1892 / 170 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Jul 1892 18:00:01 GMT) scan diff

R

E S L E E

S 125 Absaß 2. i Der Gutsvorsteher wird vor seinem Amisantritte von dem Landrath oder in desscn- Auftrage von dem Amtsvorsteher

vereidigt. : L S 137 Absatz 4.

Die Vertretung der Landgemeinden in dem Verbands- ausshusse crfolgt durch den Gemeindevorsteher, die Stell- vertreter und, wenn deren Zahl nicht ausreichen sollte, durch andere von der Gemeinde zu wählende Abgeordnete.

S 143 Eingang. Í

Bezüglich der Dienstvergehen der Gemeindevorsteher und deren Stellvertreter, der Gutsvorsteher und der Verbands- vorsteher, sowie der sonstigen Beamten der Landgemeinden, Gutsbezirke und Gemeindeverbände kommen die Bestimmungen des Geseßes vom 21. Juli 1852 (Geseß-Samml. S. 463) mit folgenden Maßgaben zur Anwendung.

S 146. L

Das gegenwärtige Geseß tritt mit dem 1. April 1893 in Kraft. i /

Mit diesem Zeitpunkt treien alle entgegenitehenden Be- stimmungen, insbesondere unbeschadet der Vorschriften in Titel 11 Abschnitt 11 dieses Gesezes dic Verordnung vom 22. September 1867, betreffend die Landgemeindeverfafsungen im Gebiet der Herzogthümer Schleswig und Holstein (Gejeß- Samml. S. 1603), das Lauenburgishe Geses vom 2. No- vember 1874, betreffend die Verfassung der Landgemeinden im Kreise Herzogthum Lauenburg (Offiz. Wochenbl. S. 279), dic S8. 22 bis 31, sowie der & 141 der Kreisordnung vom 26. Mai 1888 (Geseß - Samml. S. 139, die Kreis- Statuten für die Fortbildung der Kirchspielsverfassungen in decn Kreisen Norderdithmarihen und Süderdithmarschen vom 21. September 1883/9. Mai 1884, beziehungsweise vom 1. August 1887/23. März 1888 und die SS 24 bis 37 des Geseßes über die Zuständigkeit der Verwaltungs- und Ver- waltungsgerihtsbehörden vom 1. August 1883 für die Prooinz Schleswig-Holstein außer Kraft. Die Bestimmungen der 88 38, 39 und 45 Absatz 2 der Kreisordnung bleiben auch fernerhin in Kraft.

Rechte und Pflichten, welhe auf besonderen Titeln des öffentlihen Rechts beruhen, bleiben insoweit in Kraft, als diese Titel von den bisherigen allgemeinen oder besonderen geseßlichen Vorschriften, Ordnungen, Gewohnheitsrehten und Observanzen abweichende Bestimmungen enthalten. Eine folche Abweichung wird nicht vermuthet.

S 149 Absatz 3 und 4.

Die zur Zeit des Jnkrafttretens des Gefeßes im Amte befindlihen Gemecindevorsteher , Stellvertreter und sonstigen gewählten Gemeindebeamten verbleiben in demselben bis zum Ablauf ihrer Wahlperiode, soweit fie aber auf Lebenszeit ge- wählt sind, für die nächsten sechs Jahre. IJngleichen ver- bleiben im Amte die besoldeten Gemeindebeamten nah Maß- gabe ihres Anstellungsvertrages.

Denjenigen Gemeindeangehörigen, welhe zur Zeit des Inkrafttretens dieses Geseßzes nach einem Jahrescinkommen von mehr als 660 M bis einschließlich 900 F zu den Ge- meindeabgaben herangezogen sind, steht in derjenigen Gemeinde- versammlung, welche erjimalig übcr die Freilassung der im & 13 erwähnten Personen von den Gemeindelasien zu be- \chlicßen hat, cin Stimmreht nach Maßgabe des § 48

Nr. 1 Zu. E HE 2 Absa Nbsatz 2, ; 17

[rtif R ”_ S 4D I G *

5 0d.6, S 20 Aba 2

e

Nicht in Kraft treten 8 1

S 68 Absatz 2, 8 86 Absazg 4 &S 92 bis 101.

Artikel TV.

Im Titel TT werden hinter § 121 als Elfter Abschnitt

unter der Ucberschrift: „Besondere Bestimmungen für dice Kreise Husum, Nordecrdithmarshen und Süderdithmarschen“ folgende Bestimmungen eingeschaltet : Q 12

Die in den Kirchspiels-Landgemeinden der Kreifc Husum, Norderdithmarshen und Süderdithmarschen bestehenden Dorf- schaften und Bauerschaften bleiben als öffentlihe Korper schaften für diejenigen communalen Zwece bestehen, welchen sti bisher gedient haben, oder welche von ihncn, unter Zu- stimmung der Kirchspiels-Landgemeinde und unter Bestätigung des Bezirksausschusjes, werden übernommen werden.

Die bisherige Verfassung dieser Körperschaften erleidet nur dahin cine Abänderung und Ergänzung, daß die &SS 7, 8, 9, 10, 13, 39 bis einschließlich 67 der Landgemeindeordnung auch auf die Dorfschaften und Bauerschaft nit der Maßgabe sinngemäß Anwendung finden, daß der Beschluf Kirch- spi abgabe- pflichtigen mit einem Einkommen von ni 200 M. zu den Gemeindeabgaben auch für dic dieser Personen von ihrem Einkommen zu den und Bauecrschaftsabgaben ohne weiteres rechtsverbi

Der Dorfschafts- und der Bauerschaftsvorstek Ü in den S8 90 und 91 der Landgemeindeordnung bezeichi polizeilihen Geschäfte Hilfsbeamter des Gemeindevorstehe Kirchiviels-Landgemeinde.

S 121b.

en Kirchspiels-Landgemeinden der Kreise ithmarshen und Süderdithmarschen tritt an die jemeindeversammlung eine Gemeindevertretung. Ble indevertretiung der Kirchspiels-Landgemeinden dithmarshen besteht aus dem Gemeinde- ellvertreter wenn mehrere Stellvertreter em ersten Stellvertreter desselben und n der Baucrschasten. durch Gemeindestatut der Kirchspiels- , welche in der Einwohnerzahl und hervorragen, cine weitere Vertretung in der Kirchspiels-Landgemeinde durch mehrerer Gemcindeverordneten gewährt

5

is-Landgemeinde über die Heranziehung von ( l

2 wer 5

t C

t)

t

T dey Lad A

ed pm.

e Ln f (— 4 O Ce

ey 25 D

+ t

Q a er O) 2s

; S5

d

@ C3

O a La 2 2 e C °

D

I 5

(Hemeindevertretung 5 int 111 N0- Der Landgcme1nde-

Ì

beshlicßt. Der Ersaßmann blcibt nur bis zum Ende der Wahlperiode des Ausgeschiedenen in Wirksamkeit. 8 121 d. :

In den Kreisen Norderdithmarshen und Husum kann jede Kirchspiels-Landgemeinde durch Statut die Bestimmung treffen, daß dic Gemeindeverordneten, sämmtlih oder zum theil, von den Dorfschaften zu wählen sind. Jn diesem Falle gelten die Bestimmungen des § 121 c Absaß 3 und 4.

Auch ift jede Kirchspielsgemeinde dieser beiden Kreise befugi, die Bildung der Gemeindevertretung nach den im S 121 c für die Kirchspiels-Landgemeinden des Kreijes Süder- dithmarschen getroffenen Bestimmungen durch Statut zu be- schließen.

S 121 e.

Für die Fortbildung der einstweilen ungeändert bleibenden Verfassung der im Kreise Husum innerhalb der Kirchspiels- Landgemeinden neben den Dorfschafien bestehenden selbständigen Köge sind dur Kreisstatut Normativbestimmungen zu erlaffen.

Der Koogsvorsteher (Deichvogt) ist als folher Mitglied der Kirchspiels-Landgemeindevertretung und Hilfsbeamter des Gemeindevorstehers der Kirchspiels-Landgemeinde für die in den SS 90 und 91 bezeichneten polizeilihen Geschäfte.

S :

Für die Gemeinde Helgoland, Kreises Süderdithmarschen, bleibt es bis auf weiteres bei der gegenwärtigen Gemeinde- verfassung. Der Zeitpunkt des FJnkrafttretens der Land- gemeindeordnung für Helgoland wird durch Königliche Ver- ordnung bestimmt.

Artikel V.

Der Minister des Jnnern wird ermächtigt, den Text der Landgemeindeordnung, wie er sih aus den Artikeln I bis I ergiebt, als Landgemeindeordnung für die Provinz Schleswig- Holstein durch die Gesez-Sammlung bekannt zu machen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unter- chrifi und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.

__ Gegeben an Bord Meiner Yacht „Kaiseradler“, Dront- heim, den 4. Juli 1892. (S) Wilhelm. Graf zu Eulenburg. von Boetticher. Herrfurth. von Schelling, Freiherr von Berlepsh. Miquel. vou Kältenborn. vou Heydén.. Thielen. Bosse.

y

Auf Jhren Bericht vom 24. Juni 1892 will Jh dem Kreise Heiligenbeil im Regierungsbezirk Königsberg, welcher den Bau einer Kreischaussee von Zinten über Jäckniß und Stolzenberg nah Pellen beschlossen hat, das Enteignungsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlihen Grundstücke ver- leihen und zugleih genehmigen, daß die dem Chaussecgeld- Tarif vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-Polizeivergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. Die eingereihte Karte erfolgt anbei zurü.

Kiel, den 29. Juni 1892.

WilhelmRK. : Thielen. Minister derx öffentlihen Arbeiten.

inisterium.

Nach einer Mittheilung des Herzoglich braunshweig- lüneburgishen Staats-Ministeriums vom 7. d. M. ist das dortige Erbschaftssteueracsies vom 18. April 1876 durch Gese vom 10. Juni d. J. (Gesez- und Verordnungsblatt Nr. 26 S. 241) in ähnliher Weije abgeändert worden, wie das preußische Erbschaftssteuergeses vom 39. Mai 1873 dur das preußishe Geseß vom 19. Mai 1891.

Der das unbewegiüche Vermögen behandelnde S 6 des braunshweigishen Gesetzes stimmt jeßt wörtlich überein mit S 9 des preußishen Geseßes in der durch meine Bekannt- tahung vom 24. Mai 1891 veröffentlichten Fassung, während ie das beweglihe Vermögen betreffenden SS 7 und 7a des raunshweigishen Gesetzes jeßt den SS 10 und 11 des preußischen Zeseßes in dessen neuer Fassung entsprehen. Der S 7 des braunshweigishen Geseßes enthält nur insofern cine Abweichung, als in ihm eine den Worten im ersten Saße des S 10 des preußishen Gesehes

der die vorläufige Ausfolgung des Nachlasses (S 1

on cinem preußischen Gericht verfügt ist“

nung fehlt.

ie Erhebung der Erbschaftssteuer in beiden dic Staatsangehorigfeit des Erblassers, n let niß entscheidend ist, so tritt das sciner Zeit zwischen der preußishen und der Herzoglich braun- ¡chweigischen Regierung getroffene, durch die Circular-Ver- fügung vom 17. April 1884 111 4499 mitgetheilte und durch

: d b

T ghni

06 En VU!IC it L Vil 7

í

ie Circularverfügung vom 29. Juni v. J. IIT 9001 -aufrecht- ‘haltene Uebereinkommen außer Kraft. wohlgeboren wollen hiernach das Erforderliche ] 1 Tnhalt dieser Verfügung durh die Re- sblätter befannt machen. den 15. Juli 1892. Der Finanz-Miuister. Jm Auftrage: Nathzen. An sämmiliche Herren Provinzial-Steuer-Directoren und die Konigliche Regierung zu Sigmaringen.

Finanz-Minister. Jm Auftrage: Rathjen. An den General-Director des Thüringis Steuer-Vereins, Koniglichen Wirkli Ober-Finanz-Nath Herrn Grolig, Ho

Erfurt. H

chen Zoll: und chen (Gcheimen chwohlgeboren,

Ministerium der öffentlihen Arbeiten.

Der Stadtgemeinde Prißwalk, welcher die Genehmi- gung zur Vornahme allgemeiner Vorarbeiten für eine Eisen- bahn von Pritzwalk nah Pudlit ertheilt wurde, is ge- staitet worden, die Vorarbeiten auf eine Fortseßung der Bahn von Pudliß nach der Landesgrenze in der Richtung auf Parchim zu erstrecken.

Minifterium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Die Herren Forst-Referendare, wehe in diesem Herbst die «forstlihe Staatsprüfung abzulegen beab- sichtigen, haben die vorschriftsmäßige Meldung bis \pätestens zum 1. September d. J. einzureichen. Derselben ist der Nachweis über die Dauer der activen Militärdienstzeit der Examinanden beizufügen.

Berlin, den 13. Juli 1892.

Die Königliche Forst-Ober-Examinations-Commission.

In Vertretung : Waechter.

Ministerium der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Bekanntmachung

Für die Turnlehrerinnen-Prüfung, welhe im Herbit 1892 in Berlin abzuhalten ist, habe ih Termin auf Montag, den 28. November d. J. und folgende Tage anberaumt.

Meldungen der in einem Lehramt stehenden Bewerberinnen sind bei der vorgeseßten Dienstbehörde spätestens bis zum 1. Oftober d. JF., Meldungen anderer Bewerberinnen bei der- jenigen Königlichen Regierung, in deren Bezirk die Betreffende wohnt, ebenfalls bis zum 1. Oktober d. J. anzubringen. Nur die in Berlin wohnenden Bewerberinnen, welhe i feinem Lehramt stehen, haben ihre Meldungen bei dem König- lichen Polizei-Präsidium hierselbst bis zum 1. Oftober d. F. einzureichen.

Die Meldungen können nur dann Berücksichtigung finden, wenn ihnen die nah 8 4 der Prüfungsordnung vom 22. Mai 1890 vorgeschriebenen Schriftstücke ordnungsmäßig beigefügt sind.

Die über Gesundheit, Führung und Lehrthätigkeit beizu- bringenden Zeugnisse müssen in neuerer Zeit ausgestellt sein.

Die Anlagen jedes Gesuches sind zu einem Hefte vereinigt einzureichen.

Berlin, den 8. Juli 1892.

Der Minister der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten. Im Auftrage: Kügler.

Die Nummer 20 der Gescß-Sammlung, welhe von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 9548 das Geseg, betreffend die Einführung der Land- gemeindeordnung für die sieben östlihen Provinzen der Monarchie vom 3. Juli 1891 in der Provinz Schleswig- Holstein. Vom 4. Juli 1892: und unter :

Nr. 9549 die Bekanntmachung, betreffend die Land- gemeindeordnung für die Provinz Schleswig-Holstein. Vom 10. Juli 18992. :

Berlin, den 21. Juli 1892.

Königliches Gesez-Sammlungs-Amt. In Vertretung : Bath.

Angekommen: der Director der Königlichen Staats-Archive, Wirkliche Geh?ime Ober-Regierungs-Rath Dr. von Sybel, aus der Rheinprovinz.

Nichtamtliches.

Deutsches Reidech. PLEURNER Derlili, 21. Full: Scine Majestät der Kaiser und König besichtigten in Drontheim gestern Vormittag den Dom. E Heute Vormittag 10 Uhr gedachten Seine Majestät Drontheim zu verlassen.

Der Chef der Landgendarmerie, General der Jnfantcric von Rauch hat sich mit Urlaub nah Thüringen begeben, ebenso der General-Lieutenant Edler von der Planißtß 11, Ober-Quartiermeister im Großen Generalstabe, nah Schletten.

Der General - Lieutenant O berhoffer, Ober-Quartier- meister im Großen Generalstabe, hat Berlin verlassen.

S. M. Schiffsjungen-Schulschiff „Moltke“, Commandant Capitän zur See Freiherr von Erhardt, beabsichtigt am 21. Juli d. J. Plymouth zu verlassen und die Heimrcic fortzusetzen.

_ München, 21. Juli. Den Münchener „Neuesten Nady richten“ zufolge hat auch die bayerishe Regierung cin Enquéête bei Jndustriellen und Gewerbetreibenden über deren Ansicht betreffs einer Weltausstellung in Berlin vet? anstaltet.

Mecklenburg-Scchwerin.

Schwerin, 20. Juli. Seine Königliche Hoheit Dc Großherzog und Jhre Kaiserliche Hoheit die Großherzog" haben fich heute zu mehrtägigem Aufenthalt nah Dobera? beacben.

Mecklenburg-Streliß. E

Neustrelig, 20. Juli. Der Geburtstag JZhrer König- lichen Hoheit der Großherzogin wurde gestern im ganze Lande festlich begangen. Mit Rücksicht auf den gestrige Todestag der Königin Luise fand bereits vorgestern bei V0 ein Galadiner statt.

Braunschweig.

Braunschweig, 20. Juli. Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen, Regent des Herzogthums Braunschweig, und Jhre Königliche Hoheit dieFrauPrinzefsin, sowie der Prinz Friedrich Wilhelm haben sich Montag, den 18. d. M., von Camenz nah Seitcnberg bei Landedck begeben.

Neuß j. L.

Gera, 20. Juli. Der Staats-Minister Dr. Vollert bringt in der „Ger. Ztg.“ nachstehenden Erlaß Seiner Durch- laucht des Fürsten zur öffentlihen Kenntniß:

Fch babe den Tag, an welchem Mich Gottes Gnade auf eine fünfundzwanzigjäbhrige Regierung zurüdckblicken ließ, Meinem Wunsch gemäß in der Stille verlebt, Ich habe aber gern vernommen, wie ichôn Mein Jubiläâumêtag von Stadt und Land, in Kirchen, Schulen und bei Festlichkeiten aller Art gefeiert worden ift.

Zablreihe Kundgebungen in Gestalt von s{riftlichen und clegravhishen Glückwünschen, Gedichten, Widmungen und Adressen, x allem auch die Ueberweifung niht unbeträhtliher Summen zu

i Do L N B É milden Zwecken seitens der Landesvertretung wie seitens der Be-

völkerung haben Mich von neuem und in wöhlthuender Weise er- fennen laffen, daß Meine lieben Reußenländer in Freud wie in Leid treu und fest zu Mir steben, daß ein inniges, will's Gott, unlösliches Band Fürst und Volk verbindet. Die Kräftigung dieser Erkenntniß ist die berrlihste Gabe, die Mir zu Meinem Jubiläum gebracht werden konnte. Ich danke dafür allen Behörden, Gemeinden, Cor- porationen, Vercinen und Privaten aus Grund Meines Herzens.

Gott schüßze ferner Mein theureës Neußenland und seine Be- wobner !

g:

Schloß Schleiz, den 14. Iuli 1892

M, E R 2 e E An Meinen Staats-Minifter.

Oefterreich-Ungarn.

Wie das „Fremdenblatt“ meldet, wird die Nachricht, der österreichish - ungarishe Botschafter beim Vatican, Graf Nevertera würde wahrscheinlich vor dem Herbst von scinem Posten abberufen werden, in compectenten Kreisen als voll- ständig unbegründet bezeichnet.

In der gestrigen Sißung des Abgeordnetenhauses erwiderte der Handels-Minister Marquis de Bacquehem auf die Jnterpellationen über die italienische Wein- zollclausel: der Zoll von 3 Fl. 20 Kr. trete vom 27. August ab in Kraft, nahdem Jtalien die Option vollzogen habe, und mit der italienishen Regierung eine klare Auseinanderseßung gepflogen worden sei. Diejer Zoll sei stets ein Speci- ficeum des Grenzverkehrs gewesen: eine Erhöhung sei während der Dauer des Vertrages ausgeschlossen. Die Regierung erwäge eifrig die Frage der Eisenbahntarife für Wien und werdedie inländishen Weinlagerhaus-Unternehmungen fördern und unterstüßen. Auf die Jnterpellation des Abgeordneten Menger wegen Ausbaues der Linie Lindewiese—Reichsgrenze erwiderte der Handels- Minister, die Tracirung der Strecke Zuckmantel—Niklas- dorf dürile in diesen * Jahre noch durchgeführt werden. Das Haus seßte sodann die Berathung der Vorlage über die Gold - Anleihe fort. Der Finanz-Minister Dr. Steinbach erklärte unter lebhaftem Beifall, er brauche Kassenbestände in Gold vorübergehend zur Ausgleihung von Verkehrsbeshränkungen, sodann definitiv zur Ordnung der Salinenscheine, eventuell auch zur Herabminderung und Effectuirung der Anleihe. Er ftehe vollkommen auf dem Standpunkt, den der principiele Beshluß des Aus- schusses hinsihtlih der Verwendung des Goldes zur Einlösung der Staatsnoten anzeige. Schließlich wurden das Valuta-Anleihegeseß und das Conversionsgesecß nebst der Resolution des Abg. Menger, worin die Regierung aufge- fordert wird, auch die Convertirung der 41/; procentigen Rente in Angriff zu nehmen, mit großer Majorität angenommen. Damit waren sämmtliche Valutavorlagen erledigt, was mit Bravorufen begrüßt wurde. Der Finanz-Minister wurde von vielen Seiten beglückwünscht.

Die jungcezehishen Neichstags- Abgeordneten haben nach einer Meldung des „H. T. B.“ folgendes Telegramm an Gladstone gerichtet :

„Dem unermüdlihen Vorkämpfer für Föderation und Selbst- verwaltung sprechen die czehischen Abgeordneten des Königreichs

ausg.

1 Böhmen ihre Bewunderung und Svympathi B :

Großbritannien und JFrland.

Die Königin ist am Dienstag, Vormittags 10 Uhr, be- gleitet von der Prinzessin Christian zu Schleswig-Holstein, von Windsor nah Osborne abgereist. Jhre Majestät gedenkt unge- fähr fünf Wochen auf der Jnsel Wight zu verweilen und Pon nah Balmoral in den schottishen Hochlanden zu über- nedeln.

__ Für diesen Sommer sind der „United Service Gazette“ zufolge auf Veranlassung des commandirenden Generals Lord Wolseley größere Manöver in Jrland in Aussicht ge- nommen. Zu dem Zweck wird bei Curragh ein Lager gebildet, in dem unter dem Befehl des General - Majors Lord N. Kerr fast 8000 Mann zusammengezogen werden, nämlich 9 Bataillone Jnfanterie, einshließlich Miliz, 3 Regimenter Cavallerie, 3 Batterien Artillerie, 2 Pionier- und 5 Train- Compagnien. Die Jnfanterie soll in zwei, die Cavallerie in eine Brigade formirt werden.

_Die britishe Admiralität hat die folgenden (in den beigefügten Jahren erbauten) Kreuzer dritter Klasse als nicht mehr brauchbar außer Dienst gestellt: „Turquoise“, „Opal“, „Saphir“ (1875), „Dragon“ (1878), „Miranda“ (1881) und „Ranger“ (1880).

Frankreich.

Die neuerdings bezüglih der französish-\chweize- rishen Handelsvertrags-Verhandlun en aufgetauchten SOwlerigéeiten bestehen nach ciner halbamtlihen Mittheilung der französischen Regierung darin, daß diese den Vorschlag gemaht habe, jeder der beiden Staaten möge dur das Parlament ein Geseh votiren lassen, durch welches den Erzeugnissen des anderen Staats für die Dauer cines Jahres die vereinbarten Zollbegünstigungen ge- chert würden, während die Schweiz verlange, daß das Frkrangement durch einen beiderseitigen Vertrag sanctionirt e Die franzöfische Regierung hat, wie verlautet, gestern formell erklärt, sie könne von ihrem Vorschlage nicht abgehen. &em schweizerischen Gesandten Dr. Lardy in Paris sollen gestern "eue Fnstructionen zugegangen sein. (Vgl. u. „Schweiz“.) bab Es ît bekannt gemacht worden, der Aviso „, Hirondelle“ R Befehl erhalten, nah Oran zu gehen und sih mit dem “riegs\chiff „Duguesclin“ zu vereinigen. Diese beiden Schiffe

würden in Cadix an der Columbusfeier theilnehmen und sich bereit halten, nach Tanger zu gehen, sobald der Minister ihre Anwesenheit daselbst für erforderlih erachte, obshon die Be- fürchtungen von Unruhen übertrieben erschienen.

Wie der „Moniteur universel“ meldet, hielt der Graf von Paris in Folkestone an eine Anzahl seiner Anhänger cine Ansprache, worin er für die Beweise der Ergebenheit und für die Vertheidigung der religiösen Traditionen und der Freiheit der Kirche dankte, die immer den festesten Schuz in der Monarchie finde. Die Monarchisten würden jedoch niemals ihre politishe Unabhängigkeit opfern, noch ihren Ueberzeugungen zuwiderlaufende Gefühle heucheln, indem sie Institutionen zustimmten, die dur die Erfahrung und das Interesse des Landes verdammt würden. Der Graf von Paris versicherte schließlich, daß er niemals den ihm auferlegten Pflichten untreu werden würde. /

Schweiz. In Bezug auf die Handelsvertrags-Unterhand-.

lungen mit Frankreich wird der „Köln. Ztg.“ aus Bern gemeldet, daß infolge der neuesten, unannehmbaren Vorschläge

Franfreihs (f. d.) der Bundesrath Beschlüsse für alle Fälle /

au für dic sofortige Einberufung der Bundesversammlung auf den 1. August gefaßt habe, wenn nicht in allernächster Zeit eine Verständigung erzielt werde.

Die neue, am 183. d. unterzeihnete Handelsüberein- kunft zwishen der Schweiz und Spanien soll den Parla- menten beider Staaten bei deren nächstem Zusammentritt zur Ratification vorgelegt werden und sofort nah erfolgtem Aus- taush der Natificationsurkunden in Kraft treten. Voraus- sichtlih wird also der Vertrag nicht vor Ende dieses Jahres in Wirksamkeit gesezi werden können. Seit dem 1. Juli be- handeln sih beide Staaten einstweilen auf dem Fuße der meistbegünstigten Nation. Auf \{chweizerishe Waaren wird demgemäß seit dem genannten Tage der neue spanishe Minimal- tarif für Vertragsstaaten angewendet, und spanishe Waaren unterliegen bei ihrer Einfuhr in die Schweiz den Ansägzen des Vertragstarifs. :

Luxemburg.

Am Montag Nachmittag find die Großherzogin und der Erbgroßherzog aus Königstein in Luxemburg ein- getroffen und haben sih mit dem Großherzog, der ihnen bis Oetringen entgegengefahren war, zu Wagen nah Schloß Walferdingen begeben.

Belgien.

Ueber den weiterèn Verlauf der Berathung der Ver- fassungsrevision in der Deputirtenkammer wird aus Brüssel berichtet: Der Minister-Präsident Beernaert {lug in der gestrigen Sizung die Ernennung einer Commission vor, welche beauftragt werden foll, für die Berathung der Revistonsvorlage zunächst eine Vervollständigung der Geschäfts- ordnung der Kammer vorzunehmen. Die Kammer stimmte diesem Antrage mit 84 gegen 48 Stimmen zu: 6 Mitglieder enthielten sih der Abstimmung.

Türkei,

Der Gouverneur des Libanon, Wassa Pascha ist nach neunjähriger Amtsthätigkeit am 29. Juni verstorben. Zur Zeit wird die Verwaltung des Gebiets von dem obersten Verwal- tungsrath des Libanon unter Vorsiß des Maroniten Mir Effendi Schehab bis zur Ernennung des neuen Gouverneurs fortgeführt. Zum Nachfolger hat die türkische Regierung nah einer Mel dung des „W. T. B.“ aus Konstantinopel der versammelten Botschafterconferenz kürzlih den ehemaligen General-Director der Staatsschulden Selim Effendi Melhame vorgeschlagen. Die Botschafter nahmen diesen Vorschlag ad referendum und erkfiärten, die Weisungen ihrer Regierungen einholen zu wollen.

Dänemark.

(F) Jm September sollen inJütland Cantonnements- übungen stattfinden. An diesen werden die 1. und 2. jüt- ländishe Brigade, das 4. Regiment, das Linien-Bataillon der Leibgarde, das 3. und 4. Dragoner-Regiment, die 1. Artillerie- Abtheilung sowie die 4. und 5. Compagnie des Jngenieur- Regiments theilnehmen. Jn Aarhus und Fredericia sollen während der Uebungen Plaßcommandanturen eingerichtet werden. Ferner sollen eine Uebungs-Divisions-Jntendantur, ein Train-Detachement und eine Ordonnanz - Abtheilung in Thätigkeit treten. Zum Chef sämmtliher Truppen ist der Generalmajor Nicholin, General-Jnspecteur der Jnfanterie, ernannt worden.

Afien.

Der Emir von Afghanistan hat, wie dem „Reuter schen Bureau“ aus Simla gemeldet wird, die Vorstellungen des Ae ogs von Indien, betreffs der Haltung, welche er dem Staat Badjour gegenüber beobachten möge (vgl. Nr. 168 d. Bl. vom 19. d. M.), mit einem Schreiben beantwortet, in welchem er versprehe, Badjour ohne vorgängige Provocation niht angreifen zu wollen. Die Verantwortung für den jüngst erfolgten Zusammenstoß zwischen den afghanischen Truppen und den Truppen Umra-Khans von Badjour treffe leßteren allein. -—— Einem weiteren Telegramm vom 20. Juli zufolge sollen die aufständishen Hazaras den Truppen des Emirs neuerdings zweimal einen Hinterhalt gelegt haben und leßtere in die Falle gegangen fein. Die Hazaras hätten dabci mehrere hundert Mann getödtet und eine Menge Ge- wehre und Munition erbeutet.

Kunft und Wiffenschaft.

Dem Geheimen Regierungs-Rath Professor Dr. Wilhelm Wattenbach wurden, wie die „Voss. Z.* berichtet, gestern zu scinem fünfzigjährigen Doctor-Jubiläum herzlihe Kundgebungen zu theil. In früher Stunde crshien Ministerial-Director de la Croir, um die Glückwünsche der Staatsregierung auszusprehen. Die Göttinger Ge- sellihaft der Wissenschaften übersandte eine Adresse. Neben zahl- reihen persönlichen Freunden beglückwünshten den Jubilar \chrift- lih oder telegraphisch u. a. das Genecral-Landesarchiv zu Karlsruhe, die badische historishe Commission, der ‘Verein für hansishe Geschichtskunde, der für Lübeckishe Geshichte und das Germanische National-Museum zu Nürnberg. Der Rector der hiesigen Universität, Geheime Regierungs - Nath Professor Dr. Förster spra zugleich im Namen tes Senats dem Jubilar für die unmittelbaren Erfolge seiner hiesigen neunzehnjährigen Lehrwirksamkeit den Dank der Universität aus. Für die philofophische Facultät \sprach der Decan Professor Dr. Diels und überreichte das erneuerte Doctordiplom. Der Geheime MNegierungs - Rath Professor Dr. Eduard Zeller be- grüßte den Gefeierten im Namen der griehischen Gesellschaft und widmete einen „in Korinth gefundenen“ Becher aus

edlem Metall, dessen griehishe Inschrift {on wunderbarer Weise auf den Jubilar hinweist. Der in der Genefung begriffene Geheime Regierungs-Rath Profeffor Dr. Ernft Curtius hatte ür den Jubilar ein Gedicht eingesandt. An der Spiße der Central-Direction der Monumenta Germaniae und ter Gesellschaft für ältere deutsche Ge- scichtskunde erschien der Gcheime Regierungs-Nath Professor Dr. Ernft Dümmler, ein langjähriger Schüler des Iubilars, und überbrachte ein Jubelbheft des „Neuen Archivs“ mit Beiträgen der Verehrer Wattenbah’s. Es folgte die Beglückwünshung durch Abord- nungen des von Wattenbach geleiteten biftorischen Seminars und des afademish-historischen Vereins; fie überbrachten als gemeinschaft- lihe Jubelgabe eine fostbare Bowle. Im Auftrage der Akademie der Wissenschaften erschienen die ständigen Secretare Geheimer Re- gierungs ,- Rath Professor Dr. Auwers und Professor Dr. Theodor Mommsen mit einer Adreffe. Nach dem S({luß der Feier traf noch aus dem Cultus-Ministerium der von Seiner Majestät dem Kaiser dem Jubilar verliehene Kronen-Orden zweiter Klasse ein. Am Abend vereinte ih die wissenshaftlide Welt um den Gefcierten zu einem Festmahl im Römischen Hof. Zum Rector der Universität München für daë Zahr 592/93 ift der Professor der Chemie Dr. von Bayer erwählt orden.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperruug®- Maßregeln.

Großbritannien.

Durch Verordnung des Local Government Board vom 13. Juli ist die Einfuhr von Lumpen aus alle: Häfen des Schwarzen und des Asowshen Meeres, gleichviel cb dieselben in Rußland, Rumänien, Bulgarien oder der Türkei gelegen find, und

aus allen Hâfen der asiatishen Türkei verboten worden.

L Rumänien.

_In dem Hafen von Sülina ist eine fünftägige Quarantäne für Provenienzen aus den auf der asiatishen Seite belegenen russischen und türkishen Häfen des Schwarzen Meeres eingerihtet worden.

(Mors Da. M ornors M P 4 n ; Je (Vergl. „Reichs-Anzeiger“ Nr. 168 vom 19. Juli 1892.)

1892

Hamburg, 20. Juli. s Ausfteigen der Zwischendecks- Auswanderer auf den hiesigen Bahnhöfen if laut Meldung des »W. T. B.“ zur Verhütung der Einshleppung von Epidemien polizeilich verb worden. Die Auswanderer werden direct in die Nähe der Auswanderers{hiffe gefahren und bleiben bis zur Einschiffung in besonders eingerihteten Baracken am Amerikaguai.

Wien, 21. Juli. Der Handels-Minister hat, wie „W. T. B.“ meldet, Herkül aus den russis{hen Donauhäfen eine sieben - tägige B ung, fowie ärztlihe Unterfuhung der aus den rumänischen iaubäfen und den rumänishen Häfen des Schwarten

ecihife angeordnet.

Lemberg, 20. Juli. Die amtlihe „Gazeta Lwowska" meldet, wegen der Choleragefahr seien in allen Orten- Galiziens Sanitätscommissionuen gebildet; in die Grenzorte Brody, Pod- woloczyska und Szczakowa seien Aerzte entsendet. Aus den Berichten der Grenzbehörden gebe hervor, daß die Einwanderung aus den ver- seuhten Gegenden äußerst gering und zu Befürchtungen fein Anlaß fei.

St. Petersburg, 21. Juli. Am 18. Juli sind, wie „W. T. B.“ berichtet, in Astirahan 195 Cholera-Erkranfungen und 132 Todesfâlle vorgekommen, in Saratow 106 Erkrankungen, in

. —_—

4

Zarizyn 77 Erkrankungen, in Samara 75 Erkrankungen und“

36 Todesfälle, in Simbirsk vom 14. bis 17. Juli 16 Erkrankungen und 6 Todesfälle, am 18. Juli in Kasan 6 Erkrankungen und 2 Todesfälle: in Woronesh 2 Erkrankungen, auf den Stationen der Woronesch - Nostow - Bahn 2 Erkrankungen; am 17. Juli in Rostow 64 Erkrankungen uwd 14 Todesfälle, in Asow 31 Er- frankfungen und 18 Todesfälle. In Baku ift die Cholera im Ab- nebmen, es crfranften dort am 18. Juli 22 Personen, von denen 13 starben. Die Cholera ift jeßt auch im Kubangebiet aufgetreten. Es sind daselbst bereits sechs Cholera-Todesfälle vorgekommen.

Brüssel, 20. Juli. In der beutigen Sißung der Repräsen- tantenkammer erklärte, wie „W. T. B.* meldet, der Minister de Bruyn in Beantwortung einer Interpellation, es seien alle cr- forderlihen Maßregeln ergriffen, - um die Einshlevpvung der Cholera nah Belgien zu verhüten.

Bukarest, 21. Iuli. Als weitere Maßnahme gegen die Ein \chlevpung der Cholera bat na einer Meldung des „W. T. B. die Regierung für aus Rußland kemmende Personen und Sachen eine fünftägige Quarantäne längs der russis{en Grenze angeordnet ; nur die Bahnstation Itkany bleibt von der Quarantäne ausges{lofsen. Ferner sind fämmtlihe rumänische Häfen für Herkünfte aus allen russishen Donauhäfen geschlossen.

Sofia, 2. Juli. Die fünftägige Quarantäne für Pro- venienzen aus Rumänien ist nach einer Mittheilung des „W. T. B.“ aufgehoben und durch eine eintägige ärztliche Beobachtung erseut worden.

F u

Handel und Gewerbe.

Es ift bereits in der Nummer 50 des „Reichs-Anzeigers“ vom 26. Februar v. J. und in der Nr. 42 vom 17. Fe- bruar d. J. auf den am 16. Februar v. J. in der City von London ausgeführten Diebstahl von Noten der Bank von England im Gesammtwerth von 11580 Pfd. Sterl. aufmerksam gemacht worden.

Nachdem inzwischen eine größere Anzahl der Banknoten in Paris verfsilbert und der Bank von England zur Zahlung vorgelegt worden ist, geben wir nachstehend ein Verzeichniß der gegenwärtig noch vermißten Stüdcke: S

I Stü zu 1000 Pfd. Sterl. Nr. 68 920 vom 14. März 1889,

2 Stüde zu 1000 Pfd. Sterl. Nr. 69515/6 vom 14. März 1889,

3 Stüde zu 1000 Pfd. Sterl. Nr. 69 602/4 vom 14. März 1889,

4 Stücke zu 500 Pfd. Sterl. Nr. 78 978/81 vom bruar 1889,

1 Stück zu 200 Pfd. Sterl. 1890,

1 Stüd zu 200 Pfd. Sterl. Nr. 79804 vom 1. Januar 1890,

09273 vom L

Stück zu 100 Pfd. Sterl. Nr. 55 748 vom 2. Juni 1899, Stück zu 100 Pfd. Sterl. Nr. 69 127 vom 2. Juni 1899, Stücke zu 50 Pfd. Sterl. Nr. 19 406/8 vom 2. Mai 1899, Stüd zu 50 Pfd. Sterl. Nr. 29 312 vom 2. Mai 1890, Stück zu 50 Pfd. Sterl. Nr. 30 844 vom 2. Mai 1890, Stück zu 50 Pfd. Sterl. Nr. 30 997 vom 2. Mai 1890, Stück zu 50 Pfd. Sterl. Nr. 39 344 vom 2. Mai 1890, Stück zu 10 Pfd. Sterl. Nr. 18916 vom 5. Juni 1890, Stü zu 10 Pfd. Sterl. Nr. 43 278 vom 7. Zuni 1890, Stü zu 10 Pfd. Sterl. Nr. 51 060 vom 7. Juni 1890, Stück zu 10 Pfd. Sterl. Nr. 54 441 vom 7. Juni 1890, Stück zu 10 Pfd. Sterl. Nr. 61 747 vom 7. Juni 1890, Stüd zu 5 Pfd. Sterl. Nr. 15357 vom 13. Sép- tember 1890,

1 Stud zu 5 Pfd. Sterl. Nx. 17888 vom 13. tember 1890,

1 Stüd zu 5 Pfd. Sterl. Nr. 63496 vom 12. Sep- tember 1890,

1 Stück zu 5 Pfd. Sterl. Nr. 98555 vom 12. Sep- tember 1890.

D)

t O D

Dad

1] “J

a vid ft de ait s oie Ür R v BAG P RR E An ita Rui E Sat L L o: ddt Fi