1912 / 14 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Jan 1912 18:00:01 GMT) scan diff

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den bisherigen ordentlichen Pro Univerfität zu Prag Dr. Hei lichen Professor in der phil Göttingen zu ernennen, dem Arzt, Professor Dr. lottenburg den Charafter als leihen sowie

infolge der von der Stadtverordnet getroffenen Wahl den bisherigen burg als besol Essen für die geseßliche Amts

infolge der von der Wesel getroffenen Wahl den Adam daselbst als Wesel auf fernere sechs Jahre und von der Stadtverordnete hl den Fabrikanten Julius Beigeordneten der Stadt Wülfrath dauer von sechs Jahren zu bestätigen.

ie Herren vom Zivil in Frack mit Ordensband

fessor an der nrih Alfred Schmid ofophischen Fakultät der Universität

Friß Bessel-Hagen in Char- Geheimer Sanitätsrat zu ver-

Den Geburtstag S und Königs wird die H Sonnabend, den 27. Januar der Aula begehen, bei dem Festrede über das Thema Kultur“ halten wird.

einer Majestät des Kaisers andels8hoch\chule Berlin am , 1 Uhr, mit einem Festakte in der Professor Dr. Elgbacher die „Das Recht und der Fortschritt der

zum ordent-

enversammlung zu Essen Bauinspektor Dr.-Jng. Albert deien Beigeordneten der Stadt dauer von zwölf Jahren,

Stadtverordnetenv

Der Regierungsrat Cardinal von Widdern in Y

ist der Königlichen Regierung in V Regierungsrat Niehmer in Marienwerder i Lünebucg, der Negierung glichen Regierung i1

tarienwerder, der

der Königlichen sassessor Kreuzberg in Aurich, der Regierungs- bisher bei der Königlichen Kanal: r, dem Königlichen O zierungsassessor Firnhaber in Polizeidirektion in Essen und der Reg Fresenius in Dt. Krone dem Königlichen weiteren dienstlihen L

ersammlung zu Pianofortefabrikanten Gerhard unbesoldeten Beigeordneten

Negierung in Schweß der Köni assessor Dr. Wehrmann, baudirektion in Hannove Hannover, der Königlichen

verpräsidium in Aachen der ierungsafßsessor Polizeipräsidium zerwendung überwiesen

infolge der nversammlung Wülfrath getroffenen Wa daselbst als unbesoldeten

für die geseßlihe Amts

Angerer

in Aachen zur

äften find zu- Dr. Lenz Hadersleben, andrat des Kreises Ahr- dem Landrat des Krei

Zur Hilfeleistung in den landrätlihen Ges geteilt worden die neuernannten mann aus Düsseldorf dem Landrat des Kreises Gröbenschüß aus Breslau dem L weiler, Luyken aus Caffel Killing aus Münster dem Landrat des Kreises Dr. von Weegmann aus

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Johannes Peters, Inhaber der Firma zu Hamburg das Prädikat eines

L. W. C. Michelsen, lichen Hoflieferanten und

dem Konditor Stephan Plouda zu Königsb das Prädikat eines Könielichen Hofkonditors zu ver

ses Bomst, Allenstein, jjeldorf dem Landrat des Kreises fing aus Frankfurt a. O. dem Landrat des ngsassessor Dr. Wrede Königsberg N.-M.

S Kreises Steinfurt, endlich der Regie n Vorschriften, welche | in Allenstein dem Landrat des Kreisés artiger Mächte gegen- jämtlihe zum Allerhöchsten elbst vorgestellten Herren den Bot- emahlinnen, nachdem die Kaiserlichen und Königlichen Majestäten, von und Königlichen Hoheiten dem prinzessin und von Jhren K und den Prinzessinnen des Kön ämtliche zum Allerhöchsten Hofe daselbst vorgestellten Damen den Botschaf meinem Herkommen den ersten Besuch, Diese Bestimmung tri

Zufolge der Allerhöchst genehmig den hier aëfreditierten Botschaftern ausw beobachten sind, haben Hofe gehörigen oder das

schaftern und deren (6 vaut Meldung des

S. M. S. „Victoria Louise“ in nein), S. M. E W S.

selben von Jhren Jhren Kaiserlichen Kronprinzen und öniglichen Hoheiten den Prinzen les empfangen worden gehörigen oder terinnen nah allge- und zwar in Person, it jeßt in betreff des Bot- en von Amerika und dessen

in Las Palmas (Canaris „Bremen“ in Tampa (Florida) und „Geier“ in Alexandrien

Dertiha Charleston

l Î iglichen Hau find, sowie \ gektommen.

Frankreich.

Die Senat3kommission für die Be französischen Abkommens wählte und Poincaré zum Vorsiß Pierre Baudin. Die präsidenten Poincaré und den Kol

zu machen. schafters der Vereinigten Staat Gemahlin in Kraft. Berlin, den 12. Januar Der Oberzeremonienmeister. Graf A. Eulenburg.

ratung des deutsch- gestern für Bourgeois enden Nibot und zum Berichterstatter rommission hörte hierauf den Minister- onialminister Lebrun.

Ministerpräsident erichterstatter der Kom- Bedingungen, unter welchen

) fein Exposs fort, das er als B mission begonnen haite, und besprach die die Kommission

E A L Poincars Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Der Oberpräsident D. Dr. zum Staatskommissar

Berat. ngen L A 7 U ubführungen Schwarßkopff in Posen ist f 4

; : Unterhandlungen bei der Posener Landschaft ernannt ( i

und die Kongoeisenbahn ab | Nebernaßme scine Wahl feinen Dank aus daß die Arbeiten der

Deutschland Konsortium des Präsidiums der Kommission für und veisicherte, er würde Kommission Kolonialminister Lebrun größten Teil verschiedene Tetle der abgetretenen oder auêgetau

sich alle Vêühe geben, möglih zu Ende geführt würden. gab in scinen Ausführungen, die den der Sißung in Anfpruh nahmen, Auffkläru sten Gebiete.

Finanzministerium.

le Rentmeisterstelle bei in Greifenhagen, Regierungsbe

der Königlichen Kreiskasse irk Stettin, ist zu besezen.

Spanien, Einer Meldung des „W. Kabinett wieder gebildet.

ai Canalejas

Nicglamkíliches. Deutsches Neich.

Preufzen. Berlin, 16. Januar.

Seine Majestät der Kaiser und vormiitag im hiesigen Königlichen Schlosse Chefs des Militärkabinetts,

denselben Ministe

Deputiertenkammer meldet, der Finanzminister wurf zur Bewilligung eines außerorden von: 545 544 140 Neis

KFönig hörten heute die Vorträge des Generals der Jnfanterie Freiherrn von Lyncker und des Chefs des Admiralstabes der M Vizeadmirals von Heeringen.

einen Geseßzent- tlichen Kredits alter Schulden ¿Ferner brachte gei für 1912/13 ein, n 71838 und die außer Die ordent und die außerordent- Das Budget schließt mit Die s{hwebende Staats-

vor, die zur Tilgung mehrerer Ministerien verwandt werden jollen. der Finanzminister das Generalbud nach dem die ordentlichen Einnahme ordentlihen Einnahmen 3185 Contos Ausgaben beziffern f Ausgaben auf 4687 Contos. Fehlbetrag von 3499 Contos huld beträgt 4225 Contos.

ich auf 73 83! wurden von Jhrer Majestät der Königin an Hebammen nah vierzigjä ihrem Berufe goldene Broschen lefien und Westfalen je 17 in der Provinz Hefsen-Nassau und in der Provinz Sachsen 15, in den Provinz Ost- und Westpreußen vig- Holstein je 5,

Jahre 1911 Kaiserin und Tätigkeit in in den Provinzen Brandenburg, (darunter 2 in Berlin), der Rheinprovinz je 16, Reichslanden Elsaß preußen 12, in den Provinzen Hannover

in den Provinzen Posen und Schles in der Provinz Pommern 4, zusammen 150.

Im Jahre 1911 Kaiserin und Königin an weib ge Dienstzeit in derselben botentreuze nebst Allerhöch\ liehen: in der Provinz in der Provin; Provinz Sachsen 22 z Westfalen 15 inz Pommern 12, in der Provinz Ostpreußen 9,

verliehen :

Deputiertenkammer

A | ei hatte gestern eine furze Sißung, in der über

das RNekrutierung38geseß beraten der gestrigen Präsidenten ein Res Meldung des „W. T. B. folgenden W Da ich in die No edingung aufzulösen, wählt und zusammenberufen wird, Verfassung, daß Sie ein günstiges ( Der Präsident erklärte, fammer abgelehnten Senat gelangten;

Sißung des Senats wurde vom tript des Sultans verlesen, das [l ortlaut hat: twendigk-it verseßt bin, die Kammer unter der ammer in drei Monaten ge- erwarte ih gemäß Artikel 7 der Sutahten abgeben werden.

daß die von der Deputierten- Gesezentwürfe in der Regel nicht an den Ausnahme gerade bei littes zwischen Kammer Auflösung der er nah der Demission chlag der Regierung dreimal abl das wahre Haupt der exekutiven und le Sein Herz schlage mit dem zusammen für das Wohl des Landes. flösung der Kammer folgen kön: erantwortung

Majestät der lihe Dienstboten für Familie goldene Dienst- tselbst vollzogenen Diplomen ver- Brandenburg 56 (darunter 3 in Berl in der Rheinprovinz 31, in der in der Provinz Hessen-Nafau 18, in der , in der Provinz Hannover 14, in der Provinz Schleswig-Holstein 11,

in den Reichslanden Elsaß- in der Provinz Westpreußen 6, in der Bro 2, zusammen 238.

von Jhrer

chlesien 33, aber es bestehe eine dem Artikel 35, der im Falle eines Konf und Kabinett fordere, daß der Sen fragt werde, wenn die Kamm des Kabinetts den Vors Der Sultan fei lativen Gewalt.

at wegen der Kammer be Lothringen 7, nd in den Hohenzollernschen Landen je seiner Untertanen nicht wisse, 1e, wünsche mit dem Senat zu teilen.

für Zoll: und

Die vereinigten Aus\{hüsse des Bun desrats für Justizwesen und für

Steuerwesen, für Handel und Verkehr, Rechnungswesen hielten heute Sitzungen.

der Sultan die V Präsident fuhr fort:

Das Jrade des Sultans kann nicht an et aber, da der Senat keine offi t, die die Kamm

ne Kommission über- ¡telle Kenntnis von den er etwa zwanzig Tage in Anspruch Angelegenheit an eine Kommis n der Frage prüfen foll. darauf den Antrag, in ge- Der Präsident forderte das alerien zu verlassen. Dem widersprach Fuad und verlangte energisch damit die öffentliche Der Evfkafminister bem eine Beratung über die Oeffentlichkeit geheim vor Galerien geräumt.

wiefen werden, Beratungen ha nahmen, überweise ich die die vershiedenen Phas:

Mehrere Senatoren stellten heimer Sißung weiter zu beraten. Publikum auf, die G der Marschall Beratungen,

Der Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika und dessen Gemahlin werden, wie aus der sage hervorgeht, nunmehr die zum

bereits veröffentlihten Hofan e oder daselbst vorgestellten Herren

Allerhöchsten Hofe gehörigen

und Damen empfangen. Dieser Empfan

Abends von 9 U

die Oeffentlichkeit Meinung aufgeklärt erfte, nah der Verfassung müsse Notwendigkeit des Ausschlusses der Darauf wurden die

g wird am Donnerstag, den 18. d. M., hr ab in der Botschaft, Nauchstr. 16, statt- geshnittenen Kleidern, fih gehen.

für die Herren vom Militär in kleiner Uniform (Gesellschafts-

Der Anzug ist für die Damen in aus

Der Senat beschloß, obiger Quelle zufolge, die Oe lichkeit auszuschließen, jedoh die Minister zuzulassen, dien außer ‘dem immer noch durch Krankheit behinderten Großpvesir der Sizung beiwohnten. Jn dieser wurde die Ueberweisun der Angelegenheit an eine besondere Kommission beschloffen die untersuchen soll, ob der Artikel 35 in dem Konflikt gis Kammer und Kabinett immer vollständig befolgt worden ist.

Schweden. __ Der Reich s tag ist gestern laut Meldung des „W. T. Y - wieder zusammengetreten. Norwegen. _ Der Minister des Aeußern Jrgens eröffnete gestern in Christiania die S pibbergenkonferenz mit einer Ansprae, in der er laut Meldung des „W. T. B.“ hervorhob, daß die beständig „wachsende Zahl der industriellen Unternehmungen und die vielen zwischen Arbeitgebern und Arbeitern entstehenden Fragen eine baldige Herstellung geseblicher Zustände auf Spiß- bergen wünschenswert machten. Auf Vorschlag des russischen Abgeordneten Kroupensky wurde darauf der norwegische Abgeordnete Hagerup zum Vorsitzenden der Konferenz gewählt.

Amerika.

Der amerikanische Senat hat gestern, wie „W. T. Y.“ meldet, mit 58 gegen 8 Stimmen beschlossen, den Entwurf des Schiedsgerichtsvertrages mit Frankreich und En gland in öffentlicher Sißung zu beraten.

: Die argentinische Deputiertenkammer be- schäftigte sih gestern mit dem Eisenba hneraus stand. Jm Verlauf der Debatte erklärte der Abg. Agote, obiger Quelle zufolge, daß die Behauptungen der (Sesellshaften, der Ausstand sei nahezu überwunden, unrichtig seien. Die Züge verkehrten in nicht genügender Anzahl und ohne Sicherheit. Der Abg. Roca zog seinen Vorschlag, der die Regierung zu einer Ver mittlung aufforderte, zurück, da er glaube, daß der Streik in 48 Stunden zu Ende sein werde. Gegenwärtig aber dauert der Ausstand fort, ohne daß es bisher zu Zwischenfällen ge- lommen wäre. :

Afien.

Jn Peking werden die Besprechungen über die Ah- dankung der Dynastie fortgeseßt. Verschiedene Mandschu- führer drängen, wie „W. T. Y“ meldet, den Thron, ah zudanken, aber in Peking zu bleiben. Die Chinesen hingegen erklären, die Abdankung sei wertlos, wenn der Thron Peking nicht verlasse. Der Waffenstillstand ist nunmehr eine Fiktion geworden. Wutingfang lehnt jede Verantworiung für Friegerishe Handlungen seitens der Nevolutionäre weiterhin ab, während die Unterdrückung der Unruhen du ch die Kaiserlichen den Charatter einer Krieg- führung annimmt. Als Yuanschikai heute morgen von einem Besuch aus dem Kaiserpalaste zurükehrte, wurde eine Bombe gegen ihn geschleudert. Yuanschikai blieb un verleßt. Zwei Polizeibeamte und zwei Soldaten wurden ge tôtet, zwei andere Polizeibeamte verwundet.

Nach Meldungen des „Neuterschen Bureaus“ sind aus Schanghai Telegramme in Peking eingetroffen, nach denen drei Kreuzer und drei Transportschiffe mit drej Bataillonen republifanisher Fnfanterie und elf Geschügen gestern von Schanghai nah T\chifu abgegangen ind. Weitere Truppen sollen im Laufe der Woche folgen. Nach weiteren Berichten befindet \ich 70 Meilen südli) von Sut shaufu an der Bahn Tientsin Nanking eine starke revolutionäre Truppenmacht. /

Eine Rettungsabteilung ist mit 19 englischen und 13 s{hwedishen Missionaren aus Sianfu, der Hauptstadt von Schenfi, in Honanfu eingetroffen. Die Provinz Schensi befindet sich in vollständigem Aufruhr. Viele Städte sind geplündert und verlassen. Die Niedermeßzelung von 10 000 Mandschus wird bestätigt.

Wie die „St. Petersburger Telegraphenagentur“ meldet, ist die an der transsibirischen Eisenbahn gelegene mandschurische Stadt Chailar gestern von bewaffneten Mongolen beseßt worden. Die chinesische Garnison und die chinesischen Behörden sind in die russishe Ansiedlung geflüchtet. Die Mongolen haben neue Behörden eingeseßt und ihre Unab hängigkeit erklär t.

Afrika.

Die Führer der Nifleute vom Kertfluß haben die spanische Gesandtschaft in Tanger, „W. T. B.“ zufolge, auf- gefordert, den Eingeborenen Sivera, der als Bote nach Tanger gekommen und dort verhaftet worden war, innerhalh einer bestimmten Frist freizulassen, da sie sonst die in ihren Pen befindlichen 17 spanischen Gefangenen hinrichten laffen würden.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Berichte über die gestrigen Sißungen des Herren- hauses und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten Beilage.

Das Herrenhaus ehrte in der heutigen (2.) Sißung zunächst das Andenken der seit dem Schlusse der leßten Land tagssession gestorbenen Mitglieder Graf von Brügßl, von Koscielski,-von Vopelius,- von Logg, von Colmar-Meyen burg, Graf von Steinberg-Brüggen. und des in den leßten Tagen verstorbenen Mitglieds Grafen von Schmettow durch Erheben von den Plätzen. V

Dann wurde mitgeteilt, daß seit dem 28. Juni 1911 fol- gende Herren in das Herrenhaus neu berufen worden sind: Fürst von Haßbfeldt-Wildenbuxg-/ Graf von Brühl, Graf zu Ranßay,-von Numohx,-Dr. Neuber,-Dr. Frei herr von Rheinbaben,—“von Heydebreck. "und Erster Bürgermeister der Stadt Thorn Dr. Hasse.

Die Abteilungen haben sich vor der Sizung konstituiert und die Wahl der Fachkommissionen vorgenommen.

Die Quästurgeschäfte werden auh in der beginnenden Session von den Herren Graf von Hutten-Czapski und Delbrück wahrgenommen werden. Ueber die bereits eingegangenen Vorlagen hat der Präsident die ersten geschäftlichen Dis- positionen getroffen; das Haus erklärte sih damit ein- verstanden.

Das Präsidium erbat und erhielt die Ermächtigung, Seiner Majestät dem Kaiser und König zum Geburtstage die Glückwünsche des Hauses darzubringen. \

Damit waren die geschäftlichen Mitteilungen erledigt und die Tagesordnung erschöpft. ,

Schluß der Sigung ?/,1 Uhr. Nächste Sitzung unbestimmt.

Der Entwurf eines Geseßes, betreffend die Ab- änderuug des Einkommensteuergeseßes und des Er- gänzungssteuergeseßes, wird dem Hause der Abgeordneten nah seinem Zusammentritt alsbald vorgelegt werden. Ueber den Jnhalt des Gefegzentwurfs und der ihm beigegebenen Begründung fei folgendes mitgeteilt:

1. Im § 8 des Geseßes vom 26. Mai 1909 war der Staats- regierung die Verpflichtung auferlegt roorden, im Landtag innerbalb dreier Jahre eine Geseyesvorlage über eine organische Neuordnung der direkten Staatssteuern einzubringen. _Behufs Verständnisses dieser Pflicht muß man sich die parlamentarishen Verhandlungen in den ersten Vonaten des Jahres 1909 in das Gedächtnis zurücufen. Da- mals wurde, nahdem bereits in den Jahren 1906 und 1907 durch die Srböhung der Doonungsgeldius@bse für Unterbeamte, durch Gehalta- aufvesserungen zugunsten von mittleren und Unterbeamten und dur die Erhöhung der Penfionen und der Witwen- und Waisengelder er- heblihe Ansprüche an die Staatskasse gestellt worden waren, die Auf- besserung der Dienstbezüge der B-amten, Lehrer und Geistlichen be- \{chlossen, die eine weitere Mehrbelastung des Staatshaushalts um jährlich etwa 144 Millionen Mark zur Folge hatte. Von diescn 144 Millionen waren einshließlich des dur die Erweiterung des sogenannten Kinderprivilegs verursahten Steucrausfalls rund 97 Millionen Mark durch die Erhöhung der direkten Staatssteuern zu deden. Diese Erhöhung in der Form einer endgültigen Neugestal- tung der Steuertarife des Einkommen- und Crgänzungssteuergesetzes vorzunehmen, trug aber der Landtag damals Bedenken, besonders des- halb, weil die Reichsfinanzreform noch nicht abgeschlossen war und mithin Ungewißheit herrschte, welche Ansprüche an den preußischen Staat von dem Nelche in Zukunft etwa gestellt werden könnten. Aus diefem Grunde wurde vorgezogen, die bisherigen Steuertarife bis auf weiteres

rändert bestehen zu lassen, zu den tarifmäßigen Steuersägen aber verschieden abgestufte prozentuale Steuerzuschläge zu erheben. Die Grhebung dieser Zuschläge war als eine nur vorübergehende Maßregel gedacht. Man war sich klar, daß die Abmessung der Zuschläge zu roh erfolgt sel, als daß die um die Steuerzuschläge erhöhten Steuer- sâße auf die Dauer bestehen bleiben könnten, und mit Nüfsicht hierauf wurde dem Geseße vom 26. Mai 1909 die Bestimmung an- gesîgt, daß dem Landtag inn: rhalb dreier Fabre eine neue, die direkte Besteuerung regelnde Geseßzesvorlage gemadt werden sollte. Vor der Formulierung des dem Landtage jeßt zugehenden Geseßentwourfs war hiernach in erster Reihe zu prüfen, ein wie hoher Geldbetrag von den diretten Staatssteuern benötigt werde, um cine gesunde Finanzgebarcung in Preußen auch in Zukunft zu ermöglihen. Das Ergebnis diefer Prüfung ift in einer dem Gesetzentwurfe beigefügten Denkschrift niedergelegt. In dieser wird von dem Finanzminister der Nachweis geführt, daß zur Deckung der notwendigen Staatsau®ëgaben ein Steuer- auffommen, wie es in den leßten Jahren die Einkommensteuer und die Ergänzungssteuer einsczließlich der Zuschläge geliefert haben, au in Zukunft allenfalls genügt, daß aber auf denjenigen Betrag, den die Steuerzushläge in den leßten Jahren erbraht haben, auf leinen Fall verzihtet werden kann. ;

. Der Gesetzentwurf hat es f hiernach in der Hauptsache zur stellen müssen, die Tarife des Einkommensteuer- und ungssteuergeseßes so umzugestalten, daß das zu erwartende iffommen ungefähr demjenigen der leßten Jahre ein ließli der erhobenen Steuerzus{läge entspricht.

Der Steuerfuß bei der Ergänzun gsfteuer hat bis zum l. April 1909 0,526 für das Tausend betragen. Bom 1. April 1909 ab hat er sih infolge der Grhebung der Zuschläge auf 0,6575 erhöht. Der Entwurf stellt daher den Tarif für die Ergänzungs\teuer na inem Steuerfuße von 0,66 für das Tausend auf. Dem wiederholt gemachten Vorschlage, den Tarif progressiv zu gestalten, ist nicht ent-

prochen worden. Ihm steht entscheidend die Erwägung entgegen, aß; die Ergänzungssteuer alle Vermögen ohne Ausnahme, also nicht nur die einen hoben Ertrag abwerfenden, fondern ebenso diejenigen mit geringem Ertrag und auch die ertraglosen trifft, und daß eîne mit der Höhe des Vermögens progressivy ansteigende Steuer daher in Ginzelfällen zu unbillig hoher Belastung führen muß. i

Der Einkommensteuersaß hat bis zum 1. April 1909 in den Cinkommensteuerstufen von mehr als 100 090 4 für die physischen Personen 4000, für die Gesellschaften mit beschränkter Haftung 4800, für die übrigen nihtphysishen Personen 4000 betragen. Nach Einführung der Zuschläge hat er sich für die physischen Personen, ein- ¡etragenen Genossenshaften und Konsumvereine auf 5000 46, für die Aktiengesellschaften, Aktienkommanditgesellshaften und Berggewerk- saften auf- 6000 und für die Gesellschasten mit beschränkter Haftung us 6440 M erhöht. Diese erhöhten Steuersäte sind in dem Gesetz- ¿nutwurfe beibehalten worden. Entscheidend hierfür war namentli der Umstand, daß für die hohen Einkommen der physishen Personen ein Steuerfuß von etwa 5 v. H. in allen größeren Bundeéstaaten Deutschlands jeßt gleihmäßig in Geltung stebt.

Was die nihtphysishen Personen anbetrifft, \o besteher die Gründe, die im Jahre 1909 dazu geführt baben, deren Steuersäße hôher wie die der physishen Personen zu_ bemessen, unverändert fort; auch zeigt die Entwicklung, welche die Erwerbsgesellshaften in den Jahren 1909, 1910 und 1911 genommen haben, deutli, daß sie die durch das Geseß vom 26. Mai 1909 ibnen auferlegten erhöhten Ein- tommensteuersäße zu entrihten wirtschaftlih sehr wohl in der Lage find.

Als niedrigste Einkommen steuerstufe ist in dem Gnt- wurf diejenige von mehr als 900 bis 1050 4 und als deren Steuer-

f

[aß für pbysishe Personen der bisherige Betrag von 6 4 beibehalten worden. Den mehrfachen Anregungen, die Einkommensteuerpfliht erst bei einem höheren Einkommensbetrage beginnen zu lassen, bat mit Rücsiht auf die bedeutende Höhe des alsdann eintretenden Steuer- ausfalles keine Folge gegen werden können, denn an Staats\teuer ohne Zusläge bringen gegenwärtig die Einkommen von mehr als 900 bis 1200 M über 18x Millionen, die von mehr als 900 bis 15900 é über 40 Millionen Mark auf. Auch darf nicht unbeachtet bleiben, daß in Preußen niht etwa alle diejenigen, welche ein Ein- fommen von mehr als 900 4 beziehen, Einkommensteuer zu zahlen haben. Die Bestimmungen des § 19 des Einkommensteuergesetzes bewirken vielmehr, daß z. B. alle, welche in der Einkommensteuerstufe von mehr als 900 bis 1050 4 veranlagt sind, steuerfrei bleiben, sobald sie zwei oder mehr unterhaltsbere(tigte Familienangebörige zu versorgen haben. Ebenso bleiben die in der Einkommensteuerstufe von mehr als 1050 bis 1200 4 Veranlagten steuerfrei, wenn sie drei oder mehr Familienangehörigen Unterhalt gewähren. Dieses fogenannte Kinderprivileg hat in Preußen durch das Geseß vom 26. Mai 1900 eine Ausdehnung erhalten, die weit über daéjenige hinausgeht, was die Einkommensteuergeseße anderer Staaten in dieser Hinsicht gewähren. Während das Privileg im Jahre 1908 1 901 489 Steuer- vflihtigen (darunter 1 825 330 mit einem Einkommen bis zu 3000 4) zuerkannt worden ist, ist es 1911 2555 689 Steuerpflichtigen (darunter 2336138 mit einem Einkommen bis zu 3000 #) zuteil geworden, und der verursahte Steuerausfall, der 1908 10 701 047 betragen vat, hat fich 1911 auf 21 528 297 4 erhöht.

Bon der Einkommensteuerstufe von 100 000 4 ab aufwärts isi in dem Entwurfe der Tarif wie bisher prozentual gestaltet.

Bon 100000 4 abwärts ist, wie bisher, eine Degression der Steuersäße in der Weise vorgesehen, daß in der niedrigsten Ginkommensteuctstufe von mehr als 900 bis 1050 der Steuersatz von 6 „6 erreicht wird. Ungleichmäßigkeiten in der Degression, die der bisherige Tarif aufwies, die bei den Einkommensteuerstufen von inehr als 10500 bis 32000 4 bisber bestehende, unbegründete Vorizontale, sowie die Sprünge, die sich aus der in den emzelnen Einkommensgruppen vershiedenen Höhe dexr Steuer- zuschläge ergaben, sind beseitigt. Die Steuersäße des neu- gestalteten Tarifs find zum Teile öber, zum anderen Teile, und zwar 218 zur Einkommensteuerstufe von 32 000 #, zum weit überwiegenden Zeile niedriger als die bisherigen Steuersäße einschließli der Zu- läge, und es ergibt si bieraus für die Staatskasse ein Steuer- auéfall von mehr als 23 Millionen Mark.

Nach § 9 des Geseßes vom 26. Mat 1909 hatten dle vom 1. April 1909 ab erhobenen Steuerzuschläge bei der Bemessung der

nah dem Maßstabe der Einkommenfteuer an kommunale oder andere ôffentlihe Verbände zu entrihte-den Abgaben und bei der Berechnung der zu entrichtenden Steuerbeiträge für Wahlzwedcke außer Betracht zu bleiben. Da jeßt die Steuerzuschläge beseitigt und die Steuertarife endgültig neu gestaltet werden, sollen die neuen Steuersäge in voller Höhe der Bemessung der Gemeindeeinkommen- steuer zugrunde gelegt werden. Denn der Grund, welcher in dieser Beziehung zu der Ausnahmevorschrift des § 9 des Gesetzes vom 26. Mai 1909 geführt hat, daß die Zuschläge keine endgültige Ein- rihtung feien, fondern nur ein Provisorium darstellten, kommt nun- mehr in Wegfall.

Um zu verhüten, daß durh die Umgestaltung der Steuertarife

gegenüber dem bisherigen Zustande automatish eine Plutokratt- lierung des Wahlrechts herbeigeführt werde, ist in dem Ent- wurfe die Bestimmung vorgesehen, daß bei Berechnung der zu ent- rihtenden Einkommensteuerbeträge für Wahlzwecke in den Steuer- stufen von mehr als 12 500 bis 31 000 A ein Zehnteil und in den Steuer stufen von mehr als 31 000 Æ ein Fünfteil fowohl der Staats- einkommensteuer- als auch der Gemeindeeinkommensteuerbetiäge abzu- seßen sind. Hierdurch wird erreicht, daß für die Stufen über 31 000 4 so gut wie jede Veränderung der für die Wählerlisten anrechnungs- fähigen Steuerbeträge gegenüber den alten Tarifen vermieden wird und auch die Stufen von 12 500 bis 31 000 #4 von einer Erhöhung des steuerlihen Einflusses auf die Wählerlisten im wesentlichen aus- ges{lofen bleiben.

[T[. Von den fonstigen Bestimmungen des Entwurfs sei hier noch auf die na&stehenden hingewiesen :

a. Die Bestimmungen der §S 1 und 2 des Einkommensteuer geseßes, welche den Vor)chriften des Neichsgesezes wegen Besfeiti- gung der Doppelbesteuerung vom 13. Mat 1870 entsprachen, sind nah Maßgabe des inzwischen ergangenen Ncichsdoppelbesteuerungs- geseßes vom 22. März 1909 abgeändert.

b. Nah dem bisherigen Rechte unterlagen folhe preußischen Staatëangehörigen, die nah dem Auslande verzieben, noch während eines Zeitraums von zwet Fahren der preußischen Besteuerung. Dieser ¿weijährige Zeitraum foll auf fecks Vèonate abgekürzt werden

c. Die Besteuerung der Gewinne aus nicht gewerbs-

mäßig betriebenen Spekulationsgeschäften soll aufgegeben werden. War diese Besteuerung von j-her anfehtbar, fo ist fie nach dem Inkrafttreten des Neichszuwachssteuergeseßes vom 14. Februar 1911 unhaltbar g n. 1 Del flichtigen, deren Einkommen bei Zurehnung des Einkommens der Ehefrau nicht mehr als 3000 4 beträgt, foll der Umstand, daß die Ehefrau ciner Arbeitstätigkeit nachgeht und daß hierdurch besondere Aufwendungen im Haushalt erwachsen, einen An- spruch auf Steuerermäßigung gewähren.

e. Dem in allen Ressorts bestehenden Bestreben, na Möglichkeit zu dezentralisieren, ist in dem Entwurfe dadur Nechuung ge- tragen, daß die Festseßung der Steuerzushläge bei nicht rechtzeitiger Abgabe der Sreucrerklärungen und Bermögensanzeigen, die Ent- scheidung auf Einkommen steuer- und Ergänzungésteuer-Ermäßigungé- anträge, die Fesisczung der Abgangslisten und der Kosten im Rechts- mittelverfahren von den Regierungen auf die Vorsitzenden der Ver- anlagungétommissionen übergehen follen.

[V. In den legten Jahren ist vielfach in der Literatur und Presse und auch bei den Verhandlungen im Landtage der Meinung Ausdruck gegeben worden, daß unter den gegenwärtigen Bes immungen des Ein- tommensteuer- und des Ergänzungssteuergeseßes es roch nit gelungen sei, das gesamte in Preußen vorhandene Einkommen und Vermögen zur Besteuerung heranzuziehen, und daß es daher Aufgabe der Geseßtz- gebung sein müsse, die den Veranlagungsbehörden zu Gebote stehenden Hilfsmittel zu vervollkommnen und zu verstärken. Die in dieser Be- ziehung in Anregung- gebrachten oder fonfst sih darbietend-n Maß- nahmen sind eingehend erwogen und die nachstehenden Bestimmungen in den Geseßentwurf aufgenommen worden :

l) Durch § 23 des Einkommensteuergesezes sind alle, welche für die Zwecke ihrer Haushaltung oder bei Ausübung thres Berufs oder Gewerbes andere Personen dauernd gezen Gehalt oder Lohn be- schäftigen, verpflichtet, diese Personen, ofern fie ein Einkommen bis zu 3000 4 haben, nah Namen, Wohnort und Wohnung zu be- zeichnen. Diese Verpflichtung soll au auf Personen mit Einkomnen über 3000 Æ aus8gedehnt werden.

2) Diejenigen Steuerpflichtigen, die mit einem Vermögen von inchr als 32 000 4 bereits zur Ergänzungésteuer veranlagt sind, sollen zur Abgabe einer Vermögensanzeige verpflichtet sein. Die gleihe Verpflichtung ist au für alle anderen Steuerpflichtigen vor- gesehen, an die der Vorsitzende der Veranlagungskommission eine befondere Aufforderung zur Abgabe einer Vermögensanzeige erläßt.

3) Die Erben eines Steuerpflichtigen sollen verbunden sein, auf entsprehende Aufforderung des Vorsitzenden der Veranlagungs- kommission ein Verzeichnis über das von dem Verstorbenen hinter- lassene Kapitalvermögen aufzustellen und einzureichen. i:

4) Die Strafen wegen absichtlicher Steuerhinterziehung sollen dadur verschärft werden, daß die wegen Steuerhinterziehung festzu- seßenden, aber unbeitreiblihen Geldstrafen nicht mchr in Haft, sondern in Gefängnis umzuwandeln sind und daß bei S:euerhinterzi-hung im Nüdfalle neben der verwirkten Geldstrafe auf Gefängnisstrafe bis zu einem Jahre zu erkennen ist. E

Damit Steuerpflihtige, welhe in ihren bisherigen Steuer- erklärungen oder Vermögenéanzeigen wahrheitêwidrig zu geringe Be- träge angegeben haben, fi dur die urt vor Strafe und Nach- steuer nicht abhalten lassen, von 1913 ab die Höhe ihres Ginkommens und Vermögens richtig zu deklarteren, ist im Entwurfe bestimmt, daß alle diejenigen, welche bei der Veranlagung für 1913 Einkommen oder Vermögen angeben, das bisher niht besteuert war, von Strafe und Nachsteuer frei bleiben follen. E

Von den vorstehend genannten Maßnahmen erwartet die Staats3- regierung ein irgendwie erhebliches Mehraufkommen an Steuern nicht. Denn wie von ihr im Landtage wiederholt erklärt worden ift, teilt fie nit die Anschauung derjenigen, welche meinen, daß bisher in Preußen viele hundert Millionen von Cinkommen und Vermögen sch der Be-

steuerung entzogen hätten. Die Maßnahmen sind au nicht ihrer

finanziellen Wirkung wegen in Aussicht genommen, londern in der Absicht, durch sie die Steuerveranlagung in Preußen gegenüber dem bsherigen Zustande zu verbessern und zutreffender zu gestalten. Denn wie wiederholt betont worden ist, muß alles daran gesetzt werden, zu verhindern, daß die redliden Staatsbürger ibrem vollen Einkommen und Vermögen entsprechend zu Abgaben berangezogen werden, eintgen unredlihhen es aber gelingt, ihre Steuerleistung widerreWtlih berab- zumindern.

Sollten aber die in Ausficht genommenen Maßnahmen eine mäßige Erhöhung des Steueraufkommens zur &Folge baben, fo bedeutet dies für die Staatskasse noch niht eine Mehreinnahme, fondern nur einen angemessenen Ausgleich für die Mindereinnahmen, die der Ent- wurf vermöge einiger jeiner Bestimmungen zur Folge haben wird. In dieser Beziehung ist erwähnt, daß die in dem Entwurf vorgesehenen Tarife etnen Einnahmeausfall von mehr als 2} Millionen berbeiführen werden. Weitere Einnahmeausfälle werden sich aus den oben unter IIT b, c und d erwähnten Aenderungen ergeben.

Der gestern dem Hause der Abgeordneten vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Staatshaushaltsetats für das Etatjahr 1912, hat folgenden Wortlaut : d

Der diesem Geseß als Anlage beigefügte Staatshaushaltsetat für das Etatjahr 1912 wird

in Einnahme auf . . . 4301242250 ,

uämlich auf 4 263 846 450 #Æ# an ordentlichen

und auf . . 37395 800 an außerordentlichen Einnahmen,

und in Ausgabe auf . . . 43012412 250 ck,

nämlich auf 4 073 234 900 # an dauernden

und auf + 228 007 350 „# an einmaligen und außerordeut- lichen Ausgaben,

festgeseßt.

| lôhne gewöhnlicher Tac

S 2,

Der diesem Gefeß als weitere Anlage beigefügte Etat der Ver- waltungseinnahmen und -auégaben der Preußischen Zentralgenofsen- shaftskasse für das Etatjahr 1912 wird in Einnahme auf

12000 #4 und in Ausgabe auf 921 608 4 festgestellt.

8 3.

Im Etatjahre 1912 können nah Anordnung des Finanzministers zur vorübergehenden Verstärkung des Betriebsfonds der General- staatsfasse Schaßanweisungen bis auf Höbe von 100 000 000 U, welche vor dem 1. Januar 1914 verfallen müssen, wiederholt aus- gegeben werten. Auf dieselben finden die Betitimmungen des § 4 Abs. 1 und 2 und des § 6 des Gefeßes vom 28 September 1866 (Geseßsamml. S. 607) Anwendung.

8 4,

Der Finanzminister ist mit der Ausführung dieses Gesetzes

beauftragt.

Mit dem vorstehenden Gesetzentwurf ist dem Hause der Abgeordneten zugleich der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ergänzung der Einnahmen in dem Staatshaushaltsetat füx das Etatjahr 1912, unter- breitet worden, der, wie folgt, lautet :

S L

Zur Bereitstellung des Geldbetrages, der zur Ergänzung der Ein- nahmen in dem Staatshaushaltsetat für das Gtatjahr 1912 er- forderlich und unter Kop. 24 Tit. 17 der Einnabme in dem Etat der allgemeinen Finanzverwaltung in Höhe von 19 000000 4 in Ansatz gebracht ift, ist eine Anleihe durch Veräußerung eines entsprechenden Betrages von Schuldverschreibungen aufzunehmen.

An Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend Schaßanweisungen ausgegeben werden. Der Fälligkeitêstermin ift in den Schaßanweisungen anzugeben. Der Finanzminister wird er- mächtigt, die Mittel zur Einlösung dieser Schatzanweifungen dur Ausgabe von neuen Schaßanweisungen und von Schuldverschreibungen in dem erforderlihen Nennbetrage zu bes{chafffen. Die Schahz- anweisungen fönnen wiederholt ausgegeben werten.

Schaganweisungen oder Schuldverschreibungen, die zur Einlösung von fällig werdenden Schazanweisungen bestimmt sind, hat die Haupt- verwaltung der Staatës&ulden auf Anordnung des Finanzministers vierzehn Tage vor dem Fälligkeitstermine zur Verfügung zu halten. Die Verzinsung der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeit- punkte beginnen, mit dem die Verzinsung der einzulösenden Schazz- anweifungen aufhêrt.

S2.

Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchen Zinsfuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Kursen die Schaßanweisungen und die Schuldverschreibungen veraus- gabt werden follen, bestimmt der Finanzminister.

Im übrigen kommen wegen Verwaltung uud Tilgung der An- leihe die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869, betreffend die Konfoltdation preußisher Staatsanleihen (Gefegfamml. S. 1197), des Gese-8 vom 8. März 1897, betreffend -die Tilgung von Staats- schulden (Geseßsamml. S. 43), und des Ge'ezes vom 3. Mat 1903, betreffend die Bildung eines Ausgleichsfonds für die Eisenbahnver- waltung (Geseßsamml. S. 155), zur Anwendung.

S A

Der Finanzminister ist mit der Ausführung dieses Gefeges

beauftragt.

Herner find dem Hause der Abgeordneten bei seinem Zu- sammentritit der Entwurf eines Wassergesezes nebst Begründung und eine

_Denks\chrift, betreffend Versuche zur Prüfung der Luftdurchlässigkeit und der Feuerbeständigkeit weicher Bedachungsarten, zugegangen.

Rechtsprechung des Reichsgerichts,

Ueber die Frage, ob Stempelfteuergeseßes geseßes dazu bom 26. Fun {hasterversammlung einer Haftung die Erböhu Herrschaft des Gesetzes Einzahlungen auf erst nah dem Inkraftt geleistet worden sind, 26. September 1911 E sind die Einzahlungen auf dem 1. Juli 1909 erfolgt 1895 zu versteuern, währen des Nachtraggeseßzes Plat greifen. schaften und für Kommanditgese merkten8werte Urteil fübrt in seiner § Bestimmungen der Tarifstelle 25a der ge pflichiigkeit von Besc{lüssen über Kapitale threr Beurkundung, sondern erft stenernden Einzahlungen entsteht.

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en des Nachtraggefezes (1. Juli 1909) ; Reichsoeriht in dem Urteile von Nach diesem Urteile nmfkabpital, soweit sie vor

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Nr. 2 des „Zent herausgegeben im i folgenden Inhalt : gemeine Verwaltungs8fachen: Reich für 1912. 3) : Ende Dezember 19

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auf Grund des S 1419 Abs. : ordnung. 5) Zoll: und St Stationskontrolleur. 6) Polizeiwe aus dem Neich3gebiet.

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Statistik und Volkëwirtschaft.

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Bei Beginn des Ja i ten . ommisfion überwiefenen Referendaren die Prüfung noc Hi gelegt; unter Hinzurechnung der i ore 1911 neu üderwiefenen 87 NReferendare waren zuf en 2 Craminanden der Prüfung zu unterziehen. Die Zabl der Referendare, welehe die Prüfung abgelegt haten, betrug im Jahre 1902 62, 19205 65, 1908 29, 1209 7 1910 87 und 1911 86.

Von den der Prüfung unterzogenen 86 Kandidaten baben ik nit bestanden. Von diefen mußten drei Neferendare wegen wiederholt nicht beftandener Prüfung dom böberen Verwaltungsdienfs auspefdlofen werden; die anderen 8 sind zur besseren Vorbereitung zurüCgewicten worden. Zwei Referendare konnten im leßten Vierteljahr zur wieder« holten Prüfung vorgeladen werden und sind mit dem Prädikate « UtÎa reichend“ durhgekommen. Die übrigen 75 Kandidaten haden die Prüfung beim erften Versuche bestanden. Von duen haben 10 Referendare das Prädikat „gut*, 10 Neferendare das Peädi «bolllommen befriedigend“ und 55 Referendare das Prädikat „aute reichend* erhalten.