäße jeßt einen er- freulih beschleunigten Fortgang. Die neuen Lieferungen (8 und 9 VIII. Bandes) sind unter Leitung von Dr. Moriz Heyne bearbeitet und umfassen die Artikel „Rück“ bis „Same“. Sie enthalten eine Anzahl wichtiger Worte, von denen nur genannt seien: Rücken, Ruf, rufen, Ruhe, Ruhm, rühren, rund, Sache, sagen, Salz nebst zahlreichen Verwandten und Zusammenseßungen. Die jedem Artikel voran- gestellten etymologischen Einleitungen“ bieten vielfah neue und inter- en Aufschlüsse über die Abstammung oder Urverwandtschaft der

örter. So erfahren wir aus dem Artifel „Ruhm“, daß dieses Wort ursprünglich „Geschrei“ bedeutet, besonders Freudengeschrei, JIubeln, Iauchzen, wofür sich noch in der Bibelsprahe Luthers Belege finden (z. B. Baruch 4, 34); erst in der Folgezeit entwickelte ih die Bedeutung zu dem Sinne von „Ruf“, „guter Nuf". Interessant ist auch die Etymologie von „Sache“; dieses Wort is nahe verwandt mit dem gothishen safan, streiten,

Berlin, Dienstag, den 28. Juni

die âlteste Bedeutung daher „Streitigkeit“, „Zwist“. Gern wurde es namentli bezogen auf den vor dem Richter zum Austra kommen- den Streit, den Rechtshandel, aber erst später findet das Wort An- wendung auf alles, was Anlaß zu irgend einex Verhandlung und Er- örterung bietet, und was Gegenstand einer solchen ist. Schließlich er- weiterte sih dann die Bedeutung zu der von „Angelegenheit“ im allgemeinsten Sinne. Ueber den weiteren Fortgang des Werks theilt die Hirzel’s{he Verlagsbußhandlung mit, daß auch die 10. Lieferun

des VIII. Bandes (R, S) sich bereits im Druck befindet. Demnächst sind ferner zu erwarten von dem am längsten im Rückstande gebliebenen 1V. Bande (6) die 9. Lieferung der zweiten Hälfte erster Abtheilung fowie von dem XII. Bande (V) die 4. Lieferung. N

V exsGieden es.

Unter dem Titel „Aus dem Sagenschaß der Harz- lande“ beginnt soeben im Verlage von Manz und Lange in Hannover- Linden ein illustrirtes Werk zu erscheinen, welches eine Sammlung der \hönsten Sagen des ganzen Harzes darbieten soll. Die Auswahl ist so getroffen, daß alles das ausges{lossen wurde, was sich nit für die Jugend eignete; namentlich find alle Gespenstergeschichten und alle diejenigen t weggelafsen, welhe der Geschichte

eradezu widersprechen. ei der Erzählung bedient #ich der als Harzfors her durch eine Reihe früherer Arbeiten bereits wohlbekannte erfasser F. Günther einer einfahen verständlihen Sprache. Einzelne der Sagen sind von Heinrich Mittag gefällig illustrirt. Die Ausgabe soll in etwa 10 Lieferungen zu je 60 erfolgen und bis zum Herbst d. I. abgeschlossen sein. Die Sammlung dürfte des Bei- falls der Freunde und Besucher des sagenreihen Harzes sicher sein.

Die Kunst des Vortrags. Von Emil Palleske. 3. Auflage. Verlag von Carl Krabbe in Stuttgart (Pr. 3 4, geb. 4 4) Von diesem vortrefflihen Lehrbuch der Vortragskunst, worin der Verfasser die Ergebnisse seiner Jahrzehnte langen künst- lerishen und praftishen Erfahrungen niedergelegt hat, ist {hon wieder eine neue Auflage nöthig geworden. Ein Hauptvorzug des Buches ist die anregende, allgemein verständlihe Fassung. In unterhaltender Form besonders anziehend find die ersten Kapitel „Jugendgeschichte meines R“ und „Jugenderinnerungen einer Lunge“ bietet es Nath- schläge für die Ausbildung und Schulung aller derjenigen Organe, die man beim Sprechen brauht. Es“ ist daher ein nüßliher Leit- faden für berufsmäßige Redner, wie Pfarrer, Richter, Anwälte, Lehrer, Parlamentsredner, Schauspieler, aber au für alle diejenigen, welche nur ihre Aussprahe verbessern oder ihre schwahe Stimme fräftigen wollen. Sie werden in dem Buch, welches sih {hon durch zwei Auflagen bewährt und vielseitige Anerkennung verschafft hat, einen guten Berather für ihre Zwecke gewinnen.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 27. d. M. gestellt 10 122, niht retzeitig gestellt keine Wagen. : In Obérschlesien sind am 25. d. M. gestellt 2956, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.

l: Zwangs8-Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen am 27. Juni 1892 die nachverzeihneten Grundstücke zur Versteigerung : Swinemünderstraße, dem Maurermeister Julius Faender hierselbst gehörig; Mindestgebot 800 #(: für das Meist- gebot von 108000 A wurde die Handlung in Firma Neinhold Bach u. Co. Werftstraße 3, Erstehetrin, Oranienstraße 97a, der falliten Commanditgesellschaft Hugo Loewy zu Berlin gehörig; Nuzungswerth 14070 Das Mindestgebot wurde auf 404 000 A festgeseßt; da Gebote nicht abgegeben wurden, trat Vertagung der Sache auf drei Monate ein. Aufgehoben wurde das Berfahren der Zwangsversteigerung, betreffend das Grundstück Emdenerstraße 44, dem Fabrikanten Wil - helm Liebig gehörig, da die Anträge zurückgenommen wurden.

____— Die „Rhein.-Westf. Ztg.“ berihtet vom rheinish-west- fälishen Eisen- und Stahlmarkt: Die Nachrichten über die Lage des rheinish-westfälishen Eisenmarktes lauten in leßter Zeit vertrauenerweckender und wenn die Besserung au in den Preisen fi vor der Hand noch erst sehr \pärlih andeutet, fo hat doch die Be- schäftigung, namentlich im Walzeifengeshäft, in erfreulicher Weise zu- genommen, und.eine Rückwirkung auf die anderen Geschäftszweige kann dann selbstverständlich niht ausbleiben, ist sogar zum theil s{on ein- getreten. In Eisenerzen hat sich in leßter Zeit das Geschäft nicht unwesentlich verbessert; der Bedarf ist entschieden größer ge- worden; es findet dies auch bereits in den Preisen Ausdruck. Sämmkt- liche Sorten werden höher notirt und man erwartet, daß bereits in dieser Woche die Preise noch etwas heraufgeseßt werden. Auch Luxem- burg-Lothringer Minette hat in den Preisen wieder etwas angezogen ; dagegen sind spanische Erze flau, doch haben sich die Preise ziemlich gut behaupten fönnen. Für Roheisen ist der Absaß etwas regel- mäßiger geworden, obwohl größere Abschlüsse noch selten gemaht werden. Nicht zu verkennen is indessen, daß

1892.

au die Abnehmer über die bessere Stimmung im Eisen- geschäfte unterrichtet zt sein seinen; Preiserhöhungen fonnten jed

vorläufig noch niht durchgeseßt werden. Die meisten Hütten sind no

auf einige Zeit mit Aufträgen versehen. Was die Lagervorräthe an- balanst, so dürften sie, da der Absaß der Erzeugung im ganzen ange- paßt ist, im wesentlichen gleih bleiben oder doch nur unbedeutende Zunahme aufweisen. Auf dem Walzeisenmarkt hat die ge- meldete Besserung angehalten. Auf dem Stabeisenmarkt hat si, im allgemeinen genommen, das Geschäft gebessert, doch wird vereinzelt noch immer Klage über Mangel an Aufträgen geführt. Daß Hf ganzen und großen die Stimmung indessen cine günstigere geworden ift, beweist der Umstand, auf den man von Seiten der Walzwerke besonders aufmerksam macht, daß jeßt auch höhere Pre'se den Abschlüssen als Grundlage dienen. Formeisen findet noch immer flotten Absatz, do sind die Preise nah wie vor niedrig. In Bandeisen ist der Markt unverändert lebhaft L die Preise Iu fest und Lagervorräthe zur Zeit niht vorhanden. In Grobblechen ist die Na frage sehr lebhaft, die Aufträge gehen bei den meisten Werken so zahlrei ein, daß die augenblickliche Erzeugung sie nicht bewältigen kann und ausgedehnte Lieferfriften bedungen werden müssên. Daß man auf eine gewisse Stetigkeit im Geschäft rechnen darf, be- weisen die aus allen Productionscentren des In- und Auslandes einlaufenden Berichte, denen zufolge O die Arbeit, worin Grob- blehe Verwendung finden, in erfreulicher Weise mehrt. Besonders ist dies im Dampfkesselbau der Fall. Unter diesen Verhältnissen kommen die Preise nah und nah ebenfalls auf einen etwas besseren Stand, und es dürfte wohl demnächst eine offizielle Erhöhung zu erwarten sein. In Walzdraht sind die Werke noch immer flott beschäftigt und die Preise behaupten sich daher sehr fes. Gezogene Drähte und Drahtstifte gehen, an und für sich betrachtet, weniger flott, doch läßt sih eine geringe Besserung nit verkennen; Nieten sind dagegen dauernd vernachlässigt. Die ungleichmäßige Beschäftigung der Maschinenfabriken und Eisengießereien hält an; vereinzelt wird ein regeres Eingehen der Aufträge festgestellt. Die Bahn- wagenanstalten sind bis jeßt noch immer befriedigend beschäftigt.

Aus St. Petersburg berihtet ein Telegramm des „H. D. B: Im Jahre 1891 wurden im Uxal 2685 Pub Platin gewonnen gegen 173 Pud im Vorjahre.

S 27, Juni. (W. T. B) Kammzug- Teri? handel. ea Plata. Grundmuster B. per Juli 3,(22 A, per August 3,775 A, per September 3,80 #, per Oktober 3,80 4, per S 5 L e per T S E Fanuar 3,85 4, ver

ebruar 3,87 VEeX ârs 3,90 #, per April 3,90 4 130 000 kg. : s E

Wien, 28. Juni. (W. T. B.) Ausweis der Südbahn. In deo B vom 17. Juni bis 23. Juni 777 163 Fl., Mehreinnahme

Loon, 27. Zuni. (W. T. B) Wolläuction E theiligung lebhaft, feine Sorten, namentlich feinste Kreuzzuhten fest, behauptet, ordinäre Sorten eher s{chwächer, mitunter # d billiger. *

An der Küste 12 Weizenladungen angeboten.

Glasgow, 25. Juni. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen betrugen in der vorigen Woche 7559 Tons gegen 5143 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.

BL&dford, 27. Zuni. (W. D. B) Wolle Ubi it Garnen namhaftes Geschäft, jedoch nur für unmittelbaren Bedarf

aris, 27. Juni. (W. V. B.) Börse gedrückt auf Rückgang der Spanier fowie große Speculationsabgaben und Prämienverkäufe. Türken ziemli fest. Italiener s{hließlih nachgebend. Russenwerthe shwacch, Nente ziemlich fest.

en, 20 Ie (W. TB) Die Wiener Abels meldet: Nachdem in wiederholten Besprehungen zwischen den Ver- tretern der Staatsverwaltung, der Prag-Durxer, sowie der Dux - Bodenbacher Eisenbahn wegen Festseßung der Einlösungsrente eine Verständigung nicht erzielt worden, habe die Staatsverwaltung für den Ende Juni eintretenden Fälligkeitstermin der ersten Semestral- rate sich veranlaßt gesehen, die Ziffern der Einlösungsrente, die für die Prag-Duxer Bahn 1 577 000 Fl. und für die Dur-Boden- bacher Bahn 1 730 000 Fl. betragen, den Gesellshaften bekannt zu geben und diese Beträge zur Zahlung anzuweisen. In den vorher- gegangenen RNüksprachen sei den Vertretern der Gesellschaften eröffnet worden, daß durch die vorläufige Festseßung der Rente einer späteren Nichtigstellung und gütlichen Vereinbarung nicht vorgegriffen werden solle. Mit der Prag-Duxer Bahn erscheine die angestrebte Ver- ständigung wesentlih näher gerüdt.

Mw Vol, 27, Qui (W. T. B) ¡Die Boese s anfangs fest, im weiteren Verlaufe sehr lustlos und zum Schluß stetig. Der Umsay der Actien betrug 118 000 Stück. Der Silber - borrath wird auf 2000000 Unzen geschäßt. Die Silber- verfäufe betrugen 10 000 Unzen.

u nein O Rati je uno Ge El P Neaction infolge

gemeiner Geschäfts\stille und hauptsächli eeinflußt dur ie

Optionsbill. Schluß stetig. e v Peti sib S

isible Supply an Weizen 24 565 000 Bushels, do. i

6 213 000 Bushels. : | e 00 S

Mais steigend auf ungünstiges

1. Untersuhungs-Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

3. Unrall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpahtungen, Verdingungen 2c. 9. Verloosung 2c. von Werthpapieren.

Deffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesellsch, 7. Erwerbs- und Wirthshafts-Genofsenschaften.

8. Niederlassung 2c. von Retsanwéêltea.

9, Bank-Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Untersuhungs- Sachen.

[19291]

In der Strafsache wider Müller, 1V. J. 134/87, wird der von dem Hercn Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte II. hier, vom 4. März 1887, hinter den Dienstknecht Hermann Müller, zuleßt bei dem Rittmeister a. D. Dahl zu Germen- dorf bei Oranienburg im Dienst gewesen, er- lassene Steckbrief hierdurh zurückgenommen.

Verlin, den 16. Juni 1892.

Königliche Staatsanwaltschaft 11. ÜRRREN N E M E G E D AP T I C S A G T A

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[20443] Zwangsversteigerung. , Das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins Im Kreise Niederbarnim Band 2 Nr. 103 auf den

etwaige gungen fönnen

jenigen, welche

a. des Kaufmanns Lippmann Hirsh Schachtel hier, b. des Kaufmanns Emil Bein hier,

c. des Dr. philos. Louis Bein hier, [20641] Berlin Coloniestr. Nr. 30 belegene Grundstü soll auf | Grundbuche

Antrag des Dr. Pphilos. Louis Bein hierselb zum

Zwecke der Auseinanderseßzung unter den Miteigen- thümern am 3. Oktober 1892, Vormittags x0 Uhr, vor dem unterzeichneten Geriht an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, zwangsweise versteigert werden. Das Grundstück ist mit 830 (A Nußungswerth zur Gebäudesteuer veranla rolle, beglaubigte bschäßungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedin- | rolle, beglaubigte in der Gerichtss{reiberei, ebenda,

Flügel D., Zimmer 41, Oen werden. Die:

das Cigenth

beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag | von das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 3, Oktober 1892, Vormittags 117 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden.

amen Berlin, den 10. Juni 1892.

Königliches Amtsgericht T1. Abtheilung 75.

Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im von den Umgebungen Berlins im

Kreise Niederbarnim Band 2 Nr.

zu Berlin

pt: Auszug aus der Steuer- | werden. Das Abschrift des Grundbuchblatts,

Gebäudesteuer -veranlagt.

etwaige Abschäßungen und d stück betreffende Nachweisungen, um des Grundstücks

ebenda, Zimmer 41,

p)

sprüche , dem Grundbuche zur Zeit

an die

widrigenfalls dieselben bei

73 auf den

Namen der Frau Architekt Sommer, eingetragene, in der Nr. 2 und 3 belegene Grundstück am 17. August | die 1892, Vormittags 107 Uhr, vor dem unter- zeihneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrich- straße 13, Hof, Gugel C., part., Saal 40, versteigert

Srundstück ist bei einer Fläche von 18 a 62 qm mit 10400 ÆÆ Nußzungéwerth zur Auszug aus der Steuer- Abschrift des Grundbuchblatts, andere Veo ) i fowie Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei im eingesehen Realberechtigten werden aufgefordert , felbst auf den Erstéher übergehenden An- deren Vorhandensein oder ( der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder- fehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver- steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläu- biger widerspriht- dem Bug glaupfaft t mgen, : l _Feststellun es ringsten Gebots nicht berüdcksichtigt ivecben und Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten | auf den 11, Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welhe | 10 Uhr, vor Herzoglihem Amtsgerichte, Zimmer

eb. Wedell,

i l, } das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden erihtstraße

aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins e Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund- stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 17. August 1892, Nachmittags 127 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden. Verlin, den 17. Juni 1892. Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 76.

[20434]

In Sachen der Ehefrau des Restaurateurs, frü- heren Schlosse1ns Ferd. Bartel, Marie Henriette, 54 unke, hieselbst, Klägerin, wider den Händler

E orMe und dessen Ebefrau, geb. Zwiert, allhier, Beklagte, wegen Hypothekforderung, wird, nahdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des den Beklagten gehörigen Nr. 141 a. Blatt I. des S Altewiek an der Marienstraße belegenen

rundstücks zu 5a sammt Wohnhaufe Nr. 5124 zum pege der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom

. Juni 1892 verfügt, auch die Eintra ung ge: dieses Beschlusses im Grundbuche am 9. Juni ei | 1892 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung Oktober 189#2, Morgens

das rund- besondere

werden. Alle die nit

Betrag aus