1892 / 192 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Aug 1892 18:00:01 GMT) scan diff

E E L E Wr S E S B E E T E S “i -

Verkehrs-Anstalten.

Bremen, 16. August. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Postdampfer „Kronprinz Friedrih Wilhelm“ ift am 7. August in Montevideo angekommen. Der Postdampfer „Frankfurt“ ist am 12. August von Buenos Aires nach Europa in See gegangen. Der Schnelldampfer| e Mari er Wilhelm Il.“ is am 13. August Vorm. von New-York via Southampton nach der Wefer abgegangen. Der Post- dampfer „Weser“, von New-York kommend, ist am 14. August Nachmittags auf der Weser angekommen. Der Scnelldampfer „Ems* hat am 14. August Abends die Reise von Southampton nach New-York fortgeseßt. Der Reichs-Postdampfer „General Werder“, von Ost-Asien kommend, ist am 14. August Abends in Antwerpen angekommen. Der Schnelldampfer „Elbe“, von New - York kommend, hat am 15. August Morgens Dover passirt. Der Schnelldampfer ,„ Aller ¿ ist am 15. August Morgens in New-York „angekommen. „Der Schnelldampfer „Fulda“ hat am 15. August Vormittags die Reise von Gibraltar nah Genua fortgesetzt. Der Postdampfer „Stutt - gart“, von Baltimore kommend, ist am 15. August Nachmittags auf der Weser angekommen. Der Reichs - Postdampfer „Hohen- zollern“ hat am 15. August Nachmittags die Reise von Genua na ort Said fortgeseßt. i

d renten} Ti August. (W. T. B.) Hamburg-Ameri- kanishe Padcketfahrt-Actiengesellschaft. Der Postdampfer „Wieland hat, von New-York kommend, heute Morgen Lizard E test 15. August. (W. T. B.) Der Lloyddamvfer „Amphitrite“ ist, von Konstantinopel kommend, heute Vormittag

en. : i s E 15. August. (W. T. B.) Der Castle-Dampfer „Dunbar-Castle* ist am Sonnabend auf der Ausreise in Dur- ban (Natal) angekommen.

Theater und Musik.

Das am Donnerstag tm Kroll’ schen Theater stattfindende Gastspiel des Herrn Edmondi hat keinen Engagement3zweck. Der junge Künstler tritt als, „Renato“ in Verdi's „Maskenball“ zum ersten Mal auf. Als Vertreter erster Bariton-Partien iît Herr Moor verpflichtet oes, der Ende der Woche hier eintrifft und in

ächsten Woche debütirt. l T O N heater ist der Erfolg, den August Junker- mann am Sonntag mit seinem „Onkel Bräsig“ erzielt hat, ai dem folgenden Tage troß hohsommerlicher Hiße durch zahlreichen Besuch bekräftigt worden. Morgen wird Herr Pfeifer deu Habermann und Herr Paris den Triddelfiß spielen. Vie Madame Nüßler verbleibt in Händen des Fräulein Johanna Schaß, welhe neben Director SFunkermann stets am meisten dur Beifall ausgezeichnet wird.

Mannigfaltiges.

Zum Andenken an die Schlacht bei Mars-la-Tour erschienen heute Morgen auf dem Kasfernenhofe des 1. Garde- Dragoner - Regiments der Vorsigende des Berliner Kriegerverbandes und eine aus 30 Mann bestehende Deputation des Vereins ehemaliger 1. Garde- Dragoner, um an dem Denkmal, welches sih auf dem Kafernenhof des Re- giments erhebt, einen Kranz mit der Inschrift «Den gefallenen Kameraden im Feldzug 1870/71“ niederzulegen. Der Vorsißende leitete den Act mit einer patriotishen Ansprache ein. Nach einem stillen Gebet folgten die Erschienenen einer Einladung des Unteroffiziercorps.

eute Nachmittag findet in der Unionsbrauerei ein vom Verein ver- anstaltetes Fest statt, dem au das Offiziercorps des Regiments bei- wohnen wird.

Aus Anlaß zweier in hiesigen \tädtishen Krankenhäufern vor- efommenen Kraufkheitsfälle, welche Aehnlichkeit mit der Cholera hatten, ist sofort seitens der dirigirenden Aerzte eine genaue Unter- suchung eingeleitet worden. Die Untersuhung hat ergeben , daß die erwähnten Krankheitsfälle n iht choleraverdächtig find. Troßdem hat der Magistrat nach eingehender Berathung beschlossen, auf alle Fälle Vorkehrungen zu treffen, und demgemäß das Curatorium des städtischen Krankenhauses angewiesen, zwei Lazarethbaracken behufs Aufnahme von choleraverdächtigen Personen bereit zu tellen.

Wie die „N. A. Z." mittheilt, ist der städtischen Garten- Direction der Auftrag ertheilt worden, einen Entwurf zu einer auf dem zwischen der Linten- und Mulackstraße einerseits und Gormann- und Rückerstraße andererseits belegenen alten Garnifon-Kirdl)- hofe event. herzustellenden P arfkanlage anzufertigen.

Mainz,- 13. August. Im Verlauf der Pionier-Uebungen wurde, wie der „Köln. Ztg.“ berichtet wird, gestern- früh ein Sturm auf Fort Biehler ausgeführt, das auf der Höhe zwischen Castel und Erbenheim vor einigen Jahren erbaut wurde und das vorgesobenste, zugleich auh das stärkste Fort der hièfigen Festung ist. Nach dem Gedanken, welcher der Uebung zu Grunde lag, ist das

ort von einer feindlihen Armee schon längere Zeit belagert und Peicbosien, Dank der hohen Lage und vortrefflihen Bauart gvon Fort Biehler beherrs{cht es einen weiten Umkreis. Die Ver- bereitungen zum Sturm konnten darum nur unter dem Schuß der Nacht vorgenommen werden. In den Or SeL gegangenen Nächten hatte der Feind seine Laufgräben und Parallelen fast geräushlos immer weiter vorgeschoben, bis er zuleßt in einer Entfernung von etwa -250 m vom Fort rund um daéfelbe die leßte Parallele zog. Von hier aus wurde später der Sturm vorbereitet. Vorher waren aber noch die Verhaue und Drahtgittersperrungen zu beseitigen, die der Vertheidiger auf den äußersten Werken errihtet und durch elektrische Leitung mit dem Fort verbunden hatte, sodaß die bei diefen Hindernissen aufgestellen Wachen jede verdächtige Annäherung fofort melden konnten und in Wirklichkeit auch gemeldet haben. Die Folge davou war, daß sofort vom Fort aus die Gegend, woher die Mel- dung fam, mit elektrischem Licht und Leuchtkugeln taghell beleuchtet und ein lebhaftes Feuer auf die heranschleichenden Pioniere eröffnet

wurde, für die damit der Angriff abgeschlagen war. Troßdem gelang es den Angreifern, an drei Stellen der ausgedehnten An- riffslinie die Hindernisse mit Schießbaumwolle in die Luft zu sprengen. Nun ging die Infanterie in den Laufgräben vor und durch die Durchbruchstellen in die am weitesten vorgeshobene Parallele. Ben hier erfolgte unter Anführung der Pioniere durch diese und die Ju- fanterie die Erstürmung des Forts, die überraschend {nell und ganz unzweifelhaft sicher gelang. Die Festungëmauern und Wälle waren auf verschiebbaren Leitern erstiegen worden. Die Haltung der Maun- schaften war troß der vorausgegangenen langen und für die Pioniere äußerst großen Änstrengungen ganz vortrefflich. Die Sprengungen wurden in Mainz, Wiesbaden und den umliegenden Orten stark

empfunden.

St. Petersburg. Ey V 2 Mett ist q E gangenen Freitag gegen 10 Uhr Abends in St. Peter urg zu sehen Tvesen. Die Ecfbeiming war, wie die „St. Pet. Ztg.“ schreibt, deshalb sehr interessant, weil sie in dieser B noch nie dort be- obachtet worden ist. Gewöhnlich trat das Nordlicht als mehr oder weniger blasse Strahlenbündel auf, die aus einem dunklen Segment heworzukommen schienen, oder aber als ein hell- rosiger blasser Nebel, der beständig aufzuleuchten und zu zucken schien. Diesmal präsentirte sich das Nordlicht als ein farbiges Strahlenbündel, das aus einem Punkte im Zenith hervorshoß und in verschiedenen Farben, bald rosa, bald grün und violett schillerte. Der Himmel war fast vollständig wolkenlos, der Mond erhob sih eben über dem Horizont, und tief im Zenith, mitten aus dem Nordlicht, himmerte ein großer Stern hervor. Der Anblick des Abendhimmels war wundershön und fand in der Residenz auf den Straßen viele entzückte Bewunderer.

Stockholm. Der „Köln. Ztg.“ wird aus Stockholm vom 8. d. M. berichtet: Bei einer Ausfahrt, welhe Fabrikarbeiter mit ibren Frauen mit einem fleinen Dampfboote machten, kenterte das Boot, wobei eine Anzahl Menschen ertranken. Die Leichen von sieben Frauen sind gefunden.

Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.

Wien 16 Aa D D) fand in Mauer bei Aßtgersdorf die der Leichenreste der im Jahre 1866 dort gefallenen ahsiden und dovfterreiwischen Krieger, sowie die feierlihe Beisegung derselben in einem neuen gemeinsamen Grabe auf dem Friedhof des Ortes statt. Die zehn Särge, in denen si die Leichenreste befanden, waren reih geschmüdckt. Der Feier, zu welcher zwei Compagnien mit der Musik ausgerückt waren, wohnten der deutsche Botschafter Prinz Reuß, der sächsische Brigade-Commandeur General-Major von Zeschau, Feldzeugmeister Scudier, Feldmarschall-Lieutenant Schmidt, General-Major Schmedes und der Oberst Müller

Heute Vormittag Exhumirung

vom 46. Jnfanterie-Regiment mit dem Offizier-Corps, sowie Vertreter der Behörden bei. Die Einsegnung wurde von dem Militär-Pfarrer Koffer und dem Superintendenten Severini vollzogen, welche Trauerreden hielten. :

Prag, 16. August. (W. T. B.) Jn vergangener Mitter- naht wurde ein Tischlergeselle aus Bakow, Namens Wenzel Bosak, verhaftet, als er vor dem deutschen Casino Revolverschüsse auf vorübergehende Personen abfeuerte. Ob jemand verwundet wurde, ist noch nit festgestellt. Bei Bosak wurden ein Brief an die „Narodni Listy“ und ein Re- volver vorgefunden ; bei der Durhsuhung seiner Wohnung wurden Revolverpatronen und mehrere Papiere beshlagnahmt.

London, 16. August. (W. T. B.) Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus Bombay von heute: Die indische Regierung werde mit der nächsten Post an den Staats: secretär für Jndien in London einen Brief des Präsidenten der Münzvereinigung Mackay senden, worin wegen des Sinkens des Werthes der Nupien die Einführung der Goldwährung nachgesucht werde. Die Regierung selbst habe auf das Gejuch Maay's geantwortet : sie bedauere, vorläufig die Gesichtspunkte, welche für die Beurtheilung der Frage maßgebend seien, noch nicht formuliren zu können. Der telegraphishen Meldung ist hin- zugefügt: die Bewegung für Einführung der Goldwähtung jei in stetem Wachsen und brehe mehr und mehr durch; täglich gingen aus allen Theilen des Landes bezügliche Peti- tionen der Beamten ein. : A s

St. Petersburg, 16. August. (W. T..B.) Gestern starben hier neun Personen an der Cholera. Nah Baku, wo die Cholera fast gänzlich erloschen ist, kehrt die Bevölkerung, die aus Furcht vor _der Cholera großenthei!s ausgewandert war, in jo großer Zahl zurü, daß Maynaimen gegen die Wiedereinschleppung der Seuche getroffen werden mußten. : E

Et Petersburg, 16. August. (W. T. B.) Der „Regierungsbote“ veröffentliht die Verseßung der _Ge- jandten Hitrowo aus Lissabon nah Japan, Sche- witsch von Japan nah Lissabon, Struve von Washington nah dem Haag, sowie die Ernennung des bisherigen Botschaftsraths in Wien Fürsten Kantakuzene zun Gesandten in Washington und des bisherigen Botschafts- raths in Paris Baron Koßebue zum Gesandten in Stutt- gart. Dem „NRegierungsboten“ zufolge ist dur Befehl des Kaisers angeordnet worden, daß den Bauern der Ort- schaften, welche dieses Jahr von der Mißernte heimgesucht worden sind, im kommenden Herbst und Winter aus den Kronforsten Brennholz und Reisig unentgeltlih abgelassen werden soll. S S

Moskau, 16. August. (W. T. B.) Der Großfürst und die Großfürstin Sergius veranstalteten gestern Abend zu Ehren der Mitglieder des internationalen Congresses für prähistorische Archäologie “und Anthropologie eine Abendgesellshaft, welche einen glänzen: den Verlauf nahm. / E

New-York, 16. August. (W. T. B.) Nah Meldungen aus Buffalo von heute haben der Sherif und Schuß8§- beamte, welche einen Güterzug begleiteten, die Absicht, den Zug bis an seinen Bestimmungsort zu führen, aufgegeben, als der Zug von den Strikenden angehalten wurde. Der Sherif hat angedroht, daß er Militär zur Aufrechterhaltung der Ordnung einberufen werde. 2 A |

New-York, 16. August. (W. T. B.) Weiteren Mel- dungen aus Buffalo zufolge ist ein Regiment nach Cheektowaga abgegangen, um die Depots der Lehigh und der Eric-Eisenbahn zu schüßen. Ein anderes Regiment ist berufen worden zum Schuß der New - York - Central- bahn und der Westshore-Bahn in Buffalo, da befürchtet wird, daß die Weichen teller auch d'efer Eisenbahnen in den Strike eintreten werden.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

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Wetterbericht vom 16. August, 8 Uhr Morgens.

4°R.

Wind. Wetter.

|

3 \bededt 3\bedeckt 5|Regen 4halb bed, 4|Regen 4\bededckt 2'bedeckt |

Stationen.

Temperatur in 9 Celfius

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeres\p 509 (T,

red. in Millim

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Mullaghmore Aberdeen Christiansund Kopenhagen . Stockholm . Haparanda . St. Petersburg

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winemünde E | 16 Neufahrwafser ? 2/wolkig | Meinel s M 5 halb bed. |

G s NO 2\wolktenlos l Mürister - s 6 [SW 3\wolkenlos | 16 Karlsruhe . . NO 1 wolkenlos | 21 Wiesbaden . still\wolkenlos | 20 München . . | 7 SW 4\wolfenlos | 21 Chemniy NW 1/halb bed. | 18 ern WNW 2\wolkeulos | 19 Wien | 766 tillibeiter | 19 Bresla. % | 100 J 1bevedr 21 Se d'Aix . .…_| 763 |OSO 3sheiter | 20 Driest : , 06 till olfenlos 20

Uebersicht der Witterung.

Während das barometrische Minimum, welches gestern über der nördlihen Nordsee lagerte, west- wärts nah dem Bottnishen Busen fortgeschritten | _ i: ist, hat sich über Central-Europa ein Hochdrukgebiet | 27. Male :

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6 Uhr

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Theater- Anzeigen.

Lessing- Theater. Mittwoch: Der Lebemann, Anfang 7# Uhr. Donnerstag: Der Lebemann.

Freitag: Der Probepfeil. E Die Tageskasse ist von 9 bis 2 Uhr geöffnet.

Friedrich - Wilhelmstädtishes Theater. Mittwoch : Zum 5. Male: Methusfalem. Burleske | yrachtvollen Operette in 3 Acten von Wilder und Delacour, C. Treumann. Musik von Johann Strauß. Anfang 7F Uhr.

Im prachtvollen Park: Schönheits - Congreß uud Tombola. Großes Doppel-Concert.

Donnerstag: Methusalem. Im De: Großes Doppel - Concert. Auftreten von Instrumental-Künstlern.

ßKroll’s Theater. 56 ddiaas (Faust: Herr Emil Göte.) Anfang C Ur

Donnerstag: Erstes Gastspiel des Herrn Vittorio | August Junkermann. Eondt, Sol tue Sie Gebot! Quel Freitag: Gastspiel der Signorina Prevosti. Lucia | =— Á Lucia: Signorina Prevosti.) [27201] Hoheuzollern-Galerie 9 Vorm. 19 Ab. Lehrter Bahnhof. Gr. histor. Rundgemälde 1640—1890. Kinder die Hälfte.

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im Sommergarten. 2

4 Uhr, an den Wochentagen 54 Uhr.

BLelle-Alliance-Theater.

Licht 2c. 2c.

(E T: E Gefährliche om

esangs- und

nfang an Sonn- und Festtagen L] Sonuutag 50 ».

Mittwoh: Zum

ausgebildet, charafterisirt dur ruhige heitere und | 4 Acten von Ed. Schacht. Regie: Georg Stollberg. | Geöffnet von 12—11 Uhr.

trockene Witterung. z t: nördlichen Gebietstheilen gesunken, vielfah etwas unter den Mittelwerth, in Süddeutschland dagegen liegt sie noh ziemlich erheblich über demselben. Die Nachmittags-Temperaturen erreihten geftern in der Südhälfte Deutschlands vielfah 30 Grad. Obere

i über Helgoland und Friedrih8shafen | ihres -Directors Peter Newski. Don geen E en us x zum ersten Mal in Deutschland.) Auftreten sämmtlicher Specialitäten T. Ranges.

1s West, über Mühlhauïen aus Südwest. E m Deutsche Seewarte.

Die Temperatur is in den | Entrée 50 „4. A Im prachtvollen Sommer - Garten: Siebentes großes Volks-Fest. Gastspiel der Russischen National-, Gesangs 33. Gastspiel der Russischen National-, Gesangs-, A : A Tanz- S - \ Lei Verlobt: Frl. Claire Laguiante mit Hrn. Amts- } Nr. a N I L e neT D ia De Bécinailar (Berlin). Frl. Marie | lichen Anzeigers (Commanditgesellschaften Ç Rittmeister a. D. Arno von | Actien und Acticugesellschaften) für die

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ittwoh : (Karls vit n. ) E E inspector Deumling (Kreuzburg O.-S.) Eine . . 7 . L Z Auftreten von Ge- | in 3 Acten von Ed. Jacobson und W. Mannstädt. fangs- und Instrumental-Künstlern. Anfang des | Musik von G. Steffens. In Scene geseßt von Goncerts Sonntags 5 Uhr, an den Wochentagen | Adolph Ernst. Anfang 74 Uhr. Donnerstag: Dieselbe Vorstellung. Der Sommer-Garten ift geöffnet.

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Thomas-Theater. Alte Zakobstraße Nr. 30. | Gestorben: Fr. Antoinette ; bon Mittwo: Gesammt - Gastsyiel des Frit Reuter- Thermo (Dresden). Hr. A D. Heinri Mittwoch: Gastsviel des | Ensemble unter Direction von August Junuker-

anal Ç as Go : 5 mann. Zum 4. Male: Onkel Bräsig. Lebens- Königl. preuß. Kammersängers Herrn. Emil Götze. Lis in d Acten na - Friv Neuters Ut - inino

Stromtid“ für die deutshe Bühne eingerichtet von

von Schirmeister (Berlin). Fr. Pastor Nofalie Gbert, geb. Bojanowski (Pfarrhaus Blumenrode bei Dambritsh). Hr. Oberst z. D. Oskar Freiherr von Stein (Brieg). Hr. Amtsgerichts- Rath a. D. Bernhard Schulze (Brieg). Berw. Fr. Baurath Auguste Staudinger, geb. Heuel (Pleß). Verw. Fr. Stadtgerichts - Rath Friederike Poll, geb. Hartung (Berlin). Vr- NRittergutsbesizer Rudolf Sc,irrmacher (Bergs- walde tin Westpr.).

Redacteur: Dr. H. Klee, Director.

Be A E S Verlag der Expedition (J. V.: Heidrich).

Drueck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags- Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

oppel-Concert.

10 Personen, Ge E Zille mit Hrn.

Familien-Nachrichten.

Oheimb (Dresden—Kuhnern bei Striegau).

Fünf Beilagen (ein‘hließlich Börsen-Beilage), sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des öffent: ohe vom S, bis 13, Auguft 1892.

„M2 192.

Königreich Preußen.

Geseg, betreffend die Beseßung der Subaltern- und Unter- beamtenstellen in der Verwaltung der Communal- verbände mit Militäranwärtern.

Vom 21. Juli 1892.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des“ Landtags, für den gesammten Umfang der Monarchie, was folgt : S1:

Die Subaltern- und Unterbeamtenstellen in der Verwal- tung der Communalverbände, jedoch auss\chlicßlich der Forst- verwaltung, sind gemäß den nachstehenden Bestimmungen mit Militäranwärtern zu beseßen.

Militäranwärter im Sinne dieses Geseßes ist jeder dem preußischen Staate angchörige und aus dem preußischen Reichs- Militärcontingente hervorgegangene Jnhaber des Civilver- sorgungsscheins. Die unter preußischer Verwaltung stehenden außerpreußishen Contingente und die Kaiserlihe Marine sind in dieser Beziehung dem preußischen Contingente gleichgestellt.

: S2

Die Subaltern- und Unterbeamtenstellen in denjenigen Landgemeinden und ländlihen Communalverbänden, welche weniger als 2000 Einwohner haben, unterliegen den Vor- schriften dieses Gesezes niht. Es können jedo bezüglich der Kriegsinvaliden durch Königlihe Verordnung, von welcher dem Landtage bei seinem nächsten Zusammentritt Mittheilung zu machen ist, die Subaltern- und Unterbeamtenstellen in diejen Landgemeinden und Communalverbänden der Vorschrift des 8 1 unterworfen werden.

S3.

Ausschließlih mit Vlilititanmwärtern sind zu beseßten :

1) die Stellen im Kanzleidienst, einschließlich derjenigen der Lohnschreiber, foweit deren Jnhabern die Besorgung des Schreibwerks und der damit zusammenhängenden Dienstver- richtungen obliegt,

2) sämmtliche Stellen, deren Obliegenheiten im wesent- lichen in mechanischen Dienstleistungen bestehen.

_ Mindestens zur Hälfte mit Militäranwärtern sind zu be- seßen die Stellen der Subalternbeamten im Bureaudienst, j€- doch mit Ausnahme 1) derjenigen Stellen, für welche eine besondere wissen- schaftliche oder tehnische Vorbildung erfordert wird, _ 2) der Stellen derjenigen Kassenvorsteher, welche eigene Rechnung zu legen haben, sowie derjenigen Kassenbeamten, welche Kassengelder einzunehmen, zu verwahren oder auszugeben haben.

S D

Jn welchem Umfange die nicht unter die 88 3 und 4 fallenden Subaltern- und Unterbeamtenstellen mit Militär- anwärtern zu besczen sind, ist unter Berücksichtigung der An- forderungen des Dienstes und unter sinngemäßer Zugrunde- legung der für die Reichs- und Staatsbchörden jeweilig geltenden Verzeichnisse über die den Militäranwärtern vor- behaltenen Stellen zu bestimmen.

S 6.

JZnsoweit in Ausführung der 88 4 und 5 einzelne Klassen von Subaltern- und Unterbeamtenjtellen den Militäranwärtern nicht mindestens zur Hälfte vorbehalten werden können, hat nah Möglichkeit ein Ausgleih in der Weise stattzufinden, daß andere derartige Stellen desselben Communalverbandes in ent- sprechender Zahl und Besoldung vorbchalten werden.

_Unter einer Klasse im Sinne dieses Gesetzes is die Gesammtheit der bei cinem communalen Verbande beschäftigten Beamten zu verstehen, deren dienstliche Obliegenheiten ihrer Natur nah im wesentlichen dieselben sind.

_Enthält eine Klasse nur eine Stelle, so bleibt dieselbe den Mi!itäranwärtern vorbehalten oder versagt, je nachdem sie unter Berücksichtigung der Anforderuugen des Dienstes zur Besezung mit einem Militäranwärter geeignet oder nit geeignet ijt.

| S 7.

Die den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen können verliehen werden :

O an Offitere Und Deckoffiziere, welhen beim Aus- [heiden aus dem activen Dienst die Aussicht auf Anstellung im Civildienst verlichen worden ist:

2) chemaligen Militäranwärtern, welche sih in ciner auf Grund ihrer Versorgungsansprüche erworbenen etatsmäßigen Anstellung befinden ‘oder infolge eingetretener Dienstunfähigkeit in den Nuhestand verseßt worden sind: ;

3) chemaligen Militärpersonen, welchen der Cigilversor- gungsfchein lediglich um deswillen versagt worden ist, weil fie nch nicht fortgeseßt gut geführt haben, und welhen gemäß elner von der zujtändigen Militärbehörde ihnen später ertheilten Bescheinigung eine den Militäranwärtern im Neichs- oder Staatsdienste vorbehaltene Stelle übertragen werden darf; N 4) sonstigen Personen, denen die Berechtigung zu einer Anstellung landesherrlih verliehen worden ist ;

9) solchen Beamten und Bediensteten des betreffenden Communalverbandes, welche für ihren Dienst unbrauchbar oder entbehrlih geworden sind und einstweilig oder dauernd in den auhestand verjegt werden müßten, wenn ihnen nicht eine den Nilitäranwärtern vorbehaltene Stelle verliehen würde.

8. «¿ce Stellen, welche den. Militäranwärtern nur theilweise (zur wufte, zu einem Deittheil u. #. w.) vorbehalten sind, werden bei eintretenden Vacanzen in einer dem Antheilsverhältniß entsprechenden Reihenfolge mit Militäranwärtern oder Civil- Ferjonen beseßt, und zwar ohne Rüksiht auf die Zahl der ur Zeit der Besezung thatsählich mit Militäranwärtern und

!vilpersonen beseßten Stellen. e Wird die Reihenfolge auf Grund des § 7 unterbrochen Mil; wird infolge des 8 7 Nr. 5 eine ausschließlich mit ilitäranwärtern zu beseßende Stelle mit einem Bediensteten

Erste Beilage : zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

1892.

Berlin, Dienstag, den 16. August

des Communalverbandes beseßt, so ist eine Ausgleichung herbei- zuführen. Dabei sind Personen, deren Anstellung auf Grund des S 7 Nr. 4 und 5 erfolgt, als Civilpersonen, Personen, deren Anstellung auf Grund des § 7 Nr. 1 bis 3 erfolgt, als Militäranwärter in Anrechnung zu bringen.

Jn der Verseßung oder Beförderung eines besoldeten Subaltern- oder Unterbeamten auf eine andere niht aus- {ließlich mit Militäranwärtern zu beseyende besoldete Subaltern- oder Unterbeamtenstelle desselben Communäal- verbandes sind die Communalverbände niht beschränkt. Wäre die auf solhe Weise mit einer Civilperson beseßte Stelle der bestehenden Reihenfolge nah mit cinem Militär- anwärter zu beseßen gewesen, so ist eine Ausgleichung herbei- zuführen.

8 9.

Die Militäranwärter haben sich um die von ihnen be- gehrten Stellen bei den Anstellungsbehörden zu bewerben.

Sie sind zu Bewerbungen vor oder nah der Stellen- erledigung so lange berechtigt, als sie noch nicht eine etats- mäßige Stelle erlangt und angetreten haben, mit welcher ein pensionsfähiges Diensteinkommen von mindestens 900 4 ver- bunden is. Bewerbungen um Stellen, welche nur im Wege des Aufrückens zu erlangen sind, werden jedo hierdurch nicht ausgeschlossen. :

S 10.

_ Bewerbungen um noch nicht freigewordene Stellen sind alljährlih zum 1. Dezember zu erneuern, widrigenfalls die- jelben aîïs erloschen gelten.

S1

Stellen, welche mit Militäranwärtern zu beseßen sind, müssen im Falle der Erledigung, und wenn keine Bewerbungen von Militäranwärtern für diesetbben vorliegen, seitens der Anstellungsbehörde der zuständigen Militärbehörde behufs der Bekanntmachung mittels Einreichung einer Nachweisung be- zeichnet werden.

Ist innerhalb sechs Wochen nach der Bekanntmachung cine Bewerbung bei der Anstellungsbehörde nicht eingegangen, so hat dieselbe in der Stellenbeschung freie Hand.

S9

Die den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen durfen, außer in dem Falle des § 7, mit anderen Personen nicht be- seßt werden, sofern sich Militäranwärter finden, welche zur Uebernahme der Stellen befähigt. und bereit sind. Es macht dabei feinen Unterschied, ob die Stellen dauernd oder nur zeit- weise bestehen, ob mit denselben ein etatsmäßiges Gehalt oder nur eine diätarishe oder andere Remuneration verbunden ist, ob die Anstellung auf Lebenszeit, auf Kündigung oder auf Widerruf geschieht. j

Zu vorübergehender Beschäftigung als Hilfsarbeiter oder Vertreter können jedoh auch Nichtversorgungsberechtigte an- genommen werden.

Jn Ansehung derjenigen dienstlichen Verrichtungen, für welche wegen ihres geringen, die volle Zeit und Thätigkeit eines Beamten niht in Anspruch nehmenden Umfangs und der Geringfügigkeit der damit verbundenen Remuneration besondere Beamte nicht angenommen, welche vielmehr an Privatpersonen, an andere Beamte als Nebenbeschäftigung oder an verabschiedete Beamte übertragen zu werden pflegen, behält es hiermit sein Bewenden. Wenn jih jeooch Militär- anwärter ohne Aufforderung zu solchen dienstlihen Ver- rihtungen melden , so sind diejelben vorzugsweise zu berü- fhtigen.

S 13:

Die Anstellungsbehörden sind zur Berücksichtigung von Bewerbungen nur dann verpflichtet, wenn die Bewerber eine genügende Befähigung für die fragliche Stelle beziehungsweise den fraglichen Dienstzweig nahweisen. Darüber, ob der Be- werber genügende Befähigung besißt, entscheidet auf Beschwerde die staatliche Aufsichtsbehörde. :

Sind für gewisse Dienststellen oder für gewisse Gattungen von Dienststellen besondere Prüfungen (Vorprüfungen) vor- geschrieben, so hat der Militäranwärter auch diese Prüfungen abzulegen. Auch kann, wenn die Eigenthümlichkeit des Dienst- zweiges dies erheischt, die Zulassung zu dieser Prüfung oder die Annahme der Bewerbung überhaupt von einer vorgängigen informatorischen Beschäftigung in dem betreffenden Dienstzweige abhängig gemacht werden, welche in der Regel nicht über drei Monate auszudehnen ist. Ueber die Zulässigkeit ciner infor- matorischen Beschäftigung entscheidet die staatlihe Aufsichts- behörde.

Die Anstellung eines einberufenen Militäranwärters kann zunächst auf Probe erfolgen oder von einer Probedienstleistung abhängig gemacht werden. Die Probezeit darf vorbehaltlich der Abkürzung bei früher. nachgewiesener Befähigung in der Regel höchstens sechs Monate, für den Dienst der Straßen- und Wasserbauverwaltung, mit Ausschluß der im §& 3 bezeichneten Stellen, cin Jahr betragen. Handelt es si um Anstellungen im Bureau- oder Kassendienst, so kann die Probezeit mit Genehmigung der staatlichen Aufsichts- behörde unter Zustimmung der zuständigen Militärbehörde ausnahmsweise bis auf die Dauer eines Jahres verlängert werden. Während der Anstellung auf Probe ist dem Anwärter das volle Stellencinkommen, während der Probedienstleistung eine fortlaufende Remuncration von niht weniger als Drei- viertheil des Stellencinkommens zu gewähren.

8:14. :

Welche Subaltern- und Unterbeamtenstellen und, gegebenen Falls, in welcher Anzahl dieselben gemäß den vorstehenden Bestimmungen den Militäranwärtern vorzubehalten sind, hat die Communal-Aufsichtsbehörde festzustellen. Gegen diese Fest- stellung ist die Beschwerde“ zulässig. Stellen, wegen deren eine solche Feststellung noh nicht stattgefunden hat, dürfen, insofern niht Militäranwärter zur Anstellung gelangen oder das in diesem Gesetze bezüglih der Beseßung der Stelle mit Militär- anwärtern vorgeschriebene Verfahren erledigt ist, bis zu der erfolgten Feststellung nur widerruflih beseßt werden. Die An-

. stellungsverhältnisse der Jnhaber von solchen Stellen, welche

gemäß den vorstehenden Bestimmungen den Militäranwärtern

vorzubehalten, dagegen ohne Verleßung der bisherigen Bce-

stimmungen an nicht Versorgungsbercchtigte übertragen worden sind, bleiben hicrdurch unberührt. Gleichfalls unberührt bleiben bereits erworbene Ansprüche von Militäranwärtern. Uebergangs- und Schlußbestimmungen.

__ Sind bei dem Jnkrafttreten dieses Geseßes Civîilpersonen jeit mindestens drei Jahren in Stellen, welche denselbén nach dem bisherigen Rechte ohne landesherrliche Verleihung der Berechtigung zu einer Anstellung niht hätten übertragen werden dürfen, so können die Civilpersonen in diesen Stellen belassen werden. Gehören diese Stellen zu denjenigen, welche gemäß den Vorschriften des gegenwärtigen Geseßes den Militäranwärtern theilweise p inlckatièn sind, so müssen frei werdende Stellen den Militäranwärtern so lange und in un- unterbrohener Reihenfolge übertragen werdèn, bis der den Militäranwärtern vorbehaltene Theil erfüllt ist.

E S 167 :

Das gegenwärtige Geseg tritt am 1. Oktober 1892 in Kcaft. ° s __ Mit diesem Zeitpunkte treten alle entgegenstehenden Be- stimmungen, insbesondere die Declaration wegen Berücksichti- gung invalider Militärpersonen bei Beseßung städtischer Posten vom 29. Mai 1820 (Geseß-Samml. S. 79), die Cabinets- ordre, betreffend die Beseßung der Kämmerei-Rendanten- und Communalkassen-Rendantenstellen, vom 1. August 1835 (Ge- sez-Samml. S. 179) und der Allerhöchste Erlaß, betreffend die Verpflichtung der Stadtgemeinden in den neu erworbenen Landestheilen zur Beseßung der besoldeten städtishen Unter- bedientenstellen mit versorgungsberehtigten Militärinvaliden, vom 22. September 1867 (Geseßz-Samml. S. 1667) außer Kraft.

Der Minister des Jnnern und der Kriegs-Ministek' sind mit der Ausführung dieses Gesezes beauftragt und erlassen die hierzu erforderlihen Anordnungen und Jnstructionen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben an Bord Meiner Yacht „Kaiseradler“, Dront- heim, den 21. Juli 1892. i

E S) Wilhelm. Eulenburg. von Boetlichèr, Herrfurth. Freiherr von Berlepsh. Miquel. Thielen.

Graf zu von Schelling von Kaltenborn.

Gele B, betreffend das Diensteinkommen der Lehrer an den nihtstaatlihen öffentlihen höheren Schulen. Vom 25. Ful 1892:

Wir Wilhelm, von Gottcs Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtags, für den Umfang der Monarchie, was folgt:

SI

___ Die für das Diensteinkommen der Leiter und der wissen- schaftlichen Lehrer einschlicßlih der Hilfslehrer an den staat- lichen höheren Schulen beim Jnkrafttreten dieses Geseßzes geltenden Bestimmungen finden in gleichem Maße Anwendung bei denjenigen öffentlihen höheren Schulen, welhe von einer bürgerlichen Gemeinde als cine Veranstaltung derselben unter- halten werden.

Dasselbe gilt bezüglih des Diensteinkommens derjenigen an diesen Schulen angestellten Zeichenlehrer, welche mindestens 14 Zeichenstunden und 10 Stunden anderen Unterrichts in der Woche ertheilen. :

Die Besoldung der übrigen technishen, Elementar- und Vorschullehrer ist innerhalb der für die entsprehenden Kate- gorien von Lehrern an den staatlichen höheren Schulen be- stimmten Grenzen dergestalt festzustellen, daß dieselbe hinter derjenigen der Volkss{hullchrer m dem betreffenden Orte nicht zurückbleiben darf und ihnen außerdem eine niht pensionsfähige Zulage von 150 M 1ährlih ge- währt wird. Bei der Verseßung des Lehrers an cine Volks- schule fällt diese Zulage weg; die hierdurch eintretende Ver- ninderung des Diensteinkommens wird als eine Verkürzung des Diensteinkbommens im Sinne des S 87 des Gesetzes, be- treffend die Dienstvergehen der nicht riterlihen Beamten, vom‘ 21. Juli 1852 (Gejez-Samml. S. 465) nicht angesehen.

D 2

._ Der bürgerlichen Gemeinde steht es frei, zu beshlicßen, daß das Aufrücken der wissenschaftlichen Lehrer im Gehalt statt nah dem System der Dienstalterszulagen nach Maßgabe des für die einzelne Anstalt oder für mehrere Anstalten zU- jammen aufzustellenden Besoldungs-Etats erfolgt. Jn diesem Falle ist für jede Stelle eines wissenschaftlihen Lehrers neben dem Wohnungsgeldzuschusse der Tarifklasse TTT das für einen staatlichen Lehrer dieser Art berechnete Durchschnittsgehalt voll in den Etat einzustellen und auf die Gesammtzahl der Stellen innerhalb der Säße für das Mindest- und das Höchstgehalt in angemessenen Abstufungen zu vertheilen. #

_Für die Leiter der Anstalten und die vollbeschäftigten Zeichenlehrer 1 zweiter Absaß) kann dic gleiche Ausnahme mit Genehmigung des Unterrichts-Ministers zugelassen werden, wenn nah seinem Ermessen Einrichtungen getroffen sind, welche ein allmählihes Aufrücken der Leiter und Lehrer zum Höchstgehalte in angemessenen Zwischenräumen gestatten.

8 3. Die bürgerliche Gemeinde ist verpflichtet, die zur Erfüllung der Bestimmungen der 88 1 und 2 erforderlichen Mittel bereit zu stellen, soweit diese niht aus den eigenen Einnahmen der Anstalt oder aus anderen dazu bestimmten Fonds gedecckt werden. _An den Befugnissen der Gemeinden, die Aufhebung der Anstalt zu beschließen, wird nihts geändert.

S. 4 A! - -. C C , - Die vorstehenden Bestimmungen der 88 1 bis 3 finden

auch bei denjenigen öffentlihen höheren Schulen? sinngemäße