1892 / 191 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Aug 1892 18:00:01 GMT) scan diff

mit den Beamten und Arbeitern bestehenden Verträge tritt der Staat ein, ebenso in fole Verträge, welhe zur Beschaffung des für das Unternehmen erforderlichen Materials abgesclofsen find. Für alle Bestandtheile ist der volle Werth zu vergüten. 8 35.

Die Abschäßung und die Festseßung der Entschädigung für die Bestandtheile des Unternehmens 34) erfolgt nah einem von dem Unternehmer aufzustellenden Inventar, über defsen Richtigkeit und Vollständigkeit erforderlichenfalls zu verhandeln und von dem Bezirks- aus\chufse zu entscheiden ift.

8 36. Die Fesisepung der Entschädigung (S8 31 und 33 bis 35) er- folgt, vorbehaltlih des beiden Theilen zustehenden, innerbalb fechs Monaten nah Zustellung des Festsezungsbeschlusses zu beschreitenden Rechtêweges, durch den Bezirksaus\huß unter sinngemäßer An- wendung der §§ 24 bis 29 des Enteignungsgeseßes vom 11. Juni 1874. Der Bezirksaus\huß is auch für das Vollziehungsverfahren zuständig. e 37 L.

Auf die Ermittelung der Entschädigung finden die §S 24 bis 28, auf die Vollziehung der Enteignung die §§ 32 bis 37, auf das Ver- fahren vor dem Bezirks-Ausshusse und auf die Wirkungen der Ent- eignung die 88 39 bis 46 des Enteignungsgeseßes vom 11. Juni 1874 finngemäße Anwendung. :

Die Entschädigung für Bestandtheile des Unternebmens. welche im Inventar verzeichnet und bei Feststellung der Gesammtentshädigung berüsihtigt, bei der Vollziehung der Enteignung aber nicht mehr vorbanden sind, ist von dem Unternehmer zurückzuerstatten. Für Be- standtheile, welhe bei Vollziehung der Enteignung über das Inventar hinaus vorhanden sind, ift auf Antrag des Unternehmers von dem Bezirksausschusse nachträglih die vom Staat zu gewährende Ent-

ädigung festzusetzen. fchädigung festzuseß 8 38.

Erwerbsberechtigten (S 6) gegenüber greift das Erwerbungsrecht des Staats gleichfalls Plaß. Ihnen ist der volle Werth des Erwerbs-

rets zu erstatten. S 99.

Zur Anlegung von Bahnen in den Straßen Berlins und Pots- dams bedarf es Königlicher Genehmigung.

8 40.

Die Kleinbahnen werden der Gewerbesteuer auf Grund des Gewerbesteuergeseßes vom 24. Juni 1891 (Gesez-Samml. S. 205) unterworfen. “f S /

Bezüglich der Communalbesteuerung find Kleinbahnen als Privat- Eisenbahnunternehmungen im Sinne des § 4 des Gefeßes vom 27. Juli 1885, betreffend Ergänzung und Abänderung einiger Be- stimmungen über Erhebung der auf das Einkommen gelegten directen Gommunalabgaben (Gesez-Samml. S. 327), nit zu erachten.

8 41.

Die auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 16. September 1867 (Geseß-Samml. S. 1528), des Geseßes vom 7. März 1868 (Geseßz-Samml. S. 223), des Gefeßes vom 11. März 1872 (Gesetz- Samml. S. 257) und der 88 2 und 3 des Gesetzes vom 8. Juli 1875 (Geseß-Samml. S. 497) den dort genannten Provinzial- und Communalverbänden überwiesenen Kapitalien und Summen können auch zur Förderung des Baues von Kleinbahnen verwendet werden.

8 42.

Die Kleinbahnen unterliegen gegenüber der Postverwaltung: :

1) Die Unternehmer haben auf Verlangen der Postverwaltung mit jeder für den regelmäßigen BeförderungSdienst bestimmten Fahrt einen Post-Unterbeamten mit einem Briefsack und, soweit der Platz reiht, auch andere zur Mitfahrt erscheinende Unterbeamte im Dienst gegen Zahlung der Abonnementsgebühr oder, falls solche nit besteht, der Hâlfte des tarifmäßigen Personengeldes zu befördern.

2) Die Unternehmer folher Bahnen, welhe sich nicht aus- schließlih mit der Personenbeförderung befassen, sind außerdem ver- pflichtet, auf Verlangen der Postverwaltung mit jeder für den regel- mäßigen Beförderungsdienst bestimmten Fahrt:

a. Postsendungen jeder Art durch Vermittelung des Zugpersonals zu befördern, und zwar Briefbeutel, Brief- und Zeitungspackete gegen eine Vergütung von 50 & Z für jede Fahrt, die anderen Sendungen gegen Zahlung des Stückguttarissates der betreffenden Bahn oder, sofern dieser Betrag höher ist, gegen eine Vergütung von 2 4 für je 50 kg und das Kilometer der Beförderungsstrede nach dem mo- natlichhen Gesammtgewiht der von Station zu Station beförderten Poftstuücke ;

b. in Zügen, mit welchen in der Regel mehr als ein Wagen be- fördert wird, eine Abtheilung eines Wagens für die Postsendungen, das Begleitpersonal und die erforderlihen Postdienstgeräthe, gegen Zahlung der in den Artikeln 3 und 6 des Reichsgeseßes vom 20. Dezember 1875 (Reichs-Geseßbl. S. 318) und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen festgeseßten Vergütung, sowie gegen Entrichtung des halben Stückguttarifsaßes der betreffenden Bahn einzuräumen.

3) Die Postverwaltung i} berechtigt, auf ihre Kosten an den Bahnwagen einen Briefkasten anbringen und dessen Auswechselung oder Leerung an bestimmten Haltestellen bewirken zu lassen.

II. Privatanschlußfbahnen. 8 43.

Bahnen, welche dem öffentlihen Verkehr niht dienen, aber mit Eisenbahnen, welche den Bestimmungen des Geseßzes über die Eisen- babnunternehmungen vom 3. November 1838 unterliegen, oder mit Kleinbahnen derart in unmittelbarer Gleisverbindung eben, daß ein Uebergang der Betriebsmittel stattfinden kann, bedürfen, wenn sie für den Betrieb mit Maschinen eingerichtet werden sollen, zur baulichen Herstellung und zum Betriebe i Vats Genehmigung.

S 44.

Zur Ertheilung der Genehmigung 43) is der Regierungs- Präsident, für den Stadtkreis Verlin der Polizei-Präsident, im Ein- vernehmen mit der von dem Minister der öffentlihen Arbeiten bezeichneten Eisenbahnbehörde zuständig.

Berührt die Bahn mehrere Landes-Polizeibezirke, so bestimmt, wenn sie derselben Provinz angehören, der Ober-Präsident, falls sie verschiedenen Provinzen angehören oder Berlin dabei betheiligt ist, der Minister der öffentlichen Arbeiten im Einvernehmen mit dem Minister des Innern die zuständige Landes-Polizeibehörde.

8 45.

Die polizeiliße Prüfung beschränkt ih

1) auf die betriebssihere Beschaffenheit der Bahn und der Be- tricbsmittel, h

2) auf die technishe Befähigung und Zuverlässigkeit der in dem äußeren Betriebsdienste anzustellenden Bediensteten,

3) auf den Schuß gegen s{hädliche Einwirkungen der Anlage und des Betriebes.

Soll eine Bahn, welche an cine dem Gesetze über die Eifenbahn- unternehmungen vom 3. November 1838 unterliegende Eisenbabn An- {luß hat, von dem Unternehmer der leßteren angelegt und betrieben werden, so beschränkt sih die Prüfung auf den Schutz gegen s{ädlihe Einwirkungen der Anlage und des Betriebes.

nahfolgenden Verpflichtungen

8 46. Zur Benußung öffentlicher Wege bedarf es der Zustimmung der Unterhaltungspflichtigen und der Sag der Wegepolizeibehörde. (

__ Die Bestimmungen der 88 8, 17 bis 20 und 22 Sat 1 finden auf diese Bahnen gleihmäßige T O: 4

__ Polizeilihe Bestimmungen über den Betrieb auf \olhen Bahnen können nur im Einverständniß mit der Eisenbahnbehörde 44) er- lassen werden. 8 49.

Die Genehmigung kann zurückgenommen werden, wenn wieder- holt gegen die Bedingungen derselben in wesentliher Beziehung ver- stoßen wird.

Ueber die Zurücknahme der Genehmigung entscheidet auf Klage der Behörde 44) das DYr-LeiallnuggeruG.

S 50.

Die eisenbahntechnishe Aufsiht und Ueberwachung der Privat- ans hluD hnen erfolgt dur diejenige Behörde, welcher diese Auf aben bezüglih der dem öffentlichen Verkehre dienenden Bahn, an welche sie anschließen, obliegen. G

51.

Die Bestimmungen der 88 43 bis 49 finden auf diejenigen Bahnen, welche Zubehör eines Bergwerks im Sinne des Allgemeinen Berggeseßes vom 24. Juni 1865 (Gesez-Samml. S. 705) bilden, keine Anwendung. : :

Durch die Beitimring in § 50 wird das auf dem Allgemeinen Berggeseß vom 24. Juni 1865 (Geseßz-Samml. S. 705) beruhende u et der Bergbehörden gegenüber diesen Bahnen nicht

erührt.

Gemeinsame und Uebergangsbestimmungen. S 52,

Gegen die Beschlüsse und Verfügungen, für welche die Landes- Polizeibehörden in Verbindung mit den Eisenbahnbehörden zuständig sind, und gegen die Beschlüsse und Verfügungen der eisenbahn- technischen Aufsichtsbehörden findet die Beshwerde an den Minister der öffentlichen Arbeiten statt. Im übrigen greifen die nah den Be- stimmungen der §S§ 127 bis 130 des Geseßes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesez-Samml. S. 195) zu- lässigen Rechtsmittel Plat. n

Ÿ 993.

Für die bereits vor Inkrafttreten dieses Geseßes - genehmigten Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen ist diejenige Behörde zuständig, welcher die Genehmigung nah Inkrafttreten dieses Geseßes gemäß 88 3 und 44 obgelegen hätte.

Auf diese Bahnen finden die 88 2, 20 bis 22, 24, 25, 40, 42 und 52, bezw. 48 bis 50 des gegenwärtigen Geseßes sowie die Be- dingungen und “Vorbehalte, welche bei ihrer Genehmigung vorgesehen sind, Ativendung:

Die Unternehmer sind jedoch berechtigt, sich durch eine an die zuständige Aufsichtsbehörde zu rihtende Erklärung den sämmtlichen Bestimmungen dieses Geseßes zu unterwerfen. j;

Die Genehmigung von wesentlichen Erweiterungen oder wesent- lichen Aenderungen des Unternehmens, der Anlage oder des Betriebes fann von der Unterwerfung des Unternehmens unter sämmtlihe Be- stimmungen diefes Gefeßes abhängig gemaht werden. N

Der Zeitpunkt der Unterstellung unter dieses Gese ift öffentlich bekannt zu machen. :

Woblerworbene Rechte Dritter werden durch die Unterwerfung

nicht berührt. 8 54.

Dieses Gesey tritt bezüglih des § 40 am 1. April 1893, be- züglich aller anderen Bestimmungen am 1. Oktober 1892 in Kraft. & 55. Mit der Ausführung dieses Geseßes werden der Minister der offentlichen Arbeiten und der Minister des Innern betraut. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel. Gegeben Marmor-Palais, den 28. Juli 1892. (L. S) WilhelmRKR. Graf zu Eulenburg. von Boetticher. Herrfurth. von Schelling. Freiherr von Berlepsch. Miquel. von Kallenborn: von Heyden. Shielen. Bo}se.

Kunft und Wiffenschaft. Die Neuerwerbungen der Königlichen Gemäldegaler ie.

Im Vorraum zur Gemäldegalerie sind gegenwärtig eine Anzahl neuangefaufter Bilder ausgestellt, die eine der bedeutendsten Erwerbungen ausmachen, die die Galerie erfahren hat. Das hauptsächlihste Stück ist eine große Altartafel des Venetianers Carlo Crivelli, wodur die ohnehin {hon trefflihe Sammlung italienisher Altarbilder des 15. Jahrhunderts in bester Weise vermehrt wird. Das um- fangreihe Bild, das allerdings um hohen Preis auf der Auction der Sammlung Dudley erworben wurde, stellt die Darreichung der Schlüssel an Petrus dar. Auf dem Schooße der thronenden Madonna sißt das mit einem grünen Rock bekleidete Christkind und reiht dem fnienden Petrus die Himmelss{lüssel. Zu beiden Seiten schauen drei männliche Heilige dem Vorgang zu. Der Thron der Madonna, der mit einer Fruhtshnur und der bei Crivelli nie fehlenden Gurfe verziert ift, beengt den ohnedies {malen Raum derart, daß sich die zuschauenden Heiligen zusammendrängen und die beiden neben dem Thron stehenden sih vorbeugen müssen, um noch etwas sehen zu können. In Gold und in den prächtigsten Farben glänzen die Gewänder der Maria und der Heiligen. Die Goldverzierungen aber und die Hei- ligensheine sind nicht, wie sonst bei Crivelli üblih, plaftisch mit Stu aufgesett, sondern flah gemalt. Das Bild kann wie kaum ein anderes die eigenthümlihe Stellung Carlo Crivelli’s zeigen, der in seiner Kunst die Schuleinflüsse von Venedig und von Padua vereinigt. Die glänzende helle Färbung weist nah Venedig, die gezierte Haltung, aber auch die Fähigkeit, gesteigerte Affecte wahr zur Darstellung zu bringen, is in Padua erlernt. Er felbst nennt sich freilich immer stolz einen Venetianer, wenn er auch hauptsählih auf dem italienishen Festland gewirkt bat. Auch das neue Bild trägt eine folhe Inschrift und ist als „Opus Caroli Crivelli Veneti“ bezeichnet.

Crivelli war bisher in der Galerie durch zwei Bilder vertreten. Das eine, eine unschöne Klage um den Leichnam Christi, ist tro der vollen und echten Bezeichnung sicher nur ein Atelierbild. Das andere aber, eine heilige Magdalena mit der Salbbüchse, ist ein gutes und charafteristisches Werk des Meisters, zarter in der Färbung als das neue Bild und mit den eigenthümlichen plastishen Goldverzierungen.

Die übrigen neuerworbenen Bilder gehören der deutschen und niederländischen Schule an. Von dem Regensburger Maler und Kupfersteher Albrecht Altdorfer besaß die Galerie bisher fünf Bilder. Jett kommt eine Geburt Christi aus der Frühbzeit des Meisters hinzu, ein feingemaltes, trefflich erbaltenes Bildchen. In einem verfallenen Haus fnien Joseph und Maria, während Engel das Kind auf einem Leintuch in der Schwebe halten. Von gleihem Reiz ift eine zweite Gruppe {webender Engel, die sich von dem dunklen Nachthimmel hell abhebt. Der älteren niederländischen Schule, vielleiht einem Nachahmer des Roger van der Weyden, ist eine neugekaufte Kreuzigung Christi zuzuschreiben. Der in der älteren Kunst fo vielfa behandelte Gegenstand i} originell und selbständig aufgefaßt; namentlich muß die Haltung des Johannes, der sich in seiném Schmerz abwendet, auffallen. Das Bild war ursprünglich, wie noch deutlich erkennbar ist, auf Goldgrund gemalt, der aber später vielleiht von demselben Künstler mit einer Landschaft und einem Himmel übermalt wurde.

Die eigenhändigen Gemälde des hauptsählich als Kupferstecher thätigen Lucas van Leyden gehören zu den größten Seltenheiten : um fo erfreulicher, daß ein so trefflihes Bild des Meisters für die Galerie erworben werden konnte. Es ift eine Madonna mit dem Kind, das durh musizirende und spielende Engel erhbeitert wird. Die zeichnerishen und malerischen Qualitäten des Meisters kommen in dem neuen Bild aufs beste zur Anschauung.

Auch von Rembrandt konnte ein neues Bild erworben werden. Das fkizzenartig in gelben, grauen und braunen Tönen gemalte Bild stellt die Predigt Johannes? des Täufers dar. In beftiger Bewegung steht der Vorgänger Christi auf erhöhtem Boden und predigt ¿u einer feltsam zusammengeseßten Menge, die nicht durþ- weg andähtig seinen Worten zuhört. Da sieht man In- dianer, einen Gaufkler mit einem Affen, spielende Kinder, im Vordergrunde drei jüdische Priester in leiser, erregter Unterhaltung.

Wer dié Radirungen Rembrandt’s genauer kennt, wird manhen be- kannten Typus in dem Bilde 1oieder finden. Die Kraft der Charakteristik stellt es den großen Radirungen nahe. Das Bild, zu dem fi eine flühtige Studie in der Sammlung des Pariser Malers Léon Bonnat vorfindet, gehört der mittleren Zeit Rembrandt's an.

Noch zwei weitere Bilder der niederländishen Schule des 17. Jahrhunderts gehören zu den Q e En Neuerwerbungen. Das eine wird einem fonst ‘unbekannten Maler Pi eter van den Bos zugeschrieben. Das kleine Bildehen stellt eine Spibenklöpplerin dar, in zinnoberrother Jae, weißer Schürze und großem, vom Gürtel herabhängenden Hut. Es ist in der Färbung äußerst frisch und reizvoll. Und dann noh ein großes Frühstücks-Stillleben des Haager Meisters Abraham van Beyeren, der sonst meist als Fishmaler bekannt ist, mit einer silbernen Kanne, in der sich das Bildniß des malenden Meisters widerspiegelt. A

Aus Riedlingen in Württemberg wird dem „Staats-Anz. f. W.* unter dem 7. August berihtet: Maler Traub aus Zwiefalten entdeckte in der Kirche zu Heiligkreuzthal bei der Reinigung der Wände im Schiff und Chor an den Gewölben alte Wandgemälde, bestehend aus Gruppenbildern aus dem Leben Jesu, Inschriften und Architekturverzierungen. Alle waren mit mehrfacher Tünche überzogen. Vorläufig werden nun die Malerarbeiten eingestellt, um von com- petenter Seite über den Werth der gefundenen Wandgemälde ein Urtheil zu erwarten.

In M oskau is am Sonnabend der internationale Con- greß für prähistorischWe Archäologie und Anthropologie eröffnet worden. Der General-Gouverneur von Moskau, Großfürst Sergius, welcher S i E des Gonaresses ift, wohnte mit feiner Gemahlin der Eröffnungssißung bei. Im Laufe der Verhand- lungen ftellte der Delegirte, Geheime Medizinal-Rath, Profeffor Virchow aus Berlin den Antrag : der Congreß möge \sih mit der Frage beshäftigen, ob die Theorie Darwin?s begründet sei.

Ueber den weiteren Verlaufdes C ongresses für Criminal- Anthropologie in Brüssel wird der „Köln. Ztg.“ berichtet: Die Nachmittagssißzung vom 9. d. M. wurde ganz unter dem Ein- druck der Genugthuung abgehalten über die in der Ba erzielte Einigung der Juristen und Anthropologen, der mehrere Redner zu Anfang der Vérhandlung Ausdruck verliehen (vgl. D: De, A 0 2). s wurden noch weitere Punkte der drei Berichte einer Kritik unterworfen, worauf die Berichterstatter selbst antworteten. In der Sißung vom 10. August be- rihtete Nacke über die Anzeichen der Entartung bei den Frauen dahin, daß die Verbrecherinnen gewöhnlich von kleinem Wuchs seien, jedoch, wie die Irrsinnigen, zu lange Arme haben. Professor Benedikt führte in einem Bericht aus, die Frage der Verbrechen aus Suggestion fei nit spruchreif für den Geseßgeber. Er verlangt, daß die Unterjuhungen über Suggestion fortgeseßt werden, daß die Geseßgebung jedoch die mißbräuhlihe Hypnotisirung untersage. Vois in- Paris brachte einen im entgegengeseßten Sinne lautenden Be: riht ein. Schwächliche Leute seien für Suggestion, wach oder bypnotisirt, empfänglih; auch andere Personen, freilih in seltenen Fällen, könnten durch Hypnose zu verbrecherischen Handlungen verleitet werden. Daher sei die Verantwortlichkeit bei einem Verbreben infolge von hyp- notischer Suggestion in dem Sinne des französishen Strafgeseßbuchs einzuschränken, wonach eine Handlung nicht als verbrecherish gilt, wenn der Thäter durch eine unwiderstehlibe Gewalt dazu getrieben wurde. Bérillon besprach die Hâufigkeit der falschen Zeugnisse und Ausfagen durch gewöhnlihe Suggestion, wie sie jeder Unterfsuchungsrihter unbewußt ausüben könne. Es sei Aufgabe der Schule, die Erziehung dahin zu richten, daß das Kind ih nicht durch die Worte anderer beeinflussen lasse. Gaudenzi (Turin) zeigte einen verbesserten Schädelmesser. Die Mitglieder des Congresses unternahmen sodann einen Auéflug- nah Mons zur Besichtigung der dortigen Irrenanstalt. Der Justiz-Minister Lejeune hatte \ich den Ausflüglern angeschlossen.

Die gegenwärtige große Nähe des Planeten Mars wird von den Astronomen fleißig zu Beobachtungen und Forschungen benußt. Nunmehr liegt, wie wir der „Nat.-Ztg.“ entnehmen, folgender (telegraphischer) Bericht des Professors Pickering von dem Obser- vatorium der Havard Universität in Arequiva (Peru) über seine neuesten Beobachtungen des Mars vor: „Es scheint zwei große Flächen von dauernd blauer Farbe neben dem Aequator des Mars zu geben. Die Gesammtgröße dieser beiden Flächen beträgt 500 000 Quadrat- meilen. Am 23. Juni ershien ein kleiner dunkler Fleck auf der südlihen Schneekappe des Mars, der sich s{nell nah der Längenrichtung ausdehnte. Anfang Juli war er 1000 Meilen lang und theilte die Schneekappe in zwei Hälften. Der Schnee ist jeßt auf dem Mars auf einer Fläche von etwa 1 600 000 Quadratmeilen in den leßten 30 Tagen ges{chmolzen. Kleine dunkle, von Schnee umgebene Fläßhen erschienen am 10. Juli. Am 12. Juli beobachtete ih eine dunkle, gabelförmige Linie in der Form des Buchstaben Y nach den Seen zu. Am 16. erschien eine dunkle Fläche auf der Nordseite des unteren Theiles des Y, welhe in Ver- indung mit den nördlihen Seen stand. Am 24. Juli erschien eine dunkle Fläche, wie ein See aus\ehend, nahe der Schneelinie. Am 25. wurde der südlihe Zweig des Y sehr s{chmal. Viele andere weniger bedeutende Veränderungen zeigten sich und am Montag Abend be- obachtete ih eine glänzendere grüne Fläche nahe dem Pol.“

Land- nund Forstwirthschaft.

Ueber die diesjährige Ernte in den Pacificstaaten wird uns Folgendes berichtet. 4 /

Der Ertrag der neuen Ernte dürfte sich bis jeßt mit irgend welcher Zuverlässigkeit nicht shäßen lassen. Die Witterungs- verhältnisse waren in manchen Theilen des Staates Californien nicht besonders günstig und ist auf einen außergewöhnlih hohen Ertrag deshalb fkeinesfalls zu rechnen. Die Wahr- scheinlichkeit ist dafür, daß das für die Ausfuhr verwendbare Quantum in Californien demjenigen des leßten Jahres (15 bis 16 Millionen Centner) ungefähr gleihkommen wird.

Der für den Export vorhandene Uebershuß von Weizen in Washington und Oregon dürfte sih auf 5 bis 6 Millionen Centner stellen. Der gesammte für die Ausfuhr verwendbare Weizenvorrath der Pacificstaaten (Mehl eingeschlossen) dürfte also 22 Millionen Centner nicht übersteigen.

Das Areal, welches in Kalifornien gegenwärtig mit Weizen bestellt ist, wird auf 2859564 Acres angegeben. Dasjelbe würde, auf den Acre 8 Centner gerechnet, 22876 512 Centner ergeben. Die Weizenernte stellt sich jedoch niedriger, weil ein niht unbedeutender Theil des Weizens grün geschnitten und als Heu verwandt wird. :

_Die Roggenproduction der Pacificküste ist verhältniß- mäßig unbedeutend und, Kalifornien allenfalls ausgenommen, für die Ausfuhr garniht in Anschlag zu bringen. Die nördlichen Staaten ziehen vorläufig niht mehr, als für den eigenen Gebrauch verwandt wird.

Der O L des vorigen Jahres in Californien war auf etwa 160000 Centner veranschlagt worden, und wird die ege mange Ernte der Annahme nah etwa 200 000 Centner ergeben.

Die Ausfuhr belief sich im leßten Erntejahr auf 83 614 Centner. :

Die gegenwärtig in Californien mit Gerste bestellte Fläche wird auf etwa 800 000 Acres angegeben ; der Ernte- C dürfte sich danah auf ungefäht 10 Millionen Centner

elaufen.

Die Ausfuhr belief sich Jahre auf 975 737 Centner.

im leßten

Die Ernteaussichten im Jahre 1892 für das europäische Rußland.

Gouvernements.

Na BEroifentlichGugge

n De 0:

Landwirthschafts-Departements des Domänen - Ministeriums

Finanz - Ministeriums

pro. 27./15. Juni.

pro Ende Juni.

Ministeriums des Innern

Anfang Iuli alt. St.

*Archangelsf. Wologda. Wiatka.

Perm.

Nowgorod.

Olonez.

St. Peteréburg.

Pskow. Twer. Jaroslaw!.

Kostroma.

Wladimir.

Moskau.

o

Kaluga. Tula. Njäfan. Tamborw. Pensa.

Orel.

Kurs.

Woronesh. Poltawa.

Charkow.

Tschernigow.

Nishni-Nowgorod.

Kasan.

Ssiunbiréek.

Ufa. Aftrachan.

Jekaterinos law.

Taurien.

Cherson.

Bessarabien.

N v ALIIVS OYIIW ICN3

Sommersaaten mittelmäßig. Sommerfaaten: im Nordosten mittelmäßig. Wintersaaten: in den Kreisen Ssarapul und Slafow befriedigend. Sommeftsaaten: im südöstlihen Theile mittelmäßig. Wintersaaten : __friedigend. Sommersaaten : mittelmäßig.

im wesilihen Theile be-

in den westlichen Kreifen

Sommersaaten mittelmäßig.

Sommersaaten mittelmäßig.

Wintersaaten befriedigend.

Wintersaaten vorzüglich.

Sommersaaten mittelmäßig.

Sommerfaaten mittelmäßig.

Wintersaaten

In einigen Kreisen die unbefriedigend.

Sommersaaten mittelmäßig.

Wintersaaten: Kreis Michailow nügend.

Sommersaaten mittelmäßig.

Wintersaaten ausgezeichnet.

unge-

Wintersaaten im nördlichen Theile des Gouvernements ungünstig.

Wintersaaten größtentheils ungünstig.

Wintersaaten ungünstig.

Sommersaaten im südlichen Theile mittel- mäßig. L

Wintersaaten ungünstig.

Sommersaaten mittelmäßig.

Wintersaaten ungünstig. Sommersaaten mittelmäßig.

Wintersaaten : Im Süden des Gouverne- ments ungenügend. Sommerîiaaten mittelmäßig.

Wintersaaten ausgezeichnet.

Wintersaaten : Kreise Laïshew, Svassk u. Tschistopol Noggen besonders günstig. Sommersaaten im östlihen Theile des

Gouvernements mittelmäßig. Wintersaaten in einigen Kreisen fehr gut.

Wintersaaten: In den Kreisen Zarizyn, Kamyschin und in einem Theil von Balaschow ungenügend, sonst sehr gut.

Wintersaaten: Kreis Stawropol und der nordwestlihe Theil von Buguruslau besonders günstig.

Wintersauten ausgezeichnet.

Wintersaaten: Kreis Birsk befriedigend, fonst sehr gut. Sommersaaten : mittelmäßig. : Wintersaaten ungünstig.

im Kreise Menselinsk

Wintersaaten ungünstig 1:nd \{lechckcht.

Wintersaaten: im südlihen Theil unge- e end und \{leckcht, sons scheinbar effer.

Sommersaaten ungenügend, mit Aus-

nahme von Mais.

J

4 Wintersaaten theils gut, theils unter mittelmäßig.

Sommersaaten gut außer in 2 Kreisen. 0 Sommer- und Wintersaaten befriedigend, theils mittelmäßig. Winter und Sommersaaten befriedigend.

,

Winter- und Sommersaaten mittelmäßig.

Wintersaaten : in 2 Kreisen befriedigend. Sommer]aaten gut. : : Winter- und Sommersaaten: in 3 Kreisen unbefriedjgend, sonst gut.

Winter- und Sommersaaten : in 2 Kreisea unbefriedigend, sonst gut.

Wintersaaten : in 2 Kreisen unbefriedigend. Sommerjaaten : in 3 Kreisen unbefriedigend, sonst befriedigend.

Winter- und Sommersaaten in den meisten Kreisen gut.

Winter- und Sommersaaten gut.

Sommersaaten: in 3 Kreisen unbefriedigend.

Wintersaaten in 2 Kreisen gut, 1 Kreis unbefriedigend. Sommerfaaten befriedigend, außer 1 Kreis. Winter- und Sommersaaten befriedigend.

Wintersaaten nur 2 Kreise befriedigend,sonst unbefriedigend. Sommerjaaten größtentheils unbefriedigend.

Wintersaaten : 3 Krei)e nit ganz befriedigend, 3 Krenetunberriedigend. Sommersaaten größtentheils unbefriedigend. f

Winterfaaten: 3 Kreise unbefriedigend. Sommersaaten größtentheils unbefriedigend.

Wintersaaten : F befriedigend. ; Sommersaaten : 2 Kreise befriedigend, sonst gut.

Winter- und Sommersaaten befriedigend.

Wintersaaten nur in 3 Kreisen unbefriedigend. Sommersaaten unkbefriedigend,

Wintersaaten unbefriedigend, besonders Kreis Belgorod {lecht. Sommersaaten unbefriedigend,

Wintersaaten in den meisten Kreisen unbefriedigend; in den Kreisen Bogutschar, Pawlowsk, Korotojak \{lecht.

Sommersaaten unbefriedigend.

Wintersaaten unbefriedigend ; Kreise {Gadjatsch, Mirgorod, Senkow und Chorol \{lecht.

Sommersaaten unbefriedigend.

Wintersaaten meistens unbefriedigend.

Sommersaaten befriedigend, nur 2 Kreise unkbefricdizend.

Wintersaaten F gut, 2 Kreise unbefriedigend. Sommersaaten unbefriedigend.

Wintersaaten: In den meisten Kreisen befriedigend. Sommersaaten unbefriedigend.

Wintersaaten : # gut, 2 Kreise unbefriedigend, Sommersaaten : 3 Kreise unbefriedigend.

Winter- und Sommersaaten befriedigend,

Wintersaaten: 2 Kreise unkesriedigend, sonft gut.

Sommersaaten befriedigend.

Wintersaaten : 1 Kreis nit ganz befriedigend, sort gut. Sommersaaten : befriedigend.

Winter- und Sommersaaten gut.

Winter- und Sommersaaten gut.

Wintersaaten : theilweise unbefriedigend, theils mittelmäßig. Sommersaaten unbefriedigend.

Wintersaaten unter mittelmäßig.

Sommersaaten befriedigend.

Winter- und Sommerfaaten theils befriedigend, theils mittelmäßig.

Winte-:- und Sommersaaten \{ch“eckt, besonders im Kreise Odessa,

-

Winter- und Sommersaaten orößztentheils unbefriedigend, besonders der südliche Theil.

Sommer- und Wintersaaten theils befriedigend, theils unbefriedigend. Sommer- und Wintersaaten befriedigend.

Wintersaaten: 1/10 {lecht, sonst befriedigend.

Sommersaaten befriedigend.

Wintersaaten befriedigend, außer in den Kreisen Ossinsk, Ssolikamsk und im

_ größten Theile von Krasnoufimsk unter mittelmäßig; Kreis Tscherdvnék \lecht.

Sommerfaaten befriedigend, außer in den Kreisen Jekaterinburg und Kras- noufimsk. -

Wintersaaten mittelmäßig. . C

Sommersaaten befriedigend.

Wintersaaten: in den Kreisen Lodeinoje Pole und Kargopol größtentheils be- friedigend, in den übrigen Kreisen theils unbefriedigend, theils mittelmäßig.

Sommersaaten theils unbefriedigend, theils mittelmäßig. E

Wintersaaten größtentheils befriedigend. ?

Sommersfaaten theils befriedigend, theils mittelmäßig.

Wintersaaten mittelmäßig. i

Sommersfaaten theils befriedigend, theils Kreisen Porhow und Cholm. :

Winter- und Sommersaaten undiht und niedrig, sehr unbeftedigend.

Wintersaaten befriedigend.

Sommersaaten mittelmäßig.

Wintersaaten: in den Kreisen Kostroma, Tshuchlomsk und Buisk und einem Theil von Makarjewsk gut, sonst befriedigend.

Sommersaaten mittelmäßig. ®

Wintersaaten im ganzen befriedigend, außer in den Kreisen Murow und Wiasniki.

Sommersaaten: in den Kreisen Wladimir, Kowrow, Pokrow Ssudogda Iurjew befriedigend, font \{lecht. 4

Winterfaaten befriedigend.

Sommersaaten mittelmäßig.

Winter- und Sommersaaten befriedigend, aufer Kreis Juchnow, wo beides \chlecht. :

Wintersaaten: in den Kreisen Koselezk, Borowsk und Malojarcslawez befriedi- gend, font unbefriedigend.

Sommersaaten unbefriedigend, doch Hoffnung auf Besserung.

Wintersaaten unter mittelmäßig.

Sommersaaten befriedigend. Hafer: \chlecht.

Wintersaaten im ganzen mittelmäßig (Kreis Michailow Roggen \ch{chlecht) ; Hafer: niedrig und \{leckcht.

Sommersaaten im ganzen befriedigend.

Wintersaaten : Kreis Tambow gut, in den übrigen Kreisen befriedigend.

Sommersaaten : Kreis Lipezk gut; Kreise Tambow, Jelatjina, Schazf und Koslow befriedigend; in den übrigen 7 Kreisen infolge Dürre vers{lectert.

Wintersaaten theils befriedigend, theils mittelmäßig, Kreise Inssar, Lomow, Goroditsche, Mokschau \{leckcht. N

Sommersaaten größtentheils befriedigend.

Wintersaaten: Kreise Jelez, Lipezk und Dmitrowsk befriedigend, Maloarchangelsk und Trubtschewsf und Karatshew unbefriedigend; Hafer: Frühsaat befrtedi- gend, Spätsaaten s{leckcht.

Sommersaaten : infolge Dürre \{lecht.

Wintersaaten : Kreis Dmitriew befriedigend, Kreise Sudsha, Ligowo und Theile von Putiwl mittelmäßig; Kreise Schtschigry u. Tim unter mittel, die übrigen s{lecht. o

Sommersaaten: Dmitriew Graiworon, Sudsha Nowovskol befriedigend, sonst \chlecht.

Wintersaaten unbefriedigend.

Sommersaaten: Frühsaaten befriedigend, Spätsaaten unbefriedigend.

unbefriedigend; \{lecht in den

Frühsaat mittelmäßig, Spätsaat sebr

Wintersaaten überall \{lecht.

Sommersaaten: Kreise Priluki, Lohwiza, Lubuy und Pirjatin infolge Dürre \{lecht, die übrigen Kreise theils befriedigend, theils mittelmäßig.

Wintersaaten: Charkow, Walkow, Bogotüchow, Lebedinsk, Smijew, Usjum, Woltschansk, Achtyrka, Kupiansk mittelmäßig, Ssumy und Starobelsk \{leckcht.

Sommersaaten: Charkow, Walkow, Smijew, Uêsjum, Kuviansk, Woltschansk befriedigend; Bogoduhew, Achtyrka, Lebedinsk, Starobelsk mittelmäßig; Ssumy \{kleckcht.

Wintersaaten: Kreise Koselezk, Gluhow, Mglin befriedigend : Krolewez stell-n- weise befriedigend; Oster, Starodub, Sosny, Neshin mittelmäßig; Tschernigow, Ssurash, Konotop, Gorodujansk, Nowosubtow, Nowgorodsewersk unter mittel ; Borsensk \{lechckcht.

Sommersaaten: Gluchow befriedigend; Krolewez, Koselezk stellenweise unbe- friedigend; Oster, Starodub, Sosny, Mgltn mittelmäßig; Ssurash s\tellen- weise mittelmäßig: Tschernigow, Konotop, Gorodujansfk, Nowosubkow, Now- gorodsewersf unter mittelmäßig: Borsensk und Neshin s{lecht.

Wintersaaten größtentheils befriedigend. i

Sommerfaaten: Kreise Ardatow, Gorbatow Kniaginin, Makarjew, Nishegorodsk und Sergatsh besser, sonst unbefriedigend.

Wintersaaten : außer Tschistopol und Spafssk gut.

Sommersaaten: Frühsaaten gut. Spätsaaten unbefriedigend: Tschistopol, Spassk und Jadrinsk niedrig und undicht.

in den Kreisen

unéf, Buinsf, Kurmish größtentheils befriedigend, Ssysran mittelmäßig.

Sommersaaten: Ssimbirsk, Alatyr, Ardatow, Karssunsf und Buinsk größten- theils befriedigend; Kurmish, Ssendilejew und Sfysran mittelmäßig, theil- weise s{lecht.

Wintersaaten: Wolsk, Kusnezk, Petrowsk, Ssaratow, Chwalvynsk, der größte Theil von Atkar und Sserdobsk befriedigend; Balashow unter mittelmäßig; Zarizyn und Kamyschin \{lechckcht.

Sommersaaten : Balaschow und der nördliche Theil von Chwalynsk gut; Wolsk, Kusnezk, Petrowsk, Ssaratow, Zarizyn befriedigend; Atkar, Sserdobsk und der südliche Theil von Chwalynsk mittelmäßig; Kamyschin Frühsaaten befriedigend, Spätsaaten s{lecht.

Wintersaaten : Kreise Nikolajewsk, Nowousensk, Busuluk befriedigend; Ssamara, Bugulmin und Buguruslau theils befriedigend, theils unbefriedigend; Staw- ropol größtentheils unbefriedigend.

Sommersaaten: Nikolajewsk gut; Stawropol und Nowousensk befriedigend; Sfamara, Busuluk, Bugulmin und Buguruslan theils befriedigend, theils unbefriedigend. ;

Wintersaaten gut.

Sommersaaten befriedigend. S ;

Wintersaaten gut, außer in den höher gelegenen Orten des Kreises Slatoust.

Sommersaaten gut, mit Ausnahme von Gerste; Kreis Menselinsk s{lecht.

Wintersaaten : Kreise Alatyr und Ardatow gut; Ssimbirsk, Ssengilcjew, Karfs- g

Wintersaaten : Kreis Tschernojarse befriedigend, sonst mittelmäßig. Sommerfaaten größtentheils befriedigend.

Wintersaaten mittelmäßig.

Somnmersaaten gut. S : Wintersaaten: Kreise Feodossia u. Simferopol gut, Eupatoria, Jalta und ein Theil von Berdjansk befriedigend, Dnjepr „und Perekop über mittelmäßig, Melitopol unter mittelmäßig. :

Sommerfaaten: Kreise Melitopol, Berdjansk gut, Eupatoria und Jalta be- friedigend, Dnjepr und Perekop über mittelmäßig, Feodossia mittelmäßig, Simseropol theilweise gut, theilweise {lecht. : Wintersaaten größtentheils {lecht. L an S Sommersaaten : Kreis Chersson befriedigend, JIelisawetgrad größtentheils mittel- mäßig, Odessa theilweise mittelmäßig, theilweise |chlecht, in den übrigen Kreisen meistentheils s{lecht. L L ; : Winter- und Sommerfaaten: Kreise Kischinew, Theile vcn Chotin und Jsmail mittelmäßig, sonst {lecht außer Mais