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18) Andere Schußmittel gegen Cholera, als dic hier
antes, kennt man nicht und es wird vom Gebrauch
r in Cholerazeiten regelmäßig angepriesenen medicamentösen Schutzmittel (Choleraschnaps 2c.) abgerathen.
Anweisung zur Ausführung der Desinfection bei Cholera.
I. Als Desinfectionsmittel sind anzuwenden:
1) Kalkm ilch.
Zur Herstellung derselben wird 1 1 zerkleinerten reinen gebrannten Kalks, [ggertnuien Fettfalts mit 4 1 Wasscr ge- mischt, und zwar in folgender Weise: .
Es wird von dem Wasser etwa / 1 in das zum Mischen bestimmte Gefäß gegossen und dann der Kalk hineingelegt. Nachdem der Kalk das Wasser aufgesogen hat und dabei zu Pulver zerfallen ist, wird er mit dem übrigen Wasser zu Kalkmilch verrührt.
Dieselbe ist, wenn sie niht bald Verwendung findct, in einem gut geschlossenen Gefäße aufzubewahren und vor dem Gebrauch umzuschütteln.
2) Chlorfkalf.
Der Chlorkalk hat nur dann eine ausreichende des- inficirende Wirkung, wenn er frish bereitet und in wohl- verschlossenen Gefäßen aufbewahrt is. Die gute Beschaffen- heit des Chlorkalks ist an dem starken, dem Chlorfkalk eigen- thümlichen Geruch zu erfennen.
Er wird entweder unvermisht in Pulverform gebraucht oder in Lösung. Leßtere wird dadurch erhalten, daß zwei Theile Chlorkalk mit hundert Theilen kalten Wassers gemischt und nach dem Absezen der ungelösten Theile die klare Lösung abgegossen wird.
3) Lösung von Kaliseife (sogenannter Schmicrseife oder grüner oder s{chwarzer Seife).
5 Theile Seife werden in 100 Theilen heißen Wassers gelöst (z. B. 1/7 kg Seife in 17 1 Wasser).
4) Lösung von Carbolsäure.
Die rohe Carbolsäure löst sich nur unvollkommen und ist deswegen ungeeignet.
Zur Verwendung kommt die sogenannte „100 proc. Carbol- säure“ des Handels, welche sich in Seifenwasser vollständig löst.
Man bereitet sich die unter Nr. 3 beschriebene Lösung von Kaliseife. Jn 20 Theile dieser noh heißen Lösung wird 1 Theil Carbolsäure unter fortwährendem Umrühren gegossen.
Diese Lösung ist lange Zeit haltbar und wirkt schneller desinficirend als cinfahe Lösung von Kaliseife.
Soll reine Carbolsäure (einmal oder wiederholt destillirte) verwendet werden, welche erheblih theurer, aber niht wirt samer ist als die sogenannte „100 procentige Carbolsäurc“, so ist zur Lösung das Scifenwasser niht nöthig; es genügt dann einfahes Wasser.
5) Dampfapparate.
Geeignet sind sowohl solhe Apparate, welche für strömenden Wasserdampf bei 1009 C. eingerichtet sind, als auch solche, in welchen der Dampf unter Ucberdruck (nicht unter 1/6 Atmosphäre) zur Verwendung kommt. E
6) Siedehißze.
Die zu desinficirenden Gegenstände werden mindestens cine halbe Stunde lang mit Wasser gekoht. Das Wasser muß während dieser Zeit beständig im Sieden gehalten werden und die Gegenstände vollkommen bedecken.
[T]. Anwendung der Desinfectionsmittel.
1) Die flüssigen Abgänge der Cholerakranken (Er- brochenes, Stuhlgang) werden möglihst in Gefäßen auf- gefangen und mit ungefähr gleichen Theilen Kalkmilch (1 Nr. 1) gemischt. Diese Mishung muß mindestens cine Stunde stehen bleiben, che sie als unshädlih beseitigt werden darf.
Zur Desinfection der flüssigen Abgänge kann auch Chlor- kalk (1 Nr. 2) benußt werden. Von demselben sind mindestens zwei gehäufte Eßlöffel voll in Pulverform auf !/5 1 der Ab- gänge hinzuzusezen und gut damit zu mischen. Die so be- handelte Flüssigkeit kann bereits nah 15 Minuten beseitigt werden.
2) Hände und sonstige Körpertheile müssen jedesmal, wenn sie dur die Berührung mit inficirten Dingen (Ausleerungen des Kranken, beschmußter Wäsche u. st. w.) in Berührung qe- kommen sind, durch gründliches Waschen mit Chlorfkalflöfung (1 Nr. 2) oder mit Carbolsäurelösung (1 Nr. 4) desinficirt werden.
3) Bett- und Leibwäsche, sowie andere Kleidungsstücke, welche gewaschen werden können, sind sofort, nachdem sie be- shmugt find, in ein Gefäß mit Desinfectionsflüssigkeit zu stecken. Die Desinfectionsflüssigkeit besteht aus einer Lösung von Kaliseife (T Nr. 3) oder Carbolsäure (1 Nr. 4). i
Jn dieser Flüssigkeit bleiben die Gegenstände, und zwar in der ersteren mindestens 24 Stunden, in der leßteren min- destens 12 Stunden , ehe sie mit Wasser gespült und weiter gereinigt werden.
Wäsche u. f. w. kann auch in Dampfappara!cn sowie durch Ausfkochen desinficirt werden. Aber auch in diesem Falle muß sie zunächst mit einer der genannten Desinfections- flüssigkeiten (1, 3 oder 4) stark angefeuhtet und in gut schließenden Gefäßen oder Beuteln verwahrt, oder in Tücher, welche ebenfalls mit Desinfectionsflüssigkeit angefeuchtet sind, eingeschlagen werden, damit die mit dem Hantiren der Gegen- stände vor der eigentlichen Desinfection verbundene Gefahr verringert wird. Auf jeden Fall muß derjenige, welcher solche Wäsche u. st. w. berührt hat, seine Hände in der unter Il, Nr. 2 angegebenen Weise desinficiren.
4) Kleidungsstücke, welche niht gewaschen werden können, sind in Dampfapparaten (1, 5) zu desinficiren.
Gegenstände aus Leder sind mit Carbolsäurelösung (1. 4) oder Chlorfalflösung (1, 2) abzure ben. :
5) Holz- und Metalltheile der Möbel, sowie ähnliche Gegenstände werden mit Lappen sorgfältig und wiederholt abgerieben, die mit Carbolsäure- oder Kaliseifelösung (L, 4 oder 3) befeuchtet sind. Ebenso wird mit dem Fußboden von Krankenräumen verfahren. Die gebrauchten Lappen sind zu verbrennen.
Der Fußboden kann auch durch Bestreichen mit Kalkmilch (T, 1) desinficirt werden, welche frühestens nach 2 Stunden durch Abwaschen wieder cntfernt wird.
6) Die Wände der Krankenräume, sowie Holztheile, welche diese Behandlung vertragen, werden mit Kalkmilch (1, 1) getüncht.
Nach geschehener Desinfection sind die Krankenräume, wenn irgend möglih, 24 Stunden lang unbenußt zu lassen und reichlich zu lüften.
7) Durch Cholera-Ausleerungen beshmußter Erdboden, Pflaster, sowie Rinnstcine, in welche verdächtige Abgänge gc-
langen, werden dur reihlihes Uebergießen mit Kalkmilch (I, 1) desinficirt.
_8) In Abtritte wird täglich in jede Sißöffnung ein Liter Kalkmilch (1, 1) gegossen. Tonnen, Kübel und der- gleichen, welhe zum Auffangen des Koths in den Abtritten dienen, sind nah dem Entleeren reihlich mit Kalkmilch (T, 1) außen und innen zu bestreichen.
Die Sigßbretter werden durch Abwaschen mit Kaliseifen- lösung (I, 3) gereinigt.
9) Wo eine genügende Desinfection “in der bisher an- egenen Weise nicht ausführbar ist (z. B. bei Polstermöbeln, Se erbetten in Ermangelung cines Dampfapparats, auch bei anderen Gegenständen, wenn ein Mangel an Desinfectionsmitteln (T, 1—5) eintreten sollte), sind die zu desinficirenden Gegenstände mindestens 6 Tage lang außer Gebrauch zu seßen und an einem warmen, trockenen, vor Regen - geshüßten, aber womöglih dem Sonnenlicht aus- geseßten Orte gründlich zu lüften.
__ 10) Gegenstände von geringerem Werthe, namentli Bett- stroh, sind zu verbrennen.
Rathschläge an praktishe Aerzte wegen Mitwirkung an fanitären Maßnahmen gegen die Verbreitung der Cholera.
Der Erfolg der seitens der Behörden zur Bekämpfung der Cholera getroffenen Anordnungen hängt zum nicht geringen Theil davon ab, daß ihre Durchführung auch seitens der praktishen Aerzte die wünschenswerthe Förderung erhält. Jhre Fachkenntnisse seßen sie in besonderem Grade in den Stand, die Bedeutung der Anordnungen zu würdigen, und durh die Art ihres Verkehrs mit dem Publikum haben \ie vielfah Gelegenheit, ihren gewichtigen Einfluß auf dasselbe im Interesse des öffentlichen Wohls geltend zu machen. Die Mitglieder des ärztlihen Standes haben zu oft ihren Gemein- finn bei ähnlichen Gelegenheiten in so hohem Maße bethätigt, daß an ihrer Bereitwilligkeit, auch ihrerseits bei der Be- kämpfung der Cholera im allgemeinen wie bei den Einzelfällen mitzuwirken, nicht gezweifelt werden darf. Die Punkte, in welchen die Thätigkeit der Aerzte nah dieser Nichtung am vortheilhaftesten cinseßgen würde, sind in den nachstehenden Rathschlägen zusammengestellt : |
1) Feder coleraverdächtige Fall ist unverzüglich (event. telegraphish*) dem zuständigen Kreis-Medizinalbeamten und der Ortspolizeibehörde zu melden.
2) Vis zur Feststellung der Natur der Erkrankung sind dieselben Sicherheitsmaßregeln anzuwenden in Bezug auf Desinfection, Jsolirung u. #. w., wie bei einem wirklichen Cholerafall.
3) Sämmtliche Ausleerungen der Kranken sind zu desinficiren nah der beigegebenen Anweisung.
Dasselbe gilt von den durch Ausleerungen beshmutten Gegenständen, wie Bett- und Leibwäsche, Fußboden c.
4) Der Kranke ist möglichst zu isoliren und mit geeigneter Wartung zu versehen. Läßt si dies in der eigenen Behausung nicht durchführen, dann ist darauf hinzuwirken, daß er in ein Krankenhaus oder in einen anderweitigen, womöglich {hon vorher für V rpflegung von Cholerakranken bereit gestellten E mit Desinfectionsmitteln ausgerüsteten Raum geschafft wird.
5) Das Wartepersonal ist darüber zu informiren, wie es ih in Bezug auf Desinfection der eigenen Kleidung, der Hände, des Efsens im Krankenraum u. \. w. zu verhalten hat.
6) Es ist darauf zu halten, daß der Infections\toff nicht durch Wegschütten der niht desinficirten Ausleerungen, durh Waschen der beshmußten Bcekleidungsstücke, Ge- abe «U | M in Die Nahe. von Binnen oder n Wasserläufe . gebracht wird Lieat der Verdacht einer hon geschehenen Jnfection von Wasserentnahmestellen vor, dann ist die Ortsbehörde davon zu benachrichtigen und es ist zu beantragen, daß verdächtige Brunnen geschlossen resp. die Anwohner inficirter Gewässer vor Benußung der- selben gewarnt werden.
7) Jst bei der Ankunft des Arztes bereits der Tod ein- getreten, dann sind die Leiche und die Effecten derselben unter Aufsicht und Verschluß zu halten bis zum Eintreffen des Medizinalbeamten oder bis seitens der Orts-Polizeibehörde weitere Bestimmungen getroffen werden.
S) Ueber die Art und Weise, wie die Jnfection im vor- liegenden Falle- möglicherweise zu stande gekommen ist, ob die- selbe zu einer Weitervershleppung der Krankheit bereits Ver- anlassung gegeben hat (Verbleib von inficirten Effecten u. \. w.) und über weitere verdächtige Vorkommnisse am Orte der Erkrankung sind Nachforshungen anzustellen.
9) Bei den ersten verdächtigen Fällen an einem Orte, bei welchen die Sicherung der Diagnose von größtem Werth ist, wird von den Dezjectioncn des Kranken eine nicht zu geringe Menge behufs der späteren bacteriologishen Untersuchung in cin reines Glas zu füllen sein. Jm Nothfall genügen für diesen Zweck wenige Tropfen; auch ein Stück der beshmußten Wäsche kann Verwendung finden.
10) Aerzte, welche in bacteriologishen Untersuhungen hbc- wandert sind, können die Entscheidung über den Fall sehr för- dern und abkürzen, wenn sie sofort die bacteriologische Unter- suhung (niht nur mittels des Mikroskops, sondern auch mit Hilfe des Plattenculturverfahrens) vornehmen und ge- gebenen Falls dem Medizinalbeamten von dem Ergebniß ihrer Untersuchung, womöglih unter Beifügung von Präparaten, Mittheilung machen.
Königliche Friedrih-Wilhelms-Universität. Ele
Die Universität wird zur dankbaren Erinnerung an ihren
erhabenen Stifter, König Friedrih Wilhelm TIL,
am 3. August d. J., Mittags 12 Uhr, in der Aula eine Gedächtnißfeier begehen.
Die Eingeladenen werden ergebenst ersuht, die ihnen zu- gestellten Einlaßkarten am Eingange vorzuzeigen.
Berlin, den 27. Juli 18992.
Der Rector der Universität. Foerster.
Königliche Bibliothek.
_JIn der Woche vom 1. bis einschl. 6. August findet nah S 48 der Benugungs-Ordnung die Zurücklieferung sämmt-
*) Kosten für Porto und Telegramme werden von dem Physilus erseßt werden.
liher aus der Königlichen Bibliothek entliehenen Bücher statt. l ücher in Händen haben, werden hiermit aufgefordert, sie in den-Geschäftsstunden (9—3 Uhr) zurück- Zurücknahme der Bücher erfolgt nah alpha-
Alle, welche solche
zuliefern. Die betisher Ordnung der Namen der Entleiher : von A—H am Montag und Dienstag, „ J—R am Mittwoh und Donnerstag, „ S—Z am Freitag und Sonnabend. Berlin, den 25. Juli 18992.
Bekanntmachung.
_ Zum Andenken des am 28. Juli 1883 auf Jschia ver- storbenen Malers Adolf Ginsberg aus- Berlin haben dessen Geschwister, Herr Philipp Ginsberg in Berlin und Frau von
Boschan, geborene Ginsberg, in Wien, eine Stiftung errichtet,
welche den Namen „Adolf-Ginsberg-Stiftung“ trägt.
Der Zweck der Stiftung ist, jungen befähigten Malern deutscher Abkunft ohne Unterschied der Confession, welche ihre akademische Studienzeit absolvirt und davon mindestens das leßte Semester die Königliche akademische Hochschule für die bildenden Künste zu Berlin besucht haben, dur Verleihung von Stipendien die Mittel für ihre weitere Ausbildung, ent- weder in Meister-Ateliers oder auf auswärtigen Akademien, oder durch Studienreisen ins Ausland zu gewähren.
Die Stipendien sollen vorwiegend Malern zu gute kommen, doch sollen in besonderen Ausnahmefällen f hervorragend begabte junge Bildhauer berüksihtigt werden dürfen. (8 1 des Statuts der Stiftung.)
Das Stipendium, welches der Regel nach in vierteljähr- lihen Raten gezahlt werden soll , wird nur auf ein Jahr be- willigt, darf jedoh zwei Jahre hintereinander, aber nicht länger an denselben B-:werber bewilligt werden. (8 4 des Statuts.)
Bei den Bewerbungen, welche an den Director der Hoch- schule für die bildenden Künste zu Berlin zu richten sind, stnd folgende Schriftstüke einzureichen:
1) ein vom Bewerber verfaßter kurzer Lebenslauf,
2) amtliche Zeugnisse über die Absolvirung der aka- demishen Studien und über Führung, Fleiß und Befähigung des Bewerbers. Erforderlichhen Falles haben die Bewerber diesen Nachweis durch Vorlage ihrer Studienarbeiten oder durch Probearbeiten vor dem Director der Königlichen aka- demishen Hochschule für die bildenden Künste zu Berlin zu führen. (S 6.)
Die Stipendiaten sind verpflichtet, über ihren Aufenthalt und ihre Thätigkeit an den Director der Königlichen aka- demischen Hochschule für die bildenden Künste zu Berlin quartaliter Bericht zu erstatten und außerdem mit Ablauf des zweiten Quartals an die Königliche akademische Hochschule für die bildenden Künste cine Studienarbeit mäßigen Um- fangs (entweder eine Studie nah der Natur, oder eine Copie nah einem hervorragenden Werk der älteren Kunst) einzu- liefern, welche Eigenthum derselben wird. (§ 10.)
Bei mangelhaftem Fleiß oder s{lechter Führung des Stipendiaten kann demselben das Stipendium durch das Curatorium entzogen werden. (8 11.)
Das Stipendium beträgt ca. 2000 s und wird für die Zeit vom 29. Dezember 1892 bis dahin 1893 verliehen.
Geeignete Bewerber haben ihre Gesuche mit den in Vor- stehendem geforderten Attesten bis zum 15. Oktober d. J. an den unterzeichneten Vorsißenden des Curatoriums einzureichen.
Berlin, den 28. Juli 1892.
Der Vorsißende des Curatoriums der „Adolf-Ginsberg-Stiftung“. A. von Werner, Director der Königlichen akademischen Hochschule für die bildenden Künste.
Angekommen: __ der Ministerial-Director im Ministerium für Handel und Gewerbe, Wirkliche Geheime Ober-Regierungs-Rath von Wendt, von Helgoland.
Personalveränderungen. (Schluß aus der gestrigen Nummer.)
Abschiedsbewilligungen. Im aCctiven Deere. Droudhjem, an Bord S. M. Vat Kailèeradler“. 20. Juli 1892. Mache, Oberst und Commandeur des In- fanterie - Negiments Nr. 143, mit Pension und der Negiments- Uniform, Mikel, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Negt. Nr. 138, als Major mit Pension nebst Ausficht auf Anstellung inr Civildienst und der Negts. Uniform, Wilhelmi, Hauptm. z. D., unter Entbindung von der Stellung als Bezirksofffzier bei dem Landw. Bezirk Forbach, als Major mit seiner Pension und der Uni- form des Inf. Negts. Nr. 97, Schmidt v. Osten, Major -à la suite des 4. Garde-Negts. zu Fuß und Plaßmajor in Danzig, mit Pension und feiner bisherigen Uniform, Szelinski, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Negt. von Borke (4. Pomm.) Nr. 21, mit Pension und der Negts. Uniform, — der Abschied bewilligt. Koch, Major und Bats. Commandeur vom Inf. Negt. von der Piarwit (8. Pomm.) Nr. 61, als Oberst-Lt. mit Pension nebst Aus- siht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Uniform, Frhr. v. Wrangel, Nittm. und. Escadr. Chef vom Ulan. Regt. von Schmidt (1. Pomm.) Nr. 4, mit Pension und der Uniform des Hus. Negts. Landgraf Friedrich Il. von Hessen-Homburg (2. Hess.) Nr. 14, v. Bonin, Rittm. und Escadr. Chef vom Hus. Regt. Fürst Blücher von Wahlstatt (Pomm.) Nr. 5, diesem als Major mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Uniform, Dittrich, Hauptm. und Comp. Chef vom Gren. Regt. König Friedrih I. (4. Oftpreuß.) Nr. 5, mit Pension und der Regts. Uni- form, Fischer, Hauptmann und Comp. Chef vom Infanterie- Negt. von Grolman (1. Posensches) Nr. 18, mit Pension und der Uniform des 3. Niederschlesishen Inf. Regts. Nr. 50, — der Abschied bewilligt. Feilke, Sec. Lt. à la suite des Nhein. Jäger-Bats. Nr. 8, ‘unter gleichzeitiger Beförderung zum Pr. Lt., auêgeschieden und zu den Öffizieren der Landw.-Jäger 1. Aufgebots übergetreten. Mahlo, Feuerwerks-Pr. Lt. vom Art. Devot in Er- furt, mit Pension nebst Ausfiht auf Anstellung im Civildienst und seiner bisherigen Uniform, Hilbert, Regensburger, Hauptleute von der 2. Ingen. Insp., als Majors mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und ihrer bisherigen Uniform, — der Ab- schied bewilligt. Müller, Wagner I., Pr. Lts. und Feldjäger vom Reitenden Feldjäger-Corps, ausgeschieden und zu den Offizieren der Landw. Jäger 1. Aufgebots, Zimmer, Pr. Lt. und Feldjäger vom Meitenden Feldjäger-Corps, ansgeschieden und zu den Öffizieren der Landw. Cav. 1. Aufgebots übergetreten.
Trondhjem, an Bord S. M. Yacht „Kaiseradler", den 21. Juli 1892. Fließbacch, Pr. Lt. vom Gren. Regt. König Friedri IT. (3. Oftpreuß.) Nr. 4, scheidet, behufs Uebertritts zur
Schußtruppe für Deutsch-Ostafrika, mit dem 26. Juli d. J. aus
dem Heere aus.
n der Gendarmerie. Trondhjem, an Bord S. M. Yacht „Kaiferadler“, den 20. Juli 1892. Rothenbücher, Oberst und Brigadier der 11. Gend. Brig., mit Pension und der Uniform des Inf. Regts. Graf Bülow von Dennewiß (6. Westfäl.) Nr. 55, der Abschied bewilligt. E, 5 S
Nachweisung der 158° Sanitäts-Corps im Monat Juni 1892 eingetretenen Veränderungen. Durch Ver- fügung des General-Stabsarztes der Armee. 2. Juni. Dr. Schm iz, Unterarzt vom Feld-Art. Regt. von Holßendocff (1. Rbein.) Nr. 8, Dr. Güth, Unterarzt vom Pomm. Füs. Regt. Nr. 34, S N
9. Juni. Wagner, einjährig-freiwilliger Arzt voin Inf. Negt. Kaiser Wilhelm (2. Großherzogl. Hess.) Nr. 116, unter gleichzeitiger Verseßung zum Inf. Regt. Nr. 140, zum Unterarzt ernannt,
13. Juni. Krieger, einjährig-freiwilliger Arzt vom 1. Bad. Feld-Art. Negt. Nr. 14, zum Unterarzt ernannt, Esche, Unterarzt vom 3. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 62, Dr. Schmidt, Unterarzt vom 3. Großherzogl. Hess. Inf. Regt. (Leib Negt.) Nr. 117,
14. Juni. Dr. Garbsch, Unterarzt von der Kaiserlichen Marine, L
18. Juni. Dr. Brausewetter, Unterarzt vom Fuß-Art. Regt. von Linger (Oftpreuß.) Nr. 1, Dr. Schröder, Unterarzt von der Kaiserlichen Marine — s\ämmtlich mit Wahrnehmung je einer bei den betreffenden Truppentheilen bezw. bei der Kaiserlichen Marine offenen Afsist. Arztstelle beauftragt. i
29. Juni. Dr. Ehrlich, Unterarzt vom Anhalt. Inf. Regt. Nr. 93, Dr. Meyer, Unterarzt vom Inf. Negt. Graf Bülow von Dennewitz (6. Westfäl.) Nr. 55, Beck, Unterarzt vom 1. Großherzogl. Hess. Inf. (Leib-Garde-) Regt. Nr. 115, — alle drei mit Wahr- nehmung je einer bei den betreffenden Trupventheilen offenen Assist. Arztstelle vom 1. Juli d. J. ab beauftragt. :
30. Juni. Dr. Heise, Unterarzt vom Jäger-Bat. Graf York von Wartenburg (Ostpreuß.) Nr. 1, mit Wahrnehmung der bei diesem Truppentheil offenen Assist. Arztstelle beauftragt.
Evangelische Militär-Geistliche. j :
Berlin, 18. Juli. Wettstein, Div. Pfarrer der 30. Div. in Saarburg, scheidet aus und tritt zum 1. Oktober d. I. in ein Civilpfarramt über.
Beamte der Militär-Verwaltung.
Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 23. Juni. Winther, Rechnungs-Rath, Festungs-Ober-Bauwart der Fortifica- tion Swinemünde, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand verseßt.
7. Juli. Schwenke, Wzareth-Insp. in Straßburg i. E., nach Hagenau, Heusmann, Lazareth-Insp. in Hagenau, nah Straß- burg i. E., — versetzt.
12, Juli. Stegenwallner, Lazareth-Verwalt. Insp. in Schweidniß, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand verseßt.
13. Juli. Horst, Stellenanwärter, als Kassen-Afsist. bei der Zahlungsstelle X1V. Armee-Corps angestellt. i
16. Juli. Eultgem, Lazareth-Insp. auf Probe in Königs- berg i. Pr., zum Lazareth-Insy. ernannt.
18. Juli. Butscbkus, Zahlmstr. vom 3. Bat. Füs. Negts. Graf Roon (Osftpreuß.) Nr. 33, auf feinen Antrag mit Pension in den Ruhestand v-rseßt. i
19. Juli. Winter, Rechnungs-Rath, Festungs-Ober-Bauwart der Fortification Ulm, auf seinen Antrag mit Pension in den Rube- ftand. verseB
Nichtamtliches. Deutsches Neich. Preußen. Berlin, 28. Juli.
Seine Majestät dex Katser und König trafen, von Spandau kommend, an Bord der „Alexandria“ gestern Abend 10 Uhr 10 Minuten auf der Matrosenstation in Potsdam ein und begaben Sich von dort nah dem Marmor- palais. : L
Heute Morgen nahmen Seine Majestät daselbst den Vor- trag des Chefs des Militärcabinets und daran anschließend denjenigen des Chefs des Civilcabinets entgegen.
Nach einer Meldung des Kaiserlichen Gouverneurs aus Tanga, welche gestern telegraphish über Daressalam hier ein- gegangen ist, hat Compagnieführer Johannes, nach- Den e De Gi Unq und hre Besaßung in bester Ordnung vorgefunden, seinen Marsh von dort aus fortgeseßt. Die Bevölkerung bis zum Kilimandjaro hin hat sih unverändert friedlih gezeigt. Ueber die Lage am Kilimandjaro selbst können erst in etwa 14 Tagen Nach- richten hier eintreffen.
Der Staatssecretär des Reihs-Marineamts, Vice-Admiral Hollmann hat sih nach Wilhelmshaven begeben.
Der General-Lieutenant Schulz, Präses des Jngenieur- Comités, hat Berlin verlassen.
Cassel, 28. Juli. Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz sowie die Prinzen Eitel-Friedrich und
Adalbert sind laut Meldung des „W. T. B.“ gestern Abend von Homburg hierher zurückgekehrt. Vayern.
München, 27. Juli. Jhre Königlichen Hoheiten der Prinz-Regent und der Prinz Ludwig werden sih am O1 D Me Zur Jagd, Na Der: Uß, der Prinz Und die Prinzessin Leopold auf mehrere Wochen nach Zschl begeben.
Das heute ausgegebene Geseßz- und Verordnungsblatt veröffentlicht die Verleihung des St. Hubertus-Ordens an den General-Feldmarschall Grafen Blumenthal.
Sachsen.
Dresden, 27. Juli. Das Befinden Jhrer Majestät der Königin e Wie Dem Dv. 9 VveriQtet wiro, von den ersten Tagen des Aufenthalts in Scheveningen an unaus- geseßt ein durchaus befriedigendes gewesen. /
Jhre Kaiserlichen und Königlichen Hohciten der Erz- herzog und die Erzherzogin Otto von Oesterrei ch sind heute Vormittag zum Besuch in der Prinzlihhen Villa zu Hosterwiß eingetroffen.
Württemberg.
Stuttgart, 26. Juli. Die Ergebnisse des Staats- Rechnungsabschlusses für die Etatsjahre 1889/90 und 1890,91, die auch die Nachweisungen über die Grundstocks- veränderungen in den genannten Rechnungsjahren enthalten, sind jezt behufs der verfassungsmäßigen Prüfung der Steuerverwendung durch die Stände erschienen. . Der Ueber-
{huß der laufenden Verwaltung beträgt danach für 1889/90 7 182 326 A6 50 3, für 1890 91 2992544 A6TT Ÿ, zusammen 10174871 F 27 Z; hierzu kommt: das am 31. März 1889 vorhanden gewesene Restvermögen mit 24858 779 M 2 F; ferner ist als verfügbar hierher zu rechnen die Ersaßleistung des Reichs für Kasernenbauten in 1891/92 40 676 6: zusammen 35 074326 (6 29 3. Hiervon ehen ab: der Betrag uneinbringlichher Activausstände, die Abnahme des am 31. März 1889 vorhandenen Restvermögens, insbesondere wegen außerordentlicher Bauten in 1889/91, ferner verschiedene zur Verwendung in 1891/93 bestimmte Beträge ; alles zusammen 24216 047 #4 69 Z. Es bleibt somit nah dem Stande vom 31. März 1891 ein verfügbares Restvermögen von 10 858 278 M 60 S. Neuß j. L.
Gera, 27. Juli. Die Wahlen zum Landtage sind der „Ger. Ztg.“ zufolge auf den 13. September angeseßt worden.
Oefterreich-Ungarn.
Das „Militär-Verordnungsblatt“ meldet, der Kaiser habe den Erzherzogen Karl Ludwig und Wilhelm in Anerkennung ihrer auf dem Gebiet der freiwilligen Sanitäts- pflege geleisteten ersprießlichen Dienste seine Zufriedenheit aus-
gesprochen.
Der Minister-Präsident Graf Taaffe hat sih heute früh an das Hoflager in Jshl begeben.
Im Herrenhause hob gestern bei der Generaldebatte über die Valutavorlagen, deren Annahme bereits gestern unter den nach Schluß der Red. eingetroffenen Depeschen gce- meldet worden ist, der Finanz-Minister Dr. Steinbach die Productivität der Auslage hervor, welche durch die Auf- nahme eines Anlehens verursaht werde. Auch scien die Mittel zur Declung“ der Zinsen der Anlehons - Ope: ration für das erste Jahr bereits vorhanden. Die Be- wegung der österreichischen Staatsrente lasse die Voraus- sezung begründet erscheinen, daß auch Desterreih die Vor- theile eines niedrigen Zinsfußes genießen werde. Daher sei die Hoffnung nicht ungerechtfertigt, daß bei Fortseßung der Conversions-Dperationen die Opfer bis auf ein Minimum verschwinden würden. Der Minister widerlegte sodann unter lebhaftem Beifall des Hauses die Bedenken der principiellen Gegner der Währungsvorlagen. Nach Schluß der Generaldebatte bean- tragte Graf Karl Kucfstein, von einer Specialdebatte Abstand zu nehmen und alle Geseßentwürfe unverändert anzunehmen, damit der Beschluß des Hauses nah außen hin den Charakter eines unverkennbar einmüthigen erhalte. Hierauf erfolgte die einstimmige Annahme der Vorlagen in zweiter und dritter Lesung. Der Minister-Präsident Graf Taaffe erklärte sodann im Namen des Kaisers den Neichsrath für vertagt.
Die Fürstin Milena und der Erbprinz Danilo von Montenegro trafen gestern Nacht in Fiume ein und be- gaben sich sofort an Bord des montenegrinischen Dampfers „Jaroslaw“.
Großbritannien und Frland.
Zum Besuch der Königin ist in Osborne auf der Insel Wight am Dienstag Abend die Prinzessin Victoria zu Schleswig-Holstein eingetroffen. _ Gladstone i laut Meldung des „H: D! B. gestern mit seiner Gemahlin in London angekommen und mit be- geisterten Ovationen empfangen worden.
Jn London ist, der „A. C.“ zufolge, ein Telegramm ein- gegangen, welches meldet, daß das britishe Kriegs\chiff „Noyalist“ auf den nordöstlich von Neu-Guinea liegenden Gilbert-Jnseln die britishe Flagge gehißt habe.
Frankreich.
Bei den weiteren Flottenmanövern in Brest erlitt gestern das Torpedoboot 61, durch welches das am Montag unter- gegangene Torpedobot 76 (stehe die gestrige Nr. des „N-- u. St.-A.“) erseßt worden war, Maschinenhavarie und mußte in den Hafen zurückgeschleppt werden.
Nach dem am 19. d. M. veröffentlihten Gesez über die neue Militärdienstzeit regelt sih, der „Straßb. Post“ zufolge, die gesammte 25jährige Dienstzeit derart, daß jeder Dienst- pflihtige 3 Jahre im activen Heere und 10 Jahre in der Reserve, 6 Jahre in der Territorial-Armee und ebenso lange in deren Reserve zu dienen hat. Außerdem ermächtigt dies Gesetz den Kriegs-Minister, die Offiziere des activen Heercs, der Nejerve und des Territorial-Hecres ohne Unterschied in den activen oder territorialen Formationen zu verwenden. Für die Neserve des Territorial- Heeres wurde eine Art von Controlversammlung eingerichtet, und endlich wurten die Capitulationen auf ein Jahr bei der Cavallerie abgeschafft.
Die Befestigungen von Havre sollen demnächst durch *
den Bau eines Forts am Strande des Kaps von La Hève, das etwa 500 m von den Leuchtthürmen bei Cordelières ent- fernt liegen wird, eineErweiterung erfahren. Von der Errichtung eines Panzerforts auf der Bank von Eclat hat man als zu kostspielig Abstand genommen : auch würde es die geforderten Aufgaben nicht erfüllen. Dagegen wird noch eine Mörserbatterie zwischen La Hève und Dollemard errichtet ; dann werden die Vertheidigungs- anlagen dcs Hafens und der Seinemündung bei Havre aus elf Forts bezw. Batterien bestehen.
Gestern hat vor dem Schwurgericht in Versailles der Prozeß gegen die vier des Dynamitdiebstahls in Soisy sous Etiolles angeklagten Anarchisten begonnen. Der Angeklagte Etiévant, der sih weigerte aufzustehen und seinen Namen anzugeben, versuchte die Theorien der Anarchisten darzulegen, wurde aber vom Präsidenten zum Schweigen ge- braht. Die Vernehmung der Angeklagten erfolgte ohne weiteren bemerkenswerthen Zwischenfall.
Luxemburg.
Der 75. Geburtstag des Großherzogs ist am Sonntag in Luxemburg sehr festlih begangen worden. Am Vorabend fand, wie die „Luxb. Ztg.“ meldet, ein don den sämmtlichen Gesellschaften der Stadt und Unterstädte organi- sirter Lampionzug statt, zu dessen Besichtigung die Großherzoglihen Herrschaften von Schloß Walferdingen nh in die Slaot - ‘begaben. Punkt 9. Uhr fuhren die Hofwagen an dem reichilluminirten Stadthause vor, wo der Bürgermeister an der Spiße des Gemeinderaths Jhre Königlichen Hoheiten empfing. Jn--der geräumigen Säulenhalle des EStadthauscs, wo die Militärcapelle die Volkshymne spielte, hatten fih die Spißen der Behörden e Begrüßung des Landesfürsten eingefunden. Mit dem ho en Jubilar waren die Großherzogin, der Erbgroßherzog und die
Erbgroßherzogin von Baden (welhe von Scheveningen zu der Feier nah Luxemburg gereist waren), sowie der ror obgerzog Wilhelm von Luxemburg mit Gefolge gekommen. Au dem Wilhelmsplaß harrte, Kopf an Kopf gédrängt, eine zahl- lose Menschenmenge, welche die hohen Herrschaften bei der An- und Abfahrt mit jubelnden Hochrufen begleitete. Von der Freitreppe aus wohnten die Fürstlihkeiten dem Vorbei- marsh des Zuges bei. — Den Geburtstag selbst feierte die großherzoglihe Familie in aller Stille auf Schloß Berg. Morgens wohnte das Gefolge dem Tedeum in Walferdingen bei und nah 10 Uhr ward die Fahrt nah Colmar angetreten. Zu dem Diner auf Schloß Berg waren Bürgermeister und Pfarrer von dort geladen. Die Philharmonishe Gesellschaft von Ettelbrück concertirte. Gegen 1/29 Uhr Abends langten die hohen Herrschaften wieder auf Schloß Walferdingen an. Jn der Hauptstadt verkündeten den Geburtstag früh Morgens 21 Kanonenschüsse. Um 11 Uhr wurde in der Kathedrale ein feierlihes Tedeum gesungen, dem die sämmt- lichen Behörden, der Staatsrath, der Ober-Geri#ßtshef 2c. anwohnten. Vom Hofe war der Hof:Marschall Freiherr von Syberg erschienen, ferner die anwesenden Vertreter auswärtiger Staaten, darunter auch der z. Z. in Luxemburg weilende päpstlihe Nuntius im Haag Mjagr. Rinaldini; dem voll- zähligen Kammerbureau hatten sih viele Abgeordnete ange- schlossen. Für 121/2 Uhr hatte der Staats-Minister Enschen die Diplomaten und Spitzen der Behörden zu einem Diner von 44 Gedecken geladen, das im großen Sißungssaale der Deputirtenkammer stattfand. Staats-Minister Eyschen brachte dabei einen mit andauerndem Beifall aufgenommenen Toast auf den Großherzog aus. Die Geburtstagsfeicer {loß mit einer festlihen Fllumination der Stadt und cinem großen Volksball auf dem in prachtvollem Glanze erstrahlenden Paradeplaßt. : :
Das amtliche „Memorial“ veröffentlicht in seiner gestern ausgegebenen Nummer ein Decret, durch welches die Session der Kammer geschlossen wird.
Schweden und Norwegen.
Der König hat, wie dem „W. T. B.“ aus Christiania gemeldet wird, in einem gestern abgehaltenen Ministerrath das Ministerium Steen ersucht, im Amte zu verbleiben, und der Minister-Präsident Steen hat sih hierzu unter den mitgetheilten, mit dem Storthing vereinbarten Bedingungen bereit erklärt.
Afrika.
Die Londoner „Times“ läßt sich aus Tanger von gestern
telegraphiren: „Nah Meldungen aus Fez vom 20. d. M.
habe der Sultan von Marokko die Absicht kundgegeben, den Kaiser von Nußland um die Ernennung eines rusjischen Gesandten für Marokko zu ersuchen, um bei der Freundschaft zwischen Frankreich und Rußland von dem Einfluß der anderen europäischen Mächte unabhängig zu werden.“
Nr. 30 der Veröffentlihungen des Kaiserlichen Ge- sundheitsamts vom 27. Juli hat folgenden Inhalt: Gesundheits- stand. Mittheilungen über Volkskrankheiten, insbesondere Cholera bezw. Cholexine. — Sterbefälle in deutschen Städten mit 40000 und mehr Einwohnern. — Desgl. in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Berliner Krankenhäusern. — Desgl. in deutschen Stadt- und Landbezirken. Witterung. — Zeitweilige Maßregeln gegen Volkskrankheiten. (Preuß. Neg -Bez. Oppeln, Hamburg, Oesterreich- Ungarn, Dänemark, Schweden, Nußland, Rumänien, Bulgarien, Türkei, Griechenland, Spanien, Portugal, Egypten, Brasilien.) — Thierfeuchen im Deutschen Neich, Juni. — Veterinärpolizeiliche Maß- regeln. (Preuß. Reg.-Bez. Oppeln, Bayern, Hessen, Oesterreich.) — Geseßgebung u. \. w. (Preußen.) Senking’she Desinfectionsapparate. — Russisch? Auéwanderer. (Neg.-Bez. Dppeln.) Krankheiten nah UVeberschwemmungen. — Ansteckende Krankheiken. — Fleishbeschauer. — (Neg.-Bez. Köln.) Eisenbahnviehwagen. — (Württemberg.) Maul- und Klauenseuche. (Baden.) Viehbeförderung auf Eisenbahnen. — (Desterreich.) Cholera. — (Großbritannien.) Fabriken und Werk- stätten. (Schluß.) — (Belgien.) Geräthe für Nahrungëémittel. Rechtsprechung. (Neichsgericht.) Abgabe grauer Queksilbersalbe durch einen Drogisten. — Verhandlungen von gesetzgebenden Körverschaften. (Vereinigte Staaten von Amerika). Patentarzneien 2.
Statistik und Volkstwvirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung
Der Sendbote der Berliner „unabhängigen“ Social- demokraten, Maler Buhr hat, wie in Leipzig (vgl. Nr. 174 d. Bl.), auch in Magdeburg versucht, neue Streiter für die Opposition gegen die socialdemokratishe Parteileitung zu ge- winnen. Eine Versammlung, in der Herr Buhr am Sonn- abend sprach, verfiel, wie die „Mgdb. Ztg.“ berichtet, wegen großen Tumults der Auflösung duxch den überwachenden Beamten. In einer zweiten Versamm- lung konnte der Redner am Dienstag seine Ausführungen und Angriffe gegen den Parteivorstand zu Ende führen. Jn der weiteren Verhandlung kamen mehrere Redner für und wider die Ausführungen Buhr's zu Worte, aber die Aus- führungen spißten sih, wie das Blatt weiter bemerkt, \{ließ- lih zu persönlichen Reibercien zu, die viele Theilnehmer ver- anlaßten, den Saal zu verlassen.
In Stettin und der Umgegend haben die Socialdemokraten, wie die „Ostsee-Ztg.“ mittheilt, beschlossen, bei den nächsten, im No- vember dieses Jahres stattfindenden Communalwahlen, sowohl in Stettin, als in Grabow a. O. eigene Candidaten aufzustellen.
In Brandenburg legten, einer Mittheilung der „Potsd. Corr.“ zufolge, auf der Ernst Carus’schen Ziegelei 25 Arbeiter die Arbeit nieder.
In einer Versammlung der Berliner Brauergesellen, die sich am Dienstag mit den Arbeitêverhältnissen der Brauer beschäftigte, wurden der „Voss. Ztg.“ zufolge für die erledigte Stelle eines Leiters des Atbeitsnahweises vier Kandidaten ernannt, von denen die Brauereien einen zu wählen haben. Die Versammlung bes{chloß ferner, einen Vermögensftock zur Unterstüßung „gemaßregelter“ Arbeits- genossen zu bilden, und betraute mit der Verwaltung desfelben und der Ausgabe von Sammellisten den Gastwirth Hilpert. Die Zahl der in den Brauereien Berlins und Umgegend beschäftigten Brauer- gesellen wurde in der Verfammlung auf etwa 2500 angegeben.
Der Stadtrath zu St. Ouen schreibt, wie ein Pariser Telegramm des „H. T. B." meldet, auf den 11. November d. F. einen Congreß socialistisher Gemeindevertreter aus.
Die französishen Buchdrucker halten, wie der „Vorwärts“ berichtet, ihren Nationalcongreß gegenwärtig in Paris ab. — Ein allgemeiner französisher Gewerkschaftscongreß wird vom 19, bis 23. September in Marseille mit folgender Tageëordnung abgehalten: Nationale und internationale Verbindung der Arbeiter und Arbeiterinnen; Generalstrike aller Branchen; Directe Rey-äsen-
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