1912 / 14 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Jan 1912 18:00:01 GMT) scan diff

Haben {ih die Pensionäre mehr und mebr zu Unterstügung8anträgen verstanden. Während früher die Unterstüßungsfonds niemals aufge" brav@t wurten, seinen die Unterstüßungen jeßt doch in so großer Zahl begehrt zu werden, daß die Staatsregierung nit gezögert hat, mit einem weiteren Antrage an den Landtag zu treten ünd darum zu ersuchen, 500 000 4 für die pensionierten Beamten und ihre Hinter- bliebenen davon entfallen 200 000 (4 auf die Eisenbahnverwaltung und 250 000 4 bei den entsprehenden Fonds für die Volksschul- Tebrpersonen als Mehrbetrag einzustellen. (Bravo!) Jch kann hinzu- fügen, daß gegebenenfalls auch weitere Mittel bereitgestellt werden follen, falls sich herausstellt, daß die bisherigen Fonds nicht ausreichen. (Erneutes Bravo !)

Nach diesen Vorbemerkungen zu den Etats der eigentlichen Staais- verwaltungen kann ich mi sehr kurz fassen.

Der Etat der Justizverwaltung hat insofern eine Umgestaltung erfahren, als alle die Justiz betreffenden Ausgaben auf diefen Etat vereinigt worden sind. Zu diesem Zwecke sind die bisher beim Etat des Finanzministeriums ausgebrahten Pensionen und Reliktenbezüge fowie die Portoaversbeträge auf den Etat der Justizverwaltung ge- braht worden. Diese Veränderung lag nahe, da die Justizverwaltung hon bis jeyt die Mehrzahl der betreffenden Zahlungen durch ihre eigenen Kassen geleistet hatte. Diese Veränderung hat aber auch noch die erwünschte Nebenwirkung, daß man nunmehr klar ersehen kann, wie hoh fch die Kosten der gesamten Rechtspflege belaufen. Da ift es für die Staatsregierung außerordentlich bedeutsam, daß sihch da- dur herausstellt, daß die Staatsregierung das ihrige für die Kosten der Rechtspflege tut; sie wendet dafür jeyt einen Zuschuß von 85 Millionen Mark auf. Demgegenüber hält fih die Erhöhung der Gerichtskosten in durhaus angemessenen Grenzen.

Dieselbe Etategestaltung auch bei den übrigen Staatsverwaltungen einzuführen, dazu lag keine besondere Veranlassung vor. Die Beträge, um die es sich bei diesen Verwaltungen handelt, haben einen geringeren Umfang; außerdem hat ih bei diesen Verwaltungen das Bedürfnis na@ Klarstellung au niht in dem Maße gezeigt wie bei der Justizverwaltung; die Zahlungen find auh niht durch eigene Kassen diefer Verwaltungen vorgenommen.

Beim Etat des Ministeriums des Innern sind die Dienst- aufwandsentshädigungen der Landräte mit Rücksicht auf eine sach- gemäße Festseßung der Fuhrkosten neu reguliert worden. Ferner erscheinen hier zum ersten Male die Kosten der Versicherungsämter.

Bei der landwirtshaftlichen Verwaltung sind weitgehende Fonds- erböhungen vorgenommen worden. Die Fonds für landwirtschaftliche Fortbildungs\{ulen, für Haushaltungss{ulen für \{hulentlassene Mädchen auf dem Lande, für die Kultivierung und Besiedlung der Moore, für Unter- stüßung der Viehzucht und der Pferdezucht im besonderen find beträchtlich verstärkt worden. Außerdem möchte ih noch darauf hinweisen, daß in- folge des Viebseuchengeseßes 800000 # mehr eingestellt werden mußten, und daß der Veterinärs{huß im ganzen 1,14 Millionen Mark mehr erfordert.

Im Unterrichtsetat ist der im vorigen Jahre zum ersten Male in Höhe von 1 Million Mark eingestellte Fonds zur Förderung der Jugendpflege um F Million Mark erhöht worden. Ich erkénne es dankbar an, daß die mit der Durchführung betrauten Stellen im all- gemeinen mit regem Eifer und gutem Verständnis den Fürsorge- gedanken aufgegriffen haben. Es ist eine hochbedeutsame Aufgabe, die männliche Jugend gerade in dem kritishen Alter nah dem Ver- lassen der Schule vor shädlihen Einflüssen zu bewahren und fie fitt- Tih sowoh! wie körperlih zu stärken, und ih hoffe, daß si überall die geeigneten Persönlichkeiten finden werden, welche fich freudig in den Dtenst der guten Sache stellen; denn hierauf kommt es in erster Linie an. (Sehr ritig !) Wenn die Jugendfürsorge in diesem Sinne ausgeübt wird, wenn man fih vor allen Dingen von der Pflege äußerlichen und oberflächlihen Verecinswesens fern bält, dann kann die Staatsregierung diese Be- \trebungen au fernerhin tatkräftig unterstüßen und, wenn es er- forderlich sein sollte, aub noch weitere Mittel zur Verfügung stellen.

Meine Herren, ich komme nun zum Schluß. Wenn es auch noch nit gelungen ist, den Staatshaushalt ins Gleichgewicht zu bringen, so ift doH nidt zu leugnen, daß er wiederum besser geworden ist. Dabei ist bewußt davon Abstand genommen, die sämtlichen zur Ver- fügung stehenden Einnahmequellen auszuschöpfen. Wäre dieses ge- sehen, dann wäre das Defizit \pielend beseitigt, es wäre kein Defizit vorhanden, sondern ein beträGtliher UebersGuß. Das seit Jahren erstrebte Ziel, einen Etat zu besitzen, der alle Aufgaben erfüllt, ohne die Eisenbabneinnahmen in übermäßiger Weise heranzuziehen, und außerdem eine Rücklage für die unausbleiblihen {lechten Jahre vorsießt, ist ein beträhtlißes Stück näher gerüdt; der

Ï Ausgleihsfonds beginnt sich ftärker

fizit geht stetig berab, es \{rumpft

en auf diesem Wege zielbewußt fort:

ann wird der Zeitpunkt nicht mebr fern sein, an dem

¿nnen, daß die preußischen Staatsfinanzen von ihrer Ueber-

sen und auf eine so kräftige und gesunde Grundlage ge-

sie auch einigen s{lechten Jahren ohne jede Er-

scütterung ftand zu balten in der Lage find. (Bravo!) Hierzu bei- find Regierung und Landtag in gleiher Weise berufen.

a erschöpft. beraumt die nächste Sißung des Präsidenten, der beiden

handlung abzufürzen, möchte ih gleih erklären,

em Bedauern nicht in der Lage bin, eine etwa auf

[ zum Präfitenten anzunehmen. Ich bitte, es auszulegen, wenn ich die Bitte

e mi nit wahlen. Es is mir wrirflih unmöglich, dieses ewige. Gebundensein an Berlin Meine Amts- und Privatgeschäfte leiden mit der : muß deébalb von meinem Posten zurücktreten. Jch obne derjenigen zu gedenfen, welde es mir

2? ermögliht haben, meine Präsidialgeshäfte zu

Linie verdanke ih es dem liecbenéwürdigen Ent-

ich die ganze Zeit über bei der Mehrheit des

E zweitens der tatkräftigen Hilfe der Herren

f ‘ent S&bristführer und Quästoren und drittens last t least ber bingebenden un ¡en Arbeit aller Beamten, vom r ftor berab bié i[f8ti Ih sage ibnen

e, die ih an der Spige

x stets für mich zu dén

solchen übecreihen Lebens ge-

9. Sigung vom 15. Januar 1912, Nachmitiags 5 Uhr. (Berit von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Das Haus ehrt zunächst das Andenken der seit der vorigen Séssion verstorbenen Mitglieder Gléim (nl.), Junghenn (nl:), Dr. Gerschel (fortschr. - Volksp.) und Dr. von Voß (konf.) in der üblichen Weise.

Erloschen infolge Beförderung sind die Mandate der Abgg. Lusensky (nl.), Dr. Loy (frkonf.) und von Tilly (konf.).

Auf der Tagesordnung steht die Wahl des Präsidenten, der beiden Vizepräsidenten und der Schriftführer.

Bei der Wahl des Präsidenten werden 356 Stimmzettel abgegeben; davon erhalten Abg. Dr. Freiherr von Erffa (kons.) 347, Freiherr von Richthofen 2 Stimmen, von Arnim, von Flottwell, Hoffmann (Soz.), Schwabach, von Brandenstein, von Jagow und Dr. Runze je eine Stimme.

räsident des Hauses in der vorigen Session von Kröcher. ch habe festzustellen, daß der Abg. Freiherr von Erffa zum Präsi- denten gewählt ist, und ih frage ihn, ob er die Wabl annimmt.

Abg. Dr. Freiherr v on E r f fa (kons): Meine Herren! Ich danke &hnen berilidh für das Vertrauen, das Ste mir in der Berufung für das {were und verantwortungsvolle Amt des Präsidenten dieses Hauses geschenkt haben. Jh nehme die Wahl an und werde nach meinen besten Kräften bestrebt sein, die Geschäfte des Hauses sachlich und unparteiisch zu führen. Dazu bedarf ih Ihrer Unterstüyung, um die ich Sie hierdurch bitte. Meine erste Aufgabe als neuer Präsident soll es sein, der Verdienste des alten {Gelbenden Prâä- sidenten zu gedenken. Ich glaube, daß wir alle Ursache haben, ihm für seine langjährige opferfreudize und treue Führung der Geschäfte des Hauses unseren Dank auszusprechen, und ih glaube, daß ih mich bierbei im Einverständnis mit Ihnen befinde.

Auf Vorschlag des Abg. Stengel (frkons.) wird zum Ersten Vizepräsidenten der Abg. Dr. Porsch (Zentr.) und zum Zweiten Vizepräsidenten der Abg. Dr. Krause (nl.) durch Zuruf wiedergewählt. Beide erklären dankend die Annahme der Wahl.

Zu Schriftführern werden gleichfalls auf Vorschlag des Abg. Stengel die bisherigen Schriftführer von Bokelberg (kons.), Schulze-Pelkum (konf.), von Bonin-Stormarn (frkonf.), Lüdicke (frkon}.), Dr. Röchling (nl.), Blell (fortshr. Volksp.), von dem Hagen (Zentr.) und Jtschert (Zentr.) wiedergewählt.

Zu Quästoren ernennt der Präsident die Abgg. Dr. Schröder-Cafßsel (nl.) und Henning-Kalau (kons.).

Damit ist das Haus konstituiert, der Präsident wird Seiner Majestät dem König und dem Herrenhause Anzeige davon machen.

Das Präsidium erbittet und erhält dann die Ermächtigung, Seiner Majestät dem König die Glückwünsche des Hauses zum Geburtstage auszusprechen.

_ Shhluß 61/2 Uhr. Nächste Sitzung Dienstag, 30. Januar, 12 Nhr. (Erste Lesung des Slaatshaushaltsetats.)

Land- und Forstwirtschaft.

Ernteergebnisse in Chile 1910/11 und Ernteaussichten CGhiles für 1911/12. Der Kaiserlihe Generalkonsul in Valparaiso berihtet unterm 12. Dezember v. J.: Die Ernte des Jahres 1910/11 ist in fast allen Teilen Chiles wegen anhaltender Trocktenheit und Dürre shlecht aus- gefallen; an einzelnen Stellen des Konsulatsbezirks Concepción hat man sogar Weizenfelder, deren Aberntung die Mühe nicht lohnte, durch Vieh abweiden lassen, um so wenigstens Viehfutter zu sparen. Dagegen lauten die Nachrichten über die Ernteaussichten für 1911/12 allgemein dahin, daß die Auéfaat unter günstigen Umständen erfolgt ist, daß henlende Niederschläge sich eingestellt haben und daß auf eine über dem Durschschnitt stehende Ernte mit ziemlicher Sicher- beit gerechnet werden kann. ie nachstehende Zusammenstellung der Getreideanbau- flächen des Landes ist dem in Concepción erscheinenden Boletin de la Sociedad Agricola del Sur entnommen. Provinzen Anbaufläche in Hektar Weizen Gerste Maas 4 «s 900 880 Coquimbo . 6 167 3 524 Aconcagua 04982 3 694 Balparaiso 13 440 11 383 Santiago . 28 400 16 300 O'Higgins 18 500 10 300 Colchagua 29 900 4 100 Curicó « 24 400 3 920 Aa e 41 700 16 126 Sit» 40 950 6 770 Maule . . E 45 600 8 269 Nuble . . 63 400 2 400 Concepción ¿ 28000 925 Arauco . ¿17 000 1 300 Bio-Bio , . 49 600 581 Malleco . . 96 000 1 721 Cautin . . . 136 500 8 000 Naldivia . ¿ 1D0 209 860 Lsanquihue : . 58 000 2 332 Chiloë 1950 A

E P E A R R S C R D i R I E I A R A C A R E E S

Mitteilungen des Königlichen Aëronautischen Observatoriums,

veröffentlicht vom Berliner Wetterbureau. Drat&enaufstieg vom 14. Januar 1912, 44 bis 7 Uhr Vormittags:

[Station] Seechöhe . .. ..| 122m | 500m |1000m | 1509m |2000m | 2790 m

Teimperatut (C |— 16,3 |-—6,5 | —5,6 |-—3,7 | —5,0 | 99 Rel. Fchtgk. (9/6) | 100 E 78 3 P 1 Wind Richtung .| 0 | 80 bis 050 | 880 | 880 880 . O O D E Ol | 10 9 | 4—5

Himmel fast wolkenlos. Vom Erdboden an bis zu 1500 m Höhe Temperalurzunahme.

———

Mitteilungen des Königlichen Aëronautischen Observatoriums,

veröffentlicht vom Berliner Wetterbureau.

Dratenaufstieg vom 15. Januar 1912, 8 bis 107 Uhr Vormittags:

Station Seehöbe . « «. .| 122 m | 500m |1000m | 1500 | 2000m | 2220 m

Temperatur (Cn |— 1641 Eb 200|—80 110120 Rel. Fétal. (9 | 100 67 61 E 55 Wind-Richtung . O 80 8SO S bis SS0 SSO - Geséw.wpa| 7 Hl 13 “r 5 Himmel etiva zur Hälfte bededt. Vom Erdboden an bis zu 15090 m Höbe Lemperaturzunahme.

Metterberi%t vom 16. Januar 1912, Vorm. 94 2x.

__- Ea

Barometerstand

MWitterungs- verlauf dér leßten 24 Stundtn

Rind-

5 ribtung, Wind- Wetter

stärke

Nawne der Beobachtungs- station

Schwere

auf Meereë- in 45® Breile

nireau u Barometerftartd rom Abend

Niederschlag ín Stufenwerten *)

4 | | Bork1 765,5 [D 4|\wolkenl.|—10/ Keitum 769 3 |SO 4sheiter | —b vorwiegend heiter Hamburg 769 9 |D 4woltenk.|—11| 0 770vorwiegend heiter Swinemünde | 772,7 |[OSO 2\heiter | —8| 0 773vorwlegend heiter Neufahrwasser| 777,3 |DSO 3|Dunst |—12/ 0 7776| ziemlich heiter

Memel 780 4 |OSO 2 heiter |—11} 0 7778| ziemli heiter ;

Aachen 761,2 |OND 1/bedeckt | —1/ 0 763] meist beroölkt

Hannover 763,0 |[SO Zjheiter |—14/ 0 |768| ziemli heiter _ Berlin 770,5 |SO 2\bedeckt |—11/ 0

Borkum vorwiegend heiter

_770,5 [SO 2sjbedeckt (—11/ 0 [771 ziemli heller Dres 769,4 |[SO 2 \halbbed. —10/_ 0 [770|_ ziemli heiter _ Breslau 773,1 |OSO 2/Dunst |—12 0 [773| ziemlich heiter _ Bromberg | 776,0 (9 3 bededt |—12_2 [775Nachts Nieders. Mes 761,8 O 3 bededt | —1/ 0 763] meist bewölkt Frankfurt, M. | 764,8 |SO 3 bedeckt | —7| 0 _[766| ziemlich heiter Karlsruhe, B. | 762,9 \NO 2bedeckt | —3| 0 [764 meist bewölkt München | 766,1 /NO d Nebel | —7| 0 [767] meist bewölkt Zugspite 522,5 N 4 Nebel 523\vorwiegend heiter | (Wilhelmshav.) 7¡Negen [749/ ziemli heiter (Kiel)

Malin Head | 743,9 S Negen 743vorwiegend heiter (Wustrow i. M.) Valentia 741,2 S wolkig _6 _[741|vorwiegend heiter

(Königsbg., Pr.) Scilly 3\bededckt 5 ziemli Baiter (Cassel) vorwiegend heiter (Magdeburg) o|Regen | [vorwiegend heiter | (GrünbergSechl.) Holyhead _ziemlich heiter

| | (Mülhaus., Els.) Isle d’Aix 8 SSO 3 halb bed. 7/0 [7759| meist bewölkt | (Friedrichshaf.) St. Mathieu j) Di 10| 3 |753/Nachts Niederschl.

| | | | |(Bamberg) Grisnez SO_ 4bedeckt |__4 Tepormiegen? heiter 761 i |

Stornoway 747,5

Aberdeen 7 j bededckt

6lbededt

Pas [7684 60 _llkebedt | 2

764 de A _—

770

Helder 300 3lhalbbed.| —6] Bodoe 74,9 6 wolfenl.| —3| Christiansund | 769,5 |SO ZL2hheiter | 2 Skudesnes 3 [SO 8 bededt |__2 Vards _| 775,2 (SW Asbededt |—3 Skagen 7 OSO 4jbedeckt | —1| OSO bsbedeckt | —3

) [S 6sbededt |—3| 0 774

Fry

d

772 775 0 1772|

0) e E E cli 0 are: Yang | A E E Vlissingen : D 3\bededckt 2| 0 [761

0

0 0 0 0

Kopenhagen |

Stocholm J [S 4/bededt | —3| 0 |778| Hernösand |_781,7 |(SO 2 bedeckt | —4 0 [779] Haparanda 27S 2/bedeckt | —7| 9 781 Wia [7794 (SO 4 bedeck |—38| 1 (7î8 Karlstazy | 779,2 |ONO 2[Schnee | —d| 0 #78)___— Archangel

786,1 SW 2|bededt |—10/ 0 (N Petersburg |_786,9 |SVD __1\wolkenl.—15 0 S Riga 782,3 DSD 1 bedeckt | —8| 0 781) E Wilna 78050 Ubedeckt |—10| 2 [779]

Gorli _|_ 783,8 [NO _2[wolkenl.|—18/ 0 [783]

Warshau | 776,3 |SO 1 \wolkenl.|—14/ 76,3 |OND 2\bedeckt | —8|

Vi d

)

772,1 |EO 2 \wolfenl.|—15 772 3 |\Windst. [Nebel |—16 9 [764,0 [NO 4Regen |_4 Florenz | 764.5 ND 3\bedeckt

( a 5 i

1 r |

—_—- j OOt

4

4 A

v

}

J

M N I F

ps 4

lar __ A

Thorshavn 7522 S öbedeck [b l

eaen tgr e ervnveciitioiitnmwagi |

Caalian | 761,4 |\NNW 3 wolkenl.

Di

I

nj

D

3

3! —I| —Il I] A

T

Seydisfjord O 9 Regen NRügenwalder- #4 | | münde 0 3|wolkenl.|—1 Tölvorwiegend heiter

|

eet |

( l

I Ct

Skegneß | 7574S d bebet 2 1 E 8 ls T NOD U Stnee |—1 1/3 77bNachts Niederschl. [SSO 1/wolkenl.|—21] 9 [774] meint bewölkt

5

Hermanstadt

E _—5/ 0 [769] __ meist bewölkt Reytjavik | 735,6 | D —7344 (Lesina) (5 Uhr Abends) vorwiegend heiter Cherbourg | 75 8| 0 757) pf 2beiter |_ 2 0 [761 S 4woltig 13/0 760 3,2 [Windst. bedeckt | 4/2 [765 2 SW_1wolkenl.|__ 2/0 61 72,8 (O 1/halbbed.|—1 774 Brindisi |_766,5 [W __ 2shalbbed|_ 2/0 [764

Moskau | 789,1 NO 1wolfenl.

Lerwid | 760,7 |SO s bedeckt 8/1 Helsingfors | 783,5 |ONO L2hbedeckt

Kuopio | 786,4 - Zürich [76380 lbededt | 1 Genf 763,0 |[SSW 2 Nebel Lugano _|765,7|N _ 1/bedeckt Säntis | 557,0 |VSW4 [Schnee Budapest | 77

( Budap _| 772,5 |Windst. [wolkig 0 773|vorwiegend beiter Portland Bill| 752,8 |SSD d5|[Negen 765,5 |NW 4 Regen Coruña 753,5 [SW 3/Nebel | 9 *) Die Zahlen dieser Rubrik bedeuten: 0=0 mm; 1 = 0,1 bis 0,4; 2 == 0,5 bis 9,4; B = 2,6 bis 64; 4 = 6,5 bis 12,4; 5 = 12,5 bis 204; 6 = 20,5 bis BLA; 7 = 81,5 bis 44,4; 8 = 44,5 bis 694; 9 = nidt gemelbet,

Die Wetterlage ist wenig verändert; ein Hochdruckgeblet über 799 mm liegt über Nerdrußland; ein ozeanisches Tieforuckgebiet, mit einem Minimum von 735 mm nordwestlih von Schottland, breitet sich bis zu den Pyrenäen und über Großbritannien aus. Jn Deutsch- land ist das Wetter bei meist \{chwachen Ostwinden trocken, im Süden vorwiegend trübe, sonst heiter; im Südweston herrscht chwacer, sonst strenger Frost, meist unter zehn Grad.

Deutsche Seewarte

c

2 4

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußishen Staalsanzeiger.

14.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und AbsperrungsS- maßregelu.

Das Kaiferlihe Gesundheitsamt meldet den Ausbruch und das Erlöschen der Maul- und Klauenseuche vom Schlacht- viehhofe in Magdeburg am 15. Januar 1912.

Niederlaude.

Die Königlich niederländishe Regierung hat ihre Verfügung vom 4. August 1911, wodurch Konstantinopel für choleraverseucht erflárt worden war, du ch eine im „Niederländishen Staatscourant“ Nr. 7 vom 10. d. M. veröffentlihte Bekanntmahung vom 9. d. M. aufgehoben.

Die Königlich niederländishen Minister des Innern und der Finanzen haben nach einer im „Niederländischen Staatécourant“ r. 8 vom 11. d. M. veröffentlihten Bekanntmachung vom 9. d. M. das Verbot der Ein- und Durchfuhr von Lumpen, gebrauchten Kleidungéstücken und unlgewashener Leib- und Bettwäsche aus Konstantinopel vom 11. d. M. ab aufgehoben. (Vgl. „R.-Anz.“ vom 9. August v. J., Nr. 186.)

ret,

Der internationale Gesundheitsrat in Konstantinopel hat folgende Nerfügungen erlassen : ;

Herkünfte von Konstantinopel unterliegen sowohl bei der Abreise als auch bet der Ankunft im ersten türkishen Hafen, wo h ein Sanitätsarz;t befindet, einer ärztlihen Untersuhung. (Bet der Ankun't in Häfen des Marmarameeres findet diefe Üntersuchung nicht ftatt.)

Die Herkünfte von JInsboli unterliegen einer ärztlichen Untersuchung nebst Desinfektion im Lazarett von Sinope oder in demjenig-n von Monastir. Aghzy (Cavak). Die Ausführung dieser Maßnahmen soll nicht länger als 24 Stunden dauern.

Indien.

Nach einer Mitteilung der Regierung in Kalkutta vom 20. De- ¿ember 1911 sind in den Häfen von Orissa Quarantänemaß- regeln gegen Schiffe, die von Moulmein ankommen, ange- ordnet worden.

Aegvpten.

Der internationale Gesundheitsrat in Alexandrien hat bes{lofsen, das Cholerareglement gegen Herkünfte aus Mersina, SFneboli und Durazzo niht mehr anzu wenden. (Val. "N.-Anz.“ vom 11. und 27. Dezember v. I., Nr. 291 und 303).

Der internationale Gesundheitsrat in Alexandrien hat ferner be- \{lossen, das Cholerareglement gegen Herkünfte aus Braila, Galaß und Tulcea nicht mehr anzuwenden und die Herkünfte aus Syrakus dem Cholerareglement zu unterwerfen. (Val. „R. Anz.“ vom 11. Oktober und 21. No- vember v. IJ., Nr. 240 und 275.)

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)

WBinke für den Verkehr mit dem Kaiserlichen General- fonsulat in Zürich.

Portokosten. Allen Anträgen ist mindestens das einfache Nückvorto in einem „Antwortschein für das Ausland“, über 29 H lautend, beizufügen. Deutsche Briefmarken werden zwar auh in 2ablung g: nommen, da jetoch deren Verwertung mit Weiterungen verbunden ist, werden UAntwortscheine vorgezogen. Die leßteren müssen, um in der Schweiz eingelöst zu wérden, mit dem Stempel der Verkaufspostanstalt versehen sein.

AnknüpfungvonGeschäftsverbindungen.Nachweisung von Vertretern. Angesichts der sehr ausgedehnten Handels- beziebungen zwischen Deutschland und der Schweiz und in Anbetracht des Umitc nds, daß in den meisten Handelszweigen erstklassige deutsche Firmen hierzulande bereits ihre ständigen Vertreter haben oder das Land regelmäßig bereisen lassen, ist die Einführung neuer Firmen nit selten mit erhebliden Schwierigkeiten verbunden, und es bedarf zuweilen umfassender Nachforschungen und auch der Auf- w ndung von Kosten für Zeitungsinserate, um einen rührigen Agenten auéfindig zu machen, welher niht bereits durch ander- weitige Vertretungen gleicher Art gebunden ist. Den beim General- fonsulat in Zürich zahlreih eingehenden Anträgen auf Nachweisung faufmännisher Veitreter in bestimmten Geschäftszweigen kann unter diefen Umständen unmittelbar nur in solhen Fällen entsprochen werden, wenn eine geeignete Persönlichkeit der Behörde entweder bereits befannt oder durch Nachfragen in den dem Generalfkonsulat nabestebenden Geschäftskreisen ohne Weiterungen zu ermitteln ist. YAndernfalls muß €s den Beteiligten überlassen bleiben, sih an ein Faufmännishes Ausfkunitsbureau zu wenden oder mittels Zeitungs8- inserats eine zur Vertretung geeigneie Firma zu ermittéln. Mit der Nachweisung von kaufmännischen Vertretern befaßt sich u. a. die hiestge Filiale der bekannten Auskunftei von Schimmelpfeng, Bahn- hofstraße 70. Für ein Inserat der in Rede stehenden Art geeignet ist die „Neue Züricher Zeitung“. Verzeichnisse der in der Schweiz erscheinenden Fachzeit\chriten finden \ich in den alljährlih veiöffent- lichten Zeitungstatalo.en der Annoncenexpeditionen von Haasenstein u. Voaler, Nudolf Mosse, u. a.

Adressen \chweizerischer Firmen. Im Verlag des artistischen Instituts von Orell Füßlt in Zürich erscheint alljährlih in neuer Auflage das sogenannte „Schweizerische Ragionenbuch*, d. i. cin Verzeichnis der im schweizerischen Handelöregister eingetragenen Firmen. Das Bub zerfällt in zwei Hauptteile: in das Firmen- register und in das Branchenverzeichnis. Im Firmenregister sid alle bis zum 31. Dezember des abgelaufenen Jahres ins Handelsregister eingetragenen Firmen, nach Kantonen und Gemeinden geordnet, auf- geführt, und im Branchenregister finden ih die nämlichen Firmen nach Handels- und Industriezweigen zusammengestellt. Der “An- {chaffungspreis des Werkes beträgt 12 Fr. Dasselbe kann den am Handelsverkehr mit der Schwetz beteiligten deutschen Exrporteuren als eine nüylide Informationétquelle empfoblen werten.

Verwertung von Preisver¿eihnissen, Adressenlisten u. dergl. Die dem Kaiserlichen Generalkonsulat von deutschen Firmen zugebenden Pretésverzeichnisse, Adressenlisten und ähnliches *Dtaterial werden gewöhnlich dur Auslegen im Wartéziminer ver- wertet; in geeianeten Fällen auch durch Uebermittlung an hiesige Firmen, die dafür Interesse haben könnten. Im allgemeinen wird in der Schweiz, wo in den meisten Geschäftszwetgen, wie oben bemerkt, deulsde Erportfinmen dur Reisende oder Agenten vertreten sind, die Versendung von Preisverzeihnissen allein nur von verhältnismäßig geringem Nutzen für den Abs{hluß von Geschäften sein.

Zoll. und handelsrech{chtlihe Bestimmungen der S@Mhwetiz. Die wesentli{hsten diesbezügliWßen Bestimmungen finden ih in der vom Meichsamt des Innern herausgegebenen Sammlung: Zoll- und handelsrechtliche Bestimmungen des Auslandes Heft 4 „Die Schwetz“, Verlaz vön Ernst Siegfried Mittler u. Sohn, Berlin 1909 (Preis 4 4). Besonders set auf die in dieser Veröffentlichung abgedruckten Bestimmungen über ausländishe Handlungsreisende hin- gewiesen (S. 61 ff.).

Berlin, Dienstag,

1912.

Erteilung verbindlicher Auskunft über die Waren- verzollung Außer der Oborzolldirektion in Bern find auch die Zollkrcisdirektionen (Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf), über deren Gebiet die Einfuhr in die Schweiz statt- finden soll, zur Erteilung verbindliher Auskunft über die Tarifierung von Waren befugt, soweit es sich um Warenartikel handelt, die im \hweizerishen Zolltarif niht ausdrücklich aufgeführt oder nicht durch Entscheidung der Zollbehörde bereits tarifiett sind. Gemäß Ver- fügung der Schweizerischen Oberzolldirektion vom 5. Juni 1909 hat der Fragesteller, wenn möglih, etne Probe oder eine Abbildung der einzufübrenden Ware beizufügen und wah1iheitsgemäß nachstehende Angaben zu machen: - 1) Voraussichtliches Einfuhrzollamt; 2) Name und Wohnort des Versenders; 3) Name und Wohnort des Empfängers; 4) Hande!süblithe Bezeihnung der Ware ; 5) Aufmachung bezw. Verpackung der Ware; 6) Wert der Ware für 100 kg; 7) Zusammenseßung der Ware; 8) Verwendung der Ware; 9) Beschaffenheit bezw. Beschreibung der Ware; 10) Angabe, ob es sh um eine Reklamation über eine bereits erfolgte Verzollung handelt, oder ob die gleiche Anfrage son an eine andere schweizerische Zolldirektivbehörde gerihtet und von dieser beantwortet wurde. (Bejahendenfalls is der Verzollungsausweis bezw. das Antwort- (reib: n der betreffenden D:rektivbehörde beizufügen.) Vorgedruckte Fragebogen sind unentgeltlich bei den {weizerischen Zollfreisdirektionen erbältlih. Wird infolge ungenügender Angaben über die Zusammen- seßung der Waare eine tehnische oder fachhmännishe Untersuchung nôtig, so werden die entstandenen Kosten dem Fragesteller auferlegt.

(Schweizerishes Handelsamtsblatt.)

Zolltarif und amtliches Warenverzeichnis zum Zoll- tarif. Der am 1. Januar 1906 in Kraft getretene \{weizerische Gebrauchszolltarif nebst den seit der leßten bereinigten Larifausgabe (31. Mai 1907) erschienenen: Tarifentscheidungen de: Schweizerischen Zolldepartements fann von den genannten Zollkreisdireftionen fowie von den Hauptzollämtern in Zürich und St. Gallen bezogen werden. Der Preis des Tarifs beträgt 1 Fr.,, wozu 0,90 Fr. Porto- fosten für das Ausland kommen. Bei den nämlichen Stellen ist au das Ende Dezember 1910 erschienene amtliche Warenverzeihnis zum s\{chweizerisWhen Gebrauchszolltarif zum Preise von 2,50 Fr., zuzüglih 0/90 Fr. für das Aus- landsporto, erbältlich. Barsendungen find durch Postanweisung zu übermitteln. Briefmarken können laut Bekanntmachung der Schweize rishen Oberzolldirektion in Bern niht entgegengenommen werden. Das letztgenannte umfangreihe Werk enthält dte tm Gebrauchstarif aufgeführten und die seit der legten Ausgabe desselben von dén Direktivbehörden tarifierten, zur Einfuhr gelangenden bekannteren Artikel nebst einer nit unbedeutenden Zahl von Begriffébestimmungen und Erläuterungen, Das Warenverzeichnis wird periodisch ergänzt und das Erscheinen der Nachträge jeweilen bekannt gegeben werden. Der erste Nachtrag ist im Juli 1911 ausgegeben worden.

Zollbeshwerdeverfahren. Die für das Zollbeshwerde- verfahren in der Schweiz geltenden Bestimmungen sind im Deutschen Handels- Archiv, Jahrgang 1911, Teil T Seite 1124/25, abgedruckt. Zu berichtigen sind die in di! ser Veröffentlichung (auf Se'te 1125) enthaltenen Angaben über den Instanzenzug, insofern gemäß Art. 169 der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesey über das Zollwefen vom 12. Februar 1895 Beschwerden gegen Entscheidungen der Schweizerischen Oberzolldirektion in Bern an das Zolldepartement daselbst (niht an den Schweizerischen Bundesrat, welcher die leyte Jnstanz bildet) zu richten sind.

Vermittlung in Forderungs- und sonstigen Streit- sachen. Bezüglih der Beitreibung von Forderungen oder der Beilegung von Streitigkeiten anderer Art muß die Tätigkert des Generalfonsulats sich darauf beschränken, durch srift- lie oder mündlihe Vorstellungen bei der Gegenpartei eine gütliche Regelung der Streitsache zu versuhen. Bleibt die konfularishe Ver- mittlung erfolglos, so -erübrigt nur der Klageweg oder, tn Forderungs- fachen, je nah Lage des Falles, die Einleitung des Schuldbetreibungs- verfahrens (ein dem deutschen Mahnverfahren ähnliches summarisches Ver- fahren, welches, wenn kein Widerspruch gegen den Zahlungsbefehl erfolgt, in das Vollstreckungsverfahren ohne weitere Förmlichkeiten übergebt). Nach geseuliher Vorschrift muß der im Ausland wohnhafte Gläu- biger, um tas genannte Verfahren durhführen zu können, in der Schweiz einen Bevollmächtigten bestellen. Die Vermittlung eines Nechtsanwalts wird daher in solchen Fällen in der Regel nicht zu umgehen sein. Als Necbtsbeistand des Kaiserlichen (GGeneralkonsulats ist zurzeit Herr Dr. F. Fick, Bahnhofstraße 71 in Zürich, tätig. Der- selbe ist in ter Lage, ohne daß bierdurch für den Gläubiger erheb- lie Mehrkosten entstehen, von Zürih aus das Schuldbetreibungs- verfahren auch gegen einen in einem beliebigen anderen Schweizer Kanton wohnhaften Schuldner durchzuführen. Da die „bet:cibende" Partei gemäß Gesetzeëvorschrift die Koîlen des Verfahrens vorschuß- weise decken muß und die Anwaltskosten des Gläubigers im Schuld- betreibungéverfahren nicht von der Gegenpartei zwangbweise ein- gezogen werden fönnen, muß der Glä : stets dem Anwalt einen KostenvorsGuß einsenden. In der Negel genügt ein Aufrvand von 20 M. Für die fonsularishe Tätigkeit in Fordecrungsjachen sind Ges bübren auf Grund des am 1. Januar 1911 in Kraft getretenen Ge- bührentarifs vom 17. Mai 1910 (R -G.-Bl. 1910 Nr. 33 S. 847 ff.) zu entrichten. Abgesehen von dem vorerwäbn!en Schuldbetreibungs verfahren, das für die ganze Schweiz einheiilih geregelt ist, wird es angesihts der Verschiedenheit der Pro:cßordnungen der einzelnen Kan- tone in der Regel notwendig ß der Gläubiger seinen Prozeß- bevollmächtigten unter den Anwälten des Kantons wählt, in welchem der Prozeß durchzuführen ist. Das Generalkonsulat macht von Fall zu Fall auf Grund sorgfältiger Erhebungen geeianet erscheinende An- wälte namhaft, kann indessen ketnerlei Verbindlichkeiten hinsichtlich der betreffenden Persönlichkeiten übernehmen. R

Prozeßkosten; Anwaltshonorar. Tie Gebühren und

Auslagen der Nechtsanwälte sind ohne Rücksicht auf den Ausgang des | Prozesses von der Partet zu tragen. Ob und inwieweit die unter-

liegende Partei der obsiegenden die Kosten zu eritatten hat, wird |

in den einzelnen Katonen mtistens im Urteil festgeseßt. Jm Kanton Zürich wird die unterliegende Partel ver pflichtet, der obsiegenden eine

„Entschädtguna für aufergerichtlihe Kosten und Umtriebe“, die fog. |

Prozeßentshädigung, zu bezahlen, die jedo den Kostenaufwand häufig

nur etwa zur Hälste bis zu zwei Dritteln teckt. Megel ist, daß | Prozeßentschädigungen nur der vollständig obsiegenden Partei zu-

gesprochen werden.

Vollítreckung deutsGer Zivilurteile inder S{chweiz. Da | Schweiz noch kein Staatsvertrag

über die Vollstreckung gerichtlicher Urteile bestebt, find die Kantone | bund-sre(tlid nidt verpflichtet, deutschen Urteilen die VolUstreckung zu |

zwischen dem Deutschen Neich und de

gewähren. Immerhin wird in den meisten Kantonen (insbescndere

auch tim Kanton Züri) auf Grund deutiher Zivilurteile die fog. | „Nechtsöffnung“ erteilt (d. h. im Falle des Widerspruchs des Schuldners | gegen den im Schuldbetreibung8verfah:en wider ihn erwikten Zabe | lungsbefehl die Zwangsvollstreckung bewilligt); unter allen Umse |

ständen aber nur dann, wenn das betreffende Urteil unzweifelbaft

rehtsfräftig und von einem Richter erlassen ist, der an si zuständig | war und dessen Zuständigkeit auch niGt durch die betreffende

tantonale oder dur die eidgenösßsche Geseßpgebung ausgeschlossen ift. Nach Artikel 59 der Schweizerishen Bundesverfassung muß der „gufs» ret stehende“ Schuldner d. h. der nicht im Konkurs befind liche —, der in der Schweiz einen festen Wohnsig bat, für persön» lihe Ansprüche vor dem Richter seines Wohnorts delangt werden.

Hieraus folgt nah \chweizerischer Rechbtsanschauung, daß deutsche Urteile in der Sch{chweiz nur dann vollstreckbar sind, wenn der Schuldner zur Zeit der Klageerhebung entweder seinen Wohnsiß im Bezirk des urteilenden Gerichts hatte, oder sid, sei es ausdrüdlich oder stills{weigend, der Zuständigkeit des betreffenden Gerich!s unter- worfen hatte, oder wenn ein anderer nah der betreffenden fantonalen und nach der deutshen Prozeßordnung anerkannter besonderer Gerichtsstand gegebin ist. Eine stillschweigende Anerkennung des an sih n!cht zuständigen Gerichts wird jedoch dann angenommen, wenn der Beklagte sih auf die Klage eingelassen hat, ohne die Ein- rede der Unzuständtgkeit zu erheben, niemals aber dann, wenn er auf die Klage ledigli nit reagiert hat Aus Vorstehendem ergibt ich, daß deutshe Versäumnisurteile in der Schweiz in der Negel nicht voll- streckbar sind. Man erwirke daher gegen einen hier zu Lande wohnhaften Sqghuldner ein Versäumnisurteil nur dann, wenn mit demselben der deutsdhe Gerichtsstand ausdrüdcklich vereinbart worden war. Die in den Fakturen übliche Klausel: „Erfüllungsort ist für beide Teile X“ enthält, auch wenn der Schuldner sich dagegen nicht auëdrüdcklih ver- wahrt, für den in der Schweiz wohnhaften Schuldner nicht die An- erfennung des Gerichtsstands in X.

Aufenthaltsermittlung, Das „Zentralkontrollbureau" (Einwohnermeldestelle) in Zürich erteilt auf Verlangen jedermann Auskunft über die Ausenthaltéverhältnisse der hter polizeilich gemel- deten Einwohner gegen Entrichtung einer Gebühr von 30 Centimes für eine Auskunft. Es empfiehlt fi, bei diesbezüglihen von Deutsch- land aus an die genannte Behörde gerichteten Anträgen zugleich den gedadten Gebührenbetrag nebst 25 Centimes für die Antwort mittels Postanweisung einzuzahlen.

Konkurse im Auslande. Rumänien. : Amtsbezirk des Galazer Konsulats,

| Anmeldung | Verifikation der | der

Forderungen | Forderungen bis | am

Fallite Firmen | Domizil

Fan. 1912/| 22./9. Jan.

Iean Kirschen | Braila D. 23. Vez. 1911 1912.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 15. Fanuar 1912: Nubrrevier Dbershleßisches Revier Anzahl der Wagen Gestellt . . 25 2 95 Nicht geslelt .

In der gestrige ußer Se r\sammlung der Düsseldorfer Eisen- und Drah! ustrie-Ge- ellschaft ist laut Meldung des „W. T. B.“ aus Düßeldorf 1emäß den Anträgen der Verwaltung der Interessengemein- [haft mit dem Lothringer Hüt erein Aumeßtz Friede sowie der Erhöôhung des fapitals um 1 200000 #4 zugestimmt worden Die württembergischen Staatseifse nen verein- nabmten im Dezember 1911 bei einer Betrietslän on 2088 km (i. V. 2039 km) : 6 285 000 M (gegen def. mehr 273 95i #Æ). Ein- nahme vom 1. April 1911 bis lezten D : 65 007 000 46 (gegen def. mehr 4 551 398 H). betrugen die Etnnahmen der Oeft 1. bis 10. Januar: 3467 574 Kronen, gegen di aültigen Ein- nahmen des entspredenden Zeitraums è Borjal MNebreinnahme 113994 Kronen und gegen vorläufigen Einnah mehr 348 520 Kronen. i

Die Gothaer Feu auf Gegen- seitigkeit wird laut Véeldung des „W. T. B.* ihren Versicherten für das Jahr 1911 an Ueber|{uß sßebzig Prozent der eingezahlten Prämien zurückgewähren.

Vie Kaiserlich rusfische Finanz- und Handelsagentur teilt laut Meldung des ,W. T. B.“ erl tebende Ziffern über den Außenhandel Rußlands ) mit:

vom 2./15. bis 9./22 Dezember vom 1./14. Januar bis 9./22. D

bom . vori

Berliner Wareuberichte. Produktenmarkt. Berlin, den 16. Januar. ermittelten Preife waren (per 1000 kg) in 2

r Tx T A f Mor “A L T

93.75 Abnahme

L A 20 Ug s Gt A) A6, 20, O M. LOEUCR, ¿eringe Sorte) 2,92 4, Mas tên, aute V E) S # D ,— , Ta bb 1A Q P uy ck o: Mittelforte*) 192 18.70 MÆ. Futtergertte, .\ Q A Q y Sn u v do (& R t e”) 18,60 Æ, 15 C0 Æ. Daser, aute Sor } 21,00 MÆ, E Gafer 0 tttoltor p Q E ¿ Q F . C PYAL: «fn He Lf S «L V p A V HIPL, Id v - ckd } ¿

gertnge Sorte®) 20,00 Æ. 19.70 #4. (Marttdail

F 15 §4 - z€ PT C2 S L ALCLTUTI A

18 C0 é, 18 40 é. Mais (mire? } ge T —,— M, —,— M, Pa s E Sa

Mais (runder) gute preise.) Erbsen, gelbe, zum Kochen 50,00 ck, A #.