1912 / 34 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 Feb 1912 18:00:01 GMT) scan diff

Gwinner will durch seine Methode eine starke Tilgung der Staats- \{ulden herbeiführen, allerdings als Entgelt dafür, daß durch die Belastung des Extraordinariums mit Anleihen natürlich auch .die An- leihen ganz erheblich steigen. Nun hat sich Herr von Gwinner un- längst in der „Kölnischen Zeitung" nochmals über diese Frage ausge- lassen und dabei folgendes erflärt:

nsbesondere befinden sich meine Gegner im Irrtum, wenn sie mir vorwerfen, ich wolle durch Verbrau eines höheren Beitrages aus den Staatseisenbahneinnahmen die Zuschläge auf die Einkommen- und Ergänzungssteuer entbehrlich machen. Das wäre in der Tat ein weniger solides Verfahren und ih habe mich im Herrenhause zweimal dagegen geäußert.

Also auch Herr von Gewinner hält es für ein unsolides Verfahren, das Extraordinarium zum Ersaß für Steuerzuschläge heranzuziehen. Zu den Momenten, die ih soeben angeführt habe, kommt dann noch ein weiteres. Wie ih vorhin {on erwmähnte, müssen wir all- jährlih in die bestehenden Eisenbahnen mindestens 350 Milltonen Mark neu hineinstecken. Wenn wir diese sämtlichen 350 Millionen aus Anleihen bestreiten wollten, würden wir alljährlih den Anleihe- markt in einer Weise belasten, die tatsächlich ihre gewichtigen Bedenken haben würde. Der Kurs\stand unserer Etatsanleihen ist hier hon oft Gegenstand der Besprechung gewesen und hat {on oft den Gegen- stand ernster Besorgnis in diesem hohen Hause gebildet. Wir haben alle Veranlassung, dafür zu sorgen, daß der Staatskredit niht durch die eigenen Maßnahmen des Staates leidet, und daß er [eiden würde, wenn der Anleihemarkt immer wieder in hohem Maße in An- spruch genommen wird, unterliegt gar keinem Zweifel. Noch unlängst hat die „Frankfurter Zeitung“ in ihrem Handelsteil darauf hingewiesen, daß nach ihrer Auffassung eines der wesentlichsten Hilfsmittel gegen einen mangelhaften Kurs der Staatsanleihen wäre, wenn man dazu überginge, den Kredit in möglist geringem Umfange in Anspruch zu nehmen und den Markt fo viel wie mögli zu \{honen. Auch das ist ein Moment, welches hinzukommt; es bildet aber nit das aus- \{laggebende Moment. Das aus\c{laggebende Moment ist das, daß die Staatsfinanzen es auf die Tauer nicht ertragen können, wenn die gesamten jährlichen Kapitalaufwendungen bei der Eisenbahnverwaltung auf Anleihen genommen werden, und wenn nicht ein Teil dieser Kapitalaufwendungen aus laufenden Betriebsübershüssen bestritten wird. Aus diesen Erwägungen heraus erübrigt es fich, auf ob nun diese Kapitalaufwendungen im

fteuer zu betraten haben, sondern daß die Staatsei

zugleih die Grundlage für die E Ra e sämtlichen Steuerbeträge, ganz einerlei, ob au die neuen Steuern G threr jeßigen Form zushlagfähig werden oder nicht, erheblich mit Kommunalsteuerzushlägen belastet werden, und man iufolgebesen di Endsumme der Belastung zusammenzählen muß ünd \ih nicht allein darauf beschränken darf, die Belaslung ledigli nah der Staatsstcu : herauszurechnen. Wollte man den Vorschlägen folgen, so ite thle Gefahr entstehen, daß das zahlungsfähige Kapital und die woblbabenden Ginkommensteuerpflichtigen aus Preußen abwandern würden. Di fe Gefahr ist gar nicht von der Hand zu weisen; tenn je höher das Ein- fommen eines einzelnen ist, um \o leiter ist es ihm, in einem baten Lande oder in einem anderen Ort als in dem bisherigen zu leben. 7

Es ersien im Gegenteil der Staatsregierung dle bisherige Be- sastung hon reichlich hoch; denn wenn man die Komintatilfléuer- zuschläge hinzurehnet, so ergibt sih fast für die meisten Orte det Monarchie, daß eine sehr kräftige Belastung des Einkommens und d s Vermögens schon jeßt vorhanden ist. Es ift deshalb bei be physischen Personen, wie {hon erwähnt, die Höchsistufe auf Bol bei einem Einkommen von mehr als 100000 46 fest j j worden. An den Mindeststusen ist nichts geändert. Nur E Rücksicht darauf, daß die Lebensverhältnisse teuer avprdeu find ei fi O 1 1200 bis 1500 M Einkoniinen babon Abltand genommen, die Steuerzushläge hier mithinei i i Steuerstufen sind auf dem ursprünglichen As e yon den Steuerzushlägen befreit. : : E Dagegen war die Königliche Staatsregierung außerstande, di Einkommen von 900 bis 1500 M überhaupt Tonne ta t machen. Es stehen dicser Maßnahme fehr erhebliche Bedenken Bes über. Zunächst würde der Ausfall, den diese Steuérftufen f dit würden, nicht unbeträchtlich sein; wie in der Denkschrift näb T ade geben, würde er insgesamt 40 Millionen Mark betragen. Es n iten also an einer anderen Stelle Erhöhungen potgenenina Y ie diesen Ausfall ersetzen. S E O Nun könnte man demgegenüber einwenden: ja, die Lebensverhält nisse sind fo teuer geworden, daß es unbedingt erforderli ist, “bic unteren Stufen frei zu lassen. Dagegen ist es leiht, an Zu Ä Stellen, namentli bei den höheren Steuerstufen, den nto e Betrag herauszubringen. A iti

Meine Herren, unsere bestehenden Staatseisenbahnen bedürfen

alljährliß großer neuer Kapitalaufwendungen von den neuen

Eisenbahnen sehe ih vollständig ab; ich sprehe nur von den be-

stehenden Staatseisenbahnen —, das ist auch ganz natürlich; denn

feine Bahn wird von vornherein so ausgestaltet, daß fie gleih für

den allergrößten Verkehr aufnahmefähig ist, sondern sie wird nah den momentanen Bedürfnissen gebaut und wird später ergänzt. Wenn

dann der Verkehr weiter steigt, so müssen wieder große Kapitalien in

die betreffende Eisenbahn hineingesteckt werden, sei es für die Anlage

neuer Gleise, für die Erweiterung von Bahnhofsanlagen, für die

Wegnahme und Erseßung von Gebäuden usw., sei es für die Be?

\haffung des nötigen Betriebsmaterials. Meine Herren, diese Kapital-

aufwendungen betragen alljährlich Hunderte von Millionen, und der

größte Teil dieser Kapitalaufwendungen wird {hon jeßt immer aus

Anleihen bestritten. Wenn wir in einem Jahre, ich will mal

sagen wie in diesem, rund 350 Millionen Mark Kapitalaufwendung

in die bestehenden Eisenbahnen stecken wollen, dann werden

davon aus dem Extraordinarium nur 124 Millionen Mark, der Rest dagegen aus Anleihen bestritten.

Nun ist die Ablieferung eines Beitrags von 2,10 9% für den Staatshaushalt eine hohbedeutsame Frage, ja, eine Frage, von der die Balancierung des Staatshaushalts überhaupt abhängt. Infolge- dessen muß die Finanzverwaltung immer darauf sehen, daß sie unter allen Umständen diese 2,10 9/9 für ihre Staatsausgaben bekommt; denn sonst leidet sie bei ihren Staatsausgaben Not, und es fehlt die Deckung. Nun ergibt ein Rechenexempel, daß, wenn die sämtlichen Kapitalaufwendungen für die Eisenbahnen aus Anleihen genommen werden, es auf die Dauer nicht möglich ist, die 2,10 9% zugunsten des Staatshaushalts aus den Eisenbahnübershüssen zu erzielen ; denn die Kapitalaufwendungen, die da alljährlih hinzugefügt werden, find bei weitem niht alle so nußbringend, daß sie die volle Eisenbahnrente bringen; es muß unbedingt ein Teil der Kapitalaufwendungen zinslos und nicht zinspflichtig in die Eisenbahnen hineingesteckt werden. Wenn man das tut, dann ist der Staatshaushalt vor Shwankungen gesichert, dann hat er seine 2,109/6. Macht man es dagegen so, daß man die gesamten Kapital- aufwendungen auf Anleihe nimmt, dann ist der jährlihe Schulden- dienst für diese Kapitalaufwoendungen so hoch, daß die überbleibende Rente niht 2,10% des statistischen Anlagekapitals erbringtk. Herr Abg. Gyßling hat in seinen Ausführungen allerdings bemängelt, daß

es ist in der Denkschrift ferner nachgewiesen, daß die Einkommen- und Vermögenssteuer eine Steigerung von 15,6 Millionen aufs weisen müssen, wenn das Gleihgewiht des Staatshaushalts in Zukunft erhalten werden soll. Der Staat erhält aus den Zuschlägen zur Einkommen- und Ergänzungssteuer bis jeßt jähr- lich rund 60 Millionen. Wenn wir diese 60 Millionen einfa in Fortfall kommen ließen, würde natürli für den zukünftigen Bedarf ein großes Loch vorhanden sein und jede Deckung fehlen. Infolgedessen müssen die Untersuchungen des zweiten Teils der Denk- {chrift mit der Feststellung schließen, daß es unter Beibehaltung der bisherigen Einkommensquellen allerdings mögli ist, den Staats- Haushalt in der Zukunft im Gleichgewicht zu erhalten, daß es aber unmöglich ist, wenn dem Staate die eine oder andere Quelle entzogen oder beschnitten wird.

Verschiedene der Herren Redner haben nun bei der Etatsberatung der Meinung Ausdruck gegeben, es wäre ein leichtes, die durch die Steuerzushläge erbrachten Einnahmen zu erseßen, wenn man die reihlich fließende Quelle der Eisenbahneinnahmen mit heranzöge. Der Herr Abg. Gyßling hat immer davon gesprochen, die Finanzlage Preußens wäre geradezu glänzend; er hat sich sogar darauf bezogen, daß ih bet meinen Ausführungen bei Einbringung des Etats selbst etwas ähnliches gesagt hätte. Meine Herren, unsere Ausführungen unter- scheiden ih schon rein äußerlih. Ich habe niemals von elner glänzenden Finanzlage gesprohen; ih habe nur hervorheben zu müssen ge- glaubt, daß die wirtschaftlichen Grundlagen, auf denen unsere Staatsfinanzen beruhen, durchaus gesund und gut wären. Aber ich Habe durhaus nit behaupten wollen und behaupten fönnen, daß die jeßtzeilige Finanzlage glänzend fei.

Wenn ih bet Besprehung unserer Anlethen, namentlih bei Aus- einanderseßung der Zwecke, zu denen sie aufgenommen worden sind, darauf hingewiesen habe, daß unsere Staatsfinanzen {on um des- willen gesund sein müßten, weil 9 9/6 unserer Anleihen zu werbenden und nur 5 9/6 zu nicht werbenden Zwecken aufgenommen worden sind, fo hatte ih dazu zwei besondee Gründe.

Als im vorigen Sommer die Zeiten kritisch wurden, ist nament- li im Auslande wiederholt davon geredet worden, daß Deutschland finanziell sehr \chlecht dastände; ih habe es infolgedessen für durch- aus notwendig und geboten erachiet, hier einmal vor dem Inlande und Auslande klarzustellen, daß der preußishe Staat in seinen

A Es der Steuerzuschläge in den Steuertarif hat L E N ige Folgen. Die eine Folge ist die, daß nach dem bind t malt diese neuen Steuerzuschläge auch bei der Be- müssen. Das E mit zugrunde gelegt werden wesentlî Ge M E wie ih vorhin {on erwähnt habe, eine ganz Ée Sa S elastung namentlih der höheren Steuerstufen. Auf angängig es e war es aber nah Ansicht der Staatsregierung nicht neuen Tarife t Fay n der Steuernovelle zu bestimmen, daß diese Cane hen ür die Kommunalbesteuerung niht tin Anwendung Gia fs und die alten Tarife für die Kommunalbesteuerung Mebrbelastu; n follten, weil doch die neuen Tarife eine wesentliche ues e 1g gerade der höheren Steuerstufen zur Folge haben und

gede}len cine plutokratishe Wirkung eintreten würde, wenn man

den Kommunen die Stei n die Steigerun C i Del gen der neueren S i ; e ein wófite Steuertarife nicht zu-

E verlangt einen strikten Nachweis von der Steuér- örd e, s das, was in der Steuererklärung steht, nicht zutrifft. t S ist in dem neuen Steuergeseß eine Aenderung vor- ns e Staat ist in diefem Falle garniht Steuerpartei; der Su g elt kraft seiner Steuerhoheit im Interesse der Allgemein- at Le Q ist geseßliche Pfliht jedes Steuerpflichtigen, wie {on L a Seseß ausgeführt ist, anzugeben, was er an Einkommen ven E er Angaben mat, welhe nah Auffassung der Ver- L L gskommission nicht zutreffen können, dann muß es der Ver- E pre e möglich sein, auch von dem abzuweihen, was orden i itiae 8 / S lit, und eine anderweitige und höhere Veranlagung M aeg \{chlägt der neue Geseßentwurf vor, daß in Zukunft A g mit der Veranlagung, die ihm zuteil geworden ist, nicht S pri a E D alle diejenigen Momente anzuführen» Y g , feine Behauptungen zu begründ F also fagen, was er gegen die Einschà i riet e j Jen, Sinshäßung einzuwend 2: f f die einzelnen Tatsachen anfüh E y ¡ ren, er muß sich über die ei Steuerquellen auslaf j S jen usw., je nachdem wie die L ( kommission ihre Bedenken geä a anaer nt | i el geäußert hat. Ich glaube, daß damit eine pg via g taa: T ermögliht wird; denn es eto Zweifel, daß der Staat bei dem bisheri V ; i i P gmg o gen Verfahren, E N wes S E ega große Steuerbeträge nicht E zustehen, und die er haben würde, w veislast bei der Berufung - umgedreht würde. S

I es ist dann aber auch nötig, daß das Publikum ir dazu erzogen wird, die Steuererklärun t

M d, S g so abzugeben,

n E das gesamte fteuerpflihtige Einkommen in der Erklärune

Ea É A Bis dahin war es ja in unferem Steuergesetz Mor:

Weh Aen A der Steuer mit Steuerstrafen

»urden, die in Geldstrafen und im Unvermö i

/ ermögensfalle in Hasft-

d mein Der L Entwurf sieht eine Verschärfung dieser gen vor; er ägt vor, daß für vorsätßli i iehu

der Steuern Gefängnisf ink Ö P angt rg,

gnisftrafen eintreten können, und i ß

an Stelle der uneinziehbaren G r Me g gi l lle der 1 C eldstrafen, fondern auch dan

die vorsäßliche Hinterziehung im Nückfalle erfolgt. E

t A Presse ist diese Maßnahme von verschiedenen Seiten fehr

ibfallig fritisiert worden. Ich glaube aber, daß diese Kritiken nit

a Aievoa: 1 : rau eie ih habe mir im vorigen Jahre {on auszuführen Sieueetarite 40 L neiner Ansicht die Kommunen, wenn ihnen die neuen M aa e E freigegeben werden, doch nit dazu über- aus den B 064 L genen zu benußen, um noch mehr Einnahmen O beticatina E “aut d Ih habe im Gegenteil meiner Peufe hint in va “u gegeben, daß die Kommunen ohne Frage, Ca L elen A lermeisies Fällen, in der Höhe des Prozentsatzes C Gd ay fans tr ee E Ce indie, ey nicht wüßte a E U der Kommunalverwaltung gewesen, als daß ih ebr E E ie Stadtverordnetenverfammlungen in der Hinsicht U B t, gn die Gelegenheit benußen, einige Prozente in Loi nid A Vert Ich sehe also ‘eine Gefahr Hie n h ann mir aber nicht verhehlen, daß, selbst wenn die L L Bg werden, im Prozentsag auch bei den Kom- ja der Steuersat S L E Höheren Stufen eintreten wird, da TaA Gs E Stufen böber ist, als er es nah den alten n A a die Kommunen bereits das Necht besitzen, p «lftiengesellshaften mit ihrem vollen Aktienkapital zur R RA heranzuziehen, während der Staat bekanntlich t n S bei der Berechnung der Steuer in Abzug mäßigen Zugrlff d E a Aktiengesellschaften vor cinem über- So L A er Kommunen zu {üßen. Infolgedessen ist die

onderbestimmung aufgenommen, daß die Kommunen die Aktien-

Finanzen und in seiner Finanzgebahrung durchaus gesund und kräftig dasteht. (Sehr richtig! und Bravo! rets.) Zweitens glaubte ih darauf auch aus dem Grunde hinweisen zu sollen, weil wir vor der Aufnahme einer Anleihe standen, und weil stets ja auch in diesem Hohen Hause behauptet worden ist, eine Anleihe fände willigere Abnehmer, wenn der Käufer wüßte, daß sie für werbende Anlagen, wie für Eisenbahnen, bestimmt set. Meine Herren, ih bitte deshalb, aus diesen Ausführungen über die Grundlagen unserer Staatsfinanzen doch nicht entnehmen zu wollen, daß die derzeitige L1ge absolut glänzend ist.

Allerdings haben wir in diesem Fahre bei den Eisenbahnen ganz erheblihe Mehrübershüsse zu verzeichnen. Die Reineinnahmen der Eisenbahnen haben eine Höhe erreiht, die weit über das hinausgeht, was wir in unsere Voran\chläge aufgenommen haben. Aber ih glaube nicht, daß dieser Umstand irgendwie für die jeglge Steuer- vorlage in Betracht gezogen werden kann. Denn, meine Herren, es ist ja seinerzeit nah langjährigen Kämpfen und langjährigen Er- wägungen ausdrüdlih ins Auge gefaßt und es sind besondere Maß- regeln dagegen getroffen, daß die Eisenbahnfinanzen zur Deckung des allgemeinen Staatsbedarss nur bis zu einem gewissen Betrage und niht im Uebermaß herangezogen werden dürfen. h

Fch mag es nicht wiederholen, wie bedenklih es ift, dauernde Ausgaben auf \{chwankende Eisenbahneinnahmen zu gründen ; aber das eine kann ich doch nit unterlassen nochmals besonders zu betonen, daß die Schaffung des Ausgleichsfonds eigentlih gar nihts anderes bedeutet, als das Abschneiden der Spiße in günstigen Jahren zugunsten der {lechten Fahre. (Sehr rihtig !)

Menn also in günstigen Jahren, in denen wir uns jeßt befinden, bedeutende Beträge dem Ausgleichsfonds zugewiesen werden, so beweist das an ih für die Staatsfinanzen gar nichts. Denn diese Beträge, welckche in den Ausgleichsfonds überwiesen werden, werden nach den Gesetzen der wirtschaftlichen Entwicklung ebenso sicher in s{lechten Fahren wieder aus dem Ausgleichsfonds herausgenommen, um eine gleichmäßige ECisenbahnrente zu erzielen. Meine Herren, auf die Gleichmäßigkeit der Eisenbahnrente kommt es an, und diese Gleich- mäßigkeit sollte dur die Ansammlung des Ausgleichsfonds herbei- gesührt werden. Für sonstige Staatszweckte sollten diese Ansamm- lungen niht vorhanden sein. Nur die ständige Erzielung einer Rente von 2,10 °/6 des statistischen Anlagekapitals ist für die Staatéfinanzen von Bedeutung. Natürlich müssen wir auch darauf sehen, daß möglichst viel in den Ausgleichsfonds hineinkommt, damit er gegen \{chlechte Jahre gewappnet ist. Aber die Wirkung für den Staats- Haushalt äußert sih nur in dem Betrag der 2,10 9/0.

Nun erklären ja verschiedene Herren in diesem hohen Hause: an dem Sate der 2,10 9/9 wollen wir nit rütteln, wir halten es au wir wollen aber nit, Eisenbahnetats aus laufenden Betriebs- daß dafür Anleihen

für verfehlt, über diesen Say hinauszugehen, daß das Extraordinarium des ütershüssen bézahlt wird, sondern wir wünschen,

aufgenommen werden. Meine Herren,

bedeutet nämli, daß diejenigen Beträge, ausgaben mitherangezogen werden burg: Sehr richtig !) und daß an Stelle dann Anleihea aufgenommen werden müssen. Also die hänger der Verweisung des Extraordinariums auf wünschen einen höheren Betrag als 2,10 9/6 zu den Staatsverwaltungs auêgaben verfügbar zu machen. dieser Maßnahme hohen Hause son wiederholt erörtert worden.

dieser

Noch unlängst ha

Herr Abg. Dr. Friedberg bei der Etatsberatung seine Ansicht ver- treten; ih habe mir erlaubt, die Ansicht der Staatsregierung dagegen Fch kann aber nicht umhin, da troßdem noch wiederholt hinterher Wünsche laut geworden sind, das Extra- o:dinarium der Eisenbahnverwaltung dazu zu benußen, um die Steuerzuschläge überflüssig zu machen, noch einmal fkurz auf die

zur Geltung zu bringen.

wenn man diesen Wunsch unter die Lupe nimmt, so ergibt si, daß er im Endeffekt doch etwas anderes bedeutet. Gr welche bisher im Extra- o-dinarium stehen, in Zukunft doch noch zu den Staatsverwaltungs- sollen (Abg. von Dewitz-ODlden- Beträge An- Anleihen

Meine Herren, das Für und Wider

ob Anleihe oder nit Anleihe ist in diesem t | welches im Eisenbahnetat durch eine

getilgt werden kann. Er will deshalb gerade wie die anderen Herren das Extraordinarium auf Anleihe Aber, meine Herren, er will dann nit erforderli

dann ein

Kapitalien

darauf hinw feitsgründen wenn man ausgaben

funft nicht

anderweitig

kommen,

bisher.

rufen,

- | Negelung

wird, und

weren Gefahren hinzuweisen, die darin liegen.

wenden.

zugrunde legen, Bild ü die gesamten , die Rechnung stellt.

Deshalb ist de

einem Betrage dann müssen alle diejen rung getroffen werden,

auf die Dauer zu geben. welche es verhindern, dann gefährdet man die

Staatshaushalts un

124 Millionen Mark, genehm sein,

heillosen finanzie Ansicht ganz unmöglich,

Meine Herren, der im übrigen mit dem Eisenbahnfinanzen in mancher Hinsicht nicht einverstanden war : das Mitglied des Herrenhauses von Gwinner.

hat bekanntlich andere Ideen über das System,

diese Rechnung von uns aufgemacht ist, nung {t fals, es sigen ja in tem zugrunde gelegten statistischen Anlagekapital nicht nur Anleihebeträge, sondern auch Beträge aus Eisenbahnüberschüssen, die zinslos find.

Meine Herren, wenn man berehnen will, Unternehmen wirtschastlich erzielt, dann muß man doch das man hinetingesteckt hat. ber die Rentabilität bekommen , in tem Unternehmen arbeitenden Kapitalien in Fn dem Unternehmen arbeiten aber die gleichmäßig

vollständig

fie aus Anleihen stammen oder find; es sind eben Kapitalien, Fnfolgedessen muß man, wenn man Rentabilität gewinnen will, die gesamten, in steckŒenden Kapitalien zugrunde legen und danach die r Einwand des Herrn Abg. Gyßling nach meiner Ansicht hon aus dem Grunde hinfällig.

F möchte aber au, ganz abgesehen von derartigen Deduktionen,

eisen, daß man zu bestimmt,

von

daß

tragen.

ordentlich leiht und angenehm ergriffe und die hohen Beträge

verwendete.

Steuerzuschläge durch Anleihen zu e Anleihen von der Eisenbahn verzinst werden, Anleihen, und es muß einen jeden stußig machen, daß man Anleihen für dauernde Verwaltungszwecke aufnimmt, nicht aber die wirklihen Einnahmen des Staates dazu verwendet. ich möchte mich in der Hinsicht auf jemand be-

treffen foll

daß möglichst {nell für

verurteilt es,

Staatsverwaltungszwecken,

(Sehr richtig!

einer f\olchen Auffassung kommen muß. daß die nur beschränkt beitragen sollen, und

2, igen Mittel und Wege bei der Finanzgebah- welche es ermöglichen, die 2,10 9/6 dem Staate

Zukunft, dann verfährt man zuungunsten des

d bringt ihn in Unordnung, Es würde ja für die Finanzverwaltung außer-

Es fönnte der Finanzverwaltung do nur an- diese 124 Millionen wenn sie dafür Anleihen aufnehmen wollte. allen ihren Sorgen hinaus sein, und auf Jahre hinaus ein sehr behag- liches und reihlich ausgestattetes Leben führen können. Aber, meine Herren, das Ende trägt die Last. würden die Nackenschläge kommen, und von den späteren Abgeordneten sowohl wie von den späteren mit Necht gesagt werden: wenn Pflicht und Schuldigkeit getan hätte, dann säßen wir nicht in diesen llen Beklemmungen. Infolgedessen ist es nah meiner daß die Eisenbahnfinanzen zu den Staats- verwaltungsausgaben in höherem Maße herangezogen werden als Der Vorschlag bedeutet ja eigentlih nihts anderes als die

einen Ausgleichsfonds in großer Höhe gesorgt

ist, um das jeyt noch vorhandene Defizit von

19 Millionen zu tilgen und den Ausgleichsfonds zu füllen, nicht zu Schuldentilgungszwecken vers

bei den Freikonservativen.) Herr von

indem er erklärt : die Nech-

was man aus einem das Kapital fann nur wenn man

Man

ohne NRüksicht darauf, ob aus laufenden Mitteln genommen die in dem Unternehmen arbeiten - einen Ueberblick über die dem Unternehmen Nente berechnen.

und Notwendig- Denn zu den Staats- zwar nur mit Anlagekapitals,

rein aus Zweckmäßlgkeits- Eisenbahnen

10 9% des statistishen

Wenn man dagegen Maßnahmen trifft, der Staat diese Rente dauernd bekommt,

er kann das in Zu-

sein, wenn sie die dargebotene Hand des Extraordinariums der Eisenbahnen Das Extraordinarium beträgt ja s. Zt.

Mark noch für den Etat zu be- Sie würde aus

Nach Ablauf von 15, 20 oder 25 Jahren Mitgliedern der Regierung würde dann die Finanzverwaltung damals ihre

r\eßen; wenn auch die sind es doch immerhin

Abkommen über die Regelung der auf Herr von Gwinner wie man die er O es bekanntli für besser, ein Defizit im Etat ersheinen zu lassen, Anleihe ebensogut bestritten und

nehmen. (Sehr richtig! links.) das Extraordinarium, soweit es

sondern zu

die Streitfrage einzugehen, Extraordinarium Abschreibungen darstellen, ob fie werbender Natur sind oder nicht; maßgebend bleibt allein das Rechenerempel, daß, wenn zu viel auf Anleihen genommen wird, hinterher für den Staat zu wenig herauskommt. Das ist dasjenige, was die Finanzverwal- tung und nah meiner Ansicht auch dieses hohe Haus im Auge be- halten muß.

Müssen wir demnach damit rechnen, daß es unmöglich ist, den dur) die Steuerzuschläge bisher erbrahten Ertrog der Einnahmen zu entbehren, so entsteht die weitere Frage, in welcher Weise das neue Steuergeseß auszugestalten ist. Es ist für die Allgemeinheit von ganz besonderer Bedeutung, daß, wenn ein Steuersystem si eingelebt hat, ohne daß si \{werwiegende Härten und Bedenken herausgestellt haben, man dieses Steucrsystem nah Möglichkeit aufrecht erhält und nur dazu übergeht, es zu verbessern und auszugestalten; es würden sonst jowohl für Handel und Wandel wie für einen jeden Hauthalt ganz unerträgliche NRerbältnisse herbeigeführt werden. Nun hat unser bisheriges Einkommensteuergeseß sowohl wie unser Ergänzungésteuer- gesc sih nah dem Urteil aller im großen und ganzen durchaus bewährt. Es hat sich im Lande eingelebt, und diejenigen Be- stimmungen, welche bis dahin noch zu Bedenken und Härten geführt haben, sind nicht so zahlreich und nicht so \{werwiegend, daß man sie nicht bei einer Neuregulierung des Gesetzes beseitigen könnte. JIn- folgedessen hat die Finanzverwaltung ins Auge gefaßt, das bisherige Steuergeseß auch für die neue Novelle zugrunde zu legen und nur diejenigen Bestimmungen daran zu ändern, welche si als abänderungs- und ver- besserungsbedürftig herausgestellt haben. Troßdem hat die Finanz- verwaltung ch für verpflichtet erachtet, au alle Vorslâge über neue Systeme näher zu prüfen, welche in der Presse, in der Wissenschaft und in der Literatur laut geworden sind. Namentlich hat sie tabei auch diejenigen Vorschläge näher untersucht, welche daraufhinausgehen, entweder eine Vermögenszuwachssteuer oder eine Ueberflußsteuer für diejenigen in dem Einkommen steckenden Teile, weldhze als Ueberfluß bezeichnet werden können, einzuführen.

Meine Herren, die Besprehung dieser einzelnen Vorschläge ist gleihfalls in einer JFhnen vorliegenden Denkschrift erfolgt. Die Vor- \hläge {ind sehr eingehend geprüft, und ih möchte in diesem Augen- blick davon Abstand nehmen, auf sie näher einzugehen, weil sie ohne Frage noch später eingehend besprohen werden. Die Vorschläge haben sich fämtlih als geseßgeberish nicht verwertbar erwiesen. Selbst wenn man“ die[Mängel, welche daran gefunden wurden, erseßen und beseitigen wollte, so hat si do herausgestellt, daß das ihnen zugrunde liegende System geseugeberisch nicht weiter verfolgbar ist, und infolgedessen ist davon Abstand genommen, die Vorschläge zu verwerten.

Da das bisherige Steuerg-sey nun verbessert und ergänzt werden soll, handelt es sich in erster Linie darum, die bicherigen Steuer- zushläge aus ihrer rohen Form loszulösen und in den Steuertarif einzuordnen. Die Finanzverwaltung hat das in dem Ihnen vor- liegenden Geseßentwurf durchgeführt. Sie hat si dabei von vorn- herein zur Richtshnur gestellt, nicht höhere Erträge aus der Ein- arbeitung für die Staatskasse zu erzielen, sondern nur eine möglichst gleiche und gerechte Verteilung der Zuschläge einzuführen . . - Das hat dann au zur Folge gehabt, daß nicht nur feine Erhöhung, sondern eine Verminderung der Erträge sh ergibt, und wenn man die Veranlagung auf das Jahr 1911 zugrunde legen würde, 2,8 Millionen Mindererträge für die Staatskasse daraus entstehen würden.

Es war in der Presse in verschiedenen Blättern, namentli auf demokratisher Seite wiederholt die Forderung erhoben, die Ein- kommensteuerzushläge näch oben hin zu erhöhen. Der Steuersay müßte bei Einkommen über 100 000 4 über diejenigen Beträge herauégehen, welche bisher nach den Steuerzushlägen maßgebend waren. Die Königliche Staatsregierung hat ih nit davon überzeugen können, daß es angebracht und rihtig wäre, die Steuersäße höher zu nor- mieren als auf 5 9/6 für die physischen Personen bei Einkommen über 100 000 und davon abgesehen, die Progression der einzelnen Steuer- stufen stärker vorzunehmen. Es muß immer berücksihtigt werden, daß

wir nicht allein die Steuersäße vom Standpunkt der Staatseinkommen-

Ia «f ; A a n Erstere anlangt, daß die unteren Stufen durch die legi S wos aas belastet werden, so möchte ih bemerken in den unteren Stufen sih keine Personen mi i ; : n en mit so geringem Ein- A befinden, welche eine zahlreihe Familie zu etiize, Gaben In ihnen_ kommen nur Personen in Betracht, welche ¿fen E E haben; denn würden sie einen böberen amilienstand haben, so würden sie vermö i i / j möge des Kinderprivile Mes e Ae Stufen heruntersinken. Sollten aber ees 2 Wali E ae in diesen Einkommensteuerstufen \ich , 10 it das Einkommen dteser Personen erheblich agd / veblich höher, als G für diese Steuerstufe notwendig ist. Denn dann find D, ra dur das Kinderprivileg aus höheren Steuerstufen in diese L E Steuerstufen zurückverseyt. Jnfolgedessen ist es an si in feiner eise eine Härte, die Steuerpflicht auch für die untern St stufen zu erhalten. i A s Aber auch noch ein anderes Moment veranlaßt die Staats- e E vas i O abzusehen. Es ist dringend notwenÖig , der bei uns in Preußen dem Staat i febite aeliend b at gegenüber Nechte geltend macht, au seinerseits dem Staat ibe [ A 2 seits e gegenüber Pflichten überni und trägt. Meine Herren, das B i Era Y L , das Band, welches zwishen tem S | und dem einzelnen besteht, darf igli E | ï ; \ nicht lediglih darin beruhe Staat nur der Geber ist u G O 3ebe nd der andere nur der Empfä | E DOE, ene Empfänger, sonde 0 gleihmäßig fein: der Staat muß seinerseits für ai Wobl ate E der einzelne muß aber auch Pflichten egenüber aat erfüllen. Die Staatsregierung hält es i lih bedenklich, noch weit i Sin blefes at tona / eiter zu gehen, als sie in dieser Beziel bi gegangen ist, d. h. auch diese Steuerst E ] / ) rslufen von einem Einkomme ; 2 1 i Ds M hinaus von der Staatssteuer frei zu lassen. (Sehr richtig ) n einer anderen Stelle iff der Teuerung der Lebens-

gefells{aften nur mit F} des Steuersaßzes heranztehen dürfen.

in den neuen Tarif berbeiführ i ist di ] T jerb en würde, ist die, daß bei der Be- A der Steuern für Wahlzwecke etne fehr starke Verschiebung O ver höheren Steuerzahler eintreten würde. Um dies zu A jh ift vorgesehen worden, daß bei den Einkommen von 12 500 as E # die Steuersäße nur mit einem Abzug von 10 °%/% und bet a O a 32 000 die Steuersäße nur mit einem Abzug N Ne in Anrechnung gebracht werden dürfen. Dies hat A L ge, daß ungefähr genau dieselben Verhältnisse für Ds of L f E Säße für Wahlzweke bleiben als 8 Bl er Fall war. Es U so insofe i dp i gar insofern durch diese N A E herbeigeführt, indem die “9 Ma f arter zur Geltung kommen. Bei denen Î : ) tat o werden die A die e und infolgedessen ist es mögli 3 ritte und zweite Abteilung entlastet we 1 le dritte ( rden und mne Wähler in die höheren Abteilungen Hinübergehen, als es v der Fall war. / E A : : E Herren, ist so der Steuertarif neu gestaltet, dann ist es E R O daß die Staatsregierung auch die Mittel Hc ommt, die sämtlichen steuerpflihti Fi / t ¿ gen Einkommen fn Ee A n S zur Versteuerung zu bringen. In dieser Dk: jaben ahin noch einige Lücken bestand d 4“ erster Linie in Betracht, daß s iele P gg s | e ; z sehr viele Personen, wel ein Einkommen ; von mehr als 3000 4 haben, bis dahin M S dadurch entgehen, daß die O n diese sich über der Einkommens- gt B efinden. Bisher haben die Arbeitgeb Ie 00 M L itgeber für diejenigen Personen, welche sie für ihre SGaltimálivet ober

Veranlagungs-

Die zwette i ie Et i zweite Folge, welhe die Etinarbeitung der Steuerzuschläge

ani. MO Wenn jemand einem Privatmann gegenüber über is E und über setne Vermögensverhältnisse falsche r\piegelungen macht und ihm dadurch das ihm Z as il ukommend - M so nennt man das Betrug, und dec Véêtrug wird E E c aris Hinsicht hat man das bisher leider milder . &roßdem Irrtümer über die Höhe und de e! ' Ç n Um d ie Ae La erregt werden, wird die Strafe des ‘arch is dahin nichi verhängt. Nun ist die {ädi w icht L igende Handlung do E so fchädigend, wenn fie dem Steuerfiskus Pai ay uis Res wird, als wenn fie einem Privatmanne gegenüber vorge- Aannan wird; denn der Staat erhebt die Steuer ja nit als Selbst. is G um die ihm obliegenden Verpflichtungen zu erfüllen. i e Se die der Staat dur die Steuern hat, werden in gemeinnüßiger Weise, im Interesse der Allgemeinheit verwendet, und infolgedessen ist es Pflicht eines jeden, um dem Staat die Erfüllun N Aufgaben zu ermöglichen, auch voll Las Sieiuize etzutragen, und diejenigen Angaben wahrheit ä die erforderlich find, um seine Bei S a un ; itragshöhe festzuseßen. Meine £ es bedeutet do eine völlige V e v N s bei e ge Verkennung der Verfehlung, wenn j N n Betrug gegenüber dem Steuerfiskus milder Sndeite an oll, als wenn er andere betrügt. Es wi y | : Ï ird ganz ohne ei dazu beitragen, manchen hartnäkigen E AA E E e ge ob er nicht lieber rihtig deklarieren will, wenn er eib, er eine Gefängnisstrafe erleiden kann, wenn ihm nach- gewiesen wird, daß er im Nülkfalle den Staat htntergangen h (Sehr richtig! rets.) i o aa Io} aats selbstredend werden diejenigen Fälle nit ge n werden das unterliegt ja gar keinem Zweif j i l ( weifel —, in d jemand aus Irrtum oder Versehen eine falshe Angabe über ilae

j ihre Arbeitskraft ist und ihre Arbeitskraft fortbesteht, auch wenn sie

beshrä e Haftpflicht mit 6440 4, also mit 6,44%,

| verhältnisse

doch noch Rechnung getragen worden. das Oberverwaltungsgeriht stets den daß, da die Einkommensquelle der

dahin hat

festgehalten, Grundsay

Lohnarbeiter

mal zufällig außer Arbeit sind, die Ste i zer - z uervfliht also weiter L i rain Arbeitslosigkeit. Es müssen A AS J rbeiter ihre Staatssteuer weiter bezahle außer Arbeit sind. Die Steucrnovelle hat i dia 04 LAi | ! , hat in dieser Hinsi i gan Grleihterung vorgesehen und bestimmt, daß ge Mas P C R O A Fie länger als 4 Wochen außer Arbeit ist i ende kann dann d j i fn ifi A nn den Antrag stellen, daß die Steuer in L ns L E 2 für die L mit Einkommen bis c mmung getroffen, daß, wenn die Ehe L gs geht und zu ihrer Vertretung im Haushalt 8 A Aue N N MeO von dem Einkommen des Ehemanns in verden können. Es find also, obglei i | , obglei die Steuer- A A 900 M an nit freigelassen worden sind, doch cine Reihe “e gi die unteren Steuerstufen vorgesehen n dem früheren Steuertarif befindli Ba i 2 ndlihe Horizont a G u i 7 500 bis 32000 4, wo He, A aßes n tattfand, ist in d B and, em neuen Steuertarif i ags E worden. Die Progression des Steuersaßes H K x Ae mäßig fort. Die Höhe des Ertrages ist, wie vorhin {hon Mit fa ist, E als bisher, und namentlich bei den l zu ÁÆ ist fast durchw î & | ( rchweg ein D eingestellt, als wie die bisherigen S lean ties Soden: A e eine einzelne Steuerstufe einen höheren Steuersatz ér in ate st dieser Steuersatß so minimal, daß er überhaupt gar nit di A a kommt. Er beträgt dann für das Jahr 20 oder 40 „4. ibe n bei einem Steuersaß nicht als eine besondere Mehr- D F E e vor allen Dingen nicht bei diesen Steuerstufen. V Oa der nihtplysischen Personen ist in derselben At er: t wie in dem bisherigen Steuergeseß. Es hat sich nah (ie, 7 Finanzverwaltung durchaus bewährt, daß die Aktiengesell- 16 u e Nas auf Aktien, Bergwerksgesellschaften e S es Vereinigungen bei einem Einkommen über mit 6000 4, alfo mit 6%, und die Gesellshaften mit

herangezogen

Bis

wi ihr ewerbe und ihren Beruf gegen Lohn beschäftigen, in etner E Liste näher anzugeben, wo sie wohnen und welches Ein- atn L Sve Diese Bestimmung foll auch auf die Personen Einkommen über 3000 # ausgedehnt werden mit d are 4 E N Einkommens nicht angegeben zu tru t. Das is ja au selbstverständlih, denn Einko Uer- e mit mehr wie 3000 4 Einkommen, werden, E A ekannt ist, aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Die Bestim- mung ist ganz unentbehrlich, damit die Steuerbehörden erfahren, welche Personen mit Einkommen über 3000 4 \ich im Orte befinden Ich n daß fie keinerlei Anfehtung unterliegt. Ferner hat es sich bei dem bisherigen Ste : 1 uergesez al Gag Uebelstand ergeben, daß das Der U t d G E immer s{härfer den Standpunkt vertreten hat, daß der Fis 2 bet der Steuerverwaltung nicht nur als Staat handle, sondern O eti pat A daß infolgedessen dem Fiskus éine Be- i auferlegt worden t, die er zu führen gar nit i ist. mat Herren, unter Geltung des Steuergesetzes va L es Rechtens, daß ein jeder, der gegen seine Steuerveranlagung 4 ot wollte, verpflihtet war, diejenigen Momente anzu- “s m n gegen ag ‘l voin der Veranlagung anführen + In den ersten ahren des Inkraftretens der ne E ist in gleiher Weise verfahren worden; Le Ld Z E hat sich später immer mehr und immer G e von diesew Standpunkt abgewendet und die Rechtsauffassung 7 reten, daß es Sache des Staates ist, wenn er von einer Steuer- Viagie abgehen will, nachzuweisen, daß die Steuerklärung nicht zu- va Ich glaube, daß durch diese RNechtsprehung des Obers- “iet a via zum großen Teil die bielen Klagen zu erklären ï e gege Gu E eine mangelhafte Veranlagung laut werden. Meine Herren, die Veranla t y gungskommissionen sind sehr nicht N dem einzelnen Steuerpflichtigen. L E D vos höheres Einlommen hat, als er angibt (fehr ricktig !), und felbst 98 e einzelne Steuerquelle unter die Lupe genommen wird feblt A 2 Cu E an Unterlagen, zu beweisen daß diese uellen mehr bringen als angeführt ist Wenn t ú r M E einen höheren Steuersatz vaten ann ift nah der bisherigen RechtspreGung jeder Steuerpflihtige

Es foll in dieser Hinsicht nichts geändert werden.

sofort in einer überaus günstigen Position, wenn er Berufung einlegt

Einkommensverhältnisse gemacht hat. D i i . Das kann einem jeden pas 2 att ais Dolus vor. Wenn aber rctaal b E interziehung falsche Angaben gemacht hat, so einer starken Strafe bedacht werden he ta pon i rid einzuführen. E ch bin au dadurch dazu gekommen, di j i , diese Strafe v Pie O f der Bevölkerung dohch da: e gegriffen hat, daß es nicht rihtig ist, den Staat i | 1 D n f po zu aag eta Während früher mancher si R Sea e dem aate ein Schnippchen geschla ; jeßt allgemein die Auffassung, daß “gg O | ' ¿ es ein wirkliches - gehen ist, wenn jemand dem Staate nicht das ea inen "17% ais zukommt. Infolgedessen wird ohne Frage die Verhängung der efängnisstrafe bei {weren Fällen dazu beitragen dem Staate d verschaffen, was ihm zukommt. ens Meine Herren, bei der Einführung d 6 i / J g der Vermögens met jieeets On 2 Abgabe einer Steuererklärung S te amals erst abwarten, wie die Selbstdeklarati je S bei der Einkommensteuer wirken E a pa essen war es bis dahin nur einem jeden überlassen, ob er sein Ver: tat der Steuerbehörde angeben wollte oder nicht. Nachdem das A R LRON eine so lange Reihe von Jahren in Geltun H A enh aat ohne irgendwelhe Beschwernis für die roffenen die Abgabe der Vermögen®anzeige einfü es erst dadurch dem Staate gelin E l gt, das Vermögen in sei E mit der Vermögenssteuer zu erfassen. A agel anetis z T o tian die u E soll ja eine Ergänzung der Ein- er fein, sie fo denjenigen, der aus Vermögen ei E bezieht, in böherem Maße mit der Steuer treffen, ¿h E A nv s nur aus Arbeit bezieht. Infolgedessen ist es 11cht, daß auch da der Gerechtigkeit Genüge geschieht n Steuerbehörde in die Möglichkeit verseßt wird, E A e mögen fo zu besteuern, wie es nah seiner Höhe wirkli besteuert werden v Meine Herren, eine besondere Belästigung der Zensiten liegt arin nicht. Vor allem soll der einzelne Steuerpflichtige nicht ge- Ae sein, selbst schwierige Schäßungen vorzunehmen; er \oll nur : ejenigen Tatsachen anführen, welche eine geignete Grundlage dafür ilden, um übersehen zu können, wie hoh das Vermögen ist. Jch glaube, es wird schr dazu beitragen, die Veranlagung zu vervoll-

und sich dann an das Oberverwaltungsgeriht wendet; denn das Ober-

kommnen. Allerdings ist die Finanzverwaltun L g niht der Meinung, durch diese Maßregel wesentlih höhere Erträge zu erzielen sein Pun