1892 / 192 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Aug 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 16. August.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen gestern Nachmittag von 3 bis 51/2 Uhr -Marinevorträgc entgegen. t E

S Vormittag wohnten Scine Mazestät von 7 Uhr ab den Garde-Cavallerie-Brigade-Uebungen auf dem Tempel- hofer Felde bei. Auf der Fahrt von Potsdam nah Berlin nahmen Seine Mazestät den Vortrag des Chefs des Militär- cabinets von Hahnke entgegen. '

Das „Armee-Verordnungs-Blatt“ veröffentlicht folgende Allerhöchste Cabinetsordre wegen Anlegung von Trauer für den verstorbenen General-Adjutanten, General der Cavallerie Grafen von Brandenburg:

Um das Andenken Meines verstorbenen General-Adjutanten, des Generals der Cavallerie Grafen von Brandenburg zu ehren, bestimme Ich bierdurch, daß die Offiziere Meines Regiments der Gardes du Corps, à la suite dessen der Verstorbene gestanden hat, drei Tage Trauer Flor um den linken Oberarm anzulegen haben. Pots- dam, den 9. August 1892. Wilhelm. An das General: Commando des Garde-Corps.

Die Nr 16 der „AmiliGwen NachMriMhien Des Reichs - Versicherungsamts“ vom 15. August 1892 enthält eine Reihe die Unfallversiherung betreffender Recurs- Entscheidungen von allgemeiner Bedeutung : :

În mehreren Entscheidungen hat das Reichs-Versicherungs- amt zunächst an dem bereits früher anerkannten Grundsaß festgehalten, wonah die Versicherungspflicht auch für einenan sich nicht versiherungspflihtigen Betriebs- theil cines einheitlichen Gesammtbetriebes be- gründet wird, fofern der Haupttheil des leßteren versicherungs- pflichtig ist, und jener Nebenbetrieb einen wesentlihen Bc- standtheil des Gesammtbetriebes bildet.

Demgemäß ist den Hinterbliebenen eines bei ciner Möbeltischlerarbeit tödtlih verunglückten Bau- gewerdbetreidenden die Ukfallrente zugebilligt worden, da der Verunglückte in erster Linie und hauptsächlich mit der Ausführung von Zimmer- und Maurerarbeiten be- schäftigt war und neben dieser Hauptthätigkeit sih nur in fehr geringem Umfang mit der Anfertigung von Schränken, Tischen, Stühlen und Särgen sowie mit Reparaturarbeiten an landwirthschaftlihen Geräthen befaßte.

Auch in einem anderen Falle, in welchem cin Unter- nehmer neben eincr Zimmerei .— dem HauUupt- betriebe. —_ ein Holzhandlungs- Und. Holz- verarbeitungsgeschäft betricb, ist die zuständige Bau- gewerks - Berufsgenossenschaft zur Entschädigung eines Unfalls verurtheilt worden, den ein Arbeiter des Betriebes bei dem Verladen von Holz erlitten hatte, ohne daß fest- gestellt zu werden brauchte, ob das verladene Holz für die Zimmerei oder das an sih nicht versiherungspflichtige Holz- geschäft bestimmt war. E

Endlich ist die Versicherungsanstalt der zuständigen Bau- gewerks-Berufsgenossenschaft als entshädigungspflihtig für eincn Unfall erklärt worden, welchen ein selbstver- siherter Baugewerbetreibender (Maurer), der nah Ortsgebrauh auch das Reinigen von Schornsteinen übernahm, bei der letzteren Thätigkeit erlitten hatte, obwohl diese für sih allein die Heranziehung zur Selbst- versicherung nicht begründet haben würde.

Cine Braueret hatte auf eitem Grunds\litck, welches von derselben über eine Meile entfernt ift, ein größeres Vergnügungslocal errichtet, in welchem das Bier der Brauerei für deren Rechnung zum Ausschank gelangt, Der fUx das Lokal angestellte Wachter erlitt, als er die mit Gasäther gefüllten Lampen untersuchte, durch Explosion einer Lampe einenU nf all. DenEntschädigungsanspruch desfclben hat das Neichs-Versicherungsamt für unberechtigt er- flärt, weil der Restaurationsbetricb in das Gebiet des Handels- und Schankgewerbes falle, mithin nach der jeßigen Lage der Unfallversicherungs - Geseßgebung nicht versicherungspflid tig sei, auch cin so enger wirthschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Restaurations- und Braucreibetriebe, daß ersterer von der Versicherungspflicht des leßteren miterfaßt werde, nicht bestehe.

Der Lehrling cines Klempnermeisters erlitt einen Unfall, als er einen Korb gefüllter Petroleumflaschen aus dem Keller seines Arbeitgebers in die Werkstatt desselben heraufschaffte. Der Arbeitgeber betrieb außer einem fleinen Petroleumhandel die Werkstattklempnerei in nicht versicherungspflichtigem Umfange, daneben aber auch Bau - flempnerci, für welche leßtere stets ebenfalls in der Werkstatt mitgearbeitet wurde. Das bei jener Gelegenheit geholte Petroleum sollte ctwa zur Hälfte zu Verkaufszwecken, zur Hälfte für die Beleuhtung der Werkstatt dienen. Das Reichs-Versicherungsamt hat dic Berufsgenossenschaft, bei welcher die - Bauklempnerei jenes Unternehmers fkatastrirt war, zur Entschädigungsleistung verurtheilt, mit der Begründung, daß die Thätigkeit der Herbeischaffung des Petroleums, wenngleih dieselbe nur zu einem gewissen Theile den Zwecken der Bauklempnerei diente, doch auch zu diesen Zwecken allein hätte bewerkstelligt werden müfsen, und die Gefahr, welche der Verlette hierbei lief, da- durch kcine nennenswerth größere geworden sei, daß cr noh cinige Petrolcumflaschen für andere Zwecke trug.

Aus den gleichen Erwägungen ist den Hinterbliebenen eines Kutschers die geseßlihe Entschädigung zuge- \sprochen, welcher im Stalle seines Arbeitgebers gelegen t- lih der Wartung der Pferde durch Gu Gla eines derselben tödtlich verleßt wurde, nachdem die Ermittelungen ergeben hatten, daß die betreffenden Pferde zwar zum größeren Theile dem Privatgebrauch des Arbeitgebers dienten, daneben aber au regelmäßig unter Leitung des Verleßten Fuhren für den versicherungspflichtigen Betrieb des Arbeitgebers leisteten.

Ein Arbeiter begab sich nach mehrstündiger Arbeit im Betxiebe nach einem nahegelegenen Wirthshause, um sich dort ein Glas Branntwein zu holen. Auf dem Rückwege erlitt ex außerhalb der Betriebsstätte einen Un- fall. Das Reichs-Versicherungsamt hat den vom Verlchten geltend gemachten Entschädigungsanspruh zurückgewiesen, in- dem es davon ausging, daß der Unfall außerhalb des Be- triebes crfolgt war.

Dagegen ist der Entschädigungsanspruch anerkannt worden

bei cinem Unfalle, der sih unter folgenden Umständen ereignet hatte: Fn einer größeren Ziegelei ist von dem Betriebs- unternehmer cinc Verkaufsstelle eingerichtet, in welcher aus\schlicßlich für die Arbeiter Bier zu Selbst- kostenpreisen ausgeschenkt wird. Der. HZiegel- meister, welher für die Beschaffung und Ergänzung der crforderlihen Vorräthe Sorge zu tragen hat, erlitt einen tödtlihen Unfall, als er ein Fäßchen Bier aus der Brauerei herbeiholte. Die Recursentscheidung, welche den Hinterbliebenen die Rente zuspricht, ist darauf gegründet, daß unter den Begriff des Betriebes auch diejenigen Verrichtungen fallen, die nur mittelbar die gedeihlihe Ent- wicklung desselben fördern : - Auch in dem Falle ist ein Zusammenhang mit dem Betriebe angenommen worden, in welhem ein Dampf- straßenbahnshaffner nah Ablieferung seiner Tageseinnahme und des Fahrkartenbestandes mit Freifahrterlaubniß einen Bahnzug zur Nücffahrt nah fscinem Wohnort benußte und auf diefer Fahrt einen Unfall erlitt. Ein derartig auf -der Rückfahrt befindliher Schaffner lege die Fahrt nicht wie cin Fahrgast, sondern als ein im Dienst der Verwaltung auch ferner stehender Angestellter derselben zurück, der nicht nur zur Nücksihtnahme gegenüber dem Publikum gezwungen, sondern auch, anders wie cin Fahrgast, dazu berufen sei, bei etwaigen Unregelmäßigkciten im Betriebe selbst einzugreifen.

Die Ausführung einer neuen Eisenbahn-Halte- stelle war zwischen einem gewerbsmäßigen Bauunternehmer und der Eisenbahnverwaltung dergestalt getheilt, daß ersterer die Erdarbeiten mit seinen Arbeitern, leßtere die Beförderung dieser Arbeiter und der Erdmafsen von der Sandgewinnungs- stelle auf die neue Haltestelle mit ihren Wagen und ihrem Personal, jeder für seine eigene Rechnung, aus- führte. Bel einer Eniglelsung des „Axrbeits- ZUges wurde elner der Arbeiter des" Bauunter- nehmers tödtlich verleßt. Die Auffassung der beklagten Berufsgenossenschaft, daß die Arbeiter des Bauunternehmers während der Fahrten aus dessen Betriebe: in den der Eisen- bahnverwaltung übergetreten seien, hat das Neichs-Ver- siherungsamt nicht gebilligt, vielmehr angenommen, daß die Arbeiter auch während der Fahrten in dem Bau- betriebe des Unternehmers beschäftigt seien. Zu der Eisen- bahnverwaltung ständen sie während des Transports, da sie weder von ihr gelohnt würden, noch auch das mindeste mit dem Transportbetriebe zu thun hätten, in keinem anderen Verhältniß, als in welchem ein Fahrgast zu ihr stehe. Die Eisenbahnverwaltung sei für sie niht Arbeitgeberin, sondern eine „dritte“ (der Berufsgenossenschaft vielleiht regreßpflichtige) Person im Sinne des § 98 des Unfallversicherungsgesezes.

Aus ähnlichen Erwägungen i} der Unfall eines land- wirthschaftlihen Arbeiters, welcher im Auftrage seines Dienstherrn den Transport einiger für dessen Landwirthschaft bestimmter Pferde auf der Eisenbahn begleitete und beim Rangiren des betreffenden Güterwagens verleßt wurde, auf Grund des landwirthschaftlihen Unfallversiherungsgeseßes für entschädigungspflichtig erklärt worden.

Jn den beiden leßterwähnten Entscheidungen hat das Reichs-Versicherungsamt hervorgehoben, daß den verurtheilten Berufsgenossenschaften der Rückgriff gegen den etwa hasft- pflichtigen Eisenbahnunternehmer und dem Verleßten oder dessen Hinterbliebenen der Anspruch auf die ctwa nah dem Haftpflichtgeseß begründete Mehrforderung gegen denselben offen gehalten werde.

Die Sonderausgabe der „Amtlichen Nachrichten“ für die Jnvaliditäts- und Altersversicherung enthält die auf Grund des & 130 Abs. 1 des Jnvaliditäts- und Altersversiche- rungsgefeßes vom Reichs-Versicherungsamt erlassene Anweisung Uber die von sämmtlihen Versicherungsanstalten ein- zUrcichenden Uebersihten Uber die Geshafts- und Rechnungsergebnisse. Für die Aufstellung der Uebecrfichten find bestimmte Formulare vorgesehen, deren Ausfüllung in den beigegebenen „Erläuterungen“ näher ge- regelt wird. Unter anderem haben die Versicherungsanstalten ihren gesammten Vermögensbestand am Schlusse des Rech- nungsjahres, geordnet nach den verschiedenen Gattungen der Werthpapiere und Werthurkunden, anzugeben. Als Termin für die Einreichung der Uebersichten ist der 1. August des auf das Rechnungsjahr folgenden Jahres festgeseßt worden.

Der Kaiserliche Gesandte am Königlich serbishen Hofe Freiherr von Wacccker-Gotter hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während sciner Abwesenheit fungirt der Legations-Secretär Graf von Bernstorff als (Geschäftsträger.

__ Der Wirkliche Geheime Legations-Rath Dr. Kayser ist in Berlin cingetroffen und hat dic Geschäfte der Colonial- Nbtheilung wieder übernommen.

Posen, 15. August. Seine Königliche Hoheit der Prinz Georg von Sachsen besichtigte vorgestern früh auf dem großen - Ercrcirplaß bei Glowno das Grenadier-Regiment „König Wilhelm 1.“ (2. Westpreußishes) Nr. 7 und das Jnfanterie - Regiment „von Courbière“ (2. Posensches) Nr. 19, Nach beendigter Besichtigung kehrte Seine König- lihe Hoheit an der Spiße der die Fahnen der 18. Jn- fanterie-Brigade abbringenden Grenadier-Bataillone des Gre- nadier-:Negiments „Kömg Wilhelm 1.“ (2. Westpreußisches) Nr. 7 nah Posen zurück. Vor dem Denkmal weiland Seiner Majestät Kaiser Wilhelms 1. ließ Seine Königliche Hoheit die Grenadiere nohmals an sich vorbeimarschiren, während seitens des Regiments gleichzeitig ein Lorbeerkranz zu Füßen des Standbildes seines verewigten Chefs niedergelegt wurde. Um Nachmitiag foldle der Prinz Um Offiziercasino des 2. Leib-Hufaren-Regiments „Kaiserin“ Nr. 2 einer Einladung der Offiziere der 10. Cavallerie-Brigade. Dem Essen war eine Besichtigung der Remonten des Husaren- Regiments und deren Vorführung im Sprunggarten vorausgeganaen. Gestern Vormittag wohnte der Prinz dèm Gottesdienst in der Bernhardinerkirhe bei und folgte Nachmittags ciner Einladung des commandirenden Ge- nerals von Seeckt zum Diner. Heute früh begab sih Seine Königliche Hoheit zur Besichtigung der 9. Cavallerie-Brigade nach Lissa, von wo die Rückkehr heute Nachmittag crfolgte. Am Abend fand vor dem General - Commando auf dem Kanonenplate großer Zapfenstreich statt.

Vayern.

München, 16. August. Seine Königliche Hoheit der Prinz Leopold ist heute früh aus Jschl hierher zurückgekehrt und beabsichtigt morgen früh 8 Uhr 25 Minuten nah Berlin abzureisen, um sich Seiner Majestät dem Kaiser als Inspecteur der 4. Armee-Jnspection vorzustellen.

Der päpstlihe Nuntius Agliardi ist aus Ragatß hier wieder eingetroffen. -

Sachsen.

Dresden, 15. August. Jhre Majestät die Königin, Allerhöchstwelhe am Sonntag Vormittag die Rüreise von Amerois über Luxemburg: angetreten hatte, ist heute Vormittag wieder in Dresden eingetroffen. Allerhöchstdieselbe wurde von Seiner Majestät dem König, Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen und Jhrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrih August auf dem Leipziger Bahn - hof empfangen, besuchte darauf den Gottesdienst in der katholischen Hofkirhe und begab sih alsdann in das Königliche Residenzshloß. Nachmittags traf Jhre Majestät die Königin im Lustschlosse zu Pillnig cin.

Auf Befehl Seiner Majestät des Königs hat sich der Commandeur der 3. Jnfanterie-Brigade Nr. 47, General- Major von Ban nah Wien begeben, um der morgen in Mauer bei Wien stattfindenden Uebertragungs- und Bestat- tungsfeier der Gebeine im Jahre 1866 daselbst verstorbencr sächsisher Soldaten beizuwohnen.

__ Sachsen-Coburg-Gotha.

Coburg, 15. August. Jhre Königlihen Hoheiten die Prinzessinnen Alexandra und Beatrice von Edin- burg sind, wie die „Cob. Ztg.“ meldet, heute Mittag aus England hier, Seine Durchlaucht der Prinz und Jhre König- liche Hoheit die Prinzessin Philipp von Sachsen- Coburg - Gotha vorgestern in Reinhardsbrunn angekommen.

Deutsche Colonien.

Dem Colonialrath war bei seiner lezten Sißung im April d. J. unter anderem die Frage der Einführung einer einheitlihen Schhreib- und Sprechweise der geo- graphishen Namen in den Schußtzgebieten zux Begutachtung vorgelegt worden. Der Colonialrath hatte die Nothwendigkeit der Regelung dieser Frage anerkannt und beschlossen: „das Auswärtige Amt zu ersuchen, eine Commission von Sachverständigen und drei Mitgliedern des Colonialraths zur Feststellung einer ecin- heitlihen Schreib- und Sprechweise dieser Namen zu berufen.“ Eine solche Commission ist berufen worden und hat unter dem Vorsiß des Staatssecretärs a. D., Wirklichen Geheimen Raths Dr. Herzog (Mitglied des Colonialraths) mehrere Sizungen en Die Commission hat die nachstehend abgedruckten Be- schlüsse gefaßt, welhe nah Zustimmung des Reichs-Marinc- amts und des Reichs-Postamts die Genehmigung des Reichs- kanzlers gefunden haben :

Einheitlihe Schreib- und Sprechweise der geographihen Namen in den deutschen Schußgebieten. (Für den amtlihen Gebrauch.)

Bei ¿eoaraibiidin Bezeichnangen, welche aus europäischen Sprachen entnommen sind oder von Eigennamen herrühren, verbleibt es bei der ursprünglichen Schreibweise. Europäischen Svrachen ent- nommene allgemeine geographische Bezeihnungen wie Berg, Fluf, Sce, Dorf, Stadt u. |. w. find in der Regel deuts wiederzugeben.

Im übrigen gelten für die Schreib- und Sprehweise der Ver vid Namen in den deutshen Schutzgebieten folgende Negeln :

l. Die Schrift hat den Wortlaut so genau wiederzugeben, wie dies mit cinfahen Schriftzeichen möglich ist.

[1]. Selbstlauter (Vocale) und Doppellauter (Diphthonge) werd: fo geschrieben, wie sie in der deutschen Sprache klingen.

__ Für âu, cu, oi und oy wird nur oi, für ai, ei, ay und ey nu ai gcseßt.

Die Reihe der Selbstlauter und Doppellauter ist darnach folgend-:

C O a O0 L a ait _ Selbstlauter werden doppelt geschrieben, wenn sie getrennt aus- gefprochen werden. Werden Doppellauter getrennt ausgesprochen, so wird ciner derselben mit cinem Trema (..) bezeichnet.

Befondere Dechnung eines Selbstlauters wird dur) den Circum- fler (4) bezeichnet.

[1]. Für die Mitlauter (Consonanten) gelten folgende Regeln :

1) Zufammengeseßte Mitlauter werden in ihre Bestandtheile auf- geloit: 1. = 18- ¿ Und C = 18. -

2) Genau wie im Deutschen werden gebraucht: b, d, f, g, h, *, E M L

3) y tritt an die Stelle des deutschen j,

Gi 4) i cntspriht dem französischen j, dj dem englischen j (franzs- n) di).

5) fh entspriht dem deutschen \ch, tsh dem deutshen tsckch (english ch, französish tch).

6) v entspricht dem deutschen w, w dem englischen w, fw den deutschen au.

7) kh centspriht dem deutschen gutturalen ch, gh**) demselben Laut, jedo weicher ausgesprochen, kk dem deutschen ck.

8). f entspriht dem weichen deutschen s, F dem scharfen 8 (deutsch §).

9) ts entipriht dem deutschen ¿ und weichen c.

id Als -entbehrlich werden danach ausgeschieden die deuten Schrift- ¿cichen :

( (= 18 oder T). ck (= 0), O (= 19) [P und 14 (= b: und HO), qu (= fw), r (= fs), ph, sofern cs wie f ausgesprochen wird, ö (= 1s)

Anders als im Deutschen werden gebraucht: j, v, w, y.

IV. Bestehen Namen aus mehreren Wörtern, fo sind diese in der Negel getrennt, jedoch mit Verbindungsstrichen zu schreiben.

V. Zur Bezeichnung der bctonten Silbe wird der Acut gebraucht, sofern nicht der Circumfler Anwendung findet (IT).

VI. Nah den vorstehenden Regeln wird ein Verzeichniß der wichtigeren bekannten geographishen Namen aus den einzelnen Schuß- gebieten aufgestellt, welches allmählich zu ergänzen und ausëzu- dehnen ist.

VII. Die Ermittelung der Spreh- und Schreibweise neucr geographisher Namen, welche in den Gebrauch übernommen werden jollen, geschieht in erster Linic in den Schußzgebieten selbst. Zu diesen Zwecke empfiehlt es sih, damit befaßte Mbimte und sonst geeignete Personen dahin mit Anweisung zu verscheñ, daß sie die Namen nah möglichst forgfältiger Aufnahme des Wortes niedershreiben und si dabei nach den obigen Negeln für die Schreibweise richten.

VIII. Bei der Aufnahme i} darauf zu achten, daß die Namen fo. wiedergegeben werden, wie sie von der angesessenen Bevölkerung ausgesprochen bezw. geschrieben werden. Es ist ferner dabei zu er- mitteln, ob der Name aus cinem Wort oder aus Wörtern besteht, welche eine besondere Bedeutung haben. Für solche Wörter ift eine einheitliche Schreibweise anzuwenden. /

Der obere Beamte jedes Schußgebiets wird sich einer Prüfung der ihm vorgelegten Namen mit den ihm zu Gebote stehenden ört- lichen Hilfsmitteln unterziehen und auf Grund derselben deren Klang

*) Es ist das Zungen-r gemeint. E ®*) Entspricht auh dem fogenannten Zäpfchen-r.

und Schreibweise feststellen. Verzeichnisse derselben werden periodisch dem. Auswärtigen Amt überreiht. -- i: eie S 1X. Das Auswärtige Amt beruft eine ständige Commission von Sachverständigen, welche die Aufgabe. hat, eingehende Verzeichnisse neuer Namen (VIII) zu prüfen, die unter Nr. VI erwähnten Ver- zeichnisse fortzuführen, etwa nothwendig werdende Ergänzungen oder Abänderungen der Schriftzeichen (TI und Ikl) vorzuberathen und auf Beseitigung abweichender Schreibweisen hinzuwirken. L X. Die in Gemäßheit vorstehender Vorschläge festgestellten Namen find im amtlichen Verkehr in und mit den Schußgebicten aus- -shließlich anzuwenden. Sie werden von Zeit zu Zeit durh das „Colonialblatt“ oder in sonst geeigneter Weise veröffentlicht, in der Ab- ficht, zu ihrer Anwendung auch beim Kartendruck, in der Tageëpresse und in anderen Druckschriften zu bestimmen.

Der Reichskanzler hat bestimmt, daß im Schußzgebiet von Deutsch-ODstafrika für die Ausübung der Gerichts- barkeit erster Instanz über Nichteingeborene zwei Amtsbezirke gebildet werden, und zwar ein nörd- liher, umfassend die Bezirke Tanga, Pangani und Bagamoyo mit dem Amtssize Bagamoyo, und cin südlicher, umfassend die Bezirke Dar- es-Salam, Kilwa und Lindi mit dem Amtssiße in Dar-es-Salam. Die Er- mächtigung zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ist für den Abvblichen Amtsbezirk dem Bezirksrichter Eschke, für den süd- lichen Amtsbezirk dem Bezirksrichter Rönnenkamp übertragen worden, beiden mit der Befugniß, sih in Behinderungsfällen wechselseitig zu vertreten.

Für das dem gefallenen Hauptmann Freiherrn von Gravenreuth in Kamerun zu errichtende Denkmal sind Beiträge in Höhe von 772595 #6 eingegangen. Mit Zu- stimmung der Familie des Verstorbenen ist die Herstellung des Denkmals dera Professor von Miller, Erzgießerei in München, übertragen worden. Herr von Miller hatte die Ausführung des Denkmals in der Weise vorgeschlagen, daß sich ein Postament aus carrarishem Marmor auf zwei Stufen erheben joll, auf dessen Vorderseite das Medaillon des gefallenen Freiherrn von Gravenreuth in Bronze, umgeben von einem Lorbeerkranz in Bronze, angebracht ist. Auf dem Postament ruht in sizender Stellung ein Löwe, mit erhobenem Kopf in die Ferne schend und mit den Vordertagen die deutsche Kriegs- Flagge shüßend, welhe fich zum theil über“ dem Postament entfaltet. Das Ganze wird eine Höhe von etwa 3,60 m erhalten und daher von weiter Ferne geschen werden können. Die Ausführung des Denkmals in der vorge\schlagenen Weise durch den Professor von Miller wird ein an Größe und Schönheit des Verstorbenen wie unseres Vaterlandes würdiges Monument schaffen.

Großbritannien und Jrland.

Der Marquis von Salisbury hat nunmehr in der gestrigen Sißung des Oberhauses officiell Mittheilung von der Demission des Cabinets gemacht. Dice bisherigen Minister werden jedoch so lange im Amte bleiben, bis ihre Nach- folger ernannt sind. Das Oberhaus hat sih bis Donnerstag vertagt.

Uéber die weitere Zufammenscßung des neuen Gladfstone- schen Ministeriums (vgl. die leßten Telegramme in der gestr. Nr. d. Bl.) gehen die Vermuthungen noch immer QUSCLNaNDEr, Ven „V. O. D. zusolge verlaUtel jebt, daß Lord Rosebery sich bereit crfiärt habe, das Portefeuille des Ministeriums des Aeußern zu übernchmen ; Asquith würde zum Staatssecretär des Jnnern ernannt werden. Ferner würden in das Cabinet Gladstone eintreten : Earl of Spencer als Erster Lord der Admiralität, Shaw-Lefèvre als Präsident des Ackerbauamts, Mundella als Präsident des Handelsamts, Arnold Morley als General-Postmeister, Russell als General-Procurator, Rigby als General-Advocat, Samuel Walker als Lord-Kanzler von Jrland, Bryce als Secretär für Schottland. Dem „Standard“ zufolge würde Lord Kimberley Staatssecretär für Jndien, der Marquis von Ripon oder Lord Carrington Staatssecretär für die Colonien werden. Earl Spencer würde zum Herzog ernannt werden.

Der „Verein für die vertriebenen Pächter“ (von land) „hal, wie die ¿N E meldet einstimmig cinen Beschluß angenommen, der die liberale Regie- run Qusfordert elne Bill - einzubringen, die die PaMler in den Stand see, sh mit ihren Guts- herren bchufs Ankaufs ihrer Stellen auf gerehter Grundlage abzufinden. Der Verein. protestirt im Namen der Jren energisch dagegen, daß die Regierung das Parlament bis zum Februar vertage, ohne für die ausgewiesenen Pächter gesorgt zu haben. Das crste, was Gladstone’'s Regierung zu thun habe, müsse sein, für Wiedereinseßüng der ausgewiesenen Pächter in ihre Stellen zu jorgen.

Jm Phonix-Park in Dublin wurde am Sonntag cine von 15 090 Perjonen besuchte Volksversammlung ab- gehalten, in der der Hauptredner, der Parnellit Pierce Ma- honey, sofortige Amnestie für alle irishen poli- tishen Gefangenen forderte, „selbst wenn sie schuldig sein sollten“. Der Jahrhunderte alte Streit zwischen England und Jrland, so führte er aus, könne nimmer zu Grabe getragen werden, fo lange noch cin Jrländer wegen politisher Vergehen in einem englishen Gefängnisse shmachte. Der Parnellit Harrison hielt die Erklärungen Gladstone's im Parlament über dic Frage für unzureichend.

Frankreich.

Der König von Griechenland hat dem Präsidenten Carnot, dem „Temps“ zufolge, auf dessen gestern mitge- theiltecs Begrüßungstelegramm nachstehende Antwort gesandt :

„Ich bitte Sie, Herr Präsident, meinen aufrichtigsten Dank für Ihr fo liebenswürdiges Telegramm entgegennehmen zu wollen und überzeugt zu sein, wie glücklih ih mih fühle, mih wieder in Frank- reih zu befinden. Ich bitte, mich Frau Carnot empfehlen zu wollen.

Georg.“

__ Aus Anlaß des Geburtstags Napoleon's 1. fand gestern in Paris cine imperialistishe Festversammlung statt, an der fünfhundert Personen theilnahmen. Nachdem eine Ansprache an die Versammlung gehalten worden, nahm die leßtere eine Resolution an, worin erklärt wird, daß die Impecrialisten bei den allgemeinen Wahlen diejenigen Candi- daten unterstüßen würden, die für die Wahl des Staats- oberhauptes durch das Plebiscit cinträten.

Jn Grenoble ist dem „H. T. B.“ zufolge an der Schwelle des Justizpalastes ein Kisthen mit Schicßbaumwolle ent- eckt worden. Im Verfolg der unverzüglih eingeleiteten Untersuhung wurden mehrere Verhaftungen vorgenommen.

Serbien.

Wie dem „W. T. B.“ zufolge in Belgrad verlautet, soll der Minister-Präsident Pas chitsch der Regentschaft die Demission des gesammten Cabinets cingereiht haben, nachdem der Minister des Jnnern und der Kriegs-Minister um ‘ihre Entlassung gebeten hätten.

Afsien.

Die indische Regierung hat nah einer Meldung des „Reuter schen Bureaus“ aus Simla den Emir von Afgha- nistan (in Erwiderung auf seine in der gestr. Nr. d. Bl. mitgetheilte ausweihende Aeußerung) jeßt davon verständigt, daß, wenn er die englishe Mission niht im nähsten Oktober empfangen könne, überhaupt keine Mission entsendct werden würde, weil der Ober - Befehlshaber der indischen Truppen Lord Roberts im nächsten Frühjahr nach England abreisen müsse. Man erwarte, daß der Emir nunmehr ein- willigen werde, die Mission zu empfangen.

„_ Ein Telegramm desselben Bureaus aus Bombay er- wähnt des in Gilghit circulirenden Gerüchts, wonach die hinesishe Regierung die Pamirs bis zum Hindu- kush an Rußland verkauft habe. Weitere Nachrichten aus Bombay besagen, 4000 Usbegs, welche an dem Aufstand in Maimene theilnahmen, hätten das Land verlassen, um auf russisches Gebiet zu flüchten.

Nr. 32 der „Veröffentlihungen des Kaiserlichen Ge- sundheitsamts* vom 10. August bat folgenden Inhalt: Personal- nachriht. Gesundheitsstand. Mittheilungen über Volkskrankheiten, insbesondere Cholera. Sterbéfälle in deuts{hen Städten mit 40000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Berliner Krankenhäusern. Desgl. in deutschen Stadt- und Landbezirken. Witterung. Grundwasserstand und Bodenwärme in Berlin und München, Juli. Zeitweilige Maß- regeln gegen Volkskrankheiten. Thierseuhen in der Schweiz, 4. Vierteljahr 1891 und Jahresberiht. Veterinärvolizeilide Maß- regeln. (Deutsches Neich, Preußen MReg.-Bez. Düsseldorf, Belgien, Schweden, Egypten). Gesetzgebung u. \. w. (Preußen). Ver- hütung der Tuberkulose. (Neg.-Bez. Potsdam). Einfuhr von Rindvieh. (RNeg.-Bez. Bromberg). Anzeigepfliht bei Cholera. (Bayern). Untersuchungsanstalten. (Baden). Viehbeförderung. —- (Lübeck). Desinfection der Aborte. (Oesterreih-Ungarn). Vieh- seuchenconvention. Nechtsprehung. (Ober-Landesgericht Dresden). Reibesitzbäder. Vermischtes. (Frankreich). Gesalzene Weine.

Vir. 99 des „Centralblatts der Bauverwaltung“, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Ar- beiten, vom 13. August 1892 hat folgenden Inhalt: Fortseßung der Theißregulirung. Mittelalterliher Dachreiter in Lüneburg. Das Einheitsmaß für die Raumberehnung der Büchermagazine. Bahn- steighalle des Hauptbahnhofs in Köln. Werth der Belastungs- proben eiserner Brücken. Vermischtes: Umbauten im Königlichen Schauspielhause in Berlin. Preisbewerbung für cin Kreishaus in Bochum. Verbesserung der Verkehrsanlagen in Wien. Zur Stoßverlashung der Breitfußschienen. Bau zweier neuen Brücken über den East River. Eröffnung des Merwede-Kanals. Neue Bahnverbindung zwischen London und Mittel-England. Bücherschau.

Statiftik und Volkswirthschaft.

Kunstwollindustrie. _In der Kunstwollindustrie haben sih, wie aus dem Regierungé- bezirk Köln berichtet wird, die Aufträge in leßter Zeit wieder ctwas

. vermehrt. Auch die Nachfrage nah Garnen hat si reger gestaltet.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Braunschweig wird der „Magdb. Ztg.“ geschrieben, daß auh dort die Generalcommission, d. h. die gewerkschaftliche Ver- treterin der Socialdemoktratie, versuht, den Braunschweiger Bier - brauerceien cine neue Arbeitsordnung für das Arbeitspersonal auf- zuzwingen (vergl. Nr. 185 d. Bl.); darin wird ein Miudest- lohn von 24 Æ wöchentlich für die Brauer, Böttcher und sonstigen Handwerker in der Woche, zehnstündige Arbeitszeit (ein- \chließlich der NRuhepausen) u. \. w. festgeseßt, cine Kündigungsfrist für beide Theile dagegen nicht gefordert. Die Brauercien follten ihre Erklärungen bis zum 15. d. M. abgeben Die Socialdemokratie des Herzogthums Braunschweig hat beschlossen, Anfang September d. I. einen Landesparteitag abzuhalten. Der Ort der Tagung ist noch niht gewählt:

In Leipzig fand am Sonnabend eine nur mäßig besuhte Veèr- fammlung der Wachstucharbeiter, Formsteher und Tapeten- arbeiter statt, die, wie die „Leipz. Ztg.“ mittheilt, einen. Delegirten für den am 4. September in Braunschweig stattfindenden Congreß der Formsteher wählte. Der deutshe Verband der Formstecher u. |. w. foll nach den in der Versammlung gemachten Mittheilungen in Leipzig 103 Einzelmitglieder zählen. In einer Versammlung der Leipziger Tischlergehilfen wurde darüber geklagt, daß der vereinbarte Lohntarif von vielen Arbeitgebern niht mehr eingehalten würde. Die Versammlung er- theilte der Agitation®commission Auftrag zur Einberufung einer Ver- sammlung, in der gemeinschaftlich mit den Arbeitgebern die Abstellung des Mißstandes berathen werden foll.

Hier in Berlin besteht, wie aus einer Mittheilung im „Vor- wärts“ hervorgeht, die Sperre, welche die Steinmetßgehilfen über eine Anzahl ihrer Arbeitgeber verhängt haben, fort.

Aus Shwechat bei Wien wird dem „Vorwärts“ berichtet, daß der Faßbinderstrike in Dreher?s Brauerei beendet ist. Die Forderungen der Ausständigen wurden bewilligt. Der übliche Tage- lohn wurde von 90 Kr. pro Tag auf 1,47 Fl. erhöht. Die Accord- löhne find ebenfalls erhöht worden ; auch wurde das Verbot, dem Fachverein anzugehören, aufgehoben. j

Aus Paris meldet ein Wolffsches Telegraumun, daß gestern troß des Beschlusses der Fiakerkutscher, in den Ausstand einzutreten, zah[l- reie Wagen auf der Straße im Betriebe waren. Die Polizei hat alle zum Schuße der nicht auéständigen Kutscher erforderlichen Maß- nahmen getroffen. Bis jeßt sind keine Conflicte vorgekommen. Nach einer Meldung aus Lievin (Departement Pas-de-Calais) kam es infolge der Erregung der französischen Arbeiter über die Verwendung ausländischer Arbeiter in den dortigen Berg- werken zu einem Zusammenstoß zwischen den ersteren und belgischen Arbeitern, wobei Schüsse gewechselt und mehrere Personen verwundet wurden. Die Ruhe wurde durch die Behörden wiederhergestellt.

Aus Brüssel meldet ein Telegramm des „O. B. H.“ vom gestrigen Tage: Der Bergarbeitercongreß zu Frameries be- \chloß einstimmig, den allgemeinen Ausstand zu beginnen, fobald die Constituante nicht das unbeschränkte allgemeine Stimmrecht annimmt.

Ueber den Ausstand vóôn Eisenbahnarbeitern der New- Vork- und Lake-Erie-Eisenbahn und der Lehigh-Valley-Eisenbahn, von dem gestern „nah Schluß der Redaction* bereits in einem Tele- gramimn aus New-York berichtet wurde, liegt heute folgende Meldung vor: Nah aus Buffalo eingegangenen neueren Nachrichten hat sich die Lage in den Ausftandsgebieten weiter verschlimmert : die Strikenden verbrannten - gestern mehrere Waggons außerbalb der

Stadt, um die Eisenbahnzü E Spallen, Im ganzen sollen auf der Lehigh-Valley- und der Erie-Bahn 150 bis 200 Waggons ver- brannt worden sein.

Kunft und Wissenschaft.

Aus dem uns zugegangenen Verzeichniß der In- dustricellen Gesellschaft von Mülhausen i. E. über die in der Generalversammlung vom 25. Mai 1892 ausgeschriebenen Pre is- aufgaben für das Jahr 1893 gcht hervor, daß von der Gesellschaft für die Löfung von Fragen auf dem Gebiet der chemishen Techno- logie 62, der mechanishen Technologie 39, der Naturgeshihte und des Aderbaues 7, des Handels 8, der Geschichte, Geographie und Statistik 22, der öffentlihen Wohlfahrt 8, der schönen Künste 6 Preise sowie außerdem noch 2 Preise für eine wichtige Verbesserung auf industriellem Gebiete und Einführung eines neuen Industriezweiges im Ober-Elsaß ausgeseßt sind. Die Preise bestehen in Ehrenmedaillen, silbernen Medaillen und Bronzemedaillen, sowie in Geldpreisen in der Höhe von 100 bis 8000 A. Das Preis« Verzeichniß kann von dem Secretariat der Gesellschaft zu Mül- hausen i. E. bezogen werden. ¿s

Das Louvre-Mufeum in Paris hal, wie man der „Frkf. Ztg.“ schreibt, vier farbige Gipsbüsten erbalten, die von den leßten Ausgrabungen in der Oase El Kargeh in Egypten herrühren. Sie sind von Sarkophagen aus der römishen Epoche (Ende des 2. Jahrhunderts unserer Aera) abgelöst worden. El Kargeh if die südlihste Oase Ober-Egyptens, 150 km lang und 12 bis 15 km breit, erzeugt Datteln und Reis in großer Menge und umfaßt mehrere Dörfer mit 7000 bis 8000 Einwohnern arabischer Herkunft. Man findet in ihr eine große Anzahl von Ruinen und Todtenstätten, welchen die erwähnten Sarkophage entnommen worden. Die vier Büsten sind weniger in fünstlerisher, als in historisher und arhäologischer Hinsicht interessant. Ihr Ausdru ist sehr lebendig, und ihre Porträtähnlichkeit springt in die Augen. Von den Personen, welche sie darstellen, sind zwei blond, mit flahem Haar; Griechen ohne Zweifel, die beiden anderen haben dichtgelocktes dunkfles Haar. In dem einen Manne will man einen Syrier, in dem anderen einen Juden erkennen. Alle vier sind bärtig; die Asiaten haben einen kurzen und dihten Bart, derjenige der Griechen is dünner gesät: einer der leßteren hat nur einen Kinn- bart. Die Gesichter und Hälse sind rosig, in weiße Stoffe von wolligem Ton eingerahmt ; die Augen, in Mica nachgebildet, lebendig und glänzend. Die Lippen befonders haben einen lächelnden Aus- druck und, in die Deckel der Sarkovhage eingerahmt, mögen diese lebensfroben Köpfe eine eigenartige Wirkung ausgeübt haben.

Aus Rom vom 11. August, wird der „Köln. Ztg.“ ge- schrieben: Eine bekannte Stelle in den Satiren des Juvenal hat neuerdings" dur cinen arhäologischen Fund thre Bestätigung erhalten. Iuvenal erzählt nämlih, daß zu seiner Zeit (zweite Hälfte des 1. Jahrhunderts n. Chr.) die Bildnisse des Horaz und Virgil neben cinander in den Schulen aufgehängt gewesen seien, und giebt damit Kunde von einer tief ins Volk gedrungenen Verehrung für jene beiden großen Dichter der Augusteischen Zeit. Nun hat ein Fund in Pompeji sfsolÞe Bildnisse ans . Liht ge- bracht: Marmor - Medaillons von gleiher Größe, voll- fommen als Gegenstück behandelt und au zufammen gefunden. Die etwas oberflächliche Arbeit läßt crkennen, daß man es mit einem billigen Massenartikel zu thun hat. Die Reliefs follen eine auffallende Achnlichkeit mit den Miniaturen der Handschriften der beiden Dichter aus dem 12. und 13. Jahrhundert haben, woraus also geschlossen werden müßte, daß auch jenen Miniaturenzeihnern diese Bildnisse. in anderen Exemplaren bereits bekannt waren, eine Annahme, die sich mit der Thatsache der weiten Verbreitung der Bilder sehr gut det.

Gefsundheitêäwesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.

Brasilien.

Die brafilianishe Regierung hat mittels Erlasses vom 18. Juli 1892 die Hâfen des Schwarzen Meeres als von der Cholera verseucht (infeccionados) und die Hâfen Frankreichs, sowohl des Festlandes wie der Inseln in Europa, und ebenfo die afrikanischen Häfen des Mittelmeeres als der Cholera verdächtig (suspeitos) erklärt und an- geordnet, daß alle aus den erwäknten Häfen sowohl direct wie über Zwischenhäfen ankommenden Schiffe sh bei ihrer Ankunft in Rio de Janeiro nah dem Quarantäne-Lazareth auf Ilha Grande begeben müfßsen, um dort desinficirt zu werden, bevor sie zum freien Verkehr zugelassen werden können.

CEgvpten.

Der internationale Quarantänerath hat am 30. Juli 1892 be- {chlosfen, die Wirksamkeit des zur Verhütung der Choleraeinshleppung bestimmten Reglements auf die Ankünfte von allen Häfen der Küsten des Vilajet Trebisonde zwishen Batum und (einschließlich) Ordu auszudehnen.

Norwegen.

Gemäß Verordnung der norwegischen Negierung werdcn die Häfen des Asow’schen Meeres, die russischen und rumänishen Häfen des Schwarzen Meeres und der Donau, sowie die russishen Häfen der Ostsee als choleraangesteckt angesehen.

Posen, 14. August. Der Negierungs-Präsident hat der „Schle\. Ztg.“ zufolge die Zulassung ru}fisch-polnischer Flößer auf der Warthe in preußishes Gebiet wegen der in Nußland herrs{henden Cholera verboten. Die Weiterführung der Flöße von der Grenz- station Pogorzelice darf nur durch folhe inländischen Mann-

schaften erfolgen, welhe sih durch cin Zeugniß des Ortévorstandes

über ihre Person und ihren Aufenthalt wahrend der leßten vier Wochen auéweisen und die bei der ärztlihen Untersuhung in Pogorzelice als unverdächtig befunden werden.

London, 15. August. Das „Reuter {e Bureau“ meldet aus Teheran: Dem Schah, der beschlossen hatte, sich nah Teheran zu begeben, jei feitens der Behörden angerathen worden, 1m Elburz-Gebirge Aufenthalt zu nehmen. Die Todesfälle infolge der Cholera mehrten sich von Tag zu Tage: die Behörden machten zwar keine statistishen Angaben darüber, allein die Zahl der gestern vorgekommenen Todesfälle betrage mindestens 300. Der Eisenbahn- und Tramwayverkehr sei eingestellt, die Bazars seien geschlossen. Sehr heftig trete die Cholera auch in Tabriz auf, wo die Zahl der Opfer täglih mehrere Hunderte betrage.

St. Petersburg, 15. August. Aus Nishny-Nowgorod wird heute amtlih gemeldet, daß die Cholera dort im Er- löschen begriffen sei. Die Erkrankungen verringerten \sich mit jedem Tage, die Sterbüchkeit sei zur Zeit unbedeutend. Die Sanitätscommission habe beschlossen, die beiden s{wimmenden Hospitäler als überflüssig zu \chlicßen. Das Medizinal- und Sanitätspersonal sei zum theil wieder entlassen worden. Das ncue städtishe Cholera-Hospital habe man ebenfalls für überflüssig be- funden ; dasselbe folle zu anderen Zwecken benußt werden.

Kopenhagen, 15. August. Der Justiz-Minister hat, wie „W. T. B.“ meldet, heute eine Quarantäne für die Herkünfte aus den russischen Osftseehäfen und den Häfen des finnlän- dischen Meerbusens angeordnet.

Verdingungen im Auslande.

Niederländische Colonien. 12. Dezember 1892, 10 Uhr. Der Director des Unterrichts zu Batavia, Comptoir im Palast zu Weltevreden : F

Lieferung von Schulbedürfnissen für das Depot für Lehrmittel zu Batavia zu Zwecken des niederen europäishen und inländischen Regierungsunterrihts während der Jahre 1893 bis 1902.

Bedingungen in holländisher Sprache beim „Reichs-Anzeiger“.