1892 / 153 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Jul 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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r Sezugspyreis beträgt vierteljährliÞh 4 #50. at Ale Post-Anstalten nehmen ene E L ction ost-Anstalten au die Exp für Berliu außer deu Post ; q und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

ilhelmstraße Nr. 32. 8W., Wilhelmstrafe , - Berlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Unmmern kosten 25-4 L L L M E |

| Juserate nimmt au: die Königliche Expedition | E des Dentschen Reichs-Anzeigers

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j Me 153. : Berlin, Freitag; den 1. Juli Abends. E

Seine Majestät der König haben Allergnädigst gert:

S i 9 f anderzu dem Superintendenten und Oberpfarrer Zander SGudematbe Lea Rothen Adler-Orden vierter Kla)e, o “dem Bürgermeister a. D. Eggebrecht ‘zu Swinem den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu ve

Seine Majestät der Kaiser und König haben ler: gnädigst geruht: den nachbenannten Offiziere Erlaubniß zur Anlegung der zu ertheilen, und zwar: E thurkreuzes zweiter Kla)je des Yerz V erceltaisden Haus-Ordens: E dem Corvetten-Capitän Grafen von Moltke I2om- mandanten S. M. Fahrzeugs „Lorciey“; : E des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Es: dem Assistenz-Arzt erster Klasse Dr. Hoffmann, Zfs- arzt desselben Fahrzeugs; L, A s Offizierkreuzes des Katjerlich japan i Dedena der aufgehenden Soy dem Ober-Stabsarzt zweiter Klasse Dr. Kle ff Chef- arzt des Marine-Lazareths zu Yokohama ; E des Ritterkreuzes erster Klasse des Könt norwegischen St. Q En c bay itän-Lieu Bi Flagg-Lieutt de dem Capitän-Lieutenant Winkler, Flagg-Lieutt d Uchunas-GesGwäberd an Bord S. M. Schiffes iedrich Larl“‘;

n und Aerzten der Mar die ihnen verliehenen Jmien

die erste Stufe der zweiten Klasse des votiner

dem Sultan von Sansibar vet1enen Ordens „der strahlende Stern“: dem Contre-Admiral von Pawelsz,, Chef dteuzer- Geschwaders an Bord S. M. Schiffes „Leipzig ; der dritten Stufe der zweiten Klasse deen : Ordens: : dem Capitän-Lieutenant Weng el, Flagg-Lieht des Kreuzer-Geschwaders an Bord desselben Schiffes.

Hoheit

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben G E E Reichsbank-Director, Geheimen Ober-7Rat von s Präsidenten des Kaiserlichen itamts en, und : ; S R M “ber Ober-Uolidirector Köhne in Düsseldorf drafter als Geheimer Ober-Postrath mit dem Range Raths zweiter Klasse zu verleihen. -

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnerußt,

die Éiañiiuna e nachgenannten Mitglieder des amts:

des Geheimen Admiralitäts-Raths Brix, L

des Directors der Reichsdruckerei, Geheimen Oberungs- Naths Busse, B S ; Professors an der Technischen Hochschule Ctius, i Aba an der Landwirthschaftlihenshule

É lbrüd, i : j Professara, a8 der Technischen Hohschuleimen S erbrunae-Natha Dr. Dörgens, Geheimen g dera Gebauer, sämmtlich in Berlin, 4 : Pee an der Technishen Hochshule iden, Geheimen Regierungs-Raths Dr. Harti P des Geheimen Bergraths Dr. Wedding in Bet des Sine Bauraths Wodrig daselbst

auf weitere fünf Jahre zu erstrecken.

des Des

Bekanntmachung,

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betreffend die Anwendung der er Rd

bestehenden ollbefreiungen un E

A auf fe spanischen Boden- und FnL Erzeugnisse.

Vom 30. Juni 1892. Auf Grund des Gesetzes,

Zollbefreiungen und Zollermäßigungen 1 Do feaoünstiaten Staaten, vom A E S Gesezbl. S. 300) hat der Bundesrath

daß vom 1. Juli bis einschließlich S G die füx die Eiisuhx nah Deutschlan

rleihen !

betreffend die “iat A ie Ei s | smäßig be für die Einfuhr nach Deutschland ra elt 1892 (: bej November ver

ißig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen [haften auf Actien, eingetragene Genossenschaften und alle mäßig besteh

“steuergeseges vom 24. Zuni 1891 (Gesez-Samml. S.

den spanishen Boden- und JIndustrie-Erzeugnissen bei der Einfuhr in das deutsche Zollgebiet zugestanden werden. Berlin, den 30. Juni 1892. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Boetticher.

Die Nummer 34 des Reichs-Geseßblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 2041 die Bekanntmachung, betreffend die Anwendung der vertragsmäßig bestehenden Zo befreiungen und Zollermäßi- gungen auf die spanishen Boden- und Industrie-Erzeugnifse. Vom 30. Juni 1892.

Berlin, den 1. Juli 1892.

Kaiserliches Post-Zeitungsamt. Weberstedt.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

die Regierungs- und Forsträthe von Stünzner zu Potsdam, von Ulrici zu Potsdam und Tiburtius ZU Frankfurt a. O. zu Ober-Forstmeistern mit dem Range -der Ober-Regierungs-Näthe,

die Oberförster Hem pel zu Borntuchen, Burchardt zu Riefensbeck und Kalk zu Oderhaus zu Regierungs- und Forsträthen, G

den bisherigen Regierungs-Rath von Campe zu Hildes- heim zum Hoffkammer-Rath,

den Regierungs-Assessor Dr. jur. Heydweill er in Altena ¿zum Landrath,

den Gerichts-Assessor Georg Bolßt Amtsrichter in Ragnit,

den Gerichts-Ässessor Hans burg Westpr. zum Amtsrichter in

den Gerichts-Assessor Emil Amtsrichter in Marienburg,

den Gerichts-Assessor Eichner in richter in Reichenbach u. E.,

den Gerichts-Assessor Dennhardt in Nordhausen zum Amtsrichter in Glaß und

den Gerichts-Afsessor Hapke in Zlfeld zum Amtsrichter in Ranis zu ernennen, sowie

dem Seminar-Director Eduard Baldamus zu Posen den Charakter als Schulrath mit dem Range eines Raths vierter Klasse, und

dem Polizei-Secretär Hiller hierselbst, dem Polizei- Secretär Syring hierselbst, dem Polizei-Secretär Schar ma ch zu Königsberg i. Pr., sowie dem Kreissecretär Schulzen in Heinsberg aus Anlaß ihres Ausscheidens aus dem Amt den Charakter als Kanzlei-Rath zu verleihen.

in Jnsterburg zum

Luchterhandt in Lauten- Willenberg, Skoniezfki in Konig zum

Liegniß zum Amts-

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : die Wahl des etatsmäßigen Professors Dr. La mpe zum Rector der Technischen Hochschule zu Berlin für die Amts- periode vom 1. Juli 1892 bis dahin 1893 zu bestätigen, und dem Bildhauer Alerander Tondeur in erlin die Führung des ihm von Seiner Hoheit dem Herzog von Anhalt AIEnen Titels „Herzoglich anhaltischer Professor“ zu ge- statten.

Ministerium des Jnnern.

Dem Landrath Dr. Heydweiller ist das Landrathsamt im Kreise Altena übertragen worden.

Justiz-Ministerium.

Der Rechtsanwalt Freude in Stettin ist zum Notar für den Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Stettin, mit Anweisung jeines Wohnsißes in Stettin,

der Rechtsanwalt Mi erzejewskfi in Myslowiß zum Notar für den Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Breslau, mit Anweisung seines Wohnsizes in Myslowig, und

der Rechtsanwalt Carl Maris Ferdinand Nau- mann in Lüchow zum Notar für den Bezirk des Ober- Landesgerichts zu Celle, mit Anweisung seines Wohnsiges in Lüchow, ernannt worden.

Finanz-Ministerium. Bekanntmachung. Auf Grund der 88 2, 28 und 57 Nr. 2 des Gewerbe- ( eyes vom 205) be- timme ih hiermit Folgendes: 1) Juristishe Perjonen, Actiengesellshaften, Commandit-

zur öffentlihen Rehnungslegung verpflichteten gewerblichen Unternehmungen haben in der Zeit vom 15. bis 30. September d. J.

und. fernerhin alliährlih ihre Geschäftsberichte und Jahresabschlüs}se des lezten Geschäftsjahres, sowie darauf bezüglihe Beschlüsse der Generalversammlung derjenigen" Königlichen Regierung einzureichen, in deren Bezirk das Ge- werbe betrieben wird, oder wenn der Betrieb in mehreren Negierungsbezirken stattfindet, in deren Bezirk sie ihren Sig haben, beziehungsweise der Siß der Geschäftsleitung oder der Wohnsiß des von einer außerhalb Preußens domicilirten Unter- nehmung bestellten Vertreters (vergl. Nr. 2) sich befindet.

2) Gewerbliche Unternehmungen, welche außerhalb Preußens ihren Sig haben, aber in Preußen dur Errich- tung einer Zweigniederlassung, Fabrikations-, Ein- oder Verkaufs- stätte oder in sonstiger Weise cinen oder mehrere stehende Betriebe unterhalten, aben in der zu 1 angegebenen Frist bei der daselbst bezeichneten-Regierung cinen in Preußen wohn- haften Vertreter zu bestellen, welcher für die Erfüllung aller nah dem Gewerbesteuergeseß dem ZJnhaber des Unter- nehmens obliegenden Verpflichtungen solidarishch haftet. |

Zum Nachweis der Uebertragung und der Annahme der Vertretung ist eine entsprechende schriftliche Erklärung des Jn- habers des Unternehmens und des Vertreters einzureichen, in welcher die Unterschriften derselben von einer Behörde oder einem zur Führung eines Siegels berehtigten Beamten (Amts- oder Gemeindevorsteher, Notar, Konsul, Gesandten u. #. w.) beglaubigt sind,

2) Alle Gewerbetreibenden (einshließlich der juristischen Personen, Actiengesellshaften us f. w.), welche in mehreren Orten des preußischen Staats einen stehenden Betrieb (Zweig- niederlassung, Ein- oder Verkaufsstätte, steuerpflichtige Agentur u. st. w.) unterhalten, haben S

_im Monat September d. F: eine shriftlihe Erklärung über den Ort Und die Art der einzelnen Betriebe und über den Sig der Geschäfts- leitung einzureichen, und zwar

a. wenn einer oder mehrere dêr angezeigten Betriebe für das Jahr 1892/93 in der Gewerbesteuer-Klasse A T veranlagt 1nd, bei der Bezirksregieru ng, in deren Bezirk der Sit der Geschäftsleitung beziehungsweise der Wohnsiß des zu be- stellenden Vertreters (vergl. Nr. 2) sih befindet:

H. anderenfalls bei dem Vorsigenden des Steuer- ausschusses der Klasse [Il des Veranlagungsbezirks, in welchem die Geschäftsleitung ihren Sig, beziehungsweise der bestellte Vertreter seinen Wohnsiß hat, oder, sofern beides niht in Frage steht, einer der angezeigten Betriebe si befindet.

In der Folgezeit eintretende Aenderu ngen des in der Erklärung angegebenen Zustandes sind dem Vorsißzenden des Steueraus\husses, von welhem die Steuer veranlagt wird, schriftlich anzuzeigen.

4) In Berlin tritt in den Fällen zu 1 bis 3 an die Stelle der Regierung die Königliche Direction für die Verwaltung der directen Steuern daselbst.

Berlin, den 1. Zuli 1892.

Der Finanz-Minister. Miquel.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Der Ober-Forstmeister Schaeffer zu Trier ist auf die Ober-Forstmeisterstelle bei der Königlichen Regierung zu Han- nover, der Ober-Forstmeister Hassenstein zu Stade auf die Ober-Forstmeisterstelle bei der Königlichen Regierung zu Hildes- heim verseßt, und :

dem Ober-Forstmeister von Stünzner die Ober - Forst- meijterstelle bei der Königlichen Regierung zu Osnabrück, Den Ober-Forstmeister von Ulrici die Ober-Forstmeister- stelle bei der Koniglichen Regierung zu Trier, _ dem Ober-Forstmeister Tiburtius die Ober-Forstmeister- stelle bei der Königlichen Regierung zu Stade übertragen worden.

Der Regierungs- und Forstrath Carganico zu Wies- baden ist an die Königliche Regierung zu Marienwerder mit Uebertragung der JInspectionsgeschäfte für die Forst-Jnspection Marienwerder-Hammerstein,

der Negierungs- und Forstrath Mühl zu Wiesbaden an

die Königliche Regierung zu Frankfurt a. O. mit Ueber- tragung der Jnspectionsge]häfte für die Forst-Jnspection Frankfurt-Guben,

der NRegierungs- und Forstrath Hey der zu Gumbinnen an die Königliche Regierung zu Lüneburg mit Uebertragung der Jnspectionsgeschäfte für die Forst-Jnspection Lüneburg- Gifhorn,

der Regierungs- und Forstrath Godbersen zu Cassel an die Königliche Regierung zu Potsdam mit Uebertra ung der «Inspectionsgeschäfte Forst - Jnspection Potsdaznso - Beeliß, und

__ der Regierungs- und Forstrath die Königliche Regierung zu Potsdam mit Uebertragur

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