1892 / 194 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Aug 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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anz oder zum theil zur Tilgung zu verwenden, bezw. inwieweit die- elben der betreffenden Gemeinde zur freien Verfügung zu überlassen find. Es wird dabei einerseits die allgemeine Finanzlage des betreffenden Gemeinwesens, andererscits werden die Grundsäße, nach welchen bei den Abschreibungen auf das Anlagekapital verfahren werden foll, in Betracht zu ziehen sein. In allen Fällen, in welchen der Zweck einer Anleihe schon vor dem Zeitpunkte erschöpft ist, tei welchem eine Anleihe unter der Vorausseßung der Amortisation mit nur Einem Procent zuzüglih der Zinfen der çetilgten Anleibescheine ge- tilgt sein würde, muß diefer Amortisationsfatß entsprechend verstärkt werden. Beispielsweise wird also für eine Anleihe zu Straßenpflasterungen der Tilgungssaß fo zu bemessen fein, daß, wenn nach Ablauf der Abnußungsperiode die Her- ftellung eines neuen Straßenpflasters érforderlih wird, die für den Straßenbau aufgenommene alte Schuld abgetragen ift; zum mindesten ist in solchem Falle der Tilgungsfaß auf 29/9 des Anlagekavitals zu bemessen. Ingleichen muß eine zu Schulbauten aufgenommene Anlethe bis zu demjenigen Zeitpunkte getilgt sein, zu welchem nach der voraussichtlichen Zunahme der s{ulpflichtigen Kinder für die Gemeinde die Erbauung eines neuen Schulhausfes erforderlih wird. Weiterhin bedürfen An- [eiben zur Ausführung ven Kanalisationen, da die letzteren neben dem einmaligen, für ihre“ Herstellung aufgewendeten, in der Regel fehr bedeutenden Kostenbetrage auch noch fortdauernd infolge der Kost- spieligkeit ihrer Unterhaltung Anforderungen an die städtishe Kasse stellen, einer beshleunigten Tilgung mit mindestens 12 9/59 des Anlage- fapitals unter Zuwachs der ersvarten Zinsen der getilgten Anleihescheine.

Soll eine Anleihe zur Tilgung einer älteren verwandt werden, so ist gemäß dem Erlasse vom 6. Dezember 1881 (M.-Bl. 1882 S. 5) der für tie Amortijation der alten Anleibe festgeseßte Endtermin innezuhalten. Leßteres gilt auch für den Fall der Herabsetzung des Zinsfußes mittels Abstempelung der Anleiheshene

7) Gemäß dem Erlaffe vom 21. Februar 1880 (M.-Bl. S. 79) ist das unter 1IIl b des Erlasses vom 1. November 1879 mitgetheilte Schema zu einem Privilegium wegen Ausgabe vor Kreis-Anleihe- feinen unter den aus den abweichenden Verhältnissen fih ergebenden Abänderungen bei dem Entwurfe eines Privilegiums zur Ausgabe von ZStadt-Anleihescheinen zum Muster zu nehmen. Es bleibt hierbei jedoch zu berücksihtigen, daß nach Inhalt des Erlasses vom 23. August 1884 (M. - Bl. S. 231) die Ausgabe von Zinsscheinen auch für zehnjährige Perioden gestattet is. Weiterhin erachten wir für genügend, daß die Bekarntmachung der auêgeloosten Anleibe- scheine nur einmal und zwar svätestens 3 Monate vor dem Termine der Einlösung stattfinde. Dagegen ift in denjenigen Fällen, in welchen die Tilgung durch Aukauf von Auleihesceinen bewirkt worden ist, dieser und zwar unter Angabe des Betrages der angekauften An- leibesheine und alébald, nahdem der Ankauf erfolgt ist, bekannt zu machen.

Die Blätter, in welchen die Bekanntmachungen stattfinden follen, sind in dem Entwurfe der Anleibescheine zu bezeichnen ; es ist unzulässig, diese Bezeihnung, wenn au nur für einen Theil der Blätter, zunächst vorzubehalten.

Im Gebiete des französishen Rechts endlich bleibt zu berück- sichtigen, daß die Zinsen vom dargeliebenen Gelde gemäß Art. 22 des Vürgerlichen Geseßbuchs erst in fünf Jahren verjähren.

8) Die Abänderung der Bedingungen eines ertheilten Privi- legiums ist nur unter der Vorausseßung angängig, daß hierzu die Allerhöchste Genehmigung eingeholt wird und allen denjenigen In- babern von Anleihescheinen, welhe der Abänderung nicht zustimmen, dieselben rechtzeitig gekündigt werden. Zur Abänderung der tin einem Privilegium angegebenen Berwendungëzwecke bedarf es gleihfalls der Allerhöchsten Genehmigung.

9) Der diesseitigen Beschlußfassung auf einen Antrag kann, wie si von selbst ergiebt, übrigens in dem Erlasse vom §8. Dezember 1883 {M.-Bl. S. 9) auch zum Ausdruck gebracht ist, dadur nicht vor- gegriffen werden, daß der Antragsteller unter der s\tillschweigenden Vorausseßung der Genehmigung feines Antrages, mit Beziehung auf denselben bereits bindende Berpflichtungen eingegangen ift.

10) Bei Vorlage der Anträge der Communalverbände ift anzu- geben, ob nach der Auffassung der Bezirksregierung durch die mit der Verzinsung und Tilgung der Anleihe verbundene Mehrbelastung der Angehörigen des Communalverbandes die Einziehbarkeit der Staats- steuern etwa gefährdet werde (Ziffer 1V des Erlasses vom 1. Novem- ker 1879, M.-Bl. 1880 S. 11).

11) Die vorstehenden Bestimmungen, welche wegen des Amorti- sationssaßes der Anleihen u. f. w. davon ausgeben, daß eine Anleibe für nur einen Verwendungszweck aufgenommen werde, finden finnentsprehende Anwendung, wenn eine Anleihe für mebrere Verwendungszwecke aufgenommen werden soll. Unterliegen in solchem Falle die für die vershiedenen Zwecke geplanten Theilbeträge der Änleihe, für sih allein betrachtet, versbiedenen Amortisationssäßen, fo bleibt der Beschlußfassung des Communalverbandes überlaßen, ob die ganze Anleihe nah einem entsprehenden durchscnittlihen Amortisationssaßze oder ob jeder Theilbetrag für \sih nach dem für ibn gefondert zu bestimmenden Amortisationsfaße getilgt werden foll. Wird leßteres beschlossen, fo ist ebenfalls nur Ein Tilgungsplan auf- zustellen, in diefem jedoch die Amortisation der Theilbeträge in ge- trennten Abtheilungen nahzuweisen.

12) Nach den gemachten Beobachtungen find die auf Grund Allerhöchster Privilegien aufgeuommeren Anleihen mehrfach zu anderen Zwecken verwendet worden, als für welche die Aufnahme der Anleiben nach Inhalt der Privilegien genehmigt worden war. Das Unzulässige eines folchen Verfahrens fann nicht zweifelhaft sein.

Euer Hochwohlgeboren ersuhen wir deshalb ergebenst, gefälligst darauf zu achten und erforderlicherfalls die geeigneten Controlen darüber einzurihten, daß bei der Aufnahme, Verwendung und Tilgung von Anleihen der dortigen Communalverbände, welhe auf Grund eines Allerhöchsten Privilegiums aufgenommen tworden sind, überall nah den Bedingungen diefes Privilegiums verfabren werde.

13) Für den Fall, daß die Anlagen, mit welchen die Anträge hierhin eingereiht werden, ün übrigen geheftet sind, müssen der Ent- wurf des Allerhöchsten Privilegiums und dessen Anlagen jedenfalls ungebeftet bleiben.

Schließlih will ih, der mitunterzeihnete Minister des Innern, nicht unerwähnt lassen, daß die Grundsäße, welche im vorstehenden insbesondere hinsichtlich der Zulässigkeit der Auf- nahme von Anleihen und der Nothwendigkeit einer ange- messenen Amortisation von solhen für den Fall der Ausgabe von Jnhaberpapieren aufgestellt worden sind, gleihmäßige An- wendung dann zu finden haben, wenn eine Anleihe ohne Aus- gabe von Jnhaberpapieren aufgenommen werden soll. Euer Hochwohlgeboren ersuche ih deshalb ergebenst, gefälligst darauf hinzuwirken , daß auch in dent leßteren Falle seitens der Kreisausshüsse des dortigen Bezirks und seite: s des dortigen Bezirksausschusses dementsprehend verfahren werde.

Berlin, den 1. Juni 1891.

Der Minister des Jnnern. Der Finanz-Minister.

Herrfurth: Dr. Miquel. An sämmtliche Königliche Regierungs-Präsidenten.

Die Grundsäße, nah welchen bei der Prüfung von An- trägen der Communalverbände wegen Aufnahme von Anleihen mittels Ausgabe von Jnhaber- papieren verfahren wird, haben wir Euer Hochwohlgeboren in unserer Verfügung vom 1. Juni v. J. (vgl. oben) mitge- theilt. Jm übrigen sind neuerdings in mehreren Special- fällen für die Entscheidung auf derartige Anträge von Stadt- gemeinden folgende Gesichtspunkte maßgebend gewesen, welche wir auch in Zukunft zur Geltung bringen werden.

1) Die Lasten der Verzinsung und Tilgung von Anleihen für

Unternehmungen, welche einzelnen Klaßen von Gemeindeangehbörigen

ausf{licßlich oder vorzugêweise zu gute kommen, find nah Maßgabe

der denselben hieraus erwachsenden besonderen Vortheile vorzugsweise von diesea und nicht allein von der Gesammtheit der Steuerzahler zu tragen. Die Gemeinden baben daher nicht nur für die Benußung von Veranstaltungen, wie Beleuhtungswerken, Schlachthäusern, Markt- ballen, Badeanftalten, Wasserleitungen, Begräbnißeinrichtungen 2c., regel- mäßig ein den Selbstkosten gleibwerthiges Entgelt zu erfordern, sondern auch die Zinsen und Tilgungsbeträge der für die Durchführung von Kanalifationen bestimmten Anleihen durch die Erhebung einmaliger oder fortlaufender Gebühren von den Besitzern. der an die Kanäle angeschlossenen Grundstücke entsprehend den besonderen Vortheilen, welche diefen durch die Anlagen erwachsen, ganz oder zu einem an- gemessenen Theile aufzubringen. ; :

2) Handelt es fih um die Beschaffung der Mittel zur Aus- fübrung von Unternebmungen, welche, wie die Erbauung von Theatern, Concerthallen und NRathskellergebäuden, in der Regel über den engeren Kreis der städtischen Verwaltungsaufgaben hinausgehen und mebr oder minder die Befriedigung von Lurxusbedürfnissen bezwecken, so ist nachzuweisen, daz entweder die Verzinsung und Til- gung des aufzuwendenden Kapitals in den Erträgnissen der Anlagen genügende Deckung findet, oder die Leistungsfähigkeit der betreffenden Stadtgemeinde eine folhe ist, daß die Finanzlage - der- selben nit gefährdet und eine Steigerung der Anforderungen an die Steuerkraft ihrer Bewohner unbedenklich erscheint. Ebenso ist, wenn an und für sih nüßliche aber ertraglose Herstellungen, wie Straßen- durhbrühe und Verbreiterungen in engen Stadttheilen, geplant werden, darzulegen, daß entweder der erforderliße Kostenaufwand in einem angemessenen Verbältnisse zu der Leistungsfähig- feit der betreffenden Stadtgemeinde steht, oder die beabsichtigten Bauausführungen zur Beseitigung gesundheitswidriger Zustände oder durh die Nücksicht auf die Sicherheit des Verkehrs geboten sind.

3) Da erfahrungsmäßzig in allen größeren Städten regel- mäßig eine Neiße einmaliger Ausgaben für minder er- heblihe Bauausführungen und Beschaffungen insbefondere solcher Ausgaben, welche keinerlei Rückeinnahmen bringen, zu leisten ift, sind die Mittel zur Bestreitung dieser Bedürfnisse, welche thunlibft gleihmäßig auf die einzelnen Jahre zu vertheilen sind, im Interesse der Erhaltung einer geordneten Finanzwirthschaft aus den ordentlichen Einnahuen des städtishen Haushalts-Etats zu entnehmen, niht im Wege der Anleibe zu beschaffen.

Die vorstehenden Gesichtspunkte sind, wie ih, der mit- unterzeichnete Minister des Jnunern, noch hinzufüge, auch bei der Prüfung von Anträgen auf Genehmigung von Anleihen ohne Ausgabe von Jnhaberpapieren gleihmäßig zu beachten.

Euer Hochwohlgeboren ersuchen wir daher ergebenst, in diesem Sinne auf die Kreisausshüsse Jhres Bezirks und den dortigen Bezirksausshuß gefälligst einzuwirken.

Berlin, den 6. August 1892.

Der Minister des Junnern. Der Finanz-Minister.

Herrfurth. Dr. Miquel. An sämmiliche Königliche Negierungs-Präsidenten.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. z Der praftishe Arzt Dr. med. Haendel in Ems ist zum Kreisphykus des Kreises Schlüchtern ernannt worden.

Abgereist: Seine Excellenz der Staatssecretär des Neichs-Marine- amts, Vice-Admiral Hollmann, auf Urlaub.

Nichtamkliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 18. August.

Seine Majestät der Kaiser und König fuhren heute früh um 8 Uhr mit Sonderzug von Potsdam nah Bude 4, stiegen daselbst zu Pferde und begaben Sich nah dem Paradefelde. Nach der Parade kehrten Seine Majestät nah dem Schlosse in Berlin an der Spiße der Fahnen- Compagnie zurück und nahmen daselbst das Frühstück mit Seiner Königlihen Hoheit dem Prinzen Leopold von Bayern ein.

ie diesjährige große Herbstparade des Garde- C s fand heute Vormittag um 9 Uhr auf dem Tempel- hofer Felde östlich der Chaussee vor Seiner Majestät dem Kaiser und König statt.

Die Truppen waren im Paradeanzug mit Gepäck, Fußtruppen und VBedienungsmannschaften der fahren- den Batterien in weißen Hosen, das 1. Garde - Regi- ment z. F. mit Grenadiermügen, die Hoboisten, Regiments- und Bataillonstambours, Fahnenträger ohne Gepäck, das Regiment der Gardes du Corps und das Garde-Cürassier- Regiment mit Cürafsen.

Die Parade befehligte der commandirende General des Garde-Corps, General der Jnfanterie Freiherr von Meerscheidt- Hüllessem (Chef des Generalstabs des Garde-Corps, Oberst- Lieutenant von Bülow).

Die Parade-Aufstellung erfolgte in zwei Treffen.

Das erste Treffen bestand aus der 1. Garde-Jnfan- terie-Diviston unter Gencral-Lieutenant von Holleben und der 2. (zusammengeseßzten) Garde-Jnfanterie-:Diviston unter Seiner Hoheit dem Erbprinzen von Sachsen- Meiningen, General- Lieutenant und Commandeur dieser Division.

Das zweite Treffen commandirte der Commandeur der Garde-Cavallerie-Division, General-Lieutenant Edler von der Planigz I.

Zm Verbande der 1. Garde-Jnfanterie-Division standen: die 1. Garde - Jnfanterie - Brigade unter dem Com- mando des General - Viajors Blecken von Schmeling, be- stehend aus der Haupt-Cadettenanstalt unter Oberst von Frey- hold, dem 1. Garde - Regiment }: F. unter Oberst von Nagmer, Flügel-Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs, dem 3. Garde - Regiment z. F. unter Oberst von Bismarck, dem Lehr - Jnfanterie - Bataillon unter Oberst- Lieutenant Brunsich Edler von Brun, à la suite des 1. Garde- Regiments z. F., der Unteroffiziershule Potsdam unter Major Freiherr von Reibniz, à la suite des Kaiser Alexander Garde-Grenadier-Regiments Nr. 1, und dem Garde- Jäger-Bataillon unter Oberst-Lieutenant Graf von der Goltz: die 2. Garde - Jnfanterie - Brigade unter Commando des General-Majors Freiherrn von Wilczeck, gebildet aus dem 2. Garde-Regiment z. F. D

D orp

unter Oberst Freiherr von Gayl

und dem 4. Garde-Regiment z. F. unter Oberst Freiherr von Gemmingen.

Dem Commando der 2. Garde-JFnfanterie-Division waren unterstellt: die 3. Garde-Jnfanterie-Brigade unter General- Major von Lütcken, bestehend aus dem Kaiser Alexander Garde- Grenadier-Regiment Nr. 1 unter Oberst Freiherr von Bülow, dem 3. Garde-Grenadier-Regiment Königin Elisabeth unter Oberst Herwarth von Bittenfeld und dem Garde-Schüßen-Bataillon unter Dberst-Lieutenant von Scholten: die zusammengestellte Garde-Jnfanterie-Brigade unter Seiner Königlichen Hoheit dem General-Major Erbgroßherzog von Baden, Commandeur der 4. Garde-Jnfanterie-Brigade, bestehend aus dem Garde- Füsilier-Regiment unter Oberst-Lieutenant von Krosigk und

dem Kaiser Franz Garde-Grenadier-Regiment Nr. 2 unter-

Oberst von Unru, und die zusammengestellte Brigade unter General - Major Priwe, Inspecteur der 1. Fuß- Artillerie - Jnspection, bestehend aus dem Garde - Fuß- Artillerie - Regiment unter Oberst - Lieutenant Fre.herrc von Reizenstein, der Fuß-Artillerie-Schießshule unter Oberst von Rauch und dem Garde-Pionier-Bataillon unter Major Schubert; die Eisenbahn-Regimenter nahmen an der Parade nicht Theil.

Im zweiten Treffen standen: die 1. Garde-Cavallerie- Brigade unter Commando des Obersten Prinzen zu Salm- Horstmar, à la suite des Garde-Cürassier-Regiments, bestehend aus dem Regiment der Gardes du Corps unter Oberst Frei- herr von Bissing, Flügel-Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs und dem Garde-Cürassier-Regiment, unter Oberst von Rothkirh und Panthen ; y

die 2. Garde-Cavallerie-Brigade unter General-Major von Kleist, bestehend aus dem 1. Garde - Ulanen - Regiment unter Oberst Rabe von Pappenheim und dem 3. Garde - Ulanen- Regiment unter Oberst-Lieutenant von Hennigs;

die 3. Garde-Cavallerie-Brigade unter Oberst von Koßte, à la suite des 1. Garde-Dragoner-Regiments Königin von Groß- britannien und Jrland, bestehend aus dem 1. Garde-Dragoner- Regiment Königin von Großbritannien und Jrland unter dem Oberst-Lieutenant von dem Knesebeck und dem 2. Garde-Dragoner- Regiment unter Oberst-Lieutenant Heinrich XIX. Prinz Neuß, Durchlaucht :

die 4. Garde-Cavallerie-Brigade unter General-Major von Michaelis, bestehend aus dem Leib -Garde- Husaren- Regiment unter Oberst-Lieutenant von Moßner und dem 2. Garde-Ulanen-Regiment unter Oberst Graf zu Eulen- burg, anschließend die Feld - Artillerie und der Train unter General - Major Freiherr Neubronn von Eisenburg, Commandeur der Garde - Feld - Artillerie- Brigade, bestehend aus dem 1. Garde-Feld-Artillerie-Re- giment unter Oberst-Lieutenant von Sluyterman Lange- weyde, dem 2. Garde-Feld-Artillerie-Negiment unter Oberst von Saldern-Ahlimb, der Feld-Artillerie-Schießshule unter Oberst-Lieutenant von Schmidt und dem Garde-Train-Bataillon unter Major Eiswaldt.

Die Bataillone des ersten Treffens standen in Doppel- colonne, die Fuß-Artillerie-Schießshule in Tiefcolonne, die Cavallerie in Colonne in Escadrons, die Artillerie in Breit- colonne, der Train in Linie.

Die Honneurs wurden zuerst im ganzen, dann Brigade- weise ausgeführt.

Das zweite Treffen wurde vom linken Flügel aus gesehen. Hierauf fand nur ein einmaliger Vorbeimarsch statt, und zwar das erste Treffen in Regimentscolonnen, die Cavallerie in Escadronsfronten, die Artillerie in Batteriefronten und der Train in Compagniefronten.

Seine Majestät der Kaiser und König führten Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Leopold von Bayern, General- A aas der 4. Armee-Inspection, das 1. Garde-Regiment z. F. vorbei.

Nach der Parade fanden Meldungen bei Seiner Majestät dem Kaiser und König statt; die Truppen formirten sich zum Abmarsh und rückten unter klingendem Spiel in ihre Quartiere ab.

Die Fahnen wurden durch die Leib - Compagnie des 1. Garde-Regiments z. F. aus dem Königlichen Schlosse ab- geholt, ebenso die Standarten dur eine Escadron des Garde- Cürassier- Regiments. Nach beendeter Parade wurden die Feldzeihen durch dieselben Truppentheile wieder abgebracht, wobei die Leib-Compagnie 1. Garde-Regiments z. F. die Ehre hatte, von Seiner Majestät begleitet zu werden.

Zur Verminderung von Verkehrsstockungen hatten die Truppentheile beim Marsh zu und von der Parade Wege östlih und westlih der Friedrihstraße genommen: nur die Fahnen - Compagnie sowie die Standarten-Escadron, die Leib - Gendarmerie, das Garde - Füsilier - Regiment, das Füsilier-Bataillon Kaiser Alexander Garde - Grenadier- Regiments Nr. 1 und das 2. Garde-Feld-Artillerie- Regiment nahmen den Weg durch das Halleshe Thor und die Belle-Alliancestraßze. y

Heute Nachmittag um 6 Uhr findet im Neuen Palais zu Potsdam das übliche Parade-Diner statt.

Gegenüber einer erneuten Jnsinuation in der gestrigen Nummer ‘der „Hamburger Nachrichten“ sind wir zu der Er- klärung ermächtigt, daß weder durch den Königlich preußischen Gesandten in Weimar noch auf irgend einem andern Wege mit Bezug auf den Besuch des Fürsten von Bismarck in Jena „Wünsche der Berliner Regierung zur Kenntniß derjenigen von Weimar“ gebracht worden find.

Der General-Jnspecteur der Fuß-Artillerie, General- 2s

Lieutenant Sallbach ist hierher zurügekehrt.

__ Der zur Zeit mit der Vertretung des beurlaubten Kaiser- lihen Botschafters in St. Petersburg betraute Legations-Rath von Bülow hat einen ihm aus Gesundheitsrüsichten be- willigten Urlaub angetreten. Als Geschäftsträger fungirt daselbst bis auf weiteres der zweite Secretär der Kaiserlichen Botschaft Graf von Rer.

Der Kaiserlihe Gesandte in Guatemala, Wirkliche Le- gations-Nath Peyer hat einen ihm Allerhöhst bewilligten Urlaub angetreten.

Der General-Auditeur der Armee, Wirklihe Geheime Ober-Justiz-Rath Jttenba ch hat Berlin mit Urlaub verlassen.

S. M. S. „Leipzig“, Flaggshiff des Kreuzer-Ge- schwaders mit dem Geschwader-Chef Contre-Admiral von Pawelsz an Bord, ist am 17, d. M. in Chefoo ein- getroffen. | A

S. M. Kanonenboot „Jltis“, Commandant Capitän- Lieutenant Müller, ist am 16. August in Shanghai ein- go und beabsichtigt, am 23. nach Chinhae in See u gehen.

G E M. Kreuzer-Corvette „Prinzeß Wilhelm“, Com- mandant Capitän zur See Boeters, ist um 16. August in Gibraltar angekommen.

Schweidnigz, 17. August. Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht, Regent des Herzogthums Braunschweig, traf heute Vormittag, wie die Schweidnißer „Tägliche Rundschau“ berichtet, hierselbst zur Besichtigung der Jndustrie- und Ge- werbe-Ausstellung ein. Auf dem Bahnhofe wurde Höchstderselbe von dem Ober - Präsidenten der Provinz Schlesien, Wirklichen Geheimen Rath D. von Seyde- wiß, dem Landgerichts - Präsidenten Schmidthals, dem Ersten Bürgermeister Thiele, dem Garnisonältesten und Oberst- Lieutenant Weyer und mehreren Herren des Ausstellungs- vorstandes sowie dem Offizier-Corps der Garnison empfangen und nah dem Ausstellungspark geleitet. Hierauf unternahm Seine Königliche Hoheit einen längere Zeit währenden Rund- gang durch die Ausstellung. Bei dem alsdann eingenommenen Frühstücksmahle widmete der erlauhte Gast der Stadt Schweidniß und dem Gedeihen der Ausstellung sein Glas. Am Ende der Besichtigung sprah Seine Königliche Hoheit Höchstseine Anerkennung über die Leistungen des Unternehmens aus. Nachmittags kehrte Höchstderselbe mit den Herren der Begleitung nah Schloß Camenz zurück.

Posen, 17. August. Seine Königliche Hoheit der Prinz Georg von Sachjen besichtigte gestern auf dem Erercir- plaß bei Glowno die Jnfanterie-Regimenter Nr. 50 und Nr. 58.

Bayern.

München, 17. August. Seine Königliche Hoheit der Prinz Leopold wird der „Allg. Ztg.“ zufolge von Berlin aus das II. und IV. preußishe Armee-Corps besichtigen. Zu diesem Zweck trifft Seine Königliche Hoheit am 19. d. M. in Brandenburg und am 21. d. M. in Jüterbog ein. Am 22. d. M. kehrt der Prinz nach Berlin zurück und beginnt am Tage darauf in Stendal mit der Inspection des IV. preußishen Armee-Corps, welche Jnspection am 24. in Magdeburg fortgeseßt und am 25. und 26. in Eilenburg beendet wird. Von dort reist der Prinz nach München ab, wo die Ankunft am 27. früh erfolgt.

Seine Königliche Hoheit der Herzog von Edinburg ist mit dem Prinzen Alfons von Edinburg zum Kur- gebrauch in Kissingen eingetroffen.

Sachsen-Coburg-Gotha.

Coburg, 17. August. Jhre Kaiserlihe und Königliche Hoheit die Herzogin von Edinburg ist mit Höchstihren beiden ältesten Töchstern, den Prinzessinnen Maria und Victoria, hier wieder eingetroffen.

Oefterreih-Ungarn.

Anläßlih des heutigen Geburtstags des Kaisers hebt die gestrige „Wiener Abendpost“ die herzerhebenden, innigen und patriotishen Kundgebungen hervor, die bei dem Schußenfest in Brünn und bei der Krönungsfeier in Pest stattgefunden hätten und die ein Reflex der hingebenden Liebe und Verehrung aller Stämme Oesterreih-Ungarns seien. Die „Abendpost“ weistferner auf die Vorbereitungen der Bevölkerung in Galizien, Böhmen und Ungarn hin, die anläßlih der Manöver dem Kaiser Beweise inniger Liebe und unwandel- barer Anhänglichkeit geben wollten. Somit herrsche -in der ganzen Monarchie dasselbe Bestreben, den politishen, natio- nalen und confessionellen Unterschied in den Hintergrund treten zu lassen, wo es gelte, dem Kaiser den Tribut der Dankbarkeit und Verehrung abzustatten.

Großbritannien und JFrlandD.

Die Königin wird der „A. C.“ zufolge in der nächsten

Woche Osborne auf der Jnsel Wight verlassen und zum derbstaufenthalt nah Schloz Balmoral in den schottischen Hochlanden übersiedeln. ___ In der Peterskirhe beim Buckingham-Palast in London fand, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern Nachmittag die kirh- liche Trauung der Gräfin Marie von Haßtzfeldi, zweiten Tochter des Botschafters Grafen von Haygz- [co ml deni Prinzen Friedtih Karl von Hohenlohe, Sohn des Herzogs von Uzjest, statt. Die Freunde des Hauses und die Mitglieder des diplo- matishen Corps wohnten in großer Anzahl der Feier bei. Später fand bei dem Botschafter Grafen von Haßtfeldt ein Empfang statt. Unter den zahlreichen Hochzeitsgaben be- finden sih kostbare Geschenke von den Mitgliedern des engli- [hen Königshauses.

Gestern Nachmittag hatten die neuen Minister bei dem Premier Gladstone eine Besprehung: die erste offizielle Minister-Sißung findet nächsten Freitag im Auswärtigen Amt statt. Heute begiebt sich Gladstone dem „H. T. B.“ zu- folge nohmals nah Osborne, um die Amtssiegel in Empfang zu nehmen.

Ueber die Mitglieder des neuen Cabinets ent- nehmen wir der „Frkf. Ztg.“ folgende Mittheilungen :

_ Lord Rosebery hat das von ihm übernommene Ministerium des _Au3wärtigen {hon einmal im Jahre 1886 unter Gladstone's Borsiß verwaltet und ih troß der kurzen Zeit seiner damaligen Wirksamkeit als Staatsmann von seltener Umsicht und Festig- ¡eit gezeigt. Er is im Jahre 1847 geboren. Ebenfalls Mitglied des früheren Ministeriums Gladstone war Lord Herschell, ter wie 1886 wieder Lord-Großfanzler geworden ift. Er ist von 1880 bis 1886 General Anwalt gewesen. Earl of Kimberley, der neue Staats- fecretâr für Indien und Präsident des Geheimen Raths, ist ebenfalls kein zteuling im Ministerium: er wurde schon 1852 Unter-Staatssecretär im AUSwartigen Amt und diente als solcher unter den Lords Aberdeen und

almerston. Später wurde er Secretär der Colonien und folgte 1882 Lord Hartington als Staatssecretär für Indien, welchen Posten er bis 1885- bebielt und auch 1386 wiederbefkam. Er ift 1826 geboren.

‘nister des Innern ist Mr. H. H. Asquith geworden. Er hat, ein noch junger Mann, als s{lagfertiger Redner und tüchtiger varla- mentarischer Arbeiter ih erst in der leßten Zeit so hervorgethan, daß die liberale Partei große Hoffnungen auf ihn seßt, zumal er fehr ortschrittlich, ja fast radical gesinnt ist. Er war es auch, der im

Imen der siegreihen Gladstonianer das Mißtrauensvotum gegen dds

L

Cabinet Salisbury einbringen und begründen durfte. Der neue Kriegs- Minister Mr. H. Camvbell-Bannermann scheint si als guter Verwalter des Kriegs-Ministeriums im Jahre 1886, wo er den gleichen Posten inne batte, bewährt zu haben und diesem Verdienst seine abermalige Berufung zu verdanken. Erster Lord der Admiralität (Marine-Minister) ist Earl Spencer. Er is 1835 geboren und war zuerst Ober-Kammerherr des Prinz-Gemabls Albert und dann des Prinzen von Wales (von 1862 bis 1867). Gladstone nahm ibn 13868 als Vice-König von Irland in sein Ministerium, mit dem er 1874 zurücktrat. Im zweiten Gladstone’sben Cabinet (1880) wurde er Prâsident des Geheimen Raths und 1882 wieder Vice-König von Irland, im dritten Gladstoneshen Cabinet (1886) wieder Präsident des Geheimen Raths. Einen der wichtigsten Posten der inneren Politik mmmt jeßt zum zweiten Male Mr. John Morley ein: er ist wieder wie 1886 irisder Staatsfecretär, also eigentli * der Minister für Irland. Ihm - fällt die {wierige Aufgabe zu, die Gladstone’she Homerule für Irland vorzubereiten und durch- zuführen. John Morley is ein geshäßter Schriftsteller und jest 54 Jahre alt. Sir George Trevelyan, Minister für Schottland, war {on einmal shottisher Staatsfecretär- und Staats- fecretär im Ministerium des Innern. Der Schaßkanzler Sir William Harcourt, einer der bervorragendsten Parlamentarier des gegenwärtigen England, ist 1827 geboren, von Beruf NRechts- gelebrter, sväter Professor des Völkerrehts in Cambridge. Er war unter Gladstone von 1880 bis 1885 Minister des Innern und 1886 Schaßkanzler, kommt also in eine ihm bereits befannte Stellung. Der neue Colonial-Minister Marquis of Ripon ist 1827 ge- boren: er war von 1859 bis 1863 Unter-Staatssecretär im Kriegs- Ministerium und im Ministerium für Indien, wurde 1863 Kriegs-Minister, 1866 Minister für Indien und 1868 Prä- sident des Geheimen Raths; 1871 war er Mitglied des Schieds- gerihts in der Alabamafrage. Seit 1870 war er Groß- meister aller Freimaurerlogen ; 1874 legte er dieses Amt nieder und trat zum Katholicismus über; er blieb aber bei der liberalen Partei, nah deren Sieg 1880 Gladstone ihn zum Vice-König von Indien machte, was er bis 1886 blieb. Der neue Handels-Minister Mr. A. I. Mundella ist eine bekannte Persönlichkeit. Der Post- Minister Arnold Morley war 1886 Unter-Staatssecretär des Schaßamts und auch Mr. H. H. Fowler, der jezt die Gemeinde- Verwaltung übernimmt, war |chon einmal Finanz-Secretär. Mr. James Bryce, der als Kanzler des Herzogthums Lancaster zugleich den Lord RNosebery im Auswärtigen Amt unterstützen soll, ist Professor des Civilrehts in Orford und ein geschäßter Historiker. Der Ackerbau-Minister Mr. Shaw-Lefèvre war früber einmal General-Postmeister.

Am Dienstag Morgen fand, wie die „Köln. Ztg.“ meldet, im katholischen Bethause zu Brompton die feierlihe Ein- seßung des fatholishen Erzbishofs von West- minsterDr. Vaughan statt. Die Bekleidung mit dem Pallium nahm der päpstliche Legat, Erzbischof von Trapezunt, vor in Gegen- wart von dreißig englischen, shottishen und irishen Bischöfen in vollem Ornat sowie zahlreiher Weltgeistlihen und Ordens- brüder, Franciscaner , Kapuziner, Cistercienser, Benedictiner, ferner der fkatholishen Adeligen mit dem Herzog von Norfolk, Lord Denbigh, Lord Ashburnham, des spanischen Botschafters, der nordamerikanischen, portugiesishen, argenti- nischen, brasilianishen, schweizerishen und griehischen Ge- sandten sowie des österreichischen und des französishen Geschäfts- trägers. Die Feier gilt als ein Wendepunkt in - der Ge- schichte des Katholicismus in England, denn die legte öffent- lihe Jnvestitur geshah 1556. Darauf wies auch der Bene- dictiner Dom Aidan Gasquet hin, der die Predigt hielt und darin der Feier eine glüdcklihe Vorbedetitung für die fernere Entwickelung der katholischen Kirche in England beilegte.

Frankreich.

Das Dunkel, welches so lange über die Erplosion im Restaurant Véry geherrsht hat, scheint nunmehr gelhiet zu ei Wee H. L B melde hat die Frau des Anarchisten Meunier, die bei dem Untersuchungs- rihter Athalin der Frau Véry gegenübergestellt wurde, nun- mehr gestanden, daß ihr Mann der Urheber der Explosion ge- wesen sei, und hat ausführlihe Mittheilungen über die Aus- führung der That gemacht.

Rußland und Polen.

Die Getreidecommission hat, wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg erfährt, in ihrer am Montag abgehaltenen Sigzung die Aufhebung aller noch bestehenden Getreide- ausfuhrverbote beschlossen. Die bezüglihe Publication jei in den nächsten Tagen zu erwarten.

Acht Handelsverträge Rußlands mit west- europäischen Staaten laufen in diesem Zahre ab. Jn- folge dessen hat das Finanz-Ministerium, wie die „Now. Wr.“ meldet, die russishen General-Konsuln in den betreffenden Staaten angewiesen, sofort Memoranda darüber einzureichen, welche von den russishen Producten in jenen Ländern ein sicheres Absazgebiet finden könnten. Es handelt sich dabei, wie das genannte Blatt hinzufügt, niht bloß um die neuen Handelsverträge, sondern au um eine eventuell zu gewährende Accisevergütung beim Export gewisser Waaren.

Jtalien.

Nach Meldungen, die der „Pol. Corr.“ aus Rom zugehen, wird König Humbert die anläßlih seines Besuches in Genua stattfindende große Flottenrevue an Bord des Panzerschiffes „Jtalia“ abnehmen. Bisher sind folgende fremde Geschwader angekündigt: das englishe Mittelmeergeshwader : ein österreichishes Geschwader, bestehend aus den Schiffen „Franz Josef“, „Erzherzog Rudolf“ und einem dritten Kriegs- chiff; eine Abtheilung der französishen Mittelmeerflotte : ein deutsches Schiff „Prinzeß Wilhelm“: ein spanisches Geschwader, bestehend aus den Panzerschiffen „Pelayo“, „Reina Regente“ und „Victoria“, dem Kreuzer „Alfonso XIl.“ und dem Kanonenboot „Temerario“; zwei Schiffe der Vereinigten Staaten, ein merikfanisches und ein argentinishes Schiff. Außerdem werden noch Rußland und einige kleinere euro- päishe Staaten Schiffe nah Genua entsenden, sodaß im ganzen gegen sechzig Kriegsschiffe in diesem Hafen versammelt sein werden. /

Gegenüber anderweitigen Mittheilungen, wonach die all- gemeinen Wahlen auf Mitte November angeseßt seien, glaubt die „Opinione“ zu wissen, die Wahlen würden, wie bisher allgemein angenommen wurde, bereits Ende Oktober stattfinden.

Serbien.

Der König Alexander, der mit dem König Milan gestern in München eingetroffen ist und seine Reise nah Wien heute fortzuseßen gedenkt, hat seine Ankunft in Belgrad auf den 19. d. M. festgeseßt. ;

Afrika.

Dem „Reuter"schen Bureau“ wird aus Tanger folgender Vorfall gemeldet: Am Montag sei der Secretär der fran- zösishen Gesandtschaft, als er mit dem Gesandten am Strande geritten, von éinem maurishen Soldaten

mit einem Pantoffel auf die Brust ge\ch lagen worden. Bei dem darauf folgenden Wortwechsel hätten mehrere maurishe Soldaten ihre Messer gezogen, und ohne das Hinzukommen einiger por prr der spanishen Gesandtshaft wären der Gesandte und sein Begleiter getödtet worden. Als der fran- zosishe Gesandte am folgenden Abend wiederum aus- geritten, fei er nohmals von Soldaten insultirt worden. Man jei bemüht, die Schuldigen zu ermitteln. Dem Pariser „Temps“ zufolge war bis vorgestern Nachmittag auf dem französischen Ministerium des Auswärtigen nichts von einem solchen Vorfall bekannt.

Statistik und Volkswirthschaft.

E Zur Arbeiterbewegung.

Die Hamburgische Generalcommission der social- demokratischen Gewerkschaften veröffentliht folgenk=#, vom „Vorwärts“ mitgetheilten Situationsbericht:

Die Direction der Flensburger Glasfabrik (Actien- Gefellshaft) wollte am 1. August einen neuen Lohntarif einführen, er die bisherigen Preise um, 25—30 9/5 niedriger stellte. Eine Unter- andlung der Commission der Arbeiter mit der Direction führte zu em Resultat, daß der bisherige Lohntarif bestehen bleibt, den Ar- eitern aber 10%, vom Baarverdienst abgezogen werden. Der Ausftand der Brauer in Hanau ist nch neun- ägiger Dauer zu Gunsten der Arbeiter beendet worden. Es wurde eine Lohnerhöhung und kürzere Arbeitszeit «czielt. Die Aus- stände der Brauer in Frankfurt a. M. und Elberfeld dauern fort. Das Gewerfkschaftsfartell in Cassel hat ein Regu- lativ für die Unterstückung der Strikes eingeführt. Der Vorstand des Verbandes der Barbiere, Friseure und Perrüdcken- macher giebt bekannt, *daß von der Organisation eine Controlfarte eingeführt worden ist, durch die sich die Mitglieder der Organisation ausweisen können.

Ueber den Verlauf der Aussperrungsmaßregel in den Hamburger Brauereien (vgl. die gestrige Nr. 193 d. Bl.) liegen folgende Zeitungsmeldungen vor:

Vier Brauereien s{lossen, wie der „Frff. Ztg.“ telegravhirt wird, ihre Arbeiter niht aus, darunter die große Actienbrauerei Sanct Pauli. Die Angestellten halten den Boycott aufrecht und

rganifirten einen Bierbezug von ausw Gestern Abend sollte cine Brauer - Versammlung nden. Die un- verbeiratheten Ausgeschlossenen reisen \ Die Ar- beitenden liefern 10%, des Verdienstes an die ab. Der „Köln. Ztg.“ wird aus Berlin gemeldet, d 2 Socialdemo- fraten Hamburgs eine Arkeiter-Genossenschafts iederlage er- rihten wollen und auswärtige Brauereien ersucht ihre An- gebote einzusenden.

Aus Stettin berichtet die bewegung unter den dortigen c : commission der Tischlergesellen hatte zu Dienst ent Tischlerversammlung einberufen (vgl. Nr. 193 d. BL.), die rei besucht war. Nach mehrstündiger Diécufsion über die Verbältnisse in den einzelnen Werkstätten wurde beschlossen, an dem in der leßten Versammlung gefaßten Beschluß festzuhalten, den Lobn nah dem Tarif vom Jahre 1890 zu verlangen und in allen Werkstätten , wo die Meister den von ihnen ausgearbeiteten neuen Tarif einfübten wollen, die Arbeit einzustellen.

Nach Pariser Telegramm des „H. T. B." hat \ich gestern die Zabl der arbeitenden Kutscher in Paris um das Dovpelte gegen Dienstag erh: Telegramme aus Carmaur melden, daz, nabdem die Gruben» und Gesellshaftägebäude militärish beseßt worden sind, wieder einigermaßen Rube herrs{che. Trotzdem verlassen die L ngsrâthe der Gesellschaft und ihre Familien Carmaur.

Ein Londoner Telegramm des Wolf, Bureaus giel Reuter - Meldung aus Nashville (Tennessee) wieder :

1700 Bergleute baben in der leßten Naht zum Donnerstag neuem einen Angriff auf das Gefängniß in Oliversvrir gemaht. Nach verzweifeltem Kamvfe, bei dem 12 Personen ( tôdtet und 20 verwundet wurden, follen die Wärter zurückgedrängt, 200 Gefangene befreit und über Knorville nah Nashville geshickt worde: sein. Nähere Meldungen seien infolge der Zerstörung der telegravhischen Verbindungen noch nicht eingetroffen. Der Gouverneur in Nashville habe, noch ehe die Nachriht von dem Kampf dort angelangt sei, zum Schutze des bedrohten Gefängnisses in Oliversprings Militär

dorthin abgehen lassen.

Land- und Forstwirthschaft.

Ueber die Ernte in Südrußland wird uns aus Odessa Folgendes berichtet :

Die Ernte des Sommergetreides hat in dem südlichen Nußland begonnen: sie wird jedo fast allenthalben dur an- haltendes Regenwetter beeinträchtigt, unter welchem bis jett namentli Gerste gelitten hat. Jn einzelnen Gegenden, wie am Dniepr, fürchtet man bereits das Auswachsen des auf den Felde befindlihen Getreides. Jn dem Theile des Gouvernements Cherson westlih vom Bug ist in Sommergetreide eine chwache Mittelernte, in dem Theile östlih vom Bug desgleichen im Gouvernement Jekaterinoslaw eine gute Mittelernte zu ver-

zeichnen.

Die Qualität erweist fih bis jeßt als eine gute, doch sind zur Zeit nur Proben des Sommerweizens aus der Umgegend hier eingetroffen.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln. Desterreih-Ungarn. ,

Aus verschiedenen Gegenden des Landes sind an das K. ungarische Ministerium des Jnnern Nachrichten über choleraähnlihe Er- franfungen gelangt, demzufolge sich das genannte Ministerium ver- anlaßt sab, auf die bezeihneten Orte Sanitäts-Inspectoren zu ent- senden. Nach Angabe der leßteren war bis Anfang August noch nirgends ein Fall von asiatisher Cholera aufgetreten. Die ver- sciedentlich vorgetommenen choleraähnliden Erkrankungen werden auf den übermäßigen Genuß \{lechten Obstes und Trinkwassers zurück- geführt.

Frankrei ch.

An der „diarrhée cholériforme“ find am 2. August 11 Er- franfungen in Paris, 3 in den Vororten, am 3. August 6 in Paris, 5 in den Vororten vorgekommen. In der Rue St. Maur (quartier du Temple) ftarben 4 Personen aus einer einzigen Familie; die Ein- s{hleppung der Krankheit soll von außen erfolgt sein. Am 5. August wurden in Paris 16, im Weichbilde der Stadt 7 neue Erkrankungen festgestellt. Der Nachricht, daß im Lager von Chalons die Krankheit neuerdings ausgebrochen sei, wird amtlich widersprochen.

Rußland.

In Nr. 33 der „Veröffentlichungen des Kaiserlihen Gesundbeits- amts" wird kerihtet: Die Cholera hat, wenn man von den in St. Petersburg vorgekommenen Erkrankungen absieht, den Um- kreis thres bisberigen Heerdes nit überschritten. Innerhalb dieses Heerdes aber befällt fie nah und nah die kleineren Ortschaften der Gouvernements, in welche Flüchtlinge, Reisende oder transportirte Gefangene den Kranfheitskeim aus den verseuhten Städten vershlevvt haben. Eine der ersten Erkrankungen in St. Petersburg betraf einen aus dem choleradur{chfeuchten Samara angefommenen Soldaten.

Im ganzen ist eine Abnahme der Erkrankungen noch nit zu erkennen. Am meisten find die ciskaukasishen Gebiete Dagestan, der Teref- und nèuerdings auch der Kubanbezirk betroffen. An der Wolga